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| Deutschland: Kritische Reaktionen auf die Gründung des Koordinierungsrats der Muslime | ||
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Vier große islamische Verbände haben sich Ende März zu einem Dachverband zusammengeschlossen. Sie wollen damit eine breite Vertretung der Muslime in Deutschland schaffen und langfristig eine Gleichstellung des Islams mit anderen Religionsgemeinschaften erreichen. Die Gründung des „Koordinierungsrats der Muslime in Deutschland“ (KRM) stößt jedoch in Politik, Gesellschaft und bei Verbänden auf Kritik. Gründungsverbände
Der 1986 gegründete Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland vereint mehr als 30 Organisationen und hat nach eigenen Angaben 145.000 Mitglieder überwiegend türkischer Herkunft. Der größte Mitgliedsverein im Islamrat ist die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG), die vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Die 1984 gegründete Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB) ist ein Dachverband türkisch-islamischer Vereine und wird von der staatlichen Religionsbehörde der Türkei mitfinanziert. Nach eigenen Angaben gehören ihr 880 Moscheevereine und etwa 220.000 Mitglieder an. Der Verband islamischer Kulturzentren (VIKZ) geht auf das 1973 gegründete Islamische Kulturzentrum Köln zurück. 300 Gemeinden und rund 24.000 Mitglieder sind derzeit hier vereinigt. Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) ist die Nachfolgeorganisation des Islamischen Arbeitskreises und wurde 1994 gegründet. Im ZMD sind rund 300 Vereine mit ca. 20.000 Mitgliedern zusammengeschlossen, besonders aus Ländern des Nahen und Mittleren Ostens, des Balkans sowie Nordafrikas. Weitere Informationen: www.islamrat.de, www.ditib.de, www.vikz.de, www.zentralrat.de Den Dachverband bilden die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB), der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland, der Verband islamischer Kulturzentren (VIKZ) und der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) (vgl. MuB 3/07, siehe Info-Box). Die Sprecherrolle fällt für die ersten sechs Monate dem ZMD zu. Die Mitglieder des Koordinierungsrats wollen mit ihrem Zusammenschluss einer vielfach erhobenen Forderung nach einem zentralen Ansprechpartner für die Politik gerecht werden und als Interessenvertretung der Muslime fungieren. Rund 3,3 Mio. Muslime leben nach Angaben des Statistischen Bundesamts in Deutschland. 2,5 Mio. davon sind türkisch-, 200.000 arabisch-, 150.000 iranischstämmig. Die übrigen rund 450.000 kommen überwiegend aus dem ehemaligen Jugoslawien. Diese Angaben beruhen auf Schätzungen, da es im Islam keinen offiziellen Eintritt in die Glaubensgemeinschaft gibt. Die meisten islamischen Gemeinden führen keine Mitgliederlisten und ihr Organisationsgrad ist gering. Daher werden – so das Bundesinnenministerium – nur rund 15 % der Muslime vom neuen Koordinierungsrat vertreten. Ein Zusammenschluss der Muslime war zwar von Vertretern der Politik im Vorfeld verschiedentlich gefordert worden. Die Umsetzung stieß jedoch in der jetzigen Form überwiegend auf Kritik. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) deutete an, dass er einer alleinigen Vertretung der deutschen Muslime durch den KRM kritisch gegenüberstehe, da er nicht alle Strömungen mit einbeziehe. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Maria Böhmer (CDU) äußerte sich ähnlich. ZMD-Generalsekretär Aiman Mazyek lehnte diese Haltung als ungerecht ab: „Wenn unser Zusammenschluss immer noch nicht ausreicht, dann werden die wahren Motive mancher Bedenkenträger und Kleinmacher deutlich.“ Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen plädierten für eine pluralistische Vertretungsstruktur. Der Europa-Parlamentarier Cem Özdemir sagte: „Wir sollten uns davon verabschieden, dass es nur eine Vertretung der Muslime geben könne, auch wenn der Innenminister das gerne hätte.“ Der Bundestagsabgeordnete Omid Nouripour bezweifelte den Sinn des Koordinierungsrats: Der Islam sei so vielfältig, dass sich der „permanente Ruf der Politik nach der einen Telefonnummer im Islam“ völlig kontraproduktiv auswirke. Der nordrhein-westfälische Integrationsminister Armin Laschet (CDU) nannte die verstärkte Zusammenarbeit hingegen einen „großen und wichtigen Schritt“, kritisierte aber gleichzeitig, dass die Verbände „zurzeit nur eine Minderheit der Muslime vertreten“. Auch verschiedene Experten kritisierten die Zusammensetzung des Koordinierungsrates. „Die vier Gründungsmitglieder sind in ihrem Islamverständnis viel konservativer als der deutsche Durchschnittsmuslim und hochgradig politisiert“, sagte Johannes Zimmermann, Islamwissenschaftler an der Universität Heidelberg. „Es gibt so viele Islam-Verständnisse, dass eine globale Vertretung sehr schwierig ist. Am ehesten kann dies momentan die Gesamtheit der Islam-Konferenz mit ihren religiösen und weltlichen Vertretern leisten“, so Raoul Motika, Professor für Turkologie an der Universität Hamburg. Der Koordinierungsrat rechnet dagegen wie folgt: 2.000 von 2.400 Moscheen seien in ihm vereinigt. Und das religiöse Leben finde nun mal in Moscheen statt, sagte Mazyek. Die Kritik unter muslimischen Gruppen, die sich dem KMD nicht angeschlossen haben, richtet sich insbesondere gegen dessen religiös-ideologische Ausrichtung: Die vier Gründungsverbände gelten als zu konservativ, um eine „einheitliche Vertretungsstruktur der Muslime in der BRD“ darzustellen, wie es die Präambel des Koordinationsrats vorgibt. Zwar geloben die Gründer in dem Dokument ihr Festhalten an der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, sie legen aber auch fest: „Koran und Sunna des Propheten Mohammed bilden die Grundlage des Koordinierungsrats.“ Die Islamkritikerin Necla Kelek bezeichnete den Koordinierungsrat in diesem Zusammenhang als „Glaubenspartei, die das Weltliche nicht vom Geistlichen trennt“. Wie eine gemeinsame Vertretung der Muslime stattdessen aussehen sollte, wird unterschiedlich eingeschätzt. „Wir hätten bei einem Dachverband niemals mitgemacht“, sagte Ali Erkan Toprak, Generalsekretär der Alevitischen Gemeinde Deutschlands. Schätzungen zufolge sind 400.000 bis 700.000 der hierzulande lebenden türkischstämmigen Personen Aleviten bzw. alevitischer Herkunft. „Wir sind liberal. Für mich gibt es nur eine Lösung: Es muss ein Rat gebildet werden, in dem alle Muslime ihre Vertreter selbst demokratisch wählen“, so Toprak. Bis dahin solle weiter auf Basis der Islam-Konferenz diskutiert werden. Auch der Vorsitzende der säkularen Türkischen Gemeinde Deutschlands (TGD), Kenan Kolat, teilt diese Auffassung: „Warum sollen wir es nicht einfach bei mehreren Ansprechpartnern belassen? Wir müssen doch auch die Weltlichen einbeziehen.“ In der Türkischen Gemeinde sind etwa 270 türkische Vereine organisiert. Im jüngst gegründeten Zentralrat der Ex-Muslime wird der Koordinierungsrat ebenfalls kritisch gesehen. „Wir sind primär Menschen und nicht Muslime. Die politische Dimension muss aus der Diskussion heraus und alle politisch-muslimischen Akteure müssen aus dem Prozess ausgeschlossen werden“, sagte die Vorsitzende Mina Ahadi. Weitere Kritikpunkte betreffen die angeblich schlechte interne Organisation des Koordinierungsrats sowie seinen Anspruch, Landesverbände zu bilden, um den Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts zu erlangen und damit anderen Religionsgemeinschaften gleichgestellt zu werden. Darüber, bis wann der Koordinierungsrat eine eigene Satzung vorlegen kann und seine Strukturen offenlegt, halten sich die Vertreter der vier Gründungsmitglieder bedeckt. Allerdings ist dem KRM wichtig, schon bald in wichtigen Fragen mitzureden, wie dem islamischen Religionsunterricht an Schulen und einer staatlichen Ausbildung von Imamen. chw Weitere Informationen: |
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| Deutschland: Schlechte Jobaussichten für Spätaussiedler | ||
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Die Integration in den Arbeitsmarkt fällt Spätaussiedlern besonders schwer. Verglichen mit Ausländern und (nicht zugewanderten) Deutschen sind sie häufiger arbeitslos und seltener sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Insbesondere Höherqualifizierte sind von überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit betroffen. Dies geht aus einer Untersuchung hervor, die das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg im April veröffentlicht hat. Insgesamt 2,8 Mio. Menschen sind seit 1989 aus der Sowjetunion und ihren Nachfolgestaaten sowie anderen ehemaligen Ostblockstaaten nach Deutschland gezogen. Die Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung basiert auf der „Integrierten Erwerbsbiografie“, einem Datensatz über Erwerbspersonen in Deutschland (ohne Beamte und Selbständige). Der Datensatz erfasst neben ausländischen und deutschen Erwerbspersonen rund 645.000 Spätaussiedler im Zeitraum von 2000 bis 2004. Die Ergebnisse der „Integrierten Erwerbsbiografie“ zeigen, wie unterschiedlich stark die verschiedenen Gruppen von Arbeitslosigkeit betroffen sind: Jeder dritte Spätaussiedler ist arbeitslos. Auf deutlich niedrigerem Niveau befinden sich dagegen die Deutschen und Ausländer mit 11 % bzw. knapp 20 % im Bundesdurchschnitt. Die hohe Arbeitslosigkeit unter Spätaussiedlern ist ein bundesweites Problem. Auffällig ist allerdings, dass Spätaussiedler in Relation zu den Deutschen in Westdeutschland wesentlich stärker von Arbeitslosigkeit betroffen sind als in den neuen Bundesländern. Offenbar profitieren Spätaussiedler nur bedingt von der besseren Arbeitsmarktsituation einzelner Bundesländer, so das IAB. Sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind rund drei Viertel der Deutschen und zwei Drittel der Ausländer, aber nur etwas mehr als die Hälfte der Spätaussiedler. Was die Berufsausbildung betrifft, sind Spätaussiedler und Ausländer deutlich schlechter qualifiziert als Deutsche: 36 % der Spätaussiedler und 42 % der Ausländer haben keine abgeschlossene Berufsausbildung gegenüber 14 % der deutschen Erwerbstätigen. Den Ergebnissen des IAB zufolge verbessert ein höherer Bildungsabschluss die Erwerbschancen der Spätaussiedler jedoch keineswegs. Im Gegenteil: Spätaussiedler mit abgeschlossener Berufsausbildung oder ohne eine solche finden sogar eher eine Anstellung als die Akademiker unter ihnen. Letztere sind am häufigsten von Arbeitslosigkeit betroffen. Auf der Suche nach Erklärungen dafür verweisen die Experten des IAB zum einen auf Probleme bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse und zum anderen auf die oft unzureichenden Deutschkenntnisse, die sich in dieser Qualifikationsgruppe besonders stark auswirken. Von Bedeutung seien darüber hinaus tatsächliche oder vermutete Unterschiede zwischen den Arbeitsplatzanforderungen in Deutschland und den mitgebrachten Qualifikationen. Die mangelnde Verwertbarkeit der Bildungsabschlüsse zeigt sich außerdem anhand der beruflichen Stellung der Spätaussiedler. Sie sind deutlich häufiger als Nicht-Facharbeiter tätig: 70 % arbeiten als „Hilfsarbeiter ohne nähere Tätigkeitsangabe“. Knapp 20 % sind Facharbeiter und nur 12 % Angestellte. Nahezu entgegengesetzt sind die Zahlen bei den deutschen Beschäftigten: Knapp 18 % sind als Nicht-Facharbeiter tätig, 25 % arbeiten als Facharbeiter und über 50 % als Angestellte. Hinsichtlich der zehn häufigsten Angestelltenberufe ergeben sich – anders als etwa bei Facharbeiterberufen – große Unterschiede zwischen Deutschen, Ausländern und Spätaussiedlern: Ärzte, Techniker und Ingenieure sind unter Spätaussiedlern vergleichsweise oft anzutreffen, auch wenn sich dieser hohe Anteil wieder relativiert, da nicht viele Spätaussiedler als Angestellte tätig sind. Offensichtlich können nur bei wenigen Berufen die aus dem Ausland mitgebrachten Qualifikationen verwertet werden. Möglicherweise spielen auch fehlende oder vergleichsweise beschränkte soziale Kontakte auf dem Arbeitsmarkt eine Rolle für ihren mangelnden beruflichen Erfolg. An den medizinischen und technischen Berufen zeige sich aber, so die IAB-Experten, dass Spätaussiedler durchaus auch anspruchsvollen Berufen nachgehen können, sofern diese gerade nachgefragt und die Qualifikationen dafür universell übertragbar sind. up Weitere Informationen: |
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| Kurzmeldungen – Deutschland / Welt | ||
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Kein Kommunalwahlrecht Russland: Beschäftigungsverbot für Ausländer
UN: Flucht und Vertreibung nehmen zu |
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| EU: Mindeststandards gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit festgelegt | ||
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Der Rat der EU-Justizminister hat sich in Luxemburg erstmals auf europaweit einheitliche Mindeststandards im Kampf gegen Rassismus und Fremdenhass geeinigt. Nach jahrelangen Verhandlungen wurde nun am 19. April ein entsprechender Rahmenbeschluss verabschiedet. In sieben EU-Staaten muss der Beschluss noch parlamentarisch bestätigt werden. Infolge vermehrter fremdenfeindlicher Übergriffe in Deutschland, Frankreich, Österreich, Schweden, Spanien und England hatte die EU-Kommission bereits 2001 Vorschläge zu einem gemeinsamen Vorgehen eingebracht. Nach mehreren gescheiterten Verhandlungsrunden wurde der Rahmenbeschluss von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) als ein Schwerpunkt der deutschen Ratspräsidentschaft erneut aufgegriffen (vgl. MuB 1/07, 3/07). Mit den nun festgelegten Mindeststandards werde „ein deutliches Signal“ gesetzt, unterstrich Zypries als derzeitige Vorsitzende des EU-Justizministerrats. Der gemeinsame Rahmenbeschluss enthält allerdings nur eine Mindestharmonisierung von Strafvorschriften zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Im Mittelpunkt steht „das Verbot der öffentlichen Aufstachelung zu Gewalt und Hass gegen Menschen anderer Rasse, Hautfarbe, Religion oder nationaler wie auch ethnischer Abstammung. Dieses Verbot ist gemeinsame Voraussetzung aller Straftatbestände.“ Ebenso wird „die öffentliche Billigung, Leugnung oder grobe Verharmlosung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen unter Strafe gestellt, wenn sich das Verbrechen gegen eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft richtet“. Diese Vergehen sollen einheitlich mit Gefängnisstrafen zwischen einem und drei Jahren geahndet werden. Gleiches gilt für die Verbreitung entsprechender Schriften. Allerdings sind die Inhalte im „Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ am Ende in den Augen vieler zu einem Minimalkompromiss geschrumpft, der vor allem symbolische Bedeutung hat. Einige Staaten, wie z. B. Großbritannien und Dänemark, haben mit Verweis auf die Meinungsfreiheit Klauseln durchgesetzt, die ihnen einen erheblichen Spielraum bei der Umsetzung der EU-Regelungen in nationales Recht erlauben. Das von Deutschland geforderte EU-weite Hakenkreuzverbot beispielsweise wurde deshalb nach Widerständen der Briten und Skandinavier bereits im Januar fallen gelassen. Bei der Realisierung der Vorschriften müssen die Mitgliedstaaten nur solche rassistischen Äußerungen strafrechtlich verfolgen, welche die öffentliche Ordnung stören, bedrohlich oder beleidigend sind. Hier räumt der Rahmenbeschluss den Mitgliedstaaten einen Ermessensspielraum ein, die den individuellen Verfassungen Rechnung trägt (so genannte Erheblichkeitsschwelle). Auch bleibt im Rahmenbeschluss der Geltungsbereich des Tatbestands des Völkermords in seiner Auslegung abstrakt. „Was ein Völkermord, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder ein Kriegsverbrechen ist, richtet sich nach den Definitionen im Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (Römer Statut) und der Charta des Internationalen Militärgerichtshofs von 1945 (Nürnberger Gerichtshof). Ob ein konkretes historisches Verbrechen unter diese Tatbestände fällt, muss vom zuständigen Gericht im konkreten Einzelfall geklärt werden“, so der Wortlaut des Rahmenbeschlusses. Insbesondere die baltischen Staaten, die am Ende des zweiten Weltkrieges von der Sowjetunion annektiert worden waren, hatten bis zuletzt vehement gefordert, das Leugnen von Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Stalin-Ära dem Leugnen von Völkermord gleichzustellen. In der Ratserklärung werden die Verbrechen totalitärer Regime zwar nicht unter Strafverfolgung gestellt, aber öffentlich bedauert. Kritik an dem EU-Beschluss kam vom Europäischen Jüdischen Kongress, da der Kompromiss an keiner Stelle einen Verweis auf Antisemitismus enthalte. Der Kongress nannte es eine Schande, dass Europa seiner Verantwortung bei der Bekämpfung des Antisemitismus nicht gerecht werde. Auch der Dachverband „Europäisches Netz gegen Rassismus“ kritisierte den Beschluss als zu schwach. Aus Diplomatenkreisen hieß es, der Beschluss habe eher den Charakter eines „politischen Signals“. Doch EU-Justizkommissar Franco Frattini sieht in der Kompromissfindung mehr: „Die Entscheidung ist wichtig, weil sich Europa auf gemeinsamen Werten gründet.“ Claudia Nolden-Temke, M.A., Institut für Bevölkerungs- und Gesundheitsforschung, Fakultät für Gesundheitswissenschaften, Universität Bielefeld Weitere Informationen: |
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| UN-Konferenz: Mehr Unterstützung für irakische Flüchtlinge gefordert | ||
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Die schlechten Lebensbedingungen der irakischen Flüchtlinge waren Gegenstand einer UN-Konferenz in Genf am 17. und 18. April. Angesichts der inzwischen über 4 Mio. Flüchtlinge und Vertriebenen im Irak und seinen Nachbarländern rief das UN-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) die Staatengemeinschaft zu umfassender, koordinierter und nachhaltiger Hilfe auf. Der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge António Guterres sprach auf der zweitägigen Irak-Konferenz von der größten Flüchtlingskrise im Nahen Osten seit dem israelisch-arabischen Krieg 1948. Jeder achte Iraker sei davon betroffen. Allein 750.000 Menschen seien seit den Bombenanschlägen von Samarra im Februar 2006 geflüchtet, jeden Monat kämen in Folge der anhaltenden Gewalt rund 50.000 dazu. Seit dem Sturz Saddam Husseins im März 2003 wurden nach Schätzungen der Vereinten Nationen ca. 1,9 Mio. Iraker innerhalb ihres Landes vertrieben (Binnenflüchtlinge). Über 2 Mio. sind in Iraks Nachbarländer geflohen. Davon fanden etwa 1 Mio. in Syrien und 750.000 in Jordanien Zuflucht. Die beiden Länder sind dem anhaltenden Flüchtlingsstrom kaum gewachsen. So haben die Flüchtlinge dort keinen Zugang zu Bildung oder medizinischer Versorgung. Auf der Konferenz forderten Syrien und Jordanien mehr finanzielle Unterstützung bei der Betreuung der Flüchtlinge. Langfristiges Ziel sei zwar die freiwillige Rückkehr der Flüchtlinge in ihr Land, allerdings seien hierfür die Bedingungen im Irak derzeit nicht gegeben, sagte UN-Flüchtlingshochkommissar Guterres. Gemeinsame Position der 450 teilnehmenden Vertreter von Regierungen und Nichtregierungsorganisationen aus 60 Staaten war die Forderung nach einer verbesserten Zusammenarbeit mit den irakischen Regierungsbehörden und die Wiedererrichtung einer UN-Vertretung in Bagdad. Seit dem Bombenanschlag auf das dortige UN-Hauptquartier vor fast vier Jahren sitzen UN-Vertreter in der jordanischen Hauptstadt Amman und halten von dort die Verbindung mit dem Irak aufrecht. Am Ende der Konferenz erklärte sich die irakische Regierung bereit, 25 Mio. US-Dollar (etwa 18,4 Mio. Euro) zur Verfügung zu stellen. Das Geld soll vornehmlich für die Betreuung der Iraker in den Hauptaufnahmeländern Syrien und Jordanien verwendet werden. Deutschland und Frankreich stellten in Genf je rund 1 Mio. Euro für das UNHCR in Aussicht. Die Hälfte der Summe soll in Syrien und Jordanien eingesetzt werden, die andere Hälfte ist für irakische Binnenflüchtlinge gedacht. Außerdem stellt das Auswärtige Amt in Berlin dem Internationalen Komitee des Roten Kreuzes 1 Mio. Euro zur Verfügung. Das Deutsche Rote Kreuz erhält zusätzlich 205.000 Euro für Hilfsprojekte zugunsten irakischer Flüchtlinge. Insgesamt hat das UNHCR für dieses Jahr 60 Mio. US-Dollar (rund 44,3 Mio. Euro) als finanzielle Unterstützung für die Region veranschlagt. Diese Summe könne zwar aufgebracht werden, verglichen mit dem humanitären Gesamtbedarf sei dies allerdings „nur ein Tropfen auf den heißen Stein“, so ein Sprecher des UNHCR. Höhere Aufnahmekontingente für irakische Flüchtlinge wurden auf der UN-Konferenz nicht beschlossen. Die USA hatten bereits im Februar angekündigt, dieses Jahr 7.000 Iraker einreisen zu lassen. Zwischen 2003 und Anfang 2007 waren in den Vereinigten Staaten nur 466 Iraker als Flüchtlinge aufgenommen worden. Die EU nahm 2006 knapp 20.000 irakische Flüchtlinge auf. Die meisten stellten in Schweden Asylanträge (9.000), von denen 80 % anerkannt wurden. 2.100 kamen nach Deutschland. Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch, Amnesty International und Pro Asyl sowie das UN-Flüchtlingshilfswerk kritisierten in diesem Zusammenhang die deutsche Widerrufspraxis bei irakischen Flüchtlingen: Laut UNHCR hat Deutschland zwar seit den 1990er Jahren mit knapp 53.000 Menschen weit mehr irakische Flüchtlinge aufgenommen als jeder andere EU-Staat. Jetzt wende Deutschland bei diesen Menschen aber als einziges europäisches Land die Praxis des Asyl-Widerrufs an. Bis Ende 2006 wurde rund 18.000 Irakern die Asylanerkennung in Deutschland mit der Begründung wieder entzogen, nach dem Sturz des irakischen Diktators Saddam Hussein könnten sie nun ohne Gefährdung in ihr Heimatland zurückkehren (vgl. MuB 3/07). up Weitere Informationen: |
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| Länderprofil Litauen | ||
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Migrationsgeschichte seit dem Zweiten Weltkrieg: Zwischen 1940 und 1958 kam es aufgrund von Deportationen, Kriegshandlungen und dem Holocaust zu großen Bevölkerungsverlusten in Litauen (rund 1 Mio. Menschen). In der Nachkriegszeit wurden ethnische Russen und Bevölkerungsgruppen aus anderen Gebieten der Sowjetunion (hauptsächlich aus der Russischen Föderation, der Ukraine und Weißrussland) planmäßig in die baltischen Länder umgesiedelt. Industrialisierungsprozesse zogen weitere Arbeitsimmigration aus der Sowjetunion nach sich. Im Jahr 1989 entsprach die Zahl der im Ausland geborenen Personen 10 % der Gesamtbevölkerung. Trotz einer Immigrationswelle von Exil-Litauern seit Wiederherstellung der Unabhängigkeit im Jahre 1990 verzeichnet das baltische Land einen starken Bevölkerungsrückgang. Sowohl die natürliche Bevölkerungsentwicklung als auch der Migrationssaldo sind seit Beginn der 1990er Jahre negativ. Gründe hierfür sind die wirtschaftliche Umbruchphase von der Planwirtschaft zur Marktwirtschaft, aber auch die neu gewonnene Reisefreiheit. In den ersten Jahren nach 1990 wanderten vor allem Angehörige ethnischer Minderheiten hauptsächlich nach Russland und in die Ukraine aus. Seit der zweiten Hälfte der 1990er Jahre herrscht die Auswanderung nach Westeuropa und Nordamerika vor. Mit der Aufnahme Litauens in die Europäische Union im Mai 2004 und der damit einhergehenden Einführung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für litauische Staatsbürger im Vereinigten Königreich, in Irland und in Schweden stieg die Zahl der Litauer, die im Ausland arbeiten oder studieren, weiter an. Zwischen 2001 und 2005 verließen offiziellen Angaben zufolge 61.800 Litauer das Land, 83,1 % davon gaben Beschäftigungsgründe an. Einwanderer / ausländische Wohnbevölkerung: Dem letzten Zensus zufolge waren im Jahr 2001 5,9 % der Bevölkerung Litauens im Ausland geboren und somit Einwanderer erster Generation. Die am stärksten vertretenen Herkunftsländer waren die Russische Föderation (47 %), Weißrussland (28 %) und die Ukraine (10 %), gefolgt von Lettland (4 %), Kasachstan (3 %), Polen (2 %), Deutschland (0,7 %) und den USA (0,5 %). Insgesamt waren Anfang 2006 ungefähr 35.300 Ausländer temporär (7.100) oder dauerhaft (28.200) in Litauen registriert. Das macht bei einer Einwohnerzahl von 3,4 Mio. Menschen knapp 1 % aus. Damit gibt es einen wesentlichen Unterschied zu Estland und Lettland, wo ein deutlich größerer Teil der nicht-baltischen Bevölkerung Ausländer oder staatenlos ist. Der geringe Prozentsatz in Litauen erklärt sich hauptsächlich durch den recht großzügig gewährten Zugang zur litauischen Staatsbürgerschaft zu Beginn der 1990er Jahre und der seitdem vergleichsweise geringen Zuwanderung. Staatsbürgerschaft und Einbürgerung: Mit dem 1989 verabschiedeten Staatsbürgerschaftsgesetz wurde fast der gesamten Wohnbevölkerung Litauens, die bis zum 3. Februar 1989 legal auf litauischem Gebiet registriert war, der freie Zugang zur litauischen Staatsangehörigkeit angeboten. Ausgenommen waren lediglich ehemalige Angehörige des sowjetischen Militärs und der Geheimdienste sowie deren Familienmitglieder. Ansonsten wurde die litauische Staatsangehörigkeit ungeachtet der ethnischen Herkunft, der Aufenthaltsdauer oder des Nachweises von Sprachkenntnissen auf Antrag erteilt. 2001 waren 99 % aller Einwohner litauische Staatsbürger. Laut aktuellem Staatsangehörigkeitsgesetz, das 2003 in Kraft trat, kann eine Person eingebürgert werden, wenn sie folgende Bedingungen erfüllt: Der Antragsteller muss seit mindestens zehn Jahren in Litauen leben, einen Treueid ablegen, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzen, einen Sprach- und Verfassungstest bestanden haben und seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Eine doppelte Staatsbürgerschaft ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, im Allgemeinen müssen sich Einbürgerungswillige für eine Staatsbürgerschaft entscheiden. Laut UN-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) hielten sich 2005 rund 8.700 Staatenlose auf dem Gebiet Litauens auf, was einem Anteil von unter 1 % der Gesamtbevölkerung entsprach. Nach Angaben des litauischen Migrationsamtes waren die meisten von ihnen (7.500) im Besitz einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis. Die Gruppe der Staatenlosen ist im Vergleich zu den beiden anderen baltischen Staaten wesentlich kleiner (Estland: 136.000, Lettland: 418.600). Flucht und Asyl: Litauen ist erst in den letzten Jahren zu einem Aufnahmeland von Flüchtlingen und Asylsuchenden geworden. Im Jahr 1997 ratifizierte das Land die Genfer Konvention von 1951 sowie das Protokoll zum Status von Flüchtlingen von 1967. Nach Angaben des Migrationsamts ist Litauen im Vergleich zu den anderen baltischen Ländern das Land mit den höchsten Asylbewerberzahlen. Im europaweiten Vergleich ist die Zahl jedoch gering. Im Jahr 2005 wurden insgesamt 410 Anträge auf Asyl gestellt. 15 Asylanträge wurden davon auf Grundlage der Genfer Konvention genehmigt. Weiteren 328 Antragstellern wurde Asyl wegen der Unmöglichkeit der Rückkehr aufgrund kriegerischer Handlungen, Krankheit oder humanitärer Gründe gewährt. Irreguläre Migration und Menschenhandel: Litauen ist seit 1990 sowohl Ziel- als auch Transit- und Herkunftsland irregulärer Migration. Im Jahr 2005 wurden 150 Personen verhaftet, die entweder illegal ins Land gereist waren oder sich ohne gültige Aufenthaltserlaubnis in Litauen aufhielten. Diese Zahl liegt deutlich unterhalb der Zahl der Aufgriffe vergangener Jahre (2002: 329; 2003: 283; 2004: 254). Die überwiegende Mehrzahl der aufgegriffenen Personen in diesen Jahren stammte aus der Russischen Föderation, Weißrussland, der Ukraine und der Republik Moldau. Unter den asiatischen Herkunftsländern sind in diesem Zeitraum insbesondere Afghanistan, Indien, Pakistan und Vietnam vertreten. Litauen ist unter den baltischen Staaten nach wie vor das Land, welches am stärksten von Menschenhandel betroffen ist. Das Problem hat sich seit dem EU-Beitritt des baltischen Staates 2004 verschlimmert. Gründe hierfür waren zum einen der Mangel an elektronischen Erfassungsmöglichkeiten zur Unterstützung der Suche nach vermissten Personen und zum anderen die Tatsache, dass nur eine geringe Anzahl an Menschenschmugglern strafrechtlich verfolgt wurde. Laut Europol werden jedes Jahr ungefähr 1.200 litauische Frauen Opfer von Menschenhandel. Sie werden sowohl in Litauen als auch in Ländern Westeuropas sexuell ausgebeutet. Lange Zeit war Deutschland eines der Hauptzielländer für litauische Opfer von Menschenhandel. Nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration (IOM) ist es jedoch mittlerweile das Vereinigte Königreich, in dem die meisten litauischen Opfer aufgegriffen werden. Aktuelle Entwicklungen: Entwicklungen im Bereich Migration sind zurzeit hauptsächlich auf die Frage der Grenzsicherung gerichtet. Vor allem stärkere Kontrollen und eine effektive Sicherung der Außengrenzen sollen bei der Umsetzung des Schengen-Abkommens eine Schlüsselrolle spielen. Bezüglich der Einwanderungspolitik Litauens ist anzunehmen, dass sie sich in Zukunft rigider entwickeln wird. Benjamin Brake, Otto-Friedrich-Universität Bamberg Die 8-seitige Langfassung dieses Länderprofils mit umfangreichem
Datenmaterial ist in Deutsch und Englisch abrufbar unter: |
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| Projekt “focus Migration” | ||
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Deutschland: Debatte um Zuwanderungsgesetz im Bundestag (nur online verfügbar) |
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Der Bundestag hat am 26. April den Gesetzentwurf „zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union“ in erster Lesung behandelt. Die Bundesregierung verteidigte die Neuregelung des Ausländerrechts gegen Kritik der Opposition. Das Gesetz enthält neben der Umsetzung von elf EU-Richtlinien auch restriktive Maßnahmen in den Bereichen Integration, Einbürgerung und Ehegattennachzug. Ferner beabsichtigt die Regierung, über eine Altfallregelung langjährig geduldeten Ausländern ein Bleiberecht zu gewähren (vgl. MuB 3/07). Verbände und Migrantenorganisationen hatten sich in einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gegen verschiedene Punkte des Gesetzes ausgesprochen. Auf Kritik stieß beispielsweise die Einschränkung des Nachzugs ausländischer Ehepartner. Künftig soll der aus einem Nicht-EU-Staat stammende Ehepartner erst dann nachziehen dürfen, wenn er sich „zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann“. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) erklärte in der Debatte, mit dem geplanten Gesetz unterstütze die Bundesregierung die Integration von Zuwanderern nach dem Prinzip „Fördern und Fordern“. Josef Winkler, migrationspolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, bezeichnete den Gesetzentwurf hingegen als „integrations-, frauen- und familienfeindlich“. Die Maßnahmen der Bundesregierung seien von „einem generellen Misstrauen gegenüber Migrantinnen und Migranten geprägt“ und das „Gegenteil von Integrationsförderung.“ Hartfried Wolf, Innenexperte der FDP-Bundestagsfraktion, begrüßte die Bleiberechtsregelung, kritisierte jedoch zugleich, dass das Problem der Kettenduldungen weiter bestehe. Unterdessen entbrannte eine Debatte um die Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte. Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) plädierte dafür, die Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus den neuen EU-Staaten früher als geplant einzuführen. Der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) forderte, die Hürden für die Zuwanderung ausländischer Hochqualifizierter und die momentane Einkommensgrenze für ausländische Spezialisten und leitende Angestellte zu senken. Derzeit liegt sie bei 85.000 Euro. Mit dem Gesetzentwurf wird lediglich die Zuwanderung von Selbständigen aus dem Ausland erleichtert. Sie müssen nicht mehr 1 Mio. Euro investieren und mindestens 10 Arbeitsplätze schaffen. Die Mindestinvestitionssumme wird halbiert und künftig soll die Schaffung von fünf Arbeitsplätzen ausreichen. Laurenz Meyer, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, schlug vor, dass Firmen Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten unter der geltenden Einkommensgrenze einstellen könnten, wenn sie zusätzlich die gleiche Zahl inländischer Arbeitsloser einstellten. Bundesinnenminister Schäuble sprach sich angesichts der Entspannung auf dem Arbeitsmarkt für eine vorsichtige Öffnung mit „Augenmaß“ aus. Es könnte nicht das Ziel sein, „gut Qualifizierte aus der ganzen Welt abzuwerben, die wiederum dann in ihren Ländern fehlen“. Klaus Brandner, Arbeitsmarkt-Experte der SPD-Bundestagsfraktion, sprach sich angesichts von rund 4 Mio. Arbeitslosen gegen eine erleichterte Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte aus. Auch Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), sagte, bevor man über die Erleichterung der Zuwanderung von Arbeitskräften nachdenke, sollten „Ausbildung und Qualifizierung hierzulande Vorrang haben“. Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) hatte dem Bundesrat im Februar einen Gesetzentwurf zugeleitet, der eine Senkung der Einkommensgrenze für ausländische Spezialisten und leitende Angestellte auf ca. 64.000 Euro vorsieht. In einem Ende April in den Bundestag eingebrachten Antrag fordert die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen eine Senkung der Einkommensgrenze auf 60.000 Euro und außerdem die Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus den neuen EU-Staaten. Die Bundesregierung muss 2009 entscheiden, ob sie die Einschränkung der Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus den osteuropäischen EU-Beitrittsländern aufhebt (vgl. MuB 3/04). Zwar ist im Koalitionsvertrag festgehalten, dass sich die Bundesregierung in „Absprache mit der EU-Kommission für eine weitere Verlängerung um 2 Jahre einsetzen“ wird, so dass der Arbeitsmarkt dann erst nach 2011 geöffnet würde. Allerdings hat Klaus Brander, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, kürzlich erklärt, dass es „keine Festlegung in dieser Hinsicht“ gäbe. vö Weitere Informationen: |
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Frankreich: Einwanderung und Integration im Wahlkampf (nur online verfügbar) |
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Der rechtskonservative frühere Innenminister Nicolas Sarkozy wurde am 6. Mai zum neuen französischen Staatspräsidenten gewählt. In den Wochen des Wahlkamps hat das Thema Migration und Integration eine zentrale Rolle gespielt. Die sozialistische Kandidatin Ségolène Royal vertrat dabei eine moderatere Einwanderungspolitik als Sarkozy. In den Wochen vor den beiden Wahlgängen am 22. April und 6. Mai, aus denen Nicolas Sarkozy (53,06%) vor Ségolène Royal (46,94 %), als Sieger hervorging, wurde die Einwanderungs- und Integrationspolitik zum zentralen Thema des Wahlkampfs. Auslöser der Debatte war ein Fernsehauftritt Sarkozys Anfang März, in dem er ankündigte, im Falle seines Wahlsieges ein Ministerium für Einwanderung und nationale Identität zu schaffen und die Familienzusammenführung erneut zu begrenzen. Dieses Vorhaben stieß auf heftige Kritik. Sarkozy wurde vorgeworfen, gezielt das Wählerpotential des rechtsextremen und einwanderungsfeindlichen Jean-Marie Le Pen (Front National) anzusprechen. Auch der französische Migrationsexperte Patrick Weil sah in den Äußerungen die „versteckte Botschaft“, die französische Identität sei durch Einwanderung bedroht. Weil betonte zudem, dass die letzte Verschärfung der Familienzusammenführung auf der Verwaltungsebene noch nicht einmal in Kraft getreten sei und Sarkozy bewusst Ängste schüre. Unter Sarkozy als Innenminister (Mai 2002 - März 2004; Juni 2005 - März 2007) kam es seinen Angaben zufolge zu einem deutlichen Rückgang der Asylanträge von 82.000 im Jahr 2002 auf 35.000 im Jahr 2006. Im gleichen Zeitraum wurden die Abschiebungen von knapp 20.000 auf fast 47.000 erhöht. Sarkozy, dessen Vater aus Ungarn stammte, sieht in der Zuwanderung vor allem eine Bedrohung für den Sozialstaat und die innere Sicherheit. Zwar lehnt er die Idee der Null-Einwanderung („immigration zéro“) als unrealistisch ab. Er will hingegen ausschließlich jene Migranten nach Frankreich holen, die für das Land von Nutzen sein könnten („immigration choisie“). Alle anderen sollen ferngehalten bzw. ausgewiesen werden. Diese Philosophie spiegelt sich auch in dem Mitte 2006 verabschiedeten Einwanderungsgesetz wider, das die Familienzusammenführung erschwerte und die automatische Legalisierung illegaler Einwanderer nach 10-jährigem Aufenthalt auf französischem Territorium abschaffte. Gleichzeitig wurde der Zugang zum französischen Arbeitsmarkt für hochqualifizierte Immigranten erleichtert (vgl. MuB 4/06). Sarkozys Bilanz offenbart aber auch pragmatische Züge im Umgang mit der Einwanderungsgesellschaft. So hat er einen Integrationsvertrag eingeführt, einen Islamrat als einheitlichen Ansprechpartner für den Staat geschaffen (vgl. MuB 4/03), sich für positive Diskriminierung stark gemacht und die Abschwächung der so genannten „double peine“ durchgesetzt. Letztere bedeutet, dass straffällig gewordene Migranten, die seit langem im Frankreich leben, unter Umständen nach Ablauf ihrer Haftstrafe ein zweites Mal bestraft werden, indem sie abgeschoben werden. Dies gilt vielen als ungerecht, da Straftäter mit französischem Pass, für vergleichbare Vergehen nur einmal, nämlich mit einer Freiheitsstrafe bestraft werden. Ähnlich wie bei Sarkozy standen bei der Sozialistin Ségolène Royal der Kampf gegen illegale Einwanderung und der ökonomische Nutzen hochqualifizierter Migranten auf der Agenda. Anders als ihr Gegenspieler betonte sie jedoch im Wahlkampf, dass die Realität eines ethnisch und kulturell gemischten Frankreichs („France métissée“) eine Chance für das Land darstelle. Konkret schlug Royal die Wiedereinführung der automatischen Legalisierung nach zehn Jahren, eine großzügigere Gestaltung der Familienzusammenführung sowie den erleichterten Zugang zur französischen Staatsbürgerschaft vor. Sarkozys Konzept der „immigration chosie“ lehnte sie ab. Das Konzept der Sozialistin „immigration partagée“, geteilte Einwanderung, sah eine enge Zusammenarbeit mit den Auswanderungsländern vor. Beispielsweise sollten Arbeitsvisa vergeben werden, mit denen die Einwanderer beliebig oft zwischen Frankreich und ihren Herkunftsland hin- und herpendeln können. Durch die Wahl Sarkozys zum Staatspräsident wird die Richtung der französischen Einwanderungs- und Integrationspolitik an jene der vergangenen Jahre anknüpfen. Entscheidend wird der Ausgang der Wahlen zum französischen Parlament am 10. und 17. Juni sein. Sollte der neue Präsident hier eine Mehrheit bekommen, kann er seine Politik uneingeschränkt durchsetzten. Gewinnen hingegen die Sozialisten, haben sie den gestalterischen Vorrang im Bereich der Innenpolitik und somit auch in Einwanderungsfragen. Parallel zu der politischen Debatte im Wahlkampf sorgte das Vorgehen der Polizei gegen mutmaßliche illegale Einwanderer in Paris für großes Aufsehen in den Medien. So kam es Ende März und Anfang April erneut zu gewalttätigen Zusammenstößen zwischen Migranten und sympathisierenden Einwohnern sowie der Polizei. Sarkozy verteidigte das harte Vorgehen der Sicherheitskräfte. Die Ereignisse erinnern an die Vorstadtunruhen vom Herbst 2005 (vgl. MuB 10/05), für die Sarkozy wegen seiner abfälligen Äußerungen gegenüber den dort lebenden Jugendlichen mit verantwortlich gemacht wurde. me Weitere Informationen: |
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Rezension: Europa auf dem Weg nach rechts? (nur online verfügbar) |
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Im Rahmen der Reihe „Analysen zu gesellschaftlicher Integration und Desintegration“ (VS-Verlag) haben Susanne Rippl, Dirk Baier und Klaus Boehnke einen neuen Band vorgelegt. Die Autoren der Studie „Europa auf dem Weg nach rechts?“ gehen der Frage nach, inwiefern ein Zusammenhang zwischen der EU-Osterweiterung und der Verbreitung nationalistischer und fremdenfeindlicher Einstellungen nachgewiesen werden kann. Dazu haben sie eine bundesweite sowie drei kleinere Repräsentativbefragungen in den Grenzregionen von Deutschland, Polen und Tschechien durchgeführt. Damit gehen die Autoren über die Befunde des Eurobarometers hinaus und machen so ein detaillierteres Stimmungsbild erkennbar. Das Buch beginnt mit einer Einordnung der Bedeutung der EU-Osterweiterung für die Rechtsextremismusforschung. Der daran anschließenden Vorstellung und Auswertung der vier Repräsentativbefragungen folgt die Überprüfung der anfangs aufgestellten These, die Osterweiterung würde zu einem Mobilisierungsschub nationalistischer Einstellungen führen. Außerdem wird die Wirkung der Erweiterung hinsichtlich kollektiver und individueller Bedrohungsempfindungen betrachtet und im Hinblick auf die Entstehung antisemitischer, fremdenfeindlicher oder nationalistischer Einstellungen untersucht. Die Studie ergab zwei wesentliche Resultate: Erstens sei das Bedrohungsgefühl durch die EU-Osterweiterung das Phänomen einer Minderheit der Befragten. Diese Ängste gingen bei dieser Gruppe mit erhöhten nationalen Orientierungen einher. In den Grenzregionen konnten keine konkreten Ressentiments gegenüber den Nachbarbevölkerungen festgestellt werden, obwohl hier die Folgen der Erweiterung am stärksten spürbar seien. Vielmehr komme es in diesen Regionen verstärkt zu unspezifischen Bedrohungsgefühlen und allgemeinen fremdenfeindlichen Einstellungen. Zweitens scheinen die tatsächlichen ökonomischen und sozialstrukturellen Lebensbedingungen der Befragten wenig damit zu tun zu haben, ob jemand zu Nationalismus, Fremdenfeindlichkeit oder Antisemitismus neige. Denn nicht die Angst um den Arbeitsplatz o. Ä., sondern Bedrohungsgefühle um Wirtschaft und Kultur des Heimatlandes wurden als Gründe für nationale oder fremdenfeindliche Orientierungen angegeben. Der allgemein verbreiteten Annahme, eine Verbesserung der individuellen Lebensumstände würde zu einem Rückgang extremistischer und fremdenfeindlicher Einstellungen führen, müsse damit eine Absage erteilt werden. Die gesteigerte Hinwendung zu einfachen Mustern, wie Fremdenfeindlichkeit, Nationalismus und Antisemitismus, ist demzufolge als Reaktion auf die kollektiven Bedrohungsgefühle aufzufassen, die der Erweiterungsprozess hervorruft. Einzig ein höheres Bildungsniveau verringere das individuelle Risiko, diesen Mustern zu folgen. Da es sich bei der Querschnittstudie um eine Momentaufnahme handelt, haben die Autoren bereits eine Folgestudie geplant. th Susanne Rippl; Dirk Baier; Klaus Boehnke (Hrsg.): Europa auf dem Weg nach rechts? Die EU-Osterweiterung und ihre Folgen für politische Einstellungen in Deutschland, Polen und der Tschechischen Republik. 2007, Wiesbaden, ISBN: 978-3-531-14691-1, 28,90 Euro, Bestellung: www.vs-verlag.de |
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