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| Schweiz: Neues Ausländer- und Asylgesetz ab Januar 2008 | ||
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Teile des überarbeiteten Schweizer Asylgesetzes und das neue Ausländergesetz treten am 1. Januar 2008 in Kraft. Mit den neuen Regelungen soll die Integration gefördert und dem Missbrauch der Asyl- und Ausländergesetze stärker vorgebeugt werden. Der Schweizer Bundesrat hat am 24. Oktober beschlossen, dass das revidierte Asylgesetz (AsylG) und das neue Ausländergesetz (AuG) ab 1. Januar 2008 gelten sollen. Teile des überarbeiteten Asylgesetzes traten bereits zum 1. Januar 2007 in Kraft (vgl. MuB 8/06). Asylgesetz: Die Vorschriften sehen u. a. vor, dass Asylanträge von Personen, die über einen so genannten sicheren Drittstaat eingereist sind, grundsätzlich abgelehnt werden und somit zu einer Ausweisung führen. Auch die Anträge von Personen, die nahe Familienangehörige in anderen Staaten haben, sollen unbearbeitet bleiben. Die Antragsteller sollen in diese Länder weiterreisen. Darüber hinaus sehen die Neuregelungen die Ausdehnung des Sozialhilfestopps auf alle abgelehnten Asylbewerber vor. Selbst diejenigen, die die Ablehnung ihres Gesuches mit rechtlichen Mitteln anfechten, sollen keine Sozialhilfe mehr bekommen. In der Zeit des schwebenden Verfahrens erhalten sie dann nur noch eine Nothilfe, vorrangig „in Form von Sachleistungen oder täglichen Geldleistungen“. Voraussetzung für den Erhalt der Nothilfe ist die Bereitschaft der Betroffenen, aktiv an der Klärung des schwebenden Verfahrens mitzuwirken. Ausländergesetz: Mit dem neuen Gesetz soll ein System der „gelenkten Zuwanderung“ umgesetzt werden. In der Praxis bedeutet das stärkere Einwanderungsbeschränkungen. Danach können Nicht-EU-Bürger nur bei guter beruflicher Qualifikation eine Arbeit in der Schweiz aufnehmen. Schweizer, dauerhaft in der Schweiz lebende Ausländer oder Staatsbürger der EU- und EFTA-Staaten haben im Einzelfall jedoch Vorrang. Auch müssen noch Plätze der jährlichen Kontingente von derzeit 4.000 Jahres- und 7.000 Kurzaufenthaltsbewilligungen für Nicht-EU-Bürger frei sein. Daher werden nur in geringem Umfang hoch qualifizierte bzw. spezialisierte Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten in der Schweiz arbeiten können. Gleichzeitig enthält das Ausländergesetz Bestimmungen, die zu einer besseren sozialen und wirtschaftlichen Integration von Ausländern beitragen sollen. Ausländer, die sich regulär in der Schweiz aufhalten, sollen ab 1. Januar 2008 ihren Wohn- und Arbeitsort frei wählen dürfen. Der Familiennachzug wird mit dem neuen Gesetz erleichtert. Aufenthaltsbewilligungen, insbesondere im Bereich des Familiennachzugs, sind an die Bedingung gebunden, dass Sprach- und Integrationskurse besucht werden. Die Integrationsbereitschaft von Ausländern soll durch positive Anreize erhöht werden. Wer sich aktiv um Integration bemüht, soll statt nach 10 schon nach 5 Jahren, Familienangehörige sogar nach 3 Jahren eine unbefristete Niederlassungsbewilligung erhalten. Die Neueinführung des Straftatbestands „Täuschung der Behörden“ (z. B. durch Scheinehen) und die generelle Androhung höherer Strafen bis hin zum Widerruf der Aufenthaltsbewilligung sollen den Missbrauch der Regelungen des Ausländergesetzes verhindern. Gegen Menschenhändler und Schlepper soll härter vorgegangen werden. Kritik an dem Gesetzespaket äußerten nicht nur zahlreiche Parteien, Verbände und Organisationen, sondern auch das UN-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) sowie der für Migrationsfragen zuständige EU-Kommissar Franco Frattini. Während das UNHCR das Asylgesetz als eines der härtesten in Europa kritisierte, bewertete es Frattini sogar als mit EU-Standards unvereinbar (vgl. MuB 8/06). Die Schweizer Bundesregierung betonte, dass die bereits ergriffenen Maßnahmen zu weniger unbegründeten Asylanträgen geführt hätten. th Weitere Informationen: |
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| Sinus-Studie: Lebenswelten von Migranten in Deutschland | ||
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Die Alltagswelt von Migranten, ihre Wertorientierungen, Lebensziele, Wünsche und Zukunftserwartungen sind Gegenstand der sozialwissenschaftlichen Untersuchung „Die Milieus der Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland“. Hierfür entwickelte das Heidelberger Institut Sinus Sociovision u. a. im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ein Modell über acht unterschiedliche Migranten-Milieus. Nach Angaben des BMFSFJ gab es bisher noch keine vergleichbare Studie. Die Ergebnisse wurden Mitte Oktober in Berlin vorgestellt. Sinus-Studie unterscheidet acht Migranten-Milieus
Religiös-verwurzeltes Milieu: archaisch-bäuerlich geprägtes Milieu; Glaubensgemeinschaft und Herkunftsnation als wichtigste Bezugspunkte; Wunsch nach Rückkehr in die Heimat; große innere Distanz zu Staat und Gesellschaft in Deutschland; schlechte Sprachkenntnisse; unteres Einkommen. Traditionelles Gastarbeitermilieu: erste Generation der Einwanderer; Traum von Rückkehr ins Heimatland aufgegeben; traditionelles Arbeitsethos; Anerkennung deutscher „Tugenden“; materiell gesichert; defizitär integriert; schlechte Deutschkenntnisse. Entwurzeltes Milieu: Flüchtlingsmilieu; stark materialistisch geprägt; ohne Integrationsperspektive; geringe Bildung; oft angewiesen auf staatliche Hilfe; fehlende Sprachkenntnisse. Statusorientiertes Milieu: erste und zweite Einwanderergeneration; Wunsch nach Integration sowie sozialem, materiellem und beruflichem Aufstieg; mittleres Einkommen. Intellektuell-kosmopolitisches Milieu: Streben nach Selbstverwirklichung; hohe Bildung; mittleres Einkommen; schnelle und aktive Integration; Kritik an fundamentalistischen muslimischen Strömungen. Adaptives Integrationsmilieu: pragmatisch; Streben nach Sicherheit, individueller Selbstbestimmung; mittlere Bildung; mittleres Einkommen; Wunsch nach schneller Integration. Multikulturelles Performermilieu: jung; flexibel; leistungsorientiert; aufgeschlossen; höhere Bildung; mittleres bis gehobenes Einkommen; schnelle Integration; Selbstverständnis als Weltbürger und oft bikulturelle Identität. Hedonistisch-subkulturelles Milieu: zweite Einwanderergeneration; jung; mittlere bis gehobene Bildung; meist noch in Ausbildung oder in prekären Arbeitsverhältnissen; meist kein eigenes Einkommen; Identifizierung nicht mit Mehrheitskultur, sondern mit Subkulturen; häufig Ausgrenzungserfahrungen. Weitere Informationen: www.sinus-sociovision.de/ In Deutschland leben etwa 15,3 Mio. Menschen mit Migrationshintergrund, das sind rund 19 % der Wohnbevölkerung (vgl. MuB 5/07, 5/06). Diese Migranten-Population ist keine soziokulturell homogene Gruppe. Vielmehr zeigt sich in der Studie „eine vielfältige und differenzierte Milieulandschaft“. Mit Milieus sind Gruppen gemeint, die sich durch Gemeinsamkeiten in ihrer Lebensweise, ihrer Grundorientierung und ihrer sozialen Lage auszeichnen. Die Sinus-Studie identifiziert und beschreibt acht Migranten-Milieus mit unterschiedlichen Lebensauffassungen und Lebensstilen (siehe Info-Kasten). Für die qualitative Studie hat das Sinus-Institut mehrstündige Tiefeninterviews mit 104 Migranten in der von ihnen am besten beherrschten Sprache durchgeführt. Befragt wurden italienische, spanische, portugiesische und griechische Gastarbeiter der ersten Generation und deren Kinder sowie Türken, Kurden, Polen, Russen, Spätaussiedler und Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien. Ethnische Herkunft, Alter, Geschlecht und Bildungsgrad wurden zu etwa gleichen Teilen berücksichtigt. Die Ergebnisse sind aufgrund der qualitativen Ausrichtung der Studie nicht repräsentativ im statistischen Sinne. Um Größe und Struktur der Migranten-Milieus zu bestimmen, ist als nächster Forschungsschritt eine Quantifizierung des Modells geplant. Selbstverständnis: Grundtenor der Sinus-Studie ist, dass Faktoren wie ethnische Zugehörigkeit, Religion und Zuwanderungsgeschichte die Alltagskultur von Einwanderern beeinflussen, aber nicht milieuprägend und identitätsstiftend sind: „Die Herkunftskultur der Migranten bestimmt nicht ihre Milieuzugehörigkeit.“ Migranten-Milieus unterschieden sich vielmehr nach ihren Wertvorstellungen, Lebensstilen und ästhetischen Vorlieben. Menschen des gleichen Milieus mit unterschiedlichem Migrationshintergrund verbinde mehr miteinander als mit ihren Landsleuten aus anderen Milieus. Gerade auch der Einfluss religiöser Traditionen werde oft überschätzt. Integration: Die meisten befragten Migranten verstehen sich als Teil der multikulturellen deutschen Gesellschaft und wollen sich integrieren – ohne ihre kulturellen Wurzeln zu vergessen, so die Studie. Viele, v. a. jüngere Befragte der zweiten und dritten Generation, haben ein bi-kulturelles Selbstbewusstsein und sehen Migrationshintergrund und Mehrsprachigkeit für sich selbst und für die Gesellschaft als Bereicherung. Bei drei der acht Milieus erkennen die Forscher sehr starke Assimilationstendenzen (statusorientiertes Milieu, adaptives Integrationsmilieu, multikulturelles Performermilieu). Viele befragte Einwanderer beklagen die mangelnde Integrationsbereitschaft der Deutschen und deren geringes Interesse an Migranten. Allerdings sind auch Haltungen einer zum Teil aktiven oder passiven Integrationsverweigerung bei den befragten Migranten erkennbar. Dies trifft auf das religiös-verwurzelte Milieu, das entwurzelte Milieu und das hedonistisch-subkulturelle Milieu zu. Die Studie bestätigt, dass die Integrationsbereitschaft von Einwanderern bildungs- und herkunftsabhängig ist: Je höher ihr Bildungsstand und je urbaner ihre Herkunftsregion, desto leichter gelinge es ihnen, sich einzugliedern und Fuß zu fassen. Geschlechterrollen: Die Sinus-Studie zeigt, dass in dem überwiegenden Teil der Migranten-Milieus traditionelle Rollenbilder dominieren. Gleichberechtigung ist nur bei höher ausgebildeten Migranten „als gesellschaftlicher Wert“ fest verankert. Sozialstatus: Hinsichtlich der sozialen Lage der Migranten sieht die Studie die meisten Einwanderer im Bereich der unteren Mitte. Dabei gebe es unter ihnen weniger starke soziale Unterschiede als innerhalb der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund. Leistungsbereitschaft: Die Sinus-Studie konstatiert bei den befragten Migranten eine insgesamt deutlich höhere Leistungs- und Einsatzbereitschaft als in der deutschen Bevölkerung. Die Forscher fanden auch Hinweise auf das Entstehen einer neuen Elite: im intellektuell-kosmopolitischen Milieu, das sich an Werten wie Aufklärung, Toleranz und Nachhaltigkeit orientiert. „Teile dieses Milieus haben das Potential, zu Leitgruppen in der Gesellschaft des 21. Jahrhunderts zu werden“, heißt es in der Studie. up Weitere Informationen: |
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| Deutschland: Auswirkungen des Kurden-Konflikts | ||
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Angesichts des Konflikts zwischen der Türkei und der kurdischen Arbeiterpartei PKK im türkisch-irakischen Grenzgebiet ist es in einigen deutschen Großstädten Ende Oktober und Anfang November zu teils schweren Ausschreitungen zwischen nationalistisch gesinnten Türken und Kurden gekommen. Die Mehrzahl der Demonstrationen und Kundgebungen verlief allerdings friedlich. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) kündigte an, gegen die Gewalttäter hart vorzugehen. Auslöser der Krawalle waren die jüngsten Kämpfe im türkisch-irakischen Grenzgebiet und die Drohung der Türkei, in den Nordirak einzumarschieren. Kurdische Separatisten greifen das türkische Militär dort seit Mitte Oktober aus ihren Stellungen im Nordirak an. Ihr Ziel ist die Schaffung eines unabhängigen kurdischen Staates. Bei der größten Demonstration in Nürnberg zogen nach Angaben der Polizei rund 7.000 Menschen durch die Innenstadt. Auch in weiteren Großstädten wie Hamburg, Berlin und Köln gab es große Kundgebungen von Türken und Kurden. Zu den schwersten Ausschreitungen bei einer Demonstration kam es in den Berliner Bezirken Neukölln und Kreuzberg mit rund 2.000 Teilnehmern. Dort warfen türkischstämmige Jugendliche Steine und Flaschen auf kurdische Demonstranten und verwüsteten einen kurdischen Kulturverein. Bei dem Vorfall kam es zu 15 Festnahmen, 18 Polizisten und rund 50 Demonstranten wurden verletzt. Drei Festgenommene wurden dem Haftrichter vorgeführt und wegen Landfriedensbruch angeklagt. In einer gemeinsamen Erklärung verurteilten der Türkische Bund Berlin-Brandenburg (TBB) und die Kurdische Gemeinde in Berlin die Gewaltausschreitungen: „Wir fordern alle türkischen und kurdischen Berlinerinnen und Berliner auf, sich für ein weiteres friedvolles Miteinander stark zu machen.“ Die Kurdenproblematik könne nur friedlich gelöst werden, Gewalt, Hass und Inakzeptanz seien keine demokratischen Mittel und Wege, um Konflikte zu lösen. Bundesinnenminister Schäuble sagte, es sei nicht auszuschließen, dass der Konflikt im türkisch-irakischen Grenzgebiet zu einer Radikalisierung von Kurden und Türken in Deutschland führe. Er kündigte für den Fall neuer gewaltsamer Auseinandersetzungen harte Reaktionen des Staates an. In Deutschland leben nach Schätzungen der Bundesregierung etwa eine halbe Mio. Kurden aus der Türkei. Das ist etwa ein Fünftel der aus der Türkei stammenden Einwanderer insgesamt. Etwa 300.000 weitere Kurden stammen aus Siedlungsgebieten im Iran, im Irak und in Syrien. Genaue Daten gibt es allerdings nicht, da Migranten in Deutschland statistisch nach ihrem Herkunftsland und nicht nach ethnischer Zugehörigkeit erfasst werden. Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen Kurden mit rund 80 % den größten Anteil von Asylbewerbern aus der Türkei. Etwa 11.500 Kurden in Deutschland gelten nach Angaben des Verfassungsschutzes als Sympathisanten der PKK, die Ende 1993 in Deutschland verboten wurde. chw Weitere Informationen: |
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| Kurzmeldungen – Deutschland / Europa | ||
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Deutschland: E-Pass ab November Österreich: Bleiberechtskriterien festgelegt Österreich: Asylgesetzbestimmung verfassungswidrig |
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| Westeuropa: Pflicht-Integrationskurse im Vergleich | ||
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In den letzten Jahren ist der Ruf nach einheitlicheren und effizienteren Integrationsmaßnahmen für Zuwanderer lauter geworden. Seit den 1990er Jahren wird in verschiedenen EU-Ländern, darunter in den Niederlanden, Österreich, Dänemark, Frankreich, Deutschland und im Vereinigten Königreich, die Strategie verfolgt, verpflichtende Integrationskurse und -tests für Neuankömmlinge durchzuführen („zivile Integration“). Im Folgenden wird auf die Entwicklung der zivilen Integration in den Niederlanden, in Frankreich und in Deutschland eingegangen und diese den ähnlich ausgestalteten, aber in geringerem Maße verpflichtenden Maßnahmen im Vereinigten Königreich gegenübergestellt. Auf dem europäischen Festland beinhaltet die zivile Integration (1) einen Umschwung von freiwilligen auf obligatorische Kurse, mit härteren Strafen bei Nichtteilnahme; (2) eine neue Synthese von Integrations- und Zuwanderungspolitik, durch die Integrationspolitik zu einem Instrument wird, das die Zuwanderung von bestimmten Migranten beschränkt; und (3) eine Ausrichtung der Integrationsmaßnahmen auf Zuwanderer aus Entwicklungs- und Schwellenländern, die durch Ausnahmeregelungen für Zuwanderer aus Ländern wie Nordamerika, Australien, Neuseeland und Japan verdeutlicht wird und die Annahme widerspiegelt, dass Migranten aus Entwicklungsländern sich weniger erfolgreich integrieren können als solche aus Industriestaaten. Niederlande: Die zivile Integration ist zuerst in den Niederlanden entstanden, und zwar als Reaktion auf das Unvermögen der früheren multikulturellen „Minderheitenpolitik“, Migranten in wichtige gesellschaftliche Bereiche, allen voran den Arbeitsmarkt, zu integrieren. Seit Ende der 1990er Jahre wird ein neuer Ansatz verfolgt, der unmittelbar auf eine Förderung der Beteiligung von Migranten an etablierten Institutionen sowie auf „Autonomie“ der Zuwanderer abzielt, die durch Niederländisch-Kenntnisse und Integration in den Arbeitsmarkt erreicht werden soll. Das Grundgerüst bildet das Gesetz zur zivilen Integration von Neuankömmlingen von 1998 (Wet Inburgering Nieuwkomers, WIN). Durch WIN wurden nicht-westliche Zuwanderer verpflichtet, an 12-monatigen Integrationskursen teilzunehmen. Diese sahen 600 Stunden Niederländisch-Unterricht, Staatsbürgerkunde und die Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt vor. Die Nichtteilnahme wurde mit finanziellen Strafen sanktioniert, die allerdings niedrig waren und von den verantwortlichen Behörden kaum durchgesetzt wurden. Nach dem Rechtsruck in der niederländischen Politik im Jahr 2002 rückte der Zwangscharakter der zivilen Integration jedoch in den Vordergrund. Das neue Gesetz von 2006 weist eine Reihe restriktiver Maßnahmen auf. Die Integrationskurse wurden privatisiert, die Kosten müssen seither von den Migranten getragen werden. Die staatliche Beteiligung am ganzen Prozess reduziert sich auf die Durchführung von standardisierten Abschlusstests. Andererseits müssen sich nun nicht nur Neuankömmlinge, sondern auch bereits langansässige Migranten dem Integrationstest unterziehen. Eine entscheidende Entwicklung ist die Verknüpfung der bislang getrennten Bereiche Zuwanderungskontrolle und Zuwandererintegration durch die Kopplung von Aufenthaltsgenehmigungen an das erfolgreiche Bestehen des Integrationstests. Dies hat den Blick auf die Integration von Zuwanderern völlig verändert. Bislang wurde ein sicherer Aufenthaltsstatus als Instrument zur besseren Integration betrachtet; nun kann mangelnde Integration eine Versagung der Aufnahme bzw. der Aufenthaltsverlängerung zur Folge haben. Somit wird Integration tendenziell den Erfordernissen der Zuwanderungskontrolle untergeordnet. Am deutlichsten wird diese neue Verknüpfung von Integrations- und Migrationspolitik am Beispiel des Familiennachzugs („Integration im Ausland“). Wer qua Familiennachzug eine befristete Aufenthaltsgenehmigung für die Niederlande erhalten will, muss sich bereits bei einer niederländischen Botschaft im Herkunftsland dem Integrationstest unterziehen. Da es im Ausland jedoch keine vom niederländischen Staat unterstützten niederländischen Sprachkurse gibt, drängt sich die Vermutung auf, dass „Integration im Ausland“ v. a. ein Mittel ist, um „ungewollte“ Zuwanderung zu vermeiden. Prompt hat sich der Umfang des Familiennachzuges seit Inkrafttreten der neuen Richtlinie erheblich verringert. Frankreich: In Frankreich stellt die zivile Integration eher die Fortsetzung älterer Assimilationsansätze dar. Die früheste Version (1998) begann mit freiwilligem Halbtagsunterricht für bestimmte Zuwanderergruppen. Im Juli 2003 wurde das ehrgeizige Programm „Aufnahme- und Integrationsvertrag“ (Contrats d’accueil et de l’intégration, CAI) aufgelegt. Es umfasst eine eintägige gesellschaftspolitische Einführung sowie im Anschluss daran bis zu 500 Stunden französischen Sprachunterricht bei Bedarf. Die Mehrheit der Zuwanderer nach Frankreich sind frankophon, ein Vorteil im Vergleich zu den Niederlanden oder Deutschland, wo Spracherwerb ein sehr viel dringenderes Anliegen ist. Der Übergang von freiwilligen zu verpflichtenden Kursen und zu einer stärkeren Sanktionierung erfolgte schrittweise. Ab November 2003 wurde zunächst der Zugang zum dauerhaften Aufenthaltsrecht für Ausländer eingeschränkt und die Vergabe einer zehnjährigen Aufenthaltsgenehmigung an eine erfolgte „intégration républicaine“ gekoppelt, d. h. an „Kenntnisse der französischen Sprache und der Grundsätze der Französischen Republik“. Als eine der wichtigsten Konsequenzen dieses Gesetzes erhalten nachziehende Familienmitglieder zunächst nur eine einjährige Aufenthaltsgenehmigung, die allerdings verlängert werden kann. Im Zuwanderungsgesetz von 2006 wurde dann die „intégration républicaine“ formal im Sinne von CAI definiert. Das Gesetz soll nach den Worten des damaligen Innenministers Sarkozy einen grundsätzlichen Umschwung von „ungewollter“ (subie) zu „ausgewählter“ (choisie) Zuwanderung herbeiführen. Dies bedeutet eine Öffnung für hoch qualifizierte Zuwanderer bei gleichzeitiger Abschottung gegenüber weniger qualifizierten Zuwanderern – vor allem Familiennachzügler und Asylbewerber. Deutschland: Erste Ansätze der zivilen Integration gab es in Deutschland im Zusammenhang mit den so genannten Aussiedlern, Zuwanderern aus Osteuropa und der ehemaligen Sowjetunion, die aufgrund deutscher Vorfahren nach deutschem Recht als Rückkehrer gelten. Ihnen wurden seit den 1990er Jahren Sprachkurse in den jeweiligen Herkunftsländern angeboten, sowie eine Reihe von Eingliederungshilfen nach der Einreise. Mit den neuen Integrationskursen, die durch das Zuwanderungsgesetz von 2004 eingeführt wurden und deren Fokus auf Sprachunterricht liegt, wird jetzt allen Zuwanderern ein Programm von 600 Stunden Sprachunterricht und 30 Stunden Landeskunde auferlegt. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der NS-Vergangenheit herrschte in Deutschland ein zögerlicher Umgang hinsichtlich der Frage, ob die Teilnahme an solchen Kursen zur mit Sanktionen verknüpften Pflicht werden sollte. Hinsichtlich der Sanktionen wurde als positiver Anreiz verankert, dass sich bei erfolgreicher Teilnahme an einem Integrationskurs die Mindestaufenthaltsdauer für eine Einbürgerung von acht auf sieben Jahre reduziert. Dem steht ein Katalog negativer Sanktionen gegenüber, etwa eine leichte Kürzung von Sozialleistungen bei Nichtteilnahme oder auch eine Nichtverlängerung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung. Diese Sanktionen sind an eine Reihe von Bedingungen geknüpft, sodass sie in der Praxis keine größeren Auswirkungen haben dürften. Kürzlich ist mit der Reform des Zuwanderungsgesetzes von 2007 eine Klausel zur „Integration im Ausland“ eingeführt worden. Familiennachzügler aus Drittstaaten (mit Ausnahme jener aus Industriestaaten wie den USA oder Australien) müssen nun zum Zeitpunkt der Einreise Grundkenntnisse der deutschen Sprache vorweisen können. Vereinigtes Königreich: Während in den kontinentaleuropäischen Staaten die zivile Integration als Teil einer (zunehmend restriktiven) Zuwanderungspolitik eingeführt wurde und erst später in der Einbürgerungspolitik übernommen wurde, verlief diese Entwicklung im Vereinigten Königreich genau umgekehrt. Hier wurde ab 2005 zunächst ein Einbürgerungstest eingeführt, der erst seit 2007 auch Voraussetzung für die Bewilligung dauerhafter Aufenthaltsgenehmigungen ist. Ferner ist der britische Ansatz gegenüber den Ländern auf dem europäischen Festland, wo die zivile Integration einen zunehmend verpflichtenden bzw. Zwangscharakter annahm, eher behutsam und serviceorientiert geblieben. Dies zeigt sich in einer deutlichen Zurückhaltung, die Integration der Zuwanderungskontrolle unterzuordnen. Die insgesamt „weicheren“ britischen Integrationsmaßnahmen erklären sich v. a. durch zwei Faktoren. Erstens konnte die Labour-Partei das Programm ausgestalten, ohne dabei auf (rechts-)populistische Splitterparteien oder Bewegungen wie die um Pim Fortuyn in den Niederlanden und Jean-Marie Le Pen in Frankreich reagieren zu müssen. Zweitens wird es von einer neuen Zuwanderungspolitik flankiert, die dem kanadischen Beispiel folgend mit Hilfe eines Punktesystems qualifizierte und hoch qualifizierte Zuwanderer bevorzugt. Die Zuwanderung von niedrig qualifizierten Arbeitskräften wird dadurch „mit der Zeit abgeschafft“, insbesondere da hier ein großes Angebot „aus den neuen EU-Mitgliedstaaten“ besteht (welches aufgrund des Rechtes auf Freizügigkeit nicht ausgeschlossen werden kann). Folgerichtig geht es in der britischen Debatte über Integration nicht um niedrig qualifizierte Zuwanderer. Um hoch qualifizierte Arbeitskräfte wird hingegen mit positiven Integrationsmaßnahmen geworben. Der liberale Tenor der britischen Integrationspolitik kann nicht vom vergleichsweise exklusiven Profil der anvisierten Zuwanderer abgelöst betrachtet werden. 2002 wurde das Gesetz zu Staatsbürgerschaft, Zuwanderung und Asyl erlassen. Demnach müssen Antragsteller in einem standardisierten Einbürgerungstest „ausreichende Kenntnisse“ in einer der offiziellen Landessprachen sowie über „das Leben im Vereinigten Königreich“ nachweisen. Zusätzlich wurde ein Staatsbürgereid eingeführt, der nach US-amerikanischem Vorbild bei einer öffentlichen Einbürgerungszeremonie abgelegt wird. Während in den Niederlanden ebenso wie in den meisten anderen europäischen Staaten die Auffassung herrscht, dass die Einbürgerung am Ende eines erfolgreichen Integrationsprozesses stehen sollte, bleibt die britische Philosophie ihrem liberalen Grundsatz treu: „Eingebürgert zu werden sollte nicht das Ende, sondern nur der Anfang sein.“ Die britische Regierung bietet kostenlose Vorbereitungskurse an und verteilt unentgeltlich die Broschüre „Life in the United Kingdom“ zur Vorbereitung auf den Einbürgerungstest. Fazit: Wie erfolgreich die zivile Integration ist, kann noch nicht beantwortet werden. Die Programme sind noch zu neu. Darüber hinaus aber sind die Ziele der Maßnahmen nicht eindeutig. Offiziell soll natürlich die Integration von Zuwanderern gefördert werden. Ob es bei der Bewertung allerdings ausreicht, erfolgreiche Kursabsolvierungen zu betrachten, wie dies in einer Reihe von Evaluierungsstudien (v. a. in den Niederlanden und Deutschland) der Fall ist, ist fraglich. Diese Art der Erfolgsmessung ist angesichts der erklärten Ziele der Kurse, Arbeitslosigkeit und Abhängigkeit von Sozialleistungen bei Zuwanderern zu verringern, eher fragwürdig. Denn ein solcher Erfolg ist nicht ausschließlich von politischen Maßnahmen, sondern von einer Reihe anderer Faktoren abhängig. Man beachte, dass Deutschland (zusammen mit dem Vereinigten Königreich) seit Jahren eine der niedrigsten Arbeitslosenquoten bei Migranten aufweist – trotz fehlender Integrationspolitik in Deutschland vor 2004. Dies deutet darauf hin, dass strukturelle Faktoren, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit Integrationsprogrammen stehen, für die sozioökonomische Integration letztlich von größerer Bedeutung sind – so etwa das duale Ausbildungssystem in Deutschland oder der flexible Arbeitsmarkt im Vereinigten Königreich. Es ist also grundsätzlich irreführend, davon auszugehen, dass ein multidimensionaler und komplexer Prozess wie die Integration von Zuwanderern durch eine einzige Politikmaßnahme erzielt werden könne, erst recht, wenn diese mit einem derart schmalen Budget ausgestattet ist, wie es die neuen Integrationskurse sind. Aber möglicherweise ist Integration gar nicht die primäre Intention der neuen Maßnahmen. Es gibt andere, eher implizite Ziele. Ein solches Ziel ist etwa, den „unerwünschten“ Familiennachzug zu reduzieren, wie es in den niederländischen, französischen und deutschen Ansätzen deutlich wird – ein Anliegen, das mehr mit Zuwanderungskontrolle als mit Zuwandererintegration zu tun hat. Man kann sagen, dass gerade der niederländische Ansatz zur „Integration im Ausland“ in dieser Hinsicht recht erfolgreich war, sind doch die Anträge auf Familiennachzug zuletzt rapide zurückgegangen. Ein zweites implizites Ziel liegt darin, die einheimische Bevölkerung
zu besänftigen, die einer erneuerten legalen Zuwanderung überall ablehnend
gegenübersteht. Es ist auffällig, dass die neuen politischen Richtlinien
eingeführt wurden, als durch ökonomische und demografische Entwicklungen
bedingte Rufe nach mehr legaler Zuwanderung lauter wurden. So betrachtet sind
die Adressaten der Politik weniger die Zuwanderer selbst als vielmehr die einheimische
Bevölkerung. Ihr signalisiert der Staat, dass er Neuankömmlinge dazu
anhält, sich anzupassen – und auf diese Weise den Status quo bewahrt.
In diesem Sinne sind Pflichtkurse zur gesellschaftlichen Integration ein eindrückliches
Beispiel für „symbolische Politik“, deren bloße Existenz
wichtiger ist als ihre explizit verfolgten Ziele. Weitere Informationen: Die 7-seitige Langfassung dieses Kurzdossiers ist in Deutsch und Englisch (PDF und HTML-Fassung) abrufbar unter: www.focus-migration.de |
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| Kurzmeldungen – Welt | ||
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Welthungerindex 2007 Japan: Fingerabdrücke bei der Einreise
Somalia: Massenflucht aus Mogadischu Kongo: Massenflucht hält an |
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EU: Grenzschutzorgane verletzen Menschenrechte (nur online verfügbar) |
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Eine Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte untermauert die Vorwürfe gegenüber europäischen Grenzschutzbehörden, Menschenrechte im Mittelmeer zu verletzen. Misshandlungen und das Zurückschleppen von Booten widersprächen verschiedenen internationalen Abkommen. Die Zahl der Boat-People im Mittelmeer steigt seit Jahren stetig an (vgl. MuB 6/07, 1/07). Die nationalen und europäischen Grenzschutzbehörden haben daher ihre Zusammenarbeit verstärkt. Ihre Schiffe patrouillieren in den nationalen und internationalen Gewässern, um die europäischen Grenzen zu sichern (vgl. MuB 5/07). Einzelne nationale und europäische Grenzschutzorgane werden von Menschenrechtsorganisationen immer schärfer kritisiert. Ihnen wird beispielsweise unterstellt, Boat-People zu misshandeln und deren Boote systematisch abzufangen, sie abzudrängen oder wieder aufs offene Meer zu schleppen (vgl. MuB 8/07). Zeugenaussagen, die von verschiedenen Organisationen gesammelt wurden, stützen diese Anschuldigungen. Die Migranten würden teilweise sogar auf unbewohnten Inseln abgesetzt, dies geht aus einem aktuellen Bericht von Pro Asyl zur Lage der Flüchtlinge in Griechenland hervor. Das Deutsche Institut für Menschenrechte beleuchtet in der Studie „Grenzschutz und Menschenrechte – Eine europarechtliche und seerechtliche Studie“ die Probleme, die der Auseinandersetzung zwischen den europäischen sowie nationalen Organen und den Menschenrechtsorganisationen zugrunde liegen. Zentrale Fragen sind: Müssen Asylanträge, die in internationalen Gewässern gestellt werden, von den nationalen Behörden entgegen genommen und geprüft werden? Gelten die Zurückweisungsverbote der internationalen Abkommen auch für Personen, die in internationalen Gewässern aufgegriffen werden? Die Juristinnen Ruth Weinzierl und Urszula Lisson kommen in der Studie zu dem Ergebnis, dass Internationale Abkommen auch in internationalen Gewässern gelten. In ihrer Rechtsanalyse beziehen sich Weinzierl und Lisson auf verschiedene internationale Abkommen, die sowohl für die EU als Ganze als auch für die einzelnen Mitgliedstaaten gelten. Auf hoher See gestellte Asylanträge müssen entgegen genommen werden, so die Autorinnen. Die Zurückweisungsverbote der Genfer Flüchtlingskonvention, der Europäischen Menschenrechtskonvention und der UN-Menschenrechtsabkommen gelten auch extraterritorial, d. h. auch jenseits nationalstaatlicher (See-)Grenzen. Selbst in den Hoheitsgewässern von Drittstaaten verliere das Zurückweisungsverbot nicht seine Gültigkeit, sofern in diesen Staaten die Menschenrechte verletzt werden. Den Boat-People müsse der Zugang zu einem EU-Staat gewährt werden, denn nur dort könne eine regelkonforme Überprüfung des Asylantrags stattfinden. Eine eventuelle Unterbringung der Boat-People in so genannten sicheren Drittstaaten während der Prüfung der Anträge sei nicht möglich, da sich die EU-Staaten noch nicht auf eine solche Liste sicherer Drittstaaten geeinigt hätten (vgl. MuB 1/06), so das Gutachten. Seeuntüchtige Boote auf hoher See abzudrängen oder „Kollisionen mit kleinen Flüchtlingsbooten“ zu provozieren, sei aufgrund der internationalen Verpflichtungen für die nationalen und europäischen Grenzschutzorgane rechtswidrig. Auch ein Zurückeskortieren oder Zurückschleppen von Booten könne gravierende Menschenrechtsverletzungen nach sich ziehen. Es sei davon auszugehen, „dass sich auf den Booten anerkanntermaßen in der Regel auch Personen befinden, die des internationalen Schutzes bedürfen“, so die Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Grundsätzlich hätten alle Schiffsbesatzungen die völkerrechtliche Pflicht, Schiffbrüchige zu retten. Allerdings sinkt die Bereitschaft zur Seenotrettung bei den staatlichen Grenzschutz- und Seenotrettungsdiensten aufgrund von Zuständigkeitsstreitigkeiten und mangelnder Klarheit über rechtliche Konsequenzen. Weinzierl und Lisson machen auch darauf aufmerksam, dass die EU-Staaten selbst dann die Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen tragen, wenn diese von Nicht-EU-Staaten, z. B. bei gemeinsamen Grenzpatrouillen, begangen werden. Sie machten sich dabei z. B. wegen „Beihilfe zur Menschenrechtsverletzung durch einen anderen Staat“ schuldig. Weinzierl und Lisson kritisieren, das die internationalen Menschenrechts- und Flüchtlingsabkommen nicht ausreichend in den europäischen Gesetzen verankert sind. Sie fordern daher das Europäische Parlament auf, das europäische Sekundärrecht mit den notwendigen Zusätzen auszustatten: „Es fehlen konkrete Regelungen, die die EU-Staaten verpflichten, die auf See aufgegriffenen Personen zur Prüfung ihres Antrags auf internationalen Schutz in die EU zu verbringen“, so Weinzierl. Auch der deutschen Bundesregierung rieten die Expertinnen, sich für die deutlichere Berücksichtigung der internationalen Menschen- und Flüchtlingsrechtsabkommen im EU-Recht einzusetzen. Darüber hinaus solle sich die Bundesregierung für einen gerechteren finanziellen Lastenausgleich in der EU einsetzen. Bereits im vergangenen Monat hatte das „European Center for Constitutional and Human Rights“ ein Fachgutachten zu diesem Thema publiziert. Daraus ging ebenfalls hervor, dass völker- und menschenrechtliche Verpflichtungen auch auf hoher See gelten (vgl. MuB 8/07). th Weitere Informationen: |
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Studie: Integrationsindex für 28 Staaten (MIPEX) (nur online verfügbar) |
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Die Integrationspolitik in verschiedenen europäischen Staaten und Kanada ist Gegenstand einer aktuellen Untersuchung unter der Leitung der Migration Policy Group und des Instituts British Council. Ergebnis ist der „Migrant Integration Policy Index“ (MIPEX), der politische Teilhabe, Gleichberechtigung und Zugang zum Arbeitsmarkt in den jeweiligen Ländern vergleicht und bewertet. Dabei schneidet Schweden am besten ab, Deutschland liegt im Mittelfeld. Der im Oktober in Brüssel vorgestellte Integrationsindex MIPEX präsentiert die Integrationspolitik in der Europäischen Union (ohne Rumänien und Bulgarien), Kanada, Norwegen und der Schweiz im Vergleich. Neben der integrationspolitischen Bewertung beinhaltet die MIPEX-Studie auch eine Datenbank mit migrationsspezifischen Hintergrundinformationen über die einzelnen Länder. Ziel ist es, die verschiedenen Integrationspolitiken transparent und damit vergleichbar zu machen. Die aus EU-Mitteln finanzierte Erhebung baut auf einer Pilotstudie auf, die 2004 unter dem Titel „European Civic Citizenship and Inclusion Index“ veröffentlicht wurde. An der aktuellen Studie beteiligten sich unter der Leitung des British Council und der Migration Policy Group 25 Organisationen, u. a. Forschungsinstitute, gemeinnützige Stiftungen und Nicht-Regierungsorganisationen. Der MIPEX begutachtet die länderspezifischen Möglichkeiten zur Teilhabe und Integration von Migranten aus Nicht-EU-Staaten und unterteilt in sechs Bereiche:
Anhand von 140 Indikatoren bewertet der MIPEX, wie günstig oder nachteilig die Politik eines Landes für die Integration ist. Info-Kasten: Ergebnisse für Deutschland Laut MIPEX-Studie leben in der EU 20 Mio. Einwanderer aus Nicht-EU-Ländern, wobei Migranten ohne Aufenthaltsgenehmigung hier nicht berücksichtigt sind. Die Hälfte der Einwanderer lebt in Großbritannien, Spanien, Deutschland, Italien und Frankreich. Diese fünf Staaten mit den größten Einwanderergemeinden in der EU finden sich in der oberen Hälfte des Integrationsindex. Dennoch unternehmen alle untersuchten EU-Staaten nur halb so viel für die Integration ihrer Zuwanderer, wie sie eigentlich könnten, urteilt die Studie. Nur Schweden könne als integrationsfreundlich bezeichnet werden, da hier Gesetze und Regeln die Integration tatsächlich begünstigten. Schweden erzielte in allen Kategorien die höchsten Indexwerte, in der Gesamtwertung einen Durchschnittswert von 88 von 100 Punkten. Als einziges Land erreichte Schweden in einem der Bereiche die volle Punktzahl: Das schwedische Arbeitsrecht erlaubt Migranten mit einem Jahresvisum in fast allen Arbeitsbereichen tätig zu sein oder sich selbständig zu machen. Damit sind sie EU-Bürgern gleichgestellt. Arbeitslose Migranten erhalten Sprachunterricht und berufliche Fördermaßnahmen. Verbesserungsfähig ist Schwedens Aufenthalts- und Einbürgerungsrecht. Bei der Einbürgerung erreichte das Land nur 71 von 100 Punkten und schneidet in der Erhebung dabei zusammen mit Belgien trotzdem am besten ab. Der niedrige MIPEX-Durchschnittswert aller Länder von 44 Punkten für das Einbürgerungsrecht wird darauf zurückgeführt, dass die meisten Länder die Einbürgerung von Migranten der ersten Generation an oft schwer erfüllbare Bedingungen knüpfen. Nur sechs der 28 MIPEX-Länder erlauben uneingeschränkt die doppelte Staatsbürgerschaft (Portugal, Belgien, Kanada, Großbritannien, Frankreich und Irland). Von den 28 untersuchten Ländern erweisen sich neun als teilweise integrationsfreundlich (Plätze 2 bis 10): Portugal, Belgien, die Niederlande, Finnland, Kanada, Italien, Norwegen, Großbritannien und Spanien. Von den durchweg gut platzierten skandinavischen Ländern landete nur Dänemark auf Platz 21. Weitere Länder mit besonders schlechten Bedingungen für die Integration sind nach dem MIPEX Zypern, Österreich, Griechenland und Slowenien. Diese Länder erschweren den Migranten aus Nicht-EU-Staaten nicht nur den Zugang zum Arbeitsmarkt, sondern bremsen auch deren Möglichkeiten zur politischen Teilhabe sowie zum Erhalt eines längerfristigen Aufenthaltsrechts. Außerdem seien Zuwanderer hier gegen Diskriminierung äußerst schwach geschützt. Lettland rangiert in der Gesamtwertung mit 30 Punkten auf dem letzten Platz. up Weitere Informationen: |
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| Preis für das Netzwerk Migration in Europa e. V. | ||
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„Goldener Stern” der EU-Kommission für
das Netzwerk Migration in Europa e. V. Das Netzwerk-Projekt zielte mit Seminarreihen für Multiplikatoren und Studierende auf die Etablierung eines internationalen Jugendforums. Im Jahr 2005 kamen die Teilnehmer aus Deutschland, Polen und Tschechien. Im Dialog wurden die Bedeutung und die Ziele der Menschenrechte in Geschichte und Gegenwart anhand ausgewählter Beispiele aus Europa vergleichend analysiert. So konnten länderspezifische Unterschiede und Gemeinsamkeiten mit dem Ziel erarbeitet werden, zukunftsweisende gemeinsame Ideen für ein menschenrechtsorientiertes Zusammenleben in Europa zu entwickeln. Inzwischen wurde das Projekt weiterentwickelt und richtet sich derzeit an Teilnehmer aus insgesamt 11 Ländern (European Youth Forum). Ján Figel’, EU-Kommissar für allgemeine und berufliche Bildung, Kultur und Jugend, sagte bei der Preisverleihung: „Ich bin sehr erfreut über das Maß an Engagement und Inspiration, das die heute prämierten Projekte erkennen lassen [...]. Ihr innovativer Charakter und Enthusiasmus zeigen deutlich die Seite Europas, die inspiriert, eint und die Botschaft von Toleranz und gegenseitigem Verständnis verbreitet. “ Wir gratulieren! www.network-migration.org/d/projekte/index_internationales_jugendforum.htm |
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| Literatur | ||
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Rezension Ulrich Raiser: Erfolgreiche Migranten im deutschen Bildungssystem – es gibt sie doch: Lebensläufe von Bildungsaufsteigern türkischer und griechischer Herkunft. 2007, Münster, ISBN 978-3-8258-0659-0, 19,90 Euro, Bestellung: www.litverlag.de Peter Kivisto, Thomas Faist: Citizenship: Discourse, Theory and Transnational Prospects. 2007, Oxford, ISBN-10: 1405105526 / ISBN-13: 978-1405105521, 78 Euro, Bestellung: bookshop.blackwell.co.uk Thomas Faist, Peter Kivisto (Hg.): Dual Citizenship in Global Perspective: From Unitary to Multiple Citizenship. 2007, Houndmills, ISBN-10: 023000654X / ISBN-13: 9780230006546, 78 Euro, Bestellung: www.palgrave-usa.com Maximilian Opitz: Die Minderheitenpolitik der Europäischen Union. Probleme, Potentiale, Perspektiven. 2007, Berlin, ISBN 3-8258-0524-1, 39,90 Euro, Bestellung: www.litverlag.de Mely Kiyak: 10 für Deutschland. Gespräche mit türkeistämmigen Abgeordneten. 2007, Hamburg, ISBN 978-3-89684-068-4, 14 Euro, Bestellung: www.edition-koerber-stiftung.de |
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