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| Deutschland: Integrationsdebatte nach Wohnhausbrand | ||
| Deutschland: Debatte um Wahlkampf der hessischen CDU | ||
| Kurzmeldungen – Deutschland | ||
| Frankreich: Neuer Plan für die Vororte vorgestellt | ||
| Kurzmeldungen – Europa | ||
| Nahost: Vorübergehende Grenzöffnung zwischen Gaza und Ägypten | ||
| UNHCR: Großteil der Irak-Flüchtlinge leidet unter Traumata | ||
| Kurzmeldungen – Welt | ||
| Länderprofil Vereinigtes Königreich | ||
| Deutschland: Unterschiedliche Auslegung der Bleiberechtsregelung | ||
| Israel: Pläne für bessere Grenzund Migrationskontrolle | ||
| Türkei: Diskussion über Aufhebung des Kopftuchverbots an den Universitäten | ||
| Rezension: Kerstin E. Finkelstein | ||
| Literatur | ||
| Deutschland: Integrationsdebatte nach Wohnhausbrand | ||
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Ein Brand in einem Haus in Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz), das überwiegend von Menschen türkischer Herkunft bewohnt war, hat zu einer neuen Integrationsdebatte geführt. Bei dem Brand am 3. Februar kamen neun Personen ums Leben und 60 wurden verletzt. Bislang blieb unklar, ob er durch eine fremdenfeindliche Straftat oder durch einen technischen Defekt ausgelöst wurde. Auf viel Widerspruch stießen Äußerungen des türkischen Ministerpräsidenten Tayyip Erdogan (AKP) zur Integration im Rahmen seines Deutschlandbesuchs, den er aufgrund der Brandkatastrophe angetreten hatte. Polizei und Staatsanwaltschaft gaben bisher bekannt, dass das Feuer im Keller des Hauses entstanden sei. Der Zeitpunkt des Brandausbruchs sei weiter unklar. Gegenstand der Ermittlung ist auch die Elektrik des 110 Jahre alten Hauses, die sich in einem reparaturbedürftigen Zustand befunden haben soll. Noch gibt es keine gesicherten Ergebnisse. Der Leiter der zuständigen Staatsanwaltschaft Frankenthal Lothar Liebig betonte, die Ermittler nähmen die Aussagen von zwei Mädchen aus dem Haus nach wie vor ernst, die im Hausflur des Gebäudes einen Brandstifter gesehen haben wollen. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) betonte, bislang seien keine Hinweise auf Brandstiftung entdeckt worden. Die eingeschalteten Beamten des Bundeskriminalamts, externe Fachleute sowie türkische Experten stimmten in diesem „Zwischenergebnis“ bei den Ermittlungen überein, sagte Beck. Die Arbeit der mehr als 80-köpfigen Sonderkommission „Danziger Platz“ gehe unverändert weiter. Im Keller des Hauses waren an den Wänden Nazi-Symbole bemerkt worden, die allerdings lange vor der Tat aufgemalt worden waren. Die Angst, dass es sich um eine rechtsradikale Straftat handeln könnte, ließ viele Beobachter Parallelen zu den Brandanschlägen von Mölln 1992 und Solingen 1993 ziehen. Ein Bekennerschreiben gibt es bislang nicht. Ein anonymer Brief, der an eine Lokalzeitung geschickt wurde und in dem es u. a. hieß, das Haus sei „abgefackelt“ worden, weil Türken „kein Aufenthaltsrecht in Deutschland“ hätten, stammte laut Polizeiangaben offenbar von einem Trittbrettfahrer. Heftig kritisiert wurden die Aussagen des türkischen Ministerpräsidenten Tayyip Erdogan, der Deutschland anlässlich des Brandes besuchte. Er forderte zwar von Türken und Türkischstämmigen, sich in Deutschland zu integrieren und Deutsch zu lernen, sich jedoch nicht zu assimilieren. Daneben forderte Erdogan die Schaffung türkischer Schulen und Universitäten mit Lehrpersonal aus der Türkei. Assimilation bezeichnete er als „ein Verbrechen gegen die Menschenwürde“. Viele Politiker äußerten sich daraufhin kritisch. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Bosbach warnte die Regierung in Ankara davor, sich in deutsche Angelegenheiten einzumischen. „Für das Zusammenleben in Deutschland ist nur die deutsche Politik zuständig“, sagte Bosbach. Erdogan habe eine falsche Vorstellung von Integration, kritisierte auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Der Begriff bedeute, sich in die Lebensweise eines Landes hineinzufinden, sagte sie. „Wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, ist Staatsbürger ohne Abstriche.“ Die Bundestagsabgeordnete Lale Akgün (SPD) sagte: „Eine eigene Schule nach ethnischer Herkunft, das ist Segregation. Das ist nicht Integration.“ SPD-Fraktionschef Peter Struck nannte Erdogans Warnung vor Assimilation „völlig unakzeptabel“. Kritik an Erdogan kam auch aus der Linkspartei. Die Integrationsprobleme würden „nicht durch türkische Schulen in der Bundesrepublik gelöst“, sagte die migrationspolitische Sprecherin der Partei Sevim Dagdelen. Die Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion für Integration und Migration Sibylle Laurischk sagte: „Die Debatte über Assimilation oder Integration ist von vorgestern und geht an der Realität vorbei.“ Der Berliner CDU-Fraktionschef Friedbert Pflüger sagte, für ihn seien ausgewählte deutsch-türkische Eliteeinrichtungen denkbar, etwa eine Universität. Auch die Vorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Claudia Roth bewertete Erdogans Auftritte positiv. Sie bemängelte, dass die gegenwärtige Integrationsdebatte von großer Unkenntnis geprägt sei. Erdogan habe sogar dazu beigetragen, die aufgebrachte Stimmung unter Türken zu mildern. Es sei bemerkenswert, dass er als erster türkischer Regierungschef seine Landsleute in Deutschland aufgerufen habe, Deutsch zu lernen. Kenan Kolat, Vorsitzender der Türkischen Gemeinde in Deutschland, sagte, es sei sinnvoll, mehr Türkischunterricht an deutschen Schulen anzubieten. Die türkische Sprache müsse denselben Stellenwert als Fremdsprache wie etwa Englisch oder Französisch bekommen. Der Vorsitzende des Islamrats in Deutschland Ali Kizilkaya nannte die Aufregung um Erdogan unverständlich. „Assimilation abzulehnen steht doch nicht im Gegensatz zu Integration“, sagte er. „Wir leiden schließlich in Deutschland darunter, dass viele junge Migranten gar keine Identität mehr haben.“ Am 15. Februar ist im baden-württembergischen Aldingen ein weiteres überwiegend von türkischstämmigen Familien bewohntes Haus völlig ausgebrannt. Alle 14 Bewohner konnten sich vor den Flammen retten. Die Ermittler gehen bisher von vorsätzlicher Brandstiftung aus und schließen einen fremdenfeindlichen Hintergrund nicht aus. Am 19. Februar gab es einen weiteren Brandanschlag auf ein Haus in Dautphetal bei Marburg (Hessen). Die dreiköpfige türkischstämmige Familie bemerkte den Brand rechtzeitig und konnte sich retten. Unmittelbar vor der Brandlegung im Treppenhaus war die Außenwand mit rechtsextremistischen Symbolen beschmiert worden. chw Weitere Informationen: |
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| Deutschland: Debatte um Wahlkampf der hessischen CDU | ||
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Nach den deutlichen Stimmenverlusten der CDU bei den Landtagswahlen in Hessen Ende Januar wird weiter über Inhalt und Stil des von Roland Koch (CDU) geführten Wahlkampfs diskutiert (vgl. MuB 1/08). Koch hatte härtere Strafen und schnellere Abschiebungen für kriminelle Ausländer gefordert. Infolge von Kochs teilweise drastischen Äußerungen hatte es harte Kritik aus anderen Parteien und von Migrantenverbänden gegeben. Unter anderem wurde Koch Populismus und Rassismus vorgeworfen (vgl. MuB 1/08). 1999 hatte Koch die Landtagswahl u. a. mit einer Unterschriftenkampagne gegen die generelle Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft gewonnen (vgl. MuB 2/99). Aus den Parlamentswahlen am 27. Januar ging die CDU zwar mit 36,8 % der Stimmen knapp als stärkste Fraktion hervor, verlor aber im Vergleich zu den Wahlen von 2003 deutlich (-12 Prozentpunkte). Die SPD kam auf 36,7 % (+7,6 Prozentpunkte). Eine große Koalition wird bisher aufgrund der verhärteten Fronten im Wahlkampf ausgeschlossen. Da es weder für ein schwarz-gelbes noch für ein rot-grünes Bündnis reicht und niemand mit der erstmals im Landtag vertretenen Linkspartei (5,1 %) koalieren möchte, verläuft die Regierungsbildung bislang schwierig. Nach dem Stimmenverlust und dem möglichen Ende der CDU-Regierung gab es nun auch Kritik innerhalb der Union. Auslöser der Diskussion war ein offener Brief von 17 führenden Unionspolitikern, der am 31. Januar in der Wochenzeitung Die Zeit erschien. Der Brief war eine Antwort auf den eine Woche zuvor in der gleichen Zeitung veröffentlichten Brief von 21 prominenten Deutsch-Türken. Darin hatte es geheißen: „Wir fordern die Unionsparteien CDU und CSU auf, mehr Sensibilität und Sachlichkeit in die Debatte um Jugendgewalt zu bringen.“ Explizit wurden Kochs „rechtspopulistische Äußerungen“ kritisiert. Aufsehen erregte in dem Antwortbrief der Unionspolitiker insbesondere folgender Satz: „Integrationspolitik ist so fundamental für die Zukunft unseres Landes, dass sie nicht zum Wahlkampfthema degradiert werden darf.“ Dies wurde in der Öffentlichkeit vielfach als Kritik an Roland Koch gewertet. Die Unterzeichner, insbesondere der Initiator des Briefes, der nordrhein-westfälische Integrationsminister Armin Laschet (CDU), wiesen diese Interpretation zurück. Andere Unionspolitiker äußerten hingegen deutliche Kritik. Der brandenburgische Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) sagte: „Koch hat Fehler gemacht. Die starke Polarisierung hat dazu geführt, dass die Gesprächsfähigkeit zwischen den Parteien nach der Wahl sehr eingeschränkt ist.“ Vertreter von Migrantenorganisationen erneuerten ihre Kritik am hessischen Ministerpräsidenten auch nach der Wahl: „Kochs Kampagne hat uns in der Integrationspolitik um Jahre zurückgeworfen“, sagte Kenan Kolat, Vorsitzender der Türkischen Gemeinde in Deutschland. Kolat und Vertreter von anderen Migrantenorganisationen kritisierten auch die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Maria Böhmer (CDU). Diese habe sich während des Wahlkampfs nicht klar genug von Kochs Positionen distanziert. „Frau Böhmer hätte [...] die Gefühlslage, in der sich viele Migranten während des Wahlkampfes befunden haben, in die Bundesregierung hineintragen müssen“, sagte Kolat. Eine Analyse der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung zur hessischen Landtagswahl kommt zu dem Ergebnis, dass die Kampagne zur Jugendgewalt zwar „auf große Resonanz stieß“, „die politischen Lösungsansätze“ aber nicht überzeugten. „Einbußen in der Wahrnehmung der Problemlösungskompetenzen und ein Glaubwürdigkeitsdefizit führten am Ende zu den starken Verlusten der CDU.“ Roland Koch selbst räumte nach der Wahlniederlage Fehler im Wahlkampf ein. „Dass ich Teile der Wähler, die der Union zugeneigt sind, irritiert habe, weil sie glauben konnten, dass ein Thema nur zu Wahlkampfzwecken genutzt wurde, hat mir persönlich geschadet, und es hat auch der CDU geschadet“, sagte Koch. me Weitere Informationen: |
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| Kurzmeldungen – Deutschland | ||
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Urteil zu Sprachkenntnissen für nachziehende Ehepartner Urteil: BAMF muss Leitlinien für Asylanerkennung
nicht öffentlich machen |
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| Frankreich: Neuer Plan für die Vororte vorgestellt | ||
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Anfang Februar hat der französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy (UMP) seinen lang angekündigten Plan zur Verbesserung der Situation in den Vorstädten offiziell vorgestellt. Dieser enthält zahlreiche Vorschläge für die Bereiche Bildung, Arbeitsmarktzugang, Sicherheit und Transport. Kritiker bemängelten, es bliebe unklar, wie die Vorhaben konkret umgesetzt und finanziert werden sollen. Französische Vororte von Metropolen wie Paris, Marseille und Lyon gelten seit drei Jahrzehnten als soziale Brennpunkte. Immer wieder kam es in den vergangenen Jahren in einigen Siedlungen zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Polizeikräften und Jugendlichen (vgl. MuB 10/05; 1/08). Auch wenn viele Experten die Ursachen v. a. in der hohen Arbeitslosigkeit und der Perspektivlosigkeit sehen, wird in der Öffentlichkeit häufig von kulturellen oder religiösen Konflikten bzw. Integrationsproblemen gesprochen, da ein großer Teil der Vorstadtbewohner einen Migrationshintergrund hat. In der Vergangenheit gab es immer wieder ambitionierte Pläne zur Verbesserung der Situation in den Banlieues, die jedoch ohne große Wirkung blieben. Der für seine harte Linie in der Einwanderungs- und Integrationspolitik bekannte französische Präsident Nicolas Sarkozy (vgl. MuB 8/07; 4/07) hatte bereits im Wahlkampf einen „Marshallplan“ zur Rettung der Vorstädte angekündigt. Dessen Einführung war nach seiner Wahl im Mai 2007 mehrfach verschoben worden. Am 22. Januar stellte die französische Staatsministerin für Städtepolitik Fadela Amara (PS) die großen Linien des Plans „Espoir Banlieue“ („Hoffnung Banlieue“) symbolträchtig in dem Lyoner Vorort Vaulx-en-Velin vor. Hier hatten Anfang der 1990er Jahre erstmals in größerem Ausmaß gewalttätige Konfrontationen stattgefunden. Sarkozys „neue Politik für die Vororte“ umfasst Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Arbeitsmarktzugang, Sicherheit und Transport. So sollen in den so genannten sensiblen urbanen Zonen dreißig Exzellenz-Schulen für die besten Schüler aus den Banlieues geschaffen werden. Zudem sollen weitere Schulen der „zweiten Chance“ eröffnet werden, in denen junge Erwachsene ohne Schulabschluss (18 bis 26 Jahre) eine individuelle Förderung erhalten. Die Zahl der Plätze in solchen Einrichtungen soll von bisher 4.000 auf 15.000 bis 20.000 Personen im Jahr 2012 ausgebaut werden. Ferner sollen mehr Schüler in Internaten aufgenommen werden sowie Kinder aus Problemvierteln Schulen in besseren Gegenden besuchen. Der Plan sieht auch die Schaffung eines so genannten Autonomievertrags („Contrat d’Autonomie“) für 45.000 Jugendliche unter 26 Jahren in den nächsten drei Jahren vor. Die jungen Erwachsenen sollen individuell betreut werden, um sich in den Arbeitsmarkt besser eingliedern zu können. Ein weiteres Ziel ist die Schaffung von 20.000 Unternehmen in den Banlieues innerhalb von vier Jahren. Bis 2011 sollen insgesamt 4.000 zusätzliche Polizisten in den Vororten eingestellt werden. Unter anderem soll es künftig eine Spezialeinheit zum Kampf gegen urbane Gewalt geben. Des Weiteren sind 500 Mio. Euro vorgesehen, um die Verkehrsanbindung von abgelegenen Siedlungen zu verbessern und somit deren Isolation aufzubrechen. Während Sarkozy und andere UMP-Politiker den Plan lobten, kam Kritik von Oppositionsparteien, Gewerkschaften und Migrantenverbänden. Die Sozialisten (PS) blieben der Vorstellung aus Protest fern. PS-Sprecher Julien Dray sagte, der Plan sei „durchgefallen“ und ließe keine Vision erkennen. Zwar seien viele Maßnahmen sinnvoll, sie reichten jedoch nicht aus. Die kommunistische Partei kritisierte die unklare Finanzierung sowie die unkonkrete Ausgestaltung zahlreicher Maßnahmen, besonders des Autonomievertrags. Maurice Charrier, Bürgermeister von Vaulx-en-Velin, zeigte sich „zutiefst enttäuscht“ und kritisierte Sarkozys Rede als „moralisierend, stigmatisierend und elitär“. Zwischen den Worten des Präsidenten und der Realität in den Vorstädten liege eine „tiefe Kluft“. Vertreter von Gewerkschaften und Migrantenverbänden äußerten sich ähnlich. me Weitere Informationen: |
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| Kurzmeldungen – Europa | ||
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Spanien: Integrationspolitik im Wahlkampf Schweiz/EU: Beitritt zu Dublin und Schengen |
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| Nahost: Vorübergehende Grenzöffnung zwischen Gaza und Ägypten | ||
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Hunderttausende von Palästinensern haben Ende Januar die Grenze zwischen dem Gazastreifen und dem benachbarten Ägypten überquert, nachdem radikale Palästinenser die Sperranlagen an mehreren Stellen zerstört und damit die Grenzöffnung gewaltsam erzwungen hatten. Die meisten Menschen kehrten nach Kurzaufenthalten zurück, einige nutzten die Gelegenheit zur Flucht. Israel befürchtet nun, dass sich palästinensische Attentäter im Norden Ägyptens aufhalten. Unter Billigung der Hamas-Sicherheitskräfte brachten radikale Palästinenser an der Grenzsperranlage zwischen dem Gazastreifen und Ägypten am 23. Januar mehrere Sprengsätze zur Explosion. Seit Wochen hatten die Bewohner Gazas eine Öffnung der Grenze gefordert. Durch die Sprengungen wurde die von Israel errichtete, mehrere Meter hohe Metallwand bei Rafah an mehreren Stellen zu Fall gebracht. Die entstandenen Breschen wurden nachträglich noch durch Räumfahrzeuge erweitert, so dass es über mehrere Tage zu ungehindertem und unkontrolliertem Grenzverkehr kam. Nach anfänglichen Versuchen, den Massenansturm auf die Grenze aufzuhalten, zogen sich die ägyptischen Sicherheitskräfte zurück und ließen Einzelpersonen und unmotorisierte Fuhrwerke ungehindert passieren. Ägyptens Staatspräsident Husni Mubarak erklärte, er habe die Polizei angewiesen, die Palästinenser ins Land zu lassen, damit „sie essen und einkaufen können, um dann wieder zurückzukehren, solange sie keine Waffen tragen“. Seit Monaten leiden die Bewohner Gazas unter einem von der israelischen Regierung forcierten Wirtschaftsembargo, das auch Unterbrechungen der Stromzufuhr einschließt. Wegen des andauernden Beschusses mit Raketen hatte Israel Mitte Januar den durch die radikal-islamische Hamas kontrollierten Gazastreifen an allen Grenzübergängen schließen lassen und damit von der Außenwelt abgeschnitten. Erst in der Vorwoche waren zum wiederholten Mal sämtliche Öllieferungen nach Gaza gestoppt worden. Die genaue Anzahl der Flüchtlinge und Grenzgänger ist unbekannt. Während die Vereinten Nationen von rund 350.000 ausgehen, nannten palästinensische und israelische Medien Zahlen von 500.000 und mehr Menschen, die sich vorübergehend im Norden Ägyptens aufhielten. Die meisten von ihnen deckten sich in grenznahen Städten mit Lebensmitteln, Vieh und Medikamenten ein und kehrten anschließend nach Gaza zurück. Drei Tage nach der Öffnung begann die ägyptische Grenzpolizei wieder mit der Schließung der Grenze und ließ Palästinenser nur noch an wenigen Stellen in Richtung Ägypten passieren. Zum einen entsprach die Regierung damit Forderungen Israels, einen Exodus aus Gaza zu verhindern. Zum anderen befürchtete Kairo von der internationalen Staatengemeinschaft allein für die Versorgung des überbevölkerten, wirtschaftlich daniederliegenden und durch Extremisten kontrollierten Küstenstreifens verantwortlich gemacht zu werden, falls sich Israel komplett aus seiner Verantwortung für den Gazastreifen zurückziehen sollte. Die Zahl der Palästinenser, die sich auch nach der vollständigen Grenzschließung Anfang Februar noch in Ägypten aufhielten, ist unbekannt. Vermutlich haben insbesondere jene, die dort Verwandte haben, die Gelegenheit zur Flucht genutzt. Die israelische Regierung hält es für möglich, dass durch die Grenzöffnung palästinensische Attentäter auf dem Umweg über Ägypten in den Süden Israels gelangen könnten. Israels lange und unwegsame Grenze zu Ägypten ist weitgehend unbewacht. Aus Angst vor Anschlägen wurden die Zugangsstraßen zum Grenzgebiet auf israelischem Territorium für die Öffentlichkeit bereits abgeriegelt, Touristenattraktionen und Wanderwege im Süden des Landes vorübergehend geschlossen. js |
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| UNHCR: Großteil der Irak-Flüchtlinge leidet unter Traumata | ||
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Jeder Flüchtling aus dem Irak hat vermutlich mindestens ein traumatisches Erlebnis gehabt. Dies ist das Ergebnis einer Umfrage des Flüchtlingshochkommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR) über die Traumatisierung irakischer Flüchtlinge in Syrien. Die Studie wurde als Teil einer größeren Umfrage des UNHCR am 22. Januar in Genf vorgestellt. Das UNHCR befragte 754 irakische Flüchtlinge, die sich im November 2007 beim UNHCR in Syrien gemeldet hatten. Ihre Antworten wurden vom US-Center for Disease Control u. a. nach dem „Harvard Trauma Katalog“ eingestuft und analysiert. Dieser Katalog prüft die psychische Gesundheit und Traumatisierung von Menschen, die in Konfliktgebieten gelebt haben. Die Umfrageergebnisse des UNHCR sind nach eigenen Angaben nicht repräsentativ. Insgesamt gibt es rund 4,6 Mio. Irak-Flüchtlinge, 135.000 von ihnen waren Ende 2007 beim UNHCR registriert. Rund 19.000 Flüchtlinge meldeten sich 2007 beim UNHCR in Syrien. Dem UNHCR zufolge ist schätzungsweise jeder Fünfte dieser Flüchtlinge als Opfer von Folter und/oder Gewalt einzustufen. In der Umfrage von November 2007 waren bei 89 % der Befragten Angst und Verzweiflung sehr stark verbreitet. Dies ist laut UNHCR die Folge von traumatischen Erlebnissen im Irak: 77 % der Befragten waren dort Opfer von Luftangriffen oder Raketenbeschuss; 80 % beobachteten Erschießungen; 75 % kennen jemanden, der getötet wurde; 72 % waren Augenzeugen von Autobomben-Attentaten; 16 % sagten, sie wurden gefoltert, z. B. durch Elektroschocks oder gezielte Verbrennungen. Angesichts dieser Traumata betonte das UNHCR die Notwendigkeit psychologischer Betreuung für die Flüchtlinge. Von den 261 Mio. US-Dollar, die das UNHCR 2008 für die Irak-Flüchtlinge budgetiert hat, ist ein Teil für deren psychologische Behandlung in Kliniken und anderen Einrichtungen vorgesehen. In Deutschland gehört der Irak seit zehn Jahren zu den drei wichtigsten Herkunftsländern von Asylsuchenden. Von 2000 bis einschließlich 2002 und erneut seit 2006 war der Irak das Hauptherkunftsland. Im Jahr 2007 verdoppelte sich die Zahl der irakischen Asylbewerber (4.327) im Vergleich zum Vorjahr (2006: 2.117). up Weitere Informationen: |
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| Kurzmeldungen – Welt | ||
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UNHCR: 61 Mio. Euro für Binnenvertriebene benötigt Irak: Hohe Kindersterblichkeit Tschad: Massenflucht nach Kamerun und Nigeria |
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| Länderprofil Vereinigtes Königreich | ||
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Historische Entwicklung: Erst nach dem Zweiten Weltkrieg, als Folge der großen Zahl von Zuwanderern, die aus den ehemaligen Kolonien kamen, entwickelte sich das Vereinigte Königreich zu einem Einwanderungsland. Der wachsende Wohlstand in den Nachkriegsjahren hatte zusätzlichen Bedarf an Arbeitskräften geschaffen, der überwiegend mit Zuwanderern aus den Kolonien gedeckt wurde. Diese profitierten von privilegierten Zuwanderungsbedingungen als Folge des britischen Staatsbürgerschaftsrechts. Während der 1950er Jahre kamen auf diese Weise rund 500.000 zumeist junge und alleinstehende Männer in das Vereinigte Königreich. Anfang der 1960er Jahre wurden die ersten Maßnahmen zur Zuwanderungskontrolle erlassen. Diese restriktive Politik setzte sich in den folgenden Jahrzehnten sowohl unter Labour- als auch unter konservativen Regierungen fort. 2002 bis heute: Die größte Veränderung in der Zuwanderungspolitik erfolgte 2002, als ein Weißbuch erstellt wurde, das einen umfangreichen Plan zur „gesteuerten Zuwanderung“ auf den Weg brachte. Im gleichen Jahr wurde im Rahmen des Nationalitäts-, Einwanderungs- und Asylgesetzes (Nationality, Immigration and Asylum Act) die Zuwanderung von hoch qualifizierten Arbeitskräften gefördert (vgl. MuB 4/02). Daraufhin wurde ein Programm für hoch qualifizierte Zuwanderer (Highly Skilled Migrant Program, HSMP) eingeführt, das ebenso wie das australische Modell auf einem Punktesystem basiert. Als Folge öffentlicher Beratungsprozesse zur Reform des Zuwanderungssystems wurde das Punkteverfahren 2006 zu einem fünfstufigen System ausgearbeitet. In diesem neuen System erhalten die Bewerber Punkte auf der Basis ihrer Qualifikation und nach Bedarf am Arbeitsmarkt. Das System wird seit Anfang 2008 über zwei Jahre hinweg schrittweise eingeführt. Die Zuwanderung gering qualifizierter Arbeiter aus Ländern außerhalb der Europäischen Union wird stark eingeschränkt, da man davon ausgeht, dass die erweiterte EU ein ausreichendes Reservoir an Arbeitskräften für entsprechende Jobs bietet. Die neuesten Entwicklungen der Zuwanderungsgesetzgebung sollen der Verbesserung der Grenzsicherung dienen. Das 2007 in Kraft getretene Grenzgesetz für das Vereinigte Königreich (UK Borders Bill) verpflichtet Ausländer dazu, Fingerabdrücke und Digitalfotos abzugeben und einen Identitätsnachweis mit biometrischen Daten mit sich zu führen. Zuwandererbevölkerung: Im Jahr 2001 waren 4,9 Mio. Menschen bzw. 8,3 % der Gesamtbevölkerung des Vereinigten Königreichs im Ausland geboren. Dies entspricht einer Verdoppelung des Anteils der im Ausland geborenen Bevölkerung seit 1951. Die größten Zuwächse seit dem Zweiten Weltkrieg gab es im Zeitraum von 1991 bis 2001, in dem mehr als 1 Mio. Menschen zuwanderten. 31 % aller Ärzte sowie 13 % des Pflegepersonals im Vereinigten Königreich wurden im Ausland geboren. Weitere Bereiche, in denen viele Zuwanderer arbeiten, sind das Bildungswesen, die Gastronomie und die Landwirtschaft. Migrationsströme: Die Nettoabwanderung von britischen Staatsbürgern ist zwischen 1994 und 2005 von 17.000 auf 107.000 Menschen angestiegen. Zeitgleich ist die Nettozuwanderung von 127.000 Personen im Jahre 1995 auf 292.000 im Jahr 2005 gestiegen. Seit der Erweiterung der Europäischen Union um zehn Länder im Jahr 2004 sowie der Zugangsberechtigung zum Arbeitsmarkt für Bürger der mittel- und osteuropäischen Länder ist die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte enorm gestiegen. Mit einer Gesamtzahl von 400.000 eingewanderten Arbeitskräften im Zeitraum von 2004 bis 2005 hatte das Vereinigte Königreich nach Deutschland die höchste offiziell verzeichnete Zahl an zugewanderten Arbeitskräften in ganz Europa. Das Programm für hoch qualifizierte Zuwanderer (HSMP) wird nach Anfangsschwierigkeiten ebenfalls verstärkt genutzt. Zwischen 2004 und 2005 ergab sich ein Anstieg um 140 %. Flucht und Asyl: Bis in die späten 1980er Jahre beantragten vergleichsweise wenige Menschen Asyl im Vereinigten Königreich. Diese Situation veränderte sich in den 1990er Jahren. Die Zahl der Asylanträge erreichte im Jahr 2000 mit 100.000 Anträgen ihren Höhepunkt. Das Vereinigte Königreich überholte damit Deutschland als wichtigstes Ziel für Asylbewerber. Als Reaktion wurden eine Reihe von Restriktionen eingeführt, u. a. verminderte Sozialleistungen, zeitliche Begrenzungen für die Antragstellung, die Deklarierung britischer Flughäfen zu internationalen Zonen. Das Vereinigte Königreich beteiligt sich zudem an den europäischen Bemühungen zur Vereinheitlichung der Asylpolitik. In den letzten Jahren ist die Zahl der Asylanträge wieder drastisch gesunken. Integrationspolitik: Die Rahmenbedingungen zur Berücksichtigung von Vielfalt (diversity) in der britischen Gesellschaft umfassen drei Hauptelemente: die Antidiskriminierungsgesetzgebung, die Bildungspolitik sowie Handlungsrichtlinien im Bereich der Polizeiarbeit. Das neue Antidiskriminierungsgesetz weitete den Race Relations Act von 1976 auf alle öffentlichen sowie auf alle privaten Einrichtungen aus, die öffentliche Funktionen ausführen. Ausgenommen sind lediglich das Parlament, die Sicherheitsdienste und die Zuwanderungsbeamten. Das Gesetz etablierte eine allgemeine Pflicht der Behörden, an der Abschaffung von Diskriminierung zu arbeiten sowie Chancengleichheit und gute Beziehungen zwischen Menschen unterschiedlicher ethnischer Herkunft voranzutreiben. Das britische Bildungssystem neigt dazu, Unterschiede bei den Bildungserfolgen, die durch die ethnische Herkunft bedingt werden, zu verstärken. Vor diesem Hintergrund hat die Regierung zwei Reformen auf den Weg gebracht. Sie hat das Fach Staatsbürgerschaftskunde als verpflichtenden Bestandteil des nationalen Lehrplans eingeführt und die staatliche Förderung muslimischer Schulen vorgeschlagen, um auf die besonderen Anforderungen dieser Schüler einzugehen. Das Verhalten der Polizei gegenüber „sichtbaren Minderheiten“, vor allem die Praxis des „Anhaltens und Durchsuchens“ von mutmaßlichen Straftätern ohne Angabe von Gründen, ist seit Langem ein strittiges Thema. Ende der 1990er Jahre kam es zu einigen administrativen Änderungen der polizeilichen Praxis. Diese beinhalteten, dass Grund und Ergebnis der polizeilichen Durchsuchung sowie die selbst definierte Identität der angehaltenen Person dokumentiert werden sollen. Aktuelle Herausforderungen: Der große Zulauf von Bürgern aus den neuen EU-Mitgliedsländern kam unerwartet für das Vereinigte Königreich. Anstelle der erwarteten jährlich etwa 15.000 Zuwanderer wurden zwischen dem 1. Mai 2004 und dem 30. September 2007 rund 715.000 Zuwanderer registriert (Worker Registration Scheme). Falls nicht eine dramatische Verbesserung der wirtschaftlichen Lage Polens und der anderen Herkunftsländer eintritt, lässt sich auch eine Zunahme an Zuwanderungen durch Familienangehörige der Arbeitskräfte nicht ausschließen. Einige Experten prognostizieren, dass es wegen der sehr niedrigen Löhne in Bulgarien und Rumänien noch höhere Zuwandererzahlen geben könnte. Im Dezember 2006 entschied die Regierung daher, bulgarischen und rumänischen Staatsbürgern die EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit vorerst zu verwehren und deren Zulassung weiterhin über das bestehende Arbeitserlaubnissystem zu regeln. Die Regierung beabsichtigt, die Situation jedes Jahr neu zu prüfen. Sie will den Arbeitsmarkt schrittweise öffnen und währenddessen die Auswirkungen beobachten. Zudem wird sie sich bemühen müssen, die Zahl der Zuwanderer – eventuell auf einem niedrigeren Niveau – zu stabilisieren. Da die Zuwanderer jedoch überwiegend EU-Bürger sind, verfügt die Regierung über einen wesentlich geringeren Handlungsspielraum als noch in den 1970er Jahren. Lang- und mittelfristig ist die größte Herausforderung
im Vereinigten Königreich die Integration von Zuwanderern, insbesondere
die der zweiten Generation. Verschiedene öffentliche Meinungsumfragen schildern
im Vergleich zu anderen Ländern Europas ein hohes Maß an Entfremdung
und Radikalisierung der zweiten Einwanderergeneration. Konkrete politische Vorschläge
von Seiten der Regierung gibt es bislang nicht. Die 14-seitige Langfassung dieses Länderprofils mit umfangreichem
Datenmaterial ist in Deutsch und Englisch abrufbar unter: www.focus-migration.de
und www.migration-info.de |
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Deutschland: Unterschiedliche Auslegung der Bleiberechtsregelung (nur online verfügbar) |
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Die Bundesländer haben den Bleiberechtsbeschluss der Innenministerkonferenz (IMK) zum Teil sehr unterschiedlich umgesetzt. In den südlichen Bundesländern erhielten nach vorläufigen Zahlen der Bundesregierung weitaus mehr geduldete Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis als etwa in Bremen oder Mecklenburg-Vorpommern. Im November 2006 hatte die IMK beschlossen, dass langjährig geduldete Ausländer zunächst für zwei Jahre in Deutschland bleiben dürfen, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen, wie z. B. den Nachweis über ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis, ausreichenden Wohnraum und Deutschkenntnisse. Diese Bleiberechtsregelung war im September 2007 ausgelaufen (vgl. MuB 10/06, 3/07, 10/07). Bis zu diesem Zeitpunkt wurde fast der Hälfte der Antragsteller (48 %) in Bayern ein Bleiberecht gewährt. In Rheinland-Pfalz erhielten 44 % der geduldeten Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis, in Hessen 40 %, in Brandenburg 39 % und in Baden-Württemberg 30 %. Die wenigsten Aufenthaltserlaubnisse erteilten das Saarland (6 % der Anträge), Bremen (12 %) und Mecklenburg-Vorpommern (13 %). Bis auf Niedersachsen (35 %), Hamburg (28 %) und Thüringen (26 %) erhielten in den übrigen Bundesländern jeweils rund 20 % der Antragsteller ein Bleiberecht. Deutschlandweit waren es von rund 180.000 Geduldeten etwa 20.000 Ausländer (27,5 %). Die Zahlen gehen aus den Berechnungen des Hessischen Flüchtlingsrats hervor, der vorläufige Daten der Bundesregierung auswertete (vgl. MuB 10/07). Diese stammen aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zur Umsetzung der Bleiberechtsregelung der einzelnen Bundesländer (Drucksache 16/7089), die das Bundesministerium des Inneren im Namen der Bundesregierung verfasst hat. Timmo Scherenberg vom Hessischen Flüchtlingsrat erklärte die unterschiedliche Auslegung der Bleiberechtsregelung zum einen mit der bundeslandspezifischen Arbeitsmarktlage, zum anderen mit der jeweiligen Innenpolitik: „Erstaunlicherweise haben Bundesländer wie Bayern oder Hessen, die für ihre oft scharfe Ausländerpolitik bekannt sind, die Regelung sehr viel großzügiger ausgelegt als in dieser Hinsicht eher liberale Länder wie z. B. Berlin oder Schleswig-Holstein.“ Die positive Bilanz z. B. von Hessen führt Scherenberg allerdings auch darauf zurück, dass aufgrund der hier bisher eher restriktiven Ausländerpolitik eine größere Gruppe von geduldeten Ausländern unter die Bleiberechtsregelung der IMK fiel. Ein weiterer wichtiger Grund für die Unterschiede sei auch die günstigere Arbeitsmarktlage in Süddeutschland, wo geduldete Ausländer bessere Chancen hätten, Arbeit zu finden und damit diese Voraussetzung für eine Aufenthaltsgenehmigung eher erfüllen könnten, sagte Scherenberg. Über knapp 20.000 Fälle war bis zum Ende der IMK-Regelung am 30. September 2007 noch nicht entschieden worden. Auch in dieser Hinsicht zeigten sich große Unterschiede zwischen den Bundesländern: Während im Saarland zum Stichtag von 788 Anträgen über 572 noch nicht entschieden worden war (72,6 % unbearbeitete Fälle), standen zum Beispiel in Hessen von 7.625 Anträgen nur noch 565 aus (7,4 %). Diese Fälle werden nun nach der gesetzlichen Altfall- bzw. Bleiberechtsregelung beurteilt (§ 104a AufenthG), die noch bis Ende 2009 gilt. Die Regelung ist von den Voraussetzungen her ähnlich, allerdings beschränkt sie sich auf Aufenthaltszeiten aus humanitären Gründen. up Weitere Informationen: |
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Israel: Pläne für bessere Grenzund Migrationskontrolle (nur online verfügbar) |
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Die israelische Regierung berät derzeit über Pläne, seine Süd-Grenze zwischen Mittelmeer und dem Golf von Akaba mit einem Zaun zu sichern. Die Maßnahme soll einerseits vor islamistischen Terroristen schützen und zum anderen die organisierte Kriminalität sowie irreguläre Migration eindämmen. Seit 2005 reisen vermehrt Flüchtlinge aus dem Sudan illegal in den Süden Israels ein. Grenzsicherung: Nachdem sich Ende Januar infolge einer gewaltsamen Grenzöffnung Hunderttausende von Palästinensern aus dem Gaza-Streifen vorübergehend in Ägypten aufhielten (vgl. MuB 2/08), hat die israelische Regierung ihre Pläne zur Sicherung seiner südwestlichen Grenze zu Ägypten konkretisiert. Sie befürchtet, dass durch die Grenzöffnung palästinensische Attentäter auf dem Umweg über Ägypten in den Süden Israels gelangen und Anschläge verüben könnten. Israels direkte Grenze mit dem Gaza-Streifen ist hingegen kaum überwindbar. Enge Regierungskreise um Ministerpräsident Ehud Olmert berieten über den Ausbau der Grenzanlagen. Damit soll gleichzeitig die organisierte Kriminalität in Israel bekämpft werden: Die über 200 km lange grüne Grenze mit Ägypten, die überwiegend durch schwer zugängliche Wüstengebiete zwischen Negev und dem Sinai führt, wird in den letzten Jahren vermehrt von professionellen Schmugglerbanden benutzt. Der Sinai gilt als Transitroute für den Transport von Drogen und Waffen sowie die Schleusung von Prostituierten und irregulären Einwanderern nach Israel. Mit Hilfe des geplanten Grenzzauns entlang der gesamten Grenze Israels mit Ägypten soll eine umfassende Migrationskontrolle ermöglicht werden. So soll das Eindringen potentieller Attentäter sowie den Waffenschmuggel verhindert, das Geschäft professioneller Schmuggler- und Schleuserbanden eingedämmt sowie die unkontrollierte Zuwanderung afrikanischer Flüchtlinge unmöglich gemacht werden. Der Zaun soll zunächst im Südosten der Grenze nahe Eilat am Golf von Akaba sowie am nördlichen Teil in der Nähe von Gaza errichtet werden. Der vollständige Bau der Sperranlage könnte rund fünf Jahre dauern. Die seit rund fünf Jahren im Bau befindlichen Grenzsicherungsanlagen zwischen Israel und dem Westjordanland sind hingegen weitgehend fertig gestellt und verhindern die direkte Einreise von Palästinensern nach Israel jenseits der wenigen Checkpoints. Umgang mit Flüchtlingen: Seit 2005 sind Hunderte von sudanesischen Flüchtlingen aus der Bürgerkriegsregion Darfur (vgl. MuB 9/05) über Ägypten nach Israel geflohen. Auch diese Flüchtlingsströme will Israel kontrollieren. Die Regierung in Jerusalem verfügt bislang über kein etabliertes System zur Aufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern. Erst 2004 nahm ein regierungsamtlicher Ausschuss zur Prüfung von Asylgesuchen seine Arbeit auf. Ferner spielt das Hohe Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR), das sich bereits seit Jahren um die Aufnahmeanträge von Asylbewerbern kümmert, eine wichtige Rolle. Die Zuwanderung von Sudanesen aus Ägypten stieg besonders Mitte des Jahres 2007 deutlich an, als teilweise über 200 Bürgerkriegsflüchtlinge pro Monat in Israel ankamen. Nach aktuellen Schätzungen hielten sich Anfang 2008 mehr als 2.000 Sudanesen im Land auf. Sie wurden zunächst in Gefängnissen bzw. in provisorischen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht. Die bislang Eingereisten sollen als Flüchtlinge aufgenommen und in den israelischen Arbeitsmarkt integriert werden. In der Land- und Bauwirtschaft ist Israel dringend auf zusätzliche Arbeitskräfte angewiesen. Die Tel Aviver Stadtverwaltung berät zurzeit gemeinsam mit dem Innenministerium Pläne für finanzielle Beihilfen für Flüchtlinge, damit sich diese selbständig niederlassen können. Es gab bereits im Sommer 2007 Überlegungen von Ministerpräsident Olmert und Innenminister Meir Sheetrit, mehreren Hundert Sudanesen aus Darfur die israelische Staatsbürgerschaft anzubieten. Weitere Flüchtlinge will Israel nicht zulassen. Parallel zu seiner Integrationsinitiative kündigte Olmert an, dass Israel künftig jeden Flüchtling, den es bei der illegalen Einreise aufgreife, unmittelbar zurückschicken werde. Mit der ägyptischen Regierung strebt Israel ein entsprechendes Rücknahmeabkommen an. Derzeit leben nach Angaben des UNHCR zwischen 3 und 5 Mio. Sudanesen in Ägypten, von denen ein großer Teil jedoch nicht zu den Flüchtlingen des aktuellen Bürgerkrieges gehört, sondern bereits seit Jahren im Großraum Kairo lebt. js Weitere Informationen: |
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Türkei: Diskussion über Aufhebung des Kopftuchverbots an den Universitäten (nur online verfügbar) |
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Das türkische Parlament hat Anfang Februar eine Änderung der Verfassung beschlossen, die künftig das Tragen eines Kopftuchs an türkischen Universitäten erlaubt. Staatspräsident Abdullah Gül billigte am 22. Februar die Aufhebung des Kopftuchverbots. Das Militär, Rechtsexperten und die republikanische Opposition kritisieren die Verfassungsänderung scharf. Die islamisch-konservative Partei AKP von Ministerpräsident Tayyip Erdogan hat gemeinsam mit der oppositionellen rechtsextremen Partei der Nationalistischen Bewegung (MHP) das Kopftuchverbot an den türkischen Universitäten aufgehoben. Künftig soll es Studentinnen erlaubt sein, aus religiösen Motiven ein Kopftuch zu tragen. Es muss unter dem Kinn zusammengebunden sein und darf das Gesicht nicht verdecken („Türban“). Ganzkörperschleier wie Tschador und Burka bleiben weiterhin verboten. Für die Verfassungsänderung war eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig. Die beiden Parteien verfügen über knapp vier Fünftel aller Sitze im türkischen Parlament (410 von insgesamt 550 Sitzen). Politiker von AKP und MHP betonten vor der Abstimmung, dass drei Viertel aller türkischen Wähler für die Freigabe des Kopftuches an den Universitäten seien. Die Aufhebung des Kopftuchverbots war eines der politischen Wahlkampfversprechen der seit fünf Jahren regierenden AKP. Staatspräsident Abdullah Gül (AKP) stimmte der Verfassungsänderung zu. Bisher beruhte das Kopftuchverbot nicht auf einem Gesetz, sondern auf einer Entscheidung des türkischen Verfassungsgerichts aus dem Jahr 1989. Das Gericht hatte das Tragen des Kopftuchs in Universitäten und allen anderen öffentlichen Institutionen wie Behörden oder Schulen verboten, da es unvereinbar mit der laizistischen Ausrichtung der Türkei sei, also mit der strikten Trennung von Religion und Staat. Mit der Verfassungsänderung wollen AKP und MHP klarstellen, dass niemand aufgrund seiner religiösen Kleidung von der Hochschulbildung ausgeschlossen werden dürfe. Das Tragen des „Türban“ gehöre zu den Grundrechten, argumentierte die Regierungspartei AKP. Mit der jetzt erfolgten Änderung ist es künftig zwar Studentinnen erlaubt, das Kopftuch zu tragen. Schülerinnen, Beamtinnen oder Parlamentarierinnen sind von der Änderung hingegen nicht betroffen. Die oppositionelle Republikanische Volkspartei (CHP) hat angekündigt, das Verfassungsgericht anzurufen. Sie sieht in dem Entwurf einen Verstoß gegen die laizistischen Grundsätze der Republik und fürchtet eine „schleichende Islamisierung“ der Türkei. Rechtsexperten wie Mithat Sancar von der Universität Ankara gehen davon aus, dass das Verfassungsgericht die Verfassungsänderung kippen und damit das Kopftuchverbot bestätigen werde. Dies könnte erneut dazu führen, dass der türkische Kopftuchstreit vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ausgetragen wird. Dieser hatte das Kopftuchverbot bereits vor drei Jahren in einem Urteil bestätigt, ein solches Verbot aber nicht zwingend vorgeschrieben. (Az. 44774/98). Auch das türkische Militär, Juristen sowie säkulare Organisationen und Interessensgruppen kündigten ihren Widerstand gegen die Aufhebung des Kopftuchverbots an. Das türkische Militär hat seit dem dritten Militärputsch 1980 eine sehr einflussreiche Position im politischen Gefüge des Landes. Generalstabschef Yasar Büyükanit bekräftigte, dass das türkische Militär die Aufhebung des Kopftuchverbots ablehne. Der am Kassationsgericht tätige Generalstaatsanwalt Abdurrahman Yalcinkaya drohte indirekt mit einem Parteiverbotsverfahren gegen die regierende AKP wegen anti-laizistischer Aktivitäten. Auch das Verwaltungsgericht, die Anwaltskammern, einige Gewerkschaften sowie der Arbeitgeberverband Tüsiad kritisierten die Verfassungsänderung. Selbst der liberale Verfassungsrechtler und Autor des Änderungsentwurfs Ergun Özbudun räumte ein, dass die Aufhebung des Verbots dazu führen könne, dass Frauen ohne Kopftuch verstärkt zum Tragen des Kopftuchs aufgefordert werden könnten. In der Hauptstadt Ankara demonstrierten vor der parlamentarischen Abstimmung mehr als 100.000 Menschen gegen die Abschaffung des Kopftuchverbots. th Weitere Informationen: |
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Rezension: Kerstin E. Finkelstein (nur online verfügbar) |
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Finkelstein, Kerstin E.: Eingewandert. Deutschlands „Parallelgesellschaften“ In der gegenwärtigen Integrationsdebatte, die sich vielfach um Anforderungen und Hindernisse, aber auch das Scheitern von Eingliederung sowie die Diagnose von Parallelgesellschaften dreht, setzt Kerstin Finkelsteins Buch einen lesenswerten Kontrapunkt. Sie lenkt den Blick zurück auf die Migrantinnen und Migranten als Menschen, deren Leben in der Bundesrepublik immer auch unter Berücksichtigung ihrer individuellen Biographien bzw. den kollektiven Migrationsgeschichten ihrer Communities zu verstehen ist. Vor diesem Hintergrund versucht sie, die Herausforderungen, Probleme und Erfolgsgeschichten der bundesrepublikanischen Einwanderungsgesellschaft nüchtern zu analysieren. Ihren bisweilen zwischen sachlich-analytischem und journalistisch-lockerem Stil schwankenden Text leitet sie mit einem Abriss über die Entstehungsgeschichte des „Einwanderungslandes Deutschland“ ein, der nicht zuletzt das zusammenfasst, was Ulrich Herbert in seiner zeithistorisch genauen Darstellung zur „Geschichte der Ausländerpolitik“ (vgl. MuB 10/03) recherchiert hat. Der Abschnitt beschreibt auch knapp die Inhalte des aktuellen Aufenthaltsgesetzes und bietet einen „statistischen Überblick“ zu Migration in Deutschland. Zwar betont Finkelstein, dass ein Großteil der Migranten bereits hier geboren wurde, die seit 2006 verfügbaren Daten zu „Menschen mit Migrationshintergrund“ (vgl. MuB 5/06; 5/07) konnte sie jedoch im Manuskript offenbar nicht mehr berücksichtigen. Innovativ ist hingegen der zweite Teil ihres Buches: Eingangs stellt die Autorin unterschiedliche Fragen: Welche Migrantengruppen entstanden in Deutschland und wie sind diese organisiert? Welche Erfahrungen haben sie mit der deutschen Mehrheitsgesellschaft gemacht? Kapseln sie sich (absichtlich) in parallelen Welten ab? Was bedeutet Integration, und welche Rolle spielt die Religion? In diesem Bereich ist auch die von ihr so genannte „Gretchenfrage“ zu verorten, die sie sich explizit zu stellen zwar scheut, die aber deutlich wird: Inwieweit ist die Integration von Migranten muslimischen Glaubens verschiedener Ausprägungen möglich? Finkelstein zitiert die Ergebnisse einer empirischen Studie des Konfliktforschers Wilhelm Heitmeyer, nach der ein Viertel der dort befragten türkischen Jugendlichen auch körperlicher Gewalt gegen „Ungläubige“ einsetzen würde und ein ähnlich hoher Anteil dazu bereit wäre, jemanden zu töten, der gegen den Islam kämpft. Doch die Autorin urteilt nicht voreilig: „Zwischen dem linksliberalen Hang zur Verharmlosung und rechtskonservativer Dramatisierung muss nüchtern nach den Ursachen solcher Positionen gesucht werden, um weiterführende Antworten zu finden.“ Ohne dass sie den Anspruch hat, solche schwierigen Fragen abschließend zu beantworten, will Finkelstein mehr über die Zugewanderten in Deutschland wissen. Dazu hat sie sich mit Mitteln der Feldforschung in Migranten-Communities begeben und über 200 Gespräche geführt. Die Ergebnisse ihrer Exkurse finden sich zusammengefasst in 21 Portraits, die individuelle Integrationsgeschichten ihrer Interviewpartner und zugleich Kurzdarstellungen der jeweiligen Migrantengemeinschaften sind. Jedem Unterkapitel wurden Info-Boxen mit den wichtigsten Fakten zum Herkunftsland, zu den demografischen Daten und zu den Motiven für die Zuwanderung vorangestellt. Nach Ländern bzw. Migrantengruppen geordnet finden sich darunter vergleichsweise kleine Communities wie Libyer, von denen rund 3.000 in Deutschland leben, Argentinier (ca. 5.000) oder Australier (ca. 8.000), aber auch die großen Gruppen der so genannten Gastarbeiter-Ära wie Türken (ca. 1,75 Mio.), Italiener (ca. 550.000) und Griechen (ca. 316.000). Unberücksichtigt bleiben Serben und Montenegriner (rund 500.000), Bosnier (ca. 160.000) und Spanier (ca. 108.000). Ein gesondertes Kapitel behandelt die Gruppe der Aussiedler. Die Darstellung ist dadurch beschränkt, dass sie sich ausschließlich auf die Ausländerstatistik bezieht, also den eingebürgerten oder als Deutsch geborenen Teil der jeweiligen Migrantengruppe nicht gesondert erfasst. Ertragreicher sind hingegen die mit Fotos der Protagonisten illustrierten biografischen Portraits, aus denen sich viel lernen lässt, auch wenn sie nicht unbedingt typisch sind. Auf die Existenz strukturell schlecht integrierter Migrantengruppen lässt sich aus diesen Portraits kaum schließen. In ihrem Schlusskapitel verarbeitet Finkelstein weitere Ergebnisse ihrer Feldforschungen und nähert sich dabei auch der Frage nach den so genannten Parallelgesellschaften an. Als solche bezeichnet sie soziale Kollektive, für die folgende Merkmale typisch sind: ethno-kulturelle bzw. kulturell-religiöse Homogenität, nahezu vollständige lebensweltliche und ökonomische Segregation, Existenz eines fast kompletten eigenen Institutionensystems sowie siedlungsräumliche bzw. sozial-interaktive Segregation. Ihre Erfahrungen als reisende Autorin haben nur wenig von dem zu Tage gebracht, was unter „Parallelgesellschaft“ zu verstehen sei, auch wenn sie auf Strömungen zu deren Herausbildung hinweist. „Multi-Kulti“, so ihr Schlusswort, sei vielerorts also „weder gescheitert noch geglückt“, es sei „schlicht deutsche Realität, die mal schwierig, mal erfreulich verläuft, wie jede andere Form des Zusammenlebens auch.“ Dieser Erkenntnisgewinn ist nicht neu, Finkelsteins Buch birgt insgesamt dennoch vielfältige interessante Inhalte zum Einwanderungsland Deutschland – auch und vielleicht gerade im Rahmen einer kursorischen Lektüre. js Finkelstein, Kerstin E.: Eingewandert. Deutschlands „Parallelgesellschaften“. 2007, Bundeszentrale für politische Bildung (Schriftenreihe Band 589), gegen Bereitstellungspauschale unter: www.bpb.de/publikationen/K3RQ9R,,0,Eingewandert.html |
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| Literatur | ||
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„Schaut endlich hin!“ Wie Gewalt entsteht – Bericht aus der Welt junger Immigranten lautet der Titel der Fallstudie von Margalith Kleijwegt. Die niederländische Journalistin begleitete ein Jahr lang die 8. Klasse einer Hauptschule in Amsterdam-West. Die Familien der Schüler stammten bis auf ein niederländisches Mädchen überwiegend aus Marokko und der Türkei. In 36 kurz gehaltenen Kapiteln protokolliert die Autorin ihre Beobachtungen und Erfahrungen mit Schülern, Lehrern und Familien. Ergebnis ist ein ungeschönter Einblick in die Lebenswelt muslimischer Migranten, ihre Probleme, Missverständnisse und Träume. Kleijwegt beschreibt Eltern, die ihrer muslimischen Religion und Kultur stark verhaftet sind, kaum Niederländisch sprechen, keinen Kontakt zu Niederländern haben und angesichts eigener (beruflicher, gesundheitlicher etc.) Sorgen mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert sind. In diesem Milieu sind die Heranwachsenden weitgehend sich selbst überlassen und akzeptieren weder Eltern noch Lehrer als Autoritäten. Hinzu kommen mangelnde berufliche Perspektiven und radikale Vorbilder, die das Gewaltverhalten der Jugendlichen prägen. Die Autorin plädiert für eine Kultur des Hinsehens und der Zivilcourage: „Kräfte bündeln und die Probleme praktisch angehen. Daran glaube ich mehr als an die x-te Problemstudie oder an das x-te Sozialprojekt für Immigrantinnen oder für entgleiste Jugendliche.“ Sie schlägt u. a. vor, Hausbesuche von Seiten der Lehrer und Sozialarbeiter wieder einzuführen und Sprachkurse für die Eltern in den Schulen ihrer Kinder stattfinden zu lassen. up Margalith Kleijwegt: „Schaut endlich hin!“ Wie Gewalt entsteht – Bericht aus der Welt junger Immigranten. 2008, Freiburg, ISBN 978-3-451-29823-3, 16,95 Euro, Online-Bestellung: www.herder.de |
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