Newsletter „Migration und Bevölkerung“
Ausgabe 03/08 (April 2008) www.migration-info.de
Inhalt:
Deutschland: Ergebnisse der dritten Islamkonferenz
Kurzmeldungen – Deutschland
Deutschland: Mehr Menschen mit Migrationshintergrund
Deutschland: Weniger Flüchtlinge im Vergleich zu 1997
Deutschland: Neue Zahlen zum Bleiberecht
Vereinigtes Königreich: Einführung des Personalausweises
Kurzmeldungen – Europa
Irreguläre Migration in Europa
Kurzmeldungen – Welt
Deutschland: Studie zur Auswanderung
EU: Pläne für ein modernes Grenzverwaltungssystem
EU: Visa-Abkommen sorgen für Unstimmigkeiten
Vereinigtes Königreich: Verschärftes Einbürgerungsverfahren geplant
Literatur
Deutschland: Ergebnisse der dritten Islamkonferenz

Die Deutsche Islamkonferenz (DIK) ist am 13. März zu ihrer dritten Plenarsitzung zusammengetroffen und hat Zwischenergebnisse ihrer Arbeitsgruppen diskutiert. Die DIK sieht im Bau von Moscheen einen wichtigen Schritt zur Integration des Islams in Deutschland. Außerdem soll „Islamische Religion“ ordentliches Unterrichtsfach an deutschen Schulen werden.

Die von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) initiierte DIK hatte sich erstmals im September 2006 getroffen, eine zweite Sitzung fand im Mai 2007 statt. Sie soll Maßnahmen erarbeiten, die das Verhältnis von Staat und Islam klären und die Integration der Muslime in Deutschland verbessern sollen. Ziel ist dabei, Prinzipien und Regeln für alle verbindlich zu normieren und in einer Art „Gesellschaftsvertrag“ festzuschreiben.

Die in Deutschland lebenden Muslime werden durch Vertreter von 15 Verbänden und Einzelpersonen repräsentiert, die das Bundesinnenministerium (BMI) eingeladen hatte (vgl. MuB 8/06). Vorgesehen ist ein mehrjähriger Dialog, der in drei Arbeitsgruppen, einem Gesprächskreis und regelmäßigen Plenarsitzungen stattfindet. Die Ergebnisse der Debatten in den Arbeitsgruppen und dem Gesprächskreis wurden vom BMI in einem „Zwischen-Resümee“ zusammengefasst, von den Teilnehmern diskutiert und anschließend gebilligt.

Islamunterricht: An öffentlichen Schulen in Deutschland soll es künftig islamischen Religionsunterricht geben. Er soll nicht bloß als „Islamkunde“, sondern in konfessioneller Gebundenheit als Bekenntnisunterricht stattfinden, d. h. mit einem Schwerpunkt auf der Vermittlung von Glaubensinhalten. Voraussetzung dafür ist jedoch die Herausbildung des Islams als anerkannte Religionsgemeinschaft. Bundesinnenminister Schäuble sagte, der Koordinierungsrat der Muslime reiche in dieser Hinsicht nicht aus. Der Koordinierungsrat, eine Art Dachorganisation verschiedener großer islamischer Verbände (vgl. MuB 4/07), sei lediglich ein politischer Zweckverband. Vielmehr müssten sich zur Religionsausübung Menschen in großen Vereinen zusammenschließen. „Es wäre vermutlich gescheit, das wie in der evangelischen Kirche von unten her zu formieren – zum Beispiel, indem mehrere Moschee-Vereine sich organisieren“, sagte Schäuble.

Der Schulunterricht liegt im Verantwortungsbereich der Bundesländer, daher brauchen die Kultusministerien Ansprechpartner der Muslime auf Landesebene. Hier fügte Schäuble einschränkend hinzu, dass bisher nicht alle Bundesländer zur Einführung des islamischen Religionsunterrichts bereit seien.

Bau von Moscheen: „Der Moscheebau ist ein wichtiger Schritt zur Integration des Islams in Deutschland. Mit dem Neubau von Moscheen verlassen die muslimischen Gemeinden die Hinterhöfe und provisorisch umgenutzten Bauten und dokumentieren ihren Willen, dauerhaft ein Teil der deutschen Gesellschaft zu sein“, heißt es im Zwischen-Resümee. Darauf einigten sich die Teilnehmer der Konferenz. Insbesondere die Vertreter des Staates in der DIK sind damit über bisherige Formulierungen hinausgegangen und haben sich deutlich zur Unterstützung der Symbole des Islams im öffentlichen Raum bekannt. Ebenso wie die Möglichkeit zur islamischen Bestattung, deren flächendeckende Einführung die Islamkonferenz ebenfalls befürwortet, muss die Realisierung jedoch vor Ort in den Bundesländern bzw. Kommunen erfolgen. Der Bau von Moscheen war in den vergangenen Monaten immer wieder Anlass zu Protesten (vgl. MuB 5/07).

Streitpunkte: Zahlreiche Themen blieben ungeklärt. Insbesondere einem weitgehenden Bekenntnis zur deutschen Werteordnung wollten sich einige der islamischen Verbandsvertreter nicht in der vorgesehenen Form anschließen, obwohl man sich unter den Teilnehmern der Arbeitsgruppe im Vorfeld einig war. Innenminister Schäuble kritisierte daher, es sei „alles andere als zielführend, wenn in letzter Minute Bedenken gegen gemeinsam entwickelte und angenommene Positionen geltend gemacht werden.“ Der nun von den Teilnehmern gebilligte Formelkompromiss lautet: „Integration verlangt auch von in Deutschland lebenden Muslimen die aktive Bereitschaft zu Erwerb und Gebrauch der deutschen Sprache und darüber hinaus die vollständige Beachtung der deutschen Rechtsordnung und der Werteordnung des Grundgesetzes.“

Zu strittigen Punkten wie der Teilnahme von Mädchen am Biologie- und Schwimmunterricht oder an Klassenfahrten steht im Zwischen-Resümee der DIK nichts. Insbesondere zwischen den eher konservativen Verbandsvertretern des Koordinierungsrates der Muslime und den überwiegend liberal eingestellten muslimischen Persönlichkeiten zeigten sich große Meinungsverschiedenheiten. So hatte Walid Nakschbandi, Manager bei der Holtzbrinck-Verlagsgruppe, im Vorfeld seine Mitarbeit mit der Begründung niedergelegt, die konservativen Verbände dominierten die Konferenz, während unabhängige Stimmen kein Gehör fänden. Diese Einschätzung teilen auch zwei weitere unabhängige Mitglieder der DIK, die Publizistin Necla Kelek und die Anwältin Seyran Ates. Für den zurückgetretenen Nakschbandi wird künftig der Geschäftsführer der Berliner „BildungsWerk Kreuzberg GmbH“ Nihat Sorgec mitarbeiten.

Reaktionen: Die Zwischenergebnisse der DIK wurden zahlreich kommentiert. Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland Bischof Wolfgang Huber stimmte der Einführung des islamischen Religionsunterrichts im Grunde zu, betonte jedoch, dieser dürfe nur auf Grundlage von Artikel 7 des Grundgesetzes stattfinden, d. h. unter staatlicher Aufsicht und in Übereinstimmung mit den Grundsätzen einer anerkannten Religionsgemeinschaft.

Auch die saarländische Kultusministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU), die als derzeitige Präsidentin der Kultusministerkonferenz an der DIK teilnahm, sagte, gerade hinsichtlich der Lehrerausbildung und der Lehrpläne bestünden Unklarheiten. „Das wird noch einige Jahre in Anspruch nehmen“, so Kramp-Karrenbauer. Der Islamwissenschaftler Michael Kiefer wies darauf hin, dass insbesondere der Mangel an ausgebildeten Lehrkräften einer flächendeckenden Einführung des Religionsunterrichts im Wege stünde. Bislang werden Islamlehrer lediglich an drei deutschen Universitäten ausgebildet.

Die Aussagen über die positiven Auswirkungen von Moscheebauten für die Integration fand allgemein Zustimmung. Der bayerische Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU) forderte aber, Moschee-Neubauten müssten im Einklang mit der Umgebung und der Bevölkerung realisiert werden.

Einige Politiker kritisierten die bisherigen Ergebnisse der DIK hingegen deutlich. Der Sprecher für Kirchenpolitik und interreligiösen Dialog der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen Josef Winkler sagte, die Islamkonferenz habe bei der „zentralen Grundfrage“, wie man zu einer anerkannten Religionsgemeinschaft der Muslime kommen könne, keine Fortschritte gemacht. Berlins Innensenator Erhart Körting (SPD) sagte, in der Arbeitsgruppe zu gemeinsamen Werten sei man „über Formelkompromisse nicht hinausgekommen“. Die Anerkennung der Rechtsordnung und des Grundgesetzes sei keine besondere Integrationsleistung, sondern müsse eine Selbstverständlichkeit sein. Der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU), der stellvertretend für die Innenministerkonferenz an der Plenumsveranstaltung teilnahm, richtete an die islamischen Verbände die Erwartung, dass künftig auch Werte geteilt würden, die über das Grundgesetz hinausgingen. Grünen-Fraktionschefin Renate Künast kritisierte, ein Schwachpunkt sei auch die mangelnde Interessenvertretung von muslimischen Frauen in der DIK. Die nächste Plenumsveranstaltung der Islamkonferenz soll im Herbst dieses Jahres stattfinden. js

Weitere Informationen:
www.bmi.bund.de

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Kurzmeldungen – Deutschland

Brandkatastrophe in Ludwigshafen
Ende Februar gab die Staatsanwaltschaft Frankenthal, die die Untersuchungen zur Brandkatastrophe in Ludwigshafen leitet, erste Ermittlungsergebnisse bekannt. Bei dem Brand eines Wohnhauses waren Anfang Februar neun Personen türkischer Herkunft umgekommen (vgl. MuB 2/08). Nach Einschätzung von Fachleuten gilt ein fremdenfeindlicher Anschlag als unwahrscheinlich. Das Feuer habe sich sehr langsam entfacht, es fanden sich keine Hinweise auf die Verwendung von Brandbeschleunigern. Dies sei bei Brandanschlägen häufig der Fall, so die Experten in ihrem mündlichen Zwischenbericht.

Kopftuchverbot für Lehrerin bleibt bestehen
Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat einer Lehrerin untersagt, in der Schule ihr muslimisches Kopftuch zu tragen (Az.: 4 S 516/07). Durch das Tragen der Kopfbedeckung verstoße die Lehrerin gegen das baden-württembergische Schulgesetz. Es verbietet äußere politische, religiöse, weltanschauliche oder ähnliche Bekundungen. So soll die Neutralität des Landes gegenüber den Eltern und der Schulfrieden gewahrt werden. Mit dem Urteil hob der VGH Mannheim eine Entscheidung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts vom Juli 2006 auf (Az.: 18 K 3562/05), das der Frau gestattet hatte, ihr Kopftuch in der Schule zu tragen. Die Stuttgarter Richter hatten sich dabei auf das Gleichbehandlungsgebot berufen (vgl. MuB 6/06). Eine Revision am VGH ist nicht zugelassen. Das Urteil kann dennoch binnen Monatsfrist durch eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.
www.vghmannheim.de

Rückkehr nach Abschiebung
Das Verwaltungsgericht in Frankfurt/M. entschied Mitte Februar, dass eine kurdische Frau türkischer Staatsangehörigkeit zusammen mit ihren sechs Kindern wieder nach Deutschland zurückkehren darf (Az. 1E 831/07). Nach Ablehnung ihrer Asylanträge war das Ehepaar Kazan mit seinen Kindern nach 14-jährigem Aufenthalt in Deutschland im Februar 2007 in die Türkei abgeschoben worden. Fünf der Kinder sind in Deutschland geboren. Die Richter des Verwaltungsgerichts sahen in der Ausweisung der Familie einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz des Privatlebens der Kinder (Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention). Die sechs minderjährigen Kläger seien in die Verhältnisse der Bundesrepublik Deutschland integriert, während ihnen die Türkei fremd und unbekannt sei. Aus Gründen des Schutzes der Familie dürfe auch die Mutter zurückkehren, die vom Vater inzwischen getrennt lebt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache hat das Gericht die Berufung zugelassen, über die der Hessische Verwaltungsgerichtshof entscheidet.
www.vg-frankfurt.justiz.hessen.de

Rücknahme der Einbürgerung nur „zeitnah“
Ausländern, die in Deutschland aufgrund falscher Angaben eingebürgert wurden, kann die deutsche Staatsbürgerschaft nur „zeitnah“ wieder entzogen werden, urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in mehreren Fällen. (Az: BVerwG 5 C 4.07, 5.07, 14.07 und 15.07re). Allerdings ließen die Richter offen, bis zu welcher zeitlichen Grenze die Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung noch als zeitnah einzustufen sei. In den vorliegenden Fällen wurden die Einbürgerungen nach 8,5 bzw. mehr als 11 Jahren zurückgenommen, was für die Richter nicht mehr als zeitnah galt. Die Betroffenen hatten Zweitehen im Ausland verschwiegen bzw. sich als Staatenlose ausgegeben. www.bverwg.de

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Deutschland: Mehr Menschen mit Migrationshintergrund

Sowohl die absolute Zahl als auch der relative Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung Deutschlands wächst. Fast jedes dritte Kind unter zehn Jahren hat einen Migrationshintergrund. Das geht aus aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervor.

In die Kategorie „Bevölkerung mit Migrationshintergrund“ fallen laut Statistik folgende Personen: zugewanderte und in Deutschland geborene Ausländer, Spätaussiedler, Eingebürgerte mit persönlicher Migrationserfahrung und deren Kinder, die selbst keine unmittelbare Migrationserfahrung aufweisen. Personen mit Migrationshintergrund sind entweder selbst zugewandert oder gehören der zweiten bzw. dritten Generation an. Erfasst wird nur, wer nach 1950 in die Bundesrepublik einwanderte; die Bevölkerungsverschiebungen infolge des Zweiten Weltkriegs werden nicht berücksichtigt.

Zahlen zu Menschen mit Migrationshintergrund liegen erst ab dem Jahr 2005 vor (vgl. MuB 5/07; 5/06). Sie bieten ein weitaus realistischeres und differenzierteres Bild der deutschen Einwanderungsgesellschaft, als es die Fokussierung auf Staatsbürgerschaft bisher erlaubte. Mit den für 2006 veröffentlichten Zahlen lassen sich nun erstmals Aussagen zum Entwicklungstrend treffen.

Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Deutschland im Jahr 2006 um 130.000 Personen auf nun insgesamt 15,1 Mio. Personen. Im gleichen Zeitraum hat sich die Zahl der Personen ohne Migrationshintergrund um 227.000 Personen auf 67,2 Mio. verringert. Dies bedeutet einen Nettorückgang bei der Gesamtbevölkerung um knapp 100.000 Personen auf 82,4 Mio. und einen Anstieg des Anteils der Bevölkerung mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung von 18,2 % (2005) auf 18,4 % (2006).

Etwas weniger als die Hälfte aller Personen mit Migrationshintergrund im Jahr 2006 waren Ausländer (7,3 Mio. bzw. 8,9 % der Gesamtbevölkerung), etwas mehr als die Hälfte waren deutsche Staatsbürger (7,9 Mio. bzw. 9,5 % der Gesamtbevölkerung). Wie 2005 wiesen zwei Drittel dieser Personengruppe eine eigene unmittelbare Migrationserfahrung auf (10,4 Mio.), sind also Zuwanderer im engeren Sinne. Die wichtigsten Herkunftsländer sind die Türkei (14,2 % aller Zugewanderten), die Russische Föderation (8,4 %), Polen (6,9 %), Italien (4,1 %) und Serbien und Montenegro (3,4 %). Mehr als jeder Fünfte stammt aus einem Mitgliedsland der Europäischen Union (EU 25: 23,5 %).

Die Gruppe der Personen mit Migrationshintergrund weist einige Unterschiede zur Gesamtbevölkerung auf: Ihre Mitglieder sind im Durchschnitt deutlich jünger (33,8 gegenüber 44,6 Jahren), häufiger ledig (45,3 % gegenüber 38,1 %), und der Anteil der Männer ist etwas höher (50,8 % gegenüber 48,5 %). Bemerkenswert sind auch die Zahlen für die Alterskohorte unter zehn Jahren. Hier hat fast jedes dritte Kind einen Migrationshintergrund (29 %). In den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen sowie in Südhessen und im westlichen Teil Nordrhein-Westfalens liegt dieser Wert sogar bei über 40 %. Diese Zahlen unterstreichen die Bedeutung der aktuellen Integrationspolitik für die künftige Entwicklung des deutschen Gemeinwesens. me

Weitere Informationen:
www.destatis.de

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Deutschland: Weniger Flüchtlinge im Vergleich zu 1997

Die Zahl der in der Bundesrepublik lebenden Flüchtlinge ist in den letzten zehn Jahren deutlich gesunken. Dies ergab die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.

Die regelmäßig veröffentlichten Asylstatistiken erfassen in der Regel nur Antrags- und Anerkennungsdaten über die verschiedenen Flüchtlingsgruppen (vgl. MuB 1/07, 1/08). Die tatsächlichen Bestandszahlen, bereinigt um abgewanderte, abgeschobene oder eingebürgerte Personen, können durch eine Abfrage des Ausländerzentralregisters (AZR) ermittelt werden. Aus der vom Bundesinnenministerium im Namen der Bundesregierung formulierten Antwort auf die Kleine Anfrage der Linken wird u. a. deutlich, dass die Gesamtzahl der im AZR erfassten Ausländer, die sich aus Asyl-, Flucht- oder sonstigen humanitären bzw. Schutzgründen in der Bundesrepublik aufhalten, zwischen 1997 und 2007 stark abgenommen hat. So lebten am 31. Dezember 1997 insgesamt 177.339 Ausländer mit einer Asylberechtigung in Deutschland, weitere 318.637 verfügten als Asylsuchende über eine Aufenthaltsgestattung, d. h. sie durften sich zur Durchführung des Asylverfahrens rechtmäßig in der Bundesrepublik aufhalten. Zehn Jahre später, am 31. Dezember 2007, waren es nur noch 63.364 Asylberechtigte sowie 19.776 Asylsuchende. Auch bei den aufgrund von Abschiebungsverboten oder sonstigen Ausreisehindernissen lediglich Geduldeten ist ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen: von 329.060 (1997) auf 134.975 (2007). Demgegenüber hat sich die Zahl der anerkannten Flüchtlinge nach der Genfer Konvention von 25.398 (1997) auf 62.564 (2007) erhöht.

Keine aktuellen Bestandszahlen liegen bei jüdischen Kontingentflüchtlingen vor. Hier sind lediglich die Einreise- bzw. Niederlassungsstatistiken verfügbar. Der überwiegende Teil der jüdischen Zuwanderer erhält nach der Aufnahme eine Niederlassungserlaubnis und ist nicht mehr von sonstigen Ausländern mit dauerhaftem Aufenthaltsstatus zu unterscheiden. Die tatsächliche Zahl der Juden aus der ehemaligen Sowjetunion ist jedoch vermutlich ebenfalls gestiegen, da die Rück- bzw. Weiterwanderungsquote geringer ist. Darauf deutet u. a. die Zahl der in Deutschland lebenden Ausländer aus der Russischen Föderation und der Ukraine hin, den Hauptherkunftsländern der jüdischen Zuwanderer. Sie stieg von 46.811 (1994) auf 316.464 (2006), wobei in dieser Zahl auch nichtdeutsche Angehörige von Spätaussiedlern enthalten sein können.

Seit Beginn der Aufnahme Anfang 1991 bis Ende 1997 waren 84.523 jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion im geregelten Verfahren nach Deutschland eingereist, in den folgenden zehn Jahren bis Ende 2007 waren es nochmals 124.703 (insgesamt: 209.226).

Die Daten sind aus verschiedenen Gründen nur bedingt vergleichbar und aussagekräftig. Erstens haben sich die Tatbestände zwischen den jeweils geltenden Rechtsgrundlagen geändert (1997: Ausländergesetz, 2007: Aufenthaltsgesetz), wobei die Zahl der Aufenthaltstitel reduziert, z. B. aber auch die geschlechtsspezifische Verfolgung als neuer Flüchtlingstatbestand eingeführt wurde (vgl. MuB 5/04). Zweitens beziehen sich die Asylstatistiken auf Antrags- bzw. Fallzahlen, umfassen also keine Familienangehörigen, während beispielsweise die Zahl der jüdischen Zuwanderer auch Familienangehörige einschließt.

Dennoch legt die Gegenüberstellung der Daten nahe, dass sich die so genannte Ist-Zahl der Ausländer, die aus asyl-, flüchtlings- oder humanitär relevanten Gründen in der Bundesrepublik leben, zwischen 1997 und 2007 etwa halbiert hat. In welchem Maße jeweils Rück- bzw. Weiterwanderungen, Einbürgerungen, Abschiebungen oder Statuswechsel dafür ausschlaggebend sind, lässt sich aufgrund der Daten des AZR nicht feststellen.

Nach aktuellen Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ist die Zahl der Asylbewerber im Januar 2008 erstmals seit langem wieder gestiegen: Rund 2.400 Erstanträge wurden gestellt. Das bedeutet eine Steigerung von knapp 90 % gegenüber dem Vormonat (1.265 im Dezember 2007) bzw. von rund 44 % gegenüber dem Vorjahresmonat (1.663 im Januar 2007). Insbesondere die Zahl der Anträge von Irakern hat sich aufgrund der bürgerkriegsartigen Situation deutlich erhöht (vgl. MuB 1/08). js

Weitere Informationen:
www.bamf.de
dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/083/1608321.pdf

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Deutschland: Neue Zahlen zum Bleiberecht

Voraussichtlich können nur wenige langjährig Geduldete auf der Grundlage der neuen Bleiberechtsregelung des Aufenthaltsgesetzes dauerhaft in Deutschland bleiben. Die meisten Antragsteller erhalten eine Aufenthaltserlaubnis lediglich auf Probe.

In Antworten auf zwei Kleine Anfragen der Linken im Deutschen Bundestag hat die Bundesregierung erstmals offizielle Zahlen zu den Auswirkungen der Mitte 2007 gesetzlich verankerten, so genannten Altfallregelung für langjährig Geduldete (§§ 104a, 104b AufenthG) veröffentlicht. Bisher hatten lediglich Bilanzen der vorläufigen Bleiberechtsregelung vorgelegen, die 2006 von der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder beschlossen worden war (vgl. MuB 10/07, 1/08). Das Bleiberecht ist an enge Voraussetzungen gebunden, die bisher nur ein kleiner Teil der Geduldeten erfüllt (vgl. MuB 3/07, 10/07, 2/08).

Seit Inkrafttreten der Altfallregelung im Aufenthaltsgesetz im August 2007 bis zum 31. Dezember 2007 haben insgesamt 22.858 Personen einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gestellt, wobei die Antragszahlen von Bayern und Thüringen nicht verfügbar waren. Im gleichen Zeitraum haben jedoch nur 1.770 Personen aufgrund der Sicherung des Lebensunterhalts aus eigener Erwerbsarbeit von den obersten Landesbehörden eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erhalten.

Eine weitaus größere Zahl von Antragstellern (9.088) erhielten eine Aufenthaltserlaubnis lediglich „auf Probe“. Hier droht Statusverlust, d. h. die erneute Duldung oder gar die Abschiebung, wenn bis Ende 2009 keine dauerhafte Beschäftigung nachgewiesen wird, die den Lebensunterhalt sichert. Von den gesonderten Regelungen für Minderjährige profitierten rund 400 Kinder und Jugendliche. Insgesamt erhielten bis Jahresende 11.765 Personen (vorübergehend) eine Aufenthaltserlaubnis nach der gesetzlichen Altfallregelung, unmittelbar abgelehnt wurden 1.816 Anträge. Über 13.764 Anträge war bis zum 31.12.2007 noch nicht entschieden.

Die Anzahl der Anträge spiegelt jedoch nicht die Zahl der theoretisch Antragsberechtigten wider. Nach Angaben der Bundesregierung lebten am 30. Juni 2007 mehr als 90.000 der insgesamt knapp 160.000 Geduldeten bereits seit über sechs Jahren in Deutschland und waren somit potenzielle Anwärter. Offenbar hat ein großer Teil aufgrund der Aussichtslosigkeit, rechtzeitig einen ausreichend bezahlten Job zu finden, von der Antragstellung abgesehen.

Für die Linksfraktion im Bundestag kritisierte deren Abgeordnete Ulla Jelpke die gesetzliche Altfallregelung als „Flop“. Das humanitäre Bleiberecht sei „ein weiteres Mal unter die Räder einer irrationalen Angst vor angeblicher Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme geraten“. Vertreter der SPD hatten ihre Zustimmung zur Altfallregelung der Großen Koalition mit der Erwartung verbunden, rund 60.000 Geduldete könnten dadurch zu einem dauerhaften Bleiberecht kommen. js

Weitere Informationen:
www.bundestag.de (BT-Drsn. 16/8321, 16/8362)

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Vereinigtes Königreich: Einführung des Personalausweises

Das britische Innenministerium plant die schrittweise Einführung eines Personalausweises (national identity card). Das Vorhaben ist in der Bevölkerung umstritten.

Der Personalausweis wird im November dieses Jahres eingeführt, jedoch zunächst nur für bestimmte Gruppen verpflichtend sein. Dazu gehören alle Nicht-EU-Bürger sowie Personen, bei denen nach Angaben von Innenministerin Jacqueline Smith (Labour-Partei) von einem „Betrugsrisiko“ ausgegangen werden könne. Hierunter fielen Personen, die sich mit einem Studiums- oder Heirats-Visum im Vereinigten Königreich aufhalten, so Smith. Der Ausweis wird neben biometrischen Daten wie Fingerabdrücken auch Angaben zum Immigranten-Status enthalten, etwa zur Dauer der Aufenthaltsgenehmigung oder der Arbeitserlaubnis.

Ab 2009 betrifft die Ausweispflicht dann auch EU-Ausländer sowie Briten, die in Bereichen arbeiten, die für die öffentliche Sicherheit besonders sensibel sind, etwa auf Flughäfen. Von 2010 an soll der Personalausweis zunächst auf freiwilliger Basis schrittweise für alle Briten eingeführt werden. Von 2011 bis voraussichtlich 2017 werden dann im Rahmen der Beantragung eines Reisepasses automatisch auch biometrische Daten für den Personalausweis erhoben und in einer nationalen Datenbank gespeichert.

Von der Einführung des Personalausweises verspricht sich die Regierung mehr Sicherheit im Hinblick auf Verbrechen, insbesondere Terrorismus sowie irreguläre Einwanderung. In der Bevölkerung ist dieser Schritt höchst umstritten. Bürgerrechtler kritisierten die Einrichtung einer nationalen Datenbank für personenbezogene und biometrische Daten als Einschränkung der persönlichen Freiheit. Auch die Sicherheit der gespeicherten Daten steht zur Debatte. In der jüngsten Vergangenheit sind Fälle bekannt geworden, in denen vertrauliche Regierungsdaten auf unerklärliche Weise abhanden gekommen waren. up

Weitere Informationen:
www.bia.homeoffice.gov.uk
www.homeoffice.gov.uk

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Kurzmeldungen – Europa
(Erweiterte Fassung, nur online verfügbar)

Mittelmeer: Weiter illegale Einreiseversuche
Auf der süditalienischen Mittelmeerinsel Lampedusa sind im Februar mehr als 500 Boatpeople gelandet. Anfang Februar kamen knapp 240 Menschen aus Ägypten, Gambia, Ghana, Marokko und Tunesien auf die Insel, Ende Februar weitere 300 Nordafrikaner. Vor der Kanarischen Insel Teneriffa wurde ein Boot mit 131 Boatpeople von der spanischen Küstenwache abgefangen.

Schweiz: Bevölkerungszunahme
Die Wohnbevölkerung der Schweiz ist 2007 stärker gewachsen als in den Vorjahren: Nach den vorläufigen Angaben des Bundesamts für Statistik (BfS) wohnten Ende 2007 rund 7,6 Mio. Personen ständig in der Schweiz, das entspricht einem Anstieg um 82.700 Personen gegenüber 2006 (+1,1 %). Im Vorjahr betrug der Anstieg im Vergleich zu 2005 0,7 %. Nicht inbegriffen sind Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung unter einem Jahr (61.000) und im Asylbereich (40.700). Als Gründe für das Wachstum nannte das BfS hauptsächlich Zuwanderung und den Geburtenüberschuss (+14.200 Personen). Die Zahl der Geburten stieg um 1,5 % auf 74.500. 80 % des Bevölkerungswachstums gingen auf Zuwanderung zurück: Ein positiver Wanderungssaldo sowie aufenthaltsrechtliche Statuswechsel brachten einen Zuwachs von insgesamt rund 68.500 Personen.
www.bfs.admin.ch

EU/Liechtenstein: Schengen-Beitritt
Die EU öffnet ihre Grenzen zu Liechtenstein. Ende Februar unterzeichneten Vertreter des Fürstentums und der EU in Brüssel das Schengen-Abkommen. Damit entfallen künftig die Grenzkontrollen zu Liechtenstein. Außerdem verpflichtet sich Liechtenstein zu einer engen Zusammenarbeit mit Polizei und Justiz der EU-Staaten. Für Steuerdelikte gilt dies allerdings nur eingeschränkt. Die Mitgliedstaaten müssen den Beitritt Liechtensteins zur Schengen-Zone noch ratifizieren und prüfen, ob das Land die Sicherheitsanforderungen des Abkommens erfüllt. Voraussichtlich am 1. November dieses Jahres soll Liechtenstein dann zusammen mit der Schweiz der Schengen-Gemeinschaft beitreten (vgl. MuB 8/07, 10/07).
www.liechtenstein.li

Türkei: Verbot der Regierungspartei beantragt
Der Streit um die Aufhebung des Kopftuchverbots an Universitäten spitzt sich zu. Generalstaatsanwalt Abdurrahman Yalcinkaya hat am 14. März einen Antrag auf ein Verbot der islamisch-konservativen Regierungspartei AKP sowie eine fünfjährige Politiksperre für 71 AKP-Politiker beim türkischen Verfassungsgericht gestellt. Als Begründung nannte er die „anti-laizistischen Umtriebe“ der Partei. Die AKP strebe an, die Trennung von Religion und Staat aufzuheben, so Yalcinkaya. Die AKP hatte im Februar eine Gesetzesänderung erwirkt, die das Tragen von Kopftüchern an türkischen Universitäten erlaubt. Staatspräsident Abdullah Gül hatte dieser Änderung zugestimmt (vgl. MuB 2/08). Die regierende AKP will Parteiverbotsverfahren generell erschweren. Zukünftig soll nach Plänen der Regierungspartei das Parlament in solche Verfahren mit eingebunden werden.

Frankreich: Führende rechtsextreme Politiker verurteilt
Ende Februar und Anfang März wurden zwei führende Politiker des rechtsextremen Front National (FN) in Paris wegen revisionistischer bzw. ausländerfeindlicher Äußerungen verurteilt. Der Europaparlamentarier Bruno Gollnisch wurde Ende Februar in zweiter Instanz für schuldig befunden, die Existenz von Gaskammern in den NS-Vernichtungslagern angezweifelt zu haben (vgl. MuB 1/07). Sein Parteivorsitzender Jean-Marie Le Pen wurde Mitte März wegen islamfeindlicher Aussagen verurteilt. Beide Politiker, die bereits in der Vergangenheit wegen ähnlicher Delikte verurteilt worden waren, müssen neben Geldstrafen zusätzlich eine Entschädigung an die französische Sektion der Liga der Menschenrechte zahlen, die als Nebenklägerin aufgetreten war.

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Irreguläre Migration in Europa

Die irreguläre Zuwanderung nach Europa ist mit vielerlei Ängsten verbunden. Auch wenn diese Ängste nicht in jedem Land gleichermaßen stark vorhanden sind, führen sie insgesamt dazu, dass in der Europäischen Union die Bekämpfung irregulärer Zuwanderung migrationspolitische Priorität hat. Maßnahmen zur Migrationskontrolle mit zum Teil erheblichem Finanzvolumen und unterschiedlicher Eingriffsintensität werden damit begründet, irreguläre Einwanderung zu bekämpfen. Allerdings fehlt es an Erkenntnissen über Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der vorgesehenen Maßnahmen.

Aktuell schlägt die Europäische Kommission neben der Kooperation mit Herkunfts- und Zielländern auch den Ausbau der Grenzkontrollen vor. Externe Grenzkontrollen sollen intensiviert werden. Durch eine lückenlose Erfassung aller Ein- und Ausreisen soll das Bleiben nach legaler Einreise erschwert werden (vgl. MuB 3/08).

Mit diesen Plänen sollen potentielle irreguläre Migranten abgeschreckt werden: Die Risiken und Kosten einer irregulären Einreise steigen, bis hin zu einer erhöhten Gefahr für Leib und Leben. Unberücksichtigt bleibt jedoch, dass durch strikt geschlossene Grenzen überzogene Vorstellungen über die Verdienstmöglichkeiten für irreguläre Migranten entstehen können, die von kommerziellen Menschenschmugglern auch vorsätzlich verbreitet werden. Zugleich wird durch die Verschärfung der Grenzkontrollen der Rückreiseanreiz verringert. Irreguläre Migranten bleiben länger oder auf Dauer in der EU, weil ihnen bei der Ausreisekontrolle eine Verhaftung und eine Wiedereinreisesperre drohen.

Deutschland: CDU/CSU befürworten Schulzugang auch für Kinder von irregulären Migranten
Im Bereich Schule muss über Änderungsbedarf bei den Mitteilungspflichten nachgedacht werden. Dies sei Beschlusslage der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, so Reinhard Grindel, Mitglied des Innenausschusses für die CDU/CSU-Fraktion. Auf der vierten Jahrestagung „Illegalität“ Anfang März in der Katholischen Akademie in Berlin erklärte Grindel, dass Kinder nicht für den illegalen Status ihrer Eltern verantwortlich gemacht werden können, und dass er Kinder lieber in der Schule als auf der Straße sehe. Eine Neuregelung müsse dazu führen, dass Eltern ohne regulären Aufenthaltsstatus nicht aus Furcht vor Aufdeckung ihre Kinder zu Hause behalten. Generell sei jedoch die Frage der Schulpflicht Ländersache.
Weitergehende Änderungen der Mitteilungspflichten wie z. B. im Gesundheitsbereich lehnte Grindel ab, schloss aber nicht aus, dass sich aus dem Einschluss von Kindern in das Schulsystem für diese irgendwann eine Bleibeperspektive entwickeln könnte.
Die Mitteilung Grindels stellt eine deutliche Abkehr von der umstrittenen Position dar, dass jegliche Unterstützung von Menschen ohne Status mit der Rechtsordnung unvereinbar sei. Nunmehr wird eine Abwägung unterschiedlicher Rechtsgüter vorgenommen, bei der im Ergebnis das Recht von Kindern auf Bildung höher gewichtet wird als der Anspruch des Staates, Migranten ohne Aufenthaltsstatus aufzuspüren.
Die Vertreter von Kirchen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden würdigten dies als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Josef Winkler (Bündnis 90/Die Grünen) hob hervor, dass der Schritt leicht ins Leere führen könne, wenn nicht über weitergehende Maßnahmen wie z. B. die Einbeziehung in die Gesundheitsversorgung nachgedacht werde. Dita Vogel, wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Migration Research Group am Hamburgischen WeltWirtschaftsInstitut (HWWI)

In Dokumenten der Europäischen Kommission werden reale und vermutete Verdienstmöglichkeiten als wichtiger Anreiz für eine illegale Einreise identifiziert. In dieser Logik betrachtet die Kommission Sanktionen gegen Arbeitgeber, die irreguläre Migranten beschäftigen, als zentrales Instrument der Migrationskontrolle im Landesinneren. Im Mai 2007 hat die Europäische Kommission einen Richtlinienvorschlag vorgelegt (COM (2007)249 final), der die Verfolgung und Bestrafung von Arbeitgebern, die irreguläre Migranten aus Drittstaaten beschäftigen, europaweit angleichen soll (vgl. MuB 5/07). Der Vorschlag wurde dem Rat und dem Parlament zugeleitet und wird zurzeit beraten.

Erklärtes Ziel des Richtlinienvorschlags ist es, durch die Einschränkung der Beschäftigungsmöglichkeiten für irreguläre Migranten die irreguläre Einwanderung einzudämmen. Der Richtlinienvorschlag beinhaltet drei Maßnahmenkomplexe: Arbeitgeberpflichten sollen erweitert und harmonisiert werden; Behörden sollen häufiger kontrollieren; und Arbeitnehmer ohne Status sollen ausstehende Löhne aus irregulären Beschäftigungsverhältnissen besser einklagen können.

Zweifel an der Effektivität dieser Instrumente sind angebracht. Zusätzliche Melde- und Dokumentationspflichten für Arbeitgeber führen nicht zur Reduzierung der Schwarzarbeit von Zuwanderern ohne Status. Nach aktuellem Forschungsstand kann davon ausgegangen werden, dass die Mehrheit der irregulären Zuwanderer in illegalen Beschäftigungsverhältnissen arbeitet – wenngleich der überwiegende Teil der Schwarzarbeit durch ortsansässige Arbeitskräfte geleistet wird.

Der Richtlinienvorschlag sieht weiterhin eine Vervielfachung der Kontrollen bei Arbeitgebern vor. Hier wird nicht ganz deutlich, was genau kontrolliert werden soll. Die angegebenen Zeit- und Kostenschätzungen lassen jedoch den Schluss zu, dass die Ausweitung der Kontrollen nach dem Motto „Masse statt Klasse“ erfolgen wird. Jährlich sollen 10 % aller Unternehmen überprüft werden, während es heute im europäischen Durchschnitt schätzungsweise 2 % sind. Arbeitgeber, die professionell und mit krimineller Energie die Arbeitskraft von irregulären Migranten zu Dumpinglöhnen nutzen, können aber bei Kontrollen, die mit wenig Aufwand betrieben werden, durch die Maschen schlüpfen. Bereits heute krankt die Verfolgung von Arbeitgebern daran, dass sich Rechtsverstöße nicht nachweisen und Steuernachforderungen nicht eintreiben lassen.

Die Aussichten auf eine Verurteilung krimineller Arbeitgeber können durch die Kooperation mit Arbeitnehmern steigen, die Aussagen über ausbeuterische Beschäftigungsbedingungen machen. Erweiterte Arbeitnehmerrechte, wie sie ebenfalls im Kommissionsvorschlag vorgesehen sind, könnten Anreize zur Kooperation für Arbeitnehmer bieten. Denn Arbeitnehmer, die um ihren Lohn betrogen wurden, sind manchmal trotz bestehender Ausreisepflicht zu Aussagen bereit, wenn sie den ausstehenden Lohn dann erhalten. Sie sollten durch staatliche und private Institutionen in die Lage versetzt werden, ausstehende Lohnansprüche geltend zu machen und als Zeugen in Fällen von Ausbeutung zur Verfügung zu stehen. Damit würde für Arbeitgeber nicht nur das Risiko der Beschäftigung irregulärer Migranten an sich erhöht, sondern v. a. der Anreiz zum Lohnbetrug und zur ausbeuterischen Beschäftigung reduziert werden. Allerdings gibt es bei der praktischen Umsetzung solcher Ansätze in Europa bisher nur wenige Erfahrungen, beispielsweise wie eine Durchsetzung ausstehender Ansprüche effektiv gesichert werden kann. Im Unterschied zur Ausweitung der Kontrollen wird im Richtlinienvorschlag nicht mit verbindlichen quantitativen Vorgaben gearbeitet, die eine Umsetzung unterstützen. Hier könnten z. B. Beratungsstellen für Städte ab einer festen Größe angestrebt werden. Ferner könnte festgelegt werden, dass die Beratungstätigkeit in einem festen Verhältnis zur Kontrolltätigkeit ausgeweitet wird.

Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Ausweitung der Migrationskontrolle, wie sie in Europa geplant ist, fraglich ist. Weder auf europäischer noch auf nationaler Ebene wird die Effizienz und Effektivität der Investitionen zur Intensivierung der Migrationskontrolle systematisch evaluiert. Der Bundesrechnungshof hat in einem Gutachten darauf hingewiesen, dass eine unabhängige Evaluation der deutschen Arbeitsmarktkontrollen dringend erforderlich ist. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass Arbeitgeber durch die Ausweitung von Kontrollanforderungen unnötig mit Bürokratie belastet und öffentliche Mittel in erheblichem Umfang aufgewendet werden, ohne dass das erklärte Ziel der Reduzierung illegaler Zuwanderung erreicht wird. Norbert Cyrus, wissenschaftlicher Mitarbeiter, Universität Oldenburg, Fakultät I, und Dita Vogel, wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Migration Research Group am Hamburgischen WeltWirtschaftsInstitut (HWWI)

Weitere Informationen:
ec.europa.eu/prelex (Portal der Europäischen Kommission)
Das 10-seitige Kurzdossier „Irreguläre Migration in Europa – Zweifel an der Wirksamkeit der Bekämpfungsstrategien“ von Norbert Cyrus und Dita Vogel kann in deutscher und englischer Sprache bei focus Migration heruntergeladen werden: www.focus-migration.de/Kurzdossiers.1348.0.html

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Kurzmeldungen – Welt
(nur online verfügbar)

Ägypten: Grenzmauer zu Gaza
Ägypten hat mit dem Ausbau der Sperranlagen an seiner Grenze zum Gaza-Streifen begonnen. Damit soll künftig ein Durchbrechen von Palästinensern in den Nordosten des Landes verhindert werden. Ende Januar hatten radikale Kräfte in Gaza mit Unterstützung der Hamas die Grenze an mehreren Stellen gewaltsam zerstört. Binnen weniger Tage waren daraufhin Hunderttausende Bewohner des verarmten Küstenstreifens, der unter einem Wirtschaftsembargo durch Israel leidet, nach Ägypten geströmt, um sich mit Lebensmitteln und sonstigen Waren zu versorgen (vgl. MuB 2/08). Nun wurde seitens der Regierung in Kairo mit dem Bau einer rund drei Meter hohen Mauer entlang der Grenze begonnen. Abgesehen von einzelnen Beton- und Steinsegmenten besteht die Grenzanlage Ägyptens bisher vor allem aus Zäunen und Metallwänden. Bis Anfang März waren bereits die ersten Kilometer der neuen Grenzbefestigung fertig gestellt. Ob die Mauer entlang der kompletten Grenze zwischen Gaza und Ägypten (ca. 14 km) gebaut werden soll, wurde offiziell noch nicht bekannt gegeben. Indes hat Israel am 12. März erstmals seit der kompletten Abriegelung des Gaza-Streifens Mitte Januar wieder drei Grenzübergänge für Hilfslieferungen geöffnet.
www.un.org

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Deutschland: Studie zur Auswanderung
(nur online verfügbar)

Fast jeder vierte Deutsche kann sich vorstellen, zumindest für eine bestimmte Zeit im Ausland zu leben. Konkrete Auswanderungspläne haben allerdings nur 2 %. Dies geht aus einer aktuellen Analyse des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) hervor, die auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) beruht.

Anlass für die DIW-Studie waren aktuelle Abwanderungszahlen des Statistischen Bundesamts. Demnach zogen 2005 rund 145.000 und 2006 rund 155.000 Deutsche ins Ausland – so viele wie seit 1954 nicht mehr (vgl. MuB 8/07, 1/07). Angesichts dieser Zahlen stellen die Verfasser der Studie ein wachsendes öffentliches Interesse am Thema Auswanderung fest. Häufig werde davon ausgegangen, dass v. a. die hiesige wirtschaftliche Chancenlosigkeit die Deutschen zum Umzug ins Ausland veranlasse. Ziel der Studie war daher, genauere Informationen über Charakteristika und Beweggründe derjenigen zu erhalten, die für längere Zeit oder auch für immer ins Ausland gehen wollen.

Die DIW-Studie basiert auf einer repräsentativen Befragung im Rahmen des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP), die in Zusammenarbeit mit dem Marktforschungsinstitut „TNS Infratest Sozialforschung“, durchgeführt wurde. Befragt wurden in der ersten Jahreshälfte 2007 über 2.000 Personen ab 16 Jahren in persönlichen computergestützten Telefoninterviews (CAPI) und Online-Befragungen. Die Daten hat das DIW anschließend im Rahmen der Langzeitstudie „Sozio-oekonomisches Panel (SOEP)“ ausgewertet.

Die Studie zeigt: Zwar hat ein knappes Viertel der Befragten schon einmal ernsthaft über einen Umzug ins Ausland nachgedacht (23,5 %), darüber informiert haben sich aber nur knapp 8 %. Noch weniger hegen konkrete Auswanderungspläne: 35 der insgesamt 2.080 Befragten (1,8 %) gaben an, tatsächlich in den nächsten zwölf Monaten einen Umzug ins Ausland zu planen.

Unabhängig davon, ob es sich um Befragte mit eher vagen oder konkreten Wanderungsplänen handelte, kommt für jeweils knapp die Hälfte von ihnen nur ein Weggang auf Zeit in Frage. Das Phänomen Auswanderung habe sich in Zeiten der Globalisierung verändert, so die Verfasser der Studie: Nicht das Auswandern, sondern der längere Auslandsaufenthalt stünden für diesen neuen Trend. Die Möglichkeiten der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union erleichtern eine solche Mobilität: So visieren zwei Drittel der befragten Auswanderungswilligen das europäische Ausland an und nicht, wie oft vermutet Nordamerika, Südafrika oder Australien.

Eine zentrale Rolle für die Entstehung und Umsetzung des Auswanderungsgedanken spielen bereits bestehende Verbindungen ins Ausland und frühere Auslandserfahrungen. Diese verringern die sprachlichen, praktischen und psychologischen Hürden der Auswanderung. Fast zwei Drittel der Befragten mit ernsthaften Wanderungsüberlegungen haben regelmäßige Kontakte im Ausland, während dies nur auf ein knappes Drittel derer zutrifft, die keine Wanderungsgedanken hegen. 20 % der Befragten, die in den nächsten zwölf Monaten umziehen möchten, haben bereits im Ausland gelebt und das größtenteils über ein Jahr. Dasselbe trifft auf weniger als 5 % derjenigen ohne Wanderungsabsicht zu.

Was die Auswanderungsmotive betrifft, deuten die Ergebnisse des DIW darauf hin, dass die Ausbildung oder der Beruf für zunächst zeitlich befristete Umzüge ins Ausland eine große Rolle spielen. Ökonomische Motive treffen auf über zwei Drittel der Befragten mit Auslandserfahrung zu. Bei mehr als der Hälfte war der Aufenthalt aber von vornherein als temporär geplant. Hierin sehen die Verfasser die Bestätigung, dass zeitlich befristete Auslandsaufenthalte soziale Kontakte und kulturelle Kompetenzen nach sich ziehen, die die Neigung der Betroffenen erhöhen, später erneut ins Ausland zu gehen.

Die Hoffnung auf eine ökonomische Besserstellung im Ausland, gemessen am aktuellen Erwerbsstatus, ist für die Auswanderungsabsicht hingegen nicht ausschlaggebend. Den Ergebnissen zufolge erwägen arbeitslos gemeldete oder einkommensschwache Personen kaum häufiger eine Abwanderung aus Deutschland als diejenigen in mittleren Einkommensschichten.

Die Analyse der Berufsgruppen zeigt, dass Befragte mit Hochschulabschluss und Selbständige am häufigsten über Auswanderung nachdenken. Während Selbständige eher einen dauerhaften Umzug planen, beabsichtigen Akademiker in der Regel eine spätere Rückkehr nach Deutschland. Auch wenn ihre Mobilität vorwiegend temporär angelegt ist, bilden sie aufgrund ihrer Auslandserfahrungen wiederum ein großes Potential für eine nochmalige Auswanderung, heißt es in der Studie.

Einen Trend der dauerhaften Abwanderung von Hochqualifizierten („brain drain“) aus Deutschland können die Verfasser nicht feststellen. Angesichts der hohen Mobilität der Hochschulabsolventen sprechen sie stattdessen von Zirkelmigration („brain circulation“): Da ein Großteil der Akademiker nach Deutschland zurückkehre, erwarten sie von diesem Austausch langfristig sogar positive Effekte. up

Weitere Informationen:
www.diw.de (à Wochenbericht des DIW Berlin Nr. 5/2008)

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EU: Pläne für ein modernes Grenzverwaltungssystem
(nur online verfügbar)

Nach Vorstellungen der Europäischen Kommission sollen neue Technologien den Grenzschutz verbessern und Personenbewegungen im Schengen-Raum wirksamer kontrollieren. Ein Grenzüberwachungssystem soll die illegalen Grenzübertritte verringern.

Die Europäische Kommission hat Mitte Februar ein Grenzschutzpaket verabschiedet, das die Verschärfung der Grenzüberwachung und -kontrolle vorsieht (IP/08/215). Die Pläne enthalten die Einrichtung eines gesamteuropäischen Grenzüberwachungssystems, konkrete Maßnahmen für die europäische Grenzschutzagentur Frontex sowie längerfristige Überlegungen zur effizienteren Überwachung der Ein- und Ausreise. Der EU-Kommissar für Justiz, Freiheit und Sicherheit Franco Frattini sieht hierin „eine Handhabe“, um gegen den Migrationsdruck vor allem an den südlichen Seegrenzen der Europäischen Union vorzugehen und den Menschenhandel einzudämmen.

Grenzüberwachungssystem (EUROSUR): Die geplanten Maßnahmen der EU-Kommission zielen vor allem auf eine effizientere Grenzüberwachung in Süd- und Südosteuropa (MEMO/08/86). Das System soll die technischen Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten verbessern. In einer ersten Phase sollen hier die nationalen Grenzüberwachungssysteme und mechanismen vernetzt, harmonisiert und modernisiert werden. Der Einsatz „modernster Technologien“ soll den Informationsaustausch (unter Ausschluss personenbezogener Daten) zwischen den nationalen und europäischen Systemen in einer zweiten Phase reibungslos gestalten. Die nationalen Überwachungsinstrumente sollen diesbezüglich harmonisiert werden. Auch der Einsatz von Satellitentechnik und unbemannten Luftfahrzeugen für eine bessere Überwachung der Außengrenzen wird erwogen.

Die dritte Phase sieht die Einrichtung eines „gemeinsamen Informationsraums für den maritimen Bereich“ vor. Hierzu sollen alle bestehenden Seeüberwachungs- und Meldesysteme der EU-Mitgliedstaaten sowie der EU-Anrainerstaaten in ein größeres Netz eingebunden werden. Experten hatten im vergangenen Jahr die fehlende Kooperation der nationalen Grenzschützer als eine Ursache für die zahlreichen Todesfälle im Mittelmeer ausgemacht (vgl. MuB 6/07). Darüber hinaus gerieten zuletzt insbesondere die Grenzbehörden Griechenlands und Italiens wegen ihres umstrittenen Vorgehens bei Grenzpatrouillen im Mittelmeer in die Kritik. Ihnen wurden Verstöße gegen das Völkerrecht vorgeworfen. Auch das Vorgehen der europäischen Grenzschutzagentur Frontex wurde in einem Rechtsgutachten beanstandet (vgl. MuB 9/07, 8/07).

Frontex: Die europäische Grenzschutzagentur soll nach Plänen der EU-Kommission zukünftig stärker mit „problematischen“ Drittstaaten zusammenarbeiten (MEMO/08/84), u. a. den Ländern des Balkans und Nordafrikas.

Darüber hinaus sollen bessere Kontroll- und Überwachungsgeräte angeschafft werden, um die Arbeit von Frontex zu verbessern. Frattini sprach sich dafür aus, dass die Grenzschutzagentur auch die Koordination der nationalen Zollbehörden übernehmen könne. Diese Maßnahmen, deren Umsetzung noch in diesem Jahr beginnen könnte, sollen die Installation des geplanten Grenzüberwachungssystems unterstützen.

Die Kommission verspricht sich davon eine Verringerung der illegalen Grenzübertritte und damit einhergehend weniger Todesfälle unter den Boatpeople auf See. Experten vermuten, dass in den zurückliegenden zehn Jahren mehr als 10.000 Menschen bei illegalen Einwanderungsversuchen über das Mittelmeer ums Leben gekommen sind (vgl. MuB 6/07). Die so genannten „Schnellen Interventionsteams“ (vgl. MuB 2/07, 1/07, 6/06, 1/06) sollen mit Hilfe moderner Technik effektiver werden und schneller lebensrettend eingreifen können, heißt es in dem Papier der EU-Kommission. Zugleich solle das geplante Grenzüberwachungssystem die grenzüberschreitende Kriminalität eindämmen und damit einen positiven Beitrag zur Wahrung der inneren Sicherheit in der EU leisten.

Ein- und Ausreisesystem: Die Kommission plant außerdem die Einführung von neuen Instrumenten für eine integrierte europäische Grenzverwaltungsstrategie (MEMO/08/85). Hiermit soll ein illegaler Aufenthalt in der EU erschwert werden. Schätzungen der EU-Staaten und der Vereinten Nationen zufolge befinden sich bis zu 8 Mio. Menschen ohne gültigen Aufenthaltstitel in den EU-Mitgliedstaaten.

Die Kommission sieht ein automatisiertes Ein- und Ausreisesystem vor, das die Ein- und Ausreisedaten sowie die Dauer des Aufenthalts von Drittstaatsangehörigen erfasst, die für einen Kurzaufenthalt bis zu drei Monaten zugelassen sind. Die zuständigen Behörden erhalten aus dem System einen Hinweis, sobald Drittstaatsangehörige die maximale Aufenthaltsdauer von drei Monaten überschreiten. Die Kommission schätzt, dass bisher mehr als die Hälfte aller illegal Aufhältigen mit gültigen Papieren einreist und dann nach Ablauf des Aufenthaltstitel illegal in der EU bleibt.

Künftig sollen von allen visumspflichtigen Drittstaatsangehörigen biometrische Daten in ein Visa-Informationssystem (VIS) eingegeben werden. So soll die Identifikation derer, die z. B. ihre Reisedokumente zerstört haben, erleichtert werden. Nationale Grenzübergangsstellen können anhand dieser Daten die Identität eines Visumsinhabers prüfen. Hierfür sind die Grenzübergänge derzeit technisch noch nicht ausgestattet. Aus dem EU-Dokument geht hervor, dass mit der Umsetzung eines solchen Systems nicht vor 2015 zu rechnen sei.

Eine bevorzugte Behandlung soll für regelmäßig Reisende möglich sein, wie z. B. Vielflieger oder Geschäftsleute, die die maximale Aufenthaltsdauer bisher nicht überschritten, über ausreichende finanzielle Mittel verfügen und im Besitz eines biometrischen Passes sind. Diese Reisenden und alle EU-Bürger könnten sich in einem System registrieren lassen und dann vorrangig behandelt werden.

Die Initiativen der Kommission bedürfen bei ihrer Umsetzung der elektronischen Speicherung personenbezogener, z. T. biometrischer Daten. Diese würden hauptsächlich von den zuständigen Einwanderungsbehörden genutzt. Einzelpersonen sollen jedoch Zugang zu ihren Daten haben und diese gegebenenfalls korrigieren und anfechten können. Eine Speicherung der Daten soll für maximal fünf Jahre zulässig sein.

Den Vorschlägen der Kommission müssen noch das EU-Parlament sowie die Regierungen der Mitgliedstaaten zustimmen. Termine dazu stehen noch nicht fest.

Reaktionen: Konservative und christdemokratische Europaparlamentarier begrüßten den Vorstoß der Kommission, während Sozialisten und Grünen die Pläne ablehnten. Der CSU-Europaabgeordnete Manfred Weber sprach von einem Fortschritt, da es mit dem anvisierten System möglich werde, Personen zur Fahndung auszuschreiben, die nach Ablauf ihres Visums in der EU untertauchten. Der Europaparlamentarier der Grünen Cem Özdemir bemängelte, dass der Nutzen des Systems in keinem Verhältnis zu dem damit verbundenen Aufwand stehe. Deutliche Kritik äußerte auch der SPD-Europaparlamentarier Wolfgang Kreissl-Dörfler: Die EU sei mit ihren Plänen zur Grenzüberwachung auf dem Weg zum „Überwachungsstaat“ und nähere sich damit den Grenzschutzmaßnahmen der USA an, die systematisch die Fingerabdrücke von Einreisenden erfassen. th

Weitere Informationen:
europa.eu

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EU: Visa-Abkommen sorgen für Unstimmigkeiten
(nur online verfügbar)

Eine Visa-Absichtserklärung zwischen den USA und Tschechien hat für Verärgerung bei der EU-Kommission gesorgt. Demnach soll tschechischen Staatsbürgern die Möglichkeit eingeräumt werden, zukünftig ohne Visum in die USA zu reisen. Ein Kompromiss unter den EU-Mitgliedstaaten legt nun die Grenzen bilateraler Verhandlungen fest.

Verhandlungen über Ein- und Ausreisefragen von EU-Mitgliedstaaten gegenüber Dritten führt normalerweise die EU-Kommission. Deren Verhandlungen mit den USA über die Gleichbehandlung aller EU-Bürger bei der Ein- und Ausreise waren allerdings ins Stocken geraten. Lediglich für 15 der insgesamt 27 EU-Mitgliedstaaten galt in den USA bis vor kurzem Visafreiheit. Bulgaren, Esten, Griechen, Letten, Litauer, Malteser, Polen, Rumänen, Slowaken, Tschechen, Ungarn und Zyprioten brauchten bei der Einreise in die USA ein Visum.

Den Unmut in der EU-Kommission löste eine bilateral zwischen Tschechien und den USA ausgehandelte Absichtserklärung aus, nach der tschechische Staatsbürger künftig ohne Visum in die USA reisen könnten. Die tschechische Regierung muss dafür jedoch einige Bedingungen im transatlantischen Reiseverkehr erfüllen, z. B. bewaffnete Flugbegleiter auf transatlantischen Flügen einsetzen. Da diese Forderung lediglich tschechisches Recht betrifft, kann sie bilateral geregelt werden. Die US-amerikanischen Forderungen nach einem weitgehenden Datenaustausch sowie Eingriffen in die tschechische Visa-Politik berühren jedoch europäisches Recht. Durch den Vertrag von Amsterdam und das Schengen-Abkommen ist die Visa- und Aufenthaltspolitik der EU-Mitgliedstaaten den europäischen Regelungen unterworfen.

Ungeachtet dessen haben inzwischen auch Estland, Lettland, Litauen, die Slowakei und Ungarn gesonderte bilaterale Visa-Abkommen mit den USA unterzeichnet, die es ihren Bürgern ermöglichen, ohne Visum in die USA einzureisen. Auch diese fünf Staaten haben den USA im Gegenzug zugesichert, verstärkte Sicherheitsmaßnahmen im transatlantischen Flugverkehr zu ergreifen. Damit hat die Hälfte der zwölf visumspflichtigen EU-Mitgliedsländer ein gesondertes Abkommen mit den USA geschlossen.

Die EU-Kommission ihrerseits betonte Mitte März nochmals ihre Absicht, die Visa-Verhandlungen mit den USA für alle EU-Staaten zu führen. th

Weitere Informationen:
europa.eu

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Vereinigtes Königreich: Verschärftes Einbürgerungsverfahren geplant
(nur online verfügbar)

Die britische Regierung sieht für zukünftige Staatsbürger aus Nicht-EU-Staaten ein dreistufiges Einbürgerungsverfahren vor. Dieses soll im Regelfall sechs Jahre dauern.

Die entsprechenden Gesetzesänderungen hatte der britische Premierminister Gordon Brown (Labour-Partei) bereits im März 2007 vor seinem Amtsantritt angekündigt (vgl. MuB 9/07). Zwar soll ein entsprechender Gesetzentwurf voraussichtlich erst im November ins Parlament eingebracht werden, sie gehören aber jetzt schon zu den großen Themen des Wahlkampfs der Anfang Mai bevorstehenden Kommunalwahlen.

Einbürgerung, 1. und 2. Stufe: Wer britischer Staatsbürger werden möchte und nicht aus einem EU-Mitgliedstaat kommt, muss seit fünf Jahren legal im Land ansässig sein (1. Stufe: temporary resident). Danach können Bewerber nicht mehr, wie derzeit möglich, sofort den britischen Pass beantragen, sondern müssen sich in einer Probezeit bewähren (2. Stufe: probationary citizen). In dieser Wartezeit müssen die Anwärter Punkte sammeln, die sie für soziales, karitatives oder sportliches Engagement in ihrer Gemeinde bekommen. Haben sie eine bestimmte, bisher noch nicht benannte Anzahl von Punkten gesammelt, bleibt ihre Probezeit auf ein Jahr begrenzt. Umgekehrt verlängert sie sich um drei weitere Jahre, wenn sich Bewerber geringfügige Vergehen zuschulden kommen lassen, zum Beispiel alkoholisiertes Fahren. Bei schwereren Delikten verlieren sie alle bisher gesammelten Punkte.

In der Probezeit stehen den Einbürgerungsbewerbern keine Sozialeistungen zu, wie z. B. Wohngeld oder staatliche Ausbildungsförderung. Vielmehr will die Regierung sie verpflichten, in einen neuen Fonds einzuzahlen. Dieser ist für Ausgaben auf kommunaler Ebene bestimmt. So sollen die Bewerber an den Kosten der zunehmenden Einwanderung beteiligt werden. Unklar ist bisher, wie die Pläne in die Praxis umgesetzt werden sollen, etwa die Punktebewertung oder die Berechnungsgrundlage für Einzahlungen in den Fonds.

Einbürgerung, 3. Stufe: Wer die Probezeit erfolgreich bestanden hat, muss noch einen Einbürgerungstest absolvieren. Danach erhalten die Bewerber die britische Staatsbürgerschaft. In dem Einbürgerungstest müssen die Bewerber ein Grundwissen zu Geschichte und Gesellschaft sowie umfangreichere Sprachkenntnisse nachweisen. Bisher beschränken sie sich auf elementare Englischkenntnisse.

Hinsichtlich dieser Pläne sprach Premierminister Brown von einer „Kehrtwende“. Brown zufolge sei die Einbürgerung in Zukunft als Vertrag zu verstehen (citizenship contract), durch den die Anwärter aktiv Verantwortung übernehmen und sich so das Recht auf Einbürgerung „verdienen“. Kritik kam von der konservativen Oppositionspartei, die statt des aufwendigen Verfahrens eine grundlegende Beschränkung der Zuwanderung fordert.

Städte und Gemeinden kritisierten die Begrenzung der Maßnahmen auf Nicht-EU-Bürger. Sie hatten in der vergangenen Zeit häufig über hohe finanzielle Belastungen durch die gestiegene Zahl von Einwanderern aus neuen EU-Mitgliedstaaten geklagt. Die Einnahmen aus dem geplanten Fonds würden nicht ausreichen, um ihren Mehrbedarf zu decken.

Seit 2004 sind über 750.000 Einwanderer aus neuen EU-Staaten, allein 500.000 aus Polen, in das Vereinigte Königreich eingewandert. Von ihnen können Städte und Gemeinden angesichts der Beschränkung des Einbürgerungsverfahrens auf Drittstaatsangehörige keinen finanziellen Ausgleich erwarten. up

Weitere Informationen:
www.bia.homeoffice.gov.uk (Border and Immigration Agency)
www.homeoffice.gov.uk (Britisches Innenministerium)

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Literatur

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„Ausgrenzung und Integration auf der Spur“ - Online-Projekt für den Unterricht der Bundeszentrale für politische Bildung
Unter dem Titel „Du kommst hier nicht rein!“ – Ausgrenzung und Integration auf der Spur hat die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) in Kooperation mit der Universität Münster ein neues Unterrichtsprojekt zum Thema Migration und Integration veröffentlicht. Welche Jugendlichen empfinden sich als ausgegrenzt, welche fühlen sich integriert? Welche Arten von Ausgrenzung sind insbesondere bei Menschen mit Migrationshintergrund feststellbar? An welchen Stellen ist Integration gelungen, wo nicht? Mit Hilfe des Unterrichtsmodells befragen Schüler in der eigenen Schule oder im Stadtteil andere Jugendliche und stellen die Ergebnisse der (Schul-)Öffentlichkeit vor.
Die Unterrichtsmaterialien sind insbesondere für die Jahrgangsstufen 9 und 10 aller Schultypen konzipiert. Neben Migration und Integration steht bereits Material zu elf weiteren Themen zur Verfügung:
www.bpb.de/methodik/K9FFU8

Heinz Bonfadelli, Heinz Moser (Hg.) Medien und Migration. Europa als multikultureller Raum? 2007, Wiesbaden, ISBN: 978-3-531-15129-8, 32,90 Euro, Online-Bestellung: www.vs-verlag.de

Christoph Butterwegge, Gudrun Hentges (Hg.): Rechtspopulismus, Arbeitswelt und Armut. Befunde aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. 2008, Opladen, ISBN 978-3-86649-071-0, 24,90 Euro, Online-Bestellung: www.budrich-verlag.de

Katja Johanna Eichler: Migration, transnationale Lebenswelten und Gesundheit. Eine qualitative Studie über das Gesundheitshandeln von Migrantinnen. 2008, Wiesbaden, ISBN 978-3-531-15423-7, 34,90 Euro, Online-Bestellung: www.vs-verlag.de

Heinz Fassmann (Hg.): 2. Österreichischer Migrations- und Integrationsbericht 2001-2006: Rechtliche Rahmenbedingungen, demographische Entwicklungen, sozioökonomische Strukturen. 2007, Klagenfurt/Celovic, ISBN 978-3-85435-524-3, 29,50 Euro, Online-Bestellung: www.drava.at

Jan A. Fuhse: Ethnizität, Akkulturation und persönliche Netzwerke von italienischen Migranten. 2007, Opladen, ISBN 978-3-938094-87-7, 19,90 Euro, Online-Bestellung: www.budrich-verlag.de

Thomas Geisen, Christine Riegel (Hg.): Jugend, Partizipation und Migration. Orientierungen im Kontext von Integration und Ausgrenzung. 2007, Wiesbaden, ISBN 978-3-531-15252-3, 39,90 Euro, Online-Bestellung: www.vs-verlag.de

Lamya Kaddor, Jörgen Nieland: Herausforderungen und Chancen in Bildungseinrichtungen. Grundinformationen zum Islam und Anregungen zum Umgang mit muslimischen Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern. 2007, Der Integrationsbeauftragte der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, Bestellung und Download: www.integrationsbeauftragter.nrw.de/aktuelles/index.html

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Bundeszentrale für politische Bildung Netzwerk Migration in Europa Migration Research Group des Hamburgischen WeltWirtschaftsInstituts Netzwerk-Migration, bpb, HWWI

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