Newsletter „Migration und Bevölkerung“
Ausgabe 10/06 (Dezember 2006) www.migration-info.de
Deutschland: Innenministerkonferenz beschließt Bleiberecht

Nach jahrelangem Streit haben sich die Innenminister von Bund und Ländern auf ihrer Konferenz am 17. November in Nürnberg auf eine Regelung zum Bleiberecht für langjährig Geduldete geeinigt (vgl. MuB 9/03, 8/06, 9/06). Oppositionsparteien und Flüchtlingsorganisationen kritisierten den Beschluss als unzureichend.

Derzeit leben rund 200.000 Flüchtlinge seit mehreren Jahren mit einer so genannten Duldung (siehe Box in MuB 8/06) in Deutschland; darunter etwa 120.000 seit mehr als fünf Jahren. Die Innenministerkonferenz (IMK) einigte sich nun darauf, dass „wirtschaftlich und sozial integrierte ausreisepflichtige ausländische Staatsangehörige“ eine zunächst auf zwei Jahre befristete Aufenthaltsgenehmigung erhalten können. Dazu müssen sie eine Reihe von Bedingungen erfüllen. Ein Bleiberecht kann erhalten, wer zum Stichtag 17. November 2006 seit mindestens acht Jahren in Deutschland lebt. Für Familien mit minderjährigen Kindern verkürzt sich der Zeitraum auf sechs Jahre. Weitere Bedingung ist ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis, mit dem der Lebensunterhalt der Person bzw. der Familie gedeckt wird, ohne dass auf ergänzende Sozialleistungen zurückgegriffen wird. Personen, die dies nicht erfüllen, können eine bis zum 30. September 2007 befristete Duldung erhalten, um einen dauerhaften Arbeitsplatz zu finden. Ausgenommen von der Bedingung des eigenständigen Lebensunterhalts sind Auszubildende, erwerbsunfähige Personen und Rentner, die keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen und im Herkunftsland keine Familie, dafür aber in Deutschland Angehörige mit dauerhaftem Aufenthalt haben.

Ferner muss die Familie ausreichenden Wohnraum nachweisen, müssen die Kinder den Kindergarten oder die Schule besuchen und bis zum 30. September 2007 alle betroffenen Personen ausreichende Deutschkenntnisse vorweisen. Ein Bleiberecht erhalten können auch erwachsene unverheiratete Kinder, wenn diese bei ihrer Einreise minderjährig waren und eine positive Integrationsprognose vorliegt.

Der Beschluss der IMK beinhaltet auch eine Reihe von Ausschlussgründen für ein Bleiberecht. Kein Bleiberecht erhalten demnach Personen, die die Ausländerbehörde „vorsätzlich getäuscht“, Bezüge zu extremistischen oder terroristischen Kreisen haben oder in schwerem Maße straffällig geworden sind. Ist ein Familienmitglied aufgrund von Straftaten vom Bleiberecht ausgeschlossen, so gilt dies auch für die gesamte Familie.

Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis können ab sofort und noch bis zum 17. Mai 2007 gestellt werden. Die Aufenthaltserlaubnis wird zunächst auf maximal zwei Jahre befristet, kann aber verlängert werden, wenn alle Bedingungen erfüllt sind.

In dem Beschluss wird auch festgehalten, dass der Aufenthalt von allen Personen, die nicht von der neuen Bleiberechtsregelung profitieren, „konsequent beendet werden“ muss. Daher sollen Maßnahmen entwickelt werden, die zum einen die Rückführung verbessern und zum anderen den Zugang zu Sozialleistungen erschweren. Während Vertreter der Regierungsparteien den Bleiberechtsbeschluss begrüßten, wurde er von Oppositionsparteien kritisiert. „Das Bleiberecht wird bei den restriktiven Regelungen für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis und der nach wie vor hohen Arbeitslosigkeit in Deutschland zum Placebo, wenn es direkt an einen Arbeitsvertrag gekoppelt ist“, heißt es in einer Pressemitteilung der Linkspartei. Ähnliche Kritik kam von Bündnis 90/Die Grünen. Auch Vertreter von Flüchtlingsorganisationen kritisierten den IMK-Beschluss. Pro- Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt bezeichnete ihn als „völlig unzureichend und unsozial“, da auch künftig mehr als 100.000 Menschen mit einer Duldung in Deutschland leben würden. Die von den Innenministern beschlossenen Kriterien seien äußerst restriktiv und für viele nicht erfüllbar. Gleichzeitig forderte Pro Asyl, umgehend die Abschiebung von potenziell Begünstigten der Bleiberechtsregel zu stoppen, bis der Beschluss rechtskräftig wird.

Beschlüsse der IMK haben keine unmittelbare rechtsverbindliche Wirkung; sie müssen noch durch die Innenministerien der Länder umgesetzt werden. Dies gilt jedoch als sicher. me

Weitere Informationen:
www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/ministerium/imk/beschluesse/imk_182_beschluesse.pdf
www.aufenthaltstitel.de/zuwg/1409.html
www.proasyl.de/fileadmin/proasyl/fm_redakteure/Dokumente_Infos/Bleiberecht/Nov21.pdf

Kurzmeldungen – Deutschland

Brandenburg: Neue Ausländerbeauftragte
Karin Weiss ist neue Ausländerbeauftragte des Landes Brandenburg. Sie übernimmt das Amt von Almuth Berger, die Anfang November in den Ruhestand ging. Weiss ist Professorin für Sozialpädagogik an der Fachhochschule Potsdam und seit 2004 Mitglied des Landesintegrationsbeirats Brandenburg.

Abschiebung von Irakern
Trotz der anhaltend instabilen Sicherheitslage wollen die Bundesländer mit Abschiebungen in den Nordirak beginnen. Seit 1998 wurde die Abschiebung von Irakern ausgesetzt und Duldungen erteilt. Im November 2005 befanden sich nach Angaben des Bundesinnenministeriums rund 9.300 geduldete Iraker in Deutschland. Der Vorschlag von Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU), Iraker von einer Bleiberechtsregelung generell auszuschließen, wurde auf der Innenministerkonferenz im November (MuB 10/06) jedoch abgelehnt. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig entschied im Juni 2006, dass die Abschiebung prinzipiell möglich ist, da die Abschiebestopp-Regelungen nicht auf einer allgemeinen Gefahrenlage beruhen würden, sondern darauf, dass die Flugverbindungen in den Irak bis in die jüngste Vergangenheit unterbrochen waren (Az. 1 C 14.05).
www.bundestag.de/aktuell /hib/2005/2005_257/05.html

Hamburg: Ausbildungsoffensive
Die Stadt hat angekündigt, bis 2011 den Anteil von Arbeitnehmern mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst von bisher 5 % auf 20 % zu erhöhen. Dafür soll in den kommenden Jahren jeder 5. Ausbildungsplatz an einen Jugendlichen mit Migrationshintergrund vergeben werden. Gezielte Kampagnen unter dem Motto „Wir sind Hamburg – bist Du dabei?” sollen dazu beitragen, dass sich mehr Jugendliche aus Migrantenfamilien im öffentlichen Dienst bewerben.
fhh.hamburg.de/stadt/ihr-arbeitgeber-hamburg/ausbildung/bist-du-dabei/migration-aktionen.html

Urteil zum Asylbewerber-Leistungsgesetz
Schmerzensgeld darf nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden, auch nicht bei Asylbewerbern. In einer Entscheidung des Ersten Senats hat das Bundesverfassungsgericht der Beschwerde einer Familie aus Bosnien-Herzegowina Recht gegeben (Az.: BverfG 1 BvR 293/05). Es erklärte eine Sonderregelung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) für verfassungswidrig, wonach sämtliches Einkommen bzw. Vermögen zum Lebensunterhalt eingesetzt werden muss. Die Familie hatte nach einem Verkehrsunfall ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 DM erhalten. Daraufhin hatte der Sozialhilfeträger die Zahlung verweigert; die Klage der Familie scheiterte in allen Instanzen. Laut Bundesverfassungsgericht ist es jedoch mit dem Gleichheitssatz unvereinbar, dass Asylbewerber – anders als Sozialhilfeempfänger – Schmerzensgeld für den Lebensunterhalt einsetzen müssen, bevor sie staatliche Leistungen erhalten. Das Schmerzensgeld diene dem Ausgleich einer Beeinträchtigung der körperlichen und seelischen Integrität und nicht der Existenzsicherung, so das Gericht. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, die entsprechende Vorschrift im AsylbLG bis Juni 2007 neu zu regeln.

Deutschland: Neue Studie zum Rechtsextremismus

Rechtsextremismus ist in Deutschland in allen Schichten, Regionen und Altersgruppen verbreitet. Zu diesem Ergebnis kommt eine Anfang November vorgestellte Studie, die die Universität Leipzig im Auftrag der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung angefertigt hat. Rechtsextremistische Ansichten seien keine Randerscheinung, sondern ein Problem in der Mitte der Gesellschaft, so die Studie.

[Grafik] Für die Studie ließen die Psychologen Elmar Brähler und Oliver Decker vom Institut für Medizinische Psychologie und Soziologie der Universität Leipzig im Sommer dieses Jahres 4.872 Personen ab 14 Jahren befragen. Es ist bereits die vierte Studie der beiden Autoren zu dem Thema (vgl. MuB 7/05). Die Wissenschaftler beauftragten das Berliner Meinungsforschungsinstitut USUMA, 3.876 West- und 996 Ostdeutschen 18 Aussagen zu folgenden Themen vorzulegen: Diktatur, nationaler Chauvinismus, Ausländerfeindlichkeit, Antisemitismus, Sozialdarwinismus und Nationalsozialismus (siehe Box). Wer allen Thesen zustimmte, dem schrieben die Forscher ein geschlossenes rechtes Weltbild zu.

Im Vergleich zu früheren Studien stellten die Psychologen fest: Die Ausländerfeindlichkeit bleibt konstant auf hohem Niveau. Ein geschlossenes rechtsextremes Weltbild stellten sie bei 9,1 % der Westdeutschen und 6,6 % der Ostdeutschen fest (Gesamtdeutschland: 8,6 %). Der Studie zufolge stimmen allgemein 37 % der Deutschen mindestens einer ausländerfeindlichen Aussage zu (Ost: 40,9 %, West: 36 %).

Knapp 60 % der Deutschen mit gefestigtem rechtsextremem Weltbild in Ost und West wählen CDU/CSU, SPD oder Bündnis 90/Die Grünen. „Rechtsextremismus ist eigentlich der falsche Begriff“, so Brähler, „er verschleiert, dass derartige Einstellungen längst in unserer Mitte zu Hause sind.“ Der Begriff „rechtsextrem“ sei aus wissenschaftlicher Sicht zudem irreführend. Denn selbst Menschen, die sich als „links“ bezeichneten, hätten nicht alle rechtsradikalen Aussagen abgelehnt.

Auch Antisemitismus ist weit verbreitet: 17,8 % der Befragten gaben an, dass „der Einfluss der Juden zu groß“ sei (Ost: 9,2 %, West: 20,1 %). 13,8 % meinten, die Juden arbeiteten „mit üblen Tricks, um das zu erreichen, was sie wollen“ (Ost: 6 %, West: 15,8 %).

Nach den Ergebnissen der Studie sind Ausländerfeindlichkeit, Antisemitismus und Verharmlosung des Nationalsozialismus in der Altersgruppe der über 60-Jährigen am stärksten verbreitet. „Insbesondere bei älteren Menschen in Westdeutschland findet sich ein geschlossenes rechtsextremes Weltbild“, sagte Brähler. Die Autoren warnen davor, Rechtsextremismus als Jugendproblem in Ostdeutschland zu behandeln. „Jugendliche stellen nicht die größte Gruppe der Rechtsextremen.“ Vielmehr gehörten Rentner und Vorruheständler genauso zu den Befürwortern wie viele Arbeitslose.

Die Gründe für rechtsextreme Einstellungen hängen laut der Studie nicht primär mit wirtschaftlichen Ängsten zusammen. Wer glaube, politisch nicht mitentscheiden zu können, seine Eltern als streng und lieblos empfunden habe und ein geringes Selbstwertgefühl besitze, sei für rechtes Gedankengut zugänglicher. „Soziale Deprivation“, worunter diese Phänomene zusammengefasst werden, wirkt demnach stärker als wirtschaftlicher Mangel. Die Forscher stellen ferner einen Zusammenhang mit der Persönlichkeitsstruktur her: Misstrauische Menschen denken eher rechts, so ihre Schlussfolgerung.

Schulische Projekttage zu Ausländerfeindlichkeit helfen nach Ansicht der Wissenschaftler kaum, solange Deutschland weder in den Schulbüchern noch in Lehrplänen als Einwanderungsland bezeichnet werde. Um den Kampf gegen den Rechtsextremismus zu gewinnen, so schließen die Forscher in ihrer Studie, sei es notwendig, „den Skandal zu thematisieren, dass es rechtsextreme Einstellungen in diesem Ausmaß in unserer Gesellschaft gibt“.

Auch eine Studie der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (EUMC) in Wien beklagt die zunehmende Diskriminierung von Roma, Muslimen, Juden und Einwanderern im Allgemeinen. Die Studie erschien Ende November und ist eine auswertende Zusammenführung nationaler Erhebungen zum Thema Rassismus. Sie weist auch klar darauf hin, dass in zahlreichen EU-Ländern keine verlässlichen Daten dazu erhoben werden. Nur in Großbritannien und Finnland ist die Datenerhebung nach Angaben des Zentrums befriedigend. In Griechenland, Spanien, Italien, Zypern und Malta werde das Problem in der Datenerhebung völlig ignoriert. Einen Anstieg beim Rassismus verzeichnen laut der Studie Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Irland, Polen, die Slowakei und Großbritannien. Einen Rückgang protokollierten die Forscher dagegen in Tschechien, Österreich und Schweden. Die Studie weist ebenfalls darauf hin, dass die Arbeitslosenraten unter Einwanderern in Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Litauen und Finnland „signifikant höher“ seien als unter den jeweiligen Staatsbürgern. chw

Weitere Informationen:
www.fes.de/rechtsextremismus/pdf/Vom_Rand_zur_Mitte.pdf
www.uni-leipzig.de/~medpsy
www.usuma.com/forschung.htm
eumc.europa.eu/eumc/index.php

Deutschland: 11. koordinierte Bevölkerungsvorausschätzung

Anfang November hat das Statistische Bundesamt zum 11. Mal eine Bevölkerungsvorausschätzung veröffentlicht. Diese Vorausschätzungen werden normalerweise in einem Turnus von drei Jahren aktualisiert (2003/2000: vgl. MuB 6/03 und MuB 6/00). Die Neuberechnungen berücksichtigen sowohl die aktuelle Datenlage als auch veränderte Bewertungen und Annahmen zu zukünftigen Trends der Bevölkerungsentwicklung. Der Zeithorizont der aktuellen Prognose geht bis 2050.

Die 11. koordinierte Bevölkerungsvorausschätzung, die zwischen den Statistischen Ämtern der Bundesländer und des Bundes koordiniert wurde, geht vom Bevölkerungsstand am 31.12.2005 aus. Sie berücksichtigt daher bereits die Bereinigung des Ausländerzentralregisters 2005, bei der die Größe der ausländischen Bevölkerung um 618.000 Personen nach unten korrigiert wurde (-8,4 %; vgl. MuB 5/05). Die Angaben zur deutschen Bevölkerung beruhen seit der Volkszählung von 1987 auf Fortschreibungen aus Bevölkerungsregistern (vgl. MuB 8/06). Die zu erwartende Abweichung von der Wirklichkeit dürfte aber geringer sein als bei der ausländischen Bevölkerung.

Annahmen: Die Annahmen der aktuellen Bevölkerungsvorausschätzung unterscheiden sich in drei Punkten von der 10. koordinierten Bevölkerungsvorausschätzung. Zum einen wurden alternative Verläufe der zukünftigen Entwicklung der Fertilität berücksichtigt. Zum zweiten wurde die im wahrscheinlichsten Fall angenommene Zuwanderung von Ausländern halbiert. Schließlich wurde für das Basis-Szenario, welches als wahrscheinlichster Fall angesehen wurde, zukünftig ein höherer Anstieg der Lebenserwartung angenommen.

Fertilität: In der Vergangenheit gingen diese Bevölkerungsvorausschätzungen von einer langfristigen Fortsetzung des heute geringen Niveaus der Fertilität von 1,4 Kindern je Frau aus. Auch die aktuelle Prognose nimmt an, dass dies zukünftig der wahrscheinlichste Fall ist. Daneben wurden jedoch noch zwei andere Verläufe berücksichtigt. Einerseits wurde ein leichter Anstieg auf 1,6 Kinder je Frau im Jahr 2025 angenommen. Ein solcher Verlauf wäre vorstellbar, wenn das Elterngeld und die Bündelung und Umstrukturierung familienpolitischer Maßnahmen in den nächsten Jahren eine demographische Wirkung entfalten würden. In einer weiteren Annahme berücksichtigt die aktuelle Bevölkerungsvorausschätzung aber auch die Möglichkeit eines Rückgangs der Fertilität auf 1,2 Kinder je Frau bis zum Jahr 2050.

Zuwanderung: Die zweite wichtige Veränderung der Annahmen betrifft die Zuwanderung. Sie ist für die zukünftige Bevölkerungsentwicklung zwar wichtig, jedoch schwer vorauszuschätzen. Nachdem das Potenzial für den Zuzug von Spätaussiedlern nahezu ausgeschöpft ist, geht es dabei vor allem um die Zuwanderung von Ausländern. In den letzten 20 Jahren lag der jährliche Außenwanderungssaldo bei Ausländern durchschnittlich bei +191.000 Personen. Die 10. koordinierte Bevölkerungsvorausschätzung hatte 200.000 ausländische Zuwanderer jährlich als wahrscheinlichste Annahme zum Wanderungssaldo gesetzt und in einer weiteren Annahme nur 100.000 gerechnet. Die aktuelle Vorausschätzung kehrt dies um: Als wahrscheinlichsten Fall nimmt sie einen jährlichen Wanderungsgewinn von 100.000 Personen an und rechnet die Zuwanderung von 200.000 Personen als eine weitere Annahme. Diese Akzentsetzung dürfte von den relativ geringen Wanderungsgewinnen der letzten Jahre geprägt sein (2005: 95.717, 2004: 55.216, 2003: 102.696).

Mortalität: Die dritte Veränderung in den Annahmen betrifft den zukünftigen Anstieg der Lebenserwartung. In der 9. Bevölkerungsvorausschätzung wurde für Männer im Jahr 2050 eine Lebenserwartung bei Geburt von 78,1 Jahren, für Frauen von 84,5 Jahren angenommen. Bereits die folgende Prognose von 2003 erhöhte die Annahmen zur Lebenserwartung im Basis-Szenario auf 81,1 Jahre bei Männern und 86,6 Jahre bei Frauen. Die Annahme der aktuellen Vorausschätzung für 2050 liegt bei 83,5 Jahren für Männer und 88,0 Jahren für Frauen. In einem anderen Szenario wurde sogar ein Anstieg der Lebenserwartung auf 85,4 Jahre bei Männern und 89,9 Jahre bei Frauen gerechnet. Die erwarteten Gewinne an Lebenszeit sind große Errungenschaften, stellen zugleich aber auch eine gewaltige Herausforderung für die Sozialversicherung und die individuelle Alterssicherung dar. Ergebnisse: Die Ergebnisse spiegeln erwartungsgemäß die Veränderungen in den Annahmen wider. Die Annahmen zur Entwicklung von Fertilität, Außenwanderungen und Mortalität werden in 12 Szenarien kombiniert. Im Basis-Szenario kommt es zu einem schnelleren Bevölkerungsrückgang und zu einer stärkeren demographischen Alterung als bisher angenommen. Danach befindet sich Deutschland heute bereits in der Phase des anhaltenden Bevölkerungsrückgangs. Den höchsten Bevölkerungsstand hätte Deutschland damit bereits 2003 erreicht. Die Bevölkerungsvorausschätzung von 2003 erwartete noch, dass der Bevölkerungsrückgang für Deutschland insgesamt erst um 2013 einsetzen würde.

Für 2050 erwartet die aktuelle Prognose nur noch knapp 69 Mio. Einwohner im Basis-Szenario. Dies reflektiert die Auswirkungen einer geringer angenommenen Zuwanderung von nur 100.000 Ausländern pro Jahr. Bei einer höheren Zuwanderung von 200.000 Personen fiele der Bevölkerungsrückgang geringer aus: Deutschland hätte 74 Mio. Einwohner im Jahr 2050. Das war 2003 noch als wahrscheinlichste Entwicklung angenommen worden.

Der Altenquotient spiegelt das demographische Verhältnis der Generation im Rentenalter zur Generation im Erwerbsalter wider. Er drückt die Relation zwischen der Zahl von Menschen jenseits einer bestimmten Altersgrenze zu je 100 Menschen im Alter von 20 bis zu dieser Altersgrenze aus. Bei einer Altersgrenze von 60 wären dies derzeit 45,2 Menschen im Alter von 60 und darüber zu je 100 Menschen im Alter von 20 bis 59. Das durchschnittliche Renteneintrittsalter lag in Deutschland 2005 knapp unter 61 Jahren.

Der zunehmende Bevölkerungsanteil älterer Menschen ist neben dem Bevölkerungsrückgang die zweite wichtige Auswirkung des demographischen Wandels. Besondere Aufmerksamkeit erhält dabei der so genannte Altenquotient (siehe Box).

Die 11. koordinierte Bevölkerungsvorausschätzung verwendet in der Präsentation ihrer Ergebnisse eine Altersgrenze von 65 Jahren, gibt jedoch im Tabellenanhang auch die Ergebnisse für die bisher verwendete Altersgrenze von 60 Jahren an (siehe Grafik). Danach würde im Basis-Szenario der Altenquotient sogar auf 90,8 Personen steigen. Die 10. koordinierte Bevölkerungsvorausschätzung kam in ihrem mittleren Szenario für 2050 noch auf einen Altenquotienten von 78.

[Grafik] Die Verschärfung der Alterungsproblematik in den Ergebnissen ist offenbar zum großen Teil der geringer angenommenen Zuwanderung geschuldet. Mit der Altersgrenze von 65 Jahren, die bei der Präsentation der Ergebnisse in den Vordergrund gerückt wurde, fällt die erwartete Verschiebung der Relation zwischen den Generationen deutlich geringer aus. Danach kommen heute nur 31,7 Personen im Alter von 65 und älter auf 100 Personen im Alter von 20 bis 64. Bis 2050 würde diese Relation sich auf nur 64,3 zu 100 verschieben. Die schrittweise Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters auf zunächst 67 Jahre folgt dieser demographischen Logik. Eine wirkliche Entlastung kann jedoch zukünftig nur durch einen Anstieg des tatsächlichen Renteneintrittalters erreicht werden. Sie wird nicht nur von der Bereitschaft der Arbeitnehmer abhängen, länger zu arbeiten, sondern auch von der Arbeitsnachfrage für Arbeitnehmer über 50. Prof. Ralf E. Ulrich, Direktor des Instituts für Bevölkerungs- und Gesundheitsforschung, Fakultät für Gesundheitswissenschaften, Universität Bielefeld

Weitere Informationen:
Das Statistische Bundesamt bietet einen Pressetext und umfangreiche Materialien zur 11. koordinierten Bevölkerungsvorausschätzung auf seiner Website kostenlos an: www.destatis.de

Europa: Illegalität – Formen, Probleme und Strategien

Der Umgang mit „illegaler Migration“ ist zu einem wichtigen Thema in Politik und Medien geworden. Insbesondere Bilder von überfüllten Booten vor den Küsten Südeuropas prägen die Debatte. Dabei handelt es sich jedoch nur um den kleinsten, angesichts der medialen Präsenz aber sichtbarsten Teil der undokumentierten Zuwanderung.

Die Mehrheit der Migranten ohne legalen Aufenthaltsstatus ist legal in das jeweilige Aufenthaltsland eingereist und hat erst nach illegaler Arbeitsaufnahme oder nach Überschreiten der maximalen Aufenthaltsdauer den legalen Status verloren. Unabhängig vom Weg in die Illegalität ist den betroffenen Menschen gemeinsam, dass sie nur über einen minimalen rechtlichen Schutz verfügen.

Begrifflichkeiten: In der Debatte um diese Gruppe von Zuwanderern werden zahlreiche Begriffe verwendet. Illegale, irreguläre oder undokumentierte Migranten, Papierlose („Sans Papiers”) und „Clandestinos” sind die am häufigsten verwendeten Bezeichnungen. Die Begriffe „illegale Migranten“, „illegal Aufhältige“ oder nur „Illegale“ sind insofern problematisch, als dass das Wort „illegal“ negativ besetzt ist und eine Verbindung zu Kriminalität suggeriert. Hinzu kommt, dass illegale Zuwanderung häufig zusammen mit kriminellen Aktivitäten wie Drogenschmuggel, Menschenhandel und organisierter Kriminalität genannt wird. Bereits 1994 empfahl die International Conference on Population and Development der Vereinten Nationen stattdessen den Begriff des „undokumentierten Migranten“ zu verwenden. Diese Bezeichnung verweist auf die Erfassung der Migranten bei ihrer Einreise an der Grenze, berücksichtigt allerdings nicht den Bereich der illegalen Beschäftigung.

Auch die häufig verwendete Bezeichnung des „irregulären Migranten“ ist umstritten. Sie wird teilweise nur für solche Personen verwendet, die unwissentlich gegen aufenthaltsrechtliche Regelungen verstoßen haben, grundsätzlich aber Anrecht auf einen legalen Aufenthaltsstatus hätten. Der Begriff „Sans Papiers“ („ohne Papiere“) wird vor allem im französischen Sprachraum verwendet und geht auf die Selbstbezeichnung von Migranten ohne regulären bzw. ohne legalen Aufenthaltsstatus in Frankreich zurück. Im spanischsprachigen Raum wird teilweise der Begriff der „Clandestinos“ („Versteckte“) verwendet. Diese Bezeichnung weist auf die alltäglichen Probleme im Lebensalltag der Betroffenen hin.

Problematisch ist auch der in den letzten Jahren immer häufiger verwendete Begriff der so genannten „Bootsflüchtlinge”. Damit werden v. a. in den Medien jene Migranten bezeichnet, die auf dem Seeweg nach Südeuropa einzureisen versuchen. In rechtlicher Hinsicht wurde der Flüchtlingsbegriff durch die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 definiert. Als Flüchtling gilt demnach jede Person, die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung“ ihr Heimatland verlassen musste. Diese enge Definition trifft jedoch nur auf einen Teil der auf dem Seeweg Einreisenden zu. Eine Alternative zu dem Begriff des Bootsflüchtlings wäre die neutralere, bereits in den 1970er und 80er Jahren im Fall Vietnams verwendete Bezeichnung „Boat People“.

Datenlage: Eine Quantifizierung der undokumentierten oder irregulären Bevölkerung ist mit zahlreichen Problemen behaftet, da publizierte Zahlen oft auf Schätzungen ohne solide Grundlage basieren. Meist werden Aufgriffszahlen nationaler Grenzschutzbehörden als Datengrundlage verwendet. Diese spiegeln jedoch nur einen Teil der Realität wider. Sie bergen außerdem die Gefahr von Mehrfachzählungen und sind von der Intensität der Grenzkontrollen abhängig.

Eine verlässlichere Grundlage für Schätzungen bieten Auswertungen von Legalisierungsprogrammen. Solche Programme wurden in mehreren Ländern durchgeführt, z. B. Italien (2006), Spanien (2005), Frankreich (1997) und Griechenland (2001) (vgl. MuB 1/99, 7/99, 6/01, 2/04, 5/06). Einem Bericht der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zufolge ist davon auszugehen, dass die Anzahl der Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus im Durchschnitt etwa 10 bis 15 % der ausländischen Wohnbevölkerung mit rechtmäßigem Aufenthalt entspricht. In Bezug auf die Europäische Union vor der Osterweiterung würde dies rund 3,3 Mio. Menschen entsprechen, die ohne staatliches Wissen und Genehmigung in einem der Länder leben. Die europäische Polizeibehörde Europol geht von einem jährlichen Zuwachs um etwa 500.000 „undokumentierte“ Migranten in den EU-Staaten aus.

Maßnahmen: Die meisten Zielländer internationaler Migration reagieren primär mit polizeilichen Maßnahmen, wie dem Ausbau externer und interner Kontrollen. Dazu gehören die Errichtung von Grenzzäunen und Überwachungsanlagen, Kontrollen an Flughäfen sowie Razzien auf potenziellen Arbeitsstellen. Gerade der Ausbau von Grenzanlagen wie an der europäischen Südgrenze hat bisher jedoch nicht zu einer nennenswerten Reduzierung illegaler Migration, sondern vielmehr zu einer Verschiebung von Routen und Erhöhung der Risiken und Kosten für die illegale Einreise geführt. An der europäischen Südgrenze im Atlantik (Kanaren) und Mittelmeerraum stieg in den letzten Jahren die Zahl der Todesfälle (vgl. MuB 8/98, 9/99, 7/06). Verschärft wurde die Situation neuerdings dadurch, dass Transitstaaten wie Marokko, Senegal oder Libyen zunehmend in die Migrationskontrollen einbezogen wurden (vgl. MuB 10/05, 5/06). Dadurch wurden zum einen die Migrationsrouten noch länger, zum anderen ist eine Gewährung menschenrechtlicher Standards beim Aufgriff in diesen Ländern fraglich.

Lebenssituation: Migranten ohne legalen Aufenthaltsstatus sind in ihrem Alltag mit zahlreichen Problemen konfrontiert. Vor allem die Suche nach einem Arbeitsplatz und einer Wohnung, die Gesundheitsversorgung sowie der Schulbesuch von Kindern erweisen sich als schwerwiegende Probleme. Das Fehlen der Aufenthaltsgenehmigung ist dabei die größte Hürde. In einigen Ländern, etwa in Italien und Spanien, werden zumindest die Gesundheitsversorgung und der Schulbesuch für Kinder trotzdem gestattet. In Deutschland und Frankreich hingegen müssen diese Zuwanderer im Bereich der Gesundheitsversorgung auf informelle Netzwerke zurückgreifen. Eine besonders prekäre Form der Existenzsicherung ist die Prostitution, oft verbunden mit professionellen Schleusernetzwerken und Ausbeutungsverhältnissen (vgl. MuB 1/05, 2/05). Die rechtliche Unsicherheit durch den fehlenden Aufenthaltsstatus und die Angst vor der Entdeckung durch die Polizei oder andere Behörden führen zudem häufig zu psychischen Problemen. sta

Weitere Informationen:
Literaturhinweise (MuB 10/06) sowie
www.migration-info.de/informationen (Illegale Zuwanderung).
Rezension (MuB 10/06): Jörg Alt, Michael Bommes (Hrsg.): Illegalität. Grenzen und Möglichkeiten der Migrationspolitik, 2006, Wiesbaden, ISBN 3-531-14834-6, Preis: 24,90 Euro, Online-Bestellung: www.vs-verlag.de

Kurzmeldungen - Europa

Schweiz: Flucht vor Zwangsheirat ist ein Asylgrund
Die Flucht vor einer geplanten Zwangsheirat kann ein Asylgrund sein, so ein Grundsatzurteil der Schweizer Asyl-Rekurskommission. Sie widersprach damit dem Bundesamt für Migration (BFM). Eine Äthiopierin, die vor ihrem gewalttätigen zukünftigen Ehemann in die Schweiz geflohen war, hatte Beschwerde gegen das BFM eingelegt, als sie abgeschoben werden sollte. Mit der Verweigerung der Eheschließung hätte die Frau gegen grundlegende Traditionen ihres Herkunftslandes verstoßen, daher könne ihr nach ihrer Rückkehr erneute Verfolgung drohen, so die Begründung der Kommission. Damit habe die Frau ein flüchtlingsrelevantes Motiv und ein Anrecht auf Asyl.

EU / Ukraine: Freihandelszone und Visa-Abkommen
Die Ukraine soll mit Hilfe eines „neuen verstärkten Abkommens“ näher an die EU herangeführt werden. Ziel des auf einem Gipfeltreffen Ende Oktober in Helsinki unterzeichneten Abkommens ist die Bildung einer Freihandelszone. Ferner wurden Abkommen zur Reiseerleichterung und zur Rückübernahme illegal eingereister Migranten unterzeichnet. Nachdem die Ukraine bereits 2005 die Visapflicht für EU-Bürger abgeschafft hat, verpflichtet sich nun die EU, den bürokratischen Aufwand bei Kurzvisa für ukrainische Bürger zu verringern. Innerhalb einer Frist von 10 Tagen soll über Kurzvisa-Anträge entschieden werden. Darüber hinaus soll bestimmten Personengruppen (z. B. Studenten, Journalisten, Fernfahrer, Geschäftsleute) die Ausstellung von Mehrfachvisa erleichtert werden. Im Gegenzug stimmte die ukrainische Regierung einem Rückübernahmeabkommen zu.
ec.europa.eu/comm/external_relations/ukraine/intro/index.htm

EU: Umgang mit der Freizügigkeit für Bulgaren und Rumänen
Mit unterschiedlichen Arbeitsmarktregelungen reagieren die EU-Staaten auf den Beitritt Rumäniens und Bulgariens am 1. Januar 2007. Die bisherigen EU-Mitgliedstaaten können rumänischen und bulgarischen Arbeitnehmern den Zugang zu den eigenen Arbeitsmärkten bis maximal Ende 2011 beschränken. Während Polen seinen Arbeitsmarkt komplett öffnen will, kündigten Deutschland und Irland eine vollkommene Schließung an. In Frankreich sollen Rumänen und Bulgaren Zugang zum Arbeitsmarkt in 61 Berufszweigen bekommen, u. a. im Baugewerbe und in der Gastronomie. Großbritannien will den Zugang nur für gering qualifizierte Arbeitnehmer beschränken. Die Regierungen Bulgariens und Rumäniens kritisierten die angekündigten Maßnahmen. Bulgarien kündigte an, den Zugang zu seinem Arbeitsmarkt ebenfalls zu beschränken (vgl. MuB 3/04, 2/06).
www.euractiv.com/de/mobilitaet/bulgarien-rumanien-kritisieren-beschrankung-zugangs-britischen-arbeitsmarkt/article-159090
Kurzdossiers Freizügigkeit: www.focus-migration.de

Frankreich: Muslime klagen gegen Entlassung
Zwischen Mai 2005 und November 2006 hat die Polizeipräfektur Seine-Saint-Denis (Region Paris) mit dem Verweis auf Sicherheitsbedenken insgesamt 72 muslimischen Mitarbeitern des Pariser Flughafens Roissy das Zugangsrecht zum Flughafengelände entzogen. Sie verloren dadurch ihren Arbeitsplatz. Als Grund führte die Behörde Kontakte zu radikalen Islamisten an. Zwölf der Betroffenen haben dagegen geklagt. Daraufhin zog die Behörde in zwei Fällen das Zugangsverbot noch vor der Urteilsverkündung zurück. Das zuständige Verwaltungsgericht in Cergy (Val-d’Oise) bestätigte das Verbot in acht der übrigen zehn Fälle. Zwei weitere dürfen infolge des Gerichtsentscheids wieder auf dem Flughafengelände arbeiten. Das Innenministerium hat gegen die Entscheidung Klage eingereicht. Die Anwälte der muslimischen Arbeiter klagen ebenfalls wegen religiöser Diskriminierung.

EU/USA: Stärkere Kooperation
Die Europäische Union und die USA streben eine bessere Zusammenarbeit im Anti-Terror-Kampf an. Darauf einigten sich EU-Justiz- und Sicherheitskommissar Franco Frattini und der US-amerikanische Justizminister Alberto Gonzales (Republikaner) in Washington. Zugunsten einer effizienteren Kooperation wurde eine „Kontaktgruppe“ gegründet. Auch im Hinblick auf illegale Migration und Menschenhandel wolle man verstärkt kooperieren. Dazu soll der Daten- und Informationsaustausch vereinfacht werden.
ec.europa.eu/commission_barroso/frattini/doc/2006/speech_06_11_06_en.pdf

Kurzmeldungen - Welt
(Erweiterte Fassung, nur online verfügbar)

Russland: Umgang mit georgischen Migranten
Aufgrund diplomatischer Verstimmungen mit Georgien nach der Festnahme mutmaßlicher russischer Spione droht Russland mit härteren Einreisebedingungen und Abschiebungen. Russland brauche keine georgischen Bürger, sagte der Vizechef der Einwanderungsbehörde, Michail Tjurkin. Seinen Angaben zufolge kamen im ersten Halbjahr 2006 rund 79.000 Georgier nach Russland, von denen sich nur 29.000 ordnungsgemäß gemeldet hätten. Seit Anfang Oktober wurden bereits 807 Georgier aus Russland abgeschoben, weitere 2.117 Personen haben einen Abschiebebescheid erhalten. Georgien kritisierte die neue russische Abschiebepraxis als „unmenschlich“. Zudem hat Russland vor, den Zuzug von ausländischen Arbeitnehmern aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion generell deutlich zu beschränken.

Iberoamerikanische Staaten: Grenzzaun der USA kritisiert
22 lateinamerikanische Staaten sowie Spanien und Portugal haben den geplanten Grenzzaun an der Südgrenze der USA zu Mexiko verurteilt (vgl. MuB 5/06, 9/06). Bei einem Treffen Anfang November in Montevideo (Uruguay) verabschiedeten die Staatschefs eine gemeinsame Erklärung. Darin heißt es, die Grenzanlage leiste Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit Vorschub. Die USA hingegen halten die verstärkte Grenzsicherung im Hinblick auf die innere Sicherheit des Landes für notwendig.

Niger: Abschiebung von 150.000 Flüchtlingen
Niger hat Ende Oktober angekündigt, rund 150.000 Araber, die aus dem Tschad stammen, auszuweisen. Die Nomaden waren mehrheitlich in den 80er Jahren wegen eines Bürgerkriegs ins Nachbarland gekommen. Die Flüchtlinge suchten damals Schutz in Niger, als libysche Truppen den Tschad in ihre Gewalt bringen wollten. Inzwischen gebe es Spannungen zwischen der einheimischen Landbevölkerung und den Arabern, sagte Nigers Innenminister Mounkaila Modi (PNUD). Modi sagte weiter, die Araber aus dem Tschad seien bewaffnet und stellten eine Gefahr für die Sicherheit der lokalen Bevölkerung dar. Die Regierung habe deshalb entschieden, die Einwanderer auszuweisen. Dies werde mit „Respekt vor der menschlichen Würde“ erfolgen.

Sri Lanka: Flüchtlinge ohne internationale Hilfe
Nach Angaben von Hilfsorganisationen sind rund 130.000 Flüchtlinge in Sri Lanka seit Mitte November von internationaler Hilfe abgeschnitten und drohen Opfer von Menschenrechtsverletzungen zu werden. Die Betroffenen waren vor den wieder aufgeflammten Kämpfen zwischen Regierungstruppen und tamilischen Rebellen aus ihren Dörfern im Süden des Landes geflohen. Insgesamt gebe es wegen des Bürgerkriegs rund 200.000 Flüchtlinge, teilte der Norwegische Flüchtlingsrat mit. „Die Regierung und die Rebellen haben den Zugang zu ihren Gebieten beschränkt, wodurch die Vertriebenen ohne angemessene Unterstützung sind“, so ein Sprecher des Flüchtlingsrates. Seit dem Scheitern der Friedensgespräche Ende September ist der Bürgerkrieg in Sri Lanka wieder entbrannt (vgl. MuB 7/06). In diesem Jahr sind bei Kämpfen zwischen Tamilen und Regierungstruppen bereits rund 3.300 Menschen ums Leben gekommen.
www.nrc.no/engindex.htm

Frankreich: Erneute Ausschreitungen
(nur online verfügbar)

Ein Jahr nach den massiven Unruhen in den Pariser Vorstädten ist es erneut zu gewalttätigen Ausschreitungen im Großraum Paris und anderen französischen Städten gekommen. Ende 2005 war vorübergehend der Ausnahmezustand verhängt worden. Die Ereignisse hatten eine heftige Einwanderungsdebatte ausgelöst (vgl. MuB 10/05).

In verschiedenen Pariser Vororten (Banlieues) zündeten Jugendliche Ende Oktober mehrere Linienbusse der städtischen Busgesellschaft RATP und umstehende Fahrzeuge an. Die Passagiere blieben unversehrt. In einem Fall provozierten Jugendliche darüber hinaus eine Straßenschlacht mit der Polizei. Ähnliche Übergriffe wurden auch aus Reims, Toulouse, Trappes und Meaux gemeldet. Bei einem Anschlag auf einen Bus im südfranzösischen Marseille wurde eine Frau lebensgefährlich verletzt. Sechs Jugendliche hatten den Bus gestoppt und in Brand gesetzt, ohne die Passagiere aussteigen zu lassen. Drei weitere Personen wurden mit Rauchvergiftungen in ein Krankenhaus eingeliefert.

Deutschland: Auseinandersetzungen in Berlin
In Berlin-Kreuzberg ist es in den vergangenen Wochen zu Auseinandersetzungen zwischen Einsatzkräften der Polizei und Jugendlichen aus Migrantenfamilien gekommen. Für Aufsehen sorgte ein Vorfall im Wrangelkiez, bei dem Polizisten bei der Festnahme von zwei minderjährigen mutmaßlichen Straßendieben von bis zu 100 mehrheitlich türkischstämmigen Anwohnern bedrängt wurden. Der Polizei wurde von Anwohnern vorgeworfen, übertrieben hart vorgegangen zu sein. Ein Untersuchungsverfahren gegen vier Polizisten wurde eingeleitet.
Am folgenden Tag behinderten 50 bis 80 Männer in Berlin-Tiergarten Sanitäter des Deutschen Roten Kreuzes, als diese einen fünfjährigen türkischen Jungen in ein Krankenhaus bringen wollten. Er war bei einem Verkehrsunfall verletzt worden.
Wenige Tage später drangen acht Jugendliche aus Migrantenfamilien in einen Klassenraum der ebenfalls im Kreuzberger Wrangelkiez gelegenen Eberhard-Klein-Oberschule ein und verletzten einen 16 Jahre alten Schüler durch Messerstiche.
Berlins Innensenator Ehrhard Körting (SPD) kündigte in Reaktion auf die Ereignisse Gespräche mit Migrantenverbänden an, um diese stärker in die Präventionsarbeit gegen Jugendgewalt einzubeziehen. Die designierte Integrationssenatorin Heidi Knake-Werner (Linkspartei) forderte, mehr Ausbildungs- und Arbeitsplätze für jugendliche Migranten zu schaffen und Jugendprojekte sowie deren finanzielle Mittel stärker zu bündeln. Berlins Integrationsbeauftragter Günter Piening (Bündnis 90/Die Grünen) nannte die Vergleiche mancher Berliner Kieze mit den Pariser Vorstädten „absurd“.

Bereits im Vorfeld des Jahrestags der Unruhen (27. Oktober) hatte der französische Inlandsgeheimdienst „Renseignements Généraux“ (RG) vor neuen Ausschreitungen gewarnt. „Die Bedingungen, die vor einem Jahr zu einem kollektiven Gewaltausbruch in allen Landesteilen führten, liegen größtenteils weiter vor“, heißt es in einem Bericht des Geheimdienstes. Die verstärkte Präsenz von Journalisten in den prekären Wohngebieten vor dem Jahrestag habe die bereits existierenden Spannungen zwischen Jugendlichen und Sicherheitskräften verstärkt. Das mediale Interesse provoziere die Jugendlichen zu neuen Taten, so der Bericht. Nach Aussagen von Innenminister Nicolas Sarkozy (UMP) sei es nie tatsächlich zu einem Abklingen der Ausschreitungen gekommen. Insgesamt sei es seit Januar 2006 zu knapp 77.000 Fällen urbaner Gewalt gekommen, d. h. zu Brandstiftung, Autodiebstählen, Bandenkämpfen und gewalttätigen Übergriffen auf Polizeibeamte. Knapp 2.900 Polizisten seien während ihrer Einsätze in den Vorstädten verletzt worden. Mehr als 31.000 Autos wurden in Brand gesteckt, das sind mehr als 100 pro Tag.

Im Vorfeld des Jahrestages wurde die Polizeipräsenz in den Banlieues erhöht. Landesweit wurden zusätzlich 4.000 Polizisten eingesetzt und angewiesen, sich so diskret wie möglich zu verhalten. Sarkozy bat darüber hinaus die in den Vorstädten tätigen Vereine, während der Herbstferien möglichst viele Veranstaltungen stattfinden zu lassen, „um die Jugendlichen zu beschäftigen“. Im Pariser Vorort Clichy-sous-Bois, wo im letzten Jahr zwei Jugendliche auf der Flucht vor der Polizei umgekommen waren, fand ein Schweigemarsch statt.

Als Reaktion auf die jüngsten Vorfälle kündigte Sarkozy härtere Strafen bei Angriffen auf Polizei und Feuerwehr an und zeigte sich kompromisslos im Kampf gegen Verbrechen und Kriminalität. Das Thema „Innere Sicherheit“ wird eine entscheidende Rolle im Präsidentschaftswahlkampf 2007 spielen, bei dem Sarkozy voraussichtlich als konservativer Spitzenkandidat gegen die Sozialistin Ségolène Royal antritt. Gleichzeitig versuchte Sarkozy die Sympathie der etwa 1,5 Mio. Wähler algerischer Abstammung zu erlangen. Mitte November kündigte er bei seinem Algerienbesuch Visa-Erleichterungen für Algerier an. Bei den europäischen Schengen-Ländern (Norwegen, Island, EU-15 ohne Großbritannien und Irland) habe er durchgesetzt, auf eine Überprüfung algerischer Visa-Anträge durch alle Schengen-Länder zu verzichten, so Sarkozy. Frankreich selbst hatte ursprünglich diese Überprüfung angeschoben, um die Einreise mutmaßlicher Terroristen in den Schengen-Raum zu verhindern. th

Weitere Informationen:
www.interieur.gouv.fr

Rezension J. Alt/M. Bommes
(nur online verfügbar)

Illegalität. Grenzen und Möglichkeiten der Migrationspolitik

Mit seinen empirischen Studien zum „Leben in der Schattenwelt“ hat der Jesuitenpater und Sozialwissenschaftler Jörg Alt in den letzten Jahren maßgeblich dazu beigetragen, den Problemkomplex aufenthaltsrechtlicher Illegalität zu beleuchten (vgl. MuB 10/06). Während das Wissen wuchs und Lösungsmöglichkeiten vorgeschlagen wurden, blieb die Politik jedoch scheinbar weitgehend untätig.

Der von Alt gemeinsam mit dem Migrationsforscher Michael Bommes herausgegebene Sammelband legt nun einen Schwerpunkt auf den Stand der politischen Debatte um die so genannten „Illegalen“. Das Buch dokumentiert die erste Jahrestagung Illegalität, die im Frühjahr 2005 unter Beteiligung von Politik, Verwaltung, Kirchen, Hilfsorganisationen und den Wissenschaften in Berlin stattfand.

Den ersten Teil des Buches bilden vier wissenschaftliche Aufsätze. Dominik Enste und Friedrich Schneider geben Einblick in das Phänomen Schattenwirtschaft und irreguläre Beschäftigung, ohne dabei die Rolle, die Menschen ohne Aufenthaltsstatus bei der Schwarzarbeit spielen, näher zu beleuchten. Die Zusammenhänge zwischen aufenthaltsrechtlicher Illegalität und Kriminalität stehen im Mittelpunkt von Hans-Jörg Albrechts Beitrag, in dem er insbesondere die so genannte Abschreckungstheorie bestätigt findet. Danach geht von „Illegalen“ kein erhöhtes Kriminalitätsrisiko aus, da sie jede Form von Aufmerksamkeit, insbesondere Straftaten, vermeiden, um der Entdeckung durch Behörden zu entgehen. Umgekehrt verhindere die Angst entdeckt zu werden auch, dass „Illegale“ Anzeige erstatten, wenn sie selbst Opfer von Straftaten würden. Den normativen Vorrang allgemeiner, unveräußerlicher Menschenrechte gegenüber ordnungspolitischen Grundsätzen betont Heiner Bielefeld und plädiert für die „Schaffung von Bedingungen für ihre faktische Inanspruchnahme“ durch den Staat. Auch Michael Bommes schlägt den Bogen zu den Möglichkeiten der Migrationspolitik. Er identifiziert illegale Migration als das Produkt gesellschaftlicher Strukturen: Migranten mangele es in den Herkunftsländern an Chancen, um ihre Wünsche durchzusetzen. Entscheidend sei jedoch nicht zuletzt, dass die westlichen Wohlfahrtsstaaten „nur hoch selektive Möglichkeiten der Zu- und Einwanderung“ böten und damit „zugleich auf der Rückseite eine hohe Rezeptionsbereitschaft für illegale Migranten“ erzeugten. Irregulärer Aufenthalt sei gewissermaßen ein selbst geschaffenes Problem. Doch Patentlösungen gebe es nicht. Selbst pragmatische Ansätze (z.B. Legalisierungen oder Zugang zu Rechten) liefen Gefahr, zur Reproduktion des Problems beizutragen.

Aus staats- und ordnungspolitischer Perspektive wird die „Bekämpfung der Migrationsursachen“ stets als wichtiges Ziel bei der Einschränkung illegaler Migration bezeichnet. Ministerialrat Hans-Joachim Stange (Bundesinnenministerium) macht dabei keine Ausnahme. Sein Plädoyer trifft im zweiten Teil des Bandes auf engagierte Beiträge der Politikerinnen Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD) und Christa Nickels (Bündnis 90/Die Grünen), die einen internen Wandel des Staates im Umgang mit Illegalität einfordern. Dazu gehören der Verzicht auf die Strafbarkeit humanitär begründeter Unterstützung irregulärer Migranten, die Abschaffung der Informationspflicht öffentlicher Stellen, insbesondere der Schulen, sowie die Sicherstellung einer elementaren Gesundheitsversorgung. Stange hingegen argumentiert, es bestehe rechtlich keine Übermittlungspflicht, wenn unerlaubter Aufenthalt von Erziehern, Lehrern oder Sozialarbeitern nur vermutet werde und bisher sei noch niemand bestraft worden, der „Illegalen“ aus humanitären Gründen geholfen habe. Auch die wachsende Bedeutung der EU-Politik findet in diesem zweiten Teil des Buches Berücksichtigung.

Der dritte Teil behandelt akute Fragen der rechtlichen und helfenden Praxis in Bereichen wie Beschäftigung, Gesundheit, Schulbesuch und Frauenhandel. Die vier Kurzbeiträge bieten jedoch allenfalls punktuelle Einblicke in die komplexen Problemlagen irregulärer Migranten in Deutschland. Wer sich hauptsächlich für die angenäherten Positionen der (partei-)politischen Akteure bezüglich möglicher Handlungsoptionen interessiert, wird insbesondere die Beiträge aus Politik und Verwaltung sowie die im Wortlaut dokumentierte Podiumsdiskussion mit Gewinn lesen. Denn über diese Positionen dringt derzeit wenig an die Öffentlichkeit. So argumentiert der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion Wolfgang Bosbach, Politik müsse stets mit der Wahrnehmung der Wirklichkeit beginnen. Sie dürfe zwar festlegen, wer kommen darf und wer nicht, müsse aber gleichwohl die Konsequenzen akzeptieren: „Wir müssen auch mit jenen Menschen anständig umgehen, die sich hier im Land illegal aufhalten“. Positionen wie die von Bosbach nähren die Hoffnung, dass die im Koalitionsvertrag der Großen Koalition vereinbarte Prüfung humanitärer Verbesserungsvorschläge alsbald zu ersten politischen Maßnahmen führen könnte. js i.A. der bpb

Jörg Alt, Michael Bommes (Hrsg.): Illegalität. Grenzen und Möglichkeiten der Migrationspolitik, 2006, Wiesbaden, ISBN 3-531-14834-6, Preis: 24,90 Euro, Online-Bestellung: www.vs-verlag.de

Veranstaltungen

Summer School: Citizenship and Migration
Veranstaltung: SIAS Summer Institutes „Citizenship and Migration” für Postdocs und Doktoranden
Ziel der „SIAS Summer Institutes” ist es, durch die gemeinsame interdisziplinäre Arbeit von jüngeren europäischen und amerikanischen Forschern wissenschaftliche Netzwerke zu schaffen, die langfristig zu einer engeren Verknüpfung von Forschungsaktivitäten in Europa und den USA führen sollen.
Datum / Ort: 25. Juni – 6. Juli 2007 am Wissenschaftskolleg zu Berlin; 2. Teil im Sommer 2008 in den USA
Finanzierung: Die Teilnehmer erhalten ein Stipendium von 500 Euro für den ersten Workshop und 600 US-Dollar für den Workshop in den USA. Außerdem werden Reisekosten und Unterkunft übernommen.
Bewerbungsfrist: bis 28. Februar 2007
Weitere Informationen: SIAS Summer Institutes, c/o Petria Saleh, Wissenschaftskolleg zu Berlin, Wallotstraße 19, D-14193 Berlin, Tel.: (030) 89001–116; Fax: -100, E-Mail: petria.saleh@wiko-berlin.de, www.wiko-berlin.de

[bpb-Logo]
Conference
NECE - Networking European Citizenship Education:
European Conference Rethinking Citizenship Education in European Migration Societies: Political Strategies - Social Changes - Educational Concepts.
Organized by: Federal Agency for Civic Education (bpb), Germany, in cooperation with several partners
When / where: April 26-28, 2007 / Centro Cultural de Belém, Lisbon/Portugal
Information: www.bpb.de/nece
The countries in Europe have become migration societies, in which public debate is marked by emotions and fears on both sides: the riots in the suburbs of Paris in the autumn 2005, the cartoon dispute in Denmark, the intense debate on the ‘integration’ of the Muslim population in Europe, increasing fears of terrorist threats but also the experience of discrimination and xenophobia indicate the powerful social and political challenges which the states of the European Union are facing. In view of this, the development of a common democratic culture in which the mutual recognition of cultural diversity and respect for basic human and civil rights are closely associated is becoming increasingly important. Here, citizenship education can and must make a significant contribution by transcending national borders and seeking cooperation on a European and international level. The presentation and exchange of best practices in citizenship education in immigration societies will be a defining feature of the conference. Academics and politicians will meet experts, multipliers and practitioners involved in citizenship education in Europe.

Literatur

Friedrich Heckmann, Richard Wolf (Hrsg.): Immigrant Integration and Education. The Role of State and Civil Society in Germany and the U.S., efms, 2006, Bamberg, ISBN 3-927351-12-1, Preis: 15 Euro, Online-Bestellung: web.uni-bamberg.de/~ba6ef3/pubtdi_d.htm

Rita Süssmuth (Hrsg.): Streetsoccer & Co. Wie Integration gelingen kann, 2006, Hamburg, ISBN 3-89684-047-9, Preis: 12 Euro, Online-Bestellung: www.edition-koerber-stiftung.de

Alle folgenden Titel zum Thema „Illegale Zuwanderung”
Holk Stobbe: Undokumentierte Migration in Deutschland und den Vereinigten Staaten. Interne Migrationskontrollen und die Handlungsspielräume von Sans Papiers, 2005, Göttingen, ISBN 3-930457-69-5, Preis: 18 Euro, Online-Bestellung: http://www.sub.uni-goettingen.de/ebene_1/shop/univerlag.html, Download: webdoc.sub.gwdg.de/diss/2004/stobbe/index.html

Jörg Alt: Leben in der Schattenwelt. Problemkomplex illegale Migration, 2003, Karlsruhe, ISBN 3-86059-499-0, Preis: 28 Euro, Online-Bestellung: www.vonLoeper.de

Maria S. Rerrich: Die ganze Welt zu Hause - Cosmobile Putzfrauen in privaten Haushalten, 2006, Hamburg, ISBN 978-3-936096-67-5, Preis: 16 Euro, Online-Bestellung: www.his-online.de

Schweizerisches Rotes Kreuz/Department Migration (Hrsg.): Sans-Papiers in der Schweiz: Unsichtbar - unverzichtbar, 2006, Zürich, ISBN 3-03777-043-6, Preis: 26 Euro, Online-Bestellung: www.seismoverlag.ch

Helen Schwenken: Rechtlos, aber nicht ohne Stimme. Politische Mobilisierungen um irreguläre Migration in die Europäische Union, 2006, Bielefeld, ISBN 3-89942-516-2, Preis 29,80 Euro, Online-Bestellung: www.transcript-verlag.de

Thomas Wagner: Inklusion/Exklusion. Darstellung einer systemtheoretischen Differenz und ihrer Anwendung auf illegale Migration, 2006, Frankfurt/M., ISBN 3-88939-805-7, Preis: 15,90 Euro, Online-Bestellung: www.iko-verlag.de

Bundeszentrale für politische Bildung Netzwerk Migration in Europa Migration Research Group des Hamburgischen WeltWirtschaftsInstituts Netzwerk-Migration, bpb, HWWI

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