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Deutschland: Integrationsgipfel geplant
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Die Diskussion in Deutschland um die Integration von Zuwanderern
wird derzeit heftig geführt. Die Einführung von Einbürgerungsleitfäden
(vgl. MuB 1/06),
der Hilferuf der Rütli-Schule in Berlin-Neukölln (vgl. MuB 3/06)
und das Urteil im so genannten Ehrenmord-Prozess Sürücü (vgl.
MuB 4/06)
lösten eine breit angelegte Debatte aus. Auf Initiative des CDU-Präsidiums
und der Unionsfraktion soll ein nationaler Integrationsgipfel durchgeführt
werden, an dem alle relevanten Akteure aus Politik und Gesellschaft teilnehmen
sollen.
Der Integrationsgipfel wird voraussichtlich erst nach der Sommerpause
stattfinden und soll einen „Nationalen Aktionsplan Integration“
erarbeiten. Thematische Schwerpunkte werden die Bereiche Sprachvermittlung,
berufliche Bildung, Arbeitsmarkt, Frauenrechte, Staatsangehörigkeitsrecht
und Bürgergesellschaft sein.
Das Treffen soll Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen,
Tarifpartnern, Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und Migrantenorganisationen
zusammenbringen. Letztere sollen bereits in die Vorbereitung einbezogen werden.
„Es wäre ja absurd“, sagte die Bundesintegrationsbeauftragte
Maria Böhmer (CDU), „wenn wir in Fragen der Integrationspolitik nur
über die Betroffenen und nicht mit ihnen reden.“ Kenan Kolat, Vorsitzender
der Türkischen Gemeinde in Deutschland (TGD), sagte, in den geplanten Gipfel
müssten Migranten „auf gleicher Augenhöhe“ einbezogen
werden. Es sei erforderlich, „grundlegende Eckpunkte für eine Integrationspolitik“
zu entwickeln, „auf die sich beide Seiten verpflichten“.
Die gegenwärtige Integrationsdebatte ist gekennzeichnet
von Appellen an die Selbstverantwortung von Zuwanderern („Bringschuld“),
dem Ruf nach Sanktionen für so genannte Integrationsunwillige (z. B. Kürzung
von Sozialleistungen) und einer „Null-Toleranz“-Politik (z. B. Entzug
des Aufenthaltsrechts) sowie Forderungen an die Politik, die Integrationsangebote
auszubauen (z. B. Verlängerung der Sprachkurse). Während sich bei
der Frage nach Sanktionen die Fronten zwischen den verschiedenen politischen
Lagern - auch innerhalb der großen Koalition - zunehmend verhärten
und den Dialog über mögliche Strategien erschweren, scheint ein Ausbau
der seit 2005 auf der Grundlage des Zuwanderungsgesetzes eingeführten Integrationsmaßnahmen
allgemein mehrheitsfähig.
Die bisherigen Teilnehmerzahlen für die Integrationskurse
belegen, dass die Zuwanderer Integrationsangebote sehr gut annehmen (vgl. MuB
8/05).
Die Kurse umfassen 600 Stunden Sprachkurs und einen 30-stündigen Orientierungskurs.
Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
wurden 2005 bundesweit knapp 8.200 Kurse durchgeführt bzw. begonnen. Vergangenes
Jahr erhielten 215.651 Personen die Berechtigung zur Kursteilnahme; mehr als
die Hälfte von ihnen (115.158 Personen) hat 2005 bereits Kurse besucht.
Das erste Jahr hat gezeigt, dass v. a. bereits hier lebende Einwanderer großes
Interesse an den Integrationskursen haben. Sie machen rund die Hälfte der
Kursbewilligungen aus. Ihre Teilnahme ist in der Regel freiwillig. Neuzuwanderer
ohne ausreichende Deutschkenntnisse hingegen können von den Ausländerbehörden
zur Teilnahme verpflichtet werden. as
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Deutschland: Urteil im 'Ehrenmord'-Prozess
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Im so genannten Berliner Ehrenmord-Prozess ist Mitte April das
Urteil ergangen. Wegen Mordes an seiner Schwester Hatun wurde Ayhan Sürücü
vom Berliner Landgericht zu einer Jugendhaftstrafe von neun Jahren und drei
Monaten verurteilt (Az. 1 Kap Js 285/05 und 518-39/05). Die beiden älteren
Brüder wurden aus Mangel an Beweisen für eine Tatverwicklung freigesprochen.
Der zur Tatzeit 18-Jährige hat laut Urteil seine 23-jährige
Schwester am 7. Februar 2005 mit drei Kopfschüssen an einer Bushaltestelle
in Berlin-Tempelhof getötet. Nach Ansicht des Gerichtes stieß ihr
westlicher Lebensstil in der Familie auf Ablehnung (vgl. MuB 9/05).
Dies sei ein „ganz besonderer Mordfall“ gewesen, urteilten die Richter.
Hatun Sürücü sei zum Opfer geworden, weil „sie ihr Leben
lebte, so wie sie es für richtig hielt“, sagte der vorsitzende Richter
Michael Degreif.
Mit dem Strafmaß lag das Gericht nur leicht unter der Forderung
der Staatsanwaltschaft, die neun Jahre und acht Monate Haft beantragt hatte.
Für die beiden älteren Brüder hatte die Anklage lebenslange Haft
gefordert. Die Staatsanwaltschaft legte umgehend Revision gegen das Urteil ein.
Im Prozessverlauf sollte geklärt werden, ob ein so genannter
Ehrenmord vorgelegen habe, bei dem die kurdischstämmige Familie die Ermordung
von Hatun Sürücü gemeinschaftlich beschlossen und geplant hat.
Die Tochter war in der Türkei zwangsverheiratet worden und danach aus der
Ehe ausgebrochen. Sie lebte mit ihrem 6-jährigen Sohn in einer eigenen
Wohnung in Berlin. Sie lehnte es ab, ein Kopftuch zu tragen, machte eine Lehre
und lebte in außerehelichen Partnerbeziehungen. Darüber kam es zum
Bruch mit der Familie.
Obwohl drei Familienmitglieder tatbeteiligt gewesen sein sollen,
gestand nur der jüngste Sohn Ayhan die Ausführung des Mordes. Seinen
älteren Brüdern Alpaslan, zur Tatzeit 24 Jahre alt, und Mutlu, damals
25, konnte keine Beteiligung an dem Mord nachgewiesen werden. In der Urteilsbegründung
sagte der Richter, es sei durchaus möglich, dass die beiden mitangeklagten
Brüder an dem Mord beteiligt waren, aber „es wird nicht nach Möglichkeit
verurteilt“. Die Staatsanwaltschaft hatte gemutmaßt, das Kalkül
der Familie sei gewesen, den jüngsten Sohn in Erwartung einer milden Jugendstrafe
„zu opfern“. Belastet worden waren die Brüder vor allem von
der Hauptzeugin der Anklage Melek A., die zur Tatzeit die Freundin des Hauptverdächtigen
war. Sie sagte aus, Ayhan habe ihr gegenüber die Mittäterschaft seiner
Brüder gestanden.
Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) forderte nach
dem Urteil die Familie Sürücü auf, Deutschland zu verlassen:
„Wenn sie denn wirklich Ehre im Leib hätten, dann sollten sie die
Konsequenz ziehen und gehen. Offensichtlich gehören sie mit ihren Wertvorstellungen
nicht hierher.“ Der Spitzenkandidat der Berliner CDU Friedbert Pflüger
schloss sich Körtings Forderung an. Er verlangte zudem, den Mörder
„nach Verbüßung der Haftstrafe auszuweisen bzw. abzuschieben“.
Der Verurteilte ist jedoch deutscher Staatsbürger.
Der Europa-Parlamentarier Cem Özdemir (Bündnis 90/Die
Grünen) äußerte Zweifel, dass das Urteil dem Tathergang gerecht
werde: „Wenn man vergleichbare Fälle aus kurdischen Familien in der
Türkei kennt, weiß man, dass solche Todesurteile gewöhnlich
durch den Familienrat gefällt werden.“ Auch der Orientalist Hans-Peter
Raddatz kritisierte das Urteil. Die deutsche Gerichtsbarkeit sei „in zunehmender
Weise bereit, die kulturbedingten Umstände bei muslimischen Straftaten
mit in Betracht zu ziehen“, sagte der Islam-Experte. Bei Fällen von
Körperverletzung an Frauen sei es häufig dazu gekommen, dass die Gerichte
nicht so verfahren seien, „wie es erforderlich gewesen wäre“.
Die parlamentarische Geschäftsführerin von Bündnis
90/Die Grünen im Bundestag Irmgard Schewe-Gerigk forderte verstärkte
Aufklärung und Vorbeugung gegen Zwangsverheiratung und Gewalt gegen Ausländerinnen.
In jedem Einzelfall sei Opferschutz notwendig. Der Direktor des Zentrums für
Türkeistudien Faruk Sen sagte, Ehrenmorde gehörten nicht nur strafrechtlich
geächtet. Auch die türkische Gemeinschaft selbst müsse mehr Druck
ausüben, um solchen Verbrechen den Nährboden zu entziehen.
Die türkische Anwältin und islamkritische Autorin
Seyran Ates sagte, sachlich gesehen möge es sich bei dem Richterspruch
um ein „faires juristisches Urteil“ handeln. Ates befürchtet
jedoch, dass der Freispruch der beiden älteren Brüder ein negatives
Signal für ihre Mandantinnen - Frauen, denen durch die eigene Familie Gewalt
angetan wurde - sein könnte.
Kenan Kolat, Vorsitzender der Türkischen Gemeinde in Deutschland,
bewertete das Urteil dagegen positiv: „Das Gericht hat für den
Täter fast die Höchststrafe verhängt. Das bedeutet Abschreckung.“
Auch Bülent Arslan, Vorsitzender des Deutsch-Türkischen Forums
in der CDU, begrüßte das Urteil als „deutliches Signal“.
„Neun Jahre ist ein hartes Urteil“, so Arslan.
Für Aufregung sorgte auch die Diskussion über das
künftige Sorgerecht für Hatun Sürücüs Sohn. Nachdem
die Familie der Ermordeten bekannt gab, sie wolle das Sorgerecht beantragen,
regte sich laute Kritik. Auch Hatun Sürücüs in Istanbul lebender
Ex-Mann Ismail Aslan bekräftigte sein Interesse am Sorgerecht für
seinen Sohn. Momentan lebt das Kind in einer Pflegefamilie in Berlin. chw
Weitere Informationen:
www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20060413.1215.38728.html
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Frankreich: Regierung beschließt neues Einwanderungsgesetz
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Frankreichs Regierung hat neue Regelungen zu einer besseren Steuerung
der Einwanderung beschlossen und dem Parlament zur weiteren Beratung vorgelegt.
Darin wird das Konzept der „ausgewählten Einwanderung“ umgesetzt.
Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, die langen administrativen Arbeitswege
zu verkürzen.
Die französische Regierung unter Premierminister Dominique
de Villepin (parteilos) hat am 29. März 2006 ihr neues Einwanderungsgesetz
(vgl. MuB 2/06)
an das Parlament übergeben. Dieses wird in naher Zukunft über die
neuen gesetzlichen Regelungen beraten, die vor allem die allgemeinen Aufenthaltsbedingungen
sowie die Arbeitsmigration und den Familiennachzug betreffen. In dem Gesetz
werden außerdem verschiedene EU-Direktiven verwirklicht, die die Aufenthaltsbedingungen
von Bürgern aus EU-Mitgliedsländern in Frankreich erleichtern und
die europäische Freizügigkeit garantieren.
Arbeitsmigration: Die Einreise
für ausländische Arbeitnehmer soll dann erleichtert werden, wenn Bedarf
an Arbeitskräften besteht. Dies betrifft vor allem unattraktive Berufsfelder
und hochqualifizierte Tätigkeiten. Der neue dreijährige Aufenthaltstitel
für Personen mit „Kompetenzen und Talenten“ sieht Aufnahmeerleichterungen
für Hochqualifizierte vor, die für „Frankreichs Entwicklung
und Erscheinen eine Bereicherung“ sein können. Auch Studenten soll
der Aufenthalt erleichtert werden, sofern sie ihr Diplom in Frankreich abschließen
wollen. Für die besten dieser Absolventen besteht die Möglichkeit,
erste Arbeitserfahrungen in Frankreich zu sammeln. Frankreichs Innenminister
Nicolas Sarkozy (UMP) sagte diesbezüglich, dass er „die Besten“
und „nicht diejenigen, die man sonst nirgendwo haben will“, ins
Land holen wolle. Verschiedene Menschenrechtsorganisationen und linke Parteien
kritisieren die Selektionskriterien in Sarkozys Gesetzentwurf (vgl. MuB 2/06).
Familienzusammenführung: In
Fragen der Familienzusammenführung orientiert sich der Gesetzesvorschlag
jetzt stärker an der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte.
Die Mindestaufenthaltszeit für einen Antrag auf Familiennachzug wurde allerdings
von einem Jahr auf 18 Monate erhöht. Darüber hinaus muss der Antragsteller
künftig ein geregeltes Arbeitseinkommen auf dem Niveau des allgemeinen
gesetzlichen Mindestlohns (SMIC) nachweisen können.
Um Scheinehen zu vermeiden, müssen Ehen zwischen Franzosen
und Nicht-Franzosen nun mindestens drei Jahre Bestand haben, bevor eine 10-jährige
Aufenthaltserlaubnis ausgestellt werden kann. Der ausländische Ehepartner
muss darüber hinaus seine Integrationsbereitschaft und ausreichende Sprachkenntnisse
nachweisen. Auch die Einbürgerung des ausländischen Ehepartners ist
jetzt erst nach vier statt wie bisher nach zwei Jahren möglich.
Legalisierung: Die Möglichkeit,
nach 10-jährigem illegalem Aufenthalt in Frankreich automatisch einen legalen
Aufenthaltstitel zu erlangen, soll nach dem Gesetzentwurf abgeschafft werden.
Integrationsmaßnahmen: Die
Gesetzesinitiative der Regierung sieht u. a. vor, dass Migranten, die dauerhaft
in Frankreich leben wollen, einen Integrationsvertrag unterzeichnen. Dieser
Vertrag verpflichtet die Einwanderer zu zivilgesellschaftlichen Schulungen und
Sprachkursen.
Ende April beriet das französische interministerielle Immigrations-
und Integrationskomitee (CII) über Integrationsmaßnahmen vor allem
für Jugendliche und Frauen. Um die Integration zu erleichtern, schlugen
die Minister u. a. ein Sprachdiplom (DILF) vor. Dieses Diplom soll erhalten,
wer die Grundlagen der französischen Sprache beherrscht. Gute Französischkenntnisse
gelten als Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration. Des Weiteren
unterzeichneten 350 Unternehmen eine Art Patenschaftsvertrag, mit dem 25.000
Interessenten der Zugang zur Ausbildung erleichtert werden soll. Um Migrantinnen
zu stärken, sollen die staatlichen Familiengelder künftig an die Ehefrauen
überwiesen werden, sofern sich diese um die Erziehung und Versorgung der
Kinder kümmern. Gleichzeitig sollen auf diese Weise Mehrfachehen unterbunden
werden. Für die Verleihung der französischen Staatsbürgerschaft
erwägt das Komitee eine offizielle Zeremonie in Anwesenheit eines Repräsentanten
des Staates. th
Weitere Informationen:
www.premier.ministre.gouv.fr
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Richtigstellung
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Richtigstellung zum Artikel „Deutschland: Rechte
Gewalt nimmt weiter zu“ (MuB 3/06)
In der letzten Ausgabe des Newsletters wurden nicht die aktuellsten
Zahlen des Bundesinnenministeriums (BMI) zur rechten Gewalt in Deutschland veröffentlicht.
Die dort angegebenen Zahlen für das Jahr 2005 basierten auf vorläufigen
Zahlen zu rechtsextremen bzw. ausländerfeindlichen Straftaten des BMI,
die monatlich auf Anfrage als Bundestagsdrucksachen veröffentlicht wurden
(Bundestagsdrucksachen Nr. 15/5004; 15/5195; 15/5434; 15/5661; 15/5905; 15/5944;
15/5973; 15/6009; 16/23; 16/193; 16/340; 16/632). Die sich daraus ergebende
Gesamtzahl von 10.271 rechtsextremen bzw. ausländerfeindlichen Delikten
wurde inzwischen nach oben korrigiert und vom Vorsitzenden des Innenausschusses
des Bundestages Sebastian Edathy (SPD) mit 15.360 (davon 959 Gewalttaten) angegeben.
Dementsprechend veränderten sich auch die Zahlen für die einzelnen
Bundesländer.
Die Angaben zu den rechtsextremen Straf- und Gewalttaten der
Jahre 2004 und 2003 in der Ausgabe 3/06 bezogen sich ebenfalls auf die vorläufigen
Zahlen des BMI, publiziert von den Civitas-Opferberatungsstellen. Die bereinigten
Zahlen betragen für das Jahr 2004 12.051 rechtsextremistische Straftaten,
davon 776 Gewalttaten bzw. 10.792 Delikte, davon 759 Gewalttaten für 2003.
Der angegebene Trend steigender Zahlen rechtsextremistischer Übergriffe
bleibt bestehen, wenn auch auf einem deutlich höheren Niveau. th
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Kurzmeldungen - Deutschland
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Einbürgerung auch nach PKK-Kontakten
Frühere Kontakte türkischer Staatsangehöriger zu der verbotenen
Kurden-Partei PKK stehen einer Einbürgerung in Deutschland nicht zwingend
entgegen. Das hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes entschieden (Az.
1 R 1/06, 1 R 2/06, 1 R 5/06, 1 Q 4/06, 1 Q 3/06). Das Gericht in Saarlouis
korrigierte damit zum Teil die strengere Haltung des saarländischen Innenministeriums.
Entscheidend sei, dass die Bewerber eine dauerhafte Abkehr von der PKK belegen
können. In den Verfahren ging es um fünf türkische Asylberechtigte,
die einst ihre Unterstützung für die PKK schriftlich deutlich gemacht
hatten. Dagegen bestätigten die Richter die Ablehnung der Einbürgerung
zweier weiterer Türken. Diese hatten die PKK immer wieder mit Geldspenden
sowie dem Verteilen von Zeitschriften unterstützt und an PKK-Veranstaltungen
teilgenommen.
www.ovg.saarland.de/10711_10786.htm
Kaplans Familie verliert Asylrecht
Die Frau und die erwachsene Tochter des selbst ernannten „Kalifen von
Köln“ Metin Kaplan haben kein Recht mehr auf Asyl in Deutschland.
Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster
am 28. März 2006 mit zwei Beschlüssen entschieden (Az. 8 A 4905/05.A;
8 A 4908/05.A). Nachdem Kaplan bereits im Oktober 2004 in die Türkei abgeschoben
worden war (vgl. MuB 8/04), hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) auch die Asylanerkennung für seine Familienmitglieder widerrufen.
Die Gefahr der politischen Verfolgung in der Türkei bestünde nicht
mehr. Die Klagen gegen diese Entscheidung hatte das Verwaltungsgericht Köln
im November 2005 abgewiesen (vgl. MuB 10/05). Das OVG lehnte nun auch die Anträge
auf Zulassung zur Berufung als unbegründet ab. Die von den Klägerinnen
monierten Verfahrensfehler lägen nicht vor. Ein Rechtsmittel gegen diese
Entscheidung ist nicht mehr möglich.
www.ovg.nrw.de
Grenzkontrollen während der Fußball-WM
Während der Fußball-Weltmeisterschaft wird Deutschland Kontrollen
an den Grenzen zu benachbarten Schengen-Staaten durchführen. Dies teilte
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) seinen EU-Amtskollegen in einem
offiziellen Schreiben mit. Die Kontrollen sollen sowohl an den Land- und Seegrenzen
als auch auf Flughäfen durchgeführt werden. Die erhöhten Sicherheitsanforderungen
begründete Schäuble mit der Einreise von gewalttätigen Fußballfans,
aber auch mit möglichen terroristischen Bedrohungen und der organisierten
Kriminalität. Das Schengener Durchführungsabkommen bietet den Unterzeichnerstaaten
die Möglichkeit, Grenzkontrollen aus Sicherheitsgründen vorübergehend
wieder einzurichten.
www.bmi.bund.de
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EU: Gemeinsame Abschiebungen und Anhebung der Visa-Gebühren
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Die EU-Justiz- und -Innenminister haben auf dem Ratstreffen am
27. und 28. April in Luxemburg beschlossen, künftig gemeinsame Abschiebungen
zu organisieren, die Gebühren für Schengen-Visa zu erhöhen und
den Kampf gegen Menschenhandel zu intensivieren.
Gemeinsame Abschiebung: Bereits
am 28. November 2002 hatte der EU-Rat eine Zusammenarbeit im Bereich der Abschiebungen
vereinbart. Bisher wurden aber keine gemeinsamen Abschiebungen im Rahmen der
Europäischen Union (EU) durchgeführt. Die EU-Staaten beschlossen nun,
gemeinsame Charter-Abschiebeflüge zu organisieren. Nach Angaben der österreichischen
Ratspräsidentschaft soll der erste gemeinsame Flug noch vor Ende Juni stattfinden.
„Die Finanzierung steht. Die EU bezahlt das Flugzeug“, sagte Innenministerin
Liese Prokop (ÖVP). Ziel der Zusammenarbeit ist es, Abschiebungen billiger,
schneller und zahlreicher zu machen, heißt es in der Abschlusserklärung
des Rates. Die Flüge sollen von der 2005 gegründeten europäischen
Grenzschutzagentur Frontex koordiniert werden. Frontex wurde zudem beauftragt,
gemeinsame Trainingsstandards für die Ausbildung des Abschiebepersonals
zu entwickeln.
Grundsätzlich bekundeten alle 25 Mitgliedstaaten Interesse
an gemeinsamen Abschiebungen. „Ein gemeinsames Handeln der Europäischen
Union zur Unterstützung der Bemühungen der Mitgliedstaaten in diesem
Bereich ist ein wichtiger Bestandteil im Kampf gegen illegale Einwanderung und
eine wichtige Ergänzung zu einer glaubwürdigen Migrations- und Asylpolitik“,
erklärte der für Justiz, Freiheit und Sicherheit zuständige EU-Kommissar
Franco Frattini in einer Pressemitteilung. Menschenrechtsorganisationen wie
Pro Asyl kritisieren die Abschiebepolitik der EU. Der „Verein Menschenrechte
Österreich“ forderte die österreichische Ratspräsidentschaft
auf, die geplanten gemeinsamen Abschiebungen durch einen unabhängigen Menschenrechtsbeobachter
begleiten zu lassen.
Erhöhung der Visa-Gebühren:
Auf dem Treffen in Luxemburg einigten sich die Minister auf eine Verteuerung
der dreimonatigen Schengen-Visa von 35 auf 60 Euro ab dem 1. Januar 2007. Begründet
wurde die Anhebung mit den höheren Kosten, die durch das europäische
Visa-Informationssystem (VIS) und die Einführung biometrischer Daten in
Reisedokumenten entstanden. Bereits im Vorfeld des Gipfels wurde die Anhebung
der Visa-Gebühren kritisiert, da dadurch viele Menschen de facto von einer
Einreise in die EU ausgeschlossen würden. Die Kampagne „Not 60 Euros“
des Bürgerpakts für Südosteuropa bezeichnete die Verteuerung
als weiteren „Ziegelstein in der Schengener Mauer“. Bei der Beantragung
eines Visums müssten zahlreiche Dokumente bereitgestellt, übersetzt
und beglaubigt werden. Das koste bereits gegenwärtig häufig mehr als
200 Euro und entspreche damit in etwa einem serbischen Monatseinkommen, wie
der Bürgerpakt zu bedenken gab. Auch der EU-Koordinator für den Südosteuropa-Stabilitätspakt
Erhard Busek kritisierte die Anhebung der Gebühren.
Auf dem Gipfel einigten sich die Minister auf eine Reihe von
Ausnahmeregelungen, die die befürchteten negativen Effekte vermeiden sollen.
Zum einen wurden bestimmte Personengruppen wie Minderjährige, Schüler,
Studenten und Forscher von der Visa-Gebühr befreit. Für die Balkanstaaten
Mazedonien, Bosnien-Herzegowina, Serbien-Montenegro und Albanien bleiben die
Gebühren bis 1. Januar 2008 auf dem bisherigen Niveau. Bis dahin sollen
Abkommen über Visa-Erleichterungen verhandelt werden. Im Gegenzug müssen
sich die Länder zur Rücknahme illegal Einreisender verpflichten. Die
österreichische Außenministerin Ursula Plassnik (ÖVP) begrüßte
den Kompromissvorschlag. „Dies entspricht unserem Ziel, insbesondere auch
den jungen Menschen in den Westbalkanländern eine Möglichkeit zu geben,
Europa aus eigener Erfahrung besser kennen zu lernen und vermehrt von Bildungschancen
in der EU Gebrauch zu machen“, sagte Plassnik.
Kampf gegen Menschenhandel: Der
Kampf gegen den Menschenhandel ist einer der Schwerpunkte der österreichischen
Ratspräsidentschaft und war daher ebenfalls Thema auf dem Treffen. Die
EU-Kommission bemängelte die zögerliche Umsetzung einer Reihe von
Richtlinien im Kampf gegen Menschenhandel und Schmuggel von Migranten und rief
die Mitgliedstaaten auf, dies zügig nachzuholen. Der Rat einigte sich auf
eine Verstärkung der Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen
und Nichtregierungsorganisationen. Besonders betont wurde auch das Risiko von
Menschenhandel und Zwangsprostitution bei sportlichen Großveranstaltungen
wie z. B. der Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland. me
Die Beschlüsse des Rates sind im Internet verfügbar:
www.eu2006.at/de/Meetings_Calendar/Dates/April/2704RatJustiz.html
www.citizenspact.org.yu/feeraise.htm
(Kampagne gegen Visa-Verteuerung)
europa.eu.int/comm/justice_home/fsj/intro/fsj_intro_de.htm
(Hintergrundinformationen)
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Kurzmeldungen - Europa
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Spanien: Bleiberecht wegen Genitalverstümmelung
Der Nationale Gerichtshof Spaniens gewährte einer abgelehnten nigerianischen
Asylbewerberin das Bleiberecht wegen Genitalverstümmelung. Die Frau musste
sich nach einer Zwangsheirat auf Druck ihrer Familie einer Beschneidung unterziehen.
Sie floh daraufhin nach Spanien, wo sie Asyl beantragte. Die spanische Asylbehörde
lehnte ihren Antrag mit der Begründung ab, dass eine Beschneidung kein
anerkannter Asylgrund sei. Der Nationale Gerichtshof urteilte nun, dass der
Frau eine Rückkehr in ihre Heimat nicht zuzumuten sei, da die Beschneidung
eine „brutale Verletzung“ darstelle. Die Flüchtlingshilfsorganisation
CEAR kündigte an, nun vor dem Obersten Gerichtshof für die Nigerianerin
eine Anerkennung als Asylberechtigte erreichen zu wollen.
www.cear.es
Großbritannien: Neues Einwanderungsgesetz
Das britische Abgeordnetenhaus hat Ende März ein neues Einwanderungsgesetz
verabschiedet. Es erschwert den Zuzug ungelernter Arbeiter von außerhalb
der EU drastisch. Ähnlich wie in Australien, Kanada und Neuseeland werden
Einwanderungs-Kandidaten künftig nach einem Punktesystem bewertet. Dabei
werden Kriterien wie Alter, Bildung und Beruf berücksichtigt. Vertreter
gefragter Berufsgruppen wie Unternehmer, Wissenschaftler, Mediziner, Ingenieure,
Informatiker und Finanzfachkräfte dürfen ohne konkretes Jobangebot
nach Großbritannien kommen. Krankenpfleger, Lehrer, Buchhalter und Vertreter
ähnlicher Mittelschicht-Berufe können nur einwandern, wenn Bedarf
in dem jeweiligen Bereich besteht. Ein Stellenangebot garantiert ihnen jedoch
noch nicht das Recht auf Einwanderung.
www.parliament.uk
Schweiz: Referenden gegen Asyl- und Ausländergesetz
Vertreter von etwa 30 Organisationen reichten Anfang April bei der Schweizer
Bundeskanzlei insgesamt rund 164.000 Unterschriften ein, um Referenden gegen
Restriktionen im Asyl- und Ausländerrecht zu erwirken. Für ein Referendum
gegen das revidierte Asylgesetz (vgl. MuB 9/05)
wurden 90.652 gültige Unterschriften gesammelt, für eine Abstimmung
gegen das neue Ausländergesetz unterschrieben 73.800 Wahlberechtigte. Die
notwendige Mindestzahl lag bei 50.000 Unterschriften pro Referendum. Die Volksabstimmung
wird voraussichtlich am 24. September stattfinden.
www.doppelreferendum.ch
Italien: Minderjährige Zuwanderer besonders gefährdet
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International veröffentlichte einen
Bericht zur Situation von minderjährigen Migranten in Italien. Aufgrund
der mangelnden Transparenz der italienischen Behörden gebe es keine genauen
Zahlen. Der Organisation liegen aber Informationen über mindestens 891
Fälle inhaftierter minderjähriger Migranten vor. Die Dunkelziffer
schätzt die Organisation weitaus höher. Minderjährige seien aufgrund
ihres Alters und ihrer Schutzbedürftigkeit besonders von Menschenrechtsverletzungen
bedroht. In dem Bericht wirft Amnesty International den italienischen Behörden
vor, die UN-Kinderschutzkonvention nicht einzuhalten und fordert diese auf,
die Missstände zu beseitigen. Nach Angaben des UNHCR sind in Westeuropa
rund 100.000 Migrantenkinder und -jugendliche allein unterwegs.
Der Bericht ist zugänglich unter: web.amnesty.org/library/index/engeur300012006
Österreich: Menschenrechtsinstitut kritisiert Asylpolitik
In seinem Bericht über die Menschenrechtssituation in Österreich 2005
kritisiert das Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte das seit Anfang
2006 geltende neue Ausländer- und Asylrecht. Bei der Vorstellung des Berichts
am 20. April in Wien sagte der Asylexperte des Instituts Alexander Lubich, Österreich
verfüge über die „schärfste und restriktivste Regelung
Europas“. Flüchtlinge seien in hohem Maße der Willkür
von Polizisten ausgeliefert. Auch die Zahl der Abschiebungen von Asylbewerbern
sei gestiegen. Das Innenministerium wies die Kritik zurück. Das neue Ausländergesetz
sei wichtig und richtig, es sei nicht das restriktivste Gesetz, sondern das
fairste und schnellste, sagte ein Sprecher des Ministeriums.
www.univie.ac.at/bim/php/bim/get.php?id=255
Malta: EU-Parlament fordert Änderung des europäischen
Asylrechts
Das Europäische Parlament (EP) hat auf seiner Sitzung vom 6. April eine
dringende Änderung der europäischen Asylpolitik zur Bewältigung
des Flüchtlingsproblems auf der Mittelmeerinsel Malta gefordert. Auf Malta
sind im vergangenen Jahr etwa 1.800 Flüchtlinge überwiegend aus Afrika
gelandet. Malta hat etwa 400.000 Einwohner. Die maltesische Regierung fühlt
sich überfordert und bat die EU um Hilfe. Das EP forderte daher eine Änderung
der so genannten Dublin-II-Verordnung. Diese regelt, dass Asylanträge im
EU-Land der ersten Ankunft eines Bewerbers bearbeitet werden müssen. Dieser
Grundsatz sei für Länder wie Malta „eine untragbare Belastung“,
hieß es in der mit großer Mehrheit angenommenen Entschließung.
Die EU sollte einen Mechanismus für eine „gerechtere Verteilung der
Asylbewerber auf die Mitgliedsländer“ festlegen.
www.europarl.eu.int
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USA: Anhaltende Proteste von Einwanderern
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Die Massenproteste von Einwanderern in den USA halten an. Zentrale
Aktionen der Protestbewegung waren landesweite Demonstrationen am 10. April
sowie ein eintägiger Streik und Konsumboykott am 1. Mai. Die Teilnehmer
wandten sich gegen eine Verschärfung des Einwanderungs- und Aufenthaltsrechts
und forderten die Legalisierung von Zuwanderern, die illegal im Land leben.
An den Demonstrationen am 10. April und 1. Mai nahmen erneut
hunderttausende Einwanderer und Unterstützer teil. Die größten
Demonstrationen am 10. April fanden in Dallas mit rund 500.000 und Washington
D.C. mit bis zu 400.000 Teilnehmern statt. Am 1. Mai gingen in Los Angeles und
Chicago jeweils rund 600.000 Menschen auf die Straße. Zeitgleich fanden
Demonstrationen in vielen anderen Städten statt. Zu den Protesten hatte
ein breites Bündnis aus Immigrantenverbänden, Gewerkschaften und Menschenrechtsgruppen
aufgerufen. Spanischsprachige Rundfunk- und Fernsehanstalten unterstützten
die Mobilisierung im Vorfeld der friedlich verlaufenden Proteste. Nachdem das
Mitführen von Nationalflaggen der Herkunftsländer bei ersten Massenprotesten
Ende März teilweise als Zeichen der Integrationsunwilligkeit kritisiert
wurde, trugen die Teilnehmer nun mehrheitlich US-amerikanische Fahnen.
Unter dem Motto „A Day without an Immigrant“ hatten
diverse Organisationen für den 1. Mai zu einem eintägigen Streik und
Boykott US-amerikanischer Produkte aufgerufen. In Los Angeles und Chicago folgte
etwa ein Viertel bis ein Drittel der Schüler dem Aufruf. Arbeiter des Hafens
in Los Angeles, dem größten der USA, legten ihre Arbeit nieder. Einige
Werke der Nahrungsmittelriesen Tyson Food und Cargill Food mussten die Produktion
für einen Tag einstellen. Zahlreiche Geschäfte sowie kleinere und
mittlere Betriebe in den urbanen Zentren blieben geschlossen. Dennoch war die
Teilnahme an Streikaktionen geringer als im Vorfeld erwartet. Einige Einwanderer
berichteten von Einschüchterungen seitens der Arbeitgeber. Im Gegensatz
zu den Demonstrationen vom 25. März und 10. April gab es im Fall des Streiks
und Konsumboykotts einen Dissens zwischen verschiedenen Immigrantenverbänden.
Einige Verbände distanzierten sich im Vorfeld von den Aktionen, da sie
ein negatives Image bei der US-amerikanischen Mehrheitsbevölkerung befürchteten.
Auch zahlreiche Politiker, u. a. Präsident George W. Bush (Republikaner),
wandten sich gegen die Protestformen des Streiks und Boykotts und bezeichneten
diese als kontraproduktiv.
12 Mio. Migranten ohne Papiere
Das Forschungsinstitut Pew Hispanic Center veröffentlichte im März
einen Bericht, demzufolge derzeit bis zu 12 Mio. so genannte „undokumentierte
Einwanderer“ in den USA leben. Mehr als die Hälfte davon (56 %) sind
Mexikaner, weitere 22 % kommen aus dem übrigen Lateinamerika. Mehr als
7 Mio. befinden sich in einem Arbeitsverhältnis. Besonders häufig
arbeiten sie in der Landwirtschaft (24 %), der Reinigungs- (17 %) oder
Baubranche (14 %). 40 % von ihnen leben seit 5 Jahren oder weniger in den
USA. Laut Bericht kamen in den 1990ern insgesamt 5 Mio. undokumentierte Zuwanderer
in die USA, im Zeitraum 2000-2005 waren es 4,4 Mio. Inzwischen wächst die
Gruppe der Undokumentierten langsamer. http://pewhispanic.org
Hintergrund der Proteste ist die seit Monaten schwelende Debatte
um eine Reform des Einwanderungs- und Aufenthaltsrechts (vgl. MuB 9/05,
1/06,
3/06).
Die Vertagung eines Kompromissvorschlags im Senat stieß auf heftige Kritik
seitens der Demonstranten. Der Entwurf sieht vor, dass illegale Einwanderer,
die seit mehr als fünf Jahren in den USA leben, nach einer Strafzahlung
von 2.000 US-Dollar und eventuell ausstehenden Steuerschulden die Möglichkeit
zur Einbürgerung erhalten. Weitere Voraussetzungen sind der Nachweis eines
Arbeitsplatzes sowie ausreichende Englisch-Kenntnisse. Von dieser Regelung wären
etwa 7 bis 8 Mio. Menschen betroffen. Weitere rund 3 Mio. Zuwanderer, die zwischen
zwei und fünf Jahren in den USA leben, sollen demnach einmalig ausreisen
und sich im Herkunftsland um ein garantiertes Gastarbeitervisum bewerben. Nach
Wiedereinreise und weiteren vier Jahren rechtmäßigen Aufenthalts
in den USA könnten sie dann die Einbürgerung beantragen. Die verbleibenden
1 bis 2 Mio., die seit weniger als zwei Jahren im Land leben, müssen die
Vereinigten Staaten in jedem Fall verlassen. Auch sie können sich im Herkunftsland
um ein Gastarbeitervisum bewerben. Allerdings sieht der Gesetzesvorschlag keine
Zusagen für diese Gruppe vor, dass sie am Gastarbeiterprogramm teilnehmen
können. Der Entwurf sieht des Weiteren vor, die Zahl der Grenzschützer
von derzeit 11.300 auf 25.000 im Jahr 2011 zu erhöhen.
Der Kompromissvorschlag stieß vor allem beim rechten Flügel
der Republikaner auf Widerstand, da dieser die Zugeständnisse an illegale
Zuwanderer für zu weitreichend hält. Er fordert härtere Strafen
für einen illegalen Grenzübertritt sowie für jegliche Unterstützung
illegal eingereister Personen (vgl. MuB 3/06).
Die Debatte wird auch vor dem Hintergrund der Kongresswahlen im November 2006
geführt. Dabei versucht der rechte Flügel der Republikaner, einwanderungsfeindliche
Bevölkerungsschichten anzusprechen, während Demokraten und moderate
Republikaner das Potenzial der Wähler lateinamerikanischer Herkunft für
sich gewinnen wollen (vgl. MuB 6/04).
Präsident Bush unterstützt den Kompromissvorschlag und forderte beide
Kammern des Kongresses auf, sich im Vermittlungsverfahren möglichst bald
auf eine umfangreiche Reform zu einigen. Unterdessen kündigten Immigrantenverbände
eine landesweite Mobilisierung für einen Protestmarsch am 19. Mai in der
Hauptstadt Washington D.C. an. sta
Weitere Informationen:
www.senate.gov
www.may1coalition.org
www.immigrantsolidarity.org
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Tschad: Ausweisung von Darfur-Flüchtlingen
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Nach Rebellenangriffen auf die Hauptstadt des Tschads N’Djamena
Mitte April hat die dortige Regierung mit der Ausweisung der 200.000 Flüchtlinge
aus der sudanesischen Krisenregion Darfur gedroht.
Als Frist für sein Ultimatum legte Tschads Präsident
Idriss Déby Itno (Mouvement Patriotique du Salut) einen Zeitraum bis
Ende Juni fest. Bis dahin solle die internationale Gemeinschaft entweder die
Flüchtlinge in den Sudan zurückführen oder ein anderes Gastland
für ihre Aufnahme ausfindig machen. Sprecher des Flüchtlingshochkommissariats
der Vereinten Nationen (UNHCR) wiesen die Drohung als „verantwortungslos“
zurück. Eine derartige Maßnahme bedeute eine schwere Menschenrechtsverletzung,
so der UN-Beauftragte für den Sudan Jan Pronk. UN-Flüchtlingskommissar
António Guterres erklärte nach einem Telefonat mit dem Präsidenten,
dieser habe die Drohung zurückgenommen. Déby habe aber Sorge um
die Sicherheit der Flüchtlinge und auch der internationalen Hilfsorganisationen
in den Lagern geäußert. Er rief die Vereinten Nationen und die Afrikanische
Union auf, militärisch zugunsten der Darfur-Flüchtlinge einzugreifen.
Diese würden seitens des Sudan mit einem „Völkermord“
bedroht. Eine Sprecherin des UNHCR bestätigte, dass in den Flüchtlingslagern
Rebellen unterwegs seien, die mit Geld und Gewalt versuchten, Kämpfer zu
rekrutieren. Die rund 200.000 Flüchtlinge hatten nach massiven Unruhen
und ethnischen Säuberungen in Darfur im Tschad Zuflucht gefunden (vgl.
MuB 2/04,
1/05,
9/05).
Die Drohung der Regierung des Tschads kam als Reaktion auf einen
Angriff von 600 Rebellen auf die Hauptstadt N’Djamena, den Regierungstruppen
abwehrten. Die Rebellen kündigten an, ihre Angriffe bis zur Entmachtung
Débys fortzusetzen. Sein Sieg bei den Wahlen Anfang Mai gilt jedoch als
wahrscheinlich.
Der Staatspräsident, der seinem sudanesischen Amtskollegen
Omar al-Baschir (RCC, Revolutionärer Kommandorat zur Errettung der Nation)
die Unterstützung der tschadischen Rebellen vorwirft, brach inzwischen
die diplomatischen Beziehungen zum Nachbarstaat ab. Außerdem zog er seine
Delegation von den zur Zeit in Nigeria stattfindenden Friedensgesprächen
über die Darfur-Provinz ab.
Im Südsudan kündigt sich indes eine Flüchtlingskatastrophe
an. Tausende Bürgerkriegsflüchtlinge sind laut der Internationalen
Organisation für Migration (IOM) vom Hungertod bedroht. Rund 4.500 Binnenflüchtlinge
vom Volk der Dinka seien ohne Trinkwasser, Lebensmittel und medizinische Versorgung
im Niemandsland zwischen der Krisenregion Darfur und ihrer Heimat im Südsudan
gesichtet worden, so die IOM. Ihren Beobachtungen zufolge haben die Dinka nach
dem Friedensschluss im Südsudan in Eigenregie versucht, in ihre Heimat
zurückzukehren. chw
Weitere Informationen:
www.unhcr.org
www.iom.int
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Kurzmeldungen - Welt
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USA: Keine visafreie Einreise mit vorläufigem Reisepass
mehr
Seit dem 1. Mai ist eine visafreie Einreise deutscher Staatsbürger in die
USA nur noch mit dem regulären (weinroten) Reisepass möglich. Besitzer
eines vorläufigen (grünen) Reisepasses müssen ein Visum beantragen.
Das US-amerikanische Generalkonsulat in Frankfurt/Main begründete diesen
Schritt damit, dass die Vergabe der vorläufigen Pässe nicht kontrollierbar
sei und außerdem zahlreiche „grüne“ Pässe verloren
gingen oder gestohlen würden.
www.us-botschaft.de
Nordamerikanische Gemeinschaft
Auf einem Gipfeltreffen im mexikanischen Badeort Cancún haben sich der
mexikanische Präsident Vicente Fox (PAN, Konservative), der US-amerikanische
Präsident George W. Bush (Republikaner) und der kanadische Regierungschef
Stephen Harper (Konservative) Ende März für eine weitere Integration
zwischen den drei Staaten ausgesprochen. Ziel ist eine Art „Nordamerikanische
Gemeinschaft”, die über die bisherige wirtschaftliche Kooperation
im Rahmen des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens (NAFTA) hinausgehen soll.
Zentrale Themen des Gipfeltreffens waren Migration, Grenzsicherheit und die
Bekämpfung des Terrorismus. Mexikos Präsident Fox sagte seinem US-amerikanischen
Amtskollegen eine enge Kooperation beim Thema Grenzsicherheit zu, forderte jedoch
zugleich ein umfangreiches Migrationsabkommen zwischen Mexiko und den USA.
www.spp.gov
www.aspan.presidencia.gob.mx
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UNHCR präsentiert Flüchtlingsreport (nur online verfügbar)
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Der aktuelle Flüchtlingsbericht des UN-Flüchtlingshochkommissariats
(UNHCR) „The State of the world’s refugees - Human displacement
in the new millenium“ präsentiert die UN-Statistiken von 2001 bis
Oktober 2005. Darüber hinaus beschreibt der Bericht die Entwicklungen in
der Flüchtlingspolitik der zurückliegenden Jahre und thematisiert
die Herausforderungen und Aufgaben der Flüchtlingspolitik.
Flüchtlingsdaten: Mit weltweit
rund 9,2 Mio. Flüchtlingen (Stand 1. Januar 2005) registrierte das UNHCR
die niedrigste Zahl seit 25 Jahren. Für mehr als die Hälfte dieser
Flüchtlinge scheint keine baldige Lösung ihrer Flüchtlingssituation
in Sicht. Viele befinden sich bereits seit mindestens fünf Jahren außerhalb
ihres Herkunftslandes. Erst im März hatte das UNHCR berichtet, dass auch
die Asylzahlen so niedrig wie zuletzt in den 1980er Jahren waren (vgl. MuB 3/06).
Die meisten der Flüchtlinge kommen weiterhin aus asiatischen (3,47 Mio.)
und afrikanischen (3,02 Mio.) Ländern. Seit 2001 kamen die meisten Flüchtlinge
aus Afghanistan (2 Mio.), dem Sudan (644.000) und Burundi (471.000), gefolgt
von der Demokratischen Republik Kongo (371.000) und Somalia (303.000). Die höchsten
Flüchtlingsbestände als Aufnahmeländer (Stand Ende 2004) hatten
der Iran (1,05 Mio.), Pakistan (969.000), Deutschland (963.000), die USA (685.000)
und Tansania (602.000). Insgesamt kümmert sich das UNHCR derzeit in mehr
als 116 Ländern um circa 19,2 Mio. Menschen, darunter Flüchtlinge,
Asylsuchende, zurückgekehrte Flüchtlinge, Vertriebene und zurückgekehrte
Vertriebene sowie Staatenlos (siehe Tabelle).

Binnenvertriebene und -flüchtlinge:
Nicht mehr zwischenstaatliche Konflikte, sondern vielmehr Bürgerkriege
und innerstaatliche Unruhen verursachten heute Flucht und Vertreibung, so der
Bericht. Diese riefen jedoch weniger grenzüberschreitende Fluchtbewegungen
hervor, sondern führten eher zu Vertreibungen und Flucht innerhalb eines
Landes, so UN-Flüchtlingshochkommissar António Guterres im Vorwort.
„Menschen, die eigentlich Sicherheit in Nachbarländern suchen müssten,
sind immer häufiger gezwungen, innerhalb ihres Heimatlandes zu bleiben.
Zumeist müssen sie dort wie Flüchtlinge leben“, so Guterres
weiter. 2005 waren dies allein im Kongo und Sudan rund 7,5 Mio. Menschen. Insgesamt
wurde die Zahl für 2004 auf 25 Mio. geschätzt. Nur rund ein Fünftel
dieser Personen stand unter UNHCR-Betreuung (5,6 Mio.). Im letzten Jahr hatte
das UN-Hochkommissariat sein Mandat auf Binnenflüchtlinge und -vertriebene
ausgedehnt. Der Bericht beschreibt daher auch die intensivierten Hilfsmaßnahmen
für diese Personengruppe.
Einsatz in Krisengebieten: Das UNHCR
und seine Mitarbeiter sehen sich zunehmend akuten Gefahren ausgesetzt. Immer
öfter seien die Mitarbeiter des Kommissariats in Krisenregionen mit anhaltenden
kriegerischen Konflikten im Einsatz. Laut Schätzungen seien in den letzten
Jahren zwischen 22 und 41 Mitarbeiter von Entwicklungshilfeorganisationen jährlich
bei Einsätzen ums Leben gekommen. In der Gewährleistung von Sicherheit
und Unversehrtheit für Flüchtlinge und Personal liegt laut dem Bericht
eine große Herausforderung.
Rückführungen: In den
letzten 4 Jahren seien mindestens 5 Mio. Flüchtlinge und einige Millionen
Binnenvertriebene in UNHCR-Betreuung in ihre Heimatregionen zurückgekehrt,
so z. B. rund 3,4 Mio. Afghanen, etwa 1 Mio. Personen aus Bosnien und Herzegowina
sowie einige hunderttausend Afrikaner aus Angola, Sierra Leone und dem Sudan.
Auch in den kommenden Jahren wird dieser Trend voraussichtlich anhalten. Das
UNHCR appellierte an die internationale Gemeinschaft, solche Regionen dennoch
nicht zu vergessen bzw. als befriedet anzusehen. Vielmehr müsse die internationale
Aufmerksamkeit den Prozessen des Wiederaufbaus, der politischen Transformation
und nachhaltiger Entwicklungshilfe gelten.
Aufgaben und Ziele: In den vergangenen
Jahren kam es zu starken Vermischungstendenzen von Migrations- und Flüchtlingsbewegungen.
Diese aufzuheben ist die derzeit die größte Herausforderung des UNHCR:
„In den letzten Jahren waren Fragen des Asyls und des Flüchtlingsschutzes
eng mit dem Themenbereich der internationalen Migration verbunden - insbesondere
mit der irregulären Migration. Um die beiden Bereiche zu trennen, bedarf
es frühzeitiger Maßnahmen, damit festgestellt wird, wer tatsächlich
internationalen Schutz braucht“, so Flüchtlingshochkommissar Guterres.
Das UNHCR sei zwar nicht für (ir-)reguläre Migration zuständig,
müsse diese aber allgemein im Auge behalten, um die Auswirkungen der Wanderungsbewegungen
auf die Asylgesetzgebungen der Nationalstaaten im Blick zu haben, so der Bericht.
Darüber hinaus beeinflussen auch die restriktiven Asylpolitiken und wachsende
Intoleranz in den Aufnahmestaaten die Lebensbedingungen von Flüchtlingen
negativ. Eine weitere Herausforderung bestehe in der Gewährleistung der
notwendigen Hilfe für die etwa 25 Mio. Binnenflüchtlinge. Insgesamt
gelte es, für regionale Probleme auch nach regionalen Lösungen zu
suchen und die internationale Zusammenarbeit in der Flüchtlingshilfe zu
verstärken, so der Bericht abschließend. th
Weitere Informationen:
www.unhcr.org (Download der pdf-Datei des Berichts
möglich)
unhcr.de/unhcr.php/cat/18/aid/1371
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Literatur
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Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge
und Integration (Hrsg.): Islam einbürgern - auf dem
Weg zur Anerkennung muslimischer Vertretungen in Deutschland. Dokumentation
einer Fachtagung. 2005, Berlin, Download: www.integrationsbeauftragte.de
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Hrsg.): Der
Einfluss von Zuwanderung auf die deutsche Gesellschaft. Deutscher Beitrag zur
Pilotforschungsstudie „The Impact of Immigration on Europe’s Societies“
im Rahmen des Europäischen Migrationsnetzwerks. 2005, Nürnberg,
ISBN 3-9807743-5-X, Bestellung und Download unter: www.bamf.de
Themenheft Migration, 2005, Heft
3/05, Zeithistorische Forschungen/Studies in Contemporary History, Verlag Vandenhoeck
& Ruprecht, ISSN (Druck) 1612-6033, Online-Bestellung: http://www.v-r.de;
ISSN (online) 1612-6041, Download: www.zeithistorische-forschungen.de/16126041-Inhalt-3-2005
IFADE (Hrsg.): Insider-Outsider. Bilder,
ethnisierte Räume und Partizipation im Migrationsprozess. 2005,
Bielefeld, ISBN 3-89942-382-8, Preis: 23,80 Euro, Online-Bestellung: www.transcript-verlag.de
Sanem Kleff (Hrsg.): Islam im Klassenzimmer.
Impulse für die Bildungsarbeit. 2005, Hamburg, ISBN 3-89684-331-1,
Preis: 12 Euro, Online-Bestellung: www.edition-koerber-stiftung.de
Thomas Höhne, Thomas Kunz, Frank-Olaf Radtke: Bilder
von Fremden. Was unsere Kinder aus Schulbüchern über Migranten lernen
sollen. 2005, Frankfurt/M., Frankfurter Beiträge zur Erziehungswissenschaft,
Reihe Monographien 3, ISBN 398090086X
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