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Frankreich: Welle von Gewalt in den Vorstädten
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In Frankreich ist es im November zu schweren Ausschreitungen
in vielen Vorstädten gekommen. Die Regierung reagierte mit polizeilicher
Härte und kündigte eine erneute Verschärfung der Einwanderungspolitik
an. Am 9. November wurde der Ausnahmezustand verhängt und inzwischen bis
Februar 2006 verlängert.
Ausgelöst wurde die Welle der Gewalt durch den Tod zweier
Jugendlicher afrikanischer Herkunft in dem Pariser Vorort Clichy-sous-Bois.
Sie waren am 27. Oktober vor einer Polizeikontrolle in ein unter Hochspannung
stehendes Transformatorenhaus geflohen und an den Folgen von Stromschlägen
gestorben. Daraufhin zündeten Jugendliche aus Protest in dem Vorort zahlreiche
Fahrzeuge an.
Die Gewaltakte, die ausschließlich nachts stattfanden,
griffen auf weitere Pariser Vororte, Anfang November dann auch auf zahlreiche
andere französische Städte über, u. a. auf Lyon, Toulouse und
Straßburg. An den Aktionen beteiligten sich überwiegend Jugendliche
mit Migrationshintergrund, v. a. aus dem subsaharischen Afrika und dem Maghreb,
die in den betroffenen Vororten die Mehrheit der Bevölkerung ausmachen.
Die Zahl der angezündeten Autos, für die Medien ein Indikator für
das Ausmaß der Gewalt, erreichte in der Nacht vom 7. November mit mehr
als 1.400 den Höchststand. In Frankreich hat das Anzünden von Fahrzeugen
als Ausdruck von Protest unter Jugendlichen Tradition.
Die französische Regierung reagierte mit Härte und
erklärte, sie werde die Gewalt nicht tolerieren. Das kompromisslose Auftreten
von Innenminister Nicolas Sarkozy (UMP) in der Öffentlichkeit und das harte
Vorgehen der Polizei verschärften die Situation. Sarkozy bezeichnete die
randalierenden Jugendlichen wiederholt als „Gesindel“ und „Gangster“.
Die französische Regierung reaktivierte ein Gesetz aus der
Zeit des Algerienkrieges von 1955 und verhängte den Ausnahmezustand. Dadurch
konnten Ausgangssperren sowie weitere Maßnahmen angeordnet werden, u.
a. Versammlungsverbote, erleichterte Durchsuchungen und Kontrollen durch die
Polizei. Insgesamt wurden bisher fast 3.000 Jugendliche festgenommen. Viele
von ihnen wurden per Schnellverfahren zu Haftstrafen verurteilt.
Mitte November nahm die Gewalt ab. Dennoch verlängerte das
französische Parlament am 16. November den Ausnahmezustand um drei Monate
bis Ende Februar 2006. Er kann jedoch jederzeit von der Regierung außer
Kraft gesetzt werden. Einige tausend Menschen demonstrierten in Paris gegen
die Verlängerung.
Mehr als 9.000 Fahrzeuge, zahlreiche öffentliche Gebäude,
darunter Schulen und Sozialeinrichtungen einiger Stadtteile, aber auch Gebäude
auf Firmengeländen sowie christliche und muslimische Einrichtungen wurden
in Brand gesteckt. Insgesamt wurden ca. 130 Polizisten verletzt. In einem Pariser
Vorort starb ein Mann an den Folgen von Verletzungen, die Jugendliche ihm zugefügt
hatten.
Neben der Verhängung des Ausnahmezustands kündigten
Ministerpräsident Dominique de Villepin und Staatspräsident Jacques
Chirac (beide UMP) soziale Maßnahmen zur Bewältigung der Probleme
in den Vororten an. In einer Ansprache am 14. November stellte de Villepin zusätzliche
finanzielle Mittel in den Bereichen der Arbeitsmarkt, Wohnungs- und Bildungspolitik
in den Problemgebieten in Aussicht. Chirac teilte in einer Fernsehansprache
am selben Tag die Einrichtung eines freiwilligen sechsmonatigen Zivildienstes
für 50.000 Jugendliche bzw. junge Erwachsene mit. Dieser könnte sowohl
in der Armee, der Polizei als auch in Nichtregierungsorganisationen absolviert
werden. Die Wehrpflicht war in Frankreich vor einigen Jahren abgeschafft worden.
Die unter Lionel Jospin (Sozialisten) eingeführten „emplois
jeunes“, staatlich subventionierte Beschäftigungsverhältnisse
für junge Erwachsene bis 25 Jahre, hatte die rechtskonservative Regierung
nach dem Regierungswechsel 2002 abgeschafft. Die Jugendarbeitslosenquote ist
im europäischen Vergleich mit etwa 30 % sehr hoch. In den Vororten liegt
sie sogar deutlich darüber. Viele Wissenschaftler sehen in der hohen Arbeitslosigkeit
und dem Versagen des Bildungssystems die Hauptursachen für die Ausschreitungen.
Bereits in den 1990ern war es mehrfach zu gewaltsamen Straßenprotesten
in Vororten gekommen. Allerdings hatten diese nur wenige Tage angedauert und
waren auf jeweils einen Ort beschränkt geblieben.
Reaktionen in Deutschland
Die Ereignisse in Frankreich lösten auch in Deutschland Reaktionen zur
Integrationspolitik aus. So forderte der nordrhein-westfälische Integrationsminister
Armin Laschet (CDU) eine erneute Leitkulturdebatte. Diese dürfe aber keine
traditionell konservative Diskussion werden, auch die Deutschen sollten von
den Einwanderern lernen, so Laschet.
Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) sprach sich energisch
dafür aus, dass Kinder mit Migrationshintergrund die deutsche Sprache erlernen.
Dafür seien die Eltern verantwortlich. Andernfalls müsste man auch
über Sanktionen in Form von Einschränkungen der Sozialleistungen nachdenken,
so Schönbohm.
Der stellvertretende CSU-Vorsitzende und Vizepräsident des Europäischen
Parlaments Ingo Friedrich forderte Konsequenzen aus den Krawallen in Frankreich.
So seien in Deutschland sowohl eine Begrenzung der Zuwanderung als auch mehr
Integrationsbemühungen auf beiden Seiten notwendig, sagte Friedrich in
Brüssel.
Faruk Sen, Direktor des Essener Zentrums für Türkeistudien (ZfT),
rief dazu auf, mehr für die berufliche Eingliederung junger Migranten zu
tun. „Wir müssen aus den Vorgängen in Frankreich lernen",
sagte Sen. Allerdings sehe er keine akute Gefahr für Ausschreitungen in
Deutschland.
Berlins Migrationsbeauftragter Günter Piening (B90/Die Grünen) warnte
dagegen davor, „Pariser Verhältnisse" herbeizureden. Es bestehe
keine „Grundstimmung" der Hoffnungslosigkeit; viele Einwanderer seien
längst anerkannter Teil der Gesellschaft. Er schloss aber „Nachahmungstaten"
einzelner Gruppen nicht aus. Auch der Berliner Innensenator Ehrhart Körting
(SPD) hält Vorgänge wie in Paris nicht für möglich. Die
Situation in der deutschen Hauptstadt sei eine völlig andere. me
Die französische Regierung erklärte die aktuelle Krise
mit der „unzureichenden Beherrschung der Migrationsströme“
und kündigte eine weitere Restriktion der Einwanderungsgesetze an. Zuletzt
war das französische Einwanderungsrecht 2003 verschärft worden (vgl.
MuB
4/03).
Der Vorsitzende der UMP-Fraktion in der französischen Nationalversammlung
Bernard Accoyer sagte, Integration und Assimilation seien durch ein Einwanderungsvolumen
gefährdet, das die Aufnahmekapazität übersteige: „Um zu
integrieren, muss die Einwanderung deutlich verlangsamt werden.“
De Villepin und Sarkozy zufolge sollen Einwanderer, die einen
dauerhaften Aufenthalt oder die französische Staatsangehörigkeit beantragen,
künftig nachweisen, dass sie integriert seien und die französische
Sprache beherrschen. Zudem sollen im Ausland geschlossene Ehen mit einem französischen
Partner nicht mehr automatisch anerkannt werden. Sarkozy kündigte ferner
die Einführung von Einwanderungsquoten an. Auch die Familienzusammenführung
und die Vergabe von Studentenvisa sollen restriktiver gehandhabt werden. Die
Zahl der Abschiebungen von illegal in Frankreich lebenden Ausländern soll
erhöht werden.
Auch in Deutschland, Belgien und Griechenland zündeten Jugendliche
Anfang November Fahrzeuge an. Es kam jedoch nicht zu vergleichbaren Auseinandersetzungen.
Dennoch wurde in Deutschland die Integrationsdebatte erneut aufgenommen (siehe
Info-Box). me
Weitere Informationen:
www.focus-migration.de (Länderprofil
Frankreich)
www.premier-ministre.gouv.fr
(franz.)
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Deutschland: Zuwanderungspolitik der neuen Bundesregierung
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Die migrationspolitischen Schwerpunkte der neuen Bundesregierung
sind die Integration von bereits in Deutschland lebenden Ausländern und
die Steuerung weiterer Zuwanderung. Dies geht aus dem am 11. November vorgestellten
Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD hervor. Maria Böhmer (CDU) wurde
zur Staatsministerin für Integration ernannt und tritt als Bundesbeauftragte
für Migration, Flüchtlinge und Integration die Nachfolge von Marieluise
Beck (Bündnis 90/Die Grünen) an.
Auf knapp drei Seiten beschreiben die Koalitionsparteien CDU/CSU
und SPD die Leitlinien ihrer Zuwanderungs- und Integrationspolitik für
die Legislaturperiode 2005-2009. Der entsprechende Abschnitt steht unter dem
Titel „Migration steuern - Integration fördern“ (Kapitel VIII,
„Sicherheit für die Bürger“) des insgesamt 226 Seiten
umfassenden Koalitionsvertrages.
Integration: Integration könne
nur gelingen, wenn Migration gesteuert und begrenzt werde, heißt es im
Vertrag. Die Integration von in Deutschland lebenden Ausländern müsse
als Querschnittsaufgabe vieler Politikfelder gelten. Dabei soll das Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg als Kompetenzzentrum
für Integration gestärkt werden. Ein wichtiger Bestandteil von Integrationspolitik
sei der interreligiöse und interkulturelle Dialog. Dieser solle vor allem
mit den großen christlichen Kirchen sowie mit Juden und Muslimen geführt
werden. Die Gleichbehandlung der Geschlechter müsse in den interreligiösen
Dialog aufgenommen werden.
Migrationsrelevante Ämter der neuen Bundesregierung
• Maria Böhmer (CDU): Staatsministerin für Integration im Bundeskanzleramt;
Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration,
www.integrationsbeauftragte.de
• Hans-Peter Kemper (SPD, bleibt im Amt): Beauftragter der Bundesregierung
für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten,
www.aussiedlerbeauftragter.de
• August Hanning (CDU): Staatssekretär im Bundesministerium des Innern,
u. a. zuständig für die Abteilung M: Migration, Integration, Flüchtlinge,
Europäische Harmonisierung
• Peter Altmaier (CDU): Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister
des Innern (Wolfgang Schäuble, CDU), zuständig u. a. für Migrations-
und Ausländerpolitik sowie Innere Sicherheit
Flucht, Asyl und Illegalität:
Zur Bekämpfung der Fluchtursachen werde die neue Bundesregierung verstärkt
mit den Herkunfts- und Transitstaaten zusammenarbeiten und dies auch auf Ebene
der EU unterstützen. Die Koalitionspartner sprechen sich zwar für
eine europaweite Regelung der Flüchtlingspolitik aus (vgl. MuB 10/05),
betonen aber, dass der Zugang zum Arbeitsmarkt weiterhin in der nationalen Kompetenz
bleiben müsse. Diverse EU-Richtlinien sollen durch ein zweites Gesetz zur
Änderung des Aufenthaltsgesetzes umgesetzt werden. Das im Januar 2005 in
Kraft getretene Zuwanderungsgesetz soll in seiner praktischen Anwendung überprüft
werden. Auch wurde im Koalitionsvertrag ein so genannter Prüfauftrag für
den Bereich der Illegalität festgeschrieben. Hier soll festgestellt werden,
welche politischen Gestaltungsmöglichkeiten in diesem besonders sensiblen
Bereich möglich wären. Ein Prüfauftrag muss aber nicht zwangsläufig
in Gesetzesinitiativen o. Ä. münden.
Einbürgerung: Hinsichtlich
des Staatsangehörigkeitsrechts strebt die große Koalition die Herstellung
einer einheitlichen Verwaltungspraxis an. Bei Einbürgerungen soll das Bekenntnis
zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung in die Verleihung einbezogen werden.
Abschiebungen: Im Bereich der Rückführung
sieht der Vertrag vor, Hindernisse für eine Abschiebung bei Straftätern
zu beseitigen. Außerdem soll eine gemeinsame Warndatei aller Auslandsvertretungen
und -behörden eingerichtet werden, zu der die Sicherheitsbehörden
Zugang erhalten sollen.
Besondere Zielgruppe - Mädchen und
Frauen: Schließlich gehen die Koalitionspartner in einem Unterkapitel
auf die Gleichstellung von Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund
ein. Ziel ist hier die „gleichberechtigte Teilhabe am politischen, wirtschaftlichen
und kulturellen Leben“. Für den Einstieg in Bildung und Beruf stehe
in erster Linie die Vermittlung der deutschen Sprache im Vordergrund. Besondere
Aufmerksamkeit wird der Problematik der Zwangsverheiratungen gewidmet. Die neue
Bundesregierung will die Rechtsstellung der betroffenen Frauen und Mädchen
sowie die Beratungsangebote verbessern. Der Tatbestand der Zwangsverheiratung
soll außerdem in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden.
Die ehemalige Bundesintegrationsbeauftragte Marieluise Beck (MdB,
Bündnis 90/Die Grünen) übte Kritik am Übereinkommen von
SPD und Union: „Der Vertrag enthält im Wesentlichen nur eine Nennung
von Themen und Politikbereichen, gibt aber keine Richtung für Entscheidungen
vor“, so Beck. Ende November übernahm die CDU-Bundestagsabgeordnete
und Vorsitzende der Frauenunion Maria Böhmer das Amt der Bundesbeauftragten
für Migration, Flüchtlinge und Integration. Damit wurde das seit 1978
bestehende Amt erstmals an ein Mitglied der CDU vergeben. Vormals dem Arbeits-
bzw. Familienministerium zugeordnet, ist es nun direkt dem Kanzleramt unterstellt
und wurde somit institutionell aufgewertet. Die Bundesbeauftragte trägt
zugleich erstmals den Titel einer Staatsministerin. Böhmer nannte die Bereiche
Bildung und Integration in den Arbeitsmarkt als oberste Prioritäten. Die
Integration beziehe sich nicht nur auf das Erlernen der deutschen Sprache, sondern
auch auf die Vermittlung „der Werte, die unser Land zusammenhalten“.
Die Ernennung Böhmers zur Integrationsbeauftragten sorgte
zum Teil für Irritationen, da sie bislang noch nicht im Bereich der Migrationspolitik
gearbeitet hatte. Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland
Kenan Kolat sprach der neuen Integrationsbeauftragten dennoch eine hohe Sensibilität
für gesellschaftspolitische Fragen zu. Gleichzeitig forderte er die Einrichtung
eines Vizepostens im Staatsministerium, der mit einer Person mit Migrationshintergrund
besetzt werden müsse. sta
Weitere Informationen im Internet unter:
www.bundesregierung.de/Anlage920135/Koalitionsvertrag.pdf
www.integrationsbeauftragte.de
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Kurzmeldungen - Deutschland
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Neuregelung jüdischer Zuwanderung
Die Innenminister von Bund und Ländern haben sich Ende November auf eine
Neuregelung zur Aufnahme jüdischer Zuwanderer aus dem Gebiet der ehemaligen
Sowjetunion geeinigt, die bereits im Sommer mit dem Zentralrat der Juden abgestimmt
worden war (vgl. MuB 6/05).
Demnach müssen Zuwanderer und ihre Angehörigen Grundkenntnisse der
deutschen Sprache vorweisen und ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern
können. Außerdem müsse die Möglichkeit zur Aufnahme in
eine jüdische Gemeinde bestehen. Ein vom Bundesinnenministerium einzurichtender
Beirat mit Vertretern des Auswärtigen Amtes, des Bundesamtes für Migration
und Flüchtlinge, der Bundesländer sowie des Zentralrates der Juden
in Deutschland soll künftig die Aufnahmeverfahren vorbereiten und über
Härtefälle beraten. Die Neuregelung gilt nicht für Zuwanderer,
die ihren Aufnahmeantrag vor dem 1. Juli 2001 gestellt hatten.
Aufenthaltsrecht für Kinder erweitert
Das Bleiberecht von in Deutschland geborenen Kindern ausländischer Eltern
darf künftig nicht allein vom Aufenthaltsstatus der Mutter abhängen.
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Ende November besagt, dass nach
dem Gleichbehandlungsgebot auch der Status des Vaters berücksichtigt werden
muss (Az: 2 BvR 524/01). Damit gab das Gericht der Verfassungsbeschwerde des
Vaters eines 6-jährigen türkischen Mädchens statt. Er lebt seit
25 Jahren in Deutschland und verfügt über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.
Die Mutter reiste 1997 ein und ist bis heute nur geduldet. Als die Ehe 2002
geschieden wurde, erhielt der Vater das alleinige Sorgerecht für das Kind.
Weil das Ausländerrecht bislang nur am Status der Mutter anknüpft,
wurde dem Kind die Aufenthaltserlaubnis versagt. Das Gesetz muss nun bis Ende
2006 geändert werden.
www.bundesverfassungsgericht.de
Kein Asyl mehr für Kaplans Familie
Das Verwaltungsgericht Köln hat am 4. November die Klagen der Ehefrau und
der Tochter des im Oktober 2004 in die Türkei abgeschobenen Islamistenführers
Metin Kaplan (vgl. MuB 8/04)
abgewiesen (Az.: 3 K 7669/04.A und 3 K 3770/04.A). Sie hatten gegen den Widerruf
ihrer Asylanerkennung geklagt. Zur Begründung seines Urteils führte
das Gericht aus, der Grund für die Asylanerkennung sei inzwischen entfallen.
Der türkische Staat habe nach der Verhaftung und Verurteilung des Islamistenführers
keinen Anlass mehr, auf die Klägerinnen mit dem Ziel der Informationsbeschaffung
oder einer Festnahme zuzugreifen. Auf davon unabhängige, eigene Asylgründe
könnten die Klägerinnen sich nicht berufen. Die Klägerinnen waren
im Jahre 1992 gemeinsam mit Kaplan als Asylberechtigte anerkannt worden. Nachdem
dieser seine Asylberechtigung verloren hatte und in die Türkei abgeschoben
worden war, widerrief das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
auch die Asylanerkennung der Klägerinnen. Das Verfahren in der Türkei
gegen Metin Kaplan wird indes neu aufgerollt. Ein Berufungsgericht in Ankara
entschied, das Verfahren, in dem Kaplan Ende Juni zu lebenslanger Haft verurteilt
worden war, sei fehlerhaft gewesen.
www.vg-koeln.nrw.de
Asylaberkennung nach Regimewechsel
Droht keine Verfolgung mehr, kann die Anerkennung als Asylberechtigter widerrufen
werden. So urteilte das Bundesverwaltungsgericht (BverwG) am 1. November in
Leipzig für den Fall, dass im Herkunftsstaat das Regime gewechselt hat
und Verfolgung daher auszuschließen sei (Az.: 1 C 21.04). Allgemeine Gefahren
spielten indes keine Rolle, so das BVerwG. Geklagt hatte ein Afghane, der 1991
als asylberechtigt anerkannt wurde. Im Juni 2000 wurde die Anerkennung des Klägers
widerrufen, weil in Afghanistan keine staatliche oder staatsähnliche Gewalt
mehr vorhanden sei, die politische Verfolgung ausüben könnte. Die
Klage blieb in der ersten und zweiten Instanz erfolglos. Auf die Revision des
Klägers hat das BVerwG das Berufungsurteil jetzt aufgehoben und die Sache
zur weiteren Tatsachenfeststellung an das Oberverwaltungsgericht (OVG) zurückverwiesen.
Dieses muss nun prüfen, ob dem Kläger eine Verfolgung von nichtstaatlicher
Seite drohe und ob der Kläger eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle.
Er war 1996 wegen Drogenhandels verurteilt worden. In letzterem Fall kann das
Asyl aberkannt werden, selbst wenn eine neue Verfolgung droht.
www.bverwg.de
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Italien: Migrationsreport 2005
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Die ausländische Bevölkerung nimmt in Italien weiterhin
zu. Das geht aus dem Migrationsbericht für 2005 „Immigrazione - Dossier
Statistico 2005 - XV Rapporto“ hervor, den die italienische Caritas und
die Stiftung Migrantes herausgegeben haben. Der Migrationsreport 2005 erschien
Ende Oktober und bietet einen umfangreichen Datenüberblick bis einschließlich
2004.
Ausländische Wohnbevölkerung:
Die Zahl der legal gemeldeten Ausländer ist im Jahr 2004 von 2,6 auf knapp
2,8 Mio. gestiegen (4,8 % der Gesamtbevölkerung). Davon stammen 47,3 %
aus Europa, 23,7 % aus Afrika, 17,3 % aus Asien, 11,5 % aus Amerika und 0,1
% aus Ozeanien. Rund 0,1 % von ihnen sind staatenlos. Insgesamt sind 195 Länder
vertreten.
Der größte Anteil der ausländischen Bevölkerung
(rund 60 %) lebt im Norden Italiens, 27 % sind in Zentralitalien gemeldet und
etwa 13 % im Süden. Allein in den Provinzen Rom und Mailand leben jeweils
340.000 (12,2 %) und 308.000 (11,1 %) ausländische Staatsbürger.
Zuwanderungsmotive: Hauptgründe
der Zuwanderung im Jahr 2004 waren Familiennachzug oder ein Arbeitsverhältnis.
Laut Schätzungen von Caritas/Migrantes sind insgesamt 131.225 Ausländer
für einen langfristigen Aufenthalt eingereist. Davon erhielten 87.000 ein
Visum zur Familienzusammenführung. Die übrigen kamen zum größten
Teil mit einem Visum für ein längerfristiges Arbeitsverhältnis
von maximal 2 Jahren.
Ferner seien 2004 über 48.000 ausländische Kinder geboren
worden (8,6 % aller Neugeborenen in Italien), so der Bericht.
Von den insgesamt 2,1 Mio. berufstätigen Ausländern
arbeiteten 5,9 % in der Landwirtschaft, 44,8 % in der Industrie, 17,3 % im Handel,
32 % im übrigen Dienstleistungsbereich. Allein in privaten Haushalten waren
etwa 470.000 ausländische Staatsbürger, d. h. 22,4 % aller Erwerbstätigen,
als Aushilfe bzw. Betreuer beschäftigt.
Illegale Zuwanderung: Caritas und
Migrantes legen keine eigenen Schätzungen über illegalen Aufenthalt
und illegale Beschäftigung von Ausländern vor. Sie verweisen jedoch
auf einen im März 2005 erschienenen Bericht der Nichtregierungsorganisation
„Ärzte ohne Grenzen“ (MSF). Diese hatte in fünf süditalienischen
Regionen 770 ausländische Saisonarbeiter interviewt, die in der Landwirtschaft
beschäftigt waren. Keiner von ihnen hatte einen regulären Arbeitsvertrag
als Saisonarbeiter, nur die wenigsten verfügten über einen legalen
Aufenthaltstitel. Die meisten lebten zum Zeitpunkt der Befragung unter prekären
Bedingungen in überfüllten Gemeinschaftseinrichtungen.
Der Bericht von Caritas/Migrantes stellt auch Daten des italienischen
Innenministeriums über Maßnahmen gegen illegale Einwanderung vor.
2004 wurden demnach 24.528 Ausländer an der Grenze zurückgewiesen
(+0,1 % im Vergleich zum Vorjahr), 35.437 wurden nach illegaler Einreise ab-
bzw. zurückgeschoben (-13,5 %). Weitere 45.697 Ausländer (+12 %),
die wegen illegaler Einreise bzw. unerlaubter Verlängerung ihres Aufenthalts
aufgegriffen worden waren, entzogen sich ihrer Ausreisepflicht. Von 15.647 Ausländern,
die in den Abschiebeeinrichtungen untergebracht waren (Centri di Permanenza
Temporanea), wurden 2004 nur rund die Hälfte abgeschoben (7.895 Personen,
50,5 %). Die übrigen mussten entlassen werden oder konnten sich der Abschiebung
entziehen.
Abschiebeeinrichtungen in Libyen:
In Libyen baut Italien derzeit drei exterritoriale Abschiebeeinrichtungen. 13.635
Ausländer, die über Nordafrika und das Mittelmeer illegal eingewandert
waren, wurden 2004 an der Küste Siziliens aufgegriffen. Zurückschiebungen
von Italien nach Libyen begannen im Oktober 2004 (vgl. MuB 8/04).
Ausgabenverteilung: 2004 betrugen
die öffentlichen Ausgaben für den Kampf gegen illegale Einwanderung
rund 115,5 Mio. Euro. Das sind rund 80 % der für den Bereich Migration
bereitgestellten Mittel, nur 20 % des Migrationsbudgets waren für Integration
bestimmt. Bis 2002 waren die Mittel noch gleichmäßig verteilt: 49
% für Integration, 51 % für Maßnahmen gegen Migranten ohne rechtmäßigen
Aufenthaltsstatus (so genannte „clandestini“). Paolo Cuttitta
(Universität Palermo)
Weitere Informationen:
Medici Senza Frontiere (MSF): „I frutti dell'ipocrisia. Storie di chi
l'agricoltura la fa. Di nascosto. Indagine sulle condizioni di vita e di salute
dei lavoratori stranieri impiegati nell'agricoltura italiana“,
Download unter:
www.msf.it/msfinforma/dossiermissione_italia/prima_pagina/sintesi_rapporto_stagionali.pdf
www.dossierimmigrazione.it
www.caritasitaliana.it
www.migrantes.it
www.caritasroma.it
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Kurzmeldungen - Europa
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Großbritannien: Anti-Terror-Gesetz abgelehnt
Der britische Premierminister Tony Blair (Labour) ist Anfang November mit seinem
Anti-Terror-Gesetz vor dem britischen Parlament gescheitert. Das Unterhaus lehnte
es überraschend ab. Die Vorlage sollte es ermöglichen, Terrorverdächtige
bis zu 90 Tagen ohne Anklage festzuhalten. Lediglich die Erweiterung einer Haft
ohne Anklage von 14 auf 28 Tage wurde gebilligt. Die Vorlage war eine weitere
Maßnahme verschärfter Gesetzgebung nach den Anschlägen auf die
Londoner U-Bahn im Juli (vgl. MuB 7/05,
8/05,
9/05).
www.parliament.uk/bills/public_bills.cfm#govbills
Schweden: Neue Chance für abgelehnte Asylbewerber
Ab 31. März 2006 soll in Schweden ein schnelleres Asylverfahren größere
Rechtssicherheit bringen. Bis dahin können bereits abgelehnte Asylbewerber
erneut einen Antrag stellen. Von der Regelung betroffen sind etwa 25.000 Menschen.
Dabei handelt es sich um abgelehnte Asylbewerber, die jedoch nicht in ihre Heimat
zurückgeschickt werden konnten, sowie Flüchtlinge, die aus Angst vor
einer Abschiebung untergetaucht sind. In den meisten Fällen soll positiv
entschieden werden, heißt es aus Regierungskreisen. Bei der erneuten Prüfung
sollen die Länge des Aufenthalts, die Bindungen an Schweden, der familiäre
Status sowie der physische und psychische Gesundheitszustand berücksichtigt
werden. Die Betroffenen sollen keinen Flüchtlingsstatus bekommen, aber
aus humanitären Gründen in Schweden bleiben dürfen.
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Heiratsmigration nach Deutschland (Langfassung, nur online verfügbar)
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Nach Deutschland findet derzeit verstärkt Zuwanderung in
Verbindung mit Eheschließungen statt. Dabei ist u. a. ein Wandel der Herkunftsländer
zu beobachten.
Heiratsmigration nach Deutschland hat es zu verschiedenen Zeiten
und in unterschiedlichem Ausmaß immer gegeben. Dabei handelt es sich um
freiwillige Heiratsmigration, häufig von Frauen aus wirtschaftlich schwächeren
Ländern in westeuropäische Länder, um arrangierte Ehen, aber
auch um Formen des Menschenhandels.
Von interethnischer Heiratsmigration wird im Folgenden gesprochen,
wenn aus Sicht der Betroffenen, meistens Frauen, ein unmittelbarer Zusammenhang
zwischen dem Wanderungsgeschehen und einer Eheschließung über Ländergrenzen
gegeben ist, ohne dass es sich beim Partner um denselben ethnischen Hintergrund
handelt. Heiratsmigration erfolgt aus unterschiedlichen Motiven und nimmt verschiedene
Formen an. Präzise Zahlen lassen sich nur schwer ermitteln, denn die Aussagekraft
der amtlichen Statistik ist sehr begrenzt.
Zunahme bei der Heiratsmigration von Frauen:
Entgegen dem allgemein rückläufigen Trend bei den Eheschließungen
in Deutschland nehmen interethnische Ehen seit Jahren deutlich zu. Nach Angaben
des Statistischen Bundesamtes wurden 1989 rund 36.000 Ehen zwischen Deutschen
und Nichtdeutschen geschlossen. Im Jahr 2004 waren es bereits 60.198 Eheschließungen.
Das sind fast 16 % aller Ehen, die im vergangenen Jahr in der Bundesrepublik
geschlossen wurden.
Bei der Zunahme gibt es deutliche geschlechtsspezifische Unterschiede:
Im Zeitraum 1989-2000 hat sich die Zahl der Eheschließungen zwischen deutschen
Männern und ausländischen Frauen etwa verdoppelt (1989: 15.670; 2000:
31.517), während die Zahl der Ehen zwischen ausländischen Männern
und deutschen Frauen nur um rund 18 % stieg (1989: 20.216; 2000: 24.535). Dies
kann als ein Indiz für die Zunahme von Heiratsmigration von Frauen gewertet
werden.
Einen weiteren Hinweis darauf liefern die Zuwandererzahlen aus
Entwicklungs- und Schwellenländern wie Thailand und Brasilien. Diese zählen
seit den 1970er Jahren als „klassische Herkunftsländer“ für
interethnische Heiratsmigration: Von mehr als 6.800 Zuzügen aus Thailand
nach Deutschland im Jahr 2002 sind 80 % Frauen. Der Frauenanteil der rund 4.700
Einwanderer aus Brasilien lag im selben Jahr bei 75 %. Ende 2004 lebten 27.176
brasilianische Staatsbürger, davon 20.422 Frauen (75 %), und insgesamt
48.789 Menschen mit thailändischer Staatsangehörigkeit, darunter 41.779
Frauen (86 %), in Deutschland.
Aktuelle Herkunftsländer: Schätzungen
gehen davon aus, dass die Heiratsmigration zwischen westeuropäischen Männern
und asiatischen Frauen insgesamt stagniert, während die Eheschließungen
mit Frauen aus Mittel- und Osteuropa in den letzten Jahren stark zugenommen
hat. Als wichtige Herkunftsländer sind hier vor allem Polen, Tschechien
sowie die Russische Föderation zu nennen.
Am häufigsten schlossen 2003 deutsche Männer eine interethnische
Ehe mit einer polnischen Frau (5.371 Eheschließungen). 1984 lag die Zahl
der Eheschließungen zwischen deutschen Männern und polnischen Frauen
noch bei 634 (Westdeutschland). Diese Tatsache verweist auf ein drittes, deutliches
Indiz für die Zunahme weiblicher interethnischer Heiratsmigration: Ehen
mit Partnerinnen aus den ehemaligen Ostblockstaaten nehmen seit Ende der 1980er
Jahre sprunghaft zu. Zu beobachten ist dies besonders bei Eheschließungen
von Frauen aus Ländern wie Rumänien, Litauen, der Ukraine und Weißrussland
mit deutschen Männern, wie Daten des Statistischen Bundesamtes zeigen.
Auch Eheschließungen mit Brasilianerinnen nehmen seit Ende der 1980er
Jahre weiter zu.
An zweiter Stelle stehen Eheschließungen zwischen deutschen
Männern und russischen Frauen (2003: 2.545). Mit 2.535 Ehen zwischen thailändischen
Frauen und deutschen Männern ist Thailand die dritthäufigste an interethnischen
Ehen in Deutschland beteiligte Nation.
Zwar sind auch Männer an Migration in Verbindung mit einer
Heirat nach Deutschland beteiligt, jedoch in wesentlich geringerem Ausmaß.
Die Zahl der Eheschließungen von deutschen Frauen mit einem polnischen
Mann lag im Jahr 2003 bei 946, mit einem Thailänder bei 26 und mit einem
brasilianischen Mann bei 66.
Neben Thailand und Brasilien gelten auch die Philippinen als
ein Land mit einer hohen Anzahl an Frauen, die heiratsbedingt auswandern. Die
Zahl der in Deutschland geschlossenen Ehen mit einer Philippinin ist im Gegensatz
zu den anderen beiden Ländern nach Angaben des Statistischen Bundesamtes
rückläufig (1993: 1.042 Ehen, 2003: 368). Dennoch lag der Anteil der
Frauen unter allen philippinischen Zuwanderern in Deutschland im Jahr 2004 bei
81 %.
Beschränkte Aussagekraft amtlicher
Statistik: Diese Zahlen sagen insgesamt wenig über das tatsächliche
Ausmaß der Heiratsmigration aus. In der offiziellen Statistik tauchen
nur Eheschließungen auf, die vor einem deutschen Standesamt oder in einem
deutschen Generalkonsulat im Ausland geschlossen wurden. Viele Paare entschließen
sich im Ausland zu heiraten, weil dies häufig mit weniger Bürokratie
verbunden ist oder weil es für den ausländischen Partner unmöglich
ist, die für die Eheschließung in Deutschland erforderlichen Unterlagen
vorzulegen.
Paare, die im Ausland geheiratet haben, stellen in Deutschland
in der Regel einen Antrag auf Familienzusammenführung. Ehepartner, die
im Rahmen der Familienzusammenführung nach Deutschland gekommen sind und
über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen, erhalten im Scheidungsfall
ein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Voraussetzung ist, dass die Ehe seit
mindestens zwei Jahren rechtmäßig Bestand hatte (Aufenthaltsgesetz
§ 31 (1)). Ausnahmen bestehen bei besonderer Härte, wenn z. B. die
Frau von ihrem Ehemann schwer misshandelt oder zur Prostitution gezwungen wurde.
In solchen Fällen kann von der Mindestbestandsdauer der Ehe abgesehen werden
(Aufenthaltsgesetz § 31 (2)).
Motive: Die Zunahme von Wanderungen
in Verbindung mit einer Heirat aus wirtschaftlich schwächeren Ländern
hat vor allem folgende Gründe: Flucht vor Armut, die Hoffnung auf wirtschaftlichen
und sozialen Aufstieg oder die Existenzsicherung der Kinder. Für viele
ärmere und wenig qualifizierte Frauen aus Nicht-EU-Staaten stellt sie darüber
hinaus die einzige Möglichkeit dar, in Deutschland eine uneingeschränkte
Arbeitserlaubnis zu erhalten. Aber auch gut ausgebildete Frauen legen große
Hoffnung in die Eheschließung mit einem westeuropäischen Mann. Sie
haben häufig den Wunsch nach einer Tätigkeit, die ihrem Qualifikationsniveau
entspricht, bzw. beruflicher Weiterbildung.
Darüber hinaus ist anzunehmen, dass aufgrund der weltweit
wachsenden Mobilität auch die Zahl der Paare steigt, die sich privat, beruflich
oder auf Reisen kennen lernen, und in denen Partner aus einem Drittstaat ohne
eine Eheschließung nicht dauerhaft im Land bleiben könnten.
Wege der informellen und professionellen Kontaktanbahnung: Bei
der Entstehung internationaler Heiratsagenturen spielt die Zunahme an Individual-
und Massentourismus in Entwicklungs- und Schwellenländer seit den 1970er
Jahren eine wesentliche Rolle: „Pionierehen“ zwischen schon vermittelten
Paaren führten nicht selten zum Aufbau von semiprofessionellen Vermittlungsagenturen,
die sowohl im Herkunftsland als auch im Zielland operieren. Die Grenzen zwischen
professionellen und semiprofessionellen Agenturen sind dabei fließend.
Rein profitorientierte Agenturen bieten häufig eine Art
„Rund-um-Service“ an: Zum einen stellen sie Kontakte zwischen potenziellen
Ehepartnern her, zum anderen organisieren sie Flugtickets, Unterkünfte,
Heiratsurkunden und Rundreisen im Herkunftsland. Nach Schätzungen der Autorin
kann der Reingewinn eines solchen „Leistungspakets“ mit bis zu 20.000
Euro beziffert werden. Um den Gewinn der Agenturen zu steigern, werden die Frauen
häufig nicht über Besonderheiten des potenziellen Ehemanns, z. B.
eine Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder Alkoholsucht informiert. Die
Geschäftsstrategien sind männerorientiert: Nur Männer können
Frauen aktiv aus Katalogen „wählen“, nicht jedoch umgekehrt.
Frauen können zwar einen vorgeschlagenen Mann ablehnen, dies bringt jedoch
keinen zusätzlichen Gewinn für die Agentur. Mit Männern vereinbaren
die Agenturen häufig ein so genanntes „Rückgaberecht“.
Dann wird die Frau nach einer bestimmten Zeit wieder in das Herkunftsland zurückgeschickt.
Erneute Vermittlungen bedeuten für die Agenturen wieder Einnahmen. Semiprofessionelle
Agenturen sind zwar ebenfalls profitinteressiert, Motive wie familiäre
Verpflichtungen und Solidarität spielen jedoch auch eine Rolle.
Eine relativ junge Entwicklung stellt die Vermittlung über
das Internet dar. Es kann davon ausgegangen werden, dass mit der Verbreitung
des Internets diese Form erheblich zugenommen hat. Einer Studie der Wissenschaftlerin
Riitta Varrti aus dem Jahr 2000 zufolge werden für den deutschen „Markt“
rund 70 % Frauen aus Osteuropa präsentiert, etwa 15 % Frauen aus Asien
und ca. 10 % Frauen aus Lateinamerika. Genaue Zahlen über Agenturen und
Internetseiten liegen bislang nicht vor.
Faktoren im Zielland und Problembewusstsein:
Vor allem eine Reihe gesellschaftlicher Veränderungen im Zielland begünstigen
die Zunahme von Heiratsmigration. Zum einen nahm die Zahl der Heiratsagenturen
mit der wachsenden Zahl von Singles in den westeuropäischen Ländern
in den letzten Jahrzehnten zu. Zweitens werden Ehen mit ausländischen Partnern
in Deutschland heute gesellschaftlich wesentlich stärker akzeptiert als
noch vor einigen Jahrzehnten. Drittens hat sich eine gewisse „Erlebnisorientierung“
in westeuropäischen Ländern herausgebildet, die den Grundstock für
die Erwartung an eine „exotische“ Ehe bildet. Viertens erwarten
westliche Männer von der Heirat mit einer Migrantin aus wirtschaftlich
schwächeren Ländern häufig ein traditionelles Rollenverständnis
und die Bewahrung konservativer Werte, die sie bei emanzipierten, berufsorientierten,
westlichen Frauen seltener finden.
Viele Nichtregierungsorganisationen, u. a. Terre de Femmes, Imbradiva
(Brasilianische Fraueninitiative gegen Diskriminierung und Gewalt), Agisra (Arbeitsgemeinschaft
gegen internationale sexuelle und rassistische Ausbeutung e. V.), IAF e. V.
(Verband binationaler Familien und Partnerschaft) und Amnesty for Women untersuchen
z. T. mit finanzieller Unterstützung staatlicher Institutionen die Folgen
von Heiratsmigration und weisen auf vielfältige Probleme der Migrantinnen
im jeweiligen Zielland hin: mangelnde Sprachkenntnisse, die Nichtanerkennung
von Bildungsabschlüssen bzw. das Fehlen einer Ausbildung, die Unkenntnis
der eigenen Rechte, aber auch psychische und körperliche Belastungen durch
Ausbeutung. Viele der Probleme führen langfristig zu sozialer Isolation
und Depressionen.
Während Heiratsmigration in Verbindung mit Menschenhandel
im öffentlichen Bewusstsein ein Problem darstellt, werden die Schwierigkeiten
der freiwilligen Heiratsmigration häufig übersehen. Heiratsmigration
wird zwar meist freiwillig eingegangen, ist jedoch mit großen Belastungen
für die Migrantinnen verbunden. Nichtregierungsorganisationen weisen darauf
hin, dass die Beratungsstrukturen für Heiratsmigratinnen in Deutschland
nicht ausreichen. Das gilt v. a. für Frauen aus den aktuellen Herkunftsländern.
Sabina Stelzig, Hamburgisches WeltWirtschaftsInstitut
Weitere Informationen / Literaturhinweise:
Beer, B. (1996): Deutsch-Phillipinische Ehen. Interethnische Heiraten und Migration
von Frauen. Berlin
Cahill, D. (1990): Intermarriages in International Contexts. A Study of Filipina
Women Married to Australian, Japanese and Swiss Men. Quezon City
Heine-Wiedemann, D. und Ackermann, L (1992): Umfeld und Ausmaß des Menschenhandels
mit ausländischen Mädchen und Frauen. Schriftenreihe des Bundesministeriums
für Frauen und Jugend
Ruenkaew, Pataya (2003): Heirat nach Deutschland. Motive und Hintergründe
thailändisch-deutscher Eheschließung. Frankfurt/ New York
Straßburger, Gaby (2003): Heiratsverhalten und Partnerwahl im Einwanderungskontext.
Eheschließung der zweiten Migrantengeneration türkischer Herkunft.
Würzburg
Varrti, Riitta (2000): Equal partners online? German Matchmaking Web Sites and
Trafficking in Women. In: Morokvasic-Müller, M. Umut Erel und Kyoto Shinozaki
(eds.): Crossing Borders and Shifting Boundaries. Vol.1: Gender on the move.
International Women’s University, (S. 177-206)
Gulicová-Grethe, Maria (2004): Marriage Migration and the Significance
of this Migration ssue in Germany. Country Study. Berlin Institute for Comparative
Social Research. www.emzberlin.de/projekte_e/pj44_pdf/FinalReportGermany_Website.pdf
Legal Agenda for Migrant Prostitutes and Trafficked Women on the Internet: www.femmigration.net
Ratgeber für internationale Partnersuche: www.bvp-berufsverband.de/ratgeber.htm
Terre de Femmes e.V.: www.frauenrechte.de
Verband binationaler Familien und Partnerschaften: www.verband-binationaler.de/zahlenundfakten
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Kurzmeldungen - Welt
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Pakistan: Fehlende Hilfe
Die Vereinten Nationen und die in Pakistan tätigen Hilfsorganisationen
beklagen fehlende finanzielle Unterstützung für das Erdbebengebiet
in der Kaschmirregion. Für die 3 Mio. meist obdachlosen Überlebenden
des Bebens ist bislang nicht einmal die Hälfte der von den UN-Geberländern
zugesagten 312 Mio. US-Dollar Soforthilfe eingetroffen. Außerdem ist die
private Spendenbereitschaft gering. Die offizielle Zahl der Todesopfer wurde
von den pakistanischen Behörden auf über 80.000 angehoben. Anfang
November wurde die Grenze zwischen Indien und Pakistan in der umkämpften
Region geöffnet, um den Hilfsorganisationen einen besseren Zugang zu gewährleisten.
Insbesondere der einbrechende Winter wird zur Bedrohung für die Obdachlosen
(vgl. MuB 9/05).
„Es besteht die große Gefahr, dass Tausende sterben“, sagte
UN-Koordinator Rashid Khalikov.
www.un.org/News
Kanada: Neue Einwanderungskontingente
Aufgrund einer steigenden Nachfrage nach Arbeitskräften hat der kanadische
Einwanderungsminister Joe Volpe (Liberale) eine Erhöhung der Einwanderungskontingente
ab 2006 angekündigt. Demnach sollen in den nächsten fünf Jahren
bis zu 300.000 Einwanderer pro Jahr nach Kanada kommen. 2004 waren es 236.000
Einwanderer, im laufenden Jahr beträgt die Obergrenze 245.000 Migranten.
„Wir produzieren mehr Jobs, als der Arbeitsmarkt an Arbeitskräften
hergibt“, so Volpe.
www.cic.gc.ca
www.joevolpe.com
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Afrika / EU: Ringen um eine Lösung für die Flüchtlingsproblematik (nur online verfügbar)
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Durch mehr bilaterale Kooperation will die Europäische Union
die Flüchtlingsproblematik im Mittelmeerraum lösen. Finanzhilfen und
Abkommen mit den nordafrikanischen Anrainerstaaten sowie den subsaharischen
Herkunftsländern sind vorgesehen. Dies geht wie u. a. aus den Beschlüssen
der 10. Euro-Mediterranen-Konferenz hervor. Das Thema war jüngst in den
Blickpunkt der Öffentlichkeit gelangt, als rund 4.000 Afrikaner die Grenzzäune
der spanischen Exklaven Ceuta und Melilla zu überwinden suchten. Etwa 1.000
Menschen war die illegale Einreise über die EU-Außengrenze gelungen
(vgl. MuB 9/05).
Die 10. Euro-Mediterrane Konferenz „EuroMed“ setzte
sich am 27. und 28. November in Barcelona u. a. mit dem Thema Migration auseinander.
Die Teilnehmer verabschiedeten einen Fünfjahresplan, der neben der Verringerung
des Wohlstandsgefälles zwischen Nord und Süd, einer nachhaltigen Demokratisierung
und Entwicklung in den nordafrikanischen Staaten auch eine Stärkung der
legalen und die wirksame Bekämpfung der illegalen Einwanderung nach Europa
vorsieht.
Zum Erreichen dieser Ziele sollen die Anrainerstaaten Nordafrikas
in den kommenden fünf Jahren 15 Mrd. Euro von der Europäischen Union
erhalten. Zum Vergleich: In den vergangenen zehn Jahren waren 20 Mrd. Euro geflossen.
Neben der Verbesserung ihrer Infrastruktur sollen die Empfängerstaaten
das Geld u. a. zur Grenzsicherung aufwenden. Mit dem „Barcelona-Prozess“
soll bis 2010 eine Mittelmeer-Freihandelszone geschaffen werden.
Kritisiert wurde am Rande des Gipfels, dass außer dem
palästinensischen kein weiterer Regierungschef der betroffenen nichteuropäischen
Mittelmeeranrainer erschienen war. Auf den Unmut des spanischen Regierungspräsidenten
José Luis Rodríguez Zapatero (PSOE) reagierte der algerische Staatsminister
Abdelasis Belkhadem (Nationale Befreiungsfront, FLN) seinerseits mit Kritik:
„Wir finden es demütigend, was die Europäer im Gegenzug für
ein paar Euro von uns verlangen.“ Statt dass der Mittelmeerraum ein reiner
Marktplatz für europäische Produkte werde, wünsche er sich eine
„wirkliche Partnerschaft, in der sich die Menschen frei bewegen können“.
Auch die spanische Regierung will die Mittel zur Grenzsicherung
erhöhen. Allein die Kosten der jüngsten Krise belaufen sich auf mehr
als 100 Mio. Euro. Diese fallen an für die Sicherung der Grenzen in Ceuta
und Melilla, der Kanarischen Inseln und der Küsten Andalusiens, die Erhöhung
und Verbreiterung der Grenzzäune, die Rückführung von illegalen
Einwanderern und den Ausbau von Auffanglagern sowie die bessere Ausstattung
der Polizei. Das spanische Außenministerium hat unterdessen den Auftrag
erhalten, mehr Rückführungsabkommen mit afrikanischen Ländern
auszuhandeln. Mit sechzehn Staaten gibt es solche bereits, im Blickpunkt aktueller
Bemühungen stehen Gambia, Kamerun, Mali und der Senegal. Auch will Spanien
Einrichtungen in Marokko finanzieren, in denen zurückgeschobene Marokkaner
eine Berufsausbildung erhalten. Außenminister Miguel Angel Moratinos (PSOE)
machte im Parlament darauf aufmerksam, dass das „Desinteresse“ an
derartigen Abkommen in vielen Ländern groß sei. Dort setze man darauf,
dass Auswanderer in Europa ein „Eldorado“ fänden und bald Devisen
nach Hause schickten.
Offenbar nimmt zurzeit die Einreise von Flüchtlingen über
den Seeweg wieder zu. So wurden vor der spanischen Küste von Almería
im November Boote mit mehreren hundert Afrikanern entdeckt. Auch auf den griechischen
Inseln und der italienischen Insel Lampedusa sind wieder vermehrt Flüchtlinge
eingetroffen. Mit weit über 400 Flüchtlingen ist das dortige Lager
erneut überfüllt (vgl. MuB 6/03,
9/03,
6/05).
Bei einer Debatte über das Lager im Europäischen Parlament äußerten
sich zahlreiche Abgeordnete besorgt über die hygienischen Zustände
und die Menschenrechtslage.
Hunderte Flüchtlinge ertrinken jedes Jahr bei dem Versuch,
europäische Küsten auf dem Seeweg zu erreichen (vgl. MuB 7/00,
6/03,
9/03,
7/04,
8/05).
Der „Ansturm auf die Landgrenzen von Ceuta und Melilla“ sei laut
EU-Innenkommissar Franco Frattini vielleicht eine zeitweise Verlagerung gewesen,
da die Seegrenzen effizienter kontrolliert würden. Laut Frattini erwägt
die Kommission die Schaffung einer gemeinsamen Mittelmeerpolizei. Verschiedene
Länder sollten sich mit Schiffen, Technologie und Polizisten an einer solchen
Truppe beteiligen. Möglicherweise wird in der EU bereits Anfang 2006 darüber
diskutiert werden. chw
Weitere Informationen:
ue.eu.int/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/en/er/87165.pdf
ue.eu.int/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/en/articles/87167.pdf
europa.eu.int/comm/external_relations/euromed
www.guardiacivil.org (spanisch)
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Mediterranean Migration - 2005 Report (nur online verfügbar)
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Zuwanderung aus dem südlichen und östlichen Mittelmeerraum
ist seit Jahrzehnten ein zentrales Thema bei der Betrachtung von Migrationsströmen
in die Europäische Union. Damit beschäftigt sich der „Mediterranean
Migration - 2005 Report“. Nur wenige Studien konzentrieren sich bisher
auf die Ursachen und Auswirkungen dieser Zuwanderungen in den Herkunfts- und
zunehmend auch Transitländern des Maghrebs (v. a. Länder Tunesien,
Algerien und Marokko), des Maschreks (Ägypten, Libanon, Jordanien und Syrien)
und der Türkei. Noch seltener wird umfangreiches Datenmaterial aus diesen
Staaten der europäischen Öffentlichkeit präsentiert.
Der im Oktober 2005 erstmals veröffentlichte und künftig
jährlich erscheinende Mediterrane Migrationsreport schließt nun diese
Lücke. Finanziert durch das MEDA-Programm der EU-Kommission, wurde der
Report von einem internationalen Expertenteam verfasst, welches sich aus Wissenschaftlern
der südlichen und östlichen Mittelmeerstaaten sowie des am Europäischen
Universitätsinstitut Florenz angesiedelten Euro-Mediterranean Consortium
for Applied Research on International Migration (CARIM) zusammensetzt.
Zunächst bietet der Report einen Überblick über
aktuelle Entwicklungen der Migrationsprozesse im Untersuchungsraum. Dabei gehen
die Autoren v. a. auf Probleme bei der statistischen Erfassung von Migration
sowie der Vergleichbarkeit von Daten aus unterschiedlichen Quellen und unter
Berücksichtigung verschiedener Definitionen ein. Das Übersichtskapitel
betrachtet ebenso den Bildungsstand und sonstige Qualifikationen von Migranten
aus den „Med-MENA“-Staaten (Mediterranean and Northern Africa).
Dem Bericht zufolge sind je nach Zählweise 10 bis 15 Mio. Personen aus
den Med-MENA-Staaten Auswanderer der ersten Generation. Dies entspräche
rund 4,8 % der Gesamtbevölkerung aller Med-MENA-Staaten von etwa 260 Mio.
Personen (2005). Dabei emigrieren überwiegend Staatsbürger Algeriens,
Marokkos, Tunesiens und der Türkei nach Europa (80-90%), Ägypter und
Palästinenser hingegen v. a. in die arabischen Ölstaaten, mehr als
die Hälfte der Libanesen nach Übersee.
Dem regionalen Gesamtbild folgen Länderkapitel zu jedem
einzelnen Med-MENA-Staat (Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon,
Marokko, Palästina, Syrien, Tunesien und Türkei), wobei je zwei bis
vier Artikel zur demographischen, ökonomischen, rechtlichen und politischen
Dimension von Migration Stellung beziehen. Sämtliche Artikel basieren auf
gemeinsamen Leitlinien: es wird zwischen aktuellen Migrationsströmen und
auf früheren Strömen basierenden Diasporas unterschieden, ebenso zwischen
Flucht, Zuwanderung aus ökonomischen Motiven und Familienzusammenführung
sowie zwischen legaler und illegaler Migration. Zusätzlich dazu setzen
die Autoren jeweils länderspezifische Prioritäten. sta
Fargues, Philippe (Hrsg.): „Mediterranean
Migration - 2005 Report“, European University Institute (Florenz)
und EU-Kommission, 407 Seiten, Brüssel / Florenz 2005.
Online abrufbar unter: www.carim.org/Publications/AR2005CARIM.pdf
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Rezension: Das Schwarzbuch des globalisierten Verbrechens (nur online verfügbar)
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Sexuelle Ausbeutung von Frauen, Kinderarbeit, unmenschliche Arbeitsbedingungen,
Wucher und Gewalt sowie die weltweite Missachtung von Flüchtlings- und
Menschenrechten - das sind nur einige Eigenschaften, die den globalen Menschenhandel
und Menschenschmuggel prägen, so Moises Naim in seinem hochaktuellen Schwarzbuch
des globalisierten Verbrechens. Detailliert und anschaulich vermittelt
der ehemalige Weltbankdirektor die verschiedenen Aspekte der „neuen globalen
Sklaverei“. So beschreibt Naim die Motive der betroffenen Menschen ebenso
wie deren Abhängigkeit und Schutzlosigkeit in den Händen der Schmuggler,
meist durch Zwangsarbeit oder Prostitution. Naim versucht die Transitwege der
Menschenhändler sowie deren Beziehungen in die politischen und administrativen
Systeme der Nationalstaaten nachzuzeichnen und skizziert so das weit verzweigte
System des internationalen Menschenhandels. Darüber hinaus spricht er heikle
Themen wie den Status von Migranten ohne gültige Papiere bzw. ohne legalen
Aufenthaltsstatus und die Versäumnisse der Einwanderungsländer bei
der Bekämpfung des weltweiten Menschenhandels an, so z. B. bei der Ratifikation
internationaler Abkommen.
Der internationale Menschenhandel ist nur eines von fünf
global vernetzten Verbrechen, die Naim in seinem Report analysiert. Ferner zeigt
er, wie präzise, effizient und skrupellos die Netzwerke des internationalen
Waffen- und Menschenhandels, der globalen Drogenmafia, der weltweiten Geldwäsche
und Markenpiraterie funktionieren und wie deren weit reichender Einfluss die
internationale Politik verändert. Besonders spannend beschreibt der Wirtschaftsexperte
Naim, wie diese Netzwerke miteinander funktionieren und einander bedingen. Keines
dieser globalen Verbrechen existiert isoliert von den anderen. So bedient sich
z. B. jedes dieser kriminellen Netzwerke auch der illegalen Migration, sei es
für den Schmuggel von Drogen oder Waffen über nationale Grenzen hinweg,
den Verkauf von Raubkopien oder Rauschgift in den Ankunftsländern oder
als „unsichtbares Zahlungsmittel“ durch die Vermittlung von Zwangsarbeitern
oder Zwangsprostituierten. Ein erfolgreicher Kampf gegen die Systeme globalen
Verbrechens ist laut Naim nicht aussichtslos, wenn aus den Fehlern der Vergangenheit
gelernt wird. Moises Naim, aktueller Chefredakteur der amerikanischen Zeitschrift
„Foreign Policy“, ist mit seinem Schwarzbuch ein brandaktuelles
und wichtiges Werk gelungen, welches in einer klaren Sprache die verschiedenen
Aspekte der globalisierten Schattenwirtschaften aufzeigt, analysiert und Konsequenzen
für einen erfolgreichen Kampf gegen sie zieht. th
Moises Naim: Das Schwarzbuch des globalisierten
Verbrechens, Piper-Verlag München 2005, ISBN: 3-492-04790-4; 22,90
Euro, Online-Bestellung unter: www.piper.de
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Literatur
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Petrus Han: Soziologie der Migration,
2. überarbeitete und erweiterte Auflage, 2005, Stuttgart, ISBN 3-8252-2118-0,
Preis: 21,90 Euro, Online-Bestellung: www.utb.de
Gudrun Krämer: Geschichte des Islam,
2005, Bonn, Bundeszentrale für politische Bildung. Internetbestellung gegen
Bereitstellungspauschale unter: www.bpb.de/publikationen/BSNAGU,0,Geschichte_des_Islam.html
Thomas Geisen, Anthony Andrew Hickey, Allen Karcher (Hrsg.):
Migration, Mobility, and Borders. Issues of Theory and
Policy, 2004, Frankfurt/M., ISBN 3-88939-714-X, Preis: 19,90 Euro, Online-Bestellung:
www. iko-verlag.de
Wilhelm Heitmeyer, Peter Imbusch (Hrsg.): Integrationspotenziale
einer modernen Gesellschaft, 2005, Wiesbaden, Lehrbuch, 467 Seiten, ISBN
3-531-14107-4, Preis: 34,90 Euro, Online-Bestellung: www.vs-verlag.de
Thomas Geisen (Hrsg.): Arbeitsmigration.
WanderarbeiterInnen auf dem Weltmarkt für Arbeitskraft, 2005, Frankfurt/M.,
ISBN 3-88939-711-5, Preis: 22 Euro, Online-Bestellung: www.
iko-verlag.de
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Call for Applications
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Humanity in Action Scholarship
- Berlin Summer Program 2006
Humanity in Action (HiA) is a transatlantic organization that
brings together European (Danish, Dutch, French, German, Polish and Ukrainian)
and American students with an active interest in human
and minority rights and in the exchange of experiences
in defending and enhancing them.
Dates: June 2 to July 4, 2006 (in
Copenhagen and Berlin), September 23 to October 1, 2006 (in New York and Washington
D.C.)
Target group: We invite applications
from German students and students studying in Germany on a permanent basis with
not only an eager interest in analysis and discussion but also in grass roots
project work.
Deadline: January 31, 2006
Information: www.humanityinaction.org,
E-Mail: germany@humanityinaction.org
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Projekt Migration des Kölnischen Kunstvereins
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Das von der Kulturstiftung des Bundes initiierte “Projekt
Migration“ widmet sich einem disziplin- und praxisübergreifenden
Denken von Migration.
Es fokussiert die produktiven Potenziale von Migration in Bezug auf zukunftsweisende
gesellschaftliche Möglichkeiten, die sich aus einer künstlerischen,
theoretischen und politischen Auseinandersetzung mit Migration als einem
dynamischen und transnationalen Prozess ergeben.
Unter der Leitung des Kölnischen Kunstvereins werden
in Kooperation mit verschiedenen Partnern, dem Dokumentationszentrum
und Museum über Migration aus der Türkei, dem Institut
für Kulturanthropologie und Europäische Ethnologie der Universität
Frankfurt/Main und dem Institut für
Theorie der Gestaltung und Kunst (ith, HGK Zürich), von 2002
bis 2005 künstlerische, kulturelle und wissenschaftliche Positionen
initiiert, gesammelt, produziert und entwickelt, die eine Vertiefung mit
dem Thema in vielerlei Hinsicht ermöglichen und Migration in seiner
globalen sowie alltäglichen Bedeutung beleuchten. Dabei sollen gerade
auch die unsichtbaren, unerwarteten, unbekannten Momente von Migration
entfaltet werden, die über die Grenzen geographischer Wanderungsbewegungen
hinausgehen.
Ausstellungen, Film- und Vortagsreihen von und mit namhaften Künstlern, Theoretikern, Kuratoren und Architekten, künstlerische und wissenschaftliche Projekte, Theater und Musik münden 2005 in einem transdisziplinären Ausstellungsprojekt mit internationaler Ausrichtung, das vom 1. Oktober 2005 bis zum 15. Januar 2006 in Köln stattfinden wird.
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Kölnischer
Kunstverein
Projekt Migration
ein Initiativprojekt der Kulturstiftung des
Bundes |
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| 11.1.2006, 18 Uhr |
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Vortrag „Ausländerkinder“
im Schulbuch - zwischen Stühlen, Welten, Kulturen,
Thomas Kunz (Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik,
Universität Frankfurt/M.); an der Universität Köln |
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| 12.1.2006, 19 Uhr |
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Zwei Kurzfilme zum Themenspektrum „Ghetto“
und „Migration“; „gHETTO
aMBIENT: a/k/a Heimat & Exil“ audio/visuelle
Performance von Sebastian Meisner |
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| 25.1.2006, 18 Uhr |
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Vortrag „Migration, Mehrsprachigkeit
und Bildung“, Joana da Siveira Duarte (Universität
Hamburg); an der Universität Köln |
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| 8.2.2006, 18 Uhr |
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Vortrag „Bildungserfolgreiche
junge Frauen mit Migrationshintergrund“, Ursula
Boos-Nüning (Universität Duisburg-Essen); an der Universität
Köln |
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Das Buch
zum „Projekt Migration“ wurde als eines der schönsten
Bücher des Jahres 2005 ausgezeichnet.
Die mehr als 800 Seiten umfassende Publikation versteht sich
als Standardwerk zum Thema Migration und wurde jüngst
von der Stiftung Buchkunst ausgezeichnet. Sie ist noch bis
zum 15. Januar 2006 zum Sonderpreis von 48 Euro in
höherer Auflage beim Kölnischen Kunstverein erhältlich.
Danach ist sie nur noch im Buchhandel für 98 Euro zu
beziehen.
Weitere Informationen: Tel.: (0221)
869 7647.  |
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| Kölnischer
Kunstverein
Die Brücke, Hahnenstraße 6, 50667 Köln
Tel: +49.221.86 97 647
Öffnungszeiten:
Dienstags bis Sonntags 13:00 bis 19:00 Uhr
info@projektmigration.de
www.koelnischerkunstverein.de |
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