Newsletter „Migration und Bevölkerung“
Ausgabe 02/07 (März 2007) www.migration-info.de
Deutschland: Verschärfung des Ausländerrechts geplant

Die Bundesregierung plant eine Verschärfung des Ausländerrechts. Die Maßnahmen sind Teil einer Novellierung des Zuwanderungsgesetzes aufgrund der Umsetzung von EU-Richtlinien. Der Gesetzentwurf muss noch vom Kabinett behandelt und beschlossen werden.

Die Änderung des Aufenthaltsgesetzes wird notwendig, da Deutschland verschiedene ausländerrechtlich relevante EU-Richtlinien umsetzen muss. Unabhängig davon will die Regierung die anstehende Änderung des Aufenthaltsgesetzes nutzen, um das Ausländerrecht zu verschärfen. Der Entwurf sieht beispielsweise Sanktionen vor, falls Ausländer ihrer Teilnahmepflicht an Integrationskursen nicht nachkommen. Bereits heute sind für diesen Fall nach dem Zuwanderungsgesetz aufenthaltsrechtliche Sanktionen möglich, künftig sollen Geldbußen bis zu 1.000 Euro und bei „integrationsfeindlichem“ Verhalten sogar eine Ausweisung möglich sein.

Eine Ausweisung ist auch für Ausländer vorgesehen, die die Integration ihrer Familienangehörigen in „schwerwiegender Weise“ behindern, die einen „besonders integrationsfeindlichen Charakter“ offenbaren, die zu Hass aufstacheln oder Teile der Bevölkerung beschimpfen. Das Mindestalter für den Nachzug des Ehepartners soll von 16 auf 18 Jahre erhöht werden. Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass der Ehepartner bereits vor der Einreise deutsche Sprachkenntnisse nachweisen muss.

Teil der Novellierung ist auch die geplante Regelung des Bleiberechts für geduldete Ausländer. Hier gehen die Vorstellungen der Bundesregierung und einiger Bundesländer, die sich im vergangenen November auf einen Bleiberechtsbeschluss geeinigt hatten, jedoch noch auseinander (vgl. MuB 2/07).

Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, sagte, Ziel der Gesetzesänderung sei eine „ganz klare Ansage“ an Ausländer, dass sie sich bemühen sollen, an dieser Gesellschaft teilzuhaben. Wer sich notorisch der Integration verweigere, der „muss damit rechnen, dass wir nicht auch noch ein fröhliches Gesicht dazu machen“.

Josef Winkler, migrationspolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, kritisierte, der Entwurf enthalte „Ausweisungstatbestände auf Stammtischniveau“. Die Maßnahmen seien das Gegenteil von Integrationsförderung und leisteten Ausgrenzung und Abschottung Vorschub.

Der Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde Kenan Kolat sagte, der Integrationsprozess von Migranten könne nicht mit der „Keule der Strafandrohung“ gestaltet werden, sondern müsse durch Inhalte überzeugen.

Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund, Pro Asyl und der Interkulturelle Rat kritisierten das Vorhaben der Bundesregierung in einer gemeinsamen Stellungnahme. Es sei von „grundsätzlichem Misstrauen gegenüber Migranten“ geprägt.

Deutschland: Studie über die Lage von Roma-Kindern

Die Lebenssituation von Roma-Kindern in Deutschland ist Gegenstand einer Untersuchung, die das Zentrum für Antisemitismusforschung (ZfA) der Technischen Universität Berlin im Auftrag von UNICEF durchgeführt hat. Die Studie wurde Anfang März anlässlich der gemeinsamen Tagung von UNICEF und der Kinderkommission des Deutschen Bundestages veröffentlicht.

Zur Gruppe der Sinti und Roma gehören rund 70.000 deutsche Staatsbürger. Hinzu kommen in Deutschland schätzungsweise 50.000 Roma-Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien, 20.000 davon sind Kinder. Der Schwerpunkt der Studie lag auf Roma-Familien, die seit 1990 nach Deutschland gekommen sind. Im Rahmen von Fallstudien in Hamburg, Berlin, Köln, Münster und Frankfurt/Main wurde untersucht, welche Bedingungen den Erfolg bzw. Misserfolg im Bildungsbereich sowie den Zugang zum Wohnungs- und Gesundheitsbereich für Roma prägen. Die Forscher des ZfA führten 49 Leitfaden-Interviews mit lokalpolitischen Akteuren, Experten und Praktikern aus Schulen, Behörden, Flüchtlingsverbänden und Organisationen der Sinti und Roma. Hierbei ging es vorwiegend um regionale Unterschiede und ihre Ursachen sowie Beispiele gelungener Teilhabe und Integration von Roma-Familien.

Roma-Kinder in Südosteuropa
Zeitgleich erschien von UNICEF eine weitere Studie, in der die prekäre Situation von Roma-Kindern in Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, dem Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Rumänien und Serbien analysiert wird. Hier leben schätzungsweise 3,7 Mio. Roma, davon 1,7 Mio. Kinder. Die Studie untersucht detailliert Einflussfaktoren wie Armut, soziale Ausgrenzung und Diskriminierung und beschreibt dabei u. a. das Lebensumfeld der Roma-Kinder, d. h. die Wohn- und Arbeitssituation in der Familie, den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen sowie die Bildungschancen. Ferner werden klare Handlungsempfehlungen ausgesprochen.
UNICEF: „Breaking the Cycle of Exclusion. Roma Children in South East Europe”, 2007, ISBN: 987-86-82471-73-8, Download: www.unicef.de

Hauptaugenmerk der Untersuchung lag auf der besonders prekären Situation der Roma-Flüchtlinge. Wie die Studie herausstellt, gestaltet sich die Lage dieser Flüchtlinge aufgrund eingeschränkter Aufenthaltsrechte und einer problematischen Unterbringungs- und Betreuungspolitik als besonders schwierig: Zwei Drittel der Familien haben keinen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland, sie sind lediglich geduldet. Sie müssen daher jederzeit mit ihrer Abschiebung rechnen, dürfen weder arbeiten noch an Sprach- und Integrationskursen teilnehmen. Sie erhalten nur 70 % des Sozialhilfesatzes und haben keinen Anspruch auf Kinder- oder Erziehungsgeld. Diese Beschränkungen und Auflagen stehen einer gesellschaftlichen Integration entgegen. Beispielhaft dafür ist die isolierte Wohnsituation vieler geduldeter Roma-Flüchtlinge in abgelegenen provisorischen Unterkünften am Stadtrand. In der Studie werden Münster und Berlin als einzige Städte genannt, die von dieser Unterbringungspolitik abweichen und unter bestimmten Bedingungen auch geduldeten Flüchtlingen den Umzug in Mietwohnungen gewähren.

Die Wissenschaftler beurteilen den Zugang zu Bildung als wesentlich für eine erfolgreiche Integration, insbesondere der Roma-Kinder. Im Saarland, in Baden-Württemberg und Hessen unterliegen geduldete Flüchtlingskinder keiner Schulpflicht. Der Schulbesuch und -erfolg hängt dort vom Engagement der Eltern, Lehrkräfte und Sozialarbeiter ab. Ein besonderes Integrationshindernis ist das Ausbildungs- und Arbeitsverbot für geduldete Roma-Jugendliche, so die Studie. Ihnen wird damit jegliche berufliche Perspektive für den Verbleib in Deutschland, aber auch bei einer möglichen Rückkehr genommen.

Ob und wie erfolgreich die Integration der Roma-Familien und ihrer Kinder gelingen kann, hängt den Ergebnissen der Studie zufolge vor allem vom Aufenthaltsstatus ab. Eine großzügige Regelung mit dauerhaftem Aufenthaltsstatus wird für diejenigen Familien empfohlen, die seit mehr als sieben Jahren in Deutschland leben und deren Kinder hier geboren oder zum größten Teil aufgewachsen sind. Auf diese Weise könne ihnen eine Perspektive auf ein geregeltes Leben in Deutschland eröffnet werden. Auch sehen die Forscher als entscheidende Integrationsvoraussetzung verbesserte Wohnungs-, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen an. Sie erwarten von Kommunen und Initiativen mehr Engagement für die „vergessenen“ Kinder. Als beispielhaft nennen sie die Stadt Köln, die durch den Einsatz von romastämmigen Sozialarbeitern Roma-Kinder erfolgreich an die Schule herangeführt hat. Ulrike Pape, Berlin

Weitere Informationen:
„Zur Lage von Kindern aus Roma-Familien in Deutschland“, Zusammenfassung der Ergebnisse einer Studie des Zentrums für Antisemitismusforschung der Technischen Universität Berlin, im Auftrag von UNICEF: www.unicef.de/4298.html

Deutschland: Diskussion um Bleiberecht hält an

Der Streit um eine gesetzliche Regelung des Bleiberechts ist noch nicht beigelegt. Eine Sitzung des Koalitionsausschusses Anfang März brachte keine endgültige Einigung. Dennoch will das Bundeskabinett noch vor Ostern im Rahmen der Novellierung des Aufenthaltsgesetzes eine Bleiberechtsregelung beschließen.

IMK-Beschluss 2006: Die Innenministerkonferenz (IMK) hatte erst im November 2006 eine gemeinsame Bleiberechtsregelung der Länder beschlossen (vgl. MuB 10/06). Diese sieht einmalig und unter engen Voraussetzungen vor, dass Ausländer, die bereits seit langem in Deutschland nur geduldet werden, ein Bleiberecht erhalten können. Daraufhin einigten sich die Innenpolitiker der Großen Koalition, ein Bleiberecht für langjährig Geduldete auch in einem Bundesgesetz festzulegen. Im Rahmen der seit Ende 2005 vorbereiteten Umsetzung von elf aufenthalts- und asylrechtlichen Richtlinien der EU soll eine entsprechende Altfallregelung im Aufenthaltsgesetz verankert werden (vgl. MuB 2/07).

Nach der momentan geltenden Bleiberechtsregelung der Innenminister können „wirtschaftlich und sozial integrierte ausreisepflichtige ausländische Staatsangehörige“ eine zunächst auf zwei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie zum Stichtag 17. November 2006 seit mindestens acht Jahren in Deutschland lebten. Für Familien mit minderjährigen Kindern soll ein verkürzter Zeitraum von sechs Jahren gelten. Weitere Bedingung ist ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis, mit dem der Lebensunterhalt der Person bzw. der Familie gedeckt wird, ohne dass auf ergänzende Sozialleistungen zurückgegriffen wird. Personen, die dies nicht erfüllen, können eine bis zum 30. September 2007 befristete Duldung erhalten, um einen dauerhaften Arbeitsplatz zu finden. Auf der Grundlage des IMK-Beschlusses regelt jedes Bundesland die Details des Antrags- und Anerkennungsverfahrens durch eigene Erlasse. Dies führte jedoch zu einer uneinheitlichen Rechtslage.

Aktueller Gesetzentwurf: Der am 8. Februar von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorgelegte Gesetzentwurf, auf den sich Vertreter der Großen Koalition in langwierigen Verhandlungen geeinigt hatten, orientiert sich in punkto Bleiberecht an der Regelung der Innenminister der Länder. In einigen Details geht er jedoch darüber hinaus. Im Gegensatz zum IMK-Beschluss sollen langjährig Geduldete – wenn sie alle sonstigen Voraussetzungen erfüllen – auch dann einen Aufenthaltstitel erhalten, wenn sie noch auf Arbeitssuche sind. Um die Chancen der Arbeitsaufnahme zu erleichtern, kann eine Aufenthaltserlaubnis maximal bis zum 31. Dezember 2009 erteilt werden, im Falle mangelnder Sprachkenntnisse nur bis zum 1. Juli 2008. Kann ein Ausländer bis dahin keinen Arbeitsplatz nachweisen, wird seine Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert. Ferner sollen nach den Vorstellungen der Großen Koalition auch minderjährige Kinder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, im Fall einer Ausreiseverpflichtung ihrer Eltern ein eigenständiges Bleiberecht erhalten. Sie müssen sich seit mindestens sechs Jahren in Deutschland aufhalten und gut integriert sein, wobei ihr Lebensunterhalt nicht gesichert sein muss.

Kritik: Vertreter einiger unionsgeführter Bundesländer kritisierten die vorgesehene Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis scharf. Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) sagte: „Ein derart weitgehendes Bleiberecht ist mit der CSU als eine der drei Koalitionsparteien nicht zu machen.“ Die Regelung hätte eine Zuwanderung in die Sozialsysteme zur Folge, die für die CSU nicht akzeptabel sei. Der Verhandlungsführer der CSU-Landesgruppe im Bundestag, der Abgeordnete Hans-Peter Uhl, hatte dem Plan der Großen Koalition bereits zugestimmt. Auch gegen das im Gesetzentwurf vorgesehene eigenständige Bleiberecht für gut integrierte Minderjährige ab 14 Jahren sprachen sich einige unionsgeführte Länder aus. Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) erklärte sogar, dass sein Bundesland generell gegen eine Gesetzesregelung auf Bundesebene sei. Die Staatsministerin für Integration im Kanzleramt Maria Böhmer (CDU) forderte die Länder daraufhin auf, sich nicht gegen eine Bleiberechtsregelung per Bundesgesetz zu stellen.

In einer Sitzung des Koalitionsausschusses am 5. März wurde der Streit nun entschärft. Nach Angaben von SPD-Chef Kurt Beck und dem Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion Volker Kauder bleibt der Gesetzentwurf „in der Substanz“ unverändert und soll am 28. März vom Bundeskabinett beschlossen werden. Insbesondere der bayerische Ministerpräsident und CSU-Vorsitzende Edmund Stoiber (CSU) hielt in der Koalitionsrunde jedoch seinen Widerstand gegen den vorgesehenen Stichtag aufrecht. Konkret geht es dabei um die Befürchtung, die vorgesehene Regelung könne in einigen Bundesländern zu Mehrausgaben bei der Sozialhilfe führen, wenn es Ausländern nicht gelingt, eine ausreichend bezahlte Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Denn mit der Aufenthaltserlaubnis erhalten sie auch Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII, die ihnen dann bis zur maximalen Frist Ende 2009 zustünden. Geduldete Ausländer würden nur verringerte Sozialleistungen erhalten und sind zudem vielfach in Sammelunterkünften untergebracht. Stoiber betonte, mit Blick auf die Sozialhaushalte sei das Ziel, „dass durch die neue Regelung letztendlich nicht mehr Kosten anfallen dürfen, als das heute der Fall ist”. Der Koalitionsausschuss verständigte sich darauf, diesen Streitpunkt in einer kleinen Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Stoiber, Schäuble und Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD) zu diskutieren. Weiterhin ist jedoch nicht auszuschließen, dass die Regelung zurückgestellt und die Novellierung des Aufenthaltsgesetzes ohne ein Bleiberecht erfolgt.

Vertreter von Flüchtlingsorganisationen und der Linkspartei hingegen kritisierten die in dem Entwurf vorgesehene Bleiberechtsregelung als unzureichend. Der Entwurf ändere nichts am Fortbestehen von so genannten Kettenduldungen. Diese könnten nur abgeschafft werden, wenn der Übergang von der Duldung zur Aufenthaltserlaubnis nicht nur einmalig zu einem Stichtag, sondern dauerhaft neu geregelt würde. Weiter befürchten die Kritiker, dass viele Muslime aufgrund von Sicherheitsbedenken von der Bleiberechtsregelung ausgeschlossen werden könnten. Am 24. Februar kam es im Rahmen eines bundesweiten Aktionstages für ein Bleiberecht in zahlreichen Städten zu Protesten. me / js

Weitere Informationen:
www.fluechtlingsrat-berlin.de

Kurzmeldungen – Deutschland
(Erweiterte Fassung, nur online verfügbar)

NRW: Sprachtests für Vierjährige
Seit März werden in Nordrhein-Westfalen verbindliche Deutschtests bei allen 4-Jährigen durchgeführt (NRW-Schulgesetz § 36, Abs. 2). Betroffen sind rund 180.000 Kinder mit und ohne Migrationshintergrund, die 2009 eingeschult werden sollen. Kinder mit Defiziten in der Sprachentwicklung müssen sich im Mai einer weiteren detaillierteren Sprachstandsprüfung unterziehen. Dann soll eine gezielte Förderung das Sprachvermögen bis zur Einschulung verbessern. Nach Angaben von Barbara Sommer (CDU), Ministerin für Schule und Weiterbildung in NRW, muss jedes vierte Kind in diesem Alter in seiner Sprachentwicklung gefördert werden. NRW ist das erste Bundesland mit einer solchen Regelung.
www.bildungsportal.nrw.de/BP/index.html

Urteil: Geduldete Flüchtlinge haben Recht auf Sozialhilfe
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat am 8. Februar entschieden, dass Geduldete bei einem längeren Aufenthalt Anspruch auf den vollen Sozialhilfesatz haben, wenn sie einen wichtigen Grund haben, in Deutschland zu bleiben (Az.: B 9b AY 1/06 R). Asylbewerber und andere Ausländer mit wenig verfestigtem Aufenthaltsrecht erhalten in den ersten drei Jahren nach ihrer Ankunft in Deutschland bei Bedürftigkeit zunächst nur Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die deutlich unter Sozialhilfeniveau liegen. Geklagt hatte ein Asylbewerber aus dem Kosovo, der nur Grundleistungen erhalten hatte, obwohl er seit fast elf Jahren in Deutschland lebt.
juris.bundessozialgericht.de

Berlin: Einbürgerungsformular wird geändert
In einem Formular zur Einbürgerung von Ausländern des Landes Berlin wird ein Passus gestrichen, der nach „der rassischen und ethnischen Herkunft“ der Antragsteller fragt. Künftig werde die Frage entfallen. Der Passus hatte „kein für die Einbürgerung relevantes Kriterium“ erfragt, sagte Ehrhart Körting (SPD). Bündnis 90/Die Grünen und die Linkspartei/PDS hatten im Berliner Senat eine Änderung des Formulars gefordert.

ZDF-Initiative
Das ZDF plant ein Online-Format zu muslimischen Inhalten. Die Adressaten seien dabei nicht nur Muslime, sondern die gesamte deutsche Gesellschaft, so ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender. Das Online-Angebot soll starken Dialogcharakter haben. Es soll voraussichtlich im Mai dieses Jahres verfügbar sein. Der Generalsekretär des Zentralrats der Muslime in Deutschland Aiman Mazyek forderte, die inhaltliche Verantwortung für islamische Beiträge den islamischen Verbänden zu übertragen. Analog zum „Wort zum Sonntag“ solle ein Forum für Predigten von Vertretern anderer Religionsgemeinschaften geschaffen werden, sagte Mazyek. Salomon Korn, stellvertretender Präsident des Zentralrats der Juden, hatte ein „Wort zum Wochenende“ angeregt. Auch andere Sender planen ähnliche Formate.

Mittelmeerraum: Weiterhin illegale Einreiseversuche

Auch in den ersten Monaten dieses Jahres haben die Einreiseversuche über das Mittelmeer angehalten (vgl. MuB 1/07). Derzeit sind Italien und Griechenland am häufigsten betroffen. Die EU setzt weiter auf die Stärkung der Grenzschutzagentur Frontex, um diese Überfahrten zu verhindern. Bei zahlreichen Einreiseversuchen kamen im Laufe des Monats Februar mindestens 31 Personen ums Leben, rund 33 werden derzeit noch vermisst.

Italien: Bei der Überfahrt von Nordafrika nach Italien kamen vor der italienischen Insel Lampedusa mindestens 19 Personen ums Leben. Unklar ist, in welchem nordafrikanischen Staat das Boot abgelegt hatte. Die Überlebenden gaben an, dass sie nach fünf Tagen auf dem Wasser die Orientierung verloren hätten und ihnen der Treibstoff ausgegangen sei. Leichen sollen während der Überfahrt über Bord geworfen worden sein. Rund 30 Personen konnte die Küstenwache retten.

Ende Februar strandete in Süditalien ein Fischerboot mit 130 kurdischen Passagieren, überwiegend Männern, die umgehend in Gewahrsam genommen wurden. Sie gaben an, etwa eine Woche für die Überfahrt aus der Türkei nach Italien benötigt zu haben. Am ersten Märzwochenende landeten auf der Insel Lampedusa rund 50 Boatpeople. 113 weitere wurden am darauf folgenden Dienstag im Mittelmeer vor der Insel gesichtet und in das Auffanglager Lampedusas gebracht.

Griechenland/Türkei: An Griechenlands Küsten kamen in den letzten Wochen mindestens 12 Menschen beim Versuch der illegalen Einreise ums Leben, 33 Personen gelten als vermisst. Schleuser versuchen immer wieder, Personen über die so genannte Ägäis-Route in die EU zu bringen. Bereits am ersten Februar-Wochenende starben mindestens sieben Personen, als ihr Boot vor der Ägäis-Insel Samos im Sturm kenterte. Ein Überlebender konnte gefunden werden, 12 weitere Personen bleiben vermisst. Mitte Februar kenterte ein Boot mit 26 Somalis an Bord, die an der türkischen Küste gestartet waren. Fünf wurden tot geborgen, alle anderen gelten als vermisst.

Spanien: Ein Frachter mit knapp 400 aus Indien, Birma, Sri Lanka, der Elfenbeinküste, Sierra Leone und Liberia stammenden Personen hatte Mitte Februar versucht, die Kanarischen Inseln zu erreichen. Als das Boot vor Mauretanien in Seenot geriet, verweigerte die spanische Regierung die Einreise. Der Rote Halbmond und das Rote Kreuz konnten die Boatpeople schließlich in Mauretanien mit dem Notwendigsten versorgen, nachdem die spanische Regierung den mauretanischen Behörden die Übernahme des Rücktransports der betroffenen Personen in ihre Heimatländer garantierte. Mit dieser sofortigen Repatriierungspolitik sollen weitere illegale Einreiseversuche unterbunden werden.

EU: Derweil berieten die EU-Innenminister auf ihrem Ratstreffen Mitte Februar in Brüssel über die zusätzliche Verstärkung der EU-Grenzschutzagentur Frontex. Im Mittelpunkt der Gespräche stand dabei erneut die Schaffung einer schnellen Eingreiftruppe (vgl. MuB 1/07, 6/06, 1/06). Die geplanten Sofort-Einsatzteams sollen durch Frontex kurzfristig jedem Mitgliedstaat zur Verfügung gestellt werden, der an seinen Grenzen mit besonderen Belastungen durch illegale Migration konfrontiert ist. Weiter wurde die Zusammenarbeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten mit den Herkunfts- und Transitländern diskutiert. So soll beispielsweise geprüft werden, inwiefern Fachkräfte aus afrikanischen und anderen Entwicklungsländern in der EU befristet eingesetzt werden können.

Die EU-Kommission, Frankreich und Spanien einigten sich Anfang Februar mit der Regierung des westafrikanischen Staates Mali auf ein Pilot-Projekt für legale Arbeitsmöglichkeiten in der EU. Mali gilt als wichtiges Ursprungsland illegaler Migration. Im Rahmen des Pilotprojektes sollen Arbeitskräften aus Mali in regionalen Job-Zentren Saison-Jobs in der Landwirtschaft und bestimmten Dienstleistungsbereichen in Frankreich und Spanien angeboten werden. Die Bewerber sollen ein befristetes Visum, einen Arbeitsvertrag und die Möglichkeit zu Sprachkursen erhalten. Darüber hinaus soll ihnen auch eine Ausbildung ermöglicht werden. Die Rückkehr soll durch die Vergabe von Mikrokrediten erleichtert werden. th

Weitere Informationen:
www.eu2007.bmi.bund.de (Ratstreffen der EU-Innenminister),
www.europa.eu

Migration und Entwicklung: Die Bedeutung von Rücküberweisungen

In den letzten Jahren gewinnt das Thema Entwicklung durch Migration sowohl in der Forschung als auch in der Politik verstärkt an Bedeutung. Standen zunächst die negativen Auswirkungen wie z. B. der Braindrain im Mittelpunkt der Debatten, so geht es zunehmend darum, wie ein Gewinn für alle Beteiligten – das Zielland, die Migranten selbst sowie das Herkunftsland – erreicht werden kann. In diesem Zusammenhang stellt sich u. a. die Frage, welche Rolle so genannte Rücküberweisungen, also Gelder, die Migranten ihren Familienmitgliedern im Herkunftsland überweisen oder bei Heimatbesuchen mit sich führen, für die Entwicklung der Herkunftsländer spielen.

Entwicklung der Rücküberweisungen: Monetäre Ströme als Rücküberweisungen sind in den letzten Jahren stark angewachsen und haben sich für viele Entwicklungsländer zu einer unverzichtbaren Einkommensquelle entwickelt. Neben ausländischen Direktinvestitionen stellen sie dort häufig die bedeutendsten Kapitalzuflüsse dar und überschreiten sogar die Höhe der Gelder aus offizieller Entwicklungshilfe. Nach Schätzungen der Weltbank flossen im Jahr 2005 rund 167 Mrd. US-Dollar an Rücküberweisungen in Entwicklungsländer, was einem Anstieg von ca. 73 % im Vergleich zum Jahr 2001 entspricht.

Die Daten zu Rücküberweisungen sind jedoch mit Vorsicht zu betrachten. Zum einen fließen in offizielle Statistiken nur grenzüberschreitende Geldflüsse ein, die über formelle Wege wie Banken, Krediteinrichtungen und Geldtransfer-Serviceunternehmen getätigt werden. Alle Übertragungen über informelle Kanäle wie die Mitführung von Geld oder Gütern beim Heimaturlaub, Postversand und inoffizielle Finanzdienstleiter werden außer Acht gelassen. Experten schätzen, dass dieser Teil der Rücküberweisungen sich in der Größenordnung von mehr als 50 % der offiziellen Beträge bewegt.

Darüber hinaus konnte man sich noch nicht auf eine weltweit einheitliche Bilanzierung von Rücküberweisungen einigen. So werden die Beträge in den nationalen Zahlungsbilanzen auf unterschiedliche Bilanzposten gebucht oder gar nicht erfasst, was eine Ermittlung der offiziellen Rücküberweisungen besonders schwer macht. Dies führt dazu, dass die in der Literatur veröffentlichten Daten deutlich variieren.

[Grafik] Wichtigste Länder: Nach eigenen Schätzungen wird das Ranking der Länder, aus denen Rücküberweisungen getätigt werden, von den USA angeführt (43,5 Mrd. US-Dollar). Deutschland kommt mit 14,6 Mrd. US-Dollar an zweiter Stelle, gefolgt von Großbritannien (12,3 Mrd. US-Dollar; siehe Tabelle).

Der Trend der Rücküberweisungsflüsse aus Deutschland ins Ausland war bis 2002 steigend. Seit 2002 haben sie sich auf ca. 14 Mio. Euro eingependelt.

Deutschland ist seit den 1960er Jahren ein bedeutendes Zuwanderungsland. Die Anzahl der im Ausland geborenen Einwohner betrug im Jahr 2005 ca. 10,1 Mio. (oder 12,3 % der Gesamtbevölkerung). Die Zahl der ausländischen Bevölkerung (d. h. nicht eingebürgerte Zuwanderer und deren in Deutschland geborene Kinder mit ausländischer Staatsangehörigkeit) betrug im Vergleich dazu 6,7 Mio. Einwohner. Die größte Gruppe waren Ende 2005 1,8 Mio. türkische Staatsangehörige.

In den letzten Jahren haben sich durch die Öffnung der Grenzen nach Osteuropa bzw. die Erweiterung der Europäischen Union die Einwanderungsmuster nach Deutschland erheblich verschoben. So kamen nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Zeitraum zwischen 1999 und 2004 nur noch 6,1 % (229.178) aller zugezogenen Ausländer aus der Türkei, jedoch 12,6 % (483.124 Personen) aus dem Nachbarland Polen. Hinzu kommt ein beträchtlicher Anteil an Saisonarbeitern. Im Jahr 2003 kamen 85 % (318.549 Personen) all derer, die sich temporär als Arbeitskräfte in Deutschland aufhielten, aus Polen.

[Grafik] Zielländer für Rücküberweisungen: Diese Entwicklung schlägt sich ebenfalls in den hohen Rücküberweisungszuflüssen nach Polen nieder (2005: 3,4 Mrd. Euro). Weitere wichtige Rücküberweisungszielländer Deutschlands waren im Jahr 2005 die Türkei mit ca. 2,2 Mrd. Euro und Frankreich mit 1,8 Mrd. Euro (siehe Grafik).

Chancen für Entwicklung: Zentrales Augenmerk der noch jungen wissenschaftlichen Bearbeitung des Themas „Rücküberweisungen“ sind die Chancen für die Entwicklung in den Empfängerstaaten. Für die Türkei ist dieser Zusammenhang bereits in ersten Studien untersucht worden. Zu Beginn des Jahres 2000 hielten sich ca. 6 % (3,5 Mio.) der türkischen Bevölkerung im Ausland auf, davon ein erheblicher Teil in Deutschland. Charakteristisch für Personen türkischer Herkunft ist die starke Bindung an ihre Familien. Die Änderungen im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht, das eine Erleichterung bei der Einbürgerung mit sich brachte, wirkten sich nicht auf das Rücküberweisungsverhalten der türkischen Migranten aus. Jedoch war in den letzten 3 bis 4 Jahren ein rückläufiger Trend bei den Transfers zu verzeichnen. Diese Entwicklung könnte mit der wirtschaftlichen Rezession in Deutschland zusammenhängen. Dementsprechend nahm der Anteil der Rücküberweisungen am türkischen Brutto-Inlands-Produkt (BIP) von knapp 3 % auf 2 % ab. Die gesamtvolkswirtschaftliche Bedeutung ist darüber hinaus wegen steigender Export-Erlöse und Tourismuszahlen und somit eines Wachstums des türkischen BIP gesunken. Im Falle der Türkei kann man von einer rückläufigen Bedeutung für die Entwicklung durch Rücküberweisungen sprechen.

Generell ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Auswirkungen in Empfängerländern äußerst schwierig. Es wird grundsätzlich angenommen, dass das Sparen und Investieren der rücküberwiesenen Gelder positivere Auswirkungen hat als der Erwerb von Konsumgütern. Zudem wurde festgestellt, dass sich begünstigte Haushalte wirtschaftlich verbessern konnten. Die Überwindung von Einkommensungleichgewichten oder wirtschaftlicher Aufschwung konnte jedoch nicht angestoßen werden.

Das Hauptproblem bei der Analyse der Wirkungen von Rücküberweisungsflüssen auf die Entwicklung der Empfängerländer liegt in der unzureichenden Datenlage. Sowohl in der Forschung als auch in internationalen Organisationen ist man daher zur Zeit intensiv bemüht, diese zu verbessern, um fundierte Rückschlüsse über die Verwendung von Rücküberweisungen und damit über ihr entwicklungspolitisches Potenzial ziehen zu können. Stefanie Hertlein (Universität Freiburg) und Florin Vadean (Migration Research Group des Hamburgischen WeltWirtschaftsInstituts (HWWI) und Universität Hamburg)

Die Langfassung dieses Artikels ist als 9-seitiges Kurzdossier „Rücküberweisungen – Brückenschlag zwischen Migration und Entwicklung?“ (Kurzdossier Nr. 5, September 2006) auf Deutsch und Englisch unter www.focus-migration.de erhältlich.

Weitere Informationen:
The World Bank (2005): Global Economic Prospects 2006: Economic Implications of Remittances and Migration, Washington, D.C.: The World Bank.
Içduygu, Ahmet (2005): International Migrants Remittances in Turkey. Cooperation project on the social integration of immigrants, migration and the movement of persons. Istanbul: CARIM.

Kurzmeldungen – Europa

Schweiz: Kein Burka-Verbot
Der Bundesrat hat sich im Hinblick auf die Vollverschleierung im öffentlichen Raum gegen ein so genanntes Burka-Verbot ausgesprochen. In Reaktion auf die Anfrage des Abgeordneten Christophe Darbellay (Christdemokraten, Kanton Wallis) verwies der Bundesrat auf die in Art. 15 der Bundesverfassung verankerte Glaubens- und Gewissensfreiheit. Zwar könnten Grundrechte wie die Religionsfreiheit eingeschränkt werden, aber nur, wenn eine gesetzliche Grundlage bestehe, ein öffentliches Interesse oder Grundrechte Dritter die Einschränkung rechtfertigten. Für das Tragen der Burka trifft dies nach Auffassung des Bundesrates nicht zu.

Spanien: Rund 100.000 Ausländer abgeschoben
Die spanische Regierung hat im vergangenen Jahr 99.445 Personen abgeschoben, das waren 7,4 % mehr als 2005. Die Betroffenen stammten mehrheitlich aus Marokko, Senegal und Rumänien. Vor allem die Zahl der so genannten „boat people“ habe zugenommen und sich mit mehr als 39.000 im Vergleich zum Vorjahr fast verdreifacht. Der Schwerpunkt illegaler Einreiseversuche habe sich 2006 von den Exklaven Ceuta und Melilla zu den Kanarischen Inseln verschoben, so das spanische Innenministerium (vgl. MuB 1/07, 9/06). Nach Angaben der andalusischen Menschenrechtsorganisation APDHA (Asociatión pro Derechos Humanos de Andalucía) sind insgesamt 1.167 Menschen bei Überfahrtsversuchen von Nordafrika nach Spanien ums Leben gekommen.
http://www.apdha.org/index.asp (ADPHA-Jahresbericht 2006)
http://www.proasyl.de/fileadmin/proasyl/fm_redakteure/Newsletter_Anhaenge/120/APDHA_Informe2007.pdf

Spanien: Abkommen mit Senegal
Das spanische Arbeits- und Sozialministerium hat im Zuge einer spanisch-senegalesischen Vereinbarung etwa 700 senegalesischen Arbeitskräften eine befristete Arbeitserlaubnis zugesichert. Für ihre Tätigkeiten in spanischen Fischereibetrieben sollen sie legale Arbeitsverträge bekommen und so den spanischen Beschäftigten versicherungsrechtlich gleichgestellt werden. Damit soll die legale Einwanderung gefördert und die illegale Immigration reduziert werden.

Schweiz: Einwanderung und Einbürgerungen 2006
(nur online verfügbar)

Die Anzahl der dauerhaft in der Schweiz lebenden Ausländer ist 2006 im Vergleich zum Vorjahr um 0,8 % auf rund 1,5 Mio. gestiegen. Gleichzeitig stieg die Zahl der Einbürgerungen um knapp 20 % auf 47.605.

Ausländerstatistik: Nach Angaben des Schweizer Bundesamtes für Migration (BFM) lebten Ende 2006 1.523.586 Ausländer dauerhaft in der Schweiz (2005: 1.511.937). Das entspricht etwa 20,4 % (2005: 20,3%) der schweizerischen Gesamtbevölkerung. Der Zuwachs um 11.649 Personen ergibt sich im Wesentlichen aus der Differenz von Einwanderung (102.657 Personen) und Geburten ausländischer Eltern (17.044) sowie Auswanderung (52.952 Personen), Einbürgerungen (46.711) und Todesfällen (4.832). Hinzu kommen kleinere Korrekturen, die sich seit 1995 aus der Umstellung des Zentralen Ausländerregisters ergeben.

Von der Ausländerstatistik nicht erfasst sind Asylbewerber (44.869) und anerkannte Flüchtlinge (23.262) sowie internationale Funktionäre und Diplomaten mit ihren Familien (vgl. MuB 1/07).

Einwanderung: Der Zuwachs der ausländischen Bevölkerung in der Schweiz ist vor allem auf den gestiegenen Zuwanderungssaldo von Angehörigen aus EU-Mitgliedstaaten zurückzuführen. 59,3 % der dauerhaft in der Schweiz lebenden Migranten stammen aus einem der 25 EU-Staaten (2005: 58,5 %). Das bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über den freien Personenverkehr wirkt sich somit entscheidend auf die Zusammensetzung der ausländischen Bevölkerung in der Schweiz aus.

Der wichtigste Einwanderungsgrund 2006 war mit 37,4 % die kontingentierte Erwerbstätigkeit (38.386), d. h. ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis zwischen vier und zwölf Monaten. An zweiter Stelle lag mit 36,6 % der Familiennachzug (37.601 Personen), gefolgt von Aus- und Weiterbildung in 13,3 % aller Einwanderungsfälle (13.623).

Einbürgerung: Die Zahl der Einbürgerungen ist von 39.753 in 2005 auf 47.605 für das Jahr 2006 gestiegen. Das entspricht einer Zunahme um knapp 20 % gegenüber dem Vorjahr. Am häufigsten sind dabei Personen aus Serbien (11.701) eingebürgert worden, gefolgt von Italienern (4.591) und Türken (3.457). Auf Rang vier und fünf folgen die Einbürgerungen von Personen aus Bosnien-Herzegowina (3.148) und Sri Lanka (2.935). Die Zunahme der Einbürgerungen hängt nach Auskunft des Schweizer Bundesamtes für Migration damit zusammen, dass ein Großteil der Zuwanderer aus den frühen 1990er Jahren nun die Voraussetzung eines 12-jährigen dauerhaften rechtmäßigen Aufenthalts erfüllt.

Ausländerbestand: Die Größe der ausländischen Wohnbevölkerung aus EU-Staaten ist im Vergleich zum Vorjahr deutlich gewachsen (+19.425). Der größte Zuwachs wurde bei Deutschen (+ 15.000), Portugiesen (+ 6.208) und Franzosen (+ 2.548) verzeichnet. Am deutlichsten sanken die Zahlen der EU-Ausländer bei der italienischen (-4.708) und spanischen ( 3.140) Bevölkerungsgruppe. Die Größe der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung aus dem übrigen Europa nahm ebenfalls signifikant ab (-10.002), darunter besonders die der Staatsangehörigen aus Serbien (-5.385) und Bosnien-Herzegowina (-1.977).

Nach der Berücksichtigung aller Einwanderungs- und Abwanderungsfaktoren sowie der Einbürgerungsstatistik stellen dennoch Italiener mit 19,1 % aller Ausländer weiterhin die größte ausländische Bevölkerungsgruppe in der Schweiz (291.684), gefolgt von den Serben (12,5 %, 190.794) und Portugiesen (11,4%, 173.477). Deutsche bilden die viertgrößte Gruppe (11,3 %, 172.580), gefolgt von türkischen Staatsangehörigen (4,8 %, 73.861). th

Weitere Informationen:
www.bfm.admin.ch
www.bfm.admin.ch/fileadmin/user_upload/Themen_deutsch/Statistik/aktuelle_ergebnisse/ts8_9_1206_d.pdf

Spanien: Ausländerfeindliche Unruhen
(nur online verfügbar)

Im Madrider Vorort Alcorcón ist es Ende Januar mehrfach zu ausländerfeindlichen Ausschreitungen gekommen. Diese richteten sich vor allem gegen Jugendliche lateinamerikanischer Herkunft.

Auslöser der Unruhen war ein Streit zwischen jungen Spaniern und Jugendlichen aus der Dominikanischen Republik. Infolge dessen kam es am 20. Januar zu ersten Massenschlägereien zwischen etwa 90 Jugendlichen, die mehrere Stunden andauerten. Sieben Personen wurden dabei teilweise schwer verletzt und neun festgenommen. Zeitungsberichten zufolge erhielten die spanischen Jugendlichen Unterstützung von marokkanischen und rumänischen Immigranten, die sich mutmaßlich von der wachsenden Präsenz lateinamerikanischer Einwanderer bedrängt sehen.

Am Tag darauf demonstrierten etwa 1.000 meist jugendliche Spanier und skandierten zum Teil ausländerfeindliche Parolen. Dabei kam es auch zu Zusammenstößen zwischen Polizeieinheiten und aufgebrachten Demonstranten. Lateinamerikanische Immigranten hatten sich während der Demonstration in ihre Wohnungen zurückgezogen. Am folgenden Wochenende kam es erneut zu Unruhen. Per SMS-Nachrichten und E-Mails riefen sowohl Einzelpersonen als auch rechtsextreme Organisationen wie „España 2000“ und „Falange“ zu einem „Tag der Rache“ auf. Rund 100 spanische Jugendliche versuchten Straßensperren zu errichten. Die zusammengezogenen Polizeikräfte brachten die Situation jedoch unter Kontrolle. Eine von rechtsextremen Organisationen einberufene Kundgebung wurde behördlich untersagt.

In der im Süden Madrids gelegenen Satellitenstadt Alcorcón leben rund 148.000 Spanier und 16.500 Ausländer (2006), davon rund 40 % Lateinamerikaner. Zu gewaltsamen Konflikten war es bis zu den Ausschreitungen Ende Januar nicht gekommen. Als problematisch wird jedoch die Präsenz von Gangs sowohl spanischer als auch ausländischer Jugendlicher angesehen. Durch das relativ schnelle Wachstum der lateinamerikanischen Bevölkerung (2000: 490; 2003: 4.500; 2006: 6.700) haben gerade Jugendgangs lateinamerikanischer Herkunft an Bedeutung gewonnen. In spanischen Zeitungsberichten werden Bewohner Alcorcóns zitiert, die sich über die Erhebung von so genannten Gebühren durch Latino-Gangs beschweren, so etwa zur Benutzung von Parkbänken oder Sportplätzen. Auch machten Demonstranten und einzelne Bewohner die Latino-Gangs für steigende Kriminalitätsraten in Alcorcón und anderen Gemeinden der Region Madrid verantwortlich.

Während der sozialistische Bürgermeister Enrique Cascallana vor einer Überbewertung der Ereignisse warnte und das bisherige friedliche Zusammenleben unterschiedlicher Nationalitäten in Alcorcón hervorhob, gaben diverse Immigrantenverbände zu bedenken, dass es zu weiteren Ausschreitungen kommen könnte. Besonders der bei den Demonstrationen häufig hergestellte Zusammenhang zwischen Einwanderung und Kriminalität sowie die Ausnutzung der Ereignisse durch rechtsextreme Verbände bereiten den Einwanderern und ihren Verbänden Sorgen. Andererseits kam es auch zu Solidaritätsbekundungen mit den Einwanderern aus Lateinamerika durch Bürger und Organisationen in Alcorcón.

In Medienberichten wurden teilweise Parallelen zu den Unruhen in den Pariser Vororten im Herbst 2005 gezogen (vgl. MuB 9/05; 10/05). In den Ballungsräumen Spaniens, v. a. in den Großräumen von Madrid und Barcelona, würde die in den letzten Jahren stark gestiegene Zuwanderung (vgl. MuB 9/06) erheblichen sozialen Zündstoff in sich bergen. Die bislang heftigsten Ausschreitungen dieser Art in Spanien fanden in der andalusischen Agrargemeinde El Ejido im Februar 2000 statt (vgl. MuB 2/00). sta

Rezension: Migrationsreport 2006
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Die Migrations- und Integrationsdebatte in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren normalisiert. Auf institutioneller und organisatorischer Ebene findet derzeit ein Konsolidierungsprozess statt. Diese Entwicklung zeigt sich vor allem in den Bereichen Recht, Politik, Wissenschaft und Bildung, so der Befund von Michael Bommes in dem von ihm und Werner Schiffauer herausgegebenen Migrationsreport 2006. Nach diesen vier Bereichen gliedert sich auch der gut 270 Seiten umfassende Band.

Den ersten inhaltlichen Schwerpunk setzt Thomas Groß. In „Die Verwaltung der Migration“ informiert der Autor vorrangig über das Zuwanderungsgesetz, das Anfang 2005 in Kraft trat. Er stellt dessen Neuerungen und die Konsequenzen für die Verwaltung von Arbeitsmigration sowie Änderungen im Flüchtlings- und humanitären Aufenthaltsrecht dar. Konkret beschreibt er die Neuregelungen im Aufenthaltsgesetz, die Förderung von Integration sowie die Konsequenzen für die Zuständigkeiten der Verwaltung. Einschneidende Veränderungen hat das Zuwanderungsgesetz insbesondere nach dem Gang durch den Vermittlungsausschuss Groß zufolge nicht bewirkt. Es sind demnach auch keine grundlegenden Veränderungen in den Verwaltungsroutinen der Bundesbehörden und Landesverwaltungen zu bemerken. Von einer klaren politischen Bewertung des Zuwanderungsgesetzes sieht Groß ab, trotz dieser eher kritisch-nüchternen Darstellung des Gesetzes und seiner Auswirkungen.

Der anschließende Beitrag von Franck Düvell wird dem Thema „Migration“ von allen Aufsätzen am meisten gerecht. Düvell beschäftigt sich mit den Wanderungsbewegungen infolge der EU-Osterweiterungen, unterfüttert die Darstellung mit statistischem Material und schafft es, mit interessanten Erkenntnissen Akzente zu setzen. Vor allem den Kritikern einer umgehenden Bewegungsfreiheit für Bürger der neuen EU-Staaten tritt Düvell entgegen. Hervorgehoben werden vor allem Großbritannien, Irland und Schweden. Hier wurden im Gegensatz etwa zu Deutschland, Frankreich und Italien die Beschränkungen für die Migration von Ost- nach Westeuropa am weitesten liberalisiert und mit erfolgreicher Integration und anhaltendem Wirtschaftswachstum belohnt.

Werner Schiffauer umreißt zu Beginn seines Beitrags „Verwaltete Sicherheit – Präventionspolitik und Integration“ das neue Sicherheitsverständnis in Deutschland und zeigt seinen Zusammenhang mit der Integrationspolitik auf. Unmittelbare Konsequenzen der neuen Sicherheitspolitik sind in erster Linie der Ausbau repressiver und präventiver Maßnahmen deutscher Sicherheitsbehörden. Repressive Maßnahmen – wie das neue Luftsicherheitsgesetz – zielen auf eine direkte Verhinderung von Straftaten bzw. auf die Verbesserung der Strafverfolgung. Präventive Maßnahmen hingegen beziehen sich auf vermutete und abstrakte Gefahrenlagen durch „Extremisten“, von denen angenommen wird, dass sie Straftaten begehen werden. Gefahren gehen gemäß der neuen Sicherheitsdoktrin aber auch von „Milieus“ aus, die diese Straftäter hervorbringen. Schiffauer stellt klar, dass die Umsetzung des erweiterten Sicherheitsverständnisses, vor allem die präventive Ausrichtung der Sicherheitspolitik, die Integrationsbemühungen insbesondere von Muslimen in Deutschland beeinträchtigt. Im Mittelpunkt seiner Ausführungen zur präventiven Sicherheitspolitik stehen einerseits der Verfassungsschutz und andererseits islamische Organisationen wie die „Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V.“ (IGMG) und die Islamische Gemeinde Deutschlands (IMG). Erstere steht aufgrund ihrer islamistischen Vergangenheit unter dem Verdacht, verfassungsfeindliche Bestrebungen nachzugehen. Schiffauer erläutert ausführlich, warum dieser Verdacht unbegründet und längst überholt ist. Er weist auf fehlerhafte Analysen des Verfassungsschutzes hin und stellt fest, dass dessen Berichte nicht den Vorgaben eines unparteiischen Gutachtens entsprechen. Schwerwiegender sind jedoch die rechtlichen und integrationspolitischen Folgen eines Generalverdachts gegen Muslime in Deutschland. Islamistische Organisationen nehmen eine wichtige Funktion am konservativen Rand des Spektrums ein. Sie binden Personen ein, die möglicherweise einer extremistischen Vereinigung beitreten würden ein und leisten damit wertvolle Integrationsarbeit. Ein Großteil der Moscheen des IGMG und der IMG sind eben nicht nur religiöse Zentren, sondern für viele Besucher auch kulturelle Einrichtungen in ihrer muslimischen Gemeinde.

Zudem beschreibt Schiffauer die Umsetzung sicherheitspolitischer Vorgaben des Staatsangehörigkeitgesetzes in den Verwaltungen. Oft werden Entscheidungen und Urteile von Landesverwaltungsgerichten auf Basis der teilweise fehlerhaften Beobachtungen des Verfassungsschutzes gefällt. Laut Schiffauer sind diese restriktiven Maßnahmen vor dem sicherheitspolitischen Hintergrund einfach zu erklären: ein Entscheidungsträger, der restriktiv und sicherheitspolitisch offensiv urteilt, kann im Fall eines terroristischen Aktes darauf verweisen, alle rechtlichen Präventionsmaßnahmen ausgeschöpft zu haben. Im Falle des Nicht-Eintritts kann er auf den Erfolg dieser Maßnahmen deuten. Der Entscheidungsträger mit weniger restriktivem, sicherheitspolitisch weniger offensivem aber integrationsförderndem Augenmaß geht ein größeres Risiko ein, in Erklärungsnot zu geraten. Das neue Sicherheitsdenken ist, so Schiffauers Fazit, integrationsfeindlich und konterkariert die Integrationsbemühungen vieler Muslime.

Nach einer gelungenen Skizzierung des theoretischen Rahmens neoinstitutionalistischer Schule und ihren Grundbegriffen umreißt Frank-Olaf Radtke in seinem Beitrag „Die Integration der Migrantenkinder durch internationalen Vergleich: Aporien des Qualitätsmanagements in der Erziehung“ die sozialwissenschaftliche Debatte über Input- und Output-Steuerung, die in der anschließenden Diskussion über den Gebrauch von Rankings und weiteren Methoden des New Public Management wieder auftaucht. Die Ergebnisse verschiedener Studien, allen voran PISA, sind eindeutig. In Ländern mit hoher, gleichzeitig wenig gesteuerter Migration schneiden Migrantenkinder schlechter ab als Altersgenossen ohne Migrationshintergrund. Besonders in Deutschland ist der Zusammenhang zwischen Migrationshintergrund und Bildungserfolg deutlich. Jedoch stellt Radtke auch fest, dass Rankings mittels Vergleich zwar auf Probleme hinweisen können, aber keine Handlungsempfehlungen ableiten. Dies können sie auch nicht, denn Ursache-Wirkungsketten sind im Bildungssektor nicht so leicht zu erfassen wie die betriebswirtschaftlichen Ansätze des Qualitätsmanagements verheißen. Im anglo-liberalen Bildungsmarkt können die Folgen eines permanenten Qualitätsmanagements – wie zum Beispiel ethnische Entmischung an Schulen der Mittelschicht – gut beobachtet werden.

Den Abschluss des Migrationsreports bildet eine gelungene Chronologie der Jahre 2004 bis 2006 von Sibylle Drexler und Friedrich Heckmann über die Ereignisse und Debatten der Integrations- und Migrationspolitik in Deutschland und in Europa. Die Diskussionen über das Zuwanderungsgesetz im Bund oder die „Kopftuchdebatte“ auf Länderebene stehen hier im Vordergrund. Erwähnung findet auch der Prozess der Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes durch Einführung von Härtefallkommissionen oder verschiedene Regelungen zur Handhabung von Abschiebungen in den einzelnen Bundesländern, sowie Diskussionen in der Europäischen Union und erkenntnisreiche Veröffentlichungen von Studien im Bereich Integration und Migration.

Insgesamt gelingt Bommes und Schiffauer eine vielseitige Bestandsaufnahme der migrationspolitischen Entwicklungen des Jahres 2005. Bemerkenswert ist, wie deutlich der Migrationsreport 2006 das Thema Migrationspolitik nicht als exklusiven Einzelbereich, sondern vorrangig im Zusammenhang mit anderen gesellschaftlichen Bereichen diskutiert. Leider sind die Beiträge von Bommes und Radtke in erster Linie für den wissenschaftlichen Leser verfasst, obwohl das Thema Migration, insbesondere Migranten im Bildungssystem, doch vor allem beim weniger wissenschaftlich orientierten Mittelbau der Kommunal- und Landesverwaltungen Interesse wecken sollte. Die Schwerpunktbereiche sind gut gewählt, doch fällt auf, dass Integration relativ einseitig thematisiert wird. Es fehlen zum Beispiel positive Darstellungen von Diversität und der Potentiale von Migranten. Die abschließende Chronologie ist sehr gelungen und jedem Einsteiger in das Thema Migration zu empfehlen. Karl Lemberg, Büro des Beauftragten des Senats von Berlin für Integration und Migration

Bommes, Michael / Schiffauer, Werner: „Migrationsreport 2006: Fakten, Analysen, Perspektiven“, 2006, Frankfurt/Main, ISBN 978-3-593-38176-3, 24,90 Euro, www.campus.de

Veranstaltungen / Aus- und Weiterbildung

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Symposium - Politische Bildung für Migranten
Veranstalter: Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)
Datum / Ort: 21. März 2007, 9.30-16 Uhr, Konrad-Adenauer-Stiftung, Klingelhöferstr. 23, 10785 Berlin
Weitere Informationen / Anmeldung: Bundeszentrale für politische Bildung, Adenauerallee 86, 53113 Bonn, Tel: + 49 (0)1888-515-298, Fax: -405, E-Mail: vetterj@bpb.de, Internet: www.bpb.de/veranstaltungen/C7ZYVF,0,0,Politische_Bildung_f%FCr_Migranten.html
Inhalt: Migranten, vor allem die Jüngeren unter ihnen, sind durch Maßnahmen der politischen Bildungsarbeit nur schwer zu erreichen. Im Rahmen eines Symposiums möchte die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) die Ergebnisse einer Expertise vorstellen und diskutieren, die im Auftrag der bpb durch das „europäische forum für migrationsstudien“ (efms) an der Universität Bamberg erstellt worden ist. Die Expertise trägt den Titel „Maßnahmen zur politischen Bildung für Migranten und Migrantinnen“ und evaluiert erstmals eine Vielzahl von politischen Bildungsmaßnahmen für unterschiedliche Migrantengruppen.
Die Diskussion über praktische Bildungsarbeit und die pädagogischen bzw. analytischen Schlussfolgerungen sollen Anstöße liefern für Wege zur besseren Ansprechbarkeit unterschiedlicher Migrantengruppen und für wirksamere Maßnahmen ihrer politischen Bildung – und damit ihrer gesellschaftlichen Integration.

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European Conference
NECE – Networking European Citizenship Education: European Conference Rethinking Citizenship Education in European Migration Societies: Political Strategies - Social Changes - Educational Concepts

Organized by: Federal Agency for Civic Education (bpb), Germany, in cooperation with several partners
When / where: April 26-28, 2007 / Centro Cultural de Belém, Lisbon/Portugal
Participation Fee: 90 Euro, students 45 Euro, daily rate 30 Euro
Registration: by April 5, 2007 at lab concepts, Am Hofgarten 18, 53113 Bonn, Germany, Fon: +49 (0)228 2498-110, Fax: -111, E-Mail: info@lab-concepts.de
Information: www.bpb.de/nece
Program: The final program of the Conference Networking European Citizenship Education is available at: http://www.bpb.de/files/DRSYYV.pdf
By looking closely at the most pressing challenges of migration and integration in Europe, the Conference seeks to contribute to a more informed debate on such basic concepts as citizenship, social inclusion, pluralism and tolerance. One defining feature of the conference will be the presentation and exchange of best practices of citizenship education in immigration societies. It will bring academics and politicians together with experts, multipliers and practitioners involved in citizenship education in Europe. Invited as keynote speakers are the President of the EU Commission, José Manuel Barroso, and the well-known political scientist and publicist, Timothy Garton Ash from UK.


Ausbildung zum/zur interkulturellen Trainer/in mit Zertifikat
Veranstalter: Institut – Interkulturelle Qualitätsentwicklung München (Handschuck-Schröer-Demirel GbR) in Zusammenarbeit mit IF - Institut für Fort- und Weiterbildung der Katholischen Stiftungsfachhochschule München
Datum: Mai 2007 – April 2008
Ort: Kath. Stiftungsfachhochschule München, Preysingstr. 83, 81667 München
Informationen: www.i-iqm.de und www.ksfh.de
Anmeldung: E-Mail: if-fortbildung@ksfh.de
Ansprechpartner: Dr. Hubertus Schröer, E-Mail: info@i-iqm.de, Tel. + 49 (0)89 1303-8243

Diversity Training
Diversity Management - in Vielfalt erfolgreich

Veranstalter: GreenCampus (Weiterbildungsakademie in der Heinrich-Böll-Stiftung)
Datum: 10.-11. Mai 2007, Berlin
Trainer: Michael Stuber
Informationen: www.greencampus.de
Inhalt: Mit den Teilnehmenden des zweitägigen Trainings werden auf der Grundlage von Best-Practice-Beispielen Instrumente für die Umsetzung von Diversity Management und seine strategische Implementierung erarbeitet.
Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an Vertreter der Geschäftsführung, Personalentwicklung, Öffentlichkeitsarbeit und Grundsatzabteilungen von Nichtregierungsorganisationen, Verbänden und der öffentlichen Verwaltung.
Kosten: 650 Euro inkl. Verpflegung, zusätzlich wird der Internet-Vorbereitungskurs eDiversity (ca. 2,5 Stunden) für 40 Euro empfohlen
Anmeldung: bis 6. April 2007 unter www.greencampus.de

Bundeszentrale für politische Bildung Netzwerk Migration in Europa Migration Research Group des Hamburgischen WeltWirtschaftsInstituts Netzwerk-Migration, bpb, HWWI

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