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| Deutschland: Teilnahme am EU-weiten Zensus beschlossen | ||
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Die Bundesregierung hat Ende August entschieden, dass Deutschland 2010/11 an der EU-weiten Zensusrunde teilnehmen wird. Die Vorbereitungen dafür laufen beim Statistischen Bundesamt und den Statistischen Landesämtern. Ziel der Erhebung ist es, zuverlässige Daten zur Bevölkerung in Deutschland sowie zu deren Arbeits- und Wohnverhältnissen zu erhalten. Der Zensus wird registergestützt sein, d. h. er verwendet vorrangig Daten aus vorhandenen Verwaltungsregistern. Das sind vor allem die der Melderegister der Kommunen sowie der Bundesagentur für Arbeit. Ferner werden Informationen über Gebäude und Wohnungen per Post bei den Eigentümern eingeholt, da es hierzu keine flächendeckenden Verwaltungsdaten gibt. Es werden nicht wie bei einer traditionellen Volkszählung alle Einwohner befragt, sondern nur ein kleiner Teil. Dazu werden repräsentative Stichproben gezogen. Den ausgewählten Personen werden dann Fragen beispielsweise zu Bildung und Ausbildung gestellt. Die letzte traditionelle Volkszählung, bei der alle Einwohner befragt wurden, fand im früheren Bundesgebiet 1987 und in der DDR 1981 statt. Seither basieren aktuelle Bevölkerungs- und Wohnungsdaten auf Fortschreibungen dieser Volkszählungen. Das Statistische Bundesamt geht davon aus, dass die gegenwärtig von der amtlichen Statistik ermittelten Bevölkerungszahlen deutlich überhöht sind, z. B. weil sich Fortgezogene in ihrer Kommune nicht abmelden. Wenn 2010/11 neue Daten erhoben werden, so liefert die Bevölkerungsfortschreibung der Jahre danach verlässlichere Daten. Zuverlässige Bevölkerungsdaten sind wichtig, da auf ihr eine Vielzahl politischer und wirtschaftlicher Entscheidungen beruhen. Beispielsweise errechnen sich die Finanzausgleiche zwischen den Bundesländern nach Einwohnern. Nach Einschätzung des Statistischen Bundesamtes wird das Verfahren des registergestützten Zensus zu „ebenso belastbaren Ergebnissen führen wie eine traditionelle Volkszählung“. Ein Vorteil sei, dass die Bürger weniger beansprucht würden, da nur ein Teil der Einwohner befragt wird. Ferner fielen dadurch für die Steuerzahler deutlich geringere Kosten an, so das Bundesamt. Experten plädieren hingegen für eine Vollzählung, „weil nur diese valide Daten in hoher regionaler Auflösung liefert“, so Reiner Klingholz, Direktor des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung. Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder erarbeiten derzeit ein umfangreiches Internetangebot zum Zensus 2010/11. as Weitere Informationen: |
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| Deutsche Islam-Konferenz eröffnet | ||
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Am 27. September hat in Berlin die Eröffnungsveranstaltung der Deutschen Islam-Konferenz (DIK) stattgefunden. Vertreter von Bund und Ländern, muslimischen Dachverbänden sowie Einzelpersonen werden in den kommenden Jahren Maßnahmen erarbeiten, die das Verhältnis von Staat und Islam klären sowie die Integration der Muslime verbessern sollen. Die Konferenz, die federführend vom Bundesinnenministerium organisiert wird, findet in einer Zeit statt, in der der Islam aufgrund verschiedener Ereignisse im Zentrum der politischen und gesellschaftlichen Aufmerksamkeit Deutschlands steht. So haben etwa der Karikaturenstreit, die gescheiterten Kofferbomben-Anschläge, die Reaktionen auf die Rede des Papstes an der Universität Regensburg sowie erst kürzlich die vorübergehende Absetzung einer Mozart-Oper in Berlin erneut zu einer Debatte darüber geführt, ob und wie eine „Einbürgerung des Islam“ vor dem Hintergrund der freiheitlich-demokratischen Grundordnung möglich sei. Dabei geht es zum einen darum, die Integration und gesellschaftliche Teilhabe der Muslime zu verbessern. Zum anderen stellt sich auch die Frage, ob die Mehrheitsbevölkerung anerkennt, dass der Islam und die Muslime mittlerweile fester Bestandteil der deutschen Gesellschaft geworden sind. Nicht zuletzt spielen in dieser Debatte auch Aspekte der inneren Sicherheit eine Rolle. Relevant ist außerdem, dass der Islam nicht so verfasst ist wie die christlichen Kirchen, und es bislang keine gemeinsame Vertretung der Muslime gibt, die dem Staat als anerkannter Ansprechpartner dienen könnte. Dies wäre beispielsweise wichtig für die Regelung des Islamunterrichts oder die Ausbildung von Imamen an deutschen Hochschulen. Vor diesem Hintergrund wird es die Aufgabe der DIK sein, eine „Lösung der Probleme des Zusammenlebens gemeinsam und im Dialog mit den in Deutschland lebenden Muslimen zu suchen“, so Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU). Die Muslime werden bei der DIK durch 15 Verbände bzw. Einzelpersonen repräsentiert. Bei den Verbänden handelt es sich um den Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD), den Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland (IR), die Türkisch-islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB), die Alevitische Gemeinde sowie den Verband der islamischen Kulturzentren (VIKZ). Unter den eingeladenen Einzelpersönlichkeiten befinden sich etwa der Orientalist und Schriftsteller Navid Kermani, die Berliner Anwältin und Frauenrechtlerin Seyran Ates, die islamkritische Autorin Necla Kelek und Kenan Kolat, Vorsitzender der Türkischen Gemeinde in Deutschland. Die Einladungspolitik des Bundesinnenministeriums war im Vorfeld kritisiert worden. Der Generalsekretär des ZMD Aiman Mazyek hatte kritisiert, die Zusammensetzung der Islam-Konferenz stelle „nicht den richtigen Proporz dar“. Hauptansprechpartner für den Staat müssten die großen Dachverbände sein. Er kritisierte die Einladung von Einzelpersönlichkeiten, die einen eher säkularen Islam repräsentieren oder – wie Necla Kelek – dezidiert islamkritisch auftreten: „Wir brauchen Kritiker, aber nicht bei einer Islamkonferenz, wo es am Ende um einen Staatsvertrag geht“, so Mazyek. Schäuble wies die Kritik zurück und erklärte, er habe sich bei den Einladungen „nicht zum Islam-Zensor gemacht“. Er wolle vielmehr „alle in Deutschland lebenden Muslime ihrer Vielfalt angemessen in den Verhandlungsprozess einbinden“. Die eingeladenen Verbände haben zwar den Anspruch, für alle Muslime in Deutschland zu sprechen. Sie vertreten mit ihren 300.000 Mitgliedern formell jedoch nur einen kleinen Teil der ca. 3,5 Mio. Muslime. Nach der Eröffnungsveranstaltung im Bundestag zog Schäuble ein positives Fazit. Es sei nicht sein Ziel gewesen, eine „harmonische und nur auf Konsens ausgerichtete Veranstaltung durchzuführen“. Vielmehr wolle er, dass innerhalb der Gemeinschaft der Muslime unterschiedliche Auffassungen ausgesprochen werden. „Wenn Sie sich die Teilnehmer anschauen, dann wissen Sie, dass es im Vorhinein sehr spannend war, wie das überhaupt gehen sollte. Es ist gut gelungen. Alle haben einander gut zugehört und am Schluss haben auf meine Frage alle gesagt, dass wir uns genau in dieser Zusammensetzung und auf dieser Grundlage jetzt auf den Weg machen und so weitermachen sollten.“ Renate Künast, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, begrüßte, was Schäuble „beim Aufbauen und Zustandekommen der Islamkonferenz gelungen ist“. Sie hätte sich Vergleichbares auch schon vom früheren Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) gewünscht. Künast fügte hinzu: „Wenn ein CDU-Bundesinnenminister am Rednerpult sagt, dass Muslime Teil unserer Gesellschaft sind, dass die Zeit der Einschätzung, sie seien Gastarbeiter, zu Ende ist, dann sind wir in der Gesellschaft ein Stück weitergekommen.“ Die FDP-Bundestagsabgeordnete Sibylle Laurischk forderte, den Bundestag beim Dialog mit den Muslimen nicht zu übergehen. Sie schlug vor, eine Enquête-Kommission des Bundestages zu Migration und Integration einzusetzen. Die DIK wird sich in den kommenden zwei bis drei Jahren mit drei übergeordneten Arbeitsbereichen befassen. Im Bereich „Deutsche Gesellschaftsordnung und Wertekonsens“ wird es unter anderem um die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie Erziehungsfragen gehen. Im Bereich „Religionsfragen im deutschen Verfassungsverständnis“ wird sich die DIK unter anderem mit Moscheenbau, der Ausbildung von Imamen an deutschen Hochschulen, Islamunterricht sowie Koedukation (z. B. gemeinsame Teilnahme von Jungen und Mädchen am Schwimm- und Sportunterricht) auseinandersetzen. Im Mittelpunkt des Arbeitsbereichs „Wirtschaft und Medien als Brücke“ steht die Bildungs- und Arbeitsmarktsituation muslimischer Jugendlicher, die Einstellungspolitik in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst sowie die mögliche Rolle türkischer und deutscher Medien beim Abbau von Vorurteilen. In einem weiteren Gesprächskreis „Sicherheit und Islamismus“ werden Fragen der inneren Sicherheit und islamistischer Extremismus behandelt. Die erste Arbeitssitzung wird am 8./9. November in Nürnberg stattfinden. vö Weitere Informationen: |
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| Kommentar zur Islam-Konferenz | ||
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Bundesinnenminister Schäuble ist – anders als manch einer gedacht hat – nicht „eingeknickt“. Anlässlich der ersten Deutschen Islam-Konferenz hat er der naheliegenden Versuchung widerstanden, aus dem Gespräch mit Vertretern der Muslime in Deutschland eine Belehrung in Sachen Grundgesetztreue zu machen. Nein, der in der Vergangenheit nicht immer für seine Dialogbereitschaft bekannte Innenminister hat den Muslimen in Deutschland ein ernst gemeintes Gesprächsangebot unterbreitet. Ernst gemeint, weil er seinen Gesprächspartnern mit Respekt vor ihren religiösen Überzeugungen und Traditionen und mit Anerkennung hinsichtlich ihrer wichtigen Rolle bei der Ausgestaltung der bundesrepublikanischen Gesellschaft begegnet ist. Auf dem Weg zu einer nicht nur faktischen, sondern auch gefühlten Einbürgerung der Muslime in Deutschland – im Sinne eines umfassenden Zugehörigkeitsgefühls – ist dies ein Meilenstein. Aber auch aus einer größeren integrationspolitischen Perspektive darf Schäubles Initiative – ebenso wie der zwei Monate zuvor einberufene Integrationsgipfel – als Paradigmenwechsel gelten. Noch vor wenigen Jahren wäre es einem führenden Mitglied der CDU absurd erschienen, von „deutschen Muslimen“ zu sprechen. Galten doch muslimische Arbeitsmigranten weithin als temporär geduldete Arbeitskräfte, deren Rückkehr ins Herkunftsland lediglich eine Frage der Zeit sei. Nicht umsonst hatte Wolfgang Schäuble noch Ende der 1990er Jahre die Kampagne gegen die doppelte Staatsbürgerschaft unterstützt. Es ist ein Zeichen zunehmender integrationspolitischer Reife, dass ein christdemokratischer Innenminister die vielen tausend Muslime, die aufgrund des geltenden Staatsangehörigkeitsgesetzes qua Geburt einen Doppelpass erhalten, als aktive Mitgestalter einer religiös vielfältigen Gesellschaft anspricht. Zur Lösung der anstehenden Herausforderungen wird symbolische Gipfelpolitik bei weitem nicht ausreichen. Der Umgang zwischen Mehrheitsgesellschaft und religiösen Minderheiten ist nach wie vor geprägt von Unwissenheit und Ignoranz – und zwar auf beiden Seiten. Eine Imam-Ausbildung an deutschen Universitäten wird diese Kluft nur bedingt überwinden können. Denn auch ein muslimischer Religionsunterricht an deutschen Schulen wird sich vorwiegend an Muslime richten. Vielmehr müsste bereits in der Schule der Dialog zwischen den Religionen eingeübt werden, nicht nur anlässlich von Feiertagen, sondern als fester Bestandteil des schulischen Lebens – im Unterricht, in Projektwochen und in der Elternarbeit. Respekt vor dem Anderen setzt Wissen voraus. Bundesinnenminister
Schäuble – selbst ein überzeugter Christ – scheint dies
erkannt zu haben. Hoffen wir, dass sein Beispiel „Schule macht“.
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| Kurzmeldungen - Deutschland | ||
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Türkische Gemeinde fordert mehr Migranten in Behörden Baden-Württemberg: Islamunterricht Ablehnung im Fall Aydin |
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| Deutschland: Debatte um Bleiberecht | ||
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In den seit Jahren andauernden Streit um ein Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge ist nun Bewegung gekommen (vgl. MuB 9/03). Die Innenminister von Bund und Ländern wollen sich auf ihrer Herbstkonferenz im November auf eine Altfallregelung verständigen. Umstritten sind weiterhin die Kriterien für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung. Duldung - Bei dem Status der Duldung
handelt es sich nicht um einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel, sondern
lediglich um die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung, solange diese
aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt
werden kann (§60a AufenthG). Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn
die Sicherheitslage im Herkunftsland auf Grund von Bürgerkriegen instabil
ist, dem Abzuschiebenden dort Folter droht oder es schlicht keine Rücktransportmöglichkeit
gibt. Fallen diese Hindernisse weg, muss der Betroffene kurzfristig mit seiner
Abschiebung rechnen. Geduldete befinden sich auch deshalb in einer äußerst
prekären Lage, weil sie in der Regel keine Arbeitserlaubnis erhalten und
somit auf staatliche Zuwendungen in Form von Lebensmittelscheinen und Taschengeld
angewiesen sind. Ferner sind sie von Integrationsprogrammen ausgeschlossen.
Duldungen sind zeitlich befristet, wobei die Dauer von wenigen Tagen bis zu sechs Monaten variieren kann. Sie können so lange erneuert werden, bis die Abschiebung erfolgt oder ein Aufenthaltstitel gewährt wird. Dies kann zum Phänomen so genannter Kettenduldungen führen, d. h. Personen leben jahrelang mit dem Status einer Duldung in Deutschland. Schätzungsweise 120.000 aller Geduldeten sind Langzeitgeduldete, die seit mindestens 5 Jahren in Deutschland leben. Durch das Zuwanderungsgesetz sollte diese Praxis beendet werden, in dem die Möglichkeit geschaffen wurde, nach 18 Monaten Duldung einen Aufenthaltstitel zu erlangen (§25 AufenthG). Bisher konnten jedoch nur wenige Personen von dieser Regelung profitieren. Die meisten Ausländerbehörden folgen einer restriktiven Gesetzesauslegung und verweigern die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis, wenn Identitätspapiere fehlen, oder verweisen auf die Möglichkeit, in einen sicheren Drittstaat auszureisen. Daher besteht zusätzlicher Regelungsbedarf, was SPD und Unionsparteien bereits in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten haben und im Evaluierungsbericht des Zuwanderungsgesetzes erneut bekräftigt wurde (vgl. MuB 7/06). Nach Angaben von Flüchtlingsorganisationen leben derzeit rund 200.000 Flüchtlinge seit mehreren Jahren mit einer so genannten Duldung in Deutschland (siehe Box); darunter etwa 120.000 seit mehr als fünf Jahren. Auf der nächsten Innenministerkonferenz (IMK) von Bund und Ländern Mitte November in Nürnberg soll zum Umgang mit jahrelang Geduldeten ein Beschluss gefasst werden. Auf Einladung von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) trafen sich Vertreter der Koalitionspartner am 22. September zu Vorgesprächen. Nach dem Treffen zeichnete sich eine Einigung auf ein Bleiberecht für diejenigen ab, die sich bereits seit mindestens sechs bis acht Jahren im Land aufhalten und arbeiten bzw. nur wegen des Aufenthaltsstatus nicht arbeiten können. Weitere Kriterien sind die Beherrschung der deutschen Sprache, ein erkennbarer Integrationswille sowie bei Familien der Schulbesuch der Kinder. Als Ausschlussgründe sollen Täuschungsversuche der Behörden zur Verhinderung einer Abschiebung, die Verübung von Straftaten oder der Kontakt zu extremistischen Organisationen gelten. Erteilt werden soll das Bleiberecht zunächst für zwei Jahre. Unionspolitiker wie Bundesinnenminister Schäuble hoben wiederholt die aus ihrer Sicht zentrale Bedeutung der Kinder hervor: „Jeder sieht doch, dass man Kinder, die hier geboren und zur Schule gegangen sind [...], nicht abschieben kann.“ Auch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Maria Böhmer (CDU) sprach sich für eine Bleiberechtsregelung aus: „Viele von ihnen sind beruflich und gesellschaftlich integriert, achten unser Rechts- und Wertesystem und haben Kinder, die hier zur Schule gehen. Diese Menschen, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht in ihre Heimat zurückgeführt werden können, brauchen jetzt eine tragfähige Bleiberechtsregelung.“ Die Forderung nach einem Bleiberecht stand auch im Zentrum der von Kirchen, Flüchtlingsorganisationen, Gewerkschaften und weiteren Verbänden organisierten diesjährigen Interkulturellen Woche und des Tags des Flüchtlings Ende September. Die Initiatoren forderten von der Innenministerkonferenz ein großzügiges Bleiberecht und kein „Placebo, mit dem man die Öffentlichkeit ruhigstellt“, wie es Pro-Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt formulierte. Der Deutsche Caritasverband (DCV) forderte, dass Geduldete bereits nach fünf Jahren in Deutschland ein Aufenthaltsrecht erhalten sollten. Für Familien, deren Kinder in Deutschland geboren wurden oder die bei der Einreise noch Kleinkinder waren, soll eine Aufenthaltsdauer von drei Jahren ausreichen. Ein verkürzter Mindestaufenthalt soll ebenfalls für alte, schwer kranke und behinderte Menschen sowie für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gelten. Traumatisierte Personen sollen ohne Mindestaufenthaltsdauer eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, so der DCV. Pro Asyl kritisierte, dass sich die aktuelle Debatte auf in Deutschland aufgewachsene Kinder konzentriere, und forderte, dass Alleinstehende, die seit Jahren in Deutschland leben, nicht von der Regelung ausgeschlossen werden. Sowohl Kirchen als auch Flüchtlingsorganisationen forderten ferner, dass Arbeitslosigkeit oder der Bezug ergänzender sozialer Hilfen nicht zum Ausschlusskriterium für eine Aufenthaltserlaubnis führen dürfe, da die Betroffenen aufgrund ihres Status zumeist vom Arbeitsmarkt, einer Ausbildung und anderen Integrationsmaßnahmen ausgeschlossen seien. Pro Asyl kritisierte auch die geplante Befristung des Bleiberechts auf zwei Jahre. Neben dem Land Berlin (vgl. MuB 7/06) hat nun auch die Stadt Frankfurt am Main im September in Erwartung einer Bleiberechtsregelung ein vorläufiges Abschiebeverbot beschlossen. Unklar ist jedoch, ob sich an der Abschiebepraxis der Frankfurter Ausländerbehörde tatsächlich etwas ändern wird, da diese landes- und bundesgesetzlichen Vorschriften unterliegt, auf die die Stadt keinen Einfluss hat. me Weitere Informationen: |
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| Deutschland: Neue Debatte über Umgang mit Rechtsextremismus | ||
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Die Erfolge der rechtsextremen Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) bei den Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern und den Kommunalwahlen in Berlin haben eine neue Debatte um ein Parteiverbotsverfahren hervorgerufen. Auch über die künftige Finanzierung von Programmen gegen Rechtsextremismus entbrannte ein Streit. Bei den Wahlen am 17. September konnte die NPD in Mecklenburg-Vorpommern einen Stimmenanteil von 7,3 % für sich verzeichnen. Damit ist die Fraktion künftig mit sechs Abgeordneten im Schweriner Landtag vertreten. In Berlin gelang der Partei mit insgesamt 2,6 % der Stimmen zwar nicht der Einzug in das Berliner Abgeordnetenhaus, wohl aber in vier von zwölf Bezirksverordnetenversammlungen (BVV). Dabei handelt es sich um die Bezirke Treptow-Köpenick, Neukölln, Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg, in denen die NPD mehr als 3% der Stimmen erhielt. Für den Einzug in eine BVV gilt nicht die 5%-Hürde des Abgeordnetenhauses. Erklärtes Ziel der Partei ist es, nun auch in westdeutsche Landesparlamente und in den Bundestag einzuziehen. Zudem kündigte der NPD-Vorsitzende Udo Voigt an, weiterhin gegen die „Überfremdung“ in Deutschland zu kämpfen und „soziale Beratungsstellen“ in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern einzurichten, etwa für Hartz-IV-Empfänger. In Sachsen und Brandenburg sitzen bereits rechtsextreme Fraktionen in den Landtagen. Insbesondere für ihre fremdenfeindlichen und antisemitischen Haltungen wird die NPD allgemein kritisiert. So propagiert die Partei in ihrem Programm und auf ihrer Homepage unverblümt Hetze gegen Ausländer: „Das Problem der Massenarbeitslosigkeit ist von dem Problem der Masseneinwanderung nicht zu trennen. Durch den unkontrollierten Zustrom von Ausländern kommt es unmittelbar zu einem Verdrängungswettbewerb auf dem Arbeitsmarkt, der zu Lasten der deutschen Arbeitnehmer geht. Dies ist eine der Hauptursachen für den Teufelskreis aus Arbeitslosigkeit und sozialer Verelendung in unserem Land.“ Ferner wird die „Ausgliederung der ausländischen Arbeitskräfte aus der deutschen Sozialversicherung und Abschiebung von Ausländern, die länger als drei Monate arbeitslos sind“, gefordert. Auch kommt es immer öfter zu Gewaltdelikten im Umfeld der NPD. Vor allem seit sie sich den so genannten „Freien Kameradschaften“ aus der Skinhead-Szene geöffnet hat, gibt es wieder vermehrt rassistische Übergriffe (vgl. MuB 3/06, 5/06). Bei einem Treffen in Berlin Anfang September sprachen SPD-Fraktionschef Peter Struck und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) über ein neues Verbotsverfahren, vertraten jedoch gegensätzliche Positionen. „Niemand kann ernsthaft behaupten, dass die NPD eine verfassungsgemäße Partei ist“, sagte Struck und sprach sich für ein erneutes Verbotsverfahren aus. Auch andere Spitzenpolitiker wie Gregor Gysi (Linkspartei) stellten sich hinter die Forderung. Schäuble sieht hingegen keine Chancen für ein Parteiverbot. Man solle „aus Schaden klug werden“, sagte Schäuble im Hinblick auf das gescheiterte Verfahren 2003. Damals waren die von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat getrennt eingebrachten Verbotsanträge an V-Mann-Verstrickungen des Bundesnachrichtendienstes und schließlich an der erforderlichen Zweidrittelmehrheit der Richterstimmen gescheitert. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) steht einem neuen Verfahren skeptisch gegenüber. Stattdessen gelte es, sich mit der NPD politisch auseinanderzusetzen. „Wir müssen die Menschen ermutigen, damit sie nicht auf einfache und populistische Parolen hereinfallen“, sagte die Kanzlerin. Nach den Vorgaben des Verfassungsgerichts müssten bei einem neuen Verfahren die V-Leute des Verfassungsschutzes über Jahre aus dem rechtsextremen Umfeld abgezogen werden. Grünen-Fraktionschefin Renate Künast warnte: „Diesen Informationsverlust können wir uns nicht erlauben.“ Der nordrhein-westfälische Innenminister Ingo Wolf (FDP) kritisierte Strucks Äußerung als einen „reflexartigen Vorschlag“. Ein Teil der NPD-Anhänger würde bei einem Verbot zu anderen rechtsextremen Organisationen wechseln und somit unkontrollierbar werden. Auch der Generalsekretär des Zentralrats der Juden Stephan Kramer sagte, mit einem NPD-Verbot sei „das Problem nicht gelöst“. Unter Experten ist eine Neuauflage des Verbotsantrags umstritten. Während der Staatsrechtler Hans Peter Bull einen neuerlichen Verbotsantrag für aussichtslos hält, äußerte sich sein Kollege Hans-Peter Schneider durchaus optimistisch: „Ein neuer Antrag, wenn er gut begründet und gut vorbereitet ist, wäre nicht ohne Erfolgschancen.“ Es gebe genügend Hinweise, dass die Partei und ihre Mitglieder Gewalt übten, z. B. gegen Migranten und politisch links eingestellte Menschen. Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz glaubt über genug Material zu verfügen, um die Verfassungsfeindlichkeit der NPD in einem neuen Verfahren zu beweisen. Die Verfassungsrichter selbst hatten seinerzeit darauf hingewiesen, dass die Einstellung des Verfahrens nichts über die Verfassungswidrigkeit der NPD aussage. Neben dem Verbotsverfahren wurde auch die Zukunft von staatlich geförderten Programmen gegen Rechtsextremismus zum Streitpunkt. Vor allem Vertreter der Beratungsstellen von Civitas und Entimon warnten vor einem Ende ihrer Arbeit durch ein neues Förderprogramm des Bundesfamilienministeriums. Das neue Förderprogramm ist für kommunale Präventionsarbeit gegen Rechtsextremismus gedacht und soll aus alten Projekten hervorgehen bzw. diese ganz ersetzen. Statt einer übergreifenden Beratungsarbeit könnten künftig nur noch zehn Kommunen pro Bundesland mit Geld für lokal begrenzte Initiativen rechnen. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) kritisierte dieses Vorhaben von Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) scharf. „Wir dürfen das Wissen und die Erfahrung der Initiativen gegen Rechtsextremismus nicht leichtfertig verspielen“, erklärte auch der stellvertretende sächsische Ministerpräsident Thomas Jurk (SPD). Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nannte die geplante Streichung „politisch kleinkariert“. Die vor Ort tätigen Initiativen müssten gesichert werden, verlangte auch Petra Pau (Linkspartei). Verdi-Chef Frank Bsirske forderte, die Mittel für den Kampf gegen den Rechtsextremismus generell zu erhöhen. chw Weitere Informationen: |
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| Kurzmeldungen - Europa | ||
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EU: Aufhebung der Grenzkontrollen verzögert sich Frankreich: Legalisierungskampagne Frankreich: Abkommen mit dem Senegal Frankreich: Proteste bei Abschiebung Niederlande: Rücktritte nach Schiphol-Brand |
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| EU: Streit im Umgang mit illegaler Migration | ||
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Zwischen den EU-Mitgliedstaaten wird erneut eine Debatte um die Verteilung der Kosten beim Grenzschutz und der Erstaufnahme von illegal eingereisten Migranten geführt. Gleichzeitig hält die illegale Migration auf dem Seeweg in Richtung der Kanarischen Inseln und im Mittelmeerraum an. Die spanische Regierung forderte weitere Unterstützung zur Bewältigung der humanitären Krise an den EU-Außengrenzen. Weiterhin Zustrom von Bootsflüchtlingen
Im September hielt die massive illegale Zuwanderung in Richtung der Kanarischen Inseln sowie an den Küsten der europäischen Mittelmeeranrainer weiterhin an (vgl. MuB 7/06). Anfang des Monats wurden innerhalb weniger Tage rund 2.500 so genannte Bootsflüchtlinge beim Versuch der illegalen Einreise aufgegriffen. Auch auf der italienischen Insel Lampedusa strandeten erneut hunderte Migranten. Ein Abflauen der starken Zuwanderung ist voraussichtlich erst bei einer Verschlechterung der Wetterbedingungen zu erwarten. Spanien begann unterdessen mit der Rückführung hunderter senegalesischer Migranten. Im Vorfeld der Abschiebungen war es zunächst zu Konflikten mit der senegalesischen Regierung über die Rücknahme der Senegalesen gekommen. Unterdessen sieht sich Griechenland massiven Vorwürfen beim Umgang mit undokumentierten Flüchtlingen ausgesetzt: Ende September wurde den griechischen Behörden vorgeworfen, dass sie etwa 40 Migranten vor der türkischen Küste ins Meer geworfen hätten. Mindestens sechs Migranten kamen ums Leben, drei weitere werden vermisst. Die griechische Regierung bestreitet die Vorwürfe der Überlebenden. Eine griechische sowie eine türkische Untersuchungskommission sollen den Vorfall nun prüfen. Die EU-Innen- und Justizminister führten auf einem informellen Treffen am 21. September im finnischen Tampere eine kontroverse Debatte über den Umgang mit illegalen Zuwanderern. Hauptstreitpunkt war die Lastenteilung bei der Sicherung der gemeinsamen Außengrenzen sowie bei der Aufnahme von Migranten und Flüchtlingen. Vor allem die spanische Regierung fordert seit langem eine stärkere Beteiligung der übrigen EU-Staaten. Auf der Sitzung legte die finnische Ratspräsidentschaft ein Diskussionspapier zum regionalen Ausgleich der Kosten vor, die den an den Außengrenzen gelegenen Mitgliedstaaten entstehen. Demnach sollte ein „wesentlicher Teil der tatsächlichen und überprüfbaren Kosten“ für Aufnahme, Registrierung, Unterhalt und mögliche Rückführung von undokumentierten Migranten und Asylbewerbern aus dem gemeinsamen EU-Haushalt finanziert werden. Pro aufgenommenem Migranten soll ein festzulegender Prozentsatz der Kosten finanziert werden. Dieses Modell würde dem auf „jeden Mitgliedstaat einwirkenden Einwanderungsdruck“ entsprechen. Eine zentrale Voraussetzung für die Kostenerstattung sei die biometrische Registrierung der Zuwanderer im Schengener Informationssystem (vgl. MuB 7/04). Der für Migrationsfragen zuständige EU-Kommissar Franco Frattini schlug die Nutzung von Geldern aus dem EU-Solidaritätsfonds vor. Dieser für Soforthilfe nach Naturkatastrophen vorgesehene Fonds könne für die Bewältigung weiterer Krisen ausgebaut werden. Die bisherigen Bemühungen, etwa die gemeinsamen Grenzschutzpatrouillen, seien unzureichend. Der EU-Kommissar schlug außerdem die Einrichtung von vier regionalen Zonen für künftige Patrouillen vor: die Kanarischen Inseln sowie das westliche, zentrale und östliche Mittelmeer. Diese würden jeweils von einer neuen Außenstelle der Grenzschutzagentur Frontex (vgl. MuB 9/03, 7/06) oder von vier nationalen Kommandozentren koordiniert werden. Regierungsvertreter Italiens, Maltas und Spaniens drängten sowohl im Vorfeld als auch während des Treffens auf weitere Unterstützung durch die EU-Partner. Der spanische Innenminister Alfredo Pérez Rubalcalba (PSOE, Sozialisten) betonte, dass Europa eine Mitverantwortung trage. Sein maltesischer Amtskollege Tonio Borg (PN, Konservative) wies darauf hin, dass noch kein konkretes Datum für die geplanten Patrouillen vor der libyschen Küste genannt wurde. Spaniens Justizminister Juan Fernando López Aguilar (PSOE) unterstrich, dass die EU noch jahrelang mit derartigen Migrationsströmen rechnen müsse: „Hunger, Armut, Verzweiflung und eine Lebenserwartung von nur 30 Jahren“ würden potenzielle Migranten in die Wohlstandsregion Europa treiben. Die nationalen Gesetzgebungen der Aufnahmeländer seien hingegen kein ausschlaggebender Faktor. Regierungsvertreter der Niederlande und Deutschlands kritisierten die spanische Einwanderungsgesetzgebung als kontraproduktiv. Die umfangreichen Legalisierungsprogramme (vgl. MuB 7/99, 7/00, 7/04, 5/05) und eine verhältnismäßig liberale Migrationspolitik hätten wesentlich zum Anstieg der illegalen Zuwanderung beigetragen. Sowohl der deutsche Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) als auch der die deutschen Bundesländer vertretende bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) sprachen sich gegen eine finanzielle Unterstützung der Mittelmeerländer aus. Vielmehr müsste die Eurodac-Datenbank konsequenter genutzt (vgl. MuB 5/99, 7/04), Frontex gestärkt und auf eine konsequente Rückführung gedrängt werden. Beckstein vertrat die Ansicht, dass eine Unterstützung aus EU-Geldern nur bei kleineren Ländern sinnvoll sei, nicht jedoch bei Spanien oder anderen Ländern mit hoher Wirtschaftskraft. Neben dem Lastenausgleich standen auch Verfahrensfragen auf der Tagesordnung des Treffens in Tampere. Dabei plädierte Innenminister Schäuble für die Beibehaltung des nationalen Vetorechts bei Fragen der Polizei- und Justizkooperation. Viele Mitgliedstaaten befürworten hingegen die Anwendung von Mehrheitsentscheidungen sowie eine Einbeziehung des Europäischen Parlaments in Fragen der europäischen Innenpolitik. Der Direktor der EU-Grenzschutzbehörde Frontex Ilkka Laitinen warf den Teilnehmern des Treffens in Tampere vor, dass seine Behörde nur unzureichend unterstützt werde. Wenige Tage nach der Sitzung forderten die Staats- und Regierungschefs von Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Portugal, Slowenien, Spanien und Zypern in einem gemeinsamen Brief an die Ratspräsidentschaft, das Thema der illegalen Einwanderung im Mittelmeerraum bei dem informellen EU-Gipfel am 20. Oktober im finnischen Lahti erneut auf die Tagesordnung zu setzen. Auch das Europäische Parlament sprach sich für einen europaweiten Finanzausgleich aus. Die „Teilung der Verantwortung und der finanziellen Belastung zwischen den Mitgliedstaaten“ müsse ein wesentlicher Bestandteil der gemeinsamen Einwanderungspolitik sein. Ein entsprechender Beschluss [P6_TA-PROV (2006)0386] wurde am 28. September mit 295 zu 271 Stimmen bei 14 Enthaltungen gefasst. sta Weitere Informationen: |
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| Kurzmeldungen - Welt | ||
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UN-Konferenz zu Migration und Entwicklung Usbekistan: Flüchtlinge kehren zurück |
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Schweiz: Verschärfung der Asyl- und Ausländergesetze (nur online/HTML verfügbar) |
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Für den Schweizer Arbeitsmarkt gelten künftig stärkere Zulassungsbeschränkungen. Asylsuchenden ohne Identitätspapiere droht die sofortige Ausweisung. Entsprechende Gesetzesänderungen wurden in einer Volksabstimmung mit mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen bestätigt. Das Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) und die EU kritisieren die neue Asylgesetzgebung. Die Schweizer Bevölkerung hat die von der bürgerlich-konservativen Regierung (Bundesrat) und vom Parlament (Nationalrat) im Dezember letzten Jahres beschlossene Ausländer- und Asylgesetzgebung bestätigt (vgl. MuB 9/05). Allerdings nahm weniger als die Hälfte (48 %) der Eidgenossen an der Volksabstimmung vom 24. September teil. Davon befürworteten rund 68 % die harte Linie von Justizminister Christoph Blocher (Schweizerische Volkspartei – SVP) in der Ausländer- und Asylgesetzgebung. Zu der Volksabstimmung kam es, weil sechs Parteien (Sozialdemokratische Partei, Grüne, Christlichsoziale Partei, Evangelische Volkspartei, Partei der Arbeiter und die Reformpartei) sowie zahlreiche Verbände und Organisationen (u. a. Gewerkschaftsbund, Attac, Pro Familia, Caritas, Terre des Hommes, Kinderhilfe, Amnesty International) gegen die neuen Regelungen protestiert hatten. Sie schlossen sich zu so genannten Referendumskomitees zu-sammen und initiierten gemeinsam die Volksabstimmung. Sie wollten so die Gesetze per Volksentscheid verhindern (vgl. MuB 4/06). Mit dem neuen Ausländergesetz will die Regierung vorrangig den Zugang von Personen zum schweizerischen Arbeitsmarkt aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EU-Länder sowie Liechtenstein, Island, Norwegen, Schweiz) steuern. Das revidierte Asylgesetz der Schweiz ist – trotz sinkender Asylzahlen (2003: 20.810; 2004: 14.250; 2005: 10.060) – künftig eines der härtesten Europas. Ausländergesetz (AuG): Mit dem neuen Ausländergesetz passt sich die Schweiz dem europäischen Trend einer stärkeren Auswahl der Zuwanderer in den Arbeitsmarkt an. Ähnlich dem französischen Modell der ausgewählten Zuwanderung (vgl. MuB 4/06) soll nur noch „Führungskräften, Spezialisten und anderen qualifizierten Arbeitskräften“ eine Zulassung zum Schweizer Arbeitsmarkt erteilt werden, sofern dies im „Interesse der Gesamtwirtschaft“ ist. Die Bewegungsfreiheit in der Schweiz sowie der Familiennachzug für einmal zugelassene Personen werden mit dem Gesetz erweitert und kantonsübergreifend vereinheitlicht. Allerdings fordert das Gesetz stärkere Integrationsbemühungen für die zugelassenen Ausländer und ihre Familien als bisher. So kann eine Aufenthaltsbewilligung mit dem verpflichtenden Besuch von Sprach- und Integrationskursen verbunden werden. Verstöße gegen die neuen Regelungen sollen in Zukunft härter sanktioniert werden, um Missbrauch zu verhindern. Die Regierung erklärte, das bisherige Gesetz sei veraltet und entspreche trotz mehrerer Anpassungen nicht mehr den aktuellen Bedürfnissen. Durch das neue Gesetz würde vor allem die Integration von Ausländern verbessert und zudem eine „konsequente Bekämpfung von Missbräuchen“ ermöglicht. Das neue Ausländergesetz soll voraussichtlich zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Die Referendumskomitees bezeichneten das neue Ausländergesetz als „diskriminierend“ und „willkürlich“. Nichteuropäer würden nur noch in Ausnahmefällen eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung. Asylgesetz (AsylG): Dem revidierten Asylgesetz entsprechend müssen Asylsuchende künftig innerhalb von 48 Stunden einen gültigen Pass oder Personalausweis vorlegen, um sicherzugehen, dass die Behörden den Antrag bearbeiten. Lediglich Personen, die aufgrund von Verfolgung aus ihrem Heimatstaat flüchten mussten oder keine Papiere von ihrem Herkunftsland erhalten haben, werden in solchen Fällen nicht umgehend abgewiesen. Ihre „Flüchtlingseigenschaft“ wird in einem beschleunigten Verfahren geprüft. Abgelehnte Asylbewerber erhalten künftig keine Sozialhilfe mehr, sondern lediglich Nothilfe. Diese beschränkt sich in der Regel auf die Unterbringung in von den Kantonen bereitgestellten Unterkünften, Verpflegung und medizinische Notversorgung. Abgelehnte Asylbewerber sollen so zur Ausreise bewegt werden. Zusätzlich wurden die Zwangsmaßnahmen der Behörden zur Ausweisung und Abschiebung von Asylsuchenden verstärkt. Die gesetzlich legitimierte Dauer der Beuge- und Abschiebehaft wurde mehr als verdoppelt und kann nun insgesamt maximal 24 Monate betragen. Vorläufig aufgenommene Personen, die aufgrund von Bürgerkriegen oder Naturkatastrophen nicht abgewiesen werden können, sollen künftig einen erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt und die Möglichkeit des Familiennachzugs eingeräumt bekommen. Eine neue Härtefallregelung ermöglicht es den Kantonen, gut integrierten Personen unabhängig vom Stand des Asylverfahrens eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen. Einige Teile des revidierten Asylgesetzes sollen bereits zum 1. Januar 2007, die übrigen im darauf folgenden Jahr in Kraft treten. Mit der Revision des Gesetzes soll das Missbrauchspotential im Asylwesen konsequent bekämpft werden. Die Referendumskomitees kritisierten das Gesetz als unmenschlich, teuer und ineffektiv. „Verfolgte und Gefolterte“ würden künftig als Asylmissbraucher behandelt und Minderjährige „unschuldig in Beugehaft“ genommen. Die Gesetzgegner fürchten um den Grundsatz „Im Zweifel für den Gefährdeten“. Der für Migrationsfragen zuständige EU-Kommissar Franco Frattini kritisierte die neue Asylgesetzgebung der Schweiz als mit EU-Standards unvereinbar. Kein EU-Land dürfe Asylanträge einfach ignorieren, wenn der Antragsteller keine Identitätspapiere vorweisen könne. Dies betrifft die Schweiz insofern, als dass voraussichtlich 2008 ihr Beitritt zum Dubliner Abkommen der EU ansteht, das die Aufteilung der Asylbewerber in Europa regelt. Vor allem die fehlende Koordination des Gesetzes mit der EU stieß auf Kritik. Verschiedene EU-Experten befürchten einen erneuten Wettlauf um die härtesten Asylregelungen. Auch das UN-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) kritisierte das neue Asylgesetz als eines der härtesten in Europa. Das Hochkommissariat fürchtet, dass die Genfer Flüchtlingskonvention und die Menschenrechtskonventionen missachtet würden. Gerade traumatisierte Gewaltopfer seien oft nicht imstande, über ihre Erlebnisse und Fluchtgründe sofort zu sprechen. Daher forderte das UNHCR die Schweizer Behörden auf, in jedem Fall auf die Einhaltung der Konventionen zu achten. Auch Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und Human Rights Watch schlossen sich der Kritik an. th Weitere Informationen: |
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Österreich: Diskussion um Pflegekräfte aus neuen EU-Staaten (nur online/HTML verfügbar) |
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In Österreich gibt es eine neue Debatte um Pflegekräfte aus den neuen EU-Staaten. Diese entwickelte sich im Wahlkampf zu den Parlamentswahlen am 1. Oktober, aus dem die sozialdemokratische SPÖ als Wahlsieger hervorging. In Österreich ist der Zugang zum Arbeitsmarkt für Personen aus den ostmitteleuropäischen EU-Staaten noch bis mindestens 2009 beschränkt (vgl. MuB 3/04, 2/06). In der aktuellen Debatte wurde insbesondere die Anwesenheit von rund 40.000 irregulären Pflegekräften aus Ostmitteleuropa thematisiert. Die meisten von ihnen stammen aus der Slowakei. Üblicherweise verbringen sie 14 Tage im Haushalt der pflegebedürftigen Person und werden dann rotierend von einer anderen Pflegerin abgelöst. Die Bezahlung beträgt im Schnitt 600 Euro pro Monat bzw. etwas weniger als 2 Euro pro Arbeitsstunde. Im Sommer 2006 waren mehrere Familien wegen der Beschäftigung solcher Pflegekräfte angezeigt worden. Auch wurde mindestens ein Fall aus Regierungskreisen bekannt, wo im erweiterten Familienkreis eine irreguläre Pflegekraft in Anspruch genommen wurde. In der vom Wahlkampf geprägten Debatte über das weitere Vorgehen plädierte der bisherige Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Bartenstein (ÖVP) für eine teilweise Öffnung des Arbeitsmarktes. Pflegekräfte aus neuen EU-Mitgliedstaaten sollten ab sofort von den bis 2009 (bzw. 2011) geltenden Übergangsbestimmungen ausgenommen werden. Unterstützung fand er beim Ministerpräsidenten (Landeshauptmann) von Niederösterreich Erwin Pröll (ÖVP). Dieser plädierte darüber hinaus für eine Liberalisierung für Beschäftigte im Gastgewerbe. Ungelöst bliebe dabei allerdings der Umstand, dass auch reguläre ausländische Pflegekräfte in Österreich legal nicht zu 2 Euro pro Stunde beschäftigt werden dürfen, weil dies weit unter den nach Kollektivvertrag geltenden Mindestlöhnen liegt. Im Gegensatz dazu forderte die sozialdemokratische Opposition „Sonderquoten“ für Pflegekräfte. Rechtlich stellte sich bei diesem Vorschlag allerdings das Problem, dass Bürger neuer EU-Staaten seit Mai 2004 nicht mehr unter das quotengesteuerte Zuwanderungsregime fallen. Vehement gegen jede Liberalisierung der Zuwanderung und Beschäftigung von Pflegekräften sprachen sich sowohl die bisherige Sozialministerin Ursula Haubner (BZÖ) als auch die oppositionelle Rechtspartei FPÖ aus. Wegen des Wahlkampfes und der erfolgten Auflösung des Parlaments kam es während der Monate August und September weder zu entsprechenden Gesetzesinitiativen noch zu einer Neuregelung. Wirtschafts- und Arbeitsminister Bartenstein ließ die zuständigen Behörden allerdings wissen, dass Personen, die irreguläre Pflegekräfte beschäftigen, derzeit trotz unverändert geltender Gesetzeslage nicht bestraft werden sollten. rm |
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4. Berliner Tage des Interkulturellen Dialogs / InterDialogPreis
/ InterDialogFest |
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