Ausgabe 10/05 (Dezember 2005) www.migration-info.de
Frankreich: Welle von Gewalt in den Vorstädten

In Frankreich ist es im November zu schweren Ausschreitungen in vielen Vorstädten gekommen. Die Regierung reagierte mit polizeilicher Härte und kündigte eine erneute Verschärfung der Einwanderungspolitik an. Am 9. November wurde der Ausnahmezustand verhängt und inzwischen bis Februar 2006 verlängert.

Ausgelöst wurde die Welle der Gewalt durch den Tod zweier Jugendlicher afrikanischer Herkunft in dem Pariser Vorort Clichy-sous-Bois. Sie waren am 27. Oktober vor einer Polizeikontrolle in ein unter Hochspannung stehendes Transformatorenhaus geflohen und an den Folgen von Stromschlägen gestorben. Daraufhin zündeten Jugendliche aus Protest in dem Vorort zahlreiche Fahrzeuge an.

Die Gewaltakte, die ausschließlich nachts stattfanden, griffen auf weitere Pariser Vororte, Anfang November dann auch auf zahlreiche andere französische Städte über, u. a. auf Lyon, Toulouse und Straßburg. An den Aktionen beteiligten sich überwiegend Jugendliche mit Migrationshintergrund, v. a. aus dem subsaharischen Afrika und dem Maghreb, die in den betroffenen Vororten die Mehrheit der Bevölkerung ausmachen. Die Zahl der angezündeten Autos, für die Medien ein Indikator für das Ausmaß der Gewalt, erreichte in der Nacht vom 7. November mit mehr als 1.400 den Höchststand. In Frankreich hat das Anzünden von Fahrzeugen als Ausdruck von Protest unter Jugendlichen Tradition.

Die französische Regierung reagierte mit Härte und erklärte, sie werde die Gewalt nicht tolerieren. Das kompromisslose Auftreten von Innenminister Nicolas Sarkozy (UMP) in der Öffentlichkeit und das harte Vorgehen der Polizei verschärften die Situation. Sarkozy bezeichnete die randalierenden Jugendlichen wiederholt als „Gesindel“ und „Gangster“.

Die französische Regierung reaktivierte ein Gesetz aus der Zeit des Algerienkrieges von 1955 und verhängte den Ausnahmezustand. Dadurch konnten Ausgangssperren sowie weitere Maßnahmen angeordnet werden, u. a. Versammlungsverbote, erleichterte Durchsuchungen und Kontrollen durch die Polizei. Insgesamt wurden bisher fast 3.000 Jugendliche festgenommen. Viele von ihnen wurden per Schnellverfahren zu Haftstrafen verurteilt.

Mitte November nahm die Gewalt ab. Dennoch verlängerte das französische Parlament am 16. November den Ausnahmezustand um drei Monate bis Ende Februar 2006. Er kann jedoch jederzeit von der Regierung außer Kraft gesetzt werden. Einige tausend Menschen demonstrierten in Paris gegen die Verlängerung.

Mehr als 9.000 Fahrzeuge, zahlreiche öffentliche Gebäude, darunter Schulen und Sozialeinrichtungen einiger Stadtteile, aber auch Gebäude auf Firmengeländen sowie christliche und muslimische Einrichtungen wurden in Brand gesteckt. Insgesamt wurden ca. 130 Polizisten verletzt. In einem Pariser Vorort starb ein Mann an den Folgen von Verletzungen, die Jugendliche ihm zugefügt hatten.

Neben der Verhängung des Ausnahmezustands kündigten Ministerpräsident Dominique de Villepin und Staatspräsident Jacques Chirac (beide UMP) soziale Maßnahmen zur Bewältigung der Probleme in den Vororten an. In einer Ansprache am 14. November stellte de Villepin zusätzliche finanzielle Mittel in den Bereichen der Arbeitsmarkt, Wohnungs- und Bildungspolitik in den Problemgebieten in Aussicht. Chirac teilte in einer Fernsehansprache am selben Tag die Einrichtung eines freiwilligen sechsmonatigen Zivildienstes für 50.000 Jugendliche bzw. junge Erwachsene mit. Dieser könnte sowohl in der Armee, der Polizei als auch in Nichtregierungsorganisationen absolviert werden. Die Wehrpflicht war in Frankreich vor einigen Jahren abgeschafft worden.

Die unter Lionel Jospin (Sozialisten) eingeführten „emplois jeunes“, staatlich subventionierte Beschäftigungsverhältnisse für junge Erwachsene bis 25 Jahre, hatte die rechtskonservative Regierung nach dem Regierungswechsel 2002 abgeschafft. Die Jugendarbeitslosenquote ist im europäischen Vergleich mit etwa 30 % sehr hoch. In den Vororten liegt sie sogar deutlich darüber. Viele Wissenschaftler sehen in der hohen Arbeitslosigkeit und dem Versagen des Bildungssystems die Hauptursachen für die Ausschreitungen. Bereits in den 1990ern war es mehrfach zu gewaltsamen Straßenprotesten in Vororten gekommen. Allerdings hatten diese nur wenige Tage angedauert und waren auf jeweils einen Ort beschränkt geblieben.

Reaktionen in Deutschland
Die Ereignisse in Frankreich lösten auch in Deutschland Reaktionen zur Integrationspolitik aus. So forderte der nordrhein-westfälische Integrationsminister Armin Laschet (CDU) eine erneute Leitkulturdebatte. Diese dürfe aber keine traditionell konservative Diskussion werden, auch die Deutschen sollten von den Einwanderern lernen, so Laschet.
Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) sprach sich energisch dafür aus, dass Kinder mit Migrationshintergrund die deutsche Sprache erlernen. Dafür seien die Eltern verantwortlich. Andernfalls müsste man auch über Sanktionen in Form von Einschränkungen der Sozialleistungen nachdenken, so Schönbohm.
Der stellvertretende CSU-Vorsitzende und Vizepräsident des Europäischen Parlaments Ingo Friedrich forderte Konsequenzen aus den Krawallen in Frankreich. So seien in Deutschland sowohl eine Begrenzung der Zuwanderung als auch mehr Integrationsbemühungen auf beiden Seiten notwendig, sagte Friedrich in Brüssel.
Faruk Sen, Direktor des Essener Zentrums für Türkeistudien (ZfT), rief dazu auf, mehr für die berufliche Eingliederung junger Migranten zu tun. „Wir müssen aus den Vorgängen in Frankreich lernen", sagte Sen. Allerdings sehe er keine akute Gefahr für Ausschreitungen in Deutschland.
Berlins Migrationsbeauftragter Günter Piening (B90/Die Grünen) warnte dagegen davor, „Pariser Verhältnisse" herbeizureden. Es bestehe keine „Grundstimmung" der Hoffnungslosigkeit; viele Einwanderer seien längst anerkannter Teil der Gesellschaft. Er schloss aber „Nachahmungstaten" einzelner Gruppen nicht aus. Auch der Berliner Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hält Vorgänge wie in Paris nicht für möglich. Die Situation in der deutschen Hauptstadt sei eine völlig andere. me

Die französische Regierung erklärte die aktuelle Krise mit der „unzureichenden Beherrschung der Migrationsströme“ und kündigte eine weitere Restriktion der Einwanderungsgesetze an. Zuletzt war das französische Einwanderungsrecht 2003 verschärft worden (vgl. MuB 4/03).

Der Vorsitzende der UMP-Fraktion in der französischen Nationalversammlung Bernard Accoyer sagte, Integration und Assimilation seien durch ein Einwanderungsvolumen gefährdet, das die Aufnahmekapazität übersteige: „Um zu integrieren, muss die Einwanderung deutlich verlangsamt werden.“

De Villepin und Sarkozy zufolge sollen Einwanderer, die einen dauerhaften Aufenthalt oder die französische Staatsangehörigkeit beantragen, künftig nachweisen, dass sie integriert seien und die französische Sprache beherrschen. Zudem sollen im Ausland geschlossene Ehen mit einem französischen Partner nicht mehr automatisch anerkannt werden. Sarkozy kündigte ferner die Einführung von Einwanderungsquoten an. Auch die Familienzusammenführung und die Vergabe von Studentenvisa sollen restriktiver gehandhabt werden. Die Zahl der Abschiebungen von illegal in Frankreich lebenden Ausländern soll erhöht werden.

Auch in Deutschland, Belgien und Griechenland zündeten Jugendliche Anfang November Fahrzeuge an. Es kam jedoch nicht zu vergleichbaren Auseinandersetzungen. Dennoch wurde in Deutschland die Integrationsdebatte erneut aufgenommen (siehe Info-Box). me

Das Online-Portal Qantara - Dialog mit der islamischen Welt setzt sich in mehreren Beiträgen mit den Unruhen in Frankreich auseinander: Eine große interreligiöse Konferenz mit Vertretern von Muslimen und Christen aus Frankreich und Deutschland betonte die Notwendigkeit eines aktiven interreligiösen Dialogs. Tagungsbericht unter: www.qantara.de/webcom/show_article.php/_c-469/_nr-425/_p-1/i.html
Ein Frankfurter Stadtteilarbeiter berichtet im Interview über die Reaktionen junger Migranten in einem so genannten sozialen Brennpunkt: www.qantara.de/webcom/show_article.php/_c-469/_nr-423/_p-1/i.html
Ein weiterer Artikel setzt sich mit den Reaktionen arabischer Medien und deren Berichterstattung über die Ausschreitungen auseinander: www.qantara.de/webcom/show_article.php /_c-469/_nr-422/_p-1/i.html

Weitere Informationen:
www.focus-migration.de (Länderprofil Frankreich)
www.premier-ministre.gouv.fr (franz.)

Deutschland: Zuwanderungspolitik der neuen Bundesregierung

Die migrationspolitischen Schwerpunkte der neuen Bundesregierung sind die Integration von bereits in Deutschland lebenden Ausländern und die Steuerung weiterer Zuwanderung. Dies geht aus dem am 11. November vorgestellten Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD hervor. Maria Böhmer (CDU) wurde zur Staatsministerin für Integration ernannt und tritt als Bundesbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration die Nachfolge von Marieluise Beck (Bündnis 90/Die Grünen) an.

Auf knapp drei Seiten beschreiben die Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD die Leitlinien ihrer Zuwanderungs- und Integrationspolitik für die Legislaturperiode 2005-2009. Der entsprechende Abschnitt steht unter dem Titel „Migration steuern - Integration fördern“ (Kapitel VIII, „Sicherheit für die Bürger“) des insgesamt 226 Seiten umfassenden Koalitionsvertrages.

Integration: Integration könne nur gelingen, wenn Migration gesteuert und begrenzt werde, heißt es im Vertrag. Die Integration von in Deutschland lebenden Ausländern müsse als Querschnittsaufgabe vieler Politikfelder gelten. Dabei soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg als Kompetenzzentrum für Integration gestärkt werden. Ein wichtiger Bestandteil von Integrationspolitik sei der interreligiöse und interkulturelle Dialog. Dieser solle vor allem mit den großen christlichen Kirchen sowie mit Juden und Muslimen geführt werden. Die Gleichbehandlung der Geschlechter müsse in den interreligiösen Dialog aufgenommen werden.

Migrationsrelevante Ämter der neuen Bundesregierung
• Maria Böhmer (CDU): Staatsministerin für Integration im Bundeskanzleramt; Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration,
www.integrationsbeauftragte.de
• Hans-Peter Kemper (SPD, bleibt im Amt): Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten,
www.aussiedlerbeauftragter.de
• August Hanning (CDU): Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, u. a. zuständig für die Abteilung M: Migration, Integration, Flüchtlinge, Europäische Harmonisierung
• Peter Altmaier (CDU): Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern (Wolfgang Schäuble, CDU), zuständig u. a. für Migrations- und Ausländerpolitik sowie Innere Sicherheit

Flucht, Asyl und Illegalität: Zur Bekämpfung der Fluchtursachen werde die neue Bundesregierung verstärkt mit den Herkunfts- und Transitstaaten zusammenarbeiten und dies auch auf Ebene der EU unterstützen. Die Koalitionspartner sprechen sich zwar für eine europaweite Regelung der Flüchtlingspolitik aus (vgl. MuB 10/05), betonen aber, dass der Zugang zum Arbeitsmarkt weiterhin in der nationalen Kompetenz bleiben müsse. Diverse EU-Richtlinien sollen durch ein zweites Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes umgesetzt werden. Das im Januar 2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz soll in seiner praktischen Anwendung überprüft werden. Auch wurde im Koalitionsvertrag ein so genannter Prüfauftrag für den Bereich der Illegalität festgeschrieben. Hier soll festgestellt werden, welche politischen Gestaltungsmöglichkeiten in diesem besonders sensiblen Bereich möglich wären. Ein Prüfauftrag muss aber nicht zwangsläufig in Gesetzesinitiativen o. Ä. münden.

Einbürgerung: Hinsichtlich des Staatsangehörigkeitsrechts strebt die große Koalition die Herstellung einer einheitlichen Verwaltungspraxis an. Bei Einbürgerungen soll das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung in die Verleihung einbezogen werden.

Abschiebungen: Im Bereich der Rückführung sieht der Vertrag vor, Hindernisse für eine Abschiebung bei Straftätern zu beseitigen. Außerdem soll eine gemeinsame Warndatei aller Auslandsvertretungen und -behörden eingerichtet werden, zu der die Sicherheitsbehörden Zugang erhalten sollen.

Besondere Zielgruppe - Mädchen und Frauen: Schließlich gehen die Koalitionspartner in einem Unterkapitel auf die Gleichstellung von Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund ein. Ziel ist hier die „gleichberechtigte Teilhabe am politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben“. Für den Einstieg in Bildung und Beruf stehe in erster Linie die Vermittlung der deutschen Sprache im Vordergrund. Besondere Aufmerksamkeit wird der Problematik der Zwangsverheiratungen gewidmet. Die neue Bundesregierung will die Rechtsstellung der betroffenen Frauen und Mädchen sowie die Beratungsangebote verbessern. Der Tatbestand der Zwangsverheiratung soll außerdem in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden.

Die ehemalige Bundesintegrationsbeauftragte Marieluise Beck (MdB, Bündnis 90/Die Grünen) übte Kritik am Übereinkommen von SPD und Union: „Der Vertrag enthält im Wesentlichen nur eine Nennung von Themen und Politikbereichen, gibt aber keine Richtung für Entscheidungen vor“, so Beck. Ende November übernahm die CDU-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der Frauenunion Maria Böhmer das Amt der Bundesbeauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration. Damit wurde das seit 1978 bestehende Amt erstmals an ein Mitglied der CDU vergeben. Vormals dem Arbeits- bzw. Familienministerium zugeordnet, ist es nun direkt dem Kanzleramt unterstellt und wurde somit institutionell aufgewertet. Die Bundesbeauftragte trägt zugleich erstmals den Titel einer Staatsministerin. Böhmer nannte die Bereiche Bildung und Integration in den Arbeitsmarkt als oberste Prioritäten. Die Integration beziehe sich nicht nur auf das Erlernen der deutschen Sprache, sondern auch auf die Vermittlung „der Werte, die unser Land zusammenhalten“.

Die Ernennung Böhmers zur Integrationsbeauftragten sorgte zum Teil für Irritationen, da sie bislang noch nicht im Bereich der Migrationspolitik gearbeitet hatte. Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland Kenan Kolat sprach der neuen Integrationsbeauftragten dennoch eine hohe Sensibilität für gesellschaftspolitische Fragen zu. Gleichzeitig forderte er die Einrichtung eines Vizepostens im Staatsministerium, der mit einer Person mit Migrationshintergrund besetzt werden müsse. sta

Weitere Informationen im Internet unter:
www.bundesregierung.de/Anlage920135/Koalitionsvertrag.pdf
www.integrationsbeauftragte.de

Kurzmeldungen - Deutschland

Neuregelung jüdischer Zuwanderung
Die Innenminister von Bund und Ländern haben sich Ende November auf eine Neuregelung zur Aufnahme jüdischer Zuwanderer aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion geeinigt, die bereits im Sommer mit dem Zentralrat der Juden abgestimmt worden war (vgl. MuB 6/05). Demnach müssen Zuwanderer und ihre Angehörigen Grundkenntnisse der deutschen Sprache vorweisen und ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern können. Außerdem müsse die Möglichkeit zur Aufnahme in eine jüdische Gemeinde bestehen. Ein vom Bundesinnenministerium einzurichtender Beirat mit Vertretern des Auswärtigen Amtes, des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, der Bundesländer sowie des Zentralrates der Juden in Deutschland soll künftig die Aufnahmeverfahren vorbereiten und über Härtefälle beraten. Die Neuregelung gilt nicht für Zuwanderer, die ihren Aufnahmeantrag vor dem 1. Juli 2001 gestellt hatten.

Aufenthaltsrecht für Kinder erweitert
Das Bleiberecht von in Deutschland geborenen Kindern ausländischer Eltern darf künftig nicht allein vom Aufenthaltsstatus der Mutter abhängen. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Ende November besagt, dass nach dem Gleichbehandlungsgebot auch der Status des Vaters berücksichtigt werden muss (Az: 2 BvR 524/01). Damit gab das Gericht der Verfassungsbeschwerde des Vaters eines 6-jährigen türkischen Mädchens statt. Er lebt seit 25 Jahren in Deutschland und verfügt über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Die Mutter reiste 1997 ein und ist bis heute nur geduldet. Als die Ehe 2002 geschieden wurde, erhielt der Vater das alleinige Sorgerecht für das Kind. Weil das Ausländerrecht bislang nur am Status der Mutter anknüpft, wurde dem Kind die Aufenthaltserlaubnis versagt. Das Gesetz muss nun bis Ende 2006 geändert werden.
www.bundesverfassungsgericht.de

Kein Asyl mehr für Kaplans Familie
Das Verwaltungsgericht Köln hat am 4. November die Klagen der Ehefrau und der Tochter des im Oktober 2004 in die Türkei abgeschobenen Islamistenführers Metin Kaplan (vgl. MuB 8/04) abgewiesen (Az.: 3 K 7669/04.A und 3 K 3770/04.A). Sie hatten gegen den Widerruf ihrer Asylanerkennung geklagt. Zur Begründung seines Urteils führte das Gericht aus, der Grund für die Asylanerkennung sei inzwischen entfallen. Der türkische Staat habe nach der Verhaftung und Verurteilung des Islamistenführers keinen Anlass mehr, auf die Klägerinnen mit dem Ziel der Informationsbeschaffung oder einer Festnahme zuzugreifen. Auf davon unabhängige, eigene Asylgründe könnten die Klägerinnen sich nicht berufen. Die Klägerinnen waren im Jahre 1992 gemeinsam mit Kaplan als Asylberechtigte anerkannt worden. Nachdem dieser seine Asylberechtigung verloren hatte und in die Türkei abgeschoben worden war, widerrief das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auch die Asylanerkennung der Klägerinnen. Das Verfahren in der Türkei gegen Metin Kaplan wird indes neu aufgerollt. Ein Berufungsgericht in Ankara entschied, das Verfahren, in dem Kaplan Ende Juni zu lebenslanger Haft verurteilt worden war, sei fehlerhaft gewesen.
www.vg-koeln.nrw.de

Asylaberkennung nach Regimewechsel
Droht keine Verfolgung mehr, kann die Anerkennung als Asylberechtigter widerrufen werden. So urteilte das Bundesverwaltungsgericht (BverwG) am 1. November in Leipzig für den Fall, dass im Herkunftsstaat das Regime gewechselt hat und Verfolgung daher auszuschließen sei (Az.: 1 C 21.04). Allgemeine Gefahren spielten indes keine Rolle, so das BVerwG. Geklagt hatte ein Afghane, der 1991 als asylberechtigt anerkannt wurde. Im Juni 2000 wurde die Anerkennung des Klägers widerrufen, weil in Afghanistan keine staatliche oder staatsähnliche Gewalt mehr vorhanden sei, die politische Verfolgung ausüben könnte. Die Klage blieb in der ersten und zweiten Instanz erfolglos. Auf die Revision des Klägers hat das BVerwG das Berufungsurteil jetzt aufgehoben und die Sache zur weiteren Tatsachenfeststellung an das Oberverwaltungsgericht (OVG) zurückverwiesen. Dieses muss nun prüfen, ob dem Kläger eine Verfolgung von nichtstaatlicher Seite drohe und ob der Kläger eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle. Er war 1996 wegen Drogenhandels verurteilt worden. In letzterem Fall kann das Asyl aberkannt werden, selbst wenn eine neue Verfolgung droht.
www.bverwg.de

Italien: Migrationsreport 2005

Die ausländische Bevölkerung nimmt in Italien weiterhin zu. Das geht aus dem Migrationsbericht für 2005 „Immigrazione - Dossier Statistico 2005 - XV Rapporto“ hervor, den die italienische Caritas und die Stiftung Migrantes herausgegeben haben. Der Migrationsreport 2005 erschien Ende Oktober und bietet einen umfangreichen Datenüberblick bis einschließlich 2004.

Ausländische Wohnbevölkerung: Die Zahl der legal gemeldeten Ausländer ist im Jahr 2004 von 2,6 auf knapp 2,8 Mio. gestiegen (4,8 % der Gesamtbevölkerung). Davon stammen 47,3 % aus Europa, 23,7 % aus Afrika, 17,3 % aus Asien, 11,5 % aus Amerika und 0,1 % aus Ozeanien. Rund 0,1 % von ihnen sind staatenlos. Insgesamt sind 195 Länder vertreten.

Der größte Anteil der ausländischen Bevölkerung (rund 60 %) lebt im Norden Italiens, 27 % sind in Zentralitalien gemeldet und etwa 13 % im Süden. Allein in den Provinzen Rom und Mailand leben jeweils 340.000 (12,2 %) und 308.000 (11,1 %) ausländische Staatsbürger.

Zuwanderungsmotive: Hauptgründe der Zuwanderung im Jahr 2004 waren Familiennachzug oder ein Arbeitsverhältnis. Laut Schätzungen von Caritas/Migrantes sind insgesamt 131.225 Ausländer für einen langfristigen Aufenthalt eingereist. Davon erhielten 87.000 ein Visum zur Familienzusammenführung. Die übrigen kamen zum größten Teil mit einem Visum für ein längerfristiges Arbeitsverhältnis von maximal 2 Jahren.

Ferner seien 2004 über 48.000 ausländische Kinder geboren worden (8,6 % aller Neugeborenen in Italien), so der Bericht.

Von den insgesamt 2,1 Mio. berufstätigen Ausländern arbeiteten 5,9 % in der Landwirtschaft, 44,8 % in der Industrie, 17,3 % im Handel, 32 % im übrigen Dienstleistungsbereich. Allein in privaten Haushalten waren etwa 470.000 ausländische Staatsbürger, d. h. 22,4 % aller Erwerbstätigen, als Aushilfe bzw. Betreuer beschäftigt.

Illegale Zuwanderung: Caritas und Migrantes legen keine eigenen Schätzungen über illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung von Ausländern vor. Sie verweisen jedoch auf einen im März 2005 erschienenen Bericht der Nichtregierungsorganisation „Ärzte ohne Grenzen“ (MSF). Diese hatte in fünf süditalienischen Regionen 770 ausländische Saisonarbeiter interviewt, die in der Landwirtschaft beschäftigt waren. Keiner von ihnen hatte einen regulären Arbeitsvertrag als Saisonarbeiter, nur die wenigsten verfügten über einen legalen Aufenthaltstitel. Die meisten lebten zum Zeitpunkt der Befragung unter prekären Bedingungen in überfüllten Gemeinschaftseinrichtungen.

Der Bericht von Caritas/Migrantes stellt auch Daten des italienischen Innenministeriums über Maßnahmen gegen illegale Einwanderung vor. 2004 wurden demnach 24.528 Ausländer an der Grenze zurückgewiesen (+0,1 % im Vergleich zum Vorjahr), 35.437 wurden nach illegaler Einreise ab- bzw. zurückgeschoben (-13,5 %). Weitere 45.697 Ausländer (+12 %), die wegen illegaler Einreise bzw. unerlaubter Verlängerung ihres Aufenthalts aufgegriffen worden waren, entzogen sich ihrer Ausreisepflicht. Von 15.647 Ausländern, die in den Abschiebeeinrichtungen untergebracht waren (Centri di Permanenza Temporanea), wurden 2004 nur rund die Hälfte abgeschoben (7.895 Personen, 50,5 %). Die übrigen mussten entlassen werden oder konnten sich der Abschiebung entziehen.

Abschiebeeinrichtungen in Libyen: In Libyen baut Italien derzeit drei exterritoriale Abschiebeeinrichtungen. 13.635 Ausländer, die über Nordafrika und das Mittelmeer illegal eingewandert waren, wurden 2004 an der Küste Siziliens aufgegriffen. Zurückschiebungen von Italien nach Libyen begannen im Oktober 2004 (vgl. MuB 8/04).

Ausgabenverteilung: 2004 betrugen die öffentlichen Ausgaben für den Kampf gegen illegale Einwanderung rund 115,5 Mio. Euro. Das sind rund 80 % der für den Bereich Migration bereitgestellten Mittel, nur 20 % des Migrationsbudgets waren für Integration bestimmt. Bis 2002 waren die Mittel noch gleichmäßig verteilt: 49 % für Integration, 51 % für Maßnahmen gegen Migranten ohne rechtmäßigen Aufenthaltsstatus (so genannte „clandestini“). Paolo Cuttitta (Universität Palermo)

Weitere Informationen:
Medici Senza Frontiere (MSF): „I frutti dell'ipocrisia. Storie di chi l'agricoltura la fa. Di nascosto. Indagine sulle condizioni di vita e di salute dei lavoratori stranieri impiegati nell'agricoltura italiana“,
Download unter:
www.msf.it/msfinforma/dossiermissione_italia/prima_pagina/sintesi_rapporto_stagionali.pdf
www.dossierimmigrazione.it
www.caritasitaliana.it
www.migrantes.it
www.caritasroma.it

Kurzmeldungen - Europa

Großbritannien: Anti-Terror-Gesetz abgelehnt
Der britische Premierminister Tony Blair (Labour) ist Anfang November mit seinem Anti-Terror-Gesetz vor dem britischen Parlament gescheitert. Das Unterhaus lehnte es überraschend ab. Die Vorlage sollte es ermöglichen, Terrorverdächtige bis zu 90 Tagen ohne Anklage festzuhalten. Lediglich die Erweiterung einer Haft ohne Anklage von 14 auf 28 Tage wurde gebilligt. Die Vorlage war eine weitere Maßnahme verschärfter Gesetzgebung nach den Anschlägen auf die Londoner U-Bahn im Juli (vgl. MuB 7/05, 8/05, 9/05).
www.parliament.uk/bills/public_bills.cfm#govbills

Schweden: Neue Chance für abgelehnte Asylbewerber
Ab 31. März 2006 soll in Schweden ein schnelleres Asylverfahren größere Rechtssicherheit bringen. Bis dahin können bereits abgelehnte Asylbewerber erneut einen Antrag stellen. Von der Regelung betroffen sind etwa 25.000 Menschen. Dabei handelt es sich um abgelehnte Asylbewerber, die jedoch nicht in ihre Heimat zurückgeschickt werden konnten, sowie Flüchtlinge, die aus Angst vor einer Abschiebung untergetaucht sind. In den meisten Fällen soll positiv entschieden werden, heißt es aus Regierungskreisen. Bei der erneuten Prüfung sollen die Länge des Aufenthalts, die Bindungen an Schweden, der familiäre Status sowie der physische und psychische Gesundheitszustand berücksichtigt werden. Die Betroffenen sollen keinen Flüchtlingsstatus bekommen, aber aus humanitären Gründen in Schweden bleiben dürfen.

Heiratsmigration nach Deutschland
(Langfassung, nur online verfügbar)

Nach Deutschland findet derzeit verstärkt Zuwanderung in Verbindung mit Eheschließungen statt. Dabei ist u. a. ein Wandel der Herkunftsländer zu beobachten.

Heiratsmigration nach Deutschland hat es zu verschiedenen Zeiten und in unterschiedlichem Ausmaß immer gegeben. Dabei handelt es sich um freiwillige Heiratsmigration, häufig von Frauen aus wirtschaftlich schwächeren Ländern in westeuropäische Länder, um arrangierte Ehen, aber auch um Formen des Menschenhandels.

Von interethnischer Heiratsmigration wird im Folgenden gesprochen, wenn aus Sicht der Betroffenen, meistens Frauen, ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Wanderungsgeschehen und einer Eheschließung über Ländergrenzen gegeben ist, ohne dass es sich beim Partner um denselben ethnischen Hintergrund handelt. Heiratsmigration erfolgt aus unterschiedlichen Motiven und nimmt verschiedene Formen an. Präzise Zahlen lassen sich nur schwer ermitteln, denn die Aussagekraft der amtlichen Statistik ist sehr begrenzt.

Zunahme bei der Heiratsmigration von Frauen: Entgegen dem allgemein rückläufigen Trend bei den Eheschließungen in Deutschland nehmen interethnische Ehen seit Jahren deutlich zu. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden 1989 rund 36.000 Ehen zwischen Deutschen und Nichtdeutschen geschlossen. Im Jahr 2004 waren es bereits 60.198 Eheschließungen. Das sind fast 16 % aller Ehen, die im vergangenen Jahr in der Bundesrepublik geschlossen wurden.

Bei der Zunahme gibt es deutliche geschlechtsspezifische Unterschiede: Im Zeitraum 1989-2000 hat sich die Zahl der Eheschließungen zwischen deutschen Männern und ausländischen Frauen etwa verdoppelt (1989: 15.670; 2000: 31.517), während die Zahl der Ehen zwischen ausländischen Männern und deutschen Frauen nur um rund 18 % stieg (1989: 20.216; 2000: 24.535). Dies kann als ein Indiz für die Zunahme von Heiratsmigration von Frauen gewertet werden.

Einen weiteren Hinweis darauf liefern die Zuwandererzahlen aus Entwicklungs- und Schwellenländern wie Thailand und Brasilien. Diese zählen seit den 1970er Jahren als „klassische Herkunftsländer“ für interethnische Heiratsmigration: Von mehr als 6.800 Zuzügen aus Thailand nach Deutschland im Jahr 2002 sind 80 % Frauen. Der Frauenanteil der rund 4.700 Einwanderer aus Brasilien lag im selben Jahr bei 75 %. Ende 2004 lebten 27.176 brasilianische Staatsbürger, davon 20.422 Frauen (75 %), und insgesamt 48.789 Menschen mit thailändischer Staatsangehörigkeit, darunter 41.779 Frauen (86 %), in Deutschland.

Aktuelle Herkunftsländer: Schätzungen gehen davon aus, dass die Heiratsmigration zwischen westeuropäischen Männern und asiatischen Frauen insgesamt stagniert, während die Eheschließungen mit Frauen aus Mittel- und Osteuropa in den letzten Jahren stark zugenommen hat. Als wichtige Herkunftsländer sind hier vor allem Polen, Tschechien sowie die Russische Föderation zu nennen.

Am häufigsten schlossen 2003 deutsche Männer eine interethnische Ehe mit einer polnischen Frau (5.371 Eheschließungen). 1984 lag die Zahl der Eheschließungen zwischen deutschen Männern und polnischen Frauen noch bei 634 (Westdeutschland). Diese Tatsache verweist auf ein drittes, deutliches Indiz für die Zunahme weiblicher interethnischer Heiratsmigration: Ehen mit Partnerinnen aus den ehemaligen Ostblockstaaten nehmen seit Ende der 1980er Jahre sprunghaft zu. Zu beobachten ist dies besonders bei Eheschließungen von Frauen aus Ländern wie Rumänien, Litauen, der Ukraine und Weißrussland mit deutschen Männern, wie Daten des Statistischen Bundesamtes zeigen. Auch Eheschließungen mit Brasilianerinnen nehmen seit Ende der 1980er Jahre weiter zu.

An zweiter Stelle stehen Eheschließungen zwischen deutschen Männern und russischen Frauen (2003: 2.545). Mit 2.535 Ehen zwischen thailändischen Frauen und deutschen Männern ist Thailand die dritthäufigste an interethnischen Ehen in Deutschland beteiligte Nation.

Zwar sind auch Männer an Migration in Verbindung mit einer Heirat nach Deutschland beteiligt, jedoch in wesentlich geringerem Ausmaß. Die Zahl der Eheschließungen von deutschen Frauen mit einem polnischen Mann lag im Jahr 2003 bei 946, mit einem Thailänder bei 26 und mit einem brasilianischen Mann bei 66.

Neben Thailand und Brasilien gelten auch die Philippinen als ein Land mit einer hohen Anzahl an Frauen, die heiratsbedingt auswandern. Die Zahl der in Deutschland geschlossenen Ehen mit einer Philippinin ist im Gegensatz zu den anderen beiden Ländern nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rückläufig (1993: 1.042 Ehen, 2003: 368). Dennoch lag der Anteil der Frauen unter allen philippinischen Zuwanderern in Deutschland im Jahr 2004 bei 81 %.

Beschränkte Aussagekraft amtlicher Statistik: Diese Zahlen sagen insgesamt wenig über das tatsächliche Ausmaß der Heiratsmigration aus. In der offiziellen Statistik tauchen nur Eheschließungen auf, die vor einem deutschen Standesamt oder in einem deutschen Generalkonsulat im Ausland geschlossen wurden. Viele Paare entschließen sich im Ausland zu heiraten, weil dies häufig mit weniger Bürokratie verbunden ist oder weil es für den ausländischen Partner unmöglich ist, die für die Eheschließung in Deutschland erforderlichen Unterlagen vorzulegen.

Paare, die im Ausland geheiratet haben, stellen in Deutschland in der Regel einen Antrag auf Familienzusammenführung. Ehepartner, die im Rahmen der Familienzusammenführung nach Deutschland gekommen sind und über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen, erhalten im Scheidungsfall ein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Voraussetzung ist, dass die Ehe seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig Bestand hatte (Aufenthaltsgesetz § 31 (1)). Ausnahmen bestehen bei besonderer Härte, wenn z. B. die Frau von ihrem Ehemann schwer misshandelt oder zur Prostitution gezwungen wurde. In solchen Fällen kann von der Mindestbestandsdauer der Ehe abgesehen werden (Aufenthaltsgesetz § 31 (2)).

Motive: Die Zunahme von Wanderungen in Verbindung mit einer Heirat aus wirtschaftlich schwächeren Ländern hat vor allem folgende Gründe: Flucht vor Armut, die Hoffnung auf wirtschaftlichen und sozialen Aufstieg oder die Existenzsicherung der Kinder. Für viele ärmere und wenig qualifizierte Frauen aus Nicht-EU-Staaten stellt sie darüber hinaus die einzige Möglichkeit dar, in Deutschland eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis zu erhalten. Aber auch gut ausgebildete Frauen legen große Hoffnung in die Eheschließung mit einem westeuropäischen Mann. Sie haben häufig den Wunsch nach einer Tätigkeit, die ihrem Qualifikationsniveau entspricht, bzw. beruflicher Weiterbildung.

Darüber hinaus ist anzunehmen, dass aufgrund der weltweit wachsenden Mobilität auch die Zahl der Paare steigt, die sich privat, beruflich oder auf Reisen kennen lernen, und in denen Partner aus einem Drittstaat ohne eine Eheschließung nicht dauerhaft im Land bleiben könnten.

Wege der informellen und professionellen Kontaktanbahnung: Bei der Entstehung internationaler Heiratsagenturen spielt die Zunahme an Individual- und Massentourismus in Entwicklungs- und Schwellenländer seit den 1970er Jahren eine wesentliche Rolle: „Pionierehen“ zwischen schon vermittelten Paaren führten nicht selten zum Aufbau von semiprofessionellen Vermittlungsagenturen, die sowohl im Herkunftsland als auch im Zielland operieren. Die Grenzen zwischen professionellen und semiprofessionellen Agenturen sind dabei fließend.

Rein profitorientierte Agenturen bieten häufig eine Art „Rund-um-Service“ an: Zum einen stellen sie Kontakte zwischen potenziellen Ehepartnern her, zum anderen organisieren sie Flugtickets, Unterkünfte, Heiratsurkunden und Rundreisen im Herkunftsland. Nach Schätzungen der Autorin kann der Reingewinn eines solchen „Leistungspakets“ mit bis zu 20.000 Euro beziffert werden. Um den Gewinn der Agenturen zu steigern, werden die Frauen häufig nicht über Besonderheiten des potenziellen Ehemanns, z. B. eine Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder Alkoholsucht informiert. Die Geschäftsstrategien sind männerorientiert: Nur Männer können Frauen aktiv aus Katalogen „wählen“, nicht jedoch umgekehrt. Frauen können zwar einen vorgeschlagenen Mann ablehnen, dies bringt jedoch keinen zusätzlichen Gewinn für die Agentur. Mit Männern vereinbaren die Agenturen häufig ein so genanntes „Rückgaberecht“. Dann wird die Frau nach einer bestimmten Zeit wieder in das Herkunftsland zurückgeschickt. Erneute Vermittlungen bedeuten für die Agenturen wieder Einnahmen. Semiprofessionelle Agenturen sind zwar ebenfalls profitinteressiert, Motive wie familiäre Verpflichtungen und Solidarität spielen jedoch auch eine Rolle.

Eine relativ junge Entwicklung stellt die Vermittlung über das Internet dar. Es kann davon ausgegangen werden, dass mit der Verbreitung des Internets diese Form erheblich zugenommen hat. Einer Studie der Wissenschaftlerin Riitta Varrti aus dem Jahr 2000 zufolge werden für den deutschen „Markt“ rund 70 % Frauen aus Osteuropa präsentiert, etwa 15 % Frauen aus Asien und ca. 10 % Frauen aus Lateinamerika. Genaue Zahlen über Agenturen und Internetseiten liegen bislang nicht vor.

Faktoren im Zielland und Problembewusstsein: Vor allem eine Reihe gesellschaftlicher Veränderungen im Zielland begünstigen die Zunahme von Heiratsmigration. Zum einen nahm die Zahl der Heiratsagenturen mit der wachsenden Zahl von Singles in den westeuropäischen Ländern in den letzten Jahrzehnten zu. Zweitens werden Ehen mit ausländischen Partnern in Deutschland heute gesellschaftlich wesentlich stärker akzeptiert als noch vor einigen Jahrzehnten. Drittens hat sich eine gewisse „Erlebnisorientierung“ in westeuropäischen Ländern herausgebildet, die den Grundstock für die Erwartung an eine „exotische“ Ehe bildet. Viertens erwarten westliche Männer von der Heirat mit einer Migrantin aus wirtschaftlich schwächeren Ländern häufig ein traditionelles Rollenverständnis und die Bewahrung konservativer Werte, die sie bei emanzipierten, berufsorientierten, westlichen Frauen seltener finden.

Viele Nichtregierungsorganisationen, u. a. Terre de Femmes, Imbradiva (Brasilianische Fraueninitiative gegen Diskriminierung und Gewalt), Agisra (Arbeitsgemeinschaft gegen internationale sexuelle und rassistische Ausbeutung e. V.), IAF e. V. (Verband binationaler Familien und Partnerschaft) und Amnesty for Women untersuchen z. T. mit finanzieller Unterstützung staatlicher Institutionen die Folgen von Heiratsmigration und weisen auf vielfältige Probleme der Migrantinnen im jeweiligen Zielland hin: mangelnde Sprachkenntnisse, die Nichtanerkennung von Bildungsabschlüssen bzw. das Fehlen einer Ausbildung, die Unkenntnis der eigenen Rechte, aber auch psychische und körperliche Belastungen durch Ausbeutung. Viele der Probleme führen langfristig zu sozialer Isolation und Depressionen.

Während Heiratsmigration in Verbindung mit Menschenhandel im öffentlichen Bewusstsein ein Problem darstellt, werden die Schwierigkeiten der freiwilligen Heiratsmigration häufig übersehen. Heiratsmigration wird zwar meist freiwillig eingegangen, ist jedoch mit großen Belastungen für die Migrantinnen verbunden. Nichtregierungsorganisationen weisen darauf hin, dass die Beratungsstrukturen für Heiratsmigratinnen in Deutschland nicht ausreichen. Das gilt v. a. für Frauen aus den aktuellen Herkunftsländern. Sabina Stelzig, Hamburgisches WeltWirtschaftsInstitut

Weitere Informationen / Literaturhinweise:
Beer, B. (1996): Deutsch-Phillipinische Ehen. Interethnische Heiraten und Migration von Frauen. Berlin
Cahill, D. (1990): Intermarriages in International Contexts. A Study of Filipina Women Married to Australian, Japanese and Swiss Men. Quezon City
Heine-Wiedemann, D. und Ackermann, L (1992): Umfeld und Ausmaß des Menschenhandels mit ausländischen Mädchen und Frauen. Schriftenreihe des Bundesministeriums für Frauen und Jugend
Ruenkaew, Pataya (2003): Heirat nach Deutschland. Motive und Hintergründe thailändisch-deutscher Eheschließung. Frankfurt/ New York
Straßburger, Gaby (2003): Heiratsverhalten und Partnerwahl im Einwanderungskontext. Eheschließung der zweiten Migrantengeneration türkischer Herkunft. Würzburg
Varrti, Riitta (2000): Equal partners online? German Matchmaking Web Sites and Trafficking in Women. In: Morokvasic-Müller, M. Umut Erel und Kyoto Shinozaki (eds.): Crossing Borders and Shifting Boundaries. Vol.1: Gender on the move. International Women’s University, (S. 177-206)
Gulicová-Grethe, Maria (2004): Marriage Migration and the Significance of this Migration ssue in Germany. Country Study. Berlin Institute for Comparative Social Research. www.emzberlin.de/projekte_e/pj44_pdf/FinalReportGermany_Website.pdf
Legal Agenda for Migrant Prostitutes and Trafficked Women on the Internet: www.femmigration.net
Ratgeber für internationale Partnersuche: www.bvp-berufsverband.de/ratgeber.htm
Terre de Femmes e.V.: www.frauenrechte.de
Verband binationaler Familien und Partnerschaften: www.verband-binationaler.de/zahlenundfakten

Kurzmeldungen - Welt

Pakistan: Fehlende Hilfe
Die Vereinten Nationen und die in Pakistan tätigen Hilfsorganisationen beklagen fehlende finanzielle Unterstützung für das Erdbebengebiet in der Kaschmirregion. Für die 3 Mio. meist obdachlosen Überlebenden des Bebens ist bislang nicht einmal die Hälfte der von den UN-Geberländern zugesagten 312 Mio. US-Dollar Soforthilfe eingetroffen. Außerdem ist die private Spendenbereitschaft gering. Die offizielle Zahl der Todesopfer wurde von den pakistanischen Behörden auf über 80.000 angehoben. Anfang November wurde die Grenze zwischen Indien und Pakistan in der umkämpften Region geöffnet, um den Hilfsorganisationen einen besseren Zugang zu gewährleisten. Insbesondere der einbrechende Winter wird zur Bedrohung für die Obdachlosen (vgl. MuB 9/05). „Es besteht die große Gefahr, dass Tausende sterben“, sagte UN-Koordinator Rashid Khalikov.
www.un.org/News

Kanada: Neue Einwanderungskontingente
Aufgrund einer steigenden Nachfrage nach Arbeitskräften hat der kanadische Einwanderungsminister Joe Volpe (Liberale) eine Erhöhung der Einwanderungskontingente ab 2006 angekündigt. Demnach sollen in den nächsten fünf Jahren bis zu 300.000 Einwanderer pro Jahr nach Kanada kommen. 2004 waren es 236.000 Einwanderer, im laufenden Jahr beträgt die Obergrenze 245.000 Migranten. „Wir produzieren mehr Jobs, als der Arbeitsmarkt an Arbeitskräften hergibt“, so Volpe.
www.cic.gc.ca
www.joevolpe.com

Afrika / EU: Ringen um eine Lösung für die Flüchtlingsproblematik
(nur online verfügbar)

Durch mehr bilaterale Kooperation will die Europäische Union die Flüchtlingsproblematik im Mittelmeerraum lösen. Finanzhilfen und Abkommen mit den nordafrikanischen Anrainerstaaten sowie den subsaharischen Herkunftsländern sind vorgesehen. Dies geht wie u. a. aus den Beschlüssen der 10. Euro-Mediterranen-Konferenz hervor. Das Thema war jüngst in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gelangt, als rund 4.000 Afrikaner die Grenzzäune der spanischen Exklaven Ceuta und Melilla zu überwinden suchten. Etwa 1.000 Menschen war die illegale Einreise über die EU-Außengrenze gelungen (vgl. MuB 9/05).

Die 10. Euro-Mediterrane Konferenz „EuroMed“ setzte sich am 27. und 28. November in Barcelona u. a. mit dem Thema Migration auseinander. Die Teilnehmer verabschiedeten einen Fünfjahresplan, der neben der Verringerung des Wohlstandsgefälles zwischen Nord und Süd, einer nachhaltigen Demokratisierung und Entwicklung in den nordafrikanischen Staaten auch eine Stärkung der legalen und die wirksame Bekämpfung der illegalen Einwanderung nach Europa vorsieht.

Zum Erreichen dieser Ziele sollen die Anrainerstaaten Nordafrikas in den kommenden fünf Jahren 15 Mrd. Euro von der Europäischen Union erhalten. Zum Vergleich: In den vergangenen zehn Jahren waren 20 Mrd. Euro geflossen. Neben der Verbesserung ihrer Infrastruktur sollen die Empfängerstaaten das Geld u. a. zur Grenzsicherung aufwenden. Mit dem „Barcelona-Prozess“ soll bis 2010 eine Mittelmeer-Freihandelszone geschaffen werden.

Kritisiert wurde am Rande des Gipfels, dass außer dem palästinensischen kein weiterer Regierungschef der betroffenen nichteuropäischen Mittelmeeranrainer erschienen war. Auf den Unmut des spanischen Regierungspräsidenten José Luis Rodríguez Zapatero (PSOE) reagierte der algerische Staatsminister Abdelasis Belkhadem (Nationale Befreiungsfront, FLN) seinerseits mit Kritik: „Wir finden es demütigend, was die Europäer im Gegenzug für ein paar Euro von uns verlangen.“ Statt dass der Mittelmeerraum ein reiner Marktplatz für europäische Produkte werde, wünsche er sich eine „wirkliche Partnerschaft, in der sich die Menschen frei bewegen können“.

Auch die spanische Regierung will die Mittel zur Grenzsicherung erhöhen. Allein die Kosten der jüngsten Krise belaufen sich auf mehr als 100 Mio. Euro. Diese fallen an für die Sicherung der Grenzen in Ceuta und Melilla, der Kanarischen Inseln und der Küsten Andalusiens, die Erhöhung und Verbreiterung der Grenzzäune, die Rückführung von illegalen Einwanderern und den Ausbau von Auffanglagern sowie die bessere Ausstattung der Polizei. Das spanische Außenministerium hat unterdessen den Auftrag erhalten, mehr Rückführungsabkommen mit afrikanischen Ländern auszuhandeln. Mit sechzehn Staaten gibt es solche bereits, im Blickpunkt aktueller Bemühungen stehen Gambia, Kamerun, Mali und der Senegal. Auch will Spanien Einrichtungen in Marokko finanzieren, in denen zurückgeschobene Marokkaner eine Berufsausbildung erhalten. Außenminister Miguel Angel Moratinos (PSOE) machte im Parlament darauf aufmerksam, dass das „Desinteresse“ an derartigen Abkommen in vielen Ländern groß sei. Dort setze man darauf, dass Auswanderer in Europa ein „Eldorado“ fänden und bald Devisen nach Hause schickten.

Offenbar nimmt zurzeit die Einreise von Flüchtlingen über den Seeweg wieder zu. So wurden vor der spanischen Küste von Almería im November Boote mit mehreren hundert Afrikanern entdeckt. Auch auf den griechischen Inseln und der italienischen Insel Lampedusa sind wieder vermehrt Flüchtlinge eingetroffen. Mit weit über 400 Flüchtlingen ist das dortige Lager erneut überfüllt (vgl. MuB 6/03, 9/03, 6/05). Bei einer Debatte über das Lager im Europäischen Parlament äußerten sich zahlreiche Abgeordnete besorgt über die hygienischen Zustände und die Menschenrechtslage.

Hunderte Flüchtlinge ertrinken jedes Jahr bei dem Versuch, europäische Küsten auf dem Seeweg zu erreichen (vgl. MuB 7/00, 6/03, 9/03, 7/04, 8/05). Der „Ansturm auf die Landgrenzen von Ceuta und Melilla“ sei laut EU-Innenkommissar Franco Frattini vielleicht eine zeitweise Verlagerung gewesen, da die Seegrenzen effizienter kontrolliert würden. Laut Frattini erwägt die Kommission die Schaffung einer gemeinsamen Mittelmeerpolizei. Verschiedene Länder sollten sich mit Schiffen, Technologie und Polizisten an einer solchen Truppe beteiligen. Möglicherweise wird in der EU bereits Anfang 2006 darüber diskutiert werden. chw

Weitere Informationen:
ue.eu.int/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/en/er/87165.pdf
ue.eu.int/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/en/articles/87167.pdf
europa.eu.int/comm/external_relations/euromed
www.guardiacivil.org (spanisch)

Mediterranean Migration - 2005 Report
(nur online verfügbar)

Zuwanderung aus dem südlichen und östlichen Mittelmeerraum ist seit Jahrzehnten ein zentrales Thema bei der Betrachtung von Migrationsströmen in die Europäische Union. Damit beschäftigt sich der „Mediterranean Migration - 2005 Report“. Nur wenige Studien konzentrieren sich bisher auf die Ursachen und Auswirkungen dieser Zuwanderungen in den Herkunfts- und zunehmend auch Transitländern des Maghrebs (v. a. Länder Tunesien, Algerien und Marokko), des Maschreks (Ägypten, Libanon, Jordanien und Syrien) und der Türkei. Noch seltener wird umfangreiches Datenmaterial aus diesen Staaten der europäischen Öffentlichkeit präsentiert.

Der im Oktober 2005 erstmals veröffentlichte und künftig jährlich erscheinende Mediterrane Migrationsreport schließt nun diese Lücke. Finanziert durch das MEDA-Programm der EU-Kommission, wurde der Report von einem internationalen Expertenteam verfasst, welches sich aus Wissenschaftlern der südlichen und östlichen Mittelmeerstaaten sowie des am Europäischen Universitätsinstitut Florenz angesiedelten Euro-Mediterranean Consortium for Applied Research on International Migration (CARIM) zusammensetzt.

Zunächst bietet der Report einen Überblick über aktuelle Entwicklungen der Migrationsprozesse im Untersuchungsraum. Dabei gehen die Autoren v. a. auf Probleme bei der statistischen Erfassung von Migration sowie der Vergleichbarkeit von Daten aus unterschiedlichen Quellen und unter Berücksichtigung verschiedener Definitionen ein. Das Übersichtskapitel betrachtet ebenso den Bildungsstand und sonstige Qualifikationen von Migranten aus den „Med-MENA“-Staaten (Mediterranean and Northern Africa). Dem Bericht zufolge sind je nach Zählweise 10 bis 15 Mio. Personen aus den Med-MENA-Staaten Auswanderer der ersten Generation. Dies entspräche rund 4,8 % der Gesamtbevölkerung aller Med-MENA-Staaten von etwa 260 Mio. Personen (2005). Dabei emigrieren überwiegend Staatsbürger Algeriens, Marokkos, Tunesiens und der Türkei nach Europa (80-90%), Ägypter und Palästinenser hingegen v. a. in die arabischen Ölstaaten, mehr als die Hälfte der Libanesen nach Übersee.

Dem regionalen Gesamtbild folgen Länderkapitel zu jedem einzelnen Med-MENA-Staat (Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Palästina, Syrien, Tunesien und Türkei), wobei je zwei bis vier Artikel zur demographischen, ökonomischen, rechtlichen und politischen Dimension von Migration Stellung beziehen. Sämtliche Artikel basieren auf gemeinsamen Leitlinien: es wird zwischen aktuellen Migrationsströmen und auf früheren Strömen basierenden Diasporas unterschieden, ebenso zwischen Flucht, Zuwanderung aus ökonomischen Motiven und Familienzusammenführung sowie zwischen legaler und illegaler Migration. Zusätzlich dazu setzen die Autoren jeweils länderspezifische Prioritäten. sta

Fargues, Philippe (Hrsg.): „Mediterranean Migration - 2005 Report“, European University Institute (Florenz) und EU-Kommission, 407 Seiten, Brüssel / Florenz 2005.
Online abrufbar unter: www.carim.org/Publications/AR2005CARIM.pdf

Rezension: Das Schwarzbuch des globalisierten Verbrechens
(nur online verfügbar)

Sexuelle Ausbeutung von Frauen, Kinderarbeit, unmenschliche Arbeitsbedingungen, Wucher und Gewalt sowie die weltweite Missachtung von Flüchtlings- und Menschenrechten - das sind nur einige Eigenschaften, die den globalen Menschenhandel und Menschenschmuggel prägen, so Moises Naim in seinem hochaktuellen Schwarzbuch des globalisierten Verbrechens. Detailliert und anschaulich vermittelt der ehemalige Weltbankdirektor die verschiedenen Aspekte der „neuen globalen Sklaverei“. So beschreibt Naim die Motive der betroffenen Menschen ebenso wie deren Abhängigkeit und Schutzlosigkeit in den Händen der Schmuggler, meist durch Zwangsarbeit oder Prostitution. Naim versucht die Transitwege der Menschenhändler sowie deren Beziehungen in die politischen und administrativen Systeme der Nationalstaaten nachzuzeichnen und skizziert so das weit verzweigte System des internationalen Menschenhandels. Darüber hinaus spricht er heikle Themen wie den Status von Migranten ohne gültige Papiere bzw. ohne legalen Aufenthaltsstatus und die Versäumnisse der Einwanderungsländer bei der Bekämpfung des weltweiten Menschenhandels an, so z. B. bei der Ratifikation internationaler Abkommen.

Der internationale Menschenhandel ist nur eines von fünf global vernetzten Verbrechen, die Naim in seinem Report analysiert. Ferner zeigt er, wie präzise, effizient und skrupellos die Netzwerke des internationalen Waffen- und Menschenhandels, der globalen Drogenmafia, der weltweiten Geldwäsche und Markenpiraterie funktionieren und wie deren weit reichender Einfluss die internationale Politik verändert. Besonders spannend beschreibt der Wirtschaftsexperte Naim, wie diese Netzwerke miteinander funktionieren und einander bedingen. Keines dieser globalen Verbrechen existiert isoliert von den anderen. So bedient sich z. B. jedes dieser kriminellen Netzwerke auch der illegalen Migration, sei es für den Schmuggel von Drogen oder Waffen über nationale Grenzen hinweg, den Verkauf von Raubkopien oder Rauschgift in den Ankunftsländern oder als „unsichtbares Zahlungsmittel“ durch die Vermittlung von Zwangsarbeitern oder Zwangsprostituierten. Ein erfolgreicher Kampf gegen die Systeme globalen Verbrechens ist laut Naim nicht aussichtslos, wenn aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt wird. Moises Naim, aktueller Chefredakteur der amerikanischen Zeitschrift „Foreign Policy“, ist mit seinem Schwarzbuch ein brandaktuelles und wichtiges Werk gelungen, welches in einer klaren Sprache die verschiedenen Aspekte der globalisierten Schattenwirtschaften aufzeigt, analysiert und Konsequenzen für einen erfolgreichen Kampf gegen sie zieht. th

Moises Naim: Das Schwarzbuch des globalisierten Verbrechens, Piper-Verlag München 2005, ISBN: 3-492-04790-4; 22,90 Euro, Online-Bestellung unter: www.piper.de

Literatur

Petrus Han: Soziologie der Migration, 2. überarbeitete und erweiterte Auflage, 2005, Stuttgart, ISBN 3-8252-2118-0, Preis: 21,90 Euro, Online-Bestellung: www.utb.de

Gudrun Krämer: Geschichte des Islam, 2005, Bonn, Bundeszentrale für politische Bildung. Internetbestellung gegen Bereitstellungspauschale unter: www.bpb.de/publikationen/BSNAGU,0,Geschichte_des_Islam.html

Thomas Geisen, Anthony Andrew Hickey, Allen Karcher (Hrsg.): Migration, Mobility, and Borders. Issues of Theory and Policy, 2004, Frankfurt/M., ISBN 3-88939-714-X, Preis: 19,90 Euro, Online-Bestellung: www. iko-verlag.de

Wilhelm Heitmeyer, Peter Imbusch (Hrsg.): Integrationspotenziale einer modernen Gesellschaft, 2005, Wiesbaden, Lehrbuch, 467 Seiten, ISBN 3-531-14107-4, Preis: 34,90 Euro, Online-Bestellung: www.vs-verlag.de

Thomas Geisen (Hrsg.): Arbeitsmigration. WanderarbeiterInnen auf dem Weltmarkt für Arbeitskraft, 2005, Frankfurt/M., ISBN 3-88939-711-5, Preis: 22 Euro, Online-Bestellung: www. iko-verlag.de

Call for Applications

Humanity in Action Scholarship - Berlin Summer Program 2006

Humanity in Action (HiA) is a transatlantic organization that brings together European (Danish, Dutch, French, German, Polish and Ukrainian) and American students with an active interest in human and minority rights and in the exchange of experiences in defending and enhancing them.

Dates: June 2 to July 4, 2006 (in Copenhagen and Berlin), September 23 to October 1, 2006 (in New York and Washington D.C.)

Target group: We invite applications from German students and students studying in Germany on a permanent basis with not only an eager interest in analysis and discussion but also in grass roots project work.

Deadline: January 31, 2006

Information: www.humanityinaction.org, E-Mail: germany@humanityinaction.org

Projekt Migration des Kölnischen Kunstvereins

Das von der Kulturstiftung des Bundes initiierte “Projekt Migration“ widmet sich einem disziplin- und praxisübergreifenden Denken von Migration.
Es fokussiert die produktiven Potenziale von Migration in Bezug auf zukunftsweisende gesellschaftliche Möglichkeiten, die sich aus einer künstlerischen, theoretischen und politischen Auseinandersetzung mit Migration als einem dynamischen und transnationalen Prozess ergeben.

Unter der Leitung des Kölnischen Kunstvereins werden in Kooperation mit verschiedenen Partnern, dem Dokumentationszentrum und Museum über Migration aus der Türkei, dem Institut für Kulturanthropologie und Europäische Ethnologie der Universität Frankfurt/Main und dem Institut für Theorie der Gestaltung und Kunst (ith, HGK Zürich), von 2002 bis 2005 künstlerische, kulturelle und wissenschaftliche Positionen initiiert, gesammelt, produziert und entwickelt, die eine Vertiefung mit dem Thema in vielerlei Hinsicht ermöglichen und Migration in seiner globalen sowie alltäglichen Bedeutung beleuchten. Dabei sollen gerade auch die unsichtbaren, unerwarteten, unbekannten Momente von Migration entfaltet werden, die über die Grenzen geographischer Wanderungsbewegungen hinausgehen.
Ausstellungen, Film- und Vortagsreihen von und mit namhaften Künstlern, Theoretikern, Kuratoren und Architekten, künstlerische und wissenschaftliche Projekte, Theater und Musik münden 2005 in einem transdisziplinären Ausstellungsprojekt mit internationaler Ausrichtung, das vom 1. Oktober 2005 bis zum 15. Januar 2006 in Köln stattfinden wird.

Kölnischer Kunstverein
Projekt Migration
ein Initiativprojekt der Kulturstiftung des Bundes
11.1.2006, 18 Uhr Vortrag „Ausländerkinder“ im Schulbuch - zwischen Stühlen, Welten, Kulturen, Thomas Kunz (Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik, Universität Frankfurt/M.); an der Universität Köln
12.1.2006, 19 Uhr Zwei Kurzfilme zum Themenspektrum „Ghetto“ und „Migration“; „gHETTO aMBIENT: a/k/a Heimat & Exil“ audio/visuelle Performance von Sebastian Meisner
25.1.2006, 18 Uhr

Vortrag „Migration, Mehrsprachigkeit und Bildung“, Joana da Siveira Duarte (Universität Hamburg); an der Universität Köln

8.2.2006, 18 Uhr Vortrag „Bildungserfolgreiche junge Frauen mit Migrationshintergrund“, Ursula Boos-Nüning (Universität Duisburg-Essen); an der Universität Köln
   

Das Buch zum „Projekt Migration“ wurde als eines der schönsten Bücher des Jahres 2005 ausgezeichnet.
Die mehr als 800 Seiten umfassende Publikation versteht sich als Standardwerk zum Thema Migration und wurde jüngst von der Stiftung Buchkunst ausgezeichnet. Sie ist noch bis zum 15. Januar 2006 zum Sonderpreis von 48 Euro in höherer Auflage beim Kölnischen Kunstverein erhältlich. Danach ist sie nur noch im Buchhandel für 98 Euro zu beziehen.
Weitere Informationen: Tel.: (0221) 869 7647.

Kölnischer Kunstverein
Die Brücke, Hahnenstraße 6, 50667 Köln
Tel: +49.221.86 97 647

Öffnungszeiten:
Dienstags bis Sonntags 13:00 bis 19:00 Uhr

info@projektmigration.de
www.koelnischerkunstverein.de

Bundeszentrale für politische Bildung Netzwerk Migration in Europa Migration Research Group des Hamburgischen WeltWirtschaftsInstituts