Newsletter „Migration und Bevölkerung“
Ausgabe 06/06 (August 2006) www.migration-info.de
Deutschland: Erster Integrationsgipfel

Am 14. Juli hat in Berlin der erste Integrationsgipfel stattgefunden. Dabei diskutierten 86 Teilnehmer aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft über Fragen der Zuwanderung und Integration. Der Gipfel verständigte sich darauf, Arbeitsgruppen einzurichten und bis Sommer 2007 einen „Nationalen Integrationsplan“ vorzulegen.

Organisiert hatte das vierstündige Zusammentreffen die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Staatsministerin Maria Böhmer (CDU). Der Ruf nach einem derartigen Gipfel war v. a. nach den durch die Medien bekannt gewordenen Gewaltzuständen an der Berliner Rütli-Schule laut geworden (vgl. MuB 3/06 und 4/06). An dem Treffen im Kanzleramt nahmen Vertreter von Bundesregierung, Landesregierungen, Behörden und Kommunalverbänden teil, ferner Mitglieder von Einwandererorganisationen, Religionsgemeinschaften und Vereinen sowie ausgewählte Privatpersonen mit Bezug zum Thema. Etwa ein Drittel der Teilnehmer hatte selbst einen Migrationshintergrund. Mit dieser Gruppe traf sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zunächst allein.

Als Ziel wurde vorgegeben, einen nationalen Integrationsplan für die 15 Mio. Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland bis Mitte 2007 zu erstellen (vgl. MuB 5/06). Bis vor kurzem hatte die Integrationsbeauftragte Böhmer hierfür noch von einer Halbjahresfrist gesprochen. Der Plan soll konkrete Integrationsmaßnahmen sowie Selbstverpflichtungen der Migranten beinhalten. Ziel sei laut Böhmer das „gemeinsame Ja-Sagen zu unserem Land und zum gemeinsamen Leben in diesem Land“. Sechs Arbeitsgruppen sollen hierfür in den kommenden Monaten unter der Leitung der zuständigen Bundesministerien Konzepte erarbeiten. Sie befassen sich mit den Themen Integrationskurse, Sprachförderung, schulische und berufliche Ausbildung / Arbeitsmarktchancen, Gleichberechtigung von Frauen und Mädchen, Integration in den Kommunen sowie Stärkung der Bürgergesellschaft.

Bundeskanzlerin Merkel zeigte sich mit dem Gipfel sehr zufrieden und sprach von einem „fast historischen Ereignis“. Als wichtigstes Anliegen nannte sie, dass möglichst alle Migranten Deutsch lernen. Das Regierungsmotto dazu laute „Fördern und Fordern“. „Wir wollen, dass sie sich hier zu Hause fühlen“, sagte Merkel über die Migranten. Während die CSU-Politiker Edmund Stoiber und Günther Beckstein rund um den Gipfel schärfere Sanktionen für Deutsch- und Integrationskurs-Verweigerer verlangten, betonte Merkel, man habe „weniger über Konsequenzen gesprochen“, sondern „erst einmal über Angebote“. Sanktionen „würden sich sowieso nur auf einen sehr kleinen Kreis beschränken“.

Merkel dämpfte zugleich die Erwartungen an den Gipfel: „Es geht hier nicht um Gesetzesvorhaben, sondern um einen gesellschaftlichen Dialog“. Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD) hob den Zusammenhang zwischen Integration und Arbeitsmarkt hervor. „Alles, was uns gelingt bei Ausbildung und Arbeitsplätzen, ist ein gutes Stück praktischer Integration“. Staatsministerin Böhmer nannte Bildung als wichtigste Voraussetzung für Integration.

Kurz vor dem Integrationsgipfel im Kanzleramt hatte das Bundeskabinett Pläne zur besseren Eingliederung von ausländischen Kindern vorgelegt. Sie sollen die deutsche Sprache bereits im Kindergarten erlernen. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) betonte, dass sich Integrationsdefizite verhindern ließen, wenn die Kinder schon vor ihrer Einschulung die deutsche Sprache beherrschten. Er wies aber auch darauf hin, dass die Bundesregierung dies nicht beschließen könne, da die Länder für die Bildung zuständig seien.

Im Vorfeld wie nach dem Gipfel wurde auch Kritik laut. Der Gipfel sei „eine Farce“ und eine „Show-Veranstaltung“, sagte etwa Faruk Sen, Leiter des Essener Zentrums für Türkeistudien. „Das Angebot ist nicht ernst gemeint.“ Er frage sich, wer den Gipfel vorbereitet habe und warum so wenig Vertreter türkischer Verbände eingeladen worden seien. Außerdem sei mit Blick auf die Sommerferien der Zeitpunkt äußerst ungünstig gewählt worden. Die Parteivorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Claudia Roth hielt der Bundesregierung vor, sie fordere von Migranten Integrationsbereitschaft und streiche gleichzeitig die Mittel für Sprachkurse. Der Europa-Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen Cem Özdemir hingegen sagte: „Es ist bereits ein Erfolg, dass der Gipfel überhaupt stattfindet.” Die Linkspartei kritisierte, die Koalition stelle nur Ansprüche an die Migranten. Die Erziehungswissenschaftlerin Havva Engin kritisierte als Teilnehmerin des Gipfels, dass die Zeit zu knapp gewesen sei. Außerdem seien Vertreter der Migranten zu wenig zu Wort gekommen.

Die Türkische Gemeinde in Deutschland sprach sich für einen Bundesbeirat für Integration und Migration aus. Ihr Vorsitzender Kenan Kolat sagte: „Wenn die Bundesregierung das Thema Integration ernsthaft angehen will, muss es eine institutionalisierte Form dafür geben.“

Besonders kritisch wurde verzeichnet, dass nur wenige Vertreter muslimischer Organisationen eingeladen worden waren. „Wer über die Köpfe der Moslems hinweg Integrationspolitik betreiben will, verbaut sich deren Mitarbeit und Mithilfe. So wird Integration nicht erfolgreich sein“, sagte der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime, Axel Köhler. Im Herbst soll es allerdings einen eigenen Gipfel als Auftakt für eine Reihe regelmäßiger Islam-Konferenzen mit Innenminister Schäuble in den kommenden Jahren geben (vgl. MuB 5/06). chw

Weitere Informationen:
www.integrationsbeauftragte.de
www.bundesregierung.de
www.bmi.bund.de

Deutschland: Lehrerin darf mit Kopftuch unterrichten

Eine muslimische Lehrerin aus Baden-Württemberg darf weiterhin ihr Kopftuch während des Schuldienstes tragen. Einer entsprechenden Klage hat das Verwaltungsgericht Stuttgart in seinem Urteil vom 7. Juli 2006 stattgegeben (Az.: 18 K 3562/05).

Schulgesetz für Baden-Württemberg
§ 38 Lehrkräfte
„(2) Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nach § 2 Abs. 1 dürfen in der Schule keine politischen, religiösen, weltanschaulichen oder ähnliche äußeren Bekundungen abgeben, die geeignet sind, die Neutralität des Landes gegenüber Schülern und Eltern oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Schulfrieden zu gefährden oder zu stören. Insbesondere ist ein äußeres Verhalten unzulässig, welches bei Schülern oder Eltern den Eindruck hervorrufen kann, dass eine Lehrkraft gegen die Menschenwürde, die Gleichberechtigung der Menschen nach Artikel 3 des Grundgesetzes, die Freiheitsgrundrechte oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung auftritt. Die Wahrnehmung des Erziehungsauftrags nach […] der Verfassung des Landes Baden-Württemberg und die entsprechende Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen widerspricht nicht dem Verhaltensgebot nach Satz 1. […]“

Das baden-württembergische Schulgesetz verbietet es Lehrkräften ausdrücklich, politische, religiöse oder weltanschauliche Bekundungen abzugeben, die die Einhaltung des Neutralitätsgebots gefährden könnten. Die Richter beanstandeten in ihrem Urteil nicht die Rechtmäßigkeit dieser Bestimmung. Die Klägerin verstoße durch das Tragen des Kopftuchs im Unterricht tatsächlich gegen das Verbot religiöser Bekundungen. Zugleich verletze jedoch die Anweisung des zuständigen Oberschulamtes, die Kopfbedeckung abzulegen, das Gleichbehandlungsgebot u. a. von Artikel 3 des Grundgesetzes, da beispielsweise Nonnen nach wie vor in der Ordenstracht unterrichten dürfen.

Entgegen der Auffassung des Landes Baden-Württemberg lasse das Schulgesetz „eine Privilegierung christlicher Glaubensbekenntnisse nicht zu“. Nach § 38 des Schulgesetzes widerspreche die Darstellung christlicher Bildungs- und Kulturwerte nicht dem Verbot religiöser Bekundungen. Die Richter erklärten daher, dass „diese Landesvorschrift lediglich die Vermittlung der aus der christlich-abendländischen Kultur hervorgegangenen Werte (u. a. Menschenrechte, Handlungs-, Meinungs- und Religionsfreiheit sowie humanitäre Werte) regle, das Erfordernis einer von Glaubensinhalten losgelösten Vermittlung dieser Wertewelt aber nicht beseitige.“ Die Richter verweisen auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 2004 (vgl. MuB 5/04), das die Gültigkeit des Schulgesetzes bestätigt, zugleich jedoch eine Gleichbehandlung der Religionen angemahnt hatte.

Kopftuchverbote für Lehrkräfte in Deutschland
Gesetze (8): Baden-Württemberg (1.4.04/14.2.06), Niedersachsen (29.4.04), Saarland (23.6.04),
Hessen (18.10.04), Bayern (23.11.04), Berlin (27.1.05), Bremen (28.6.05), Nordrhein-Westfalen (13.6.06)
Gesetzentwürfe (3): Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein
Kein Verbot geplant (5): Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
www.uni-trier.de/~ievr/kopftuch/kopftuch.htm

Das Verwaltungsgericht hat eine Berufung nicht zugelassen. Dagegen wird das Land Baden-Württemberg eine Beschwerde einlegen, so Kultusminister Helmut Rau (CDU). Er könne nicht nachvollziehen, dass das Gericht das Schulgesetz einerseits für rechtmäßig erklärt, andererseits aber die Anwendung im konkreten Einzelfall verbiete. Auch könne die Ordenstracht nicht mit dem Kopftuch gleichgesetzt werden.

Volker Beck, parlamentarischer Geschäftsführer von Bündnis 90/Die Grünen, begrüßte das Urteil. Das Gericht habe „ein Zeichen gegen die Diskriminierung des Islams gesetzt“. Der Staat müsse die Glaubensrichtungen gleich behandeln, so Beck. Ein Verbot oder ein Freiraum religiöser Bekundungen im staatlichen Bereich müsse für alle Glaubensrichtungen gleichermaßen gelten.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, sagte, das Urteil sei Ausdruck „gelebter kultureller Pluralität in Deutschland“. Nur weil es Ausdruck einer bestimmten Religion sei, müsse das Kopftuch nicht grundsätzlich den Schulfrieden stören. Ein absolutes Kopftuchverbot sei nicht verfassungskonform.

Weitere Informationen:
vgstuttgart.de

Deutschland: Dauerhafte Zuwanderung sinkt

Immer weniger Migranten bleiben dauerhaft in Deutschland. Das belegen aktuelle Daten der OECD. Die klassischen Einwanderungsländer sind weiterhin Hauptziel für permanente Zuwanderung.

Der Bericht „International Migration Outlook 2006“ der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) beinhaltet erstmals international vergleichbare Daten für dauerhafte Zuwanderung. Damit sind Neuzuwanderer ebenso gemeint wie Personen, die bereits in ihrem Aufnahmeland gelebt haben und deren temporärer Status in einen dauerhaften umgewandelt wurde.

Laut OECD geht die legale und dauerhafte Zuwanderung nach Deutschland zurück. Im Jahr 2004, dem letzten Jahr verfügbarer Daten, erhielten ca. 202.300 Personen in der Bundesrepublik einen permanenten Aufenthaltsstatus. Dies entspricht einem Rückgang um 36.100 Personen im Vergleich zum Vorjahr (2003: 238.400; -15 %).

Die wichtigsten Einwanderungsländer laut dieser Statistik sind weiterhin die USA mit 946.100 (2003: 705.300; + 34 %), Großbritannien mit 266.500 (214.600; + 24 %) und Kanada mit 235.800 dauerhaften Einwanderern (221.400; + 7 %). Insgesamt erhielten 2004 zwischen 3 und 3,5 Mio. Einwanderer einen dauerhaften Aufenthaltsstatus in einem der Industrieländer. me

Weitere Informationen:
http://www.oecd.org/dataoecd/34/36/36850633.pdf
http://www.oecd.org/document/8/0,2340,en_2649_37415_36855048_1_1_1_37415,00.html

Kurzmeldungen - Deutschland

Analysezentrum Illegale Migration
August Hanning, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern (BMI), hat Mitte Juli das Gemeinsame Analyse- und Strategiezentrum Illegale Migration (GASIM) vorgestellt. Das GASIM soll die Zusammenarbeit der Behörden koordinieren, die gegen illegale Zuwanderung vorgehen (Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Bundesnachrichtendienst, Bundesamt für Verfassungsschutz, Finanzkontrolle Schwarzarbeit und Auswärtiges Amt).
www.bmi.bund.de

Schulverweigerung aus religiösen Gründen inakzeptabel
Die Schulpflicht gilt auch für die Kinder religiöser Fundamentalisten. Dies hat das Bundesverfassungsgericht Ende Juni entschieden (Az.: 2 BvR 1693/04). Geklagt hatte ein hessisches Ehepaar, das angab, seine acht Kinder nach biblischen Regeln zu erziehen. Seit 2001 werden die Kinder von der Mutter zu Hause unterrichtet. Das Landgericht Gießen hatte die Eltern wegen Verletzung der Schulpflicht bereits verurteilt. Dagegen hatten die Eltern Verfassungsbeschwerde eingelegt. Aus christlicher Überzeugung könnten sie ihre Kinder nicht auf eine pluralistisch angelegte Schule schicken. Am meisten störe die Eltern das Fach Biologie, bei dem die Evolutionslehre statt der Schöpfungsgeschichte gelehrt werde. Auch der Sexualkunde-Unterricht sei schädlich, so die Eltern. Das Gericht ließ die Einwände nicht gelten.
www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen.html

Bundesratsinitiative für Einbürgerungstests
Die hessische Landesregierung hat gemeinsam mit Bayern und Schleswig-Holstein eine Bundesratsinitiative zur Einführung eines Einbürgerungstests gestartet. Einbürgerungsbewerber sollen demnach einen Kurs belegen, an dessen Ende „Wissen und Werte“ abgefragt würden (vgl. MuB 1/06, 2/06, 5/06). Der Bundesrat werde die Bundesregierung auffordern, das Anfang Mai von den Innenministern der Länder einmütig beschlossene Integrations- und Einbürgerungskonzept zu übernehmen und zügig einen Gesetzentwurf vorzulegen. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.
www.bundesrat.de

Europäisch-afrikanische Migrationskonferenz

Regierungsvertreter europäischer und afrikanischer Staaten haben sich auf einer Konferenz in Rabat auf eine gemeinsame Strategie zur Bekämpfung illegaler Migration geeinigt. Im Vordergrund des gemeinsamen Aktionsplans steht die Verknüpfung von Sicherheitsinteressen der Zielländer in Europa mit wirtschaftlichen und entwicklungspolitischen Interessen der Herkunfts- und Transitländer in Afrika.

Auf der europäisch-afrikanischen Migrationskonferenz, die am 10. und 11. Juli in der marokkanischen Hauptstadt Rabat stattfand, diskutierten Regierungsvertreter aus 57 Staaten Europas und Afrikas sowie Repräsentanten zahlreicher internationaler Organisationen über Migration und Entwicklung. Dabei einigten sie sich auf einen 62 Punkte umfassenden Aktionsplan. Anlass für die Konferenz, die zum ersten Mal in einem derart umfangreichen Rahmen durchgeführt wurde, waren die massiven Einreiseversuche in die spanischen Exklaven Ceuta und Melilla im Herbst 2005 (vgl. MuB 9/05, 10/05). Die marokkanische und die französische Regierung schlossen sich damals einer spanischen Initiative zur Einberufung einer gemeinsamen Konferenz der Herkunfts-, Transit- und Zielländer an. In den darauf folgenden Monaten kam es vor allem auf den Kanarischen Inseln zu einem erneuten Anstieg illegaler Migration (vgl. MuB 5/06), aber auch die maltesischen und italienischen Behörden sahen sich mit anhaltender illegaler Migration konfrontiert (vgl. MuB 1/06).

EU: Kriseninterventionsteams und gemeinsame Patrouillen
Die Europäische Kommission hat sich für die Einrichtung von Kriseninterventionsteams zur Unterstützung nationaler Grenzschutzbehörden ausgesprochen. Die schnellen Einsatzteams mit 250 bis 300 Grenzschutzbeamten und Fachleuten sollen innerhalb von zehn Tagen mobilisierbar sein. Die europäische Grenzschutzbehörde Frontex soll die Ausbildung und Koordination der Einsatzteams übernehmen. Zukünftig sollen alle EU-Mitgliedstaaten im Bedarfsfall die Einsatzteams anfordern können. Der Vorschlag der Kommission muss noch vom Rat und dem Europäischen Parlament bewilligt werden. Ein entsprechendes Pilotprojekt findet bereits auf den Kanarischen Inseln statt.
Voraussichtlich ab Anfang August sollen vor den Küsten Mauretaniens, Senegals und der Kapverden gemeinsame Patrouillen unter der Leitung von Frontex stattfinden. Ziel der Mission ist es, mit illegalen Migranten besetzte Boote aufzuspüren, abzufangen und zur afrikanischen Küste zurückzubegleiten.
http://ec.europa.eu/justice_home/news/intro/doc/com_2006_401_en.pdf

Rückführung undokumentierter Migranten: Der in Rabat beschlossene Aktionsplan sieht Maßnahmen in den Bereichen Entwicklung sowie der legalen und illegalen Migration vor. Als ein zentraler Bestandteil zur Bekämpfung illegaler Zuwanderung ist die Errichtung eines „die Würde und die Grundrechte achtenden wirksamen Systems der Rückführung“ von Migranten ohne legalen Aufenthaltsstatus vorgesehen. Der Grenzschutz in afrikanischen Transitstaaten solle weiter verstärkt und die Kooperation der Justiz- und Polizeibehörden ausgebaut werden. Des Weiteren sind Aufklärungskampagnen über die Gefahren illegaler Migration sowie die Schaffung eines so genannten „Migrations-Observatoriums“ zur Beobachtung der sich wandelnden Migrationsrouten geplant, um eine bessere Erfassung der Problematik zu ermöglichen. Außerdem solle eine gemeinsame Datenbank zur Identifizierung von undokumentierten Migranten eingerichtet werden, so dass Rückführungsmaßnahmen erleichtert werden. Demnach sollen auch in Afrika aufgegriffenen Migranten Fingerabdrücke abgenommen werden.

Bekämpfung von Migrationsursachen: Im Gegenzug verpflichten sich die europäischen Staaten zur Unterstützung der Herkunfts- und Transitstaaten auf dem afrikanischen Kontinent, um mittel- bis langfristig die Migrationsursachen zu beseitigen. Der Aktionsplan sieht eine gezielte Förderung von Projekten in arbeitsintensiven Sektoren der Hauptauswanderungsgebiete vor, etwa in der Fischerei, der Landwirtschaft, dem Handwerk oder dem Tourismus. Weitere Schwerpunkte sind Investitionen in den Bereichen Kommunikation und Transport sowie zur Verbesserung der Wasserversorgung. Wie bereits in der Kommissions-Mitteilung zu Migration und Entwicklung gefordert (vgl. MuB 8/05), sollen Rücküberweisungen von Migranten in ihre Heimatländer kostengünstiger werden. Außerdem soll die Ausbildung von bereits in Europa ansässigen Migranten gefördert, gleichzeitig aber Anreize für ihre Rückkehr in das Herkunftsland geschaffen werden. Der in Rabat beschlossene Aktionsplan lässt jedoch offen, wie die diversen Maßnahmen finanziert werden sollen. Auch ein Zeitplan zur Umsetzung wurde nicht verabschiedet.

Legale Migration und Braindrain: Die Regierungsvertreter sprachen sich auch für eine Vereinfachung der legalen Einwanderung auf der Grundlage bilateraler Abkommen aus. Viele afrikanische Staaten befürchten jedoch, dass die europäischen Staaten v. a. hochqualifizierten Migranten eine Einreise ermöglichen wollen und es dadurch zu einer Verstärkung des Braindrain in den Herkunftsländern kommen könne. So wurde in Frankreich Ende Juni ein neues Einwanderungsgesetz verabschiedet (vgl. MuB 6/06), das u. a. eine „ausgewählte Migration“ auf der Grundlage des Qualifikationsprofils der potenziellen Zuwanderer regelt (vgl. MuB 4/06).

Teilweise kam es auf der Konferenz zu heftigen Wortwechseln zwischen Vertretern afrikanischer und europäischer Staaten. Während der französische Innenminister Nicolas Sarkozy (UMP) der Mehrheit afrikanischer Migranten einen niedrigen Bildungsstand attestierte, kritisierte der senegalesische Außenminister Cheick Tidiane Gadio (parteilos) die „systematische Verweigerung von Visa“ für Bürger afrikanischer Staaten, die wiederum zu einer vermehrten illegalen Zuwanderung führe.

Eine Woche vor der Konferenz veranstalteten Nichtregierungsorganisationen einen Gegengipfel, auf dem ein „Manifest zu Migrationen, Grundrechten und Bewegungsfreiheit“ beschlossen wurde. Dies spricht sich u. a. für eine Aufhebung der Rückübernahmeabkommen, eine Schließung von Abschiebehaftanstalten und gegen Maßnahmen zur Einschränkung der Familienzusammenführung aus, wie sie beispielsweise unlängst in Frankreich beschlossen wurden. sta

Weitere Informationen:
www.maec.gov.ma/migration/En/conference.htm
www.migreurop.org/article920.html?lang=de#de
www.fluechtlingsrat-hamburg.de/content/ManifestedeRabat_030706_deu.pdf

Kurzmeldungen - Europa

Frankreich: Neues Einwanderungsgesetz
Nachdem sich Vertreter von Parlament und Senat im gemeinsamen Vermittlungsausschuss auf eine Kompromissfassung geeinigt haben, ist das neue französische Einwanderungsgesetz am 30. Juni 2006 auch vom Senat verabschiedet worden. Die französische Nationalversammlung hatte der Gesetzesnovelle bereits am 17. Mai zugestimmt. Mehrere Oppositionsparteien klagten nach dem Senatsbeschluss gegen das Gesetz. Das Verfassungsgericht (conseil constitutionnel) lehnte die Klage jedoch am 20. Juli ab. Das Gesetz enthält härtere Auflagen für den Familiennachzug, eine neu geschaffene Aufenthaltserlaubnis für besonders qualifizierte Arbeitnehmer sowie einen verpflichtenden „Aufnahme- und Integrationsvertrag“ für Ausländer, die dauerhaft im Land bleiben wollen. Abgeschafft wurde die automatische Legalisierung illegaler Einwanderer, die seit mindestens zehn Jahren in Frankreich leben (vgl. MuB 4/06).
www.conseil-constitutionnel.fr/decision/2006/2006539/index.htm (frz.)

Frankreich: Mehr Lehrer für Problemschulen
Als Reaktion auf die Unruhen im Herbst 2005 (vgl. MuB 10/05) sowie die anhaltend schwierige Situation an vielen Schulen in Problemvierteln stellt die französische Regierung mit Beginn des neuen Schuljahrs insgesamt 1.000 zusätzliche Lehrer sowie 3.000 pädagogische Assistenten ein. Im Gegensatz zu früheren Programmen sollen zudem die Lehrmethoden stärker an die Bedürfnisse der Schüler angepasst werden. Zunächst profitieren 249 Schulen von dem neuen Programm, das aber ab dem Schuljahr 2007 auf alle Grundschulen ausgeweitet werden soll. Bereits seit Anfang der 1980er Jahre existieren in Frankreich Programme zur Förderung von Schulen in Problemvierteln. Jeder vierte Schüler Frankreichs besucht heute eine solche Schule. Hier konzentrieren sich Kinder aus sozial marginalisierten Familien; viele von ihnen haben einen Migrationshintergrund.
www.education.gouv.fr/bo/2006/14/MENE0600995C.htm (frz.)

Niederlande: Hirsi Ali nicht ausgebürgert
Die aus Somalia stammende islamkritische Politikerin Ayaan Hirsi Ali (VVD) behält ihren niederländischen Pass. Den Entzug der Staatsbürgerschaft hatte die Einwanderungsministerin Rita Verdonk (VVD) gefordert, nachdem publik geworden war, dass Hirsi Ali bei der Einbürgerung nicht ihren eigenen Nachnamen Magan angegeben hatte. Dies sollte ihr als Täuschungsversuch ausgelegt werden. Nach somalischem Recht sei sie jedoch befugt gewesen, auch den Namen ihres Großvaters - Ali - zu führen. Hirsi Ali war durch die Zusammenarbeit mit dem provokativen islamkritischen Filmemacher Theo van Gogh bekannt geworden und hatte nach dessen Ermordung ebenfalls Morddrohungen erhalten (vgl. MuB 5/05).

Spanien: Todesfälle in Melilla
Neun Monate nach den massiven Einreiseversuchen in die spanischen Exklaven Ceuta und Melilla (vgl. MuB 9/05) haben Anfang Juli erneut Dutzende Migranten versucht, die Grenzzäune von Melilla zu überwinden. Spanischen Presseberichten zufolge waren etwa 40 bis 70 Menschen an dem Versuch beteiligt. Nur vier von ihnen erreichten spanisches Territorium. Drei Migranten starben an den Folgen von Schussverletzungen durch marokkanische Grenzschützer.

Malta: Unruhen in Auffanglager
Auf Malta ist es im Auffanglager Safi zu gewaltsamen Ausschreitungen der dort festgehaltenen irregulären Migranten gekommen. Etwa 500 der aktuell circa 800 Insassen hatten ihre Freilassung verlangt. Nachdem sie die Sicherheitskräfte überwältigt hatten, waren sie in umliegende Dörfer geflohen. Die meisten der überwiegend aus Afrika stammenden Männer wurden jedoch wieder gefasst. Malta nimmt illegal Zugewanderte 18 Monate in Haft, um potenzielle Immigranten abzuschrecken. Auf Malta sind im letzten Jahr 1.800 Bootsflüchtlinge gestrandet, was etwa 0,5 % der Gesamtbevölkerung entspricht. Malta hatte daraufhin die EU um Hilfe gebeten (vgl. MuB 4/06).

Italien: Umfassende Legalisierung
Die italienische Regierung unter Ministerpräsident Romano Prodi (parteilos) hat eine umfassende Legalisierung beschlossen (vgl. MuB 5/06). Insgesamt soll der Aufenthalt von rund 500.000 Einwanderern aus Nicht-EU-Staaten legalisiert werden. Zusätzlich wurde eine Quote von 350.000 Legalisierungen pro Jahr in Aussicht gestellt. Auch die Quotenregelung für Arbeitnehmer aus den neuen EU-Mitgliedstaaten (EU-10), die bisher auf jährlich 170.000 Personen beschränkt war, wurde aufgehoben. Einwandererfamilien sollen zukünftig auch wieder eine Geburtsprämie von 1.000 Euro pro Kind erhalten. Darüber hinaus kündigte Innenminister Giuliano Amato (Sozialdemokraten) an, das umstrittene Einwanderungsgesetz der Regierung Berlusconi von 2002 zu ändern (vgl. MuB 6/02).
www.interno.it/news/articolo.php?idarticolo=22686

Schweden: Vater wegen Beschneidung seiner Tochter verurteilt
Wegen Genitalverstümmelung wurde im Juni erstmals ein somalischer Mann in Schweden zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Dort ist Genitalverstümmelung seit 1982 verboten. Dies gilt auch dann, wenn sie außer Landes erfolgte. Der Mann hatte seine 12-jährige Tochter im Ausland beschneiden lassen. Nach geglückter Flucht und Rückkehr nach Schweden zeigte sie ihren Vater an. Dieser will in Berufung gehen.

Türkei: Zwangsehe ist Sünde
In der Türkei hat Anfang Juli das staatliche Amt für religiöse Angelegenheiten Diyanet eine Kampagne gegen die Zwangsehe gestartet. Die Religionsbehörde hält die Zwangsehe für menschenrechtswidrig und aus islamischer Sicht „für eine Sünde”. Nach dem Koran sei für eine Heirat die Einwilligung beider Eheleute nötig, so die Behörde. Nun will sie ein Rechtsgutachten zu dem Thema erstellen. Die Maßnahme von Diyanet ist auch eine Reaktion auf den Berliner Ehrenmord-Prozess Sürücü. Der Ermordung von Hatun Sürücü ging eine Zwangsverheiratung voraus. Der Prozess sorgte sowohl in Deutschland als auch in der Türkei für großes Aufsehen (vgl. MuB 3/05, 9/05, 4/06).
www.diyanet.gov.tr
www.diyanet.org

Frankreich: Weiter Streit um Legalisierung

Der französische Innenminister Nicolas Sarkozy (UMP) hat angekündigt, etwa 6.000 Ausländer ohne Aufenthaltserlaubnis zu legalisieren. Die Proteste gegen drohende Abschiebungen halten indes an.

Kriterien für eine Legalisierung

  1. Die Familie muss seit mindestens 2 Jahren in Frankreich leben.
  2. Das Kind muss mindestens seit September 2005 eine französische Schule besuchen.
  3. Das Kind muss in Frankreich geboren sein oder vor dem 14. Lebensjahr eingereist sein.
  4. Der Großteil der Familie muss in Frankreich und nicht im Herkunftsland leben.
  5. Die Eltern müssen wesentlich zum Unterhalt und zur Erziehung des Kindes beitragen.
  6. Die Familie muss einen realen Willen zur Integration zeigen.

Bei der aktuellen Legalisierungsdiskussion geht es um Familien ohne Aufenthaltserlaubnis, deren Kinder eine französische Schule besuchen. Mit seinem Rundbrief vom 13. Juni 2006 hatte der französische Innenminister und Präsidentschaftskandidat Nicolas Sarkozy (UMP) die den Departements vorstehenden Präfekten dazu aufgefordert, die Situation dieser Familien zu prüfen und über eine Legalisierung bzw. Abschiebung zu entscheiden (vgl. MuB 5/06). Ursprünglich sollte dies bis Mitte Juli geschehen. Ausländerrechtsorganisationen befürchteten daraufhin eine massive Welle von Abschiebungen nach Ende des Schuljahres. Es kam zu zahlreichen Protesten gegen die möglichen Abschiebungen. Am Vorabend des französischen Nationalfeiertags überreichte die Organisation „Netzwerk Bildung ohne Grenzen“ (Réseau Education Sans Frontières - RESF) Staatspräsident Jacques Chirac (UMP) rund 100.000 Unterschriften für eine Legalisierung der Familien mit Kindern. In seiner Rede zum Nationalfeiertag stellte Chirac sich aber hinter seinen Innenminister und erteilte Hoffnungen auf weit reichende Legalisierungen eine Absage: „Frankreich ist nicht dazu bestimmt, all jene hereinzulassen, die aus wirtschaftlichen Gründen herein wollen“, erklärte Chirac. Inzwischen wurde die Frist für die Überprüfung bis zum 14. August verlängert. Der Rundbrief sieht sechs Kriterien vor, die alle erfüllt sein müssen, bevor eine Familie legalisiert werden kann (siehe Info-Box).

Nach Schätzungen von RESF könnten potenziell 100.000 Familien betroffen sein. Auf einer Pressekonferenz am 24. Juli sagte Sarkozy, er rechne mit insgesamt 20.000 Anträgen bis zum Ablauf der Frist. Davon würden etwa 6.000 Personen legalisiert. Sarkozy lehnte eine Massenlegalisierung wie 1997 ab, um eine „neue Kettenmigration zu verhindern“. Bis Mitte Juli wurden 14.000 Anträge auf Legalisierung gestellt. Über 1.280 Anträge wurde bereits entschieden: 580 wurden akzeptiert, 700 abgelehnt.

Die Debatte um die Legalisierung steht unter dem Einfluss der Präsidentschaftswahl, die im Frühjahr 2007 stattfinden wird. Sarkozy gilt als aussichtsreichster Kandidat aus dem konservativen Lager. Beobachter sagen, Sarkozy wolle Härte demonstrieren, um keine Wählerstimmen an die rechtsextremen Kandidaten zu verlieren. Bei den letzten Präsidentschaftswahlen im Jahr 2002 war der rechtsextreme Jean-Marie Le Pen (Front National) erst in der zweiten Runde gegen Chirac unterlegen. Der rechtskonservative, migrationsfeindliche Abgeordnete Philippe de Villiers (MPF) polemisierte gegen die von Sarkozy vorgelegten Zahlen: „Im Juli waren es 700 Legalisierungen. Heute sind es 7.000 und im September werden es 70.000 sein.“ Der einflussreiche sozialistische Politiker und mögliche Präsidentschaftskandidat Jack Lang verlangte dagegen, dass 20.000 Kinder, die eine französische Schule besuchen, einen regulären Aufenthaltsstatus erhalten. me

Weitere Informationen:
www.interieur.gouv.fr/sections/a_l_interieur/le_ministre/interventions/conference-presse-immigration (frz.)
www.educationsansfrontieres.org (frz.)

Österreich: Hoher Wanderungsüberschuss

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes Österreichs hatte das Land 2004 und 2005 einen hohen Wanderungsgewinn.

[Grafik] Laut Statistik Austria lag Österreichs Wanderungssaldo sowohl 2004 als auch 2005 bei jeweils rund + 50.000 Personen. 2005 erfasste das Zentrale Melderegister 119.083 Zuzüge aus dem Ausland und 68.828 Fortzüge ins Ausland. Der Saldo betrug somit + 50.255 Personen (ausländische Staatsangehörige + 54.285; Inländer - 4.030 Personen).

Zum Teil erklärt sich der hohe Wanderungsgewinn durch die EU-Erweiterung und durch starke Zuwanderung aus „alten“ EU-Staaten. So betrug 2005 der Wanderungssaldo mit den übrigen 24 EU-Staaten + 20.465 Personen, davon + 9.414 aus Deutschland, + 4.575 aus Polen, + 1.792 aus der Slowakei und + 1.305 aus Ungarn. Sowohl aus den Nachfolgestaaten Jugoslawiens (ohne Slowenien: + 11.383) als auch aus der Türkei (+ 5.038) stagnierte die Zuwanderung auf hohem Niveau. Der Wanderungsüberschuss im Hinblick auf Afrika und Asien war rückläufig.

Wie schon in den Vorjahren konzentrierte sich die internationale Zuwanderung auch 2005 auf die Landeshauptstädte und deren Umland, in Tirol, Salzburg und Kärnten auch auf von Tourismus geprägte Regionen. rm

Weitere Informationen:
www.statistik.at

Deutschland: Erster Bildungsbericht
(nur online/HTML verfügbar)

Die Kultusministerkonferenz (KMK) und das Bundesministerium für Bildung und Forschung haben Anfang Juni den ersten Bildungsbericht „Bildung in Deutschland“ vorgelegt. Schwerpunktthema ist der Zusammenhang von „Bildung und Migration.“ Die Untersuchung bestätigt einmal mehr die Chancenungleichheit im deutschen Bildungssystem.

Der Bericht verarbeitet neben den Ergebnissen der PISA- und IGLU-Studien (Internationale Grundschul-Lese-Untersuchung) auch Daten des Mikrozensus, der amtlichen Repräsentativstatistik in Deutschland (vgl. MuB 1/02, 3/03, 4/03). In dieser so genannten „kleinen Volkszählung“ wurden 2005 erstmals über die Staatsangehörigkeit hinausgehende Informationen erfasst, was eine breitere Definition des Merkmals „Migrationshintergrund“ ermöglicht.

Allerdings spielt die Staatsangehörigkeit als Indikator für den Migrationshintergrund einer Person nach wie vor eine bedeutende Rolle, da in Teilstatistiken noch keine entsprechende Umstellung der Erhebung vollzogen wurde. Deshalb wird im Bericht mal von Personen mit Migrationshintergrund, an anderer Stelle hingegen von Ausländern gesprochen. Nach der im Mikrozensus angewandten Definition umfasst die Bevölkerung mit Migrationshintergrund sowohl ausländische als auch deutsche Staatsbürger. Darunter sind etwa zugewanderte und in Deutschland geborene Ausländer, Spätaussiedler, Eingebürgerte mit persönlicher Migrationserfahrung sowie deren Kinder, die selbst keine unmittelbare Migrationserfahrung aufweisen. Personen mit Migrationshintergrund sind entweder selbst zugewandert oder gehören der zweiten bzw. dritten Generation an (vgl. MuB 5/06).

Aus bildungspolitischer Sicht sei insbesondere der Anteil der jüngeren Bevölkerung mit Migrationshintergrund von Interesse, so der Bericht. Es zeige sich, dass in Deutschland jedes dritte Kind unter sechs Jahren einen Migrationshintergrund aufweist (32,5 %). Bei der Gruppe der unter 25?Jährigen liege der Anteil bei 27,2 %.

Der Bildungsbericht stellt fest, dass die große Heterogenität der Bevölkerung mit Migrationshintergrund, vor allem im Hinblick auf ihren Aufenthaltsstatus, den Zeitpunkt der Zuwanderung und ihre ethnische Zugehörigkeit, eine besondere Herausforderung für die erfolgreiche Integration in das Bildungssystem sei. Dies erfordere „differenzierte bildungspolitische Strategien zur Integrationsförderung.“

Die neuen Daten ermöglichen erstmals eine fundierte Gegenüberstellung des Bildungsstandes von Ausländern und Eingebürgerten. In der Gruppe der 25- bis 35-Jährigen zeigt sich, dass Eingebürgerte deutlich seltener ohne einen schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss bleiben. Insgesamt zeigen Eingebürgerte einen höheren Bildungsstand als Ausländer, wobei Deutsche ohne Migrationshintergrund im Vergleich die günstigste Bildungsstruktur aufweisen.

Der Bericht untersucht auch die Besuchsquoten in verschiedenen Einrichtungen des Bildungssystems sowie die verschiedenen Übergänge im Laufe einer Bildungsbiographie. Beim Besuch von Kindertageseinrichtungen bestehen zwischen Deutschen und Ausländern nur geringe Differenzen. 89 % der deutschen Kinder ab vier Jahren besuchten eine solche Einrichtung, bei ausländischen Kindern seien es 84 %. Anders sieht es jedoch bei den 3-Jährigen aus: Während 72 % der deutschen Kinder dieses Alters eine Kindertageseinrichtung besuchten, liege der Anteil bei ausländischen Kindern mit 56 % wesentlich darunter. Die Autoren verweisen darauf, dass geringe Besuchsquoten der Kinder mit einem niedrigen Bildungsabschluss der Eltern zusammenhängen, die ethnische Herkunft hingegen keinen entscheidenden Einfluss habe.

Deutliche Unterschiede gibt es auch beim Übergang von der Grundschule auf die weiterführenden Schulen der Sekundarstufe. Die PISA-E-Studie aus dem Jahr 2000, die eine Erweiterung der PISA-Studie darstellt und die einzelnen Bundesländer genauer untersucht, enthält entsprechende Daten für die Schüler der 9. Jahrgangsstufe. 15,1 % der Schüler ohne Migrationshintergrund wechselten demnach von der Grundschule auf die Hauptschule, bei Schülern mit mindestens einem im Ausland geborenen Elternteil lag der Anteil bei 27,6 %, bei Kindern türkischer Herkunft waren es 40,6 %. Gerade bei Schülern türkischer Herkunft war der Anteil derer, die von der Grundschule auf ein Gymnasium wechselten, mit 19,8 % relativ gering. Der entsprechende Wert bei Schülern ohne Migrationshintergrund lag mit 38,8 % fast doppelt so hoch.

Der Schulerfolg von Migranten hängt laut Bildungsbericht bzw. PISA-Studie vor allem von der Sprachpraxis im Elternhaus, dem Einwanderungsalter und dem Bildungsgrad der Eltern ab. Bemerkenswert ist auch das Ergebnis der IGLU-Studie, dass Schüler mit Migrationshintergrund in der Grundschule auch bei gleicher Leistung und sozialer Herkunft etwas schlechtere Noten erhalten als Schüler ohne Migrationshintergrund – mit entsprechenden Folgen für die Chancen beim Übergang auf höhere Schulen. Ob es sich hierbei explizit um so genannte institutionelle Diskriminierung handelt, lässt der Bericht offen.

Auch beim Anteil der 15-Jährigen in den verschiedenen weiterführenden Schulen zeigen sich deutliche Unterschiede. 31,8 % der 15-jährigen Schüler mit Migrationshintergrund besuchen eine Hauptschule, der entsprechende Anteil der Schüler ohne Migrationshintergrund beträgt 16,6 %. Ein Gymnasium besuchen 33,3 % der 15-jährigen Schüler ohne bzw. 24,6 % der Schüler mit Migrationshintergrund. Allerdings gibt es innerhalb der Gruppe der Migranten erhebliche Unterschiede. So besuchen nur 12,5 % der 15-jährigen türkischen Schüler ein Gymnasium, fast jeder zweite dieser Gruppe ist Hauptschüler (48,3 %).

Der Bericht behandelt auch die Übergänge in die Berufsausbildung und an die Hochschule. Dabei zeige sich, dass „die Schwierigkeiten ausländischer Jugendlicher, einen Ausbildungsplatz im dualen Berufsausbildungssystem zu erhalten, deutlich größer sind als für deutsche Jugendliche.“ Dies liege jedoch nur zum Teil an geringeren schulischen Qualifikationen. Selbst bei gleichen Fachleistungen seien die Chancen deutscher Jugendlicher auf eine Berufsausbildung doppelt so hoch wie bei ausländischen Jugendlichen, so dass Migranten „deutlich bessere schulische Vorleistungen erbringen müssen als ihre deutschen Altersgenossen.“

Bei der Bewertung des Übergangs an die Hochschule müsse berücksichtigt werden, dass bereits in den vorgelagerten Bildungseinrichtungen des dreigliedrigen Schulsystems potenziell eine Vorselektion stattfindet. Migranten seien, gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil, unter allen Studienberechtigten unterrepräsentiert. Bemerkenswert sei jedoch, dass die Übergangsquote auf eine Hochschule bei Studienberechtigten mit Migrationshintergrund „signifikant höher ist als unter den Studienberechtigten ohne Migrationshintergrund.“ Die Autoren des Bildungsberichts erklären dies damit, dass der Wille zum Bildungsaufstieg in dieser „stark vorgefilterten“ Gruppe offenbar besonders ausgeprägt sei: „Wer es so weit geschafft hat, will dann auch studieren.“

Weitere Informationen:
www.bildungsbericht.de/daten/gesamtbericht.pdf
www.bildungsbericht.de/daten/pressemitteilung.pdf

Bildung in Deutschland. Ein indikatorengestützter Bericht mit einer Analyse zu Bildung und Migration, Herausgeber: Konsortium Bildungsberichterstattung im Auftrag der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, W. Bertelsmann Verlag, Bielefeld 2006, 327 Seiten, Preis: 29,90 Euro, ISBN 3-7639-3535-5, Online-Bestellung: www.wbv.de, E-Mail: service@wbv.de, Download: www.bildungsbericht.de/daten/gesamtbericht.pdf

Deutschland: Änderungen am Gleichbehandlungsgesetz
(nur online/HTML verfügbar)

Die Große Koalition hat sich auf Korrekturen am Gesetzentwurf für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verständigt. Die Unionsparteien setzten einige Abschwächungen am Gesetzestext durch. Das geänderte Gesetz wurde schließlich Ende Juni vom Bundestag und Anfang Juli vom Bundesrat verabschiedet (vgl. MuB 7/03, 3/05, 3/06).

Die Koalitionsspitzen hatten sich bereits vor einem Monat auf einen Entwurf zum AGG geeinigt. Das AGG beinhaltet die Umsetzung mehrerer EU-Richtlinien, nach denen eine Ungleichbehandlung wegen Rasse, Religion, Geschlecht sowie Alter, Behinderung und sexueller Identität ausgeschlossen werden soll. Deutschland versäumte es bislang, diese EU-Richtlinien in nationales Recht umzusetzen. Der gescheiterte Entwurf aus dem Frühjahr 2005 der damaligen rot-grünen Koalition (damals noch als „Antidiskriminierungsgesetz“ bezeichnet) ging weit über die EU-Vorgaben hinaus. Diese sehen etwa im Zivilrecht nur ein Benachteiligungsverbot wegen Rasse und ethnischer Herkunft vor. Der rot-grüne Entwurf beinhaltete dagegen zusätzlich die Merkmale Alter, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung und sexuelle Identität. Die Unionsparteien und die FDP befürchteten aufgrund der Erweiterungen einen Zuwachs an Bürokratie und lehnten den Entwurf von Anfang an ab. Im neuen Entwurf verhandelten Union und SPD einen Kompromiss: Menschen, die wegen ihrer Behinderung oder wegen ihres Alters benachteiligt werden, können sich zivilrechtlich auf das Gesetz berufen. Sexuelle Orientierung und Religion bleiben dagegen unberücksichtigt.

Der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag Norbert Röttgen erklärte, er habe sich mit seinem SPD-Kollegen Olaf Scholz auf einen „tragfähigen Kompromiss“ und damit weitere Änderungen verständigt, nachdem in den Fraktionen die Möglichkeiten dafür ausgelotet wurden. Arbeitnehmer, die sich diskriminiert sehen, etwa im Falle von Rassismus am Arbeitsplatz, müssen ihr Recht künftig selbst einklagen. Der vorherige Entwurf hatte vorgesehen, dass Gewerkschaften und Betriebsräte ohne das Mitwirken der betroffenen Arbeitnehmer hätten klagen können.

Auch beim Diskriminierungsverbot bei Wohnungsvermietungen gab es Änderungen. Bislang sollte das Verbot auch für private Einzelvermietungen gelten. Im Gesetzestext ist nun festgeschrieben, dass dies erst ab einer „relativ hohen Zahl“ von zu vermietenden Wohnungen gelten soll. Damit sollen Befürchtungen privater Vermieter ausgeräumt werden, sie könnten sich ihre Mieter nicht mehr aussuchen.

Darüber hinaus bleibt es dabei, dass im Zivilrecht das Verbot der Diskriminierung wegen der Weltanschauung entfällt. Die Unionsparteien hatten hierbei eine Vorteilnahme seitens extremistischer Vereinigungen befürchtet und wollten den Kirchen weiterhin das Recht zugestehen, Religionszugehörigkeit zum Einstellungskriterium von Arbeitnehmern zu machen.

Die Frist, während der ein Benachteiligter Ansprüche wegen Diskriminierung geltend machen kann, wurde von drei auf zwei Monate gekürzt. Des Weiteren wurden die Bestimmungen zur Frage der Beweislast neu gefasst. Bislang hatte der Benachteiligte „Tatsachen glaubhaft“ machen müssen, die seine Diskriminierung erkennen lassen. Nun muss er nur noch „Indizien vorlegen“, die eine Diskriminierung vermuten lassen. Es bleibt dabei, dass der Beschuldigte, also etwa ein Vermieter oder Arbeitgeber, die Beweislast dafür tragen soll, „dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat.“ chw

Weitere Informationen:
www.bmj.bund.de

Rezension: „Gestürmte Festung Europa”
(nur online/HTML verfügbar)

Corinna Milborn: Gestürmte Festung Europa

„Europa ist dabei, eine Festung gegen Einwanderung zu bauen“, so resümiert Corinna Milborn in ihrem Schwarzbuch „Gestürmte Festung Europa - Einwanderung zwischen Stacheldraht und Ghetto“ die EU-Einwanderungspolitik. Der erste Teil des Buches befasst sich mit der Situation an Europas Außengrenzen und den Folgen der massenhaften illegalen Einwanderungsversuche. Der zweite Teil widmet sich der unterschiedlich erfolgreichen Integration der Migranten in den einzelnen europäischen Ländern, wobei sie besonders auf Frankreich, Großbritannien, Deutschland, Österreich und die Niederlande eingeht.

Corinna Milborns Buch bietet keinen systematischen Überblick über die europäische Einwanderungspolitik, sondern greift Bestimmungen und Maßnahmen heraus, die zu besonderen Missständen bei den Migranten führen. Die Zahlen- und Faktenlage, auf die sich Milborn dabei beruft, könnte aktueller kaum sein.

Ihre zahlreichen Interviews und Gespräche mit Betroffenen und Zeugen der alltäglichen Immigration nach Europa machen ihr Schwarzbuch spannend und informationsreich. Da ist der spanische Grenzschützer, der die rigiden Maßnahmen der Grenzschutzpolizei in Ceuta und Melilla mit dem Stress verteidigt, dem diese am „Stöpsel“ der „afrikanischen Elends-Badewanne“ ausgesetzt sei. Oder die illegalen Arbeiter auf den südspanischen Obstplantagen, die von den Behörden und der spanischen Bevölkerung zugunsten der europäischen Billigproduktion ignoriert werden. Landarbeiter wie diese bildeten inzwischen in ganz Europa ein völlig neues schutz- und rechtloses „Sub-Proletariat“, so Milborn. An diesen und anderen Beispielen zeigt die Autorin die Absurditäten auf, die sowohl die EU-Regelungen als auch nationalstaatliche Einzelentscheidungen hervorrufen. Letztlich verhinderten die Verschärfungen der Regelungen auf EU- und nationalstaatlicher Ebene Einwanderung nicht, sondern zwängen die Migranten, andere und gefährlichere Wege zu gehen. Auf diesen müssen sie sich erst der Schleppermafia, dann ihrem Schicksal und später ihrem Arbeitgeber vollkommen ausliefern, so Milborns Resümee.

Im zweiten Teil des Buches beschreibt Milborn die innereuropäischen Folgen der Migration. Sie besuchte dafür Jugendliche in den Vorstädten der französischen und englischen Metropolen und führte Gespräche in den Einwanderervierteln Deutschlands und Österreichs. Besonders die fehlende Integration der dort lebenden Menschen führe zu kollektiver Frustration und Ausgrenzung, so die Autorin. Die verschiedenen nationalstaatlichen Modelle - der niederländische Multikulturalismus, die französische Assimilation oder die deutsche Gastarbeiteranwerbung - sieht die Autorin als gescheitert. Eine Lösung liege einzig in der Betonung der positiven Aspekte von Einwanderung, um einen gesellschaftlichen Bewusstseinswandel zu bewirken.

Die von der Autorin beschriebenen Zustände werden dem Leser durch mehrere Fotografien von National Geographic-Fotograf Reiner Riedler eindrucksvoll vor Augen geführt. Corinna Milborns Buch verschafft vor allem jenen Gehör, die bisher kaum gefragt wurden: Illegalen, Zwangsarbeitern und den Bewohnern der Metropolen-Vorstädte. Wer nicht immer nur Stellungnahmen von Regierungsvertretern lesen, sondern einmal die Betroffenen selbst hören möchte, sollte Milborns Schwarzbuch zur Hand nehmen. th

Weitere Informationen:
www.festungeuropa.net
www.milborn.net

Corinna Milborn: Gestürmte Festung Europa - Einwanderung zwischen Stacheldraht und Ghetto, Das Schwarzbuch, 2006, Wien, Styria Verlag, 248 Seiten, ISBN: 3222132054; Preis: 19,90 €; Online-Bestellung: www.styriapichler.at

Veranstaltungen

Universitätslehrgang Migrationsmanagement
Veranstalter: Universität Salzburg, Bildungszentrum „St. Virgil Salzburg“, Österreichischer Integrationsfonds
Zeitraum: ab Frühjahr 2007
Zusammen mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und dem Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, IPR und Rechtsvergleichung der Universität Erlangen-Nürnberg konnte angesichts des steigenden Bedarfs an fachlicher Weiterbildung im Bereich von Migration und Integration ein Universitätslehrgang entwickelt werden, der eine akademische Weiterbildung für Menschen mit Migrations- und Integrationsaufgaben ermöglicht. Drei Themenfelder sind Gegenstand der Ausbildung: Migrations- und Integrationsstudien, Sozialmanagement sowie interkulturelle und interreligiöse Kompetenz.
Weitere Informationen und Detailprospekt: www.virgil.at/de/bildungszentrum/1044655390/1151482009

Internationale Konferenz
Titel: Educating for Migrant Integration - Integrating Migration into Education: European and North American Comparisons
Veranstalter: Internationale Konferenz des Centre for European, Russian, and Eurasian Studies, Munk Centre, der University of Toronto sowie des Georg-Eckert-Instituts für internationale Schulbuchforschung, Braunschweig, und des Netzwerks Migration in Europa e. V.
Datum / Ort: 21.-24.9.2006, Munk Centre, University of Toronto, Kanada
Tagungsbeitrag: 30 Euro
Die Konferenz wird ca. 25 Experten aus der Integrations- und Bildungsforschung zusammenbringen, um in einem komparativen Rahmen die Herausforderungen für die europäischen und nordamerikanischen Einwanderungsgesellschaften zu diskutieren. Die Konferenz ist öffentlich.

Literatur

Konsortium Bildungsberichterstattung (Hrsg.): Bildung in Deutschland. Ein indikatorengestützter Bericht mit einer Analyse zu Bildung und Migration, herausgegeben im Auftrag der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Bielefeld 2006, W. Bertelsmann Verlag, 327 S., ISBN 3-7639-3535-5, Preis: 29,90 Euro, Online-Bestellung: www.wbv.de, E-Mail: service @wbv.de, Download: www.bildungsbericht.de/daten/gesamtbericht.pdf
Lesen Sie dazu den Artikel „Deutschland: Erster Bildungsbericht” in MuB 6/06.

Norbert Kutscher, Nora Poschalko, Christian Schmalzl: Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht – Leitfaden zum neuen NAG samt Durchführungsverordnungen. 2006, Wien, MANZ Verlag, ISBN-10: 3-214-00390-9, ISBN-13: 978-3-214-00390-6, Preis: 38 Euro, E-Mail-Bestellung: bestellen@manz.at

Martin Geis: Migration in Deutschland. Interregionale Migrationsmotivatoren. 2005, Wiesbaden, ISBN 3-8244-0799-X, Preis: 49,90 Euro, Online-Bestellung: www.duv.de

Gianni D’Amato, Brigitta Gerber (Hrsg.): Herausforderung Integration. Städtische Migrationspolitik in der Schweiz und in Europa, Reihe „Sozialer Zusammenhalt und kultureller Pluralismus”. 2005, 144 Seiten, ISBN 3-03777-025-2, Preis: 28 SFr. / 18,50 Euro, Online-Bestellung: www.seismoverlag.ch

Y. Michal Bodemann und Gökçe Yurdakul (Hrsg.): Migration, Citizenship, Ethnos. 2006, Palgrave-Macmillan, ISBN: 1403971021, Preis: 39,99 Brit. Pfund, Online- Bestellung: www.palgrave.com

Europa-Kontakt Informations- und Verlagsgesellschaft mbH: FörderKompakt. Migration & Integration. Sammlung aller Finanzierungsprogramme der EU für Projekte zu Migration & Integration. ISBN 3-9808024-7-7, 90 Seiten, Preis: 85 Euro, Online-Bestellung: www.europa-kontakt.de

Bundeszentrale für politische Bildung Netzwerk Migration in Europa Migration Research Group des Hamburgischen WeltWirtschaftsInstituts Netzwerk-Migration, bpb, HWWI

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