 |
 |
 |
|
|
 |
Deutschland: Streit um Einbürgerungsleitfaden (Langfassung, nur online verfügbar)
|
 |
|
Der zu Beginn des Jahres in Baden-Württemberg eingeführte
Wertetest für einbürgerungswillige Muslime hat eine heftige Kontroverse
ausgelöst. Muslimische Verbände und zahlreiche Politiker lehnten den
Gesprächsleitfaden als diskriminierend ab.
§ 10 [Anspruch auf Einbürgerung]
(1) Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen
Aufenthalt im Inland hat, ist auf Antrag einzubürgern, wenn er 1. sich
zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die
Bundesrepublik Deutschland bekennt und erklärt, dass er keine Bestrebungen
verfolgt oder unterstützt oder verfolgt oder unterstützt hat, die
gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit
des Bundes oder eines Landes gerichtet sind…
Das Land Baden-Württemberg überprüft seit Anfang
des Jahres mit Hilfe eines so genannten Gesprächsleitfadens die Wertevorstellungen
von Muslimen, die deutsche Staatsbürger werden wollen. Der Leitfaden soll
den Beamten in den Einbürgerungsbehörden des Landes helfen, das im
Staatsbürgerschaftsgesetz von 2000 verlangte Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen
Grundordnung zu überprüfen (§ 10 (1) StAG). Formal wird das Bekenntnis
dadurch abgegeben, dass der Einbürgerungsbewerber eine Loyalitätserklärung
unterschreibt. Zudem gibt es seit 2005 eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz.
Der baden-württembergische Innenminister Heribert Rech (CDU)
begründete die Einführung des Leitfadens damit, dass die Loyalitätserklärung
keine Garantie dafür sei, dass die einbürgerungswillige Person tatsächlich
die Grundwerte der Bundesrepublik teile. Er stützt sich dabei u. a. auf
eine Untersuchung des Zentralinstituts Islam-Archiv Deutschland, nach der 21
% der in Deutschland lebenden Muslime der Auffassung sind, dass das Grundgesetz
nicht mit dem Koran vereinbar sei. Zudem spiele im deutschen Einbürgerungsrecht,
im Gegensatz zu vielen anderen Ländern, die Ermessenseinbürgerung
eine geringe Rolle. Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfülle, müsse
eingebürgert werden. „Deshalb ist die Haltung zu den Grundwerten
so wichtig - eine Befürwortung der Zwangsheirat oder von Ehrenmorden ist
mit unserer Werteordnung nicht zu vereinbaren”, so Rech. „Muslime
haben aufgrund ihrer Herkunft, Werteordnung und Religion oftmals mangelnde Kenntnis
über unser Grundgesetz.”
Auszug aus dem Einbürgerungsleitfaden
Baden-Württembergs:
• Wie stehen Sie zu der Aussage, dass die Frau ihrem
Ehemann gehorchen soll und dass dieser sie schlagen darf, wenn sie ihm nicht
gehorsam ist?
• Sie erfahren, dass Leute aus Ihrer Nachbarschaft oder aus Ihrem Freundes-
oder Bekanntenkreis einen terroristischen Anschlag begangen haben oder planen.
Wie verhalten Sie sich? Was tun Sie?
• In der Zeitung wird manchmal über Fälle berichtet, in denen Töchter
oder Ehefrauen von männlichen Familienangehörigen wegen „unsittlichen
Lebenswandels“ getötet wurden, um die Familienehre wieder herzustellen.
Wie stehen Sie zu einer solchen Tat?
• Manche Leute machen die Juden für alles Böse in der Welt verantwortlich
und behaupten sogar, sie steckten hinter den Anschlägen vom 11. September
2001 in New York. Was halten Sie von solchen Behauptungen?
• In Deutschland haben sich verschiedene Politiker öffentlich
als Homosexuelle bekannt. Was halten Sie davon, dass in Deutschland Homosexuelle
öffentliche Ämter bekleiden?
In dem von Kritikern als „Muslim-Test“ bezeichneten
Leitfaden werden Einstellungen zu Demokratie, Terrorismus, dem Verhältnis
von Mann und Frau, Homosexualität u. a. abgefragt. Laut Fragebogen ist
der Einbürgerungsbewerber darauf hinzuweisen, „dass unwahre Angaben
als Täuschung der Einbürgerungsbehörde gewertet werden und -
auch noch nach Jahren - zur Rücknahme der Einbürgerung führen
können“.
Hauptkritikpunkt an der Gesinnungsprüfung ist, dass die
Befragung ausschließlich bei Personen aus 57 mehrheitlich muslimischen
Staaten zur Anwendung kommt und daher diskriminierend sei. Der Zentralrat der
Muslime in Deutschland, der Islamrat für die Bundesrepublik sowie die Islamische
Glaubensgemeinschaft Baden-Württemberg forderten Innenminister Rech auf,
den Gesprächsleitfaden umgehend zurückzuziehen. Sie warfen ihm vor,
Muslime „unter Generalverdacht“ zu stellen. Ein in ihrem Auftrag
erstelltes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass der Leitfaden gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz
des Grundgesetzes verstößt. Der Zentralrat der Muslime in Deutschland
erwägt daher eine Verfassungsklage. Der Sprecher des Zentralrats Mounir
Azzaoui betonte, die muslimischen Gemeinschaften würden so lange an ihrer
Kritik festhalten, bis der Leitfaden aus dem Verkehr gezogen sei. In der Zwischenzeit
sollten Muslime, die die Fragen als diskriminierend empfinden, diese nicht beantworten.
Innenminister Rech wies die Kritik wiederholt zurück und
betonte, der Fragebogen gelte für alle Einbürgerungskandidaten, bei
denen ein begründeter Verdacht bestehe. Aus einer Anweisung des Innenministeriums
vom September 2005 (Aktenzeichen 5-1012 4/12) geht jedoch hervor, dass der Gesprächsleitfaden
bei jedem Muslim, der sich einbürgern lassen will, zur Anwendung kommen
solle. Bei allen anderen Einbürgerungsbewerbern sei großzügiger
zu verfahren.
Auch Vertreter aller Parteien kritisierten das Vorgehen der
baden-württembergischen Landesregierung. Der Ausländerbeauftragte
der Stadt Stuttgart Gari Pavkovic (parteilos) sagte: „Für potenzielle
Terroristen oder Schläfer sind die Fragen zu plump, generell werden jedoch
muslimische Bewerber diskriminiert”. Es gebe ein Problem mit religiösem
Fundamentalismus, deshalb sei ein Gespräch mit den Einbürgerungswilligen
auch richtig. Allerdings seien in Baden-Württemberg nur 0,7 % aller Ausländer
Mitglied einer extremistischen Organisation. Die Integrationsbeauftragte der
Bundesregierung Maria Böhmer (CDU) bezeichnete den Gesprächsleitfaden
als „nicht zielführend“.
Kritik kam auch aus dem Ausland. Der Beauftragte für die
Bekämpfung von Intoleranz und Diskriminierung der Organisation für
Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) Ömür Orhun sagte, der
Test sei diskriminierend und verstoße gegen internationale Normen. Auch
in türkischen Zeitungen wurde er scharf verurteilt.
Am 20. Januar kam es im Bundestag zu einer Debatte über
den Leitfaden. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hatte
einen Antrag gestellt, in dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, die Verwaltungsvorschriften
so zu ändern, dass der Leitfaden zurückgezogen werden müsse.
Der Antrag bekam jedoch keine Mehrheit. Die Heidelberger Oberbürgermeisterin
Beate Weber (SPD) kündigte an, den Gesprächsleitfaden in ihren Einbürgerungsbehörden
nicht anzuwenden. Sie begründete dies mit verfassungsrechtlichen Bedenken.
Bisher existiert der Test nur in Baden-Württemberg. Der
hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) kündigte jedoch an, einen
eigenen Test zu entwickeln und diesen mit obligatorischen Integrationskursen
zu verknüpfen. Die Innenminister der Unionsparteien einigten sich bei einem
Treffen Ende Januar in Koblenz auf bundesweit einheitliche Staatsbürgerkurse
und Tests für Einbürgerungswillige. „Wir brauchen einheitliche
Standards und keinen Einbürgerungstourismus zwischen den Ländern“,
sagte der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) nach dem Treffen.
Dabei könnten die Anforderungen der Einbürgerungsbehörden je
nach Bewerber variieren. me
Der vollständige Leitfaden ist online verfügbar unter
www.migration-info.de/dokumente_und_materialien/deutschland.htm
(Rubrik Integration allgemein - Debatte)
Weitere Informationen:
www.einbuergerung.de
www.innenministerium.baden-wuerttemberg.de/de/Auslaender/83820.html
www.bpb.de/wissen/V25O6V,0,0,6_2_Kampf_der_Kulturen.html
www.bundestag.de/bic/plenarprotokolle/pp/11/index.html
|
 |
|
Liebe Leserinnen und Leser,
|
 |
|
sicher erinnern Sie sich an unsere Online-Umfrage,
die wir Ende vergangenen Jahres durchgeführt haben. Wir möchten uns
ganz herzlich bei all jenen bedanken, die unseren Fragebogen ausgefüllt
haben. Insgesamt haben 335 Leserinnen und Leser
teilgenommen.
Sie haben uns viele wichtige Einschätzungen und Anregungen
gegeben, wie wir den Newsletter und das Informationsangebot auf www.migration-info.de
und www.focus-migration.de verbessern
können!
Auch der Gewinner unseres Preisausschreibens steht fest: Wir
gratulieren Christoph Scharnweber aus Stuttgart!
Er nimmt an einer Reise der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)
teil. Im Rahmen des MOE-Forums „Berlin begegnet Osteuropa“ geht
es im Zeitraum 18. bis 23.9.2006 für jeweils 3 Tage nach Berlin und Sofia.
Das Thema der Bildungsreise ist „Sofia - die südöstlichste EU-Metropole
der Zukunft?“. Der Preis wurde von der Bundeszentrale für politische
Bildung (bpb) und dem Hamburgischen WeltWirtschaftsInstitut (HWWI) gestiftet.
Die Redaktion und das
Team von focus Migration
|
 |
Deutschland: Deutschpflicht auf Berliner Schulhöfen (Langfassung, nur online verfügbar)
|
 |
|
Die Deutschpflicht auf zwei Berliner Schulhöfen hat Anfang
dieses Jahres zu heftigen Kontroversen geführt. Auf Anordnung der Schulkonferenz
darf auf dem Gelände der Berliner Herbert-Hoover-Realschule seit März
2005 nur noch Deutsch gesprochen werden. Auch in der Borsig-Realschule gilt
eine solche Regel.
„Die Schulsprache unserer Schule ist Deutsch (…).
Jeder Schüler ist verpflichtet, sich im Geltungsbereich dieser Schule nur
in dieser Sprache zu verständigen“, heißt es in der Vereinbarung
der Schulkonferenz. Diese Regelung gilt für das Schulgebäude und den
Schulhof sowie auf Schulausflügen und Klassenfahrten der Herbert-Hoover-Realschule
in Berlin-Wedding. 90 % der Schüler sind keine Deutsch-Muttersprachler.
Auf die Regelung einigten sich Eltern, Schüler und Lehrer in der paritätisch
besetzten Schulkonferenz.
Auch die Borsig-Realschule in Berlin-Kreuzberg vereinbarte, „in
den Pausen und bei allen anderen Gelegenheiten deutsch zu sprechen.“ Hier
ist für 85 % der Schüler Deutsch nicht die Muttersprache. An 70 von
330 Berliner Oberschulen sind die Mehrheit der Schüler keine Deutsch-Muttersprachler.
Nach Auskunft der Direktorin der Herbert-Hoover-Realschule Jutta
Steinkamp kam es seit der Neuregelung zu einem Anstieg der Anmeldungen. Die
Schule hat in ihrem Programm ein spezielles Profil der Deutsch-Förderung
festgeschrieben, welches u. a. die Verstärkung des Deutschunterrichts von
vier auf sechs Stunden pro Woche ermöglicht hat. Gute Deutschkenntnisse
seien eine Voraussetzung für die Aussicht auf einen Arbeitsplatz. Daher
habe man diese Regelung getroffen, so die Schulleiterin.
Die Schüler der Schule äußern sich zu der Vereinbarung
durchweg positiv. Der pakistanischstämmige Schülersprecher Asad S.
erklärte, man müsse gut Deutsch sprechen, wenn man eine Lehrstelle
finden oder das Abitur machen wolle. Auch Yener Polat, Eltern-Vertreter der
Schule, steht hinter der Regelung. Gemeinsames Ziel sei, „dass unsere
Kinder besser Deutsch sprechen.“ Sie würden die Vereinbarung auch
deshalb mittragen, so Steinkamp, weil sie nicht mit der Androhung von Sanktionen
verbunden sei, sondern von den Schülern vielmehr als „gemeinsame
Verpflichtung und Appell“ verstanden werde.
Obwohl es sich bei der Anordnung um eine freiwillige Abmachung
der Schulkonferenz handelt, gab es viel Kritik an der Regelung. Der migrationspolitische
Sprecher der Berliner Abgeordnetenhausfraktion der Linkspartei Giyasettin Sayan
sprach von einer „hilflosen Geste, die zur Lösung bestehender Integrationsprobleme
nicht beiträgt.“ Auch Grünen-Chefin Claudia Roth sagte, dass
sich mit Pausenregeln Integration nicht erzwingen lasse. Die Türkische
Gemeinde in Deutschland nannte das „Recht auf Muttersprache“ ein
Grundrecht. Der türkische Elternverband FÖTED erklärte: „Der
Beitrag solcher Verbote ist für die Integration der SchülerInnen nichtdeutscher
Herkunftssprache in die Schule, in die Gesellschaft sowie für das friedliche
Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Kulturen sehr fragwürdig.“
Die Sprecherin des Türkischen Bundes Berlin-Brandenburg (TBB) und Erziehungswissenschaftlerin
Eren Ünsal kritisierte die Argumentation der Schulen: „Im Arbeitsleben
werden interkulturelle Fähigkeiten wie Mehrsprachigkeit gewünscht.
Da können die Sprachen in der Schule nicht unterschiedlich bewertet werden.“
Auch die Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
Rose-Marie Seggelke hält die Pflicht zum Deutschsprechen angesichts einer
multikulturellen Gesellschaft für „völlig absurd“. Migrantenkindern
den Gebrauch ihrer Muttersprache zu untersagen, laufe darauf hinaus, sie ihrer
Identität zu berauben, so die GEW-Landesvorsitzende weiter. Auch Pädagogen
von verschiedenen Brennpunktschulen in der ganzen Bundesrepublik kritisierten
die „Deutschpflicht“ als kontraproduktiv für die pädagogische
Atmosphäre. Auf den meisten Schulhöfen würde bereits deutsch
gesprochen, weil es die einzige Sprache sei, die alle verstehen. Türkische
Medien sehen in der „Deutschpflicht“ ein weiteres Indiz für
zunehmende Diskriminierung von Muslimen in Europa.
Schulleiterin Steinkamp reagierte erstaunt auf das Ausmaß
der Kritik an dem Modellversuch ihrer Schule: „Warum greifen mich ausgerechnet
diejenigen an, die mich unterstützen müssten, weil sie doch angeblich
ein Interesse an besserer Integration haben?“ Die Migrationsbeauftragte
der Bundesregierung Maria Böhmer (CDU) pflichtete ihr indirekt bei und
hält eine solche Selbstverpflichtung „insbesondere an Schulen mit
einem hohen Anteil von Migrantenkindern“ für angemessen. Der Berliner
Bildungssenator Klaus Böger (SPD) sieht in der Forderung an die Schüler,
Deutsch zu sprechen, „allein schon ein Gebot der Verständigung untereinander“.
Der Leiter des Essener Zentrums für Türkeistudien Faruk Sen sagte:
„Wer in Deutschland Karriere machen will, soll in der Schule ausschließlich
Deutsch sprechen.“ Auch Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse
(SPD) verteidigte das Vorgehen der Herbert-Hoover-Realschule als Integrationsbemühung
und regte an, dass auch andere Schulen diesem Beispiel folgen sollten.
Für die anderen Bundesländer ist die „Deutschpflicht“
bislang kein Thema. Das bayerische Kultusministerium hält eine Pflicht
zum Gebrauch der deutschen Sprache für fragwürdig, das sächsische
für nachvollziehbar, aber in Sachsen nicht notwendig. Die Kultusministerien
in Baden-Württemberg, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern sehen derzeit
keinen Handlungsbedarf. Auch Städte mit hohem Ausländeranteil, darunter
München, Stuttgart, Frankfurt/Main, Köln, Dortmund und Hamburg ziehen
die Sprachregelung nicht in Erwägung. th
Weitere Informationen:
www.tgd.de (Türkische Gemeinde in Deutschland)
www.tuerkische-elternfoederation.de
(Türkischer Elternverband FÖTED)
www.tbb-berlin.de/de (Türkischer
Bund Berlin-Brandenburg)
www.integrationsbeauftragte.de
|
 |
|
Deutschland: Asylbewerber und Spätaussiedler 2005
|
 |
|
Asylbewerber: 2005 wurden in Deutschland
42.908 Asylanträge gestellt, davon 28.914 Erstanträge. Dies waren
rund 7.217 Anträge weniger als im Vorjahr (14,4 %). Der Trend sinkender
Asylbewerberzahlen hielt damit auch im vergangenen Jahr an (siehe Grafik 1).
Hauptherkunftsländer waren Serbien und Montenegro (19,1 %), die Türkei
(10,2 %) und der Irak (6,9 %). Nach Angaben des Bundesamtes für Migration
und Flüchtlinge entfielen mehr als ein Drittel (36,2 %) aller seit Januar
2005 gestellten Erstanträge auf diese drei Länder.
www.bamf.de
Spätaussiedler und ihre Familien:
Im vergangenen Jahr wurden 35.522 Spätaussiedler (inklusive mit einreisender
Familienangehöriger) in der Bundesrepublik aufgenommen. 2004 waren es 59.093.
Damit waren es 2005 23.571 Personen weniger (-40 %). Sowohl beim Zuzug als auch
bei den Antragszahlen hält der stark rückläufige Trend nach Angaben
des Bundesinnenministeriums an (siehe Grafik 2). Die Zahl der Aufnahmeanträge
sank von 34.560 im Jahr 2004 auf 21.306 im Jahr 2005. Nordrhein-Westfalen (7.752),
Bayern (5.274) und Baden-Württemberg (4.494) nahmen die meisten Deutschstämmigen
auf. 99,6 % aller, die 2005 im Rahmen des (Spät)Aussiedlerzuzugs nach Deutschland
kamen, stammen aus dem Gebiet der ehemaligen UdSSR. Nur vereinzelt kamen noch
Personen aus Polen und Rumänien.
www.bmi.bund.de
Neuer Aussiedlerbeauftragter: Seit
1. Februar 2006 ist der aus Sachsen stammende Christoph Bergner (CDU) neuer
Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten.
Von Dezember 1993 bis Juli 1994 war er Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt.
Seit November 2005 ist er Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister
des Innern.
www.aussiedlerbeauftragter.de
|
 |
|
Deutschland: Verschärfung des Ausländerrechts durch Umsetzung von EU-Richtlinien
|
 |
|
Vor dem Hintergrund der Umsetzung von elf EU-Richtlinien in nationales
Recht plant die Bundesregierung eine Änderung verschiedener ausländerrechtlicher
Bestimmungen. Schwerpunkt der Reformen ist es, Zwangsehen, Prostitution und
Schleusungen zu erschweren. Ein entsprechender Gesetzesentwurf mit Änderungen
im Ausländer-, Aufenthalts- und Asylrecht liegt bereits vor.
Um „junge Ausländer vor Zwangsehen zu schützen“
beinhaltet der Entwurf eine Anhebung der Altersgrenze beim Ehegattennachzug
auf 21 Jahre. Zudem müssen nachziehende Ehepartner vor ihrer Einreise nach
Deutschland ausreichende Deutsch-Kenntnisse vorweisen. Weitere Änderungen
betreffen die Speicherung biometrischer Daten im Ausländerzentralregister.
Auf Verlangen der Behörden sollen Ausländer zur Vorlage eines digitalen
Fotos verpflichtet werden können. Dadurch erhofft sich das Innenministerium,
dass die Ausländerbehörden bei Zweifeln die Identität eines Ausländers
überprüfen können. Langfristig sei eine Kapazität von bis
zu 30 Mio. digitalisierter Fotos im Ausländerzentralregister vorgesehen.
Hintergrund der Gesetzesänderungen sind insgesamt elf EU-Richtlinien,
die größtenteils bis Herbst 2006 in nationales Recht umzusetzen sind.
Die Richtlinien wurden im Zeitraum von November 2002 bis Dezember 2005 beschlossen
und konnten nicht mehr oder nur zum Teil im Zuwanderungsgesetz berücksichtigt
werden. Angesichts der breiten Mehrheit der großen Koalition ist davon
auszugehen, dass die Reformen, wenn auch mit Modifikationen, noch vor Ablauf
der Frist umgesetzt werden. Einige der Änderungen sind bereits im Koalitionsvertrag
angekündigt worden (vgl. MuB 10/05).
Laut Bundesregierung stimme das geltende Ausländerrecht
bereits weitgehend mit den Richtlinien überein. Nur im Aufenthaltsgesetz
und in der Aufenthaltsverordnung seien umfangreiche Änderungen erforderlich.
Insgesamt acht Richtlinien betreffen die Bereiche des Aufenthalts- und Freizügigkeitsrechts,
einwanderungspolitische Maßnahmen sowie die Bekämpfung illegaler
Einwanderung. Aufenthaltsrechtliche Bestimmungen bei der Familienzusammenführung
sollen harmonisiert werden. Das Daueraufenthaltsrecht von Drittstaatsangehörigen
(vgl. MuB 01/06)
und der Aufenthalt von Studierenden und Forschern sollen einheitlich geregelt
werden. Außerdem sollen die Beihilfe zur illegalen Zuwanderung bekämpft
und der Opferschutz für Personen, die in diesem Bereich mit den Behörden
zusammenarbeiten, verbessert werden. Die drei Richtlinien im Bereich der Asylmigration
haben Änderungen im Asylverfahrensgesetz und im Aufenthaltsgesetz zur Folge.
Sie umfassen „alle wesentlichen Aspekte im Asylbereich: die materiellrechtlichen
Voraussetzungen der Schutzgewährung, die daran anknüpfenden Statusrechte,
die Ausgestaltung des Asylverfahrens und die Lebensbedingungen der Asylbewerber“,
heißt es im Entwurf. Konkret handelt es sich hierbei um die so genannte
„Qualifikationsrichtlinie“ zur einheitlichen Regelung der Anerkennung
als Flüchtling, die EU-Asylverfahrensrichtlinie, mit der u. a. das umstrittene
Konzept der sicheren Drittstaaten (vgl. MuB 9/03;
4/04)
EU-weit eingeführt wird, sowie um eine Richtlinie zur Festlegung von Mindestnormen
bei der Aufnahme von Asylbewerbern.
Die Altersgrenze beim Ehegattennachzug wurde in Dänemark
bereits angehoben (vgl. MuB 6/02).
In den Niederlanden ist ein Vorstoß, den Nachzug an den Nachweis von Sprachkenntnissen
zu knüpfen, noch im Gesetzgebungsverfahren. Auch der ehemalige Bundesinnenminister
Otto Schily (SPD) hatte bereits eine Erhöhung der Altersgrenze vorgeschlagen,
konnte sich aber innerhalb der rot-grünen Koalition nicht durchsetzen.
Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Wolfgang Bosbach begrüßte vor allem die geplanten Regelungen zur
Verhinderung von Zwangsehen. Diese seien keine Einzelfälle, sondern ein
„Phänomen, mit dem wir es in erheblichem Umfang zu tun haben.“
Beim Koalitionspartner SPD wurden jedoch bereits Vorbehalte laut. Der SPD-Innenexperte
Dieter Wiefelspütz erklärte, dass man sich in der Koalition zwar über
die Ziele einig sei, nicht jedoch über die Instrumente. Seine Kritik bezog
sich in erster Linie auf die Erhöhung der Altersgrenze: ,,Das wird es mit
der SPD nicht geben. Es verstößt gegen das Grundgesetz, das die Familie
schützt“, sagte Wiefelspütz. Auch Sprecher der Oppositionsparteien
FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Linkspartei bezeichneten die Erhöhung
der Altersgrenze als verfassungswidrig.
Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland Kenan
Kolat gab zu bedenken, dass mit der Erhöhung der Altersgrenze keine Zwangsehen
verhindert würden, sondern lediglich „das Verfassungsrecht auf die
Einheit der Familie“ gefährdet werde. Ferner würden die Pläne
zum Nachweis von Deutschkenntnissen vor der Einreise vor den Gerichten keinen
Bestand haben, so Kolat. Ähnlich äußerte sich Nadeem Elyas,
im Januar noch Vorsitzender des Zentralrats der Muslime in Deutschland. Die
Neuregelung sei eine „unnötige Erschwernis für die Integration“.
Unter Verfassungsrechtlern ist umstritten, ob sich ein Rechtsanspruch auf Ehepartnernachzug
aus dem Grundgesetz ableiten lässt. sta
Weitere Informationen:
www.proasyl.de
www.migrationsrecht.net
|
 |
|
Kurzmeldungen - Deutschland
|
 |
|
Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes
Ein Jahr nach seinem In-Kraft-Treten hat die Flüchtlingsorganisation Pro
Asyl scharfe Kritik an der Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes geübt. Im
Zentrum der Kritik steht u. a. die Anwendung der neuen Härtefallregelung
für abgelehnte Asylbewerber. Demnach hat Bayern noch keine Härtefallkommission
eingerichtet, in Hessen und Niedersachsen sind Parlamentarier statt Experten
mit der Beratung der Härtefälle betraut. Bundesinnenminister Wolfgang
Schäuble (CDU) hatte Mitte Dezember eine Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes
angekündigt und zugleich verstärkte Integrationsbemühungen seitens
der Migranten gefordert.
Eine umfassende Bewertung des Zuwanderungsgesetzes von
Pro Asyl findet sich unter www.proasyl.de
Integrationsbeauftragte fordert Bleiberecht für
Flüchtlinge
Die neue Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Maria Böhmer (CDU)
hat sich wie ihre Amtsvorgängerin Marieluise Beck (B 90/Die Grünen)
für ein Bleiberecht langjährig geduldeter Flüchtlinge ausgesprochen
(vgl. MuB 9/03).
Sie appellierte an die Innenminister von Bund und Ländern, eine einheitliche
Lösung zu finden. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) wollte
sich bislang nicht zu einem Bleiberecht äußern. Derzeit haben Flüchtlinge
ohne Asylberechtigung die Möglichkeit, eine Duldung zu beantragen, wenn
sie wegen der Situation in ihrem Herkunftsland nicht zurückkehren können.
Viele leben jahrelang in Deutschland, ihre Aufenthaltserlaubnis wird jedoch
stets nur für wenige Monate verlängert. Rund 200.000 Menschen sind
betroffen.
www.integrationsbeauftragte.de
Bayern: Verbot von muslimischem Verein
Im bayerischen Neu-Ulm ist Ende Dezember der muslimische Verein „Multi-Kultur-Haus
e. V. (MKH)“ verboten worden. Laut bayerischem Innenministeriumhabe der
Verein gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung
verstoßen. Zu dem Entschluss gelangten die Ermittlungsbehörden nach
mehreren Durchsuchungen. Dabei gefundene Schriften und Bücher wurden als
„Indoktrination" und „Rekrutierung für den Heiligen Krieg"
eingestuft. Internationale Aufmerksamkeit erlangte das MKH durch die Mitgliedschaft
des gebürtigen Libanesen Khaled al Masri, der vom amerikanischen Geheimdienst
CIA verschleppt worden war. Die Vereinsvertreter wollen in Berufung gehen.
www.stmi.bayern.de/presse/archiv/2005/526.php
|
 |
|
Einwanderungsversuche über das Mittelmeer halten an
|
 |
|
Den schlechten Witterungsbedingungen zum Trotz haben Hunderte
von Afrikanern auch in dieser Wintersaison versucht, das Mittelmeer auf dem
Weg nach Europa zu überqueren.
Dabei war v. a. eine Zunahme der Migrationsströme an den
italienischen Küsten zu beobachten. Diese Tendenz wird auch auf die Ereignisse
in Ceuta und Melilla im September und Oktober 2005 zurückgeführt (vgl.
MuB 09/05).
Bereits in der Vorweihnachtswoche gelangten etwa 600 Personen
auf europäisches Terrain, davon ca. 400 auf die italienische Insel Lampedusa
und ins süditalienische Licata. An den Weihnachtsfeiertagen nahm die Zahl
der Bootsflüchtlinge deutlich zu. Allein am 26. Dezember strandeten 510
Maghrebiner auf den Inseln Sizilien, Lampedusa und Malta. Anfang Januar erreichten
weitere 450 Personen Lampedusa.
Das permanent überfüllte Auffanglager auf Lampedusa
ist in den letzten Jahren immer wieder in die Kritik geraten (vgl. MuB 6/03;
9/03;
8/04).
Teilweise soll es nach der Identitätsprüfung der Flüchtlinge
bereits zu Rückführungen nach Afrika gekommen sein (vgl. MuB 7/04;
8/04).
Vor allem aus Marokko kamen in den vergangenen Wochen immer mehr Menschen ohne
gültige Einreisepapiere nach Italien. Den erhöhten Migrationsdruck
führt das italienische Innenministerium auf stärkere Kontrollen an
den spanischen Exklaven Ceuta und Melilla seit Herbst 2005 zurück. Italien
will die marokkanischen Behörden nun dazu bewegen, stärker gegen illegale
Grenzübertritte vorzugehen.
In der Ägäis rettete die griechische Küstenwache
Ende Januar 54 Flüchtlinge aus dem Nahen Osten. Drei Flüchtlinge starben
an Unterkühlung und Austrocknung. Die spanische Küstenwache griff
Anfang Februar weitere 100 Migranten in ihren Gewässern auf. Die Bootsflüchtlinge
hatten versucht, die kanarischen Inseln zu erreichen. Die Einreiseroute über
die Kanaren gilt als äußerst riskant.
Wie viele Menschen den illegalen Einwanderungsversuchen jährlich
zum Opfer fallen, kann nicht genau gesagt werden. Wie die andalusische Menschenrechtsorganisation
APDHA mitteilte, sind ihren Erkenntnissen zufolge im Jahr 2005 mindestens 368
Menschen vor der spanischen Küste ums Leben gekommen. Knapp zwei Drittel
davon hatten versucht, die kanarischen Inseln zu erreichen. Zahlreiche Tote
gab es auch in marokkanischen Gewässern, so die spanische Organisation.
Die Dunkelziffer schätzt APDHA insgesamt auf mindestens 700 Opfer im Jahr
2005. th
Weitere Informationen:
www.apdha.org/documentos/inmigracion/informe2006.doc
www.united.non-profit.nl/pdfs/deathlist2005.pdf
|
 |
|
Kurzmeldungen - Europa
|
 |
|
Österreich: Konsul schuldig in Visa-Affäre
Ein im nigerianischen Lagos angestellter österreichischer Diplomat ist
wegen Amtsmissbrauch zu zwei Jahren Haft verurteilt worden, davon 18 Monate
auf Bewährung. Ihm wird vorgeworfen, von März bis Juni 2004 678 Visa
auf der Grundlage vorgetäuschter Einladungsschreiben österreichischer
Firmen ausgestellt zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da
der Angeklagte Berufung einlegte.
Griechenland: Sinti und Roma gründen Partei
Die Sinti und Roma in Griechenland haben Mitte Januar unter dem Kürzel
ASPIDA-ROM eine eigene Partei gegründet. „Bisher sind wir nur als
Spielball anderer Parteien benutzt worden“, sagte ein Sprecher der Partei.
Ziel der Partei sei die Verbesserung der Lebensbedingungen der etwa 600.000
Sinti und Roma in Griechenland. Geringe Bildung sowie äußerst schlechte
Wohnverhältnisse seien für die Mehrheit von ihnen Realität. Ferner
solle eine Gleichstellung der
Volksgruppe in der griechischen Gesellschaft bei Wahrung ihrer eigenen Kultur
erreicht werden.
Frankreich: Schärfere Abschiebepraxis
2005 sind 19.841 Ausländer aus Frankreich ausgewiesen worden. Das ist im
Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um 26,7 %. Im Jahr 2006 will Innenminister
Nicolas Sarkozy (UMP) die Zahl der Abschiebungen um weitere 5.000 auf insgesamt
25.000 erhöhen. Um abgelehnte Asylbewerber schneller abschieben zu können,
sollen u. a. die Einspruchsfrist für erstinstanzlich abgelehnte Asylbewerber
von 30 auf 15 Tage verkürzt und Unterhaltsbeiträge nur dann gezahlt
werden, wenn die Beitragsempfänger in den Auffanglagern für Asylbewerber
CADA („Centre d’acceuil des demandeurs d’asile“) wohnen.
EU: Urteil zur Beschäftigung von Arbeitnehmern
aus Drittstaaten
Unternehmen aus anderen EU-Staaten können in Deutschland künftig leichter
Arbeitnehmer aus Drittstaaten beschäftigen. Die bisher verlangte Arbeitserlaubnis
sei eine unzulässige Voraussetzung, die gegen die Dienstleistungsfreizügigkeit
verstoße, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 19. Januar
in Luxemburg nach einer Klage der Europäischen Kommission. Vor allem dürfe
Deutschland die Erteilung einer Arbeitserlaubnis nicht davon abhängig machen,
ob der Mitarbeiter bereits ein Jahr bei dem entsprechenden Unternehmen beschäftigt
ist. Eine Erklärung des entsendenden Unternehmens über die Einhaltung
deutscher Sozialvorschriften müsse ausreichen, so der EuGH. Die Regelung
betrifft Arbeitnehmer aus Drittstaaten, die länger als drei Monate in Deutschland
arbeiten sollen (Rs C-244/04).
www.curia.eu.int/en/content/juris/c2.htm
|
 |
|
USA: Abschaffung der Green Card und Ausbau der Südgrenze geplant
|
 |
|
Die alljährliche Verlosung der Green Card steht eventuell
vor dem Aus. Das US-amerikanische Repräsentantenhaus beschloss ein entsprechendes
Gesetz Mitte Dezember 2005. Der ebenfalls vereinbarte Ausbau der Grenzanlagen
im Süden stieß auf scharfe Kritik von Regierungsvertretern Mexikos
und anderer lateinamerikanischer Staaten. Das Gesetzespaket HR 4437 muss nun
den Senat passieren.
Über das „Diversity Immigrant Visa Program“
werden jährlich bis zu 55.000 Einwanderungsvisa verlost. Die Gewinner der
Auslosung, ihre Ehepartner sowie Kinder unter 21 Jahren erhalten mit der so
genannten Green Card eine permanente Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung in
den USA. Die Green-Card-Lotterie war nach den Terroranschlägen vom 11.
September 2001 in die Kritik geraten. Einige Terroristen, die jedoch nichts
mit den Anschlägen von 2001 zu tun hatten, waren auf diesem Weg in die
USA gekommen. Dazu zählt auch der Ägypter Hesham Hedayet, der im Juli
2002 am Schalter der israelischen Fluggesellschaft „El Al“ im Flughafen
von Los Angeles zwei Menschen erschossen und drei weitere Personen verletzt
hatte. „In Zeiten des Terrorismus können wir nicht mit der Sicherheit
spielen“, erklärte der republikanische Abgeordnete Robert Goodlatte.
Das Gesetzespaket HR 4437 beinhaltet ferner diverse Maßnahmen
zum Grenzschutz und zur Bekämpfung illegaler Zuwanderung. Unter anderem
erklärt der Gesetzesentwurf den illegalen Aufenthalt zu einem schweren
Delikt, das mit Gefängnis bestraft werden kann. Ein weiterer Schwerpunkt
ist der Ausbau der befestigten Grenzanlagen an der US-amerikanisch-mexikanischen
Grenze. Bislang sind nur in einigen Regionen Grenzzäune aufgebaut worden.
Ein Großteil der insgesamt etwa 3.200 km langen Grenze ist weiterhin unbefestigt.
HR 4437 wurde vom Repräsentantenhaus mit 239 zu 182 Stimmen
angenommen. Nun muss noch der Senat zustimmen. Sollte dies der Fall sein, wird
in den nächsten Jahren ein über 1.100 km langer Grenzzaun im Süden
der Vereinigten Staaten errichtet, der teilweise durch Mauern verstärkt
werden soll.
US-Präsident George W. Bush (Republikaner) forderte die
Mitglieder des Senats auf, das Gesetz zu billigen. „Sichere Grenzen sind
entscheidend für die Sicherheit in unserem Land“, sagte Bush. Republikanische
Befürworter befürchten, dass die Demokraten die Abstimmung im Senat
mit den Vorschlägen für ein neues Gastarbeiterprogramm (vgl. MuB 9/05)
verknüpfen wollen.
Der Beschluss des Repräsentantenhauses stieß bei lateinamerikanischen
Regierungen auf heftige Ablehnung. Auf einem Treffen in Mexiko-Stadt sprachen
sich die Außenminister Mexikos, der Dominikanischen Republik, Kolumbiens
und der zentralamerikanischen Staaten in einer gemeinsamen Erklärung gegen
den Bau eines neuen Zauns aus. Der sonst eher für seine Zurückhaltung
gegenüber den USA bekannte mexikanische Präsident Vicente Fox (PAN,
konservativ) sprach von einer „Schande“. Es könne „nicht
sein, dass man im 21. Jahrhundert zwischen Nachbarn, Handelspartnern und befreundeten
Staaten Mauern errichtet“, so Fox.
Seit 1994 besteht zwischen Mexiko, den USA und Kanada das Nordamerikanische
Freihandelsabkommen NAFTA. Dieses sieht den freien Verkehr von Waren, Kapital
und Dienstleistungen, nicht aber von Personen vor. Auch der Vizepräsident
Guatemalas Eduardo Stein (GANA, Mitte-Rechts) formulierte deutliche Kritik am
geplanten Grenzausbau: „Man behandelt uns, als wären wir eine minderwertige
Region Amerikas, bestehend aus lauter Delinquenten.“
Bislang führte der Ausbau der Grenzanlagen nicht zu einem
Rückgang der illegalen Zuwanderung, sondern vielmehr zu einer Verschiebung
der Migrationsrouten in abgelegene Berg- und Wüstenregionen. Dies machte
den Grenzübertritt gefährlicher. Seit Beginn von Grenzschutzoperationen
wie „Gatekeeper“ im Jahr 1994 (vgl. MuB 9/99)
sind rund 3.800 Migranten beim Versuch der illegalen Einreise ums Leben gekommen.
Trotz der Restriktionen in Einwanderungsrecht und Grenzschutz haben die Vereinigten
Staaten in den fünf Jahren von 2000 bis 2005 einen neuen Zuwanderungsrekord
zu verzeichnen (siehe Tabelle). sta
Weitere Informationen:
www.house.gov
thomas.loc.gov/ (Gesetzesentwurf HR4437)
www.cis.org/articles/2005/back1405.pdf
(CIS-Studie)
|
 |
Australien: Rechte Krawalle in Sydney (nur online verfügbar)
|
 |
|
In der australischen Metropole Sydney ist es im Dezember zu rassistisch
motivierten Ausschreitungen gekommen. Die Gewalt ging von jungen weißen
Männern aus und richtete sich gegen arabischstämmige Migranten, die
ihrerseits mit Gewalt reagierten. Dutzende Personen wurden bei den Krawallen
verletzt.
Am 11. Dezember nahm die Gewalt ihren Ausgang am Strand von Cronulla
im südlichen Sydney. Dort soll es zu einem Übergriff arabischstämmiger
Migranten auf Rettungsschwimmer gekommen sein. Außerdem wurden Belästigungen
von badenden Frauen durch arabischstämmige Jugendliche berichtet. Daraufhin
reagierte die örtliche rechtsradikale Szene und mobilisierte rund 5.000
Anhänger. Über rechtslastige Radiosender, E-Mail und SMS funktionierte
die Verständigung binnen weniger Stunden. Es kam zu gewalttätigen
Übergriffen der stark alkoholisierten Randalierer auf arabischstämmige
Passanten. Die Männer demolierten Autos und skandierten rechte Parolen.
In den folgenden Nächten kam es zur Gegengewalt seitens
arabischstämmiger Bewohner Sydneys. Mit Baseballschlägern schlugen
sie ebenfalls zahlreiche Autos kaputt und verletzten Anwohner in mehreren Stadtteilen.
Zudem wurden Anschläge auf Geschäfte und Kirchen verübt; ein
Gotteshaus ging dabei in Flammen auf. Wechselseitig wurden über mehrere
Tage weitere Ausschreitungen provoziert.
Auch an anderen Stränden Sydneys kam es zu Spannungen.
Die Polizeipräsenz wurde großflächig erhöht und über
Weihnachten hinaus verlängert. Bis Ende Januar blieben etwa 800 Ordnungshüter
an den kritischen Strandabschnitten im Sondereinsatz. Das Parlament des Bundesstaates
New South Wales verfügte im Eilverfahren eine Ausweitung der polizeilichen
Befugnisse. Danach dürfen Beamte nun bei Krawallen Stadtviertel abriegeln,
Autos und Handys beschlagnahmen, Gaststätten schließen sowie ein
Alkoholverbot verhängen. Zudem sollen Randalierer künftig mit bis
zu 15 Jahren Gefängnis bestraft werden können. Der Premierminister
von New South Wales, Morris Iemma (Labor), verteidigte die Maßnahmen:
„Ich werde nicht erlauben, dass Sydneys Ruf als tolerante, lebhafte, internationale
Stadt von diesen Kriminellen beschädigt wird.“
Vorurteile in der Bevölkerung gegenüber den 300.000
Muslimen in Australien (weniger als 2 % der Gesamtbevölkerung) waren in
der Vergangenheit durch mehrere Umstände geschürt worden. Im November
wurden Terror-Anschläge mutmaßlicher Islamisten in Sydney und Melbourne
vereitelt. Zudem gilt die rigide Haltung des konservativen Premierministers
John Howard (Liberale) in Zuwanderungsfragen als ein Katalysator für Fremdenfeindlichkeit.
Howard wird seit Beginn seiner mittlerweile zehnjährigen Amtszeit vorgeworfen,
die Angst vor Fremden zu fördern und politisch für sich auszunutzen
(vgl. MuB 1/00,
1/01,
7/01,
8/01,
3/02).
Howard selbst bestritt nach den Krawallen die Existenz eines „unterschwelligen
Rassismus“ in Australien vehement. chw
Weitere Informationen:
www.parliament.nsw.gov.au
www.nsw.liberal.org.au
|
 |
EU: Frist für Umsetzung der Richtlinie zur Stellung von Drittstaatsangehörigen abgelaufen (nur online verfügbar)
|
 |
|
Am 23. Januar 2006 ist die Frist für die Umsetzung der Richtlinie
2003/109/EG zur Rechtsstellung langfristig aufenthaltsberechtigter Drittstaatsangehöriger
der EU abgelaufen. Mit dieser Richtlinie beabsichtigt die EU, die rechtliche
Gleichstellung von Drittstaatsangehörigen und Unionsbürgern in verschiedenen
Bereichen herzustellen. Allerdings haben etliche Mitgliedstaaten, darunter auch
Deutschland, die Vorgaben aus Brüssel bislang nicht in nationales Recht
umgesetzt (vgl. MuB 1/06).
Die Regierungschefs der Europäischen Union hatten auf ihrem
Gipfel im finnischen Tampere im Oktober 1999 Eckpunkte einer gemeinsamen Einwanderungspolitik
beschlossen (vgl. MuB 8/99).
In ihren Schlussfolgerungen verlangten sie, dass die EU eine „gerechte
Behandlung“ von Drittstaatsangehörigen mit legalem Aufenthaltsstatus
sicherstellen müsse. Auch verlangte der Rat, dass die „Rechtsstellung
von Drittstaatsangehörigen [..] der Rechtsstellung der Staatsangehörigen
der Mitgliedstaaten angenähert werden“ solle. Im Jahr 2003 wurde
dann die Richtlinie 2003/109/EG zur Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten
Drittstaatsangehörigen der EU beschlossen.
Langfristig Aufenthaltsberechtigte im Sinne der Richtlinie sind
Drittstaatsangehörige, die sich fünf Jahre lang ununterbrochen rechtmäßig
in einem Mitgliedstaat aufgehalten haben. Eine weitere Bedingung für die
Erteilung des Status ist der Nachweis einer Krankenversicherung sowie fester
und regelmäßiger Einkünfte. Der Lebensunterhalt muss ohne die
Inanspruchnahme von Sozialhilfe bestritten werden. Ferner legt die Richtlinie
fest, dass die Mitgliedstaaten von Drittstaatsangehörigen verlangen können,
dass sie „die Integrationsanforderungen gemäß dem nationalen
Recht erfüllen“.
Die Richtlinie sieht vor, dass langfristig aufenthaltsberechtigte
Drittstaatsangehörige in verschiedenen Bereichen Staatsangehörigen
des Mitgliedstaates gleichgestellt werden, etwa bei steuerlichen Vergünstigungen,
Vereinigungsfreiheit oder beim Zugang zu Stipendien und Ausbildungsbeihilfen.
Die Richtlinie erlaubt es den Mitgliedstaaten jedoch, die Gleichbehandlung in
wesentlichen Bereichen einzuschränken. So heißt es etwa, dass langfristig
Aufenthaltsberechtigte beim Zugang zu einer unselbständigen und selbständigen
Erwerbstätigkeit, bei den Beschäftigungs-, Arbeits- und Entlassungsbedingungen
ebenso wie bei der Entlohnung gleich zu behandeln sind. Dennoch ist es den Mitgliedstaaten
erlaubt, „Zugangsbeschränkungen zu unselbständigen und selbständigen
Erwerbstätigkeiten, die gemäß den bestehenden nationalen oder
gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften eigenen Staatsangehörigen und Unions-
oder EWR-Bürgern vorbehalten sind, beizubehalten“. Ähnliches
gilt bei der Sozialhilfe, die die Mitgliedstaaten auf „die Kernleistungen“
beschränken dürfen.
Die Richtlinie gewährt langfristig aufenthaltsberechtigten
Drittstaatsangehörigen Ausweisungsschutz. Die Mitgliedstaaten können
nur dann eine Ausweisung verfügen, wenn der Betroffene „eine gegenwärtige,
hinreichend schwere Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die öffentliche
Sicherheit darstellt“.
Auch erwerben langfristig Aufenthaltsberechtigte das Recht,
sich länger als drei Monate in einem anderen Mitgliedstaat aufzuhalten.
Die Gründe hierfür können die Ausübung einer Erwerbstätigkeit
sein, wobei die Mitgliedstaaten den Zugang zum Arbeitsmarkt beschränken
können, sowie ein Studium oder sonstige Zwecke. Wie beim Erwerb des Status
eines langfristig Aufenthaltsberechtigten gilt auch hier, dass Drittstaatsangehörige
ein festes und regelmäßiges Einkommen sowie eine Krankenversicherung
nachweisen müssen.
Die Kommission geht davon aus, dass mindestens 10 Mio. der legal
in der EU lebenden Drittstaatsangehörigen von der Richtlinie betroffen
sind. Bislang haben erst Litauen, Österreich, Polen und die Slowakische
Republik die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die Kommission kündigte
an, dass sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die betreffenden Staaten
einleiten wird. vö
Weitere Informationen:
europa.eu.int
www.migration-info.de/dokumente_und_materialien/europa.htm
(Rubrik Migration - Zuwanderungspolitik - Dokumente)
|
 |
EU: Einheitliche Asylregelungen, mehr Befugnisse für EUROPOL (nur online verfügbar)
|
 |
|
Die Europäischen Justiz- und Innenminister planen, die praktische
Zusammenarbeit in der europäischen Asyl- und Flüchtlingspolitik zu
verbessern. Die Befugnisse der europäischen Polizeibehörde EUROPOL
im Kampf gegen den Terrorismus sollen ausgebaut und die Beamten besser von den
nationalen Behörden unterstützt werden.
Darauf einigten sich die Innen- und Justizminister der Europäischen
Union sowie der Beitrittsbewerber Bulgarien, Kroatien, Mazedonien, Rumänien
und Türkei Mitte Januar auf einem informellen Treffen in Wien. In Zukunft
sollen der Austausch von Informationen verbessert, die nationalen Asylverfahren
vereinheitlicht und Rückführungen von nicht anerkannten Flüchtlingen
und Asylbewerbern koordiniert und gemeinsam vollzogen werden. Dies soll im Rahmen
der vorhandenen nationalen Mittel und Wege geschehen, ohne weitere Strukturen
oder Institutionen zu schaffen.
Einigung auf Liste sicherer Drittstaaten:
Auf dem Treffen kamen die Minister überein, eine für alle EU-Staaten
gültige Liste „sicherer Drittstaaten“ zu erstellen, um die
Asylregelungen zu vereinheitlichen. EU-Justizkommissar Franco Frattini kündigte
eine solche Liste bis Monatsende an. Die unterschiedlichen Asylverfahren in
den einzelnen Mitgliedsländern hätten dazu geführt, so Frattini,
dass Flüchtlinge in den Staaten ihre Anträge stellen, in denen sie
die besten Erfolgsaussichten haben. Dieses „Asyl-Shopping“ soll
durch die Einigung auf sichere Drittstaaten verhindert werden.
Informationsaustausch: Des Weiteren
wollen die EU-Länder stärker Informationen über die Herkunftsländer
sowie der dortigen Verfolgung und Gefährdung der Asylantragsteller austauschen.
Zu diesem Zweck soll ein gemeinsames Dokumentationszentrum aufgebaut werden.
Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium Peter Altmaier
(CDU) schlug eine bessere Verzahnung der schon vorhandenen Informationsquellen
vor. Dies sei effektiver als der Aufbau einer neuen zentralen Datei. Deutschland
hatte diesbezüglich schon mehreren EU-Staaten den Zugriff auf seine Datenbank
ermöglicht und schlug nun vor, diesen Zugriff auf alle EU-Staaten zu erweitern.
Die europäische Kommission hat unabhängig davon ein
„Informations- und Koordinationsnetz für die Migrationsbehörden
der Mitgliedstaaten“ (ICONET) zum Kampf gegen die illegale Migration ins
Leben gerufen. EU-Justizkommissar Frattini sieht in diesem Netzwerk ein modernes
Instrument „für den Austausch strategischer, taktischer und operativer
Informationen über illegale Migrationsbewegungen in der EU. Ein solches
Netz ist unerlässlich, damit die EU noch wirkungsvoller gegen illegale
Einwanderung vorgehen kann.” ICONET soll vor allem die frühzeitige
Übermittlung von Hinweisen auf illegale Einwanderung und Schleusernetzwerke
sowie die Veränderung von Migrationsrouten zwischen den EU-Mitgliedstaaten
ermöglichen.
Unterstützung in den Herkunftsländern:
Um den Migrationsdruck auf die EU-Länder zu mindern, bekräftigten
die Minister die Notwendigkeit, Flüchtlinge in ihren Herkunftsländern
zu unterstützen. Fluchtursachen müssten vor Ort bekämpft werden.
Österreich hat derzeit die EU-Ratspräsidentschaft inne;
Innenministerin Liese Prokop (ÖVP) regte daher erneut „Schutzprogramme“
für Flüchtlinge außerhalb der EU an. Es ginge um praktische
Entwicklungshilfe und die Betreuung der Menschen in ihren Heimatregionen, nicht
um die Einrichtung von Auffanglagern in Moldau, der Ukraine oder Nordafrika.
Diese regionalen Schutzprogramme (vgl. MuB 8/05;
9/05)
sollen in enger Zusammenarbeit mit den Drittstaaten und dem UN-Flüchtlingshilfswerk
UNHCR erfolgen. Noch im zweiten Halbjahr sollen unter der finnischen EU-Ratspräsidentschaft
Pilotprojekte gestartet werden. Österreichs Innenministerin gab des Weiteren
bekannt, dass bei der EU-Innenministertagung im Februar gemeinsame Abschiebungen
in Charterflugzeugen vorbereitet werden sollen (vgl. MuB 7/05).
Dafür müsse vor allem das Begleitpersonal einheitlich ausgebildet
werden. Auch Frankreichs Innenminister Nicolas Sarkozy (UMP) plädierte
für koordinierte „Gruppenflüge“, um illegale Flüchtlinge
in ihre Heimat zurückzubringen. Frankreich und Großbritannien wollen
diesbezüglich über die gemeinsame Abschiebung kurdischer Flüchtlinge
verhandeln.
Krisenteams: Vorgeschlagen wurde
auch die Einrichtung von Interventionsteams für Probleme im Asylbereich.
Diese Teams sollen bei plötzlichen Flüchtlingskrisen, wie im September
und Oktober 2005 in den spanischen Exklaven Ceuta und Melilla (vgl. MuB 9/05),
schnellstmöglich Hilfe leisten. Die Betreuungsteams sollen vorwiegend aus
Übersetzern und Medizinern bestehen und für psychologische Betreuung
und Einzelfallbegleitung zur Verfügung stehen. „Wir wollen keine
neue Verwaltung schaffen, sondern eine praktische Antwort finden für verzweifelte
Menschen, die Hilfe brauchen“, betonte EU-Justizkommissar Franco Frattini.
EUROPOL: Neben der Koordination
der Asylpolitik einigten sich die Minister auch auf die Kompetenzerweiterung
der europäischen Polizeibehörde EUROPOL, ohne aber konkrete Maßnahmen
zu vereinbaren. Vorerst müssten alle EU-Staaten die notwendigen Zusatzkonventionen
der EUROPOL-Gründungsakte ratifizieren. Bislang kann EUROPOL die nationalen
Behörden lediglich unterstützen, nicht aber selbst tätig werden.
Dementsprechend forderte EUROPOL-Chef Max-Peter Ratzel stärkere operationelle
Befugnisse für seine Behörde. Die EU-Minister betonten ihre wichtige
Rolle für die innere Sicherheit. So sollen die Beamten von EUROPOL vor
allem zur Beobachtung islamistischer Gruppen im Internet und im Kampf gegen
grenzüberschreitende Kriminalität zum Einsatz kommen. Erkenntnisse
im Anti-Terrorkampf der einzelnen Nationalstaaten werden zukünftig von
EUROPOL gesammelt und an die Mitgliedstaaten weitergeleitet. Derzeit ist die
Behörde an 20 Anti-Terror-Ermittlungen beteiligt. Die Behörde war
1992 ursprünglich lediglich zur Koordination der nationalen Polizeibehörden
gegründet worden. th
Weitere Informationen:
europa.int.eu
www.europol.eu.int
www.eu2006.at
www.europarl.eu.int
|
 |
OECD-Studie zur Arbeitsmarktintegration von Zuwanderern in Deutschland (nur online verfügbar)
|
 |
|
Zuwanderer sind in den 1990er Jahren von der schwierigen Entwicklung
auf dem deutschen Arbeitsmarkt in besonderem Maße betroffen gewesen. Besonders
dramatisch war der Rückgang der Beschäftigung im Zeitraum 2001 bis
2004. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die Anfang Dezember 2005 von der
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
vorgestellt wurde.
Empfehlungen der OECD (Auswahl):
• Erhöhung der Durchlässigkeit zwischen den
Schulzweigen, um zu verhindern, dass Zuwandererkinder nur auf Grund von Sprachproblemen
in einen der unteren Schulzweige kommen
• Spracherwerb von Zuwandererkindern so früh wie möglich fördern
• Zugang zur selbständigen Tätigkeit erleichtern
• Programme zur Förderung der selbständigen Beschäftigung von
Migranten, insbesondere durch Kleinkredite
• Bessere Unterstützung von Zuwanderern bei der Anerkennung ihrer im Ausland
erworbenen Qualifikationen
• Zuwanderer stärker in Zeitarbeitsprogramme einbinden
• Mehr Evaluation, Koordination und Langfristigkeit von
Projekten und Maßnahmen
Die Studie gibt zunächst einen historischen Abriss der Zuwanderung
nach Deutschland unter besonderer Berücksichtung der Arbeitsmarktintegration.
Anschließend wird der durch das Zuwanderungsgesetz deutlich veränderte
institutionelle Rahmen für die Integration erörtert. Danach werden
einige der Hauptprobleme der Arbeitsmarktintegration von Zuwanderern diskutiert.
Abschließend gibt die OECD eine Reihe von Empfehlungen (siehe Box).
Besonderes Augenmerk legt der Bericht auf zwei Migrantengruppen:
Aussiedler als größte Zuwanderergruppe und die so genannte „zweite
Generation“ (25-34 Jahre) der Zuwanderer aus den ehemaligen Anwerbestaaten.
Letztere sind in zunehmender Zahl auf dem Arbeitsmarkt präsent. Bei der
Beurteilung der Arbeitsmarktintegration stützt sich die OECD hauptsächlich
auf die Unterschiede beim Erwerbsstatus, d. h. ob sich die Betroffenen in einer
Beschäftigung befinden oder nicht.
Bis Anfang der 1990er Jahre war die Arbeitsmarktlage männlicher
Zuwanderer auch im internationalen Vergleich relativ günstig, so die Studie.
Zwischen den Beschäftigungs- und Arbeitslosenquoten männlicher Zuwanderer
und in Deutschland geborener Männer gab es kaum Unterschiede. Vom anschließenden
Rückgang des Beschäftigungsniveaus während und nach der Rezession
Anfang der 1990er Jahre waren Zuwanderer deutlich stärker betroffen als
Deutsche. Während die Beschäftigungsquote der Deutschen um 3 Prozentpunkte
zurückging, sank diejenige der ausländischen Bevölkerung um 10
Prozentpunkte. Infolge des anschließenden Konjunkturaufschwungs verringerte
sich die Differenz zwischen Deutschen und Ausländern leicht. Seit der erneuten
Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage ab 2001 sind wieder rückläufige
Beschäftigungsquoten der ausländischen Bevölkerung zu verzeichnen.
Auch bei Migrantinnen sei ein Rückgang der Beschäftigungs-
und ein Anstieg der Arbeitslosenquote zu beobachten gewesen. Besonders dramatisch
sei die Situation türkischer Frauen, deren Beschäftigungsrate mit
weit unter 40 % extrem niedrig ist. Der Bericht erklärt dies sowohl mit
kulturellen Faktoren als auch mit einer Politik, die zugewanderten ausländischen
Ehepartnern bis 2005 den Zugang zum Arbeitsmarkt nicht sofort ermöglichte.
Bei den Aussiedlern fiel der Rückgang der Beschäftigungsquote
im Zeitraum 2001-2004 besonders deutlich aus. Die zuletzt eingereisten Spätaussiedler
sind noch stärker von der schwachen Konjunktur betroffen als diejenigen,
die schon seit längerer Zeit im Land leben. Die OECD erklärt dies
mit Veränderungen der Herkunftsregionen und einer schlechteren Beherrschung
der deutschen Sprache.
Bei der zweiten Generation, deren Anteil sich innerhalb ihrer
Altersgruppe seit 1992 fast verfünffachte, verlief die Entwicklung der
Arbeitsmarktindikatoren ähnlich wie bei den Zugewanderten. Besonders besorgniserregend
sei die Situation bei den Frauen der zweiten Generation. Im Vergleich zu Frauen
derselben Altersgruppe mit in Deutschland geborenen Eltern beträgt deren
Beschäftigungsquote derzeit weniger als 80 %.
Die OECD-Studie bietet eine Reihe von Erklärungen für
die Verschlechterung der Arbeitsmarktchancen von Zuwanderern. Auf Grund ihres
niedrigen Bildungsniveaus sind Zuwanderer in Sektoren überrepräsentiert,
in denen die Beschäftigung insgesamt rückläufig ist. Ein weiteres
Hindernis bei der Arbeitsmarktintegration sei die hohe Bedeutung formaler Bildungs-
und Qualifikationsnachweise am deutschen Arbeitsmarkt. Dadurch würden vor
allem Zuwanderer mit einer hohen Qualifikation benachteiligt, wenn diese im
Ausland erworben wurde und in Deutschland nicht anerkannt wird. Dies sei bei
Aussiedlern häufig der Fall.
Ein weiterer Erklärungsansatz ist die im internationalen
Vergleich nach wie vor niedrige Neigung zur wirtschaftlichen Selbständigkeit
von Migranten (vgl. MuB 2/05,
5/05).
Dies sei zum Teil darauf zurückzuführen, dass etwa ein Drittel der
ausländischen Bevölkerung für den Zugang zur selbständigen
Beschäftigung eine Sondergenehmigung benötigt, da ihr Aufenthaltsstatus
in Deutschland nicht hinreichend gefestigt ist. Ein weiteres Hindernis sei der
mangelnde Zugang zu Kleinkrediten, von dem Migranten in besonderer Weise betroffen
sind.
Auch Diskriminierung könne eine Ursache für die vergleichsweise
schlechteren Arbeitsmarktchancen von Zuwanderern sein. Laut Studie stellt die
Diskriminierung nach Auffassung von befragten Migranten jedoch kein Hauptproblem
für den Arbeitsmarktzugang dar. Allerdings könne Diskriminierung durch
den Verweis auf Qualifikationsdefizite verdeckt werden.
Für die zweite Generation sei der Mangel an Berufsabschlüssen
das Haupthindernis für eine Beschäftigung. Der Bericht erklärt
dies mit dem relativ niedrigeren Bildungsniveau der Elterngeneration und des
nur geringen Ausgleichs im deutschen Bildungssystem. Die Studie verweist auf
die PISA-Ergebnisse: Der Einfluss des Bildungsniveaus der Eltern auf die schulischen
Leistungen der Kinder ist in Deutschland stärker als in allen anderen OECD-Ländern.
Die zweite Generation in Deutschland liegt hinter ihren Altersgenossen ohne
Migrationshintergrund weiter zurück, als dies in anderen OECD-Ländern
der Fall ist. Der strukturelle Mangel an Lehrstellen habe die Konkurrenzsituation
generell verschärft. Zudem böten von Ausländern geführte
Unternehmen vergleichsweise selten Lehrstellen an.
Bei der Vorstellung der Studie am 2. Dezember 2005 in Berlin
betonte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für
Arbeit und Soziales Gerd Andres (SPD) die zentrale Bedeutung der Arbeitsmarktintegration
von Zuwanderern. Er verwies dabei auf die Auswirkungen misslungener Integration
am Beispiel der jüngsten gewalttätigen Auseinandersetzungen in französischen
Vororten (vgl. MuB 10/05).
Der Staatssekretär begrüßte die Vorschläge der OECD und
zeigte sich zuversichtlich, dass „in der öffentlichen Wahrnehmung
klar und deutlich wird, dass der Arbeitsmarkt zukünftig ohne Zuwanderer
nicht mehr auskommt“.
Die OECD führt zurzeit auf Wunsch mehrerer Mitgliedstaaten
eine Reihe von Länderstudien zur Arbeitsmarktintegration von Migranten
und deren Kindern durch. Nach einem Bericht im Jahr 2004 über die Situation
in Schweden ist Deutschland das zweite untersuchte Land. Weitere Studien über
Australien und Frankreich werden derzeit durchgeführt. 2006 und 2007 sind
Länderberichte über Dänemark, die Niederlande, Norwegen, das
Vereinigte Königreich und eventuell die Schweiz vorgesehen. me
Die Studie mit umfangreichen Grafiken und Datenmaterial ist
verfügbar unter:
www.oecd.org/dataoecd/62/12/35796774.pdf
www.bundesregierung.de/bericht-,413.932707/OECD-Studie-ueber-die-Arbeitsm.htm
|
 |
|
Veranstaltungen
|
 |
|

10. Bundeskongress für Politische
Bildung
Titel: Zwischen Inszenierung und Information: Medien,
Demokratie, Bildung
Veranstalter: Bundeszentrale für politische
Bildung (bpb), Deutsche Vereinigung für politische Bildung e. V.
Datum / Ort: 2.-4. März 2006, Mainz
Anmeldung unter: www.bpb.de
Präsentationsaufruf / Call for Papers
Veranstaltung: 33. Kongress der Deutschen Gesellschaft
für Soziologie, Sektion Migration und ethnische Minderheiten
Titel: Internationale Wanderungsbewegungen und
individuelle Verläufe von Migration
Veranstalter: Deutsche Gesellschaft für Soziologie
Datum / Ort: 9.-13.10.2006 in Kassel
Weitere Informationen: Dr. Sonja Haug, Fachbereich
Migrationsforschung (220a), Bundesamt für Migration und Flüchtlinge,
Frankenstr. 210, D-90461 Nürnberg, Tel. 0049 (0)911-943-4500, Fax. -4007,
E-Mail: sonja.haug@bamf.bund.de
Deadline: 18. April 2006
|
 |
|
Literatur
|
 |
|

Informationen zur politischen Bildung, Heft 271: Vorurteile,
4. Quartal 2005, Bonn, Bundeszentrale für politische Bildung. Online-Bestellung:
www.bpb.de/publikationen/IN6RK6,0,Vorurteile.html
Das neu bearbeitete Heft erklärt aus soziologischer und psychologischer
Sicht, was Vorurteile eigentlich sind. Es analysiert gängige Vorurteile
und zeigt Gegenmaßnahmen auf.

Werner Ende, Udo Steinbach: Der Islam in
der Gegenwart, 2005, Bonn, Bundeszentrale für politische Bildung.
Online-Bestellung gegen Bereitstellungspauschale: www.bpb.de/publikationen/HFHLB5,0,Der_Islam_in_der_Gegenwart.html
Das umfassende Handbuch informiert über den Islam als Religion und seine
konfessionellen Sonderentwicklungen, über die Rolle des Islams im wirtschaftlichen,
politischen, sozialen und kulturellen Leben der islamischen Länder sowie
über die Situation der muslimischen Bevölkerung in Asien, Afrika,
Europa und Amerika.
Ludmila Kusnezowa: Die Deutschen von anderswo:
Junge Spätaussiedler/innen in Porträts, 2005, Berlin, Veröffentlichung
des Berliner Integrationsbeauftragten. ISBN: 3-938352-09-4, Preis: 2 Euro, 60
S., E-Mail-Bestellung: Integrationsbeauftragter@auslb.verwalt-berlin.de
Ursula Boos-Nünning, Yasemin Karakasoglu: Viele
Welten leben. Zur Lebenssituation von Mädchen und jungen Frauen mit Migrationshintergrund,
2005, Münster. ISBN 3-8309-1496-2, Preis: 29,90 Euro, Online-Bestellung:
www.waxmann.com
Franz Hamburger, Tarek Badawia, Merle Hummrich (Hrsg.): Migration
und Bildung. Über das Verhältnis von Anerkennung und Zumutung in der
Einwanderungsgesellschaft, 2005, Wiesbaden. ISBN 3-5311-4856-7, Preis:
29,90 Euro, Online-Bestellung: www.vs-verlag.de
|
 |
 |
|
|
 |