Newsletter „Migration und Bevölkerung“
Ausgabe 08/07 (Oktober / November 2007) www.migration-info.de
Frankreich: Einwanderungsgesetz erschwert Familiennachzug

Mit einem neuen Einwanderungsgesetz will die französische Regierung den Familiennachzug weiter begrenzen (vgl. MuB 4/07, 6/06, 6/05, 4/03). Besonders umstritten ist die Einführung von Gentests zur Überprüfung des Verwandtschaftsverhältnisses. Der Zuzug von Arbeitskräften soll hingegen ausgeweitet werden.

Einwanderungsmuseum eröffnet
Am 10. Oktober ist in Paris das Nationale Museum der Geschichte der Einwanderung (Cité nationale de l‘histoire de l‘immigration, CNHI) nach langjährigen Vorbereitungen eröffnet worden. In einer Dauerausstellung wird die Geschichte der Einwanderung nach Frankreich dargestellt. Zur Eröffnung kamen weder Staatspräsident Nicolas Sarkozy (UMP) noch Einwanderungsminister Brice Hortefeux (UMP) oder andere hohe Regierungsvertreter, was auf scharfe Kritik stieß. Die Verknüpfung der Themen Einwanderung und nationale Identität durch die Regierung Sarkozy ist umstritten. Einige prominente Wissenschaftler waren bereits nach der Gründung des Ministeriums für Einwanderung und nationale Identität aus Protest von ihren Funktionen im wissenschaftlichen Beirat des Museums zurückgetreten.
www.histoire-immigration.fr

Bereits im Präsidentschaftswahlkampf im Frühjahr 2007 hatte Nicolas Sarkozy (UMP) eine Umgestaltung der französischen Einwanderungsgesetze entsprechend seiner Vorstellung einer „ausgewählten Zuwanderung“ angekündigt (vgl. MuB 4/07). Nach seinem Wahlsieg beauftragte Sarkozy den Leiter des neu gegründeten Ministeriums für Einwanderung, Integration, nationale Identität und Entwicklungszusammenarbeit Brice Hortefeux (UMP) mit der Ausarbeitung konkreter Maßnahmen. Die französische Nationalversammlung und der Senat stimmten Ende September und Anfang Oktober in einer ersten Lesung für den von Hortefeux vorgelegten Gesetzentwurf. In beiden Kammern wurde das Gesetzesvorhaben mit den Stimmen der konservativen Mehrheit angenommen. Die Oppositionsparteien stimmten dagegen. Da der Senat an der Fassung der Nationalversammlung einige Passagen modifizierte, musste ein paritätisch besetzter Vermittlungsausschuss eine Einigung erzielen. Am 23. Oktober müssen beide Kammern erneut über das Vorhaben abstimmen.

Familiennachzug: Mit dem neuen Gesetz wird die Zuwanderung nachziehender Familienangehöriger erschwert. So müssen sie künftig noch vor der Einreise nach Frankreich ihre Sprachkenntnisse und ihr Wissen über republikanische Werte in einem Test dokumentieren. Dies kritisierten Vertreter der Opposition. Die Tests und die Vorbereitungskurse könnten nur in den Hauptstädten der Herkunftsländer absolviert werden und dies sei ein Hindernis für Familienangehörige insbesondere in entlegenen Gebieten oder Kriegsregionen.

Hauptstreitpunkt ist jedoch die geplante Einführung von Gentests zur Überprüfung des Verwandtschaftsverhältnisses. Dieser Vorschlag wurde erst von der Nationalversammlung in den Gesetzestext aufgenommen. Zur Begründung führte der UMP-Abgeordnete Thierry Mariani an, dass die Dokumente zur Feststellung von Identität und Verwandtschaft, z. B. Geburtsurkunden, in einigen afrikanischen Ländern oft gefälscht seien und die Überprüfung der Echtheit mehrere Monate dauere. Ein DNA-Test sei schneller und sicherer. Die Teilnahme an dem Testverfahren, das probeweise bis Ende 2010 eingeführt werden soll, wäre zunächst freiwillig. Die Sozialisten kritisierten den Gentest. Dadurch würde ein Familienmodell suggeriert, das ausschließlich auf Blutsverwandtschaft beruhe. Die französische Definition von Familie basiere jedoch auf dem Prinzip der Anerkennung, sagte der Abgeordnete Bruno Leroux (PS). Gegen die DNA-Tests hat sich inzwischen ein breites gesellschaftliches Bündnis zusammengeschlossen. Etwa 200.000 Personen aus allen Bereichen der Gesellschaft unterzeichneten die Petition „Touche pas à mon ADN“ (dt.: „Finger weg von meiner DNA“), unter ihnen auch der ehemalige konservative Ministerpräsident Dominique de Villepin (UMP). Die Oppositionsparteien kündigten eine Klage vor dem Verfassungsgericht an.

Asylpolitik: Mit dem neuen Gesetz erhalten Asylbewerber, die an der Grenze bzw. auf Flughäfen ein Eilverfahren durchlaufen, im Falle einer Ablehnung ein Einspruchsrecht mit aufschiebender Wirkung. Dies war durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nötig geworden. Bisher konnte im Asylverfahren an der Grenze zwar Einspruch erhoben werden, jedoch konnten die Behörden Asylbewerber noch vor Bearbeitung des Einspruchs in ihr Herkunftsland abschieben.

Erhebung von Daten: Ein weiterer Streitpunkt ist die Erhebung von Daten über die Herkunft von Zuwanderern, die der Gesetzentwurf erstmals ermöglicht. Die Regierung argumentiert, diese Daten würden dabei helfen, Diskriminierung besser zu erfassen und somit effektiver zu bekämpfen. Wissenschaftler befürchten dagegen eine mögliche Instrumentalisierung dieser Daten durch Regierungsinstitutionen, z. B. im Bereich der Kriminalität von Zuwanderern.

Zuwanderung von Arbeitskräften: In dem Anfang Juli veröffentlichten Antrittsschreiben an Einwanderungsminister Brice Hortefeux hatte der Präsident gefordert, dass künftig die Hälfte aller Zuwanderer nach wirtschaftlichen Kriterien ausgewählt und somit erstmals konkrete Zahlen fixiert werden (vgl. MuB 6/07). Der aktuelle Gesetzentwurf enthält jedoch noch keine Regelungen zur Zuwanderung in den Arbeitsmarkt. Sarkozy hatte in den vergangenen Wochen wiederholt die Idee geäußert, jährliche Zuwanderungskontingente einzuführen. Diese sollen vom Parlament sowohl nach Arbeitsmarktsegment als auch nach Herkunftsregion festgesetzt werden.

Für die Einführung von Einwanderungsquoten, die in Frankreich von vielen als diskriminierend angesehen werden, müsste die Verfassung geändert werden. Sarkozy kündigte an, die nötigen Schritte dafür zu prüfen. Migrationsexperten wie Patrick Weil zweifeln seit Jahren die Funktionalität von Quoten an (vgl. MuB 6/05). Auch der Chef der oppositionellen Parti Socialiste (PS) François Hollande erklärte sich diesbezüglich skeptisch. Er sei zwar bereit, über die Idee eines Quotensystems nachzudenken, jedoch müsse dies in Abstimmung mit den Herkunftsländern geschehen. Gleichzeitig kritisierte Hollande Sarkozys Politik der fortlaufenden Reform der Zuwanderungspolitik. Das aktuelle Gesetz sei bereits das vierte in vier Jahren und ein weiteres sei in Arbeit. me

Weitere Informationen:
www.premier-ministre.gouv.fr/iminidco
www.senat.fr/dossierleg/pjl06-461.html
www.assemblee-nationale.fr/13/dossiers/immigration_integration_asile.asp
www.touchepasamonadn.com

EU-Kommission schlägt „Blue Card“ für Einwanderer vor

Um dem zunehmenden Fachkräftemangel auf dem europäischen Arbeitsmarkt entgegenzuwirken, plant die EU die Einführung einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Vorbild der US-amerikanischen Green Card. Qualifizierte Einwanderer könnten demnach in Zukunft eine „Blue Card“ beantragen.

EU-Justizkommissar Franco Frattini unterbreitete den Innenministern der Mitgliedsländer am 23. Oktober bei der Einwanderungskonferenz in Lissabon einen entsprechenden Vorschlag. Europa solle attraktiver für Fachkräfte werden. Da die Arbeitsmarktbedürfnisse in den Mitgliedstaaten unterschiedlich sind, solle das gemeinsame System nicht zu starr sein, gleichzeitig aber eine spürbare Harmonisierung ermöglichen, so Frattini weiter. Rund 20 Mio. Einwanderer seien nach Studien der EU-Kommission in den kommenden 13 Jahren höchstens notwendig. Migranten aus Asien und Afrika sollen bevorzugt werden, da sie gegenwärtig von legalen Einwanderungsmöglichkeiten am meisten ausgeschlossen werden.

Nach Frattinis Angaben soll die Arbeitserlaubnis zunächst für zwei Jahre gelten, danach kann sie verlängert werden. Nach fünf Jahren soll eine permanente Aufenthaltsgenehmigung gewährt werden. Um mobile Fachkräfte nicht zu bestrafen, soll es möglich sein, die Aufenthaltsdauer in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten zusammenzurechnen. Der Kommission zufolge sind derzeit nur 5 % der Einwanderer in die EU Fachkräfte.

Zur Auswahl der Arbeitskräfte ist ein Schnellverfahren vorgesehen, für das überall in der EU die gleichen Voraussetzungen gelten sollen. Interessenten müssen einen Nachweis der beruflichen Qualifikation und einen Arbeitsvertrag in einem EU-Staat vorlegen, aus dem hervorgeht, dass das zu erwartende Gehalt über dem geltenden Mindestlohn liegt. Zum Vergleich: In Deutschland muss ein Zuwanderer in leitender Angestelltenposition derzeit mindestens 85.500 Euro pro Jahr verdienen, um eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu erhalten (vgl. MuB 6/07, 7/07).

Für junge Arbeitnehmer wie etwa Absolventen von europäischen Hochschulen soll es besondere Programme geben. Demnach könnten sie einen Aufenthaltsstatus bekommen, wenn sie eine Arbeitsstelle nachweisen. Deutschland sei neben Italien und Ungarn eines der Länder, die aufgrund der demographischen Entwicklung besonders von der „Blue Card“ profitieren könnten, so Frattini.

Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) lehnte die Pläne für eine „Blue Card“ ab. Deutschland könne nicht „massenhaft ausländische Arbeitnehmer holen, nur weil wir sie im Moment gerade einmal brauchen“. Glos verwies darauf, dass es noch „ein sehr großes Reservoir an nicht ausgeschöpfter Arbeitskraft“ in Deutschland gebe. Viele junge Menschen suchten eine Ausbildungs- und Arbeitsstelle. Er halte es für sinnvoller, die Freizügigkeit für bestimmte Berufsgruppen wie Ingenieure und Techniker aus den zehn neuen EU-Ländern vorzuziehen (vgl. MuB 7/07). Ausweichend äußerte sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Sie sagte, die Bundesregierung arbeite ohnehin an gezielten Programmen, um Fachkräfte aus dem Ausland anzuwerben. Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD) betonte, abgesehen von Spitzenkräften sollten Deutsche bei der Stellenbesetzung grundsätzlich Vorrang haben. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Dieter Wiefelspütz nannte den Vorschlag, mehrere Millionen Einwanderer in die EU zu holen, „sehr befremdlich“. Der SPD-Arbeitsmarktexperte Klaus Brandner dagegen nannte den Vorschlag Frattinis interessant. Auch der FDP-Innenpolitiker Hartfrid Wolff begrüßte, dass in der EU „nun endlich eine Diskussion über Zuwanderung“ stattfinde. Gerade Deutschland brauche mehr hochqualifizierte Einwanderer. Die parlamentarische Geschäftsführerin von Bündnis 90/Die Grünen Thea Dückert lobte die Initiative der EU-Kommission ebenfalls. Sie zeige, dass Deutschland mit seiner Abschottungsstrategie in Europa „zunehmend isoliert“ sei. Auch der Fraktionsführer der Linken Oskar Lafontaine bezeichnete die „Blue Card“ als einen „Schritt in die richtige Richtung“.

Die deutsche Wirtschaft begrüßte den Vorstoß grundsätzlich. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) Martin Wansleben sagte: „Es ist gut, dass die EU eine verstärkte Debatte über Erleichterungen bei der Arbeitsmigration anstößt – auch wenn die Entscheidung letztlich bei den Mitgliedstaaten verbleiben sollte.“

In der EU ist die Zuwanderung aus Drittstaaten bisher nicht einheitlich geregelt. Mit Verweis auf die angespannte Arbeitsmarktlage hatte sich in der Vergangenheit vor allem Deutschland gegen eine EU-weite Regelung gewehrt (vgl. MuB 10/06). chw

Weitere Informationen:
ec.europa.eu/justice_home/index_de.htm

Kurzmeldungen – Europa
(Erweiterte Fassung, nur online verfügbar)

Türkei: Regierung plant Lockerung des Kopftuchverbotes
Frauen sollen künftig türkische Bildungseinrichtungen mit bedecktem Kopf besuchen dürfen. Burkas und andere Ganzkörpergewänder bleiben weiterhin verboten. Auf einen solchen Passus in dem Entwurf einer neuen türkischen Verfassung einigte sich der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan mit seiner Regierungspartei AKP (islamisch-konservativ) Mitte September. Danach dürfe niemandem eine höhere Ausbildung nur wegen seiner Kleidung verweigert werden. Oppositionsgruppen sehen in der Abschaffung des Kopftuchverbots jedoch eine Stärkung des Islams und eine Aufweichung der laizistischen Prinzipien der Republik.
www.bpb.de/publikationen/4T73UF,0,0,Die_Kopftuchdebatte_in_der_T%FCrkei.html

EU: Abbau der Grenzkontrollen
Neun neue EU-Mitgliedstaaten sollen früher der grenzfreien Schengen-Zone beitreten als bisher vorgesehen. Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn sollen die Land- und Seegrenzen nicht erst zum 1. Januar 2008, sondern bereits in der Woche vor Weihnachten öffnen. Davon zunächst ausgeschlossen sind Passkontrollen auf Flughäfen, die erst im März 2008 abgeschafft werden. Dies kündigte die portugiesische Ratspräsidentschaft Anfang Oktober an. Formell soll im November beschlossen werden, ob die künftigen Schengen-Staaten den Sicherheitsanforderungen des Abkommens gerecht werden und damit zum erweiterten Schengen-Gebiet gehören dürfen. Von den zehn im Jahr 2004 der Europäischen Union beigetretenen Mitgliedstaaten werden Zyperns Grenzkontrollen erst ein Jahr später fallen. Rumänien und Bulgarien, seit Anfang 2007 EU-Mitglieder, sind ebenfalls noch nicht dabei. Bis auf Großbritannien und Irland gehören sämtliche EU-Mitglieder der Schengen-Zone an, zuzüglich Norwegen und Island.
ec.europa.eu/justice_home/fsj/freetravel/frontiers/fsj_freetravel_schengen_de.htm

EU-Richtlinie: Künftig Abschiebehaft bis zu 18 Monaten möglich
Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments hat umfassende Änderungen der bereits 2005 von der EU-Kommission vorgelegten Richtlinie über die Rückführung von Drittstaatsangehörigen, die sich illegal in Europa aufhalten, beschlossen. Einem entsprechenden Bericht stimmte der Ausschuss am 12. September zu. Demnach wird u. a. die mögliche Dauer der Abschiebehaft verdreifacht; der ursprüngliche Richtlinienvorschlag hatte eine maximale Haftdauer von sechs Monaten vorgesehen. Andererseits votierten die Abgeordneten für eine justizielle Überprüfung der Inhaftierung und verlängerten die Frist für die freiwillige Rückkehr, bevor eine Abschiebungsanordnung ergehen kann. Außerdem wurde die Stellung von besonders Schutzbedürftigen (z. B. Minderjährige, Behinderte, Ältere, Alleinerziehende und Gewaltopfer) verbessert. Ihnen gegenüber sollen Zwangsmaßnahmen grundsätzlich vermieden, d. h. die vorübergehende Inhaftierung von Minderjährigen gänzlich ausgeschlossen werden. Im November soll auch das Plenum des Europäischen Parlamentes über die Änderungen abstimmen. Da das Parlament bei der vorgelegten Richtlinie (vgl. MuB 8/05) eine Mitentscheidungskompetenz besitzt, werden bis zu ihrem Inkrafttreten schwierige Verhandlungen mit dem Ministerrat erwartet. Zahlreiche Einzelstaaten, darunter Deutschland, streben eine wesentlich restriktivere Ausrichtung der Richtlinie an.
eurlex.europa.eu/LexUriServ/site/de/com/2005/com2005_0391de01.pdf (Richtlinienentwurf)
prelex.europa.eu (Gang der Gesetzgebung)

Massive Kritik an EU-Grenzschutzpolitik im Mittelmeer

Menschenrechtsorganisationen haben der Europäischen Union vorgeworfen, sich mit rechtswidrigen Mitteln gegenüber Flüchtlingen und irregulären Zuwanderern abzuschotten. Auf der Grundlage eines Rechtsgutachtens kritisierten sie, die europäische Grenzschutzagentur Frontex sowie die nationalen Behörden verstießen bei der Sicherung der Seegrenzen gegen geltendes Völkerrecht. Anlass der Kampagne war der Tag des Flüchtlings am 27. September.

Über rechtswidriges Verhalten der EU-Grenzbehörden beim Umgang mit Boat People existieren keine offiziellen Berichte. Die Hilfsorganisation Pro Asyl hat jetzt einen aktuellen Infobrief „Über die Situation der Flüchtlinge in der Ägäis und die Praktiken der griechischen Küstenwache“ veröffentlicht. Er enthält Aussagen von Menschen, die an der Landung auf europäischem Territorium gehindert worden waren. Unter anderem wird ein Flüchtling zitiert: „Mit unserem Schlauchboot hatten wir fast die vor uns liegende griechische Insel Lesbos erreicht. Plötzlich tauchte ein Boot der griechischen Küstenwache auf. Die Beamten schlugen uns. Dann fuhren sie mit uns zurück auf das offene Meer. Wir [...] wurden ohne Wasser und Nahrung auf einer unbewohnten Insel ausgesetzt.“
Der Infobrief enthält auch einen Auszug aus einem Interview mit einem griechischen Grenzschutzbeamten. Dieser wird auf die Frage, was zu tun sei, wenn ein Flüchtlingsboot aufgegriffen würde, folgendermaßen zitiert: „Dann packen wir sie wieder in ihr Boot und bringen sie zurück an die türkische Küste oder auf eine türkische Insel. Das ist natürlich nicht offiziell, die Türken dürfen das nicht merken.“
Die Bundesregierung wurde aufgefordert, Flüchtlinge, die über Griechenland in die EU eingereist sind, von Deutschland aus nicht wieder nach Griechenland zurückzuschicken, wie es das Dublin-System vorsieht (vgl. MuB 5/07). Sie trage Verantwortung für eine humane Flüchtlingspolitik und müsse sich mit der Situation in Griechenland auseinandersetzen, lautet es in dem Infobrief. Einen ausführlichen Bericht will Pro Asyl in den kommenden Wochen veröffentlichen.
Bestellung: www.proasyl.de

Im Mittelpunkt der gemeinsam von Pro Asyl, Amnesty International und dem Forum Menschenrechte vertretenen Kritik steht die Praxis der Grenzschützer, Schiffe mit Flüchtlingen oder irregulären Einwanderern auf hoher See an der Weiterfahrt zu hindern bzw. sie in Küstengewässer nordafrikanischer Staaten abzudrängen oder zurückzuschleppen. Während Frontex angibt, ablegende Boote lediglich in unmittelbarer Nähe der afrikanischen Küste „abzufangen“ und „umzuleiten“ (vgl. MuB 1/07), berichtet Pro Asyl von aggressiven Manövern der griechischen und der italienischen Küstenwache, die Migranten auch auf hoher See stoppten, in Hoheitsgebiete von Drittländern zurückschleppten oder gar ihre Boote fahruntüchtig machten (siehe Box). Dies sei rechtswidrig, insbesondere solange nicht geprüft sei, ob den Boat People möglicherweise Flüchtlingsschutz zusteht. Der Geschäftsführer von Pro Asyl Günter Burkhardt sagte, das Meer sei kein rechtsfreier Raum: „Völkerrechtliche Verpflichtungen und die Menschenrechte gelten nicht nur auf dem Festland, sondern auch auf hoher See.“ Auch sei es nicht zulässig, aus Seenot gerettete Migranten in Drittländer zu bringen, in denen ihre Sicherheit nicht garantiert werden könne.

Die Nichtregierungsorganisationen stützen sich auf ein Fachgutachten des European Centre for Constitutional and Human Rights, das in ihrem Auftrag erstellt wurde. Die Verfasser der Expertise, zwei Rechtswissenschaftler der Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt, kommen darin zu dem Ergebnis, dass die „Zurückweisung, das Zurückeskortieren, die Verhinderung der Weiterfahrt, das Zurückschleppen bzw. die Verbringung in nicht zur EU gehörige Küstenländer […] verboten [ist], solange das Verfahren der administrativen und gerichtlichen Überprüfung des individuellen Schutzbegehrens der potentiell schutzbedürftigen Betroffenen auf europäischem Territorium nicht abgeschlossen ist.“

Kern der juristischen Debatte ist die Frage, ob Grenzschützer auch bei „exterritorialem Handeln“ – also insbesondere bei Maßnahmen außerhalb der 12-Seemeilen-Zone – an die internationalen Menschen- und Flüchtlingsrechte gebunden sind. Das Gutachten bejaht dies u. a. mit dem Verweis auf das Zurückweisungsverbot („non-refoulement“) der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK). Demnach darf ein Flüchtling nicht zurückgewiesen werden, wenn im Herkunftsland sein Leben oder seine Freiheit bedroht ist. Dieses Verbot gelte sowohl innerhalb als auch außerhalb der Seegrenzen, so die Juristen. Laut Gutachten ergibt sich das Zurückweisungsverbot auch aus verschiedenen Rechtsakten der EU sowie anderen völkerrechtlichen Verträgen wie dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte oder dem Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe.

Diese Rechtsauffassung wird vom Hohen Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) sowie zahlreichen internationalen Experten und Organisationen geteilt. Die deutsche Bundesregierung vertritt hingegen die Auffassung, dass „der Grundsatz des non-refoulement seine Wirkung erst bei territorialem Gebietskontakt entfaltet“. Demnach besteht für die EU-Staaten beim Grenzschutz keine Verpflichtung, gemäß GFK die Flüchtlingseigenschaft jener Boat People zu überprüfen, die auf offener See angetroffen werden. Im Bundestag ist die Haltung der deutschen Regierung ebenfalls kritisiert worden. Die Oppositionsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke brachten jeweils eigene Kleine Anfragen im Parlament ein. Darin hinterfragten sie die Rolle von Frontex sowie die Position der Bundesregierung hinsichtlich des Aufgreifens von Migranten und Flüchtlingen in internationalen Gewässern.

Aufgrund gemeinschaftsrechtlichen Handelns wird bei der drängenden Frage des Umgangs mit den so genannten Bootsflüchtlingen im Mittelmeer jedoch insbesondere die Politik auf europäischer Ebene entscheidend sein. Pro Asyl appellierte daher an die Europäische Union, den derzeitigen Praktiken auf dem Meer Einhalt zu gebieten. Schutzbedürftigen müsse entsprechend den Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Genfer Flüchtlingskonvention Schutz vor Zurückweisung zugestanden werden. Sie hätten einen „Rechtsanspruch, in den nächsten sicheren Hafen gebracht zu werden, sodass dort Asylanträge geprüft werden können“, sagte Pro-Asyl-Geschäftsführer Burkhardt. js

Weitere Informationen:
Andreas Fischer-Lescano, Tillmann Löhr (European Centre for Constitutional and Human Rights): Menschen- und flüchtlingsrechtliche Anforderungen an Maßnahmen der Grenzkontrolle auf See. Rechtsgutachten im Auftrag von Pro Asyl, amnesty international und Forum Menschenrechte. Frankfurt/M., September 2007.
www.ecchr.de
www.pro-asyl.de
www.amnesty.de
www.frontex.europa.eu/annual_report
dip.bundestag.de/btd/16/027/1602723.pdf
dip.bundestag.de/btd/16/062/1606254.pdf

Kurzmeldungen – Welt
(Erweiterte Fassung, nur online verfügbar)

Weltweite Kindersterblichkeit geht zurück
Die Zahl der weltweiten Sterbefälle von Kindern unter fünf Jahren ist im Jahr 2006 erstmals unter 10 Mio. gesunken. Das teilte das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (Unicef) Mitte September 2007 mit. Seit 1990 hat sich die Zahl der jährlichen Todesfälle von 13 Mio. auf 9,7 Mio. verringert, was einem Rückgang um rund ein Viertel entspricht. Dies sei auf verschiedene Faktoren zurückzuführen, darunter die bessere Versorgung mit Impfstoffen gegen gefährliche Infektionskrankheiten, die Verteilung von imprägnierten Moskitonetzen in Malaria-Gebieten, die Unterstützung lokaler Gesundheitsdienste, aber auch die Bestärkung von Frauen, ihre Kinder zu stillen. Die meisten Kinder sterben weiterhin in den ländlichen Regionen von Entwicklungsländern. So starben allein im subsaharischen Afrika 2006 4,7 Mio. und in Südasien 3,15 Mio. Kinder. www.unicef.de/kindersterblichkeit.html

Internationale Geberkonferenz in Berlin
Rund 9,7 Mrd. US-Dollar will die internationale Gebergemeinschaft dem Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria für den Zeitraum 2008 bis 2010 zur Verfügung stellen. Dieses Ergebnis brachte die Konferenz des Globalen Fonds am 27./28. September in Berlin. Insgesamt benötigt der Globale Fonds nach eigenen Angaben für diesen Zeitraum mindestens 12-18 Mrd. US-Dollar.
www.theglobalfund.org/de

USA: Keine Krebstherapie für undokumentierte Einwanderer
Krebskranke Einwanderer ohne legalen Aufenthaltsstatus sollen in den USA keine Behandlung mehr erhalten. Im September wies die US-Regierung das staatlich finanzierte Gesundheitsprogramm für Mittellose „Medicaid“ an, künftig keine Chemotherapien mehr für undokumentierte Einwanderer zu bezahlen. Diese können Medicaid-Leistungen nur in Notfällen in Anspruch nehmen. Nach einer Prüfung der finanziellen Lage des Medicaid-Programms erklärte die Regierung im September, Krebs sei kein Notfall. Ärzte kritisierten die Anordnung aus Washington und kündigten an, diese Patienten weiter zu behandeln. Einige Bundesstaaten wollen gegen die Entscheidung der Regierung vorgehen. Seit Monaten gibt es in den USA eine Debatte um das Gesundheitssystem, insbesondere um die Versorgung für Mittellose. Ingesamt leben derzeit etwa 12 Mio. Einwanderer ohne Aufenthaltsgenehmigung in den USA.

Nordafrika: Fluchtbewegungen nach Unwettern
Nach schweren Unwettern Mitte September sind in West- und Zentralafrika über 1 Mio. Menschen auf der Flucht. Nach Angaben einiger afrikanischer Regierungen und mehrerer Hilfsorganisationen starben bei schweren Überschwemmungen in den vergangenen Wochen über 200 Menschen. Die Sahel-Region, die sonst für Dürre-Perioden bekannt ist, wird seit August von ungewohnt heftigen Regenfällen heimgesucht. In Kenia sind mehr als 700.000 Menschen auf der Flucht. Allein im Norden Ghanas mussten mehr als 260.000 Menschen ihre Wohnungen verlassen. Im Sudan sind über 300.000 Menschen betroffen, v. a. im Süden des Landes. In Uganda sind ebenfalls etwa 300.000 Menschen obdachlos und auf humanitäre Hilfe angewiesen.
http://www.unhcr.ch
http://www.wfp.org
http://www.caritas-international.de
http://www.msf.org

Irak: 4,5 Mio. Iraker auf der Flucht
Derzeit sind so viele Iraker auf der Flucht wie noch nie (vgl. MuB 6/07). Rund 4,5 Mio. Iraker halten sich nach Angaben verschiedener Hilfsorganisationen heute im Ausland auf. 3,3 Mio. von ihnen sind seit Beginn des letzten Krieges geflüchtet. Etwa 1,4 Mio. leben in Syrien, 750.000 in Jordanien. Im Libanon suchten etwa 40.000 Iraker Zuflucht. Amnesty International (AI) kritisiert, dass es Iraker in vielen Staaten, so auch in Deutschland, zunehmend schwer haben, einen Flüchtlingsstatus zu erhalten (vgl. Mub 4/07). Aus einigen Ländern, beispielsweise der Türkei, werden Iraker bereits häufiger abgeschoben.
http://www2.amnesty.de
http://www.icrc.org
http://www.unhcr.de

Myanmar: Menschenrechtsverletzungen und Massenflucht

Etwa 3 Mio. Menschen aus dem südostasiatischen Myanmar sind auf der Flucht. Seit der gewaltsamen Niederschlagung der Demokratiebewegung sind bis zu 10.000 Demonstranten inhaftiert worden, unter ihnen viele buddhistische Mönche. Die Zahl der Verletzten und Toten wird auf mehr als 100 geschätzt.

Auslöser für die Massenproteste mit schätzungsweise 100.000 Teilnehmern in der Hauptstadt Rangun war eine Verdopplung der Benzinpreise, die die Führung des Militärregimes Mitte August verfügt hatte. In Myanmar (früher Birma) regieren Generäle seit ihrem Putsch im Jahr 1962. Anders als bei der Demokratiebewegung von 1988, die mit 3.000 Todesopfern gewaltsam niedergeschlagen wurde, führen den jetzigen Aufstand gegen die Militärdiktatur nicht Studenten an, sondern buddhistische Mönche.

Fast 90 % der 54 Mio. Einwohner Myanmars sind Buddhisten. Neben den Birmanen, die etwa zwei Drittel der Bevölkerung stellen, gibt es über 100 verschiedene Volksgruppen in dem Vielvölkerstaat. Zu den größten Minderheiten gehören das überwiegend buddhistische Volk der Shan (8,5 %) und das überwiegend christliche Volk der Karen (5 % der Bevölkerung). Die Militärjunta verfolgt v. a. Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten, die an den äußeren Landesgrenzen leben. Flüchtlinge und Hilfsorganisationen wie Amnesty International berichten von Zwangsarbeit, Kindersoldaten, Folter, Vergewaltigungen, Zwangsumsiedlungen, politischen Gefangenen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die hier seit Jahrzehnten geschehen. Den Vereinten Nationen zufolge sind 40 % der Kinder in Myanmar unterernährt.

Um sich selbst zu schützen, haben die verschiedenen Minderheiten eigene Armeen gebildet, die teilweise mit dem Regime kooperieren und sich dann gegenseitig bekämpfen. Infolge dieser bürgerkriegsähnlichen Verhältnisse sind von den insgesamt 3 Mio. Flüchtlingen bis zu 2 Mio. innerhalb des Landes auf der Flucht. Etwa 1 Mio. ist in den vergangenen Jahren über die Grenze nach Thailand geflohen. 10-20 % leben dort in Flüchtlingslagern. Der Rest hält sich nach Angaben der Hilfsorganisation „Helfen ohne Grenzen e. V.“ illegal in Thailand auf.

Die Vereinten Nationen schickten Ende September den Sondergesandten Ibrahim Gambari nach Myanmar, der dort u. a. mit der Oppositionschefin und Friedensnobelpreisträgerin Suu Kyi zusammentraf, die seit 1989 unter strengem Hausarrest steht. Nach Gambaris Berichterstattung bewertete der UN-Sicherheitsrat die Lage im Land einstimmig als „inakzeptabel und unhaltbar“. Er konnte sich aber nur auf einen Erklärungsentwurf einigen, der „nachhaltiges Bedauern“ ausdrückt, die Geschehnisse in Myanmar aber nicht verurteilt. Eine schärfere Reaktion lehnten Russland und China ab. Die beiden ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrats sind Handelspartner von Myanmar und nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch auch Waffenzulieferer der Militärregierung. up

Weitere Informationen:
www.un.org/News/Press/docs//2007/sc9139.doc.htm
www.freeburmarangers.org
www.helfenohnegrenzen.de
www.amnesty.de
hrw.org/english/docs/2007/10/10/burma17066.htm

Studie zur Auswanderung aus Deutschland

Im jährlichen Rhythmus veröffentlicht das Statistische Bundesamt die Daten der deutschen Wanderungsstatistik, die Sorge über die Abwanderung deutscher Staatsbürger aus Deutschland auslösen. Spätestens mit den Ergebnissen für das Jahr 2005, welche die höchste registrierte Abwanderung Deutscher seit 1954 und erstmals seit Ende der 1960er Jahre einen Netto-Wanderungsverlust feststellten, wurde die Wanderungsstatistik zu einem Stimmungsindikator in Deutschland.

Die öffentliche wie auch die akademische Debatte zur Auswanderung aus Deutschland leidet unter dem Mangel an differenzierten wissenschaftlichen Untersuchungen. So ist die internationale Migration deutscher Staatsbürger im Speziellen und die Auswanderung aus hochentwickelten Ländern im Allgemeinen ein bis heute wenig verstandenes Phänomen (vgl. MuB 1/07). Auch wenn die Größenordnung der Auswanderung aus hochentwickelten Ländern bisher meist gering ist, besteht in den betroffenen Ländern die Sorge, dass insbesondere die Leistungsträger einer Gesellschaft dieser den Rücken kehren. Somit ist nicht unbedingt die Quantität der Auswanderung ein Grund zur Besorgnis, sondern deren Zusammensetzung oder Selektivität.

Ausgehend von diesem Problemaufriss hat das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung in einer neuen Studie eine Übersicht über den bisherigen Forschungsstand zur Auswanderung aus Deutschland vorgelegt. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen folgende Fragen: Wer wandert aus Deutschland aus? Veränderte sich die Selektivität der Auswanderung während der vergangenen Jahre und Jahrzehnte? Welche Motive veranlassen jemanden zu der Entscheidung, ins Ausland zu ziehen? Und wie groß ist der Anteil derjenigen, die dauerhaft im Ausland bleiben?

Ziel der Studie war es, mit der Auswertung einschlägiger Statistiken und der Analyse bereits vorliegender Studien Fragen zur Dynamik, Struktur und Selektivität der Auswanderung aus Deutschland zu beantworten. Seit Ende der 1980er Jahre nimmt die internationale Migration Deutscher stark zu. Wanderten Mitte der 1970er Jahre im Durchschnitt rund 50.000 Personen pro Jahr aus, hat sich diese Zahl bis in die vergangenen Jahre auf fast das Dreifache erhöht (im Durchschnitt der Jahre 2002 bis 2006 139.144 Fortzüge). Somit sind heute sowohl in absoluten Zahlen als auch in Proportion zur Bevölkerung insgesamt deutlich mehr Deutsche international mobil und halten sich zumindest zeitweilig im Ausland auf als noch vor 30 Jahren.

Schwieriger als die Beantwortung der Frage nach dem Umfang der Auswanderung ist die Analyse der Struktur und Selektivität. Die internationale Mobilität Deutscher ist danach gegenwärtig ein städtisches und westdeutsches Phänomen. Die Studie zeigt für die letzten Jahre (2003-2005), dass die alten Bundesländer eine durchgängig höhere Auswanderungsrate als die neuen Bundesländer haben. Doch auch innerhalb der alten Bundesländer gibt es starke regionale Differenzen. In erster Linie weisen die Städte und die grenznahen Kreise die höchsten Auswanderungsraten auf.

[Grafik] Eine wichtige Veränderung zeigt sich auch hinsichtlich der Zielländer deutscher Auswanderer. Hier beschreibt die Studie einen deutlichen Trend der Europäisierung der internationalen Migration von Deutschen. Während sich das Niveau der Abwanderung in die europäischen Nachbarstaaten und in die klassischen Einwanderungsländer (USA, Kanada, Australien, Neuseeland) bis Ende der 1970er Jahre kaum unterschied, steigt es seitdem zugunsten der europäischen Staaten stark an. Heute zieht mehr als die Hälfte der international mobilen Deutschen in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union, während der Anteil der Abwanderung in die USA deutlich abgenommen hat (siehe Grafik).

Hinsichtlich der aktuellen Debatte über die Abwanderung von Hochqualifizierten fasst die Studie die bisher vorliegenden Forschungsergebnisse zusammen. Danach sind die deutschen Auswanderer im Vergleich mit der Bevölkerung insgesamt eine höher gebildete und damit positiv selektierte Gruppe, wobei der Anteil von Hochqualifizierten in den vergangenen Jahren leicht zugenommen hat. Hochqualifizierte stellen unter den ausgewanderten Deutschen zwar nicht in absoluten Zahlen die größte Gruppe, aber zumindest einen deutlich überproportionalen Anteil der Migranten. Auf Basis von Bestandszahlen in den Zielländern kann davon ausgegangen werden, dass 28 % der deutschen Migranten als hochqualifiziert gelten. Dieser Anteil ist höher als bei der deutschen Bevölkerung insgesamt mit rund 20 %. Bei einem Vergleich der Jahre 1990 und 2000 zeigt sich, dass der Anteil hochqualifizierter Personen im Verlauf dieser zehn Jahre um etwa ein Zehntel zugenommen hat. Dieses Ergebnis stimmt auch mit Untersuchungen innerhalb der europäischen Staaten überein, in denen sich der Anteil hochqualifizierter Deutscher zwischen 1992 und 2000 ebenfalls kontinuierlich erhöht hat. Andererseits wird aus den bisherigen Erkenntnissen auch deutlich, dass die meisten Auslandsaufenthalte dieser Gruppe zeitlich befristet und nicht auf Dauer ausgelegt sind. So halten sich beispielsweise vier Fünftel der deutschen Wissenschaftler für weniger als ein Jahr im Ausland auf, und für den Fall der USA lässt sich trotz einer Zunahme von temporären Aufenthalten hochqualifizierter Deutscher keine Zunahme von langfristigen oder dauerhaften Aufenthalten nachweisen. Andreas Ette und Dr. Lenore Sauer, Wissenschaftliche Mitarbeiter des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung, Wiesbaden

Weitere Informationen:
Die Studie „Auswanderung aus Deutschland. Stand der Forschung und erste Ergebnisse zur internationalen Migration deutscher Staatsbürger“ ist als Materialienband zur Bevölkerungswissenschaft des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung, Heft 123, erschienen. Kostenlose Bestellung oder Download unter: www.bib-demographie.de

Kurzmeldungen – Deutschland

Integrationskurse für Imame
Imame sollen bei der Integration von Migranten stärker beteiligt werden. Das beschlossen die Integrations- und Ausländerbeauftragten der Länder auf ihrer Herbsttagung am 17./18. September 2007 in Bonn. Den Imamen komme aufgrund „ihrer Vorbildfunktion in den Moscheegemeinden eine besondere Verantwortung“ zu, heißt es in dem Beschluss. Die meisten Imame würden jedoch in ihren Herkunftsländern ausgebildet und blieben nur für wenige Jahre in Deutschland. Daher müssten sie über „das Leben in Deutschland und die lokalen Verhältnisse“ informiert werden. Die Integrations- und Ausländerbeauftragten forderten daher Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) auf, Imamen die Teilnahme an Integrationskursen zu ermöglichen, auch wenn sie keinen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland anstreben. Eine Verpflichtung zur Teilnahme soll es nicht geben. Langfristig sei eine Imam-Ausbildung in Deutschland unabdingbar.
www.integrationsbeauftragter.nrw.de

Islamrat kritisiert Überwachung von Milli Görüs
Der deutsche Islamrat hat die Überwachung der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) durch den Verfassungsschutz kritisiert. Die Organisation wird von deutschen Behörden als extremistisch eingestuft, da es ihr Ziel sei, eine „islamische Weltordnung“ zu errichten. Der Vorsitzende des Koordinierungsrats der Muslime (KRM) Ali Kizilkaya sagte, man dürfe eine Organisation „nicht unter Generalverdacht“ stellen. Milli Görüs ist der größte Mitgliedsverein im Islamrat. Dieser vereint seit 1986 mehr als 30 Organisationen und hat nach eigenen Angaben 145.000 Mitglieder überwiegend türkischer Herkunft.

Deutschland: Gutachten zur Bevölkerungsentwicklung Brandenburgs
(nur online verfügbar)

Das Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung hat sich dafür ausgesprochen, mit politischen und wirtschaftlichen Maßnahmen auf die demografischen Entwicklungen in Brandenburg zu reagieren. So empfehlen die Gutachter in einer Expertise beispielsweise Abwanderungsprämien, um strukturschwache Regionen zu „entleeren“ und Infrastrukturkosten zu sparen.

Box: Bevölkerungsentwicklung 2006
Im Jahr 2006 sind in Deutschland 672.724 Kinder geboren worden. Das sind 13.071 Geburten weniger als im Vorjahr (2005: 685.795). Dies entspricht einem Rückgang um knapp 2 %. Auch die Sterbezahlen sanken im vergangenen Jahr leicht (2006: 821.627; 2005: 830.227). Das Geburtendefizit bzw. der Sterbeüberschuss verursachten 2006 einen Bevölkerungsrückgang um insgesamt 148.903 Personen. Hierbei sind Zu- und Abwanderungen nicht berücksichtigt, die Daten liegen für 2006 noch nicht vor.
www.destatis.de

In dem „Gutachten zum demografischen Wandel im Land Brandenburg“ haben sich Wissenschaftler des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung mit den aktuellen und zu erwartenden Bevölkerungsentwicklungen in Brandenburg sowie den daraus folgenden gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Konsequenzen befasst. Nach Erkenntnissen der Experten wird die Bevölkerungsgröße des Landes Brandenburg (rund 2,6 Mio. Einwohner) aufgrund der Abwanderungstendenzen und der Auswirkungen des Geburtenrückgangs bis 2030 um mindestens 13 % zurückgehen. Hinzu kommen die Effekte des Alterungsprozesses der Landesbevölkerung, der durch die Abwanderung der jungen Generationen zusätzlich verstärkt wird: 2030 wird jeder dritte Brandenburger älter als 65 Jahre sein, so die Prognosen der Gutachter.

Der Bevölkerungsrückgang, die Alterung und die Bevölkerungsverlagerung aus dem ländlichen Raum heraus in das Einzugsgebiet von Berlin bewirken einen allgemeinen Schrumpfungsprozess auf allen gesellschaftlichen Ebenen. Dessen Anfänge seien bereits jetzt erkennbar: „Schulen werden geschlossen, Dörfer entvölkern sich, Siedlungen stehen leer und verfallen, Kanalisationssysteme und notärztliche Versorgung drohen zusammenzubrechen, die öffentlichen Haushalte verschulden sich immer mehr“, so die Studie.

Aufgrund dieser drängenden Probleme müsse ein Umdenken stattfinden und der Bevölkerungsschwund als „Politik-Thema Nummer Eins“ betrachtet werden. In der vom brandenburgischen Landtag in Auftrag gegebenen Expertise arbeiteten die Wissenschaftler „Problemknoten“ heraus, die für verschiedene Entwicklungen, darunter die Schließung von Schulen, die Abwanderung junger Frauen, den Fachkräftemangel, den steigenden Bedarf an Pflegekräften in der Betreuung von Senioren, den drohenden Kollaps des Staatshaushalts oder den Zusammenbruch der Bürgergesellschaft, verantwortlich seien. Von ihrer Lösung hänge ab, wie sich die Situation entwickle.

Das bedeutendste Problemfeld betrifft die Bildung: „Mangelnde Bildung verschärft nahezu alle Probleme des demografischen Wandels.“ So verursachten Versäumnisse im Bildungssektor hohe Folgekosten, z. B. durch Langzeitarbeitslosigkeit und Integrationsprobleme der Bildungsschwachen in die Gesellschaft. Problematisch sei außerdem eine fehlerhafte wirtschaftliche Ausrichtung, die sich nach wie vor an einem möglichen Wachstum statt am Schrumpfungsprozess orientiere.

Die konkreten Empfehlungen des Berlin-Instituts orientieren sich zum Großteil an den Erfahrungen anderer Bundesländer und anderer Nationen. So soll sich das Schulsystem an dem der dünn besiedelten Regionen in Schweden ausrichten. Dort entscheiden die Kommunen selbst, ob sie die finanziellen Mittel lieber in die Einrichtung von „Zwergschulen“ oder für ein komfortables Beförderungssystem verwenden. Die Gesundheitsversorgung solle sich an dem Poliklinik-System im finnischen Lappland orientieren. In ländlichen Gebieten könnten privat betriebene Naturparks wie in Südafrika dringend benötigte Wirtschaftsimpulse geben. Als Vorbild wird der Müritz-Nationalpark in Mecklenburg-Vorpommern mit 450 direkt und indirekt verbundenen Arbeitsplätzen aufgeführt. Initiativen wie Fahrgemeinschaften oder lokale Fahrdienste könnten im öffentlichen Nahverkehr effizientere Alternativen ermöglichen.

In einigen Regionen könnten selbst diese Maßnahmen die gesellschaftliche, wirtschaftliche und soziale Erosion nicht verhindern. Dort soll der Staat den Abwanderungsprozess bis zur völligen „Entleerung“ geradezu fördern, lautet es in dem Gutachten. Mögliche Maßnahmen wären die Bereitstellung einer Abwanderungsprämie, die Menschen motivieren könnte, diese „Schwundstandorte“ zu verlassen. Maßnahmen wie diese seien zwar radikal, machten jedoch deutlich, dass es (nicht nur in Brandenburg) Regionen gäbe, in denen die „Entleerung der Fläche“ weder durchbrochen noch aufgehalten werden könne.

Am Ende ihres Gutachtens entwerfen die Experten ein neues „Modell für die Zukunft Brandenburgs“. Mit diesem könne das Land eine „Vorreiterrolle bei der Bewältigung des demografischen Wandels“ spielen. Der Schrumpfungsprozess offeriere auch Chancen, denn die so genannten „Anpassungslösungen an den demografischen Wandel“ seien meist „die ohnehin geforderten Nachhaltigkeitslösungen.“ Die Landespolitik soll dabei lediglich die Standards vorgeben, die der angestrebten Entwicklung zugrunde liegen. Wie diese Ziele erreicht werden können, müsse den lokalen Akteuren überlassen bleiben. Schließlich halten die Experten die schnellstmögliche Einrichtung eines brandenburgischen „Zukunftsrates“ zur Ausarbeitung neuer Strategien und zur Bündelung der Maßnahmen für dringend notwendig. th

Weitere Informationen:
www.berlin-institut.org

Deutschland: Familienatlas 2007
(nur online verfügbar)

Der Familienatlas 2007 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verzeichnet deutliche Nachteile der neuen Bundesländer bei den arbeitsmarktpolitischen und demografischen Rahmenbedingungen für das Leben von Familien.

Anfang Oktober präsentierte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) den „Familienatlas 2007“, der in Kooperation mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und dem Beratungsunternehmen Prognos entwickelt wurde. Darin werden die 439 Landkreise und kreisfreien Städte der Bundesrepublik hinsichtlich ihrer Attraktivität für Familien mit Kindern verglichen. Als Indikatoren wurden die Handlungsfelder „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, „Wohnsituation und Wohnumfeld“, „Bildung und Ausbildung“ und „Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche“ sowie die demografischen und arbeitsmarktbezogenen Rahmenbedingungen herangezogen. Die neuen Bundesländer schneiden in den vier konkreten Bereichen sehr gut ab. Allerdings trüben die schlechten arbeitsmarktpolitischen und demografischen Rahmenbedingungen das Gesamtergebnis Ostdeutschlands.

In den Handlungsfeldern „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ und „Bildung und Ausbildung“ sind unter den 25 besten Landkreisen und kreisfreien Städten keine aus den alten Bundesländern zu finden. Solche Unterschiede zwischen den Kreisen in Ost- und Westdeutschland lassen sich in den Bereichen „Wohnsituation und Wohnumfeld“ und „Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche“ allerdings nicht feststellen. Unter den 25 besten Kreisen überwiegen hier diejenigen in den alten Bundesländern.

Der Familienatlas teilt alle Land- und Stadtkreise in neun Gruppen ein, die den Grad der Familienfreundlichkeit angeben. Auffallend ist dabei, dass sich die familienfreundlichsten Regionen und Städte nicht durch Spitzenpositionen bei den einzelnen Indikatoren auszeichnen. Vielmehr schneiden sie deshalb so überdurchschnittlich gut ab, weil sie in keinem Bereich stark abfallen.

Am familienfreundlichsten sind die Bedingungen in den Stadtkreisen Baden-Baden (Baden-Württemberg), Erlangen (Bayern), Landau in der Pfalz (Rheinland-Pfalz) und Potsdam (Brandenburg) sowie in den Landkreisen Bernkastel-Wittlich (Rheinland-Pfalz), Breisgau/Hochschwarzwald (Baden-Württemberg), Garmisch-Partenkirchen und Kitzingen (beide Bayern), dem Main-Tauber-Kreis (Baden-Württemberg), Nordfriesland und Schleswig-Flensburg (beide Schleswig-Holstein) sowie Tübingen (Baden-Württemberg). Am schlechtesten sind die Bedingungen für Familien mit Kindern in den Landkreisen Ennepe-Ruhr (Nordrhein-Westfalen), Helmstedt (Niedersachsen), Hof (Bayern), Osterode am Harz (Niedersachsen), Tirschenreuth (Bayern) und Unna (Nordrhein-Westfalen) sowie in den Stadtkreisen Bochum, Essen, Herne (alle Nordrhein-Westfalen), Salzgitter (Niedersachsen) und Wuppertal (Nordrhein-Westfalen).

Zwei Beispiele: Der ehemalige Kreis Wernigerode (Sachsen-Anhalt), der zum Zeitpunkt der Datenerhebung noch nicht im Rahmen der Landkreisreform im Landkreis Harz aufgegangen war, wird beispielsweise als „aufstrebende Region“ bezeichnet und liegt damit in der zweitbesten Kategorie. Hier herrscht eine ausgeprägte Chancengleichheit am Arbeitsplatz, es gibt ausreichend Betreuungsangebote für Kinder bzw. Lehrkräfte an den Schulen, angemessene Klassengrößen und eine relativ hohe Dichte an Ausbildungsplätzen. Auch hinsichtlich der beruflichen Perspektiven befindet sich dieser Landkreis im oberen Drittel. Nur durchschnittlich sind allerdings die Wohnbedingungen, der Anteil an Kindern und Jugendlichen an der Gesamtbevölkerung des Kreises sowie die Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche.

Ganz anders verhält es sich hingegen bei dem fast angrenzenden Kreis Osterode am Harz (Niedersachsen). Dieser wird im Familienatlas als „zurückfallende Region“ bezeichnet und gehört damit zur schlechtesten Regionalkategorie. Der Landkreis liegt hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bundesweit auf einem der hinteren Plätze. Auch bei den beruflichen Perspektiven und den Chancen auf dem Arbeitsmarkt sieht es nur in wenigen Kreisen der Bundesrepublik schlechter aus. Überdurchschnittliche Werte hat der Kreis lediglich im Bereich des Wohnens, d. h. es gibt ausreichend Familienwohnungen und Wohneigentum ist erschwinglich. Andererseits gibt es grundsätzlich zu wenige Familien mit Kindern. th

Weitere Informationen:
www.prognos.com/familienatlas
www.bmfsfj.de

Deutschland: Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und in Familien mit Migrationshintergrund
(nur online verfügbar)

Die Bundesregierung will verstärkt Migrantinnen und Kinder vor Gewalt schützen. Frauen türkischer oder osteuropäischer Herkunft werden deutlich häufiger als deutsche Frauen Opfer von besonders schwerer Gewalt. Ende September wurde der neue Aktionsplan der Bundesregierung vorgestellt.

Befragung: Dem Aktionsplan liegt die Repräsentativstudie „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“ zugrunde. Hierfür wurden im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über 10.000 Frauen im Alter zwischen 16 und 85 Jahren zu ihren Gewalterfahrungen befragt. Danach ist etwa jede dritte Frau in Deutschland (37 %) mindestens ein Mal in ihrem Leben Opfer von körperlicher Gewalt geworden. Unter Türkinnen ist es sogar fast jede zweite Frau (49 %). Von den Osteuropäerinnen sind 44 % betroffen. Insgesamt hat fast jede siebte Frau (13 %) schwere sexuelle Gewalt erlebt. Bei rund 25 % der Frauen ist der Partner der Täter. Kinder sind in 60 % der Fälle Zeugen der Taten, oft sind sie ebenfalls Opfer, weil sie die Mutter verteidigen wollen.

Nach Angaben des Familienministeriums liegen diese Zahlen verglichen mit anderen europäischen Ländern im mittleren bis hohen Bereich. Die Studie zeigt, dass eigene Gewalterfahrungen, aber auch das Miterleben von Gewalt in der Kindheit, das Risiko signifikant erhöhen, später selbst Opfer von Gewalt zu werden.

Zweiter Aktionsplan: Die 133 beschlossenen Maßnahmen im „Zweiten Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“ bauen auf Erkenntnissen des ersten Aktionsplans von 1999 auf. Sie richten sich gegen jegliche Form von Übergriffen auf Frauen: häusliche und sexualisierte Gewalt, so genanntes Stalking (d. h. das fortgesetzte Verfolgen und Belästigen eines Mitmenschen), Frauenhandel, Zwangsverheiratung oder Genitalverstümmelung. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums wurde das Budget für die Maßnahmen des Aktionsplans im eigenen Haus erhöht. Welche Summen genau zur Verfügung stehen, konnte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) nicht sagen.

Vernetzung: Da von Gewalt betroffene Migrantinnen in besonderem Maße auf leicht zugängliche Unterstützungsangebote angewiesen sind, sieht der Aktionsplan den Ausbau eines mehrsprachigen Internetportals vor. Diese Online-Beratungsstelle soll über Hilfe bei Zwangsverheiratung und anderer häuslicher Gewalt informieren. Auch sollen Beratungsmöglichkeiten für Freunde, Helfer und Multiplikatoren im Umfeld der Betroffenen geschaffen werden. So sollen etwa Respektspersonen in den muslimischen Gemeinden ermuntert werden, unmissverständlich deutlich zu machen, dass Gewalt nicht zu tolerieren sei. Daneben sollen staatliche und nicht-staatliche Stellen wie Jugendhilfeeinrichtungen, Schulen und Frauenschutzorganisationen stärker zusammenarbeiten, um familiäre Gewalt früher zu erkennen.

Schulung: Nachdem in den vergangenen Jahren bereits verstärkt Krankenhausärzte sensibilisiert wurden, richtet sich der Zweite Aktionsplan besonders an niedergelassene Ärzte. Sie sollen so geschult werden, dass sie bei Verletzungen wie kleineren Platzwunden oder einem blauen Auge auch der Frage nachgehen, ob häusliche Gewalt vorliegen könnte. up

Weitere Informationen:
http://www.bmfsfj.de
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=100962.html (Aktionsplan)
http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/publikationsliste,did=20530.html (Studie)
http://www.bundesregierung.de/nn_56708/Content/DE/Publikation/IB/2007-03-06-flyer-haeusliche-gewalt.html (mehrsprachiges Faltblatt „Tatort Familie“)
http://www.bmj.bund.de/enid/Kriminologie/Zweiter_Periodischer_Sicherheitsbericht_der_Bundesregierung_131.html

Preis / Veranstaltungen / Literatur

Theodor-Wolff-Preis 2007
Unser Redaktionsmitglied Christoph Wöhrle hat den Theodor-Wolff-Preis 2007 in der Kategorie „Lokales“ erhalten. Der Preis gilt als „das Gütesiegel für Qualitätsjournalismus“ und wird vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger verliehen.
Prämiert wurde Christoph Wöhrles Reportage „Dr. Fastfood und Mr. Dschihad”, die sich um das Thema Migration und Integration dreht. Der Text erschien am 10. September 2006 in der Berliner Morgenpost. Wir gratulieren!
www.bdzv.de/theodor-wolff-preis.html

Tagung
„Nach der Migration: Selbstentwürfe, Identitäten, Zugehörigkeiten in Bewegung“
Veranstalter: Evangelische Akademie Arnoldshain
Datum / Ort: 9.-11.11.2007, Evangelische Akademie Arnoldshain, Martin-Niemöller-Haus, Im Eichwaldsfeld 3, 61389 Schmitten
Kursgebühr: 94 Euro (zzgl. Unterkunft)
Weitere Informationen / Anmeldung: Jutta Theil, Tel.: (06084) 944-132, Fax: -138
Internet: www.evangelische-akademie.de

[bpb-Logo]
Fachkonferenz
Antisemitismus und Rechtsextremismus im Unterricht. Inhalte des Lernens und Herausforderungen für den Schulalltag.
Veranstalter: Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) in Kooperation mit der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland/KMK
Datum / Ort: 26.-27.11.2007, Rotes Rathaus, Rathausstr. 15, 10173 Berlin
Weitere Informationen / Anmeldung: Heidi Kaudelka, Bundeszentrale für politische Bildung, Adenauerallee 86, 53113 Bonn, E-Mail: kaudelka@bpb.de, Tel: 01888-515-578, Fax: -113
Internet: www.bpb.de/veranstaltungen/RCSS5K,0,0,Antisemitismus_und_Rechtsextremismus_im_Unterricht.html


Literatur
Barbara Schramkowski: Integration unter Vorbehalt. Perspektiven junger Erwachsener mit Migrationshintergrund. Beiträge zur Regional- und Migrationsforschung, Band 8, 2006, ISBN 3-88939-836-7 (978-3-88939-836-9), 26,90 Euro, Bestellung: www.iko-verlag.de

Hans-Jürgen von Wensierski, Claudia Lübcke (Hg.): Junge Muslime in Deutschland. Lebenslagen, Aufwachsprozesse und Jugendkulturen. 2007, Opladen, ISBN 978-3-86649-056-7, 29,90 Euro, Bestellung: www.budrich-verlag.de

Bartholomäus Figatowski, Kokebe Haile Gabriel, Malte Meyer (Hg.): The Making of Migration. Repräsentationen - Erfahrungen - Analysen. 2007, Münster, ISBN 978-3-89691-676-1, 27,90 Euro, Bestellung: www.dampfboot-verlag.de

Franck Düvell: Europäische und internationale Migration: Einführung in historische, soziologische und politische Analysen. 2006, Münster, ISBN 3-8258-9541-6, 24,90 Euro, Bestellung: www.lit-verlag.de

Bundeszentrale für politische Bildung Netzwerk Migration in Europa Migration Research Group des Hamburgischen WeltWirtschaftsInstituts Netzwerk-Migration, bpb, HWWI

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