Newsletter „Migration und Bevölkerung“
Ausgabe 02/06 (März 2006) www.migration-info.de
Mohammed-Karikaturen lösen weltweite Proteste aus

Karikaturen des Propheten Mohammed, die bereits im September 2005 von der dänischen Zeitung Jyllands-Posten veröffentlicht worden waren, haben in den vergangenen Wochen weltweit gewaltsame Proteste von Muslimen ausgelöst. Bei der Zeitung gingen Bombendrohungen ein, in muslimischen Ländern wurden Botschaften in Brand gesetzt und Flaggen westlicher Länder verbrannt. Eine Reihe islamischer Staaten zogen ihre Botschafter aus Dänemark ab; in vielen dieser Länder werden seither dänische Produkte boykottiert.

Am 30. September 2005 hatte die dänische Tageszeitung Jyllands-Posten unter der Überschrift „Die Gesichter Mohammeds“ zwölf Karikaturen des islamischen Propheten veröffentlicht. Die bildliche Darstellung Gottes oder des Propheten Mohammed gilt im islamischen Glauben als verboten. 16 muslimische Organisationen Dänemarks protestierten gegen die Veröffentlichung und warfen der Zeitung vor, sie würde bewusst die ethischen und moralischen Werte des Islams herabwürdigen und seine Lehren lächerlich machen.

Knapp drei Wochen nach dem Erscheinen der Karikaturen ersuchten elf Botschafter islamischer Staaten um ein Gespräch mit Premierminister Anders Fogh Rasmussen (Venstre, liberal) über die Karikaturen. Dieser lehnte das Gespräch ab und verwies auf die herrschende Pressefreiheit. Muslimische Organisationen wie die Arabische Liga und die Organisation der Islamischen Konferenz (OIC) kritisierten diese Gesprächsverweigerung scharf. Die OIC, die mehr als 50 Länder repräsentiert, verlangte im Namen von 1,3 Mrd. Muslimen eine Entschuldigung Dänemarks für die „blasphemischen Darstellungen“.

Die erneute Veröffentlichung der Zeichnungen in einer norwegischen Zeitung Mitte Januar heizte die Proteste weiter an. Länder wie Saudi-Arabien, Syrien, Libyen und Kuwait zogen ihre Botschafter aus Dänemark ab. In zahlreichen muslimischen Ländern kam es zu gewaltsamen Ausschreitungen aufgebrachter Demonstranten, die immer noch andauern. Dabei wurden Botschaftsgebäude demoliert, dänische und andere europäische Fahnen verbrannt sowie Morddrohungen gegen die Karikaturisten ausgesprochen. In Nigeria führte der Karikaturenstreit gar zu Auseinandersetzungen zwischen Christen und Muslimen, die mehrere Todesopfer forderten. Auch vor deutschen Einrichtungen im Ausland kam es zu Protesten.

Boykottaufrufe für dänische Produkte fanden nicht nur in der arabischen Welt Gehör, sondern dehnten sich im Februar auch auf Staaten mit großer muslimischer Bevölkerung in Fernost und Afrika aus. Auch in Zeitungen in Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien erschienen Nachdrucke der Karikaturen.

Ende Januar entschuldigte sich die Jyllands-Posten und bedauerte, die religiösen Gefühle vieler Muslime verletzt zu haben. Auch die dänische Regierung, die sich inzwischen mit einer diplomatischen Krise konfrontiert sah, gab eine Erklärung ab, in der sie das Erscheinen der Karikaturen bedauerte, jedoch auf die Wahrung von Presse- und Meinungsfreiheit verwies. In vielen westlichen Ländern gab es friedliche Demonstrationen und Proteste gegen die Karikaturen von Tausenden von Muslimen, beispielsweise in Großbritannien, Frankreich und Deutschland.

Deutsche Politiker begrüßten alle Schritte zur Deeskalation im Karikaturenstreit und würdigten die mäßigende Rolle der muslimischen Dachverbände in Deutschland. Sie riefen zum interreligiösen Dialog auf und betonten, Religion dürfe nicht verunglimpft und religiöse Gefühle nicht bewusst verletzt werden. Allerdings machten sie auch deutlich, dass die Pressefreiheit ein zentrales Grundrecht sei, das keinesfalls eingeschränkt werden dürfe.

Der Karikaturenstreit macht die Verhärtung auf politischer, diplomatischer und religiöser Ebene zwischen der islamischen und der westlichen Welt erneut deutlich. Allerdings wiesen Kommentatoren darauf hin, dass die Karikaturen von radikalen Kräften in einigen islamischen Staaten genutzt wurden, um bewusst gewalttätige Proteste zu schüren. In Indien und der Türkei sei die Reaktion der Muslime hingegen gemäßigt gewesen.

In den europäischen Ländern werden die verhärteten Positionen in den Debatten um Integration, besonders muslimischer Zuwanderer, den Umgang mit religiösen Besonderheiten (z. B. Kopftuchstreit, Auseinandersetzungen um das Schächten) oder die Diskussionen um die Anti-Terror-Gesetzgebungen (z. B. Ausweisung von Hasspredigern) immer wieder sichtbar. as

Deutschland: Streit um Migrationsforschung

In den Feuilletons deutscher Zeitungen ist ein Streit um die Integration von Muslimen ausgebrochen. Der Auslöser: In einem Aufruf hatten sich Anfang Februar 60 Wissenschaftler und Publizisten deutlich gegen die Darstellung des Islams in populären Sachbüchern ausgesprochen und verschiedenen Autoren Unwissenschaftlichkeit und mangelnde Seriosität vorgeworfen.

In der durch die Wochenzeitung „Die Zeit“ unter dem Titel „Gerechtigkeit für die Muslime“ veröffentlichten Petition kritisieren deren Verfasser, die Migrationsforscher Yasemin Karakasoglu und Mark Terkessidis, die Stoßrichtung derzeit populärer Sachbücher über den Islam, darunter die Titel „Die fremde Braut“ von Necla Kelek, „Ich klage an“ von Ayaan Hirsi Ali und „Große Reise ins Feuer“ von Seyran Ates. Hier sei der Islam als „unverbesserlich“ und „rückschrittlich“ dargestellt, was zu Vorurteilen beitrage und in der Politik dazu diene, eigene integrationspolitische Fehler im Umgang mit dem Thema Zuwanderung zu verschleiern. Bei den Publikationen handle es sich um „eine Mischung aus Erlebnisberichten und bitteren Anklagen“ gegen einen durchweg als patriarchalisch und reaktionär dargestellten Islam. Rund 60 Migrationsforscher und Publizisten unterstützten den Aufruf durch ihre Unterschrift.

Insbesondere wenden sie sich gegen das Buch „Die fremde Braut“ der türkischstämmigen Sozialwissenschaftlerin Necla Kelek. Es erschien 2005 und thematisiert das Schicksal so genannter „Importbräute“ aus der Türkei, die durch arrangierte oder erzwungene Ehen elementarer Grundrechte beraubt würden und in Deutschland ein „modernes Sklavendasein“ in Parallelgesellschaften führten.

Karakasoglu, Terkessidis und die Unterzeichner des Appells werfen Kelek vor, sie trage mit ihren Büchern zu ungenauen und vorurteilsbeladenen Vorstellungen über den Islam und muslimische Migranten bei. Keleks durch persönliche Erfahrungen und zahlreiche Falldarstellungen geprägtes Buch kommt neben der Schilderung von Zwangsehen u. a. zu dem Schluss, dass an der gescheiterten Integration vor allem die türkischen Muslime selbst Schuld trügen. Sie zeigten eine mangelnde Bereitschaft zur Anpassung und unterlägen einer „islamischen Leitkultur“, die mit der westlich-europäischen Lebensweise einer demokratischen Gesellschaft nicht vereinbar sei. So werde von türkischen Jugendlichen ein Menschen- und Weltbild nicht mehr hinterfragt, das den Einzelnen der Gemeinschaft und dem Willen Gottes unterwirft.

In ihrem Aufruf werfen die Kritiker der Autorin vor, in ihrem Buch unwissenschaftlich und unseriös zu arbeiten bzw. eigene Forschungsergebnisse mutwillig umzuinterpretieren. Kelek käme zu Ergebnissen, die den Aussagen ihrer eigenen Dissertation widersprächen, nach der die Islamvorstellungen der von ihr interviewten jungen Leute eine Modernisierung des Islams und dessen Anpassung an die hiesigen Lebensumstände zeigten.

Bei den Büchern von Kelek, Hirsi Ali und Ates handele es sich um „reißerische Pamphlete“, in denen jeweils subjektive Erlebnisse und Einzelfälle zu einem gesellschaftlichen Problem aufgebläht würden, das umso bedrohlicher erscheine, je weniger Daten und Erkenntnisse überhaupt eine Rolle spielten. Politik und Medien konsultierten die Autorinnen jedoch als authentische und wissenschaftlich legitimierte Ansprechpartnerinnen.

Necla Kelek wehrte sich gegen die Kritik der Migrationsforscher. In verschiedenen Interviews und Medienbeiträgen warf sie diesen ihrerseits vor, für das Scheitern der Integrationspolitik verantwortlich zu sein, indem sie wesentliche Probleme der Integration wie Zwangsheirat, arrangierte Ehen, Ehrenmorde, Abschottung und die Rolle des Islams vernachlässigt hätten. Einseitig und unwidersprochen sei in der Forschung ein zu positives Bild vom „unaufhaltsamen Weg der Migranten in die Moderne“ gezeichnet worden. Die Politik habe zu lange auf diese Forscher und ihr „ideologisches Konzept des Multikulturalismus“ gehört, denen es um die Sicherung öffentlicher Forschungsmittel gehe. In den letzten Jahren habe sich der Einfluss des Islams auf jugendliche Migranten rasant verändert; er sei zunehmend patriarchalisch geprägt und werde als Waffe eingesetzt, um verloren geglaubte Söhne und Töchter zu disziplinieren. Diese problematische politische Dimension des Islams werde in den wissenschaftlichen Diskurs nicht einbezogen.

In feuilletonistischen Beiträgen und zahlreichen Leserbriefen wurde die bisweilen sehr polemisch geführte Debatte unter den Wissenschaftlern im Zusammenhang mit aktuellen Fragen der Migrations- und Integrationspolitik, wie einer Deutschpflicht auf Schulhöfen, der Heraufsetzung des Nachzugsalters für ausländische Ehegatten und dem so genannten Gesinnungstest (vgl. MuB 1/06) diskutiert.

Auch Politiker nahmen Stellung zu dem Streit der Forscher. Kristina Köhler, innenpolitische Berichterstatterin der CDU/CSU-Fraktion für Integration, verteidigte die Position Keleks. Es sei nicht ihre Schuld, „dass diese finanziell gut ausgestatteten Migrationsforscher sich jahrelang nicht getraut haben, Fragen zu stellen, die ihre kleine heile multikulturelle Welt hätten ins Wanken bringen können". Die Integrationspolitikerin Lale Akgün (SPD) meinte, es sei nicht verwerflich, negative Erscheinungen kritisch zu diskutieren, wohl aber, sie für bestimmte politische Zwecke zu instrumentalisieren. Ein Ausspielen partikularer, differenzierter Forschungserkenntnisse gegen skandalisierbare, singuläre Phänomene sei sinnlos. „Es gibt zu wenig Migrationsforschung in Deutschland. Wir täten gut daran, mehr in sie zu investieren", so Akgün. Die Vorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Claudia Roth sprach sich für eine Versachlichung der Integrationsdebatte aus und unterstützte die Kritik des Aufrufs.

Auch Keleks aktuelles Buch problematisiert misslungene Integrationsprozesse. Unter dem Titel „Die verlorenen Söhne. Plädoyer für die Befreiung des türkisch-muslimischen Mannes" beschreibt sie die Muster türkisch-muslimischer Sozialisation, die verbunden mit mangelndem Willen zur Integration Ungleichheit und Abschottung förderten. Eine Fortsetzung der Debatte ist zu erwarten (siehe auch Kommentar). js (i. A. der bpb)

Weitere Informationen:
www.zeit.de/2006/06/Petition
www.zeit.de/online/2006/06/kelek_replik

Kommentar

Von der Vergangenheit in die Gegenwart - Zukunftsperspektiven für die Migrationsforschung in Deutschland

Die jüngste Auseinandersetzung um die Wissenschaftlichkeit der deutschen Migrationsforschung könnte kein schöneres Beispiel liefern. Sowohl diejenigen, die am Beispiel von Zwangsheiraten vermeintlich archaische Elemente einer in Parallelwelten versunkenen türkischen Migrantenkultur erblicken, als auch diejenigen, die solcherlei Ergebnisse mit dem Etikett von unwissenschaftlicher Forschung versehen haben, sind sich in einem wichtigen Punkt einig: In Migranten lässt sich wie in einem Spiegel - und je nach ideologischer Ausrichtung - der Erfolg oder der Misserfolg von nachholender Entwicklung der „Anderen“ ablesen, die dem „eigenen“ Selbstbild bzw. dem Bild der deutschen Gesellschaft entspricht. Kulturelle Differenz scheint offensichtlich schwer ertragbar zu sein. So gelten etwa der aufgeklärte Euro-Islam und deutsche Sprachprogramme als adäquate Entwicklungshilfe für rückständige oder diskriminierte Immigranten und deren Kinder.

Was aber ist das soziale Problem, auf das sich so viel Aufmerksamkeit der Migrationsforscher und etliche Politikempfehlungen richten? Schon dabei ergibt sich ein Hinweis darauf, dass sich die deutsche Migrationsforschung noch nicht von einem platten Modernisierungsparadigma gelöst hat. Die immer wieder gestellten Fragen lauten: Sind Muslime integrierbar? Wie modern ist der Islam? Entweder wird der Islam als rückschrittlich bzw. rückständig abgestempelt - man denke an die je nach Blickwinkel als Forschung oder Journalismus bezeichneten Berichte über Zwangsheiraten. Oder religiöse Praktiken werden vorschnell als modern bezeichnet. Man denke dabei nur an die Verteidigerinnen des Kopftuchs, die darin ein Symbol der Emanzipation von türkischen Migrantinnen der Mittelschicht konstatieren. Es gibt also Entwürfe, die entweder in Immigranten selbstbestimmte und emanzipierte Individuen oder auf traditionalistische Weise unterdrückte Wesen sehen. Beide Perspektiven lassen die Dichotomie von Tradition und Moderne wieder aufleben und tragen so zu dem politisierten Diskurs bei, den sie erklärtermaßen überwinden wollen.

Die Vermutung drängt sich auf, dass bei der Postulierung von Modernität als oberstes Ziel sozialer Integration eine folgenschwere Verwechslung von kultureller Gleichartigkeit mit (staats-)bürgerlicher Gleichheit vorliegt. Die wenig reflektierte Zielvorstellung von Modernität in Form kultureller Homogenität ist ein äußerst ungünstiger Ausgangspunkt für die Analyse von Konflikten um Integration, die von allen Beteiligten mit der Meta-Norm Gleichheit betrieben wird. Will man über eine platte Modernisierungsinterpretation von Migration und ihren Folgen hinaus, so darf man nicht nur „die Migranten“ und womöglich deren vermutete „Parallelgesellschaften“ in den Blick nehmen, sondern muss die Reaktionen der Mehrheitsgesellschaft zumindest gleichgewichtig mitthematisieren.

Ein Großteil der seriösen deutschsprachigen Migrations- und Minderheitenforschung ist noch immer in einem - wenn auch modifizierten - Assimilationsmodell gefangen. Ferner besteht ein weißer Fleck in der Forschung mit Blick auf die Integration als gegenseitiger, wenn auch asymmetrischer Prozess der Anpassung bzw. Akkommodation. So fehlen bislang Erkenntnisse über den Wandel der Organisationen und der vielen Institutionen der Mehrheitsgesellschaft in einer de facto multikulturellen Gesellschaft und die damit verknüpften Strategien in zentralen gesellschaftlichen Sektoren wie der öffentlichen Verwaltung (u. a. ethnic mainstreaming), Beratungsstellen und Schulen (citizenship education) sowie quasi-öffentlichen Einrichtungen wie Krankenhäusern und Privatunternehmen (diversity management). Schlussendlich könnte die Reflexion des „Eigenen“ und eine etwas weniger vorschnelle und in der Regel implizite Kategorisierung des „Anderen“ als „modern“ oder „traditionell“ zu produktiveren Fragestellungen in der Migrationsforschung führen.

Prof. Thomas Faist, Leiter des Center on Migration, Citizenship and Development (COMCAD), Universität Bielefeld

Deutschland und Frankreich planen gemeinsame Integrationsprojekte

Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Maria Böhmer (CDU) und der französische Minister für Chancengleichheit Azouz Begag (parteilos) wollen die Kooperation beider Länder im Integrationsbereich verstärken.

Anlässlich eines Treffens Mitte Februar in Berlin sagte die Bundesintegrationsbeauftragte Böhmer: „Die erfolgreiche Integration von Zuwanderern ist von grundlegender Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Dies gilt auch im europäischen Kontext.“ Im Rahmen der deutsch-französischen Kooperation soll eine von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und dem französischen Staatspräsidenten Jacques Chirac (UMP) beschlossene Integrationsinitiative umgesetzt werden, die auch für weitere EU-Mitgliedstaaten offen sein soll:

Die deutsche Integrationsbeauftragte und der französische Integrationsminister einigten sich auf verschiedene Projekte, mit denen v. a. die Verbesserung der Ausbildungs- und Arbeitsmarktsituation junger Migranten erreicht werden soll: „Jugendliche mit Migrationshintergrund sollen verstärkt im Rahmen von Austauschprogrammen gefördert werden.“ Weitere Schwerpunkte sollen auf dem Erfahrungsaustausch von Stadtteilprojekten und der Förderung von Migrantinnen liegen. Die Projekte werden voraussichtlich noch in diesem Jahr beginnen. Die Ergebnisse der Integrationsinitiative sollen Anfang 2007 beraten werden, dem EU-Jahr der Chancengleichheit. th

Weitere Informationen:
www.integrationsbeauftragte.de/gra/presse/presse_1289.php

Kurzmeldungen - Deutschland

Abschiebeschutz für Tschetschenen
Tschetschenische Flüchtlinge dürfen nicht in ihre Heimat abgeschoben werden, wenn ihnen dort Schikanen seitens der russischen Behörden drohen. Dies entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof Anfang Februar (Az. 3 UE 3021/03.A), nachdem eine tschetschenische Familie gegen eine Abschiebungsanordnung geklagt hatte. Die als Asylbewerber abgewiesenen Flüchtlinge sind in Deutschland zu dulden, wenn ihre Existenz bei einer Rückkehr in die russische Konfliktregion nicht gesichert werden könne. Die russischen Behörden stellten zurückkehrende Tschetschenen oft unter einen generellen Terrorismusverdacht. Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge beantragten 2005 mehr als 400 Tschetschenen Asyl in Deutschland.
www.vgh-kassel.justiz.hessen.de

Zentralrat der Muslime - Neuer Vorsitzender
Anfang Februar ist der zum Islam konvertierte Deutsche Ayyub Axel Köhler zum neuen Vorsitzenden des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD) gewählt worden. Der Zentralrat ist neben dem Islamrat der zweite Dachverband der Muslime in Deutschland. Nach eigenen Schätzungen fühlen sich ihm bundesweit rund 800.000 Muslime unterschiedlicher Nationalitäten verbunden. Köhler, der bisher Generalsekretär war, löste Nadeem Elyas ab. Dieser hatte den Vorsitz seit der Gründung des ZMD 1994 inne und war nicht mehr angetreten. Unter Elyas hatte sich der ZMD um die Integration der Muslime in Deutschland und den Dialog mit Politik, Verbänden und Medien bemüht. Köhler kündigte an, den bisherigen Kurs des Verbandes fortzusetzen. Besonders wichtig sei ihm die Zusammenführung der Muslime zu einer einheitlichen Repräsentanz in Deutschland.
www.islam.de/dcsf

Schwimmunterricht für muslimische Jungen zumutbar
Muslimische Eltern, die ihre Söhne vom Schwimmunterricht fern halten, können künftig mit einem Bußgeld belegt werden. Dies entschied das Amtsgericht Düsseldorf Ende Januar (Az. 302 Owi 110 JS 84 12/04). Geklagt hatten die Eltern eines 11-Jährigen. Sie argumentierten, ihr Sohn solle keine Schülerinnen in Badeanzug oder Bikini sehen oder berühren. Dies sei wider den Koran. Die Richter dagegen erklärten, dass die Teilnahme am Schwimmunterricht mit einer knielangen Badehose zumutbar sei. Daraufhin zogen die Eltern ihre Klage zurück, mit der sie bereits im Mai 2005 vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az. 18 K 74/05) gescheitert waren (vgl. MuB 6/05). Anfang der 1990er Jahre hatten deutsche Gerichte entschieden, dass Mädchen islamischen Glaubens nicht am Schwimmunterricht teilnehmen müssen, wenn ihre Eltern dies unter Hinweis auf den Koran ablehnen (Az. 19 A 1706/90, Oberverwaltungsgericht Münster).
www.ag-duesseldorf.nrw.de

Abschiebeschutz für Irakerinnen
Irakerinnen mit westlichem Lebensstil werden in ihrem Herkunftsland verfolgt und dürfen daher nicht abgeschoben werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Göttingen (Az. 2 A 90/05). Das Gericht gab der Klage einer jungen Irakerin statt, die seit 1992 in Deutschland lebt und nach dem Sturz Saddam Husseins abgeschoben werden sollte. Die Lage von allein stehenden Frauen, die sich den Moralvorstellungen im Irak nicht anpassen, sei „mehr als prekär“. Die Klägerin müsse innerhalb kürzester Zeit mit Übergriffen rechnen und könne nicht menschenwürdig leben, so die Richter. Das Gericht stützte sich in der Entscheidung vor allem auf Berichte des Auswärtigen Amtes über die Lebensverhältnisse allein stehender Frauen im Irak.
www.verwaltungsgericht-goettingen.niedersachsen.de

Kein Asyl für syrisch-orthodoxe Christen
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass türkische Staatsangehörige syrisch-orthodoxen Glaubens (Aramäer) bundesweit keinen Asylanspruch mehr haben (Az. 6 UE 2268/04.A). Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass sich die politischen Verhältnisse im Südosten der Türkei in den letzten Jahren verändert hätten. Bei einer Rückkehr dorthin drohe allein aufgrund der Zugehörigkeit zu dieser religiösen Gruppe keine politische Verfolgung mehr. Eine Revision des Urteils wurde nicht zugelassen.
Wegen gewalttätiger Übergriffe und Verfolgung sind die meisten syrisch-orthodoxen Christen aus dem Südosten der Türkei geflohen. Etwa 200.000 Aramäer leben in Europa, davon rund 60.000 in Deutschland. Wie viele von dem Urteil betroffen sind, ist unklar.
www.vgh-kassel.justiz.hessen.de

EU: Diskussion um Freizügigkeit für osteuropäische Arbeitskräfte

Anfang Februar hat die EU-Kommission einen Bericht über die Arbeitnehmermobilität zwischen neuen und alten Mitgliedstaaten seit der Osterweiterung am 1. Mai 2004 vorgestellt. Dieser soll den Mitgliedstaaten als Grundlage für die Entscheidung über eine weitere Beschränkung des Zugangs zu ihren Arbeitsmärkten dienen. Laut Bericht kam es seit 2004 nur zu einem geringen Anstieg der Ost-West-Migration in Europa. Die Kommission empfiehlt daher den Mitgliedstaaten, auf eine Verlängerung der Zugangsbeschränkungen für osteuropäische Arbeitnehmer zu verzichten. Deutschland, Österreich und Belgien wollen an der Beschränkung festhalten.

In den Verträgen über den Beitritt der zehn neuen EU-Mitgliedstaaten (EU10) zum 1. Mai 2004 war auf Drängen Deutschlands und Österreichs den alten Mitgliedstaaten (EU15) die Möglichkeit eingeräumt worden, den Zugang zu ihren Arbeitsmärkten bis maximal 2011 zu beschränken. Jedoch muss die Notwendigkeit einer Beschränkung 2006 und erneut 2009 geprüft und gegebenenfalls begründet werden. Mit Ausnahme Schwedens, Irlands und Großbritanniens hatten 2004 alle EU15-Staaten von der Regelung Gebrauch gemacht (vgl. MuB 3/04). Bis Ende April müssen die Mitgliedstaaten der Kommission nun mitteilen, ob sie den Zugang zu ihren Arbeitsmärkten weiter beschränken wollen.

In ihrem Bericht kommt die Kommission zu dem Schluss, dass die Migrationsströme zwischen EU10 und EU15 zu gering seien, um den EU-Arbeitsmarkt insgesamt zu beeinflussen. Die Mobilitätsströme aus den EU10- in die EU15-Mitgliedstaaten sowie zwischen ersteren seien sehr gering. Der Anteil der EU10-Bürger an der Wohnbevölkerung jedes einzelnen EU15-Mitgliedstaats sei nach der Erweiterung relativ stabil geblieben, mit Ausnahme von Großbritannien, Österreich und Irland. Staatsangehörige der neuen EU10-Staaten machten im Durchschnitt weniger als 1 % der erwerbsfähigen Bevölkerung aus. In Schweden blieb der Anteil nach der Erweiterung stabil bei 0,2 %, obwohl keine Barrieren existierten. In Österreich verdoppelte sich der Anteil der mittel- und osteuropäischen Arbeitnehmer trotz Zugangsbeschränkungen innerhalb von zwei Jahren auf 1,4 %. Auch in Großbritannien verdoppelte sich der Anteil auf 0,4%. Nach einem Bericht der britischen Regierung kamen seit 2004 etwa 346.000 Arbeitnehmer überwiegend aus Polen, Litauen und der Slowakei nach Großbritannien und füllen u. a. im öffentlichen Sektor wichtige Lücken. Gegen Ende 2005 nahm der Zustrom ab. In Irland liegt der Anteil der Arbeitskräfte aus den neuen Mitgliedstaaten mit 2 % am höchsten, in Deutschland liegt er bei 0,7 %.

Die Kommission sieht daher keine direkte Verbindung zwischen den bestehenden Übergangsregelungen und dem Ausmaß der Mobilitätsströme. Laut Kommission hatten die Migrationsströme nach der Erweiterung aber einen positiven Einfluss auf die Volkswirtschaften der EU15-Mitgliedstaaten. Arbeitnehmer aus Osteuropa hätten dazu beigetragen, Qualifikationslücken in den alten Mitgliedstaaten zu schließen. Die Kommission empfiehlt daher allen EU15-Staaten, auf eine Verlängerung der Zugangsbeschränkungen für osteuropäische Arbeitnehmer zu verzichten.

Die Bundesregierung kündigte nach Erscheinen des Berichtes jedoch an, den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt auch in den nächsten drei Jahren und wahrscheinlich bis 2011 zu beschränken. Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) erklärte, „beim Wegfall der bestehenden Beschränkungen wäre mit einem weitaus höheren Andrang von Wanderarbeitnehmern vor allem im Niedriglohnsektor zu rechnen. Dies könnte in der derzeitigen Lage zu nicht hinnehmbaren Spannungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt führen, der weiterhin von hoher Arbeitslosigkeit geprägt ist.“ Auch Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) sieht in den Übergangsfristen einen „weiterhin notwendigen Puffer zum Schutze unseres Arbeitsmarktes und unseres Handwerks“. Die SPD-Abgeordnete im Europäischen Parlament Karin Jöns erklärte zudem, eine Aufhebung der Zugangsbeschränkungen sei Gewerkschaften und Arbeitnehmern „nicht zu vermitteln“.

Die FDP kritisierte die Haltung der Bundesregierung. „Die große Koalition sollte [...] die Beschränkungen für osteuropäische Arbeitnehmer vollständig aufheben“, sagte der Europaabgeordnete Alexander von Lambsdorff. Auch aus den Reihen von Bündnis 90/Die Grünen kam Kritik. „Die Verlängerung der Zugangssperre verschlimmert nur die Probleme“, sagte Elisabeth Schrödter, Arbeitsmarktexpertin der Grünen im Europäischen Parlament. Denn dadurch steige die illegale Beschäftigung und diese sei schwerer zu kontrollieren als die legale. Deutschland solle besser die Entsende-Richtlinie der EU auf alle Branchen anwenden und endlich Mindestlöhne für verschiedene Branchen vorgeben.

Auch einige Wirtschaftsverbände kritisierten die Position der Bundesregierung. Der Arbeitsmarktexperte des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) Oliver Heikaus forderte die Bundesregierung auf, sie solle „in den kommenden drei Jahren den Arbeitsmarkt wenigstens schrittweise öffnen“. Auch der Deutsche Bauernverband (DBV) forderte ein Ende der Beschränkung. Die Landwirtschaft sei zur Ernte auf hunderttausende ausländische Saisonarbeitskräfte angewiesen.

Spanien, Portugal und Finnland kündigten an, ihre Arbeitsmärkte ab Mai dieses Jahres zu öffnen. Frankreich will möglicherweise einige Sektoren öffnen. Neben Deutschland wollen auch Belgien und Österreich den Zugang weiter beschränken. me

Weitere Informationen:
europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/site/de/com/2006/com2006_0048de01.pdf
europa.eu.int/comm/employment_social/free_movement/index_de.htm
www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/presse,did=118410.html
www.dwp.gov.uk/asd/asd5/wp29.pdf

Kurzmeldungen - Europa

EuGH: Urteil zum Aufenthaltsrecht
Kinder türkischer Arbeitnehmer dürfen auch nach Straftaten nicht ohne weiteres abgeschoben werden. So urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 16. Februar in Luxemburg. Durch das zwischen der Türkei und der EU geschlossene Assoziationsabkommen stehen türkische Staatsbürger im Vergleich zu anderen Drittstaatsangehörigen unter besonderem Schutz. Nach dem Ausländergesetz waren bisher Ausländer zwingend auszuweisen, wenn sie wegen schwerer Straftaten zu mindestens drei Jahren Haft verurteilt worden waren. Eine Abschiebung von Kindern türkischer Arbeitnehmer ist nur dann zulässig, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit drohe (Az. Rs C-502/04).
http://www.curia.eu.int/en/content/juris/c2.htm

Niederlande: Sprach- und Kulturtest
Ab Mitte März müssen Einwanderer bereits vor ihrer Einreise in die Niederlande in ihrem Herkunftsland eine Prüfung in niederländischer Sprache und Kultur bestehen. Die obligatorischen Tests sollen nach Angaben von Immigrationsministerin Rita Verdonk (VVD, rechtsliberal) in 138 niederländischen Botschaften absolviert werden können. Es handelt sich um einen 30-minütigen Computertest, der Aufschluss darüber geben soll, ob der Einwanderungswillige auf das Leben in der niederländischen Gesellschaft vorbereitet ist. Wer den Test bestehe, sei „mehr als willkommen in den Niederlanden“, sagte Verdonk. Der Test gilt ausschließlich für permanente Einwanderer aus Nicht-EU-Staaten. Er kostet rund 350 Euro. Im ersten Jahr werden etwa 14.000 Prüfungskandidaten, überwiegend aus der Türkei, Marokko und Suriname erwartet.

Großbritannien: Imam verurteilt
Anfang Februar ist in London der prominente muslimische „Hassprediger“ Abu Hamza al-Masri wegen Anstiftung zu Mord und Rassenhass zu sieben Jahren Haft verurteilt worden (vgl. MuB 5/04). Der aus Ägypten stammende 47-Jährige mit britischem Pass leitete eine große Moschee im Norden Londons. Al-Masri galt als einer der einflussreichsten Männer der britischen Islamisten-Szene. Nach der Verbüßung der Strafe wird ein Auslieferungsverfahren in die Vereinigten Staaten beginnen, wo al-Masri wegen Beteiligung an einer Entführung im Jemen und wegen Vorbereitung eines Terroristen-Trainingslagers in Oregon gesucht wird.

Italien: Neue Einbürgerungsregelungen
Das italienische Parlament hat Ende 2005 neue Einbürgerungsregelungen erlassen. Alle kroatischen und slowenischen Staatsbürger, die zur italienischen Minderheit gehören, können nun die italienische Staatsbürgerschaft erhalten. Dazu müssen sie nachweisen, dass ihre direkten Vorfahren in den Gebieten ansässig waren, die Italien in Folge des Pariser Friedensvertrages von 1947 an das ehemalige Jugoslawien abgetreten hatte. Dies sind vor allem die Regionen Istrien und Dalmatien sowie die davor gelagerten kroatischen Inseln. Bisher konnten Angehörige der italienischen Minderheit nur dann die Staatsbürgerschaft erhalten, wenn sie vor 1948 geboren wurden. In Kroatien und Slowenien stieß die Gesetzesnovelle auf heftige Kritik.
http://www.parlamento.it

Großbritannien: Umgang mit Hasspredigern
Die britische Regierung hat im Parlament eine Niederlage im Hinblick auf die striktere Bekämpfung von Hasspredigern erlitten. Hauptkritikpunkt an der Gesetzesvorlage gegen rassistisch oder religiös motivierte Hassprediger war, dass die darin vorgesehenen Maßnahmen die Redefreiheit einschränkten. Das Gesetz wird nun mit den vom Oberhaus geforderten Änderungen auf den Weg gebracht. Damit scheiterte die Regierung Blair erneut mit einem Gesetzesvorhaben gegen Terrorverdächtige (vgl. MuB 10/05).

Kurzmeldungen - Welt

UNHCR: Flüchtlingszahl sinkt weiter
Weltweit gibt es nach Angaben der Flüchtlingsorganisation der Vereinten Nationen (UNHCR) derzeit etwa 10 Mio. Flüchtlinge und 25 Mio. Binnenvertriebene. Damit sei die Zahl so niedrig wie seit 25 Jahren nicht mehr, so UN-Flüchtlingshochkommissar Antonio Guterres vor dem EU-Parlament. Die Hürden seien größer geworden, in den Aufnahmestaaten Schutz und Zuflucht zu finden. Er warnte die EU vor einem einheitlichen Asylrecht auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner: „Europa ist und bleibt ein Asylkontinent“.
www.europarl.eu.int

USA: Patriot Act verlängert
Nach einer zwei Monate andauernden Kontroverse (vgl. MuB 6/05) haben beide Kammern des Kongresses die Anti-Terror-Gesetze des umstrittenen „Patriot Act“ unbefristet verlängert. Von 16 auslaufenden Bestimmungen wurden 14 verlängert, wobei jedoch Zugeständnisse an die demokratische Opposition gemacht wurden. Kernpunkt des Streits war die Balance zwischen nationaler Sicherheit und Bürgerrechten. Anfang Februar war Präsident George W. Bush (Republikaner) im Repräsentantenhaus noch mit seiner Forderung nach einer unbefristeten Verlängerung gescheitert. Der nun von Vertretern des Weißen Hauses, des Repräsentantenhauses und des Senats erarbeitete Kompromiss wurde mehrheitlich angenommen.
www.senate.gov
www.house.gov

Deutschland: Weitere Debatte um Gesprächsleitfaden bei Einbürgerungen
(nur online verfügbar)

Die Debatte um die Verwendung von Gesprächsleitfäden im Vorfeld von Einbürgerungen hält an. In Bayern gibt es inzwischen einen eigenen Fragenkatalog, der in Gesprächen mit Einbürgerungswilligen zur Anwendung kommt. Auch Hessen setzt auf einen eigenen Einbürgerungstest. CDU und CSU drängen auf eine bundeseinheitliche Lösung.

Ausgelöst wurde die Debatte durch einen Gesprächsleitfaden für Behördenmitarbeiter in Baden-Württemberg. Mit dessen Hilfe sollte bei einbürgerungswilligen Personen aus 57 mehrheitlich muslimischen Staaten Werteeinstellungen geprüft werden (vgl. MuB 1/06). In den Religionsgemeinschaften und in der Politik war daraufhin deutliche Kritik laut geworden, während auch in anderen Bundesländern über eine Gesinnungsprüfung diskutiert wurde.

Info-Box:
Auszug aus dem hessischen Einbürgerungstest:
Frage 3: Nennen Sie drei deutsche Mittelgebirge!
Frage 10: Welche Versammlung tagte im Jahr 1848 in der Frankfurter Paulskirche?
Frage 17: Erläutern Sie den Begriff „Existenzrecht Israels“!
Frage 29: Nennen Sie die Bundesländer, die heute auf dem Gebiet der ehemaligen DDR existieren!
Frage 47: Welche Möglichkeiten haben Eltern, die Partnerwahl ihres Sohnes oder ihrer Tochter zu beeinflussen? Welche Handlungen sind verboten?
Frage 58: Für die Abgeordneten in den Parlamenten gilt der „Grundsatz des freien Mandats“. Was heißt das?
Frage 71: Die Rechtsordnung verbietet, privat Vergeltung zu üben oder das Recht auf eigene Faust durchzusetzen. Das Opfer einer Straftat darf an dem Täter keine Rache nehmen. Wem steht alleine die Strafgewalt zu?
Frage 84: Der deutsche Maler Caspar David Friedrich malte auf einem seiner bekanntesten Bilder eine Landschaft auf der Ostseeinsel Rügen. Welches Motiv zeigt dieses Bild?
Frage 94: Welche Personen gelten in Deutschland als Pioniere des Automobilbaus? Nennen Sie zwei Namen.
Frage 97: Welcher deutsche Arzt entdeckte die Erreger von Cholera und Tuberkulose?

Das Bundesland Hessen verwarf zunächst die Idee, einen ähnlichen Leitfaden wie in Baden-Württemberg zu entwickeln. Nun wurde aber ein Einbürgerungstest entwickelt. Er soll bei allen Einbürgerungswilligen zum Einsatz kommen und umfasst 100 Fragen, die im Internet bereits veröffentlicht wurden. Unter anderem werden Themen wie deutsche Geschichte und Kultur sowie Inhalte des Grundgesetzes abgefragt (siehe Info-Box). Außerdem wird das Einbürgerungsverfahren durch obligatorische Kurse zur Integration ergänzt, in denen die Migranten auf den Wissens- und Wertetest vorbereitet werden sollen. Innenminister Volker Bouffier (CDU) erklärte, jeder, der Deutscher werden wolle, solle „sich zuvor intensiv mit unserem Land und seiner Werteordnung auseinander gesetzt und sie auch akzeptiert haben“. Eine einseitige Verpflichtung für Muslime lehnte er indes ab.

Integrationskurse gibt es seit In-Kraft-Treten des Zuwanderungsgesetzes 2005 bundesweit. Allerdings richten sich die Kurse an Neuzuwanderer, nicht an Einbürgerungswillige. Migranten, die nach Deutschland kommen, sind in der Regel zur Teilnahme an diesen Kursen verpflichtet. Ausländer, die schon länger in Deutschland leben, können nur teilnehmen, wenn es die Kapazitäten zulassen (vgl. MuB 5/04).

Das bayerische Innenministerium führte Anfang März einen eigenen Gesprächsleitfaden zur Einbürgerungspraxis ein. Neben der Regelanfrage beim Verfassungsschutz wird in Bayern jeder Einbürgerungswillige künftig auch befragt, ob er einer der vom Landesinnenministerium in München als extremistisch eingestuften Organisationen angehört oder diese unterstützt. Grundlage ist eine Liste aller Organisationen, die vom bayerischen Verfassungsschutz beobachtet werden. Dazu gehören neben zahlreichen islamistischen Gruppierungen wie etwa der Organisation Milli Görüs auch die Linkspartei, die DVU und die Republikaner.

Die Innenminister der unionsregierten Länder einigten sich Anfang Februar auf eine gemeinsame Linie beim Thema Einbürgerung. Vier Voraussetzungen sollen künftig gelten: ein bestandener Sprachtest, ein Staatsbürgerschaftskurs, eine Befragung des Bewerbers auf der Grundlage eines Gesprächsleitfadens und eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz. Ein daran orientiertes bundeseinheitliches Vorgehen soll im Mai bei der Innenministerkonferenz des Bundes und der Länder in Garmisch abgestimmt werden. Dies sei nötig, um Einbürgerungstourismus zwischen den Ländern zu verhindern. Die Bundesintegrationsbeauftragte Maria Böhmer (CDU) begrüßte die Einigung: „Wir brauchen bei der Einbürgerung mehr als die Unterschrift unter unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung.“ Der niedersächsische Innenminister Schünemann (CDU) sprach sich ebenfalls für verpflichtende Kurse in Gesellschaftskunde aus. „Wenn wir das in das Zuwanderungsgesetz schreiben würden, wäre es bundesweit geregelt“, so Schünemann.

Die „Fragebogen“-Praxis wurde aber auch weiterhin scharf kritisiert. Der Zentralrat der Muslime erwägt eine Verfassungsklage gegen das Land Baden-Württemberg. Sollte es den Gesprächsleitfaden nicht zurückziehen, so werde der Zentralrat „gerichtlich dagegen vorgehen“, so ein Sprecher. Der Fragenkatalog sei „verfassungswidriges Verhalten von Amts wegen“. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Kardinal Karl Lehmann kritisierte die Praxis ebenfalls: „Staatliche Gewissensprüfungen haben sich noch nie bewährt.“

Gegen Fragebögen sprachen sich auch die beiden SPD-Innenminister Ehrhart Körting aus Berlin und Karl-Peter Bruch aus Rheinland-Pfalz aus. Heftige Kritik kam aus den Reihen von Linkspartei und Bündnis 90/Die Grünen. Per Antrag (16/356) appellierte die Grünen-Fraktion an die Bundesregierung, auf das Land Baden-Württemberg einzuwirken, den „Muslimtest“ zurückzuziehen. FDP-Generalsekretär Dirk Niebel sagte: „Es muss erlaubt sein, sich einen persönlichen Eindruck über jemanden zu verschaffen, der deutscher Staatsbürger werden will.“ Dies dürfe aber nicht über einen Gewissenstest geschehen. Niebel sprach sich dafür aus, einen bundeseinheitlichen Leitfaden zu erarbeiten. Die baden-württembergische Landesregierung verteidigte indes ihr Vorgehen. Fragen etwa nach der Akzeptanz von Gewalt gegen Ehefrauen oder Töchter seien unverzichtbar, sagte ein Ministeriumssprecher und verwies auf Zwangsehen. Auch Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) signalisierte Unterstützung. Der Fragebogen sei sinnvoll. „Wer unsere Regeln nicht anerkennen will, der muss auch nicht nach Deutschland kommen“, sagte Schäuble. chw

Weitere Informationen:
www.innenministerium.baden-wuerttemberg.de/de/Auslaender/83820.html
www.stmi.bayern.de
www.hmdi.hessen.de
www.integrationsbeauftragte.de
www.aufenthaltstitel.de/zuwg
www.einbuergerung.de

Deutschland: Schlechte Noten für das Bildungssystem
(nur online verfügbar)

Der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für das Recht auf Bildung hat die deutschen Schulen kritisiert. Bei seinem zehntätigen Deutschland-Besuch im Februar beanstandete Vernor Muñoz Villalobos insbesondere die schlechten Bildungschancen für Migrantenkinder.

Der Sonderberichterstatter Vernor Muñoz Villalobos, der von der UN-Menschenrechtskommission ernannt wurde, soll weltweit die Verwirklichung des Rechts auf Bildung untersuchen. Muñoz kritisierte die fehlende Chancengleichheit und das damit verschenkte Bildungspotenzial in Deutschland. Das deutsche Schulsystem versage darin, alle Schüler mit einzubeziehen und verlöre damit Ressourcen, urteilte der Professor für Zivilrecht aus Costa Rica am Ende seiner Reise. Er hatte einige Schulen, Kindergärten und Universitäten im Bundesgebiet besuchte. „Es gibt eine ganz klare Verknüpfung von sozialer Herkunft und Bildungserfolg“, so Muñoz. Die frühe Aufteilung der Schüler auf verschiedene Schulformen in Deutschland sei einzigartig und kontraproduktiv. Gerade Jungen und Mädchen aus sozial schwachen Familien, unter ihnen viele Migranten, würden benachteiligt. Schon im Kindergarten und in der Grundschule erhielten diese Kinder zu wenig Förderung. Vier Jahre genügten in der Grundschule keineswegs, um Bildungsdefizite aus dem Elternhaus auszugleichen. Der Bildungserfolg sei „durch das System aufgezwungen und nicht durch das Potenzial des Kindes“, so Muñoz weiter. Bei den Bildungschancen für Zuwandererkinder gehe es „eher um ein soziales als um ein ethnisches Problem“. Aufgrund der fehlenden Durchlässigkeit nach oben sei ein späterer Wechsel der Schulform oft nicht mehr möglich. Nach unten dagegen sei die Durchlässigkeit hoch. Kein Land außer Österreich verteilt die Schüler so früh und so endgültig auf verschiedene Schulformen wie Deutschland. In den meisten Bundesländern geschieht dies bereits im zehnten Lebensjahr.

Konkret forderte Muñoz eine Debatte über die Struktur des Bildungswesens sowie eine kostenlose vorschulische Erziehung. Insbesondere für Migrantenkinder könne das eine Chance sein, um vor der Einschulung die Sprachkompetenz zu verbessern. Muñoz empfahl der Bundesregierung und den Bundesländern, die Trennung in die verschiedenen Schullaufbahnen später vorzunehmen. Ebenso kritisch äußerte sich Muñoz über die Tendenz, immer mehr Kompetenzen im Bildungsbereich auf Länderebene zu verlagern. Dadurch nehme sich der Bund die Chance, Einheit und Gleichberechtigung zu garantieren.

Zwischen deutschen Schülern und jenen mit Migrationshintergrund, von denen viele aus sozial schwachen Familien stammen, gibt es in Deutschland gravierende Unterschiede. So erreichen 42 % der Kinder mit Migrationshintergrund einen Hauptschulabschluss (deutsche Schüler: 25 %) und nur 9 % das Abitur (deutsche Schüler: 25 %). 20 % bleiben ganz ohne Schulabschluss (deutsche Schüler: 9 %).

Der Rückstand der 15-jährigen Kinder mit Migrationshintergrund in der Lesekompetenz gegenüber Deutschen betrug 2003 zwei Schuljahre. Migrantenkinder erhalten weniger vorschulische Förderung, sie werden häufiger von der Einschulung zurückgestellt, sie bekommen deutlich öfter eine Hauptschulempfehlung und müssen häufiger ein Schuljahr wiederholen. Im Verlauf ihrer Bildungskarriere werden Migrantenkinder von deutschen Schülern immer stärker getrennt, was eine ethnische Differenzierung bei den schulischen Qualifikationen zur Folge hat. Derzeit wird am Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin an einer Studie gearbeitet, die anhand gesammelter Daten aus vergangenen Untersuchungen zeigen soll, inwiefern das Recht auf Bildung in Deutschland umgesetzt wird.

Muñoz bekräftigte, er habe Deutschland ausgewählt, weil es sich in einem interessanten Reformprozess befinde. Der Besuch des Sonderberichterstatters wurde unterschiedlich aufgenommen. „Es ist nicht so, dass er kommt, weil in Deutschland dramatische Verhältnisse herrschen“, sagte die Präsidentin der Kultusministerkonferenz und schleswig-holsteinische Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave (SPD). Marianne Demmer, Vizevorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), dagegen mutmaßte, dass der Sonderberichterstatter beunruhigt sei über die Ergebnisse der Pisa-Untersuchung und sich nun vor Ort einen Überblick verschaffen wolle. Die Bundesintegrationsbeauftragte Maria Böhmer (CDU) bekräftigte in einem Gespräch mit Muñoz die Schlüsselrolle der deutschen Sprache für die Integration ausländischer Schüler. Häufig wiesen ausländische Kinder Defizite in der Muttersprache und im Deutschen auf.

Der Berliner Schulsenator Klaus Böger (SPD) sagte voraus, dass Muñoz' Bemerkungen zur Strukturdebatte „Eruptionen“ zur Folge haben würden. Die Forderung nach kostenlosen Kindertagesstätten sei „eine sehr schöne und gute Anregung“. Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) wies darauf hin, dass das Thema der beruflichen Bildung bei Muñoz' Besuch zu kurz gekommen sei. Ihr komme aber eine besondere Bedeutung für die Integration zu. Sie widersprach der Einschätzung von Muñoz über den Föderalismus, sie sehe darin kein Hindernis für Mobilität und Vergleichbarkeit. chw

Weitere Informationen:
www.ohchr.org/english/issues/education/rapporteur

Frankreich: Einwanderungsrecht soll reformiert werden
(nur online verfügbar)

Frankreich will verstärkt hoch qualifizierte Arbeitskräfte ins Land holen. Die Regelungen für Aufenthalt und Familiennachzug sollen dagegen verschärft werden. So sehen es die Pläne des französischen Innenministers Nikolas Sarkozy (UMP) vor. Im Mai soll über den Gesetzesvorschlag im Parlament abgestimmt werden.

Im Mittelpunkt der Reformvorschläge stehen die Verschärfungen der Einreise- und Aufenthaltsregelungen. Frankreich sei „das EU-Einwanderungsland Nummer eins für Asylbewerber“, begründete Sarkozy seine Vorschläge. Während in Frankreich die Zahl der Asylanträge (Erst- und Folgeanträge) in den letzten drei Jahren relativ stabil blieb (-0,6 %), sank sie beispielsweise in Großbritannien (-29 %) und Deutschland (-20 %) deutlich. Darüber hinaus stieg der Nachzug von Familienangehörigen nach Angaben des französischen Büros für internationale Migration (Office des Migrations Internationales - OMI) um rund 20 % an (2003: 22.585; 2004: 26.914).

Info-Box:
Der Beitrag von Bernhard Schmid auf qantara.de stellt die Vorschläge der französischen Regierung in den Kontext europäischer Zuwanderungspolitik.
www.qantara.de/webcom/show_article.php/_c-468/_nr-490/_p-1/i.html

Sarkozys Reformvorschläge beinhalten auch ein „Konzept der ausgewählten Einwanderung“. Damit sollen vor allem hoch qualifizierte Ausländer nach Frankreich kommen dürfen. Ausländische Studienbewerber sollen eine spezielle Aufenthaltserlaubnis erhalten. Diese soll daran gekoppelt werden, dass die Bewerber nach dem Diplom in ihre Herkunftsländer zurückkehren. Den besten Absolventen soll allerdings die Möglichkeit eingeräumt werden, erste Berufserfahrungen in Frankreich zu sammeln. Bei ausländischen Studienbewerbern soll ein Punktesystem eingeführt werden. Dabei werden vor allem diejenigen bevorzugt in Frankreich zugelassen werden, die sich für wenig gefragte Studiengänge interessieren.

Wissenschaftler, Techniker und Künstler sollen eine Aufenthaltsgenehmigung von bis zu drei Jahren erhalten, sofern dies wirtschaftlich sinnvoll erscheint und Frankreich über genügend Wohnraum und Beschäftigungsmöglichkeiten verfügt. Generell sollen ausländische Arbeitskräfte nur noch bei Bedarf nach Frankreich kommen dürfen. Sie sollen zukünftig ein konkretes Arbeitsangebot vorweisen, ähnlich wie dies bereits in Italien der Fall ist (vgl. MuB 7/03). So soll eine Inanspruchnahme der Migranten von Sozialleistungen verhindert werden.

Mit allen Ausländern, die sich dauerhaft in Frankreich aufhalten, plant Sarkozy einen „Integrationsvertrag“ abzuschließen. Hier sollen Migranten verpflichtet werden, die französische Sprache zu lernen und die französischen Gesetze v. a. im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter zu respektieren. Bürgermeister und Landräte würden in Zukunft die Aufgabe haben, die Einhaltung des Integrationsvertrages zu prüfen, bevor sie eine 10-jährige Aufenthaltsgenehmigung ausstellen.

Auch für den Familiennachzug sieht Sarkozy strengere Regelungen vor. So sollen in Zukunft Migranten erst nach ein bis zwei Jahren einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen können. Der Familiennachzug soll an den legalen Aufenthalt des Antragstellers, ausreichende finanzielle Ressourcen, angemessenen Wohnraum und die Unterzeichnung des Integrationsvertrages geknüpft werden. Durch diese Auflagen soll der Familiennachzug begrenzt werden.

Migranten, die sich illegal im Land aufhalten, sollen in Zukunft selbst nach einem 10-jährigen Aufenthalt nicht mehr automatisch legalisiert werden. Landräte sollen die Integrationsleistungen der Antragsteller im Hinblick auf die Beherrschung der französischen Sprache und die Einhaltung der französischen Gesetzgebung beurteilen.

Auch für Eheschließungen zwischen Franzosen und Ausländern sind Änderungen geplant. Bei Eheschließungen im Ausland (2004: ca. 34.000) soll zukünftig eine Anhörung zur Anerkennung der Ehe stattfinden. Sollte Sarkozy seine Vorstellungen umsetzen können, würde eine Heirat mit einem französischen Staatsangehörigen nicht mehr ausreichen, um automatisch eine zunächst befristete Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Die Zeitspanne, bevor eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann, soll ebenfalls verlängert werden. Auf diese Weise soll u. a. Scheinehen vorgebeugt werden.

Gegen Sarkozys Gesetzesvorschlag haben sich rund 100 Menschenrechtsorganisationen und linke Parteien zu der Gruppe „Gegen eine Wegwerf-Immigration“ („Contre une immigration jetable“) vereint. Sie kritisieren, dass der Entwurf „grundlegende Menschenrechte“ verletze. Es sei inakzeptabel, dass „nur noch die Ausländer ins Land kommen werden, die der französischen Wirtschaft von Nutzen sind“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung.

„Die Einwanderung kann eine Chance für Frankreich sein: Sie ist eine Quelle sozialer, kultureller und wirtschaftlicher Bereicherung, wenn sie unter Beachtung unserer Regeln und unserer Gesetze kontrolliert wird“, erklärte der französische Premierminister Dominique de Villepin (parteilos). Allerdings wisse auch jeder, dass „illegale Einwanderung zur Arbeitsplatzunsicherheit aller Beteiligten führt, die grundlegendsten Rechte des Menschen in Frage stellt und ein inakzeptables Problem für unsere Gesellschaft darstellt.“ Um die Chancen und Risiken der Zuwanderung kontrollieren zu können, müsse eine moderne Immigrationspolitik die sozialen, wirtschaftlichen, entwicklungs- und sicherheitspolitischen Herausforderungen berücksichtigen, so der Premierminister. Mit der von Innenminister Sarkozy vorgeschlagenen Gesetzesnovelle würde die Regierung diesem Anspruch nachkommen und ihrer 2002 eingeschlagenen Linie in der Einwanderungspolitik treu bleiben. Die bisher erlassenen Regelungen würden nicht ersetzt, sondern von den Reformvorschlägen ergänzt. Im Mai soll das französische Parlament über Sarkozys Vorschläge abstimmen. th

Weitere Informationen:
www.premier-ministre.gouv.fr (Seite des frz. Premierministers)
www.contreimmigrationjetable.org (Bündnis „Gegen eine Wegwerfimmigration“)
www.ofpra.gouv.fr (L’Office français de protection des réfugiés et apatrides)
www.anaem.social.fr (Agence National de l’Accueil des Etrangers et des Migrations)
www.homeoffice.gov.uk (Britisches Home Office)
www.bamf.de (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)
www.unhcr.de/unhcr.php/cat/27/aid/1185

EU: Mitteilung der Kommission zum europäischen Asylsystem
(nur online verfügbar)

Die Europäische Kommission hat Mitte Februar eine Mitteilung angenommen, in der sie Schritte zu einem gemeinsamen europäischen Asylsystem beschreibt. Dabei geht es vor allem um die praktische Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten. Entsprechend heißt es in der Mitteilung, die Einführung eines gemeinsamen europäischen Asylsystems erfordere „Anstrengungen zur Harmonisierung nicht nur des Rechts, sondern auch der Praxis“.

Die Mitteilung der Kommission dient der Umsetzung des „Haager Programms zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht der EU“. Das im November 2004 von den Mitgliedstaaten beschlossene Haager Programm enthält einen Arbeitsplan für Maßnahmen im Bereich Justiz und Inneres, die bis 2010 beschlossen werden sollen (vgl. MuB 9/04). Ein Schwerpunkt hierbei ist die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Asylsystems. Das Haager Programm ist die Fortsetzung des Tampere-Programms, das Maßnahmen für die erste Phase der Asylrechts-Harmonisierung enthielt (MuB 8/99).

In ihrer Mitteilung „Über die Intensivierung der konkreten Zusammenarbeit. Neue Strukturen, neue Konzepte: Verbesserung der Beschlussfassung im gemeinsamen europäischen Asylsystem“ verweist die Kommission auf die begrenzte Wirksamkeit einzelstaatlicher Maßnahmen in einer EU ohne Binnengrenzen. Eine rechtliche Harmonisierung der Asylpolitik allein sei aber nicht ausreichend. Vielmehr solle die konkrete Zusammenarbeit den Mitgliedstaaten Gelegenheit bieten, „sich mit den Systemen und Praktiken anderer Mitgliedstaaten vertraut zu machen und auf operativer Ebene engere Arbeitsbeziehungen zwischen den Asylbehörden zu entwickeln“. Das Ziel dieser Zusammenarbeit „ist eine größere Konvergenz der einzelstaatlichen Entscheidungen im Rahmen der vom gemeinschaftlichen Asylrecht vorgegeben Regeln“.

Die Kommission greift konkret drei Aspekte auf: die Einführung eines einheitlichen Asylverfahrens, die Sammlung und Bewertung von Informationen über die Herkunftsländer sowie Situationen, in denen ein Mitgliedstaat bzw. dessen Asylsystem und Aufnahmekapazitäten unter Druck geraten (vgl. MuB 1/06).

Die Kommission empfiehlt die Einrichtung eines einheitlichen Asylverfahrens, in dem alle möglichen Gründe für eine Schutzgewährung im Rahmen eines einzigen Verfahrens bearbeitet werden. Dadurch sollen Verzögerungen und Mehrfachanträge auf ein Mindestmaß reduziert werden. Die Kommission will die erforderlichen gesetzlichen und administrativen Maßnahmen in den einzelnen Mitgliedstaaten identifizieren, die für ein einheitliches Asylverfahren notwendig sind bzw. diesem entgegenstehen.

Die Kommission verweist ferner auf die Bedeutung von Informationen über die Herkunftsländer (COI – Country of Origin Information), um die Schutzbedürftigkeit eines Antragstellers zu bewerten. Eine einheitliche Vorgehensweise bei der Sammlung und Analyse dieser Informationen werde zu einer Angleichung der Asylregeln führen. Deshalb schlägt die Kommission vor, Leitlinien für die Erstellung dieser Informationen festzulegen und ein gemeinsames Portal für die COI-Datenbanken der Mitgliedstaaten einzurichten (vgl. MuB 1/06).

Ferner heißt es, dass „nicht einige wenige Mitgliedstaaten den Asyldruck besonders stark zu spüren bekommen“ dürften. Sollten Mitgliedstaaten mit „einer besonderen Belastung“ konfrontiert sein, seien Maßnahmen erforderlich, damit sie dennoch ihren gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen nachkommen können. Eine dieser Maßnahmen betrifft den Europäischen Flüchtlingsfonds, damit die betroffenen Staaten „rasch und möglichst unbürokratisch Mittel erhalten können“. vö

In ihrer Mitteilung bezieht sich die Kommission auf bereits beschlossene Richtlinien und weitere Mitteilungen. Die hier besprochene Mitteilung, ein ausführlicher Anhang mit detaillierter Beschreibung der notwendigen Arbeitsschritte sowie weitere relevante Dokumente finden sich auf der Website der Kommission: europa.eu.int/comm/justice_home/doc_centre/asylum/doc_asylum_intro_de.htm

Rezensionen / Literatur

Migration und Migrationspolitik im Prozess der europäischen Integration?
Im Mai 2004 lief die 5-jährige Übergangsfrist zur weiteren Integration der Asyl- und Migrationspolitik in die EU-Gemeinschaftspolitik ab, ohne dass jedoch das Ziel einer weitgehenden Vergemeinschaftung erreicht wurde. Die Studie von Ursula Birsl, die gleichzeitig ihre Habilitationsschrift ist, setzt sich mit der Frage auseinander, warum dieses Projekt bislang scheiterte. Das Leitmotiv der externen und internen Offenheit bzw. Geschlossenheit westeuropäischer Einwanderungsländer zugrunde legend untersucht die Autorin, inwiefern ausgewählte Länder zur Übertragung nationalstaatlicher Kompetenzen auf die EU-Ebene bereit sind bzw. welche Faktoren einer solchen Übertragung entgegen stehen. Neben der politischen Dimension der Kompetenzverlagerung und der Inklusion oder Exklusion von Migranten, etwa durch unterschiedliche Staatsbürgerschaftsregime, wird auch die soziale und politisch-kulturelle Dimension von Migration einer Analyse unterzogen.
Die untersuchten EU-Staaten Deutschland, Großbritannien und Spanien spiegeln jeweils einen Prototypen von Immigrationsländern (Anwerbestaat, Kolonialmigration, neues Einwanderungsland) sowie unterschiedliche Stellungen im europäischen Integrationsprozess wider. Bevor sich Birsl jedoch der Analyse der nationalstaatlichen Besonderheiten widmet, erfolgt zunächst eine Einbettung in die theoretische Auseinandersetzung mit dem sozialen Phänomen der Migration und dessen Verhältnis zu politischen Wirklichkeitsdefinitionen und ideologisierten Deutungsmustern. Dabei wird auch die Frage nach dem nationalstaatlichen Kontrollverlust im Kontext der Globalisierung sowie der Angleichung nationaler Migrationspolitiken hinterfragt. Dem folgt ein Überblick zur Migrationsgeschichte Westeuropas (EU 15) seit Ende des Zweiten Weltkrieges, wobei insbesondere die Entwicklung einer gemeinschaftlichen Migrationspolitik vor und nach dem Vertrag von Amsterdam betrachtet wird.
Anhand einer Analyse der drei Länderbeispiele Deutschland, Großbritannien und Spanien untersuchen die Autorin und ihre Mitarbeiterin die interne und externe Offenheit bzw. Geschlossenheit der Untersuchungsländer und arbeiten Divergenzen und Konvergenzen heraus. Dabei greift Birsl auf die Untersuchungsergebnisse eines gemeinsamen Forschungsprojekts der Universitäten Göttingen, Barcelona, Birmingham und Keele (Staffordshire) zurück. In einem Vergleich aller 15 „alten“ EU-Staaten werden schließlich die strukturellen, gesellschaftlichen und politischen Voraussetzungen sowie die Möglichkeiten einer Kompetenzverlagerung von nationaler auf EU-Ebene analysiert. Das Werk von Ursula Birsl stellt einen wichtigen Beitrag in der aktuellen Debatte um die Europäisierung der Migrationspolitik im Kontext der Globalisierung dar.
Ursula Birsl: Migration und Migrationspolitik im Prozess der europäischen Integration? (unter Mitarbeit von Doreen Müller), 2005, Opladen, Verlag Barbara Budrich, 360 S., ISBN 3-938094-31-41, Preis: 36 Euro, Online-Bestellung: www.budrich-verlag.de

Verworfenes Leben - Die Ausgegrenzten der Moderne
Die Ausgegrenzten der Moderne sind Menschen, „die keinen definierten sozialen Status besitzen, vom Standpunkt der materiellen und intellektuellen Produktion für überflüssig erachtet werden und sich auch selbst so empfinden“, so Zygmunt Baumann in seinem aktuellen Buch „Verworfenes Leben“. Die Produktion „menschlichen Abfalls“ ist eine zentrale Begleiterscheinung der Moderne und hat durch die globale Ausweitung eine weltweite Erzeugung marginalisierter, „unnützer“ Menschen hervorgebracht. Für Baumann sind Flüchtlinge, Heimatlose, Asylbewerber, Migranten und Menschen ohne Papiere die „Kollateralverluste“ der globalen Modernisierung, da diese Menschen als „nutzlos“ und als Belastung der sozialen Systeme gelten. In seinem Buch vollzieht er eine längst fällige Kulturkritik unserer Zeit, die vor keinem Tabu zurückschreckt.
Der Steuerungsverlust der globalisierten Wirtschaft, den der moderne Nationalstaat erleidet, führt zu einer Prioritätenverlagerung seiner Aufgabengebiete. Der Staat kann das Versprechen des Sozialstaats nicht mehr einhalten, also verlagert er sein Hauptaugenmerk auf die persönliche Unversehrtheit seiner Bürger. Nur so ist der überdimensionierte Kampf gegen den Terror zu verstehen, bei dem Asylbewerber und Migranten mit Terroristen assoziiert werden. Der „Staatsfeind Nummer eins“ ist nicht mehr die Arbeitslosigkeit, sondern lebt in den französischen banlieues, den deutschen Einwanderervierteln und englischen Großstädten - marginalisiert und am Rand unserer Gesellschaft. Diese marginalisierten städtischen Viertel bleiben nur „Zwischenstationen“ der Überzähligen auf ihrer permanenten Odyssee. Im nationalstaatlichen Fokus sind sie allenfalls „Brutstätten der Kleinkriminalität, der Bettelei und der Prostitution“ und bieten damit willkommenen Anlass für eine Politik der „harten Hand“ gegen den „menschlichen Abfall ausländischer Herkunft“. Den „Nutzlosen“ und „Schmarotzern“ unserer Zeit wird nun auch noch der Stempel der Gefahr bzw. des Terrorismus aufgedrückt, so Baumann.
Die Konsequenz der „westlich zivilisierten Welt“ besteht in Abschottung und Ignoranz. Ihre Verantwortung besteht nicht mehr in der Aufnahme von Verfolgten und Migranten, sondern entweder in der von Tony Blair vorgeschlagenen „heimatnahen“ Verwahrung dieser Menschen oder in deren gesellschaftlichem Ausschluss in den großstädtischen Randbezirken. „Flüchtlinge sind menschlicher Abfall, der dort, wo er eintrifft und sich vorübergehend aufhält, keine nützliche Rolle einzunehmen und in der neuen sozialen Umgebung weder die Absicht noch die realistische Aussicht auf Assimilation oder Eingliederung hat.“ Asylbewerber bewegen sich in einem staatenlosen Raum, der sie außerhalb jeglichen Gesetzes stellt. Ihre Chance auf eine vollkommene und legitime Wiederaufnahme in die Gesellschaft ist außerordentlich gering. Sie landen meist auf den „Müllhalden“ unserer Zivilisation.
„Die Geschichte, in der und mit der wir wachsen, hat kein Interesse an Abfall“, so Baumann. Die entstehenden Berge „menschlichen Überschusses“ besteigen wir weder tatsächlich noch theoretisch, „so wie wir nicht in Problemvierteln spazieren gehen, in armseligen Straßen, städtischen Ghettos, Asylbewerberlagern oder anderen Gegenden, von deren Betreten abgeraten wird.“
Die große Schwäche des Buches sind fehlende Belege. Weder Zahlen noch wissenschaftlich relevante Daten lässt Baumann seinen Ausführungen zukommen, einzig Zeitungsmaterial dient der Unterstützung seiner Thesen. Dennoch fällt es schwer, seiner pessimistischen Logik des Fortschritts zu widersprechen. Er leistet einen nachdenklich stimmenden essayistischen Beitrag zur Interpretation unserer Zeit.
Zygmunt Baumann: Verworfenes Leben - Die Ausgegrenzten der Moderne, 2005, Hamburg, Hamburger Edition HIS Verlagsgesellschaft mbH, 195 Seiten, ISBN 3936096570, Preis: 20 Euro, Online-Bestellung: www.his-online.de

Sabine Ipsen-Peitzmeier, Markus Kaiser (Hrsg.): Zuhause fremd. Russlanddeutsche zwischen Russland und Deutschland, 2006, Bielefeld, ISBN 3-89942-308-9, Preis: 27,80 Euro, Online-Bestellung: www.transcript-verlag.de

Ludger Pries (Hrsg.): Zwischen den Welten und Zuschreibungen. Neue Formen und Herausforderungen der Arbeitsmigration im 21. Jahrhundert, 2005, Essen, ISBN 3-89861-368-2, Preis: 29,90 Euro, Online-Bestellung: www.klartext-verlag.de

Christoph Butterwegge, Gudrun Hentges (Hrsg.): Massenmedien, Migration und Integration, 2006, Wiesbaden, ISBN 3-531-15047-2, Preis: 19,90 Euro, Online-Bestellung: www.vs-verlag.de

qantara.de - Dialog mit der islamischen Welt
Muhammad Kalisch, Professor für die „Religion des Islams“ an der Universität Münster plädiert in einem Beitrag anlässlich des Karikaturenstreits für die Pressefreiheit - unter Wahrung der Menschenwürde.
www.qantara.de/webcom/show_article.php/_c-469/_nr-476/i.html

Bundeszentrale für politische Bildung Netzwerk Migration in Europa Migration Research Group des Hamburgischen WeltWirtschaftsInstituts Netzwerk-Migration, bpb, HWWI

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