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| Inhalt: | ||
| Deutschland: Integrationsmonitoring beschlossen | ||
| Deutschland: Weniger jüdische Zuwanderer | ||
| Kurzmeldungen – Deutschland | ||
| Schweiz: Integrationsvereinbarungen | ||
| Kurzmeldungen – Europa | ||
| Liebe Leserinnen und Leser! | ||
| Im Portrait: Baden-Württemberg | ||
| Kurzmeldungen – Welt | ||
| Deutschland: Neue Studie zur Lebenssituation von Ausländern | ||
| Deutschland: Kosten unzureichender Integration | ||
| Vereinigtes Königreich: Zwischenbericht der Asylkommission | ||
| Rezension: Ware Frau. Auf den Spuren moderner Sklaverei von Afrika nach Europa. | ||
| Veranstaltungen | ||
| Literatur | ||
| Deutschland: Integrationsmonitoring beschlossen | ||
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Auf ihrem Treffen am 10. April in Kiel haben die für Integration zuständigen Minister und Senatoren der Bundesländer Zwischenergebnisse der Umsetzung des Nationalen Integrationsplans diskutiert. Sie beschlossen, ein Integrationsmonitoring einzurichten, d. h. Integrationsprozesse und -maßnahmen zu beobachten und deren Wirksamkeit zu messen. An dem Treffen der für Integration zuständigen Minister und Senatoren nahmen auch Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und die Bundesintegrationsbeauftragte Maria Böhmer (beide CDU) teil. Im Rahmen des Nationalen Integrationsplans, dem zentralen integrationspolitischen Projekt von Bund, Ländern, Kommunen und Zivilgesellschaft, waren im Juli 2007 über 400 Maßnahmen v. a. in den Bereichen Arbeitsmarktzugang, Bildungspolitik und Sprachförderung beschlossen worden (vgl. MuB 6/07). Sprachförderung: In Kiel stellten die Ländervertreter nun erste Ergebnisse zur frühkindlichen Sprachförderung von Kindern mit Migrationshintergrund vor. Als Erfolg werteten die Teilnehmer, dass heute in allen Bundesländern spätestens im Jahr vor der Einschulung geprüft wird, wie weit die Kinder in ihrer sprachlichen Entwicklung sind. Auch gebe es aufeinander abgestimmte Bildungs- und Erziehungspläne für Kindertageseinrichtungen und Grundschulen. Fortbildungsangebote für Erzieher zur Verbesserung der frühkindlichen Sprachförderung sind in einigen Ländern bereits flächendeckend eingeführt, in den übrigen sind sie in Vorbereitung. Schleswig-Holsteins Innenminister Lothar Hay (CDU) hob hervor, dass in diesem Bereich die meisten der von den Ländern eingegangenen Selbstverpflichtungen erfüllt worden seien. Integrationsmonitoring: Ein weiteres Kernthema des Treffens war das so genannte Integrationsmonitoring. Trotz einiger Verbesserungen bei der Datenlage wie etwa im Mikrozensus (vgl. MuB 3/08, 5/06) und zahlreicher wissenschaftlicher Untersuchungen ist es weiterhin schwierig, die Wirksamkeit der beschlossenen Maßnahmen zu überprüfen. Denn die verfügbaren amtlichen Statistiken sind zu undifferenziert und unterscheiden häufig nur zwischen Ausländern und Deutschen. Es sei aber wichtig, flächendeckend und länderübergreifend einheitlich zu erfassen, wie sich Erwerbstätigkeit, Selbständigkeit, Bildungserfolge und Sprachkenntnisse bei unterschiedlichen Migrantengruppen darstellen und verändern. Der nordrhein-westfälische Integrationsminister Armin Laschet (CDU) forderte daher eine Aufschlüsselung nach Herkunftsländern, Alter und Bildungsstand, nur so könne „politisch genau“ gearbeitet werden. Wichtig sei es zudem, Zuwanderer auch nach ihrer Einbürgerung gesondert in Statistiken erfassen zu können. Die Integrationsminister einigten sich darauf, gemeinsame Kriterien zu entwickeln. Eine Arbeitsgruppe unter Leitung Berlins und Nordrhein-Westfalens, wo es bereits ein Monitoring-System gibt, soll unter Einbeziehung von Experten Vorschläge entwickeln. Erste Ergebnisse sollen Ende des Jahres präsentiert werden. Langfristiges Ziel ist es, diese Indikatoren auch europaweit zu harmonisieren. Eine entsprechende deutsch-französische Arbeitsgruppe wurde bereits im vergangenen Jahr im Rahmen der deutsch-französischen Regierungskonsultationen eingesetzt (vgl. MuB 2/06). Zwischenbilanz: Bis Herbst wollen Bund und Länder einen gemeinsamen Zwischenbericht zur Umsetzung aller im Nationalen Integrationsplan vereinbarten Maßnahmen vorlegen. Darin wird es für strategisch bedeutsame Bereiche wie Ausbildung, Arbeitsmarkt und frühe Sprachförderung vertiefte Auswertungen geben. Schleswig-Holsteins Innenminister Hay betonte: „Unser wichtigstes Ziel ist es, dass junge Menschen eine qualifizierte Berufsausbildung bekommen.“ Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Böhmer äußerte sich insgesamt optimistisch. Bund und Länder seien bei der Umsetzung des Nationalen Integrationsplans auf einem guten Weg. Gleichzeitig mahnte sie, „bei der Integration keine Zeit zu verlieren“. Im Hinblick auf die Brandkatastrophe von Ludwigshafen und die dadurch ausgelösten Debatten (vgl. MuB 2/08) sagte Böhmer: „Integration ist nicht nur eine Entwicklung, die sich anhand von Zahlen und Daten erfassen lässt. Sie funktioniert nur, wenn wir die Köpfe und Herzen gleichermaßen erreichen.“ Daher müsse zukünftig auch erfasst werden, „wie die Migranten selbst ihre Situation beurteilen und inwieweit sie sich integriert fühlen“. Das Kieler Treffen hatte einen informellen Charakter. Für die Zukunft streben sowohl die Bundesintegrationsbeauftragte als auch die Länderminister die Einrichtung einer dauerhaften Fachkonferenz an, um den Stellenwert der Integrationspolitik in Deutschland zu erhöhen. me Weitere Informationen: |
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| Deutschland: Weniger jüdische Zuwanderer | ||
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In den letzten drei Jahren haben sich deutlich weniger Juden aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion in der Bundesrepublik niedergelassen als zuvor. Aufgrund der 2005 beschlossenen restriktiven Zuwanderungsregelung stellten seitdem nur rund 1.500 Personen einen Aufnahmeantrag. Erstmals seit 18 Jahren stagniert die Zahl der Mitglieder in den jüdischen Gemeinden.
Der Rückgang ist vor allem auf die Reform des Aufnahmeverfahrens zurückzuführen, teilweise aber auch auf ein nachlassendes Interesse der verbliebenen Juden, nach Deutschland auszuwandern. Auch in Israel, dem Hauptzielland für Juden aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion, geht deren Einwanderung seit Jahren zurück. Die Aufnahme beruht auf einem Beschluss der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 9. Januar 1991, Juden aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion aus humanitären Gründen aufzunehmen (sog. Kontingentflüchtlinge). Zugleich sollte sie die Stärkung der jüdischen Gemeinden in Deutschland bewirken. Ende 2004 hatten die Innenminister der Länder zusammen mit dem damaligen Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) beschlossen, die jüdische Zuwanderung zu begrenzen. Als Begründung wurde angeführt, dass faktisch weniger als die Hälfte Mitglied in einer jüdischen Gemeinde geworden waren und rund 60 % der Zuwanderer dauerhaft auf staatliche Hilfe wie Arbeitslosengeld und Sozialhilfe angewiesen blieben. Nach langen Diskussionen einigten sich Vertreter der jüdischen Gemeinden mit den Innenministern im Sommer 2005 auf neue Voraussetzungen der Aufnahme (vgl. MuB 1/05, 6/05). Abgesehen von einer Härtefallklausel dürfen Personen, die von mindestens einem jüdischen Elternteil abstammen, nur noch zuwandern, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen: Sie dürfen nicht dauerhaft auf Sozialleistungen angewiesen sein, müssen über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügen und müssen sich zur jüdischen Religion bekennen. Ferner muss eine Aufnahmemöglichkeit in einer jüdischen Gemeinde gewährleistet sein, die durch die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden (ZWST) bescheinigt werden muss. Punktesystem: Die Aufnahme sollte nicht mehr wie zuvor durch die Bundesländer, sondern durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erfolgen. Eine verbindliche Zuständigkeit für das BAMF wurde jedoch erst 2007 gesetzlich festgeschrieben. Mit Hilfe eines Punktesystems nimmt das BAMF für die Antragsteller eine Integrationsprognose vor. Danach findet nur Aufnahme, wer mindestens 50 von maximal 105 Punkten erreicht. Bis zu einem Lebensalter von 30 Jahren gibt es 15 Punkte, für jedes weitere Lebensjahr wird ein Punkt abgezogen. Ein Hochschulabschluss wird mit 20 Punkten, Berufserfahrung mit 10 Punkten bewertet. Die Mitarbeit in einer jüdischen Organisation wird mit 10 Punkten honoriert, ein Arbeitsplatzangebot mit 5 Punkten. In Deutschland lebende Verwandte werden ebenfalls mit 5 Punkten bewertet. Schließlich können Deutschkenntnisse mit bis zu 25 Punkten bewertet werden. Über die Vergabe weiterer Punkte kann das BAMF unter Einbeziehung des familiären Umfeldes nach Ermessen entscheiden, z. B. wenn besondere berufliche Qualifikationen beim Ehepartner vorliegen. Aktuelle Zahlen: Für dieses Aufnahmeverfahren existierte allerdings für rund zwei Jahre keine gültige Rechtsgrundlage, da bereits mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes Anfang 2005 das Kontingentflüchtlingsgesetz (und damit die Länderzuständigkeit) ausgelaufen war. Dies führte bei ausreisewilligen Juden zu Verunsicherung, sodass die Zuwanderung praktisch zum Erliegen kam. Im Jahr 2005 wurden nur 29 Neuanträge für insgesamt 39 Personen gestellt. Auch 2006 blieb die Zahl der Anträge mit 88 (130 Personen) auf sehr niedrigem Niveau. In diesen Jahren wanderten v. a. solche Juden ein, die bereits über eine Aufnahmezusage verfügten (rund 7.000). Am 16. Mai 2007 trat auf Initiative des Bundestags-Innenausschusses ein Passus im Aufenthaltsgesetz in Kraft, der das Verfahren offiziell dem BAMF zuwies. Diese rechtliche Klarstellung wirkte sich auf die Anzahl neuer Anträge aus: Gegenüber dem Vorjahr bemühten sich 2007 fast zehnmal so viele Emigranten um Aufnahme (719 Neuanträge, 1.174 Personen). Auch die Zahl der tatsächlich einreisenden Juden ist wieder angestiegen (2006: 1.079; 2007: 2.502), wobei diese Neu-Einwanderer ihren Antrag überwiegend noch nach altem Recht gestellt hatten. Nachweis von Sprachkenntnissen: Kritiker haben wiederholt hervorgebracht, der Nachweis von Sprachkenntnissen sei eine zu große Hürde, zumal nicht alle potenziellen Emigranten die Möglichkeit hätten, in den Herkunftsländern Deutschkurse zu besuchen. Der migrationspolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen Josef Winkler bezeichnete die Regelung als „abstrus“, weil die jüdischen Zuwanderer im Gegensatz zu Spätaussiedlern keine Verbindung nach Deutschland haben, sondern wegen ihrer Religionszugehörigkeit aufgenommen werden. Nach Angaben der Bundesregierung stehen in Russland, der Ukraine, Kasachstan und Kirgisien insgesamt 37 Sprachlernzentren zur Verfügung. Diese können von Spätaussiedlern und jüdischen Immigranten gleichermaßen genutzt werden, allerdings ohne dass Sprachkurse für Juden speziell gefördert werden. Situation der Gemeinden: Vor Beginn der Einwanderung aus der Sowjetunion 1990 hatten die jüdischen Gemeinden in Deutschland weniger als 30.000 Mitglieder. Seitdem hat sich diese Zahl beinahe vervierfacht – auf 107.794 im Jahr 2006. Das Wachstum hat sich jedoch durch den jüngeren Rückgang der Zuwanderung stark verlangsamt und stagniert mittlerweile. Andere Quellen, wie der Bevölkerungsgeograph Pavel Polian, gehen davon aus, dass die Zahl der Gemeindemitglieder bereits schrumpft. Dies liege am hohen Durchschnittsalter der Mitglieder in den jüdischen Gemeinden, es gebe weit mehr Sterbefälle als Geburten. Ein weiterer Faktor für die Stagnation sei die steigende Zahl der Austritte, die nicht zuletzt die Auseinandersetzungen und Integrationsprobleme innerhalb der Gemeinden widerspiegele. Julius Schoeps, Direktor des Zentrums für europäisch-jüdische Studien in Potsdam, geht davon aus, dass die meisten Juden mit dem „doppelten Integrationsproblem“, sich gleichzeitig in Deutschland und in den jüdischen Gemeinden zurechtzufinden, überfordert sind. Eine Studie seines Instituts habe ergeben, dass sich diejenigen Zuwanderer, die keinen Anschluss an eine jüdische Gemeinde gefunden hätten, besser in die Gesellschaft integriert hätten. js Weitere Informationen: |
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| Kurzmeldungen – Deutschland | ||
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NRW: Erweitertes Kopftuchverbot Positive Schengenbilanz Zentrum zu Flucht und Vertreibung Berlin: Beten in der Schule erlaubt |
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| Schweiz: Integrationsvereinbarungen | ||
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In einem Pilotprojekt wollen mehrere Schweizer Kantone Integrationsvereinbarungen mit Nicht-EU-Ausländern schließen. Wehren sich die Betroffenen dagegen, kann ihnen der Verlust des Aufenthaltstitels drohen. Eine erfolgreiche Integration ist eines der Hauptziele des am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Schweizer Ausländergesetzes (AuG) (vgl. MuB 3/08, 8/06). Es sieht u. a. vor, dass die zuständigen Behörden mit Ausländern, die einen Aufenthaltstitel oder dessen Verlängerung beantragen, eine Integrationsvereinbarung abschließen können (Art. 54, AuG). Im Einzelfall soll eine solche Vereinbarung Ziele, Maßnahmen sowie mögliche Folgen bei Nichterfüllung der Vereinbarung enthalten. Die Erfüllung der Auflagen kann die Entscheidung einer Behörde in aufenthaltsrechtlicher Hinsicht positiv beeinflussen. Die Schweizer Bundesregierung sprach im Januar 2008 Empfehlungen an die Kantone aus, wie mit dieser Kann-Bestimmung des Ausländergesetzes am besten umzugehen sei. Die Regierung rät, sie insbesondere auf drei Personengruppen anzuwenden: Personen aus Drittstaaten, die im Rahmen des Familiennachzugs einreisen; ausländische Sprach-, Kultur- und Religionslehrer sowie bereits ansässige Migranten, bei denen Integrationsmaßnahmen und Sanktionen (Verwarnungen, Kürzung der Sozialleistungen o. Ä.) keine Wirkung gezeigt hätten. Wichtig sei in jedem Fall, dass die jeweiligen Umstände sorgfältig geprüft und die Möglichkeiten und Maßnahmen individuell abgeschätzt würden, so das Empfehlungsschreiben der Bundesregierung. Es gibt bestimmte Ausländergruppen in der Schweiz, mit denen keine Integrationsvereinbarungen geschlossen werden. Dazu gehören Personen aus dem EU/EFTA-Raum, ausländische Familienangehörige von Schweizern sowie Ausländer mit einer Niederlassungserlaubnis. Bei diesen Personen kann die Erteilung eines Aufenthaltstitels nicht an eine Integrationsvereinbarung gebunden werden. Die Integrationsvereinbarung soll die bestehenden Integrationsmaßnahmen ergänzen. Erst wenn Maßnahmen der Familien-, Schul- und Sozialbehörden keine Wirkung zeigen, soll auf eine Integrationsvereinbarung zurückgegriffen werden. Dies kann bei ganz unterschiedlichen Integrationsdefiziten der Fall sein: Der Bezug von Sozialhilfe als Beleg mangelnder Integration in den Arbeitsmarkt kann ebenso zu einer Integrationsvereinbarung führen wie mangelnde Sprachkenntnisse oder strafrechtliche Auffälligkeiten. Eine Integrationsvereinbarung kann zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichten. Dort sollen v. a. die „am Wohnort gesprochene Sprache“ sowie Kenntnisse über die gesellschaftlichen Verhältnisse, das Rechtssystem und „die grundlegenden Normen und Regeln“ des Zusammenlebens in der Schweiz erworben werden (Art. 5, Verordnung über die Integration von Ausländern (VIntA)). Die Vereinbarung stelle bei Integrationsdefiziten die letzte Möglichkeit dar, bevor ausländerrechtliche Maßnahmen, wie die Nicht-Verlängerung des Aufenthaltstitels oder Ausweisungen folgen, so der Leiter des Baseler Migrationsamtes Andreas Raess. Die darin festgeschriebenen Maßnahmen wie Sprachkurse und Gesellschaftskunde-Seminare, aber auch Anti-Gewalt-Trainings für straffällige Jugendliche oder Kurse für Eltern zum Thema Erziehung sollen als letzte nicht-strafrechtliche Mittel die Integration vorantreiben. Die vier Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Solothurn und Zürich starteten ein Pilotprojekt, in dem erste Erfahrungen mit Integrationsvereinbarungen gesammelt werden sollen. Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft konzentrieren sich auf schwierige Fälle (sog. „integrationsresistente“ Migranten), der Kanton Solothurn hingegen vorrangig auf neue Familiennachzügler. Der Kanton Zürich will Integrationsvereinbarungen sowohl mit Neuankömmlingen als auch mit wenig integrierten langansässigen Migranten treffen. Unklar ist, wie Integrationserfolge gemessen werden können. Als Maßstab für den Erfolg der Vereinbarungen soll ihre fristgerechte Erfüllung herangezogen werden. Es ist allerdings fraglich, ob allein die Teilnahme an Sprach- oder Integrationskursen zu einer besseren Integration beitragen kann. Denn eine Untersuchung, ob sich die soziale Situation des Ausländers verbessert hat, ist in der VIntA nicht vorgesehen. Die Ausländerbehörden der Kantone betonen, dass der Erfolg der Integrationsvereinbarungen nicht die alleinige Entscheidungsgrundlage darstelle, um über die Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln zu entscheiden. Julia Morais vom Migrationsamt in Zürich sagte, dass mehrere Auffälligkeiten zusammentreffen müssen, um einen Aufenthaltstitel zu verweigern bzw. dessen Verlängerung abzulehnen. Inzwischen wird in der Schweiz debattiert, welche konkreten Kriterien herangezogen werden müssen, um Verstöße oder Integrationsdefizite ahnden zu können. th Weitere Informationen: |
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| Kurzmeldungen – Europa | ||
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Schweiz: Einsatz von Elektroschockern |
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| Liebe Leserinnen und Leser! | ||
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Im Newsletter „Migration und Bevölkerung“ erscheinen seit Jahren in loser Folge Länderprofile, in denen wir für verschiedene Staaten der Welt Informationen zu den Themen Zuwanderung, Flucht und Asyl sowie Integration zusammentragen. Mit der Informationsplattform focus Migration ist der Umfang der Länderprofile erheblich erweitert worden. Dieses Jahr möchten wir mit einer Reihe von Portraits der deutschen Bundesländer beginnen. Hier gibt es erhebliche regionale Unterschiede und interessante Besonderheiten. Wie viele Menschen mit Migrationshintergrund leben in einem Bundesland, und wo konzentrieren sie sich? Wo ist Integration besonders gelungen und warum? Welche konkreten Integrationsangebote gibt es? Wie wird ihre Wirksamkeit vor Ort beurteilt? Wer sind die relevanten Akteure, und wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen staatlichen und nicht staatlichen Akteuren? In dieser Ausgabe beginnen wir mit Baden-Württemberg. Die Redaktion |
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| Im Portrait: Baden-Württemberg | ||
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In Baden-Württemberg leben überdurchschnittlich viele Zuwanderer und Menschen mit Migrationshintergrund. Schwerpunkte der Integrationspolitik liegen v. a. in der Schul- und Berufsausbildung junger Migranten sowie in der Bekämpfung von Zwangsehen. Baden-Württemberg Seit Gründung des Landes im Jahr 1952 sind rund 15,7 Mio. Menschen aus dem Ausland oder dem restlichen Bundesgebiet nach Baden-Württemberg zugewandert: Flüchtlinge und Vertriebene nach dem Zweiten Weltkrieg, ausländische Gastarbeiter sowie Arbeitskräfte aus anderen Teilen Deutschlands, Bürgerkriegsflüchtlinge und ab 1990 Zuwanderer aus Ostdeutschland. Baden-Württemberg hatte in dieser Zeit den höchsten Bevölkerungszuwachs aller Bundesländer. Im gleichen Zeitraum verließen knapp 12,7 Mio. Menschen das Land. Per Saldo ergibt sich also ein Wanderungsgewinn von insgesamt rund 3,1 Mio. Menschen seit 1952. Die positive Wanderungsbilanz ist allerdings rückläufig. Im Jahr 2001 lag der Wanderungsüberschuss noch bei 69.000 Menschen, im Jahr 2006 lediglich bei 3.930. Personen mit Migrationshintergrund: Laut Mikrozensus 2006 hat etwa jeder vierte der insgesamt 10,7 Mio. Baden-Württemberger einen Migrationshintergrund (rund 2,7 Mio.). Davon hat etwas mehr als die Hälfte die deutsche Staatsangehörigkeit, knapp 1,3 Mio. sind Ausländer. Unter den Flächenländern hat Baden-Württemberg mit 24,8 % den höchsten Bevölkerungsanteil an Personen mit Migrationshintergrund. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 18,4 %. In den industriellen Ballungsräumen Stuttgart, Mannheim und Heilbronn hat fast jeder Vierte eine ausländische Nationalität. Ende März waren in Stuttgart 126.850 Ausländer gemeldet (21,5 %). Der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund liegt bei 40 %. Damit leben bezogen auf die Gesamtbevölkerung in der baden-württembergischen Landeshauptstadt mehr Menschen mit Migrationshintergrund als in jeder anderen deutschen Großstadt. Integrationsbedarf: In keinem anderen Bundesland ist die Quote der ausländischen Abiturienten geringer als in Baden-Württemberg. Nur 3,7 % der ausländischen Schüler schaffen das Abitur, der Anteil der Absolventen mit Hochschulreife insgesamt liegt in Baden-Württemberg bei 20,9 %. Auch der Anteil der ausländischen Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss ist mit 16,7 % überdurchschnittlich hoch. Insgesamt verlassen hier 6,8 % der Schüler die Hauptschule ohne Abschluss. Ulrich Goll, Integrationsbeauftragter der Landesregierung, sieht in der Schulbildung und der Verbesserung der Deutschkenntnisse den größten Integrationsbedarf, v. a. bei den zahlenmäßig stärksten Gruppen: Schüler mit italienischem, türkischem und serbisch-montenegrinischem Migrationshintergrund. Diese Gruppen wiesen große Defizite im Bereich Schulbildung auf – eine Benachteiligung, die sich auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt fortsetze. Erschwerend kämen kulturelle Unterschiede hinzu, v. a. bei Migranten aus islamisch geprägten Ländern: „Mädchen werden unter Berufung auf religiöse Gründe vom Schwimm- und Sportunterricht sowie von Klassenfahrten ferngehalten und dadurch sozial isoliert“, sagte Goll im Gespräch mit „Migration und Bevölkerung“. Verbesserungsbedarf sieht der Integrationsbeauftragte bei der „Elternverantwortung“: „Migranteneltern müssen gezielter angesprochen und besser über ihre Mitwirkungsmöglichkeiten informiert werden.“ So sollen bei dem zweiten Elternkongress im Juni 2008 möglichst viele Migranten über das Schul- und Bildungssystem informiert werden. Daneben sollen die Bildungseinrichtungen selbst, Migrantenorganisationen sowie Träger von Projekten angesprochen werden. Gari Pavkovic, Integrationsbeauftragter der Landeshauptstadt Stuttgart, begrüßte das Vorhaben: „Ein Elternkongress kann Impulse setzen, notwendig ist aber eine systematisch angelegte Elternbildungsarbeit in allen Institutionen: Kindergarten, Schule, Jugendhilfe, Erwachsenenbildung.“ Integrationspolitik: Der Schwerpunkt der integrationspolitischen Maßnahmen liegt auf der „rechtzeitigen und bedarfsorientierten Förderung und Vermittlung der deutschen Sprache“, so Goll. Werner Wölfle, integrationspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, kritisierte, dass Integrationspolitik in Baden-Württemberg bislang unkoordiniert über Einzelmaßnahmen betrieben werde. Zudem müsse das Amt des Integrationsbeauftragten inhaltlich und finanziell gestärkt werden, um der Bedeutung von Integrationspolitik gerecht zu werden. Sprachliche Integration: Eine Sprachstandserhebung soll ab 2008 verpflichtend im Rahmen der Einschulungsuntersuchung eingeführt werden (vgl. MuB 4/08). Hier sollen diejenigen Kinder identifiziert werden, die eine sprachliche Förderung benötigen. In der Expertengruppe „Runder Tisch schulreifes Kind“ beraten dann u. a. Erzieher, Grundschullehrer und Eltern über den Förderbedarf der Kinder und die weiteren Fördermaßnahmen. Das Vorhaben ist umstritten. Der Stuttgarter Integrationsbeauftragte Pavkovic hält die Sprachstandsdiagnose nur für sinnvoll, wenn danach gute Förderprogramme folgen. Die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen lehnt sie ab, da sie zu spät komme und unklar bliebe, was nach der Prognose der Experten an konkreter Unterstützung vorgesehen sei. Um die Deutschkenntnisse von Kindern, die in ihrer Familie eine andere Sprache als Deutsch sprechen, schon in den Kindergärten zu verstärken, ist Sprachvermittlung ein zentraler Bestandteil des „Orientierungsplans für Bildung und Erziehung für die baden-württembergischen Kindergärten“. Dieser wird seit 2006 erprobt und 2009 verbindlich eingeführt. Er umfasst auch Fortbildungsveranstaltungen für pädagogische Fachkräfte zum Thema „Sprachförderung“. Religionsunterricht: Seit September 2006 läuft an zwölf Grundschulen des Landes das Modellprojekt „Islamischer Religionsunterricht“ (vgl. MuB 3/08, 8/06). Das Fach richtet sich als Bekenntnisunterricht an muslimische Schüler, die Unterrichtssprache ist Deutsch. Die Lehrer sind selbst Muslime und haben an Fortbildungsmaßnahmen der Pädagogischen Hochschulen Ludwigsburg und Karlsruhe teilgenommen. Ziel ist, so Goll, u. a. Kindern an öffentlichen Schulen eine Glaubensorientierung zu geben und dem Entstehen von Parallelgesellschaften entgegenzuwirken. Das Projekt ist zunächst auf vier Jahre befristet. Aufgrund der außerordentlich positiven Rückmeldungen ist mit einer Fortsetzung und einer Ausweitung auf weiterführende Schulen zu rechnen. Die offizielle Entscheidung dazu steht noch aus. Zwangsehen: Goll sieht sein Bundesland als „Vorreiter im Kampf gegen Zwangsheirat“. Der im Jahr 2004 von Goll initiierte Entwurf für ein „Zwangsheirat-Bekämpfungsgesetz“ wurde vom baden-württembergischen Landeskabinett verabschiedet und anschließend in den Bundesrat eingebracht. Auch der Bundesrat hat dem Entwurf bereits zugestimmt. Ob und wann der Gesetzentwurf zur Ergänzung des Strafgesetzbuchs um den Straftatbestand „Zwangsheirat“ im Bundestag verhandelt wird, ist noch nicht absehbar. Zum Thema Zwangsheirat hat die Landesregierung auf der Grundlage von Handlungsempfehlungen einer Fachkommission 2007 ein Maßnahmenkonzept zur Bekämpfung der Zwangsheirat verabschiedet. Ziel ist, die Betroffenen besser über ihre grundlegenden Rechte in ihrem häuslichen Umfeld zu informieren und sie besser zu schützen. Sie sollen durch geeignete Beratungs- und Unterstützungsangebote in die Lage versetzt werden, von ihrem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch zu machen. Ute Vogt, Sprecherin für Zuwanderungsfragen der SPD-Landtagsfraktion, sieht hierin lediglich einen „Symbolakt“: Die eigentliche Problematik liege eher im Bereich des Opferschutzes, der Sensibilisierung der entsprechenden Migrantencommunitys, aber auch der öffentlichen Einrichtungen wie Polizei, Schulen und Jugendämtern. Landesarbeitskreis Integration (LAKI):
Mitglieder sind neben Vertretern der Landesregierung u. a. die kommunalen Spitzenverbände
(Städtetag, Gemeindetag, Landkreistag), die Liga der freien Wohlfahrtspflege,
die Kirchen, der Bund der Vertriebenen und die Türkische Gemeinde Baden-Württemberg.
Der LAKI tagt unter Vorsitz des Integrationsbeauftragten zwei Mal im Jahr und
hat die Aufgabe, die Landesregierung bei der Integrationspolitik zu beraten,
zu unterstützen und kritisch zu begleiten.
Landesverband der kommunalen Migrantenvertretungen Baden-Württemberg (LAKA): Als Vertretungsorgan der ausländischen Bevölkerung in Baden-Württemberg soll der LAKA ihre Interessen überörtlich geltend machen und sich für die konstruktive Zusammenarbeit und Verständigung zwischen den Bevölkerungsgruppen unterschiedlicher Herkunft einsetzen. Geschäftsstelle für den Landesverband ist die Stabsstelle des Integrationsbeauftragten. Kooperationen: Hinsichtlich der institutionellen Zusammenarbeit mit Zuwanderern auf Landesebene hebt der Integrationsbeauftragte die Arbeit des Landesarbeitskreises Integration (LAKI) und des Landesverbands der kommunalen Migrantenvertretungen Baden-Württemberg (LAKA) hervor. Die Gründungen des LAKI und des LAKA stießen auf parteiübergreifende Zustimmung. Sie seien ein Schritt in die richtige Richtung, sagte Grünen-Politiker Wölfle, allerdings dringe von ihrer Arbeit nur wenig nach außen. Für Ute Vogt ist der LAKA „ein wertvoller Beitrag zur Integration, da sich hier Betroffene selbst einbringen“. Allerdings müssten die Anregungen und Vorschläge dieser Vertretung in der Landespolitik auch beachtet werden, so Vogt. up Weitere Informationen: |
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| Kurzmeldungen – Welt | ||
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Irak: 2,8 Mio. Binnenflüchtlinge Kenia: Bis zu 600.000 Flüchtlinge Thailand: Tod von Wanderarbeitern |
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Deutschland: Neue Studie zur Lebenssituation von Ausländern (nur online verfügbar) |
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Die Lebensbedingungen der fünf größten Ausländergruppen in Deutschland unterscheiden sich teilweise deutlich voneinander, besonders wenn sie nach Geschlecht differenziert betrachtet werden. Dies geht aus einer aktuellen Untersuchung hervor, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Anfang März veröffentlicht hat. Die Ergebnisse der Repräsentativbefragung „Ausgewählte Migrantengruppen in Deutschland 2006/2007“ sollen den mit der Integrationspolitik befassten Institutionen aktuelle Daten zur Lebenssituation von Ausländern zur Verfügung stellen. Dazu gehören v. a. Informationen, die aus der amtlichen Statistik nicht hervorgehen. Ähnliche Untersuchungen waren bereits im Auftrag des Bundessozialministeriums durchgeführt worden (zuletzt 2001). Türken sind die zahlenmäßig größte Ausländergruppe in der Bundesrepublik: Im Jahr 2006 hatten rund 26 % der Nicht-Deutschen einen türkischen Pass. Darauf folgen Personen aus Jugoslawien bzw. dessen Nachfolgestaaten (14 %), Italiener (8 %), Polen (5,5 %) und Griechen (4,5 %). Bei der aktuellen repräsentativen Stichprobe wurden insgesamt 4.579 Ausländer im Alter von 15 bis 79 Jahren aus allen Bundesländern befragt, darunter 1.544 Türken, 972 Ex-Jugoslawen, 746 Italiener, 677 Griechen und 637 Polen. Besonderes Augenmerk wurde auf die geschlechtsspezifische Darstellung der Ergebnisse gelegt. Geschlechterverteilung: Grundsätzlich herrscht bei den in Deutschland lebenden Ex-Jugoslawen, Griechen und Türken ein leichter Männerüberschuss; bei Italienern fällt er mit 60,5 % am deutlichsten aus. Vergleichsweise viele Frauen befinden sich hingegen unter den Polen (57,3 %). Altersverteilung: Bei der Altersverteilung spiegeln sich in der Stichprobe die Ergebnisse der allgemeinen Bevölkerungsstatistik wider: Die Türken sind die „jüngste“ Ausländergruppe. Während bei den anderen Nationalitäten jeweils zwischen 11,5 % und 13,9 % im Alter von 15 bis 24 Jahren sind, ist es bei den Türken fast ein Fünftel aller Befragten (19,6 %). Aufenthaltsdauer: Was die Aufenthaltsdauer in der Bundesrepublik anbelangt, so leben 79,4 % der befragten Italiener und 71,6 % der Griechen schon länger als 20 Jahre in Deutschland, bei den Türken sind es 64,9 % und bei den ehemaligen Jugoslawen 51,6 %. Bei den Polen beträgt dieser Anteil dagegen nur 19,2 %. Schulische Bildung: Die beste schulische Bildung haben Polen: Rund 39 % verfügen über eine hohe Schulbildung (Hochschul- oder Fachhochschulreife). Bei den anderen Ausländergruppen sind es jeweils unter 20 %. Dies ist vor allem auf die polnischen Frauen zurückzuführen, von denen fast die Hälfte eine hohe Schulbildung hat – gegenüber rund 29 % bei den polnischen Männern. Türken haben formal die geringste Schulbildung: Weniger als 10 % haben die (Fach )Hochschulreife. Dagegen verfügen 61 % nur über Grundschulbildung, 13 % haben gar keinen Schulabschluss (Ex-Jugoslawen: 56,5 % bzw. 8,4 %; Italiener: 60,1 % bzw. 11,5 %; Griechen: 51,4 % bzw. 11,5 %; Polen: 37,4 % bzw. 1,0 %). Auch lassen sich bei Türken schlechtere Deutschkenntnisse als bei den anderen Gruppen feststellen. Nur 44 % bezeichnen ihr Deutsch als gut oder sehr gut. Bei den anderen Gruppen beträgt dieser Anteil mehr als 50 %. Laut Selbsteinschätzung verfügen sogar 23,6 % der türkischen Frauen über keine oder nur sehr schlechte Deutschkenntnisse. Gleichzeitig haben Türkinnen die wenigsten Sozialkontakte zu Deutschen: 24 % haben keine oder nur selten private Kontakte zu Deutschen. Bei den türkischen Männern liegt dieser Anteil bei unter 15 % (insgesamt: 19,3 %). Doch auch unter den Italienern, Ex-Jugoslawen und Polen (jeweils 11 %) sowie bei den Griechen (14,5 %) gibt es signifikante Anteile, die im privaten Bereich selten oder nie Kontakt mit Deutschen haben. Italiener, Polen und Ex-Jugoslawen haben jedoch im Durchschnitt sogar häufiger Kontakt zu Deutschen als zu ihren Landsleuten. Wohnverhältnisse: Auch im Bereich Wohnen sticht die Gruppe der Türken hervor. Aufgrund der vergleichsweise hohen Kinderzahl pro Familie leben 53 % in Haushalten mit vier oder mehr Personen (Italiener: 42 %, Griechen: 38 %, Ex-Jugoslawen: 38 %, Polen: 28 %), gleichzeitig verfügen sie durchschnittlich über die geringste Anzahl an Zimmern pro Person (1,03 Zimmer/Prs.). Über mehr Platz verfügen Polen (1,15) und Ausländer aus dem ehemaligen Jugoslawen (1,16). Über die höchste durchschnittliche Anzahl an Zimmern pro Person verfügen Griechen (1,22) und Italiener (1,29). Die Untersuchung umfasste ferner Fragen zur (beruflichen) Tätigkeit, zur Bindung an Deutschland und das Herkunftsland, zur Religion, zu Einstellungen sowie zur Wahl der Ansprechpartner bei Problemen. Die Darstellung der statistischen Ergebnisse erfolgte weitgehend ohne analytische Erklärungen. Im Anschluss daran werden einige Schlussfolgerungen im Hinblick auf die Integrationsförderung gezogen, die sich weitgehend mit den Analysen der Bundesregierung sowie den im Nationalen Integrationsplan formulierten Ansätzen decken (vgl. MuB 6/07), jedoch nicht nach den einzelnen Ausländergruppen differenzieren. Dazu gehören der Ausbau der Kinderbetreuung begleitend zu Integrationskursen, Maßnahmen in den Bereichen Schule, Aus- und Weiterbildung, die dazu beitragen, die Chance auf stabile Berufs- und Erwerbsbiographien zu erhöhen, sowie eine Verbesserung der Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme zur deutschen Mehrheitsbevölkerung. js Studie: Christian Babka von Gostomski:
Türkische, griechische, italienische und polnische Personen sowie Personen
aus den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien in Deutschland. Erste
Ergebnisse der Repräsentativbefragung „Ausgewählte Migrantengruppen
in Deutschland 2006/2007“ (RAM). Working Paper 11 der Forschungsgruppe
des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, 2008, Nürnberg,
ISSN: 1865-4770. |
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Deutschland: Kosten unzureichender Integration (nur online verfügbar) |
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Mangelnde Sprachkenntnisse, fehlende soziale Netzwerke, geringe Bildungsabschlüsse und eine unzureichende Integration von Zuwanderern in den Arbeitsmarkt kosten den Staat jährlich rund 16 Mrd. Euro an Einkommensteuern und Beiträgen für Renten- und Sozialversicherung. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Untersuchung des Büros für Arbeits- und Sozialpolitische Studien (BASS) im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. Die Studie misst die Kosten unzureichender Integration anhand der Unterschiede in der Arbeitsmarktbeteiligung zwischen weniger integrierten und gut integrierten Zuwanderern. Grundlage der Studie sind repräsentative Daten des Sozioökonomischen Panels (SOEP) zur Erwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit von 2.382 Einwanderern aus dem Jahr 2005. Verglichen wurden Personen im erwerbsfähigen Alter (zwischen 16 und 64 Jahren) gleichen Geschlechts und Alters, die derselben Einwanderergruppe angehören und in demselben Bundesland wohnen. Als „Einwanderer“ gelten Ausländer der ersten Generation (6,9 % der Bevölkerung), Eingebürgerte der ersten Generation (4 %), Spätaussiedler (1,7 %) und in Deutschland geborene Kinder von Einwanderern (2,7 %, so genannte zweite Generation). Zentrale Voraussetzung für die erfolgreiche Eingliederung der Zuwanderer in den Arbeitsmarkt ist ihre Integration auch in anderen Lebensbereichen, heißt es in der Studie. Hilfreich für die Arbeitsplatzsuche seien Sprachkompetenz, Bildung und soziale Netzwerke. Der in der Studie verwendete Integrationsindex bezieht sich daher auf diese drei Bereiche. Sprache: Indikator für die Sprachkompetenz war die Selbsteinschätzung der Zuwanderer im SOEP-Interview, wie gut sie Deutsch sprechen und schreiben können. Beide Kriterien sind der Studie zufolge nachgefragte Kompetenzen auf dem Arbeitsmarkt. 74 % der Zuwanderer konnten demnach gut Deutsch sprechen und schreiben, 26 % wiesen Defizite auf. Weitere Differenzierungen zum Sprachvermögen wurden nicht unternommen. Bildung: Als integriert galten in diesem Bereich Zuwanderer mit mehr als neun Jahren Schulbildung, mindestens einem Hauptschulabschluss und zwei Jahren Bildung in Deutschland. Diese Kriterien erfüllten nur 28 % der Zuwanderer, 61 % waren weniger integriert, für 11 % konnte der Integrationsgrad im Bildungsbereich nicht bestimmt werden. Soziale Integration: Für diesen Bereich wurde auf die institutionelle Form von Sozialkapital zurückgegriffen, das Engagement in Freiwilligenorganisationen. Zuwanderer, die sich in Bürgerinitiativen, Parteien oder in der Kommunalpolitik engagierten sowie ehrenamtliche Tätigkeiten in Vereinen, Verbänden oder sozialen Diensten ausübten, wurden als sozial integriert eingestuft. Dies traf auf 24 % zu. Die allgemeine Form von Sozialkapital – die Anzahl der Kontakte mit Personen der Aufnahmebevölkerung – wurde in der Studie aufgrund der unzureichenden Datenlage nicht berücksichtigt. Zusammengefasster Integrationsindex: Zuwanderer galten nach dem verwendeten Integrationsindex als „insgesamt integriert“, wenn sie in mindestens zwei der drei Bereiche als integriert eingestuft wurden. Dies war bei 38 % der Zuwanderer der Fall, 55 % waren als weniger integriert einzuordnen. Bei 7 % der Zuwanderer war der Integrationsstatus nicht bestimmbar. Innerhalb der Zuwanderergruppen gab es große Unterschiede: Während rund 75 % der zweiten Generation als integriert bezeichnet wurden, waren es in der ersten Generation nur 30 %. Zudem war unter den älteren Zuwanderern der ersten Generation der Anteil Integrierter geringer ist als bei den Jüngeren. Der Anteil der integrierten Personen bei den Zuwanderern der zweiten Generation stieg mit zunehmendem Alter an. Gesellschaftliche Kosten: In Bezug auf Arbeitsmarktbeteiligung, Erwerbseinkommen und Steuerbilanz zeigt die Studie folgendes Bild: 16 % der weniger integrierten Einwanderer in Deutschland waren 2005 arbeitslos gemeldet, bei den Integrierten waren es 11 %. Erwerbstätige integrierte Einwanderer verdienten jährlich etwa 7.500 Euro mehr im Jahr als die weniger Integrierten. Dadurch zahlten sie im Durchschnitt jährlich rund 1.900 Euro mehr an Einkommenssteuern und rund 1.200 Euro mehr in die Sozialversicherungen ein als weniger integrierte Migranten. Keine signifikanten Unterschiede zwischen den Gruppen der Integrierten und Nicht-Integrierten zeigen die Ergebnisse hinsichtlich sozialer Transferleistungen wie etwa Arbeitslosengeld I und II, Ausbildungsförderung (BaföG), Kindergeld und Leistungen der Pflegeversicherung. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass dem Staat aufgrund unzureichend integrierter Zuwanderer jährlich rund 16 Mrd. Euro an Einkommensteuern und Beiträgen für Renten- und Sozialversicherung entgehen. Davon gehen Bund und Ländern jeweils 3,6 Mrd. Euro verloren, den Kommunen 1,3 Mrd. Euro und den Sozialversicherungen 7,8 Mrd. Euro. Die Belastungen von Wirtschaft und Gesellschaft werden in der Studie nicht näher berechnet. Aber sicher ist, dass auch sie von verstärkter Integration profitieren würden, etwa über eine höhere Produktivität der beschäftigten Arbeitskräfte. Durch mehr Integration könne die Gesellschaft insgesamt einen größeren sozialen Frieden erreichen, heißt es in der Studie. up Weitere Informationen: |
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Vereinigtes Königreich: Zwischenbericht der Asylkommission (nur online verfügbar) |
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Der Umgang mit Asylsuchenden im Vereinigten Königreich wird von einer unabhängigen Asyl-Kommission scharf kritisiert. In ihrem Zwischenbericht, den die Kommission Ende März veröffentliche, kritisierte sie v. a. den unfairen Umgang mit Asylbewerbern und fehlende Finanzmittel bei den Behörden. Die unabhängige Asyl-Kommission ist vor einem Jahr auf Betreiben der britischen Grafschaften und verschiedener Nichtregierungsorganisationen von der Regierung eingesetzt worden. Ihre zwölf Mitglieder sind Vertreter aus Politik, Rechtswesen und von Religionsgemeinschaften. Die Kommission untersucht die Entscheidungsprozesse in Asylverfahren und die Abschiebepraxis im Vereinigten Königreich. Grundlage der Untersuchung sind Einzelinterviews mit rund 100 Betroffenen, Recherchen bei Behörden sowie Berichte von Nichtregierungsorganisationen. Der Abschlussbericht der Kommission wird für Juli 2008 erwartet. Am 27. März veröffentlichte das Gremium einen Zwischenbericht. Der Bericht bewertet den Umgang der Behörden mit Asylsuchenden als „beschämend“ und „weit unterhalb der Standards, die von einer zivilisierten Gesellschaft erwartet werden können“. Zwar habe es in den vergangenen Jahren Verbesserungen gegeben, noch aber sei die Situation äußerst unbefriedigend. Umgang mit Asylbewerbern: Die Kommission kritisiert, dass die Behörden einerseits dabei versagten, diejenigen auszuweisen, denen kein Recht auf Asyl zustünde. Andererseits würden mitunter Menschen abgeschoben, die schon seit Jahren in Großbritannien lebten und deren Kinder im Vereinigten Königreich aufgewachsen und „gut integriert“ seien. Ferner würden Asylsuchende oft unfair behandelt, v. a. die schwächsten unter ihnen, wie z. B. Folteropfer, körperlich Versehrte, Frauen und Kinder. Rechtlich eindeutige Vorschriften würden missachtet, so würden etwa Befragungen von Folteropfern ohne psychologische Betreuung geführt. Auch gebe es Fälle, in denen mutmaßliche Folteropfer in Schnellverfahren aus Großbritannien ausgewiesen wurden. Abschiebungen: Die Abschiebehaft in den so genannten „detention centers“ dauere zu lang, und die medizinische Versorgung sei unzureichend. Ferner sei es ein Missstand, dass Abzuschiebende wie in anderen EU-Ländern auch zusammen mit Kriminellen in Abschiebehaft säßen. Abschiebekandidaten hätten zudem nicht genügend Zeit, mit ihren Anwälten in Kontakt zu treten, um gegebenenfalls ihre Ausweisung adäquat anzufechten. Arbeitsmarkt und Gesundheit: Die Gruppe der Asylbewerber, die nicht abgeschoben werde, bekäme zu lange keine Arbeitserlaubnis. Auch kritisiert der Bericht, dass diese Gruppe nur eingeschränkten Zugang zum Gesundheitssystem habe und z. B. von kostenintensiven Therapien ausgeschlossen sei. Ressourcen: Der Bericht nennt als Grund für die unbefriedigende Situation einen extremen Mangel an Ressourcen. Es gebe zu wenig Personal und zu geringe Sachmittel für die zuständigen Beamten. Handlungsempfehlungen: Die Kommission rief das für Asylfragen zuständige Innenministerium auf, zu den Kritikpunkten Stellung zu beziehen und Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Gleichzeitig erarbeitete die Kommission eigene Handlungsempfehlungen zur Überwindung der Missstände. Insbesondere fordern die Autoren des Berichts eine bessere finanzielle Ausstattung der Behörden und genauere Prüfverfahren für Asylbewerber. Auch sollten künftig bei Abschiebungen keine Charter- oder Linienflüge mehr eingesetzt und auf Abschiebungen in derzeit unsichere Weltregionen wie den Irak, die Demokratische Republik Kongo und Afghanistan verzichtet werden. Dabei gelte es auch diejenigen zu schützen und gegebenenfalls aufzuhalten, die heimkehrwillig seien und „sich über die Lage in ihrem Heimatland nicht im Klaren sind“. Zudem forderte die Kommission den uneingeschränkten Zugang aller Asylbewerber zum Gesundheitssystem. Die Reaktionen seitens der Politik auf den Zwischenbericht waren verhalten. Chris Huhne, Sprecher des Innenministeriums räumte ein, dass das britische Asylsystem „nicht intakt“ sei und seinen Zweck noch nicht erfülle. David Davis (Konservative), Staatssekretär für Inneres, sprach von „beschämenden Ergebnissen“. Lin Homer, Chef der Einwanderungsbehörde im Innenministerium (Border and Immigration Agency), sagte: „Ich widerspreche allen Behauptungen, dass wir Asylbewerber ohne Fürsorglichkeit und Mitgefühl behandeln.“ Die Zahl der Asylbewerber in Großbritannien ist seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2007 wurden nach Regierungsangaben 23.430 Asylanträge gestellt, die niedrigste Zahl seit 2002. chw Weitere Informationen: |
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Rezension: Ware Frau. Auf den Spuren moderner Sklaverei von Afrika nach Europa. (nur online verfügbar) |
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Untersuchungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass der globale Menschenschmuggel und -handel zunehmen (vgl. MuB 7/04). Das US-Außenministerium schätzt, dass weltweit jedes Jahr bis zu 4 Mio. Personen Opfer von Menschenhandel werden. Die Autorinnen Mary Kreutzer und Corinna Milborn sind in ihrem Buch „Ware Frau. Auf den Spuren moderner Sklaverei von Afrika nach Europa“ dem Phänomen der Zwangsprostitution nigerianischer Frauen nachgegangen. Nigeria habe sich aufgrund der seit den 1980er Jahren anhaltenden Wirtschaftskrise in besonderem Maße zu einem Zentrum des internationalen Frauenhandels entwickelt. Mindestens 100.000 Frauen werden allein aus Nigeria in den europäischen Ländern in die Prostitution gezwungen. Die Autorinnen dokumentieren in ihrem Buch die Erlebnisse zahlreicher nigerianischer Frauen und schaffen einen Einblick in das System des internationalen Menschenhandels. Europas Migrationspolitik trage Mitschuld an diesen Zuständen, so ihr Fazit: „Einerseits herrscht in Europa enormer Bedarf an eingewanderten Arbeitskräften – gerade in der Prostitution. Andererseits werden die Grenzen so dicht geschlossen, dass es nur mehr eine Möglichkeit gibt, sie zu überwinden: illegal und mithilfe von Schleppern oder kriminellen Netzwerken. Diese Politik treibt Frauen in die Hände von Frauenhändlern.“ Schon der ehemalige Weltbankdirektor Moises Naim wies 2005 in seinem „Schwarzbuch des globalisierten Verbrechens“ auf diese Zusammenhänge hin (vgl. MuB 10/05). Ein vergleichsweise geringer Teil der Frauen werde mithilfe gefälschter Einreisedokumente und falscher Arbeitsnachweise per Flugzeug nach Europa geschmuggelt. Da die Einreiseregelungen und Visakontrollen in den Ländern der EU jedoch fortgesetzt verschärft werden (vgl. MuB 3/08), änderten Menschenhändler ihr Vorgehen. Monatelang werden die jungen Frauen nun durch die Sahara in die nordafrikanischen Länder geführt. Entlang der Flüchtlings- und Menschenhandelsrouten seien inzwischen unzählige Unterkünfte für Kurzaufenthalte entstanden, berichten Kreutzer und Milborn. Viele Frauen werden auf dem Weg in die nordafrikanischen Länder an „Zwischenhändler“ weiterverkauft, misshandelt und vergewaltigt, etliche kommen ums Leben. Die Vorverlagerung des europäischen Grenzschutzes in die nordafrikanischen Staaten (vgl. MuB 2/07, 10/06, 5/06, 10/05) habe die Situation der Frauen in diesen Ländern zusätzlich verschlechtert. Bereits in den afrikanischen Mittelmeerstaaten seien sie aufgrund ihres illegalen Einwanderungsstatus der Verfolgung und Willkür staatlicher Behörden ausgeliefert, so die Autorinnen. Der unerlaubte Grenzübertritt in seeuntauglichen Booten fordere weitere Menschenleben auf dem Weg nach Europa. Dort angekommen, werden die Frauen mit Hilfe gefälschter Dokumente ins Zielland gebracht. Hier erwarten sie häufig ehemalige Zwangsprostituierte, die inzwischen selbst als Zuhälterinnen tätig sind. Mit fiktiven Rückzahlungsforderungen in meist fünfstelliger Höhe üben sie Druck auf die Frauen aus und zwingen sie in die Prostitution. Die rechtlichen Rahmenbedingungen in den europäischen Staaten verhindern, dass Menschenhandel zur Anzeige gebracht wird, denn bei Kontakt mit Behörden seien die meisten Frauen „auf irgendeine Weise damit bedroht, abgeschoben zu werden.“ Frauenhandel gelte immer noch als eine Frage der „Ausländerkriminalität“, die Ursachen dafür würden ausgeblendet, schlussfolgern Kreutzer und Milborn. Daher müsse es in den europäischen Staaten mehr Schutzprogramme für Zwangsprostituierte geben. Kreutzer und Milborn liefern mit „Ware Frau“ einen fundierten Bericht über den modernen Frauenhandel von Afrika nach Europa und machen die Zusammenhänge von Menschenschmuggel, EU-Grenzschutz und der Ausländerpolitik der einzelnen europäischen Staaten deutlich, ohne die afrikanischen Länder aus der Verantwortung zu entlassen. th Mary Kreutzer & Corinna Milborn: Ware Frau. Auf den Spuren moderner Sklaverei von Afrika nach Europa. Ecowin-Verlag. Salzburg 2008. 240 S.; 19,95 EUR. ISBN: 978-3902-40572. |
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| Veranstaltungen | ||
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Migration in Museums: Narratives
of Diversity in Europe - A Call for Conference Participation Interkulturelle Verständigung
– Berufsbegleitende Qualifizierung 13. Honnefer Migrations-Tage
2008 |
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| Literatur | ||
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Peter Schimany: Migration und demographischer Wandel. Forschungsbericht 5 des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. 2007, Nürnberg, ISBN 3-5807743-9-2, Online-Bestellung und Download: www.bamf.de Dietrich Thränhardt (Hg.): Entwicklung und Migration. Jahrbuch Migration – Yearbook Migration 2006/2007. 2008, Münster, ISBN 978-3-8258-9724-6, 24,90 Euro, Online-Bestellung: www.lit-verlag.de |
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