Newsletter „Migration und Bevölkerung“
Ausgabe 03/07 (April 2007) www.migration-info.de
Deutschland: Kabinettsbeschluss zum Ausländerrecht

Die Bundesregierung hat neben der Umsetzung von elf EU-Richtlinien weit reichende Änderungen im Ausländerrecht beschlossen. Im Rahmen einer Altfallregelung soll ein Teil der langjährig Geduldeten ein Bleiberecht erhalten. Darüber hinaus wird das Aufenthaltsrecht in verschiedenen Punkten verschärft. Vertreter von CDU, CSU und SPD hatten sich nach komplizierten Verhandlungen auf einen Kompromiss geeinigt.

Das Bundeskabinett hat am 28. März den Entwurf „zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union“ gebilligt. Das Paragraphenwerk, das unter Federführung von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) erarbeitet wurde, umfasst samt Begründung mehr als 400 Seiten und vollzieht die erste umfassende Novellierung des 2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetzes (vgl. MuB 5/04, 1/05). Im Zentrum der Debatte stehen weniger die Richtlinien der EU, sondern Änderungen hinsichtlich des Bleiberechts, der Integration, der Einbürgerung und des Nachzugs von Ehepartnern.

Bleiberecht: Der Entwurf enthält eine Übergangsregelung, nach der langjährig geduldete Flüchtlinge ein Aufenthaltsrecht bekommen können, wenn sie sich zum Stichtag 1. Juli 2007 seit mindestens acht Jahren in Deutschland aufhalten. Leben minderjährige Kinder im Haushalt, gilt eine Aufenthaltsdauer von mindestens sechs Jahren. Die Antragsteller müssen über ausreichend Wohnraum verfügen, grundlegende Deutschkenntnisse besitzen und gegebenenfalls den Schulbesuch ihrer Kinder nachweisen. Außerdem dürfen sie die Behörden nicht getäuscht oder sich ihrer Ausreiseverpflichtung bzw. Abschiebung widersetzt haben. Ferner müssen sie weitgehend straffrei sein und dürfen keine Beziehungen zu Organisationen unterhalten haben, die als extremistisch oder terroristisch eingestuft werden. Erfüllen sie diese Voraussetzungen, erhalten Betroffene und ihre Familien eine Aufenthaltserlaubnis – allerdings nur „auf Probe“. Sie wird nur unter der Voraussetzung verlängert, dass sie ihren Lebensunterhalt bis zum 31.12.2009 durch eigene Erwerbsarbeit bestreiten können. Geduldete, die keinen Anspruch auf einen solchen Aufenthaltstitel haben, erhalten dennoch Zugang zum Arbeitsmarkt, wenn sie seit mindestens vier Jahren in Deutschland leben. Wie viele der rund 180.000 Geduldeten von der Altfallregelung begünstigt sein werden, kann aufgrund der Datenlage und der künftigen Anerkennungspraxis der Ausländerbehörden nicht prognostiziert werden. Kritiker gehen davon aus, dass es nur wenigen Tausend gelingen werde, dauerhaft eine ausreichend bezahlte Tätigkeit zu finden. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Maria Böhmer (CDU) appellierte daher an die Arbeitgeber, Bewerber mit Anspruch auf ein Bleiberecht genauso zu behandeln wie andere Arbeitsplatzanwärter.

Die Fraktionen der Großen Koalition hatten sich bereits Anfang des Jahres auf die Grundzüge dieser Regelung geeinigt, die den Bleiberechtsbeschluss der Innenministerkonferenz vom 17. November 2006 in Bundesrecht überführen soll (vgl. MuB 10/06, 1/07). Bis zuletzt hatten sich jedoch einige unionsregierte Länder unter der Führung Bayerns gegen den Kompromiss gesperrt. Sie hatten Mehrausgaben bei der Sozialhilfe befürchtet, wenn es Ausländern nicht innerhalb einer kurzen Frist gelänge, eine ausreichend bezahlte Erwerbstätigkeit aufzunehmen (vgl. MuB 2/07). In einer Sitzung des Koalitionsausschusses und weiteren Nachverhandlungen im März konnten sich die Bundesländer insofern durchsetzen, als dass sie nun über die Option verfügen, von den Vorschriften des Sozialgesetzbuches II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) abzuweichen. Sie können per Landesgesetz bestimmen, dass die vormals Geduldeten weiterhin nur Sachleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Sie sind dann trotz Aufenthaltserlaubnis vom Bezug der Grundsicherung ausgeschlossen und können in Sammelunterkünften untergebracht werden.

Integration, Einbürgerung und Ehegattennachzug: Außerdem billigte das Kabinett zahlreiche umstrittene Restriktionen im Bereich des Aufenthalts- und Integrationsrechts. So sollen künftig bei einer Verletzung der Teilnahmepflicht an einem Integrationskurs finanzielle Sanktionen möglich sein, z. B. die Kürzung von Sozialleistungen. Von Einbürgerungswilligen werden künftig gemäß IMK-Beschluss (vgl. MuB 5/06) Kenntnisse der Verfassung und der Rechtsordnung verlangt.

Für junge Migranten unter 23 Jahren sollen weitgehend die gleichen Einbürgerungsvoraussetzungen gelten wie für ältere Erwachsene. Bisher sind sie insofern privilegiert, als dass sie ihren Lebensunterhalt nicht komplett selbst finanzieren müssen, um den deutschen Pass zu erhalten.

Gebilligt wurde auch ein erweiterter Katalog von Tatbeständen, die als „integrationsfeindlich“ gelten und zur Ausweisung führen könnten. Des Weiteren sollen Ehepartner aus Nicht-EU-Staaten erst nach Deutschland nachziehen dürfen, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind und deutsche Sprachkenntnisse nachweisen können. Innenminister Schäuble wertete die Maßnahmen als Beitrag zur Integration sowie zur Vermeidung „arrangierter Ehen“.

Ein Bündnis von Verbänden und Migrantenorganisationen wandte sich hingegen auf Anregung der Türkischen Gemeinde in Deutschland in einem offenen Brief direkt an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Die geplanten Änderungen trügen „keineswegs zur Integration bei“, sondern stünden „in krassem Gegensatz“ zu den Intentionen des Integrationsgipfels, schrieben die Kritiker an die Bundeskanzlerin (vgl. MuB 6/06). Der Gesetzentwurf wird in den nächsten Monaten parlamentarisch beraten. js

Weitere Informationen:
www.bmi.bund.de
www.tgd.de

Deutschland: Regierungsbericht zu Rechtsextremismus

Am 14. März hat die Bundesregierung die Große Anfrage der Linksfraktion zur „Entwicklung der extremen Rechten und die Maßnahmen der Bundesregierung“ beantwortet. In den vergangenen Monaten war die Zunahme rechtsextremistischer Straftaten immer wieder diskutiert worden (vgl. MuB 4/06, 8/06, 10/06) .

Die in 21 Kapitel geordneten 286 Fragen, die die Linksfraktion vor knapp einem Jahr in einer Großen Anfrage formuliert hatte (Bundestagsdrucksache 16/1009), konzentrieren sich auf die Themenbereiche „Parteien der extremen Rechten“, die subkulturelle „rechtsextreme Szene“, die „Medien der extremen Rechten“ sowie auf die „Schnittstellen der extremen Rechten“. Zur Beantwortung der Anfrage legte die Regierung einen 76-seitigen Bericht vor (Bundestagsdrucksache 16/4675).

Aus der Antwort auf die Anfrage geht hervor, dass die NPD inzwischen über die funktionsfähigste Parteistruktur der drei rechten Parteien NPD, DVU und Republikaner verfügt. Sie konnte jedoch nach Ansicht der Regierung ihre Mitgliederbasis nicht wesentlich ausbauen (2004: 5.300; 2005: 6.000), da es ihr entgegen eigener Pläne nicht gelungen sei, „einen signifikanten Teil der unorganisierten Neonazis fest in ihre Strukturen einzubinden“.

Ferner geht der Bericht auf die Tätigkeiten parteiunabhängiger rechtsextremer Organisationen ein. Diesbezüglich ist seit 2002 ein deutlicher Anstieg der Anhängerschaft so genannter „freier Kameradschaften“ zu beobachten (2002: 2.600; 2003: 3.000; 2004: 3.800; 2005: 4.100), die sich in ca. 160 Gruppen bundesweit aufteilen. Der Männeranteil unter diesen Sympathisanten ist um ein Vielfaches höher als der der Frauen.

Die Bundesregierung konnte weder auf nationalem noch auf internationalem Niveau eine strukturell-organisatorische Vernetzung der rechten Szene feststellen. Allerdings trügen rechtsextremistische Konzerte und „Szene-Läden“ sowie Internet-Diskussionsforen zur Verfestigung und Vernetzung der subkulturellen rechten Szene sowie teilweise zur Vorbereitung von Straftaten bei.

Von den Parteien kooperiert lediglich die NPD mit den Kameradschaften. Im Wesentlichen wird sie dabei in ihren Wahlkämpfen und Parteiveranstaltungen von den Kameradschaften unterstützt (Personenschutz, Ordnungskräfte o. Ä.) und stellt im Gegenzug Räume für Veranstaltungen der ungebundenen rechtsextremistischen Szene zur Verfügung. Diese Treffen oder Konzerte würden verstärkt in den neuen Bundesländern stattfinden. Dennoch weist die Bundesregierung wie schon im Vorfeld der Fußball-Weltmeisterschaft „mit Entschiedenheit“ Behauptungen zurück, dass es in Deutschland von Rechtsextremisten beherrschte so genannte „No-Go-Areas“ gebe (vgl. MuB 5/06).

Der Einfluss der so genannten „Neuen Rechten“, einer Bewegung, deren Anliegen die Intellektualisierung des Rechtsextremismus ist, werde überschätzt. Durch Publikationen und „Bildungswerke“ würde diese lediglich „geringen Einfluss auf die rechtsextremistische Szene“ ausüben können, so die Bundesregierung. Maßgebliche Erfolge bei einer nicht-rechtsextremistischen Klientel durch die Vereinnahmung bestimmter Themen (z. B. Sozialabbau, Globalisierung) oder eine Annäherung zwischen Rechtsextremisten und Islamisten auf der Basis von Antisemitismus seien lediglich punktuell festzustellen.

Die Bundesregierung will im Rahmen ihres EU-Ratsvorsitzes den Entwurf eines Rahmenentschlusses der EU zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (KOM(2001) 664 endgültig) wieder aufnehmen und eine Mindestharmonisierung der nationalen Strafvorschriften durchsetzen (vgl. MuB 1/07). So soll die europaweite Verfolgung von (auch im Ausland) begangenen Straftaten erleichtert werden.

Die Bundesregierung konnte nicht alle Fragen ausführlich beantworten. Mehrfach lagen zu spezifischen Fragen keine Erkenntnisse vor oder es konnten Informationen aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten von Bund und Ländern nicht zusammengetragen werden.

Petra Pau und Ulla Jelpke (beide Linkspartei) kritisierten die Analyse als verharmlosend und kurzsichtig. Sie bekräftigten die Forderung ihrer Fraktion, eine unabhängige Beobachtungsstelle für Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus nach EU-Vorbild einzurichten. Die Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus von Bündnis 90/Die Grünen Monika Lazar sprach sich für die Zusammenarbeit der demokratischen Parteien gegen Rechtsextremismus aus. Gleichzeitig betonte sie, dass ihre Partei präventive Ansätze befürworte. Dazu gehöre auch die langfristige Sicherung und Ausweitung der Bundesprogramme gegen Rechtsextremismus und die Stärkung der Zivilgesellschaft. Die FDP-Abgeordnete Miriam Gruß forderte die Bundesregierung auf, einen langfristig angelegten „nationalen Aktionsplan“ gegen Rassismus vorzulegen. Der Bundestag wird sich voraussichtlich in der zweiten Maiwoche mit der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Linksfraktion befassen. th

Weitere Informationen:
dip.bundestag.de/btd/16/010/1601009.pdf (Große Anfrage der Linksfraktion)
dip.bundestag.de/btd/16/046/1604675.pdf (Antwort der Bundesregierung)
www.unhcr.de/fileadmin/unhcr_data/pdfs/rechtsinformationen/EU-Migration/EU-Dok_-_Komm_-_BekRassismus_-_116.pdf (EU-Rahmenbeschlussvorschlag zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit)

Kurzmeldungen – Deutschland

Richterin billigt Gewalt in muslimischer Ehe
Am Amtsgericht Frankfurt/Main hat eine Richterin Gewalt in einer muslimischen Ehe gerechtfertigt. Eine Frau hatte die sofortige Scheidung unter Aussparung des Trennungsjahres beantragt und aufgrund der Gewaltanwendung durch ihren Ehemann einen Härtefall geltend gemacht. Die Familienrichterin sah die Voraussetzungen dafür jedoch als nicht gegeben an. Sie argumentierte in dem Verfahren, dass für Muslime körperliche Züchtigung keine unzumutbare Härte sei. Beide Parteien stammten aus dem marokkanischen Kulturkreis. Dort sei es nicht unüblich, dass der Mann seine Frau züchtige. Schließlich habe die Frau, eine Deutsche marokkanischer Abstammung, ihren Mann 2001 in dem nordafrikanischen Land „gemäß den Vorschriften des Korans“ geheiratet. Nach einer Welle der Empörung wurde die Richterin wegen Befangenheit von dem Scheidungsverfahren abgezogen.
www.ag-frankfurt.justiz.hessen.de/internet/ag-frankfurt.nsf/Frame/N24XTGW2889RLIGDE

Widerruf des Flüchtlingsstatus
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat am 20. März den Widerruf der Flüchtlingsanerkennung von irakischen Staatsangehörigen, die noch zu Zeiten des Regimes von Saddam Hussein geflohen waren, teilweise für rechtens erklärt. Umstritten war die Frage, ob die Widerrufsbescheide des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Ermessensentscheidung erfordern, wenn sie nach dem 1. Januar 2005 ergangen sind, sich aber auf Anerkennungen vor diesem Zeitpunkt beziehen. Das BVerwG entschied, dass keine Ermessensausübung erforderlich ist. Im Jahr 2005 hatte das BAMF den Flüchtlingsstatus der Kläger widerrufen, weil die Verfolgungsgefahr im Irak nach dem Sturz des Hussein-Regimes weggefallen sei und keine Verfolgung aus anderen Gründen drohe. Im Fall einer allein erziehenden Mutter wurde der Widerruf dagegen aufgehoben. Sie würde bei einer Rückkehr in den Irak keine Aufnahme in ihrer Familie finden, da sie ihren Ehemann verlassen hatte (AZ.: BVerwG 1 C 21.06, 34.06 und 38.06).
www.bverwg.de

Hessen: Sprachtests im Kindergarten
Seit diesem Jahr finden in Hessen flächendeckend Deutschtests in Kindergärten statt. Dies bestätigte Sozialministerin Silke Lautenschläger (CDU). Dadurch solle frühzeitig erkannt werden, welche Kinder nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Diese Kinder sollen dann gezielt gefördert werden. Lautenschläger forderte bundesweite Sprachtests in Kindergärten. Die CDU hatte auf ihrem Bundesparteitag im November 2006 verbindliche Sprachstandstests für alle Kinder im Alter von vier Jahren sowie bei festgestelltem Bedarf eine verpflichtende Sprachförderung beschlossen (vgl. MuB 9/06).

Rund 6,75 Mio. Ausländer 2006
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes zählte das Ausländerzentralregister (AZR) Ende 2006 insgesamt ca. 6,75 Mio. Ausländer. Das sind rund 4.800 weniger als im Vorjahr. Die Mehrzahl von ihnen stammt aus europäischen Ländern (EU: 32 %, andere Staaten Europas: 47 %). Die wichtigsten drei Herkunftsländer sind die Türkei (26 %), Italien (8 %) und Polen (5 %).
www.destatis.de

250.000 Teilnehmer an Integrationskursen
Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) haben seit Inkrafttreten des neuen Zuwanderungsgesetzes 2005 rund 250.000 Ausländer einen Integrationskurs besucht. In den vergangenen zwei Jahren wurden insgesamt rund 17.000 Kurse durchgeführt. Sie umfassen einen Sprachkurs (600 Stunden) und einen Orientierungskurs zur Rechtsordnung, Geschichte und Kultur Deutschlands (30 Stunden; vgl. MuB 8/05).
www.bamf.de

Muslime planen Dachverband
Vier große muslimische Verbände - der Islamrat (IR), die türkisch-islamische Union der Anstalt für Religion (Ditib), der Zentralrat der Muslime (ZMD) und der Verband islamischer Kulturzentren (VIKZ) - planen, sich in einem Spitzenverband zusammenzuschließen. Die Gründung soll noch in diesem Jahr erfolgen, so der Ditib-Dialogbeauftragte Bekir Alboga.

SWR plant „Islamisches Wort“ im Internet
Der Südwestrundfunk will ab Ende April ein „Islamisches Wort“ im Internet anbieten. Das deutschsprachige Angebot soll später auf das Radio ausgedehnt werden. Nach Angaben des Intendanten Peter Voß sind für die Sendung muslimische Glaubensbekenntnisse von zweieinhalb bis drei Minuten vorgesehen. Auch das ZDF plant ein ähnliches Format (vgl. MuB 2/07).

UNO: Neue Bevölkerungsprognosen veröffentlicht

Die Bevölkerungsabteilung der Vereinten Nationen (UN Population Division) hat Mitte März 2007 erneut Schätzungen und Projektionen zur demographischen Lage weltweit veröffentlicht. Sie setzt damit die Tradition fort, ihre Schätzungen alle zwei Jahre auf der Grundlage neuer statistischer Daten, anderer Untersuchungen und veränderter Annahmen für die Zukunft zu überarbeiten.

Die neuen Prognosen der Bevölkerungsabteilung weichen nicht substanziell von jenen des Jahres 2004 ab (vgl. MuB 3/05). In den zurückliegenden zwei Jahren hat sich in der deutschen Öffentlichkeit allerdings eine Verschiebung der Wahrnehmung demographischer Prozesse vollzogen. Die Diskussion des demographischen Wandels in Deutschland und anderen europäischen Staaten – mit Bevölkerungsrückgang und Alterung im Vordergrund – wurde zu einem wichtigen Thema in Medien und Politik. Die aktuellen UNO-Prognosen sind eine Erinnerung daran, dass im globalen Kontext Bevölkerungswachstum in den nächsten fünf Jahrzehnten die dominierende Tendenz verschiedener nationaler Entwicklungen bleiben wird (siehe Karte).

[Grafik]

Die Bevölkerungsabteilung erwartet bis Mitte des 21. Jahrhunderts einen weiteren Anstieg der Weltbevölkerung um 2,5 Mrd. Menschen. Allein dieser Zuwachs entspricht der Größe der Weltbevölkerung im Jahr 1950. Der für 2050 ausgewiesene Wert wurde dabei gegenüber vergangenen Einschätzungen zum zweiten Mal leicht nach oben korrigiert, um 115 Mio. Menschen. In den UN-Projektionen von 2002 erwartete man 8,9 Mrd. Menschen für 2050, zwei Jahre später 9,1 Mrd. und in der aktuellen Projektion 9,2 Mrd. Menschen. Diese Veränderungen der Projektionen resultieren aus neuen Daten zur aktuellen Bevölkerungsgröße einzelner Länder und aus neuen Einschätzungen zur zukünftigen Entwicklung von Fertilität und Mortalität. Es ist bemerkenswert, dass fast die Hälfte der Korrektur der Prognosen zur Größe der Weltbevölkerung für 2050 nicht auf veränderten Annahmen für die Zukunft beruht, sondern auf einer Datenkorrektur für die Gegenwart. Von den 115 Mio. Menschen, um welche die Prognose für 2050 nach oben korrigiert wurde, entfallen allein 50 Mio. auf die Bevölkerungsgröße im Jahre 2005.

Hinter den relativ geringfügig veränderten Prognosen für die Weltbevölkerung insgesamt stehen größere Korrekturen für einzelne Länder nach oben oder unten, die sich teilweise in der Summe ausgleichen. Dies betrifft vor allem Entwicklungsländer, bei denen allein für die Gegenwart eine beträchtliche Unsicherheit in den Daten zur Bevölkerungsgröße oder Fertilität und Mortalität besteht. Für Indien wurde die Bevölkerungsschätzung für 2005 gegenüber der vorherigen Prognose von 2004 um 31 Mio. nach oben korrigiert (+4,1%), für Afghanistan um fast 5 Mio. nach unten (-16%). Bei der aktuellen Prognose für 2050 stehen Korrekturen für einzelne Länder von insgesamt 292 Mio. nach oben, Korrekturen von insgesamt 177 Mio. nach unten gegenüber. Die Gegenläufigkeit der demographischen Entwicklungen in einzelnen Nationalstaaten spiegelt sich also auch auf der Ebene von statistischen Korrekturen wider.

Sieht man von Datenkorrekturen für die Gegenwart ab, ist für die letzten zwei Jahre kein grundsätzlicher Paradigmenwechsel in den Annahmen der Bevölkerungsabteilung für die Zukunft zu erkennen. Ein Bereich mit großen Unsicherheiten bleibt der Einfluss der AIDS-Mortalität, insbesondere nachdem für einige Entwicklungsländer lebensverlängernde antiretrovirale Medikamente verfügbar wurden. Auch die zukünftige Fertilitätsentwicklung und die internationalen Wanderungen könnten heutige Prognosen viel stärker in Frage stellen. Allerdings haben sich offenbar in den letzten zwei Jahren keine wesentlichen Erkenntnisse ergeben, die zu einer Änderung der Annahmen und Prognosen führten. Prof. Ralf E. Ulrich, Direktor des Instituts für Bevölkerungs- und Gesundheitsforschung, Fakultät für Gesundheitswissenschaften, Universität Bielefeld

Die UN-Bevölkerungsabteilung hat die wichtigsten Ergebnisse auf ihrer Website bereitgestellt:
www.un.org/esa/population/publications/wpp2006/wpp2006.htm

Auch Ergebnisse für einzelne Länder können online abgefragt werden: esa.un.org/unpp. In den nächsten Monaten werden die vollständigen Ergebnisse veröffentlicht und in Deutschland durch den UNO-Verlag vertrieben. Nachfragen zu den Projektionen beantwortet Hania Zlotnik, Director, Population Division, United Nations, New York, NY 10017, Fax: +1-212-963 2147.

Länderprofil Kanada

Einwanderungspolitik: Im Verhältnis zu seiner Bevölkerung hat Kanada seit den 1980er Jahren mehr Einwanderern dauerhaften Aufenthalt gewährt als jedes andere Land. Im Verlauf des 20. Jahrhunderts veränderte sich die Einwanderungspolitik des Landes von einem „Aussperrmechanismus für NichtEuropäer“ zu einem Auswahlinstrument, mit dem wirtschaftliche, demographische, soziale und humanitäre Ziele verfolgt werden können. So werden seit den 1990er Jahren mehr als 200.000 Personen jedes Jahr als dauerhafte Einwanderer zugelassen.

Aktuell wird die Einwanderung nach Kanada im Einwanderungs- und Flüchtlingshilfegesetz (Immigration and Refugee Protection Act, IRPA) von 2001 geregelt. Personen können demnach einen Antrag auf dauerhaften Aufenthalt stellen, wenn sie in eine der drei Aufnahmekategorien fallen: Einwanderer aus wirtschaftlichen Gründen (z. B. Facharbeiter oder Unternehmer), Zuwanderer im Rahmen von Familienzusammenführung sowie Flüchtlinge (siehe Grafik). Weitere Bestimmungen existieren für temporäre Arbeitskräfte und Studierende. Für 2007 hat die Regierung eine Zulassungsquote von 240.000-265.000 Personen vorgesehen, das entspricht dem höchsten Wert in den letzten 25 Jahren. Langfristig soll die jährliche Einwanderungsquote auf etwa 300.000 (ca. 1 % der Gesamtbevölkerung) angehoben werden, um der sinkenden Geburtenrate entgegenzuwirken.

[Grafik]

Das „Punktesystem“: 1967 wurde ein Punktesystem eingeführt, anhand dessen Sachbearbeiter in den Einwanderungsbehörden Punkte für Bildung, Sprachkenntnisse und Arbeitsmarktchancen bis zu einer festgelegten Höchstzahl vergeben. Die Kategorien, in denen Punkte verteilt werden, änderten sich über die Jahre ebenso wie die Mindestsumme, die zur Zulassung erzielt werden muss. Dieses System ist jedoch nach wie vor das Herzstück der kanadischen Einwanderungspolitik.

[Grafik] Der Auswahl nach dem Punktesystem (siehe Tabelle) müssen sich nicht alle potenziellen Zuwanderer unterziehen. Sie betrifft lediglich die Hauptantragsteller in der Kategorie „Wirtschaft“, nicht aber ihre Familienangehörigen. Das bedeutet, dass 2005 lediglich rund 23 % aller dauerhaft zugelassenen Einwanderer anhand von Sprachkenntnissen, Bildungsgrad, Alter, Berufserfahrung, Anpassungsfähigkeit oder bereits vereinbartem Arbeitsverhältnis ausgewählt wurden.

Einwanderer: 2001 waren 18 % der gesamten Wohnbevölkerung des Landes im Ausland geboren, also Einwanderer. In geografischer Hinsicht verteilen sie sich ungleichmäßig über das Land. Aus Angaben der Volkszählung 2001 geht hervor, dass 56 % der Einwanderer in Ontario, 20 % in British Columbia und 13 % in Quebec leben. In den restlichen Provinzen und Territorien wurde jeweils weniger als 7 % der Bevölkerung außerhalb Kanadas geboren. In den Ballungsgebieten Toronto, Vancouver und Montreal machen Einwanderer 45 %, 38 % bzw. 18 % der Bevölkerung aus.

In den letzten 40 Jahren haben eine veränderte Zuwanderungspolitik und internationale Ereignisse, die neue Migrationsbewegungen auslösten, für einen Wandel bei den Herkunftsländern gesorgt. 1961 kam die Mehrheit (90 %) der Einwandererbevölkerung aus Europa. Heute kommt ein Großteil der Einwanderer aus asiatischen Staaten. Die zehn wichtigsten Herkunftsländer der 2005 zugelassenen permanenten Einwanderer waren: China, Indien, die Philippinen, Pakistan, die USA, Kolumbien, Großbritannien, Südkorea, Iran und Frankreich.

Staatsbürgerschaft und Einbürgerung: In Kanada gilt die Einbürgerung als ein wichtiger Schritt im Integrationsprozess. Das Land hat die höchste Einbürgerungsquote der Welt: Im Jahr 2001 waren 70 % aller Einwanderer eingebürgert. 2003 nahmen 112.978 Personen die Staatsbürgerschaft an, 2004 sogar 146.919 Personen. Am häufigsten wurden in den letzten Jahren Chinesen und Inder eingebürgert, gefolgt von Zuwanderern aus Pakistan und von den Philippinen.

Um eingebürgert zu werden, muss eine Person bereits vier Jahre im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung sein und bei Antragstellung mindestens drei Jahre in Kanada gelebt haben. Außerdem sind Sprachkenntnisse in Englisch oder Französisch erforderlich. Antragsteller zwischen 18 und 54 Jahren müssen an einem Einbürgerungstest teilnehmen. Dieser Multiple-Choice-Test umfasst Fragen zum Wahlsystem, zur Geschichte und Geografie des Landes, zu Rechten und Pflichten der Staatsbürger sowie zum politischen System Kanadas und der Region, in der der Antragsteller lebt. Im Einzelfall kann die Einbürgerung verweigert werden, z. B. wegen strafrechtlicher Vergehen, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Seit 1977 ist die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt und findet weitestgehend Akzeptanz in der Bevölkerung. Das Statistische Bundesamt Kanadas schätzt, dass ungefähr 557.000 Kanadier (rund 1,8 % der Bevölkerung) eine zweite Staatsbürgerschaft besitzen.

Herausforderungen für die Politik: Nicht nur in Europa wird Kanadas Einwanderungspolitik häufig als Vorbild betrachtet, insbesondere das Punktesystem. Dasselbe trifft auf die Integrations- und Multikulturalismuspolitik des Landes zu. Trotz seiner Stärken steht das Einwanderungssystem vor großen Herausforderungen.

Erstens ist das Punktesystem zur Auswahl von qualifizierten Einwanderern momentan so ausgerichtet, dass mittlere und höhere Angestellte bevorzugt werden, nicht aber Facharbeiter und ungelernte Arbeiter, die sehr stark im Baugewerbe und anderen Sektoren benötigt werden. Zwar gibt es ergänzende Programme, über die z. B. temporäre Arbeitskräfte ins Land geholt werden können. Langfristig müsste jedoch überlegt werden, wie das Auswahlverfahren für Arbeitskräfte neu justiert werden kann, um den Bedürfnissen der kanadischen Wirtschaft gerecht zu werden.

Zweitens finden es hochqualifizierte Zuwanderer immer schwieriger, in Kanada einen ihren Qualifikationen entsprechenden Beruf auszuüben. Einer Auswertung der Volkszählung von 2001 zufolge war unter den zwischen 1991 und 2001 angestellten, erst kurz zuvor eingewanderten Immigranten mit Hochschulabschluss ein Viertel in solchen Jobs tätig, die lediglich einen High-School-Abschluss erforderten. Dass die Einwanderer nicht ihren Qualifikationen entsprechend eingesetzt werden, wird vor allem den Problemen bei der Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse zugeschrieben. Die Konsequenzen dieser Situation sind für die Einwanderer ebenso gravierend wie für den Rest der Bevölkerung. Einerseits müssen Hochqualifizierte, die aus gut bezahlten und prestigeträchtigen Berufen kommen, Status- und Einkommensverluste hinnehmen. Andererseits erleidet die kanadische Wirtschaft in vielen Bereichen einen Arbeitskräftemangel (z. B. Mediziner und Ingenieure), dem eigentlich durch Einwanderung entgegengewirkt werden soll.

Drittens mangelt es der Bürokratie in Kanada an einer Infrastruktur, die die hohe Zahl von Einwanderungsanträgen bewältigen kann. Nach Berechnungen der Bundesbehörde für Staatsbürgerschaft und Einwanderung gibt es zurzeit einen Bearbeitungsrückstand von rund 800.000 Anträgen. In dieser Zahl sind noch nicht die Anträge auf befristeten Aufenthalt oder Anerkennung eines Flüchtlingsstatus eingerechnet. Wegen des Rückstaus wurden die Wartezeiten immer länger. In China und Indien, den derzeit wichtigsten Herkunftsländern von Einwanderern, beträgt die Wartezeit allein für das Bewerbungsgespräch inzwischen fünf bis sechs Jahre. Die in den letzten Jahren abnehmende Zahl von Anträgen aus diesen Ländern wird darauf zurückgeführt, dass frustrierte Bewerber in die USA oder nach Europa gehen.

Ausblick: Über alle politischen Parteien hinweg und in der Öffentlichkeit haben behutsame Grundsatzentscheidungen der kanadischen Politik einen vergleichsweise hohen Grad an Akzeptanz für Masseneinwanderung und die damit einhergehende ethnische Vielfalt geschaffen. Es wird weithin akzeptiert, dass die Einwanderung den Eigeninteressen des Landes dient. In den letzten Jahren ist von Beobachtern jedoch zunehmend infrage gestellt worden, ob die kanadische Einwanderungspolitik wirklich noch den Interessen des Landes und der Menschen diene, die sich zur Immigration entschließen. Sollten Fehlentwicklungen nicht zügig korrigiert werden, drohe Kanada der Verlust sowohl der Akzeptanz seiner Bevölkerung für Masseneinwanderung als auch seines internationalen Rufs als Mustereinwanderungsland. Jennifer Elrick, Hamburgisches WeltWirtschaftsInstitut (HWWI), Migration Research Group

Die 12-seitige Langfassung dieses Länderprofils mit umfangreichem Datenmaterial ist in Deutsch und Englisch abrufbar unter: www.focus-migration.de und www.migration-info.de/migration_und_bevoelkerung/laenderprofile/index.htm
In der Rubrik Länderprofile / Country Profiles sind bei focus Migration bereits erschienen: Deutschland, Frankreich, Polen, USA, Türkei, Spanien und Litauen

Kurzmeldungen – Europa / Welt

Großbritannien: Schleierverbot
Schulen in England erhalten künftig das Recht, muslimischen Schülerinnen das Tragen von Schleiern zu untersagen. Dies gilt jedoch nur für solche Schleier, die das ganze Gesicht verdecken. Das Erziehungsministerium in London kündigte Mitte März verbindliche Regelungen für England an. Diese sollen nicht für das gesamte Vereinigte Königreich gelten. Damit reagiert die Regierung auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs vom Februar, das einer 12-jährigen Schülerin das Recht abgesprochen hatte, einen Schleier zu tragen. Das Ministerium will in der Anordnung darauf verweisen, dass Lehrer in der Lage sein müssten, einzelne Schüler zu erkennen und zu unterscheiden. Dies sei Voraussetzung dafür, die Ordnung an der Schule aufrecht zu erhalten und Eindringlinge rechtzeitig zu bemerken.
www.dfes.gov.uk
www.hmcourts-service.gov.uk

Sri Lanka: Massenflucht
Eine Massenflucht im Osten Sri Lankas hat das Land seit Anfang März nach Einschätzung von Hilfswerken an den Rand einer humanitären Katastrophe gebracht. Rund 40.000 von den Kämpfen in der Region vertriebene Menschen sind in die Stadt Batticaloa geflohen. Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) meldete, die Zahl der Flüchtlinge in der Region habe sich damit seit November auf 130.000 erhöht. Die hygienischen Verhältnisse sowie die Versorgung der Bevölkerung wurden als kritisch bezeichnet. Die tamilischen Rebellen kämpfen seit 1983 für einen eigenen Staat im Norden und Osten des Landes. Dem Konflikt fielen bisher mehr als 69.000 Menschen zum Opfer (vgl. MuB 7/06).
www.unhcr.ch
www.crisisgroup.org

Deutschland: Bericht „Islam and Identity in Germany“
(nur online verfügbar)

Die International Crisis Group hat Mitte März einen Bericht zur Stellung des Islam in Deutschland veröffentlicht. Er enthält eine Reihe von Politikempfehlungen, die darauf abzielen, das Konfliktniveau auch in Zukunft niedrig zu halten. Unterdessen sorgt der Streit um den Bau von zwei Moscheen in Berlin und München für Aufsehen.

Die International Crisis Group (ICG) ist eine Nichtregierungsorganisation mit Sitz in Brüssel, die Analysen und Handlungsempfehlungen zur Lösung gewalttätiger Konflikte weltweit erstellt. Dabei verfolgt sie ausdrücklich das Ziel, durch präventive Ansätze bzw. Lösungsvorschläge aktiv auf die untersuchten Konflikte einzuwirken. Der Mitte März erschienene Bericht „Islam and Identity in Germany“ ist Teil einer Reihe von Analysen zur Situation von Muslimen in Europa. Im März vergangenen Jahres war bereits eine vergleichbare Länderstudie zu Frankreich erschienen.

Der Bericht gliedert sich in sieben Kapitel. Zunächst wird ein Überblick über die Geschichte der muslimischen Zuwanderung nach Deutschland sowie die wichtigsten aktuellen Debatten und institutionellen Rahmenbedingungen gegeben (Kapitel 1 und 2). Kapitel 3 bietet einen detaillierten Überblick über islamische und islamistische Organisationen in der Bundesrepublik, beispielsweise über den Zentralrat der Muslime in Deutschland und die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e. V. Anschließend wird die deutsche Integrationspolitik (Kapitel 4) mit den Einstellungen und Erwartungen der Muslime kontrastiert (Kaptitel 5) und deren politische Repräsentation diskutiert (Kapitel 6), bevor abschließend die Ergebnisse zusammengefasst werden (Kapitel 7).

Insgesamt stellten die Autoren ein relativ niedriges Konfliktniveau fest, vor allem im Vergleich zu Frankreich. Dies liege unter anderem daran, dass der überwiegende Teil der in Deutschland lebenden Muslime türkischer Herkunft sei und die Türkei als ein säkularer Staat mit einem moderaten Islam gelten könne. Das Fehlen einer Kolonialvergangenheit im Hinblick auf die muslimischen Einwanderer und eine Städtebaupolitik, die einen vergleichsweise geringen Grad an Segregation zur Folge habe, werden als weitere Faktoren genannt, die Konflikte reduzieren. Daher seien die radikalen und gewaltbereiten Strömungen des Islams in Deutschland im europäischen Vergleich eher schwach ausgeprägt. Dennoch identifiziert die ICG z. T. ähnliche Problemlagen wie in Frankreich, insbesondere im Bildungssystem, beim Zugang zum Arbeitsmarkt und bei der politischen Teilhabe von Muslimen.

Damit das Konfliktniveau auch künftig niedrig bleibt, machen die Autoren eine Reihe von Empfehlungen, die dem Bericht vorangestellt sind und sich jeweils an bestimmte Adressaten richten. So werden die politischen Parteien aufgefordert, sich für mehr politische Partizipation der Muslime in ihren Reihen einzusetzen. In einer gesonderten Empfehlung werden die Unionsparteien darauf hingewiesen, dass effektive Integration durch unrealistische Anforderungen bei Einbürgerungen blockiert wird. Der Bundesregierung wird nahe gelegt, das Amt der Integrationsbeauftragten mit mehr finanziellen und personellen Mitteln auszustatten. Im Bereich der Bildungspolitik werden u. a. staatlich finanzierte Vorschulsprachkurse und der verpflichtende Besuch von Kindertagesstätten für Kinder mit Migrationshintergrund gefordert. Den Bundesländen empfehlen die Autoren, ihre Einbürgerungspraktiken nicht an aktuellen Debatten zu orientieren, sondern an der Achtung des Grundgesetzes. Ferner sollen sie auf provozierende Anti-Terror-Maßnahmen wie z. B. Razzien verzichten. Auch an die türkisch-muslimischen Verbände richten die Autoren Empfehlungen. So sollen sie sich unabhängiger von der Türkei machen und muslimische Minderheiten, wie z. B. Alleviten, besser integrieren.

Durch seine Konfliktperspektive bietet der Bericht der ICG eine interessante Ergänzung zu bereits vorliegenden Studien, die sich mit Gewalt von und gegen Muslime in Deutschland befassen (vgl. MuB 3/05, 5/05, 7/06).

Anlass für Konflikte war in den letzten Jahren immer wieder der Bau von Moscheen. Zwei aktuelle Fälle sorgen derzeit in Berlin-Heinersdorf und München-Sendling für Aufsehen. In beiden Fällen gründete sich je eine Bürgerinitiative für und eine gegen den Bau der Moscheen. In Berlin gab es bereits nach der Erteilung der Baugenehmigung im vergangenen Jahr heftige Proteste gegen die Errichtung einer Moschee der Ahmadiyya-Gemeinde. Mitte März wurde ein Brandanschlag auf die Baustelle verübt. In München hat eine Bürgerinitiative erfolgreich gegen das zuvor genehmigte Bauverfahren geklagt. me

Weitere Informationen:
www.crisisgroup.org/home/index.cfm?id=4693&l=1 (Deutschland)
www.crisisgroup.org/home/index.cfm?id=4014&l=1 (Frankreich)
www.eumap.org/topics/minority/reports/eumuslims/background_reports/index

Australien: Erschwerte Einbürgerung
(nur online verfügbar)

Australien hat die geltenden Einbürgerungsrichtlinien deutlich verschärft. Das Parlament in Canberra verabschiedete Anfang März ein Gesetz, dass dem staatlichen Geheimdienst (Australian Security and Intelligence Organization, ASIO) ein eigenes Vetorecht bei Einbürgerungsanträgen einräumt.

Diese Kompetenzzuweisung für einen Geheimdienst ist in Australien beispiellos. Demnach kann einem Einwanderer die australische Staatsangehörigkeit verweigert werden, wenn die ASIO den Antragsteller als ein Risiko für die allgemeine Sicherheit des Landes einschätzt. Dies kann etwa der Fall sein, wenn ein Einbürgerungswilliger Mitglied in einer radikalen Vereinigung ist oder ein islamischer Geistlicher, der eingebürgert werden will, radikale Predigten hält.

Als weitere Änderung wurde die Frist, die ein Ausländer im Land verbringen muss, bevor er sich um die australische Staatsangehörigkeit bemühen kann, von zwei auf vier Jahre verlängert. Auch die Altersgrenze, bis zu der ein obligatorischer Sprachtest bestanden werden muss, wurde um zehn Jahre von 50 auf 60 Jahre angehoben. Ferner kann die Regierung durch die Gesetzesänderung nun eine bereits verliehene Staatsangehörigkeit wieder aberkennen, wenn sich herausstellt, dass der Bewerber falsche Angaben im Bewerbungsverfahren gemacht hat.

Nichtregierungsorganisationen kritisierten das Gesetz als Signal für eine einwanderungsfeindliche Entwicklung in Australien. Der Minister für Einwanderung Kevin Andrews (Liberale Partei) rechtfertigte die Verschärfungen: „Diese Änderungen sind nötig, um die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu bewältigen.“

Die australische Regierung plant außerdem, Einwanderer zu einem allgemeinen Wissenstest über Australien zu verpflichten. Nur wer bei einem derartigen Test eine Mindestpunktzahl erreicht, soll künftig eingebürgert werden. Darüber will das Parlament im Verlauf dieses Jahres beraten. Ähnliche Wissenstests gibt es auch in Kanada und den USA sowie mehreren europäischen Ländern, z. B. Großbritannien und den Niederlanden. Über eine etwaige Einführung derartiger Tests wurde im vergangenen Jahr auch in Deutschland diskutiert (vgl. MuB 1/06, 2/06, 3/06, 5/06).

Zuletzt hatte in Australien für Empörung gesorgt, dass radikale islamische Geistliche die Staatsbürgerschaft erhalten hatten, obwohl sie staatsfeindlich gepredigt hatten. Besonders prominent wurde hier der Fall des Imams Feiz Mohammed. Der Leiter des Globalen islamischen Jugendzentrums (GIYC) in Sydney hatte Jugendliche zum Heiligen Krieg aufgerufen und war dennoch eingebürgert worden. In Australien gab es in den vergangenen Jahren wiederholt spannungsreiche Debatten um das Selbstverständnis als Einwanderungsgesellschaft (vgl. MuB 8/01, 3/02, 1/06). chw

Weitere Informationen:
www.aph.gov.au
www.asio.gov.au

Remigration und Rückkehr: Studie zum aktuellen Forschungsstand
(nur online verfügbar)

Die verschiedenen wissenschaftlichen Ansätze zum Thema Rückwanderung sind Gegenstand einer aktuellen Überblicksstudie des Europäischen Forums für Migrationsstudien (efms) der Universität Bamberg. Inwieweit geografische, soziologische, politikwissenschaftliche und volkswirtschaftliche Theorien vergangene und andauernde Remigrationsbewegungen erklären können, war die zentrale Frage der im Auftrag des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erstellten Studie.

Begriffe: Als Rückkehrer bzw. Remigranten werden Personen verstanden, die nach einer bestimmten Zeit freiwillig oder erzwungen in ihr Herkunftsland zurückkehren. So genannte Gastarbeiter, die in ihr Herkunftsland zurückgehen, sind demnach als Remigranten einzuordnen – quantitativ die bedeutendste Gruppe in Deutschland. Spätaussiedler, die nach Deutschland kommen, fallen dagegen nicht unter den Remigrationsbegriff. Sie kommen zwar aufgrund ihrer deutschen Herkunft in die Bundesrepublik, sind aber nicht selbst aus Deutschland ausgewandert. In der wissenschaftlichen Auseinandersetzung liegen die Forschungsschwerpunkte auf den unterschiedlichen Remigrantentypen, ihren Motiven, ihrer Reintegrationsfähigkeit und den Einflüssen auf ihr Heimatland.

Erklärungsansätze: Eine erste, intensive Erforschung des Themas Remigration setzte in den 1960er und 1970er Jahren ein. Im Mittelpunkt standen dabei vorwiegend ökonomisch orientierte Ansätze. Diese nahmen an, dass Migranten das klar definierte Ziel verfolgen, ihre wirtschaftliche Lage zu verbessern. Nach dem neoklassischen Erklärungsansatz gehen Migranten gerade deswegen in ihr Heimatland zurück, weil dieser Plan gescheitert ist – und damit einhergehend auch ihr Migrationsvorhaben. Vertreter der New Economics sahen die Remigration dagegen als Resultat einer erfolgreichen Migration: Die Migranten gehen gerade deshalb in ihr Heimatland zurück, weil sie ihr Ziel erreicht haben, ausreichend Kapital anzusammeln. Bei beiden Ansätzen lag der Fokus auf rein ökonomischen Faktoren. Außer Acht blieben andere Aspekte im Zusammenhang mit der Remigrationsentscheidung ebenso wie mögliche Integrationsprobleme nach der Rückkehr.

Anders der strukturelle Ansatz aus den 1970er und 1980er Jahren: Im Kontext der Rückkehrbewegungen der ehemaligen „Gastarbeiter“ wurden nun verstärkt die sozio-politischen Bedingungen der Herkunftsländer berücksichtigt. Soziologen und Geografen erkannten, dass die dortigen Machtverhältnisse, Traditionen und Werte die Reintegration und das Innovationspotenzial der Rückkehrer für das Herkunftsland entscheidend beeinflussen können. Allerdings blieben auch diese Ansätze vorwiegend ökonomischen Dimensionen verhaftet. Kulturelle, historische oder soziale Verbindungen, über die Ideen, Werte und Einstellungen transferiert werden können, wurden kaum beachtet.

In den 1990er Jahren ließ das Interesse an Rückkehrmigration zunächst deutlich nach. Mit den zunehmenden temporären Wanderungsbewegungen, der steigenden Anzahl illegaler Zuwanderer und abgelehnter Asylbewerber und auch infolge der Fluchtbewegungen innerhalb Europas während der Jugoslawien-Krise rückte das Thema Remigration wieder auf die politische und wissenschaftliche Agenda. Die neueren soziologischen Ansätze gehen sowohl auf die individuelle und gesellschaftliche Ausgangslage im Aufnahmeland als auch auf die gesellschaftliche Situation im Herkunftsland ein. Sie versuchen, der zunehmenden thematischen Differenzierung Rechnung zu tragen und beziehen auch zirkuläre Migrationsbewegungen und unfreiwillige Rückwanderung in ihre Analysen mit ein.

Vertreter des Transnationalismus etwa sehen die Rückkehr nicht als unbedingten Endpunkt des Migrationszyklus: Migranten entwickeln demnach durch regelmäßige Hin- und Rückwanderungsbewegungen zwischen Herkunfts- und Aufnahmeland eine transnationale Identität, die ihnen die Reintegration in ihre Herkunftsgesellschaft erleichtern soll. Aufbauend auf diesen Netzwerk-Überlegungen spielen überdies Aufenthaltsdauer, die erreichten Ziele im Aufnahmeland, Vorbereitung und Rückkehr-Bereitschaft eine wichtige Rolle für die Reintegrationsfähigkeit der Migranten: Findet Rückkehr freiwillig statt, werden die Migranten sich besser vorbereiten als bei erzwungener Rückkehr und beispielsweise die vorhandenen Kontakte im Heimatland aktivieren. Die Reintegration wird in diesem Fall besser gelingen. Hiervon kann dann auch das Herkunftsland profitieren. Ziel sollte eine „nachhaltige Reintegration“ sein, d. h. die Integration im Herkunftsland ist erst dann erfolgreich, wenn keine erneute Emigration stattfindet. Ulrike Pape, Berlin

Weitere Informationen:
Edda Curle: Theorieansätze zur Erklärung von Rückkehr und Remigration. In: Informationszentrum Sozialwissenschaften / Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Hrsg.): Sozialwissenschaftlicher Fachinformationsdienst „Migration und ethnische Minderheiten“ 2/2006, S. 7-23
www.gesis.org/Information/soFid/pdf/Migration_2006-2.pdf

Literatur / Internet - Portal

Thomas Faist (Hrsg.): Dual Citizenship in Europe. From Nationhood to Societal Integration. 2007, Aldershot, UK: Ashgate, ISBN 13 978-0-7546-4914-4, 99,95 US-Dollar, www.ashgate.com

Thomas Faist, Andreas Ette: The Europeanization of National Policies and Politics of Immigration: Between Autonomy and the European Union. 2007, Houndmills, UK: Palgrave Macmillan, ISBN 978-1403987136, 62,90 Euro, www.palgrave.com

Anfang April wurde in Rom ein neues OECD Factbook mit dem Schwerpunkt Migration vorgestellt.
Download: www.oecd.org/publications/factbook

Internet-Portal
Migration Citizenship Education is a powerful, user-friendly information platform developed by Network Migration in Europe e.V. which provides:

  • free online access to learning resources on migration, minorities and human rights in European Citizenship Education on a european and national level,
  • current discourses on migration, minorities, asylum, citizenship, identities and human rights in transmigration and immigration societies in the past and present,
  • diverse and similar experiences and conflicts shown through the country profiles of Germany, Poland, Czech Republic, Hungary, Greece, Turkey, Bosnia-Herzegovina and Serbia,
  • facilitated search for good practice projects and co-operation partners,
  • support for all those involved in education, politics, culture, media and society, issues involving migrants and migration policies touching all levels of society in an enlarged Europe.

migrationeducation.org started its service in early 2007 and is updated regularly. Other country profiles and migration and minority issues are planned.
www.migrationeducation.org

Veranstaltungen

Tagung: 9. Deutsch-Französischer Dialog – Europa weiterdenken
Titel: „Einwanderungsland Europa. Ursachen Herausforderungen Chancen“
Veranstalter: ASKO EUROPA-STIFTUNG und Partner Termin: 10. und 11. Mai 2007
Tagungsort: Europäische Akademie Otzenhausen (Nordsaarland)
Weitere Informationen: www.asko-europa-stiftung.de

Konferenz
Titel: 7. Internationale Konferenz „Migration und Ungleichheit“ / “Migration and Inequality”
Veranstalter: Institut für Regional- und Migrationsforschung (IRM, Trier), Heinrich Böll Stiftung Rheinland-Pfalz (HBS-RLP, Mainz), Centre de Documentation sur les Migrations Humaines (Dudelange/ Luxemburg)
Termin: 28. Juni bis 30. Juni 2007
Tagungsorte: Trier und Dudelange/Luxemburg
Konferenzsprachen: Deutsch und Englisch
Informationen und Kontakt: www.irm-trier.de
Anmeldung: 2007@irm-trier.de

Call for Papers
Tagung: Fachtagung der Forschungsgruppe MIGREMUS
Titel: Migration und residentielle Mobilität: Chancen der Integration und Risiken der Segregation
Termin: 16. und 17. November 2007
Tagungsort: Bremen
Deadline: 15. Juni 2007 (Einreichung von abstracts) Kontakt: Prof. Dr. Felicitas Hillmann, Institut für Geographie, E-Mail: hillmann@uni-bremen.deund Prof. Dr. Michael Windzio, Institut für Soziologie, E-Mail: mwindzio@uni-bremen.de
Weitere Informationen: www.barkhof.uni-bremen.de/~mwindzio/migremus.html und www.geographie.uni-bremen.de

Bundeszentrale für politische Bildung Netzwerk Migration in Europa Migration Research Group des Hamburgischen WeltWirtschaftsInstituts Netzwerk-Migration, bpb, HWWI

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