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Deutschland: Verschärfung des Ausländerrechts geplant (Langfassung, nur online verfügbar) |
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Das Bundesinnenministerium will die anstehende Umsetzung von EU-Richtlinien dazu nutzen, das Ausländerrecht zu verschärfen. Eine Arbeitsgruppe von Union und SPD erarbeitet derzeit einen Gesetzentwurf, der noch dieses Jahr vorgelegt werden soll. Auf die ursprünglich vorgesehene Erleichterung der Einwanderung Hochqualifizierter will die Bundesregierung offenbar doch verzichten. Ausländische Studierende sollen bei ihrer Einreise zunächst nur noch eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr und nicht mehr wie bisher für zwei Jahre erhalten. Damit müssten sie sich häufiger bei den Behörden melden. Außerdem sollen künftig auch Personen sicherheitsüberprüft werden, die für ausländische Studierende bürgen. Die Koalition will damit die Konsequenzen aus den gescheiterten Kofferbomben-Anschlägen von Anfang August ziehen (vgl. MuB 7/06). Über die Bürgen der mutmaßlichen Attentäter lagen den Behörden offenbar sicherheitsrelevante Informationen vor, so dass bei einer entsprechenden Überprüfung die Einreise der beiden Täter vermutlich nicht erlaubt worden wäre. Außerdem ist vorgesehen, die Daten von Visa-Antragstellern nicht mehr nach zehn Jahren zu löschen, sondern die mögliche Speicherdauer auf bis zu 20 Jahre zu verlängern. Uneinigkeit zwischen SPD und Union herrscht bei der Altersgrenze für den Nachzug von Ehepartnern. Während die Union dafür plädiert, den Nachzug nur dann zu erlauben, wenn der Ehepartner mindestens 21 Jahre alt ist, hält der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Dieter Wiefelspütz dies für verfassungswidrig. Die ursprünglich geplante Erleichterung der Einwanderung Hochqualifizierter soll nicht umgesetzt werden. Derzeit erhalten ausländische Hochqualifizierte erst ab einem Jahreseinkommen von mindestens 85.000 Euro bei ihrer Einreise eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis. Die geringe Zahl von rund 900 Hochqualifizierten, die im Jahr 2005 einwanderten, wurde nicht zuletzt auf diese Hürde zurückgeführt. Deshalb war vorgeschlagen worden, diese Einkommensgrenze gerade für jüngere Einwanderer auf 63.000 Euro zu senken (vgl. MuB 7/06). Weiterhin unklar ist, wer von den rund 200.000 geduldeten Ausländern von einer Bleiberechtsregelung profitieren wird, die die Innenminister von Bund und Ländern bei ihrer Konferenz im November beschließen wollen (vgl. MuB 7/06). Neben der Mindestaufenthaltsdauer ist auch offen, bei welchen verübten Straftaten keine Aufenthaltserlaubnis gewährt werden soll, bis zu welchem Stichtag Geduldete einen Arbeitsplatz nachweisen müssen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, und welche Sozialleistungen Ausländer mit Bleiberecht erhalten sollen. Zwischen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) ist ferner umstritten, ob ein Arbeitsplatz die Voraussetzung für eine Aufenthaltserlaubnis oder ob die Aufenthaltserlaubnis Voraussetzung für die Aufnahme einer Beschäftigung sein soll. Schäuble plädiert generell für einen erleichterten Arbeitsmarktzugang für Geduldete. Müntefering befürchtet für diesen Fall jedoch die Herausbildung eines Niedriglohnsektors, da Geduldete unter Druck stünden, für den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis einen Arbeitsplatz nachzuweisen. vö |
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| Deutschland: Ausbildungsoffensive für jugendliche Migranten | ||
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Die Ausbildung von Migranten soll mit einer Offensive besonders gefördert werden. Mitte Oktober fand ein Treffen der Partner des Pakts für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs statt, an dem auch die Bundesintegrationsbeauftragte Maria Böhmer teilnahm. In einer gemeinsamen Erklärung hieß es anschließend, die Integration junger Menschen mit Migrationshintergrund solle zu einem Schwerpunkt der Bemühungen gemacht werden. Mitte 2004 unterzeichneten die Bundesregierung und Vertreter der wichtigsten Wirtschaftsverbände einen „Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland“, dessen zentrales Element die Ausbildungsoffensive ist. Sie hat zum Ziel „die Ausbildungsplatzsituation nachhaltig zu verbessern“ und nutzt verschiedene Steuerungsinstrumente, z. B. Förderprogramme und Ausbildungskampagnen. Ein Schwerpunkt der Ausbildungsoffensive liegt bei Jugendlichen ausländischer Herkunft. Dies machte auch eine gemeinsame Erklärung der Partner des Ausbildungspakts und der Integrationsbeauftragten bei ihrem Treffen deutlich. Die Bundesintegrationsbeauftragte Maria Böhmer (CDU) machte auf die äußerst kritische (Aus-)Bildungssituation insbesondere von ausländischen Jugendlichen aufmerksam: 44 % von ihnen besuchten die Hauptschule, im Vergleich zu 19 % unter deutschen Schülern, 17 % von ihnen verließen die Schule ohne Abschluss (8,5 % bei deutschen Schülern) und ihr Anteil an allen Auszubildenden sank von 9,8 % (1994) auf 4,4 % (2005). In der Erklärung heißt es: „Besorgniserregend ist die Tatsache, dass 41 % der Altersgruppe der 25- bis unter 35-Jährigen in der Bevölkerung mit Migrationshintergrund keinen beruflichen Bildungsabschluss haben (Personen ohne Migrationshintergrund 15 %).“ Die Ergebnisse der PISA-Studie hätten gezeigt, dass rund 25 % aller Schüler hinsichtlich ihrer Aussichten auf beruflichen Erfolg als Risikogruppe gelten müssten, bei den Jugendlichen mit Migrationshintergrund seien es rund 40 %. Jugendliche der zweiten Generation, von denen ein Elternteil oder beide Eltern im Ausland, die Jugendlichen selbst aber in Deutschland geboren wurden, schneiden oft schlechter ab als selbst zugewanderte Jugendliche. Um die Ausbildungsreife der Jugendlichen zu gewährleisten, sehen die Paktpartner in frühkindlicher Förderung einen zentralen Punkt. Hier sollten obligatorische und möglichst beitragsfreie Bildungsangebote sowie systematische Sprachförderung geschaffen werden. Ferner soll die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Betrieben verstärkt werden, um den Übergang von der Schule in die Berufsausbildung zu verbessern. Die Erklärung enthält Appelle an verschiedene gesellschaftliche Akteure (Schule, Betriebe, Migrantenorganisationen, Behörden) und beurteilt die Wirksamkeit bisher eingesetzter Programme. Derzeit gibt es rund 50.000 Jugendliche, die auf der Suche nach einer Lehrstelle noch nicht vermittelt werden konnten. Nachvermittlungsaktionen sollen nun dafür sorgen, dass alle bisher unvermittelten Ausbildungsbewerber ein Angebot erhalten, so die Bundesregierung. as Weitere Informationen: |
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| Kurzmeldungen - Deutschland | ||
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Kein Elterngeld für Flüchtlinge Union fordert Sprachtest im Kindergarten Pro Asyl fordert Abschiebestopp für Äthiopier Hamburg: Staatsvertrag mit Muslimen |
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| Deutschland: Rechte Gewalt nimmt zu | ||
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Die Zahl der rechtsextremistisch motivierten Straftaten in Deutschland steigt weiter an. Vertreter der Opposition, der Polizei und von Nichtregierungsorganisationen fordern die Regierung auf zu handeln. Über den Umgang mit rechtsextremistischer Kriminalität hatte es in diesem Jahr bereits mehrfach politische Auseinandersetzungen gegeben (vgl. MuB 5/06, 8/06). Nach den Mitte Oktober veröffentlichten vorläufigen Statistiken des Bundeskriminalamtes (BKA) für 2006 wurden von Januar bis Ende August insgesamt fast 8.000 rechtsextrem motivierte Straftaten registriert. Das entspricht einem Anstieg um 20 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (rund 6.600 Delikte). Die vorläufigen Zahlen gehen aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf monatliche parlamentarische Anfragen der Linkspartei hervor. Die endgültigen Zahlen, so räumt das Ministerium ein, dürften noch höher liegen, da die Polizei in der Regel viele Fälle nachmeldet. Experten kritisieren, die Kriminalstatistiken lieferten keine wissenschaftlich belastbaren Daten. Sie bildeten das Dunkelfeld nicht mit ab, sondern wiesen nur angezeigte Straftaten aus. Außerdem führten oft kleine Änderungen in den Regelungen zur Datenerhebung zu einem Anstieg oder Sinken von registrierten Straftaten. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) forderte die Politik zum Handeln auf. Ihr Vorsitzender Konrad Freiberg kritisierte die Streichung wichtiger Gelder für Jugendprojekte. Freiberg betonte: „Das konsequente Einschreiten der Polizei kann nicht die Defizite der verheerenden Kürzungspolitik in Bund, Ländern und Kommunen reparieren.“ Die demokratischen Parteien und die Justiz müssten „mit aller Entschiedenheit“ gegen Rechtsextremismus auftreten, forderte CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla. SPD-Fraktionschef Peter Struck sagte, er sehe die Zahlen mit „großer Besorgnis“. Struck bekräftigte, die Chancen für ein erneutes NPD-Verbotsverfahren müssten geprüft werden (vgl. MuB 8/06). Bei SPD und Linkspartei wurden Forderungen nach einem „Demokratiegipfel“ laut. Nach dem Vorbild des Integrationsgipfels sollen demokratische Parteien, Glaubensgemeinschaften, Gewerkschaften, Verbände und Vereine eine Strategie gegen den Rechtsextremismus entwickeln. Der Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland Stephan Kramer unterstützte diese Forderung. Bei FDP, Union und Grünen stieß die Idee eines Gipfels dagegen auf Kritik. Nach Ansicht der Vorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen Claudia Roth sollte die Regierung statt „Gipfelei“ die Förderung zivilgesellschaftlicher Projekte gegen Rechts sicherstellen. Für den FDP-Innenexperten Max Stadler ergäbe ein Demokratiegipfel nur Sinn, wenn er nachhaltige politische Aufklärung befördere. Petra Pau (Linkspartei) regte zudem die Bildung einer „unabhängigen Beobachtungsstelle Rechtsextremismus“ an. Im Streit um die finanzielle Förderung von Programmen gegen Rechtsextremismus zeichnet sich unterdessen eine Einigung zwischen Union und SPD ab. So hat das Bundesfamilienministerium in den Verhandlungen zugesichert, dass die Vergabe der 19 Mio. Euro Fördermittel zügiger als vorgesehen erfolgen soll. Damit wäre eine nahtlose Weiterfinanzierung von Projekten möglich, deren Förderung zum Jahresende ausläuft. Auch hat sich die Koalition darauf verständigt, dass entgegen ursprünglicher Absichten nicht ausschließlich die Kommunen Anträge für Projekte stellen können, sondern wie bisher auch freie Träger. Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt beschloss ein Aktionsprogramm gegen Rechtsextremismus unter dem Motto „Hingucken! Für ein demokratisches und tolerantes Sachsen-Anhalt“. Heftigen Streit löste ein Urteil zu Anti-Nazi-Symbolen aus. So vertrat das Landgericht Stuttgart gegenüber einem Versandhändler Ende September die Auffassung, dass das Zeigen eines Hakenkreuzes unabhängig von der Absicht des Trägers strafbar ist, auch wenn das Symbol durchgestrichen wird (Az.: 18KLs 4Js 63331/09). In der Vergangenheit hatten ähnliche Urteile gegen Träger von Anti-Nazi-Symbolen Aufsehen erregt, die etwa im Umfeld von Demonstrationen angezeigt worden waren. Bundesweit stieß auch das jüngste Urteil auf Kritik. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) erwägt nun eine Änderung des Strafgesetzbuchs. Sie werde verhindern, dass das Tragen durchgestrichener Hakenkreuze weiter bestraft werden kann. chw Weitere Informationen: |
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| Europa / Welt: Debatte um Schleier und Kopftuch setzt sich fort | ||
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In Deutschland, Großbritannien und Italien setzt sich die Debatte um das Tragen muslimischer Kopftücher bzw. Schleier fort (vgl. MuB 6/06). Das Kopftuch ist seit einigen Jahren ein zentraler Streitpunkt in vielen Ländern Europas und der Welt. In mehreren Staaten, darunter Frankreich (vgl. MuB 7/04) und Deutschland (vgl. MuB 9/03), gibt es eigene gesetzliche Bestimmungen. Deutschland: In Deutschland sorgte ein Aufruf türkischstämmiger Bundestagsabgeordneter für Aufsehen. In einem Zeitungsinterview hatten Ekin Deligöz (Bündnis 90/Die Grünen), Lale Akgün (SPD) und Mehmet Daimagüler (FDP) Mitte Oktober die Musliminnen in Deutschland dazu aufgerufen, das Kopftuch als Zeichen ihrer Integrationsbereitschaft abzulegen. Das Kopftuch diene der Abgrenzung von der deutschen Kultur und werde als Symbol der Frauenunterdrückung empfunden, sagten die Abgeordneten. Daraufhin kam es in Deutschland und in der Türkei zu heftigen Reaktionen aus konservativen islamischen Kreisen. Die zwei Politikerinnen erhielten zahlreiche beleidigende Briefe. Deligöz erhielt sogar Morddrohungen und wurde daraufhin unter Personenschutz gestellt. Muslimische Verbände in Deutschland solidarisierten sich mit der Politikerin, unterstrichen aber, dass sie im Hinblick auf das Kopftuch anderer Meinung sind. Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime Axel Ayyub Köhler sagte: „Ich rufe die Muslime in Deutschland dazu auf, sich schützend vor diese Frau zu stellen.“ Ähnlich äußerte sich Oguz Ücüncü, Generalsekretär der islamistischen Organisation Milli Görüs: „Ich bin deutlich anderer Meinung als Frau Deligöz. Aber in einer Demokratie müssen alle solidarisch füreinander einstehen.“ Auch Spitzenpolitiker wie Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) verurteilten die Morddrohungen „als einen schwerwiegenden Angriff auf zentrale Werte der deutschen Verfassung“. Unterdessen entschied die CDU/SPD-geführte Landesregierung von Schleswig-Holstein, das geplante Kopftuch-Verbot nicht in das neue Schulgesetz aufzunehmen. Muslimischen Lehrerinnen ist es weiterhin grundsätzlich gestattet, ein Kopftuch zu tragen. Damit sind auch christliche Symbole in Schulen weiter erlaubt. Dies ist möglicherweise eine Reaktion auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart, das das baden-württembergische Kopftuchverbot für unrechtmäßig erklärt hatte (vgl. MuB 6/06). Zu überraschenden Ergebnissen kam die Ende September veröffentlichte Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) „Das Kopftuch - Entschleierung eines Symbols“. Die Ergebnisse der Studie widersprechen der weit verbreiteten Annahme, das Kopftuch stehe für die Unterdrückung der Frau. Mit Ausnahme der Religion seien die Einstellungen Kopftuch tragender Frauen zu wichtigen Lebensbereichen wie Partnerschaft, finanzielle Sicherheit oder der Wichtigkeit von Kindern durchaus vergleichbar mit jenen der deutschen Mehrheitsgesellschaft. Die Autoren der Studie schlussfolgern, die deutsche Gesellschaft müsse sich darauf einstellen, „dass die Kopftuch tragenden Frauen ein Teil dieser Gesellschaft sind“, da die Mehrheit dieser Frauen entweder schon hier geboren ist oder seit langem in Deutschland lebt. Großbritannien: Auch in Großbritannien gibt es seit Anfang Oktober eine ähnliche Debatte. Allerdings steht hier nicht das muslimische Kopftuch, sondern die vollkommene Verschleierung muslimischer Frauen im Zentrum der Diskussion. Ausgangspunkt war eine Kolumne des ehemaligen Außenministers Jack Straw (Labour) in einer Lokalzeitung seines Wahlkreises. Darin schildert er Gespräche mit Wählerinnen, die so verhüllt waren, dass nur die Augen erkennbar waren. Straw berichtet, wie er eine Muslimin bat, den Schleier abzunehmen, damit er während der Unterhaltung ihren Gesichtsausdruck sehen könne. Die Kolumne löste heftige Reaktionen von Anhängern des fundamentalistischen Islams aus. Straw verteidigte seine Position und forderte muslimische Frauen in Großbritannien auf, keinen Schleier mehr zu tragen. Die Verschleierung würde die Beziehungen von Menschen erschweren, da sie „eine sichtbare Bekundung der Trennung und der Unterschiedlichkeit“ sei, erklärte der Politiker. Etliche Prominente stellten sich hinter Straw, darunter auch Premierminister Tony Blair (Labour) und der islamkritische Schriftsteller Salman Rushdie. Italien: In einer Reaktion auf die Debatte in Großbritannien forderte der italienische Regierungschef Romano Prodi (parteilos) Mitte Oktober die in Italien lebenden Musliminnen auf, nur solche Schleier zu tragen, die das Gesicht nicht verbergen. „Wenn sie den Schleier tragen wollen, ist es in Ordnung, man muss ihr Gesicht aber sehen können“, sagte Prodi. Gleichzeitig betonte er, dass ihm die Integration von Ausländern am Herzen liege. Islamische Welt: Die Diskussion um das Tragen von Kopftüchern bzw. Schleiern ist nicht auf Europa beschränkt. In der islamischen Welt gibt es hierzu ebenfalls Diskussionen, auch innerhalb der Glaubensgemeinschaft. In Tunesien, wo das Tragen eines Schleiers in öffentlichen Gebäuden schon seit Beginn der 1990er Jahre untersagt ist, begann im Oktober eine von der Regierung durchgeführte Kampagne gegen das Tragen des islamischen Schleiers in der Öffentlichkeit. In Ägypten empfahl im Oktober Großmufti Ali Gomaa den Frauen, ihre Gesichter nicht zu verhüllen. Muslime sollten Extreme vermeiden und sich für einen Weg der Mitte entscheiden, erklärte Gomaa. Zuvor hatte die Kairoer Helwan-Universität angekündigt, keine schwarz verhüllten Studentinnen mehr in ihrem Wohnheim aufzunehmen, da Terroristen in anderen Ländern schon Frauengewänder und Schleier als Verkleidung benutzt hatten. me Weitere Informationen: |
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| Kurzmeldungen - Europa | ||
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Großbritannien: Ein Drittel scheitert am Einbürgerungstest Italien: Lampedusa weiter Hauptziel Dänemark: Neue Mohammed-Provokationen Neuer Kurs in EU-Einwanderungspolitik EU-Parlament fordert Not-Fonds EU/USA: Passagierdatenaustausch |
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| Länderprofil: Spanien | ||
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Spanien ist innerhalb weniger Jahrzehnte von einem traditionellen Auswanderungsland zu einem der wichtigsten Einwanderungsländer in Europa geworden. Die Auswanderung nach Lateinamerika und in den 1960er und 1970er Jahren in die europäischen Staaten war mit dem Anwerbestopp 1973/74 drastisch zurückgegangen. Stattdessen setzte langsam eine Zuwanderung nach Spanien ein, die seit Ende der 1990er Jahre drastisch anwuchs. Ende 2005 lag die Zahl der vergebenen Aufenthaltstitel bereits bei rund 2,7 Mio. Auf der Basis der kommunalen Melderegister (padrón municipal) ist der Umfang der ausländischen Wohnbevölkerung für den 1. Januar 2005 sogar mit rund 3,7 Mio. Personen anzusetzen (siehe Grafik). Ausländer stellten demnach zu Beginn des Jahres 2005 rund 8,5 % der Bevölkerung von 44,1 Mio. Menschen insgesamt. Die heutige sozialistische Regierung bemüht sich seit dem erneuten Regierungswechsel 2004 um einen liberaleren und an mehr Konsens orientierten Umgang mit dem Thema Einwanderung. Das Gesetz blieb unverändert, aber die Regierung erließ Ende 2004 eine neue, liberalere Ausführungsverordnung. Diese sieht eine stärkere Betonung legaler, an Arbeitsaufnahme gebundener Einreisemöglichkeiten vor. Zudem fand 2005 eine Legalisierungsaktion für Zuwanderer statt, die ohne Aufenthaltsstatus im Land lebten. Es wurden über 691.000 Anträge gestellt und 577.000 positive Entscheidungen gefällt. Damit handelte es sich um die mit Abstand umfangreichste Legalisierungsmaßnahme in Europa. Neu ist die Einrichtung eines Integrationsfonds (2005: 120 Mio.; 2006: 182 Mio. Euro), der den autonomen Gemeinschaften und den Kommunen zugute kommt. Aus ihm sollen Maßnahmen zur Aufnahme und Integration von Einwanderern sowie speziell zur schulischen Erziehung von jugendlichen Migranten gefördert werden. Zudem wurde im Juni 2006 ein umfassender „Strategischer Plan zur bürgerlichen und sozialen Integration von Einwanderern“ (Plan Estratégico de Ciudadanía e Integración) für die Jahre 2006-2009 vorgelegt, der mit 2 Mrd. Euro dotiert sein soll. Flucht und Asyl: Asyl hat in Spanien nie eine besonders große Rolle gespielt. Das 1984 verabschiedete Asylgesetz wurde 1994 reformiert und an die europäischen Verträge von Schengen und Dublin angepasst. Seitdem gibt es in Spanien ein Vorverfahren bei der Prüfung von Asylanträgen, um offenkundig missbräuchliche oder unbegründete Anträge vom Verfahren auszuschließen. Die geringe Attraktivität als Asylland könnte zum Teil damit zusammenhängen, dass es angesichts geringer Anerkennungsquoten für Flüchtlinge einfacher erscheinen konnte, nach der Einreise keinen Asylantrag zu stellen, sondern „unterzutauchen“ und später den Weg zum Aufenthaltsrecht über eine Regularisierung zu suchen. Gegenwärtig liegen die Zahlen bei etwas mehr als 5.500 Antragstellern pro Jahr, wobei seit einigen Jahren Asylbewerber aus Nigeria die größte Gruppe stellen. Staatsbürgerschaft: Das spanische Staatsbürgerschaftsrecht ist in den letzten Jahren mehrfach verändert worden (1982, 1990, 1995, 2002). Die Änderungen bezogen sich vor allem auf Personen, die einmal Spanier gewesen waren oder von diesen abstammen. Ihnen sollte der Wiedererwerb der Staatsbürgerschaft und damit die (Re-)Integration erleichtert werden. Entsprechend der historischen Verbindungen werden Lateinamerikaner bei der Einbürgerung bevorzugt. Sie müssen statt der üblichen zehn Jahre nur zwei Jahre Aufenthalt nachweisen. Doppelte Staatsbürgerschaft ist nach der in der Verfassung gegebenen Möglichkeit mit diversen lateinamerikanischen Staaten vertraglich geregelt. Liegt kein Vertrag vor, tritt bei der Annahme einer lateinamerikanischen Staatsbürgerschaft auch sonst kein Verlust der spanischen ein. Bei Annahme einer nicht-lateinamerikanischen Staatsbürgerschaft lässt Spanien nur auf Antrag einseitig den Erhalt der spanischen Nationalität zu. Irreguläre Migration: Ein zentrales Problem der Einwanderung in Spanien ist der irreguläre Aufenthalt. Er erfolgt hauptsächlich durch Visa-Überschreitung, also die Ausdehnung des Aufenthalts über die erlaubte Dauer nach legaler Einreise. Die tatsächliche illegale Einreise – in Form der Überfahrt von Nordafrika über die Straße von Gibraltar oder zu den Kanarischen Inseln - hat einen sehr viel geringeren Umfang, auch wenn sie in den Medien eine größere Aufmerksamkeit erfährt. Als Gegenmaßnahme hat Spanien u. a. ein Überwachungssystem (Sistema Integral de Vigilancia Exterior, SIVE) installiert, das mit Langstreckenradaren, Wärmebildkameras, Nachtsichtgeräten, Infrarotstrahlen, Helikoptern etc. im Verbund die Meereswege „abschließen“ soll. Als Reaktion verschieben sich die Migrationsrouten. Die Boote legen mittlerweile von Mauretanien oder sogar von Senegal aus ab. Allein von Januar bis Ende Juni 2006 sind so über 11.000 Personen auf bzw. vor den Kanarischen Inseln aufgegriffen worden (vgl. MuB 7/06). Der Ansturm überfordert die lokalen Behörden und die Kapazitäten der Auffanglager, von wo aus die Migranten nach spätestens 40 Tagen auf das spanische Festland gebracht werden müssen. Ausblick: Inwiefern die von der
sozialistischen Regierung in Kraft gesetzten Instrumente zur Steuerung der Zuwanderung
(z. B. Möglichkeit legaler Zuwanderung gebunden an Arbeitsplätze)
funktionieren werden, bleibt abzuwarten. Da aber viele Zuwanderer weiter auf
dem informellen Markt Arbeit suchen, wird das Problem der irregulären Migration
voraussichtlich weiter bestehen - umso mehr, als der Migrationsdruck im nördlichen
und subsaharischen Afrika anhalten wird. Die 9-seitige Langfassung dieses Länderprofils mit umfangreichem
Datenmaterial ist in Deutsch
und Englisch
abrufbar unter: |
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| Kurzmeldungen - Welt | ||
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USA: Aufnahme von 13.000 Flüchtlingen aus Burundi
angekündigt USA: Bush besiegelt Grenzausbau Kenia: Somalischer Flüchtlingsstrom |
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USA: Bevölkerung wächst auf 300 Mio. Einwohner (nur online verfügbar) |
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Nach Berechnungen der US-Statistikbehörde (U.S. Census Bureau) hat die US-amerikanische Bevölkerung Mitte Oktober die 300 Millionen-Einwohner-Grenze erreicht. Das U.S. Census Bureau errechnet die Bevölkerungsentwicklung ausgehend von Zensusdaten kontinuierlich anhand von Zahlen über monatliche Geburten und Sterbefälle sowie zur Einwanderung. Im Vergleich zu vielen anderen Industrieländern wächst die US-Bevölkerung relativ schnell (vgl. MuB 1/00). In den letzten Jahren ist sie im Durchschnitt um 2,8 Mio. Einwohner jährlich gewachsen (+ 0,9 % der Bevölkerung). Als Ursachen für das Wachstum sehen Experten eine höhere Lebenserwartung, die relativ hohe Geburtenrate, wirtschaftliche Stabilität sowie die hohe Einwanderung. In den USA ist ein Geburtenüberschuss zu verzeichnen, d. h. die Zahl der Geburten übersteigt die Zahl der Sterbefälle. Dies erklärt sich durch die gestiegene Lebenserwartung (2006: 77,8 Jahre; 1967: 70,5 Jahre; 1915: 54,5 Jahre) und die für Industrieländer hohe durchschnittliche Anzahl von 2,05 Kindern pro Frau. Die Fertilität erreicht damit fast das so genannte Ersatzniveau von 2,1 Kindern pro Frau, bei dem sich eine Bevölkerung ohne zusätzliche Einwanderung reproduziert.
Statistisch werden Personen in den USA nach ihrem Geburtsort erfasst. Man unterscheidet im Ausland Geborene (foreign born), also Zuwanderer, und im Inland Geborene (native born), also amerikanische Staatsbürger. Es greift das Prinzip des ius soli, d. h. jedes Kind, das in den USA zur Welt kommt, ist automatisch amerikanischer Staatsbürger. Neben der Größe der US-Bevölkerung wandelt sich auch deren Alterstruktur. Der Anteil an älteren Menschen wird größer, die Gesellschaft altert. Derzeit sind 12,2 % der Bevölkerung über 65 Jahre alt (1967: 9,6 %; 1915: 4,4 %). Dieser Anteil wird verschiedenen Prognosen zufolge weiter zunehmen. Im Zuge des Wachstums verändert sich zudem die ethnische Zusammensetzung, da die verschiedenen Bevölkerungsgruppen unterschiedlich schnell wachsen. Am schnellsten wächst die Gruppe der „Hispanics“. Auf sie entfallen 1,3 Mio. des jährlichen Bevölkerungswachstums von 2,8 Mio. (46 %). Dies liegt sowohl an der stärkeren Einwanderung als auch an der im Vergleich zu anderen ethnischen Gruppen höheren Geburtenrate. Hispanics stellen derzeit rund 13 % der Bevölkerung. Prognosen zufolge könnten es in 50 Jahren über 24 % sein (vgl. MuB 2/03). Auch für Amerikaner asiatischer Herkunft wird eine Verdoppelung auf 8 % prognostiziert. Die Zahl schwarzer Amerikaner dürfte mit etwa 14 % stabil bleiben. Der Anteil weißer und europäisch-stämmiger US-Bürger wird von 70 % auf 50 % zurückgehen. 1967 wurde der 200-millionste Einwohner durch den damaligen Präsidenten Lyndon B. Johnson (Demokraten) feierlich begrüßt. Dieses Mal gab es keine offizielle Zeremonie. Dies wird von zahlreichen Kommentatoren als Ausdruck wachsender Besorgnis über das Bevölkerungswachstum insbesondere im Hinblick auf die Einwanderung beurteilt. Zwar wird das ökonomische Potenzial einer wachsenden Bevölkerung von vielen Wissenschaftlern und Politikern betont. Dem stehen aber zunehmende Sorgen über negative Folgen für Umwelt und Lebensqualität gegenüber. Einwanderungskritische Gruppen machen hierfür vor allem die Zuwanderung verantwortlich. Aktuellen Prognosen zufolge wird die 400-Millionen-Schwelle im Jahr 2041 erreicht. me Weitere Informationen: |
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| Veranstaltung / Call for Papers | ||
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Fachtagung „Bildung für junge
Flüchtlinge“ Call for Papers |
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| Literatur | ||
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Mareike König, Rainer Ohliger (eds.): Enlarging European Memory: Migration Movements in Historical Perspectives, 2006, Ostfildern, ISBN: 3-7995-7458-1, Preis: 49 Euro, Online-Bestellung: www.thorbecke.de Sanem Kleff (Hrsg.): Islam im Klassenzimmer. Impulse für die Bildungsarbeit, 2005, Hamburg, ISBN 3-89684-331-1, Preis: 12 Euro, Online-Bestellung: www.edition-koerber-stiftung.de Ulrike Davy, Albrecht Weber (Hrsg.): Paradigmenwechsel in Einwanderungsfragen? Überlegungen zum neuen Zuwanderungsgesetz, 2006, Baden-Baden, ISBN 3-8329-2150-8, Preis: 59 Euro, Online-Bestellung: www.nomos.de Christoph Butterwegge, Gudrun Hentges (Hrsg.): Zuwanderung im Zeichen der Globalisierung. Migrations-, Integrations- und Minderheitenpolitik, 3., überarbeitete und aktualisierte Auflage, 2006, Wiesbaden, ISBN 3-531-14957-1, Preis: 18,90 Euro, Online-Bestellung: www.vs-verlag.de Manfred Oberlechner (Hrsg.): Die missglückte Integration? Wege und Irrwege in Europa, 2006, Wien, ISBN 3-7003-1573-2 (ISBN 978-3-7003-1573-5), Preis: 26,90 Euro, Online-Bestellung: bestellung@braumueller.at Rainer Bauböck, Eva Ersbøll, Kees Groenendijk, Harald
Waldrauch: Acquisition and Loss of Nationality. Policies
and Trends in 15 European Countries, Volumes 1 + 2, 2006, Amsterdam,
ISBN 90 5356 949 9, Preis: 99,95 Euro, Online-Bestellung: www.aup.nl |
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