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| Deutschland: Erste Bilanz zur Bleiberechtsregelung | ||
| Deutschland: Migranten in Schulen weiterhin benachteiligt | ||
| Kommentar: Keine Chancengleichheit | ||
| Deutschland: Integrationskurse werden neu geregelt | ||
| Kurzmeldungen – Deutschland | ||
| Kurzmeldungen – Europa | ||
| EU: Rücküberweisungen in Drittstaaten überwiegen | ||
| Bangladesch: Flucht und Massenobdachlosigkeit | ||
| Senegal: Entwicklung durch Auswanderung? | ||
| Kurzmeldungen – Welt | ||
| Deutschland: Bericht zur Gesundheitsversorgung von undokumentierten Migranten | ||
| Veranstaltungen / Publikationen / Preisausschreibung | ||
| Deutschland: Erste Bilanz zur Bleiberechtsregelung | ||
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Ein Jahr nachdem sich die Innenminister von Bund und Ländern auf ein Bleiberecht für langjährig geduldete Personen geeinigt hatten, liegen nun vorläufige Zahlen zu Anträgen und Bewilligungen vor. Flüchtlingsorganisationen und Oppositionsparteien kritisierten erneut, dass die Anforderungen zu hoch gesteckt wurden und somit zu wenige Personen von der Regelung profitieren könnten. Die Innenministerkonferenz (IMK) hatte sich im November 2006 darauf geeinigt, dass „wirtschaftlich und sozial integrierte ausreisepflichtige ausländische Staatsangehörige“ eine zunächst auf zwei Jahre befristete Aufenthaltsgenehmigung erhalten können (vgl. MuB 10/06, 2/07, 3/07). Dazu müssen sie eine Reihe von Bedingungen erfüllen. Ein Bleiberecht kann erhalten, wer zum Stichtag 1. Juli 2007 seit mindestens acht Jahren in Deutschland lebte. Für Familien mit minderjährigen Kindern verkürzt sich der Zeitraum auf sechs Jahre. Weitere Bedingung ist ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis, mit dem der Lebensunterhalt der Person bzw. der Familie gedeckt wird, ohne dass auf ergänzende Sozialleistungen zurückgegriffen wird. Ausgenommen von der Bedingung des eigenständigen Lebensunterhalts sind Auszubildende, erwerbsunfähige Personen und Rentner, die keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen und im Herkunftsland keine Familie, dafür aber in Deutschland Angehörige mit dauerhaftem Aufenthalt haben. Ferner muss die Familie ausreichenden Wohnraum nachweisen, müssen die Kinder den Kindergarten oder die Schule besuchen und alle betroffenen Personen ausreichende Deutschkenntnisse vorweisen. Geduldete, die keinen Anspruch auf einen solchen Aufenthaltstitel haben, erhalten dennoch Zugang zum Arbeitsmarkt, wenn sie seit mindestens vier Jahren in Deutschland leben. Der Beschluss der IMK, den die Große Koalition bei den Änderungen des Aufenthaltsrechts weitgehend umsetzte, beinhaltet auch eine Reihe von Ausschlussgründen für ein Bleiberecht. Kein Bleiberecht erhalten demnach Personen, die Ausländerbehörden „vorsätzlich getäuscht“, Bezüge zu extremistischen oder terroristischen Kreisen haben oder in schwerem Maße straffällig geworden sind. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums (BMI) hielten sich Ende Oktober 2006 178.326 Personen mit einer Duldung in der Bundesrepublik auf. Der größte Teil kam aus Serbien und Montenegro (57.875), gefolgt von Personen aus der Türkei (12.078) und dem Irak (10.682). Etwa 100.000 dieser Personen lebten zu diesem Zeitpunkt bereits seit mindestens sechs Jahren in Deutschland, etwa 70.000 seit mindestens acht Jahren. Hinzu kamen rund 40.000 Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, von denen rund 6.150 bereits seit mindestens 6 Jahren und 2.735 seit mindestens 8 Jahren in Deutschland lebten. Dies geht aus der Antwort des BMI auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor. Nach vorläufigen Zahlen der Bundesregierung haben bis zum 30. September 2007, dem letzten Tag der Antragsfrist, 71.857 Personen ein Bleiberecht beantragt. Davon haben bislang 19.779 Personen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, darunter 7.541 Familienangehörige. Weitere 29.834 Personen haben zunächst eine Duldung erhalten, um die Voraussetzungen zum Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis erfüllen zu können. Sie müssen nun nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten können. Definitiv abgelehnt wurden bis Ende September die Anträge von 7.885 Personen (darunter 2.147 Familienangehörige). Bei 19.302 Personen wurde noch nicht über den Antrag entschieden. Flüchtlingsorganisationen und Oppositionsparteien wiederholten angesichts der Zahlen ihre Kritik an der Bleiberechtsregelung. Die Bedingungen seien zu restriktiv, daher würden zu wenige Personen von der Regelung profitieren. Die innenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Die Linke Ulla Jelpke kritisierte, dass nun „immer noch 81.500 Menschen, die länger als sechs Jahre in Deutschland leben, lediglich geduldet“ würden. Das Problem der Kettenduldungen sei somit nicht behoben worden. Sie forderte eine „großzügige und dauerhafte Bleiberechtsregelung“. Ähnlich äußerte sich Josef Philip Winkler von Bündnis 90/Die Grünen: Die geforderte Mindestaufenthaltszeit sei zu lang und auch die weiteren Bedingungen zu restriktiv, so Winkler. Flüchtlingshilfsorganisationen werfen den Ausländerbehörden, insbesondere im Land Berlin, ein teilweise willkürliches Vorgehen bei der Anwendung der Bleiberechtsregelung vor. So sei den Antragstellern nicht immer rechtzeitig mitgeteilt worden, welche Dokumente sie für den Antrag benötigen. Die Bundesbeauftragte für Migration und Integration Maria Böhmer (CDU) betonte, dass mit der neuen Regelung für Zehntausende die Tür zum Arbeitsmarkt geöffnet würde. Sie appellierte erneut an die Wirtschaft, langjährig Geduldeten eine berufliche Chance zu geben. me Weitere Informationen: |
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| Deutschland: Migranten in Schulen weiterhin benachteiligt | ||
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Kinder an deutschen Schulen können heute deutlich besser lesen als noch vor sechs Jahren. Auch ihre naturwissenschaftlichen Kenntnisse verbesserten sich. Das zeigen aktuelle Ergebnisse der IGLU- und PISA-Studien, an denen Deutschland seit 2001 bzw. 2000 teilnimmt. Die Ergebnisse belegen erneut eine Bildungsbenachteiligung von Migrantenkindern. Im Jahr 2001 erreichte Deutschland bei der Internationalen Grundschul-Lese-Untersuchung (IGLU) im Lese-Vergleichstest den elften Platz unter 45 Ländern und Regionen. Der aktuelle Bericht der International Association for the Evaluation of Educational Achievement (IEA) wurde am 28. November vorgestellt. Die Leseleistungen der getesteten 10-Jährigen zeigten 2007 eine deutliche Verbesserung. Deutschland rangiert zwar nach wie vor auf Platz 11, wies aber im Vergleich zu IGLU 2001 in allen Dimensionen der Lesekompetenz bessere Ergebnisse auf. Den ersten Platz belegte Russland, gefolgt von Hongkong und der kanadischen Provinz Alberta. Auch die aktuellen Ergebnisse der am 4. Dezember vorgestellten PISA-Studie (Programme for International Student Assessment) zeigen eine Verbesserung der Leistungen deutscher 15-jähriger Schüler im Vergleich zum Jahr 2003, allerdings nur in den naturwissenschaftlichen Fächern. Dort landete Deutschland auf Rang 13 von 50 teilnehmenden Staaten. Im Lesen und in Mathematik bewegt sich Deutschland immer noch im Mittelfeld (Platz 18 bzw. 20). Vorn lagen in allen drei Bereichen Finnland, Hongkong und – mit Einschränkungen – Kanada. Neben den Verbesserungen der Leistungen deutscher Schüler insgesamt zeigen die Studien erneut ein signifikant schlechteres Abschneiden von Kindern aus Migrantenfamilien gegenüber Kindern aus herkunftsdeutschen Familien. In der IGLU-Studie erzielten die 10-Jährigen in Deutschland für ihre Leseleistungen im Durchschnitt 516 Punkte. Migrantenkinder, bei denen beide Eltern im Ausland geboren wurden, erreichten laut IGLU im Schnitt 48 Punkte weniger als ihre Klassenkameraden aus deutschen Familien. Bei PISA erreichten die getesteten Schüler in der Lesekompetenz einen Durchschnittswert von 495 Punkten. Der Abstand zwischen dem Abschneiden von Migrantenkindern mit im Ausland geborenen Eltern und herkunftsdeutschen Kindern betrug hier sogar 93 Punkte. Dies entspreche dem Schulwissen von zweieinhalb Jahren, so der Leiter des Berliner OECD-Büros Heino von Meyer. Kein anderes OECD-Land erreiche diese Kluft. Meyer verwies darauf, dass Migrantenkinder „doppelt benachteiligt“ seien, weil sie häufig aus einem sozioökonomisch schwachen Milieu kämen. Dr. Ulrich Raiser, Netzwerk Migration in Europa e.V Weitere Informationen: |
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| Kommentar: Keine Chancengleichheit | ||
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Die Chancengleichheit im deutschen Bildungssystem bleibt weiterhin ein uneingelöstes Versprechen. Vor allem die Ergebnisse der IGLU-Studie verweisen auf ein Gerechtigkeitsproblem, etwa wenn Migrantenkinder bzw. Kinder von un- oder angelernten Arbeitern und Akademikerkinder gleiche Leistungen erbringen, diese aber unterschiedlich bewertet werden. Laut IGLU sind Lehrer bei Migrantenkindern bzw. Kindern von un- oder angelernten Arbeitern erst bei überdurchschnittlichen 614 Punkten davon überzeugt, dass sie für das Gymnasium geeignet sind (Gesamtdurchschnitt 516 Puntke). Bei Kindern aus Akademikerfamilien reichen bereits 537 Punkte für eine Gymnasialempfehlung. Das dreigliedrige Schulsystem in Deutschland verstärkt die Bildungsbenachteiligung von Kindern aus Migrantenfamilien durch eine sehr frühe Selektion. Im Alter von 10 bzw. 12 Jahren werden vermeintlich gute von schlechten Schülern getrennt und an unterschiedlich anspruchsvolle Schultypen (Haupt-, Realschule, Gymnasium) verwiesen. Die Auswahlkriterien haben oft nachweislich weniger mit der Leistung des Schülers als mit dessen sozialer und ethnischer Herkunft zu tun. Dabei spielt oft auch eine Rolle, dass viele Lehrer Migrantenkinder in ihrem Verhalten als normabweichend wahrnehmen. Die Schüler erscheinen ihnen entweder zu aufsässig oder zu anbiedernd, zu frech oder zu schüchtern. Die richtige Balance im Sozialverhalten macht aber, neben den Sprachkenntnissen, oftmals einen wichtigen Unterschied im Hinblick auf die Bewertung durch den Lehrer und dessen Empfehlung für den weiteren Bildungsweg aus. In Migrantenfamilien mangelt es nicht grundsätzlich an Bildungsmotivation. Im Gegenteil, die Migration stellt für sie ein Projekt des Aufbruchs dar, das sie mit einem sozialen Aufstieg der Kinder erfolgreich beenden möchten. Um die Laufbahn ihrer Kinder strategisch planen zu können, fehlt ihnen aber oftmals das kulturelle Kapital, also Sprachkenntnisse, Kenntnisse des deutschen Bildungssystems und das Wissen um den richtigen Umgang mit den Lehrern. Reformschulen können hier wichtige Impulse geben. Beispielsweise die Grundschule Kleine Kielstraße in der Dortmunder Nordstadt oder die geplante Gemeinschaftsschule Campus Rütli in Berlin-Neukölln gehen alternative und vielversprechende Wege. Sie dehnen ihren Unterricht auf den gesamten Tag aus, beziehen Migranteneltern aktiv ein und verankern die Schulen im sozialen Raum – auch in Kooperation mit Migrantenvereinen. In Campus Rütli sollen Real- und Hauptschüler gemeinsam lernen, aber sie sollen auch gemeinsam den Stadtteil gestalten und Musik produzieren. Damit werden über die bloße Wissensvermittlung hinausgehende Möglichkeiten der Anerkennung geschaffen. Die deutsche Bildungspolitik hat kein Erkenntnisproblem, sie hat ein Problem bei der Umsetzung der vielen guten Ideen. Viel Zeit hat sie allerdings nicht mehr. Schon jetzt haben beispielsweise in Berlin 40 % der Jugendlichen unter 18 Jahren einen Migrationshintergrund. Ihnen eine faire Chance und eine gute Bildung zu geben, kann keine Aufgabe für Modellprojekte mehr sein, sondern muss die zentrale Aufgabe der Politik der kommenden Jahre werden. Dr. Ulrich Raiser, Netzwerk Migration in Europa e. V. |
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| Deutschland: Integrationskurse werden neu geregelt | ||
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Die Bundesregierung hat eine Neufassung der Verordnung zu den Integrationskursen beschlossen und dafür zusätzliche Haushaltsmittel für 2008 bereitgestellt (vgl. MuB 6/07). Der Entwurf enthält Maßnahmen, um die Sprach- und Orientierungskurse für Migranten effizienter zu gestalten und flexibel an die Bedürfnisse der Teilnehmer anzupassen. Gleichzeitig werden deren Mitwirkungspflichten ausgeweitet. Die Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler vom 13. Dezember 2004 konkretisiert die im Zuwanderungsgesetz enthaltenen Regelungen über die Integrationskurse sowie deren bundeseinheitliche Umsetzung. Kernstück der Integrationsmaßnahmen des Bundes ist der 630 Stunden umfassende Integrationskurs. Er besteht aus einem Sprachkurs zur Vermittlung ausreichender Deutschkenntnisse und einem Orientierungskurs zur Vermittlung von Wissen zur Rechtsordnung, Geschichte und Kultur in Deutschland. Zuständig für Organisation und Umsetzung ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Nürnberg. Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat im Oktober einen Entwurf zur Änderung der Integrationskursverordnung vorgelegt. Ziel war vor allem die Anpassung der Verordnung an das im Sommer 2007 novellierte Aufenthaltsrecht (vgl. MuB 2/07, 3/07, 6/07). Ferner wurden Vorschläge des Integrationsgipfels bzw. der Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Kurse im Rahmen des Nationalen Integrationsplans umgesetzt und Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation des Kurssystems durch die Firma Rambøll Management berücksichtigt (vgl. MuB 6/07). In der Evaluation war deutlich geworden, dass nur rund die Hälfte der Kursteilnehmer das vorgesehene Sprachniveau („ausreichende Deutschkenntnisse“) erreicht. Die Bundesregierung beabsichtigt, diese Quote durch Änderungen im Kursumfang und in der Kursstruktur zu erhöhen. Eine entsprechende Novellierung der Integrationskursverordnung hat die Bundesregierung in ihrer Kabinettssitzung am 21. November beschlossen. Die Änderungen sind zustimmungsfrei und treten unmittelbar nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Flexibilisierung: Hinsichtlich der Stundenzahlen werden sowohl die Sprach- als auch die Orientierungskurse aufgestockt, um insbesondere besser auf die Bedürfnisse spezieller Zielgruppen eingehen zu können. So sollen Spezialkurse für Frauen, Jugendliche und Analphabeten ein Kontingent von bis zu 900 Stunden Sprachunterricht enthalten. Die bisherigen Sprachkurse umfassten in der Regel je 300 Stunden Basis- und Aufbausprachkurs. Zukünftig wird die einmalige Wiederholung des Aufbausprachkurses ermöglicht, so dass im Einzelfall bis zu 1.200 Stunden Sprachkurs besucht werden können. Parallel dazu werden die Klassenstärken von 25 auf maximal 20 Personen verringert. Kursziele und Anforderungen: Einstufungstests vor Kursbeginn sollen gewährleisten, dass die Teilnehmenden in das richtige Modul des Integrationskurses eingestuft werden und sich eine lernfördernde Zusammensetzung ergibt. Veränderte Regelungen zur Prüfungsteilnahme sehen obligatorische Tests vor: Ein Kurs gilt nur dann als „erfolgreich“ absolviert, wenn die Sprachprüfung „Deutsch-Test für Zuwanderer“ sowie der bundeseinheitliche Test zum Orientierungskurs bestanden wurden. Es wird ein „Zertifikat Integrationskurs“ vergeben. Die Sprachprüfung wird derzeit im Auftrag des BMI vom Goethe-Institut entwickelt und soll ab Januar 2009 zum Einsatz kommen. Die Motivation der Teilnehmer soll u. a. durch finanzielle Anreize gesteigert werden: Wer innerhalb von zwei Jahren nach Ausstellung der Berechtigung zum Integrationskurs die erfolgreiche Teilnahme nachweist, kann 50 % des Kostenbeitrags durch das BAMF erstattet bekommen (derzeit 1 Euro pro Unterrichtsstunde, also 450 Euro Erstattung bei 900 Stunden). Neben der Ausländerbehörde können nun auch die regionalen Jobcenter bzw. die kommunalen Arbeitsgemeinschaften Migranten unmittelbar zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichten; dies hatte bereits die Novellierung des Aufenthaltsgesetzes im Sommer 2007 (vgl. MuB 6/07) vorgesehen. Budget: Während die Änderungen der Integrationskursverordnung ohne Beratungen von Bundestag und Bundesrat in Kraft treten, war die finanzielle Ausstattung der Integrationskurse Ende November Gegenstand der parlamentarischen Haushaltsberatungen. Die Oppositionsparteien im Bundestag kritisieren insbesondere die mangelnde Ausstattung der Integrationskurse mit Bundesmitteln. Zwar werden für die Kurse im kürzlich beschlossenen Bundeshaushalt 2008 insgesamt knapp 155 Mio. Euro veranschlagt und damit 14 Mio. mehr als im Vorjahr (2007: 141 Mio.). Jedoch waren diese Mittel bereits im Bundeshaushalt 2006 (ebenfalls 141 Mio.) drastisch gekürzt worden – im Jahr der Einführung des Kursprogramms 2005 hatte das Budget noch rund 208 Mio. Euro betragen. Die Bundestagsfraktion Die Linke beantragte in der abschließenden Haushaltsdebatte, die Mittel wieder auf diesen Betrag heraufzusetzen und insbesondere auch „Altzuwanderer“ mit einem Rechtsanspruch auf einen Integrationskurs zu versehen. Auch Bündnis 90/Die Grünen forderten im Haushaltsausschuss eine Erhöhung um mindestens 60 Mio. Euro. Die Mehrkosten für spezielle Frauen-, Jugend- und Alphabetisierungskurse seien mit der geplanten Etatsteigerung nicht zu decken. Zudem bliebe offen, wie eine verbesserte Kinderbetreuung während der Kursteilnahme finanziert werden könne. Die Evaluierung der Integrationskurse hatte ergeben, dass knapp ein Drittel der Kursteilnehmer auf eine Betreuung für ihre Kinder angewiesen sind und rund 40 % der Kursabbrüche auf nicht vorhandene Kinderbetreuung zurückzuführen waren. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) erklärte anlässlich des Kabinettsbeschlusses, es sei ein Hauptanliegen der Novelle, „den Anteil derer, die den Integrationskurs erfolgreich abschließen, deutlich zu steigern“. Die Bundesintegrationsbeauftragte Maria Böhmer (CDU) begrüßte in diesem Zusammenhang insbesondere die Erhöhung der Stundenzahl für die Sprach- und Orientierungskurse und die Verkleinerung der Kursgrößen. Dadurch erhöhe sich die Chance auf einen erfolgreichen Kursabschluss für eine deutlich größere Zahl von Kursteilnehmern. js Weitere Informationen: |
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| Kurzmeldungen – Deutschland | ||
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Deutschland: Antidiskriminierungsstelle Deutschland: Abschiebeverbot für irakische Sunniten |
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Kurzmeldungen – Europa (Erweiterte Fassung, nur online verfügbar) |
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Frankreich: Umstrittene Gentests erlaubt EU: Erweiterung des Schengenraumes EU: Speicherung von Fluggastdaten EU/Russland: Visumspflicht abschaffen Erneut zahlreiche Boatpeople umgekommen Italien: Keine Massenausweisung von Rumänen EU: Rechtsextreme Fraktion aufgelöst Türkischer Ministerpräsident kritisiert Zuwanderungsgesetz |
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| EU: Rücküberweisungen in Drittstaaten überwiegen | ||
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Migranten in den EU-Mitgliedstaaten haben im vergangenen Jahr insgesamt rund 26 Mrd. Euro in ihre Herkunftsländer rücküberwiesen. Das sind 3 Mrd. Euro mehr als im Jahr 2005. Von den 26 Mrd. Euro gingen rund 19,2 Mrd. Euro in Drittstaaten; knapp 7 Mrd. Euro wurden innerhalb der Europäischen Union transferiert. Damit entfielen drei Viertel der 2006 transferierten Gelder auf Nicht-EU-Staaten, was dem Verhältnis von 2005 entspricht. Dies geht aus Auswertungen des Statistischen Amtes der Europäischen Gemeinschaften Eurostat hervor, die Mitte November in Luxemburg vorgestellt wurden. Der größte Teil der Rücküberweisungen stammt mit 6,8 Mrd. Euro von Einwanderern, die in Spanien leben. Danach folgen Transfers von Migranten in Großbritannien (5,9 Mrd. Euro), Italien (4,4 Mrd. Euro), Deutschland (2,9 Mrd. Euro) und Frankreich (2,4 Mrd. Euro). Aus diesen fünf Staaten kamen 85 % aller Rücküberweisungen, die 2006 in den EU-Mitgliedstaaten getätigt wurden. Drittstaaten in Europa zählten mit Transfers in Höhe von 5 Mrd. Euro zu den bedeutsamsten Zielregionen, außerdem Nordafrika (4,4 Mrd. Euro), Subsahara-Afrika (3,2 Mrd. Euro) und Lateinamerika (2,9 Mrd. Euro). Nicht enthalten in den Eurostat-Zahlen sind Geldtransfers über informelle Kanäle, etwa wenn Migranten bei Reisen in ihre Herkunftsländer Geld mitführen, oder die Unterstützung durch Konsumgüter (vgl. MuB 2/07). up Weitere Informationen: |
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| Bangladesch: Flucht und Massenobdachlosigkeit | ||
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Der Zyklon Sidr hat Mitte November in Bangladesch verheerende Auswirkungen gehabt. Millionen von Menschen mussten ihre Wohngebiete verlassen. Nach Angaben des Katastrophenministeriums in der Hauptstadt Dhaka kamen durch den tropischen Wirbelsturm rund 3.500 Menschen ums Leben, etwa 5.000 wurden verletzt, mehr als 1.000 werden noch vermisst. Der Zyklon verursachte Obdachlosigkeit und zwang Millionen von Betroffenen, ihre Wohngegenden zu verlassen. Rund 3,3 Mio. Menschen waren oder sind hiervon betroffen. Fast 5.000 Schulen und andere Bildungseinrichtungen fielen dem Sturm zum Opfer. Rund 300.000 Wohnhäuser wurden völlig zerstört, doppelt so viele schwer beschädigt. „Im Prinzip sind die Ärmsten betroffen. Je einfacher, je primitiver das Haus gebaut wurde, desto eher ist es weggeflogen“, sagte Gerhard Tauscher, Experte für Wasser und Hygiene vom Deutschen Roten Kreuz (DRK), der vor Ort die Hilfe für die Obdachlosen koordiniert. Wie Hilfsorganisationen mitteilten, sind die obdachlosen Menschen in den Küstengebieten vielerorts von Hunger und Seuchen bedroht. Mehrere Nichtregierungsorganisationen warnten vor einer humanitären Katastrophe. Militär-Helikopter transportieren vom Welternährungsprogramm (WFP) und anderen Organisationen zur Verfügung gestellte Notrationen in die betroffenen Küstenregionen. „Viele Gebiete sind noch gar nicht zugänglich und von der Außenwelt abgeschnitten, weil Straßen nicht befahrbar sind“, sagte Peter Rottach von der Diakonie Katastrophenhilfe. Die Vereinten Nationen stellten Bangladesch mehrere Millionen US-Dollar aus dem UNO-Nothilfefonds zur Verfügung. Die genaue Höhe der Zahlungen hänge von den Erfordernissen des Landes ab, erklärte UN-Generalsekretär Ban Ki Moon. Die EU leistete 1,5 Mio. Euro und die Bundesregierung in Berlin zusätzlich 700.000 Euro Soforthilfe. Die USA versprachen 2,1 Mio. US-Dollar und stellten zwei Kriegsschiffe für den Hilfseinsatz zur Verfügung. Bangladesch gehört zu den ärmsten Ländern der Welt. Es kämpft noch immer mit den Folgen der Überflutungen von Juli bis September dieses Jahres. Dabei waren mehr als 1.000 Menschen getötet worden. Bei einem ähnlichen Wirbelsturm im Jahr 1991 waren knapp 140.000 Menschen ums Leben gekommen. Beim bislang schlimmsten Zyklon in Bangladesch im Jahr 1970 starben rund eine halbe Million Menschen. chw Weitere Informationen: |
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| Senegal: Entwicklung durch Auswanderung? | ||
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Die öffentliche Wahrnehmung der Migration aus dem subsaharischen Afrika war im vergangenen Jahr geprägt von dramatischen Bildern massenhafter Ankünfte auf den Kanarischen Inseln (vgl. MuB 1/06, 5/06, 7/06, 8/07). Nachdem im Vorjahr lediglich 4.800 Personen auf Booten übersetzten, erreichten 2006 etwa 32.000 Migranten die Inselgruppe lebend. Die Anzahl der auf der Überfahrt mit den hochseeuntauglichen Pirogen ums Leben gekommenen Ausreisewilligen wird auf 3.000 bis 13.000 Menschen geschätzt. Im Jahr 2007 ist die Migration auf die Kanaren wieder auf das Niveau früherer Jahre zurückgegangen. Diese Wanderungsbewegungen 2006 waren zu bedeutenden Teilen ein spezifisch senegalesisches Phänomen: Ein Großteil der Boote war von der senegalesischen Küste aus gestartet, und die Anzahl der Senegalesen unter den Migranten wurde auf 50-70 % geschätzt. Allerdings gelangt nur ein sehr geringer Teil der Migranten mittels illegaler Grenzübertritte nach Europa. Der weit überwiegende Teil der irregulären Langzeitmigranten reist zunächst mit Geschäfts-, Touristen- oder Studentenvisa ein. Migrationsursachen: Die senegalesische Auswanderung ist durch ein Bündel an Faktoren verursacht. Zum einen wanderten Senegalesen seit den 1980er Jahren in Folge einer Wirtschaftskrise vermehrt ins afrikanische Ausland ab. Krisen bzw. Kriege in wichtigen Zielländern haben seither zu deutlichen Brüchen in den Migrationsrouten geführt. Auch aktuell bewegt sich ein sehr großer Teil der senegalesischen Migranten innerhalb Afrikas, wobei in der jüngeren Vergangenheit aufgrund der gestiegenen Öleinnahmen insbesondere Mauretanien und Libyen Zuwanderer anzogen. Jedoch ist die Bedeutung von Industrieländern als Migrationsziel stark gestiegen. Neben diesem langfristigen Strukturwandel sind auch jüngere Entwicklungen bedeutend für die Migrationsbewegungen. Eine schwere Wirtschaftskrise in den 1990er Jahren führte im Zusammenspiel mit einem hohen Bevölkerungswachstum zu einer Verschlechterung der Perspektiven für junge Erwachsene. Aufgrund der relativ hohen Unterstützungsleistungen früherer Migranten für ihre daheim gebliebenen Verwandten hat sich schließlich die Auswanderung in Industrieländer zum Modell sozialen Aufstiegs entwickelt und damit die Karriere im Staatsapparat abgelöst. Dessen ungeachtet weichen die tatsächlichen Erfahrungen der Migranten in aller Regel auf negative Weise drastisch von den Erwartungen ab. Zielländer: Aufgrund der engen Beziehungen zur ehemaligen Kolonialmacht war Frankreich bis Mitte der 1980er Jahre das bei weitem bedeutendste europäische Zielland für Senegalesen. Anschließend wurden zunächst Italien und seit den späten 1990er Jahren Spanien zu bedeutenden Aufnahmeländern. In diesen drei Ländern konzentrieren sich auch weiterhin die senegalesischen Zuwanderer. In Italien befinden sich etwa 70.000, in Frankreich ca. 60.000 und in Spanien mindestens 10.000 reguläre und irreguläre senegalesische Migranten. In Deutschland schwankte die Anzahl der Senegalesen in den letzten zehn Jahren zwischen 2.500 und 4.000 Personen. Rücküberweisungen: Mit der Zunahme der Migration in Industrieländer haben sich auch die offiziell registrierten Überweisungen der Zuwanderer in ihr Herkunftsland deutlich von 91 Mio. US-Dollar im Jahr 1998 auf 563,2 Mio. US-Dollar im Jahr 2004 erhöht. Diese finanziellen Mittel stellen etwa 7,6 % des Bruttoinlandsproduktes Senegals dar und erlangten große Bedeutung für die Wirtschaft des Landes. Etwa 70 % der senegalesischen Haushalte haben mindestens einen Angehörigen im Ausland. Neben der Verwendung für laufende Ausgaben werden die Mittel insbesondere für den Kauf von Grundstücken und den Häuserbau ausgegeben. Der Bausektor verzeichnete in den größeren Städten des Senegal in den letzten Jahren außergewöhnlich hohe Wachstumsraten. Der senegalesische Staat hat in Zusammenarbeit mit europäischen Staaten und der Internationalen Organisation für Migration einige Anstrengungen unternommen, das Potenzial der Migranten verstärkt für produktive Investitionen zu nutzen. Diese Bemühungen fügen sich zum großen Teil in die allgemeinen Tätigkeiten der Behörde für die Förderung von Investitionen und Großprojekten (Agence pour la Promotion des Investissements et des Grands Travaux – APIX) ein. Zudem existiert seit 1987 ein Büro zur Aufnahme, Orientierung und Betreuung der Rückkehrer (Bureau d’Accueil, d’Orientation et de Suivi des Actions de Réinsertion des Émigrés, BAOS) sowie seit 2003 ein spezielles Ministerium für Auslandssenegalesen (Ministère des Sénégalais de l’Extérieur). Insbesondere die beiden letztgenannten Institutionen leiden jedoch unter dem ineffizienten Einsatz ohnehin geringer Mittel und haben kaum vorzeigbare Erfolge zu verzeichnen. Darüber hinaus war die Regierungszeit des Präsidenten Abdoulaye Wade seit 2000 von einer schleichenden Erosion der Funktionsfähigkeit staatlicher Institutionen gekennzeichnet. Angesichts dieser Entwicklungen ist fraglich, inwiefern es dem Senegal gelingen wird, die steigenden Zuflüsse für eine Entwicklung der eigenen Wirtschaft zu nutzen. Felix Gerdes, Forschungsstelle Kriege, Rüstung und Entwicklung, Institut für Politische Wissenschaft, Universität Hamburg Ein 11-seitiges Länderprofil
Senegal mit umfangreichem Datenmaterial ist in Deutsch und Englisch abrufbar
unter: www.focus-migration.de und
www.migration-info.de |
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Kurzmeldungen – Welt (Erweiterte Fassung, nur online verfügbar) |
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Lateinamerika: Armut deutlich gesunken Somalia: Verschärfte Flüchtlingssituation Jemen: Flüchtlingsdrama im Golf von Aden |
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Deutschland: Bericht zur Gesundheitsversorgung von undokumentierten Migranten (nur online verfügbar) |
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Ausländer ohne Pass bzw. rechtmäßigen Aufenthaltstitel haben zwar einen Rechtsanspruch auf medizinische Hilfe, nehmen diesen in den meisten Fällen jedoch nicht oder erst sehr spät wahr. Zu diesem Ergebnis kommt ein aktueller Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte, der sich der Gesundheitsversorgung von undokumentierten Ausländern in Deutschland widmet. Eine Arbeitsgruppe des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIM) und des Katholischen Forums „Leben in der Illegalität“ hat die Gesundheitsversorgung von Ausländern in Deutschland untersucht, die weder Aufenthaltstitel noch Duldung besitzen. Diese Menschen werden auch als undokumentierte Migranten oder Papierlose bezeichnet (vgl. MuB 10/06). Belastbare Daten über die Anzahl dieser Personen in der Bundesrepublik liegen nicht vor. Weder die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beauftragte Forschungsstudie „Illegal aufhältige Drittstaatsangehörige in Deutschland“ aus dem Jahr 2005 noch der Bericht des Bundesinnenministeriums (BMI) „Illegal aufhältige Migranten in Deutschland – Datenlage, Rechtslage, Handlungsoptionen" vom Februar 2007 können konkrete Zahlen benennen. Schätzungen liegen zwischen 100.000 und 1 Mio. undokumentierter Ausländer in Deutschland. Aus dem im November veröffentlichten Bericht „Frauen, Männer und Kinder ohne Papiere in Deutschland – Ihr Recht auf Gesundheit“ geht hervor, dass Papierlose in Deutschland überwiegend gar keine medizinische Hilfe in Anspruch nehmen bzw. erst, wenn eine Erkrankung weit fortgeschritten ist. Das Recht auf „Zugang zur gesellschaftlichen Infrastruktur der Gesundheitsversorgung“ ist in verschiedenen internationalen Abkommen wie dem UN-Sozialpakt oder der Europäischen Sozialcharta verankert. In Deutschland wird dieser Rechtsanspruch im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG, §§ 4, 6) geregelt. Demzufolge haben Menschen ohne Papiere bei akuten Erkrankungen, Schmerzzuständen, während der Schwangerschaft, bei Impfungen und im begrenzten Umfang in der Bereitstellung von Heil- und Hilfsmitteln einen Anspruch auf medizinische Dienstleistungen. Die Kostenerstattung einer Behandlung erfolgt über die zuständigen Sozialämter. Hierzu beziehen die Sozialämter die personenbezogenen Daten von Krankenhäusern und Arztpraxen und damit auch Informationen über den Aufenthaltsstatus einer Person. Das Sozialamt ist gemäß Aufenthaltsgesetz (AufenthG, §§ 87, 88) verpflichtet, diese Daten an die Ausländerbehörde weiterzuleiten, sofern es Kenntnis vom illegalen Aufenthalt einer Person hat (sog. Übermittlungspflicht). Die Inanspruchnahme medizinischer Hilfe kann dadurch die Aufdeckung eines nicht legalen Aufenthalts nach sich ziehen und zu einer Ausweisung führen. Diese Aufdeckungsgefahr ist der Hauptgrund, weshalb Personen ohne Aufenthaltsgenehmigung ihr Recht auf medizinische Versorgung oft nicht in Anspruch nehmen. Einige anonymisierte Fallbeispiele in dem Bericht zeigen, dass die derzeitige Situation die Krankheitsverläufe bei betroffenen Personen erheblich verschlimmert. Verschiedene nicht-staatliche Netzwerke versuchen inzwischen, den Betroffenen eine medizinische Grundversorgung anzubieten – ohne Gefahr der Aufdeckung ihres Status. Der Bericht nennt exemplarisch die medizinische Flüchtlingshilfe und medizinische Vermittlungs- und Beratungsstellen für Flüchtlinge (sog. Medinetze) sowie die Beratungsstellen der MalteserMigrantenMedizin. Diese seien jedoch unterfinanziert und könnten nur einen Bruchteil der Zielgruppe mit ihren Angeboten erreichen. Sie könnten daher keine „dauerhaft gesicherte und medizinisch hinreichende Versorgungsstruktur“ darstellen. Aus diesem Grund müssten neue und verbesserte Ansätze zur medizinischen Versorgung von Menschen ohne Aufenthaltspapiere entworfen werden. Die Arbeitsgruppe empfiehlt die Einrichtung eines Bundesfonds für nicht versicherte Personen und den Zugang zur privaten Krankenversicherung. „Die Versicherung innerhalb einer privaten Krankenversicherung wäre gegenüber der gesetzlichen deshalb von Bedeutung, weil die Gesetzliche Krankenversicherung als Körperschaft des öffentlichen Rechts den behördlichen Übermittlungspflichten unterliegt“, so der Bericht. Auch schlägt die Arbeitsgruppe vor, Ausländern ohne rechtmäßigen Aufenthaltsstatus Krankenscheine durch unabhängige Beratungsstellen zu vermitteln. Dies könne jedoch keine Alternative zu einer grundlegenden Neuregelung der Meldepflichten gemäß AufenthG darstellen. Die Übermittlungspflicht der Behörden stelle das grundlegende Hindernis zur medizinischen Versorgung dar und müsse daher soweit eingeschränkt werden, wie dies für die Wahrnehmung des Anspruchs auf medizinische Versorgung notwendig sei. „Für die Wahrnehmung der verbrieften sozialen Menschenrechte darf der Aufenthaltsstatus nicht ausschlaggebend sein.“, sagte Institutsdirektor Heiner Bielefeldt: th Weitere Informationen: |
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| Veranstaltungen / Publikationen / Preisausschreibung | ||
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Fachtagung Publikationen Neues EU-Themenheft Klaus Sieveking: Meine Rechte als Ausländer. Aufenthalt - Arbeit - Bildung - Soziale Sicherung - Einbürgerung - Rechtsschutz. 2007, München, Beck-Rechtsberater im dtv (Nr. 5281), Deutscher Taschenbuch Verlag, ISBN 978-3-423-05281-8 und ISBN 978-3-406-34262-2, 12,50 Euro, Bestellung: www.dtv.de Gökçe Yurdakul, Michal Bodemann (Hg.): Citizenship and Immigrant Incorporation: Comparative Perspectives on North America and Western Europe. 2007, New York, Palgrave Macmillan, ISBN: 0-230-60013-1, 74,95 USD, Bestellung: www.palgrave-usa.com Preisausschreibung |
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