Ausgabe 04/06 (Mai 2006) www.migration-info.de
Deutschland: Integrationsgipfel geplant

Die Diskussion in Deutschland um die Integration von Zuwanderern wird derzeit heftig geführt. Die Einführung von Einbürgerungsleitfäden (vgl. MuB 1/06), der Hilferuf der Rütli-Schule in Berlin-Neukölln (vgl. MuB 3/06) und das Urteil im so genannten Ehrenmord-Prozess Sürücü (vgl. MuB 4/06) lösten eine breit angelegte Debatte aus. Auf Initiative des CDU-Präsidiums und der Unionsfraktion soll ein nationaler Integrationsgipfel durchgeführt werden, an dem alle relevanten Akteure aus Politik und Gesellschaft teilnehmen sollen.

Der Integrationsgipfel wird voraussichtlich erst nach der Sommerpause stattfinden und soll einen „Nationalen Aktionsplan Integration“ erarbeiten. Thematische Schwerpunkte werden die Bereiche Sprachvermittlung, berufliche Bildung, Arbeitsmarkt, Frauenrechte, Staatsangehörigkeitsrecht und Bürgergesellschaft sein.

Das Treffen soll Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen, Tarifpartnern, Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und Migrantenorganisationen zusammenbringen. Letztere sollen bereits in die Vorbereitung einbezogen werden. „Es wäre ja absurd“, sagte die Bundesintegrationsbeauftragte Maria Böhmer (CDU), „wenn wir in Fragen der Integrationspolitik nur über die Betroffenen und nicht mit ihnen reden.“ Kenan Kolat, Vorsitzender der Türkischen Gemeinde in Deutschland (TGD), sagte, in den geplanten Gipfel müssten Migranten „auf gleicher Augenhöhe“ einbezogen werden. Es sei erforderlich, „grundlegende Eckpunkte für eine Integrationspolitik“ zu entwickeln, „auf die sich beide Seiten verpflichten“.

Die gegenwärtige Integrationsdebatte ist gekennzeichnet von Appellen an die Selbstverantwortung von Zuwanderern („Bringschuld“), dem Ruf nach Sanktionen für so genannte Integrationsunwillige (z. B. Kürzung von Sozialleistungen) und einer „Null-Toleranz“-Politik (z. B. Entzug des Aufenthaltsrechts) sowie Forderungen an die Politik, die Integrationsangebote auszubauen (z. B. Verlängerung der Sprachkurse). Während sich bei der Frage nach Sanktionen die Fronten zwischen den verschiedenen politischen Lagern - auch innerhalb der großen Koalition - zunehmend verhärten und den Dialog über mögliche Strategien erschweren, scheint ein Ausbau der seit 2005 auf der Grundlage des Zuwanderungsgesetzes eingeführten Integrationsmaßnahmen allgemein mehrheitsfähig.

Die bisherigen Teilnehmerzahlen für die Integrationskurse belegen, dass die Zuwanderer Integrationsangebote sehr gut annehmen (vgl. MuB 8/05). Die Kurse umfassen 600 Stunden Sprachkurs und einen 30-stündigen Orientierungskurs. Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden 2005 bundesweit knapp 8.200 Kurse durchgeführt bzw. begonnen. Vergangenes Jahr erhielten 215.651 Personen die Berechtigung zur Kursteilnahme; mehr als die Hälfte von ihnen (115.158 Personen) hat 2005 bereits Kurse besucht. Das erste Jahr hat gezeigt, dass v. a. bereits hier lebende Einwanderer großes Interesse an den Integrationskursen haben. Sie machen rund die Hälfte der Kursbewilligungen aus. Ihre Teilnahme ist in der Regel freiwillig. Neuzuwanderer ohne ausreichende Deutschkenntnisse hingegen können von den Ausländerbehörden zur Teilnahme verpflichtet werden. as

Deutschland: Urteil im 'Ehrenmord'-Prozess

Im so genannten Berliner Ehrenmord-Prozess ist Mitte April das Urteil ergangen. Wegen Mordes an seiner Schwester Hatun wurde Ayhan Sürücü vom Berliner Landgericht zu einer Jugendhaftstrafe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt (Az. 1 Kap Js 285/05 und 518-39/05). Die beiden älteren Brüder wurden aus Mangel an Beweisen für eine Tatverwicklung freigesprochen.

Der zur Tatzeit 18-Jährige hat laut Urteil seine 23-jährige Schwester am 7. Februar 2005 mit drei Kopfschüssen an einer Bushaltestelle in Berlin-Tempelhof getötet. Nach Ansicht des Gerichtes stieß ihr westlicher Lebensstil in der Familie auf Ablehnung (vgl. MuB 9/05). Dies sei ein „ganz besonderer Mordfall“ gewesen, urteilten die Richter. Hatun Sürücü sei zum Opfer geworden, weil „sie ihr Leben lebte, so wie sie es für richtig hielt“, sagte der vorsitzende Richter Michael Degreif.

Mit dem Strafmaß lag das Gericht nur leicht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die neun Jahre und acht Monate Haft beantragt hatte. Für die beiden älteren Brüder hatte die Anklage lebenslange Haft gefordert. Die Staatsanwaltschaft legte umgehend Revision gegen das Urteil ein.

Im Prozessverlauf sollte geklärt werden, ob ein so genannter Ehrenmord vorgelegen habe, bei dem die kurdischstämmige Familie die Ermordung von Hatun Sürücü gemeinschaftlich beschlossen und geplant hat. Die Tochter war in der Türkei zwangsverheiratet worden und danach aus der Ehe ausgebrochen. Sie lebte mit ihrem 6-jährigen Sohn in einer eigenen Wohnung in Berlin. Sie lehnte es ab, ein Kopftuch zu tragen, machte eine Lehre und lebte in außerehelichen Partnerbeziehungen. Darüber kam es zum Bruch mit der Familie.

Obwohl drei Familienmitglieder tatbeteiligt gewesen sein sollen, gestand nur der jüngste Sohn Ayhan die Ausführung des Mordes. Seinen älteren Brüdern Alpaslan, zur Tatzeit 24 Jahre alt, und Mutlu, damals 25, konnte keine Beteiligung an dem Mord nachgewiesen werden. In der Urteilsbegründung sagte der Richter, es sei durchaus möglich, dass die beiden mitangeklagten Brüder an dem Mord beteiligt waren, aber „es wird nicht nach Möglichkeit verurteilt“. Die Staatsanwaltschaft hatte gemutmaßt, das Kalkül der Familie sei gewesen, den jüngsten Sohn in Erwartung einer milden Jugendstrafe „zu opfern“. Belastet worden waren die Brüder vor allem von der Hauptzeugin der Anklage Melek A., die zur Tatzeit die Freundin des Hauptverdächtigen war. Sie sagte aus, Ayhan habe ihr gegenüber die Mittäterschaft seiner Brüder gestanden.

Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) forderte nach dem Urteil die Familie Sürücü auf, Deutschland zu verlassen: „Wenn sie denn wirklich Ehre im Leib hätten, dann sollten sie die Konsequenz ziehen und gehen. Offensichtlich gehören sie mit ihren Wertvorstellungen nicht hierher.“ Der Spitzenkandidat der Berliner CDU Friedbert Pflüger schloss sich Körtings Forderung an. Er verlangte zudem, den Mörder „nach Verbüßung der Haftstrafe auszuweisen bzw. abzuschieben“. Der Verurteilte ist jedoch deutscher Staatsbürger.

Der Europa-Parlamentarier Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) äußerte Zweifel, dass das Urteil dem Tathergang gerecht werde: „Wenn man vergleichbare Fälle aus kurdischen Familien in der Türkei kennt, weiß man, dass solche Todesurteile gewöhnlich durch den Familienrat gefällt werden.“ Auch der Orientalist Hans-Peter Raddatz kritisierte das Urteil. Die deutsche Gerichtsbarkeit sei „in zunehmender Weise bereit, die kulturbedingten Umstände bei muslimischen Straftaten mit in Betracht zu ziehen“, sagte der Islam-Experte. Bei Fällen von Körperverletzung an Frauen sei es häufig dazu gekommen, dass die Gerichte nicht so verfahren seien, „wie es erforderlich gewesen wäre“.

Die parlamentarische Geschäftsführerin von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag Irmgard Schewe-Gerigk forderte verstärkte Aufklärung und Vorbeugung gegen Zwangsverheiratung und Gewalt gegen Ausländerinnen. In jedem Einzelfall sei Opferschutz notwendig. Der Direktor des Zentrums für Türkeistudien Faruk Sen sagte, Ehrenmorde gehörten nicht nur strafrechtlich geächtet. Auch die türkische Gemeinschaft selbst müsse mehr Druck ausüben, um solchen Verbrechen den Nährboden zu entziehen.

Die türkische Anwältin und islamkritische Autorin Seyran Ates sagte, sachlich gesehen möge es sich bei dem Richterspruch um ein „faires juristisches Urteil“ handeln. Ates befürchtet jedoch, dass der Freispruch der beiden älteren Brüder ein negatives Signal für ihre Mandantinnen - Frauen, denen durch die eigene Familie Gewalt angetan wurde - sein könnte.

Kenan Kolat, Vorsitzender der Türkischen Gemeinde in Deutschland, bewertete das Urteil dagegen positiv: „Das Gericht hat für den Täter fast die Höchststrafe verhängt. Das bedeutet Abschreckung.“ Auch Bülent Arslan, Vorsitzender des Deutsch-Türkischen Forums in der CDU, begrüßte das Urteil als „deutliches Signal“. „Neun Jahre ist ein hartes Urteil“, so Arslan.

Für Aufregung sorgte auch die Diskussion über das künftige Sorgerecht für Hatun Sürücüs Sohn. Nachdem die Familie der Ermordeten bekannt gab, sie wolle das Sorgerecht beantragen, regte sich laute Kritik. Auch Hatun Sürücüs in Istanbul lebender Ex-Mann Ismail Aslan bekräftigte sein Interesse am Sorgerecht für seinen Sohn. Momentan lebt das Kind in einer Pflegefamilie in Berlin. chw

Weitere Informationen:
www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20060413.1215.38728.html

Frankreich: Regierung beschließt neues Einwanderungsgesetz

Frankreichs Regierung hat neue Regelungen zu einer besseren Steuerung der Einwanderung beschlossen und dem Parlament zur weiteren Beratung vorgelegt. Darin wird das Konzept der „ausgewählten Einwanderung“ umgesetzt. Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, die langen administrativen Arbeitswege zu verkürzen.

Die französische Regierung unter Premierminister Dominique de Villepin (parteilos) hat am 29. März 2006 ihr neues Einwanderungsgesetz (vgl. MuB 2/06) an das Parlament übergeben. Dieses wird in naher Zukunft über die neuen gesetzlichen Regelungen beraten, die vor allem die allgemeinen Aufenthaltsbedingungen sowie die Arbeitsmigration und den Familiennachzug betreffen. In dem Gesetz werden außerdem verschiedene EU-Direktiven verwirklicht, die die Aufenthaltsbedingungen von Bürgern aus EU-Mitgliedsländern in Frankreich erleichtern und die europäische Freizügigkeit garantieren.

Arbeitsmigration: Die Einreise für ausländische Arbeitnehmer soll dann erleichtert werden, wenn Bedarf an Arbeitskräften besteht. Dies betrifft vor allem unattraktive Berufsfelder und hochqualifizierte Tätigkeiten. Der neue dreijährige Aufenthaltstitel für Personen mit „Kompetenzen und Talenten“ sieht Aufnahmeerleichterungen für Hochqualifizierte vor, die für „Frankreichs Entwicklung und Erscheinen eine Bereicherung“ sein können. Auch Studenten soll der Aufenthalt erleichtert werden, sofern sie ihr Diplom in Frankreich abschließen wollen. Für die besten dieser Absolventen besteht die Möglichkeit, erste Arbeitserfahrungen in Frankreich zu sammeln. Frankreichs Innenminister Nicolas Sarkozy (UMP) sagte diesbezüglich, dass er „die Besten“ und „nicht diejenigen, die man sonst nirgendwo haben will“, ins Land holen wolle. Verschiedene Menschenrechtsorganisationen und linke Parteien kritisieren die Selektionskriterien in Sarkozys Gesetzentwurf (vgl. MuB 2/06).

Familienzusammenführung: In Fragen der Familienzusammenführung orientiert sich der Gesetzesvorschlag jetzt stärker an der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte. Die Mindestaufenthaltszeit für einen Antrag auf Familiennachzug wurde allerdings von einem Jahr auf 18 Monate erhöht. Darüber hinaus muss der Antragsteller künftig ein geregeltes Arbeitseinkommen auf dem Niveau des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns (SMIC) nachweisen können.

Um Scheinehen zu vermeiden, müssen Ehen zwischen Franzosen und Nicht-Franzosen nun mindestens drei Jahre Bestand haben, bevor eine 10-jährige Aufenthaltserlaubnis ausgestellt werden kann. Der ausländische Ehepartner muss darüber hinaus seine Integrationsbereitschaft und ausreichende Sprachkenntnisse nachweisen. Auch die Einbürgerung des ausländischen Ehepartners ist jetzt erst nach vier statt wie bisher nach zwei Jahren möglich.

Legalisierung: Die Möglichkeit, nach 10-jährigem illegalem Aufenthalt in Frankreich automatisch einen legalen Aufenthaltstitel zu erlangen, soll nach dem Gesetzentwurf abgeschafft werden.

Integrationsmaßnahmen: Die Gesetzesinitiative der Regierung sieht u. a. vor, dass Migranten, die dauerhaft in Frankreich leben wollen, einen Integrationsvertrag unterzeichnen. Dieser Vertrag verpflichtet die Einwanderer zu zivilgesellschaftlichen Schulungen und Sprachkursen.

Ende April beriet das französische interministerielle Immigrations- und Integrationskomitee (CII) über Integrationsmaßnahmen vor allem für Jugendliche und Frauen. Um die Integration zu erleichtern, schlugen die Minister u. a. ein Sprachdiplom (DILF) vor. Dieses Diplom soll erhalten, wer die Grundlagen der französischen Sprache beherrscht. Gute Französischkenntnisse gelten als Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration. Des Weiteren unterzeichneten 350 Unternehmen eine Art Patenschaftsvertrag, mit dem 25.000 Interessenten der Zugang zur Ausbildung erleichtert werden soll. Um Migrantinnen zu stärken, sollen die staatlichen Familiengelder künftig an die Ehefrauen überwiesen werden, sofern sich diese um die Erziehung und Versorgung der Kinder kümmern. Gleichzeitig sollen auf diese Weise Mehrfachehen unterbunden werden. Für die Verleihung der französischen Staatsbürgerschaft erwägt das Komitee eine offizielle Zeremonie in Anwesenheit eines Repräsentanten des Staates. th

Weitere Informationen:
www.premier.ministre.gouv.fr

Richtigstellung

Richtigstellung zum Artikel „Deutschland: Rechte Gewalt nimmt weiter zu“ (MuB 3/06)

In der letzten Ausgabe des Newsletters wurden nicht die aktuellsten Zahlen des Bundesinnenministeriums (BMI) zur rechten Gewalt in Deutschland veröffentlicht. Die dort angegebenen Zahlen für das Jahr 2005 basierten auf vorläufigen Zahlen zu rechtsextremen bzw. ausländerfeindlichen Straftaten des BMI, die monatlich auf Anfrage als Bundestagsdrucksachen veröffentlicht wurden (Bundestagsdrucksachen Nr. 15/5004; 15/5195; 15/5434; 15/5661; 15/5905; 15/5944; 15/5973; 15/6009; 16/23; 16/193; 16/340; 16/632). Die sich daraus ergebende Gesamtzahl von 10.271 rechtsextremen bzw. ausländerfeindlichen Delikten wurde inzwischen nach oben korrigiert und vom Vorsitzenden des Innenausschusses des Bundestages Sebastian Edathy (SPD) mit 15.360 (davon 959 Gewalttaten) angegeben. Dementsprechend veränderten sich auch die Zahlen für die einzelnen Bundesländer.

Die Angaben zu den rechtsextremen Straf- und Gewalttaten der Jahre 2004 und 2003 in der Ausgabe 3/06 bezogen sich ebenfalls auf die vorläufigen Zahlen des BMI, publiziert von den Civitas-Opferberatungsstellen. Die bereinigten Zahlen betragen für das Jahr 2004 12.051 rechtsextremistische Straftaten, davon 776 Gewalttaten bzw. 10.792 Delikte, davon 759 Gewalttaten für 2003. Der angegebene Trend steigender Zahlen rechtsextremistischer Übergriffe bleibt bestehen, wenn auch auf einem deutlich höheren Niveau. th

Kurzmeldungen - Deutschland

Einbürgerung auch nach PKK-Kontakten
Frühere Kontakte türkischer Staatsangehöriger zu der verbotenen Kurden-Partei PKK stehen einer Einbürgerung in Deutschland nicht zwingend entgegen. Das hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes entschieden (Az. 1 R 1/06, 1 R 2/06, 1 R 5/06, 1 Q 4/06, 1 Q 3/06). Das Gericht in Saarlouis korrigierte damit zum Teil die strengere Haltung des saarländischen Innenministeriums. Entscheidend sei, dass die Bewerber eine dauerhafte Abkehr von der PKK belegen können. In den Verfahren ging es um fünf türkische Asylberechtigte, die einst ihre Unterstützung für die PKK schriftlich deutlich gemacht hatten. Dagegen bestätigten die Richter die Ablehnung der Einbürgerung zweier weiterer Türken. Diese hatten die PKK immer wieder mit Geldspenden sowie dem Verteilen von Zeitschriften unterstützt und an PKK-Veranstaltungen teilgenommen.
www.ovg.saarland.de/10711_10786.htm

Kaplans Familie verliert Asylrecht
Die Frau und die erwachsene Tochter des selbst ernannten „Kalifen von Köln“ Metin Kaplan haben kein Recht mehr auf Asyl in Deutschland. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am 28. März 2006 mit zwei Beschlüssen entschieden (Az. 8 A 4905/05.A; 8 A 4908/05.A). Nachdem Kaplan bereits im Oktober 2004 in die Türkei abgeschoben worden war (vgl. MuB 8/04), hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auch die Asylanerkennung für seine Familienmitglieder widerrufen. Die Gefahr der politischen Verfolgung in der Türkei bestünde nicht mehr. Die Klagen gegen diese Entscheidung hatte das Verwaltungsgericht Köln im November 2005 abgewiesen (vgl. MuB 10/05). Das OVG lehnte nun auch die Anträge auf Zulassung zur Berufung als unbegründet ab. Die von den Klägerinnen monierten Verfahrensfehler lägen nicht vor. Ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ist nicht mehr möglich.
www.ovg.nrw.de

Grenzkontrollen während der Fußball-WM
Während der Fußball-Weltmeisterschaft wird Deutschland Kontrollen an den Grenzen zu benachbarten Schengen-Staaten durchführen. Dies teilte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) seinen EU-Amtskollegen in einem offiziellen Schreiben mit. Die Kontrollen sollen sowohl an den Land- und Seegrenzen als auch auf Flughäfen durchgeführt werden. Die erhöhten Sicherheitsanforderungen begründete Schäuble mit der Einreise von gewalttätigen Fußballfans, aber auch mit möglichen terroristischen Bedrohungen und der organisierten Kriminalität. Das Schengener Durchführungsabkommen bietet den Unterzeichnerstaaten die Möglichkeit, Grenzkontrollen aus Sicherheitsgründen vorübergehend wieder einzurichten.
www.bmi.bund.de

EU: Gemeinsame Abschiebungen und Anhebung der Visa-Gebühren

Die EU-Justiz- und -Innenminister haben auf dem Ratstreffen am 27. und 28. April in Luxemburg beschlossen, künftig gemeinsame Abschiebungen zu organisieren, die Gebühren für Schengen-Visa zu erhöhen und den Kampf gegen Menschenhandel zu intensivieren.

Gemeinsame Abschiebung: Bereits am 28. November 2002 hatte der EU-Rat eine Zusammenarbeit im Bereich der Abschiebungen vereinbart. Bisher wurden aber keine gemeinsamen Abschiebungen im Rahmen der Europäischen Union (EU) durchgeführt. Die EU-Staaten beschlossen nun, gemeinsame Charter-Abschiebeflüge zu organisieren. Nach Angaben der österreichischen Ratspräsidentschaft soll der erste gemeinsame Flug noch vor Ende Juni stattfinden. „Die Finanzierung steht. Die EU bezahlt das Flugzeug“, sagte Innenministerin Liese Prokop (ÖVP). Ziel der Zusammenarbeit ist es, Abschiebungen billiger, schneller und zahlreicher zu machen, heißt es in der Abschlusserklärung des Rates. Die Flüge sollen von der 2005 gegründeten europäischen Grenzschutzagentur Frontex koordiniert werden. Frontex wurde zudem beauftragt, gemeinsame Trainingsstandards für die Ausbildung des Abschiebepersonals zu entwickeln.

Grundsätzlich bekundeten alle 25 Mitgliedstaaten Interesse an gemeinsamen Abschiebungen. „Ein gemeinsames Handeln der Europäischen Union zur Unterstützung der Bemühungen der Mitgliedstaaten in diesem Bereich ist ein wichtiger Bestandteil im Kampf gegen illegale Einwanderung und eine wichtige Ergänzung zu einer glaubwürdigen Migrations- und Asylpolitik“, erklärte der für Justiz, Freiheit und Sicherheit zuständige EU-Kommissar Franco Frattini in einer Pressemitteilung. Menschenrechtsorganisationen wie Pro Asyl kritisieren die Abschiebepolitik der EU. Der „Verein Menschenrechte Österreich“ forderte die österreichische Ratspräsidentschaft auf, die geplanten gemeinsamen Abschiebungen durch einen unabhängigen Menschenrechtsbeobachter begleiten zu lassen.

Erhöhung der Visa-Gebühren: Auf dem Treffen in Luxemburg einigten sich die Minister auf eine Verteuerung der dreimonatigen Schengen-Visa von 35 auf 60 Euro ab dem 1. Januar 2007. Begründet wurde die Anhebung mit den höheren Kosten, die durch das europäische Visa-Informationssystem (VIS) und die Einführung biometrischer Daten in Reisedokumenten entstanden. Bereits im Vorfeld des Gipfels wurde die Anhebung der Visa-Gebühren kritisiert, da dadurch viele Menschen de facto von einer Einreise in die EU ausgeschlossen würden. Die Kampagne „Not 60 Euros“ des Bürgerpakts für Südosteuropa bezeichnete die Verteuerung als weiteren „Ziegelstein in der Schengener Mauer“. Bei der Beantragung eines Visums müssten zahlreiche Dokumente bereitgestellt, übersetzt und beglaubigt werden. Das koste bereits gegenwärtig häufig mehr als 200 Euro und entspreche damit in etwa einem serbischen Monatseinkommen, wie der Bürgerpakt zu bedenken gab. Auch der EU-Koordinator für den Südosteuropa-Stabilitätspakt Erhard Busek kritisierte die Anhebung der Gebühren.

Auf dem Gipfel einigten sich die Minister auf eine Reihe von Ausnahmeregelungen, die die befürchteten negativen Effekte vermeiden sollen. Zum einen wurden bestimmte Personengruppen wie Minderjährige, Schüler, Studenten und Forscher von der Visa-Gebühr befreit. Für die Balkanstaaten Mazedonien, Bosnien-Herzegowina, Serbien-Montenegro und Albanien bleiben die Gebühren bis 1. Januar 2008 auf dem bisherigen Niveau. Bis dahin sollen Abkommen über Visa-Erleichterungen verhandelt werden. Im Gegenzug müssen sich die Länder zur Rücknahme illegal Einreisender verpflichten. Die österreichische Außenministerin Ursula Plassnik (ÖVP) begrüßte den Kompromissvorschlag. „Dies entspricht unserem Ziel, insbesondere auch den jungen Menschen in den Westbalkanländern eine Möglichkeit zu geben, Europa aus eigener Erfahrung besser kennen zu lernen und vermehrt von Bildungschancen in der EU Gebrauch zu machen“, sagte Plassnik.

Kampf gegen Menschenhandel: Der Kampf gegen den Menschenhandel ist einer der Schwerpunkte der österreichischen Ratspräsidentschaft und war daher ebenfalls Thema auf dem Treffen. Die EU-Kommission bemängelte die zögerliche Umsetzung einer Reihe von Richtlinien im Kampf gegen Menschenhandel und Schmuggel von Migranten und rief die Mitgliedstaaten auf, dies zügig nachzuholen. Der Rat einigte sich auf eine Verstärkung der Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen. Besonders betont wurde auch das Risiko von Menschenhandel und Zwangsprostitution bei sportlichen Großveranstaltungen wie z. B. der Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland. me

Die Beschlüsse des Rates sind im Internet verfügbar:
www.eu2006.at/de/Meetings_Calendar/Dates/April/2704RatJustiz.html
www.citizenspact.org.yu/feeraise.htm (Kampagne gegen Visa-Verteuerung)
europa.eu.int/comm/justice_home/fsj/intro/fsj_intro_de.htm (Hintergrundinformationen)

Kurzmeldungen - Europa

Spanien: Bleiberecht wegen Genitalverstümmelung
Der Nationale Gerichtshof Spaniens gewährte einer abgelehnten nigerianischen Asylbewerberin das Bleiberecht wegen Genitalverstümmelung. Die Frau musste sich nach einer Zwangsheirat auf Druck ihrer Familie einer Beschneidung unterziehen. Sie floh daraufhin nach Spanien, wo sie Asyl beantragte. Die spanische Asylbehörde lehnte ihren Antrag mit der Begründung ab, dass eine Beschneidung kein anerkannter Asylgrund sei. Der Nationale Gerichtshof urteilte nun, dass der Frau eine Rückkehr in ihre Heimat nicht zuzumuten sei, da die Beschneidung eine „brutale Verletzung“ darstelle. Die Flüchtlingshilfsorganisation CEAR kündigte an, nun vor dem Obersten Gerichtshof für die Nigerianerin eine Anerkennung als Asylberechtigte erreichen zu wollen.
www.cear.es

Großbritannien: Neues Einwanderungsgesetz
Das britische Abgeordnetenhaus hat Ende März ein neues Einwanderungsgesetz verabschiedet. Es erschwert den Zuzug ungelernter Arbeiter von außerhalb der EU drastisch. Ähnlich wie in Australien, Kanada und Neuseeland werden Einwanderungs-Kandidaten künftig nach einem Punktesystem bewertet. Dabei werden Kriterien wie Alter, Bildung und Beruf berücksichtigt. Vertreter gefragter Berufsgruppen wie Unternehmer, Wissenschaftler, Mediziner, Ingenieure, Informatiker und Finanzfachkräfte dürfen ohne konkretes Jobangebot nach Großbritannien kommen. Krankenpfleger, Lehrer, Buchhalter und Vertreter ähnlicher Mittelschicht-Berufe können nur einwandern, wenn Bedarf in dem jeweiligen Bereich besteht. Ein Stellenangebot garantiert ihnen jedoch noch nicht das Recht auf Einwanderung.
www.parliament.uk

Schweiz: Referenden gegen Asyl- und Ausländergesetz
Vertreter von etwa 30 Organisationen reichten Anfang April bei der Schweizer Bundeskanzlei insgesamt rund 164.000 Unterschriften ein, um Referenden gegen Restriktionen im Asyl- und Ausländerrecht zu erwirken. Für ein Referendum gegen das revidierte Asylgesetz (vgl. MuB 9/05) wurden 90.652 gültige Unterschriften gesammelt, für eine Abstimmung gegen das neue Ausländergesetz unterschrieben 73.800 Wahlberechtigte. Die notwendige Mindestzahl lag bei 50.000 Unterschriften pro Referendum. Die Volksabstimmung wird voraussichtlich am 24. September stattfinden.
www.doppelreferendum.ch

Italien: Minderjährige Zuwanderer besonders gefährdet
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International veröffentlichte einen Bericht zur Situation von minderjährigen Migranten in Italien. Aufgrund der mangelnden Transparenz der italienischen Behörden gebe es keine genauen Zahlen. Der Organisation liegen aber Informationen über mindestens 891 Fälle inhaftierter minderjähriger Migranten vor. Die Dunkelziffer schätzt die Organisation weitaus höher. Minderjährige seien aufgrund ihres Alters und ihrer Schutzbedürftigkeit besonders von Menschenrechtsverletzungen bedroht. In dem Bericht wirft Amnesty International den italienischen Behörden vor, die UN-Kinderschutzkonvention nicht einzuhalten und fordert diese auf, die Missstände zu beseitigen. Nach Angaben des UNHCR sind in Westeuropa rund 100.000 Migrantenkinder und -jugendliche allein unterwegs.
Der Bericht ist zugänglich unter: web.amnesty.org/library/index/engeur300012006

Österreich: Menschenrechtsinstitut kritisiert Asylpolitik
In seinem Bericht über die Menschenrechtssituation in Österreich 2005 kritisiert das Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte das seit Anfang 2006 geltende neue Ausländer- und Asylrecht. Bei der Vorstellung des Berichts am 20. April in Wien sagte der Asylexperte des Instituts Alexander Lubich, Österreich verfüge über die „schärfste und restriktivste Regelung Europas“. Flüchtlinge seien in hohem Maße der Willkür von Polizisten ausgeliefert. Auch die Zahl der Abschiebungen von Asylbewerbern sei gestiegen. Das Innenministerium wies die Kritik zurück. Das neue Ausländergesetz sei wichtig und richtig, es sei nicht das restriktivste Gesetz, sondern das fairste und schnellste, sagte ein Sprecher des Ministeriums.
www.univie.ac.at/bim/php/bim/get.php?id=255

Malta: EU-Parlament fordert Änderung des europäischen Asylrechts
Das Europäische Parlament (EP) hat auf seiner Sitzung vom 6. April eine dringende Änderung der europäischen Asylpolitik zur Bewältigung des Flüchtlingsproblems auf der Mittelmeerinsel Malta gefordert. Auf Malta sind im vergangenen Jahr etwa 1.800 Flüchtlinge überwiegend aus Afrika gelandet. Malta hat etwa 400.000 Einwohner. Die maltesische Regierung fühlt sich überfordert und bat die EU um Hilfe. Das EP forderte daher eine Änderung der so genannten Dublin-II-Verordnung. Diese regelt, dass Asylanträge im EU-Land der ersten Ankunft eines Bewerbers bearbeitet werden müssen. Dieser Grundsatz sei für Länder wie Malta „eine untragbare Belastung“, hieß es in der mit großer Mehrheit angenommenen Entschließung. Die EU sollte einen Mechanismus für eine „gerechtere Verteilung der Asylbewerber auf die Mitgliedsländer“ festlegen.
www.europarl.eu.int

USA: Anhaltende Proteste von Einwanderern

Die Massenproteste von Einwanderern in den USA halten an. Zentrale Aktionen der Protestbewegung waren landesweite Demonstrationen am 10. April sowie ein eintägiger Streik und Konsumboykott am 1. Mai. Die Teilnehmer wandten sich gegen eine Verschärfung des Einwanderungs- und Aufenthaltsrechts und forderten die Legalisierung von Zuwanderern, die illegal im Land leben.

An den Demonstrationen am 10. April und 1. Mai nahmen erneut hunderttausende Einwanderer und Unterstützer teil. Die größten Demonstrationen am 10. April fanden in Dallas mit rund 500.000 und Washington D.C. mit bis zu 400.000 Teilnehmern statt. Am 1. Mai gingen in Los Angeles und Chicago jeweils rund 600.000 Menschen auf die Straße. Zeitgleich fanden Demonstrationen in vielen anderen Städten statt. Zu den Protesten hatte ein breites Bündnis aus Immigrantenverbänden, Gewerkschaften und Menschenrechtsgruppen aufgerufen. Spanischsprachige Rundfunk- und Fernsehanstalten unterstützten die Mobilisierung im Vorfeld der friedlich verlaufenden Proteste. Nachdem das Mitführen von Nationalflaggen der Herkunftsländer bei ersten Massenprotesten Ende März teilweise als Zeichen der Integrationsunwilligkeit kritisiert wurde, trugen die Teilnehmer nun mehrheitlich US-amerikanische Fahnen.

Unter dem Motto „A Day without an Immigrant“ hatten diverse Organisationen für den 1. Mai zu einem eintägigen Streik und Boykott US-amerikanischer Produkte aufgerufen. In Los Angeles und Chicago folgte etwa ein Viertel bis ein Drittel der Schüler dem Aufruf. Arbeiter des Hafens in Los Angeles, dem größten der USA, legten ihre Arbeit nieder. Einige Werke der Nahrungsmittelriesen Tyson Food und Cargill Food mussten die Produktion für einen Tag einstellen. Zahlreiche Geschäfte sowie kleinere und mittlere Betriebe in den urbanen Zentren blieben geschlossen. Dennoch war die Teilnahme an Streikaktionen geringer als im Vorfeld erwartet. Einige Einwanderer berichteten von Einschüchterungen seitens der Arbeitgeber. Im Gegensatz zu den Demonstrationen vom 25. März und 10. April gab es im Fall des Streiks und Konsumboykotts einen Dissens zwischen verschiedenen Immigrantenverbänden. Einige Verbände distanzierten sich im Vorfeld von den Aktionen, da sie ein negatives Image bei der US-amerikanischen Mehrheitsbevölkerung befürchteten. Auch zahlreiche Politiker, u. a. Präsident George W. Bush (Republikaner), wandten sich gegen die Protestformen des Streiks und Boykotts und bezeichneten diese als kontraproduktiv.

12 Mio. Migranten ohne Papiere
Das Forschungsinstitut Pew Hispanic Center veröffentlichte im März einen Bericht, demzufolge derzeit bis zu 12 Mio. so genannte „undokumentierte Einwanderer“ in den USA leben. Mehr als die Hälfte davon (56 %) sind Mexikaner, weitere 22 % kommen aus dem übrigen Lateinamerika. Mehr als 7 Mio. befinden sich in einem Arbeitsverhältnis. Besonders häufig arbeiten sie in der Landwirtschaft (24 %), der Reinigungs- (17 %) oder Baubranche (14 %). 40 % von ihnen leben seit 5 Jahren oder weniger in den USA. Laut Bericht kamen in den 1990ern insgesamt 5 Mio. undokumentierte Zuwanderer in die USA, im Zeitraum 2000-2005 waren es 4,4 Mio. Inzwischen wächst die Gruppe der Undokumentierten langsamer. http://pewhispanic.org

Hintergrund der Proteste ist die seit Monaten schwelende Debatte um eine Reform des Einwanderungs- und Aufenthaltsrechts (vgl. MuB 9/05, 1/06, 3/06). Die Vertagung eines Kompromissvorschlags im Senat stieß auf heftige Kritik seitens der Demonstranten. Der Entwurf sieht vor, dass illegale Einwanderer, die seit mehr als fünf Jahren in den USA leben, nach einer Strafzahlung von 2.000 US-Dollar und eventuell ausstehenden Steuerschulden die Möglichkeit zur Einbürgerung erhalten. Weitere Voraussetzungen sind der Nachweis eines Arbeitsplatzes sowie ausreichende Englisch-Kenntnisse. Von dieser Regelung wären etwa 7 bis 8 Mio. Menschen betroffen. Weitere rund 3 Mio. Zuwanderer, die zwischen zwei und fünf Jahren in den USA leben, sollen demnach einmalig ausreisen und sich im Herkunftsland um ein garantiertes Gastarbeitervisum bewerben. Nach Wiedereinreise und weiteren vier Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in den USA könnten sie dann die Einbürgerung beantragen. Die verbleibenden 1 bis 2 Mio., die seit weniger als zwei Jahren im Land leben, müssen die Vereinigten Staaten in jedem Fall verlassen. Auch sie können sich im Herkunftsland um ein Gastarbeitervisum bewerben. Allerdings sieht der Gesetzesvorschlag keine Zusagen für diese Gruppe vor, dass sie am Gastarbeiterprogramm teilnehmen können. Der Entwurf sieht des Weiteren vor, die Zahl der Grenzschützer von derzeit 11.300 auf 25.000 im Jahr 2011 zu erhöhen.

Der Kompromissvorschlag stieß vor allem beim rechten Flügel der Republikaner auf Widerstand, da dieser die Zugeständnisse an illegale Zuwanderer für zu weitreichend hält. Er fordert härtere Strafen für einen illegalen Grenzübertritt sowie für jegliche Unterstützung illegal eingereister Personen (vgl. MuB 3/06). Die Debatte wird auch vor dem Hintergrund der Kongresswahlen im November 2006 geführt. Dabei versucht der rechte Flügel der Republikaner, einwanderungsfeindliche Bevölkerungsschichten anzusprechen, während Demokraten und moderate Republikaner das Potenzial der Wähler lateinamerikanischer Herkunft für sich gewinnen wollen (vgl. MuB 6/04). Präsident Bush unterstützt den Kompromissvorschlag und forderte beide Kammern des Kongresses auf, sich im Vermittlungsverfahren möglichst bald auf eine umfangreiche Reform zu einigen. Unterdessen kündigten Immigrantenverbände eine landesweite Mobilisierung für einen Protestmarsch am 19. Mai in der Hauptstadt Washington D.C. an. sta

Weitere Informationen:
www.senate.gov
www.may1coalition.org
www.immigrantsolidarity.org

Tschad: Ausweisung von Darfur-Flüchtlingen

Nach Rebellenangriffen auf die Hauptstadt des Tschads N’Djamena Mitte April hat die dortige Regierung mit der Ausweisung der 200.000 Flüchtlinge aus der sudanesischen Krisenregion Darfur gedroht.

Als Frist für sein Ultimatum legte Tschads Präsident Idriss Déby Itno (Mouvement Patriotique du Salut) einen Zeitraum bis Ende Juni fest. Bis dahin solle die internationale Gemeinschaft entweder die Flüchtlinge in den Sudan zurückführen oder ein anderes Gastland für ihre Aufnahme ausfindig machen. Sprecher des Flüchtlingshochkommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR) wiesen die Drohung als „verantwortungslos“ zurück. Eine derartige Maßnahme bedeute eine schwere Menschenrechtsverletzung, so der UN-Beauftragte für den Sudan Jan Pronk. UN-Flüchtlingskommissar António Guterres erklärte nach einem Telefonat mit dem Präsidenten, dieser habe die Drohung zurückgenommen. Déby habe aber Sorge um die Sicherheit der Flüchtlinge und auch der internationalen Hilfsorganisationen in den Lagern geäußert. Er rief die Vereinten Nationen und die Afrikanische Union auf, militärisch zugunsten der Darfur-Flüchtlinge einzugreifen. Diese würden seitens des Sudan mit einem „Völkermord“ bedroht. Eine Sprecherin des UNHCR bestätigte, dass in den Flüchtlingslagern Rebellen unterwegs seien, die mit Geld und Gewalt versuchten, Kämpfer zu rekrutieren. Die rund 200.000 Flüchtlinge hatten nach massiven Unruhen und ethnischen Säuberungen in Darfur im Tschad Zuflucht gefunden (vgl. MuB 2/04, 1/05, 9/05).

Die Drohung der Regierung des Tschads kam als Reaktion auf einen Angriff von 600 Rebellen auf die Hauptstadt N’Djamena, den Regierungstruppen abwehrten. Die Rebellen kündigten an, ihre Angriffe bis zur Entmachtung Débys fortzusetzen. Sein Sieg bei den Wahlen Anfang Mai gilt jedoch als wahrscheinlich.

Der Staatspräsident, der seinem sudanesischen Amtskollegen Omar al-Baschir (RCC, Revolutionärer Kommandorat zur Errettung der Nation) die Unterstützung der tschadischen Rebellen vorwirft, brach inzwischen die diplomatischen Beziehungen zum Nachbarstaat ab. Außerdem zog er seine Delegation von den zur Zeit in Nigeria stattfindenden Friedensgesprächen über die Darfur-Provinz ab.

Im Südsudan kündigt sich indes eine Flüchtlingskatastrophe an. Tausende Bürgerkriegsflüchtlinge sind laut der Internationalen Organisation für Migration (IOM) vom Hungertod bedroht. Rund 4.500 Binnenflüchtlinge vom Volk der Dinka seien ohne Trinkwasser, Lebensmittel und medizinische Versorgung im Niemandsland zwischen der Krisenregion Darfur und ihrer Heimat im Südsudan gesichtet worden, so die IOM. Ihren Beobachtungen zufolge haben die Dinka nach dem Friedensschluss im Südsudan in Eigenregie versucht, in ihre Heimat zurückzukehren. chw

Weitere Informationen:
www.unhcr.org
www.iom.int

Kurzmeldungen - Welt

USA: Keine visafreie Einreise mit vorläufigem Reisepass mehr
Seit dem 1. Mai ist eine visafreie Einreise deutscher Staatsbürger in die USA nur noch mit dem regulären (weinroten) Reisepass möglich. Besitzer eines vorläufigen (grünen) Reisepasses müssen ein Visum beantragen. Das US-amerikanische Generalkonsulat in Frankfurt/Main begründete diesen Schritt damit, dass die Vergabe der vorläufigen Pässe nicht kontrollierbar sei und außerdem zahlreiche „grüne“ Pässe verloren gingen oder gestohlen würden.
www.us-botschaft.de

Nordamerikanische Gemeinschaft
Auf einem Gipfeltreffen im mexikanischen Badeort Cancún haben sich der mexikanische Präsident Vicente Fox (PAN, Konservative), der US-amerikanische Präsident George W. Bush (Republikaner) und der kanadische Regierungschef Stephen Harper (Konservative) Ende März für eine weitere Integration zwischen den drei Staaten ausgesprochen. Ziel ist eine Art „Nordamerikanische Gemeinschaft”, die über die bisherige wirtschaftliche Kooperation im Rahmen des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens (NAFTA) hinausgehen soll. Zentrale Themen des Gipfeltreffens waren Migration, Grenzsicherheit und die Bekämpfung des Terrorismus. Mexikos Präsident Fox sagte seinem US-amerikanischen Amtskollegen eine enge Kooperation beim Thema Grenzsicherheit zu, forderte jedoch zugleich ein umfangreiches Migrationsabkommen zwischen Mexiko und den USA.
www.spp.gov
www.aspan.presidencia.gob.mx

UNHCR präsentiert Flüchtlingsreport
(nur online verfügbar)

Der aktuelle Flüchtlingsbericht des UN-Flüchtlingshochkommissariats (UNHCR) „The State of the world’s refugees - Human displacement in the new millenium“ präsentiert die UN-Statistiken von 2001 bis Oktober 2005. Darüber hinaus beschreibt der Bericht die Entwicklungen in der Flüchtlingspolitik der zurückliegenden Jahre und thematisiert die Herausforderungen und Aufgaben der Flüchtlingspolitik.

Flüchtlingsdaten: Mit weltweit rund 9,2 Mio. Flüchtlingen (Stand 1. Januar 2005) registrierte das UNHCR die niedrigste Zahl seit 25 Jahren. Für mehr als die Hälfte dieser Flüchtlinge scheint keine baldige Lösung ihrer Flüchtlingssituation in Sicht. Viele befinden sich bereits seit mindestens fünf Jahren außerhalb ihres Herkunftslandes. Erst im März hatte das UNHCR berichtet, dass auch die Asylzahlen so niedrig wie zuletzt in den 1980er Jahren waren (vgl. MuB 3/06). Die meisten der Flüchtlinge kommen weiterhin aus asiatischen (3,47 Mio.) und afrikanischen (3,02 Mio.) Ländern. Seit 2001 kamen die meisten Flüchtlinge aus Afghanistan (2 Mio.), dem Sudan (644.000) und Burundi (471.000), gefolgt von der Demokratischen Republik Kongo (371.000) und Somalia (303.000). Die höchsten Flüchtlingsbestände als Aufnahmeländer (Stand Ende 2004) hatten der Iran (1,05 Mio.), Pakistan (969.000), Deutschland (963.000), die USA (685.000) und Tansania (602.000). Insgesamt kümmert sich das UNHCR derzeit in mehr als 116 Ländern um circa 19,2 Mio. Menschen, darunter Flüchtlinge, Asylsuchende, zurückgekehrte Flüchtlinge, Vertriebene und zurückgekehrte Vertriebene sowie Staatenlos (siehe Tabelle).

Binnenvertriebene und -flüchtlinge: Nicht mehr zwischenstaatliche Konflikte, sondern vielmehr Bürgerkriege und innerstaatliche Unruhen verursachten heute Flucht und Vertreibung, so der Bericht. Diese riefen jedoch weniger grenzüberschreitende Fluchtbewegungen hervor, sondern führten eher zu Vertreibungen und Flucht innerhalb eines Landes, so UN-Flüchtlingshochkommissar António Guterres im Vorwort. „Menschen, die eigentlich Sicherheit in Nachbarländern suchen müssten, sind immer häufiger gezwungen, innerhalb ihres Heimatlandes zu bleiben. Zumeist müssen sie dort wie Flüchtlinge leben“, so Guterres weiter. 2005 waren dies allein im Kongo und Sudan rund 7,5 Mio. Menschen. Insgesamt wurde die Zahl für 2004 auf 25 Mio. geschätzt. Nur rund ein Fünftel dieser Personen stand unter UNHCR-Betreuung (5,6 Mio.). Im letzten Jahr hatte das UN-Hochkommissariat sein Mandat auf Binnenflüchtlinge und -vertriebene ausgedehnt. Der Bericht beschreibt daher auch die intensivierten Hilfsmaßnahmen für diese Personengruppe.

Einsatz in Krisengebieten: Das UNHCR und seine Mitarbeiter sehen sich zunehmend akuten Gefahren ausgesetzt. Immer öfter seien die Mitarbeiter des Kommissariats in Krisenregionen mit anhaltenden kriegerischen Konflikten im Einsatz. Laut Schätzungen seien in den letzten Jahren zwischen 22 und 41 Mitarbeiter von Entwicklungshilfeorganisationen jährlich bei Einsätzen ums Leben gekommen. In der Gewährleistung von Sicherheit und Unversehrtheit für Flüchtlinge und Personal liegt laut dem Bericht eine große Herausforderung.

Rückführungen: In den letzten 4 Jahren seien mindestens 5 Mio. Flüchtlinge und einige Millionen Binnenvertriebene in UNHCR-Betreuung in ihre Heimatregionen zurückgekehrt, so z. B. rund 3,4 Mio. Afghanen, etwa 1 Mio. Personen aus Bosnien und Herzegowina sowie einige hunderttausend Afrikaner aus Angola, Sierra Leone und dem Sudan. Auch in den kommenden Jahren wird dieser Trend voraussichtlich anhalten. Das UNHCR appellierte an die internationale Gemeinschaft, solche Regionen dennoch nicht zu vergessen bzw. als befriedet anzusehen. Vielmehr müsse die internationale Aufmerksamkeit den Prozessen des Wiederaufbaus, der politischen Transformation und nachhaltiger Entwicklungshilfe gelten.

Aufgaben und Ziele: In den vergangenen Jahren kam es zu starken Vermischungstendenzen von Migrations- und Flüchtlingsbewegungen. Diese aufzuheben ist die derzeit die größte Herausforderung des UNHCR: „In den letzten Jahren waren Fragen des Asyls und des Flüchtlingsschutzes eng mit dem Themenbereich der internationalen Migration verbunden - insbesondere mit der irregulären Migration. Um die beiden Bereiche zu trennen, bedarf es frühzeitiger Maßnahmen, damit festgestellt wird, wer tatsächlich internationalen Schutz braucht“, so Flüchtlingshochkommissar Guterres. Das UNHCR sei zwar nicht für (ir-)reguläre Migration zuständig, müsse diese aber allgemein im Auge behalten, um die Auswirkungen der Wanderungsbewegungen auf die Asylgesetzgebungen der Nationalstaaten im Blick zu haben, so der Bericht. Darüber hinaus beeinflussen auch die restriktiven Asylpolitiken und wachsende Intoleranz in den Aufnahmestaaten die Lebensbedingungen von Flüchtlingen negativ. Eine weitere Herausforderung bestehe in der Gewährleistung der notwendigen Hilfe für die etwa 25 Mio. Binnenflüchtlinge. Insgesamt gelte es, für regionale Probleme auch nach regionalen Lösungen zu suchen und die internationale Zusammenarbeit in der Flüchtlingshilfe zu verstärken, so der Bericht abschließend. th

Weitere Informationen:
www.unhcr.org (Download der pdf-Datei des Berichts möglich)
unhcr.de/unhcr.php/cat/18/aid/1371

Literatur

Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (Hrsg.): Islam einbürgern - auf dem Weg zur Anerkennung muslimischer Vertretungen in Deutschland. Dokumentation einer Fachtagung. 2005, Berlin, Download: www.integrationsbeauftragte.de

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Hrsg.): Der Einfluss von Zuwanderung auf die deutsche Gesellschaft. Deutscher Beitrag zur Pilotforschungsstudie „The Impact of Immigration on Europe’s Societies“ im Rahmen des Europäischen Migrationsnetzwerks. 2005, Nürnberg, ISBN 3-9807743-5-X, Bestellung und Download unter: www.bamf.de

Themenheft Migration, 2005, Heft 3/05, Zeithistorische Forschungen/Studies in Contemporary History, Verlag Vandenhoeck & Ruprecht, ISSN (Druck) 1612-6033, Online-Bestellung: http://www.v-r.de; ISSN (online) 1612-6041, Download: www.zeithistorische-forschungen.de/16126041-Inhalt-3-2005

IFADE (Hrsg.): Insider-Outsider. Bilder, ethnisierte Räume und Partizipation im Migrationsprozess. 2005, Bielefeld, ISBN 3-89942-382-8, Preis: 23,80 Euro, Online-Bestellung: www.transcript-verlag.de

Sanem Kleff (Hrsg.): Islam im Klassenzimmer. Impulse für die Bildungsarbeit. 2005, Hamburg, ISBN 3-89684-331-1, Preis: 12 Euro, Online-Bestellung: www.edition-koerber-stiftung.de

Thomas Höhne, Thomas Kunz, Frank-Olaf Radtke: Bilder von Fremden. Was unsere Kinder aus Schulbüchern über Migranten lernen sollen. 2005, Frankfurt/M., Frankfurter Beiträge zur Erziehungswissenschaft, Reihe Monographien 3, ISBN 398090086X

Bundeszentrale für politische Bildung Netzwerk Migration in Europa Migration Research Group des Hamburgischen WeltWirtschaftsInstituts