Newsletter „Migration und Bevölkerung“
Ausgabe 06/07 (September 2007) www.migration-info.de
Deutschland: Novellierung des Zuwanderungsrechts

Bundestag und Bundesrat haben weit reichende Änderungen des Aufenthaltsgesetzes und anderer migrationspolitisch relevanter Gesetze beschlossen. Einzelne Maßnahmen stießen auf z. T. heftige Kritik bei Migrantenverbänden und bei der Opposition. Das Gesetzespaket kann in Kraft treten, sobald es vom Bundespräsidenten unterzeichnet ist. Gleichzeitig wurde die Debatte über weitere mögliche Reformen im Zuwanderungsrecht erneut aufgenommen.

Im Wortlaut: Novellierte Passagen des Aufenthaltsgesetzes § 27 (Grundsatz des Familiennachzugs)
(1) Die Aufenthaltserlaubnis zur Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet für ausländische Familienangehörige (Familiennachzug) wird zum Schutz von Ehe und Familie gemäß Artikel 6 des Grundgesetzes erteilt und verlängert.
(1a) Ein Familiennachzug wird nicht zugelassen, wenn
1. fest steht, dass die Ehe oder das Verwandtschaftsverhältnis ausschließlich zu dem Zweck geschlossen oder begründet wurde, dem Nachziehenden die Einreise ins und den Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen oder
2. tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme begründen, dass einer der Ehegatten zur Eingehung der Ehe genötigt wurde.

§ 30 (Ehegattennachzug)
(1) Dem Ehegatten eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn
1. beide Ehegatten das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2. der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann
[...].
Satz 1 Nr. 2 ist für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis unbeachtlich, wenn [...] der Ausländer wegen seiner Staatsangehörigkeit auch für einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, visumfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten darf.
[...]
(4) Ist ein Ausländer gleichzeitig mit mehreren Ehegatten verheiratet und lebt er gemeinsam mit einem Ehegatten im Bundesgebiet, wird keinem weiteren Ehegatten eine Aufenthaltserlaubnis […] erteilt.

Regelung des Familiennachzugs: Besonders die im Rahmen der Umsetzung von elf EU-Richtlinien eingeführten Restriktionen beim Familiennachzug wurden kontrovers diskutiert (vgl. MuB 2/07, 3/07). Künftig dürfen Ehepartner aus Nicht-EU-Ländern nur noch dann nach Deutschland ziehen, wenn sie volljährig sind und bereits vor der Einreise einfache Deutschkenntnisse nachweisen können. Sie müssen sich auf „rudimentäre Weise“ verständigen können.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Angehörige von Staaten, deren Bürger ohne Visum nach Deutschland einreisen können. Ehepartner aus Ländern wie Südkorea, Japan, Australien oder den USA müssen deshalb keine Sprachkenntnisse nachweisen – Türken, Thailänder oder Partner aus afrikanischen Staaten hingegen schon. Außerdem wird verlangt, dass der Lebensunterhalt der Familie vollständig aus eigenen Mitteln gesichert ist.

Diese Restriktionen beim Familiennachzug sollen nach Ansicht der Bundesregierung Zwangsehen verhindern und die Integration von Zuwanderern erleichtern. Bei den Migrantenverbänden stießen sie jedoch auf heftigen Widerstand. Migrantenorganisationen, aber auch zahlreiche Politiker und Rechtspraktiker sehen in den unterschiedlichen Anforderungen je nach Herkunftsland zum einen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung verletzt (Art. 3 Grundgesetz). Zum anderen kollidiere die Heraufsetzung des Mindestnachzugsalters für Ehepartner von 16 auf 18 Jahre mit Artikel 6 des Grundgesetzes, der Ehe und Familie unter einen besonderen Schutz stellt. Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland Kenan Kolat kündigte die Unterstützung etwaiger Klagen von Betroffenen vor dem Bundesverfassungsgericht an.

Die Rechtsexperten Kay Hailbronner (Universität Konstanz) und Christian Hillgruber (Universität Bonn) hingegen sagten im Rahmen einer Anhörung des Bundestags-Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf, keine der Regelungen sei in verfassungsrechtlicher Hinsicht grundsätzlich problematisch.

Aus Protest gegen die Nachzugsregelungen, die als Diskriminierung bestimmter ethnischer Gruppen wahrgenommen werden, blieben einige wichtige türkische Migrantenverbände dem zweiten Integrationsgipfel Mitte Juli fern (siehe S. 3). Bei der Bundesregierung stieß der Boykott überwiegend auf Kritik. Einige Politiker der Großen Koalition äußerten jedoch öffentlich ihr Verständnis. Nach Ansicht des Vorsitzenden des Bundestags-Innenausschusses Sebastian Edathy (SPD) sei das Verhalten der Verbände „Ausdruck einer ernstzunehmenden Enttäuschung“. Auch kleinere Migrantenverbände wie die Föderation der Arbeitsimmigranten aus der Türkei in Deutschland (AGIF) oder die Anatolische Föderation e. V. kritisierten die Regelungen vehement und schlossen sich zu einem Bündnis zusammen, um bundesweit mit Aktionen gegen die Änderungen und die damit ihrer Ansicht nach verschlechterte Lebenssituation von Migranten zu protestieren. Abdullah Ates, ein Sprecher der Kampagne, sagte: „Es ist völlig offensichtlich, dass vor allem Personen aus dem Nahen und Mittleren Osten sowie afrikanischen Ländern von der erschwerten Einreise betroffen sind.“

Im Bundestag wurde die Kritik insbesondere von der Opposition geteilt. Josef Philip Winkler, migrationspolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, bezeichnete das Gesetzespaket nicht nur als menschenrechts- und grundrechtswidrig, sondern auch als frauen-, familien- und integrationsfeindlich. Auch zahlreiche SPD-Abgeordnete votierten in der Abschlussabstimmung mit „Nein“, enthielten sich oder verbanden ihre Zustimmung mit einer persönlichen Erklärung, in der sie ihre Vorbehalte gegen einzelne Regelungen des Gesetzes erläuterten.

Zuwanderung von Fachkräften: Zu den weiteren Reformmaßnahmen gehören die Einführung einer gesetzlichen Altfallregelung für langjährig Geduldete, Erleichterungen bei der Ausweisung sowie höhere Anforderungen bei Einbürgerung und Integration (vgl. MuB 2/07, 3/07). Daneben waren insbesondere die Zuwanderungsregelungen für Selbständige und qualifizierte Fachkräfte Gegenstand einer intensiven Debatte. Der Bundesrat stimmte dem Gesetzespaket mehrheitlich zu, einige Länder votierten jedoch explizit dagegen oder forderten ein Vermittlungsverfahren.

Mit dem Gesetz wird zwar die Zuwanderung von Selbständigen aus dem Ausland erleichtert. In Zukunft müssen nicht mehr 1 Mio. Euro investiert und 10 Arbeitsplätze geschaffen werden; es reicht aus, wenn mindestens fünf Arbeitsplätze entstehen und 500.000 Euro investiert werden. Die jährliche Mindestverdienstgrenze für ausländische Fachkräfte wird allerdings nicht gesenkt und liegt 2007 bei 85.000 Euro. Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhielten im Zeitraum Mai 2005 bis Mai 2007 nur 1.650 hochqualifizierte ausländische Arbeitnehmer eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis.

Der nordrhein-westfälische Wissenschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) bezeichnete es als nicht nachvollziehbar, dass ein Unternehmer aus dem Ausland „20-mal so viel Startkapital für eine unternehmerische Tätigkeit mitbringen muss, wie es bei der Mehrzahl der Gründungsunternehmen in unserem Land der Fall ist”. Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) plädierte für eine deutliche Absenkung der Mindestverdienstgrenze, da Unternehmen dringend auf ausländische Fachkräfte angewiesen seien, derart hohe Gehälter aber nicht zahlen könnten.

Das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetzespaket wird derzeit von Bundespräsident Horst Köhler geprüft. Es tritt in Kraft, sobald er es unterzeichnet hat und es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist. Ein Veto ist nicht ausgeschlossen, gilt aber als wenig wahrscheinlich. Der Bundespräsident hatte die harsche Kritik einiger türkischer Verbände, die Gesetzesänderungen seien rassistisch, bereits öffentlich als „nicht haltbar” bezeichnet.

Währenddessen werden innerhalb der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD bereits weitere Reformmaßnahmen diskutiert. Politiker der SPD fordern die Einführung des kommunalen Wahlrechts für Ausländer, verbunden mit einer Einbürgerungskampagne. Zahlreiche Koalitionspolitiker, die Mehrzahl der Bundesländer, die Oppositionsparteien FDP und Bündnis 90/Die Grünen sowie Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften sprechen sich für deutliche Zuwanderungserleichterungen für ausländische Fachkräfte aus (siehe MuB-Online). Seitens des Bundesinnenministeriums wird in diesem Zusammenhang die Einführung eines Auswahlverfahrens mit einem Punktesystem nun nicht mehr ausgeschlossen. Das Kabinett arbeitet an Konzepten und will diese unter der Leitung von Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) bei der Klausurtagung der Bundesregierung Ende August in Meseberg beraten. js

Weitere Informationen:
Kerninhalte der Reform: www.bmi.bund.de/cln_028/nn_122688/Internet/Content/Nachrichten/Pressemitteilungen/2007/07/Zuwanderungsrecht.html
Gesetzentwurf (Bundestags-Drucksache): dip.bundestag.de/btd/16/050/1605065.pdf
Öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf: www.bundestag.de/ausschuesse/a04/anhoerungen/index.html

Deutschland: Nationaler Integrationsplan verabschiedet

Am 12. Juli hat der zweite Integrationsgipfel in Berlin stattgefunden. Rund 90 Vertreter von Bund, Ländern, Kommunen, Wirtschaft und zahlreichen Verbänden verabschiedeten einen „Nationalen Integrationsplan“. Dabei sind die Teilnehmer insgesamt rund 400 konkrete Selbstverpflichtungen eingegangen, die eine nachhaltige Integration von Zuwanderern möglich machen sollen.

Boykott des Integrationsgipfels
Drei Migrantenorganisationen – die Föderation Türkischer Elternvereine in Deutschland (FÖTED), die Türkische Gemeinde in Deutschland und die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion DITIB – nahmen nicht am Integrationsgipfel teil. Sie protestierten damit gegen die neuen Nachzugsregelungen, die unlängst von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurden (vgl. MuB 6/07).
Das Fernbleiben der Organisationen wurde von vielen Seiten kritisiert. Bundesintegrationsbeauftragte Maria Böhmer (CDU) sagte, der Boykott durch die türkischen Verbände sei ein „Bruch mit einer wirklich guten Zusammenarbeit”. Auch die türkischstämmige Frauenrechtlerin Seyran Ates bezeichnete das Fernbleiben der türkischen Verbände als „kontraproduktiv“. Der Berliner Migrationsbeauftragte Günter Piening (Bündnis 90/Die Grünen) zeigte hingegen Verständnis: „Es ist von Seiten der Bundesregierung unterschätzt worden, wie tief verletzt die Migrantenverbände über die nicht gehörten Vorschläge zum Zuwanderungsgesetz gewesen sind.“
www.tuerkische-elternfoederation.de
www.tgd.de, http://www.ditib.de

Auf dem zweiten Integrationsgipfel am 12. Juli verabschiedeten die Teilnehmer den „Nationalen Integrationsplan“ und einigten sich darauf, die Integrationspolitik von Bund, Ländern und Kommunen auf gemeinsame Füße zu stellen (vgl. MuB 6/06). So soll das Gelingen einer nachhaltigen Integration gesichert werden. Von den in Deutschland lebenden rund 15 Mio. Menschen mit Migrationshintergrund hätten zwar sehr viele „längst ihren Platz in unserer Gesellschaft gefunden“, gleichzeitig hätten jedoch in den letzten Jahren Probleme bei der Integration zugenommen, heißt es im Nationalen Integrationsplan.

Der Plan zur Verbesserung der Integrationserfolge setzt einerseits auf die stärkere Zusammenarbeit zwischen staatlichen Akteuren und Menschen aus Zuwandererfamilien und andererseits auf die intensive Einbindung aller am Integrationsplan Beteiligten. Insgesamt rund 400 Selbstverpflichtungen der Mitwirkenden sollen für Verbindlichkeit sorgen. Darüber hinaus haben verschiedene nichtstaatliche Organisationen zum Teil sehr konkrete Aufgaben übernommen, um zu einer erfolgreichen Integration von Zuwanderern beizutragen.

Beiträge von Bund, Ländern und Kommunen: Der Bund will für integrationsfördernde Maßnahmen jährlich etwa 750 Mio. Euro zur Verfügung stellen. Davon sollen Integrationsmaßnahmen u. a. in den Bereichen Bildung, Sprache, Ausbildung und Erwerbsleben sowie bürgerschaftliches Engagement und Sport finanziert werden. So sollen z. B. die Ausrichtung des Erziehungs- und Bildungssystems auf frühe Sprachförderung sowie Modellprogramme zur Reintegration von Schulverweigerern die Grundlage für bessere Ausbildungschancen von Jugendlichen mit Migrationshintergrund darstellen. Um v. a. jungen Migranten Zugang zum Arbeitsmarkt zu verschaffen, unterstützt und begleitet der Bund verschiedene Maßnahmen auf dem Arbeitsmarkt, die deren Ausbildungsmöglichkeiten verbessern sollen. Dazu zählen auch die Bemühungen des Ausbildungspakts, junge Migranten beruflich stärker zu integrieren (vgl. MuB 9/06), oder die Initiative „Aktiv für Ausbildungsplätze“, die bis 2010 Unternehmer ausländischer Herkunft dafür gewinnen möchte, weitere 10.000 Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen. Auch im Bereich der öffentlichen Verwaltung und in Betrieben soll die Zahl der Auszubildenden mit Migrationshintergrund erhöht werden (Integrationsplan, Kapitel 1).

Die Bundesländer einigten sich nach dem Prinzip „Einheit im Ziel – Vielfalt der Wege“ auf die gegenseitige Abstimmung der landesspezifischen Integrationsmaßnahmen sowie auf deren Einbettung in schlüssige Gesamtkonzepte. Die Leitlinie der Länderintegrationsmaßnahmen bildet das bereits bekannte Prinzip „Fördern und Fordern“ (vgl. MuB 4/07, 6/06).

Die Länder wollen Brennpunktschulen zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen, um Klassen zu verkleinern oder um zusätzliches Lehrpersonal und sozialpädagogisches Fachpersonal zur Unterstützung der Lehrer einzustellen (vgl. MuB 5/07). Auch Kinderbetreuungseinrichtungen mit einem hohen Migrantenanteil sollen zusätzliche Fördermittel erhalten. Darüber hinaus soll der Zugang zu Gesundheits- sowie Pflege- und Betreuungsdienstleistungen für Senioren mit Migrationshintergrund verbessert werden (Kapitel 2).

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, in der sich der Deutsche Landkreistag, der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindetag zusammengeschlossen haben, regte die Kommunen und Städte an, Integration als kommunale Querschnittsaufgabe aufzufassen. Migranten sollen stärker für bürgerschaftliches Engagement gewonnen werden. Quartiersmanagement soll die Lebensverhältnisse in lokalen Brennpunkten verbessern. Hier sollen Netzwerke gebildet sowie soziale und kulturelle Leistungen angeboten werden, die die Identifikation mit der Wohnumgebung fördern. Einen Schwerpunkt soll auch die Stärkung des Engagements gegen Fremdenfeindlichkeit bilden (Kapitel 3).

Auf allen drei Ebenen – Bund, Länder und Kommunen – soll der Anteil von Beschäftigten mit Migrationshintergrund erhöht und die interkulturelle Kompetenz von Angestellten geschult werden.

Arbeitsgruppen und ihre Themenfelder
AG 1:  „Integrationskurse verbessern“
AG 2: „Von Anfang an die deutsche Sprache fördern“
AG 3: „Gute Bildung und Ausbildung sichern, Arbeitsmarktchancen erhöhen“
AG 4: „Lebenssituation von Frauen und Mädchen verbessern, Gleichberechtigung verwirklichen“
AG 5: „Integration vor Ort“
AG 6: „Kulturelle Pluralität leben - interkulturelle Kompetenz stärken“,
„Integration durch Sport - Potenziale nutzen,
Angebote ausbauen, Vernetzung erweitern“,
„Medien - Vielfalt nutzen“,
„Integration durch bürgerschaftliches Engagement und gleichberechtigte Teilhabe stärken“ und
„Wissenschaft – weltoffen!“

Beiträge der Arbeitsgruppen: Im Anschluss an den ersten Integrationsgipfel im Juli 2006 (vgl. MuB 6/06) waren sechs Arbeitsgruppen gebildet worden. Diese haben sich mit insgesamt zehn Themenfeldern befasst (siehe Box). Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen bildeten eine wichtige Grundlage des nun vorgelegten Nationalen Integrationsplans.

In den Arbeitsgruppen waren neben Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen auch Repräsentanten nichtstaatlicher Organisationen, u. a. von Migrantenverbänden, Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbänden sowie aus Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur, Medien und Bildung beteiligt. Die Arbeitsgruppen haben in mehreren Treffen im Laufe der letzten 12 Monate jeweils Bestandsaufnahmen, Zielbestimmungen und integrationsfördernde Maßnahmen formuliert und in Abschlussberichten festgehalten (Kapitel 4).

Insgesamt enthält der Integrationsplan eine Vielzahl von Handlungsempfehlungen sowie rund 400 z. T. sehr konkrete Selbstverpflichtungen diverser gesellschaftlicher Akteure. Einige Beispiele für konkrete Maßnahmen der Zivilgesellschaft werden im Folgenden vorgestellt:

Migrantenorganisationen: Die Türkische Gemeinde in Deutschland koordiniert eine Bildungskampagne für Eltern türkischer Herkunft mit dem Ziel, diese zu motivieren, sich stärker für die Bildung ihrer Kinder einzusetzen. Konkret sollen z. B. die Zahl türkischstämmiger Eltern- und Schülervertreter deutlich steigen sowie höhere Schulabschlüsse erreicht werden. Andere Migrantenvereine, u. a. mit Mitgliedern italienischer, spanischer und griechischer Herkunft, wollen verstärkt ergänzenden muttersprachlichen Unterricht anbieten.

Wirtschaft und Gewerkschaften: Die Handwerkskammern wollen ihre Ausbildungsberater zur gezielten Beratung von Unternehmern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund schulen. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) will im Hinblick auf interkulturelle und sprachliche Kompetenzen auf eine rasche und umfassende Weiterbildung von Lehrkräften, sozialpädagogischen Fachkräften und Erziehern drängen.

Medien: Die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten wollen künftig mehr über den Alltag von Menschen aus Zuwandererfamilien berichten. Dabei soll das Thema Islam eine große Rolle spielen. Zudem sollen mehr Mitarbeiter mit Migrationshintergrund ausgebildet und eingestellt werden.

Sport: Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) plant den Aufbau eines Netzwerkes „Integration“ zur Koordinierung lokaler bzw. regionaler Integrationsprojekte im Fußball. Zudem fördert er gemeinsam mit der Bundesregierung das Modellprojekt „Am Ball bleiben – Fußball gegen Rassismus und Diskriminierung“. th, me

Weitere Informationen:
www.migration-info.de/dum_doks/D_btd1605065.pdf
www.integrationsbeauftragte.de

Kurzmeldungen – Deutschland

Ab 2008 mehr Geld für Integrationskurse
Die Bundesregierung stockt die Mittel für Integrationskurse um 14 Mio. Euro auf. Wie Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) Ende Juni mitteilte, sollen von 2008 an dauerhaft 154,8 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Ein Integrationskurs umfasst 600 Einheiten Sprachunterricht sowie 30 Unterrichtseinheiten, in denen die Themenbereiche „Politik in der Demokratie“, „Geschichte und Verantwortung“ sowie „Mensch und Gesellschaft“ behandelt werden.
www.bmi.bund.de

Neuer Migrantenverband
Der Berliner Publizist Nazmi Kavasoglu will einen neuen türkischen Migrantenverband gründen. Sein „Zentralverband der rechtsstaatlich denkenden Türken“ soll allen Interessierten offenstehen, die sich „nicht vornehmlich über ihre nationale und religiöse Identität“ definieren, so Kavasoglu. Anlass war die Entscheidung einiger türkischer Organisationen, dem Integrationsgipfel fernzubleiben (vgl. MuB 6/07). Kavasoglu wertete dies als schweren politischen Fehler und als ein Zeichen dafür, dass diese Verbände „an einem Dialog mit der Bundesregierung in Wirklichkeit nicht interessiert“ seien. Der Initiator wurde 2002 für sein Engagement im Bereich der Integration mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet.

Abschiebeschutz für konvertierte Christen aus dem Iran
Die EU-Richtlinie über Mindestnormen für die Anerkennung von Flüchtlingen (Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29.4.2004, Abl. L 304/12 vom 30.09.2004) erweitert den Schutz der freien Religionsausübung. Asylbewerbern, die in ihrem Heimatland wegen ihres Glaubens gefährdet sind, ist es nach der unmittelbar geltenden EU-Norm nicht zuzumuten, ihre Religionsausübung auf den privaten und „nachbarschaftlich-kommunikativen“ Bereich zu beschränken. Vielmehr gilt ein umfassender Schutz religiöser Betätigung, der sich auch auf die Religionsausübung in der Öffentlichkeit erstreckt. Wenn, wie im Fall von Iranern, die zum Christentum übergetreten sind, Repressalien drohen, dürfen die Betroffenen nicht aus Deutschland abgeschoben werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem Urteil vom 1.6.2007. Eine iranische Asylbewerberin christlichen Glaubens hatte geklagt. (Az.: A 11 K 1005/06).

Deutschland: Anstieg der Einbürgerungen

Die Zahl der Einbürgerungen in Deutschland ist erstmals seit 2000 wieder gestiegen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Verlauf des Jahres 2006 124.832 Ausländer eingebürgert. Damit stieg die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 6,5 %.

[Grafik] Der Höchststand an Einbürgerungen wurde im Jahr 2000 erreicht, als das neue Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft trat (vgl. MuB 1/00). Damals erhielten 186.688 Personen einen deutschen Pass. Seitdem waren die Einbürgerungszahlen ununterbrochen rückläufig (siehe Tabelle). Allerdings lag die jährliche Zahl der Einbürgerungen nach 2000 immer noch höher als in fast jedem Jahr vor Inkrafttreten des Gesetzes.

Wie bereits in den Jahren zuvor stellten Türkischstämmige die größte Gruppe der Eingebürgerten. Mit 33.478 Personen blieb die absolute Zahl im Vergleich zum Vorjahr relativ konstant (+ 2,5 %). Der Anteil Türkischstämmiger an allen Eingebürgerten lag bei 26,8 %, was in etwa dem Anteil der türkischen Staatsangehörigen an den in Deutschland lebenden Ausländern entspricht (26 %). Die zweitgrößte Gruppe bildeten Personen aus dem früheren Staatenbund Serbien-Montenegro bzw. seinen beiden Nachfolgestaaten Serbien und Montenegro (12.611 bzw. 10,1 % aller Eingebürgerten), gefolgt von Polen (6.937 bzw. 5,6 %).

Die wichtigste rechtliche Grundlage für Einbürgerungen war § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG), der u. a. einen mindestens 8-jährigen rechtmäßigen Aufenthalt sowie eine Aufenthaltserlaubnis voraussetzt. 83.390 bzw. 66,8 % der Einbürgerungen erfolgten nach diesem Paragraphen. Dazu kamen 17.200 in Deutschland lebende ausländische Ehepartner sowie minderjährige Kinder dieser Personen, die erleichtert mit eingebürgert wurden. Die Zahl der Personen, die durch Ermessensentscheidung der Behörden eingebürgert wurden (§ 8 StAG), lag bei 6.440.

Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland Kenan Kolat geht davon aus, dass die Einbürgerungszahlen künftig wieder sinken werden. Als Grund führte er die Einführung von Einbürgerungskursen mit Abschlussprüfung sowie die Verschärfung der Einbürgerungsbedingungen für junge Erwachsene an. 

Weitere Informationen:
www.destatis.de

Mittelmeerraum: Mindestens 10.000 Todesopfer im vergangenen Jahrzehnt

Mindestens 10.000 Menschen sind Experten zufolge in den letzten zehn Jahren auf dem Seeweg über das Mittelmeer von Afrika nach Europa ums Leben gekommen. Bei einer Anhörung im Europäischen Parlament (EP) Anfang Juli erklärte eine Gruppe von Fachleuten verschiedener Organisationen, bis zu 120.000 Boat-People versuchten jedes Jahr, das Mittelmeer auf der Suche nach einem besseren Leben in den Industrienationen zu überqueren.

Allein im Juni 2007 seien in der Straße von Sizilien insgesamt 210 Menschen ertrunken oder als vermisst gemeldet worden, sagte Paolo Artini vom Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR). Artini wies im Innenausschuss des EP auf offene rechtliche Fragen hin. Diese bestünden etwa bei der Seenot-Rettung im Hinblick auf die Zuständigkeit der Anrainerstaaten. Ferner kritisierte er die mangelhafte Zusammenarbeit der EU-Staaten. Dies führe zu drastischen Fällen von unterlassener Hilfeleistung (vgl. MuB 5/07).

Der Vorsitzende des Innenausschusses des EP Jean-Marie Cavada (Liberale) rief die EU-Staaten auf, ihre internationalen Verpflichtungen zur Rettung Schiffbrüchiger zu erfüllen. Vertreter Zyperns, Spaniens und Griechenlands forderten ein „System der geteilten Verantwortung“. Weniger als 1 % der so genannten Boat-People, die nach Spanien kämen, beantragten Asyl, „die meisten kommen aus wirtschaftlichen Gründen“, sagte der spanische Diplomat Eugenio Burgos Nieto vor dem Ausschuss.

Menouar Alem von der marokkanischen EU-Vertretung in Brüssel betonte, aufgrund einer engeren Zusammenarbeit mit Spanien sei die Zahl illegaler Ausreisen von Marokko nach Europa im vergangenen Jahr um 60 % gesunken. Seit die Wege von Marokko nach Spanien strenger kontrolliert würden, wagten viele Migranten die gefährlichere Überfahrt von der afrikanischen Westküste auf die Kanarischen Inseln. Auch auf dem Mittelmeer verschieben sich die Fluchtwege. In diesem Jahr kamen UNHCR-Experte Artini zufolge bisher 5.200 Menschen illegal nach Italien, etwa 30 % weniger als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Mitte August erreichten weitere 300 Boat-People Italiens Küsten. Zugleich habe sich die Zahl der Ankömmlinge auf Malta mit rund 700 im Vergleich zu 2006 vervierfacht, so Artini. chw

Weitere Informationen:
www.unhcr.ch

Kurzmeldungen - Europa

Spanien: Nigerianer stirbt während Abschiebung
Der Nigerianer Osamuyia Aikpitanhi ist am 9. Juni während der Abschiebung aus Spanien in sein Herkunftsland ums Leben gekommen. Er starb den Ergebnissen einer ersten Obduktion zufolge an Herzkreislaufversagen auf dem Flug nach Lagos. Unklar ist nach wie vor die Ursache des Kollapses. Spanischen Behörden zufolge brachten vier Beamte den 23-Jährigen, der sich gewaltsam gegen seine Abschiebung wehrte, an Bord einer Linienmaschine von Madrid nach Lagos und fixierten ihn dort. Zahlreiche Passagiere äußerten, dass Aikpitanhi während des Fluges geknebelt wurde. Eine genauere Untersuchung soll nun klären, ob der Tod durch Ersticken verursacht wurde.

Frankreich: Auswahlkriterien für Einwanderer
Der Anfang Mai gewählte französische Präsident Nicolas Sarkozy (UMP) will Einwanderer künftig stärker nach wirtschaftlichen Kriterien auswählen (vgl. MuB 4/07). In dem Anfang Juli veröffentlichen Antrittsschreiben an Brice Hortefeux (UMP), Minister für Einwanderung, Integration, nationale Identität und Entwicklungszusammenarbeit, forderte Sarkozy, dass künftig die Hälfte aller Zuwanderer nach wirtschaftlichen Kriterien ausgewählt werden. Derzeit liegt diese Zahl bei unter 10 %. Dagegen soll der Familiennachzug deutlich begrenzt werden. Er macht bisher rund 70 % der jährlichen Zuwanderung nach Frankreich aus. Sarkozy ist seit langem für sein Konzept der „gewählten Zuwanderung“ bekannt (vgl. MuB 2/06, 4/06). Mit dem Schreiben wurden jetzt erstmals konkrete Zahlen fixiert. Hortefeux soll sich an der Auswahlpraxis Großbritanniens und Kanadas orientieren, die Einwanderer nach bestimmten Kriterien wie Bildung, Alter oder Sprachkenntnissen auswählen.
www.elysee.fr

OECD-Länder: Beschäftigung von Zuwanderern im Gesundheitswesen steigt

In den letzten fünf Jahren ist der Anteil von zugewandertem Pflegepersonal und Ärzten in den OECD-Staaten erheblich gestiegen. Um das Jahr 2000 waren 11 % aller beschäftigten Pflegekräfte und 18 % aller beschäftigten Ärzte im Ausland geboren. Zu diesem Ergebnis kommt der jährlich erscheinende Bericht der OECD „International Migration Outlook“ (sog. SOPEMI-Bericht) in seiner diesjährigen Ausgabe.

Die Ursachen dieser Entwicklung sieht der OECD-Bericht in der Beschäftigungsausweitung im Gesundheitsbereich in den 1990er Jahren bei anhaltender Begrenzung der Absolventenzahlen, der Lockerung der Zuzugsmöglichkeiten für hochqualifizierte Arbeitskräfte, dem leichteren Zugang zu Informationen, geringeren Reisekosten sowie der Verschlechterung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in einigen Herkunftsländern. Sowohl der erreichte Anteil zugewanderter Arbeitskräfte im Gesundheitswesen als auch der Trend der letzten Jahre sind in den einzelnen OECD-Ländern sehr unterschiedlich. In Australien, Kanada, Großbritannien und der Schweiz ist mehr als jede vierte Arbeitskraft im Gesundheitswesen (ohne Pflegekräfte) im Ausland geboren. In Neuseeland hat dieser Anteil inzwischen 39 % erreicht, bei Ärzten sogar 47 %. In einer zweiten Gruppe von Ländern liegt der Anteil von zugewanderten Arbeitskräften im Gesundheitswesen zwischen 10 % und 25 %, dazu gehören Belgien, Österreich, die Niederlande, Norwegen, Frankreich, Portugal, Schweden und die USA, in denen 47 % aller in der OECD beschäftigten und im Ausland geborenen Ärzte arbeiten. In Deutschland waren im Jahr 2000 10 % der Pflegekräfte und 11 % der Ärzte im Ausland geboren. Geringere Anteile zugewanderter Arbeitskräfte hatten in der OECD nur Dänemark, Ungarn, Griechenland, Spanien, die Türkei, Finnland, Polen und Mexiko.

Mehr als ein Viertel der Arbeitsmigration in diesem Bereich findet zwischen OECD-Staaten statt. Deutschland beschäftigt beispielsweise zugewanderte Arbeitskräfte aus den neuen EU-Mitgliedstaaten. Zugleich wandern aber auch deutsche Ärzte und Pflegekräfte in die Schweiz, nach Großbritannien, Spanien, Portugal, Kanada und die USA ab. Die USA sind weltweit das einzige Land, das Arbeitskräfte in diesen Berufen nur empfängt, nicht aber an andere Länder abgibt.

Die überwiegende Mehrheit der zugewanderten Arbeitskräfte im Gesundheitswesen der OECD-Länder kommt aus Nicht-OECD-Staaten, v. a. aus Indien und den Philippinen. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hatte in ihrem „World Health Report 2006“ dargestellt, dass es ein weltweites Defizit von Beschäftigten im Gesundheitswesen in Höhe von 4,3 Mio. Personen gibt. Die Abwanderung von Ärzten und Gesundheitspflegern aus Entwicklungsländern in die OECD wird in diesem Zusammenhang immer wieder auch als „Braindrain“ bezeichnet. Der OECD-Bericht zeigt aber auf, dass dies nur für einige Entwicklungsländer relevant ist. 55 % der in Tansania ausgebildeten Ärzte arbeiten im Ausland, für Sierra Leone sind es 58 % und für Jamaika und einige karibische Staaten mehr als 80 % der ausgebildeten Pflegekräfte. In anderen Herkunftsländern ist dieser Anteil deutlich geringer, so arbeiten nur 8 % der indischen oder pakistanischen Ärzte und 1 % der chinesischen Ärzte im Ausland. In fast 70 Ländern liegt der Anteil von Ärzten, die im Ausland arbeiten, unter 10 %. Der OECD-Bericht weist darauf hin, dass die Personalknappheit im Gesundheitswesen der meisten Entwicklungsländer nicht durch Abwanderung in OECD-Länder verursacht ist. Ungenügende Finanzierung und Ausbildung sind in den meisten Entwicklungsländern wichtigere Faktoren.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte im Jahr 2006 bereits eine Studie zur Arbeitsmarktbeteiligung von Ausländern im Gesundheitssektor Deutschlands veröffentlicht. Die damals verfügbaren Daten erlaubten nur die Erfassung von Zuwanderern ohne deutsche Staatsbürgerschaft und weichen daher numerisch von den Ergebnissen des OECD-Berichts ab. Mit der Verfügbarkeit des Mikrozensus 2005 (vgl. MuB 5/07) wird es bald möglich sein, die Beschäftigung von Zuwanderern im Gesundheitswesen Deutschlands ausführlicher zu untersuchen.
Prof. Ralf E. Ulrich, Direktor des Instituts für Bevölkerungs- und Gesundheitsforschung, Fakultät für Gesundheitswissenschaften, Universität Bielefeld

Weitere Informationen:
OECD (Hg.): International Migration Outlook. Annual Report. SOPEMI 2007. Informationen zum Download: www.oecd.org/document/25/0,3343,en_2649_201185_38797017_1_1_1_1,00.html
WHO (Hg.): The World Health Report 2006 - Working Together For Health. 2006, Download: www.who.int/whr/2006/en/index.html
Derst, Peter; Heß, Barbara; von Loeffelholz, Hans Dietrich: Arbeitsmarktbeteiligung von Ausländern im Gesundheitssektor in Deutschland. Working Paper 6/2006. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Nürnberg, 2006, Download: www.bamf.de/cln_011/nn_442522/SharedDocs/Anlagen/DE/Migration/Publikationen/Forschung/WorkingPapers/wp6-arbeitsmarktbeteiligung.html

Kurzmeldungen - Welt

USA: Einwanderungsgesetz gestoppt
Die seit Monaten diskutierte Reform des US-Einwanderungsrechts ist Ende Juni im Senat mit 53 zu 46 Stimmen gescheitert. Zur Verabschiedung des Gesetzes hätte es der Zustimmung von mindestens 60 Senatoren bedurft. US-Präsident George W. Bush ist es damit nicht gelungen, Kritiker in der eigenen Partei zu überzeugen. Umstritten war v. a. die vorgesehene Legalisierung des Aufenthalts der rund 12 Mio. undokumentierten Zuwanderer (vgl. MuB 5/07). Senatoren beider Parteien gehen nun davon aus, dass vor den Präsidentschaftswahlen im November 2008 keine umfassende Reform der Einwanderungsgesetze mehr zu Stande komme, das Thema sei im Wahlkampf „zu brisant“.
www.migrationinformation.org

Australien: Einbürgerungstest
Wer die australische Staatsbürgerschaft erlangen möchte, muss künftig durch einen Test seine Verbundenheit mit australischen Werten nachweisen. Zu dem Test gehören auch Fragen, die sich auf den „jüdisch-christlichen Hintergrund“ des Landes beziehen, wie das Zuwanderungsministerium Ende Juli bestätigte. Durchgesetzt wurden diese Punkte von christlichen Lobbygruppen. Der Fragebogen soll laut Medienberichten 20 Fragen umfassen. Drei Fragen seien Werten sowie der Religion gewidmet, die zum Bestehen des Tests alle richtig beantwortet werden müssen. Von den verbleibenden 17 Fragen müssen 60 % richtig beantwortet werden.
www.minister.immi.gov.au

Weltweit mehr Flüchtlinge
Zum ersten Mal seit fünf Jahren ist die Zahl der Flüchtlinge weltweit wieder gestiegen. Nach Angaben der Vereinten Nationen waren Ende 2006 fast 10 Mio. Menschen auf der Flucht, 14 % mehr als 2005. Dies ist die höchste Zahl seit 2002, wie aus dem Mitte Juni veröffentlichten Jahresbericht des UN-Flüchtlingshochkommissariats (UNHCR) hervorgeht. Der Anstieg sei in erster Linie auf die Situation im Irak zurückzuführen, hieß es (vgl. MuB 6/07, 4/07). Die größte Gruppe von Flüchtlingen stellen aber weiterhin die rund 2,1 Mio. Afghanen dar, die im Ausland leben. 686.000 Flüchtlinge stammen aus dem Sudan, 460.000 aus Somalia und je 400.000 aus dem Kongo und aus Burundi.
www.unhcr.de

Deutschland: Arbeitsmigration in der Diskussion
(nur online verfügbar)

In Deutschland wird erneut über den vereinfachten Zuzug von Fachkräften und Hochqualifizierten aus Nicht-EU-Ländern sowie von Arbeitnehmern aus den neuen osteuropäischen EU-Staaten diskutiert. Auslöser ist ein aktueller Bericht der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Demnach sollte Deutschland angesichts seiner schrumpfenden Erwerbsbevölkerung Arbeitsmigration erleichtern. Dass Deutschland von der Zuwanderung qualifizierter ausländischer Arbeitskräfte profitieren kann, zeigt auch eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Bis 2020 wird die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland um 6 % sinken, heißt es im Ende Juni in Paris vorgestellten „International Migration Outlook“ der OECD (vgl. MuB 6/07). Neben Japan und Italien ist Deutschland damit das einzige OECD-Land, in dem bereits jetzt der Anteil der Erwerbstätigen an der Bevölkerung abnimmt. Um diese rückläufige Zahl durch Migration auszugleichen, müsse die Zuwanderung in den Arbeitsmarkt bereits bis 2010 auf rund 150.000 Menschen pro Jahr steigen, so die OECD. Allerdings könne das Land die Lücke auf dem Arbeitsmarkt nicht allein auf diesem Weg schließen, sondern müsse die bereits hier lebenden Migranten besser integrieren und die Erwerbschancen für Frauen und ältere Menschen verbessern.

Angesichts dieser Ergebnisse hat Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) dafür geworben, den Zuzug von ausländischen Arbeitskräften zu erleichtern. Sie will die Mindesteinkommensgrenze für ausländische Arbeitnehmer auf 40.000 bis 60.000 Euro senken. Bisher erhalten nach dem Aufenthaltsgesetz und der Beschäftigungsverordnung Hochqualifizierte, wie etwa Wissenschaftler, Spezialisten oder leitende Angestellte, nur dann eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, wenn sie ein Jahreseinkommen erzielen, das mindestens dem Doppelten der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Sie liegt derzeit bei rund 85.000 Euro (vgl. MuB 4/07).

Unterstützung erhielt Schavan von Seiten der Industrie. Deren Verbände klagen über Fachkräftemangel insbesondere bei Ingenieuren. Der Chef der Bundesagentur für Arbeit Frank-Jürgen Weise forderte dagegen, Frauen gezielter zu fördern, statt Zuwanderung zu erleichtern. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf müsse verbessert werden, etwa indem Kommunen mehr Möglichkeiten für Kinderbetreuung schaffen.

SPD, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und FDP kritisierten Schavans Forderung nach vereinfachter Arbeitszuwanderung. SPD-Bildungspolitikerin Ulla Burchardt etwa sieht den Fachkräftemangel als ein hausgemachtes Problem der Wirtschaft. Unternehmen hätten „über Jahre und Jahrzehnte die Aus- und Weiterbildung stark vernachlässigt“. Die migrationspolitische Sprecherin der Fraktion „Die Linke“ Sevim Dagdelen sagte, Schavans Vorschläge zeigten erneut die einseitige Sichtweise auf Migrationspolitik als Auslese von Fachkräften und Hochqualifizierten. Kritik kommt auch aus den eigenen Reihen: CDU-Fraktionschef Volker Kauder sagte, die verstärkte Ausbildung junger Menschen müsse Vorrang vor neuer Zuwanderung haben.

Angesichts des diskutierten Fachkräftemangels in Deutschland schlug Gerd Andres (SPD), parlamentarischer Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, vor, den Arbeitsmarkt für Menschen aus osteuropäischen EU-Staaten früher zu öffnen als bisher geplant. Deutschland hatte mit dem EU-Beitritt Polens und anderer osteuropäischer Staaten im Jahr 2004 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus den neuen Beitrittsländern einzuschränken und den deutschen Arbeitsmarkt zunächst für zwei und im vergangenen Jahr für weitere drei Jahre zu sperren (vgl. MuB 3/04, 2/06). 2009 könnte die Bundesregierung die Beschränkungen um weitere zwei Jahre bis 2011 verlängern. Das Bundeskabinett wird sich mit Fragen zur Arbeitsmigration auf seiner Klausurtagung Ende August in Meseberg bei Berlin beschäftigen.

Bei der Bundesagentur für Arbeit, Regierungspolitikern und dem Verein Deutscher Ingenieure (VDI) stießen Überlegungen zur vorzeitigen Öffnung des deutschen Arbeitsmarkts für Osteuropäer auf Ablehnung. Vertreter von Wirtschaft und Wissenschaft begrüßten die Initiative. Die Angst vor Arbeitslosigkeit oder Lohn-Dumping am deutschen Arbeitsmarkt durch osteuropäische Konkurrenz sei unbegründet, sagte der Chef des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Klaus Zimmermann. Untersuchungen in Großbritannien, Irland und Schweden hätten gezeigt, dass die Arbeitnehmerfreizügigkeit eher positive als negative Effekte auf den Arbeitsmarkt gehabt habe.

Dass deutsche Firmen von Fachkräften aus dem Ausland profitieren können, zeigt auch eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Die von qualifizierten Ausländern ausgehenden Impulse für die Innovationsfähigkeit von Unternehmen und Regionen wiegen nach IAB-Erkenntnissen selbst Sprachprobleme auf. up

Weitere Informationen:
„International Migration Outlook“ der OECD: www.oecd.org/document/24/0,3343,de_34968570_34968795_38829656_1_1_1_1,00.html
Studie des IAB: „Zuzug Hochqualifizierter stärkt Innovationskraft der Regionen“: doku.iab.de/kurzber/2007/kb1207.pdf

Deutschland: Schlechte Aussichten für Migranten auf dem Arbeitsmarkt
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Eine aktuelle Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sieht Migranten auf dem deutschen Arbeitsmarkt deutlich benachteiligt. Das gelte auch für Hochqualifizierte und für die Kinder von Zuwanderern. Zu ähnlichen Ergebnissen kommt eine Umfrage des Zentrums für Türkeistudien für Nordrhein-Westfalen. Die Frage, wie Menschen mit Migrationshintergrund besser in Arbeit gebracht werden können, war Gegenstand einer Fachtagung der Bundesagentur für Arbeit Anfang Juli im baden-württembergischen Lauf.

Mit einem Anteil von 12 % lebten in Deutschland so viele Zuwanderer wie in keinem der 24 übrigen OECD-Länder, aber nur in wenigen Ländern seien Migranten ähnlich schlecht in den Arbeitsmarkt integriert wie hierzulande. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „Jobs for Immigrants - Labour Market Integration in Australia, Denmark, Germany and Sweden“ der OECD, die Mitte Juli in Berlin vorgestellt wurde. Demnach schnitten Migranten auch bei gleicher Bildung deutlich schlechter ab als die übrige Bevölkerung. So liege etwa die Beschäftigungsquote bei zugewanderten Hochschulabsolventen nur bei 68 % gegenüber 84 % bei in Deutschland geborenen Akademikern. Eine Ausnahme bestehe lediglich bei der Beschäftigungsquote von gering qualifizierten Zuwanderern. Hier liege die Beschäftigungsquote bei rund 45 % und damit sogar um fünf Prozentpunkte höher, weil viele Deutsche zum Beispiel im Reinigungsservice nicht arbeiten wollten.

Auch müssten Migranten mit einer geringeren Beschäftigungsstabilität leben als Deutsche. Sie würden von einem wirtschaftlichen Abschwung stärker getroffen, profitierten umgekehrt aber auch stärker von einem Aufschwung. Als Ursachen nennt die OECD Sprachbarrieren, fehlende Netzwerke und die im Verhältnis zur übrigen Bevölkerung schlechte Qualifikationsstruktur der Zuwanderer, aber auch Diskriminierung. Zwar habe es in den vergangenen Jahren erhebliche Verbesserungen im Bereich der Integrationspolitik gegeben, trotzdem müsse Deutschland diese Nachteile noch entschlossener ausgleichen. Zur Förderung der Integration in den Arbeitsmarkt empfiehlt die OECD u. a. die vereinfachte Anerkennung von im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen, einen früheren Besuch von Kindergärten sowie speziell auf Migranten zugeschnittene Praktikumsprogramme, um Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern herzustellen.

Auch nach einer Umfrage des Zentrums für Türkeistudien im Auftrag des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration haben die in NRW lebenden 937.000 Bürger türkischer Abstammung „nach wie vor ausgeprägte Defizite bei der wirtschaftlichen Teilhabe“. Dies zeige sich u. a. an dem nur langsam steigenden Schul- und Ausbildungsniveau und an dem insgesamt rückläufigen Haushaltseinkommen türkischer Familien. Auch sei die Zahl der in einem Vollzeitjob beschäftigten Migranten mit türkischem Hintergrund von 41 % im Jahr 2005 auf 36 % gesunken.

Mit der „Qualifizierung und Integration von Menschen mit Migrationshintergrund“ beschäftigte sich auch eine Fachtagung der Bundesagentur für Arbeit (BA) Anfang Juli. Angaben des Bundesagentur zufolge war 2005 die Arbeitslosenquote von Ausländern mit 20 % fast doppelt so hoch wie die der Deutschen (11 %). Dies sei u. a. auf strukturelle Ursachen zurückzuführen. So hatten 2005 76 % der arbeitslosen Ausländer und 62 % der Spätaussiedler keine abgeschlossene Berufsausbildung im Vergleich zu nur 33 % bei anderen Arbeitslosen.

Ein weiteres Problem scheint die deutlich gesunkene Ausbildungsquote zu sein: Nach Angaben der BA ist die Ausbildungsquote ausländischer Jugendlicher gemessen an der Ausbildungsbeteiligung von 1994 in zehn Jahren um gut 26 % zurückgegangen (bei deutschen Jugendlichen um 12 %). Nur knapp 25 % aller Jugendlichen mit einem ausländischen Pass, aber rund 59 % aller deutschen Jugendlichen befinden sich in einer dualen Ausbildung. Als Grund nannte die BA die Qualifikationsdefizite von Jugendlichen mit Migrationshintergrund, die diese aus den allgemein bildenden Schulen mitbrächten. up

Weitere Informationen:
Studie der OECD: “Jobs for Immigrants: Labour market integration in Australia, Denmark, Germany and Sweden”: www.oecd.org/document/1/0,3343,de_34968570_34968795_38938241_1_1_1_1,00.html
Umfrage „Die Integration türkischstämmiger Migrantinnen und Migranten in Nordrhein-Westfalen“: www.mgffi.nrw.de/pdf/integration/NRW-Bericht_2006.pdf

Irak: Humanitäre Krise
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Die Zahl der irakischen Flüchtlinge im In- und Ausland ist nach neuesten Schätzungen des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) auf 4,2 Mio. angestiegen. In dem Ende Juli veröffentlichten Bericht „Rising to the Humanitarian Challenge in Iraq“ warnen die Hilfsorganisation Oxfam und das Netzwerk Koordinationskomitee Irak (NCCI) vor drohenden Hungersnöten und Seuchen. Insbesondere die irakische Regierung wird kritisiert.

Die täglichen Anschläge und die religiös motivierte Gewalt im Irak verdeckten die humanitäre Krise, die sich seit dem Einmarsch der US-geführten Truppen 2003 verschärft habe, so der Bericht der Hilfsorganisation Oxfam und des Koordinationskomitees NCCI, einem Netzwerk von im Irak tätigen Hilfsorganisationen. Im Jahr 2006 seien mehr als 600.000 Menschen im Irak ums Leben gekommen, davon rund 34.000 Menschen bei Attentaten und Angriffen.

Dem Bericht zufolge sterben die meisten Menschen aufgrund der schlechten Lebensumstände im Land: 70 % der rund 26,5 Mio. Iraker sind von der Wasserversorgung abgeschnitten, vor 2003 waren es 50 %. Nur jeder Fünfte hat Zugang zu sanitären Einrichtungen. 8 Mio. Iraker benötigen dringend Wasser, Hygieneartikel, Nahrungsmittel und eine Unterkunft. Rund 4 Mio. Menschen (etwa 15 % der Bevölkerung) können es sich nicht leisten, regelmäßig zu essen. Rund ein Drittel der Kinder ist unterernährt.

Die irakische Bevölkerung ist auf auswärtige Hilfe angewiesen, doch nur 60 % haben Zugang zu den Hilfsrationen, die im Lande verteilt werden. Im Jahr 2004 waren es noch 94 %. Gründe dafür sind hauptsächlich Transport- und Registrierungsprobleme.

Auch durch die Abwanderung von Fachkräften verschärft sich die Versorgungsnot im Land. Tausende Menschen, medizinisches Personal, Lehrer und Ingenieure haben das Land wegen der unsicheren Lage verlassen. Im Jahr 2006 seien schätzungsweise 40 % aller Führungskräfte aus dem Irak geflohen, heißt es in dem Bericht.

„Die irakische Regierung, die UN und die internationale Gemeinschaft könnten trotz der schrecklichen Gewalt mehr für die Bedürfnisse der Menschen tun“, sagte Jeremy Hobbs, Direktor von Oxfam International. Es sei u. a. sicherzustellen, dass die Spenden richtig eingesetzt würden. Viele Hilfsorganisationen arbeiten jedoch aus Gründen der eigenen Sicherheit und Unabhängigkeit nicht mit Regierungen zusammen, die Truppen im Irak stationiert haben. Daher sind insbesondere Länder ohne Truppen wie Belgien, Deutschland oder Kanada aufgefordert, höhere Summen zur Verfügung zu stellen.

Vor allem müsse ein Weg gefunden werden, Flüchtlinge einfacher mit Hilfsgütern zu versorgen. Die irakischen Behörden müssten schneller und effektiver auf die Probleme reagieren, so Oxfam und NCCI.

Wie auf die massenhafte Flucht der Iraker insbesondere in den Hauptaufnahmeländern Syrien und Jordanien reagiert werden könnte, war Gegenstand einer internationalen Konferenz über Hilfsprogramme für die Flüchtlinge aus dem Irak. Die Türkei, Iran, Russland und Japan sowie Großbritannien, die EU und die Vereinten Nationen nahmen als Beobachter an dem Treffen in Jordaniens Hauptstadt Amman Ende Juni teil. Der Abschlusserklärung zufolge soll das Flüchtlingsproblem dadurch gelöst werden, dass die Menschen perspektivisch in ihre Heimat zurückkehren können. Es falle in die „Zuständigkeit der irakischen Regierung“, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, erklärte der syrische Delegationsleiter Milad Attijeh. Auch die USA müssten dafür die „Verantwortung übernehmen“. Die Aufnahmeländer, von denen die meisten inzwischen strenge Einreisebestimmungen für irakische Flüchtlinge erlassen haben, seien berechtigt, selbst über „Einreise und Aufenthalt der Iraker zu entscheiden, entsprechend ihrer Gesetze und Einschätzung“, so Attijeh weiter.

Das UN-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) hat unterdessen erneut seinen Haushaltsentwurf für irakische Flüchtlinge erweitert. So stehen für die humanitären Maßnahmen in diesem Jahr rund 123 Mio. US-Dollar zur Verfügung, mehr als das Doppelte im Vergleich zum Vorjahr. Die Summe beinhaltet 60 Mio. US-Dollar, die bereits im Januar 2007 durch Zuwendungen eingegangen sind. Bis jetzt hat das UNHCR 67 Mio. US-Dollar für seine Irak-Projekte benötigt. Weitere 10 Mio. sind bereits verplant. Die irakische Regierung wurde aufgefordert, die bereits im April versprochene Summe von 25 Mio. US-Dollar auszuzahlen (vgl. MuB 4/07). up

Weitere Informationen:
http://www.unhcr.de/aktuell/einzelansicht/article/5/irak-zahl-der-vertriebenen-waechst-auf-42-millionen.html
http://www.oxfam.de
http://www.ncciraq.org

Rezension: Monika Eigmüller: Grenzsicherheitspolitik
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Ein äußerst lesenswertes Buch präsentiert Monika Eigmüller (Universität Leipzig) unter dem Titel „Grenzpolitik – Funktion und Wirkung der europäischen Außengrenze“. In drei Teilen geht sie Fragen zur soziologischen Theorie der Grenze, zur politischen und juristischen Etablierung der EU-Außengrenze und schließlich zur Grenzpraxis und politik am Beispiel von Spanien nach.

Eigmüller stellt eingangs fest, dass sich die Grenzrealitäten verändert haben und somit grenztheoretische Überlegungen neu formuliert werden müssen. Während in der Zeit des Nationalstaats die Wirkung der Identitätsbildung nach innen im Vordergrund der Grenzfunktion stand, wirke die Grenze heute vorwiegend strukturierend nach außen. Die europäische Außengrenze sei eine Grenze in einer „entgrenzten Welt, in der die Nationalstaaten an Bedeutung verlieren“. Sie werde erst sichtbar, indem sie „Angriffe“ und „Grenzverletzungen“ von außen abwehrt.

Im zweiten Teil des Buches geht Eigmüller der politischen und juristischen Etablierung der Institution EU-Außengrenze nach. Im Mittelpunkt steht dabei die Grenzsicherung, d. h. die Verhinderung ungewollter Zuwanderung. Dabei stünden immer noch nationalstaatliche Interessen im Vordergrund, wie die Autorin anhand der Entwicklung der EU-Grenzpolitik durch die Gründung des „Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ nachweist. Diese Entwicklung zeichnet sie detailliert nach – durch die Analyse der verschiedenen Mitteilungen und Arbeitsdokumente sowie der verbindlichen Rechtsakte, Entscheidungen und Beschlüsse der EU. Dabei kommt sie zu dem Schluss, dass das Hauptinteresse der EU-Mitgliedstaaten neben der Verbesserung des Schutzes der Außengrenzen „in einer verbesserten Kooperation und Koordination der Grenzsicherung der einzelnen Mitgliedstaaten“ lag.

Intern ist die EU-Grenzpolitik im Wesentlichen von der Abschottung nach außen geprägt. Nach außen hin betreibt die EU eine Politik der Kooperation, wenn zugleich Rückübernahmeabkommen geschlossen werden können. Eigmüller kritisiert, dass die verschiedenen Maßnahmen der EU-Grenzsicherungspolitik einseitig auf die Push-Faktoren in den Herkunftsstaaten zielen würden, jedoch kaum auf die Pull-Faktoren in den EU-Mitgliedstaaten eingingen, wie z. B. die Nachfrage des europäischen Arbeitsmarktes nach billigen Arbeitskräften.

Im dritten Teil widmet sich die Autorin der „Praxis der Grenze“, in diesem Fall der spanischen Grenze. Sie untersucht deren Einfluss auf die spanische Gesellschaft und auf einzelne soziale Netze, insbesondere auf dem Arbeitsmarkt. Eigmüller zeigt, wie die Sicherung der spanischen Grenze tatsächlich erfolgt und belegt, dass die restriktive spanische Grenzpolitik weit über die europäischen Rechtsnormen hinausgeht. Im Anschluss daran schildert sie das bisherige Migrationsgeschehen in Spanien und geht auf die Wechselwirkung von Migration und Arbeitsmarkt ein. Schließlich untersucht die Autorin Zusammenhänge von illegaler Zuwanderung und Schwarzarbeit. Hier stellt sie die These auf, dass der Zustand der massenhaften illegalen Beschäftigung politisch zumindest toleriert wird, da er das Wachstum der spanischen Wirtschaft entscheidend beeinflusst.

Monika Eigmüller gelingt mit diesem Buch eine fundierte Untersuchung der europäischen Außengrenze, die mit der Fokussierung auf Spanien sinnvoll und gewinnbringend dargestellt wird. Besonders interessant sind die Aussagen und Stellungnahmen spanischer und europäischer „Offizieller“ zu einzelnen Fragestellungen. Ein sehr lesenswertes Buch für jeden, der sich für Migration und Grenzpolitik, insbesondere für Arbeitsmigration interessiert. th

Eigmüller, Monika: Grenzsicherungspolitik. Funktion und Wirkung der europäischen Außengrenze. 2007, Wiesbaden, ISBN: 978-3-531-15331-5, 29,90 Euro, Bestellung: www.vs-verlag.de

Veranstaltungen / Literatur

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Fachtagung
Einwanderung verändert die Gesellschaft. Neue Aufgaben für die Politikdidaktik.
Veranstalter: Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) in Kooperation mit dem Center for Civic Education, Calabasas, CA (USA) und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
Datum / Ort: 14.-19. September 2007, Johanniter-Akademie, Weißenburgstr. 48, 48151 Münster
Weitere Informationen / Anmeldung: Heidi Kaudelka, Bundeszentrale für politische Bildung, Adenauerallee 86, 53113 Bonn, E-Mail: kaudelka@bpb.de, Tel: + 49 (0) 1888-515 578, Fax: -113, www.bpb.de/veranstaltungen/AJZQU4,0,0,Einwanderung_ver%E4ndert_die_Gesellschaft.html

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Ausschreibung
Ideenwettbewerb der Bundeszentrale für politische Bildung
Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) ruft Vereine, Initiativen und Organisationen dazu auf, kreative Projektideen zur Förderung politischer Jugendbeteiligung einzureichen. Es werden Projekte gesucht, die jungen Migrantinnen und Migranten modellhaft Beteiligungsmöglichkeiten aufzeigen, ihre Eigeninitiative fördern und verschiedene Formen des Interessenausgleichs in einer demokratischen Gesellschaft konkret erlebbar machen.
Bewerbungsformular (zum Download): www.bpb.de/ideenwettbewerb, per E-Mail an ideenwettbewerb@bpb.de
Einsendeschluss: 1.10.2007
Gefördert werden vor allem solche Projekte, die in möglichst innovativer und kreativer Weise Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund bis 25 Jahren Partizipations- und Gestaltungsmöglichkeiten im sozialen Nahraum eröffnen.
Der Ideenwettbewerb 2008 ist Teil des „Aktionsprogramms für mehr Jugendbeteiligung“ und ist eine Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der Bundeszentrale für politische Bildung und des Deutschen Bundesjugendrings.

Ein Leadership-Programm für junge Führungskräfte aus Migrantenorganisationen
Veranstalter: Bertelsmann Stiftung
Datum/Ort: vier Wochenenden zwischen November 2007 und Juni 2008, Berlin
Weitere Informationen: www.bertelsmann-stiftung.de/leadership-mo
Inhalt: Bei dem Leadership-Programm handelt es sich um ein Qualifizierungs- und Vernetzungsprogramm für junge Verantwortungsträger aus Zuwanderervereinigungen, die sich bundes- oder landesweit für Integration engagieren. Das Programm zielt auf die Stärkung ihrer individuellen Handlungskompetenzen. Zugleich will es die Migrantenorganisationen in ihrer Arbeit unterstützen und sie über ihre jungen Führungskräfte in ein Netzwerk zur Verbesserung der Integrationsbemühungen einbinden.
Kosten: Alle anfallenden Reise-, Übernachtungs- und Seminarkosten übernimmt die Bertelsmann Stiftung.
Bewerbungsfrist: Die Bewerbungsfrist endet am 30. September 2007.
Ansprechpartner: Kristina Neumann, Tel.: +49-(0)-5241-8181428, kristina.neumann@bertelsmann.de

Publikationen
Weltbank/The International Bank for Reconstruction and Development (Hg.): Weltentwicklungsbericht 2007: Entwicklung und die nächste Generation. 2007, Düsseldorf/Bonn, EAN 978-3-89331-769-1, Sonderausgabe für die Bundeszentrale für politische Bildung, gegen Bereitstellungspauschale unter www.bpb.de/publikationen/GP72TH,0,Weltentwicklungsbericht_2007.html

Theda Borde, Matthias David (Hg.): Migration und psychische Gesundheit. Belastungen und Potentiale. 2007, Frankfurt, ISBN 978-3-938304-44-0, 25,90 Euro, Bestellung: www.mabuse-verlag.de

Monika Eigmüller: Grenzsicherungspolitik. Funktion und Wirkung der europäischen Außengrenze. 2007, Wiesbaden, ISBN 978-3-531-15331-5, 29,90 Euro, Bestellung: www.vs-verlag.de (Rezension siehe MuB 6/07)

Rainer Münz, Albert F. Reiterer: Wie schnell wächst die Zahl der Menschen? Weltbevölkerung und weltweite Migration. 2007, Frankfurt, ISBN 978-3-596-17271-9, 9,95 Euro, Bestellung: www.fischerverlage.de

Organisation for Economic Co-Operation and Development (Hg.): International Migration Outlook. Annual Report. 2007, Paris, ISBN 978-92-64-03285-9, 75 Euro, Bestellung: www.oecdbook shop.org (Read-only-Version: 213.253.134.43/oecd/pdfs/browseit/8107121E.pdf)

UNFPA: Weltbevölkerungsbericht 2007. Urbanisierung als Chance. Das Potenzial wachsender Städte nutzen. 2007, Bestellung/Download: www.unfpa.org oder www.weltbevoelkerung.de

Bundeszentrale für politische Bildung Netzwerk Migration in Europa Migration Research Group des Hamburgischen WeltWirtschaftsInstituts Netzwerk-Migration, bpb, HWWI

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