Ausgabe 03/06 (April 2006) www.migration-info.de
Deutschland: Debatte um Integrations- und Schulpolitik

Nachdem Ende März ein „Hilferuf“ des Lehrerkollegiums der Berliner Rütli-Schule mit der Bitte um Auflösung der Schule bekannt wurde, ist in Deutschland eine neue Debatte über die Integrationspolitik entbrannt. In einem Schreiben an die Schulverwaltung klagten Lehrer der Hauptschule im Berliner Bezirk Neukölln über ein alltägliches Klima der „Aggressivität, Respektlosigkeit und Intoleranz“ seitens der Schüler. Die Schule gilt als so genannte Brennpunktschule, denn der größte Teil der Schüler stammt aus sozial schwachen Familien. Die meisten von ihnen haben einen Migrationshintergrund (83 %). Der Berliner Schulsenator Klaus Böger (SPD) lehnte die Auflösung der Schule bzw. eine Zusammenlegung mit der benachbarten Realschule ab.

Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) forderte ein „Bündnis für Integration“ an Brennpunktschulen. Ein Netzwerk aus Lehrern, Schülern, Sozial- und Jugendarbeitern solle „intensiv aggressive und orientierungslose Jugendliche“ begleiten. Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) hingegen forderte Sanktionen: „Erstens: Wer nicht Deutsch kann, wird nicht eingeschult. Zweitens: Wer an der Schule randaliert, fliegt aus der Klassengemeinschaft. Drittens: Wer sich dauerhaft nicht integriert, muss Deutschland wieder verlassen.“ Derlei Vorschläge kritisierte der Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Ulrich Thöne. Diese Zwangsassimilation produziere nur „Frust, Gewaltpotenzial und Parallelgesellschaften“. Die Vorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Claudia Roth mahnte, die Vorfälle an der Schule nicht als Anlass für „Haudrauf-Vorschläge“ wie „Drohen, Einsperren, Abschieben“ zu benutzen. Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) verlangte eine realistischere Integrationspolitik, die den gleichberechtigten Zugang zu Bildung und Beruf garantiert.

Die Bundesintegrationsbeauftragte Maria Böhmer (CDU) kündigte einen „nationalen Aktionsplan zur besseren Integration von Ausländern“ an. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte Anfang April ein entsprechendes Positionspapier entworfen. Der Aktionsplan soll zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sowie Gewerkschaften, Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und Migrantenorganisationen abgestimmt werden und vor allem die „soziale Integration“ vorantreiben. In diesem Plan sollen verbindliche Ziele wie die Deutsch-Förderung (vgl. MuB 1/06), Sanktionen bei Nicht-Teilnahme an Integrationskursen oder die bessere Kindergartenbetreuung für Kinder ausländischer Herkunft festgelegt werden. th

Weitere Informationen:
www.integrationsbeauftragte.de/download/Rede_Beauftragte_05_04_06.pdf

Deutschland: Antidiskriminierungsgesetz

In Deutschland steht die Verabschiedung eines Antidiskriminierungsgesetzes bevor. Bis Ostern will die große Koalition ihre letzten Streitpunkte ausräumen. Mit dem Titel „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“ soll das Gesetz einen neuen Namen erhalten. Die rot-grüne Vorgängerregierung war mit dem Gesetzesvorhaben gescheitert (vgl. MuB 5/02, 7/03, 1/05, 3/05).

Mit dem Antidiskriminierungsgesetz will Deutschland vier EU-Richtlinien umsetzen. Diese verbieten im Arbeitsrecht Diskriminierung aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter, Behinderung, Weltanschauung und Religion. Im Zivilrecht sind die Brüsseler Vorgaben auf Rasse, ethnische Herkunft und Geschlecht reduziert. Der rot-grüne Gesetzentwurf 2005 war über die EU-Vorgaben hinausgegangen und hatte sämtliche Diskriminierungsmerkmale im Arbeitsrecht auch im Zivilrecht zugelassen. Er scheiterte am Widerstand der Unionsparteien im Bundesrat.

Mittlerweile zeichnet sich ein Kompromiss zwischen den Koalitionspartnern SPD und CDU/CSU ab. Nach derzeitigem Stand sollen sich auch Menschen, die wegen ihrer Behinderung oder wegen ihres Alters benachteiligt werden, zivilrechtlich auf das Gesetz berufen können. Sexuelle Orientierung und Religion bleiben dagegen im Zivilrecht unberücksichtigt.

Uneinigkeit herrscht noch in Details. Ein Streitpunkt ist die Frage, ob Betriebsräte und Gewerkschaften gegen Diskriminierungen von Mitarbeitern klagen können. Nach Vorstellungen der SPD soll dies auch dann möglich sein, wenn der betroffene Arbeitnehmer selbst eine solche Klage ablehnt. Die Union ist dagegen.

Meinungsverschiedenheiten gibt es außerdem bei der so genannten „Kirchenklausel“ aus der EU-Richtlinie. Sie sieht vor, dass Kirchen ihre Mitarbeiter nach der Konfession frei auswählen dürfen. Die Union will den Kirchen ein solches Recht in jedem Falle einräumen. Die SPD argumentiert, dass Kirchen nur die Religionszugehörigkeit des Arbeitnehmers beachten dürften, wenn der Glaube für die Art der Tätigkeit entscheidend sei. Ungeklärt sind auch der Standort und die Größe einer Antidiskriminierungsstelle, die auf Bundesebene eingerichtet werden soll.

Trotz der offenen Punkte erwartet die Koalition eine schnelle Lösung. Der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach (CDU) zeigte sich zuversichtlich, dass das Vorhaben im April umgesetzt wird. „Wenn man die Entwürfe und Richtlinien vergleicht, sieht man: Das ist kein fauler, sondern ein guter Kompromiss.“ Die Koalition werde sich weitestgehend an die europäischen Vorgaben halten. „Wo wir davon abweichen, lässt es sich sachlich begründen“, so Bosbach. Zurückhaltender äußerte sich das sozialdemokratisch geführte Justizministerium. „Wir werden sehen, wie schnell wir eine Einigung finden. Alles andere ist Kaffeesatzleserei“, sagte dessen Sprecherin Christiane Wirth. Offene Fragen müssten Spitzenpolitiker beider Parteien im Koalitionsausschuss klären. Das hätten Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Bosbach in einem gemeinsamen Brief an den Ausschuss vorgeschlagen.

Die Zeit drängt. Da die Frist für die Umsetzung der EU-Richtlinien Mitte 2003 abgelaufen ist, hat die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und andere Länder (Finnland, Griechenland, Luxemburg, Spanien und Österreich) eingeleitet. Es drohen Strafzahlungen. Auch Schadensersatzklagen diskriminierter Bürger gegen die Bundesrepublik wären möglich. chw

Weitere Informationen:
www.bmj.bund.de

Deutschland: Rechte Gewalt nimmt weiter zu

[Richtigstellung]

Aktuelle Daten des Bundesinnenministeriums (BMI) belegen einen Anstieg rechtsextremer bzw. ausländerfeindlicher Delikte.

Im Jahr 2005 wurden 10.271 rechtsextreme bzw. ausländerfeindliche Delikte registriert (2004: 7.943; 2003: 6.965), darunter 588 Gewalttaten (2004: 498; 2003: 526). Die Taten verteilen sich über das gesamte Bundesgebiet. Die meisten Delikte wurden in Nordrhein-Westfalen (1.845 Delikte, davon 108 Gewalttaten), Sachsen (1.746 Delikte, davon 73 Gewalttaten) und Berlin (1.195 Delikte, davon 36 Gewalttaten) begangen. Je 10.000 Einwohner gerechnet führen Sachsen, Berlin und Brandenburg die Liste an (siehe Tabelle).

Die Zahlen umfassen jeweils nur die Straftaten mit eindeutig rechtsextremem und ausländerfeindlichem Hintergrund. Die Dunkelziffer liegt deutlich höher. So gibt das BMI für 2005 bundesweit 588 gewalttätige Übergriffe an, davon 233 in den neuen Bundesländern. Die Civitas-Opferberatungsstellen, die ausschließlich in den neuen Bundesländern tätig sind, gehen hingegen von 614 rechtsextrem motivierten Gewalttaten allein in den neuen Bundesländern und Berlin aus (2004: 551; 2003: 541). Dies entspräche einem Anstieg um mehr als 10 % im Vergleich zum Vorjahr. Die meisten rechtsextrem motivierten gewalttätigen Angriffe ereigneten sich laut Civitas in Sachsen (154), Sachsen-Anhalt (129) und Brandenburg (128; siehe Grafik). Von den insgesamt 794 betreuten Personen in den neuen Bundesländern und Berlin (2004: 822; 2003: 782) gehören mindestens 331 der Gruppe der Flüchtlinge, Migranten oder Aussiedler an (2004: 360; 2003: 407).

Die Beratungsstellen berichteten für 2005 von einem Rückgang rassistisch motivierter Gewalttaten (2005: 182; 2004: 285; 2003: 337 Fälle), jedoch zeitgleich von einem anhaltend hohen Anteil gewalttätiger Übergriffe auf das linke oder alternative Milieu (2005: 300; 2004: 357; 2003: 322 Fälle). th

Europa: Einbürgerung im Vergleich

Die Debatte um Gesprächsleitfäden im Einbürgerungsverfahren in Deutschland hält an. SPD und CDU/CSU wollen sich auf der Innenministerkonferenz im Mai in Garmisch-Patenkirchen auf eine bundeseinheitliche Lösung verständigen (vgl. MuB 1/06, 2/06). Die aktuelle Debatte zielt auf eine Verschärfung der Einbürgerungsanforderungen ab. In den übrigen europäischen Zuwanderungsländern gelten unterschiedliche Regelungen zur Einbürgerung von Migranten.

Großbritannien: In Großbritannien ist ein rechtmäßiger Aufenthalt von mindestens fünf Jahren Voraussetzung für die Erlangung der Staatsbürgerschaft. Seit 2005 müssen Migranten Englischkenntnisse nachweisen und einen „Life in the UK“-Test bestehen. Dieser Test wird am Computer abgelegt. Er umfasst 24 Fragen über Gesellschaft, Religion und Politik, die die Bewerber in 45 Minuten beantworten müssen. Mindestens 75 % der Fragen sind richtig zu beantworten. Einbürgerungsanwärter können sich mit einem Handbuch des Innenministeriums auf die Prüfung vorbereiten.

Dänemark: In Dänemark wurde Ende 2005 ein neues Einbürgerungsgesetz verabschiedet. Auch hier muss ein Test mit Fragen über die dänische Gesellschaft, Geschichte und Kultur abgelegt werden. Noch ist der Test nicht ausgearbeitet, er soll jedoch künftig 40 Fragen umfassen, von denen wenigstens 28 korrekt beantwortet werden müssen. Zusätzlich muss eine Sprachprüfung in Dänisch abgelegt werden, die sich auf dem Niveau der Abschlussprüfung der 9. Schulklassen bewegt. Für eine Einbürgerung müssen die Antragsteller bereits acht Jahre rechtmäßig in Dänemark gewohnt haben.

Frankreich: Nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts im Land ist es möglich, die französische Staatsbürgerschaft zu beantragen. Wer in Frankreich geboren ist, bekommt automatisch die Staatsbürgerschaft zuerkannt (ius soli). In Frankreich gibt es vor dem Hintergrund der Kolonialgeschichte keine Wissenstests für Einbürgerungswillige. Gute Kenntnisse der französischen Sprache sind ein wichtiges Kriterium für eine Einbürgerung, eine formale Prüfung gibt es aber nicht. Da die meisten Einwanderer aus ehemaligen Kolonien stammen, sind ihnen die französische Sprache und Kultur ohnehin geläufig.

Niederlande: In den Niederlanden gibt es seit diesem Jahr neue Einwanderungsregeln. Schon vor der Einreise müssen Einwanderungswillige einen Test bestehen, der sie nach Normen und Werten der niederländischen Gesellschaft befragt (vgl. MuB 2/06). Zur Einbürgerung müssen sich die Kandidaten einem weiteren vierstündigen Test unterziehen. Er umfasst zwei Teile: Im ersten Teil werden mit Hilfe von 40 Multiple-Choice-Fragen die Kenntnisse des Anwärters über die niederländische Gesellschaft und den Staatsapparat abgefragt. Kann der Anwärter 70 % der Fragen richtig beantworten, beginnt der zweite Teil. Hierbei werden die Sprachfähigkeiten im Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben geprüft. Für eine Einbürgerung sind fünf Jahre legaler Mindestaufenthalt Voraussetzung.

Schweiz: In der Schweiz ist das Einbürgerungsverfahren nicht bundeseinheitlich geregelt. Eingebürgert werden kann man nach 12 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts. Anwärter müssen „mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen“ vertraut sein und müssen „die schweizerische Rechtsordnung beachten“. Die erteilte eidgenössische Einbürgerungsbewilligung ist der erste Schritt. Schweizer Bürger wird aber erst, wer auch vom Kanton oder der Gemeinde eingebürgert worden ist. Diese haben dabei relativ freie Hand (vgl. MuB 3/01, 5/01, 6/03). Der Einsatz von Einbürgerungstests ist jedoch eher die Ausnahme. Meist wird in persönlichen Gesprächen ein Urteil über die Sprachkenntnisse des Bewerbers gefällt.

Österreich: In Österreich wurden die Hürden zur Einbürgerung in diesem Jahr erhöht. Bewerber müssen künftig 18 Fragen zur demokratischen Ordnung und zur Geschichte Österreichs beantworten. Beispielsweise wird nach dem Frauenwahlrecht und der föderalen Ordnung des Landes gefragt. Mindestens die Hälfte der Fragen muss korrekt beantwortet werden. Zur Vorbereitung gibt es Lernunterlagen. Zudem werden auch die Sprachkenntnisse getestet. Den konkreten Inhalt der Sprach- und Wissenstests bestimmen die Bundesländer. Die Bewerber müssen sich seit zehn Jahren rechtmäßig in Österreich aufhalten. Für Angehörige von Österreichern gelten sechs Jahre Aufenthaltsfrist.

Italien: In Italien gibt es keine Sprach- und Wissenstests zur Einbürgerung. Wer Italiener werden will, muss seit zehn Jahren rechtmäßig seinen Wohnsitz in Italien haben. Seit dem 11. September 2001 werden Einbürgerungswillige genauer auf mögliche Vergehen in der Vergangenheit überprüft. Außerdem müssen sie über ein ausreichendes Einkommen verfügen.

Spanien: Für einen Erwerb der Staatsbürgerschaft muss ein Anwärter zehn Jahre in Spanien gelebt haben und gute Sprachkenntnisse vorweisen. Diese werden in einem Einbürgerungsinterview geprüft, bei dem aber nicht nach einem Leitfaden vorgegangen wird. Es gibt keinen Einbürgerungstest. Anerkannte Flüchtlinge können sich bereits nach fünf Jahren einbürgern lassen, Lateinamerikaner schon nach zwei Jahren. Sie stellen traditionell einen hohen Anteil der Eingebürgerten. Einbürgerungswillige müssen einen förmlichen Brief an das Justizministerium schreiben, in dem sie darlegen, warum sie den spanischen Pass erwerben möchten. Außerdem müssen sie nachweisen, dass sie Arbeit haben und nicht vorbestraft sind.

Schweden: In Schweden gibt es zwar einen „Schweden-Test“. Dem müssen sich aber nur Einbürgerungsbewerber unterziehen, deren enge Verbundenheit mit dem Land angezweifelt wird. Sie müssen unterschiedliche Fragen zur Landeskunde beantworten. Ansonsten genügt ein legaler Aufenthalt von fünf Jahren, für Ehepartner von Schweden reichen drei Jahre. Geprüft werden auch die Einkommensverhältnisse und die Schuldenfreiheit. Bei anerkannten Flüchtlingen gibt es kaum Hindernisse für eine Einbürgerung. chw

Weitere Informationen:
www.britischebotschaft.de
www.daenemark.org
www.dutchembassy.de
www.botschaft-frankreich.de
www.eda.admin.ch/germany_all/de/home/berlin.html
www.oesterreichische-botschaft.de
www.italian-embassy.org.ae/Ambasciata_Berlino
www.spanischebotschaft.de
www.swedenabroad.com/pages/start____15406.asp

Kurzmeldungen - Deutschland

Rückübernahmeabkommen
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und sein bulgarischer Amtskollege Rumen Petkov (Sozialisten) haben Anfang Februar ein bilaterales Rückübernahmeabkommen unterzeichnet. Es regelt die wechselseitige Rückübernahme ausreisepflichtiger Personen. Wer rechtswidrig aus Bulgarien nach Deutschland einreist, wird künftig dorthin zurückgeführt. Das betrifft sowohl Bulgaren als auch Personen anderer Nationalitäten.

Staatsangehörigkeit darf geprüft werden
Deutsche Staatsbürger türkischer Herkunft müssen den Behörden Auskunft darüber geben, ob sie nachträglich wieder ihre türkische Staatsbürgerschaft angenommen haben. Mit einem so lautenden Beschluss wies das Bundesverfassungsgericht Mitte März die Klage eines in Bayern eingebürgerten Türken zurück (Az. 2 BvR 434/06). Die Behörden hatten ihm ein Zwangsgeld angedroht, weil er bei einer Befragungsaktion 2005 nicht antworten wollte. Angaben der türkischen Regierung, rund 50.000 Deutsche hätten in den vergangenen sechs Jahren die türkische Staatsangehörigkeit wieder angenommen, hatten die Befragung ausgelöst. Nach deutschem Recht verlieren diese Doppelstaatsbürger dadurch automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft (vgl. MuB 2/05).
www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20060310_2bvr043406.html

EU: Kampagne zur Steigerung der Mobilität von Arbeitnehmern

Die Europäische Kommission hat 2006 zum „Europäischen Jahr der Mobilität der Arbeitnehmer“ erklärt. Mit der Kampagne soll die Mobilität von Arbeitnehmern in der Europäischen Union erhöht werden. Die Kommission will damit das Problem ungleicher regionaler Wirtschaftsentwicklung lösen und die Wettbewerbsfähigkeit Europas im Zeitalter der Globalisierung sicherstellen.

Nach Angaben der EU-Kommission leben derzeit etwa 1,5 % der Bevölkerung der 25 EU-Mitgliedstaaten im erwerbsfähigen Alter in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Herkunftsland. Dieser Prozentsatz hat sich in den letzten 30 Jahren kaum verändert (vgl. MuB 2/06). Grenzüberschreitendes Pendeln zwischen Mitgliedstaaten ohne Wohnortwechsel hat in den letzten Jahren dagegen zugenommen. Im Durchschnitt pendeln etwa 0,2 % aller Erwerbstätigen der alten Mitgliedstaaten (EU15) in ein Nachbarland. Die Kommission will diese Zahlen erhöhen, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu wahren. Hintergrund ist die auch zukünftig ungleiche wirtschaftliche Entwicklung innerhalb der EU. Dadurch wird es in den nächsten Jahren in einigen Regionen zu einem erheblichen Mangel an Arbeitskräften kommen, während andere Regionen weiterhin von hoher Erwerbslosigkeit gezeichnet sein werden. Mobilität sei daher unvermeidlich. Zu den Regionen, die auf einen Zuzug von Arbeitskräften angewiesen sind, zählen Südengland, Dänemark, Schweden, die Niederlande, Zentralfrankreich, Süddeutschland, Westösterreich und Zentralportugal.

Das Europäische Jahr der Mobilität der Arbeitnehmer wurde am 20./21. Februar 2006 in Brüssel offiziell mit der Konferenz „Arbeitnehmermobilität: ein Recht, eine Möglichkeit, eine Chance?“ eröffnet. Die EU-Kommission verfolgt mit der Kampagne nach eigenen Angaben drei Ziele. Erstens sollen die Bürger für die Rechte der Arbeitnehmer hinsichtlich der Freizügigkeit von Personen sensibilisiert und auf bestehende Möglichkeiten und Instrumente aufmerksam gemacht werden. Zweitens soll der Austausch erfolgreicher Politikmaßnahmen im Bereich der Mobilität zwischen den Mitgliedstaaten verstärkt werden. Drittens soll das Wissen über die Mobilitätsströme in Europa, über Motivationen und Hindernisse für die Mobilität der Arbeitnehmer erweitert werden.

Für das Mobilitätsjahr stehen Mittel in Höhe von 10 Mio. Euro zur Verfügung. Damit sollen u. a. eine für Juni in Wien geplante Mobilitätskonferenz, eine europaweite Jobmesse, die im September gleichzeitig in über 50 europäischen Städten stattfinden soll, sowie die Europa-Stellenbörse „Job Fair Europe“ finanziert werden. Zudem will die Kommission in allen europäischen U-Bahnen sowie mit Filmen und einer Website für die Vorteile der Mobilität werben. Auf der Eröffnungskonferenz sagte Vladimír Špidla, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit: „Freizügigkeit ist ein Grundrecht der EU-Bürgerinnen und -Bürger, das bestmöglich genutzt werden sollte, da es neue Wege zum Lernen, zum Arbeiten und zur Weiterbildung eröffnet.“ EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso forderte: „Europa muss darüber nachdenken, wie es seine Arbeitskräfte effizienter und anpassungsfähiger machen kann.“ Demgegenüber geben Kritiker zu bedenken, dass die ökonomisch motivierte Mobilitätspolitik der EU-Kommission menschliche Bedürfnisse wie die Stabilität sozialer Bindungen oder Wohnortstabilität im Interesse der Familie vernachlässige. me

Weitere Informationen:
europa.eu.int/comm/employment_social/workersmobility2006/index_de.htm
europa.eu.int/comm/public_opinion/index_en.htm

Kurzmeldungen - Europa

Italien: UNHCR-Büro auf Lampedusa
Seit Anfang März gibt es ein Büro des UN-Flüchtlingshochkommissariats (UNHCR) auf der italienischen Insel Lampedusa. Ankommende Flüchtlinge sollen dort über ihre Rechte informiert werden. Die italienischen Behörden hatten bisher den Zugang zu den Flüchtlingen verweigert. Lampedusa ist eine der am meisten frequentierten europäischen Anlaufstellen für Flüchtlinge aus Afrika und dem arabischen Raum (vgl. MuB 8/04; 6/05; 1/06).

Spanien: Wechsel der Migrationsrouten
Nach der Verstärkung des Grenzschutzes in den spanischen Exklaven Ceuta und Melilla im Herbst 2005 (vgl. MuB 9/05) haben sich die Kanarischen Inseln zur Haupteinreiseregion für illegale Einwanderer entwickelt. In den ersten drei Monaten des Jahres 2006 sind insgesamt über 3.000 Migranten auf den Kanaren angekommen. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es lediglich 850. Viele der Boote legten von der mauretanischen Küste ab, da die marokkanischen Behörden auf Druck der EU und Spaniens ihre Küsten inzwischen besser überwachen. Die mauretanische Regierung bat indes die EU um finanzielle und logistische Hilfe. Nach Schätzungen des mauretanischen Roten Halbmonds sind seit November 2005 etwa 1.300 Migranten bei dem Versuch der Überfahrt auf die Kanaren ums Leben gekommen.

EU-Parlament will gegen Asyl-Liste klagen
Das Europaparlament will gegen die von den Innenministern beschlossene Liste sicherer Herkunftsländer von Asylbewerbern vor dem EU-Gerichtshof klagen. Diese Entscheidung traf der Rechtsausschuss des Parlaments. Die EU-Abgeordneten hatten bisher vergeblich ein Mitspracherecht bei der Erstellung der Liste verlangt. Nach der im Dezember beschlossenen EU-Asylverfahrensrichtlinie dürfen Asylbewerber aus einem „sicheren Herkunftsland“ im Schnellverfahren an der Grenze abgewiesen werden. Bisher haben die EU-Innenminister die Erstellung der Liste sicherer Herkunfts- und Drittstaaten zwar beschlossen, sich aber noch nicht auf konkrete Länder geeinigt (vgl. MuB 8/05, 1/06).
www.europarl.eu.int/meetdocs/2004_2009/organes/juri/juri_meetinglist.htm

Niederlande: Einwanderer gründen Partei
Im März haben Einwanderer in den Niederlanden eine eigene Partei gegründet. Die Partij vóór Allochtone Nederlanders (PAN) fordert die Abschaffung der kürzlich eingeführten Tests für Einwanderer (vgl. MuB 2/06). Dafür schlägt PAN vor, die Bildungsangebote für Neuankömmlinge zu verbessern. Zudem sollen muslimische Frauen das Kopftuch überall tragen dürfen und Asylsuchende, die länger als fünf Jahre im Land sind, ein Bleiberecht erhalten. Ferner sollen Schuluniformen eingeführt werden. Bei der offiziellen Vorstellung des Parteiprogramms am 22. März kündigten Einwanderer aus dem Iran, der Türkei, Surinam und Pakistan an, sich in die Partei einbringen zu wollen. Die Parteigründung kann als Reaktion auf das in den letzten Jahren zunehmend einwanderungsfeindliche Klima in den Niederlanden interpretiert werden (vgl. MuB 8/02, 2/04, 5/05). Einwanderer machen derzeit fast 19 % der niederländischen Bevölkerung aus.
www.partijvoorallochtonenederlanders.nl

USA: Massenproteste gegen Einwanderungsgesetze

Vor dem Hintergrund einer Debatte um die Verschärfung des Einwanderungsrechts haben Ende März hunderttausende Migranten und Unterstützer an landesweiten Protestaktionen teilgenommen. In einigen Großstädten, allen voran Los Angeles, wurde die höchste Teilnehmerzahl an Demonstrationen in der Geschichte der Vereinigten Staaten erreicht. Dem Senat liegen derzeit drei Gesetzesentwürfe vor, davon sehen zwei eine härtere Bestrafung der illegalen Einreise und des illegalen Aufenthalts in den USA vor.

Politische Beobachter sprechen angesichts des Ausmaßes der Proteste von der Geburtsstunde einer neuen Bürgerrechtsbewegung. Allein in Los Angeles gingen am 25. März 500.000 bis 1 Mio. Menschen auf die Straße, um gegen die Verschärfung des Einwanderungsrechts und eine Kriminalisierung undokumentierter Immigranten zu protestieren. In Anspielung auf Bestimmungen des Gesetzentwurfs HR 4437 (vgl. MuB 1/06) lautete ein Leitmotiv der Demonstration „Wir sind Arbeitnehmer und keine Kriminellen“. Auch in Chicago, Atlanta, Denver und zahlreichen weiteren großen und mittleren Städten fanden zeitgleich friedliche Massenproteste statt. Die Demonstrationen erstreckten sich über mehrere Tage und weiteten sich auf andere Regionen aus. In vielen Städten schlossen sich Schüler und Studenten der Protestbewegung an.

Für den 10. April ist ein weiterer nationaler Aktionstag geplant. Am 1. Mai soll schließlich unter dem Motto „A Day without an Immigrant“ ein bundesweiter Streik sowie ein eintägiger Konsumboykott der Einwanderer in den USA stattfinden. Die Proteste werden in erster Linie von Einwanderern lateinamerikanischer Abstammung (Hispanics) getragen. Insgesamt leben mehr als 40 Mio. Hispanics in den Vereinigten Staaten.

Hintergrund der Proteste sind diverse Gesetzesentwürfe, die eine Verschärfung des Einwanderungs- und Aufenthaltsrechts beinhalten. Bereits im Dezember 2005 verabschiedete das Repräsentantenhaus den Gesetzentwurf HR 4437. Dieser Entwurf sieht u. a. vor, sowohl die illegale Einreise bzw. den illegalen Aufenthalt als auch jegliche Unterstützung von illegalen Einwanderern unter Strafe zu stellen. Ferner enthält der Entwurf Pläne zum Ausbau der Grenzbefestigung an der Südgrenze (vgl. MuB 1/06). Außerdem liegen dem Senat zwei weitere Entwürfe zur Beratung und Beschlussfassung vor. Der Gesetzentwurf des republikanischen Mehrheitsführers im Senat, Bill Frist, verpflichtet Arbeitgeber zur Prüfung der Identität und des Aufenthaltsstatus ihrer Beschäftigten mittels einer elektronischen Datenbank. Die Strafen für Arbeitgeber (employer sanctions), die Migranten beschäftigen, die sich illegal im Land aufhalten, sollen ebenfalls erheblich verschärft werden.

Der dritte Entwurf, vorgelegt von Senator Arlen Specter (Republikaner), zielt auf eine Teilamnestie für undokumentierte Migranten sowie die Einführung eines Gastarbeiterprogramms für Landarbeiter ab. Zwei Tage nach dem landesweiten Protesttag nahm der Rechtsausschuss des Senats diesen Entwurf mit 12 zu 5 Stimmen an und leitete ihn zur Beratung an den gesamten Senat weiter. Präsident George W. Bush (Republikaner) forderte beide Kammern des Kongresses auf, dem Gastarbeiterprogramm zuzustimmen.

Während die beiden erstgenannten Entwürfe auf geschlossenen Widerstand bei Immigrantenverbänden stoßen, sind die Positionen zu Letzterem gespalten. Einige Organisationen bezeichnen ihn als Fortschritt, da er zumindest eine Teilamnestie und neue Einwanderungsmöglichkeiten via Gastarbeiterprogramm vorsieht, andere hingegen lehnen ihn mit dem Hinweis auf restriktivere Bestimmungen bei Abschiebungen ab. sta

Weitere Informationen:
www.immigrantsolidarity.org
www.senate.gov
www.numbersusa.com/PDFs/SensenbrennerSpecterMcCainFristComparison.pdf

Kurzmeldungen - Welt

Kongo/Sudan: Rückführungsabkommen
Die Staaten Kongo und Sudan haben sich Ende Januar auf ein Abkommen über die gegenseitige Rückführung von 20.000 Flüchtlingen geeinigt. Die Übereinkunft wurde von den Vereinten Nationen vermittelt. Nach Angaben des Flüchtlingshochkommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR) leben derzeit 13.000 Flüchtlinge aus dem Südsudan im Kongo. Im Sudan halten sich rund 6.800 kongolesische Flüchtlinge auf. Mehrere Bürgerkriege in der Region hatten in den letzten Jahren zu Vertreibungen geführt (vgl. MuB 7[6]/04, 7[7]/04, 3/05, 4/05, 5/05, 9/05). Einen festen Zeitplan für die Rückführung der Flüchtlinge gebe es nicht, so ein Sprecher des UNHCR.
www.unhcr.org/cgi-bin/texis/vtx/news

Asylanträge in Industriestaaten seit 2001 halbiert
(nur online verfügbar)

Die Zahlen der Asylanträge in den Industriestaaten sind so niedrig wie zuletzt in den 1980er Jahren. Die wichtigsten Empfängerstaaten in den letzten fünf Jahren waren die USA, Großbritannien und Frankreich. Die meisten Asylanträge kamen von Bewerbern aus asiatischen Ländern.

Eine Mitte März veröffentlichte Statistik des Flüchtlingshochkommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR) dokumentiert den Rückgang der Asylbewerberzahlen in Industriestaaten. Seit 2001 haben sich diese halbiert und damit den niedrigsten Stand seit zwei Jahrzehnten erreicht. Die Gesamtzahl der Asyl-Erstanträge verringerte sich in 50 Industrienationen im vierten Jahr in Folge, darunter die 44 europäischen Staaten sowie die USA, Kanada, Japan, Südkorea, Australien und Neuseeland. 2005 wurden in diesen 50 Ländern 336.060 Asylanträge gestellt. Das entspricht einem Rückgang um 15 % im Vergleich zum Vorjahr (siehe Tabelle 1).

Die wichtigsten Empfängerstaaten 2005 waren Frankreich (ca. 50.000 Asylanträge*) vor den USA (48.000) und Großbritannien (30.500), gefolgt von Deutschland (28.900) und Österreich (22.500). In diesen fünf Staaten wurden mehr als die Hälfte aller Asylanträge gestellt (179.900). 29 der 50 Industriestaaten verzeichneten einen Rückgang der Asylanträge, 17 Staaten einen Anstieg. Signifikante Zuwächse in absoluten Zahlen sind nur in Griechenland (+4.580 Personen, +102 %) und in den Niederlanden (+2.570 Personen, +26 %) festzustellen. Die wichtigsten Aufnahmestaaten im Zeitraum 2001-2005 waren die USA, Großbritannien, Frankreich und Deutschland (siehe Tabelle 2). In den 25 EU-Staaten wurde 2005 die niedrigste Zahl von Asylanträgen seit 1988 festgestellt. Insgesamt gingen in den EU-25 die Zahlen seit 2001 um 46 % zurück.

Der stärkste Rückgang an Asylanträgen war in den nicht-europäischen Industriestaaten USA, Kanada, Japan, Südkorea, Australien und Neuseeland zu verzeichnen. Hier sank die Zahl der Asylanträge seit 2001 um insgesamt 55 %.

Nach Ansicht des UNHCR ist der Rückgang der Asylanträge in erster Linie auf die restriktive Asylpolitik in den westlichen Industriestaaten zurückzuführen. Vor allem in der Europäischen Union wurden verschiedene Initiativen ergriffen, um die Migrationsströme bereits in den Herkunftsregionen stärker zu beeinflussen und den Flüchtlingsschutz außerhalb der Grenzen der EU anzusiedeln. Darunter fallen z. B. die „Strategie der EU für Afrika“ und die so genannten regionalen „Schutzprogramme“ (vgl. MuB 9/05). Darüber hinaus einigten sich die EU-Innen- und Justizminister auf die Erstellung einer gemeinsamen Liste sicherer Drittstaaten, den Informationsaustausch über die Situation in den Herkunftsregionen von Flüchtlingen und auf gemeinsame Gruppenflüge mit Chartermaschinen zur Abschiebung von Ausreisepflichtigen (vgl. MuB 7/05, 8/05, 9/05, 10/05, 1/06). Die verschiedenen europäischen Asylsysteme sollen im Rahmen des Haager Programms vereinheitlicht werden, um „Asyl-Shopping“ zu verhindern und eine effektivere europäische Asylpolitik zu schaffen. Unklarheit besteht im Hinblick auf die Asyl-Anlaufstellen außerhalb der EU, die u. a. vom ehemaligen deutschen Innenminister Otto Schily (SPD) vorgeschlagen worden waren (vgl. MuB 6/04, 7/04, 8/04, 8/05), sowie hinsichtlich möglicher Kriseninterventionsteams, die bei Flüchtlingskatastrophen wie in den spanischen Exklaven Ceuta und Melilla im Oktober 2005 zum Einsatz kommen könnten (vgl. MuB 9/05, 1/06).

Auch die USA haben in den letzten Jahren ihre Asyl- und Grenzsicherungspolitik verschärft. Einwanderer, die versuchen, auf dem Seeweg illegal einzureisen, werden bereits auf See abgefangen. So ist es für sie fast unmöglich, in den USA als Flüchtling anerkannt zu werden. Des Weiteren wurden vor allem die Kontrollen an der mexikanisch-amerikanischen Grenze verschärft (vgl. MuB 4/05, 9/05), deren Ausbau derzeit erwogen wird (vgl. MuB 1/06).

Maßnahmen im Anti-Terror-Kampf seit dem 11. September 2001 haben zu stärkeren Ein- und Ausreisekontrollen (vgl. MuB 3/03), zu Verschärfungen des US-Aufenthaltsrechts, der Visa-Vergabe und zu Einschränkungen der Bürgerrechte zugunsten nationaler Sicherheitsaspekte im Rahmen des US Patriot Act (vgl. MuB 7/01, 6/05, 2/06) geführt. Darüber hinaus werden momentan im amerikanischen Senat drei Gesetzesvorlagen diskutiert, mit denen die amerikanischen Einwanderungsregelungen weiter verschärft werden sollen (vgl. MuB 3/06).

Das Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen stellt in seiner Statistik fest, dass, diese und ähnliche Maßnahmen westlicher Industriestaaten Länder in Mittel- und Osteuropa zu wichtigen Empfängerstaaten machen und den Aufbau eigener Asylsysteme in Ländern bewirken, die bisher keine Asylempfängerstaaten waren. Darüber hinaus hätten sich aber auch die Bedingungen in einigen Entsendeländern verbessert und somit zu den sinkenden Zahlen beigetragen (z. B. Serbien-Montenegro, Russland, China, Irak, Türkei). Die wichtigsten Entsendeländer im Jahr 2005 waren jedoch weiterhin Serbien-Montenegro (21.900), Russland (21.500) und China (18.300), gefolgt vom Irak (12.500) und der Türkei (11.600). Im Zeitraum 2001-2005 kamen die meisten Asylbewerber aus Asien (ca. 40 % aller Asylanträge) gefolgt von Antragstellern aus Afrika und Europa (jeweils 24 %) und schließlich Bewerber aus Lateinamerika und Ozeanien (12 %).

UN-Flüchtlingshochkommissar António Guterres sagte bei der Präsentation der aktuellen Statistiken: „Die Zahlen zeigen, dass die Debatte in den Industriestaaten über ein wachsendes Asylproblem nicht der Realität entspricht.“ Entgegen der öffentlichen Wahrnehmung lebten die meisten Flüchtlinge in Entwicklungsländern. Er forderte die Industriestaaten auf, nicht noch mehr restriktive Maßnahmen gegenüber Asylsuchenden einzuführen, da sonst viele verfolgte Menschen vor „verschlossenen Türen“ stünden. Vielmehr sollten die Industriestaaten in „Zeiten immer neuer Tiefststände bei den Zahlen von Asylsuchenden“ zugunsten des Flüchtlingsschutzes „mehr Aufmerksamkeit darauf verwenden, die Qualität ihrer Asylsysteme zu verbessern“, sagte Guterres. th

* Die Daten der Asylzahlen in Frankreich für Dezember lagen dem UNHCR nicht vor und beruhen daher auf UNHCR-Schätzungen.

Weitere Informationen:
unhcr.de/pdf/581.pdf
unhcr.de/unhcr.php/cat/18/aid/1358
www.unhcr.org

Rezension

Necla Kelek: Die verlorenen Söhne
In ihrem neuen Buch „Die verlorenen Söhne - Plädoyer für die Befreiung des türkisch-muslimischen Mannes“ geht Necla Kelek der Frage nach, warum so viele türkischstämmige männliche Migranten in Deutschland scheiterten und auf die schiefe Bahn gerieten. Grundlagen ihrer Aussagen sind neben persönlichen Erfahrungen fünf konkrete Fallbeispiele, die sie als signifikant bezeichnet und verallgemeinert. Kelek will untersuchen, wie stark die Großfamilie sowie die Gemeinschaft der Gläubigen bei muslimisch-türkischen Migranten im Mittelpunkt des Denkens und Handelns stehen.

Die Autorin schildert im ersten Teil ihres Buches die Zerrissenheit des Lebens der türkisch-muslimischen Söhne zwischen der Aufnahmegesellschaft und der Welt des anatolischen „Bergdorfes“, in der die „archaisch-patriarchalische“ Erziehung verhaftet ist. Die „verlorenen Söhne“ sind von ihren Vätern „nach einem Männlichkeitsideal erzogen, dass von ihnen nach innen Gehorsamkeit und Unterwerfung verlangt und nach außen Männlichkeit mit Stärke oder gar Gewalt gleichsetzt.“ An die Stelle persönlicher Verantwortung rücken in diesem Zwiespalt traditionelle hierarchisch-patriarchale Strukturen und das Pflichtgefühl gegenüber der Gemeinschaft, so Kelek.

Im zweiten Teil widmet sich die Autorin eingehender dem Einfluss und den Folgen der väterlichen Erziehung. Die Exklusion des Weiblichen aus dem Leben der „verlorenen Söhne“ führe zu einem Mangel an Zuwendung. Kelek spricht vom Liebesentzug der Väter, die in Respekt und Gehorsam das oberste Erziehungsziel sehen und wenig Wert auf Selbständigkeit legen. Kelek kritisiert das „ängstliche Zurückweichen“ der Erziehungsinstitutionen vor der „Muslimisierung“ des Schulalltags. Darunter versteht sie die Teilnahmeverweigerung an Sport-, Schwimm- und Sexualkundeunterricht. Sie sieht in der Bildungsferne der Migranten die Ursache für das schulische Versagen ihrer Kinder. Diese seien die „’Ungebildeten’ von morgen“, ohne „Zukunftskompetenz“ und Perspektive.

Im letzten Teil schildert Kelek die religiöse Rückbesinnung der muslimischen Gemeinschaft. Diese stelle eine Absage an die Ziele der aufgeklärten Gesellschaft zugunsten einer muslimisch-traditionellen Leitkultur dar und trüge zur rasanten Herausbildung von Parallelgesellschaften bei. Letztere seien auch das Resultat einer falschen Integrationspolitik im Namen des Multikulturalismus. Die Autorin fordert abschließend Konsequenzen für die Integrationspolitik. „Wir dürfen Migranten […] nicht länger unter Naturschutz stellen.“

Necla Kelek erhebt mit „Die verlorenen Söhne” keinen Anspruch auf eine empirisch-repräsentative Bestandsaufnahme, sondern thematisiert essayistisch verschiedene Phänomene der türkisch-muslimischen Welt, die sie selbst als typisch wahrnimmt. Die herangezogenen extremen Fallbeispiele bilden, wenig differenziert, die Grundlage ihrer abschließenden Forderungen an die Integrationspolitik.

Kritikwürdig sind die diffuse Anordnung der Beispiele und Erlebnisse sowie etliche Pauschalisierungen. Die zahlreichen türkischen Termini im Text stören mehr, als dass sie zum Verständnis der Problematik beitragen. Das Buch ist eher polemisch als wissenschaftlich und wird die Integrationsdebatte weiter anfachen (vgl. MuB 2/06). th

Necla Kelek: Die verlorenen Söhne - Plädoyer für die Befreiung des türkisch-muslimischen Mannes, 2006, Köln, 207 Seiten; Verlag Kiepenheuer & Witsch, ISBN 3-462-03686-6, Preis: 18,90 Euro,
Online-Bestellung: www.kiwi-koeln.de

Literatur / Veranstaltungen


Zur aktuellen Debatte um Integrations- und Bildungspolitik gibt es bei der bpb folgende Publikationen:
Heike Solga: Das Paradox der integrierten Ausgrenzung von gering qualifizierten Jugendlichen
www.bpb.de/publikationen/606S8K,0,Das_Paradox_der_integrierten_Ausgrenzung_von_gering_qualifizierten_Jugendlichen.html
Lisa Britz: Bildung und Integration
www.bpb.de/themen/TJ9J7T,0,Bildung_und_Integration.html
Ullrich Bauer / Uwe H. Bittlingmayer: Egalitär und emanzipativ: Leitlinien der Bildungsreform
www.bpb.de/publikationen/8DRUU0,0,Egalit%E4r_und_emanzipativ%3A_Leitlinien_der_Bildungsreform.html

Robert Feil / Wolfgang Hesse (Hrsg.): Miteinander leben. Unterrichtsmaterial für Orientierungs- und Sprachkurse, 2006, München, Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, Iudicium Verlag, ISBN 3-89129-175-2, Informationen und Downloads: www.i-punkt-projekt.de

Bewerbungsaufruf - Internationales Jugendforum
Gemeinsames Lernen in Einwanderungsgesellschaften für eine menschenrechtsorientierte Demokratie in Europa: Trainingsseminare in Menschenrechtsbildung
Das Netzwerk Migration in Europa e. V. organisiert für 2006 und 2007 transnationale Trainingsseminare in Menschenrechtsbildung. Sie richten sich an Studierende und Multiplikatoren aus Deutschland und Polen mit dem Ziel, Menschenrechte in ihrer Bedeutung für das eigene Leben in einer Einwanderungsgesellschaft zu begreifen. Die Bedeutung und die Ziele der Menschenrechte sollen weniger über die Geschichte der Menschenrechte, sondern vielmehr über die eigene Geschichte und Gegenwart vergleichend für Deutschland und Polen entwickelt werden. Im gemeinsamen Dialog miteinander können dabei länderspezifische Unterschiede und Gemeinsamkeiten erarbeitet werden. Ziel ist es, zukunftsweisende gemeinsame Ideen für ein menschenrechtsorientiertes Zusammenleben in Europa zu entwickeln.
Ort / Termine: Berlin, 10.-14. Mai 2006 (Bewerbungsschluss: 20. April), 21.-25. Juni 2006 (Bewerbungsschluss: 1. Juni)
Weitere Informationen / Bewerbungsunterlagen: Dr. Andrea Schmelz, Dr. Anne Oswald, Tomasz Krölik; E-Mail: info@network-migration.org; Internet: www.network-migration.org/internationales_jugendforum

NationsCup 2006 - interkulturelles Fußballturnier
Der NationsCup 2006 ist ein kulturverbindendes Event. Rund um die Fußballweltmeisterschaft treten bei einem interkulturellen Fußballturnier deutschlandweit voraussichtlich über 200 Laien-Mannschaften aus ca. 66 Nationen gegeneinander an. Der NationsCup soll möglichst alle in Deutschland vertretenen Nationalitäten einbeziehen. Der deutschen Bevölkerung sollen die multikulturellen Spiele die Vielfalt ihrer Nation zeigen.
Datum: 13.5.- 2.9.2006
Austragungsorte: Berlin, Köln, München, Hamburg, Hannover, Nürnberg, Frankfurt/Main
Informationen/Anmeldung: www.nations-cup.de, Jaroslaw Kuna, Tel.: (040) 5480-2313, E-Mail: jarek.kuna@nations-cup.de

Bundeszentrale für politische Bildung Netzwerk Migration in Europa Migration Research Group des Hamburgischen WeltWirtschaftsInstituts