Ausgabe 05/06 (Juli 2006) www.migration-info.de
Liebe Leserinnen und Leser,

sicher erinnern Sie sich noch an unsere Internet-Umfrage Ende vergangenen Jahres. Wir baten um Ihre Meinung zum Inhalt und zum Layout des Newsletters. Herzlichen Dank noch einmal für Ihr Feedback!

Wir haben die Daten inzwischen ausgewertet und werden im Laufe des Jahres sukzessiv Änderungen vornehmen. Ab sofort verschicken wir per E-Mail nicht nur die PDF-Datei, sondern auch eine HTML-Fassung des Newsletters für diejenigen, die gern am Bildschirm lesen. Eine Kurzfassung der Umfrageergebnisse können Sie im Internet unter www.migration-info.de/umfrage und www.focus-migration.de einsehen.

Die Redaktion
und das Team von  focus Migration

Deutschland: 15 Mio. Einwohner mit „Migrationshintergrund”

In Deutschland leben 15,3 Mio. Menschen mit so genanntem „Migrationshintergrund“. Das Statistische Bundesamt legte Anfang Juni erstmals entsprechende Zahlen vor.

Die Ergebnisse des Mikrozensus 2005 zeigen, dass fast ein Fünftel (19 %) der Bevölkerung in Deutschland einen Migrationshintergrund aufweist. Dies ist deshalb bemerkenswert, weil bislang ausschließlich Daten zu ausländischen Staatsangehörigen vorlagen. Deren Zahl liegt bei 7,3 Mio. (8,8 %; siehe Anmerkung Textende*) und damit nicht einmal halb so hoch wie der Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund.

Der Mikrozensus, auch „kleine Volkszählung“ genannt, ist eine amtliche Repräsentativstatistik. 2005 wurden erstmals über die Staatsangehörigkeit hinausgehende Informationen erfasst (vgl. MuB 5/05). Nach der vorliegenden Definition umfasst die Bevölkerung mit Migrationshintergrund sowohl ausländische als auch deutsche Staatsbürger. Darunter sind etwa zugewanderte und in Deutschland geborene Ausländer, Spätaussiedler, Eingebürgerte mit persönlicher Migrationserfahrung sowie auch deren Kinder, die selbst keine unmittelbare Migrationserfahrung aufweisen. Personen mit Migrationshintergrund sind entweder selbst zugewandert oder gehören der zweiten bzw. dritten Generation an.

[Grafik] Innerhalb der Gruppe mit Migrationshintergrund ist die Zahl der Deutschen (8 Mio.) geringfügig größer als die Zahl der Ausländer (7,3 Mio.). Nimmt man das Kriterium der eigenen Migrationserfahrung, so bilden zugewanderte Ausländer (5,6 Mio. bzw. 36 %) und Eingebürgerte (3 Mio. bzw. 20 %) die größten Gruppen. Danach folgen Spätaussiedler (1,8 Mio. bzw. 12 %). Dabei handelt es sich jedoch nicht um alle in Deutschland lebenden Spätaussiedler. Diejenigen, die vor dem 1. August 1999 zuwanderten, sind in der Gruppe der Eingebürgerten enthalten und lassen sich im Mikrozensus nicht von anderen Eingebürgerten unterscheiden.

Die Gruppe der Deutschen ohne eigene Migrationserfahrung, bei denen ein Elternteil entweder Spätaussiedler, Eingebürgerter oder Ausländer ist, umfasst rund 2,7 Mio. Personen (18 %).

* Diese Zahl stammt aus der Bevölkerungsfortschreibung. Das Ausländerzentralregister (AZR) weist für Ende 2004 lediglich 6,7 Mio. Ausländer aus. Die Zahlen aus dem AZR sind grundsätzlich niedriger als die aus der Bevölkerungsfortschreibung, da hier nur die permanent in Deutschland lebende ausländische Bevölkerung erfasst ist.

Weitere Informationen:
www.destatis.de/presse/deutsch/pk/2006/mikrozensus2005_b.htm

Deutschland: Neue Einbürgerungsrichtlinien

Nach monatelanger Diskussion haben sich die Innenminister von Bund und Ländern auf ihrer Frühjahrstagung in Garmisch-Patenkirchen auf neue gemeinsame Kriterien zur Einbürgerung geeinigt (vgl. MuB 1/06, 2/06, 3/06). Künftig sollen eine Deutsch- sowie eine Einbürgerungsprüfung verbindlich sein. Zudem soll die Einbürgerungszeremonie in einem feierlichen Rahmen erfolgen.

Was die Aufenthaltsdauer angeht, müssen Einbürgerungswillige wie bisher einen rechtmäßigen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland von acht Jahren und die Sicherung des eigenen Lebensunterhaltes nachweisen. Bei besonders guten Deutschkenntnissen und einer erfolgreichen Integration, etwa über die Mitgliedschaft in Vereinen und Wohlfahrtsverbänden oder andere Integrationsleistungen, kann in Ausnahmefällen weiterhin eine Einbürgerung bereits nach sechs Jahren erfolgen.

Wichtige Voraussetzung für die Einbürgerung bleiben gute Deutschkenntnisse. Sie sollen mit einem bundesweit standardisierten, mündlichen oder schriftlichen Test überprüft werden. Eine Befreiung von der Deutschprüfung soll möglich sein, beispielsweise für Ausländer, die bereits sehr lange im Land leben bzw. alt oder krank sind.

Des Weiteren wurde von den Innenministern die Einführung von Einbürgerungskursen beschlossen. Die Teilnahme ist freiwillig, aber es muss eine Prüfung abgelegt werden. Die Standards für die Kurse soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Nürnberg erarbeiten. Zu den Themen gehören „Demokratie“, „Konfliktlösungen in der demokratischen Gesellschaft“, „Rechtsstaat“, „Sozialstaat“, „Verantwortung des Einzelnen für das Gemeinwohl“, „Teilhabe an der politischen Gestaltung“, „Gleichberechtigung von Mann und Frau“, „Grundrechte“ und „Staatssymbole“. Umstrittene Gesprächsleitfäden oder Fragebögen wie in Baden-Württemberg und Hessen wurden damit verworfen (vgl. MuB 2/06). Die Kosten der Einbürgerungskurse müssen die Zuwanderer selbst tragen. In welchem Rahmen die Kurse abgehalten werden, etwa auf Ebene der Volkshochschulen, können die Länder selbst entscheiden.

Die Prüfungsinhalte der so genannten „Einbürgerungsprüfung“ werden vom BAMF festgelegt. Die Länder entscheiden über die Art der Prüfung, die mündlich, schriftlich oder in Rollenspielen umgesetzt werden kann. Neben den Kursen wird es eine Einbürgerungsfibel zur Vorbereitung auf den Test geben. Sie soll im Internet veröffentlicht werden.

Jeder Einbürgerungswillige muss eine Loyalitätserklärung und ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung ablegen. Über die Regelanfrage beim Verfassungsschutz hinaus können Zuwanderer bei Zweifeln an ihrer Staatstreue in einem weiteren Gespräch befragt werden. Ferner müssen sie Fragen zu Mitgliedschaften in oder zur Unterstützung von extremistischen Vereinigungen beantworten. In welcher Form eine solche Befragung stattfindet, ließ die Innenministerkonferenz offen. Am Ende steht der Einbürgerungsakt in einem feierlichen Rahmen. Dieser soll einen Eid oder ein juristisch weniger bindendes staatsbürgerliches Bekenntnis enthalten.

Wer straffällig geworden und deswegen zu einer Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen verurteilt worden ist, bekommt nun keinen deutschen Pass mehr. Dabei kann die 90-Tages-Grenze auch durch Addition mehrerer kleinerer Strafen aus Bagatell- oder Verkehrsdelikten, wie etwa Diebstahl oder Geschwindigkeitsübertritte, erreicht werden. Ausnahmen sind bei lange zurückliegenden Straftaten möglich. Damit wurde die Rechtslage verschärft. Bislang wurde die Einbürgerung nur bei Einzeltaten ab einem Strafmaß von 180 Tagessätzen versagt. chw

Weitere Informationen:
www.bamf.de
www.stmi.bayern.de/ministerium/imk
www.integrationsbeauftragte.de

Kurzmeldungen - Deutschland

Rasterfahndung eingeschränkt
Mit seinem Urteil vom 23. Mai schränkt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Anwendungsbedingungen von Rasterfahndungen ein (Az. 1 BvR 518/02), bei der die Polizei Listen durch den Abgleich personenbezogener Daten nach Kriterien wie Alter, Geschlecht und Religionszugehörigkeit erstellt. Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 wurde nach männlichen Studenten oder ehemaligen Studenten islamischen Glaubens zwischen 18 und 40 Jahren gesucht, die aus arabischen Ländern stammten. Die damit erhoffte Identifizierung so genannter „Schläfer“ blieb aber ohne Erfolg. Das BVerfG entschied nun, dass die Maßnahme verfassungswidrig war. Das Gericht stufte die Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung durch die Rasterfahndung als unverhältnismäßig ein. Künftig dürfen Rasterfahndungen nur noch bei dem Verdacht konkreter Bedrohungssituationen durchgeführt werden und nicht wie bisher auch bei einer allgemeinen Bedrohungslage. Geklagt hatte ein marokkanischer Student.
www.bundesverfassungsgericht.de

Erschlichene Einbürgerungen rechtswidrig
Einbürgerungen, die aufgrund falscher Angaben vorgenommen wurden, sind rechtswidrig. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat mit einem Urteil vom 24. Mai 2006 die Verfassungsbeschwerde eines Nigerianers abgelehnt (Az. 2 BvR 669/04). Seine Einbürgerung vom 9. Februar 2000 war wegen Täuschung zwei Jahre später von den Landesbehörden zurückgenommen worden. Der Nigerianer hatte falsche Angaben zu seiner Person gemacht. Der zweite Senat des BVerfG bestätigte damit den Entschluss der Landesbehörden. Die Rücknahme der erschlichenen Einbürgerung widerspreche weder dem in Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GG festgeschriebenen Verbot der Entziehung der Staatsangehörigkeit noch dem in Art. 16 Abs. 1 Satz 2 GG verankerten Schutz vor Staatenlosigkeit.
www.bundesverfassungsgericht.de

Kopftuchverbot in Nordrhein-Westfalen
Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat Ende Mai ein Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen erlassen, die an öffentlichen Schulen unterrichten. Die Landesregierung aus CDU und FDP will so die Neutralitätspflicht des Staates sichern und „den Schulfrieden garantieren“. Christliche und jüdische Symbole oder Kleidungsstücke sind von dem Verbot ausdrücklich ausgenommen. Der Zentralrat der Muslime in Deutschland hält das Verbot daher für verfassungswidrig. Es sei ein Zeichen für die Ausgrenzung des Islams.

Fahrverbot bei Tragen von Burka
Das Bundesverkehrsministerium in Berlin teilte mit, dass Frauen, die sich mit einer Burka verschleiern, in Deutschland nicht Auto fahren dürfen. Das islamische Kleidungsstück kommt einer Ganzkörperverschleierung nahe. Es beeinträchtige Sicht und Gehör (StVO § 23 Abs. 1), so das Ministerium.

Islam-Konferenz
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat die Einrichtung einer Islam-Konferenz angekündigt, um den Dialog mit den Muslimen in Deutschland zu organisieren. Ziel der auf mehrere Jahre angelegten Konferenz sei ein „Gesellschaftsvertrag“ mit muslimischen Organisationen, der Vereinbarungen über zentrale Fragestellungen des Zusammenlebens enthält. An der Konferenz werden 15 Vertreter aus Bund, Ländern und Gemeinden sowie 15 Repräsentanten des Islams teilnehmen, darunter fünf islamische Verbände und zahlreiche Einzelpersonen. Damit soll ein „muslimisches Multiplikatorennetzwerk“ geschaffen werden. In die unterhalb der Spitzenebene tätigen Arbeitsgruppen der Konferenz will Schäuble laut Medienberichten auch die als islamistisch geltende Organisation Milli Görüs einbinden, die unter Beobachtung des Verfassungsschutzes steht. Islamische Verbände wie der Zentralrat der Muslime und der Islamrat begrüßten die Initiative des Innenministers. Das erste Treffen soll im September im Bonner Haus der Geschichte stattfinden.
www.wams.de/data/2006/05/28/894413.html

Abschiebungsfall Aydin
Für Schlagzeilen hat der Fall der von Abschiebung bedrohten Familie Aydin gesorgt. Nach Ablehnung ihres Asylverfahrens hatte die Familie 1998 ein erstes Asylfolgeverfahren beantragt, das 2004 negativ beschieden wurde. Die Berliner Härtefallkommission hatte sich für ein Bleiberecht ausgesprochen. Innensenator Ehrhart Körting (SPD), der Petitionsausschuss und eine Mehrheit aus SPD und CDU im Abgeordnetenhaus hatten aber dagegen plädiert. Der Grund: Die Familie hatte vor Jahren durch Angabe eines falschen Namens die Behörden getäuscht und zu Unrecht Sozialleistungen erhalten. Die Familie wird nun ein weiteres Asylfolgeverfahren beantragen. Gehofft hatte sie auf die Intervention des Bundespräsidenten. Die 17-jährige Tochter Hayriye hatte Ende März im Schloss Bellevue mit Horst Köhler gesprochen, wohin sie als Anerkennung für ihr Engagement gegen Antisemitismus eingeladen worden war.

Berliner Polizei will mehr Migranten ausbilden
Die Berliner Polizei will mehr Menschen mit Migrationshintergrund beschäftigen. 10 % aller Auszubildenden im Polizeidienst sollten künftig Migranten sein. Besonders gefragt sind Jugendliche mit türkischen, serbokroatischen, arabischen, polnischen oder russischen Sprachkenntnissen. 627 Bewerber mit Migrationshintergrund erfüllten die formalen Bewerbungskriterien für 30 der rund 300 Ausbildungsplätze 2006. Auch für das Ausbildungsjahr 2007 wirbt die Berliner Polizei um Jugendliche mit Migrationshintergrund.
www.berlin.de/polizei/beruf/ausbildung/index.html

Deutschland: Urteil im Pömmelte-Prozess
Viereinhalb Monate nach dem Überfall auf einen dunkelhäutigen 12-Jährigen in Pömmelte im Landkreis Schönebeck (Sachsen-Anhalt) sind vier Jugendliche zu Haftstrafen verurteilt worden (Az. 6 a Ls 231 Js 770/06(6/06)). Das Amtsgericht Schönebeck sah es als erwiesen an, dass die heute 16 bis 20 Jahre alten Täter ihr Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven gequält und schwer verletzt haben. Der älteste Verurteilte erhielt eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren. Ein 16 Jahre alter Jugendlicher wurde zu zwei Jahren Jugendhaft verurteilt. Die Strafen gegen zwei weitere gleichaltrige Täter - je ein Jahr und sieben Monate Jugendhaft - setzte das Gericht zur Bewährung aus.

Deutschland: Debatte um rechte Gewalt und „No-Go-Areas”

Mehrere rassistisch motivierte Gewalttaten sowie Äußerungen von Ex-Regierungssprecher Uwe-Karsten Heye (SPD) haben im Vorfeld der Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland eine Debatte über rechte Gewalt und so genannte „No-Go-Areas“ ausgelöst.

Hintergrund der Debatte sind die Übergriffe auf den äthiopischstämmigen Deutschen Ermyas M. in Potsdam, auf den türkischstämmigen Linksparteipolitiker Giyasettin Sayan in Berlin sowie eine Reihe weiterer rechter Gewalttaten, über die intensiv in den Medien berichtet wurde. Äußerungen des ehemaligen Regierungssprechers und aktuellen Vorsitzenden des Antirassismusvereins „Gesicht zeigen!“ Uwe-Karsten Heye führten zu heftigen Reaktionen. Dieser hatte Mitte Mai in einem Radiointerview gesagt: „Es gibt kleine und mittlere Städte in Brandenburg und anderswo, wo ich keinem, der eine andere Hautfarbe hat, raten würde hinzugehen. Er würde sie möglicherweise lebend nicht mehr verlassen.“

Heyes Äußerungen riefen zunächst heftige Kritik bei Brandenburger Politikern hervor. Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) kritisierte die Äußerung als „abwegige Verunglimpfung ganzer Regionen, die durch nichts zu rechtfertigen ist“. Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) sprach von einer „unglaublichen Entgleisung“ und forderte den Rücktritt Heyes als Vorsitzender von „Gesicht zeigen!“. Daraufhin relativierte Heye seine Aussagen und sagte, er wolle kein Bundesland stigmatisieren. Gleichzeitig warnte er jedoch vor einer Verharmlosung rassistischer Gewalt.

Eine Vielzahl von Akteuren aus Politik und Gesellschaft nahm zu den Äußerungen Heyes Stellung. Besonders umstritten war dabei die Frage, ob man Orte, an denen es wiederholt zu rechten Übergriffen gekommen ist, als so genannte No-Go-Areas bezeichnen und potenziell gefährdete Personen ausdrücklich warnen sollte.

Der Regierende Bürgermeister Berlins Klaus Wowereit (SPD) bestritt, dass es No-Go-Areas überhaupt gibt. Der Berliner Polizeipräsident Dieter Glietsch erklärte, die Bezeichnung No-Go-Areas für Ausländer würde Neonazis in die Hände spielen, da sie genau dieses Ziel verfolgten.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) rief bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2005 am 22. Mai zur „besonderen Aufmerksamkeit“ im Kampf gegen den Rechtsextremismus auf. Er betonte zudem, dass es keine No-Go-Areas für Ausländer geben dürfe. Es gebe in Deutschland zwar „regionale Konzentrationen des Rechtsextremismus“, aber keine Zone, in der das Gewaltmonopol des Staates nicht gelte, sagte Schäuble.

Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) sagte, es sei richtig, „nichts zu vertuschen“. Gleichzeitig sprach er sich dagegen aus, Ausländern zu empfehlen, bestimmte Gegenden zu meiden. Der Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestags, Sebastian Edathy (SPD), sagte mit Blick auf die Fußball-WM: „Es gehört zur Redlichkeit, den Gästen gegenüber schon zu sagen, wenn ihr nach Berlin kommt und feiern wollt, (...) dann macht das vielleicht nicht in Friedrichshain oder Marzahn, sondern in Mitte oder in Kreuzberg.“

Yonas Endrias, Mitglied des Afrika-Rats, der rund 25 afrikanische Vereine in Berlin und Brandenburg vertritt, lobte Heyes Aussagen als mutig. Die empörten Reaktionen kritisierte er als „deplatziert“. Der Afrika-Rat hatte im Vorfeld der Fußball-Weltmeisterschaft angekündigt, eine Karte mit No-Go-Areas herauszugeben, dann aber darauf verzichtet. „Wenn man einzelne Gebiete als No-Go-Areas aufzeigt, sagt man gleichzeitig, dass die anderen keine sind“, erklärte Endrias die Entscheidung. Gemeinsam mit der Internationalen Liga für Menschenrechte veröffentlichte der Afrika-Rat schließlich eine Übersicht mit dem Titel „Ratschläge zum Verhalten bei rassistischen Übergriffen“. me

Weitere Informationen:
www.prevent-racist-attack.org  („Ratschläge zum Verhalten bei rassistischen Übergriffen“)
www.qantara.de/webcom/show_article.php/_c-468/_nr-544/_p-1/i.html

Spanien: Kooperation mit der EU bei irregulärer Zuwanderung
(Langfassung, nur online/HTML verfügbar)

Die spanische Regierung hat die EU um Unterstützung bei der Bewältigung des Problems undokumentierter Migration gebeten. Besonders in Richtung der Kanarischen Inseln hat sich im ersten Halbjahr 2006 die irreguläre Zuwanderung aus Afrika deutlich verstärkt. Dabei ist ein erneuter Wechsel der Migrationsrouten zu beobachten.

[Grafik] Im ersten Halbjahr 2006 landeten bereits mehr als 11.000 irreguläre Migranten in Booten auf den Kanarischen Inseln. Damit war die Zahl der Aufgriffe bereits mehr als doppelt so hoch wie im gesamten Vorjahr (2005: 4.715, siehe Tabelle).

Die spanischen Behörden gehen davon aus, dass diese Entwicklung in den Sommermonaten anhält. Nach Angaben der spanischen Sicherheitsdienste lägen tausende Boote an der westafrikanischen Küste zur Abfahrt bereit. Außerdem würden relativ günstige klimatische Bedingungen mit schwachen Winden und geringem Wellengang die Überfahrt erleichtern.

Ein Höhepunkt wurde Ende Mai erreicht, als innerhalb von 24 Stunden 733 Migranten in 11 Booten auf den Kanaren landeten. Da die Aufnahmeeinrichtungen auf der Inselgruppe seit Monaten überfüllt sind, wurde ein Großteil der Gestrandeten auf das spanische Festland geflogen. Wenn die Identität eines Aufgegriffenen nicht festgestellt werden kann oder kein Rückübernahmeabkommen mit dem jeweiligen Herkunftsland besteht, muss der Migrant nach maximal 40 Tagen auf freien Fuß gesetzt werden. Der dann ausgestellten Ausreiseaufforderung wird kaum Folge geleistet.

Nach den massiven Einreiseversuchen in die Exklaven Ceuta und Melilla im Herbst letzten Jahres (vgl. MuB 9/05) waren die dortigen Grenzschutzmaßnahmen erheblich verschärft worden. Marokko kooperiert seitdem stärker mit den spanischen Behörden, so dass zahlreiche Migranten auf die mauretanische Küste auswichen, um von dort aus auf die Kanaren zu gelangen (vgl. MuB 3/06). Auch an diesem Küstenstreifen wird inzwischen mit spanischer Hilfe verstärkt kontrolliert, wodurch es zu einer erneuten Verschiebung der Migrationsrouten gekommen ist. Eine wachsende Zahl von Migranten startet nun vom Senegal aus. Die 1.200 bis über 1.500 km lange Überfahrt, die etwa 7 bis 9 Tage dauert, ist jedoch mit erheblichen Gefahren verbunden. Schätzungen der Herkunftsländer zufolge kommen etwa 20-40 % der Bootsinsassen ums Leben. Die spanischen Behörden gehen davon aus, dass allein in den ersten sechs Monaten dieses Jahres mehr als 1.500 Migranten bei der Überfahrt gestorben sind. Die Dunkelziffer dürfte weitaus höher liegen.

Auch die senegalesischen Behörden kooperieren inzwischen mit Spanien. Mitte Mai führte Senegals Polizei eine Razzia durch, bei der ca. 1.500 Auswanderer und 60 so genannte „Schleuser“ festgenommen wurden. Bei den Schleusern handelte es sich zu einem Großteil um senegalesische Fischer, denen angesichts der industriellen Überfischung an der westafrikanischen Küste die Lebensgrundlage entzogen wurde. Außerdem erklärte sich die senegalesische Regierung zu einer Rücknahme illegal nach Spanien eingereister Senegalesen bereit.

Die spanische Regierung bat unterdessen die Europäische Union um Hilfe. Auf einem Treffen Ende Mai vereinbarten Vertreter von neun EU-Staaten (Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Niederlande, Österreich und Spanien) gemeinsame Aktionen vor der westafrikanischen Küste. Ab Juli sollen EU-Grenzpatrouillen den Küstenstreifen vor Mauretanien, Senegal und den Kapverden überwachen. Dazu werden die beteiligten EU-Staaten Patrouillenschiffe, Hubschrauber, Aufklärungs- und Versorgungsflugzeuge sowie personelle und logistische Unterstützung zur Verfügung stellen. Ziel ist das Aufspüren, Abfangen und Zurücksenden von Migrantenbooten. Die Aktion steht unter der Leitung der EU-Grenzschutzbehörde Frontex (vgl. MuB 4/06). Ein gemeinsames Koordinationszentrum soll auf der Insel Teneriffa eingerichtet werden.

Außerdem unterstützt die EU den „Afrika-Plan“ der spanischen Regierung. Dieser sieht den Aufbau weiterer diplomatischer Vertretungen in Westafrika vor, von denen zum einen „Aufklärungspolitik“ zur Abschreckung potenzieller Migranten betrieben sowie zum anderen Initiativen für weitere Rückübernahmeabkommen ergriffen werden sollen. Auch eine deutliche Erhöhung der Entwicklungshilfe für die Region sowie der Aufbau von temporären Aufnahmeeinrichtungen für Rückkehrer ist Teil des Aktionsplans.

Trotz der Initiativen zum Grenzschutz ist in Spanien eine Debatte über die Zuwanderungspolitik entbrannt. Die oppositionelle konservative Volkspartei PP warf der sozialistischen Regierung unter Ministerpräsident José Luis Zapatero vor, dass diese „objektiv überfordert“ sei. Die im letzten Jahr durchgeführte Legalisierungskampagne (vgl. MuB 5/05) habe zu einem „Sogeffekt“ geführt und weitere Migranten bestärkt, nach Spanien einzuwandern.

Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Sigma Dos, die im Auftrag der Tageszeitung El Mundo erstellt wurde, stimmten über 70 % der Spanier dieser Argumentation zu. Außerdem seien 69 % der Ansicht, dass „übermäßig viele“ Einwanderer in Spanien leben würden. Befragt wurden 800 Personen.

Die konservative Opposition schürte diese Stimmung, indem sie die undokumentierte Migration aus Afrika als „importierte Kriminalität“ bezeichnete. Demgegenüber gab Ministerpräsident Zapatero zu bedenken, dass die Problematik des illegalen Aufenthalts nicht „vollständig mit Ausweisungen zu lösen“ sei. Außerdem verwies er auf die Erfahrungen vieler Spanier in der Emigration: „Wir müssen denen gegenüber, die kommen, eine Haltung bewahren, wie wir sie früher selbst eingefordert haben“, so Zapatero. Verteidigungsminister José Antonio Alonso (parteilos) relativierte die Bemühungen um eine Verschärfung der Grenzkontrollen: „Wir sollten uns keinen falschen Hoffnungen hingeben. Die illegale Einwanderung ist mit militärischen Mitteln nicht zu lösen.“

Kooperation zwischen EU und Afrika
Bereits im April beschlossen Vertreter aus 50 afrikanischen Staaten in Algier einen Plan zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung. In den einzelnen Staaten sieht der Plan vor, gegen Schleuser sowie gegen Armut und Jugendarbeitslosigkeit vorzugehen. Es wurde vereinbart, gemeinsame Richtlinien für den Umgang mit Migration zu erarbeiten. Die Europäische Union wurde aufgerufen, legale Einreisen durch die Erleichterung der Visa-Bestimmungen zu fördern. Die EU müsse helfen, „der Not von Millionen junger Afrikaner, die vor Elend und Unterentwicklung fliehen, ein Ende zu setzen“. Am 10. und 11. Juli soll auf einer euro-afrikanischen Migrationskonferenz in Rabat ein gemeinsamer Aktionsplan beschlossen werden. Dieser wird voraussichtlich sowohl präventive als auch repressive Maßnahmen enthalten.

Die undokumentierte Migration auf dem Seeweg stellt jedoch den geringsten Teil der Problematik dar. Die meisten der illegal in Spanien lebenden Migranten sind legal eingereist, haben dann aber die maximale Aufenthaltsdauer überschritten. Dies trifft vor allem auf Lateinamerikaner und Osteuropäer zu. Und obwohl die Kanaren derzeit im Mittelpunkt der Medienberichterstattung stehen, sind andere Mittelmeeranrainer wie Italien, Griechenland, Zypern und Malta ebenso von undokumentierter Einwanderung betroffen. Ende Mai erreichten 850 Migranten die italienische Insel Lampedusa. Die EU verhandelt inzwischen auch mit Libyen über die Verbesserung des Grenzschutzes. Laut EU-Kommissar Franco Frattini ist dies „die entscheidende Region, wenn man wirklich einen enormen Zustrom von Migranten verhindern will“. sta

Weitere Informationen (Spanisch):
extranjeros.mtas.es
www.mir.es/DGRIS/Notas_Prensa/Ultimos_comunicados/np062004.htm

Kurzmeldungen - Europa

Schweiz: Asyl auch für nichtstaatlich Verfolgte
Die schweizerische Asylrekurskommission (ARK) hat entschieden, dass künftig auch nichtstaatlich verfolgte Personen als Flüchtlinge anerkannt werden können. Entscheidend ist jetzt, ob der Heimatstaat einem Flüchtling Schutz bieten kann. Mit der Entscheidung sollen Menschen geschützt werden, die von Rebellenbewegungen, Kriegsfürsten („Warlords“) oder dem eigenen Clan verfolgt werden sowie Frauen, die von Genitalverstümmelung bedroht sind. Bisher wurden betroffene Personen nur als Flüchtling anerkannt, wenn die Bedrohung vom Staat ausging oder zumindest indirekt diesem zuzurechnen war. Die Schweiz erkennt damit als letzter der 143 Vertragsstaaten der UN-Flüchtlingskonvention nichtstaatliche Verfolgung an.
Download des Urteils: www.ark-cra.ch

Italien: Änderung des Einwanderungsgesetzes
Rund 500.000 Ausländer, die sich illegal in Italien aufhalten, haben von Januar bis März 2006 einen Antrag auf reguläre Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen in Italien gestellt. Die ehemalige Regierung unter Silvio Berlusconi (Forza Italia) hatte eine Quotenregelung eingeführt, nach der nur 170.000 Antragstellern eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden sollte. Nach dem Regierungswechsel kritisierte der neue Premierminister Romano Prodi (parteilos) diese Quotenregelung und stellte eine Änderung der Aufenthaltsregulierung in Aussicht.

Länderprofil: Türkei

Angesichts der rund 3 Mio. türkischen Staatsbürger, die gegenwärtig in der Europäischen Union (EU) leben, liegt es nahe, die Türkei vornehmlich als ein Auswanderungsland zu betrachten. Dennoch präsentiert sich die Türkische Republik gleichzeitig als ein wichtiges Aufnahmeland internationaler Migranten. Die strukturellen Merkmale dieser Wanderungsbewegungen unterlagen im Laufe der Jahrzehnte einem kontinuierlichen Wandel.

Auswanderung: Die anfänglich temporäre Arbeitsmigration türkischer Staatsbürger nach Westeuropa in den 1960er und 70er Jahren wandelte sich in einen Prozess der Familienzusammenführung, der das Entstehen großer türkischer Gemeinschaften in den EU-Staaten begünstigte. In den 80er und 90er Jahren begann ein neuer Typ türkischer Zuwanderer nach Europa einzureisen. Diesmal handelte es sich vor allem um kurdischstämmige Asylsuchende, die den militärischen Auseinandersetzungen zwischen der kurdischen Arbeiterpartei PKK und der türkischen Armee zu entkommen suchten.

Einwanderung: Seit Gründung der Republik (1923) war die Türkei Ziel eines erheblichen und konstanten Zustroms ethnischer Türken, d. h. muslimischer oder türkischsprachiger Minderheiten, aus den Gebieten ihres Vorgängerstaates, dem Osmanischen Reich. Während diese „traditionelle“ Form der Einwanderung im letzten Jahrzehnt weitgehend zum Erliegen kam, gewannen neue umfangreiche Wanderungsbewegungen an Bedeutung. Sie setzen sich aus Flüchtlingen und Asylbewerbern, irregulären Arbeitsmigranten und Transitmigranten aus Teilen des Mittleren Ostens, Afrikas und Osteuropas zusammen.

Einwanderungspolitik: Die staatliche Zuwanderungspolitik ist eng an die türkische Vorstellung von nationaler Identität und Staatsbürgerschaft geknüpft. Das Konzept nationaler Identität beruht auf dem Prinzip der kulturellen Gemeinschaft. Bereits seit den frühen Tagen der Republik fungiert Einwanderung als ein wichtiges Instrument im Prozess des „Nation-Building“. Im Wesentlichen wird die türkische Zuwanderungspolitik – einschließlich ihrer Regelungen zu Flüchtlingen und Asyl – noch immer fest vom Konzept nationaler Identität und dem zugrunde liegenden Prinzip kultureller Einheit gelenkt. Dies spiegelt sich auch deutlich in den rechtlichen Grundlagen aktueller Zuwanderungspolitik wider. Prinzipiell favorisiert die staatliche Politik nach wie vor die Einwanderung „ethnischer Türken“.

Staatsbürgerschaft und Einbürgerung: Das 1934 verabschiedete Niederlassungsgesetz (Gesetz 2510) legte den Grundstein für die türkische Zuwanderungspolitik. Es berechtigt Personen „türkischer Abstammung und Kultur“ ins Land einzureisen, um sich dauerhaft niederzulassen und die türkische Staatsbürgerschaft anzunehmen. Abstammung und Kultur sind allerdings nicht die einzige Möglichkeit, die türkische Staatsbürgerschaft zu erwerben. Denn andererseits legt das türkische Staatsbürgerschaftsrecht eine starke Gewichtung auf das Territorialitätsprinzip (ius soli). Dies ist auf die Gründungsväter der modernen Türkei zurückzuführen. Sie strebten danach, die vielen verschiedenen ethnischen Gruppen, die von Beginn an die türkische Gesellschaft formten (Türken, Kurden, Tscherkessen, Tataren, Azeri etc.) dadurch zu integrieren, dass sie jenen die Staatsbürgerschaft gewährten, die auf türkischem Territorium geboren wurden.

Heute sind ausländische Staatsangehörige berechtigt, die türkische Staatsbürgerschaft aufgrund von Heirat, Wohnsitz, Geburt und der Absicht, sich dauerhaft niederzulassen, zu beantragen. Die schrittweise Übernahme der EU-Rechtsstandards im Zuge der Beitrittsverhandlungen sowie die wachsende Bedeutung der Türkei als Einwanderungsland haben in dieser Hinsicht einen bedeutenden Einfluss auf das bestehende Staatsangehörigkeitsrecht.

Flucht und Asyl: Bis zur Ratifizierung der Genfer Flüchtlingskonvention durch die Türkei am 30. März 1962 bildete das Niederlassungsgesetz die einzige rechtliche Grundlage zur Regelung von Asylangelegenheiten. Selbst die Verabschiedung der Genfer Konvention war tief vom kulturalistischen Geist des Gesetzes 2510 geprägt. Die Türkei erkannte die internationalen Verpflichtungen hinsichtlich Asylverfahren sowie Anerkennung und Schutz von Flüchtlingen an, fügte jedoch eine geographische Beschränkung ein, die den Zugang ausschließlich auf Flüchtlinge aus Europa limitierte. Obwohl die Türkei diese geographische Beschränkung nach wie vor aufrechterhält, führte sie, als Antwort auf die Flüchtlingsbewegungen aus dem Mittleren Osten und Teilen Afrikas, ein System zum Umgang mit nicht-europäischen Asylsuchenden ein.

Die bedeutendsten Flüchtlingsbewegungen der letzten Jahrzehnte, von denen die Türkei direkt betroffen war, standen im Kontext der Iranischen Revolution (1979) und der militärischen Auseinandersetzungen im benachbarten Irak seit Ende der 80er Jahre. Kleinere Flüchtlingsströme treffen seit Anfang der 90er Jahre aus Ländern wie dem Sudan, Somalia, Äthiopien, der Demokratischen Republik Kongo und Afghanistan ein.

Auf die umfangreichen nicht-europäischen Flüchtlingsströme antwortete die Türkei mit der Verabschiedung der Asylverordnung von 1994. Im Unterschied zu früheren Bestimmungen bezog sie sich direkt auf nicht-europäische Flüchtlinge und Asylsuchende. Anstatt jedoch die bestehenden Bestimmungen zu geographischen und ethnischen Beschränkungen abzuschaffen, verfestigte dies das System der Doppelbehandlung europäischer und nicht-europäischer Flüchtlinge. Nach wie vor unterstehen nicht-europäische Asylbewerber dem Verantwortungsbereich des Flüchtlingshochkommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR) und nicht der türkischen Behörden.

Irreguläre Migration: Die Türkei ist aufgrund ihrer geographischen Lage und ihrer relativ großzügigen Visa-Vergabe ein wichtiges Ziel- und Transitland für irreguläre Migrationsströme. Irreguläre Migrationsbewegungen in der Türkei umfassen drei sich überschneidende Typen von Migranten: Flüchtlinge und Asylsuchende, Transitmigranten sowie so genannte „Schwarzarbeiter”.

Da irreguläre Migranten per Definition mit offiziellen statistischen Daten unmöglich genau zu erfassen sind, ist es schwierig, das Ausmaß des Phänomens zu beurteilen. Nach offiziellen Angaben nahm die Anzahl der verhafteten irregulären Migranten während des vergangenen Jahrzehnts stetig zu. Sie erreichte im Jahr 2000 mit 94.514 ihren Höchstwert. Diese Zahl blieb in den Jahren 2001 und 2002 auf ähnlich hohem Niveau, bevor sie wieder abnahm. Im Jahr 2004 wurden 61.228 irreguläre Migranten verhaftet. Die Hauptherkunftsländer waren Pakistan, Irak, die Republik Moldau, Afghanistan, Somalia, Mauretanien, die Ukraine, die Russische Föderation und Iran. Unklar bleibt jedoch, wie viele irreguläre Migranten einer Verhaftung entgehen. Die Internationale Organisation für Migration (IOM) schätzt zum Beispiel allein die Anzahl der Transitmigranten auf 200.000 pro Jahr.

Besonderheiten und Ausblick: Das Thema Migration hat einen beträchtlichen Einfluss auf die türkisch-europäischen Beziehungen. Einerseits sind die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten beunruhigt, es könne im Falle eines EU-Beitritts der Türkei zu einer weiteren, größeren Welle türkischer Arbeitsmigration kommen. Ein solcher Zustrom würde den Druck auf die nationalen Arbeitsmärkte der Mitgliedstaaten erhöhen. Andererseits verlangt die EU von der Türkei, ihre Grenzen wirksamer zu kontrollieren, um die Transitmigration zu beschränken, und Asylbewerber und Flüchtlinge in Übereinstimmung mit der Genfer Flüchtlingskonvention zu behandeln. Die türkische Regierung ist sich der Bedeutung dieser Thematik bewusst und unternimmt gezielt Anstrengungen, die Migrationspolitik und -gesetze des Landes an die europäischen und internationalen Rechtsstandards anzugleichen.

Die EU-Auflagen in den Bereichen Zuwanderung, Asyl und irreguläre Migration werden erhebliche Anforderungen an die finanziellen Ressourcen und institutionellen Kapazitäten der Türkei stellen. Insbesondere ein verbessertes Management der Außengrenzen wird nötig sein, bevor die Türkei in der Lage sein wird, dem Schengener Abkommen beizutreten, das die Aufhebung der innereuropäischen Grenzkontrollen mit sich bringt. Dem Land würde damit eine größere Verantwortung hinsichtlich des (EU-)Grenzmanagements übertragen werden. Obwohl die EU einige finanzielle und technische Unterstützung leisten wird, bleiben Bedenken bezüglich der Schwierigkeiten, die der Türkei entstehen könnten, wenn sie im Anschluss an die kostspieligen und umfangreichen Veränderungen nicht in die EU aufgenommen würde.
Pierre Hecker, Doktorand am Zentrum für Höhere Studien der Universität Leipzig

Die Langfassung dieses 10-seitigen Länderprofils mit umfangreichem Datenmaterial ist in Deutsch und Englisch abrufbar unter: www.focus-migration.de/produkte_laenderprofile.htm und www.focus-migration.de/produkte_country_profiles.htm
In der Rubrik Länderprofile / Country Profiles sind bei focus Migration bereits erschienen: Deutschland, Frankreich, Polen und die USA

Frankreich: Familien ohne legalen Aufenthaltsstatus droht Abschiebung
(nur online/HTML verfügbar)

Innenminister Nikolas Sarkozy (UMP) will Familien ohne rechtmäßige Aufenthaltserlaubnis zur freiwilligen Ausreise bewegen. Nur in Ausnahmefällen kann der Aufenthalt legalisiert werden.

Im Rahmen der geplanten neuen Einwanderungsgesetzgebung (vgl. MuB 2/06, 4/06) verschickte der französische Innenminister Sarkozy Mitte Juni einen Rundbrief an die Landräte (Präfekten) der französischen Departements. Er forderte sie auf, in den kommenden zwei Monaten die aufenthaltsrechtliche Situation der papierlosen Familien mit Schulkindern zu regeln. Das Innenministerium hatte in dem neuen Gesetz eine Frist bis zum 30. Juni gesetzt. Die Hilfsorganisation „Netzwerk Bildung ohne Grenzen“ (Reseau éducation sans frontières – RESF) schätzt, dass mindestens 100.000 Familien mit mehreren Kindern betroffen sein werden.

In seinem Schreiben bittet Sarkozy die Landräte, alle betreffenden Familien darüber zu informieren, sich entweder für eine finanziell unterstützte freiwillige Ausreise oder für eine Neubeurteilung ihrer Situation mit ungewissem Ausgang zu entscheiden. Die „systematische“ finanzielle Unterstützung für die Ausreise wurde bereits im März 2006 angekündigt. Sie soll für diejenigen, die sich in den folgenden zwei Monaten für eine freiwillige Rückkehr entscheiden, sogar verdoppelt werden, so Sarkozy in dem Schreiben weiter. Jedes Paar soll als Sockelbetrag 7.000 € erhalten, für die ersten drei Kinder je 2.000 € sowie für jedes weitere Kind 1.000 €.

Sollte dies „einige Familien nicht zu einer freiwilligen Rückkehr bewegen“, so sollen die Landräte die Situation der Familien nochmals beurteilen. „Im Interesse der Kinder“ sollen Ausnahmeregelungen möglich sein, die einen weiteren Aufenthalt erlauben. Dafür müssen Interessenten innerhalb der kommenden zwei Monate die Rückkehrunterstützung ablehnen und eine Ausnahmereglung beantragen. Diese wird positiv beschieden, sofern u. a. ein Elternteil seit mindestes 2 Jahren in Frankreich lebt oder ein Kind der Familie in Frankreich geboren wurde. Ersatzweise wird auch anerkannt, wenn ein Kind vor dem 13. Lebensjahr eingereist ist und sich überwiegend in Frankreich aufgehalten hat. Darüber hinaus muss die Einschulung des betreffenden Kindes vor dem September 2005 erfolgt sein. Ferner wird der Integrationswille der Familie geprüft, beispielsweise die Sprachfertigkeiten und Vorstrafenfreiheit der Familienmitglieder sowie Ausbildungsfortschritte der Kinder.

Die Präfekten sind aufgefordert, die Anträge innerhalb eines Monats zu prüfen und vor Beginn des neuen Schuljahrs im September zu entscheiden. Im Fall einer positiven Entscheidung erhalten die Familien dann eine befristete Aufenthaltserlaubnis

Viele Franzosen protestieren inzwischen für ein Bleiberecht der Kinder. „Wer solche Ausländer als die Freunde seiner Kinder kennt, hat plötzlich eine andere Haltung“, sagte eine Sprecherin des RESF. Die Hilfsorganisation sammelte inzwischen mehr als 40.000 Unterschriften. Hier sichern die Unterzeichner zu, betroffene Familien zu schützen oder unterzubringen, auch wenn dafür theoretisch hohe Haft- oder Geldstrafen drohen. In zahlreichen kleinen Kommunen gab es Demonstrationen von Einheimischen, um die Ausweisung der Familien zu verhindern.

Unterdessen billigte der französische Senat den Entwurf des neuen Einwanderungsgesetzes mit 196 zu 127 Stimmen in abgeschwächter Form. Nun muss der Entwurf nochmals in beiden Vermittlungsausschüssen der zwei Parlamentskammern beraten werden und kann theoretisch noch in diesem Monat verabschiedet werden. th

Weitere Informationen:
www.educationsansfrontieres.org/article.php3?id_article=362
Der Rundbrief von Nicolas Sarkozy kann auf der Homepage des „Netzwerks Bildung ohne Grenzen“ (RESF) heruntergeladen werden: www.educationsansfrontieres.org/IMG/pdf/Circulaire_enfants_scolarises_V2.pdf

USA: Senat beschließt Teilamnestie und Mauerbau
(nur online/HTML verfügbar)

Der US-amerikanische Senat hat auf zwei Sitzungen im Mai eine Teilamnestie für illegal anwesende Migranten und den Ausbau des Grenzzauns zu Mexiko beschlossen. Erste Einheiten der Nationalgarde wurden bereits an die Grenze entsandt.

Nach monatelanger Debatte und zahlreichen Protestaktionen von Einwanderorganisationen verabschiedete der Senat im Mai zwei umstrittene migrationspolitische Maßnahmen (vgl. MuB 3/06 und 4/06). Auf einer Sitzung am 17. Mai sprachen sich 83 zu 16 Senatoren für den Ausbau des Grenzzauns an der Grenze zu Mexiko aus. Der Beschluss sieht die Errichtung eines Dreifachzauns mit 600 km Länge vor. An weiteren 800 km sollen Barrieren errichtet werden, die Autos an der Weiterfahrt hindert sollen.

Präsident George W. Bush (Republikaner) entsandte unterdessen erste Einheiten der Nationalgarde an die Grenze, um die Grenzschutzpolizei Border Patrol logistisch zu unterstützen. In den nächsten Monaten sollen insgesamt 6.000 Nationalgardisten zusätzlich zu den rund 12.000 Grenzschützern an der US-amerikanisch-mexikanischen Grenze eingesetzt werden. Diese Maßnahmen stießen auf Kritik seitens der mexikanischen Regierung, die vor einer „Militarisierung“ der Grenze und einer „Gefährdung der gutnachbarschaftlichen Beziehungen“ warnte.

Der mexikanische Präsident Vicente Fox (PAN, konservativ) begrüßte indessen einen weiteren Beschluss des Senats. Am 25. Mai stimmten 62 von 98 Senatoren für eine parteiübergreifende Initiative zur Reform des Einwanderungsrechts, die auch von Präsident Bush unterstützt wird. Durch die Initiative könnte ein Großteil der Einwanderer, die sich illegal in den USA aufhalten, einen legalen Aufenthaltsstatus beantragen (vgl. MuB 4/06). Das vom rechten Flügel der Republikaner dominierte Repräsentantenhaus muss diese Maßnahme jedoch noch billigen. Ein Abstimmungstermin steht noch nicht fest.

Einen Tag nach der Entscheidung im Senat haben die US-Behörden in einer landesweiten Razzia über 2.700 illegal anwesende Migranten festgenommen. Bis Mitte Juni wurden bereits 800 davon abgeschoben. sta

Weitere Informationen:
thomas.loc.gov/cgi-bin/query/z?c109:S.+2611:

Expertendatenbank / Literatur


Expertendatenbank der bpb
Nach einer umfassenden Generalüberholung ist die Expertendatenbank Migration der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) wieder online verfügbar. Sie wurde verschlankt und den neuen Entwicklungen in der Migrationsdebatte angepasst. Die Datenbank bietet umfangreiche Möglichkeiten der Kontaktaufnahme und Vernetzung für migrationspolitisch Interessierte und Engagierte. Für die nächsten Monate ist eine Europäisierung des Angebotes vorgesehen: Zum einen sollen Informationen in englischer Sprache bereitgestellt werden, zum anderen wird die Datenbank um Experten und Expertinnen aus Europa erweitert. Sie erreichen die Expertendatenbank unter www.bpb.de/expertendatenbank-migration

Neuerscheinungen
Heidi Behrens, Jan Motte (Hrsg.): Politische Bildung in der Einwanderungsgesellschaft. 2006, Schwalbach/Ts., ISBN 3-89974205-2, Preis: 29,80 Euro, Online-Bestellung: www.wochenschau-verlag.de
Der Band spiegelt die Diskussion um politische Bildung in der Einwanderungsgesellschaft aus der Sicht von Mehrheit und Minderheiten. Er zeigt, welche Konzepte bereits existieren und regt dazu an, diese sach- und teilnehmerorientiert fortzuschreiben. Die mehr als 30 Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft, pädagogischer Praxis und politischer Bildung geben Einblick in die Pluralität der außerschulischen Bildungsarbeit mit und von Migranten.

Kristof Tamas, Rainer Münz: Labour Migrants Unbound? EU Enlargement, Transitional Measures and Labour Market Effects. 2006, Stockholm, Institute for Futures Studies, ISBN 91-89655-84-2, ISBN 978-91-89655-84-3, Preis: 16 Euro, E-Mail-Bestellung: info@framtidsstudier.se
Das Buch analysiert die Auswirkungen der EU-Osterweiterung auf die innereuropäische Arbeitsmigration. Im Zentrum steht ein Vergleich von vier Ländern: Deutschland und Österreich, die 2004 die Freizügigkeit für Bürger neuer EU-Staaten beschränkten, sowie Großbritannien und Schweden, die ihren Arbeitsmarkt sofort öffneten.

Bundeszentrale für politische Bildung Netzwerk Migration in Europa Migration Research Group des Hamburgischen WeltWirtschaftsInstituts