Ausgabe 01/06 (Februar 2006) www.migration-info.de
Deutschland: Streit um Einbürgerungsleitfaden
(Langfassung, nur online verfügbar)

Der zu Beginn des Jahres in Baden-Württemberg eingeführte Wertetest für einbürgerungswillige Muslime hat eine heftige Kontroverse ausgelöst. Muslimische Verbände und zahlreiche Politiker lehnten den Gesprächsleitfaden als diskriminierend ab.

§ 10 [Anspruch auf Einbürgerung]
(1) Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, ist auf Antrag einzubürgern, wenn er 1. sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bekennt und erklärt, dass er keine Bestrebungen verfolgt oder unterstützt oder verfolgt oder unterstützt hat, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind…

Das Land Baden-Württemberg überprüft seit Anfang des Jahres mit Hilfe eines so genannten Gesprächsleitfadens die Wertevorstellungen von Muslimen, die deutsche Staatsbürger werden wollen. Der Leitfaden soll den Beamten in den Einbürgerungsbehörden des Landes helfen, das im Staatsbürgerschaftsgesetz von 2000 verlangte Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu überprüfen (§ 10 (1) StAG). Formal wird das Bekenntnis dadurch abgegeben, dass der Einbürgerungsbewerber eine Loyalitätserklärung unterschreibt. Zudem gibt es seit 2005 eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz.

Der baden-württembergische Innenminister Heribert Rech (CDU) begründete die Einführung des Leitfadens damit, dass die Loyalitätserklärung keine Garantie dafür sei, dass die einbürgerungswillige Person tatsächlich die Grundwerte der Bundesrepublik teile. Er stützt sich dabei u. a. auf eine Untersuchung des Zentralinstituts Islam-Archiv Deutschland, nach der 21 % der in Deutschland lebenden Muslime der Auffassung sind, dass das Grundgesetz nicht mit dem Koran vereinbar sei. Zudem spiele im deutschen Einbürgerungsrecht, im Gegensatz zu vielen anderen Ländern, die Ermessenseinbürgerung eine geringe Rolle. Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfülle, müsse eingebürgert werden. „Deshalb ist die Haltung zu den Grundwerten so wichtig - eine Befürwortung der Zwangsheirat oder von Ehrenmorden ist mit unserer Werteordnung nicht zu vereinbaren”, so Rech. „Muslime haben aufgrund ihrer Herkunft, Werteordnung und Religion oftmals mangelnde Kenntnis über unser Grundgesetz.”

Auszug aus dem Einbürgerungsleitfaden Baden-Württembergs:
Wie stehen Sie zu der Aussage, dass die Frau ihrem Ehemann gehorchen soll und dass dieser sie schlagen darf, wenn sie ihm nicht gehorsam ist?
Sie erfahren, dass Leute aus Ihrer Nachbarschaft oder aus Ihrem Freundes- oder Bekanntenkreis einen terroristischen Anschlag begangen haben oder planen. Wie verhalten Sie sich? Was tun Sie?
In der Zeitung wird manchmal über Fälle berichtet, in denen Töchter oder Ehefrauen von männlichen Familienangehörigen wegen „unsittlichen Lebenswandels“ getötet wurden, um die Familienehre wieder herzustellen. Wie stehen Sie zu einer solchen Tat?
Manche Leute machen die Juden für alles Böse in der Welt verantwortlich und behaupten sogar, sie steckten hinter den Anschlägen vom 11. September 2001 in New York. Was halten Sie von solchen Behauptungen?
In Deutschland haben sich verschiedene Politiker öffentlich als Homosexuelle bekannt. Was halten Sie davon, dass in Deutschland Homosexuelle öffentliche Ämter bekleiden?

In dem von Kritikern als „Muslim-Test“ bezeichneten Leitfaden werden Einstellungen zu Demokratie, Terrorismus, dem Verhältnis von Mann und Frau, Homosexualität u. a. abgefragt. Laut Fragebogen ist der Einbürgerungsbewerber darauf hinzuweisen, „dass unwahre Angaben als Täuschung der Einbürgerungsbehörde gewertet werden und - auch noch nach Jahren - zur Rücknahme der Einbürgerung führen können“.

Hauptkritikpunkt an der Gesinnungsprüfung ist, dass die Befragung ausschließlich bei Personen aus 57 mehrheitlich muslimischen Staaten zur Anwendung kommt und daher diskriminierend sei. Der Zentralrat der Muslime in Deutschland, der Islamrat für die Bundesrepublik sowie die Islamische Glaubensgemeinschaft Baden-Württemberg forderten Innenminister Rech auf, den Gesprächsleitfaden umgehend zurückzuziehen. Sie warfen ihm vor, Muslime „unter Generalverdacht“ zu stellen. Ein in ihrem Auftrag erstelltes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass der Leitfaden gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt. Der Zentralrat der Muslime in Deutschland erwägt daher eine Verfassungsklage. Der Sprecher des Zentralrats Mounir Azzaoui betonte, die muslimischen Gemeinschaften würden so lange an ihrer Kritik festhalten, bis der Leitfaden aus dem Verkehr gezogen sei. In der Zwischenzeit sollten Muslime, die die Fragen als diskriminierend empfinden, diese nicht beantworten.

Innenminister Rech wies die Kritik wiederholt zurück und betonte, der Fragebogen gelte für alle Einbürgerungskandidaten, bei denen ein begründeter Verdacht bestehe. Aus einer Anweisung des Innenministeriums vom September 2005 (Aktenzeichen 5-1012 4/12) geht jedoch hervor, dass der Gesprächsleitfaden bei jedem Muslim, der sich einbürgern lassen will, zur Anwendung kommen solle. Bei allen anderen Einbürgerungsbewerbern sei großzügiger zu verfahren.

Auch Vertreter aller Parteien kritisierten das Vorgehen der baden-württembergischen Landesregierung. Der Ausländerbeauftragte der Stadt Stuttgart Gari Pavkovic (parteilos) sagte: „Für potenzielle Terroristen oder Schläfer sind die Fragen zu plump, generell werden jedoch muslimische Bewerber diskriminiert”. Es gebe ein Problem mit religiösem Fundamentalismus, deshalb sei ein Gespräch mit den Einbürgerungswilligen auch richtig. Allerdings seien in Baden-Württemberg nur 0,7 % aller Ausländer Mitglied einer extremistischen Organisation. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Maria Böhmer (CDU) bezeichnete den Gesprächsleitfaden als „nicht zielführend“.

Kritik kam auch aus dem Ausland. Der Beauftragte für die Bekämpfung von Intoleranz und Diskriminierung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) Ömür Orhun sagte, der Test sei diskriminierend und verstoße gegen internationale Normen. Auch in türkischen Zeitungen wurde er scharf verurteilt.

Am 20. Januar kam es im Bundestag zu einer Debatte über den Leitfaden. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hatte einen Antrag gestellt, in dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, die Verwaltungsvorschriften so zu ändern, dass der Leitfaden zurückgezogen werden müsse. Der Antrag bekam jedoch keine Mehrheit. Die Heidelberger Oberbürgermeisterin Beate Weber (SPD) kündigte an, den Gesprächsleitfaden in ihren Einbürgerungsbehörden nicht anzuwenden. Sie begründete dies mit verfassungsrechtlichen Bedenken.

Bisher existiert der Test nur in Baden-Württemberg. Der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) kündigte jedoch an, einen eigenen Test zu entwickeln und diesen mit obligatorischen Integrationskursen zu verknüpfen. Die Innenminister der Unionsparteien einigten sich bei einem Treffen Ende Januar in Koblenz auf bundesweit einheitliche Staatsbürgerkurse und Tests für Einbürgerungswillige. „Wir brauchen einheitliche Standards und keinen Einbürgerungstourismus zwischen den Ländern“, sagte der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) nach dem Treffen. Dabei könnten die Anforderungen der Einbürgerungsbehörden je nach Bewerber variieren. me

Der vollständige Leitfaden ist online verfügbar unter www.migration-info.de/dokumente_und_materialien/deutschland.htm (Rubrik Integration allgemein - Debatte)

Weitere Informationen:
www.einbuergerung.de
www.innenministerium.baden-wuerttemberg.de/de/Auslaender/83820.html
www.bpb.de/wissen/V25O6V,0,0,6_2_Kampf_der_Kulturen.html
www.bundestag.de/bic/plenarprotokolle/pp/11/index.html

Liebe Leserinnen und Leser,

sicher erinnern Sie sich an unsere Online-Umfrage, die wir Ende vergangenen Jahres durchgeführt haben. Wir möchten uns ganz herzlich bei all jenen bedanken, die unseren Fragebogen ausgefüllt haben. Insgesamt haben 335 Leserinnen und Leser teilgenommen.

Sie haben uns viele wichtige Einschätzungen und Anregungen gegeben, wie wir den Newsletter und das Informationsangebot auf www.migration-info.de und www.focus-migration.de verbessern können!

Auch der Gewinner unseres Preisausschreibens steht fest: Wir gratulieren Christoph Scharnweber aus Stuttgart! Er nimmt an einer Reise der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) teil. Im Rahmen des MOE-Forums „Berlin begegnet Osteuropa“ geht es im Zeitraum 18. bis 23.9.2006 für jeweils 3 Tage nach Berlin und Sofia. Das Thema der Bildungsreise ist „Sofia - die südöstlichste EU-Metropole der Zukunft?“. Der Preis wurde von der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) und dem Hamburgischen WeltWirtschaftsInstitut (HWWI) gestiftet.

Die Redaktion und das Team von focus Migration

Deutschland: Deutschpflicht auf Berliner Schulhöfen
(Langfassung, nur online verfügbar)

Die Deutschpflicht auf zwei Berliner Schulhöfen hat Anfang dieses Jahres zu heftigen Kontroversen geführt. Auf Anordnung der Schulkonferenz darf auf dem Gelände der Berliner Herbert-Hoover-Realschule seit März 2005 nur noch Deutsch gesprochen werden. Auch in der Borsig-Realschule gilt eine solche Regel.

„Die Schulsprache unserer Schule ist Deutsch (…). Jeder Schüler ist verpflichtet, sich im Geltungsbereich dieser Schule nur in dieser Sprache zu verständigen“, heißt es in der Vereinbarung der Schulkonferenz. Diese Regelung gilt für das Schulgebäude und den Schulhof sowie auf Schulausflügen und Klassenfahrten der Herbert-Hoover-Realschule in Berlin-Wedding. 90 % der Schüler sind keine Deutsch-Muttersprachler. Auf die Regelung einigten sich Eltern, Schüler und Lehrer in der paritätisch besetzten Schulkonferenz.

Auch die Borsig-Realschule in Berlin-Kreuzberg vereinbarte, „in den Pausen und bei allen anderen Gelegenheiten deutsch zu sprechen.“ Hier ist für 85 % der Schüler Deutsch nicht die Muttersprache. An 70 von 330 Berliner Oberschulen sind die Mehrheit der Schüler keine Deutsch-Muttersprachler.

Nach Auskunft der Direktorin der Herbert-Hoover-Realschule Jutta Steinkamp kam es seit der Neuregelung zu einem Anstieg der Anmeldungen. Die Schule hat in ihrem Programm ein spezielles Profil der Deutsch-Förderung festgeschrieben, welches u. a. die Verstärkung des Deutschunterrichts von vier auf sechs Stunden pro Woche ermöglicht hat. Gute Deutschkenntnisse seien eine Voraussetzung für die Aussicht auf einen Arbeitsplatz. Daher habe man diese Regelung getroffen, so die Schulleiterin.

Die Schüler der Schule äußern sich zu der Vereinbarung durchweg positiv. Der pakistanischstämmige Schülersprecher Asad S. erklärte, man müsse gut Deutsch sprechen, wenn man eine Lehrstelle finden oder das Abitur machen wolle. Auch Yener Polat, Eltern-Vertreter der Schule, steht hinter der Regelung. Gemeinsames Ziel sei, „dass unsere Kinder besser Deutsch sprechen.“ Sie würden die Vereinbarung auch deshalb mittragen, so Steinkamp, weil sie nicht mit der Androhung von Sanktionen verbunden sei, sondern von den Schülern vielmehr als „gemeinsame Verpflichtung und Appell“ verstanden werde.

Obwohl es sich bei der Anordnung um eine freiwillige Abmachung der Schulkonferenz handelt, gab es viel Kritik an der Regelung. Der migrationspolitische Sprecher der Berliner Abgeordnetenhausfraktion der Linkspartei Giyasettin Sayan sprach von einer „hilflosen Geste, die zur Lösung bestehender Integrationsprobleme nicht beiträgt.“ Auch Grünen-Chefin Claudia Roth sagte, dass sich mit Pausenregeln Integration nicht erzwingen lasse. Die Türkische Gemeinde in Deutschland nannte das „Recht auf Muttersprache“ ein Grundrecht. Der türkische Elternverband FÖTED erklärte: „Der Beitrag solcher Verbote ist für die Integration der SchülerInnen nichtdeutscher Herkunftssprache in die Schule, in die Gesellschaft sowie für das friedliche Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Kulturen sehr fragwürdig.“ Die Sprecherin des Türkischen Bundes Berlin-Brandenburg (TBB) und Erziehungswissenschaftlerin Eren Ünsal kritisierte die Argumentation der Schulen: „Im Arbeitsleben werden interkulturelle Fähigkeiten wie Mehrsprachigkeit gewünscht. Da können die Sprachen in der Schule nicht unterschiedlich bewertet werden.“ Auch die Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Rose-Marie Seggelke hält die Pflicht zum Deutschsprechen angesichts einer multikulturellen Gesellschaft für „völlig absurd“. Migrantenkindern den Gebrauch ihrer Muttersprache zu untersagen, laufe darauf hinaus, sie ihrer Identität zu berauben, so die GEW-Landesvorsitzende weiter. Auch Pädagogen von verschiedenen Brennpunktschulen in der ganzen Bundesrepublik kritisierten die „Deutschpflicht“ als kontraproduktiv für die pädagogische Atmosphäre. Auf den meisten Schulhöfen würde bereits deutsch gesprochen, weil es die einzige Sprache sei, die alle verstehen. Türkische Medien sehen in der „Deutschpflicht“ ein weiteres Indiz für zunehmende Diskriminierung von Muslimen in Europa.

Schulleiterin Steinkamp reagierte erstaunt auf das Ausmaß der Kritik an dem Modellversuch ihrer Schule: „Warum greifen mich ausgerechnet diejenigen an, die mich unterstützen müssten, weil sie doch angeblich ein Interesse an besserer Integration haben?“ Die Migrationsbeauftragte der Bundesregierung Maria Böhmer (CDU) pflichtete ihr indirekt bei und hält eine solche Selbstverpflichtung „insbesondere an Schulen mit einem hohen Anteil von Migrantenkindern“ für angemessen. Der Berliner Bildungssenator Klaus Böger (SPD) sieht in der Forderung an die Schüler, Deutsch zu sprechen, „allein schon ein Gebot der Verständigung untereinander“. Der Leiter des Essener Zentrums für Türkeistudien Faruk Sen sagte: „Wer in Deutschland Karriere machen will, soll in der Schule ausschließlich Deutsch sprechen.“ Auch Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) verteidigte das Vorgehen der Herbert-Hoover-Realschule als Integrationsbemühung und regte an, dass auch andere Schulen diesem Beispiel folgen sollten.

Für die anderen Bundesländer ist die „Deutschpflicht“ bislang kein Thema. Das bayerische Kultusministerium hält eine Pflicht zum Gebrauch der deutschen Sprache für fragwürdig, das sächsische für nachvollziehbar, aber in Sachsen nicht notwendig. Die Kultusministerien in Baden-Württemberg, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern sehen derzeit keinen Handlungsbedarf. Auch Städte mit hohem Ausländeranteil, darunter München, Stuttgart, Frankfurt/Main, Köln, Dortmund und Hamburg ziehen die Sprachregelung nicht in Erwägung. th

Weitere Informationen:
www.tgd.de (Türkische Gemeinde in Deutschland)
www.tuerkische-elternfoederation.de (Türkischer Elternverband FÖTED)
www.tbb-berlin.de/de (Türkischer Bund Berlin-Brandenburg)
www.integrationsbeauftragte.de

Deutschland: Asylbewerber und Spätaussiedler 2005

Asylbewerber: 2005 wurden in Deutschland 42.908 Asylanträge gestellt, davon 28.914 Erstanträge. Dies waren rund 7.217 Anträge weniger als im Vorjahr (14,4 %). Der Trend sinkender Asylbewerberzahlen hielt damit auch im vergangenen Jahr an (siehe Grafik 1). Hauptherkunftsländer waren Serbien und Montenegro (19,1 %), die Türkei (10,2 %) und der Irak (6,9 %). Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge entfielen mehr als ein Drittel (36,2 %) aller seit Januar 2005 gestellten Erstanträge auf diese drei Länder.
www.bamf.de

Spätaussiedler und ihre Familien: Im vergangenen Jahr wurden 35.522 Spätaussiedler (inklusive mit einreisender Familienangehöriger) in der Bundesrepublik aufgenommen. 2004 waren es 59.093. Damit waren es 2005 23.571 Personen weniger (-40 %). Sowohl beim Zuzug als auch bei den Antragszahlen hält der stark rückläufige Trend nach Angaben des Bundesinnenministeriums an (siehe Grafik 2). Die Zahl der Aufnahmeanträge sank von 34.560 im Jahr 2004 auf 21.306 im Jahr 2005. Nordrhein-Westfalen (7.752), Bayern (5.274) und Baden-Württemberg (4.494) nahmen die meisten Deutschstämmigen auf. 99,6 % aller, die 2005 im Rahmen des (Spät)Aussiedlerzuzugs nach Deutschland kamen, stammen aus dem Gebiet der ehemaligen UdSSR. Nur vereinzelt kamen noch Personen aus Polen und Rumänien.
www.bmi.bund.de

Neuer Aussiedlerbeauftragter: Seit 1. Februar 2006 ist der aus Sachsen stammende Christoph Bergner (CDU) neuer Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten. Von Dezember 1993 bis Juli 1994 war er Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt. Seit November 2005 ist er Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern.
www.aussiedlerbeauftragter.de

Deutschland: Verschärfung des Ausländerrechts durch Umsetzung von EU-Richtlinien

Vor dem Hintergrund der Umsetzung von elf EU-Richtlinien in nationales Recht plant die Bundesregierung eine Änderung verschiedener ausländerrechtlicher Bestimmungen. Schwerpunkt der Reformen ist es, Zwangsehen, Prostitution und Schleusungen zu erschweren. Ein entsprechender Gesetzesentwurf mit Änderungen im Ausländer-, Aufenthalts- und Asylrecht liegt bereits vor.

Um „junge Ausländer vor Zwangsehen zu schützen“ beinhaltet der Entwurf eine Anhebung der Altersgrenze beim Ehegattennachzug auf 21 Jahre. Zudem müssen nachziehende Ehepartner vor ihrer Einreise nach Deutschland ausreichende Deutsch-Kenntnisse vorweisen. Weitere Änderungen betreffen die Speicherung biometrischer Daten im Ausländerzentralregister. Auf Verlangen der Behörden sollen Ausländer zur Vorlage eines digitalen Fotos verpflichtet werden können. Dadurch erhofft sich das Innenministerium, dass die Ausländerbehörden bei Zweifeln die Identität eines Ausländers überprüfen können. Langfristig sei eine Kapazität von bis zu 30 Mio. digitalisierter Fotos im Ausländerzentralregister vorgesehen.

Hintergrund der Gesetzesänderungen sind insgesamt elf EU-Richtlinien, die größtenteils bis Herbst 2006 in nationales Recht umzusetzen sind. Die Richtlinien wurden im Zeitraum von November 2002 bis Dezember 2005 beschlossen und konnten nicht mehr oder nur zum Teil im Zuwanderungsgesetz berücksichtigt werden. Angesichts der breiten Mehrheit der großen Koalition ist davon auszugehen, dass die Reformen, wenn auch mit Modifikationen, noch vor Ablauf der Frist umgesetzt werden. Einige der Änderungen sind bereits im Koalitionsvertrag angekündigt worden (vgl. MuB 10/05).

Laut Bundesregierung stimme das geltende Ausländerrecht bereits weitgehend mit den Richtlinien überein. Nur im Aufenthaltsgesetz und in der Aufenthaltsverordnung seien umfangreiche Änderungen erforderlich. Insgesamt acht Richtlinien betreffen die Bereiche des Aufenthalts- und Freizügigkeitsrechts, einwanderungspolitische Maßnahmen sowie die Bekämpfung illegaler Einwanderung. Aufenthaltsrechtliche Bestimmungen bei der Familienzusammenführung sollen harmonisiert werden. Das Daueraufenthaltsrecht von Drittstaatsangehörigen (vgl. MuB 01/06) und der Aufenthalt von Studierenden und Forschern sollen einheitlich geregelt werden. Außerdem sollen die Beihilfe zur illegalen Zuwanderung bekämpft und der Opferschutz für Personen, die in diesem Bereich mit den Behörden zusammenarbeiten, verbessert werden. Die drei Richtlinien im Bereich der Asylmigration haben Änderungen im Asylverfahrensgesetz und im Aufenthaltsgesetz zur Folge. Sie umfassen „alle wesentlichen Aspekte im Asylbereich: die materiellrechtlichen Voraussetzungen der Schutzgewährung, die daran anknüpfenden Statusrechte, die Ausgestaltung des Asylverfahrens und die Lebensbedingungen der Asylbewerber“, heißt es im Entwurf. Konkret handelt es sich hierbei um die so genannte „Qualifikationsrichtlinie“ zur einheitlichen Regelung der Anerkennung als Flüchtling, die EU-Asylverfahrensrichtlinie, mit der u. a. das umstrittene Konzept der sicheren Drittstaaten (vgl. MuB 9/03; 4/04) EU-weit eingeführt wird, sowie um eine Richtlinie zur Festlegung von Mindestnormen bei der Aufnahme von Asylbewerbern.

Die Altersgrenze beim Ehegattennachzug wurde in Dänemark bereits angehoben (vgl. MuB 6/02). In den Niederlanden ist ein Vorstoß, den Nachzug an den Nachweis von Sprachkenntnissen zu knüpfen, noch im Gesetzgebungsverfahren. Auch der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) hatte bereits eine Erhöhung der Altersgrenze vorgeschlagen, konnte sich aber innerhalb der rot-grünen Koalition nicht durchsetzen.

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Bosbach begrüßte vor allem die geplanten Regelungen zur Verhinderung von Zwangsehen. Diese seien keine Einzelfälle, sondern ein „Phänomen, mit dem wir es in erheblichem Umfang zu tun haben.“ Beim Koalitionspartner SPD wurden jedoch bereits Vorbehalte laut. Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz erklärte, dass man sich in der Koalition zwar über die Ziele einig sei, nicht jedoch über die Instrumente. Seine Kritik bezog sich in erster Linie auf die Erhöhung der Altersgrenze: ,,Das wird es mit der SPD nicht geben. Es verstößt gegen das Grundgesetz, das die Familie schützt“, sagte Wiefelspütz. Auch Sprecher der Oppositionsparteien FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Linkspartei bezeichneten die Erhöhung der Altersgrenze als verfassungswidrig.

Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland Kenan Kolat gab zu bedenken, dass mit der Erhöhung der Altersgrenze keine Zwangsehen verhindert würden, sondern lediglich „das Verfassungsrecht auf die Einheit der Familie“ gefährdet werde. Ferner würden die Pläne zum Nachweis von Deutschkenntnissen vor der Einreise vor den Gerichten keinen Bestand haben, so Kolat. Ähnlich äußerte sich Nadeem Elyas, im Januar noch Vorsitzender des Zentralrats der Muslime in Deutschland. Die Neuregelung sei eine „unnötige Erschwernis für die Integration“. Unter Verfassungsrechtlern ist umstritten, ob sich ein Rechtsanspruch auf Ehepartnernachzug aus dem Grundgesetz ableiten lässt. sta

Weitere Informationen:
www.proasyl.de
www.migrationsrecht.net

Kurzmeldungen - Deutschland

Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes
Ein Jahr nach seinem In-Kraft-Treten hat die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl scharfe Kritik an der Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes geübt. Im Zentrum der Kritik steht u. a. die Anwendung der neuen Härtefallregelung für abgelehnte Asylbewerber. Demnach hat Bayern noch keine Härtefallkommission eingerichtet, in Hessen und Niedersachsen sind Parlamentarier statt Experten mit der Beratung der Härtefälle betraut. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte Mitte Dezember eine Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes angekündigt und zugleich verstärkte Integrationsbemühungen seitens der Migranten gefordert.
Eine umfassende Bewertung des Zuwanderungsgesetzes von Pro Asyl findet sich unter www.proasyl.de

Integrationsbeauftragte fordert Bleiberecht für Flüchtlinge
Die neue Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Maria Böhmer (CDU) hat sich wie ihre Amtsvorgängerin Marieluise Beck (B 90/Die Grünen) für ein Bleiberecht langjährig geduldeter Flüchtlinge ausgesprochen (vgl. MuB 9/03). Sie appellierte an die Innenminister von Bund und Ländern, eine einheitliche Lösung zu finden. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) wollte sich bislang nicht zu einem Bleiberecht äußern. Derzeit haben Flüchtlinge ohne Asylberechtigung die Möglichkeit, eine Duldung zu beantragen, wenn sie wegen der Situation in ihrem Herkunftsland nicht zurückkehren können. Viele leben jahrelang in Deutschland, ihre Aufenthaltserlaubnis wird jedoch stets nur für wenige Monate verlängert. Rund 200.000 Menschen sind betroffen.
www.integrationsbeauftragte.de

Bayern: Verbot von muslimischem Verein
Im bayerischen Neu-Ulm ist Ende Dezember der muslimische Verein „Multi-Kultur-Haus e. V. (MKH)“ verboten worden. Laut bayerischem Innenministeriumhabe der Verein gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung verstoßen. Zu dem Entschluss gelangten die Ermittlungsbehörden nach mehreren Durchsuchungen. Dabei gefundene Schriften und Bücher wurden als „Indoktrination" und „Rekrutierung für den Heiligen Krieg" eingestuft. Internationale Aufmerksamkeit erlangte das MKH durch die Mitgliedschaft des gebürtigen Libanesen Khaled al Masri, der vom amerikanischen Geheimdienst CIA verschleppt worden war. Die Vereinsvertreter wollen in Berufung gehen.
www.stmi.bayern.de/presse/archiv/2005/526.php

Einwanderungsversuche über das Mittelmeer halten an

Den schlechten Witterungsbedingungen zum Trotz haben Hunderte von Afrikanern auch in dieser Wintersaison versucht, das Mittelmeer auf dem Weg nach Europa zu überqueren.

Dabei war v. a. eine Zunahme der Migrationsströme an den italienischen Küsten zu beobachten. Diese Tendenz wird auch auf die Ereignisse in Ceuta und Melilla im September und Oktober 2005 zurückgeführt (vgl. MuB 09/05).

Bereits in der Vorweihnachtswoche gelangten etwa 600 Personen auf europäisches Terrain, davon ca. 400 auf die italienische Insel Lampedusa und ins süditalienische Licata. An den Weihnachtsfeiertagen nahm die Zahl der Bootsflüchtlinge deutlich zu. Allein am 26. Dezember strandeten 510 Maghrebiner auf den Inseln Sizilien, Lampedusa und Malta. Anfang Januar erreichten weitere 450 Personen Lampedusa.

Das permanent überfüllte Auffanglager auf Lampedusa ist in den letzten Jahren immer wieder in die Kritik geraten (vgl. MuB 6/03; 9/03; 8/04). Teilweise soll es nach der Identitätsprüfung der Flüchtlinge bereits zu Rückführungen nach Afrika gekommen sein (vgl. MuB 7/04; 8/04). Vor allem aus Marokko kamen in den vergangenen Wochen immer mehr Menschen ohne gültige Einreisepapiere nach Italien. Den erhöhten Migrationsdruck führt das italienische Innenministerium auf stärkere Kontrollen an den spanischen Exklaven Ceuta und Melilla seit Herbst 2005 zurück. Italien will die marokkanischen Behörden nun dazu bewegen, stärker gegen illegale Grenzübertritte vorzugehen.

In der Ägäis rettete die griechische Küstenwache Ende Januar 54 Flüchtlinge aus dem Nahen Osten. Drei Flüchtlinge starben an Unterkühlung und Austrocknung. Die spanische Küstenwache griff Anfang Februar weitere 100 Migranten in ihren Gewässern auf. Die Bootsflüchtlinge hatten versucht, die kanarischen Inseln zu erreichen. Die Einreiseroute über die Kanaren gilt als äußerst riskant.

Wie viele Menschen den illegalen Einwanderungsversuchen jährlich zum Opfer fallen, kann nicht genau gesagt werden. Wie die andalusische Menschenrechtsorganisation APDHA mitteilte, sind ihren Erkenntnissen zufolge im Jahr 2005 mindestens 368 Menschen vor der spanischen Küste ums Leben gekommen. Knapp zwei Drittel davon hatten versucht, die kanarischen Inseln zu erreichen. Zahlreiche Tote gab es auch in marokkanischen Gewässern, so die spanische Organisation. Die Dunkelziffer schätzt APDHA insgesamt auf mindestens 700 Opfer im Jahr 2005. th

Weitere Informationen:
www.apdha.org/documentos/inmigracion/informe2006.doc
www.united.non-profit.nl/pdfs/deathlist2005.pdf

Kurzmeldungen - Europa

Österreich: Konsul schuldig in Visa-Affäre
Ein im nigerianischen Lagos angestellter österreichischer Diplomat ist wegen Amtsmissbrauch zu zwei Jahren Haft verurteilt worden, davon 18 Monate auf Bewährung. Ihm wird vorgeworfen, von März bis Juni 2004 678 Visa auf der Grundlage vorgetäuschter Einladungsschreiben österreichischer Firmen ausgestellt zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der Angeklagte Berufung einlegte.

Griechenland: Sinti und Roma gründen Partei
Die Sinti und Roma in Griechenland haben Mitte Januar unter dem Kürzel ASPIDA-ROM eine eigene Partei gegründet. „Bisher sind wir nur als Spielball anderer Parteien benutzt worden“, sagte ein Sprecher der Partei. Ziel der Partei sei die Verbesserung der Lebensbedingungen der etwa 600.000 Sinti und Roma in Griechenland. Geringe Bildung sowie äußerst schlechte Wohnverhältnisse seien für die Mehrheit von ihnen Realität. Ferner solle eine Gleichstellung der
Volksgruppe in der griechischen Gesellschaft bei Wahrung ihrer eigenen Kultur erreicht werden.

Frankreich: Schärfere Abschiebepraxis
2005 sind 19.841 Ausländer aus Frankreich ausgewiesen worden. Das ist im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um 26,7 %. Im Jahr 2006 will Innenminister Nicolas Sarkozy (UMP) die Zahl der Abschiebungen um weitere 5.000 auf insgesamt 25.000 erhöhen. Um abgelehnte Asylbewerber schneller abschieben zu können, sollen u. a. die Einspruchsfrist für erstinstanzlich abgelehnte Asylbewerber von 30 auf 15 Tage verkürzt und Unterhaltsbeiträge nur dann gezahlt werden, wenn die Beitragsempfänger in den Auffanglagern für Asylbewerber CADA („Centre d’acceuil des demandeurs d’asile“) wohnen.

EU: Urteil zur Beschäftigung von Arbeitnehmern aus Drittstaaten
Unternehmen aus anderen EU-Staaten können in Deutschland künftig leichter Arbeitnehmer aus Drittstaaten beschäftigen. Die bisher verlangte Arbeitserlaubnis sei eine unzulässige Voraussetzung, die gegen die Dienstleistungsfreizügigkeit verstoße, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 19. Januar in Luxemburg nach einer Klage der Europäischen Kommission. Vor allem dürfe Deutschland die Erteilung einer Arbeitserlaubnis nicht davon abhängig machen, ob der Mitarbeiter bereits ein Jahr bei dem entsprechenden Unternehmen beschäftigt ist. Eine Erklärung des entsendenden Unternehmens über die Einhaltung deutscher Sozialvorschriften müsse ausreichen, so der EuGH. Die Regelung betrifft Arbeitnehmer aus Drittstaaten, die länger als drei Monate in Deutschland arbeiten sollen (Rs C-244/04).
www.curia.eu.int/en/content/juris/c2.htm

USA: Abschaffung der Green Card und Ausbau der Südgrenze geplant

Die alljährliche Verlosung der Green Card steht eventuell vor dem Aus. Das US-amerikanische Repräsentantenhaus beschloss ein entsprechendes Gesetz Mitte Dezember 2005. Der ebenfalls vereinbarte Ausbau der Grenzanlagen im Süden stieß auf scharfe Kritik von Regierungsvertretern Mexikos und anderer lateinamerikanischer Staaten. Das Gesetzespaket HR 4437 muss nun den Senat passieren.

Über das „Diversity Immigrant Visa Program“ werden jährlich bis zu 55.000 Einwanderungsvisa verlost. Die Gewinner der Auslosung, ihre Ehepartner sowie Kinder unter 21 Jahren erhalten mit der so genannten Green Card eine permanente Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung in den USA. Die Green-Card-Lotterie war nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in die Kritik geraten. Einige Terroristen, die jedoch nichts mit den Anschlägen von 2001 zu tun hatten, waren auf diesem Weg in die USA gekommen. Dazu zählt auch der Ägypter Hesham Hedayet, der im Juli 2002 am Schalter der israelischen Fluggesellschaft „El Al“ im Flughafen von Los Angeles zwei Menschen erschossen und drei weitere Personen verletzt hatte. „In Zeiten des Terrorismus können wir nicht mit der Sicherheit spielen“, erklärte der republikanische Abgeordnete Robert Goodlatte.

Das Gesetzespaket HR 4437 beinhaltet ferner diverse Maßnahmen zum Grenzschutz und zur Bekämpfung illegaler Zuwanderung. Unter anderem erklärt der Gesetzesentwurf den illegalen Aufenthalt zu einem schweren Delikt, das mit Gefängnis bestraft werden kann. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Ausbau der befestigten Grenzanlagen an der US-amerikanisch-mexikanischen Grenze. Bislang sind nur in einigen Regionen Grenzzäune aufgebaut worden. Ein Großteil der insgesamt etwa 3.200 km langen Grenze ist weiterhin unbefestigt.

HR 4437 wurde vom Repräsentantenhaus mit 239 zu 182 Stimmen angenommen. Nun muss noch der Senat zustimmen. Sollte dies der Fall sein, wird in den nächsten Jahren ein über 1.100 km langer Grenzzaun im Süden der Vereinigten Staaten errichtet, der teilweise durch Mauern verstärkt werden soll.

US-Präsident George W. Bush (Republikaner) forderte die Mitglieder des Senats auf, das Gesetz zu billigen. „Sichere Grenzen sind entscheidend für die Sicherheit in unserem Land“, sagte Bush. Republikanische Befürworter befürchten, dass die Demokraten die Abstimmung im Senat mit den Vorschlägen für ein neues Gastarbeiterprogramm (vgl. MuB 9/05) verknüpfen wollen.

Der Beschluss des Repräsentantenhauses stieß bei lateinamerikanischen Regierungen auf heftige Ablehnung. Auf einem Treffen in Mexiko-Stadt sprachen sich die Außenminister Mexikos, der Dominikanischen Republik, Kolumbiens und der zentralamerikanischen Staaten in einer gemeinsamen Erklärung gegen den Bau eines neuen Zauns aus. Der sonst eher für seine Zurückhaltung gegenüber den USA bekannte mexikanische Präsident Vicente Fox (PAN, konservativ) sprach von einer „Schande“. Es könne „nicht sein, dass man im 21. Jahrhundert zwischen Nachbarn, Handelspartnern und befreundeten Staaten Mauern errichtet“, so Fox.

Seit 1994 besteht zwischen Mexiko, den USA und Kanada das Nordamerikanische Freihandelsabkommen NAFTA. Dieses sieht den freien Verkehr von Waren, Kapital und Dienstleistungen, nicht aber von Personen vor. Auch der Vizepräsident Guatemalas Eduardo Stein (GANA, Mitte-Rechts) formulierte deutliche Kritik am geplanten Grenzausbau: „Man behandelt uns, als wären wir eine minderwertige Region Amerikas, bestehend aus lauter Delinquenten.“

Bislang führte der Ausbau der Grenzanlagen nicht zu einem Rückgang der illegalen Zuwanderung, sondern vielmehr zu einer Verschiebung der Migrationsrouten in abgelegene Berg- und Wüstenregionen. Dies machte den Grenzübertritt gefährlicher. Seit Beginn von Grenzschutzoperationen wie „Gatekeeper“ im Jahr 1994 (vgl. MuB 9/99) sind rund 3.800 Migranten beim Versuch der illegalen Einreise ums Leben gekommen. Trotz der Restriktionen in Einwanderungsrecht und Grenzschutz haben die Vereinigten Staaten in den fünf Jahren von 2000 bis 2005 einen neuen Zuwanderungsrekord zu verzeichnen (siehe Tabelle). sta

Weitere Informationen:
www.house.gov
thomas.loc.gov/ (Gesetzesentwurf HR4437)
www.cis.org/articles/2005/back1405.pdf (CIS-Studie)

Australien: Rechte Krawalle in Sydney
(nur online verfügbar)

In der australischen Metropole Sydney ist es im Dezember zu rassistisch motivierten Ausschreitungen gekommen. Die Gewalt ging von jungen weißen Männern aus und richtete sich gegen arabischstämmige Migranten, die ihrerseits mit Gewalt reagierten. Dutzende Personen wurden bei den Krawallen verletzt.

Am 11. Dezember nahm die Gewalt ihren Ausgang am Strand von Cronulla im südlichen Sydney. Dort soll es zu einem Übergriff arabischstämmiger Migranten auf Rettungsschwimmer gekommen sein. Außerdem wurden Belästigungen von badenden Frauen durch arabischstämmige Jugendliche berichtet. Daraufhin reagierte die örtliche rechtsradikale Szene und mobilisierte rund 5.000 Anhänger. Über rechtslastige Radiosender, E-Mail und SMS funktionierte die Verständigung binnen weniger Stunden. Es kam zu gewalttätigen Übergriffen der stark alkoholisierten Randalierer auf arabischstämmige Passanten. Die Männer demolierten Autos und skandierten rechte Parolen.

In den folgenden Nächten kam es zur Gegengewalt seitens arabischstämmiger Bewohner Sydneys. Mit Baseballschlägern schlugen sie ebenfalls zahlreiche Autos kaputt und verletzten Anwohner in mehreren Stadtteilen. Zudem wurden Anschläge auf Geschäfte und Kirchen verübt; ein Gotteshaus ging dabei in Flammen auf. Wechselseitig wurden über mehrere Tage weitere Ausschreitungen provoziert.

Auch an anderen Stränden Sydneys kam es zu Spannungen. Die Polizeipräsenz wurde großflächig erhöht und über Weihnachten hinaus verlängert. Bis Ende Januar blieben etwa 800 Ordnungshüter an den kritischen Strandabschnitten im Sondereinsatz. Das Parlament des Bundesstaates New South Wales verfügte im Eilverfahren eine Ausweitung der polizeilichen Befugnisse. Danach dürfen Beamte nun bei Krawallen Stadtviertel abriegeln, Autos und Handys beschlagnahmen, Gaststätten schließen sowie ein Alkoholverbot verhängen. Zudem sollen Randalierer künftig mit bis zu 15 Jahren Gefängnis bestraft werden können. Der Premierminister von New South Wales, Morris Iemma (Labor), verteidigte die Maßnahmen: „Ich werde nicht erlauben, dass Sydneys Ruf als tolerante, lebhafte, internationale Stadt von diesen Kriminellen beschädigt wird.“

Vorurteile in der Bevölkerung gegenüber den 300.000 Muslimen in Australien (weniger als 2 % der Gesamtbevölkerung) waren in der Vergangenheit durch mehrere Umstände geschürt worden. Im November wurden Terror-Anschläge mutmaßlicher Islamisten in Sydney und Melbourne vereitelt. Zudem gilt die rigide Haltung des konservativen Premierministers John Howard (Liberale) in Zuwanderungsfragen als ein Katalysator für Fremdenfeindlichkeit. Howard wird seit Beginn seiner mittlerweile zehnjährigen Amtszeit vorgeworfen, die Angst vor Fremden zu fördern und politisch für sich auszunutzen (vgl. MuB 1/00, 1/01, 7/01, 8/01, 3/02). Howard selbst bestritt nach den Krawallen die Existenz eines „unterschwelligen Rassismus“ in Australien vehement. chw

Weitere Informationen:
www.parliament.nsw.gov.au
www.nsw.liberal.org.au

EU: Frist für Umsetzung der Richtlinie zur Stellung von Drittstaatsangehörigen abgelaufen
(nur online verfügbar)

Am 23. Januar 2006 ist die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 2003/109/EG zur Rechtsstellung langfristig aufenthaltsberechtigter Drittstaatsangehöriger der EU abgelaufen. Mit dieser Richtlinie beabsichtigt die EU, die rechtliche Gleichstellung von Drittstaatsangehörigen und Unionsbürgern in verschiedenen Bereichen herzustellen. Allerdings haben etliche Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, die Vorgaben aus Brüssel bislang nicht in nationales Recht umgesetzt (vgl. MuB 1/06).

Die Regierungschefs der Europäischen Union hatten auf ihrem Gipfel im finnischen Tampere im Oktober 1999 Eckpunkte einer gemeinsamen Einwanderungspolitik beschlossen (vgl. MuB 8/99). In ihren Schlussfolgerungen verlangten sie, dass die EU eine „gerechte Behandlung“ von Drittstaatsangehörigen mit legalem Aufenthaltsstatus sicherstellen müsse. Auch verlangte der Rat, dass die „Rechtsstellung von Drittstaatsangehörigen [..] der Rechtsstellung der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten angenähert werden“ solle. Im Jahr 2003 wurde dann die Richtlinie 2003/109/EG zur Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen der EU beschlossen.

Langfristig Aufenthaltsberechtigte im Sinne der Richtlinie sind Drittstaatsangehörige, die sich fünf Jahre lang ununterbrochen rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufgehalten haben. Eine weitere Bedingung für die Erteilung des Status ist der Nachweis einer Krankenversicherung sowie fester und regelmäßiger Einkünfte. Der Lebensunterhalt muss ohne die Inanspruchnahme von Sozialhilfe bestritten werden. Ferner legt die Richtlinie fest, dass die Mitgliedstaaten von Drittstaatsangehörigen verlangen können, dass sie „die Integrationsanforderungen gemäß dem nationalen Recht erfüllen“.

Die Richtlinie sieht vor, dass langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige in verschiedenen Bereichen Staatsangehörigen des Mitgliedstaates gleichgestellt werden, etwa bei steuerlichen Vergünstigungen, Vereinigungsfreiheit oder beim Zugang zu Stipendien und Ausbildungsbeihilfen. Die Richtlinie erlaubt es den Mitgliedstaaten jedoch, die Gleichbehandlung in wesentlichen Bereichen einzuschränken. So heißt es etwa, dass langfristig Aufenthaltsberechtigte beim Zugang zu einer unselbständigen und selbständigen Erwerbstätigkeit, bei den Beschäftigungs-, Arbeits- und Entlassungsbedingungen ebenso wie bei der Entlohnung gleich zu behandeln sind. Dennoch ist es den Mitgliedstaaten erlaubt, „Zugangsbeschränkungen zu unselbständigen und selbständigen Erwerbstätigkeiten, die gemäß den bestehenden nationalen oder gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften eigenen Staatsangehörigen und Unions- oder EWR-Bürgern vorbehalten sind, beizubehalten“. Ähnliches gilt bei der Sozialhilfe, die die Mitgliedstaaten auf „die Kernleistungen“ beschränken dürfen.

Die Richtlinie gewährt langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen Ausweisungsschutz. Die Mitgliedstaaten können nur dann eine Ausweisung verfügen, wenn der Betroffene „eine gegenwärtige, hinreichend schwere Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die öffentliche Sicherheit darstellt“.

Auch erwerben langfristig Aufenthaltsberechtigte das Recht, sich länger als drei Monate in einem anderen Mitgliedstaat aufzuhalten. Die Gründe hierfür können die Ausübung einer Erwerbstätigkeit sein, wobei die Mitgliedstaaten den Zugang zum Arbeitsmarkt beschränken können, sowie ein Studium oder sonstige Zwecke. Wie beim Erwerb des Status eines langfristig Aufenthaltsberechtigten gilt auch hier, dass Drittstaatsangehörige ein festes und regelmäßiges Einkommen sowie eine Krankenversicherung nachweisen müssen.

Die Kommission geht davon aus, dass mindestens 10 Mio. der legal in der EU lebenden Drittstaatsangehörigen von der Richtlinie betroffen sind. Bislang haben erst Litauen, Österreich, Polen und die Slowakische Republik die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die Kommission kündigte an, dass sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die betreffenden Staaten einleiten wird.

Weitere Informationen:
europa.eu.int
www.migration-info.de/dokumente_und_materialien/europa.htm (Rubrik Migration - Zuwanderungspolitik - Dokumente)

EU: Einheitliche Asylregelungen, mehr Befugnisse für EUROPOL
(nur online verfügbar)

Die Europäischen Justiz- und Innenminister planen, die praktische Zusammenarbeit in der europäischen Asyl- und Flüchtlingspolitik zu verbessern. Die Befugnisse der europäischen Polizeibehörde EUROPOL im Kampf gegen den Terrorismus sollen ausgebaut und die Beamten besser von den nationalen Behörden unterstützt werden.

Darauf einigten sich die Innen- und Justizminister der Europäischen Union sowie der Beitrittsbewerber Bulgarien, Kroatien, Mazedonien, Rumänien und Türkei Mitte Januar auf einem informellen Treffen in Wien. In Zukunft sollen der Austausch von Informationen verbessert, die nationalen Asylverfahren vereinheitlicht und Rückführungen von nicht anerkannten Flüchtlingen und Asylbewerbern koordiniert und gemeinsam vollzogen werden. Dies soll im Rahmen der vorhandenen nationalen Mittel und Wege geschehen, ohne weitere Strukturen oder Institutionen zu schaffen.

Einigung auf Liste sicherer Drittstaaten: Auf dem Treffen kamen die Minister überein, eine für alle EU-Staaten gültige Liste „sicherer Drittstaaten“ zu erstellen, um die Asylregelungen zu vereinheitlichen. EU-Justizkommissar Franco Frattini kündigte eine solche Liste bis Monatsende an. Die unterschiedlichen Asylverfahren in den einzelnen Mitgliedsländern hätten dazu geführt, so Frattini, dass Flüchtlinge in den Staaten ihre Anträge stellen, in denen sie die besten Erfolgsaussichten haben. Dieses „Asyl-Shopping“ soll durch die Einigung auf sichere Drittstaaten verhindert werden.

Informationsaustausch: Des Weiteren wollen die EU-Länder stärker Informationen über die Herkunftsländer sowie der dortigen Verfolgung und Gefährdung der Asylantragsteller austauschen. Zu diesem Zweck soll ein gemeinsames Dokumentationszentrum aufgebaut werden. Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium Peter Altmaier (CDU) schlug eine bessere Verzahnung der schon vorhandenen Informationsquellen vor. Dies sei effektiver als der Aufbau einer neuen zentralen Datei. Deutschland hatte diesbezüglich schon mehreren EU-Staaten den Zugriff auf seine Datenbank ermöglicht und schlug nun vor, diesen Zugriff auf alle EU-Staaten zu erweitern.

Die europäische Kommission hat unabhängig davon ein „Informations- und Koordinationsnetz für die Migrationsbehörden der Mitgliedstaaten“ (ICONET) zum Kampf gegen die illegale Migration ins Leben gerufen. EU-Justizkommissar Frattini sieht in diesem Netzwerk ein modernes Instrument „für den Austausch strategischer, taktischer und operativer Informationen über illegale Migrationsbewegungen in der EU. Ein solches Netz ist unerlässlich, damit die EU noch wirkungsvoller gegen illegale Einwanderung vorgehen kann.” ICONET soll vor allem die frühzeitige Übermittlung von Hinweisen auf illegale Einwanderung und Schleusernetzwerke sowie die Veränderung von Migrationsrouten zwischen den EU-Mitgliedstaaten ermöglichen.

Unterstützung in den Herkunftsländern: Um den Migrationsdruck auf die EU-Länder zu mindern, bekräftigten die Minister die Notwendigkeit, Flüchtlinge in ihren Herkunftsländern zu unterstützen. Fluchtursachen müssten vor Ort bekämpft werden.

Österreich hat derzeit die EU-Ratspräsidentschaft inne; Innenministerin Liese Prokop (ÖVP) regte daher erneut „Schutzprogramme“ für Flüchtlinge außerhalb der EU an. Es ginge um praktische Entwicklungshilfe und die Betreuung der Menschen in ihren Heimatregionen, nicht um die Einrichtung von Auffanglagern in Moldau, der Ukraine oder Nordafrika. Diese regionalen Schutzprogramme (vgl. MuB 8/05; 9/05) sollen in enger Zusammenarbeit mit den Drittstaaten und dem UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR erfolgen. Noch im zweiten Halbjahr sollen unter der finnischen EU-Ratspräsidentschaft Pilotprojekte gestartet werden. Österreichs Innenministerin gab des Weiteren bekannt, dass bei der EU-Innenministertagung im Februar gemeinsame Abschiebungen in Charterflugzeugen vorbereitet werden sollen (vgl. MuB 7/05). Dafür müsse vor allem das Begleitpersonal einheitlich ausgebildet werden. Auch Frankreichs Innenminister Nicolas Sarkozy (UMP) plädierte für koordinierte „Gruppenflüge“, um illegale Flüchtlinge in ihre Heimat zurückzubringen. Frankreich und Großbritannien wollen diesbezüglich über die gemeinsame Abschiebung kurdischer Flüchtlinge verhandeln.

Krisenteams: Vorgeschlagen wurde auch die Einrichtung von Interventionsteams für Probleme im Asylbereich. Diese Teams sollen bei plötzlichen Flüchtlingskrisen, wie im September und Oktober 2005 in den spanischen Exklaven Ceuta und Melilla (vgl. MuB 9/05), schnellstmöglich Hilfe leisten. Die Betreuungsteams sollen vorwiegend aus Übersetzern und Medizinern bestehen und für psychologische Betreuung und Einzelfallbegleitung zur Verfügung stehen. „Wir wollen keine neue Verwaltung schaffen, sondern eine praktische Antwort finden für verzweifelte Menschen, die Hilfe brauchen“, betonte EU-Justizkommissar Franco Frattini.

EUROPOL: Neben der Koordination der Asylpolitik einigten sich die Minister auch auf die Kompetenzerweiterung der europäischen Polizeibehörde EUROPOL, ohne aber konkrete Maßnahmen zu vereinbaren. Vorerst müssten alle EU-Staaten die notwendigen Zusatzkonventionen der EUROPOL-Gründungsakte ratifizieren. Bislang kann EUROPOL die nationalen Behörden lediglich unterstützen, nicht aber selbst tätig werden. Dementsprechend forderte EUROPOL-Chef Max-Peter Ratzel stärkere operationelle Befugnisse für seine Behörde. Die EU-Minister betonten ihre wichtige Rolle für die innere Sicherheit. So sollen die Beamten von EUROPOL vor allem zur Beobachtung islamistischer Gruppen im Internet und im Kampf gegen grenzüberschreitende Kriminalität zum Einsatz kommen. Erkenntnisse im Anti-Terrorkampf der einzelnen Nationalstaaten werden zukünftig von EUROPOL gesammelt und an die Mitgliedstaaten weitergeleitet. Derzeit ist die Behörde an 20 Anti-Terror-Ermittlungen beteiligt. Die Behörde war 1992 ursprünglich lediglich zur Koordination der nationalen Polizeibehörden gegründet worden. th

Weitere Informationen:
europa.int.eu
www.europol.eu.int
www.eu2006.at
www.europarl.eu.int

OECD-Studie zur Arbeitsmarktintegration von Zuwanderern in Deutschland
(nur online verfügbar)

Zuwanderer sind in den 1990er Jahren von der schwierigen Entwicklung auf dem deutschen Arbeitsmarkt in besonderem Maße betroffen gewesen. Besonders dramatisch war der Rückgang der Beschäftigung im Zeitraum 2001 bis 2004. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die Anfang Dezember 2005 von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vorgestellt wurde.

Empfehlungen der OECD (Auswahl):
Erhöhung der Durchlässigkeit zwischen den Schulzweigen, um zu verhindern, dass Zuwandererkinder nur auf Grund von Sprachproblemen in einen der unteren Schulzweige kommen
Spracherwerb von Zuwandererkindern so früh wie möglich fördern
Zugang zur selbständigen Tätigkeit erleichtern
Programme zur Förderung der selbständigen Beschäftigung von Migranten, insbesondere durch Kleinkredite
Bessere Unterstützung von Zuwanderern bei der Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Qualifikationen
Zuwanderer stärker in Zeitarbeitsprogramme einbinden
Mehr Evaluation, Koordination und Langfristigkeit von Projekten und Maßnahmen

Die Studie gibt zunächst einen historischen Abriss der Zuwanderung nach Deutschland unter besonderer Berücksichtung der Arbeitsmarktintegration. Anschließend wird der durch das Zuwanderungsgesetz deutlich veränderte institutionelle Rahmen für die Integration erörtert. Danach werden einige der Hauptprobleme der Arbeitsmarktintegration von Zuwanderern diskutiert. Abschließend gibt die OECD eine Reihe von Empfehlungen (siehe Box).

Besonderes Augenmerk legt der Bericht auf zwei Migrantengruppen: Aussiedler als größte Zuwanderergruppe und die so genannte „zweite Generation“ (25-34 Jahre) der Zuwanderer aus den ehemaligen Anwerbestaaten. Letztere sind in zunehmender Zahl auf dem Arbeitsmarkt präsent. Bei der Beurteilung der Arbeitsmarktintegration stützt sich die OECD hauptsächlich auf die Unterschiede beim Erwerbsstatus, d. h. ob sich die Betroffenen in einer Beschäftigung befinden oder nicht.

Bis Anfang der 1990er Jahre war die Arbeitsmarktlage männlicher Zuwanderer auch im internationalen Vergleich relativ günstig, so die Studie. Zwischen den Beschäftigungs- und Arbeitslosenquoten männlicher Zuwanderer und in Deutschland geborener Männer gab es kaum Unterschiede. Vom anschließenden Rückgang des Beschäftigungsniveaus während und nach der Rezession Anfang der 1990er Jahre waren Zuwanderer deutlich stärker betroffen als Deutsche. Während die Beschäftigungsquote der Deutschen um 3 Prozentpunkte zurückging, sank diejenige der ausländischen Bevölkerung um 10 Prozentpunkte. Infolge des anschließenden Konjunkturaufschwungs verringerte sich die Differenz zwischen Deutschen und Ausländern leicht. Seit der erneuten Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage ab 2001 sind wieder rückläufige Beschäftigungsquoten der ausländischen Bevölkerung zu verzeichnen.

Auch bei Migrantinnen sei ein Rückgang der Beschäftigungs- und ein Anstieg der Arbeitslosenquote zu beobachten gewesen. Besonders dramatisch sei die Situation türkischer Frauen, deren Beschäftigungsrate mit weit unter 40 % extrem niedrig ist. Der Bericht erklärt dies sowohl mit kulturellen Faktoren als auch mit einer Politik, die zugewanderten ausländischen Ehepartnern bis 2005 den Zugang zum Arbeitsmarkt nicht sofort ermöglichte.

Bei den Aussiedlern fiel der Rückgang der Beschäftigungsquote im Zeitraum 2001-2004 besonders deutlich aus. Die zuletzt eingereisten Spätaussiedler sind noch stärker von der schwachen Konjunktur betroffen als diejenigen, die schon seit längerer Zeit im Land leben. Die OECD erklärt dies mit Veränderungen der Herkunftsregionen und einer schlechteren Beherrschung der deutschen Sprache.

Bei der zweiten Generation, deren Anteil sich innerhalb ihrer Altersgruppe seit 1992 fast verfünffachte, verlief die Entwicklung der Arbeitsmarktindikatoren ähnlich wie bei den Zugewanderten. Besonders besorgniserregend sei die Situation bei den Frauen der zweiten Generation. Im Vergleich zu Frauen derselben Altersgruppe mit in Deutschland geborenen Eltern beträgt deren Beschäftigungsquote derzeit weniger als 80 %.

Die OECD-Studie bietet eine Reihe von Erklärungen für die Verschlechterung der Arbeitsmarktchancen von Zuwanderern. Auf Grund ihres niedrigen Bildungsniveaus sind Zuwanderer in Sektoren überrepräsentiert, in denen die Beschäftigung insgesamt rückläufig ist. Ein weiteres Hindernis bei der Arbeitsmarktintegration sei die hohe Bedeutung formaler Bildungs- und Qualifikationsnachweise am deutschen Arbeitsmarkt. Dadurch würden vor allem Zuwanderer mit einer hohen Qualifikation benachteiligt, wenn diese im Ausland erworben wurde und in Deutschland nicht anerkannt wird. Dies sei bei Aussiedlern häufig der Fall.

Ein weiterer Erklärungsansatz ist die im internationalen Vergleich nach wie vor niedrige Neigung zur wirtschaftlichen Selbständigkeit von Migranten (vgl. MuB 2/05, 5/05). Dies sei zum Teil darauf zurückzuführen, dass etwa ein Drittel der ausländischen Bevölkerung für den Zugang zur selbständigen Beschäftigung eine Sondergenehmigung benötigt, da ihr Aufenthaltsstatus in Deutschland nicht hinreichend gefestigt ist. Ein weiteres Hindernis sei der mangelnde Zugang zu Kleinkrediten, von dem Migranten in besonderer Weise betroffen sind.

Auch Diskriminierung könne eine Ursache für die vergleichsweise schlechteren Arbeitsmarktchancen von Zuwanderern sein. Laut Studie stellt die Diskriminierung nach Auffassung von befragten Migranten jedoch kein Hauptproblem für den Arbeitsmarktzugang dar. Allerdings könne Diskriminierung durch den Verweis auf Qualifikationsdefizite verdeckt werden.

Für die zweite Generation sei der Mangel an Berufsabschlüssen das Haupthindernis für eine Beschäftigung. Der Bericht erklärt dies mit dem relativ niedrigeren Bildungsniveau der Elterngeneration und des nur geringen Ausgleichs im deutschen Bildungssystem. Die Studie verweist auf die PISA-Ergebnisse: Der Einfluss des Bildungsniveaus der Eltern auf die schulischen Leistungen der Kinder ist in Deutschland stärker als in allen anderen OECD-Ländern. Die zweite Generation in Deutschland liegt hinter ihren Altersgenossen ohne Migrationshintergrund weiter zurück, als dies in anderen OECD-Ländern der Fall ist. Der strukturelle Mangel an Lehrstellen habe die Konkurrenzsituation generell verschärft. Zudem böten von Ausländern geführte Unternehmen vergleichsweise selten Lehrstellen an.

Bei der Vorstellung der Studie am 2. Dezember 2005 in Berlin betonte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Gerd Andres (SPD) die zentrale Bedeutung der Arbeitsmarktintegration von Zuwanderern. Er verwies dabei auf die Auswirkungen misslungener Integration am Beispiel der jüngsten gewalttätigen Auseinandersetzungen in französischen Vororten (vgl. MuB 10/05). Der Staatssekretär begrüßte die Vorschläge der OECD und zeigte sich zuversichtlich, dass „in der öffentlichen Wahrnehmung klar und deutlich wird, dass der Arbeitsmarkt zukünftig ohne Zuwanderer nicht mehr auskommt“.

Die OECD führt zurzeit auf Wunsch mehrerer Mitgliedstaaten eine Reihe von Länderstudien zur Arbeitsmarktintegration von Migranten und deren Kindern durch. Nach einem Bericht im Jahr 2004 über die Situation in Schweden ist Deutschland das zweite untersuchte Land. Weitere Studien über Australien und Frankreich werden derzeit durchgeführt. 2006 und 2007 sind Länderberichte über Dänemark, die Niederlande, Norwegen, das Vereinigte Königreich und eventuell die Schweiz vorgesehen. me

Die Studie mit umfangreichen Grafiken und Datenmaterial ist verfügbar unter:
www.oecd.org/dataoecd/62/12/35796774.pdf
www.bundesregierung.de/bericht-,413.932707/OECD-Studie-ueber-die-Arbeitsm.htm

Veranstaltungen


10. Bundeskongress für Politische Bildung
Titel: Zwischen Inszenierung und Information: Medien, Demokratie, Bildung
Veranstalter: Bundeszentrale für politische Bildung (bpb), Deutsche Vereinigung für politische Bildung e. V.
Datum / Ort: 2.-4. März 2006, Mainz
Anmeldung unter: www.bpb.de

Präsentationsaufruf / Call for Papers
Veranstaltung: 33. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Soziologie, Sektion Migration und ethnische Minderheiten
Titel: Internationale Wanderungsbewegungen und individuelle Verläufe von Migration
Veranstalter: Deutsche Gesellschaft für Soziologie
Datum / Ort: 9.-13.10.2006 in Kassel
Weitere Informationen: Dr. Sonja Haug, Fachbereich Migrationsforschung (220a), Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Frankenstr. 210, D-90461 Nürnberg, Tel. 0049 (0)911-943-4500, Fax. -4007, E-Mail: sonja.haug@bamf.bund.de
Deadline: 18. April 2006

Literatur


Informationen zur politischen Bildung, Heft 271: Vorurteile, 4. Quartal 2005, Bonn, Bundeszentrale für politische Bildung. Online-Bestellung: www.bpb.de/publikationen/IN6RK6,0,Vorurteile.html
Das neu bearbeitete Heft erklärt aus soziologischer und psychologischer Sicht, was Vorurteile eigentlich sind. Es analysiert gängige Vorurteile und zeigt Gegenmaßnahmen auf.


Werner Ende, Udo Steinbach: Der Islam in der Gegenwart, 2005, Bonn, Bundeszentrale für politische Bildung. Online-Bestellung gegen Bereitstellungspauschale: www.bpb.de/publikationen/HFHLB5,0,Der_Islam_in_der_Gegenwart.html
Das umfassende Handbuch informiert über den Islam als Religion und seine konfessionellen Sonderentwicklungen, über die Rolle des Islams im wirtschaftlichen, politischen, sozialen und kulturellen Leben der islamischen Länder sowie über die Situation der muslimischen Bevölkerung in Asien, Afrika, Europa und Amerika.

Ludmila Kusnezowa: Die Deutschen von anderswo: Junge Spätaussiedler/innen in Porträts, 2005, Berlin, Veröffentlichung des Berliner Integrationsbeauftragten. ISBN: 3-938352-09-4, Preis: 2 Euro, 60 S., E-Mail-Bestellung: Integrationsbeauftragter@auslb.verwalt-berlin.de

Ursula Boos-Nünning, Yasemin Karakasoglu: Viele Welten leben. Zur Lebenssituation von Mädchen und jungen Frauen mit Migrationshintergrund, 2005, Münster. ISBN 3-8309-1496-2, Preis: 29,90 Euro, Online-Bestellung: www.waxmann.com

Franz Hamburger, Tarek Badawia, Merle Hummrich (Hrsg.): Migration und Bildung. Über das Verhältnis von Anerkennung und Zumutung in der Einwanderungsgesellschaft, 2005, Wiesbaden. ISBN 3-5311-4856-7, Preis: 29,90 Euro, Online-Bestellung: www.vs-verlag.de

Bundeszentrale für politische Bildung Netzwerk Migration in Europa Migration Research Group des Hamburgischen WeltWirtschaftsInstituts