Newsletter „Migration und Bevölkerung“
Ausgabe 07/07 (Oktober 2007) www.migration-info.de
Deutschland: Bundesregierung erleichtert Zuzug von Ingenieuren aus Osteuropa

Auf ihrer Klausurtagung Ende August hat die Bundesregierung eine Erleichterung des Zuzugs von Ingenieuren aus den osteuropäischen EU-Beitrittsländern beschlossen. Auch für ausländische Absolventen deutscher Hochschulen soll es künftig leichter sein, in Deutschland zu arbeiten. Bis Herbst 2008 soll eine Arbeitsgruppe zudem Vorschläge für die langfristige Gestaltung der deutschen Zuwanderungspolitik erarbeiten.

Zuzug von Ingenieuren: Nach monatelanger Diskussion über den Mangel an Fachkräften in einigen Branchen (vgl. MuB 4/07, 6/07) beschloss die Bundesregierung auf ihrer Klausurtagung am 23./24. August im brandenburgischen Schloss Meseberg, den Zuzug von Elektro- und Maschinenbauingenieuren aus den zwölf neuen EU-Staaten ab 1. November 2007 zu erleichtern. Bisher war der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Osteuropäer weitgehend versperrt (vgl. MuB 3/04, 2/06). Auf der abschließenden Pressekonferenz betonten Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Vizekanzler Franz Müntefering (SPD), dass angesichts der hohen Arbeitslosenquote zunächst das inländische Arbeitskräftepotenzial ausgeschöpft werden soll, z. B. durch die Weiterbildung von Arbeitslosen. Die Zuwanderung ausländischer Ingenieure sei aber dennoch notwendig. Konkret soll der Zuzug dadurch erleichtert werden, dass auf die so genannte individuelle Vorrangprüfung verzichtet wird. Bisher mussten potenzielle Arbeitgeber vor der Einstellung nachweisen, dass keine gleich qualifizierte Arbeitskraft aus Deutschland bzw. aus den alten EU-Ländern zur Verfügung steht.

Ausländische Absolventen: Als zweite konkrete Sofortmaßnahme zur Beseitigung des Fachkräftemangels soll es ausländischen Absolventen deutscher Hochschulen erleichtert werden, eine Stelle in der Bundesrepublik anzunehmen. Auch hier entfällt die Vorrangprüfung. Allerdings sollen sie nur drei Jahre in Deutschland arbeiten dürfen und anschließend „zur Entwicklung in ihren Ländern beitragen“, so Müntefering. Der Vizekanzler und Arbeitsminister betonte auch, dass Deutschland keine Zuwanderung von Geringqualifizierten brauche.

Mindestverdienstgrenze: Nicht einigen konnte sich die Bundesregierung auf eine Senkung der Mindestverdienstgrenze für hochqualifizierte Zuwanderer, die der zentrale Streitpunkt in der Diskussion um den Fachkräftemangel war. Nach derzeitiger Rechtslage erhalten Hochqualifizierte nur dann eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, wenn sie ein Jahreseinkommen von mindestens 85.000 Euro erzielen. Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) hatte vorgeschlagen, diese Grenze auf 60.000 Euro zu senken. Die SPD möchte dagegen lieber deutsche Arbeitslose für die offenen Stellen qualifizieren. Die Frage der Mindestverdienstgrenze soll nun in den kommenden Monaten als Teil eines Gesamtkonzepts zur Neugestaltung der Einwanderung von Arbeitskräften behandelt werden (vgl. MuB 6/07).

Neues Konzept: Merkel und Müntefering betonten in diesem Zusammenhang, dass mittel- und langfristig eine „arbeitsmarktadäquate Steuerung der Zuwanderung“ angesichts der alternden Gesellschaft „notwendig und erwünscht“ sei. Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung der Bundesministerien für Arbeit und Bildung soll bis spätestens Herbst 2008 konkrete Vorschläge erarbeiten. Sie soll auch Erfahrungen anderer Länder berücksichtigen. Die Möglichkeit eines Punktesystems, bei dem Einwanderer für bestimmte Merkmale wie Qualifikation, Alter oder Sprachkenntnisse Punkte erhalten, soll geprüft werden. Die SPD befürwortet diesen Vorschlag, der bereits in dem 2001 vorgelegten Bericht der Unabhängigen Kommission Zuwanderung (Süssmuth-Kommission) enthalten war (vgl. MuB 4/01). Die Unionsparteien hatten die Einführung eines Punktesystems bei den Verhandlungen um das Zuwanderungsgesetz mit ihrer Mehrheit im Bundesrat verhindert (vgl. MuB 5/04).

Reaktionen: Aus Sicht der Grünen gehen die Beschlüsse nicht weit genug. Die Bundesvorsitzende Claudia Roth bezeichnete die Maßnahmen zwar als „kleinen Fortschritt“. Gleichzeitig forderte sie „eine transparente und moderne Einwanderungspolitik“, zu der auch ein Punktesystem gehöre. Weiter sagte sie, dass man nicht „in die alte Gastarbeiterlogik verfallen“ dürfe. Den Familienangehörigen der einreisenden Ingenieure solle ebenfalls sofortiger Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt werden, da das Angebot ansonsten unattraktiv sei. Der migrationspolitische Sprecher der Grünenfraktion Josef Winkler übte zudem Kritik an der Befristung des Aufenthaltsrechts für ausländische Absolventen deutscher Hochschulen.

Auch die migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion Sevim Dagdelen kritisierte die Beschlüsse. Diese würden „die Unternehmen von ihren Aus- und Weiterbildungspflichten“ befreien.

Der Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für Ausländerrecht Hartfrid Wolff begrüßte die Beschlüsse der Bundesregierung „als Schritt in die richtige Richtung“. Allerdings gingen sie nicht weit genug. Die FDP fordert u. a. die sofortige Öffnung des Arbeitsmarktes für Arbeitnehmer aus den östlichen EU-Staaten sowie die Senkung bürokratischer Hürden für Unternehmen, die ausländische Arbeitskräfte einstellen wollen.

Spitzenverbände der Wirtschaft forderten ebenfalls eine weitere Liberalisierung der Zuwanderungspolitik: „Dazu gehören die erleichterte Steuerung von Zuwanderung durch ein Punktesystem und die Senkung der Mindestverdienste beim Zuzug ausländischer Fachkräfte“, sagte die Hauptgeschäftsführerin des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall Heike Maria Kunstmann.

Der Chef der Bundesagentur für Arbeit Frank-Jürgen Weise äußerte hingegen Zweifel, ob Deutschland als Zielland für die osteuropäischen Ingenieure überhaupt interessant sei, da diese Staaten selbst im Aufschwung seien. Auch hätten andere Länder wie Großbritannien nach der Osterweiterung keine Barrieren errichtet. Gleichzeitig empfahl Weise der Bundesregierung, trotz des aktuellen Fachkräftemangels nicht zu viele Leute ins Land zu holen. me

Weitere Informationen:
www.bundesregierung.de

Deutschland: Schwimmunterricht wird von Muslimen nicht boykottiert

Muslimische Mädchen und deren Familien boykottieren den Schwimmunterricht in der Schule nur selten. Dies geht aus den Ergebnissen einer Anfrage des Interkulturellen Rates bei den Kultusministerien der Länder Ende August hervor. In den meisten Konfliktfällen würden Lösungen gefunden, so der Rat.

Die Umfrage des Interkulturellen Rates bei den Kultusministerien ergab, dass sich muslimische Mädchen nur in Einzelfällen vom Schwimmunterricht befreien lassen. Das Clearing-Projekt des Rates unter dem Namen „Zusammenleben mit Muslimen“ hatte auf seine Anfrage zur Ablehnung des Schwimmunterrichts aus religiösen Gründen von allen Bundesländern bis auf Hamburg und Bremen eine Antwort erhalten.

So sei in allen Bundesländern eine Befreiung vom Schwimmunterricht aus religiösen Gründen nur dann möglich, wenn kein nach Geschlechtern getrennter Schwimmunterricht angeboten wird (vgl. MuB 6/05).

Diese Praxis stützt sich auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom Mai 2005 (Az. 18 K 74/05). Das Gericht war zu dem Schluss gelangt, dass gemeinsames Schwimmen mit der Schulklasse nicht notwendigerweise einen religiösen Gewissenskonflikt auslöse, und hatte den staatlichen Erziehungs- und Bildungsauftrag gegenüber dem elterlichen Erziehungsrecht gestärkt.

Bei koedukativem, also gemeinsamem Schwimmunterricht von Mädchen und Jungen können Mädchen ab dem 13. Lebensjahr davon befreit werden. Grundlage hierfür ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1993 (Az. 6 C 8.91). Das Urteil legte damals fest: Zwar darf eine Muslimin ab der Pubertät nicht zum koedukativen Schwimmunterricht gezwungen werden, aber sie muss einen schweren Glaubenskonflikt darlegen. In keinem Bundesland darf die Befreiung zu einer Abwertung der Sportnote führen.

In Niedersachsen und Bayern sind Schulen angehalten, nach Kompromissen zu suchen, also etwa Kleidung zu erlauben, die den Körper stärker bedeckt. In Berlin gibt es grundsätzlich keine Befreiung vom Schwimmunterricht aus religiösen Gründen. Die insgesamt 19 Anträge auf Befreiung zwischen Oktober 2005 und Juli 2007 wurden alle abgelehnt. Die anderen Bundesländer haben keine Zahlen erhoben, sprechen aber einheitlich von Einzelfällen.

Die islamkritische Soziologin Necla Kelek hatte dagegen von „erheblichen Verweigerungsquoten“ im Schwimm- und Sportunterricht gesprochen. Diesem Umstand, so Kelek in einer 2006 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) herausgegebenen Studie, leisteten Schulbehörden Vorschub, indem sie den orthodoxen Familien entgegenkämen. Auch Berlins früherer Bildungssenator Klaus Böger (SPD) hatte in Interviews von einem „drängenden Problem“ gesprochen, mit dem er die Forderung verband, dass Integration keine Einbahnstraße sein dürfe.

Die Erhebung des Interkulturellen Rates belegt eher das Gegenteil. „Unsere Umfrage zeigt, dass es falsch ist, dass die Nichtteilnahme von Musliminnen am Schwimmunterricht zugenommen hat“, sagte Projektleiter Torsten Jäger. Vielmehr bemühten sich die Schulen mit Erfolg um Formen des Schwimmunterrichts, die einen Ausgleich zwischen dem staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag einerseits und der Religionsfreiheit andererseits zuließen. Zudem seien vor Ort viele Lösungen im Einvernehmen mit den Eltern muslimischer Schülerinnen getroffen worden. „Die Schulpraxis ist in der Frage der Teilnahme muslimischer Schülerinnen am Schwimmunterricht sehr viel weiter und erfolgreicher, als es die öffentliche Debatte vermuten lässt“, sagte Jäger.

Der Interkulturelle Rat wurde am 30. August 1994 gegründet. In dem Zusammenschluss arbeiten Menschen unterschiedlicher Herkunft und Nationalität sowie aus verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen wie Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden, Religionsgemeinschaften, Migranten- und Menschenrechtsorganisationen, Kommunen und Behörden, Medien und Wissenschaft zusammen. Er will nach eigenen Angaben den interkulturellen und interreligiösen Dialog zwischen Deutschen und Menschen nichtdeutscher Herkunft fördern. chw

Weitere Informationen:
www.interkultureller-rat.de/Presse/Presse_2007/Presse_08_31.shtml

Kurzmeldungen – Deutschland

Aufenthaltsrecht von Türken gestärkt
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat mit seinem Urteil vom 9. August das Aufenthaltsrecht von Türken gestärkt, die in Deutschland geboren wurden (Az. 1 C 47.06). Das BVerwG annullierte die vom Regierungspräsidium Karlsruhe verfügte Ausweisung eines Türken. Das Gericht befand, dass das Aufenthaltsrecht des 32-Jährigen trotz Verurteilung zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren nicht erloschen sei. Zur Begründung verwiesen die Richter auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über den besonderen Schutz türkischer Staatsangehöriger durch das EU-Türkei-Assoziationsabkommen (vgl. MuB 2/06). Halten sich die Eltern rechtmäßig in Deutschland auf, genießen auch die Kinder wegen des Verfassungsrangs der Familie ein Aufenthaltsrecht. In der vorherigen Instanz hatte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim entschieden, dass dieses Recht verloren gehe, wenn das Kind einer eigenen Erwerbstätigkeit nachgehe und somit ein unabhängiges Aufenthaltsrecht erwirbt (Az.: 11 S 1504/05). Dem widersprach das BVerwG. Eine Ausweisung von Türken sei nur zum Schutz der öffentlichen Ordnung möglich oder wenn die entsprechende Person Deutschland für einen nicht unbeträchtlichen Zeitraum verlässt.
www.bverwg.de

Zuwanderungsgesetz in Kraft getreten
Die umstrittene Reform des Zuwanderungsgesetzes ist am 28. August 2007 in Kraft getreten. Damit wurden elf EU-Richtlinien zum Aufenthalts- und Asylrecht umgesetzt, darunter Regelungen zur Familienzusammenführung, zum Daueraufenthalt und zur Aufnahme von Asylbewerbern (vgl. MuB 6/07).
www.bmi.bund.de

Neuauflage im „Ehrenmordprozess”
Der so genannte „Ehrenmordprozess“ im Fall Hatun Sürücü wird neu aufgerollt. Am 28. August hob der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig die Freisprüche der beiden älteren Brüder der Ermordeten auf (Az. 5 StR 31/07). Die Leipziger Richter bewerteten die Beweiswürdigung des Berliner Landgerichts als lückenhaft (Az. 1 Kap Js 285/05 und 518-39/05). Letzteres hatte in seinem Urteil vom April 2006 den geständigen jüngsten Bruder für den Mord an seiner Schwester zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt (vgl. MuB 4/06, 9/05, 3/05). Für eine Tatbeteiligung der beiden älteren Brüder konnte das Landgericht keine ausreichenden Beweise feststellen. Der BGH ist der Ansicht, dass nicht allen Indizien ausreichend nachgegangen wurde, und verwies das Verfahren zurück an das Berliner Gericht. Unklar ist, wann es beginnen kann, da sich die beiden Brüder derzeit in der Türkei aufhalten.
www.bundesgerichtshof.de

Integrationskampagne „Vielfalt als Chance“
Die Bundesbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration Maria Böhmer (CDU) hat Ende August die Kampagne „Vielfalt als Chance“ ins Leben gerufen. Ziel ist es, in Unternehmen, in der Verwaltung und in anderen Organisationen das Bewusstsein dafür zu schaffen, dass ethnische und kulturelle Vielfalt eine wichtige Ressource für Wirtschaft und Gesellschaft ist. Mit einer Vielzahl von Veranstaltungen wie Wettbewerben, Workshops und Konferenzen werden bis Ende 2008 Unternehmen und Institutionen darüber informiert, wie sie erfolgreich das Potenzial von Migranten als Mitarbeiter oder Mitglieder nutzen können. Gleichzeitig können sie ihre Konzepte und Erfolge mittels der Kampagne der Öffentlichkeit präsentieren. Die Kampagne wird aus Mitteln der Europäischen Union finanziert.
www.vielfalt-als-chance.de

UNHCR kritisiert Einschränkungen bei Wohnortwahl
Die Wohnortwahl sollte keinen Einschränkungen unterliegen. Zu diesem Schluss kommt das UN-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) in einer Stellungnahme vom Juli. Das UNHCR kritisiert, dass Flüchtlinge und Geduldete, die Sozialleistungen beziehen, in vielen Bundesländern ihren Wohnort nicht frei wählen können. Durch diese Praxis soll eine „unkontrollierte Binnenwanderung“ von auf öffentliche Leistungen angewiesenen ausländischen Staatsbürgern verhindert werden. Allerdings, so die Flüchtlingshilfsorganisation, verstießen entsprechende Auflagen gegen die Genfer Flüchtlingskonvention sowie andere Menschenrechtsverträge wie die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und gegen EU-Recht.
www.unhcr.de

Ausbildungsförderung von Flüchtlingen
Auszubildenden mit Flüchtlingsstatus muss kein Arbeitslosengeld gezahlt werden. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel bestätigte am 6. September ein entsprechendes Urteil des Landessozialgerichts Berlin, nach dem einer Auszubildenden mit Flüchtlingsstatus kein Arbeitslosengeld gezahlt werden muss, auch wenn sie keine Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhält (Az. B 14/7b AS 28/06 R). Die 20-jährige Klägerin war 2001 allein aus Sierra Leone nach Deutschland geflohen. Ihre Eltern sind im Bürgerkrieg verschollen. Nach Beginn ihrer Berufsausbildung stellte das zuständige Jobcenter Berlin-Mitte sämtliche Unterstützungsleistungen ein, da Arbeitslosengeld nicht erhalte, wessen Ausbildung BAföG- förderungsfähig sei. Der Antrag auf BAföG-Leistungen wurde jedoch abgelehnt, weil ausländische Auszubildende und Studierende nur dann BAföG erhalten, wenn ihre Eltern mindestens drei Jahre in Deutschland gearbeitet haben. Flüchtlingsorganisationen fordern eine Änderung der Gesetzeslage.
www.bsg.bund.de
www.fluechtlingsrat-berlin.de

Muslimisches Brautgeld einklagbar
Eine Frau kann ihr nach iranischem Recht vereinbartes Brautgeld vor einem deutschen Gericht einklagen. Dies geht aus einer Entscheidung hervor, die das Oberlandesgericht Zweibrücken (Az. 5 UF 74/05) Anfang August traf. In dem konkreten Fall muss ein Mann seiner geschiedenen Ehefrau ein Brautgeld im Wert von rund 60.000 Euro zahlen, auf die sich das Paar bei der Heirat 1994 im Iran geeinigt hatte. Die Ehe wurde 2005 in Deutschland geschieden. Daraufhin verweigerte der Mann die Zahlung des Brautgeldes („Morgengabe“), das im Scheidungsfall als Abfindung dient. Die Richter in Rheinland-Pfalz entschieden, dass deutsche Gerichte in diesem Fall iranisches Recht anwenden müssten. Grundlage für die Entscheidung sei ein noch immer gültiges Niederlassungsabkommen zwischen dem Deutschen Reich und dem Kaiserreich Persien aus dem Jahr 1929, so ein Gerichtssprecher. Dieses Abkommen regelt bis heute, dass im Scheidungsfall beide Staaten Gerichtsentscheide aus dem jeweils anderen Staat berücksichtigen und stützen. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
www.justiz.rlp.de

NRW: Kopftuchverbot im Schuldienst
Eine muslimische Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen darf während des Schuldienstes auch weiterhin kein Kopftuch tragen. Ihre Klage vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht wurde am 14. August abgewiesen (Az. 2 K 1752/07). Die 1984 auf Lebenszeit berufene Beamtin war 1994 zum Islam konvertiert und bemüht sich seitdem darum, ein islamisches Kopftuch tragen zu dürfen. Das Tragen des Kopftuchs, so urteilte das Verwaltungsgericht, gefährde jedoch den Schulfrieden nach § 57 Abs. 4 Satz 1 des landeseigenen Schulgesetzes. Da auch das Tragen des Nonnen-Habits im Schuldienst nicht zulässig sei, liege kein Verstoß gegen die Gleichbehandlung der verschiedenen Religionen vor. Aufgrund der „grundsätzlichen Bedeutung der Sache“ wurde die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zugelassen (vgl. auch MuB 1/07, 9/06, 6/06, 5/06).
www.vg-duesseldorf.nrw.de
www.justiz.nrw.de (Urteil)

Deutschland: Umgang mit Rechtsextremismus und der NPD

Seit August wird in Deutschland erneut über ein Verbot der rechtsextremen NPD debattiert. Im Vorfeld wurde eine Reihe fremdenfeindlicher Vorfälle bekannt. EU-Kommissar Franco Frattini befürwortet ein mögliches NPD-Verbotsverfahren.

Fremdenfeindliche Übergriffe: Die ausländerfeindlichen Übergriffe im sächsischen Mügeln und im rheinland-pfälzischen Guntersblum bei Mainz haben die Diskussion über den Umgang mit Rechtsextremismus in Deutschland verschärft (vgl. MuB 8/06). In Mügeln wurden acht Inder während eines Stadtfests am 19. August von mehreren Deutschen angegriffen und zum Teil schwer verletzt. Zu einer „Hetzjagd“, wie zunächst in den Medien dargestellt, war es nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht gekommen. Einige Tatbeteiligte sowie Besucher des Festes hätten allerdings fremdenfeindliche Parolen gerufen. Insgesamt beruhten die Ereignisse jedoch nicht „auf einem geplanten und organisierten rechtsextremistischen Hintergrund“, so die Staatsanwaltschaft Leipzig. Ermittelt wird gegenwärtig gegen acht Deutsche wegen des Tatvorwurfs der Volksverhetzung sowie gegen vier weitere Deutsche und vier Inder wegen des Tatverdachts der gefährlichen Körperverletzung.

In Guntersblum hatten Rechtsradikale am 19. August zwei Afrikaner angegriffen und schwer verletzt. Die Angreifer schrieen dabei ausländerfeindliche Parolen. Die Staatsanwaltschaft Mainz nahm die Ermittlungen auf. Inzwischen ist der 29-jährige vermeintliche Haupttäter in Haft, ein 26-jähriger Tatverdächtiger wurde gegen Meldeauflagen aus der Haft entlassen.

Rechtsextreme Übergriffe finden immer öfter statt. Die Zahl der politisch motivierten rechtsextremen Straftaten stieg laut „Verfassungsschutzbericht 2006“ im vergangenen Jahr auf bundesweit 17.597 (2005: 15.361), darunter die Zahl der Gewaltdelikte auf 1.047 (2005: 958).

NPD-Verbot: Verschiedene SPD-Politiker haben ein erneutes NPD-Verbotsverfahren gefordert. Ein erstes Verbotsverfahren war 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gescheitert. Die Bundesregierung hatte u. a. Aussagen als Beweismaterial für die Verfassungswidrigkeit der Partei herangezogen, die von verdeckten Informanten des Verfassungsschutzes (sog. V-Leute) in Schlüsselpositionen der NPD stammten (vgl. MuB 8/06).

Führende SPD-Politiker wie der Parteivorsitzende Kurt Beck, Bundesumweltminister Sigmar Gabriel, Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit und der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Peter Struck befürworteten ein neues Verbotsverfahren. Die NPD habe sich deutlich radikalisiert und sei das Kernstück der rechtsextremen Infrastruktur Deutschlands, so Sebastian Edathy (SPD), Vorsitzender des Innenausschusses des Bundestages.

Verschiedene CDU-Politiker äußerten sich hingegen skeptisch. Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte, ein erneuter Verbotsantrag sei „mit erheblichen Risiken“ verbunden. Zwar würden die Innenminister die Situation prüfen, es solle aber kein zweiter erfolgloser Versuch unternommen werden. Auch Kanzleramtsminister Thomas de Maizière betonte, dass die hoch gelegten Hürden für ein neues Verfahren nicht kurzfristig beseitigt werden könnten. Armin Laschet, Integrationsminister in Nordrhein-Westfalen, betonte, dass die NPD durch ein neues Verfahren nur aufgewertet würde.

Die Oppositionsparteien äußerten sich ähnlich reserviert. „Ohne klare Absprachen der Innenminister von Bund und Ländern zum Umgang mit V-Leuten des Verfassungsschutzes innerhalb der NPD ist ein Verbotsverfahren völlig aussichtslos“, sagte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Die Vorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Claudia Roth forderte ein stärkeres Engagement der Zivilgesellschaft. Auch Bundestags-Vizepräsidentin Petra Pau (Die Linke) sagte, ein NPD-Verbot löse nicht das Problem des Rechtsextremismus. Ein Verbot der Partei würde zumindest den misslichen Zustand beenden, „dass diese Verfassungsfeinde noch durch Steuergelder gesponsert werden“, so Pau.

EU: Der EU-Kommissar für Justiz, Freiheit und Sicherheit Franco Frattini befürwortete ein mögliches NPD-Verbot: „Wenn es in Deutschland eines Tages zu einem Verbot der NPD kommen sollte, würde ich dies begrüßen.“ EU-weit nähmen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit zu, so Frattini. Deutschland gehöre neben Frankreich, Belgien, Dänemark und Italien zu den fünf EU-Staaten mit den größten Problemen in punkto Rechtsextremismus. Auch die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) hatte in ihrem letzten Bericht einen Anstieg fremdenfeindlicher Kriminalität festgestellt (vgl. MuB 10/06). th

Weitere Informationen:
bmi.bund.de (Verfassungsschutzbericht 2006)
fra.europa.eu (Bericht der Agentur der EU für Grundrechte: „Rassismus 2006”)

Länderprofil: Rumänien

Historische Entwicklungen:
Migrationspolitik vor der Zeit des Kommunismus: Im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert war Rumänien vorwiegend ein Auswanderungsland. In Folge der territorialen Veränderungen während des Ersten und Zweiten Weltkrieges kam es in Rumänien zu Verschiebungen von großen Bevölkerungsgruppen.

1947-1989: Während der kommunistischen Herrschaft vertrat die rumänische Regierung eine restriktive Ausreisepolitik. Dennoch verließen zu jener Zeit relativ viele Menschen auf legalem Wege das Land. Unter diesen Auswanderern waren ethnische Minderheiten (Juden, Deutsche und Ungarn) deutlich überrepräsentiert. Beispielsweise machten Deutschstämmige laut der Volkszählung von 1977 nur 1,6 % der Bevölkerung aus, stellten aber 44 % der Auswanderer zwischen 1975 und 1989.

Die Zuwanderung von Ausländern blieb zur Zeit des Kommunismus sehr begrenzt, da jeder Fremde – vor allem aus „feindlichen“ Ländern – von der Obrigkeit als potenzielle Bedrohung betrachtet wurde. Ausnahmen stellten ausländische Studierende insbesondere aus dem Mittleren Osten und aus afrikanischen Staaten dar. Ihren höchsten Stand erreichte die Zahl ausländischer Studierender im Jahr 1981 mit 16.900, was etwa 7-8 % aller Studierenden an rumänischen Universitäten entsprach.

1990 bis heute: Direkt nach dem Fall des kommunistischen Regimes wurde weitgehende Reisefreiheit eingeführt. Gegen Ende der 1990er Jahre begann Rumänien, eine Reihe von Maßnahmen zur Regulierung der internationalen Mobilität von Arbeitskräften zu ergreifen. Ein wichtiger Schritt war die Schaffung des Amts für Arbeitsmigration im Jahr 2002. Diese Behörde ist sowohl für die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte verantwortlich als auch für die Bereitstellung von Informationen bzw. für die Beratung von Rumänen, die im Ausland arbeiten möchten.

Im Jahr 2004 wurde der „Nationale Migrationsplan“ entwickelt. Vorrangiges Ziel ist es, einen in sich schlüssigen Rahmen für Arbeitsmigration, Asylanträge und Einbürgerungsverfahren zu entwickeln.

Abwanderung: In den ersten drei Jahren nach dem Fall des Kommunismus sind 170.000 Menschen legal aus Rumänien ausgewandert. 1990 hatte diese Abwanderung mit 96.929 Menschen ihren Höhepunkt.

Wieder waren ethnische Minderheiten (insbesondere Deutsche und Ungarn) bei den Auswanderern besonders stark vertreten. Unter den knapp 97.000 Auswanderern im Jahr 1990 befanden sich allein 60.000 Deutschstämmige. In diesem Fall war die Ausreise durch die Aussiedlerpolitik der Bundesrepublik Deutschland gegenüber ethnischen Deutschen gefördert worden.

In den vergangenen 17 Jahren haben sich die Zielländer für Arbeitsmigranten aus Rumänien erheblich verschoben. Es können drei unterschiedliche Phasen festgestellt werden:

  • In der ersten Phase (1990-95), als der Zugang zu verschiedenen westeuropäischen Staaten noch äußerst beschränkt war, gingen die rumänischen Arbeitskräfte hauptsächlich nach Israel, in die Türkei, nach Ungarn (zumeist Ungarischstämmige) und nach Deutschland.
  • Während der zweiten Phase (1996-2002) zog es die Auswanderer eher nach Italien, zunehmend auch nach Spanien.
  • Die dritte Phase der Arbeitsmigration wurde am 1. Januar 2002 symbolisch eingeleitet, als die Visumspflicht für rumänische Staatsbürger in den EU-Mitgliedstaaten entfiel. Ziele sind seitdem vor allem Italien, Spanien, Portugal und Großbritannien.

Es bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen Rumäniens Beitritt zur Europäischen Union haben wird, der am 1. Januar 2007 erfolgte. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass nicht alle EU-Mitgliedstaaten rumänischen Arbeitskräften uneingeschränkten Zugang zu ihren jeweiligen Arbeitsmärkten gewähren (vgl. MuB 3/04, 2/06).

Zuwanderung: Zu Beginn der 1990er Jahre war die Zuwanderung nach Rumänien gering. Zuwanderer in dieser Zeit waren zumeist Unternehmer, insbesondere aus der Türkei, aus dem Mittleren Osten (Syrien, Jordanien) und aus China. Erst seit 2000 stieg die Zahl der Zuwanderer wesentlich an (2000: 1.580, 2005: 3.678, 2006: 7.993), blieb aber auf vergleichsweise niedrigem Niveau. Hauptherkunftsländer sind die Türkei, China, Frankreich und Deutschland.

Staatsbürgerschaft: Zu den wichtigsten Neuerungen des Staatsbürgerschaftsgesetzes von 1991 gehört die Anerkennung der doppelten Staatsangehörigkeit. Daneben erhielten Personen die Möglichkeit, sich wieder einbürgern zu lassen, wenn sie durch historische Umstände ihre rumänische Staatsbürgerschaft verloren hatten oder gezwungen waren, sie aufzugeben.

Personen, die mit rumänischen Staatsbürgern verheiratet sind, müssen fünf Jahre, alle anderen acht Jahre in Rumänien gelebt haben, bevor sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen können. Ausnahmen gelten für Unternehmer, die in größerem Umfang in Rumänien investieren.

Flucht und Asyl: Während der Zeit des Kommunismus, v. a. Ende der 1980er Jahre, war Rumänien Herkunftsland vieler Asylsuchender. Eine beträchtliche Zahl von Rumänen stellte Asylanträge in Ungarn, aber auch in westeuropäischen Ländern, in den USA und in Kanada. Diese Anträge hatten vergleichsweise gute Chancen auf Anerkennung. Im Vergleich zum Beginn der 1980er Jahre verdoppelte bzw. verdreifachte sich in der zweiten Hälfte der 80er Jahre die Zahl der Asylanträge, die rumänische Staatsbürger in westlichen Ländern stellten.

Noch in den frühen 1990er Jahren stellten Rumänen mit 402.000 Anträgen die zweitgrößte Gruppe von Asylsuchenden in Europa überhaupt dar. Insgesamt 350.000 dieser Anträge wurden allein zwischen 1990 und 1994 gestellt, drei Viertel davon in Deutschland.

Im Jahr 1991 unterschrieb Rumänien die UN-Flüchtlingskonvention von 1951 und das UN-Protokoll zum Status von Flüchtlingen von 1967 und wurde damit – in beschränktem Umfang – selbst ein Aufnahmeland für Asylbewerber. Zwischen 1991 und 2006 wurden in Rumänien insgesamt 15.605 Asylanträge gestellt. In den letzten Jahren hat sich die Zahl der Asylsuchenden in Rumänien erheblich verringert, von 1.150 Anträgen im Jahr 2002 auf 380 im Jahr 2006. Diese Entwicklung kann der relativ niedrigen Anerkennungsquote zugeschrieben werden, entspricht jedoch insgesamt dem europaweiten Rückgang von Asylanträgen. Im gleichen Jahr wurde das rumänische Asylsystem mit EU-Standards in Einklang gebracht.

Irreguläre Migration: Rumänien war und ist immer noch ein Land, von dem irreguläre Migration ausgeht, und auch ein Transitland. Irreguläre Praktiken wie das Überqueren der „grünen Grenze“ und der Aufenthalt im Ausland ohne notwendige Papiere waren während des kommunistischen Regimes weit verbreitet. Aber auch noch nach dem Fall des Kommunismus, als westeuropäische Länder von rumänischen Staatsbürgern gültige Visa für den Zugang verlangten und damit den legalen Zutritt erheblich erschwerten, ging von Rumänien irreguläre Arbeitsmigration in großem Ausmaß aus.

Menschenhandel: Seit den 1990er Jahren ist Rumänien ein Herkunfts- und Transitland für Menschenhandel. Nach einer 2002 vorgenommenen Einschätzung der International Organisation for Migration (IOM) werden jedes Jahr 20.000 Frauen aus Rumänien verschleppt, schätzungsweise 10-15 % von ihnen minderjährig. Beim Handel mit Kindern zählt Rumänien zu den wichtigsten südosteuropäischen Herkunftsländern.

Aktuelle Entwicklungen:
Die wirtschaftliche Bedeutung der Auswanderung für Rumänien ist noch nicht umfassend beurteilt worden. Sicher ist bislang nur, dass die Höhe von Rücküberweisungen aus dem Ausland bis 2006 kontinuierlich gestiegen ist. Im Jahr 2002 wurden nach Schätzungen 1,5 bis 2 Mrd. US-Dollar an Angehörige überwiesen. Die rumänische Nationalbank veröffentlichte für 2006 Rekordsummen zwischen 4,8 und 5,3 Mrd. Euro, je nach Berechnungsgrundlage.

Künftige Herausforderungen:
Die Behörden sind nicht nur daran interessiert, die Abwanderung von Arbeitskräften einzudämmen, sondern die Bedingungen im Land so zu gestalten, dass ausgewanderte Rumänen zurückkehren. Andererseits wird die rumänische Regierung ihre Aufmerksamkeit darauf richten müssen, ausländische Arbeitskräfte anzuwerben, um dem Arbeitskräftemangel auf dem heimischen Arbeitsmarkt zu begegnen. Da es bislang in Rumänien keine Zuwanderung größeren Ausmaßes gab, werden sowohl die Behörden als auch die Gesellschaft als Ganzes vor ernst zu nehmende Herausforderungen bei der Integration einer großen Zahl von Neuankömmlingen sowie im Umgang mit zunehmender Diversität gestellt sein. Dr. István Horváth, Juniorprofessor, Fakultät für Soziologie und Sozialarbeit der Babes-Bolyai-Universität, Cluj-Napoca, Rumänien

Die 10-seitige Langfassung dieses Länderprofils mit umfangreichem Datenmaterial ist in Deutsch und Englisch abrufbar unter:www.focus-migration.de und www.migration-info.de
In der Rubrik Länderprofile sind bei focus Migration bereits erschienen: Deutschland, Frankreich, Polen, USA, Türkei, Spanien, Litauen, Kanada

 

Veranstaltungen / Literatur

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Journalistenseminar „Migration. Die ungenutzte Chance fürs Lokale.“
Veranstalter: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb in Kooperation mit dem Projektteam Lokaljournalisten
Datum/Ort: 19. bis 23.11.2007, Haus Sankt Ulrich, Kappelberg 1, 86150 Augsburg
Kosten: Das Tagungsgeld beträgt 120 Euro, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden von der bpb übernommen.
Weitere Informationen/Anmeldung: www.bpb.de/veranstaltungen/7V94F8,0,0,Migration.html

Neuerscheinungen bei focus Migration
In der Produktreihe Länderprofile neu erschienen ist Rumänien (Nr. 9) von Dr. István Horváth (Babes-Bolyai-Universität, Cluj-Napoca/Rumänien). Eine stark gekürzte Fassung findet sich in MuB 7/07.
Das Länderprofil USA (Nr. 4) von Nicholas Parrott (London) ist kürzlich aktualisiert worden.
Die Länderprofile liegen in deutscher und englischer Sprache sowie im PDF-Format und in einer Online-Fassung vor: www.focus-migration.de/Laenderprofile.1349.0.html
In der Produktreihe Kurzdossiers ist kürzlich Nr. 7 veröffentlicht worden: Abwanderung und Anwerbung von Fachkräften im Gesundheitswesen: Ursachen, Konsequenzen und politische Reaktionen. (engl.: „Migration and Recruitment of Healthcare Professionals: Causes, Consequences and Policy Responses“)
Autoren sind James Stewart, Darlene Clark und Paul F. Clark (alle Pennsylvania State University/USA). Die Kurzdossiers liegen in deutscher und englischer Sprache sowie im PDF-Format und in einer Online-Fassung vor: www.focus-migration.de/Kurzdossiers.1348.0.html

Publikationen
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Neonazis haben in den letzten Jahren neue Strategien der Werbung und Kommunikation ihres Gedankenguts entwickelt. Sie treten mit ihren Ansichten verstärkt in die Öffentlichkeit, haben gelernt, das Internet offensiv zu nutzen, und verbreiten darüber Musik, Parolen und Propaganda. Insbesondere unter Jugendlichen suchen sie mit hohem logistischen Aufwand unverblümt nach Anhängern. Die Beiträge in diesem Buch sollen das öffentliche Bewusstsein für diese Methoden schärfen und für die Gefahren des Wandels rechtsextremer Handlungsmuster sensibilisieren.
Stefan Glaser, Thomas Pfeiffer (Hg.): Erlebniswelt Rechtsextremismus. Menschenverachtung mit Unterhaltungswert. Hintergründe - Methoden - Praxis der Prävention. 2007, Bundeszentrale für politische Bildung (Schriftenreihe Band 629), gegen Bereitstellungspauschale unter: www.bpb.de/publikationen/HFQBGR,0,Erlebniswelt_Rechtsextremismus.html

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hg.): Zwangsverheiratung in Deutschland. 2007, Baden-Baden, Konzeption und Redaktion: Deutsches Institut für Menschenrechte, ISBN 978-3-8329-2907-7 (Forschungsreihe/BMFSFJ; Band 1), Bestellung über das Ministerium:
www.bmfsfj.de/Kategorien/publikationen.html

Heike Diefenbach: Kinder und Jugendliche aus Migrantenfamilien im deutschen Bildungssystem. 2007, Wiesbaden, ISBN 978-3-531-15356-8, 224 S., 24,90 Euro, Bestellung: www.vs-verlag.de

Helena Flam (Hg.): Migranten in Deutschland. Statistiken – Fakten – Diskurse. 2007, Konstanz. ISBN 978-3-89669-672-4, 19,90 Euro, Bestellung: www.uvk.de

Wolfgang Krieger, Monika Ludwig, Patrick Schupp, Annegret Will: Lebenslage „illegal“. Menschen ohne Aufenthaltsstatus in Frankfurt am Main. Notlagen und Lebensbewältigung - Wege der Unterstützung. 2006, Karlsruhe, ISBN 3-86059-413-3, 19,90 Euro, Bestellung: www.vonloeper.de

Helga Nagel, Mechtild M. Jansen (Hg.): Religion und Migration. 2007, Frankfurt/M., ISBN 978-3-88864-430-6, 12 Euro, Bestellung: www.vas-verlag.de

Kurzmeldungen – Europa

Bosnien-Herzegowina: Kroaten sollen zurückkehren
Milorad Dodik, Regierungschef der Republik Srpska, hat die im Bosnienkrieg von 1992-1995 vertriebenen kroatischen Flüchtlinge zur Rückkehr aufgerufen. Sein Appell erfolgte im Anschluss an ein Treffen mit dem katholischen Erzbischof von Sarajevo, Vinko Puljic. Dieser hatte auf die ca. 220.000 Vertriebenen hingewiesen, von denen sich eine große Mehrheit die Rückkehr wünsche, sofern ihre Sicherheit garantiert wäre. Dodik erklärte, dass seine Regierung bereit sei, „alle Garantien für ein sicheres und freies Leben auf dem Gebiet der Republik Srpska zu geben“. Die Republik Srpska ist die mehrheitlich von Serben bewohnte Teilrepublik Bosnien-Herzegowinas und umfasst 49 % des Staatsgebietes.

Mittelmeerraum: Steigende Zahl von Boatpeople
Auch im August und Anfang September haben wieder zahlreiche Personen versucht, per Boot europäischen Boden zu erreichen. Das gute Wetter und die ruhige See ließen die Zahl der Boatpeople ansteigen. Italien: Weit mehr als 1.000 Menschen haben im vergangenen Monat Italien auf dem Seeweg erreicht. Die italienischen Inseln Sardinien, Sizilien und Lampedusa zählten zu den wichtigsten Zielen im vergangenen Monat. Griechenland: Vor der griechischen Insel Samos wurden am 12. August mindestens 92 Personen aufgegriffen. Die meisten stammten aus Afghanistan. Spanien: Anfang September ist ein Schiff mit 70 Afrikanern auf dem Weg zu den Kanarischen Inseln gekentert. Die Insassen wurden von einem russischen Schiff aufgenommen. Nordafrika: Medienberichten zufolge sind knapp 150 Boatpeople von nordafrikanischen Küstenwachen aufgegriffen worden.

Newsletter / Bewerbungsaufruf

Newsletter „Jugendkultur, Religion und Demokratie - Politische Bildung mit jungen Muslimen“
Der Newsletter erscheint ab sofort alle sechs Wochen als Beitrag zum gleichnamigen Modellprojekt der Bundeszentrale für politische Bildung und ist per E-Mail erhältlich. Der Newsletter bietet Informationen über aktuelle jugendkulturelle Entwicklungen in muslimisch geprägten Milieus in Deutschland. Außerdem werden Berichte und Debatten aus islamischen, arabischen und türkischen Medien, die von Jugendlichen in Deutschland genutzt werden, dokumentiert und ausgewertet. Dabei geht es um die Rolle der Religion, um Islam und Islamismus ebenso wie um Identität, Familie, Heimat oder den Nahostkonflikt.
Der Newsletter wendet sich an Interessierte in Politik und Medien - insbesondere aber an Multiplikatoren in der Bildungs- und Sozialarbeit. Sie sollen Hintergrundinformationen zu Lebensrealitäten und Diskussionsthemen von jungen Muslimen und/oder arabischen und türkischen Migranten erhalten. Der Newsletter kann abonniert werden unter: info@ufuq.de
Weitere Informationen: www.ufuq.de

Bewerbungsaufruf - InterDialogPreis
Initiatoren: Antirassistisch-Interkulturelles Informationszentrum ARiC Berlin e.V. und ein breites Netzwerk von Organisationen und Institutionen. Der Preis wird im Rahmen der Berliner Tage des Interkulturellen Dialogs ausgeschrieben.
Einsendeschluss für Nominierungen: 20. Oktober 2007
Kriterien: Für ihr besonderes interkulturelles Engagement werden jeweils ein/e Erwachsene/r und ein/e Jugendliche/r mit dem InterDialogPreis ausgezeichnet.
Kriterien der Auswahl werden u. a. sein: originelle Herangehensweise an ein Projekt, beeindruckendes, einmaliges oder dauerhaftes Engagement, Resonanz auf das Engagement (breite Zustimmung, Einbeziehung vieler Personen).
Preisverleihung: November 2007
Weitere Informationen: Yvonne Hylla und Simone Wiegratz, ARiC Berlin e. V., Chausseestraße 29, 10115 Berlin, Tel.: (030) 30 87 99-0, Fax: -12, E-Mail: aric@aric.de, www.aric.de

Kurzmeldungen – Welt
(nur online verfügbar)

EU: Friedenstruppe für den Ost-Tschad
Eine EU-Friedenstruppe soll etwa 400.000 Flüchtlinge im Osten des Tschads schützen. Die Mehrzahl der Flüchtlinge stammt aus der sudanesischen Krisenregion Darfur (vgl. MuB 4/06). UN-Generalsekretär Ban Ki Moon kündigte Anfang September an, dass zu Beginn des kommenden Jahres eine rund 3.000 Soldaten starke EU-Truppe unter französischer Führung als Teil einer umfassenden UN-Mission zur Beilegung des Darfur-Konflikts in den Tschad entsandt werden soll. Dem Konflikt dieser Region sind bisher rund 200.000 Menschen zum Opfer gefallen. 2,5 Mio. Menschen sind geflohen, viele davon in die Nachbarländer Tschad und Zentralafrikanische Republik.
www.unhcr.org/chad.html

Kongo: 10.000 Kongolesen fliehen nach Uganda
Ende August sind 10.000 Kongolesen nach Uganda geflüchtet. Die ugandischen Behörden meldeten, dass es sich dabei überwiegend um Frauen und Kinder aus der Grenzstadt Bunagana im Dreiländereck Demokratische Republik Kongo, Uganda und Ruanda handele. Bunagana steht unter der Kontrolle von Kämpfern des ostkongolesischen Tutsi-Rebellenführers Laurent Nkunda. Die Nkunda-Soldaten sind derzeit im Begriff, sich aus den „gemischten Brigaden“ zurückzuziehen, die sie nach einem Friedensabkommen mit Kongos Regierung zu Jahresbeginn gemeinsam mit Regierungseinheiten gebildet hatten. Ihnen werden gewaltsame Übergriffe auf die Zivilbevölkerung im Ost-Kongo vorgeworfen. Der Kongo ist seit Jahren Schauplatz von Bürgerkriegen und Flüchtlingsbewegungen (vgl. MuB 5/00, 6/03, 7/04).
www.unhcr.org

Bundeszentrale für politische Bildung Netzwerk Migration in Europa Migration Research Group des Hamburgischen WeltWirtschaftsInstituts Netzwerk-Migration, bpb, HWWI

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