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| Deutschland: Innenministerkonferenz beschließt Bleiberecht | ||
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Nach jahrelangem Streit haben sich die Innenminister von Bund und Ländern auf ihrer Konferenz am 17. November in Nürnberg auf eine Regelung zum Bleiberecht für langjährig Geduldete geeinigt (vgl. MuB 9/03, 8/06, 9/06). Oppositionsparteien und Flüchtlingsorganisationen kritisierten den Beschluss als unzureichend. Derzeit leben rund 200.000 Flüchtlinge seit mehreren Jahren mit einer so genannten Duldung (siehe Box in MuB 8/06) in Deutschland; darunter etwa 120.000 seit mehr als fünf Jahren. Die Innenministerkonferenz (IMK) einigte sich nun darauf, dass „wirtschaftlich und sozial integrierte ausreisepflichtige ausländische Staatsangehörige“ eine zunächst auf zwei Jahre befristete Aufenthaltsgenehmigung erhalten können. Dazu müssen sie eine Reihe von Bedingungen erfüllen. Ein Bleiberecht kann erhalten, wer zum Stichtag 17. November 2006 seit mindestens acht Jahren in Deutschland lebt. Für Familien mit minderjährigen Kindern verkürzt sich der Zeitraum auf sechs Jahre. Weitere Bedingung ist ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis, mit dem der Lebensunterhalt der Person bzw. der Familie gedeckt wird, ohne dass auf ergänzende Sozialleistungen zurückgegriffen wird. Personen, die dies nicht erfüllen, können eine bis zum 30. September 2007 befristete Duldung erhalten, um einen dauerhaften Arbeitsplatz zu finden. Ausgenommen von der Bedingung des eigenständigen Lebensunterhalts sind Auszubildende, erwerbsunfähige Personen und Rentner, die keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen und im Herkunftsland keine Familie, dafür aber in Deutschland Angehörige mit dauerhaftem Aufenthalt haben. Ferner muss die Familie ausreichenden Wohnraum nachweisen, müssen die Kinder den Kindergarten oder die Schule besuchen und bis zum 30. September 2007 alle betroffenen Personen ausreichende Deutschkenntnisse vorweisen. Ein Bleiberecht erhalten können auch erwachsene unverheiratete Kinder, wenn diese bei ihrer Einreise minderjährig waren und eine positive Integrationsprognose vorliegt. Der Beschluss der IMK beinhaltet auch eine Reihe von Ausschlussgründen für ein Bleiberecht. Kein Bleiberecht erhalten demnach Personen, die die Ausländerbehörde „vorsätzlich getäuscht“, Bezüge zu extremistischen oder terroristischen Kreisen haben oder in schwerem Maße straffällig geworden sind. Ist ein Familienmitglied aufgrund von Straftaten vom Bleiberecht ausgeschlossen, so gilt dies auch für die gesamte Familie. Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis können ab sofort und noch bis zum 17. Mai 2007 gestellt werden. Die Aufenthaltserlaubnis wird zunächst auf maximal zwei Jahre befristet, kann aber verlängert werden, wenn alle Bedingungen erfüllt sind. In dem Beschluss wird auch festgehalten, dass der Aufenthalt von allen Personen, die nicht von der neuen Bleiberechtsregelung profitieren, „konsequent beendet werden“ muss. Daher sollen Maßnahmen entwickelt werden, die zum einen die Rückführung verbessern und zum anderen den Zugang zu Sozialleistungen erschweren. Während Vertreter der Regierungsparteien den Bleiberechtsbeschluss begrüßten, wurde er von Oppositionsparteien kritisiert. „Das Bleiberecht wird bei den restriktiven Regelungen für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis und der nach wie vor hohen Arbeitslosigkeit in Deutschland zum Placebo, wenn es direkt an einen Arbeitsvertrag gekoppelt ist“, heißt es in einer Pressemitteilung der Linkspartei. Ähnliche Kritik kam von Bündnis 90/Die Grünen. Auch Vertreter von Flüchtlingsorganisationen kritisierten den IMK-Beschluss. Pro- Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt bezeichnete ihn als „völlig unzureichend und unsozial“, da auch künftig mehr als 100.000 Menschen mit einer Duldung in Deutschland leben würden. Die von den Innenministern beschlossenen Kriterien seien äußerst restriktiv und für viele nicht erfüllbar. Gleichzeitig forderte Pro Asyl, umgehend die Abschiebung von potenziell Begünstigten der Bleiberechtsregel zu stoppen, bis der Beschluss rechtskräftig wird. Beschlüsse der IMK haben keine unmittelbare rechtsverbindliche Wirkung; sie müssen noch durch die Innenministerien der Länder umgesetzt werden. Dies gilt jedoch als sicher. me Weitere Informationen: |
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| Kurzmeldungen – Deutschland | ||
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Brandenburg: Neue Ausländerbeauftragte
Abschiebung von Irakern Hamburg: Ausbildungsoffensive Urteil zum Asylbewerber-Leistungsgesetz |
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| Deutschland: Neue Studie zum Rechtsextremismus | ||
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Rechtsextremismus ist in Deutschland in allen Schichten, Regionen und Altersgruppen verbreitet. Zu diesem Ergebnis kommt eine Anfang November vorgestellte Studie, die die Universität Leipzig im Auftrag der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung angefertigt hat. Rechtsextremistische Ansichten seien keine Randerscheinung, sondern ein Problem in der Mitte der Gesellschaft, so die Studie.
Im Vergleich zu früheren Studien stellten die Psychologen fest: Die Ausländerfeindlichkeit bleibt konstant auf hohem Niveau. Ein geschlossenes rechtsextremes Weltbild stellten sie bei 9,1 % der Westdeutschen und 6,6 % der Ostdeutschen fest (Gesamtdeutschland: 8,6 %). Der Studie zufolge stimmen allgemein 37 % der Deutschen mindestens einer ausländerfeindlichen Aussage zu (Ost: 40,9 %, West: 36 %). Knapp 60 % der Deutschen mit gefestigtem rechtsextremem Weltbild in Ost und West wählen CDU/CSU, SPD oder Bündnis 90/Die Grünen. „Rechtsextremismus ist eigentlich der falsche Begriff“, so Brähler, „er verschleiert, dass derartige Einstellungen längst in unserer Mitte zu Hause sind.“ Der Begriff „rechtsextrem“ sei aus wissenschaftlicher Sicht zudem irreführend. Denn selbst Menschen, die sich als „links“ bezeichneten, hätten nicht alle rechtsradikalen Aussagen abgelehnt. Auch Antisemitismus ist weit verbreitet: 17,8 % der Befragten gaben an, dass „der Einfluss der Juden zu groß“ sei (Ost: 9,2 %, West: 20,1 %). 13,8 % meinten, die Juden arbeiteten „mit üblen Tricks, um das zu erreichen, was sie wollen“ (Ost: 6 %, West: 15,8 %). Nach den Ergebnissen der Studie sind Ausländerfeindlichkeit, Antisemitismus und Verharmlosung des Nationalsozialismus in der Altersgruppe der über 60-Jährigen am stärksten verbreitet. „Insbesondere bei älteren Menschen in Westdeutschland findet sich ein geschlossenes rechtsextremes Weltbild“, sagte Brähler. Die Autoren warnen davor, Rechtsextremismus als Jugendproblem in Ostdeutschland zu behandeln. „Jugendliche stellen nicht die größte Gruppe der Rechtsextremen.“ Vielmehr gehörten Rentner und Vorruheständler genauso zu den Befürwortern wie viele Arbeitslose. Die Gründe für rechtsextreme Einstellungen hängen laut der Studie nicht primär mit wirtschaftlichen Ängsten zusammen. Wer glaube, politisch nicht mitentscheiden zu können, seine Eltern als streng und lieblos empfunden habe und ein geringes Selbstwertgefühl besitze, sei für rechtes Gedankengut zugänglicher. „Soziale Deprivation“, worunter diese Phänomene zusammengefasst werden, wirkt demnach stärker als wirtschaftlicher Mangel. Die Forscher stellen ferner einen Zusammenhang mit der Persönlichkeitsstruktur her: Misstrauische Menschen denken eher rechts, so ihre Schlussfolgerung. Schulische Projekttage zu Ausländerfeindlichkeit helfen nach Ansicht der Wissenschaftler kaum, solange Deutschland weder in den Schulbüchern noch in Lehrplänen als Einwanderungsland bezeichnet werde. Um den Kampf gegen den Rechtsextremismus zu gewinnen, so schließen die Forscher in ihrer Studie, sei es notwendig, „den Skandal zu thematisieren, dass es rechtsextreme Einstellungen in diesem Ausmaß in unserer Gesellschaft gibt“. Auch eine Studie der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (EUMC) in Wien beklagt die zunehmende Diskriminierung von Roma, Muslimen, Juden und Einwanderern im Allgemeinen. Die Studie erschien Ende November und ist eine auswertende Zusammenführung nationaler Erhebungen zum Thema Rassismus. Sie weist auch klar darauf hin, dass in zahlreichen EU-Ländern keine verlässlichen Daten dazu erhoben werden. Nur in Großbritannien und Finnland ist die Datenerhebung nach Angaben des Zentrums befriedigend. In Griechenland, Spanien, Italien, Zypern und Malta werde das Problem in der Datenerhebung völlig ignoriert. Einen Anstieg beim Rassismus verzeichnen laut der Studie Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Irland, Polen, die Slowakei und Großbritannien. Einen Rückgang protokollierten die Forscher dagegen in Tschechien, Österreich und Schweden. Die Studie weist ebenfalls darauf hin, dass die Arbeitslosenraten unter Einwanderern in Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Litauen und Finnland „signifikant höher“ seien als unter den jeweiligen Staatsbürgern. chw Weitere Informationen: |
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| Deutschland: 11. koordinierte Bevölkerungsvorausschätzung | ||
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Anfang November hat das Statistische Bundesamt zum 11. Mal eine Bevölkerungsvorausschätzung veröffentlicht. Diese Vorausschätzungen werden normalerweise in einem Turnus von drei Jahren aktualisiert (2003/2000: vgl. MuB 6/03 und MuB 6/00). Die Neuberechnungen berücksichtigen sowohl die aktuelle Datenlage als auch veränderte Bewertungen und Annahmen zu zukünftigen Trends der Bevölkerungsentwicklung. Der Zeithorizont der aktuellen Prognose geht bis 2050. Die 11. koordinierte Bevölkerungsvorausschätzung, die zwischen den Statistischen Ämtern der Bundesländer und des Bundes koordiniert wurde, geht vom Bevölkerungsstand am 31.12.2005 aus. Sie berücksichtigt daher bereits die Bereinigung des Ausländerzentralregisters 2005, bei der die Größe der ausländischen Bevölkerung um 618.000 Personen nach unten korrigiert wurde (-8,4 %; vgl. MuB 5/05). Die Angaben zur deutschen Bevölkerung beruhen seit der Volkszählung von 1987 auf Fortschreibungen aus Bevölkerungsregistern (vgl. MuB 8/06). Die zu erwartende Abweichung von der Wirklichkeit dürfte aber geringer sein als bei der ausländischen Bevölkerung. Annahmen: Die Annahmen der aktuellen Bevölkerungsvorausschätzung unterscheiden sich in drei Punkten von der 10. koordinierten Bevölkerungsvorausschätzung. Zum einen wurden alternative Verläufe der zukünftigen Entwicklung der Fertilität berücksichtigt. Zum zweiten wurde die im wahrscheinlichsten Fall angenommene Zuwanderung von Ausländern halbiert. Schließlich wurde für das Basis-Szenario, welches als wahrscheinlichster Fall angesehen wurde, zukünftig ein höherer Anstieg der Lebenserwartung angenommen. Fertilität: In der Vergangenheit gingen diese Bevölkerungsvorausschätzungen von einer langfristigen Fortsetzung des heute geringen Niveaus der Fertilität von 1,4 Kindern je Frau aus. Auch die aktuelle Prognose nimmt an, dass dies zukünftig der wahrscheinlichste Fall ist. Daneben wurden jedoch noch zwei andere Verläufe berücksichtigt. Einerseits wurde ein leichter Anstieg auf 1,6 Kinder je Frau im Jahr 2025 angenommen. Ein solcher Verlauf wäre vorstellbar, wenn das Elterngeld und die Bündelung und Umstrukturierung familienpolitischer Maßnahmen in den nächsten Jahren eine demographische Wirkung entfalten würden. In einer weiteren Annahme berücksichtigt die aktuelle Bevölkerungsvorausschätzung aber auch die Möglichkeit eines Rückgangs der Fertilität auf 1,2 Kinder je Frau bis zum Jahr 2050. Zuwanderung: Die zweite wichtige Veränderung der Annahmen betrifft die Zuwanderung. Sie ist für die zukünftige Bevölkerungsentwicklung zwar wichtig, jedoch schwer vorauszuschätzen. Nachdem das Potenzial für den Zuzug von Spätaussiedlern nahezu ausgeschöpft ist, geht es dabei vor allem um die Zuwanderung von Ausländern. In den letzten 20 Jahren lag der jährliche Außenwanderungssaldo bei Ausländern durchschnittlich bei +191.000 Personen. Die 10. koordinierte Bevölkerungsvorausschätzung hatte 200.000 ausländische Zuwanderer jährlich als wahrscheinlichste Annahme zum Wanderungssaldo gesetzt und in einer weiteren Annahme nur 100.000 gerechnet. Die aktuelle Vorausschätzung kehrt dies um: Als wahrscheinlichsten Fall nimmt sie einen jährlichen Wanderungsgewinn von 100.000 Personen an und rechnet die Zuwanderung von 200.000 Personen als eine weitere Annahme. Diese Akzentsetzung dürfte von den relativ geringen Wanderungsgewinnen der letzten Jahre geprägt sein (2005: 95.717, 2004: 55.216, 2003: 102.696). Mortalität: Die dritte Veränderung in den Annahmen betrifft den zukünftigen Anstieg der Lebenserwartung. In der 9. Bevölkerungsvorausschätzung wurde für Männer im Jahr 2050 eine Lebenserwartung bei Geburt von 78,1 Jahren, für Frauen von 84,5 Jahren angenommen. Bereits die folgende Prognose von 2003 erhöhte die Annahmen zur Lebenserwartung im Basis-Szenario auf 81,1 Jahre bei Männern und 86,6 Jahre bei Frauen. Die Annahme der aktuellen Vorausschätzung für 2050 liegt bei 83,5 Jahren für Männer und 88,0 Jahren für Frauen. In einem anderen Szenario wurde sogar ein Anstieg der Lebenserwartung auf 85,4 Jahre bei Männern und 89,9 Jahre bei Frauen gerechnet. Die erwarteten Gewinne an Lebenszeit sind große Errungenschaften, stellen zugleich aber auch eine gewaltige Herausforderung für die Sozialversicherung und die individuelle Alterssicherung dar. Ergebnisse: Die Ergebnisse spiegeln erwartungsgemäß die Veränderungen in den Annahmen wider. Die Annahmen zur Entwicklung von Fertilität, Außenwanderungen und Mortalität werden in 12 Szenarien kombiniert. Im Basis-Szenario kommt es zu einem schnelleren Bevölkerungsrückgang und zu einer stärkeren demographischen Alterung als bisher angenommen. Danach befindet sich Deutschland heute bereits in der Phase des anhaltenden Bevölkerungsrückgangs. Den höchsten Bevölkerungsstand hätte Deutschland damit bereits 2003 erreicht. Die Bevölkerungsvorausschätzung von 2003 erwartete noch, dass der Bevölkerungsrückgang für Deutschland insgesamt erst um 2013 einsetzen würde. Für 2050 erwartet die aktuelle Prognose nur noch knapp 69 Mio. Einwohner im Basis-Szenario. Dies reflektiert die Auswirkungen einer geringer angenommenen Zuwanderung von nur 100.000 Ausländern pro Jahr. Bei einer höheren Zuwanderung von 200.000 Personen fiele der Bevölkerungsrückgang geringer aus: Deutschland hätte 74 Mio. Einwohner im Jahr 2050. Das war 2003 noch als wahrscheinlichste Entwicklung angenommen worden. Der Altenquotient spiegelt das demographische
Verhältnis der Generation im Rentenalter zur Generation im Erwerbsalter
wider. Er drückt die Relation zwischen der Zahl von Menschen jenseits einer
bestimmten Altersgrenze zu je 100 Menschen im Alter von 20 bis zu dieser Altersgrenze
aus. Bei einer Altersgrenze von 60 wären dies derzeit 45,2 Menschen im
Alter von 60 und darüber zu je 100 Menschen im Alter von 20 bis 59. Das
durchschnittliche Renteneintrittsalter lag in Deutschland 2005 knapp unter 61
Jahren.
Der zunehmende Bevölkerungsanteil älterer Menschen ist neben dem Bevölkerungsrückgang die zweite wichtige Auswirkung des demographischen Wandels. Besondere Aufmerksamkeit erhält dabei der so genannte Altenquotient (siehe Box). Die 11. koordinierte Bevölkerungsvorausschätzung verwendet in der Präsentation ihrer Ergebnisse eine Altersgrenze von 65 Jahren, gibt jedoch im Tabellenanhang auch die Ergebnisse für die bisher verwendete Altersgrenze von 60 Jahren an (siehe Grafik). Danach würde im Basis-Szenario der Altenquotient sogar auf 90,8 Personen steigen. Die 10. koordinierte Bevölkerungsvorausschätzung kam in ihrem mittleren Szenario für 2050 noch auf einen Altenquotienten von 78.
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| Europa: Illegalität – Formen, Probleme und Strategien | ||
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Der Umgang mit „illegaler Migration“ ist zu einem wichtigen Thema in Politik und Medien geworden. Insbesondere Bilder von überfüllten Booten vor den Küsten Südeuropas prägen die Debatte. Dabei handelt es sich jedoch nur um den kleinsten, angesichts der medialen Präsenz aber sichtbarsten Teil der undokumentierten Zuwanderung. Die Mehrheit der Migranten ohne legalen Aufenthaltsstatus ist legal in das jeweilige Aufenthaltsland eingereist und hat erst nach illegaler Arbeitsaufnahme oder nach Überschreiten der maximalen Aufenthaltsdauer den legalen Status verloren. Unabhängig vom Weg in die Illegalität ist den betroffenen Menschen gemeinsam, dass sie nur über einen minimalen rechtlichen Schutz verfügen. Begrifflichkeiten: In der Debatte um diese Gruppe von Zuwanderern werden zahlreiche Begriffe verwendet. Illegale, irreguläre oder undokumentierte Migranten, Papierlose („Sans Papiers”) und „Clandestinos” sind die am häufigsten verwendeten Bezeichnungen. Die Begriffe „illegale Migranten“, „illegal Aufhältige“ oder nur „Illegale“ sind insofern problematisch, als dass das Wort „illegal“ negativ besetzt ist und eine Verbindung zu Kriminalität suggeriert. Hinzu kommt, dass illegale Zuwanderung häufig zusammen mit kriminellen Aktivitäten wie Drogenschmuggel, Menschenhandel und organisierter Kriminalität genannt wird. Bereits 1994 empfahl die International Conference on Population and Development der Vereinten Nationen stattdessen den Begriff des „undokumentierten Migranten“ zu verwenden. Diese Bezeichnung verweist auf die Erfassung der Migranten bei ihrer Einreise an der Grenze, berücksichtigt allerdings nicht den Bereich der illegalen Beschäftigung. Auch die häufig verwendete Bezeichnung des „irregulären Migranten“ ist umstritten. Sie wird teilweise nur für solche Personen verwendet, die unwissentlich gegen aufenthaltsrechtliche Regelungen verstoßen haben, grundsätzlich aber Anrecht auf einen legalen Aufenthaltsstatus hätten. Der Begriff „Sans Papiers“ („ohne Papiere“) wird vor allem im französischen Sprachraum verwendet und geht auf die Selbstbezeichnung von Migranten ohne regulären bzw. ohne legalen Aufenthaltsstatus in Frankreich zurück. Im spanischsprachigen Raum wird teilweise der Begriff der „Clandestinos“ („Versteckte“) verwendet. Diese Bezeichnung weist auf die alltäglichen Probleme im Lebensalltag der Betroffenen hin. Problematisch ist auch der in den letzten Jahren immer häufiger verwendete Begriff der so genannten „Bootsflüchtlinge”. Damit werden v. a. in den Medien jene Migranten bezeichnet, die auf dem Seeweg nach Südeuropa einzureisen versuchen. In rechtlicher Hinsicht wurde der Flüchtlingsbegriff durch die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 definiert. Als Flüchtling gilt demnach jede Person, die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung“ ihr Heimatland verlassen musste. Diese enge Definition trifft jedoch nur auf einen Teil der auf dem Seeweg Einreisenden zu. Eine Alternative zu dem Begriff des Bootsflüchtlings wäre die neutralere, bereits in den 1970er und 80er Jahren im Fall Vietnams verwendete Bezeichnung „Boat People“. Datenlage: Eine Quantifizierung der undokumentierten oder irregulären Bevölkerung ist mit zahlreichen Problemen behaftet, da publizierte Zahlen oft auf Schätzungen ohne solide Grundlage basieren. Meist werden Aufgriffszahlen nationaler Grenzschutzbehörden als Datengrundlage verwendet. Diese spiegeln jedoch nur einen Teil der Realität wider. Sie bergen außerdem die Gefahr von Mehrfachzählungen und sind von der Intensität der Grenzkontrollen abhängig. Eine verlässlichere Grundlage für Schätzungen bieten Auswertungen von Legalisierungsprogrammen. Solche Programme wurden in mehreren Ländern durchgeführt, z. B. Italien (2006), Spanien (2005), Frankreich (1997) und Griechenland (2001) (vgl. MuB 1/99, 7/99, 6/01, 2/04, 5/06). Einem Bericht der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zufolge ist davon auszugehen, dass die Anzahl der Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus im Durchschnitt etwa 10 bis 15 % der ausländischen Wohnbevölkerung mit rechtmäßigem Aufenthalt entspricht. In Bezug auf die Europäische Union vor der Osterweiterung würde dies rund 3,3 Mio. Menschen entsprechen, die ohne staatliches Wissen und Genehmigung in einem der Länder leben. Die europäische Polizeibehörde Europol geht von einem jährlichen Zuwachs um etwa 500.000 „undokumentierte“ Migranten in den EU-Staaten aus. Maßnahmen: Die meisten Zielländer internationaler Migration reagieren primär mit polizeilichen Maßnahmen, wie dem Ausbau externer und interner Kontrollen. Dazu gehören die Errichtung von Grenzzäunen und Überwachungsanlagen, Kontrollen an Flughäfen sowie Razzien auf potenziellen Arbeitsstellen. Gerade der Ausbau von Grenzanlagen wie an der europäischen Südgrenze hat bisher jedoch nicht zu einer nennenswerten Reduzierung illegaler Migration, sondern vielmehr zu einer Verschiebung von Routen und Erhöhung der Risiken und Kosten für die illegale Einreise geführt. An der europäischen Südgrenze im Atlantik (Kanaren) und Mittelmeerraum stieg in den letzten Jahren die Zahl der Todesfälle (vgl. MuB 8/98, 9/99, 7/06). Verschärft wurde die Situation neuerdings dadurch, dass Transitstaaten wie Marokko, Senegal oder Libyen zunehmend in die Migrationskontrollen einbezogen wurden (vgl. MuB 10/05, 5/06). Dadurch wurden zum einen die Migrationsrouten noch länger, zum anderen ist eine Gewährung menschenrechtlicher Standards beim Aufgriff in diesen Ländern fraglich. Lebenssituation: Migranten ohne legalen Aufenthaltsstatus sind in ihrem Alltag mit zahlreichen Problemen konfrontiert. Vor allem die Suche nach einem Arbeitsplatz und einer Wohnung, die Gesundheitsversorgung sowie der Schulbesuch von Kindern erweisen sich als schwerwiegende Probleme. Das Fehlen der Aufenthaltsgenehmigung ist dabei die größte Hürde. In einigen Ländern, etwa in Italien und Spanien, werden zumindest die Gesundheitsversorgung und der Schulbesuch für Kinder trotzdem gestattet. In Deutschland und Frankreich hingegen müssen diese Zuwanderer im Bereich der Gesundheitsversorgung auf informelle Netzwerke zurückgreifen. Eine besonders prekäre Form der Existenzsicherung ist die Prostitution, oft verbunden mit professionellen Schleusernetzwerken und Ausbeutungsverhältnissen (vgl. MuB 1/05, 2/05). Die rechtliche Unsicherheit durch den fehlenden Aufenthaltsstatus und die Angst vor der Entdeckung durch die Polizei oder andere Behörden führen zudem häufig zu psychischen Problemen. sta Weitere Informationen: |
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| Kurzmeldungen - Europa | ||
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Schweiz: Flucht vor Zwangsheirat ist ein Asylgrund
EU / Ukraine: Freihandelszone und Visa-Abkommen EU: Umgang mit der Freizügigkeit für Bulgaren
und Rumänen Frankreich: Muslime klagen gegen Entlassung EU/USA: Stärkere Kooperation |
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Kurzmeldungen - Welt (Erweiterte Fassung, nur online verfügbar) |
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Russland: Umgang mit georgischen Migranten Iberoamerikanische Staaten: Grenzzaun der USA kritisiert Niger: Abschiebung von 150.000 Flüchtlingen Sri Lanka: Flüchtlinge ohne internationale Hilfe |
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Frankreich: Erneute Ausschreitungen (nur online verfügbar) |
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Ein Jahr nach den massiven Unruhen in den Pariser Vorstädten ist es erneut zu gewalttätigen Ausschreitungen im Großraum Paris und anderen französischen Städten gekommen. Ende 2005 war vorübergehend der Ausnahmezustand verhängt worden. Die Ereignisse hatten eine heftige Einwanderungsdebatte ausgelöst (vgl. MuB 10/05). In verschiedenen Pariser Vororten (Banlieues) zündeten Jugendliche Ende Oktober mehrere Linienbusse der städtischen Busgesellschaft RATP und umstehende Fahrzeuge an. Die Passagiere blieben unversehrt. In einem Fall provozierten Jugendliche darüber hinaus eine Straßenschlacht mit der Polizei. Ähnliche Übergriffe wurden auch aus Reims, Toulouse, Trappes und Meaux gemeldet. Bei einem Anschlag auf einen Bus im südfranzösischen Marseille wurde eine Frau lebensgefährlich verletzt. Sechs Jugendliche hatten den Bus gestoppt und in Brand gesetzt, ohne die Passagiere aussteigen zu lassen. Drei weitere Personen wurden mit Rauchvergiftungen in ein Krankenhaus eingeliefert. Deutschland: Auseinandersetzungen in Berlin
In Berlin-Kreuzberg ist es in den vergangenen Wochen zu Auseinandersetzungen zwischen Einsatzkräften der Polizei und Jugendlichen aus Migrantenfamilien gekommen. Für Aufsehen sorgte ein Vorfall im Wrangelkiez, bei dem Polizisten bei der Festnahme von zwei minderjährigen mutmaßlichen Straßendieben von bis zu 100 mehrheitlich türkischstämmigen Anwohnern bedrängt wurden. Der Polizei wurde von Anwohnern vorgeworfen, übertrieben hart vorgegangen zu sein. Ein Untersuchungsverfahren gegen vier Polizisten wurde eingeleitet. Am folgenden Tag behinderten 50 bis 80 Männer in Berlin-Tiergarten Sanitäter des Deutschen Roten Kreuzes, als diese einen fünfjährigen türkischen Jungen in ein Krankenhaus bringen wollten. Er war bei einem Verkehrsunfall verletzt worden. Wenige Tage später drangen acht Jugendliche aus Migrantenfamilien in einen Klassenraum der ebenfalls im Kreuzberger Wrangelkiez gelegenen Eberhard-Klein-Oberschule ein und verletzten einen 16 Jahre alten Schüler durch Messerstiche. Berlins Innensenator Ehrhard Körting (SPD) kündigte in Reaktion auf die Ereignisse Gespräche mit Migrantenverbänden an, um diese stärker in die Präventionsarbeit gegen Jugendgewalt einzubeziehen. Die designierte Integrationssenatorin Heidi Knake-Werner (Linkspartei) forderte, mehr Ausbildungs- und Arbeitsplätze für jugendliche Migranten zu schaffen und Jugendprojekte sowie deren finanzielle Mittel stärker zu bündeln. Berlins Integrationsbeauftragter Günter Piening (Bündnis 90/Die Grünen) nannte die Vergleiche mancher Berliner Kieze mit den Pariser Vorstädten „absurd“. Bereits im Vorfeld des Jahrestags der Unruhen (27. Oktober) hatte der französische Inlandsgeheimdienst „Renseignements Généraux“ (RG) vor neuen Ausschreitungen gewarnt. „Die Bedingungen, die vor einem Jahr zu einem kollektiven Gewaltausbruch in allen Landesteilen führten, liegen größtenteils weiter vor“, heißt es in einem Bericht des Geheimdienstes. Die verstärkte Präsenz von Journalisten in den prekären Wohngebieten vor dem Jahrestag habe die bereits existierenden Spannungen zwischen Jugendlichen und Sicherheitskräften verstärkt. Das mediale Interesse provoziere die Jugendlichen zu neuen Taten, so der Bericht. Nach Aussagen von Innenminister Nicolas Sarkozy (UMP) sei es nie tatsächlich zu einem Abklingen der Ausschreitungen gekommen. Insgesamt sei es seit Januar 2006 zu knapp 77.000 Fällen urbaner Gewalt gekommen, d. h. zu Brandstiftung, Autodiebstählen, Bandenkämpfen und gewalttätigen Übergriffen auf Polizeibeamte. Knapp 2.900 Polizisten seien während ihrer Einsätze in den Vorstädten verletzt worden. Mehr als 31.000 Autos wurden in Brand gesteckt, das sind mehr als 100 pro Tag. Im Vorfeld des Jahrestages wurde die Polizeipräsenz in den Banlieues erhöht. Landesweit wurden zusätzlich 4.000 Polizisten eingesetzt und angewiesen, sich so diskret wie möglich zu verhalten. Sarkozy bat darüber hinaus die in den Vorstädten tätigen Vereine, während der Herbstferien möglichst viele Veranstaltungen stattfinden zu lassen, „um die Jugendlichen zu beschäftigen“. Im Pariser Vorort Clichy-sous-Bois, wo im letzten Jahr zwei Jugendliche auf der Flucht vor der Polizei umgekommen waren, fand ein Schweigemarsch statt. Als Reaktion auf die jüngsten Vorfälle kündigte Sarkozy härtere Strafen bei Angriffen auf Polizei und Feuerwehr an und zeigte sich kompromisslos im Kampf gegen Verbrechen und Kriminalität. Das Thema „Innere Sicherheit“ wird eine entscheidende Rolle im Präsidentschaftswahlkampf 2007 spielen, bei dem Sarkozy voraussichtlich als konservativer Spitzenkandidat gegen die Sozialistin Ségolène Royal antritt. Gleichzeitig versuchte Sarkozy die Sympathie der etwa 1,5 Mio. Wähler algerischer Abstammung zu erlangen. Mitte November kündigte er bei seinem Algerienbesuch Visa-Erleichterungen für Algerier an. Bei den europäischen Schengen-Ländern (Norwegen, Island, EU-15 ohne Großbritannien und Irland) habe er durchgesetzt, auf eine Überprüfung algerischer Visa-Anträge durch alle Schengen-Länder zu verzichten, so Sarkozy. Frankreich selbst hatte ursprünglich diese Überprüfung angeschoben, um die Einreise mutmaßlicher Terroristen in den Schengen-Raum zu verhindern. th Weitere Informationen: |
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Rezension J. Alt/M. Bommes (nur online verfügbar) |
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Illegalität. Grenzen und Möglichkeiten der Migrationspolitik Mit seinen empirischen Studien zum „Leben in der Schattenwelt“ hat der Jesuitenpater und Sozialwissenschaftler Jörg Alt in den letzten Jahren maßgeblich dazu beigetragen, den Problemkomplex aufenthaltsrechtlicher Illegalität zu beleuchten (vgl. MuB 10/06). Während das Wissen wuchs und Lösungsmöglichkeiten vorgeschlagen wurden, blieb die Politik jedoch scheinbar weitgehend untätig. Der von Alt gemeinsam mit dem Migrationsforscher Michael Bommes herausgegebene Sammelband legt nun einen Schwerpunkt auf den Stand der politischen Debatte um die so genannten „Illegalen“. Das Buch dokumentiert die erste Jahrestagung Illegalität, die im Frühjahr 2005 unter Beteiligung von Politik, Verwaltung, Kirchen, Hilfsorganisationen und den Wissenschaften in Berlin stattfand. Den ersten Teil des Buches bilden vier wissenschaftliche Aufsätze. Dominik Enste und Friedrich Schneider geben Einblick in das Phänomen Schattenwirtschaft und irreguläre Beschäftigung, ohne dabei die Rolle, die Menschen ohne Aufenthaltsstatus bei der Schwarzarbeit spielen, näher zu beleuchten. Die Zusammenhänge zwischen aufenthaltsrechtlicher Illegalität und Kriminalität stehen im Mittelpunkt von Hans-Jörg Albrechts Beitrag, in dem er insbesondere die so genannte Abschreckungstheorie bestätigt findet. Danach geht von „Illegalen“ kein erhöhtes Kriminalitätsrisiko aus, da sie jede Form von Aufmerksamkeit, insbesondere Straftaten, vermeiden, um der Entdeckung durch Behörden zu entgehen. Umgekehrt verhindere die Angst entdeckt zu werden auch, dass „Illegale“ Anzeige erstatten, wenn sie selbst Opfer von Straftaten würden. Den normativen Vorrang allgemeiner, unveräußerlicher Menschenrechte gegenüber ordnungspolitischen Grundsätzen betont Heiner Bielefeld und plädiert für die „Schaffung von Bedingungen für ihre faktische Inanspruchnahme“ durch den Staat. Auch Michael Bommes schlägt den Bogen zu den Möglichkeiten der Migrationspolitik. Er identifiziert illegale Migration als das Produkt gesellschaftlicher Strukturen: Migranten mangele es in den Herkunftsländern an Chancen, um ihre Wünsche durchzusetzen. Entscheidend sei jedoch nicht zuletzt, dass die westlichen Wohlfahrtsstaaten „nur hoch selektive Möglichkeiten der Zu- und Einwanderung“ böten und damit „zugleich auf der Rückseite eine hohe Rezeptionsbereitschaft für illegale Migranten“ erzeugten. Irregulärer Aufenthalt sei gewissermaßen ein selbst geschaffenes Problem. Doch Patentlösungen gebe es nicht. Selbst pragmatische Ansätze (z.B. Legalisierungen oder Zugang zu Rechten) liefen Gefahr, zur Reproduktion des Problems beizutragen. Aus staats- und ordnungspolitischer Perspektive wird die „Bekämpfung der Migrationsursachen“ stets als wichtiges Ziel bei der Einschränkung illegaler Migration bezeichnet. Ministerialrat Hans-Joachim Stange (Bundesinnenministerium) macht dabei keine Ausnahme. Sein Plädoyer trifft im zweiten Teil des Bandes auf engagierte Beiträge der Politikerinnen Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD) und Christa Nickels (Bündnis 90/Die Grünen), die einen internen Wandel des Staates im Umgang mit Illegalität einfordern. Dazu gehören der Verzicht auf die Strafbarkeit humanitär begründeter Unterstützung irregulärer Migranten, die Abschaffung der Informationspflicht öffentlicher Stellen, insbesondere der Schulen, sowie die Sicherstellung einer elementaren Gesundheitsversorgung. Stange hingegen argumentiert, es bestehe rechtlich keine Übermittlungspflicht, wenn unerlaubter Aufenthalt von Erziehern, Lehrern oder Sozialarbeitern nur vermutet werde und bisher sei noch niemand bestraft worden, der „Illegalen“ aus humanitären Gründen geholfen habe. Auch die wachsende Bedeutung der EU-Politik findet in diesem zweiten Teil des Buches Berücksichtigung. Der dritte Teil behandelt akute Fragen der rechtlichen und helfenden Praxis in Bereichen wie Beschäftigung, Gesundheit, Schulbesuch und Frauenhandel. Die vier Kurzbeiträge bieten jedoch allenfalls punktuelle Einblicke in die komplexen Problemlagen irregulärer Migranten in Deutschland. Wer sich hauptsächlich für die angenäherten Positionen der (partei-)politischen Akteure bezüglich möglicher Handlungsoptionen interessiert, wird insbesondere die Beiträge aus Politik und Verwaltung sowie die im Wortlaut dokumentierte Podiumsdiskussion mit Gewinn lesen. Denn über diese Positionen dringt derzeit wenig an die Öffentlichkeit. So argumentiert der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion Wolfgang Bosbach, Politik müsse stets mit der Wahrnehmung der Wirklichkeit beginnen. Sie dürfe zwar festlegen, wer kommen darf und wer nicht, müsse aber gleichwohl die Konsequenzen akzeptieren: „Wir müssen auch mit jenen Menschen anständig umgehen, die sich hier im Land illegal aufhalten“. Positionen wie die von Bosbach nähren die Hoffnung, dass die im Koalitionsvertrag der Großen Koalition vereinbarte Prüfung humanitärer Verbesserungsvorschläge alsbald zu ersten politischen Maßnahmen führen könnte. js i.A. der bpb Jörg Alt, Michael Bommes (Hrsg.): Illegalität. Grenzen und Möglichkeiten der Migrationspolitik, 2006, Wiesbaden, ISBN 3-531-14834-6, Preis: 24,90 Euro, Online-Bestellung: www.vs-verlag.de |
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Summer School: Citizenship and Migration
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Friedrich Heckmann, Richard Wolf (Hrsg.): Immigrant Integration and Education. The Role of State and Civil Society in Germany and the U.S., efms, 2006, Bamberg, ISBN 3-927351-12-1, Preis: 15 Euro, Online-Bestellung: web.uni-bamberg.de/~ba6ef3/pubtdi_d.htm Rita Süssmuth (Hrsg.): Streetsoccer & Co. Wie Integration gelingen kann, 2006, Hamburg, ISBN 3-89684-047-9, Preis: 12 Euro, Online-Bestellung: www.edition-koerber-stiftung.de Alle folgenden Titel zum Thema „Illegale Zuwanderung” Jörg Alt: Leben in der Schattenwelt. Problemkomplex illegale Migration, 2003, Karlsruhe, ISBN 3-86059-499-0, Preis: 28 Euro, Online-Bestellung: www.vonLoeper.de Maria S. Rerrich: Die ganze Welt zu Hause - Cosmobile Putzfrauen in privaten Haushalten, 2006, Hamburg, ISBN 978-3-936096-67-5, Preis: 16 Euro, Online-Bestellung: www.his-online.de Schweizerisches Rotes Kreuz/Department Migration (Hrsg.): Sans-Papiers in der Schweiz: Unsichtbar - unverzichtbar, 2006, Zürich, ISBN 3-03777-043-6, Preis: 26 Euro, Online-Bestellung: www.seismoverlag.ch Helen Schwenken: Rechtlos, aber nicht ohne Stimme. Politische Mobilisierungen um irreguläre Migration in die Europäische Union, 2006, Bielefeld, ISBN 3-89942-516-2, Preis 29,80 Euro, Online-Bestellung: www.transcript-verlag.de Thomas Wagner: Inklusion/Exklusion. Darstellung einer systemtheoretischen Differenz und ihrer Anwendung auf illegale Migration, 2006, Frankfurt/M., ISBN 3-88939-805-7, Preis: 15,90 Euro, Online-Bestellung: www.iko-verlag.de |
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