![]() |
||
|
||
| Deutschland: Demographische Entwicklung in den neuen Bundesländern | ||
|
Die Bevölkerung in Ostdeutschland wird in den nächsten Jahren deutlich altern und schrumpfen. Die Abwanderung v. a. junger und gut qualifizierter Frauen schafft in einigen Regionen einen Männerüberhang in bestimmten Altersgruppen. Auf diese Entwicklung weisen verschiedene aktuelle Veröffentlichungen hin. Bevölkerungsrückgang: Das Statistische Bundesamt hat am 22. Mai die Ergebnisse der 11. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung nach Bundesländern veröffentlicht (vgl. MuB 10/06). Danach wird die Bevölkerung in Ostdeutschland im Zeitraum von 2006 bis 2050 weiter auf 9,1 Mio. sinken (-31 %). In den alten Bundesländern dagegen ist mit einem Bevölkerungsrückgang von nur 14 % auf 54,4 Mio. zu rechnen. Damit verstärkt sich die demographische Kluft zwischen Ost und West. Alterung: Der Osten Deutschlands wird zukünftig auch von der fortschreitenden Alterung viel stärker betroffen sein als der Westen. Die Zahl der Menschen im Erwerbsalter wird in Ostdeutschland besonders stark sinken, von 8,0 Mio. im Jahr 2010 auf 4,3 Mio. im Jahr 2050. Der Altenquotient wird sich im Osten von heute etwa 35 bis zum Jahr 2050 mehr als verdoppeln und dann 80 betragen. Er zeigt, wie viele Senioren (65+ Jahre) auf 100 Personen im erwerbsfähigen Alter (20 bis unter 65 Jahre) entfallen. Der Westen Deutschlands weist zurzeit einen etwas niedrigeren Altenquotienten von etwa 32 je 100 auf, der auch geringfügiger steigen wird, auf 62 im Jahr 2050. Eine Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) analysiert die regionale Zweiteilung des demographischen Alterungsprozesses für den Zeitraum 1991 bis 2005. Der Prozess in Westdeutschland war schwächer ausgeprägt und fand seine Ursache eher in der anwachsenden Zahl Älterer. Die ostdeutsche Bevölkerung schrumpfte und alterte deutlich schneller, v. a. infolge der starken Abwanderung der Jüngeren: „Hier kommt, ohne zu verkennen, dass auch Fertilität und Mortalität regionale Unterschiede aufweisen, in erster Linie den Wanderungen zwischen den Bundesländern eine besondere Bedeutung zu.“ (siehe auch S. 2, Kurzmeldungen). Abwanderung von jungen Frauen: Besonders die Abwanderung junger gut ausgebildeter Frauen führt nach einer aktuellen Studie des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung, die ebenfalls Ende Mai in Berlin vorgestellt wurde, zur Bildung einer „neuen Unterschicht“ im Osten: männlich, ungebildet, desinteressiert, einsam. Durch den Männerüberschuss verschlechtere sich nicht nur das soziale Klima, auch verlören betroffene Regionen weiter an demographischen Zukunftschancen, da potenzielle Mütter fehlten. Gründe für die Abwanderung der Frauen gen Westdeutschland sehen die Forscher in erster Linie in den unterschiedlichen Bildungsniveaus junger Männer und Frauen. Es mangele auch an Anreizen für eine Rückkehr: Im Osten fehle es schlicht an Männern, „die den Ansprüchen der Frauen genügen würden“, so die Studie. Dass unter den Abwanderern seit Jahren besonders viele qualifizierte Frauen im reproduktionsfähigen Alter sind, hat das Statistische Landesamt des Freistaats Sachsen allerdings schon in der ersten ostdeutschen Abwanderungsanalyse Ende 2002 herausgefunden. Erste Reaktionen aus Politik und Verwaltung greifen zu kurz. Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) hofft durch den Ausbau von zwei Modell-Regionen den Abwanderungstrend zu stoppen. Klaus Mättig (CDU), Oberbürgermeister der Kreisstadt Freital in Sachsen, erwägt Prämienzahlungen für niederlassungswillige junge Frauen. Claudia Nolden-Temke, M.A., Institut für Bevölkerungs- und Gesundheitsforschung, Universität Bielefeld, Fakultät für Gesundheitswissenschaften Weitere Informationen: |
||
| Deutschland: Diskussion um Moschee-Bau in Köln | ||
|
Der Streit um den Neubau einer großen Moschee im Kölner Stadtteil Ehrenfeld hat sich zugespitzt. Politiker befürworten das Vorhaben als Symbol für eine gelungene Integration, viele Anwohner lehnen es dagegen ab. Die Kontroverse um den Moschee-Neubau in Köln, der viertgrößten Stadt Deutschlands, hält bereits seit über zwei Jahren an. Das geplante muslimische Gotteshaus und Begegnungszentrum an der Venloer Straße in Ehrenfeld soll einen 17 m hohen kuppelförmigen Gebetsraum und zwei 55 m hohe Minarette haben und würde damit nach Ansicht vieler Kritiker zur dominierenden Architektur des Stadtteils. Entworfen wurde die Moschee von den Kölner Kirchenbaumeistern Gottfried und Paul Böhm. Bis zu 2.000 Gläubige sollen in dem geplanten Neubau gleichzeitig beten können, dazu sollen Büro-, Tagungs-, Unterrichts- und Aufenthaltsräume entstehen. Momentan steht auf dem 20.000 qm großen Baugrundstück noch ein Gebäude in sanierungsbedürftigem Zustand, das die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB) seit 1984 als Hauptsitz und zugleich als Moschee nutzt. Dem Dachverband gehören rund 900 Moscheevereine in Deutschland an (vgl. MuB 4/07). Kampagnenartig äußert die rechtspopulistische Vereinigung „Pro Köln“ seit langem Kritik. Neben einer fremdländischen Architektur und lauten Muezzin-Rufen befürchten viele Anwohner ein Verkehrschaos, da in der Bauplanung nur rund 130 Parkplätze vorgesehen sind. Im Mai demonstrierten während einer Bezirksversammlung aufgebrachte Bürger vor dem Saal. Der Ehrenfelder CDU-Vorsitzende Jörg Uckermann bezeichnete die geplante Moschee wegen ihrer Größe und dem geplanten Begegnungszentrum als „islamisches Disneyland“. Im Stadtrat befürworten CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Linkspartei den Bau der Moschee. Kölns Oberbürgermeister Fritz Schramma (CDU) äußerte sich zufrieden über den Stand der Integration in seiner Stadt, sie sei „höchst erfolgreich“. Die für Integrationsfragen zuständige Sozialdezernentin Marlis Bredehorst (Bündnis 90/Die Grünen) sagte bei einer Bürgerversammlung: „Vor 200 Jahren haben die Protestanten hier auch noch in den Hinterhöfen gebetet. Heute haben sie längst ihre eigenen Kirchen.“ Die Kölner Bundestagsabgeordnete und SPD-Islambeauftragte Lale Akgün äußerte große Besorgnis über die feindselig geführte Debatte. Sie fürchte um den Ruf Kölns als weltoffene Stadt. Architekt Gottfried Böhm verteidigte seinen Entwurf und sagte, er sei „keine Replik einer osmanischen Baukultur, sondern ein modern dastehendes Bauwerk“. Der Schriftsteller und Holocaust-Überlebende Ralph Giordano sprach sich dezidiert für einen Verzicht auf die „gewalttätige islamische Architektur“ aus und erklärte die gesamte Integration der Muslime in Deutschland für gescheitert. Für weiteren Zündstoff in der Debatte sorgte im Mai auch ein Positionspapier der Evangelischen Kirche Deutschlands mit dem Titel „Klarheit und gute Nachbarschaft“. Es bewertete das christlich-islamische Verhältnis kritisch. Neben der umstrittenen Moschee in Ehrenfeld wurden bereits zwei weitere Anträge für Moschee-Bauvorhaben in Köln gestellt. In der Stadt leben insgesamt etwa 120.000 Muslime. chw Weitere Informationen: |
||
| Deutschland: Bundesregierung antwortet auf Große Anfrage zum Islam | ||
|
Die Bundesregierung hat auf die im Juni 2006 von Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte „Große Anfrage zum Stand der rechtlichen Gleichstellung des Islam in Deutschland“ geantwortet. Bündnis 90/Die Grünen hatten in ihrer Anfrage darauf verwiesen, dass die Muslime unter den nach Deutschland eingewanderten religiösen Gruppen die größte darstellen, jedoch seit einer vergleichbaren Anfrage der CDU/CSU vom Jahr 2000 keine aktuellen Informationen zum Stand der rechtlichen Integration der Muslime bzw. des Islams in Deutschland vorlägen. In ihrer Antwort vom April 2007 erklärte nun die Bundesregierung, dass sie die „Große Anfrage“ als Gelegenheit sähe, die bei staatlichen Stellen vorhandenen Kenntnisse über die Muslime und ihre Integration in Deutschland darzustellen (vgl. MuB 5/07). Auf 125 Seiten beantwortet sie 36 Fragen, die teilweise nochmals untergliedert sind und religions- und verfassungsrechtliche Aspekte ebenso umfassen wie die Selbstorganisation der Muslime, islamischen Religionsunterricht, Moscheebau und die Rechtmäßigkeit des islamischen Gebetsrufs. Nach Angaben der Bundesregierung leben derzeit ca. 3,1 bis 3,4 Mio. Muslime in Deutschland, darunter etwa 1 bis 1,1 Mio. mit deutscher Staatsangehörigkeit. Unter den Muslimen sind ca. 2,5 Mio. Sunniten, 400.000 bis 700.000 Aleviten, 200.000 Schiiten und etwa 40.000 Ahmadis. Allerdings handelt es sich bei der Zahl der Muslime und Anhänger der jeweiligen Glaubensrichtungen um Schätzungen, u. a. da die Meldebehörden in Deutschland Muslime bei der Religionszugehörigkeit unter „Verschiedene“ zählen. Ohnehin handelt es sich bei der Mehrheit der quantitativen Angaben um Schätzungen, da keine offiziellen Daten bzw. Statistiken vorliegen. Das gilt auch für die die Zahl der muslimischen Gebetsstätten bundesweit. Sie soll bei ca. 2.600 liegen, wovon etwa 150 klassische Moscheen mit Kuppel und Minarett sind. Die Bundesregierung geht von momentan mehr als 100 geplanten Moscheeneubauten bundesweit aus (vgl. MuB 5/07). Auf die Frage, aus welchen Quellen der Moscheebau in Deutschland finanziert werde, antwortete die Regierung, dass „keine gesicherten Kenntnisse über die Finanzierungsquellen“ vorlägen. Wenn man die geschätzten 2.600 Moscheen zugrunde legt, so ergibt sich bei 3,2 Mio. Muslimen eine Relation der Anzahl der Gotteshäuser zur Anzahl der Gläubigen von 1:1.231. Bei der Evangelischen Kirche liegt das Verhältnis eigenen Angaben zufolge bei 1:1.164, bei der Katholischen Kirche bei 1:1.050. Islamische Organisationen sind in Deutschland überwiegend als eingetragene Vereine organisiert. Bisher wurde noch keiner dieser Organisationen der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gewährt, womit sie beispielsweise als Träger der freien Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe anerkannt wären und außerdem Steuern von ihren Mitgliedern erheben könnten. Die Verleihung von Körperschaftsrechten an islamische Organisationen gilt als problematisch u. a. aufgrund der fehlenden mitgliedschaftlichen Struktur bzw. des fehlenden Nachweises der Zahl der Mitglieder und zum Teil bestehender „Zweifel an der Verfassungstreue“. Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn die Muslime in Deutschland repräsentative Vertretungen bilden würden, die dem Staat als anerkannter Ansprechpartner dienen könnten. Sie betont jedoch zugleich, dass sie mit „Rücksicht auf das verfassungsrechtlich garantierte Selbstbestimmungsrecht der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften […] keine Möglichkeit zu einer staatlichen Einflussnahme“ sieht. Als problematisch sieht die Bundesregierung den geringen Organisationsgrad der Muslime in Deutschland an. Damit hänge auch zusammen, dass die überregional aktiven islamischen Organisationen nur eine Minderheit der Muslime repräsentierten. Auch wenn viele Muslime die Moschee in ihrem Bezirk nutzten, bestehe oftmals keine Mitgliedschaft bei den Trägern der Moschee. Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang auf die Deutsche Islam-Konferenz, wo diese Fragestellungen und mögliche Lösungen Teil der Agenda seien (vgl. MuB 8/06, 3/07). vö Weitere Informationen: |
||
| Kurzmeldungen – Deutschland | ||
|
Zu- und Abwanderung 2006 Innerdeutsche Wanderungen 2006 Mehr Lehrer für „Brennpunkt-Schulen“ Spezielle Integrationskurse Biometrische Daten im Pass |
||
| USA: Einwanderungspolitik in der Diskussion | ||
|
In den USA wird über eine umfassende Reform der Einwanderungspolitik debattiert. Bisher hat die Neufassung des US-Einwanderungsgesetzes nicht die nötige politische Unterstützung erhalten. Umstritten ist v. a. der Vorschlag, den Status der rund 12 Mio. undokumentierten Zuwanderer zu legalisieren. Der überparteilich ausgehandelte Kompromiss zur Novellierung des Einwanderungsgesetzes („Secure Borders, Economic Opportunity and Immigration Reform Act of 2007“) sieht vor, neue Zuwanderungskanäle zu eröffnen, die Grenzen stärker zu sichern, um illegale Einwanderung einzudämmen, und gleichzeitig die bereits in den USA lebenden undokumentierten Einwanderer aus der Illegalität herauszuholen. Letzteres entspricht den Forderungen hunderttausender Demonstranten, die im März und Mai u. a. in Los Angeles, New York und Chicago gegen die Abschiebung und für die Legalisierung von undokumentierten Einwanderern auf die Straße gingen. Bereits jetzt zeichnet sich die Migrationsfrage als eines der wichtigsten Themen für die Präsidentschafts- und Kongresswahlen im November 2008 ab. In den USA leben schätzungsweise rund 12 Mio. Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis. Etwa 3 Mio. Kinder, die in den USA geboren wurden und dadurch automatisch US-Bürger sind, haben Eltern ohne einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus. Im Fall einer Ausweisung der Eltern drohen die Familien auseinandergerissen zu werden. Die Gesetzesnovelle sieht vor, allen undokumentierten Einwanderern, die sich innerhalb eines Jahres bei den Behörden registrieren lassen, ein spezielles Visum auszustellen („Z visa“). Das Visum erlaubt ihnen und ihrer Familie den rechtmäßigen befristeten Aufenthalt und die Aufnahme einer Arbeit in den USA. Die Betroffenen müssen die englische Sprache beherrschen bzw. lernen, ihre ausstehende Steuerschuld begleichen sowie eine Strafgebühr zahlen. Für einen unbefristeten Aufenthalt muss das Familienoberhaupt ins Herkunftsland ausreisen und von dort aus einen Antrag stellen, darf aber während der Bearbeitung des Gesuchs in die USA zurückkehren. In der jüngeren Geschichte der USA gab es etwa alle zehn Jahre eine Amnestie für undokumentierte Einwanderer (vgl. MuB 8/03). Eine weitere Möglichkeit für Migranten, für eine befristete Zeit in den USA zu leben und zu arbeiten, bietet das im Gesetzentwurf vorgesehene zeitlich begrenzte Gastarbeiterprogramm („Y visa“). Es sieht vor, 200.000 ausländische Arbeitskräfte ins Land zu holen, um freie Stellen zu besetzen, für die sich auf dem amerikanischen Arbeitsmarkt niemand findet. Die Aufenthaltserlaubnis ist auf maximal zwei Jahre begrenzt. Sie kann zweimal verlängert werden, vorausgesetzt der Arbeiternehmer verlässt die USA zwischen den Verlängerungen für jeweils ein Jahr. Wegen der hohen Nachfrage nach Arbeitskräften sollen in Zukunft die Einwanderungsquoten insgesamt erhöht und mit der Einführung eines Punktesystems gesteuert werden. Danach sollen Ausbildung (25 %), berufliche Qualifikation (50 %) und Englisch-Kenntnisse (15 %) für den Erwerb einer Aufenthaltsgenehmigung stärker honoriert werden als verwandtschaftliche Bindungen (10 %). Entsprechend den Forderungen der Republikaner soll als weiterer Schwerpunkt des neuen Gesetzes schärfer gegen illegale Einreisen an der amerikanisch-mexikanischen Grenze vorgegangen werden, u. a. durch eine Verdopplung der Zahl der Grenzpolizisten. Vorgesehen sind darüber hinaus höhere Strafen für Menschenschmuggler sowie für Arbeitgeber, die Immigranten ohne gültige Papiere beschäftigen. Über das neue Einwanderungs- und Aufenthaltsrecht wird seit Anfang des Jahres im Kongress diskutiert. Bereits im vergangenen Jahr war eine Novellierung gescheitert. US-Präsident George W. Bush (Republikaner) hat die Reform zu einem Kernanliegen seiner zweiten Amtszeit erklärt. Mit dem Gesetzesentwurf stößt er jedoch in seiner eigenen Partei auf Widerstand. Viele Konservative verurteilen die Legalisierung der undokumentierten Einwanderer als unangemessene Amnestie für Gesetzesbrecher. Für sie hat die Sicherung der Südgrenze oberste Priorität, um illegale Grenzübertritte so schnell wie möglich zu stoppen. Einige Demokraten bezeichnen hingegen die Einschränkung des Familiennachzugs im Rahmen des Punktesystems als unsozial. Auch kritisieren sie die geplante Einführung des Gastarbeiterprogramms. Mit Unterstützung der Gewerkschaften warnen sie vor Lohn-Dumping und der Verdrängung einheimischer Arbeitnehmer. Die endgültige Abstimmung über das neue Einwanderungsgesetz sollte ursprünglich im Juni erfolgen. Die Mehrheit der Senatoren lehnte allerdings einen Antrag auf Verkürzung der Debatte ab. Nur 38 Demokraten und sieben Republikaner der insgesamt 100 Senatoren sprachen sich Anfang Juni dafür aus, die Gesetzesvorlage zur Abstimmung zu bringen. Notwendig wären mindestens 60 Stimmen gewesen. Daraufhin wurde der Gesetzentwurf ganz von der Tagesordnung genommen. Damit ist die Neufassung des US-Einwanderungsgesetzes vorerst vertagt. Republikaner und Demokraten stellten Mitte Juni in Aussicht, das Gesetz allerdings noch vor Beginn der Parlamentsferien am 4. Juli zu verabschieden, sofern eingebrachte Änderungsvorschläge berücksichtigt werden. Derweil hat die Regierung ihre Pläne für schärfere Einreisebestimmungen bei EU-Bürgern bekräftigt. Laut US-Heimatschutzminister Michael Chertoff (Republikaner) seien die USA mit der Visa-Freiheit für Europäer durch Terrorpläne von Islamisten „verwundbar“. Daher müssten sich Reisende ohne Visum zukünftig 48 Stunden vor Abflug in die USA im Internet registrieren und einen Fragebogen ausfüllen. up Weitere Informationen: |
||
| Kurzmeldungen – Europa | ||
|
Deutschland/Österreich: Austausch von Fingerabdruck-Daten Niederlande: 25.000 abgelehnte Asylbewerber dürfen
bleiben EU: Integrationsministerkonferenz |
||
| Bericht zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund | ||
|
In den letzten Jahren wurde in der Diskussion um Migration und Integration in Deutschland immer häufiger der Begriff der Bevölkerung mit Migrationshintergrund verwendet. Er zielt darauf ab, die Zielgruppe für Integrationsanstrengungen – unabhängig von der Staatsbürgerschaft – zu identifizieren. Der hohe Anteil von Zuwanderern mit deutscher Staatsangehörigkeit und die Notwendigkeit stärkerer Integrationsanstrengungen für Kinder der Immigranten machen dieses Konzept für Deutschland sinnvoll und notwendig. Im Mai 2007 veröffentlichte das Statistische Bundesamt erstmals einen ausführlichen Bericht zur Größe und Struktur dieser Bevölkerungsgruppe. Er beruht auf Fragen zur Zuwanderung, Staatsangehörigkeit und Einbürgerung, die im Mikrozensus 2005 zusätzlich aufgenommen wurden (vgl. MuB 5/06). Diese Merkmale wurden nicht nur für die Befragten selbst, sondern auch für ihre Eltern erfragt. Das Statistische Bundesamt definiert die Bevölkerung mit Migrationshintergrund als „alle nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zugewanderten sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil“. Nach dieser Definition geben nur Immigranten der ersten Generation die Zugehörigkeit zu dieser Bevölkerungsgruppe an ihre Kinder weiter. Das Statistische Bundesamt zählt zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund 7,3 Mio. Ausländer und 8 Mio. Deutsche, also insgesamt 15,3 Mio. Menschen. Dies sind 18,6 % der Bevölkerung. Darin sind 10,4 Mio. Personen enthalten, die seit 1950 zugewandert sind, davon 5,6 Mio. Ausländer und 4,8 Mio. Deutsche. Sie werden auch als Personen mit eigener Migrationserfahrung bezeichnet. In der Bevölkerung mit Migrationshintergrund sind aber auch Personen ohne eigene Migrationserfahrung enthalten: 1,7 Mio. in Deutschland geborene Ausländer und 2,6 Mio. in Deutschland geborene Deutsche. Mit dem Mikrozensus 2005 konnte das Statistische Bundesamt erstmals auch wichtige Strukturmerkmale der Bevölkerung mit Migrationshintergrund darstellen. Sie ist deutlich jünger als die deutsche Bevölkerung ohne Migrationshintergrund. Jeder zweite Einwohner mit Migrationshintergrund ist jünger als 34,2 Jahre, für die Bevölkerung ohne Migrationshintergrund liegt dieses Medianalter bei 46,5 Jahren. In der Altersgruppe der unter 5-jährigen Kinder gehört jeder dritte Einwohner zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund. 98 % der Bevölkerung mit Migrationshintergrund (14,7 Mio.) leben im früheren Bundesgebiet und in Berlin.
Die Zugehörigkeit zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund selbst sagt wenig über den Grad der Integration in die deutsche Gesellschaft aus. Dies wird deutlich, wenn man die hohe Aufenthaltsdauer der Zugewanderten berücksichtigt, sie lag im Schnitt bei 18,5 Jahren. Einige Merkmale der Bevölkerung mit Migrationshintergrund deuten jedoch auf Probleme der Integration hin. Die Erwerbslosigkeit in dieser Gruppe beträgt 13,3 %, bei Deutschen ohne Migrationshintergrund liegt sie bei 7,5 %. Die Erwerbsbeteiligung im Alter 25 bis 65 ist bei Personen mit Migrationshintergrund mit 61,6 % geringer als beim Rest der Bevölkerung (73 %). Der Bericht des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass die Unterschiede im Erwerbsverhalten besonders bei Frauen stärker ausgeprägt sind. In der Bevölkerung mit Migrationshintergrund liegt der Anteil nicht erwerbstätiger Frauen, die sich v. a. der Erziehung der Kinder oder der Pflege von Familienangehörigen widmen, bei 36,9 %, bei den Deutschen ohne Migrationshintergrund liegt er bei 26,3 %. In der familienpolitischen Diskussion zur Kinderbetreuung in der ersten Jahreshälfte 2007 spielte dieser Aspekt nur eine untergeordnete Rolle. Die vom Statistischen Bundesamt vorgelegten Daten zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund werden möglicherweise helfen, auch für andere, bisher allgemein diskutierte Probleme die Bedeutung des Migrationshintergrunds zu verstehen. Eine wichtige und wirksame Form der Integration von Immigranten geschieht innerhalb der Familie, infolge einer binationalen Eheschließung. Bisher war bekannt, dass 6,6 % aller Ehen (1,3 Mio.) in Deutschland binational sind. Anhand der jetzt erhobenen Daten weist das Statistische Bundesamt aus, dass insgesamt 1,9 Mio. Ehen (9,7 % aller Ehen) zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund bestehen. In 2,9 Mio. Ehen leben nur Menschen mit Migrationshintergrund zusammen und in 14,8 Mio. Ehen Menschen ohne Migrationshintergrund. Der Datensatz des Mikrozensus 2005 wird im Sommer 2007 für wissenschaftliche Forschungszwecke zur Verfügung stehen. Die folgenden Wellen des Mikrozensus bis zunächst 2012 werden es ermöglichen, mit jeweils wechselnden neuen Fragen mehr über Strukturmerkmale und spezifische Probleme der Bevölkerung mit Migrationshintergrund zu erfahren. Die Studie „Bevölkerung mit Migrationshintergrund
- Ergebnisse des Mikrozensus 2005. Fachserie 1 Reihe 2.2, Bevölkerung und
Erwerbstätigkeit. Statistisches Bundesamt: Wiesbaden 2007“ kann kostenlos
als PDF- und als Excel-Datei vom Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes
heruntergeladen werden: www-ec.destatis.de |
||
|
EU: Initiativen in den Bereichen Migration und Grenzschutz (nur online verfügbar) |
||
|
Die EU-Grenzschutzagentur Frontex hat ein Netzwerk zur Sicherung der Seegrenzen gegründet. Das Europäische Parlament beschloss begleitend, Soforteinsatz-Teams einzurichten. Die EU-Kommission legte ein Asylpaket sowie eine Richtlinie zum Arbeitsmarkt vor, die Sanktionen bei der Beschäftigung von Illegalen vorsieht. Info-Box: Zustrom von Zuwanderern per Boot
hält an
Wieder haben hunderte Menschen versucht, europäische Küsten per Boot zu erreichen. Ende April fing die griechische Küstenwache ein Schiff mit 145 Passagieren vor der Küste Athens ab und brachte sie an Land. Im Mai erreichten rund 1.000 Personen die Kanarischen Inseln. Die marokkanische Marine griff im Mai rund 250 „Boat People“ beim Versuch auf, die Kanaren zu erreichen. Auch die Balearen sind betroffen, nach Mallorca gelangten 31 Personen. Mitte Mai landeten knapp 400 Menschen in sieben Booten auf der Insel Lampedusa und wurden ins dortige Aufnahmelager gebracht. Für großes Aufsehen sorgte das Verhalten der maltesischen Behörden in den vergangenen Wochen: Malta hatte sich in mehreren Fällen geweigert, Schiffbrüchige aufzunehmen. Bereits Ende Mai ertrank eine ungewisse Zahl an Menschen, nachdem ein Schiff mit 53 Personen in Maltas Gewässern verschwand. Ein französisches Schiff barg Tage später 21 Leichen. Ein italienisches Schiff rettete Anfang Juni 27 Menschen, die sich über 24 Stunden an die Thunfisch-Fangbecken eines maltesischen Fischerbootes geklammert hatten. Das Boot verweigerte ihre Aufnahme, da sich Malta und Libyen um die Zuständigkeit stritten. In einem anderen Fall nahm ein spanisches Schiff 26 Passagiere eines gekenterten Boots vor Malta auf. 29 weitere Schiffbrüchige wurden zu einem späteren Zeitpunkt von der maltesischen Wasserschutzpolizei gerettet. In diesem Zusammenhang räumte die EU ein, dass es zu Pannen bei der Rettung gekommen sei. Ein Sprecher von EU-Justizkommissar Franco Frattini begründete dies mit der noch nicht richtig funktionierenden Zusammenarbeit der nationalen Grenzschutzbehörden. Maltas Innenminister Tonio Borg (Partit Nazzjonalista, PN) sagte, dass sein Land in den vergangenen Wochen insgesamt 250 Personen gerettet habe. Borg forderte eine Verteilung der „Boat People“ auf die Mitgliedstaaten. Grenzschutz: Die europäische Grenzschutzagentur Frontex hat am 24. Mai mit den EU-Mitgliedstaaten, die an das Mittelmeer und den Südwestatlantik angrenzen (Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Portugal, Slowenien, Spanien, Zypern), ein europäisches Grenzpatrouillen-Netz gegründet (European Patrols Network, EPN). Dieses Instrument soll die nationalen Grenzschutzbehörden vernetzen und so die Zusammenarbeit bei illegaler Einwanderung an den südlichen Seegrenzen der EU verbessern. Hierzu sollen in einer ersten Phase die nationalen Grenzpatrouillen in den Küstengewässern von Frontex koordiniert werden, um Überschneidungen zu vermeiden. Im Anschluss ist in einer zweiten Phase vorgesehen, Koordinierungszentren auszubauen, die umfassende Strategien zur Beobachtung bestimmter Küstenabschnitte entwickeln. Der EU-Kommissar für Inneres und Justiz Franco Frattini vertraut auf eine offene und starke Zusammenarbeit der europäischen Mitgliedstaaten. Später sollen auch interessierte Drittstaaten in das Grenzpatrouillennetz integriert werden, so Frattini. Die beteiligten Mitgliedstaaten haben zunächst keinen Zugang zu dem Zentralregister für technische Ausrüstungsgegenstände (Centralised Record of Available Technical Equipment, CRATE) der Grenzschutzagentur. Sie müssen ihre eigene Ausrüstung in die Netzwerkarbeit einbringen und können nicht auf die in CRATE registrierten Gemeinschaftsmittel zurückgreifen. Später werden die Mitgliedstaaten Mittel aus dem Außengrenzenfonds in Anspruch nehmen können. Bereits in der letzten Aprilwoche hatte das Europäische Parlament (EP) die Verordnung zur Schaffung von Sofort-Einsatzteams zur Grenzsicherung angenommen. Der Einsatz dieser Teams soll jedoch nur in „Ausnahme- und Notsituationen“ erfolgen. Diese entstehen nach Wortlaut der Entschließung, „wenn ein Mitgliedstaat sich einem massiven Zustrom von Drittstaatenangehörigen gegenübersieht, die illegal in sein Hoheitsgebiet einzureisen versuchen“. Die Soforteinsatz-Teams werden die nationalen Behörden nur vorübergehend unterstützen. Auswahl, Zusammenstellung, Weiterbildung und Einsatz der Soforteinsatzteams sollen durch Frontex erfolgen. Bei der Soforteinsatz-Team-Verordnung handelt es sich um einen Kompromiss zwischen dem Europäischen Parlament, der EU-Kommission und dem Europäischen Rat. Das EP ergänzte den Entwurf der Kommission vor allem durch Zusätze hinsichtlich der Wahrung der Menschenrechte sowie der notwendigen Solidarität der Mitgliedstaaten untereinander. Flucht und Asyl: In der ersten Juniwoche hat die Europäische Kommission ein umfangreiches Asylpaket präsentiert. Es besteht aus einem Richtlinienvorschlag, einem Bericht zur Bewertung des Dublin-Systems sowie einem Grünbuch. Die Kommission will mit ihrem Richtlinienvorschlag (KOM(2007) 298 endgültig) erreichen, dass auch Flüchtlinge und Personen unter so genanntem „subsidiären Schutz“ besser in den Aufnahmeländern integriert werden. Unter Personen mit Anspruch auf „subsidiären Schutz“ sind Staatenlose und Drittstaatenangehörige zu verstehen, die die Voraussetzungen für die Anerkennung als Flüchtling nicht erfüllen, jedoch stichhaltige Gründe für die individuelle Bedrohungsannahme vorgebracht haben (Richtlinie 2004/83/EG). Mit diesem Richtlinienvorschlag soll dieser Personenkreis anderen Drittstaatenangehörigen in der EU gleichgestellt werden. Nach fünf Jahren sollen sie ein Bleiberecht erhalten und in vielen wirtschaftlichen und sozialen Belangen den Unionsbürgern gleichgestellt werden. Sie wären dann beispielsweise berechtigt, ihren Wohnsitz zu Arbeits-, Studien- oder anderen Zwecken in andere EU-Staaten zu verlegen (Richtlinie 2003/109/EG). Mit der Bewertung des Dublin-Systems erfolgte eine erste Analyse, inwiefern die rechtlichen Mindeststandards im Asylsystem erfolgreich harmonisiert werden konnten (KOM(2007) 299 endgültig). Das Dublin-System legt fest, dass derjenige Staat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist, über den der Antragsteller in die EU (außer nach Dänemark) bzw. nach Norwegen oder Island eingereist ist. Das Dublin-System wurde bereits weitgehend umgesetzt, so die Kommission. Insgesamt sind zwischen September 2003 und Dezember 2005 circa 17.000 Drittstaatsangehörige zur Prüfung ihres Asylantrages in einen anderen Mitgliedstaat überstellt worden. Unterstützend wurde den Mitgliedstaaten das so genannte Eurodac-Verfahren zur Seite gestellt. Danach werden allen Drittstaatenangehörigen ab 14 Jahren Fingerabdrücke abgenommen, die im Gebiet der EU-Mitgliedstaaten (außer Dänemark) oder in Norwegen und Island Asyl beantragen, illegal einreisen oder sich dort ohne Aufenthaltsgenehmigung aufhalten. Die Fingerabdrücke werden mit bereits registrierten Daten abgeglichen. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Asylantragsteller in mehreren EU-Staaten Asyl beantragen. Ferner können illegale Einreisen und Aufenthalte festgestellt werden. Die Auswertung des Dublin-Systems ergab, dass allein im Jahr 2005 16 % aller Asylanträge Mehrfachanträge waren. Dieses „Asyl-Shopping“ will EU-Kommissar Frattini künftig effektiver unterbinden. Diesbezüglich rief er die Mitgliedstaaten zu stärkerer Zusammenarbeit auf. Er ermahnte sie, sich „genauestens an ihre Verpflichtung zu halten“ und das Eurodac-Verfahren konsequent anzuwenden. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International fordert hingegen die Abschaffung des Dublin-Systems. Es führe keineswegs zu einer solidarischen Lastenverteilung bei der Bearbeitung von Asylanträgen, so eine Sprecherin. Vielmehr schaffe die Überstellung von Asylbewerbern neue menschenrechtliche Probleme, v. a. weil die materiellen Standards der Mitgliedstaaten im Asylprozess stark voneinander abweichen. Mit dem „Grünbuch über das künftige gemeinsame europäische Asylsystem“ will die Kommission die Debatte über die Zukunft des Europäischen Asylsystems einleiten (KOM(2007) 301 endgültig). Dazu hat sie die Problemstellungen und Herausforderungen des jetzigen Asylsystems gesammelt und konkrete Fragen, die sich daraus ergeben, formuliert. So will sie eine „breit angelegte Diskussion mit allen Interessenvertretern“ anregen. Deren Ergebnisse sollen schließlich in einen Strategieplan zum gemeinsamen europäischen Asylsystem einfließen. Arbeitsmarkt: Der Mitte Mai vorgelegte Richtlinienentwurf sieht Sanktionen gegen Arbeitgeber vor, die Zuwanderer ohne legalen Aufenthaltsstatus beschäftigen. Damit soll einer der wichtigsten Anreize für illegale Migration bekämpft werden. Die Beschäftigung von Migranten ohne rechtmäßigen Aufenthalt sei im Baugewerbe, in der Landwirtschaft, in Privathaushalten sowie im Hotel- und Gastronomiegewerbe besonders verbreitet, so die Kommission. Dabei komme es immer wieder zur Ausbeutung der Arbeitnehmer und „sklavereiähnlichen Arbeitsbedingungen“. Die bisherigen Sanktionen der Mitgliedstaaten hätten ihre Wirkung weitgehend verfehlt. Die Gefahr, aufgrund der illegalen Beschäftigung von Migranten belangt zu werden, sei verschwindend gering. Daher soll der Vorschlag v. a. eine Harmonisierung der Sanktionsmaßnahmen in den einzelnen Mitgliedstaaten herbeiführen. Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, vor der Einstellung von Drittstaatsangehörigen deren Aufenthaltstitel zu prüfen sowie die zuständige nationale Behörde über die Anstellung zu informieren. Können Arbeitgeber nicht nachweisen, dass sie dieser Verpflichtung nachgekommen sind, sollen Geldbußen verhängt oder andere Verwaltungsmaßnahmen ergriffen werden. Für vier Szenarien sind auch strafrechtliche Sanktionen vorgesehen: Bei wiederholter Zuwiderhandlung (1), wenn der Arbeitgeber eine signifikante Anzahl von Drittstaatenangehörigen ohne legalen Aufenthaltsstatus beschäftigt (2), bei besonders ausbeuterischen Arbeitsbedingungen (3) und wenn der Arbeitgeber davon Kenntnis hatte, dass ihre Arbeitnehmer Opfer von Menschenhändlern waren (4). Der Kommissionsvorschlag entspricht dem migrationspolitischen Gesamtansatz der EU, illegale Migration effektiver zu bekämpfen und legale Zuwanderung in Zusammenarbeit mit den Herkunftsstaaten zu fördern. Amnesty International begrüßte diesen Vorschlag der EU-Kommission, da er von der bisher in den Vordergrund gestellten Kriminalisierung der illegalen Einwanderung abweiche. Gleichzeitig betonte die Menschenrechtsorganisation aber, dass mehr Möglichkeiten für eine legale Einwanderung geschaffen werden müssen. Fördermittel: Die EU-Staaten haben Anfang Mai den Aufbau von drei neuen EU-Fördertöpfen beschlossen. Dabei handelt es sich um den Fonds „Außengrenzen“ (ab 2007), den „Europäischen Integrationsfonds“ (ab 2007) und den „Europäischen Rückkehrfonds“ (ab 2008). Diese Fonds sollen den seit sieben Jahren bestehenden „Europäischen Flüchtlingsfonds“ ergänzen. Für die Sicherung der Außengrenzen sollen bis 2013 circa 1,8 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt werden. Die Mitgliedstaaten können aus diesem Fonds Mittel für technische Ausrüstung oder die Weiterbildungen von Grenzpolizisten beziehen. Für den Europäischen Integrationsfonds sind bis 2013 insgesamt rund 700 Mio. Euro eingeplant. Hiervon sollen Integrationsmaßnahmen, wie z. B. Sprach- und Einbürgerungskurse finanziert werden. Die bis 2013 zur Verfügung gestellten 676 Mio. Euro des Rückkehr-Fonds sollen für Abschiebungen und für die Unterstützung freiwilliger Rückkehrer verwendet werden. Die Verteilung der Mittel soll sich nach den Aufnahmezahlen für Einwanderer der Länder bzw. nach dem Andrang von Flüchtlingen in den einzelnen Mitgliedstaaten richten. th Weitere Informationen: |
||
|
USA / Europa: Studie über die Lebenssituation von Muslimen (nur online verfügbar) |
||
|
Ende Mai hat das US-amerikanische Pew Research Center die erste umfassende Meinungsumfrage unter muslimischen US-Bürgern mit dem Titel „Muslim Americans: Middle Class and Mostly Mainstream“ veröffentlicht. Verglichen mit den Ergebnissen der Vorgänger-Studie „2006 Pew Global Attitudes Project“, die auch westeuropäische Länder mit einbezieht, fühlen sich demnach Muslime in den Vereinigten Staaten besser in die Gesellschaft integriert als in Europa. Nach den aktuellen Schätzungen des Pew Research Centers leben rund 2,4 Mio. Muslime in den USA, was einem Bevölkerungsanteil von 0,6 % entspricht. Zwei Drittel sind Einwanderer, vornehmlich aus dem arabischen (24 %) und südasiatischen Raum (10 %) sowie Pakistan (8 %). Von den in den USA geborenen Muslimen sind über die Hälfte Afro-Amerikaner (African Americans), die oft erst zum Islam übergetreten sind. Für die Telefon-Umfrage interviewte das Institut etwa 55.000 US-amerikanische Muslime auf Englisch, Arabisch, Urdu oder Farsi. Wie der Titel „Middle Class and Mostly Mainstream“ andeutet, spiegeln die Ergebnisse der Umfrage ein insgesamt positives Bild der Lebenssituation US-amerikanischer Muslime wider: Obwohl 53 % der befragten Muslime äußern, ihr Leben als Muslime in den USA sei seit den Terroranschlägen auf das World Trade Center am 11. September 2001 deutlich schwieriger geworden, bezeichnen sich 78 % der Befragten als „sehr glücklich“ oder „ziemlich glücklich“ in den USA. Sie sind damit insgesamt zufriedener als andere Einwanderergruppen, etwa hispanische Einwanderer (Hispanics). Bildung/Arbeitsmarkt: 71 % der US-Muslime waren der Meinung, dass sich harte Arbeit in den USA auszahle. Von der allgemeinen US-amerikanischen Bevölkerung teilen diesen Standpunkt nur 64 %. Finanzieller Status und Ausbildungsgrad der Muslime weichen im Übrigen kaum vom US-Durchschnitt ab. In Großbritannien, Frankreich, Deutschland und Spanien befürchten Muslime dagegen Arbeitslosigkeit und sind finanziell schlechter gestellt. Beispielsweise nennt die Mehrheit der befragten Muslime in Deutschland (53 %) ein jährliches Einkommen von weniger als 18.000 Euro, bei den befragten Deutschen lag der Anteil im Bundesschnitt nur bei 35 %. Identität: Während etwa in Großbritannien über 80 % der Befragten ihrer muslimischen Identität Vorrang vor der britischen geben, sehen sich in den USA nur 47 % der Befragten zuerst als Moslem und dann erst als Amerikaner. Hier zeigen sich allerdings altersspezifische Unterschiede: Immerhin 60 % der unter 30-Jährigen favorisieren die muslimische vor der amerikanischen Identität. Sie gehen überdies häufiger in muslimische Gottesdienste als Ältere. Als Muslim in einer modernen Gesellschaft zu leben, bewerten 63 % keineswegs als Konflikt – eine Sichtweise, die Muslime weltweit überwiegend teilen. Kontakte: Was Kontakte mit Nicht-Muslimen in den USA betrifft, so hat der Großteil (51 %) überwiegend nicht-muslimische Freunde. 43 % der Befragten befürworten eine Anpassung der Muslime an die amerikanische Gesellschaft. Beim Thema Integration weichen African Americans jedoch von den restlichen US-Muslimen ab: 47 % meinen, Neuankömmlinge sollen ihre religiöse und kulturelle Identität bewahren. Auch zeigen sich hier geschlechtsspezifische Unterschiede: Muslimische Männer (48 %) befürworten die Anpassung der Muslime an die amerikanische Gesellschaft eher als Frauen (38 %). Mehr muslimische Männer (70 %) als Frauen (54 %) akzeptieren außerdem eine Heirat mit einer andersgläubigen Person. Überwachung: Eine gesonderte behördliche Überwachung und Kontrolle der Muslime stellt mehr als die Hälfte der Befragten fest. 74 % fühlen sich von den Anti-Terror-Maßnahmen durch das Heimatschutzministerium beeinträchtigt. Dass Muslime besonders stark überwacht werden, glauben im Übrigen auch 45 % der nicht-muslimischen US-Amerikaner. Diskriminierung hat insgesamt ein Viertel der befragten Muslime in den USA schon einmal erlebt. Dass sie für Terroristen gehalten werden oder sie sich mit Unwissen über den Islam konfrontiert sehen, empfinden die meisten als die größten Probleme, die sie als Muslime in den USA haben. Finanzielle Sorgen machen sie sich im Unterschied zum US-Durchschnitt dagegen kaum (nur 2 %). up Weitere Informationen: |
||
|
Rezension: 360°. Das studentische Journal für Politik und Gesellschaft (nur online verfügbar) |
||
|
„Migration – Entfesselung neuer Kräfte?“ lautet der Titel der aktuellen Ausgabe von 360°. In dem von Studierenden aus Münster gegründeten Journal veröffentlichen Nachwuchswissenschaftler verschiedener Fachrichtungen Artikel über ihre eigenen wissenschaftlichen Arbeiten. Diese werden in dem halbjährlich erscheinenden Magazin von der Redaktion und dem wissenschaftlichem Beirat begutachtet und leserfreundlich aufbereitet. Von den insgesamt neun Artikeln werden im Folgenden fünf exemplarisch dargestellt. In dem ersten Beitrag von Nele Bauer „Kanadas ethnisches Mosaik – Mögliche Reformansätze für das deutsche Schulsystem?“ geht es um die Frage, ob und was das deutsche Schulsystem vom Erfolgsmodell Kanada lernen kann. Die Studentin der Kommunikations- und Politikwissenschaft sowie Wirtschaftspolitik im 7. Semester, zeigt am Beispiel des ethnischen Mosaiks Kanadas konkrete Lösungsansätze, wie die Integration von Migrantenkindern an deutschen Schulen verbessert werden könnte. Der Gastartikel „Globalisierung und Migration – Schafft sich der globale Markt ein globales Wanderungsregime?“ von Roland Verwiebe widmet sich der These, dass ökonomische Globalisierungstendenzen das weltweite Migrationsgeschehen beschleunigen. Verwiebe vom Institut für Soziologie an der Universität Hamburg kann diese These nur eingeschränkt bestätigen. So veranschaulicht er etwa, dass in den 1980er und 90er Jahren das weltweite Migrationsaufkommen zwar parallel zu wachsenden ökonomischen Verflechtungen angestiegen sei. Dennoch sei der Zusammenhang von Globalisierung und Migration nicht zwingend. So werde etwa in der Bundesrepublik an den verschärften Zuwanderungsbedingungen deutlich, dass trotz globalem Markt „die Nationalstaaten ihre politische Handlungsfähigkeit bewahren und zur Erhöhung der Barrieren für Zuwanderung nutzen.“ In ihrem Artikel „Europe and its Demand for Highly-Skilled Labour – What can Canada Teach us?” stellt Susanne Taron das kanadische Punktesystem vor, wonach Kriterien wie Sprache oder Berufsausbildung ausschlaggebend für eine Einwanderungserlaubnis sind (vgl. MuB 3/07). Angesichts der Nachfrage nach hochqualifizierten Immigranten in Europa habe das kanadische Punktesystem Vorbildcharakter für die europäische Einwanderungspolitik. Offen bleibt in der Darlegung allerdings, welche Risiken und Probleme in diesem Zusammenhang denkbar sind. Auch werden etwaige Folgen für die Herkunftsländer nicht berücksichtigt. In dem sich anschließenden Experteninterview „Nehmt den Alarmismus raus und holt die Migrationsdebatte endlich auf eine rationale Ebene!" wird das kanadische Punktesystem aus dem vorangegangenen Artikel erneut aufgegriffen. Im Gespräch mit Redakteuren von 360° befürwortet Thomas Straubhaar, Direktor des Hamburgischen WeltWirtschaftsInstituts (HWWI), das Punktesystem als „das am besten geeignete Steuerungsinstrument für Zuwanderung, da es mit einem Begrenzungsziel kompatibel ist“. Inwieweit Selbstorganisationen von Migranten ihre Internet-Präsenz für Integrationszwecke der Mitglieder nutzen, beleuchtet Daniela Schlicht in ihrem Beitrag „Verpasste Chance für die Integration? Die DITIB im Internet“. Die Analyse der Seiteninhalte von DITIB, dem größten Verein türkischer Migranten in Deutschland (vgl. MuB 4/07), zeigt, dass DITIB noch stärker zur Integration türkischer Migranten in die deutsche Mehrheitsgesellschaft beitragen könnte. Jedoch bedürfe es dazu staatlicher Unabhängigkeit, so das Ergebnis der Analyse. Daher müsse sich der Verein zunächst vom türkischen Religionsministerium emanzipieren. Im letzten Artikel, „Schwarze Deutsche Kräfte – Über die Absurdität der Integrationsdebatte“, fragt Victoria Robinson: „Wann ist ein Deutscher deutsch?“ Wer allein bei den Zuwanderern die Gründe für eine gescheiterte Integration suche, übersehe den Unwillen zur Integration auf Seiten der weißen deutschen Mehrheit, so die Nordamerika- und Jura-Studentin. Am Beispiel Deutschlands versucht die Autorin zu verdeutlichen, dass schwarze Deutsche permanent mit gesellschaftlichen Ausschlussmechanismen konfrontiert seien. Mit dem Schwerpunkt „Migration – Entfesselung neuer Kräfte?“ ist es den Initiatoren von 360° gelungen, Migration so facettenreich und vielschichtig abzubilden wie das Thema selbst ist. Auf die aufgeworfenen Fragen finden die Autoren schlüssige und oft auch unkonventionelle Antworten, die zu einer kreativen, aber auch kritischen Beschäftigung mit dem Thema anregen. Für eine umfassende Perspektive wäre die Auseinandersetzung mit sprach- und geschichtswissenschaftlichen Dimensionen von Migration, Remigration oder auch Emigration aus hochindustrialisierten Staaten wünschenswert gewesen. Trotz wissenschaftlichem Anspruch bewahrt sich das Journal seine Lesbarkeit, so dass auch fachfremde Leser den Einstieg in das Thema finden. up 360°. Das studentische Journal für Politik und Gesellschaft: Migration - Entfesselung neuer Kräfte?, Ausgabe 01/2007, ISSN 1863-8783, Preis: 3,60 Euro, Online-Bestellung: www.journal360.de |
||
| Literatur / Neu im Internet | ||
|
bpb-Online-Dossier Rechtsextremismus Neu im Internet focus Migration - Länderprofil Deutschland Webprojekt: Muslimische-Stimmen.de
|
||
| ||
[aktueller Newsletter] [Archiv] [Informationsportal] [Kontakt] [Impressum] |