 |
 |
 |
|
|
 |
|
Deutschland: Debatte um Integrations- und Schulpolitik
|
 |
|
Nachdem Ende März ein „Hilferuf“ des Lehrerkollegiums
der Berliner Rütli-Schule mit der Bitte um Auflösung der Schule bekannt
wurde, ist in Deutschland eine neue Debatte über die Integrationspolitik
entbrannt. In einem Schreiben an die Schulverwaltung klagten Lehrer der Hauptschule
im Berliner Bezirk Neukölln über ein alltägliches Klima der „Aggressivität,
Respektlosigkeit und Intoleranz“ seitens der Schüler. Die Schule
gilt als so genannte Brennpunktschule, denn der größte Teil der Schüler
stammt aus sozial schwachen Familien. Die meisten von ihnen haben einen Migrationshintergrund
(83 %). Der Berliner Schulsenator Klaus Böger (SPD) lehnte die Auflösung
der Schule bzw. eine Zusammenlegung mit der benachbarten Realschule ab.
Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) forderte ein „Bündnis
für Integration“ an Brennpunktschulen. Ein Netzwerk aus Lehrern,
Schülern, Sozial- und Jugendarbeitern solle „intensiv aggressive
und orientierungslose Jugendliche“ begleiten. Bayerns Ministerpräsident
Edmund Stoiber (CSU) hingegen forderte Sanktionen: „Erstens: Wer nicht
Deutsch kann, wird nicht eingeschult. Zweitens: Wer an der Schule randaliert,
fliegt aus der Klassengemeinschaft. Drittens: Wer sich dauerhaft nicht integriert,
muss Deutschland wieder verlassen.“ Derlei Vorschläge kritisierte
der Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Ulrich Thöne.
Diese Zwangsassimilation produziere nur „Frust, Gewaltpotenzial und Parallelgesellschaften“.
Die Vorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Claudia Roth mahnte, die
Vorfälle an der Schule nicht als Anlass für „Haudrauf-Vorschläge“
wie „Drohen, Einsperren, Abschieben“ zu benutzen. Bundestags-Vizepräsident
Wolfgang Thierse (SPD) verlangte eine realistischere Integrationspolitik, die
den gleichberechtigten Zugang zu Bildung und Beruf garantiert.
Die Bundesintegrationsbeauftragte Maria Böhmer (CDU) kündigte
einen „nationalen Aktionsplan zur besseren Integration von Ausländern“
an. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte Anfang April ein entsprechendes Positionspapier
entworfen. Der Aktionsplan soll zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sowie
Gewerkschaften, Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und Migrantenorganisationen
abgestimmt werden und vor allem die „soziale Integration“ vorantreiben.
In diesem Plan sollen verbindliche Ziele wie die Deutsch-Förderung (vgl.
MuB 1/06),
Sanktionen bei Nicht-Teilnahme an Integrationskursen oder die bessere Kindergartenbetreuung
für Kinder ausländischer Herkunft festgelegt werden. th
Weitere Informationen:
www.integrationsbeauftragte.de/download/Rede_Beauftragte_05_04_06.pdf
|
 |
|
Deutschland: Antidiskriminierungsgesetz
|
 |
|
In Deutschland steht die Verabschiedung eines Antidiskriminierungsgesetzes
bevor. Bis Ostern will die große Koalition ihre letzten Streitpunkte ausräumen.
Mit dem Titel „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“ soll das Gesetz
einen neuen Namen erhalten. Die rot-grüne Vorgängerregierung war mit
dem Gesetzesvorhaben gescheitert (vgl. MuB 5/02,
7/03,
1/05,
3/05).
Mit dem Antidiskriminierungsgesetz will Deutschland vier EU-Richtlinien
umsetzen. Diese verbieten im Arbeitsrecht Diskriminierung aufgrund von Rasse,
ethnischer Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter, Behinderung,
Weltanschauung und Religion. Im Zivilrecht sind die Brüsseler Vorgaben
auf Rasse, ethnische Herkunft und Geschlecht reduziert. Der rot-grüne Gesetzentwurf
2005 war über die EU-Vorgaben hinausgegangen und hatte sämtliche Diskriminierungsmerkmale
im Arbeitsrecht auch im Zivilrecht zugelassen. Er scheiterte am Widerstand der
Unionsparteien im Bundesrat.
Mittlerweile zeichnet sich ein Kompromiss zwischen den Koalitionspartnern
SPD und CDU/CSU ab. Nach derzeitigem Stand sollen sich auch Menschen, die wegen
ihrer Behinderung oder wegen ihres Alters benachteiligt werden, zivilrechtlich
auf das Gesetz berufen können. Sexuelle Orientierung und Religion bleiben
dagegen im Zivilrecht unberücksichtigt.
Uneinigkeit herrscht noch in Details. Ein Streitpunkt ist die
Frage, ob Betriebsräte und Gewerkschaften gegen Diskriminierungen von Mitarbeitern
klagen können. Nach Vorstellungen der SPD soll dies auch dann möglich
sein, wenn der betroffene Arbeitnehmer selbst eine solche Klage ablehnt. Die
Union ist dagegen.
Meinungsverschiedenheiten gibt es außerdem bei der so
genannten „Kirchenklausel“ aus der EU-Richtlinie. Sie sieht vor,
dass Kirchen ihre Mitarbeiter nach der Konfession frei auswählen dürfen.
Die Union will den Kirchen ein solches Recht in jedem Falle einräumen.
Die SPD argumentiert, dass Kirchen nur die Religionszugehörigkeit des Arbeitnehmers
beachten dürften, wenn der Glaube für die Art der Tätigkeit entscheidend
sei. Ungeklärt sind auch der Standort und die Größe einer Antidiskriminierungsstelle,
die auf Bundesebene eingerichtet werden soll.
Trotz der offenen Punkte erwartet die Koalition eine schnelle
Lösung. Der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach
(CDU) zeigte sich zuversichtlich, dass das Vorhaben im April umgesetzt wird.
„Wenn man die Entwürfe und Richtlinien vergleicht, sieht man: Das
ist kein fauler, sondern ein guter Kompromiss.“ Die Koalition werde sich
weitestgehend an die europäischen Vorgaben halten. „Wo wir davon
abweichen, lässt es sich sachlich begründen“, so Bosbach. Zurückhaltender
äußerte sich das sozialdemokratisch geführte Justizministerium.
„Wir werden sehen, wie schnell wir eine Einigung finden. Alles andere
ist Kaffeesatzleserei“, sagte dessen Sprecherin Christiane Wirth. Offene
Fragen müssten Spitzenpolitiker beider Parteien im Koalitionsausschuss
klären. Das hätten Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Bosbach
in einem gemeinsamen Brief an den Ausschuss vorgeschlagen.
Die Zeit drängt. Da die Frist für die Umsetzung der
EU-Richtlinien Mitte 2003 abgelaufen ist, hat die EU ein Vertragsverletzungsverfahren
gegen Deutschland und andere Länder (Finnland, Griechenland, Luxemburg,
Spanien und Österreich) eingeleitet. Es drohen Strafzahlungen. Auch Schadensersatzklagen
diskriminierter Bürger gegen die Bundesrepublik wären möglich.
chw
Weitere Informationen:
www.bmj.bund.de
|
 |
|
Deutschland: Rechte Gewalt nimmt weiter zu
|
 |
|
[Richtigstellung]
Aktuelle Daten des Bundesinnenministeriums (BMI) belegen einen
Anstieg rechtsextremer bzw. ausländerfeindlicher Delikte.
Im Jahr 2005 wurden 10.271 rechtsextreme bzw. ausländerfeindliche
Delikte registriert (2004: 7.943; 2003: 6.965), darunter 588 Gewalttaten (2004:
498; 2003: 526). Die Taten verteilen sich über das gesamte Bundesgebiet.
Die meisten Delikte wurden in Nordrhein-Westfalen (1.845 Delikte, davon 108
Gewalttaten), Sachsen (1.746 Delikte, davon 73 Gewalttaten) und Berlin (1.195
Delikte, davon 36 Gewalttaten) begangen. Je 10.000 Einwohner gerechnet führen
Sachsen, Berlin und Brandenburg die Liste an (siehe Tabelle).
Die Zahlen umfassen jeweils nur die Straftaten mit eindeutig
rechtsextremem und ausländerfeindlichem Hintergrund. Die Dunkelziffer liegt
deutlich höher. So gibt das BMI für 2005 bundesweit 588 gewalttätige
Übergriffe an, davon 233 in den neuen Bundesländern. Die Civitas-Opferberatungsstellen,
die ausschließlich in den neuen Bundesländern tätig sind, gehen
hingegen von 614 rechtsextrem motivierten Gewalttaten allein in den neuen Bundesländern
und Berlin aus (2004: 551; 2003: 541). Dies entspräche einem Anstieg um
mehr als 10 % im Vergleich zum Vorjahr. Die meisten rechtsextrem motivierten
gewalttätigen Angriffe ereigneten sich laut Civitas in Sachsen (154), Sachsen-Anhalt
(129) und Brandenburg (128; siehe Grafik). Von den insgesamt 794 betreuten Personen
in den neuen Bundesländern und Berlin (2004: 822; 2003: 782) gehören
mindestens 331 der Gruppe der Flüchtlinge, Migranten oder Aussiedler an
(2004: 360; 2003: 407).
Die Beratungsstellen berichteten für 2005 von einem Rückgang rassistisch
motivierter Gewalttaten (2005: 182; 2004: 285; 2003: 337 Fälle), jedoch
zeitgleich von einem anhaltend hohen Anteil gewalttätiger Übergriffe
auf das linke oder alternative Milieu (2005: 300; 2004: 357; 2003: 322 Fälle).
th
|
 |
|
Europa: Einbürgerung im Vergleich
|
 |
|
Die Debatte um Gesprächsleitfäden im Einbürgerungsverfahren
in Deutschland hält an. SPD und CDU/CSU wollen sich auf der Innenministerkonferenz
im Mai in Garmisch-Patenkirchen auf eine bundeseinheitliche Lösung verständigen
(vgl. MuB 1/06,
2/06).
Die aktuelle Debatte zielt auf eine Verschärfung der Einbürgerungsanforderungen
ab. In den übrigen europäischen Zuwanderungsländern gelten unterschiedliche
Regelungen zur Einbürgerung von Migranten.
Großbritannien: In Großbritannien
ist ein rechtmäßiger Aufenthalt von mindestens fünf Jahren Voraussetzung
für die Erlangung der Staatsbürgerschaft. Seit 2005 müssen Migranten
Englischkenntnisse nachweisen und einen „Life in the UK“-Test bestehen.
Dieser Test wird am Computer abgelegt. Er umfasst 24 Fragen über Gesellschaft,
Religion und Politik, die die Bewerber in 45 Minuten beantworten müssen.
Mindestens 75 % der Fragen sind richtig zu beantworten. Einbürgerungsanwärter
können sich mit einem Handbuch des Innenministeriums auf die Prüfung
vorbereiten.
Dänemark: In Dänemark
wurde Ende 2005 ein neues Einbürgerungsgesetz verabschiedet. Auch hier
muss ein Test mit Fragen über die dänische Gesellschaft, Geschichte
und Kultur abgelegt werden. Noch ist der Test nicht ausgearbeitet, er soll jedoch
künftig 40 Fragen umfassen, von denen wenigstens 28 korrekt beantwortet
werden müssen. Zusätzlich muss eine Sprachprüfung in Dänisch
abgelegt werden, die sich auf dem Niveau der Abschlussprüfung der 9. Schulklassen
bewegt. Für eine Einbürgerung müssen die Antragsteller bereits
acht Jahre rechtmäßig in Dänemark gewohnt haben.
Frankreich: Nach fünf Jahren
rechtmäßigen Aufenthalts im Land ist es möglich, die französische
Staatsbürgerschaft zu beantragen. Wer in Frankreich geboren ist, bekommt
automatisch die Staatsbürgerschaft zuerkannt (ius soli). In Frankreich
gibt es vor dem Hintergrund der Kolonialgeschichte keine Wissenstests für
Einbürgerungswillige. Gute Kenntnisse der französischen Sprache sind
ein wichtiges Kriterium für eine Einbürgerung, eine formale Prüfung
gibt es aber nicht. Da die meisten Einwanderer aus ehemaligen Kolonien stammen,
sind ihnen die französische Sprache und Kultur ohnehin geläufig.
Niederlande: In den Niederlanden
gibt es seit diesem Jahr neue Einwanderungsregeln. Schon vor der Einreise müssen
Einwanderungswillige einen Test bestehen, der sie nach Normen und Werten der
niederländischen Gesellschaft befragt (vgl. MuB 2/06).
Zur Einbürgerung müssen sich die Kandidaten einem weiteren vierstündigen
Test unterziehen. Er umfasst zwei Teile: Im ersten Teil werden mit Hilfe von
40 Multiple-Choice-Fragen die Kenntnisse des Anwärters über die niederländische
Gesellschaft und den Staatsapparat abgefragt. Kann der Anwärter 70 % der
Fragen richtig beantworten, beginnt der zweite Teil. Hierbei werden die Sprachfähigkeiten
im Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben geprüft. Für eine Einbürgerung
sind fünf Jahre legaler Mindestaufenthalt Voraussetzung.
Schweiz: In der Schweiz ist das
Einbürgerungsverfahren nicht bundeseinheitlich geregelt. Eingebürgert
werden kann man nach 12 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts. Anwärter
müssen „mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen“
vertraut sein und müssen „die schweizerische Rechtsordnung beachten“.
Die erteilte eidgenössische Einbürgerungsbewilligung ist der erste
Schritt. Schweizer Bürger wird aber erst, wer auch vom Kanton oder der
Gemeinde eingebürgert worden ist. Diese haben dabei relativ freie Hand
(vgl. MuB 3/01,
5/01,
6/03).
Der Einsatz von Einbürgerungstests ist jedoch eher die Ausnahme. Meist
wird in persönlichen Gesprächen ein Urteil über die Sprachkenntnisse
des Bewerbers gefällt.
Österreich: In Österreich
wurden die Hürden zur Einbürgerung in diesem Jahr erhöht. Bewerber
müssen künftig 18 Fragen zur demokratischen Ordnung und zur Geschichte
Österreichs beantworten. Beispielsweise wird nach dem Frauenwahlrecht und
der föderalen Ordnung des Landes gefragt. Mindestens die Hälfte der
Fragen muss korrekt beantwortet werden. Zur Vorbereitung gibt es Lernunterlagen.
Zudem werden auch die Sprachkenntnisse getestet. Den konkreten Inhalt der Sprach-
und Wissenstests bestimmen die Bundesländer. Die Bewerber müssen sich
seit zehn Jahren rechtmäßig in Österreich aufhalten. Für
Angehörige von Österreichern gelten sechs Jahre Aufenthaltsfrist.
Italien: In Italien gibt es keine Sprach- und Wissenstests zur
Einbürgerung. Wer Italiener werden will, muss seit zehn Jahren rechtmäßig
seinen Wohnsitz in Italien haben. Seit dem 11. September 2001 werden Einbürgerungswillige
genauer auf mögliche Vergehen in der Vergangenheit überprüft.
Außerdem müssen sie über ein ausreichendes Einkommen verfügen.
Spanien: Für einen Erwerb
der Staatsbürgerschaft muss ein Anwärter zehn Jahre in Spanien gelebt
haben und gute Sprachkenntnisse vorweisen. Diese werden in einem Einbürgerungsinterview
geprüft, bei dem aber nicht nach einem Leitfaden vorgegangen wird. Es gibt
keinen Einbürgerungstest. Anerkannte Flüchtlinge können sich
bereits nach fünf Jahren einbürgern lassen, Lateinamerikaner schon
nach zwei Jahren. Sie stellen traditionell einen hohen Anteil der Eingebürgerten.
Einbürgerungswillige müssen einen förmlichen Brief an das Justizministerium
schreiben, in dem sie darlegen, warum sie den spanischen Pass erwerben möchten.
Außerdem müssen sie nachweisen, dass sie Arbeit haben und nicht vorbestraft
sind.
Schweden: In Schweden gibt es zwar
einen „Schweden-Test“. Dem müssen sich aber nur Einbürgerungsbewerber
unterziehen, deren enge Verbundenheit mit dem Land angezweifelt wird. Sie müssen
unterschiedliche Fragen zur Landeskunde beantworten. Ansonsten genügt ein
legaler Aufenthalt von fünf Jahren, für Ehepartner von Schweden reichen
drei Jahre. Geprüft werden auch die Einkommensverhältnisse und die
Schuldenfreiheit. Bei anerkannten Flüchtlingen gibt es kaum Hindernisse
für eine Einbürgerung. chw
Weitere Informationen:
www.britischebotschaft.de
www.daenemark.org
www.dutchembassy.de
www.botschaft-frankreich.de
www.eda.admin.ch/germany_all/de/home/berlin.html
www.oesterreichische-botschaft.de
www.italian-embassy.org.ae/Ambasciata_Berlino
www.spanischebotschaft.de
www.swedenabroad.com/pages/start____15406.asp
|
 |
|
Kurzmeldungen - Deutschland
|
 |
|
Rückübernahmeabkommen
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und sein bulgarischer Amtskollege
Rumen Petkov (Sozialisten) haben Anfang Februar ein bilaterales Rückübernahmeabkommen
unterzeichnet. Es regelt die wechselseitige Rückübernahme ausreisepflichtiger
Personen. Wer rechtswidrig aus Bulgarien nach Deutschland einreist, wird künftig
dorthin zurückgeführt. Das betrifft sowohl Bulgaren als auch Personen
anderer Nationalitäten.
Staatsangehörigkeit darf geprüft werden
Deutsche Staatsbürger türkischer Herkunft müssen den Behörden
Auskunft darüber geben, ob sie nachträglich wieder ihre türkische
Staatsbürgerschaft angenommen haben. Mit einem so lautenden Beschluss wies
das Bundesverfassungsgericht Mitte März die Klage eines in Bayern eingebürgerten
Türken zurück (Az. 2 BvR 434/06). Die Behörden hatten ihm ein
Zwangsgeld angedroht, weil er bei einer Befragungsaktion 2005 nicht antworten
wollte. Angaben der türkischen Regierung, rund 50.000 Deutsche hätten
in den vergangenen sechs Jahren die türkische Staatsangehörigkeit
wieder angenommen, hatten die Befragung ausgelöst. Nach deutschem Recht
verlieren diese Doppelstaatsbürger dadurch automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft
(vgl. MuB
2/05).
www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20060310_2bvr043406.html
|
 |
|
EU: Kampagne zur Steigerung der Mobilität von Arbeitnehmern
|
 |
|
Die Europäische Kommission hat 2006 zum „Europäischen
Jahr der Mobilität der Arbeitnehmer“ erklärt. Mit der Kampagne
soll die Mobilität von Arbeitnehmern in der Europäischen Union erhöht
werden. Die Kommission will damit das Problem ungleicher regionaler Wirtschaftsentwicklung
lösen und die Wettbewerbsfähigkeit Europas im Zeitalter der Globalisierung
sicherstellen.
Nach Angaben der EU-Kommission leben derzeit etwa 1,5 % der Bevölkerung
der 25 EU-Mitgliedstaaten im erwerbsfähigen Alter in einem anderen Mitgliedstaat
als ihrem Herkunftsland. Dieser Prozentsatz hat sich in den letzten 30 Jahren
kaum verändert (vgl. MuB 2/06).
Grenzüberschreitendes Pendeln zwischen Mitgliedstaaten ohne Wohnortwechsel
hat in den letzten Jahren dagegen zugenommen. Im Durchschnitt pendeln etwa 0,2
% aller Erwerbstätigen der alten Mitgliedstaaten (EU15) in ein Nachbarland.
Die Kommission will diese Zahlen erhöhen, um die Wettbewerbsfähigkeit
der EU zu wahren. Hintergrund ist die auch zukünftig ungleiche wirtschaftliche
Entwicklung innerhalb der EU. Dadurch wird es in den nächsten Jahren in
einigen Regionen zu einem erheblichen Mangel an Arbeitskräften kommen,
während andere Regionen weiterhin von hoher Erwerbslosigkeit gezeichnet
sein werden. Mobilität sei daher unvermeidlich. Zu den Regionen, die auf
einen Zuzug von Arbeitskräften angewiesen sind, zählen Südengland,
Dänemark, Schweden, die Niederlande, Zentralfrankreich, Süddeutschland,
Westösterreich und Zentralportugal.
Das Europäische Jahr der Mobilität der Arbeitnehmer
wurde am 20./21. Februar 2006 in Brüssel offiziell mit der Konferenz „Arbeitnehmermobilität:
ein Recht, eine Möglichkeit, eine Chance?“ eröffnet. Die EU-Kommission
verfolgt mit der Kampagne nach eigenen Angaben drei Ziele. Erstens sollen die
Bürger für die Rechte der Arbeitnehmer hinsichtlich der Freizügigkeit
von Personen sensibilisiert und auf bestehende Möglichkeiten und Instrumente
aufmerksam gemacht werden. Zweitens soll der Austausch erfolgreicher Politikmaßnahmen
im Bereich der Mobilität zwischen den Mitgliedstaaten verstärkt werden.
Drittens soll das Wissen über die Mobilitätsströme in Europa,
über Motivationen und Hindernisse für die Mobilität der Arbeitnehmer
erweitert werden.
Für das Mobilitätsjahr stehen Mittel in Höhe von
10 Mio. Euro zur Verfügung. Damit sollen u. a. eine für
Juni in Wien geplante Mobilitätskonferenz, eine europaweite Jobmesse, die
im September gleichzeitig in über 50 europäischen Städten stattfinden
soll, sowie die Europa-Stellenbörse „Job Fair Europe“ finanziert
werden. Zudem will die Kommission in allen europäischen U-Bahnen sowie
mit Filmen und einer Website für die Vorteile der Mobilität werben.
Auf der Eröffnungskonferenz sagte Vladimír Špidla, EU-Kommissar
für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit: „Freizügigkeit
ist ein Grundrecht der EU-Bürgerinnen und -Bürger, das bestmöglich
genutzt werden sollte, da es neue Wege zum Lernen, zum Arbeiten und zur Weiterbildung
eröffnet.“ EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso
forderte: „Europa muss darüber nachdenken, wie es seine Arbeitskräfte
effizienter und anpassungsfähiger machen kann.“ Demgegenüber
geben Kritiker zu bedenken, dass die ökonomisch motivierte Mobilitätspolitik
der EU-Kommission menschliche Bedürfnisse wie die Stabilität sozialer
Bindungen oder Wohnortstabilität im Interesse der Familie vernachlässige. me
Weitere Informationen:
europa.eu.int/comm/employment_social/workersmobility2006/index_de.htm
europa.eu.int/comm/public_opinion/index_en.htm
|
 |
|
Kurzmeldungen - Europa
|
 |
|
Italien: UNHCR-Büro auf Lampedusa
Seit Anfang März gibt es ein Büro des UN-Flüchtlingshochkommissariats
(UNHCR) auf der italienischen Insel Lampedusa. Ankommende Flüchtlinge sollen
dort über ihre Rechte informiert werden. Die italienischen Behörden
hatten bisher den Zugang zu den Flüchtlingen verweigert. Lampedusa ist
eine der am meisten frequentierten europäischen Anlaufstellen für
Flüchtlinge aus Afrika und dem arabischen Raum (vgl. MuB 8/04;
6/05;
1/06).
Spanien: Wechsel der Migrationsrouten
Nach der Verstärkung des Grenzschutzes in den spanischen Exklaven Ceuta
und Melilla im Herbst 2005 (vgl. MuB 9/05)
haben sich die Kanarischen Inseln zur Haupteinreiseregion für illegale
Einwanderer entwickelt. In den ersten drei Monaten des Jahres 2006 sind insgesamt
über 3.000 Migranten auf den Kanaren angekommen. Im Vergleichszeitraum
des Vorjahres waren es lediglich 850. Viele der Boote legten von der mauretanischen
Küste ab, da die marokkanischen Behörden auf Druck der EU und Spaniens
ihre Küsten inzwischen besser überwachen. Die mauretanische Regierung
bat indes die EU um finanzielle und logistische Hilfe. Nach Schätzungen
des mauretanischen Roten Halbmonds sind seit November 2005 etwa 1.300 Migranten
bei dem Versuch der Überfahrt auf die Kanaren ums Leben gekommen.
EU-Parlament will gegen Asyl-Liste klagen
Das Europaparlament will gegen die von den Innenministern beschlossene Liste
sicherer Herkunftsländer von Asylbewerbern vor dem EU-Gerichtshof klagen.
Diese Entscheidung traf der Rechtsausschuss des Parlaments. Die EU-Abgeordneten
hatten bisher vergeblich ein Mitspracherecht bei der Erstellung der Liste verlangt.
Nach der im Dezember beschlossenen EU-Asylverfahrensrichtlinie dürfen Asylbewerber
aus einem „sicheren Herkunftsland“ im Schnellverfahren an der Grenze
abgewiesen werden. Bisher haben die EU-Innenminister die Erstellung der Liste
sicherer Herkunfts- und Drittstaaten zwar beschlossen, sich aber noch nicht
auf konkrete Länder geeinigt (vgl. MuB 8/05,
1/06).
www.europarl.eu.int/meetdocs/2004_2009/organes/juri/juri_meetinglist.htm
Niederlande: Einwanderer gründen Partei
Im März haben Einwanderer in den Niederlanden eine eigene Partei gegründet.
Die Partij vóór Allochtone Nederlanders (PAN) fordert die Abschaffung
der kürzlich eingeführten Tests für Einwanderer (vgl. MuB 2/06).
Dafür schlägt PAN vor, die Bildungsangebote für Neuankömmlinge
zu verbessern. Zudem sollen muslimische Frauen das Kopftuch überall tragen
dürfen und Asylsuchende, die länger als fünf Jahre im Land sind,
ein Bleiberecht erhalten. Ferner sollen Schuluniformen eingeführt werden.
Bei der offiziellen Vorstellung des Parteiprogramms am 22. März kündigten
Einwanderer aus dem Iran, der Türkei, Surinam und Pakistan an, sich in
die Partei einbringen zu wollen. Die Parteigründung kann als Reaktion auf
das in den letzten Jahren zunehmend einwanderungsfeindliche Klima in den Niederlanden
interpretiert werden (vgl. MuB 8/02,
2/04,
5/05).
Einwanderer machen derzeit fast 19 % der niederländischen Bevölkerung
aus.
www.partijvoorallochtonenederlanders.nl
|
 |
|
USA: Massenproteste gegen Einwanderungsgesetze
|
 |
|
Vor dem Hintergrund einer Debatte um die Verschärfung des
Einwanderungsrechts haben Ende März hunderttausende Migranten und Unterstützer
an landesweiten Protestaktionen teilgenommen. In einigen Großstädten,
allen voran Los Angeles, wurde die höchste Teilnehmerzahl an Demonstrationen
in der Geschichte der Vereinigten Staaten erreicht. Dem Senat liegen derzeit
drei Gesetzesentwürfe vor, davon sehen zwei eine härtere Bestrafung
der illegalen Einreise und des illegalen Aufenthalts in den USA vor.
Politische Beobachter sprechen angesichts des Ausmaßes
der Proteste von der Geburtsstunde einer neuen Bürgerrechtsbewegung. Allein
in Los Angeles gingen am 25. März 500.000 bis 1 Mio. Menschen auf die Straße,
um gegen die Verschärfung des Einwanderungsrechts und eine Kriminalisierung
undokumentierter Immigranten zu protestieren. In Anspielung auf Bestimmungen
des Gesetzentwurfs HR 4437 (vgl. MuB 1/06)
lautete ein Leitmotiv der Demonstration „Wir sind Arbeitnehmer und keine
Kriminellen“. Auch in Chicago, Atlanta, Denver und zahlreichen weiteren
großen und mittleren Städten fanden zeitgleich friedliche Massenproteste
statt. Die Demonstrationen erstreckten sich über mehrere Tage und weiteten
sich auf andere Regionen aus. In vielen Städten schlossen sich Schüler
und Studenten der Protestbewegung an.
Für den 10. April ist ein weiterer nationaler Aktionstag
geplant. Am 1. Mai soll schließlich unter dem Motto „A Day without
an Immigrant“ ein bundesweiter Streik sowie ein eintägiger Konsumboykott
der Einwanderer in den USA stattfinden. Die Proteste werden in erster Linie
von Einwanderern lateinamerikanischer Abstammung (Hispanics) getragen. Insgesamt
leben mehr als 40 Mio. Hispanics in den Vereinigten Staaten.
Hintergrund der Proteste sind diverse Gesetzesentwürfe,
die eine Verschärfung des Einwanderungs- und Aufenthaltsrechts beinhalten.
Bereits im Dezember 2005 verabschiedete das Repräsentantenhaus den Gesetzentwurf
HR 4437. Dieser Entwurf sieht u. a. vor, sowohl die illegale Einreise bzw. den
illegalen Aufenthalt als auch jegliche Unterstützung von illegalen Einwanderern
unter Strafe zu stellen. Ferner enthält der Entwurf Pläne zum Ausbau
der Grenzbefestigung an der Südgrenze (vgl. MuB 1/06).
Außerdem liegen dem Senat zwei weitere Entwürfe zur Beratung und
Beschlussfassung vor. Der Gesetzentwurf des republikanischen Mehrheitsführers
im Senat, Bill Frist, verpflichtet Arbeitgeber zur Prüfung der Identität
und des Aufenthaltsstatus ihrer Beschäftigten mittels einer elektronischen
Datenbank. Die Strafen für Arbeitgeber (employer sanctions), die Migranten
beschäftigen, die sich illegal im Land aufhalten, sollen ebenfalls erheblich
verschärft werden.
Der dritte Entwurf, vorgelegt von Senator Arlen Specter (Republikaner),
zielt auf eine Teilamnestie für undokumentierte Migranten sowie die Einführung
eines Gastarbeiterprogramms für Landarbeiter ab. Zwei Tage nach dem landesweiten
Protesttag nahm der Rechtsausschuss des Senats diesen Entwurf mit 12 zu 5 Stimmen
an und leitete ihn zur Beratung an den gesamten Senat weiter. Präsident
George W. Bush (Republikaner) forderte beide Kammern des Kongresses auf, dem
Gastarbeiterprogramm zuzustimmen.
Während die beiden erstgenannten Entwürfe auf geschlossenen
Widerstand bei Immigrantenverbänden stoßen, sind die Positionen zu
Letzterem gespalten. Einige Organisationen bezeichnen ihn als Fortschritt, da
er zumindest eine Teilamnestie und neue Einwanderungsmöglichkeiten via
Gastarbeiterprogramm vorsieht, andere hingegen lehnen ihn mit dem Hinweis auf
restriktivere Bestimmungen bei Abschiebungen ab. sta
Weitere Informationen:
www.immigrantsolidarity.org
www.senate.gov
www.numbersusa.com/PDFs/SensenbrennerSpecterMcCainFristComparison.pdf
|
 |
|
Kurzmeldungen - Welt
|
 |
|
Kongo/Sudan: Rückführungsabkommen
Die Staaten Kongo und Sudan haben sich Ende Januar auf ein Abkommen über
die gegenseitige Rückführung von 20.000 Flüchtlingen geeinigt.
Die Übereinkunft wurde von den Vereinten Nationen vermittelt. Nach Angaben
des Flüchtlingshochkommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR) leben derzeit
13.000 Flüchtlinge aus dem Südsudan im Kongo. Im Sudan halten sich
rund 6.800 kongolesische Flüchtlinge auf. Mehrere Bürgerkriege in
der Region hatten in den letzten Jahren zu Vertreibungen geführt (vgl.
MuB 7[6]/04,
7[7]/04,
3/05,
4/05,
5/05,
9/05).
Einen festen Zeitplan für die Rückführung der Flüchtlinge
gebe es nicht, so ein Sprecher des UNHCR.
www.unhcr.org/cgi-bin/texis/vtx/news
|
 |
Asylanträge in Industriestaaten seit 2001 halbiert (nur online verfügbar)
|
 |
|
Die Zahlen der Asylanträge in den Industriestaaten sind
so niedrig wie zuletzt in den 1980er Jahren. Die wichtigsten Empfängerstaaten
in den letzten fünf Jahren waren die USA, Großbritannien und Frankreich.
Die meisten Asylanträge kamen von Bewerbern aus asiatischen Ländern.
Eine Mitte März veröffentlichte Statistik des Flüchtlingshochkommissariats
der Vereinten Nationen (UNHCR) dokumentiert den Rückgang der Asylbewerberzahlen
in Industriestaaten. Seit 2001 haben sich diese halbiert und damit den niedrigsten
Stand seit zwei Jahrzehnten erreicht. Die Gesamtzahl der Asyl-Erstanträge
verringerte sich in 50 Industrienationen im vierten Jahr in Folge, darunter
die 44 europäischen Staaten sowie die USA, Kanada, Japan, Südkorea,
Australien und Neuseeland. 2005 wurden in diesen 50 Ländern 336.060 Asylanträge
gestellt. Das entspricht einem Rückgang um 15 % im Vergleich zum Vorjahr
(siehe Tabelle 1).

Die wichtigsten Empfängerstaaten 2005 waren Frankreich (ca.
50.000 Asylanträge*) vor den USA (48.000) und Großbritannien (30.500),
gefolgt von Deutschland (28.900) und Österreich (22.500). In diesen fünf
Staaten wurden mehr als die Hälfte aller Asylanträge gestellt (179.900).
29 der 50 Industriestaaten verzeichneten einen Rückgang der Asylanträge,
17 Staaten einen Anstieg. Signifikante Zuwächse in absoluten Zahlen sind
nur in Griechenland (+4.580 Personen, +102 %) und in den Niederlanden (+2.570
Personen, +26 %) festzustellen. Die wichtigsten Aufnahmestaaten im Zeitraum
2001-2005 waren die USA, Großbritannien, Frankreich und Deutschland (siehe
Tabelle 2). In den 25 EU-Staaten wurde 2005 die niedrigste Zahl von Asylanträgen
seit 1988 festgestellt. Insgesamt gingen in den EU-25 die Zahlen seit 2001 um
46 % zurück.
Der stärkste Rückgang an Asylanträgen war in den
nicht-europäischen Industriestaaten USA, Kanada, Japan, Südkorea,
Australien und Neuseeland zu verzeichnen. Hier sank die Zahl der Asylanträge
seit 2001 um insgesamt 55 %.
Nach Ansicht des UNHCR ist der Rückgang der Asylanträge
in erster Linie auf die restriktive Asylpolitik in den westlichen Industriestaaten
zurückzuführen. Vor allem in der Europäischen Union wurden verschiedene
Initiativen ergriffen, um die Migrationsströme bereits in den Herkunftsregionen
stärker zu beeinflussen und den Flüchtlingsschutz außerhalb
der Grenzen der EU anzusiedeln. Darunter fallen z. B. die „Strategie der
EU für Afrika“ und die so genannten regionalen „Schutzprogramme“
(vgl. MuB 9/05).
Darüber hinaus einigten sich die EU-Innen- und Justizminister auf die Erstellung
einer gemeinsamen Liste sicherer Drittstaaten, den Informationsaustausch über
die Situation in den Herkunftsregionen von Flüchtlingen und auf gemeinsame
Gruppenflüge mit Chartermaschinen zur Abschiebung von Ausreisepflichtigen
(vgl. MuB 7/05,
8/05,
9/05,
10/05,
1/06).
Die verschiedenen europäischen Asylsysteme sollen im Rahmen des Haager
Programms vereinheitlicht werden, um „Asyl-Shopping“ zu verhindern
und eine effektivere europäische Asylpolitik zu schaffen. Unklarheit besteht
im Hinblick auf die Asyl-Anlaufstellen außerhalb der EU, die u. a. vom
ehemaligen deutschen Innenminister Otto Schily (SPD) vorgeschlagen worden waren
(vgl. MuB 6/04,
7/04,
8/04,
8/05),
sowie hinsichtlich möglicher Kriseninterventionsteams, die bei Flüchtlingskatastrophen
wie in den spanischen Exklaven Ceuta und Melilla im Oktober 2005 zum Einsatz
kommen könnten (vgl. MuB 9/05,
1/06).
Auch die USA haben in den letzten Jahren ihre Asyl- und Grenzsicherungspolitik
verschärft. Einwanderer, die versuchen, auf dem Seeweg illegal einzureisen,
werden bereits auf See abgefangen. So ist es für sie fast unmöglich,
in den USA als Flüchtling anerkannt zu werden. Des Weiteren wurden vor
allem die Kontrollen an der mexikanisch-amerikanischen Grenze verschärft
(vgl. MuB 4/05,
9/05),
deren Ausbau derzeit erwogen wird (vgl. MuB 1/06).
Maßnahmen im Anti-Terror-Kampf seit dem 11. September 2001
haben zu stärkeren Ein- und Ausreisekontrollen (vgl. MuB 3/03),
zu Verschärfungen des US-Aufenthaltsrechts, der Visa-Vergabe und zu Einschränkungen
der Bürgerrechte zugunsten nationaler Sicherheitsaspekte im Rahmen des
US Patriot Act (vgl. MuB 7/01,
6/05,
2/06)
geführt. Darüber hinaus werden momentan im amerikanischen Senat drei
Gesetzesvorlagen diskutiert, mit denen die amerikanischen Einwanderungsregelungen
weiter verschärft werden sollen (vgl. MuB 3/06).
Das Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen
stellt in seiner Statistik fest, dass, diese und ähnliche Maßnahmen
westlicher Industriestaaten Länder in Mittel- und Osteuropa zu wichtigen
Empfängerstaaten machen und den Aufbau eigener Asylsysteme in Ländern
bewirken, die bisher keine Asylempfängerstaaten waren. Darüber hinaus
hätten sich aber auch die Bedingungen in einigen Entsendeländern verbessert
und somit zu den sinkenden Zahlen beigetragen (z. B. Serbien-Montenegro, Russland,
China, Irak, Türkei). Die wichtigsten Entsendeländer im Jahr 2005
waren jedoch weiterhin Serbien-Montenegro (21.900), Russland (21.500) und China
(18.300), gefolgt vom Irak (12.500) und der Türkei (11.600). Im Zeitraum
2001-2005 kamen die meisten Asylbewerber aus Asien (ca. 40 % aller Asylanträge)
gefolgt von Antragstellern aus Afrika und Europa (jeweils 24 %) und schließlich
Bewerber aus Lateinamerika und Ozeanien (12 %).
UN-Flüchtlingshochkommissar António Guterres sagte
bei der Präsentation der aktuellen Statistiken: „Die Zahlen zeigen,
dass die Debatte in den Industriestaaten über ein wachsendes Asylproblem
nicht der Realität entspricht.“ Entgegen der öffentlichen Wahrnehmung
lebten die meisten Flüchtlinge in Entwicklungsländern. Er forderte
die Industriestaaten auf, nicht noch mehr restriktive Maßnahmen gegenüber
Asylsuchenden einzuführen, da sonst viele verfolgte Menschen vor „verschlossenen
Türen“ stünden. Vielmehr sollten die Industriestaaten in „Zeiten
immer neuer Tiefststände bei den Zahlen von Asylsuchenden“ zugunsten
des Flüchtlingsschutzes „mehr Aufmerksamkeit darauf verwenden, die
Qualität ihrer Asylsysteme zu verbessern“, sagte Guterres. th
* Die Daten der Asylzahlen in Frankreich für Dezember
lagen dem UNHCR nicht vor und beruhen daher auf UNHCR-Schätzungen.
Weitere Informationen:
unhcr.de/pdf/581.pdf
unhcr.de/unhcr.php/cat/18/aid/1358
www.unhcr.org
|
 |
|
Rezension
|
 |
|
Necla Kelek: Die verlorenen Söhne
In ihrem neuen Buch „Die verlorenen Söhne -
Plädoyer für die Befreiung des türkisch-muslimischen Mannes“
geht Necla Kelek der Frage nach, warum so viele türkischstämmige männliche
Migranten in Deutschland scheiterten und auf die schiefe Bahn gerieten. Grundlagen
ihrer Aussagen sind neben persönlichen Erfahrungen fünf konkrete Fallbeispiele,
die sie als signifikant bezeichnet und verallgemeinert. Kelek will untersuchen,
wie stark die Großfamilie sowie die Gemeinschaft der Gläubigen bei
muslimisch-türkischen Migranten im Mittelpunkt des Denkens und Handelns
stehen.
Die Autorin schildert im ersten Teil ihres Buches die Zerrissenheit
des Lebens der türkisch-muslimischen Söhne zwischen der Aufnahmegesellschaft
und der Welt des anatolischen „Bergdorfes“, in der die „archaisch-patriarchalische“
Erziehung verhaftet ist. Die „verlorenen Söhne“ sind von ihren
Vätern „nach einem Männlichkeitsideal erzogen, dass von ihnen
nach innen Gehorsamkeit und Unterwerfung verlangt und nach außen Männlichkeit
mit Stärke oder gar Gewalt gleichsetzt.“ An die Stelle persönlicher
Verantwortung rücken in diesem Zwiespalt traditionelle hierarchisch-patriarchale
Strukturen und das Pflichtgefühl gegenüber der Gemeinschaft, so Kelek.
Im zweiten Teil widmet sich die Autorin eingehender dem Einfluss
und den Folgen der väterlichen Erziehung. Die Exklusion des Weiblichen
aus dem Leben der „verlorenen Söhne“ führe zu einem Mangel
an Zuwendung. Kelek spricht vom Liebesentzug der Väter, die in Respekt
und Gehorsam das oberste Erziehungsziel sehen und wenig Wert auf Selbständigkeit
legen. Kelek kritisiert das „ängstliche Zurückweichen“
der Erziehungsinstitutionen vor der „Muslimisierung“ des Schulalltags.
Darunter versteht sie die Teilnahmeverweigerung an Sport-, Schwimm- und Sexualkundeunterricht.
Sie sieht in der Bildungsferne der Migranten die Ursache für das schulische
Versagen ihrer Kinder. Diese seien die „’Ungebildeten’ von
morgen“, ohne „Zukunftskompetenz“ und Perspektive.
Im letzten Teil schildert Kelek die religiöse Rückbesinnung
der muslimischen Gemeinschaft. Diese stelle eine Absage an die Ziele der aufgeklärten
Gesellschaft zugunsten einer muslimisch-traditionellen Leitkultur dar und trüge
zur rasanten Herausbildung von Parallelgesellschaften bei. Letztere seien auch
das Resultat einer falschen Integrationspolitik im Namen des Multikulturalismus.
Die Autorin fordert abschließend Konsequenzen für die Integrationspolitik.
„Wir dürfen Migranten […] nicht länger unter Naturschutz
stellen.“
Necla Kelek erhebt mit „Die verlorenen Söhne”
keinen Anspruch auf eine empirisch-repräsentative Bestandsaufnahme, sondern
thematisiert essayistisch verschiedene Phänomene der türkisch-muslimischen
Welt, die sie selbst als typisch wahrnimmt. Die herangezogenen extremen Fallbeispiele
bilden, wenig differenziert, die Grundlage ihrer abschließenden Forderungen
an die Integrationspolitik.
Kritikwürdig sind die diffuse Anordnung der Beispiele und
Erlebnisse sowie etliche Pauschalisierungen. Die zahlreichen türkischen
Termini im Text stören mehr, als dass sie zum Verständnis der Problematik
beitragen. Das Buch ist eher polemisch als wissenschaftlich und wird die Integrationsdebatte
weiter anfachen (vgl. MuB 2/06). th
Necla Kelek: Die verlorenen Söhne
- Plädoyer für die Befreiung des türkisch-muslimischen Mannes,
2006, Köln, 207 Seiten; Verlag Kiepenheuer & Witsch, ISBN 3-462-03686-6,
Preis: 18,90 Euro,
Online-Bestellung: www.kiwi-koeln.de
|
 |
|
Literatur / Veranstaltungen
|
 |
|

Zur aktuellen Debatte um Integrations- und Bildungspolitik gibt es bei
der bpb folgende Publikationen:
Heike Solga: Das Paradox der integrierten Ausgrenzung
von gering qualifizierten Jugendlichen
www.bpb.de/publikationen/606S8K,0,Das_Paradox_der_integrierten_Ausgrenzung_von_gering_qualifizierten_Jugendlichen.html
Lisa Britz: Bildung und Integration
www.bpb.de/themen/TJ9J7T,0,Bildung_und_Integration.html
Ullrich Bauer / Uwe H. Bittlingmayer: Egalitär und
emanzipativ: Leitlinien der Bildungsreform
www.bpb.de/publikationen/8DRUU0,0,Egalit%E4r_und_emanzipativ%3A_Leitlinien_der_Bildungsreform.html
Robert Feil / Wolfgang Hesse (Hrsg.): Miteinander
leben. Unterrichtsmaterial für Orientierungs- und Sprachkurse, 2006,
München, Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg,
Iudicium Verlag, ISBN 3-89129-175-2, Informationen und Downloads: www.i-punkt-projekt.de
Bewerbungsaufruf - Internationales
Jugendforum
Gemeinsames Lernen in Einwanderungsgesellschaften für eine menschenrechtsorientierte
Demokratie in Europa: Trainingsseminare in Menschenrechtsbildung
Das Netzwerk Migration in Europa
e. V. organisiert für 2006 und 2007 transnationale Trainingsseminare
in Menschenrechtsbildung. Sie richten sich an Studierende und Multiplikatoren
aus Deutschland und Polen mit dem Ziel, Menschenrechte in ihrer Bedeutung für
das eigene Leben in einer Einwanderungsgesellschaft zu begreifen. Die Bedeutung
und die Ziele der Menschenrechte sollen weniger über die Geschichte der
Menschenrechte, sondern vielmehr über die eigene Geschichte und Gegenwart
vergleichend für Deutschland und Polen entwickelt werden. Im gemeinsamen
Dialog miteinander können dabei länderspezifische Unterschiede und
Gemeinsamkeiten erarbeitet werden. Ziel ist es, zukunftsweisende gemeinsame
Ideen für ein menschenrechtsorientiertes Zusammenleben in Europa zu entwickeln.
Ort / Termine: Berlin, 10.-14. Mai 2006 (Bewerbungsschluss:
20. April), 21.-25. Juni 2006 (Bewerbungsschluss: 1. Juni)
Weitere Informationen / Bewerbungsunterlagen: Dr.
Andrea Schmelz, Dr. Anne Oswald, Tomasz Krölik; E-Mail: info@network-migration.org;
Internet: www.network-migration.org/internationales_jugendforum
NationsCup 2006 - interkulturelles
Fußballturnier
Der NationsCup 2006 ist ein kulturverbindendes Event. Rund um die Fußballweltmeisterschaft
treten bei einem interkulturellen Fußballturnier deutschlandweit voraussichtlich
über 200 Laien-Mannschaften aus ca. 66 Nationen gegeneinander an. Der NationsCup
soll möglichst alle in Deutschland vertretenen Nationalitäten einbeziehen.
Der deutschen Bevölkerung sollen die multikulturellen Spiele die Vielfalt
ihrer Nation zeigen.
Datum: 13.5.- 2.9.2006
Austragungsorte: Berlin, Köln, München,
Hamburg, Hannover, Nürnberg, Frankfurt/Main
Informationen/Anmeldung: www.nations-cup.de,
Jaroslaw Kuna, Tel.: (040) 5480-2313, E-Mail: jarek.kuna@nations-cup.de
|
 |
 |
|
|
 |