Newsletter „Migration und Bevölkerung“
Ausgabe 07/06 (September 2006) www.migration-info.de
Flüchtlinge im Libanonkrieg

Während der bewaffneten Kämpfe zwischen dem israelischen Militär und der schiitischen Hisbollah-Miliz im Süd-Libanon ist es zu enormen Flüchtlingsbewegungen im Süden Libanons und im Norden Israels gekommen. 180.000 Libanesen flüchteten nach Syrien. Insgesamt waren während der fünfwöchigen Kämpfe zwischen 1 und 1,5 Mio. Personen auf der Flucht.

Nach Angaben der libanesischen Regierung flüchteten insgesamt rund 974.000 Menschen vor den gewaltsamen Auseinandersetzungen, das entspricht etwa einem Viertel der libanesischen Gesamtbevölkerung. Knapp drei Viertel aller Flüchtlinge sind bisher wieder in ihre Heimatorte zurückgekehrt. Etwa 256.000 Libanesen konnten bislang nicht in ihre Häuser und Dörfer zurückkehren. Das UN-Büro für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) teilte mit, die meisten dieser Menschen seien vorerst bei Nachbarn, Freunden oder Familienmitgliedern untergekommen. Geschätzte 7.300 libanesische Flüchtlinge werden nach UN-Angaben vorerst in Auffangzentren innerhalb des Libanons bleiben.

Nach Berichten des Flüchtlingshochkommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR) sind rund 180.000 Libanesen nach Syrien geflüchtet. Zwischenzeitlich wurden mehr als 12.000 Flüchtlinge täglich an der syrisch-libanesischen Grenze registriert. In Syrien wurden die Flüchtlinge von der Zivilbevölkerung freundlich aufgenommen und versorgt. In Schulen, Moscheen, Gemeinschaftszentren, leer stehenden Fabrikgebäuden und in Privathäusern wurden tausende von ihnen untergebracht. Das syrische Sozial- und Arbeitsministerium errichtete mehrere Auffangzentren. UNHCR ließ über die Hilfsorganisation Roter Halbmond Nahrungsmittel, Kleidung, Hygieneartikel und Matratzen verteilen. Inzwischen haben fast alle libanesischen Flüchtlinge Syrien wieder verlassen, nur rund 2.500 sind geblieben.

Unter den knapp 1 Mio. Libanon-Flüchtlingen befanden sich nach Angaben des UN-Vize-Generalsekretärs für humanitäre Angelegenheiten und Koordinators für humanitäre Nothilfeeinsätze Jan Egeland mehr als 100.000 Angehörige anderer Staaten. Eine Vielzahl von ihnen wurde mit Hilfe der jeweiligen Botschaften nach Zypern evakuiert. Diese Evakuierungen v. a. von europäischen und US-amerikanischen Staatsbürgern zu Beginn des Konflikts hatten für Kritik gesorgt, da libanesische Staatsbürger im Rahmen dieser Evakuierungen nicht außer Landes gebracht wurden.

Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl forderte Deutschland auf, nicht zuletzt auch aus humanitärer Verantwortung Libanesen zu evakuieren und diese in Deutschland aufzunehmen. Darüber hinaus forderte sie von den EU-Staaten, die Richtlinie zum vorübergehenden Schutz umzusetzen. Mit dieser Richtlinie können Flüchtlingskontingente in den EU-Ländern eingerichtet werden, wenn es zu Massenfluchtbewegungen kommt.

Abschiebestopp
Berlin, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein haben auf den Ausbruch der Kämpfe im Libanon mit Abschiebestopps reagiert. Andere Bundesländer wiesen lediglich auf die faktische Unmöglichkeit von Abschiebungen durch den Ausfall von Flügen hin. Die Kompetenz für die Anordnung eines Abschiebestopps liegt bei den Bundesländern.
Allerdings hat das Bundesinnenministerium (BMI) den Ländern in einem Schreiben vom 21. Juli 2006 empfohlen, „vorläufig von Abschiebungen in den Libanon abzusehen.“ Darüber hinaus verhängte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) am 28. Juli 2006 einen Entscheidungsstopp für die beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anhängigen Asylverfahren, die das Herkunftsland Libanon betreffen.
www.bmi.bund.de

Neben anderen Hilfsorganisationen kritisierten auch UNHCR und OCHA immer wieder die Weigerung Israels, im Libanon einen humanitären Korridor für Hilfslieferungen und Flüchtlingsrouten aus den Gefahrenzonen heraus einzurichten. Das israelische Militär hatte zwischenzeitlich durch See- und Luftblockaden sowie durch die Zerstörung der Transitstrecken nach Syrien den Libanon komplett isoliert. Erst nach drei Wochen intensiver Kämpfe kam ein erster befristeter Waffenstillstand zustande, der Hilfslieferungen möglich machte. UN-Koordinator Egeland sprach von einer „dramatischen humanitären Situation“. Die vier größten deutschen Hilfsorganisationen Caritas, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie und UNICEF sprachen in einer gemeinsamen Erklärung sogar von einer „humanitären Katastrophe”.

Mitte August trat die UN-Resolution 1701 in Kraft und bewirkte einen Waffenstillstand. Daraufhin konnte die Mehrzahl der internationalen Hilfslieferungen in den Libanon gebracht und verteilt werden. Vor allem die schlechte Trinkwasserversorgung durch die teilweise Zerstörung dafür notwendiger Infrastruktur bereitet den Hilfsorganisationen immer noch große Probleme.

Die Angaben über Flüchtlingszahlen in Israel variieren. Die israelische Regierung schätzte, dass etwa 300.000 Menschen ihre Heimatorte während der Raketenangriffe der Hisbollah verlassen mussten. Über 1 Mio. flüchteten laut Regierungsangaben vorübergehend in Luftschutzanlagen. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) beziffert die israelischen Flüchtlinge auf 500.000, dies entspräche etwa der Hälfte der Bevölkerung Nord-Israels. Die israelischen Familien, die vor dem täglichen Raketenbeschuss die nördlichen Städte und Dörfer verließen, sind in Hotels, Kibbuzen, bei Familienangehörigen sowie in Privatunterkünften in den südlichen Landesteilen Israels untergekommen.

Nach dem Ende der intensiven Kämpfe Mitte August richtete die israelische Regierung fünf medizinische Zentren im Norden des Landes ein, in denen die Opfer der Auseinandersetzungen sowie die zurückkehrenden Flüchtlinge medizinisch und psychologisch behandelt werden können. th

Weitere Informationen:
www.unhcr.org
ochaonline.un.org
www.pro-asyl.de
www.hrw.org/english/docs/2006/08/05/lebano13921.htm

Spanien: Massiver Zustrom von Bootsflüchtlingen

Die irreguläre Zuwanderung von der westafrikanischen Küste auf die Kanarischen Inseln ist im August erneut stark angestiegen. Die Aufnahmezentren auf der Inselgruppe haben die Obergrenze ihrer Kapazitäten erreicht. Die von der EU-Grenzschutzbehörde Frontex koordinierten Patrouillen haben bislang nicht zu einer Reduzierung der massiven Zuwanderung geführt.

Seit Jahresbeginn 2006 sind bereits mehr als 20.000 Migranten per Boot an den Küstenstreifen der Kanaren gestrandet. Damit sind in den ersten acht Monaten des laufenden Jahres bereits mehr als viermal so viele Migranten wie im gesamten Vorjahr auf den Kanaren aufgegriffen worden (2005: 4.715). Allein im Monat August kamen rund 5.000 Bootsflüchtlinge auf den Kanaren an. Den bisherigen Höhepunkt der illegalen Zuwanderung hatte die Inselkette im Jahr 2002 verzeichnet (9.875 Aufgriffe), nachdem die Migrationsroute an der Meerenge von Gibraltar mit Hilfe eines modernen Grenzschutzsystems abgeschottet wurde.

Ein Abflauen der massiven Zuwanderung ist nicht abzusehen. Zum Monatswechsel von August auf September strandeten innerhalb von nur fünf Tagen mehr als 2.600 Migranten an den kanarischen Küsten. Ebenfalls Ende August kam es vor der mauretanischen Küste zu einem Flüchtlingsdrama, bei dem mindestens 84 Bootsflüchtlinge ums Leben kamen. Rund einhundert weitere Migranten gelten als vermisst. Die kanarische Regionalregierung zählte seit Jahresanfang bereits 490 Tote. Da sich diese Zahl nur auf geborgene Leichen bezieht, ist von einer wesentlich höheren Dunkelziffer auszugehen. Die Hilfsorganisationen Rotes Kreuz und Roter Halbmond sprechen von rund 3.000 Todesfällen allein im Jahr 2006.

Die hohe Zahl der Todesfälle hängt mit dem Wechsel der Migrationsrouten zusammen. Seitdem die marokkanischen Behörden die von Spanien und der EU eingeforderte Verstärkung des Grenzschutzes praktizieren, müssen die Migranten immer weitere Strecken auf hoher See zurücklegen. Da auch Mauretanien seit wenigen Monaten im Grenzschutz kooperiert, legen die Migrantenboote inzwischen von der senegalesischen Küste ab (vgl. MuB 3/06, 5/06). Nach anfänglichem Zögern hat nun auch die dortige Regierung einer Zusammenarbeit mit den spanischen Behörden zugestimmt.

Die spanische Regierung bat indes die EU um weitere Hilfe bei der Eindämmung der massiven Zuwanderung auf dem Seeweg. Der für Migrationsfragen zuständige Kommissar Franco Frattini verwies jedoch auf die bereits durch die EU-Grenzschutzbehörde Frontex zur Verfügung gestellten 3,2 Mio. Euro. Außerdem habe das 2005 in Spanien durchgeführte Legalisierungsprogramm (vgl. MuB 5/05) „illegale Migranten ermutigt, in dieses Land zu kommen und in ein anderes weiterzuziehen“, so Frattini.

Die durch Frontex koordinierte Überwachungsaktion „Hera II“, in deren Rahmen zwei Überwachungsflugzeuge und zwei Patrouillenschiffe den Seeweg zwischen den Kanaren und der westafrikanischen Küste kontrollieren, hat offensichtlich bislang nicht den gewünschten Erfolg erzielen können. Dennoch bezeichnete Frattini das Programm als einen „wirklich historischen Moment in der Geschichte der EU-Einwanderungspolitik”. Der spanische Innenminister Alfredo Pérez Rubalcaba (PSOE) gab hingegen zu bedenken, dass es „für den Kern des Problems keine sofortige Lösung“ gebe. sta

Kurzmeldungen - Deutschland

Abschiebestopp für Flüchtlinge in Berlin
In Berlin gilt seit Ende Juli ein Abschiebestopp, von dem rund 14.000 in Berlin lebende Flüchtlinge und abgelehnte Asylbewerber betroffen sind. Damit greift Innensenator Ehrhart Körting (SPD) einer möglichen Altfallregelung vor. Die Regelung gilt zunächst bis Ende des Jahres.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte eine Altfallregelung angekündigt. Sie soll für Flüchtlinge gelten, die bereits vor Juni 2000 nach Deutschland kamen und hier seitdem mit mindestens einem minderjährigen Kind leben. Die anderen Bundesländer wollen indes weiter abschieben und vorerst die Beratungen der kommenden Innenministerkonferenz (IMK) zu dieser Frage im November abwarten.
www.berlin.de/sen/inneres

Anerkennung irakischer Christen als Flüchtlinge
Der Rechtsstreit über die Anerkennung irakischer Christen als Flüchtlinge in Deutschland geht weiter. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hob in seinem Urteil (Az. 1 C 15.05) eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs München auf, das nach der Entmachtung Saddam Husseins eine Verfolgung von Christen im Irak als nicht mehr gegeben ansah. Das BVerwG verwies die Sache zurück. Es hob hervor, dass eine Flüchtlingsanerkennung nach der Genfer Konvention nur widerrufen werden dürfe, wenn sich die Verhältnisse erheblich verändert hätten. Die Gefahr einer religiösen Verfolgung der Christen im Irak sei aber weiterhin gegeben. Daher müsse der Verwaltungsgerichtshof prüfen, ob eine Verfolgung irakischer Christen durch nichtstaatliche Akteure eine Anerkennung als Flüchtlinge rechtfertigen könne. Acht Iraker, die noch während des Regimes von Saddam Hussein als politische Flüchtlinge anerkannt worden waren, hatten gegen die Aberkennung ihres Flüchtlingsstatus geklagt.
http://www.bverwg.de

Vaterschaftsanerkennungen anfechtbar
Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) plant eine Gesetzesänderung, um Vaterschaftsanerkennungen anfechten zu können. Dadurch soll verhindert werden, dass ausreisepflichtige alleinerziehende Mütter durch eine Vaterschaftsanerkennung eines deutschen Staatsbürgers eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Laut einer Erhebung der Innenministerkonferenz erhielten im Zeitraum zwischen April 2003 und März 2004 2.338 unverheiratete ausländische Mütter aufgrund einer Vaterschaftsanerkennung durch einen deutschen Staatsbürger eine Aufenthaltserlaubnis. Davon waren 1.694 Mütter zum Zeitpunkt der Vaterschaftsanerkennung ausreisepflichtig. Das Justizministerium erklärte, darunter „sind auch Fälle von Vaterschaft ohne Verantwortungsübernahme zu finden“. Allerdings wolle man binationale Partnerschaften keinesfalls unter Generalverdacht stellen.

Änderungen am Gleichbehandlungsgesetz
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist am 18. August 2006 in Kraft getreten (vgl. MuB 6/06). Die Regierung hat bereits angekündigt, dass sie alsbald ein Änderungsgesetz auf den Weg bringen wird, um „redaktionelle Ungenauigkeiten“ zu beheben. Es herrschen darüber hinaus Zweifel an der Vereinbarkeit des Gesetzes mit europäischem Recht. So gilt es nicht für Kündigungen und widerspricht damit den EU-Richtlinien. Darauf hingewiesen, erklärte eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums: „Im Zweifel müssen die Richter die Bestimmungen eben europarechtskonform auslegen.“

Kein Kopftuchverbot im Gerichtssaal
Ein generelles Kopftuchverbot in einer Gerichtsverhandlung ist laut Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht zulässig (Az. 2 BVR 677/05). Eine muslimische Zuhörerin war von einem Jugendrichter im Amtsgericht Berlin-Tiergarten aufgefordert worden, das Kopftuch abzulegen oder zu gehen. Das BVerfG sieht darin eine willkürliche Entscheidung und eine Verletzung der Grundrechte der Beschwerdeführerin.
www.bundesverfassungsgericht.de

Aachener Friedenspreis 2006
Der Verein „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e. V.“ hat den Aachener Friedenspreis 2006 gewonnen. Die Mitglieder des 1994 gegründeten Vereins engagieren sich im größten Abschiebegefängnis Deutschlands im westfälischen Büren. Der Verein verurteilt die Abschiebehaft als Unrecht. Friedenspreisvorsitzender Otmar Steinbicker sagte, dass die Verleihung auch ein Zeichen „gegen eine immer rigoroser und unmenschlicher werdende Abschiebepolitik“ sei. Damit geht der mit 2.000 Euro dotierte Preis zum dritten Mal an eine Flüchtlingsorganisation.
www.aachener-friedenspreis.de
www.gegenabschiebehaft.de

Deutschland: Debatte um Zuwanderung von Fachkräften

Die Bundesregierung plant offenbar, die Hürden für die Zuwanderung Hochqualifizierter zu senken. Vertreter der Wirtschaftsverbände forderten die Einführung eines Punktesystems. Ein solches wird voraussichtlich im kommenden Jahr für die Zuwanderung von Juden aus der ehemaligen Sowjetunion eingeführt.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Dieter Wiefelspütz sagte mit Blick auf die Große Koalition: „Wir sind uns im Grundsatz einig, dass wir Hochqualifizierten attraktivere Regelungen anbieten müssen.“ Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums bestätigte entsprechende Pläne. Auch die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Maria Böhmer (CDU) sagte, Deutschland müsse die Hürden für hochqualifizierte Zuwanderer senken: „Um im weltweiten Wettbewerb um die besten Köpfe bestehen zu können, muss Deutschland verstärkt Hochqualifizierte für den deutschen Arbeitsmarkt gewinnen”, so Böhmer.

Fritz Kuhn, Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, forderte die Regierung auf, die Einkommensschwelle für hochqualifizierte Zuwanderer deutlich zu senken. Derzeit müssen Hochqualifizierte mindestens 84.000 Euro verdienen, wenn sie eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis erhalten wollen. Kuhn plädierte für 30.000-35.000 Euro. Mit Blick auf die derzeit in Regierungskreisen diskutierten 64.000 Euro sagte Kuhn, diese Summe sei noch zu hoch. Wenn die CDU in diesem Regelungsbereich „aus einem innenpolitisch-populistischen Kalkül so weitermacht, sichert das nicht Jobs für Deutsche, sondern kostet viele Arbeitsplätze, weil Unternehmen Fachleute fehlen“, so Kuhn weiter.

Auch Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt sprach sich dafür aus, das Mindesteinkommen zu senken. Die Bundesregierung solle sich am Beispiel Hollands orientieren und die Schwelle für einen Arbeitsmarktzugang auf 45.000 Euro senken. Mit Verweis auf die ca. 900 Hochqualifizierten, die im Jahr 2005 eine Niederlassungserlaubnis erhielten, sagte Hundt, dass Deutschland „längst nicht mehr attraktiv genug“ für Spitzenkräfte sei. Auch der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages Ludwig Georg Braun sowie der Migrationsforscher Klaus Bade plädierten für eine bessere Steuerung der Zuwanderung nach Deutschland. Deutschland müsse wieder verstärkt über die Einführung des Punktesystems nach kanadischem Vorbild nachdenken, so Bade. Dabei werden Punkte errechnet, die sich unter anderem nach Qualifikation, Berufserfahrung und Sprachkenntnissen der potenziellen Zuwanderer bemessen.

Braun sagte, das Punktesystem ermögliche der Politik, „je nach Bedarf unterschiedliche jährliche Zuwanderungszahlen festzulegen und dann die Topfachkräfte anzuwerben“. Ein Punktesystem war im ursprünglichen Entwurf zum Zuwanderungsgesetz vorgesehen, auf Druck der Union im Bundesrat jedoch wieder entfernt worden (vgl. MuB 5/04).

Die Einführung eines Punktesystems für die Zuwanderung von Juden aus dem Gebiet der früheren Sowjetunion ist hingegen bereits abzusehen. Ziel ist hier nicht die Erhöhung der Einwanderung, sondern Voraussetzungen für eine bessere Integration zu schaffen. Vor der Gewährung einer Einreiseerlaubnis sollen künftig u. a. Alter, Sprachkenntnisse und berufliche Qualifikationen bewertet werden. Einen entsprechenden Kriterienkatalog, von dem Opfer nationalsozialistischer Verfolgung ausgenommen sind, hatte in den vergangenen Monaten ein Beirat erarbeitet, in dem Bund, Länder, der Zentralrat der Juden und die Union progressiver Juden vertreten waren (vgl. MuB 10/05). Eine Einreiseerlaubnis soll künftig erhalten, wer mindestens 50 von möglichen 105 Punkten erreicht. So soll etwa ein Hochschulabschluss mit 20, Berufserfahrung mit 10, ein Arbeitsplatzangebot mit 5 Punkten bewertet werden. Gute Deutschkenntnisse können mit 25 Punkten ins Gewicht fallen. Ein wichtiges Kriterium ist auch das Alter der Bewerber. Über 45-Jährige erhalten 0, Jüngere bis zu 15 Punkte. Weitere Kriterien sind u. a. eine zu erwartende Mitarbeit in einer jüdischen Organisation (10 Punkte) sowie Verwandtschaft in Deutschland (5 Punkte). Die Bundesregierung beabsichtigt, die Gesetzesänderung in diesem Herbst in den Bundestag einzubringen. Nach einem Jahr soll das Verfahren auf seine Praktikabilität geprüft werden. Der Generalsekretär des Zentralrats der Juden Stephan Kramer begrüßte die Regelung. Das vereinbarte Prüfverfahren sei „transparent und gerecht“. Mit dem Punktesystem und der damit verbundenen Integrationsprognose reagieren Bund, Länder und jüdische Dachverbände auf eine zunehmende Überforderung bei der Integration jüdischer Einwanderer. Seit 1990 sind ca. 200.000 Juden aus der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland eingewandert.

Kurzmeldungen - Europa

Frankreich: Mehr Abschiebungen
Frankreichs Innenminister Nicolas Sarkozy (UMP) hat Mitte August seine Pläne wiederholt, im Kampf gegen die „unkontrollierte Einwanderung“ härter vorgehen und bis Jahresende mindestens 25.000 illegale Ausländer abschieben zu wollen (vgl. MuB 5/06, 6/06). Der Innenminister lancierte im Juni eine Legalisierungskampagne. Mit knapp 30.000 gaben etwa 10.000 Zuwandererfamilien mehr als erwartet ihre Anträge ab. Dennoch werde die von Sarkozy im Juli in Aussicht gestellte Zahl von maximal 7.000 Legalisierungen nicht erhöht (vgl. MuB 6/06).

Deutschland: Bevölkerung im Jahr 2005 leicht gesunken

2005 hat die Anzahl der Sterbefälle die der Geburten überstiegen. Der Zuwanderungsüberschuss konnte das Geburtendefizit nicht ausgleichen. Im vergangenen Jahr verließen mehr Deutsche das Land als zuwanderten.

[Grafik] Das Statistische Bundesamt hat im August die Bevölkerungs- und Wanderungszahlen für das Jahr 2005 veröffentlicht. Diesen Zahlen zufolge hatte Deutschland im letzten Jahr 82.438.000 Einwohner. Im Vergleich zum Vorjahr nahm die Bevölkerung um circa -0,1 % ab. Ursachen dafür sind ein Anstieg der Sterbefälle bei gleichzeitigem Absinken der Geburtenzahlen. Für 2005 ergibt sich im Vergleich zum Vorjahr ein erhöhtes Geburtendefizit von -144.342. Allerdings wanderten mehr Personen ein als aus. Für 2005 ergibt sich ein positiver Wanderungssaldo von +78.953 Personen.

Vom Bevölkerungsrückgang besonders betroffen waren mit -88.564 Personen wieder die neuen Bundesländer, während sich die Zahlen im alten Bundesgebiet mit Zuwächsen um rund +18.349 insgesamt nur geringfügig veränderten.

Die Wanderungstrends für Deutsche und Ausländer entwickelten sich unterschiedlich. Erstmals seit 1990 lag der Zuzug von Ausländern unter 600.000 Personen. Insgesamt kamen im letzten Jahr 579.301 Ausländer nach Deutschland und 483.584 zogen aus Deutschland fort. Daraus ergibt sich ein Ausländer-Wanderungsüberschuss von +95.717.

2005 sind weniger Deutsche zu- als abgewandert. Insgesamt zogen im letzten Jahr 128.051 Deutsche in die Bundesrepublik, davon 30.779 Spätaussiedler. Gleichzeitig verließen 144.815 Deutsche das Land. Aus diesen Zahlen ergibt sich ein Wanderungsdefizit für Deutsche von -16.764 Personen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist dies „die höchste registrierte Abwanderung von Deutschen seit 1954“.

Mit diesen demographischen Entwicklungen setzt sich der Trend der letzten Jahre fort. Die Geburtenzahlen sinken, die Sterbezahlen liegen konstant darüber. Das Geburtendefizit kann durch die Wanderungsbewegungen nicht ausgeglichen werden. th

Weitere Informationen:
www.destatis.de

 

Auswanderung von Deutschen
Die Zuwanderungsströme aus Mittel- und Osteuropa von Auslandsdeutschen oder Spätaussiedlern nehmen immer stärker ab, während immer mehr deutsche Staatsbürger Deutschland verlassen. Die Daten des Statistischen Bundesamtes zeigen: Fielen vor zehn Jahren noch knapp 18 % (1996) aller Einwanderer in die Kategorie der Spätaussiedler, waren es 2005 noch 4,4 %. Gleichzeitig stieg der Anteil der Deutschen unter den Auswanderern von 17,5 % (1996) auf 23 % (2005).
Mit diesem Auswanderungstrend sehen Wissenschaftler wie Rainer Münz vom Hamburgischen WeltWirtschaftsInstitut (HWWI) vor allem einen „Verlust der Besten“ einhergehen, während im Austausch weniger gut qualifizierte Einwanderer nach Deutschland kommen. Thomas Straubhaar, Direktor des HWWI, konstatierte: „Es gelingt der deutschen Gesellschaft immer schlechter, hoch qualifizierte leistungsfähige Menschen an sich zu binden.“ Vor allem Akademiker ziehe es ins Ausland, so Migrationsforscher Klaus Bade: Ärzte aufgrund der besseren Arbeitsbedingungen überwiegend in die Schweiz und nach Großbritannien, junge Forscher nach wie vor in die USA. Viele Firmen nehmen darüber hinaus im Rahmen ihrer internationalen Aufstellung heimische Fachkräfte mit ins Ausland.
Auf der anderen Seite spricht Bade von einem „jahrzehntelangen organisierten Unterschichten-Import“. Die Ursache dafür sehen Experten wie Bade und Münz vor allem in der mangelnden Steuerung der Einwanderung (vgl. MuB 7/06). Andere Länder mit gezielter Steuerung ihrer Immigrationspolitik wie Kanada, Australien oder Neuseeland stünden im Vergleich der Wanderungssalden unter Akademikern und Hochqualifizierten sehr viel besser da als Deutschland.
Spätestens 2012 werde ein Fachkräftemangel auf Deutschlands Arbeitsmarkt entstehen, so dass Deutschland auf Zuwanderung von qualifizierten Arbeitskräften angewiesen sei. Straubhaar forderte diesbezüglich, den „mobilen Osteuropäern“ den roten Teppich auszurollen, dass sie in Deutschland und nicht anderswo ihre Produktivität entfalten würden.
Eine Studie, die in Zusammenarbeit des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) in Wiesbaden mit dem Migration Policy Institute (MPI) in Washington D.C. erstellt wurde, sieht keine Anhaltspunkte für eine massenhafte Elitenabwanderung aus Deutschland und einen damit einhergehenden Braindrain. Zwar würden immer mehr hoch qualifizierte Deutsche in den USA arbeiten, Deutschland dafür aber nur temporär verlassen. Die permanente Emigration sei marginal, so die Studie (vgl. MuB 7/05). th
Weitere Informationen: www.destatis.de, www.hwwi.org
Studie BiB/MPI „New Research Challenges Notion of German „Brain Drain“:
 www.migrationinformation.org/Feature/display.cfm?id=328
Deutschland: Erneute Sicherheitsdebatte
(Langfassung, nur online/HTML verfügbar)

Die Debatte um den Kampf gegen den islamistischen Terrorismus erlebt derzeit eine neue Konjunktur. Auslöser dafür waren die fehlgeschlagenen Terroranschläge Ende Juli auf zwei Regionalzüge in Deutschland sowie die Verhinderung von Anschlägen auf mehrere US-amerikanische Passagierflugzeuge in Großbritannien Anfang August. Auf einer Sonderkonferenz Anfang September einigten sich die Innenminister von Bund und Ländern auf die seit Jahren geplante Anti-Terror-Datei. Islamische Organisationen warnten vor einem Generalverdacht gegen Muslime.

Am 31. Juli wurden in zwei Regionalzügen in Dortmund und Koblenz so genannte Kofferbomben gefunden, die jedoch aufgrund von Konstruktionsfehlern nicht explodierten. Infolge einer öffentlich angelegten Großfahndung wurden in Deutschland und im Libanon mehrere Männer libanesischer und syrischer Herkunft festgenommen. Nach Angaben des Bundeskriminalamts (BKA) war die Veröffentlichung der Mohammed-Karikaturen (vgl. MuB 2/06) der Auslöser für das Vorhaben. Einer der Festgenommenen gab an, darin einen „Angriff der westlichen Welt auf den Islam“ gesehen zu haben.

Am 10. August verhinderten die britischen Behörden vermutlich eine Serie von Anschlägen auf Passagierflugzeuge mit dem Ziel Vereinigte Staaten. Insgesamt wurden 23 verdächtige Briten überwiegend pakistanischer Herkunft festgenommen.

Erneut entzündete sich eine Debatte über Maßnahmen im Kampf gegen den Terror. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) forderte eine bessere Überwachung des Internets, insbesondere von Webseiten in arabischer Sprache, eine stärkere Videoüberwachung z. B. auf Bahnhöfen und öffentlichen Plätzen sowie die schnelle Einrichtung einer Anti-Terror-Datei, in der Informationen von Geheimdiensten und Polizei gebündelt werden. Letztere ist seit Jahren geplant, war jedoch aufgrund verfassungs- und datenschutzrechtlicher Bedenken bisher nicht zustande gekommen.

Auf einer Sonderkonferenz einigten sich die Innenminister von Bund und Ländern am 4. September auf einen Kompromiss. Demnach umfasst die künftige Anti-Terror-Datei zwei Stufen. Beide Teile der Datei sind prinzipiell für alle beteiligten Landes- und Bundesbehörden einsehbar. Direkten Zugriff haben sie aber nur auf die Grunddaten zur Identität eines Verdächtigen. Detaillierte Angaben u. a. zu Religionszugehörigkeit, Waffenbesitz, Zugehörigkeit zu terroristischen Vereinigungen, Reisebewegungen, Beruf, Bank- und Telekommunikationsdaten sowie Kontaktpersonen sind verdeckt und werden erst auf begründete Anfrage durch diejenige Behörde freigegeben, die die Daten erhoben hat.

Der Gesetzentwurf soll in den kommenden vier Wochen vom Kabinett verabschiedet werden. Der Aufbau der Datei, die beim BKA angesiedelt sein soll, wird einige Monate dauern. Die Oppositionsparteien kritisierten den Beschluss. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen Volker Beck bewertete die Speicherung der Religionszugehörigkeit auch in der geplanten zweistufigen Anti-Terror-Datei als verfassungswidrig.

Daneben einigte sich die Innenministerkonferenz (IMK) auf einen Ausbau der Videoüberwachung im Bereich von Bahnhöfen, Flughäfen und Häfen. Ferner soll geprüft werden, wie das Ausländerrecht „stärker auch zur Gefahrenabwehr genutzt werden [...] kann“. Als konkrete Maßnahme ist eine stärkere Kontrolle bei der Vergabe von Visa für Personen aus bestimmten Staaten im Gespräch. Die Innenexperten von CDU und SPD sprachen sich dafür aus, dass in deutschen Konsulaten vor der Einreise künftig Fingerabdrücke abgenommen werden. Zudem ist eine stärkere Kontrolle der Personen im Gespräch, die Menschen aus bestimmten Ländern nach Deutschland einladen.

Bereits im Vorfeld der IMK hatten Äußerungen des Bundesinnenministers zur Rolle der Muslime in Deutschland im Kampf gegen den Terror zu Verärgerung und Kritik der wichtigsten Islamverbände geführt. In einem Zeitungsinterview hatte Schäuble die muslimischen Organisationen aufgefordert, sich intensiver am Kampf gegen den Terror zu beteiligen und klarer Position zu beziehen: „Die große Mehrheit der Muslime muss lauter sagen, was sie denkt - dass sie den Terror ablehnt“, sagte Schäuble. Gleichzeitig betonte er, dass das Engagement der Muslime dazu beitragen könne, ihre Ausgrenzung zu verhindern, und bezeichnete es als nicht hinnehmbar, dass „Muslime unter Generalverdacht geraten“. Die Beteiligung der Muslime in Deutschland am Kampf gegen den Terror soll auch auf der im September in Bonn stattfindenden ersten deutschen Islamkonferenz diskutiert werden (vgl. MuB 5/06).

Die größten muslimischen Verbände in Deutschland reagierten mit der gemeinsamen Erklärung „Nicht in unserem Namen! Muslimische Verbände gegen Terror und Gewalt“ auf die Äußerungen des Ministers. Darin werden die versuchten Anschläge scharf verurteilt und wird betont, dass sich diese nicht mit dem Islam rechtfertigen ließen. Die Verbände fordern „eine sachliche Auseinandersetzung in der öffentlichen Diskussion, damit sich der Eindruck eines Generalverdachtes nicht verfestigt“.

Der Vorsitzende des Islamrates Ali Kizilkaya kritisierte die Aussagen Schäubles: „Wenn Herr Schäuble bis heute nicht gesehen hat, dass sich die islamischen Verbände gegen den Terrorismus wenden, dann bedaure ich das.“ Die Äußerungen des Ministers seien „bezeichnend für den Umgang mit Muslimen in Deutschland“. Kizilkaya kritisierte weiter, dass das intensive Bemühen islamischer Verbände, die Integration in Deutschland zu fördern, zu wenig Anerkennung und Förderung von staatlicher Seite finde. Er bezeichnete die bisherigen Integrationskonzepte der Bundesregierung als nicht ausreichend.

Auch der Generalsekretär des Zentralrats der Muslime, Aiman Mazyek, sieht in der Debatte Gefahren für die Integration und forderte einen Perspektivwechsel in der Islamismus-Debatte: „Die Muslime sind nicht das Problem, sondern Teil der Lösung.“

Während Nordrhein-Westfalens Integrationsminister Armin Laschet (CDU) die Befürchtungen der muslimischen Organisationen als unbegründet zurückwies, unterstützte die innenpolitische Sprecherin der Linkspartei im Bundestag Ulla Jelpke deren Bedenken. In einer Pressemitteilung erklärte sie: „Der Generalverdacht von staatlicher Seite stärkt und fördert die anti-islamischen Vorurteile in der deutschen Mehrheitsbevölkerung. Er schwächt diejenigen in den muslimischen Gemeinden, die für eine stärkere Integration plädieren. Er gibt der jüngeren Generation das Gefühl, dass sie hier nicht gewünscht ist“.

Terrorismusexperten wie Kai Hirschmann vom Institut für Terrorismusforschung und Sicherheitspolitik kritisierten indes die aktuelle Debatte. „Nach jedem Terroranschlag - sei es in London oder Madrid oder auf deutschen Bahnhöfen - gehen die Forderungen immer wieder erneut los“. Statt in Aktionismus zu verfallen, müssten sich Politik und Gesellschaft fragen, warum bestimmte Menschen überhaupt bereit seien, Terroranschläge in Deutschland zu verüben. Er sprach sich für eine langfristige Strategie gegen den Terrorismus aus, die auch soziologische Ursachenforschung und die strafrechtliche Verfolgung von terroristischer Propaganda beinhalten müsse. Auch Ulrich Schneckener von der Stiftung Wissenschaft und Politik kritisierte, dass die aktuelle Debatte „mehr diffuse Ängste“ hervorrufe, als zur Sachlichkeit beitrage“. me

Weitere Informationen:
www.bka.de
zentralrat.de/6629.php
www.stmi.bayern.de/ministerium/imk/presse/16605/index.php
www.qantara.de/webcom/show_article.php/_c-469/_nr-557/_p-1/i.html

Deutschland: Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes
(nur online/HTML verfügbar)

Nur eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes hat das Bundesinnenministerium im Juli eine erste Zwischenbilanz vorgelegt. In dem rund 270 Seiten umfassenden Bericht werden die bisherige Umsetzung des Gesetzes ausgewertet und Handlungsempfehlungen im Hinblick auf weiteren Gesetzgebungsbedarf formuliert.

Die Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes war im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU im November 2005 vereinbart worden. Es galt zu untersuchen, „ob die mit dem Zuwanderungsgesetz verfolgten Ziele erreicht worden sind und ob gegebenenfalls Verbesserungsbedarf besteht.“ Die Bewertung des Bundesinnenministeriums (BMI) basiert auf verschiedenen Informationsgrundlagen. An alle Innenministerien und Senatsverwaltungen wurden Fragebögen versandt, mit Hilfe derer die Erfahrungen bei der Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes dokumentiert wurden. Ferner fand Ende März im BMI ein zweitägiger Erfahrungsaustausch mit Fachkräften aus der Praxis statt. Weiteren Bundesressorts sowie der Bundesbeauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration, dem Bundesbeauftragten für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten sowie Kirchen und Nichtregierungsorganisationen wurde die Gelegenheit gegeben, ihre Erfahrungen einzubringen. Die hierbei zusammengetragenen Erkenntnisse können in zwei Anlagenbänden zu dem Evaluationsbericht nachgelesen werden.

Die Bilanz des BMI fällt positiv aus: „Das Zuwanderungsgesetz hat sich grundsätzlich bewährt. Die […] Ziele wurden, soweit es gesetzgeberisch möglich ist, erreicht. Nur punktuell besteht Optimierungsbedarf.“ Bei allen Ergebnissen sei jedoch zu beachten, dass der Erfahrungszeitraum mit 15 Monaten relativ kurz ist.

Für die folgenden elf Themenschwerpunkte liegen nun detaillierte Zwischenergebnisse vor:

  • Erwerbstätigkeit und Ausbildung;

  • Asylverfahren, humanitäre Aufenthalte, Bleiberechtsregelungen, Illegale;

  • Familiennachzug;

  • Integration und Gesellschaft;

  • Aufenthaltsbeendigung;

  • Innere Sicherheit/Terrorismusbekämpfung;

  • Weitere Bereiche des Aufenthaltsgesetzes;

  • Freizügigkeitsgesetz/EU;

  • Asylbewerberleistungsgesetz;

  • Spätaussiedler;

  • Staatsangehörigkeit.

Erwerbstätigkeit und Ausbildung: Insgesamt hätten sich die neuen Regelungen zur Arbeitsmigration bewährt und auch die Aufrechterhaltung des Anwerbestopps (§ 18 AufenthG) sei bei der gegenwärtigen Arbeitsmarktlage richtig gewesen, so das BMI. Nach Anlaufschwierigkeiten verlaufe die Zusammenarbeit zwischen den Arbeitsagenturen und den Ausländerbehörden inzwischen gut. Im Hinblick auf ausländische Hochqualifizierte und Selbständige wurden Veränderungsvorschläge unterbreitet (z. B. Absenkung des Mindestverdienstes bzw. der Mindestinvestitionssumme), die derzeit im Rahmen des Gesetzentwurfs zur Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union diskutiert werden.

Asylverfahren, Humanitäre Aufenthalte, Bleiberechtsregelungen, Illegale: Auch die Änderungen des Flüchtlings- und Asylverfahrensrechts werden weitgehend positiv beurteilt, so beispielsweise die Ausweitung des Flüchtlingsschutzes auf Fälle nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung. Der Bericht untersucht in diesem Kapitel verschiedene Betroffenengruppen, ihre spezifischen Rechtslagen und die praktischen Auswirkungen des Zuwanderungsgesetzes. Verallgemeinernde Aussagen lassen sich hier daher nicht darstellen. Die Situation von Migranten, die sich illegal in Deutschland aufhalten, wird derzeit ressortübergreifend gesondert bearbeitet.

Familiennachzug: Im Hinblick auf Familiennachzug fällt das Urteil geteilt aus. Einerseits, so der Bericht, hätte sich die Reduzierung der Ermessensnormen beim Familiennachzug gegenüber der früheren Rechtssprechung bewährt. Dies hätte zu einer Vollzugserleichterung geführt. Allerdings schließe die geltende Rechtslage „den Missbrauch der Vorschriften zum Familiennachzug nicht im erforderlichen Umfang aus“. Hier hat das BMI vor allem den Kindernachzug zum Elternteil mit alleinigem Sorgerecht, Schein- und Zwangsehen sowie Scheinvaterschaften im Blick.

Integration und Gesellschaft: Das Zuwanderungsgesetz regelt erstmals die Einführung von Integrationskursen. Sie bestehen aus einem Orientierungskurs zur deutschen Geschichte, Politik, Kultur und Gesellschaft sowie aus Sprachkursen. Die Kurse wurden für Neuzuwanderer eingeführt, können jedoch auch von Ausländern besucht werden, die bereits länger in Deutschland leben (vgl. MuB 8/05). Zu den Integrationskursen wird eine gesonderte Untersuchung durchgeführt. Die Ergebnisse werden voraussichtlich Ende 2006 vorliegen.

Aufenthaltsbeendigung: Das BMI schätzt die Regelungen des Aufenthaltsgesetzes für ausreichend ein, empfiehlt jedoch einzelne gesetzliche Erweiterungen.

Innere Sicherheit/Terrorismusbekämpfung: Die sicherheitsrelevanten Normen im Zuwanderungsgesetz hätten sich bewährt, allerdings gäbe es auch hier „Optimierungsbedarf.“ So sollten beispielsweise sicherheitsrelevante Ausweisungstatbestände präzisiert und diese Ausweisungsverfahren beschleunigt werden. Die behördenübergreifende Zusammenarbeit sei verbesserungswürdig.

Im Kapitel Weitere Bereiche des Aufenthaltsgesetzes geht es u. a. um die Umstrukturierung des Ausländerrechts, beispielsweise die positiv bewertete Reduzierung der Aufenthaltstitel, die Visa-Vergabe, die Aufenthaltserlaubnis für ehemalige Deutsche (vgl. MuB 5/04) etc.

Freizügigkeitsgesetz/EU: Die Neuerungen im Hinblick auf EU-Bürger werden als erfolgreich bewertet. An wenigen Stellen könnten kleinere Gesetzesänderungen und Konkretisierungen in den Verwaltungsvorschriften weitere Verbesserungen bringen, so das BMI.

Asylbewerberleistungsgesetz: Das BMI hält die bestehenden Regelungen im Asylbewerberleistungsgesetz im Wesentlichen für ausreichend und praktikabel und erteilt Forderungen nach einer Erweiterung des Leistungsumfangs eine Absage.

Spätaussiedler: Insgesamt werden die Neuregelungen als „sachgerecht“ angesehen. Die größte Veränderung brachte die Forderung nach Deutschkenntnissen bei Familienangehörigen von Spätaussiedlern. Hierdurch wird eine verbesserte Integration erwartet. Gesicherte Erkenntnisse liegen aufgrund der kurzen Geltungsdauer noch nicht vor.

Staatsangehörigkeit: Durch das Zuwanderungsgesetz wurde bundesweit einheitlich die Regelanfrage über Einbürgerungsbewerber beim Verfassungsschutz eingeführt. Die Länder bewerteten dies „überwiegend positiv“. Im Hinblick auf die Rücknahme erschlichener Einbürgerungsentscheidungen bestünde gesetzgeberischer Handlungsbedarf nur dann, wenn durch die Einbürgerungsrücknahme die Staatsbürgerschaft Dritter betroffen ist. as

Weitere Informationen:
Der „Bericht zur Evaluierung des Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)“ kann unter www.bmi.bund.de (unter „Downloads“) heruntergeladen werden.

Sri Lanka: Tausende auf der Flucht
(nur online/HTML verfügbar)

Wegen anhaltender Kämpfe zwischen Regierung und tamilischen Rebellen in Sri Lanka ist es Anfang August zu neuen Flüchtlingsbewegungen gekommen. Rund 30.000 Menschen aus der umkämpften moslemischen Stadt Mutur machten sich angesichts andauernder Feuergefechte zu Fuß auf den Weg aus der Stadt.

In Mutur waren zeitweise weitere 22.000 Menschen eingeschlossen. „Das Problem ist, dass sie unter Raketen- oder Artilleriebeschuss geraten“, sagte eine Sprecherin des Roten Kreuzes. In der Stadt warteten dutzende Verletzte auf ihre Rettung oder Versorgung durch Hilfsorganisationen, die wegen der anhaltenden Kämpfe die betroffenen Menschen aber nicht erreichen konnten. Die geflüchteten Familien werden von Hilfsorganisationen in der Umgebung in Notunterkünften und Lagern versorgt, die meisten davon in der Ortschaft Kantale, deren Einwohnerzahl sich durch die Flüchtlinge auf über 60.000 verdoppelte. Angesichts fehlender sanitärer Anlagen drohte die schnelle Ausbreitung von Krankheiten.

UN-Generalsekretär Kofi Annan forderte ein Ende der Gewalt. Er appellierte an die Konfliktparteien, die Friedensgespräche wieder aufzunehmen. Sie sollten die Feindseligkeiten sofort beenden, um ein günstiges Klima für Verhandlungen zu schaffen.

Die Kämpfe hatten sich am Streit um die Kontrolle eines Kanals im Nordosten des Landes erneut entzündet. Seitdem starben laut UN-Angaben rund 300 Menschen, darunter auch 17 Mitarbeiter der französischen Nichtregierungsorganisation „Aktion gegen den Hunger“. Nach tagelangen Kämpfen zogen sich die Rebellen aus dem Kampfgebiet zurück, so dass die Regierungstruppen die Kontrolle über die Stadt Mutur zurückgewinnen konnten. Die Waffenruhe ist jedoch weiterhin instabil und die Flüchtlinge konnten bisher nicht vollständig in ihre Häuser zurückkehren.

Die tamilischen Rebellen kämpfen seit mehr als 20 Jahren für die Selbstbestimmung ihrer Minderheit im Norden und Osten Sri Lankas. Seit 2002 gilt ein Waffenstillstand. Diplomaten fürchten aber angesichts der wieder aufgeflammten Kämpfe, dass das Land erneut in einen Bürgerkrieg gerät. chw

Weitere Informationen:
www.unhcr.ch
www.icrc.org

Rezension

Massenmedien, Migration und Integration

Das von Christoph Butterwegge und Gudrun Hentges herausgegebene Buch „Massenmedien, Migration und Integration“ versammelt elf Beiträge, die dem Einfluss der Massenmedien auf die Einstellungen ihrer Rezipienten zu Migration, Migranten und deren Integration nachgehen und die damit verbundenen Herausforderungen für Journalismus und politische Bildung thematisieren. Zwei Medienereignisse der ersten Jahreshälfte 2006 haben gezeigt, dass dieser Sammelband zur richtigen Zeit erschienen ist: Weltweite Proteste, Debatten und diplomatische Auseinandersetzungen infolge der zunächst von einer dänischen Tageszeitung, dann von weiteren Printmedien publizierten Mohammed-Karikaturen führten eindringlich vor Augen, welche global wirksame Macht den Medien innewohnt. Sie offenbarten auch, welch hohes Maß an Verantwortung im Umgang mit der Meinungs- und Pressefreiheit vonnöten ist.

Ein über die Medien bekannt gewordener „Hilferuf“ aus dem Lehrerkollegium rückte die Berliner Rütli-Schule, deren Schüler mehrheitlich einen Migrationshintergrund aufweisen, in den Fokus des Medieninteresses. In einem Schreiben an die Schulverwaltung klagten Lehrer über ausufernde Gewalt und regten die Schließung der Schule an. Die anschließende Belagerung der Hauptschule durch Fernsehteams, die vereinzelt Schülern Belohnungen dafür anboten, dass sie vor der Kamera Akte der Gewalt oder des Vandalismus ausführen sollten, wies deutlich auf eine Überschreitung medienethischer Grenzen.

Beide Ereignisse fielen in die Zeit nach der Fertigstellung des vorliegenden Buches. In der erweiterten Einleitung der gerade erschienenen 2. Auflage stellen die Herausgeber erste Bezüge dazu her. Der Band ist in vier Teile untergliedert. In den ersten beiden Abschnitten werden die gängigen Argumentationsmuster, Diskurse und (Zerr-)Bilder in der Medienberichterstattung der Einwanderungsgesellschaft beleuchtet. Der dritte Teil enthält Analysen zu den „neuen“ Medienthemen Islamismus und Terrorismus in der Folge des 11. September. Die zwei Beiträge des vierten Abschnittes bieten normative und konzeptionelle Handlungsansätze für eine bessere Praxis auf Seiten der „Medienmacher”, aber auch im Bereich der Mediennutzung in der (politischen) Bildungsarbeit.

Der in den Beiträgen mehrfach angemerkte Befund, dass in den Medien selten Positives über Ausländer und Migranten zu erfahren sei, ist nicht neu: Der Hang zu Negativismus, Simplifizierung, Pauschalisierung und damit Stereotypisierung gehört zu den zentralen Funktionsmechanismen der Medien allgemein. Höchst problematisch ist jedoch, dass damit im Themenkomplex Migration/Integration (ungewollt oder intendiert) soziale Ausgrenzungsprozesse vorangetrieben werden. Diese Prozesse sind es, die der Sammelband mit den Mitteln kritisch-sozialwissenschaftlicher Medienanalyse zu verdeutlichen sucht.

Die fast allen Beiträgen implizite, bisweilen auch explizit vertretene Grundthese, dass Massenmedien rassistisch-kulturalistische Stereotype transportieren, verfestigen oder gar konstruieren, wird plausibel erläutert, wenn auch nicht immer in methodischer Klarheit. Mittels kritischer Diskursanalyse „am Material“ - meist die Printmedienberichterstattung von Magazinen, Qualitäts- oder Boulevardzeitungen - lässt sich durchweg belegen, wie Medien einer „Ethnisierung“ der Gesellschaft Vorschub leisten, in dem sie Trennendes betonen und sich einer diffamierenden Sprache bedienen. Den tatsächlichen Nachweis und gegebenenfalls die Bestimmung des Ausmaßes rassismusfördernder Effekte können die Beiträge indes nicht leisten. Hier wäre die empirisch-sozialpsychologische Medienrezeptionsforschung am Zuge. Die Stärke des Buches liegt vielmehr darin, solche Prozesse zu antizipieren und seine Leser zu sensibilisieren. Journalisten und Multiplikatoren, aber auch kritischen Mediennutzern, die sich für Migrations- und Integrationsthemen interessieren, ist die Lektüre daher zu empfehlen. js i. A. der bpb

Christoph Butterwegge, Gudrun Hentges (Hrsg.): Massenmedien, Migration und Integration, 2006, Wiesbaden, VS Verlag, 2. Aufl., 262 Seiten, ISBN 3-531-35047-1, Preis: 19,90 Euro, Online-Bestellung: www.vs-verlag.de

Literatur

Christoph Butterwegge, Gudrun Hentges (Hrsg.): Massenmedien, Migration und Integration, 2006, Wiesbaden, VS Verlag, 2. Aufl., 262 Seiten, ISBN 3-531-35047-1, Preis: 19,90 Euro, Online-Bestellung: www.vs-verlag.de

Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (Hrsg.): Weltbevölkerungsbericht 2006. Der Weg der Hoffnung. Frauen und internationale Migration. 2005, Stuttgart, Balance Verlag, ISBN 3-936682-30-5, Preis: 10,90 Euro, Online-Bestellung: www.balanceverlag.de

Die Verfassungsschutzbehörden von Berlin und Brandenburg haben ein gemeinsames Informationsheft mit dem Titel „Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus“ veröffentlicht. Den vorangestellten gesetzlichen Grundlagen folgen Erläuterungen zu den verschiedenen, teilweise verbotenen Symbolen und Kennzeichen, Grußformeln, Parolen und Zahlencodes. Ebenso weist das Heft auf die Kennzeichen verbotener Personenzusammenschlüsse und einschlägige Kleidungsmarken der Rechtsextremen sowie auf die Bandbreite rechtsextremer Musik hin. Aufgenommen sind sowohl strafrechtlich relevante wie auch nicht relevante Kennzeichen. Das Heft soll Lesern, die mit rechtsradikalen Phänomenen in Kontakt geraten, eine Hilfestellung bieten. So sollen diese „auch weniger eindeutige Hinweise auf rechtsextremistisches Gedankengut“ erkennen und einen Überblick über die Rechtslage erhalten.
Bestellung der Broschüre unter:
www.verfassungsschutz-berlin.de
www.verfassungsschutz-brandenburg.de

Bundeszentrale für politische Bildung Netzwerk Migration in Europa Migration Research Group des Hamburgischen WeltWirtschaftsInstituts Netzwerk-Migration, bpb, HWWI

[aktueller Newsletter]      [Archiv]      [Informationsportal]       [Kontakt]      [Impressum]