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Liebe Leserinnen und Leser,
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sicher erinnern Sie sich noch an unsere Internet-Umfrage Ende
vergangenen Jahres. Wir baten um Ihre Meinung zum Inhalt und zum Layout des
Newsletters. Herzlichen Dank noch einmal für Ihr Feedback!
Wir haben die Daten inzwischen ausgewertet und werden im Laufe
des Jahres sukzessiv Änderungen vornehmen. Ab sofort verschicken wir per
E-Mail nicht nur die PDF-Datei, sondern auch eine HTML-Fassung des Newsletters
für diejenigen, die gern am Bildschirm lesen. Eine Kurzfassung der Umfrageergebnisse
können Sie im Internet unter www.migration-info.de/umfrage
und www.focus-migration.de einsehen.
Die Redaktion
und das Team von focus Migration
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Deutschland: 15 Mio. Einwohner mit „Migrationshintergrund”
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In Deutschland leben 15,3 Mio. Menschen mit so genanntem „Migrationshintergrund“.
Das Statistische Bundesamt legte Anfang Juni erstmals entsprechende Zahlen vor.
Die Ergebnisse des Mikrozensus 2005 zeigen, dass fast ein Fünftel
(19 %) der Bevölkerung in Deutschland einen Migrationshintergrund aufweist.
Dies ist deshalb bemerkenswert, weil bislang ausschließlich Daten zu ausländischen
Staatsangehörigen vorlagen. Deren Zahl liegt bei 7,3 Mio. (8,8 %; siehe
Anmerkung Textende*) und damit nicht einmal halb so hoch wie der Anteil der
Bevölkerung mit Migrationshintergrund.
Der Mikrozensus, auch „kleine Volkszählung“
genannt, ist eine amtliche Repräsentativstatistik. 2005 wurden erstmals
über die Staatsangehörigkeit hinausgehende Informationen erfasst (vgl.
MuB 5/05).
Nach der vorliegenden Definition umfasst die Bevölkerung mit Migrationshintergrund
sowohl ausländische als auch deutsche Staatsbürger. Darunter sind
etwa zugewanderte und in Deutschland geborene Ausländer, Spätaussiedler,
Eingebürgerte mit persönlicher Migrationserfahrung sowie auch deren
Kinder, die selbst keine unmittelbare Migrationserfahrung aufweisen. Personen
mit Migrationshintergrund sind entweder selbst zugewandert oder gehören
der zweiten bzw. dritten Generation an.
Innerhalb der Gruppe mit Migrationshintergrund ist die Zahl
der Deutschen (8 Mio.) geringfügig größer als die Zahl der Ausländer
(7,3 Mio.). Nimmt man das Kriterium der eigenen Migrationserfahrung, so bilden
zugewanderte Ausländer (5,6 Mio. bzw. 36 %) und Eingebürgerte
(3 Mio. bzw. 20 %) die größten Gruppen. Danach folgen Spätaussiedler
(1,8 Mio. bzw. 12 %). Dabei handelt es sich jedoch nicht um alle in Deutschland
lebenden Spätaussiedler. Diejenigen, die vor dem 1. August 1999 zuwanderten,
sind in der Gruppe der Eingebürgerten enthalten und lassen sich im Mikrozensus
nicht von anderen Eingebürgerten unterscheiden.
Die Gruppe der Deutschen ohne eigene Migrationserfahrung, bei
denen ein Elternteil entweder Spätaussiedler, Eingebürgerter oder
Ausländer ist, umfasst rund 2,7 Mio. Personen (18 %).
* Diese Zahl stammt aus der Bevölkerungsfortschreibung.
Das Ausländerzentralregister (AZR) weist für Ende 2004 lediglich 6,7
Mio. Ausländer aus. Die Zahlen aus dem AZR sind grundsätzlich niedriger
als die aus der Bevölkerungsfortschreibung, da hier nur die permanent in
Deutschland lebende ausländische Bevölkerung erfasst ist. vö
Weitere Informationen:
www.destatis.de/presse/deutsch/pk/2006/mikrozensus2005_b.htm
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Deutschland: Neue Einbürgerungsrichtlinien
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Nach monatelanger Diskussion haben sich die Innenminister von
Bund und Ländern auf ihrer Frühjahrstagung in Garmisch-Patenkirchen
auf neue gemeinsame Kriterien zur Einbürgerung geeinigt (vgl. MuB 1/06,
2/06,
3/06).
Künftig sollen eine Deutsch- sowie eine Einbürgerungsprüfung
verbindlich sein. Zudem soll die Einbürgerungszeremonie in einem feierlichen
Rahmen erfolgen.
Was die Aufenthaltsdauer angeht, müssen Einbürgerungswillige
wie bisher einen rechtmäßigen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland
von acht Jahren und die Sicherung des eigenen Lebensunterhaltes nachweisen.
Bei besonders guten Deutschkenntnissen und einer erfolgreichen Integration,
etwa über die Mitgliedschaft in Vereinen und Wohlfahrtsverbänden oder
andere Integrationsleistungen, kann in Ausnahmefällen weiterhin eine Einbürgerung
bereits nach sechs Jahren erfolgen.
Wichtige Voraussetzung für die Einbürgerung bleiben
gute Deutschkenntnisse. Sie sollen mit einem bundesweit standardisierten, mündlichen
oder schriftlichen Test überprüft werden. Eine Befreiung von der Deutschprüfung
soll möglich sein, beispielsweise für Ausländer, die bereits
sehr lange im Land leben bzw. alt oder krank sind.
Des Weiteren wurde von den Innenministern die Einführung
von Einbürgerungskursen beschlossen. Die Teilnahme ist freiwillig, aber
es muss eine Prüfung abgelegt werden. Die Standards für die Kurse
soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Nürnberg
erarbeiten. Zu den Themen gehören „Demokratie“, „Konfliktlösungen
in der demokratischen Gesellschaft“, „Rechtsstaat“, „Sozialstaat“,
„Verantwortung des Einzelnen für das Gemeinwohl“, „Teilhabe
an der politischen Gestaltung“, „Gleichberechtigung von Mann und
Frau“, „Grundrechte“ und „Staatssymbole“. Umstrittene
Gesprächsleitfäden oder Fragebögen wie in Baden-Württemberg
und Hessen wurden damit verworfen (vgl. MuB 2/06).
Die Kosten der Einbürgerungskurse müssen die Zuwanderer selbst tragen.
In welchem Rahmen die Kurse abgehalten werden, etwa auf Ebene der Volkshochschulen,
können die Länder selbst entscheiden.
Die Prüfungsinhalte der so genannten „Einbürgerungsprüfung“
werden vom BAMF festgelegt. Die Länder entscheiden über die Art der
Prüfung, die mündlich, schriftlich oder in Rollenspielen umgesetzt
werden kann. Neben den Kursen wird es eine Einbürgerungsfibel zur Vorbereitung
auf den Test geben. Sie soll im Internet veröffentlicht werden.
Jeder Einbürgerungswillige muss eine Loyalitätserklärung
und ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung ablegen. Über
die Regelanfrage beim Verfassungsschutz hinaus können Zuwanderer bei Zweifeln
an ihrer Staatstreue in einem weiteren Gespräch befragt werden. Ferner
müssen sie Fragen zu Mitgliedschaften in oder zur Unterstützung von
extremistischen Vereinigungen beantworten. In welcher Form eine solche Befragung
stattfindet, ließ die Innenministerkonferenz offen. Am Ende steht der
Einbürgerungsakt in einem feierlichen Rahmen. Dieser soll einen Eid oder
ein juristisch weniger bindendes staatsbürgerliches Bekenntnis enthalten.
Wer straffällig geworden und deswegen zu einer Geldstrafe
von mindestens 90 Tagessätzen verurteilt worden ist, bekommt nun keinen
deutschen Pass mehr. Dabei kann die 90-Tages-Grenze auch durch Addition mehrerer
kleinerer Strafen aus Bagatell- oder Verkehrsdelikten, wie etwa Diebstahl oder
Geschwindigkeitsübertritte, erreicht werden. Ausnahmen sind bei lange zurückliegenden
Straftaten möglich. Damit wurde die Rechtslage verschärft. Bislang
wurde die Einbürgerung nur bei Einzeltaten ab einem Strafmaß von
180 Tagessätzen versagt. chw
Weitere Informationen:
www.bamf.de
www.stmi.bayern.de/ministerium/imk
www.integrationsbeauftragte.de
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Kurzmeldungen - Deutschland
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Rasterfahndung eingeschränkt
Mit seinem Urteil vom 23. Mai schränkt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
die Anwendungsbedingungen von Rasterfahndungen ein (Az. 1 BvR 518/02), bei der
die Polizei Listen durch den Abgleich personenbezogener Daten nach Kriterien
wie Alter, Geschlecht und Religionszugehörigkeit erstellt. Nach den Anschlägen
vom 11. September 2001 wurde nach männlichen Studenten oder ehemaligen
Studenten islamischen Glaubens zwischen 18 und 40 Jahren gesucht, die aus arabischen
Ländern stammten. Die damit erhoffte Identifizierung so genannter „Schläfer“
blieb aber ohne Erfolg. Das BVerfG entschied nun, dass die Maßnahme verfassungswidrig
war. Das Gericht stufte die Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung
durch die Rasterfahndung als unverhältnismäßig ein. Künftig
dürfen Rasterfahndungen nur noch bei dem Verdacht konkreter Bedrohungssituationen
durchgeführt werden und nicht wie bisher auch bei einer allgemeinen Bedrohungslage.
Geklagt hatte ein marokkanischer Student.
www.bundesverfassungsgericht.de
Erschlichene Einbürgerungen rechtswidrig
Einbürgerungen, die aufgrund falscher Angaben vorgenommen wurden, sind
rechtswidrig. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat mit einem
Urteil vom 24. Mai 2006 die Verfassungsbeschwerde eines Nigerianers abgelehnt
(Az. 2 BvR 669/04). Seine Einbürgerung vom 9. Februar 2000 war wegen Täuschung
zwei Jahre später von den Landesbehörden zurückgenommen worden.
Der Nigerianer hatte falsche Angaben zu seiner Person gemacht. Der zweite Senat
des BVerfG bestätigte damit den Entschluss der Landesbehörden. Die
Rücknahme der erschlichenen Einbürgerung widerspreche weder dem in
Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GG festgeschriebenen Verbot der Entziehung der Staatsangehörigkeit
noch dem in Art. 16 Abs. 1 Satz 2 GG verankerten Schutz vor Staatenlosigkeit.
www.bundesverfassungsgericht.de
Kopftuchverbot in Nordrhein-Westfalen
Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat Ende Mai ein Kopftuchverbot für
muslimische Lehrerinnen erlassen, die an öffentlichen Schulen unterrichten.
Die Landesregierung aus CDU und FDP will so die Neutralitätspflicht des
Staates sichern und „den Schulfrieden garantieren“. Christliche
und jüdische Symbole oder Kleidungsstücke sind von dem Verbot ausdrücklich
ausgenommen. Der Zentralrat der Muslime in Deutschland hält das Verbot
daher für verfassungswidrig. Es sei ein Zeichen für die Ausgrenzung
des Islams.
Fahrverbot bei Tragen von Burka
Das Bundesverkehrsministerium in Berlin teilte mit, dass Frauen, die sich mit
einer Burka verschleiern, in Deutschland nicht Auto fahren dürfen. Das
islamische Kleidungsstück kommt einer Ganzkörperverschleierung nahe.
Es beeinträchtige Sicht und Gehör (StVO § 23 Abs. 1), so das
Ministerium.
Islam-Konferenz
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat die Einrichtung einer Islam-Konferenz
angekündigt, um den Dialog mit den Muslimen in Deutschland zu organisieren.
Ziel der auf mehrere Jahre angelegten Konferenz sei ein „Gesellschaftsvertrag“
mit muslimischen Organisationen, der Vereinbarungen über zentrale Fragestellungen
des Zusammenlebens enthält. An der Konferenz werden 15 Vertreter aus Bund,
Ländern und Gemeinden sowie 15 Repräsentanten des Islams teilnehmen,
darunter fünf islamische Verbände und zahlreiche Einzelpersonen. Damit
soll ein „muslimisches Multiplikatorennetzwerk“ geschaffen werden.
In die unterhalb der Spitzenebene tätigen Arbeitsgruppen der Konferenz
will Schäuble laut Medienberichten auch die als islamistisch geltende Organisation
Milli Görüs einbinden, die unter Beobachtung des Verfassungsschutzes
steht. Islamische Verbände wie der Zentralrat der Muslime und der Islamrat
begrüßten die Initiative des Innenministers. Das erste Treffen soll
im September im Bonner Haus der Geschichte stattfinden.
www.wams.de/data/2006/05/28/894413.html
Abschiebungsfall Aydin
Für Schlagzeilen hat der Fall der von Abschiebung bedrohten Familie Aydin
gesorgt. Nach Ablehnung ihres Asylverfahrens hatte die Familie 1998 ein erstes
Asylfolgeverfahren beantragt, das 2004 negativ beschieden wurde. Die Berliner
Härtefallkommission hatte sich für ein Bleiberecht ausgesprochen.
Innensenator Ehrhart Körting (SPD), der Petitionsausschuss und eine Mehrheit
aus SPD und CDU im Abgeordnetenhaus hatten aber dagegen plädiert. Der Grund:
Die Familie hatte vor Jahren durch Angabe eines falschen Namens die Behörden
getäuscht und zu Unrecht Sozialleistungen erhalten. Die Familie wird nun
ein weiteres Asylfolgeverfahren beantragen. Gehofft hatte sie auf die Intervention
des Bundespräsidenten. Die 17-jährige Tochter Hayriye hatte Ende März
im Schloss Bellevue mit Horst Köhler gesprochen, wohin sie als Anerkennung
für ihr Engagement gegen Antisemitismus eingeladen worden war.
Berliner Polizei will mehr Migranten ausbilden
Die Berliner Polizei will mehr Menschen mit Migrationshintergrund beschäftigen.
10 % aller Auszubildenden im Polizeidienst sollten künftig Migranten sein.
Besonders gefragt sind Jugendliche mit türkischen, serbokroatischen, arabischen,
polnischen oder russischen Sprachkenntnissen. 627 Bewerber mit Migrationshintergrund
erfüllten die formalen Bewerbungskriterien für 30 der rund 300 Ausbildungsplätze
2006. Auch für das Ausbildungsjahr 2007 wirbt die Berliner Polizei um Jugendliche
mit Migrationshintergrund.
www.berlin.de/polizei/beruf/ausbildung/index.html
Deutschland: Urteil im Pömmelte-Prozess
Viereinhalb Monate nach dem Überfall auf einen dunkelhäutigen 12-Jährigen
in Pömmelte im Landkreis Schönebeck (Sachsen-Anhalt) sind vier Jugendliche
zu Haftstrafen verurteilt worden (Az. 6 a Ls 231 Js 770/06(6/06)). Das Amtsgericht
Schönebeck sah es als erwiesen an, dass die heute 16 bis 20 Jahre alten
Täter ihr Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven gequält und schwer
verletzt haben. Der älteste Verurteilte erhielt eine Freiheitsstrafe von
dreieinhalb Jahren. Ein 16 Jahre alter Jugendlicher wurde zu zwei Jahren Jugendhaft
verurteilt. Die Strafen gegen zwei weitere gleichaltrige Täter - je ein
Jahr und sieben Monate Jugendhaft - setzte das Gericht zur Bewährung aus.
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Deutschland: Debatte um rechte Gewalt und „No-Go-Areas”
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Mehrere rassistisch motivierte Gewalttaten sowie Äußerungen
von Ex-Regierungssprecher Uwe-Karsten Heye (SPD) haben im Vorfeld der Fußball-Weltmeisterschaft
in Deutschland eine Debatte über rechte Gewalt und so genannte „No-Go-Areas“
ausgelöst.
Hintergrund der Debatte sind die Übergriffe auf den äthiopischstämmigen
Deutschen Ermyas M. in Potsdam, auf den türkischstämmigen Linksparteipolitiker
Giyasettin Sayan in Berlin sowie eine Reihe weiterer rechter Gewalttaten, über
die intensiv in den Medien berichtet wurde. Äußerungen des ehemaligen
Regierungssprechers und aktuellen Vorsitzenden des Antirassismusvereins „Gesicht
zeigen!“ Uwe-Karsten Heye führten zu heftigen Reaktionen. Dieser
hatte Mitte Mai in einem Radiointerview gesagt: „Es gibt kleine und mittlere
Städte in Brandenburg und anderswo, wo ich keinem, der eine andere Hautfarbe
hat, raten würde hinzugehen. Er würde sie möglicherweise lebend
nicht mehr verlassen.“
Heyes Äußerungen riefen zunächst heftige Kritik
bei Brandenburger Politikern hervor. Ministerpräsident Matthias Platzeck
(SPD) kritisierte die Äußerung als „abwegige Verunglimpfung
ganzer Regionen, die durch nichts zu rechtfertigen ist“. Innenminister
Jörg Schönbohm (CDU) sprach von einer „unglaublichen Entgleisung“
und forderte den Rücktritt Heyes als Vorsitzender von „Gesicht zeigen!“.
Daraufhin relativierte Heye seine Aussagen und sagte, er wolle kein Bundesland
stigmatisieren. Gleichzeitig warnte er jedoch vor einer Verharmlosung rassistischer
Gewalt.
Eine Vielzahl von Akteuren aus Politik und Gesellschaft nahm
zu den Äußerungen Heyes Stellung. Besonders umstritten war dabei
die Frage, ob man Orte, an denen es wiederholt zu rechten Übergriffen gekommen
ist, als so genannte No-Go-Areas bezeichnen und potenziell gefährdete Personen
ausdrücklich warnen sollte.
Der Regierende Bürgermeister Berlins Klaus Wowereit (SPD)
bestritt, dass es No-Go-Areas überhaupt gibt. Der Berliner Polizeipräsident
Dieter Glietsch erklärte, die Bezeichnung No-Go-Areas für Ausländer
würde Neonazis in die Hände spielen, da sie genau dieses Ziel verfolgten.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) rief bei der
Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2005 am 22. Mai zur „besonderen
Aufmerksamkeit“ im Kampf gegen den Rechtsextremismus auf. Er betonte zudem,
dass es keine No-Go-Areas für Ausländer geben dürfe. Es gebe
in Deutschland zwar „regionale Konzentrationen des Rechtsextremismus“,
aber keine Zone, in der das Gewaltmonopol des Staates nicht gelte, sagte Schäuble.
Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) sagte, es
sei richtig, „nichts zu vertuschen“. Gleichzeitig sprach er sich
dagegen aus, Ausländern zu empfehlen, bestimmte Gegenden zu meiden. Der
Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestags, Sebastian Edathy (SPD), sagte
mit Blick auf die Fußball-WM: „Es gehört zur Redlichkeit, den
Gästen gegenüber schon zu sagen, wenn ihr nach Berlin kommt und feiern
wollt, (...) dann macht das vielleicht nicht in Friedrichshain oder Marzahn,
sondern in Mitte oder in Kreuzberg.“
Yonas Endrias, Mitglied des Afrika-Rats, der rund 25 afrikanische
Vereine in Berlin und Brandenburg vertritt, lobte Heyes Aussagen als mutig.
Die empörten Reaktionen kritisierte er als „deplatziert“. Der
Afrika-Rat hatte im Vorfeld der Fußball-Weltmeisterschaft angekündigt,
eine Karte mit No-Go-Areas herauszugeben, dann aber darauf verzichtet. „Wenn
man einzelne Gebiete als No-Go-Areas aufzeigt, sagt man gleichzeitig, dass die
anderen keine sind“, erklärte Endrias die Entscheidung. Gemeinsam
mit der Internationalen Liga für Menschenrechte veröffentlichte der
Afrika-Rat schließlich eine Übersicht mit dem Titel „Ratschläge
zum Verhalten bei rassistischen Übergriffen“. me
Weitere Informationen:
www.prevent-racist-attack.org
(„Ratschläge zum Verhalten bei rassistischen Übergriffen“)
www.qantara.de/webcom/show_article.php/_c-468/_nr-544/_p-1/i.html
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Spanien: Kooperation mit der EU bei irregulärer Zuwanderung (Langfassung, nur online/HTML verfügbar)
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Die spanische Regierung hat die EU um Unterstützung bei
der Bewältigung des Problems undokumentierter Migration gebeten. Besonders
in Richtung der Kanarischen Inseln hat sich im ersten Halbjahr 2006 die irreguläre
Zuwanderung aus Afrika deutlich verstärkt. Dabei ist ein erneuter Wechsel
der Migrationsrouten zu beobachten.
Im ersten Halbjahr 2006 landeten bereits mehr als 11.000 irreguläre
Migranten in Booten auf den Kanarischen Inseln. Damit war die Zahl der Aufgriffe
bereits mehr als doppelt so hoch wie im gesamten Vorjahr (2005: 4.715, siehe
Tabelle).
Die spanischen Behörden gehen davon aus, dass diese Entwicklung
in den Sommermonaten anhält. Nach Angaben der spanischen Sicherheitsdienste
lägen tausende Boote an der westafrikanischen Küste zur Abfahrt bereit.
Außerdem würden relativ günstige klimatische Bedingungen mit
schwachen Winden und geringem Wellengang die Überfahrt erleichtern.
Ein Höhepunkt wurde Ende Mai erreicht, als innerhalb von
24 Stunden 733 Migranten in 11 Booten auf den Kanaren landeten. Da die Aufnahmeeinrichtungen
auf der Inselgruppe seit Monaten überfüllt sind, wurde ein Großteil
der Gestrandeten auf das spanische Festland geflogen. Wenn die Identität
eines Aufgegriffenen nicht festgestellt werden kann oder kein Rückübernahmeabkommen
mit dem jeweiligen Herkunftsland besteht, muss der Migrant nach maximal 40 Tagen
auf freien Fuß gesetzt werden. Der dann ausgestellten Ausreiseaufforderung
wird kaum Folge geleistet.
Nach den massiven Einreiseversuchen in die Exklaven Ceuta und
Melilla im Herbst letzten Jahres (vgl. MuB 9/05)
waren die dortigen Grenzschutzmaßnahmen erheblich verschärft worden.
Marokko kooperiert seitdem stärker mit den spanischen Behörden, so
dass zahlreiche Migranten auf die mauretanische Küste auswichen, um von
dort aus auf die Kanaren zu gelangen (vgl. MuB 3/06).
Auch an diesem Küstenstreifen wird inzwischen mit spanischer Hilfe verstärkt
kontrolliert, wodurch es zu einer erneuten Verschiebung der Migrationsrouten
gekommen ist. Eine wachsende Zahl von Migranten startet nun vom Senegal aus.
Die 1.200 bis über 1.500 km lange Überfahrt, die etwa 7 bis 9 Tage
dauert, ist jedoch mit erheblichen Gefahren verbunden. Schätzungen der
Herkunftsländer zufolge kommen etwa 20-40 % der Bootsinsassen ums Leben.
Die spanischen Behörden gehen davon aus, dass allein in den ersten sechs
Monaten dieses Jahres mehr als 1.500 Migranten bei der Überfahrt gestorben
sind. Die Dunkelziffer dürfte weitaus höher liegen.
Auch die senegalesischen Behörden kooperieren inzwischen
mit Spanien. Mitte Mai führte Senegals Polizei eine Razzia durch, bei der
ca. 1.500 Auswanderer und 60 so genannte „Schleuser“ festgenommen
wurden. Bei den Schleusern handelte es sich zu einem Großteil um senegalesische
Fischer, denen angesichts der industriellen Überfischung an der westafrikanischen
Küste die Lebensgrundlage entzogen wurde. Außerdem erklärte
sich die senegalesische Regierung zu einer Rücknahme illegal nach Spanien
eingereister Senegalesen bereit.
Die spanische Regierung bat unterdessen die Europäische
Union um Hilfe. Auf einem Treffen Ende Mai vereinbarten Vertreter von neun EU-Staaten
(Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien,
Niederlande, Österreich und Spanien) gemeinsame Aktionen vor der westafrikanischen
Küste. Ab Juli sollen EU-Grenzpatrouillen den Küstenstreifen vor Mauretanien,
Senegal und den Kapverden überwachen. Dazu werden die beteiligten EU-Staaten
Patrouillenschiffe, Hubschrauber, Aufklärungs- und Versorgungsflugzeuge
sowie personelle und logistische Unterstützung zur Verfügung stellen.
Ziel ist das Aufspüren, Abfangen und Zurücksenden von Migrantenbooten.
Die Aktion steht unter der Leitung der EU-Grenzschutzbehörde Frontex (vgl.
MuB 4/06).
Ein gemeinsames Koordinationszentrum soll auf der Insel Teneriffa eingerichtet
werden.
Außerdem unterstützt die EU den „Afrika-Plan“
der spanischen Regierung. Dieser sieht den Aufbau weiterer diplomatischer Vertretungen
in Westafrika vor, von denen zum einen „Aufklärungspolitik“
zur Abschreckung potenzieller Migranten betrieben sowie zum anderen Initiativen
für weitere Rückübernahmeabkommen ergriffen werden sollen. Auch
eine deutliche Erhöhung der Entwicklungshilfe für die Region sowie
der Aufbau von temporären Aufnahmeeinrichtungen für Rückkehrer
ist Teil des Aktionsplans.
Trotz der Initiativen zum Grenzschutz ist in Spanien eine Debatte
über die Zuwanderungspolitik entbrannt. Die oppositionelle konservative
Volkspartei PP warf der sozialistischen Regierung unter Ministerpräsident
José Luis Zapatero vor, dass diese „objektiv überfordert“
sei. Die im letzten Jahr durchgeführte Legalisierungskampagne (vgl. MuB
5/05)
habe zu einem „Sogeffekt“ geführt und weitere Migranten bestärkt,
nach Spanien einzuwandern.
Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Sigma Dos,
die im Auftrag der Tageszeitung El Mundo erstellt wurde, stimmten über
70 % der Spanier dieser Argumentation zu. Außerdem seien 69 % der Ansicht,
dass „übermäßig viele“ Einwanderer in Spanien leben
würden. Befragt wurden 800 Personen.
Die konservative Opposition schürte diese Stimmung, indem
sie die undokumentierte Migration aus Afrika als „importierte Kriminalität“
bezeichnete. Demgegenüber gab Ministerpräsident Zapatero zu bedenken,
dass die Problematik des illegalen Aufenthalts nicht „vollständig
mit Ausweisungen zu lösen“ sei. Außerdem verwies er auf die
Erfahrungen vieler Spanier in der Emigration: „Wir müssen denen gegenüber,
die kommen, eine Haltung bewahren, wie wir sie früher selbst eingefordert
haben“, so Zapatero. Verteidigungsminister José Antonio Alonso
(parteilos) relativierte die Bemühungen um eine Verschärfung der Grenzkontrollen:
„Wir sollten uns keinen falschen Hoffnungen hingeben. Die illegale Einwanderung
ist mit militärischen Mitteln nicht zu lösen.“
Kooperation zwischen EU und Afrika
Bereits im April beschlossen Vertreter aus 50 afrikanischen Staaten in Algier
einen Plan zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung. In den einzelnen
Staaten sieht der Plan vor, gegen Schleuser sowie gegen Armut und Jugendarbeitslosigkeit
vorzugehen. Es wurde vereinbart, gemeinsame Richtlinien für den Umgang
mit Migration zu erarbeiten. Die Europäische Union wurde aufgerufen, legale
Einreisen durch die Erleichterung der Visa-Bestimmungen zu fördern. Die
EU müsse helfen, „der Not von Millionen junger Afrikaner, die vor
Elend und Unterentwicklung fliehen, ein Ende zu setzen“. Am 10. und 11.
Juli soll auf einer euro-afrikanischen Migrationskonferenz in Rabat ein gemeinsamer
Aktionsplan beschlossen werden. Dieser wird voraussichtlich sowohl präventive
als auch repressive Maßnahmen enthalten.
Die undokumentierte Migration auf dem Seeweg stellt jedoch den
geringsten Teil der Problematik dar. Die meisten der illegal in Spanien lebenden
Migranten sind legal eingereist, haben dann aber die maximale Aufenthaltsdauer
überschritten. Dies trifft vor allem auf Lateinamerikaner und Osteuropäer
zu. Und obwohl die Kanaren derzeit im Mittelpunkt der Medienberichterstattung
stehen, sind andere Mittelmeeranrainer wie Italien, Griechenland, Zypern und
Malta ebenso von undokumentierter Einwanderung betroffen. Ende Mai erreichten
850 Migranten die italienische Insel Lampedusa. Die EU verhandelt inzwischen
auch mit Libyen über die Verbesserung des Grenzschutzes. Laut EU-Kommissar
Franco Frattini ist dies „die entscheidende Region, wenn man wirklich
einen enormen Zustrom von Migranten verhindern will“. sta
Weitere Informationen (Spanisch):
extranjeros.mtas.es
www.mir.es/DGRIS/Notas_Prensa/Ultimos_comunicados/np062004.htm
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Kurzmeldungen - Europa
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Schweiz: Asyl auch für nichtstaatlich Verfolgte
Die schweizerische Asylrekurskommission (ARK) hat entschieden, dass künftig
auch nichtstaatlich verfolgte Personen als Flüchtlinge anerkannt werden
können. Entscheidend ist jetzt, ob der Heimatstaat einem Flüchtling
Schutz bieten kann. Mit der Entscheidung sollen Menschen geschützt werden,
die von Rebellenbewegungen, Kriegsfürsten („Warlords“) oder
dem eigenen Clan verfolgt werden sowie Frauen, die von Genitalverstümmelung
bedroht sind. Bisher wurden betroffene Personen nur als Flüchtling anerkannt,
wenn die Bedrohung vom Staat ausging oder zumindest indirekt diesem zuzurechnen
war. Die Schweiz erkennt damit als letzter der 143 Vertragsstaaten der UN-Flüchtlingskonvention
nichtstaatliche Verfolgung an.
Download des Urteils:
www.ark-cra.ch
Italien: Änderung des Einwanderungsgesetzes
Rund 500.000 Ausländer, die sich illegal in Italien aufhalten, haben von
Januar bis März 2006 einen Antrag auf reguläre Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen
in Italien gestellt. Die ehemalige Regierung unter Silvio Berlusconi (Forza
Italia) hatte eine Quotenregelung eingeführt, nach der nur 170.000 Antragstellern
eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden sollte. Nach dem Regierungswechsel
kritisierte der neue Premierminister Romano Prodi (parteilos) diese Quotenregelung
und stellte eine Änderung der Aufenthaltsregulierung in Aussicht.
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Länderprofil: Türkei
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Angesichts der rund 3 Mio. türkischen Staatsbürger,
die gegenwärtig in der Europäischen Union (EU) leben, liegt es nahe,
die Türkei vornehmlich als ein Auswanderungsland zu betrachten. Dennoch
präsentiert sich die Türkische Republik gleichzeitig als ein wichtiges
Aufnahmeland internationaler Migranten. Die strukturellen Merkmale dieser Wanderungsbewegungen
unterlagen im Laufe der Jahrzehnte einem kontinuierlichen Wandel.
Auswanderung: Die anfänglich
temporäre Arbeitsmigration türkischer Staatsbürger nach Westeuropa
in den 1960er und 70er Jahren wandelte sich in einen Prozess der Familienzusammenführung,
der das Entstehen großer türkischer Gemeinschaften in den EU-Staaten
begünstigte. In den 80er und 90er Jahren begann ein neuer Typ türkischer
Zuwanderer nach Europa einzureisen. Diesmal handelte es sich vor allem um kurdischstämmige
Asylsuchende, die den militärischen Auseinandersetzungen zwischen der kurdischen
Arbeiterpartei PKK und der türkischen Armee zu entkommen suchten.
Einwanderung: Seit Gründung
der Republik (1923) war die Türkei Ziel eines erheblichen und konstanten
Zustroms ethnischer Türken, d. h. muslimischer oder türkischsprachiger
Minderheiten, aus den Gebieten ihres Vorgängerstaates, dem Osmanischen
Reich. Während diese „traditionelle“ Form der Einwanderung
im letzten Jahrzehnt weitgehend zum Erliegen kam, gewannen neue umfangreiche
Wanderungsbewegungen an Bedeutung. Sie setzen sich aus Flüchtlingen und
Asylbewerbern, irregulären Arbeitsmigranten und Transitmigranten aus Teilen
des Mittleren Ostens, Afrikas und Osteuropas zusammen.
Einwanderungspolitik: Die staatliche
Zuwanderungspolitik ist eng an die türkische Vorstellung von nationaler
Identität und Staatsbürgerschaft geknüpft. Das Konzept nationaler
Identität beruht auf dem Prinzip der kulturellen Gemeinschaft. Bereits
seit den frühen Tagen der Republik fungiert Einwanderung als ein wichtiges
Instrument im Prozess des „Nation-Building“. Im Wesentlichen wird
die türkische Zuwanderungspolitik – einschließlich ihrer Regelungen
zu Flüchtlingen und Asyl – noch immer fest vom Konzept nationaler
Identität und dem zugrunde liegenden Prinzip kultureller Einheit gelenkt.
Dies spiegelt sich auch deutlich in den rechtlichen Grundlagen aktueller Zuwanderungspolitik
wider. Prinzipiell favorisiert die staatliche Politik nach wie vor die Einwanderung
„ethnischer Türken“.
Staatsbürgerschaft und Einbürgerung:
Das 1934 verabschiedete Niederlassungsgesetz (Gesetz 2510) legte den Grundstein
für die türkische Zuwanderungspolitik. Es berechtigt Personen „türkischer
Abstammung und Kultur“ ins Land einzureisen, um sich dauerhaft niederzulassen
und die türkische Staatsbürgerschaft anzunehmen. Abstammung und Kultur
sind allerdings nicht die einzige Möglichkeit, die türkische Staatsbürgerschaft
zu erwerben. Denn andererseits legt das türkische Staatsbürgerschaftsrecht
eine starke Gewichtung auf das Territorialitätsprinzip (ius soli). Dies
ist auf die Gründungsväter der modernen Türkei zurückzuführen.
Sie strebten danach, die vielen verschiedenen ethnischen Gruppen, die von Beginn
an die türkische Gesellschaft formten (Türken, Kurden, Tscherkessen,
Tataren, Azeri etc.) dadurch zu integrieren, dass sie jenen die Staatsbürgerschaft
gewährten, die auf türkischem Territorium geboren wurden.
Heute sind ausländische Staatsangehörige berechtigt,
die türkische Staatsbürgerschaft aufgrund von Heirat, Wohnsitz, Geburt
und der Absicht, sich dauerhaft niederzulassen, zu beantragen. Die schrittweise
Übernahme der EU-Rechtsstandards im Zuge der Beitrittsverhandlungen sowie
die wachsende Bedeutung der Türkei als Einwanderungsland haben in dieser
Hinsicht einen bedeutenden Einfluss auf das bestehende Staatsangehörigkeitsrecht.
Flucht und Asyl: Bis zur Ratifizierung
der Genfer Flüchtlingskonvention durch die Türkei am 30. März
1962 bildete das Niederlassungsgesetz die einzige rechtliche Grundlage zur Regelung
von Asylangelegenheiten. Selbst die Verabschiedung der Genfer Konvention war
tief vom kulturalistischen Geist des Gesetzes 2510 geprägt. Die Türkei
erkannte die internationalen Verpflichtungen hinsichtlich Asylverfahren sowie
Anerkennung und Schutz von Flüchtlingen an, fügte jedoch eine geographische
Beschränkung ein, die den Zugang ausschließlich auf Flüchtlinge
aus Europa limitierte. Obwohl die Türkei diese geographische Beschränkung
nach wie vor aufrechterhält, führte sie, als Antwort auf die Flüchtlingsbewegungen
aus dem Mittleren Osten und Teilen Afrikas, ein System zum Umgang mit nicht-europäischen
Asylsuchenden ein.
Die bedeutendsten Flüchtlingsbewegungen der letzten Jahrzehnte,
von denen die Türkei direkt betroffen war, standen im Kontext der Iranischen
Revolution (1979) und der militärischen Auseinandersetzungen im benachbarten
Irak seit Ende der 80er Jahre. Kleinere Flüchtlingsströme treffen
seit Anfang der 90er Jahre aus Ländern wie dem Sudan, Somalia, Äthiopien,
der Demokratischen Republik Kongo und Afghanistan ein.
Auf die umfangreichen nicht-europäischen Flüchtlingsströme
antwortete die Türkei mit der Verabschiedung der Asylverordnung von 1994.
Im Unterschied zu früheren Bestimmungen bezog sie sich direkt auf nicht-europäische
Flüchtlinge und Asylsuchende. Anstatt jedoch die bestehenden Bestimmungen
zu geographischen und ethnischen Beschränkungen abzuschaffen, verfestigte
dies das System der Doppelbehandlung europäischer und nicht-europäischer
Flüchtlinge. Nach wie vor unterstehen nicht-europäische Asylbewerber
dem Verantwortungsbereich des Flüchtlingshochkommissariats der Vereinten
Nationen (UNHCR) und nicht der türkischen Behörden.
Irreguläre Migration: Die
Türkei ist aufgrund ihrer geographischen Lage und ihrer relativ großzügigen
Visa-Vergabe ein wichtiges Ziel- und Transitland für irreguläre Migrationsströme.
Irreguläre Migrationsbewegungen in der Türkei umfassen drei sich überschneidende
Typen von Migranten: Flüchtlinge und Asylsuchende, Transitmigranten sowie
so genannte „Schwarzarbeiter”.
Da irreguläre Migranten per Definition mit offiziellen
statistischen Daten unmöglich genau zu erfassen sind, ist es schwierig,
das Ausmaß des Phänomens zu beurteilen. Nach offiziellen Angaben
nahm die Anzahl der verhafteten irregulären Migranten während des
vergangenen Jahrzehnts stetig zu. Sie erreichte im Jahr 2000 mit 94.514 ihren
Höchstwert. Diese Zahl blieb in den Jahren 2001 und 2002 auf ähnlich
hohem Niveau, bevor sie wieder abnahm. Im Jahr 2004 wurden 61.228 irreguläre
Migranten verhaftet. Die Hauptherkunftsländer waren Pakistan, Irak, die
Republik Moldau, Afghanistan, Somalia, Mauretanien, die Ukraine, die Russische
Föderation und Iran. Unklar bleibt jedoch, wie viele irreguläre Migranten
einer Verhaftung entgehen. Die Internationale Organisation für Migration
(IOM) schätzt zum Beispiel allein die Anzahl der Transitmigranten auf 200.000
pro Jahr.
Besonderheiten und Ausblick: Das
Thema Migration hat einen beträchtlichen Einfluss auf die türkisch-europäischen
Beziehungen. Einerseits sind die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten beunruhigt,
es könne im Falle eines EU-Beitritts der Türkei zu einer weiteren,
größeren Welle türkischer Arbeitsmigration kommen. Ein solcher
Zustrom würde den Druck auf die nationalen Arbeitsmärkte der Mitgliedstaaten
erhöhen. Andererseits verlangt die EU von der Türkei, ihre Grenzen
wirksamer zu kontrollieren, um die Transitmigration zu beschränken, und
Asylbewerber und Flüchtlinge in Übereinstimmung mit der Genfer Flüchtlingskonvention
zu behandeln. Die türkische Regierung ist sich der Bedeutung dieser Thematik
bewusst und unternimmt gezielt Anstrengungen, die Migrationspolitik und -gesetze
des Landes an die europäischen und internationalen Rechtsstandards anzugleichen.
Die EU-Auflagen in den Bereichen Zuwanderung, Asyl und irreguläre
Migration werden erhebliche Anforderungen an die finanziellen Ressourcen und
institutionellen Kapazitäten der Türkei stellen. Insbesondere ein
verbessertes Management der Außengrenzen wird nötig sein, bevor die
Türkei in der Lage sein wird, dem Schengener Abkommen beizutreten, das
die Aufhebung der innereuropäischen Grenzkontrollen mit sich bringt. Dem
Land würde damit eine größere Verantwortung hinsichtlich des
(EU-)Grenzmanagements übertragen werden. Obwohl die EU einige finanzielle
und technische Unterstützung leisten wird, bleiben Bedenken bezüglich
der Schwierigkeiten, die der Türkei entstehen könnten, wenn sie im
Anschluss an die kostspieligen und umfangreichen Veränderungen nicht in
die EU aufgenommen würde.
Pierre Hecker, Doktorand am Zentrum für Höhere Studien der Universität
Leipzig
Die Langfassung dieses 10-seitigen Länderprofils mit
umfangreichem Datenmaterial ist in Deutsch
und Englisch
abrufbar unter: www.focus-migration.de/produkte_laenderprofile.htm
und www.focus-migration.de/produkte_country_profiles.htm
In der Rubrik Länderprofile
/ Country
Profiles sind bei focus Migration bereits erschienen: Deutschland, Frankreich,
Polen und die USA
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Frankreich: Familien ohne legalen Aufenthaltsstatus droht Abschiebung (nur online/HTML verfügbar)
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Innenminister Nikolas Sarkozy (UMP) will Familien ohne rechtmäßige
Aufenthaltserlaubnis zur freiwilligen Ausreise bewegen. Nur in Ausnahmefällen
kann der Aufenthalt legalisiert werden.
Im Rahmen der geplanten neuen Einwanderungsgesetzgebung (vgl.
MuB 2/06,
4/06)
verschickte der französische Innenminister Sarkozy Mitte Juni einen Rundbrief
an die Landräte (Präfekten) der französischen Departements. Er
forderte sie auf, in den kommenden zwei Monaten die aufenthaltsrechtliche Situation
der papierlosen Familien mit Schulkindern zu regeln. Das Innenministerium hatte
in dem neuen Gesetz eine Frist bis zum 30. Juni gesetzt. Die Hilfsorganisation
„Netzwerk Bildung ohne Grenzen“ (Reseau éducation sans frontières
– RESF) schätzt, dass mindestens 100.000 Familien mit mehreren Kindern
betroffen sein werden.
In seinem Schreiben bittet Sarkozy die Landräte, alle betreffenden
Familien darüber zu informieren, sich entweder für eine finanziell
unterstützte freiwillige Ausreise oder für eine Neubeurteilung ihrer
Situation mit ungewissem Ausgang zu entscheiden. Die „systematische“
finanzielle Unterstützung für die Ausreise wurde bereits im März
2006 angekündigt. Sie soll für diejenigen, die sich in den folgenden
zwei Monaten für eine freiwillige Rückkehr entscheiden, sogar verdoppelt
werden, so Sarkozy in dem Schreiben weiter. Jedes Paar soll als Sockelbetrag
7.000 € erhalten, für die ersten drei Kinder je 2.000 € sowie
für jedes weitere Kind 1.000 €.
Sollte dies „einige Familien nicht zu einer freiwilligen
Rückkehr bewegen“, so sollen die Landräte die Situation der
Familien nochmals beurteilen. „Im Interesse der Kinder“ sollen Ausnahmeregelungen
möglich sein, die einen weiteren Aufenthalt erlauben. Dafür müssen
Interessenten innerhalb der kommenden zwei Monate die Rückkehrunterstützung
ablehnen und eine Ausnahmereglung beantragen. Diese wird positiv beschieden,
sofern u. a. ein Elternteil seit mindestes 2 Jahren in Frankreich lebt oder
ein Kind der Familie in Frankreich geboren wurde. Ersatzweise wird auch anerkannt,
wenn ein Kind vor dem 13. Lebensjahr eingereist ist und sich überwiegend
in Frankreich aufgehalten hat. Darüber hinaus muss die Einschulung des
betreffenden Kindes vor dem September 2005 erfolgt sein. Ferner wird der Integrationswille
der Familie geprüft, beispielsweise die Sprachfertigkeiten und Vorstrafenfreiheit
der Familienmitglieder sowie Ausbildungsfortschritte der Kinder.
Die Präfekten sind aufgefordert, die Anträge innerhalb
eines Monats zu prüfen und vor Beginn des neuen Schuljahrs im September
zu entscheiden. Im Fall einer positiven Entscheidung erhalten die Familien dann
eine befristete Aufenthaltserlaubnis
Viele Franzosen protestieren inzwischen für ein Bleiberecht
der Kinder. „Wer solche Ausländer als die Freunde seiner Kinder kennt,
hat plötzlich eine andere Haltung“, sagte eine Sprecherin des RESF.
Die Hilfsorganisation sammelte inzwischen mehr als 40.000 Unterschriften. Hier
sichern die Unterzeichner zu, betroffene Familien zu schützen oder unterzubringen,
auch wenn dafür theoretisch hohe Haft- oder Geldstrafen drohen. In zahlreichen
kleinen Kommunen gab es Demonstrationen von Einheimischen, um die Ausweisung
der Familien zu verhindern.
Unterdessen billigte der französische Senat den Entwurf
des neuen Einwanderungsgesetzes mit 196 zu 127 Stimmen in abgeschwächter
Form. Nun muss der Entwurf nochmals in beiden Vermittlungsausschüssen der
zwei Parlamentskammern beraten werden und kann theoretisch noch in diesem Monat
verabschiedet werden. th
Weitere Informationen:
www.educationsansfrontieres.org/article.php3?id_article=362
Der Rundbrief von Nicolas Sarkozy kann auf der Homepage des „Netzwerks
Bildung ohne Grenzen“ (RESF) heruntergeladen werden: www.educationsansfrontieres.org/IMG/pdf/Circulaire_enfants_scolarises_V2.pdf
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USA: Senat beschließt Teilamnestie und Mauerbau (nur online/HTML verfügbar)
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Der US-amerikanische Senat hat auf zwei Sitzungen im Mai eine
Teilamnestie für illegal anwesende Migranten und den Ausbau des Grenzzauns
zu Mexiko beschlossen. Erste Einheiten der Nationalgarde wurden bereits an die
Grenze entsandt.
Nach monatelanger Debatte und zahlreichen Protestaktionen von
Einwanderorganisationen verabschiedete der Senat im Mai zwei umstrittene migrationspolitische
Maßnahmen (vgl. MuB 3/06
und 4/06).
Auf einer Sitzung am 17. Mai sprachen sich 83 zu 16 Senatoren für den Ausbau
des Grenzzauns an der Grenze zu Mexiko aus. Der Beschluss sieht die Errichtung
eines Dreifachzauns mit 600 km Länge vor. An weiteren 800 km sollen Barrieren
errichtet werden, die Autos an der Weiterfahrt hindert sollen.
Präsident George W. Bush (Republikaner) entsandte unterdessen
erste Einheiten der Nationalgarde an die Grenze, um die Grenzschutzpolizei Border
Patrol logistisch zu unterstützen. In den nächsten Monaten sollen
insgesamt 6.000 Nationalgardisten zusätzlich zu den rund 12.000 Grenzschützern
an der US-amerikanisch-mexikanischen Grenze eingesetzt werden. Diese Maßnahmen
stießen auf Kritik seitens der mexikanischen Regierung, die vor einer
„Militarisierung“ der Grenze und einer „Gefährdung der
gutnachbarschaftlichen Beziehungen“ warnte.
Der mexikanische Präsident Vicente Fox (PAN, konservativ)
begrüßte indessen einen weiteren Beschluss des Senats. Am 25. Mai
stimmten 62 von 98 Senatoren für eine parteiübergreifende Initiative
zur Reform des Einwanderungsrechts, die auch von Präsident Bush unterstützt
wird. Durch die Initiative könnte ein Großteil der Einwanderer, die
sich illegal in den USA aufhalten, einen legalen Aufenthaltsstatus beantragen
(vgl. MuB 4/06).
Das vom rechten Flügel der Republikaner dominierte Repräsentantenhaus
muss diese Maßnahme jedoch noch billigen. Ein Abstimmungstermin steht
noch nicht fest.
Einen Tag nach der Entscheidung im Senat haben die US-Behörden
in einer landesweiten Razzia über 2.700 illegal anwesende Migranten festgenommen.
Bis Mitte Juni wurden bereits 800 davon abgeschoben. sta
Weitere Informationen:
thomas.loc.gov/cgi-bin/query/z?c109:S.+2611:
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Expertendatenbank / Literatur
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Expertendatenbank der bpb
Nach einer umfassenden Generalüberholung ist die Expertendatenbank Migration
der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) wieder online verfügbar.
Sie wurde verschlankt und den neuen Entwicklungen in der Migrationsdebatte angepasst.
Die Datenbank bietet umfangreiche Möglichkeiten der Kontaktaufnahme und
Vernetzung für migrationspolitisch Interessierte und Engagierte. Für
die nächsten Monate ist eine Europäisierung des Angebotes vorgesehen:
Zum einen sollen Informationen in englischer Sprache bereitgestellt werden,
zum anderen wird die Datenbank um Experten und Expertinnen aus Europa erweitert.
Sie erreichen die Expertendatenbank unter www.bpb.de/expertendatenbank-migration
Neuerscheinungen
Heidi Behrens, Jan Motte (Hrsg.): Politische Bildung in
der Einwanderungsgesellschaft. 2006, Schwalbach/Ts., ISBN 3-89974205-2,
Preis: 29,80 Euro, Online-Bestellung: www.wochenschau-verlag.de
Der Band spiegelt die Diskussion um politische Bildung in der Einwanderungsgesellschaft
aus der Sicht von Mehrheit und Minderheiten. Er zeigt, welche Konzepte bereits
existieren und regt dazu an, diese sach- und teilnehmerorientiert fortzuschreiben.
Die mehr als 30 Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft, pädagogischer
Praxis und politischer Bildung geben Einblick in die Pluralität der außerschulischen
Bildungsarbeit mit und von Migranten.
Kristof Tamas, Rainer Münz: Labour
Migrants Unbound? EU Enlargement, Transitional Measures and Labour Market Effects.
2006, Stockholm, Institute for Futures Studies, ISBN 91-89655-84-2, ISBN 978-91-89655-84-3,
Preis: 16 Euro, E-Mail-Bestellung: info@framtidsstudier.se
Das Buch analysiert die Auswirkungen der EU-Osterweiterung auf die innereuropäische
Arbeitsmigration. Im Zentrum steht ein Vergleich von vier Ländern: Deutschland
und Österreich, die 2004 die Freizügigkeit für Bürger neuer
EU-Staaten beschränkten, sowie Großbritannien und Schweden, die ihren
Arbeitsmarkt sofort öffneten.
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