Newsletter „Migration und Bevölkerung“
Ausgabe 05/08 (Juni 2008) www.migration-info.de
Inhalt:
Deutschland: Bundestag debattiert über Zuwanderung
Kurzmeldungen – Deutschland
Deutschland: Ein Jahr Nationaler Integrationsplan
Maria Böhmer: 2008 ist das Schlüsseljahr der Integration
Eren Ünsal: Integration nach Plan? - Das erste Jahr
Kurzmeldungen – Welt
Deutschland: Moscheebau in Köln-Ehrenfeld kann beginnen
Kurzmeldungen – Europa
Italien: Drastische Verschärfung der Einwanderungspolitik
Deutschland: Aufnahme christlicher Flüchtlinge aus dem Irak
Frankreich: „Sans Papiers“ erstreiken Aufenthaltsrecht
EU/Griechenland: Debatte um Asylpraxis
Veranstaltungen
Literatur
Deutschland: Bundestag debattiert über Zuwanderung

Vertreter verschiedener Parteien haben sich Anfang Mai im Deutschen Bundestag für die Einführung eines Punktesystems zur Steuerung der Einwanderung ausgesprochen. Angesichts niedriger Zuwandererzahlen wurden auch Fragen des Familiennachzugs und der Flüchtlingsanerkennung kontrovers diskutiert. Anlass der Debatte war die Beratung des Migrationsberichts 2006.

Die Zuwanderung nach Deutschland befand sich 2006 auf dem tiefsten Stand seit Jahrzehnten. Der Wanderungssaldo betrug lediglich +23.000 Personen, wobei er im Hinblick auf deutsche Staatsbürger in den Jahren 2005 und 2006 sogar negativ war (vgl. MuB 1/08).

Punktesystem: Die SPD-Fraktion forderte die Bundesregierung angesichts der demografischen Entwicklung dazu auf, ein Auswahlverfahren zur Steuerung der Zuwanderung zu schaffen. Deutschland leide unter Realitätsverweigerung, sagte die SPD-Abgeordnete Lale Akgün. Die Lösung sei eine Kombination aus Punktesystem und so genannter Engpasszuwanderung, wie sie bereits der damalige Sachverständigenrat für Zuwanderung und Integration vorgeschlagen hatte (vgl. MuB 9/04). Bei der Engpasszuwanderung wird die Anzahl der Zuwanderer mit bestimmten Qualifikationen für einzelne Branchen am Bedarf ermittelt. Daneben sei jedoch im Zuge nachholender Integration auch eine Bildungsoffensive nötig, um Menschen ohne Abschluss zu qualifizieren oder vorhandene Potenziale bei den Zugewanderten besser zu nutzen. Auch Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen sowie der FDP, die ihrerseits im März 2008 einen entsprechenden Gesetzesantrag in den Bundestag eingebracht hatte, forderten die Regulierung der Zuwanderung durch ein Punktesystem. Die Bundesregierung betreibe eine „systematische Politik der Zuwanderungsverhinderung“, so Josef Winkler, migrationspolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen. CDU und CSU lehnten die Einführung eines solchen Auswahlverfahrens hingegen ab. „Wir brauchen kein Punktesystem und auch keine neuen Vorschriften hinsichtlich der Zuwanderung in den Arbeitsmarkt“, sagte der CDU-Abgeordnete Reinhard Grindel. Stattdessen sei mehr Flexibilität bei der Bundesagentur für Arbeit, den Industrie- und Handelskammern sowie den Ausländerbehörden nötig. Die Linke forderte eine humanitäre Flüchtlingspolitik und die Beendigung der restriktiven Anerkennungspraxis.

Integration und Familiennachzug: Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) betonte die Bekämpfung der Integrationsdefizite innerhalb der zweiten und dritten Generation als Schwerpunkt der aktuellen Migrationspolitik der Bundesregierung. Der Integrationsgipfel und die Deutsche Islamkonferenz leisteten hierzu einen wichtigen Beitrag. Insbesondere die Evaluierung und Weiterentwicklung der Sprach- und Integrationskurse bezeichnete Schäuble als wichtigen Schritt, um die Grundlagen für gleiche Teilhabe von Migranten an der Gesellschaft zu schaffen (vgl. MuB 4/08). Die deutsche Sprache sei eine notwendige Voraussetzung für gelingende Integration, deswegen habe die Bundesregierung auch im Zusammenhang mit dem Familiennachzug ein Minimum an Deutschkenntnissen als Voraussetzung eingeführt. Sprecher der Opposition kritisierten die in der jüngsten Reform des Aufenthaltsgesetzes verankerte Regelung, die nur für bestimmte Herkunftsländer gilt, dagegen vehement (vgl. MuB 6/07). Die Bundesregierung habe „Ehen zweiter Klasse“ geschaffen, erklärte die Sprecherin für Integration und Migration der FDP Sibylle Laurischk. Auch die Linke und Bündnis 90/Die Grünen forderten die sofortige Abschaffung der Regelung. Der Sprecher der SPD-Arbeitsgruppe Migration und Integration Rüdiger Veit sagte: „Hinsichtlich des Familiennachzugs sollten wir uns gemeinsam Gedanken über seine Förderung machen, statt ihn noch weiter zu begrenzen; denn die mit ihm verbundene Möglichkeit, mit Familie hier leben zu können, hat auch etwas mit Integration zu tun.“ Mit Inkrafttreten der Reform im August 2007 war der Ehegattennachzug stark zurückgegangen – im Vergleich zwischen dem 3. und 4. Quartal 2007 um insgesamt rund 40 %, bei Türken sogar um mehr als zwei Drittel. Die Bundesregierung führt dies wesentlich darauf zurück, dass sich die Antragsteller nach Einführung des Sprachnachweises zunächst auf die Sprachprüfung vorbereiteten und erst danach ihren Visumsantrag gestellt haben. Im ersten Quartal 2008 stiegen die Zahlen wieder merklich an.

Darüber hinaus regte der SPD-Abgeordnete Michael Bürsch an, im Zuge der Anerkennung der Zuwandererbevölkerung die doppelte Staatsbürgerschaft zuzulassen. Seit Anfang des Jahres 2008 müssen sich auf der Grundlage des so genannten Optionsmodells zahlreiche Jugendliche für eine ihrer beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden (vgl. MuB 1/08, 3/99). Ob die SPD noch im Rahmen der laufenden Legislaturperiode innerhalb der Großen Koalition Reformen in einem der beiden Bereiche durchsetzen will, blieb in der Debatte offen. js

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Kurzmeldungen – Deutschland

Hamburg/Hessen: Umgang mit afghanischen Flüchtlingen
Christdemokraten und Grüne (GAL) haben sich im April im Rahmen ihrer Koalitionsverhandlungen in Hamburg darauf geeinigt, den bestehenden Abschiebestopp für afghanische Familien zu verlängern. In Hessen gibt es dagegen keinen Abschiebestopp für Flüchtlinge aus dem Bürgerkriegsland. Der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) erklärte Mitte April, einer entsprechenden Aufforderung des Landtags nicht nachzukommen. Der neu gewählte hessische Landtag hatte mit der Mehrheit von SPD, Grünen und Linkspartei gegen die geschäftsführende CDU-Landesregierung von Ministerpräsident Roland Koch (vgl. MuB 2/08) einen Abschiebestopp verlangt. Bouffier berief sich auf eine Grundsatzentscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, der die Abschiebung eines Afghanen als rechtmäßig und zumutbar eingestuft hatte.
www.landtag.hessen.de

Hamburg: Beratungsstelle
Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat in Hamburg die bundesweit erste gewerkschaftliche Anlauf- und Beratungsstelle für Personen ohne rechtmäßigen Aufenthaltsstatus eingerichtet. Ziel sei es, v. a. Menschen in illegalen Beschäftigungsverhältnissen den Zugang zu ihren Rechten zu ermöglichen, etwa bei Verweigerung der Lohnzahlung durch den Arbeitgeber. Schätzungen zur Anzahl so genannter undokumentierter Migranten in Deutschland reichen von 500.000 bis 1 Mio. Personen.

NRW: Schwimmunterricht
Am 7. Mai lehnte das Düsseldorfer Verwaltungsgericht die Klage der Eltern einer zwölfjährigen muslimischen Schülerin ab, die ihre Tochter „aus religiösen Gewissensgründen“ vom koedukativen Schwimmunterricht befreien lassen wollten. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass es vielfältige weitgehend verdeckende Bekleidungsmöglichkeiten gebe, um den schützenswerten religiösen Belangen der Schülerin Rechnung zu tragen. Somit sei ein Eingriff in die Religionsfreiheit auf ein Minimum reduziert. Bei der Abwägung zwischen dem Grundrecht auf Religionsfreiheit und dem staatlichen Erziehungsauftrag genieße in diesem Fall Letzterer Vorrang. Laut Gerichtssprecher Gerd-Ulrich Kapteina handelte es sich um ein „Pilotverfahren“, da zahlreiche muslimische Eltern ihre Töchter vom Sport- und Schwimmunterricht befreien möchten. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache wurde die Berufung zum Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster zugelassen (Az.: 18 K 301/08).
www.vg-duesseldorf.nrw.de

Rechtsextreme Vereine verboten
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat Anfang Mai zwei rechtsextreme Organisationen aus Nordrhein-Westfalen verboten, die mit ihrer Vereinstätigkeit gegen § 3 des Vereinsgesetzes verstoßen. Das 1963 gegründete „Collegium Humanum – Akademie für Umwelt und Lebensschutz e. V.“ einschließlich seiner Teilorganisation „Bauernhilfe e. V.“ sowie der „Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten“ richteten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik und verstießen durch ihre fortgesetzte Leugnung des Holocausts gegen geltendes Recht, heißt es in der Erklärung des Innenministeriums. Mit Inkrafttreten des Verbots ist den Vereinen jede Betätigung sowie die Bildung von Ersatzorganisationen untersagt.
www.bmi.bund.de

Verfassungsschutzbericht 2007
Im Jahr 2007 sind in Deutschland weniger politisch motivierte Straftaten verübt worden (28.538) als im Vorjahr (29.050). Dies geht aus dem Verfassungsschutzbericht 2007 hervor, den Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) Mitte Mai vorgestellt hat. Trotz eines leichten Rückgangs blieb das Niveau der rechtsextrem motivierten Delikte auf hohem Niveau (2007: 17.607; 2006: 18.142). Deutlich weniger Straftaten hatten einen linksextremen Hintergrund, auch wenn in diesem Bereich ein leichter Anstieg stattgefunden hat (2007: 5.866; 2006: 5.363). Die Zahl der von Ausländern verübten politisch motivierten Delikte ist gestiegen (2007: 902; 2006: 691). Die Gefährdung der inneren Sicherheit durch den islamistischen Terror bleibe unverändert hoch, heißt es weiter im Bericht. Die Tätigkeiten von ausländischen islamistischen Organisationen würden sich in Deutschland derzeit vorrangig auf das Sammeln von Spendengeldern beschränken.
www.bmi.bund.de

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Deutschland: Ein Jahr Nationaler Integrationsplan

Auf dem zweiten Integrationsgipfel am 12. Juli 2007 in Berlin verabschiedeten rund 90 Vertreter von Bund, Ländern, Kommunen, Wirtschaft und zahlreichen Verbänden den „Nationalen Integrationsplan“. Die Teilnehmer gingen insgesamt rund 400 konkrete Selbstverpflichtungen ein, die eine nachhaltige Integration von Zuwanderern möglich machen sollen (vgl. MuB 6/07). In zwei Gastbeiträgen für „Migration und Bevölkerung“ ziehen die Bundesintegrationsbeauftragte Maria Böhmer (CDU) und die Bundesgeschäftsführerin der Türkischen Gemeinde in Deutschland Eren Ünsal eine vorläufige Bilanz:

Maria Böhmer: 2008 ist das Schlüsseljahr der Integration

Eren Ünsal: Integration nach Plan? - Das erste Jahr

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Maria Böhmer: 2008 ist das Schlüsseljahr der Integration

Wir leben in einer Zeit des integrationspolitischen Aufbruchs, 2008 ist das Schlüsseljahr der Integration. Die Umsetzung des Nationalen Integrationsplans ist in vollem Gange. Bund, Länder und Kommunen, aber auch Unternehmen und Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände und Stiftungen, Medien, Sport- und Kulturorganisationen unternehmen enorme Anstrengungen, um die Integration in unserem Land voranzubringen. Eine herausgehobene Rolle bei der Umsetzung des Nationalen Integrationsplans spielen die Migrantenorganisationen; ihnen kommt als Bindegliedern zu den verschiedenen Migrantengruppen eine wichtige Brückenfunktion zu.

Staat und Gesellschaft arbeiten Hand in Hand für die Integration - das hat es so in Deutschland noch nie gegeben. Alle Akteure haben erkannt, dass Integration angesichts von 15 Mio. Menschen aus 200 verschiedenen Herkunftsländern, die bei und mit uns leben, die gesellschaftspolitische Schlüsselaufgabe für unser Land ist. Der Anteil der Migrantinnen und Migranten wird weiter wachsen. Schon heute wird jedes dritte Kind in Deutschland in eine Zuwandererfamilie hineingeboren. Damit ist klar: Es geht nicht mehr um Fragen von Mehrheiten oder Minderheiten, sondern um die Zukunft unseres Landes.

Sehr viele Migrantinnen und Migranten haben längst ihren Platz in unserer Gesellschaft gefunden. Sie tragen mit ihren Leistungen zum Wohlstand und zur gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt unseres Landes bei und verdienen dafür Respekt und Anerkennung. Gleichwohl haben die Integrationsprobleme in den zurückliegenden Jahren teilweise zugenommen. Gerade innerhalb der zweiten und dritten Generation der Zuwandererfamilien besteht zum Teil erheblicher Bedarf an nachholender Integration.

Zahlreiche Jugendliche mit Migrationshintergrund sprechen schlecht Deutsch, überdurchschnittlich viele von ihnen verlassen die Schule ohne Abschluss. Vier von zehn Jugendlichen mit Migrationshintergrund bleiben ohne jede berufliche Qualifikation. Häufige Arbeitslosigkeit und materielle Armut in Migrantenfamilien sind die Folgen. Zudem akzeptieren einige die Grundregeln unseres Zusammenlebens nicht; das gilt auch hinsichtlich der Rechte von Frauen und Mädchen.

Die Bundesregierung hat deshalb in der Integrationspolitik umgesteuert. Sie geht neue Wege einer aktivierenden und nachhaltigen Integrationspolitik, die die Potenziale der Zugewanderten stärkt und nicht allein auf Defizite fokussiert. Ausdruck dieser neuen Integrationspolitik ist der Nationale Integrationsplan, der rund 400 Maßnahmen und Selbstverpflichtungen von Bund, Ländern und Kommunen, gesellschaftlichen Gruppen und Migrantenorganisationen enthält.

In der Umsetzung des Nationalen Integrationsplans geht der Bund mit gutem Beispiel voran: Er hat zum 1. Januar 2008 die neue Integrationskursverordnung in Kraft gesetzt und damit sein wichtigstes Integrationsinstrument qualitativ und quantitativ deutlich aufgewertet. Die Bundesregierung hat eine Qualifizierungsinitiative auf den Weg gebracht, die Jugendlichen aus Zuwandererfamilien verbesserte Chancen auf den Erhalt eines Ausbildungsplatzes geben wird. Durch die BAföG-Novelle haben ausländische Jugendliche nun einen deutlich besseren Zugang zur staatlichen Berufsausbildungsförderung. Das bundesweite Netzwerk für Bildungs- und Ausbildungspaten stärkt das bürgerschaftliche Engagement im Kernbereich der Integration. Mit der Kampagne „Vielfalt als Chance“ wird der Integrationsgedanke auch in der Wirtschaft stärker verankert.

Auch die Länder sind entscheidende Schritte zur Umsetzung des Nationalen Integrationsplans gegangen. Inzwischen gibt es in allen Bundesländern Sprachstandstests und Sprachförderung vor der Einschulung.

Viele Städte und Gemeinden leisten mit kommunalen Integrationsplänen schon lange eine erfolgreiche Integrationsarbeit, die sie im Zuge der Umsetzung des Nationalen Integrationsplans intensivieren. Die vielfältigen Aktivitäten der Sozialpartner, der gesellschaftlichen Gruppen, der Migrantenorganisationen und der übrigen am Nationalen Integrationsplan Mitwirkenden aufzuzählen, würde an dieser Stelle den Rahmen sprengen. Im November 2008 wird die Bundesregierung eine erste Zwischenbilanz zur Umsetzung ziehen. Schon jetzt liegen viele positive Rückmeldungen vor.

Die Integration nachhaltig zu verbessern, ist eine Aufgabe, die einen langen Atem erfordert. Viele der jetzt eingeleiteten Maßnahmen werden ihre volle Wirkung erst in einigen Jahren entfalten. Dennoch, ein wesentliches Ziel ist bereits erreicht: Die Aktivierung aller am Integrationsprozess Beteiligten ist unumkehrbar. Jetzt kommt es darauf an, den Schwung der integrationspolitischen Aufbruchstimmung zu nutzen, die wir mit dem Nationalen Integrationsplan erzeugt haben. Maria Böhmer, Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin und Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration

Weitere Informationen:
www.integrationsbeauftragte.de

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Eren Ünsal: Integration nach Plan? - Das erste Jahr

Um Probleme frühzeitig und systematisch anzugehen, benötigen wir eine nachhaltige und partizipative Integrationspolitik. Mit dem Beginn der Entwicklung des Nationalen Integrationsplans (NIP) wurde ein lang erhofftes positives Signal für Integration gesetzt. Der NIP definierte Integration erstmals als Querschnittsaufgabe auf allen Ebenen und in allen Politikfeldern und betonte die gemeinsame Verantwortung der gesellschaftlichen Akteure.

Erstmals wurden auch Migrantinnen und Migranten selbst an den Tisch gebeten, um ihre Perspektiven und Vorschläge zu erläutern. Der sachliche und wertschätzende Diskussionsprozess gab Grund zur Hoffnung auf eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Politik, den Verwaltungen und zivilgesellschaftlichen Organisationen für die Weiterentwicklung einer partizipativen Integrationspolitik.

Diese Hoffnungen wurden getrübt durch Verschärfungen im Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrecht, die trotz erheblicher Proteste an den Arbeitsgruppen des NIP und den Migrationsverbänden vorbei durchgesetzt wurden. Erhebliche Einschnitte in die Grundrechte von Menschen mit Migrationshintergrund haben das Vertrauen der Communities in die deutsche Integrationspolitik merklich erschüttert.

Die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) betrachtet Integration als einen Prozess, der beidseitig ist und von der Mehrheitsgesellschaft sowie von Minderheitengruppen verlangt, sich mit ihren Fähigkeiten und Potentialen für die Teilhabe aller Gruppen in der Gesellschaft einzusetzen. Hierzu müssen einerseits adäquate Integrationsangebote bereitgestellt und andererseits diese auch von den unterschiedlichen Communities angenommen werden.

Die Beteiligung der Migrationsverbände bei der Konzeption, Kommunikation und Durchführung solcher Angebote ist ein zentraler Erfolgsfaktor bei der Umsetzung des NIP. Aus diesem Grund hat auch die TGD eine Reihe von Selbstverpflichtungen abgegeben. Sie zielen v. a. darauf, Menschen mit Migrationshintergrund zur aktiven Beteiligung an Entscheidungs- und Gestaltungsprozessen zu motivieren.

So hat die TGD im Herbst 2006 eine breite Kampagne unter dem Titel „Bildung für Zukunft“ gestartet. Sie hat das Ziel, binnen fünf Jahren die Zahl türkischstämmiger Schulabgänger ohne Abschluss zu halbieren, die der mittleren Schulabschlüsse zu verdoppeln und die Zahl der Abiturienten deutlich zu erhöhen.

Auf Landesebene wurden inzwischen Elternakademien eingerichtet, die Eltern zu „Bildungsbotschaftern“ schulen. In Seminaren werden insbesondere türkischstämmige Eltern über das deutsche Schulsystem sowie ihre Mitwirkungsmöglichkeiten, Rechte und Pflichten aufgeklärt. Daneben werden erfolgreiche türkischstämmige Schul- und Hochschulabsolventen unter dem Motto „Ich habe es geschafft, du schaffst es auch!“ zu „Jugend-Bildungspaten“ ernannt. Sie sollen ihrerseits Jugendliche begleiten und als Vorbilder für eine gelungene Bildungslaufbahn fungieren. Flankiert werden diese Aktivitäten durch eine bundesweite Berufsausbildungskampagne „Youngsters for Best Practice“, die die TGD seit Oktober 2007 durchführt.

Im Rahmen des NIP wurden mehr als 400 Selbstverpflichtungen von den unterschiedlichsten Institutionen und Organisationen abgegeben. Bis zur Entwicklung dieser Strategie hat es quasi Jahrzehnte der Integrationspolitik gedauert. Ein Jahr der Umsetzung ist daher ein zu kurzer Zeitraum, um eine fundierte Einschätzung abzugeben. Auch fehlen eine strukturierte Evaluation des Prozesses und ein Gremium zum Qualitätsmanagement, das die Aktivitäten rund um den NIP beobachtet und begleitet. In diesem Zusammenhang hatte die TGD die Einrichtung eines Bundesbeirates für Integration und Migration gefordert. Ein solcher Beirat existierte bereits beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und wurde bedauerlicherweise bei der letzten Reform des Zuwanderungsgesetzes aufgelöst.

Eine weitere Möglichkeit, die Qualität der Maßnahmen zu sichern, besteht in der Weiterführung der im Rahmen des NIP gegründeten Arbeitsgruppen. Die Arbeitsgruppen haben nicht nur eine aktivierende Funktion und sichern damit das Engagement, sie dienen auch zur stetigen Verbesserung der Angebote durch die Weiterführung des Diskussionsprozesses und ermöglichen einen direkten Informationsfluss.

Die sporadischen Anhörungen der Verbände sind ein erster Schritt, haben sich aber als wenig effektiv herausgestellt, da völlig unklar bleibt, wie mit den Positionen der Verbände im weiteren Verfahren umgegangen wird. Hier wäre ein regelmäßiges Anhörungsverfahren wünschenswert, das deutlich macht, auf welche Weise die Verbände Einfluss nehmen können.

Insgesamt zeichnet sich ab, dass die beteiligten Akteure mit Nachdruck an der Erfüllung ihrer selbstgesetzten Ziele arbeiten. Dies ist ein beachtenswertes Zwischenergebnis und zeigt das große Interesse der beteiligten Akteure an einer erfolgreichen und nachhaltigen Umsetzung des Nationalen Integrationsplans. Eren Ünsal, Bundesgeschäftsführerin der Türkischen Gemeinde in Deutschland

Weitere Informationen:
www.tgd.de

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Kurzmeldungen – Welt

UN: Neuer Darfur-Bericht
Der seit fünf Jahren andauernde Bürgerkrieg in der westsudanesischen Region Darfur hat seit 2003 etwa 300.000 Opfer gefordert. Das sind rund 100.000 mehr als bisher angenommen, so die Vereinten Nationen in einer aktuellen Einschätzung der Lage. Der Botschafter Sudans bei den Vereinten Nationen Abdalmahmood Abdalhaleem Mohamad bestritt dies und bezifferte die Todesopfer seit 2003 auf lediglich 10.000 Menschen. Der für humanitäre Angelegenheiten zuständige UN-Koordinator John Holmes sagte, allein in diesem Jahr seien zudem bereits 100.000 Menschen vertrieben worden, viele davon nicht zum ersten Mal.

Südafrika: Gewalt gegen Ausländer
In Südafrika finden seit Mitte Mai landesweit gewalttätige Übergriffe auf schwarzafrikanische Ausländer statt. Vorrangig Jugendliche attackieren willkürlich Ausländer, plündern Geschäfte und stecken Häuser in Brand. Vor allem Einwanderer ohne gültigen Aufenthaltsstatus aus Malawi, Mosambik, Somalia und Simbabwe sind Ziel der Angriffe. Die Randalierer werfen ihnen vor, den Einheimischen die Arbeit wegzunehmen und für die steigende Kriminalität verantwortlich zu sein. Südafrika hat in den vergangenen Jahren mit seiner florierenden Wirtschaft viele Arbeitsmigranten angezogen. Von den 50 Mio. Einwohnern sind rund 10 % (5 Mio.) Ausländer. Allein 3 Mio. Flüchtlinge sind in den vergangenen acht Jahren aufgrund politischer Verfolgung aus dem benachbarten Simbabwe nach Südafrika geflohen. Beobachter verweisen im Zusammenhang mit den Unruhen auf die zunehmende Arbeitslosigkeit, Armut und Gesetzlosigkeit und hatten schon seit Jahren ein Ansteigen der Fremdenfeindlichkeit in Südafrika befürchtet (vgl. MuB 6/02, 3/00). Nach offiziellen Angaben sind bisher mindestens 56 Menschen getötet worden, mehr als 30.000 Menschen haben in Notunterkünften Schutz gesucht. Menschenrechtsorganisationen schätzen diese Zahlen weit höher. Die südafrikanische Regierung setzte auch das Militär ein, um die Polizei zu unterstützen. Viele Mosambikaner und Simbabwer fliehen in ihre Heimatländer. Nach Angaben der Regierung von Mosambik sind bereits mehr als 20.000 Mosambikaner in ihre Heimat zurückgekehrt.

China: Restriktive Visa-Vergabe
Die Volksrepublik China hat in den vergangenen Monaten die Bedingungen für die Erteilung von Visa an Ausländer für die Zeit der olympischen Sommerspiele 2008 erschwert. Angesichts der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus während der anstehenden Olympischen Spiele will die chinesische Regierung auf diese Weise für die nationale Sicherheit und die Sicherheit von Ausländern sorgen. Vor allem Geschäftsleute und Austauschstudenten sind von den strengeren Vergaberegelungen betroffen. Geschäftsleute müssen nun für jede Reise ein Visum beantragen, Visa für mehrfache Einreisen würden seit April nicht mehr erteilt. Austauschstudenten haben nach Auskunft einer Sprecherin der Universität Peking momentan Schwierigkeiten, ihr Visum für ein Folgesemester zu verlängern. Bereits im vergangenen Jahr hatte die chinesische Regierung die Registrierungspflicht für Ausländer verschärft. Ausländer, die nicht als Touristen einreisen, müssen sich innerhalb von 48 Stunden bei den örtlichen Polizeibehörden registrieren lassen.

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Deutschland: Moscheebau in Köln-Ehrenfeld kann beginnen

Nach jahrelanger Planung können die Bauarbeiten für die erste repräsentative Moschee in Köln voraussichtlich diesen Sommer beginnen. Mitte April reichte die Ditib, der größte deutsch-muslimische Dachverband, die endgültigen Baupläne bei der Stadt ein. Im August steht die Abstimmung darüber auf der politischen Tagesordnung. Mit der Vollendung des Baus wird für Ende 2010 gerechnet.

Der Impuls für den Bau einer repräsentativen Moschee mit klassischen osmanischen Bauelementen wie Minaretten und Kuppel ging 2001 vom Kölner Stadtrat aus. Gestützt auf einen breiten politischen Konsens entschied der Stadtrat im selben Jahr, dass für die ca. 120.000 in Köln lebenden Muslime (ca. 12 % der Gesamtbevölkerung) eine repräsentative Moschee gebaut werden solle. Ziel dieser Entscheidung war es, für Kölner Muslime einen würdevollen Raum für die Auslebung ihrer Religion zu schaffen.

Da sich die in Köln ansässigen muslimischen Vereine nicht auf ein gemeinsames Projekt einigen konnten, ergriff die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religionen e. V. (Ditib), der mitgliederstärkste Moscheeverein in Köln, 2003 die Initiative. Mit dem Vorschlag, das bisherige Gemeindezentrum, eine baufällige Chemiefabrik in Köln-Ehrenfeld, durch eine repräsentative Moschee zu ersetzen, wandte sie sich an die Stadt. Diese nahm den Vorschlag positiv auf. Daraufhin holte die Ditib 2005 ein Verkehrsgutachten ein und schrieb einen Architektenwettbewerb aus. 2006 erhielt der Sieger des Wettbewerbes, das Architekturbüro Böhm, den Bauauftrag. Die Moschee sollte nach ursprünglichen Planungen über eine 35 Meter hohe Kuppel, zwei 55 Meter hohe Minarette sowie neben einem Gebetsraum auch über Räumlichkeiten für soziale Aktivitäten und Verkaufsflächen verfügen.

Bereits nach dem Beschluss des Stadtrats 2001 formierte sich in Köln Widerstand gegen das Bauvorhaben. Durch Unterschriftenaktionen, Petitionen, Demonstrationen und Diskussionsveranstaltungen machte die „Bürgerbewegung Pro Köln e. V.“ gegen den Moscheebau mobil. Bei den Kommunalwahlen 2004 erreichte das Bündnis durchschnittlich 5 % der abgegebenen Stimmen und zog in alle Bezirksvertretungen und den Stadtrat ein. Trotz dieses Erfolgs bei Teilen der Bevölkerung blieb „Pro Köln“ in der Öffentlichkeit eine wenig einflussreiche Organisation, die vom nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wurde.

Im Mai 2007 spitzte sich der Konflikt weiter zu, als der Kölner Stadtanzeiger ein Streitgespräch zwischen dem jüdischen Publizisten und Holocaust-Überlebenden Ralph Giordano und dem Dialogbeauftragen der Ditib Bekir Alboga organisierte (vgl. MuB 5/07). Alboga unterstrich den integrativen Charakter des Bauprojekts. Seiner Analyse nach stehe „die Integration der muslimischen Minderheit in Deutschland am Anfang“. Der Bau der Moschee sei für ihn „ein Zeichen“, dass die Ditib sichtbarer werden möchte, um so einen Beitrag für das Gelingen der Integration in Köln zu leisten. Dem stellte Giordano massive Kritik an dem Bauvorhaben entgegen: Die Integration der muslimischen Minderheit in Deutschland sei gescheitert und der Bau einer Moschee würde ein „falsches Signal“ setzen.

Wurden vor dem Streitgespräch überwiegend baurechtliche und infrastrukturelle Probleme wie ein erhöhtes Verkehrsaufkommen und Parkplatzmangel in der Öffentlichkeit thematisiert, ging es nun zunehmend um integrationsrelevante und religionsbezogene Argumente wie die Warnung vor Islamisierung, Terrorgefahr und einer Verfestigung einer muslimischen bzw. türkischen Parallelgesellschaft. Eine breite öffentliche Diskussion entfachte sich und im Sommer 2007 wurde sowohl für als auch gegen die Moschee demonstriert. Das geteilte Meinungsbild spiegelte sich auch in Auseinandersetzungen innerhalb der Kölner CDU wider. Insbesondere der Ehrenfelder Ortsverband forderte eine parteiinterne Debatte zum Moscheebauprojekt. Infolge dessen stimmten auf einem Sonderparteitag der Kölner CDU 99 % der anwesenden Parteimitglieder einem Leitantrag zu, der zwar grundsätzlich einen Moscheebau befürwortete, die Anforderungen allerdings so hoch steckte, dass eine Zustimmung zum aktuellen Ditib-Entwurf nicht mehr möglich war. Der politische Konsens in Köln brach daraufhin auseinander.

Nachdem im November 2007 ein überarbeitetes Modell sowie ein veränderter Bebauungsplan vorgelegt wurden, zog die Ditib ihr Modell im Januar 2008 überraschend zurück und verkleinerte im Vergleich zum früheren Entwurf die Innenräume der Moschee. Im Mai wurde der Bebauungsplan erneut der Öffentlichkeit präsentiert. Im August 2008 sollen dann die Bezirksversammlung Ehrenfeld, der Stadtentwicklungsausschuss und der Kölner Stadtrat über den Bebauungsplan abstimmen. Die Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der Linken würden ausreichen, um dem geänderten Bebauungsplan zuzustimmen. Die Zustimmung ist die Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung und den Beginn der Bauarbeiten.

Wie das Kölner Beispiel zeigt, ist bei Moscheebauvorhaben mit Widerstand aus der lokalen Bevölkerung zu rechnen. Zum einen verfügten involvierte Bürger über ein hohes Informationsbedürfnis und zum anderen waren diffuse Ängste auszumachen. Neben baurechtlichen und infrastrukturellen Aspekten flossen vermehrt integrationsrelevante und islambezogene Argumente in die Debatte ein. Das Moscheebauvorhaben fungierte somit als Aufhänger für grundsätzliche Diskussionen über die Integration und die Rolle des Islams in Deutschland. Wenke Niehues, Studentin der Sozialwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin

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Kurzmeldungen – Europa

EU: Forschungszentrum Migrationspolitik
Noch in diesem Jahr soll am Europäischen Hochschulinstitut (EHI) in Florenz eine unabhängige Forschungsplattform zur europäischen Migrationspolitik eingerichtet werden. Das gab der damalige für Justiz und Inneres zuständige EU-Kommissar Franco Frattini im März bekannt. Das „Europäische Zentrum für Migrationspolitik“ soll als Bindeglied zwischen Politikgestaltung und Forschung dienen und sich u. a. mit den europäischen Arbeitsmärkten, dem demografischen Wandel, der Integrationspolitik, Maßnahmen zur Verhinderung illegaler Einwanderung und der Entwicklung von Datenbanken zu Forschungszwecken beschäftigen. Wichtigstes Ziel sei es, „Forschungsergebnisse in realistische politische Empfehlungen zu übersetzen und die Ausrichtung der europäischen Politik in diesem Bereich mitzutragen“, sagte Frattini. Das Zentrum wird voraussichtlich im Herbst 2008 eröffnet.
www.iue.it

Dänemark: Kopftuchverbot angekündigt
Die dänische Minderheitsregierung unter Ministerpräsident Anders Fogh Rasmussen (Venstre, rechtsliberal) plant ein Verbot von Kopftüchern, Turbanen, Kippas und anderen religiösen Symbolen für Richter und sonstige Juristen an Gerichten. Die Initiative ging von der rechtspopulistischen Dänischen Volkspartei aus, auf deren Stimmen die Regierung seit Ende 2001 angewiesen ist. Die Dänische Volkspartei hatte in einer äußerst umstrittenen und polemischen Medienkampagne für das Verbot geworben. Der Vorsitzende des dänischen Richterverbands Jørgen Lougart sagte, ihn verwundere das Vorhaben sehr, denn im ganzen Land habe es noch keinen einzigen Richter mit Turban oder eine Richterin mit Kopftuch gegeben.

EU/Deutschland: Antidiskriminierung
Nach Ansicht der Europäischen Kommission muss das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nachgebessert werden. Das AGG setzt vier europäische Antidiskriminierungsrichtlinien in deutsches Recht um und war am 18. August 2006 nach langen Debatten in Kraft getreten (vgl. MuB 3/06, 3/05, 6/06). Derzeit betreibt die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik (Nr. 2007/2362). In einem Schreiben vom 31. Januar 2008 rügt die Kommission, dass Teile der Richtlinie gegen Diskriminierungen am Arbeitsplatz im AGG unklar bzw. richtlinienwidrig umgesetzt worden seien. So decke das AGG den Diskriminierungsschutz bei Entlassungen nicht explizit ab. Außerdem seien Menschen mit Behinderungen im Hinblick auf Verpflichtungen des Arbeitgebers durch das Gesetz nur unzureichend geschützt. Ferner sei die Frist von zwei Monaten für eine Beschwerde zu kurz; das AGG müsse sich an der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts orientieren, wonach die arbeitsvertraglich begründeten Fristen mindestens drei Monate betragen müssten. Zu diesen und weiteren Kritikpunkten erwartet die Kommission Nachbesserungen im Gesetz. Die Bundesregierung geht jedoch davon aus, dass eine Novellierung des AGG nicht erforderlich ist. Die Kommission wird die für Anfang Juni erwartete Antwort der Bundesregierung prüfen und kann ggf. den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg mit der Angelegenheit befassen.
ec.europa.eu/antidiscrimination
www.bundestag.de (BT-Drs. 16/8461)

EU: Gemeinsame Abschieberegelung Europäische Union – Einigung auf gemeinsame Abschieberegelung
Abgelehnte Asylbewerber und Einwanderer ohne gültige Aufenthaltserlaubnis können künftig EU-weit für bis zu 18 Monate in Abschiebehaft genommen werden. Darauf einigten sich die Botschafter der 27 Mitgliedsländer am 22. Mai in Brüssel nach monatelangen Verhandlungen. Die Abschiebehaft soll zwar in der Regel sechs Monate nicht überschreiten, kann im Ausnahmefall aber auf 18 Monate verlängert werden. Dies entspricht der bisherigen deutschen Regelung. In acht EU-Staaten lag die Dauer der Abschiebehaft bisher unter den neuen Vorgaben. Die neue italienische Regierung unter Silvio Berlusconi (Forza Italia) kündigte nach dem Kompromiss eine Ausweitung der Abschiebehaft von zwei auf 18 Monate an. Der Rat der EU-Innenminister sowie das Europäische Parlament müssen noch zustimmen, damit die Rückführungsrichtlinie in Kraft treten kann. Damit wird für Juni gerechnet. Flüchtlingshilfsorganisationen kritisierten den Brüsseler Kompromiss.

EU: Urteil des EuGH gegen Drittstaatenregelung
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg ist die EU-Drittstaatenregelung und die EU-Regelung über sichere Herkunftsländer nichtig. Der Europäische Rat hätte für die zukünftige Erstellung gemeinsamer Listen sicherer Staaten das Mitentscheidungsverfahren des EU-Parlaments vorsehen müssen, so das Gericht in seinem Urteil vom 6. Mai 2008 (Rs. C-133/06). Der Rat hatte in der Richtlinie über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft (2005/85/EG) aber lediglich die Anhörung des Parlaments aufgenommen. Damit habe er die ihm durch den EG-Vertrag zugewiesenen Befugnisse im Bereich der Asylpolitik überschritten. Das Europäische Parlament hatte bereits im März 2006 gegen die entsprechenden Passagen in der Richtlinie geklagt. Diese sind von nun an nichtig und können erst wieder angewandt werden, wenn die Richtlinie gemäß den Vorgaben des EG-Vertrages geändert wird.
curia.europa.eu

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Italien: Drastische Verschärfung der Einwanderungspolitik

Nach dem deutlichen Wahlsieg des Rechtsbündnisses Popolo della Libertà (PDL, Volk der Freiheit) unter der Führung von Silvio Berlusconi im April hat ein Kurswechsel in der italienischen Einwanderungspolitik stattgefunden. In Zukunft soll härter gegen Immigranten ohne rechtmäßigen Aufenthalt vorgegangen werden.

Bereits während des Wahlkampfs hatte die PDL mit Slogans wie „Nie mehr illegale Einwanderer vor der Haustür“ für einen härteren Umgang mit undokumentierten Einwanderern geworben. Auf seiner konstituierenden Sitzung am 21. Mai in Neapel beschloss das italienische Kabinett erste konkrete Maßnahmen. Künftig wird illegale Einwanderung als Straftat betrachtet und soll mit bis zu vier Jahren Haft geahndet werden. Bisher gilt sie nur als Ordnungswidrigkeit. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag soll demnächst ins Parlament eingebracht werden.

Begehen irreguläre Einwanderer (so genannte Clandestini) weitere Delikte, so soll das Strafmaß ein Drittel über dem normalen Niveau liegen, das für Italiener und reguläre Einwanderer gilt. Ausländer, die zu Haftstrafen von mehr als zwei Jahren verurteilt werden (bisher zehn Jahre), sollen automatisch ausgewiesen werden.

Italienern, die Wohnraum an die Clandestini vermieten, drohen drastische Strafen, etwa die Beschlagnahmung der Wohnung. Ferner soll die Eheschließung mit Ausländern erschwert werden. Auslandsüberweisungen sollen nur noch gegen Vorlage der Aufenthaltsgenehmigung möglich sein. Als weitere Maßnahmen sind Gentests zur Kontrolle bei der Familienzusammenführung (vgl. MuB 8/07) und der Bau neuer Aufnahmelager für Flüchtlinge im Gespräch. Die bereits bestehenden Aufnahmestätten, etwa auf der italienischen Mittelmeerinsel Lampedusa, sind ständig überfüllt (vgl. MuB 9/06).

Auch Bürger der Europäischen Union (EU) sollen künftig leichter des Landes verwiesen werden können, wenn die öffentliche Sicherheit dies erfordert und wenn sie sich länger als drei Monate ohne ausreichende Eigenmittel im Lande aufhalten. Mit dieser Maßnahme will die Regierung die Migration von Sinti und Roma mit rumänischer Staatsbürgerschaft begrenzen bzw. rückgängig machen, die seit dem EU-Beitritt Rumäniens Anfang 2007 verstärkt nach Italien einwanderten; Schätzungen gehen von 50.000 bis 150.000 Personen aus.

EU-Sozialkommissar Vladimír Špidla hatte den Umgang mit den Sinti und Roma am Vortag des Treffens der italienischen Minister scharf kritisiert. Über Ausweisungen müsse jeweils „von Fall zu Fall“ entschieden und die „Dringlichkeit klar gerechtfertigt“ werden, sagte er vor dem Europäischen Parlament in Straßburg. Grundsätzlich hätten Sinti und Roma das gleiche Recht auf Freizügigkeit wie alle anderen EU-Bürger, betonte er. Špidla verurteilte zugleich die Ausschreitungen gegen diese Minderheitengruppe, zu denen es in den vergangenen Wochen in Italien gekommen war. Mitte Mai wurden mehrere Brandanschläge auf Wohnsiedlungen von Roma verübt, nachdem eine junge Frau dieser Volksgruppe versucht haben soll, ein Baby zu entführen. Im gleichen Zeitraum wurden bei Polizei-Großeinsätzen in mehreren italienischen Regionen etwa 500 Einwanderer festgenommen und Dutzende abgeschoben. Der neue Innenminister Roberto Maroni (Lega Nord) wies die Kritik des EU-Kommissars als unangemessene Einmischung des Auslands zurück. me

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Deutschland: Aufnahme christlicher Flüchtlinge aus dem Irak
(nur online verfügbar)

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat im April eine Initiative zur Aufnahme irakischer Flüchtlinge christlichen Glaubens in Deutschland und der EU gestartet. Eine Delegation von CDU-Bundestagsabgeordneten und Kirchenvertretern reiste Ende Mai in den Nahen Osten, um sich ein Bild von der Lage zu machen.

Infolge der US-geführten Invasion im März 2003 und des bis heute andauernden Bürgerkriegs im Irak wurden nach Angaben des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) insgesamt 4,2 Mio. Menschen vertrieben. Bei einer Gesamtbevölkerung von etwa 28 Mio. ist das fast jede sechste Person. Etwa 2 Mio. sind Binnenvertriebene; die große Mehrheit hat in den zentralen und südlichen Regionen des Landes Zuflucht gesucht (vgl. MuB 2/08, 6/07, 4/07). Im benachbarten Syrien halten sich derzeit rund 1,4 Mio. irakische Flüchtlinge auf. In Jordanien sind es 750.000, in Ägypten 80.000 und in anderen Golfstaaten 200.000 Flüchtlinge.

Mitte April sprach sich Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) für die Aufnahme irakischer Flüchtlinge, „insbesondere derjenigen christlichen Glaubens“, in Deutschland und anderen europäischen Staaten aus. Auf ihrer Frühjahrskonferenz am 17./18. April im brandenburgischen Bad Saarow schlossen sich die Innenminister der Länder Schäubles Vorschlag an. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries kritisierte ebenso wie andere SPD-Politiker die geplante bevorzugte Behandlung von Christen. Vertreter der Linkspartei und von Bündnis 90/Die Grünen äußerten ähnliche Vorbehalte. „Neben den Angehörigen christlicher Minderheiten im Irak trifft das Kriterium der besonderen Schutzbedürftigkeit auch noch auf andere Gruppen zu, etwa Kinder, Kranke, Alte und Traumatisierte“, erklärte der migrationspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion Josef Winkler.

Um sich ein Bild von der Lage vor Ort zu machen und die Machbarkeit der Aufnahme irakischer Flüchtlinge christlichen Glaubens zu prüfen, reiste Ende Mai eine Delegation von CDU-Bundestagsabgeordneten - Arnold Vaatz, Ute Granold und Michael Brand - sowie Kirchenvertretern nach Syrien und Jordanien. Nach ihrer Rückkehr bekräftigten die Teilnehmer auf einer Pressekonferenz am 28. Mai in Berlin, die Absicht Flüchtlinge aus dem Irak in Deutschland aufzunehmen.

Die Abgeordneten berichteten, dass es für Christen aber auch für andere nichtmuslimische Minderheiten, wie Jesiden, Sabäer und Chaldäer so gut wie keine sicheren Gebiete im Irak mehr gebe und auf absehbare Zeit keine Rückkehroption bestehe. Dies gelte ebenso für sunnitisch-schiitische Paare, da diese von keiner der beiden muslimischen Gruppen aufgenommen würden. Die Situation der irakischen Flüchtlinge in den Nachbarstaaten verschärfe sich zunehmend. Aufgrund der hohen Kosten für Lebensmittel und Wohnungen drohe ihnen die materielle Verelendung. Mitgebrachte Ressourcen seinen aufgebraucht und die Flüchtlinge erhielten keine Arbeitserlaubnis. Schätzungen zufolge liegt die Zahl der nichtmuslimischen Flüchtlinge bei rund 200.000 Personen.

Präferiert werde eine europäische Lösung, für die Innenminister Schäuble auch auf dem Treffen der Justiz- und Innenminister am 5./6. Juni in Luxemburg warb. Bei ersten Beratungen im April hatte sich der slowenische Innenminister und amtierende EU-Ratsvorsitzende Dragutin Mate skeptisch geäußert: „Wir sollten Flüchtlinge aufnehmen und Asylrecht gewähren ohne Anschauung der Religion oder Rasse“, sagte der Minister. Die Vorsitzende der CDU/CSU-Arbeitsgruppe „Menschenrechte und Humanitäre Hilfe“ Erika Steinbach und Delegationsteilnehmer Arnold Vaatz betonten zudem die „besondere Verpflichtung der USA“. Auch andere muslimische Staaten dürfe man nicht „aus ihrer Solidaritätspflicht entlassen“, erklärte Vaatz. Sollte bis September keine europäische Lösung zustande kommen, werde man sich um eine nationale Lösung bemühen, sagte Steinbach. Im Gespräch ist die Aufnahme einer fünfstelligen Zahl von Flüchtlingen im Rahmen einer so genannten Kontingentlösung. Die Flüchtlinge müssten keinen individuellen Asylantrag stellen und bekämen sofort eine Arbeitserlaubnis.

Steinbach sprach sich für eine dauerhafte Aufnahme der Flüchtlinge in Deutschland aus. Vaatz betonte die besondere Verantwortung Deutschlands, als einer „Gesellschaft mit christlicher Tradition“ für die christlichen Minderheiten. Kirchenvertreter hätten bereits ihre Bereitschaft zur Aufnahme irakischer Christen signalisiert. Der Leiter des Katholischen Büros Berlin Prälat Karl Jüsten, der ebenfalls an der Reise teilnahm, machte deutlich, dass sich dies nicht auf Christen beschränke. „Die CDU unterschätzt die Solidarität in den katholischen Gemeinden gegenüber Nicht-Christen“, sagte Jüsten.

Auch Vertreter des UNHCR in Damaskus kritisierten die vorgesehene Beschränkung auf christliche Flüchtlinge. Die individuelle Bedürftigkeit und nicht die Religionszugehörigkeit seien ausschlaggebend. Nach Angaben von UNHCR müssten etwa 65.000 Personen dringend ins Ausland gebracht werden. Wahrscheinlich wird es auf einen Kompromiss hinauslaufen: Deutschland wird überwiegend Christen, aber auch geringe Kontingente anderer Minderheiten sowie muslimische Härtefälle aufnehmen

Nur ein kleiner Teile der irakischen Flüchtlinge wird in Deutschland oder anderen westlichen Ländern Aufnahme finden. Daher müsse auch die Hilfe vor Ort verstärkt werden, erklärte Vaatz. me

Weitere Informationen:
www.bmi.bund.de
www.unhcr.de/aktuell/einzelansicht/article/5/irak-zahl-der-vertriebenen-waechst-auf-42-millionen.html

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Frankreich: „Sans Papiers“ erstreiken Aufenthaltsrecht
(nur online verfügbar)

Nach mehrwöchigen Streiks und Fabrikbesetzungen haben Ende Mai rund 150 Arbeitnehmer ohne gültige Aufenthaltserlaubnis, so genannte Papierlose („Sans Papiers“), eine temporäre Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Die Proteste halten an.

Das Ende November 2007 verabschiedete französische Einwanderungsgesetz (Loi Hortefeux, vgl. MuB 8/07) enthält eine Klausel zur Legalisierung von Personen, die einen regulären Arbeitsvertrag, aber keine Aufenthaltserlaubnis haben. Häufig zahlen diese Personen Steuern und Sozialabgaben. Schätzungen zufolge halten sich mehrere Hunderttausend Sans Papiers in Frankreich auf.

Am 20. Dezember 2007 verfügte die französische Regierung dann, dass Arbeitnehmer aus den osteuropäischen EU-Staaten eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten können, wenn sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag in einem Beruf vorweisen können, für den in Frankreich Arbeitskräftemangel herrscht. Einwanderungs- und Wirtschaftsministerium haben hierzu eine Liste mit 150 Berufen in unterschiedlichen Branchen und mit sehr verschiedenen Qualifikationsniveaus veröffentlicht. Für EU-Bürger aus Osteuropa gelten noch bis 2011 (für Bulgarien und Rumänien bis 2014) Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit (vgl. MuB 2/06, 3/04). Die französische Regierung hatte bereits 2006 für einige Branchen Ausnahmeregelungen eingeführt.

Die Beschränkung auf Osteuropäer aus der EU führte zu Protesten von Gewerkschaften und Migrantenverbänden, aber auch von einigen Unternehmern, die irreguläre Migranten aus Drittstaaten beschäftigen. Am 7. Januar erließ die Regierung daraufhin eine Verordnung, die in Ausnahmefällen eine Legalisierung von Arbeitskräften aller Nationalitäten vorsieht. Für jede französische Verwaltungsregion wurden gesonderte Berufslisten festgelegt. Ausgeschlossen bleiben Tunesier und Algerier, die einen großen Teil der „Sans Papiers“ in Frankreich stellen.

In den folgenden Wochen erhielten nur sehr wenige Personen ein Aufenthaltsrecht. Am 15. April traten daraufhin in über 20 Unternehmen im Großraum Paris mehrere Hundert Arbeiter ohne Papiere in den Streik. In einigen Fällen besetzten sie ihre Betriebe. Die Protestaktionen wurden vom französischen Gewerkschaftsbund CGT und der Ausländerrechtsorganisation „Droits Devant“ koordiniert. Diese wurden dann auch zu Gesprächen mit Regierungsvertretern eingeladen. Bis Ende April wurden etwa 1.000 Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung eingereicht.

Einwanderungsminister Brice Hortefeux (UMP) betonte Ende Mai erneut, dass es keine Massenlegalisierung geben werde. Dies wäre ungerecht gegenüber jenen Einwanderern, die legal nach Frankreich gekommen sind, erklärte der Minister. Gleichzeitig würde man Schlepperbanden ermutigen, Einwanderer ins Land zu schleusen. Priorität der Politik bleibe daher der Kampf gegen die illegale Einwanderung. Im Jahr 2008 will die Regierung 25.000 Sans Papiers abschieben. Letztes Jahr wurde diese Marke knapp verfehlt.

Staatspräsident Nicolas Sarkozy (UMP) stellte die Redlichkeit einiger Arbeitgeber in Frage. Er bezeichnete es als scheinheilig, wenn etwa Hotel- und Restaurantverbände eine Legalisierung von Papierlosen fordern. Schließlich gebe es unter den Ausländern mit Aufenthaltsrecht 22 % Arbeitslose, argumentierte Sarkozy. Viele Arbeitgeber nutzen die prekäre Situation irregulärer Einwanderer aus, in dem sie diese schlecht bezahlen und länger arbeiten lassen als erlaubt.

Einwanderungsminister Hortefeux gab bekannt, dass nur etwa 150 Personen einen Aufenthaltstitel bekommen werden. Nach Angaben der CGT wurden bis Ende Mai 70 Personen legalisiert. Daraufhin kam es zu einer zweiten Streikwelle. Erneut legten mehrere Hundert Personen ihre Arbeit nieder. me

Weitere Informationen:
www.gisti.org/IMG/pdf/norimin0700011c.pdf (Verordnung vom 20.12.2007)
www.gisti.org/IMG/pdf/norimin0800012c.pdf (Verordnung vom 7.1.2008)
www.legifrance. gouv.fr (Einwanderungsgesetz vom 20. 11.2007)

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EU/Griechenland: Debatte um Asylpraxis
(nur online verfügbar)

Nach Ansicht des Flüchtlingshochkommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR) verweigert Griechenland Flüchtlingen das Recht auf Asyl. Das UNHCR forderte die EU-Mitgliedstaaten auf, Asylsuchende nicht länger nach Griechenland zurückzuschicken. Griechenland verteidigt indessen seine Asylpraxis und kritisiert das EU-Asylsystem.

Asylsuchende müssen im Rahmen des Dubliner Übereinkommens innerhalb der EU in das Mitgliedsland „rücküberstellt“ werden, in dem sie zuerst in die EU einreisten. Das UNHCR hatte die EU-Staaten Mitte April aufgefordert, Asylbewerber nicht mehr nach Griechenland zurückzuschicken. Sie hätten dort keinen ungehinderten Zugang zu einem ordnungsgemäßen Asylverfahren, sondern ihnen drohe die Abschiebung. Ähnliche Vorwürfe hatten bereits verschiedene Flüchtlingshilfs- und Menschenrechtsorganisationen erhoben (vgl. MuB 9/07, 8/07).

Die Zahlen der Asylgesuche für Griechenland haben sich nach UN-Angaben im Jahr 2007 im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt (2007: 25.110, 2006: 12.270). Griechenland gehörte damit nach Schweden, Frankreich und dem Vereinigten Königreich zu den vier EU-Staaten mit den meisten Asylanträgen. Auch hinsichtlich der Asylanträge im Verhältnis zur Einwohnerzahl liegt Griechenland in der europäischen Spitzengruppe (2,3 Asylanträge pro 1.000 Einwohner), nach Zypern (7,9), Schweden (4,0) und Malta (3,4).

Von der Umsetzung der EU-Asylstandards seien die griechischen Behörden jedoch weit entfernt, so das UNHCR in einem Mitte April veröffentlichten Positionspapier. Es gebe zu wenig sachkundiges Personal, um die europäischen Aufnahmestandards umzusetzen. Vor allem bei rücküberstellten Asylsuchenden bestehe die Gefahr, dass es nicht zu einer erneuten Prüfung der Schutzbedürftigkeit komme, wie sie die EU-Standards vorsehen. Diese Asylverfahren wurden von den griechischen Behörden in der Vergangenheit wiederholt als „abgebrochen“ behandelt, berichtet das UNHCR. Wenn ein Antragsteller Griechenland in Richtung eines anderen EU-Staats verlässt, werde dies als „implizite Rücknahme des Asylantrages“ gewertet und das Verfahren automatisch eingestellt. Die EU-Kommission hat aus diesem Grund bereits ein Verfahren gegen Griechenland am Europäischen Gerichtshof eingeleitet (Az. C-130/08).

Darüber hinaus ist die Anerkennungsrate der Asylgesuche in Griechenland auffallend niedrig. 2007 sind in Griechenland von insgesamt 25.113 Asylgesuchen nur acht (0,04 %) erstinstanzlich positiv beschieden worden. In zweiter Instanz kamen weitere 138 hinzu, so dass die Anerkennungsrate in Griechenland insgesamt bei 2,05 % lag. Das UNHCR stellte ferner fest, dass alle erstinstanzlichen Entscheidungen Griechenlands auf der Basis von Standardparagrafen getroffen wurden. So wurden Gesuche von Personen aus den Krisengebieten in Afghanistan, Irak, Somalia, Sri Lanka und Sudan von den griechischen Behörden mehrheitlich als ökonomisch motiviert abgelehnt.

Auch der Europäische Rat für Flüchtlinge und Exilanten (ECRE) forderte die EU-Mitgliedstaaten auf, Asylsuchende nicht mehr nach Griechenland zurückzuschicken. Sie sollten in diesen Fällen vielmehr von der Möglichkeit Gebrauch machen, selbst die Asylwürdigkeit der betroffenen Personen zu prüfen (Dublin-Verordnung Art. 3, Abs. 2).

Der griechische Innenminister Prokopis Pavlopoulos (Neue Demokratie, liberal-konservativ) verteidigte im April beim Ratstreffen der EU-Innen- und Justizminister in Luxemburg das Vorgehen seines Landes. Er forderte seinerseits die Überarbeitung des Dublin-Systems; die Belastung der ankommenden Flüchtlinge müsse gleichmäßiger auf alle EU-Staaten verteilt werden. Die Vorwürfe von Misshandlungen und restriktiver Asylpraxis seien „nicht nur unfair, sondern auch unbegründet“, sagte Pavlopoulos. Regierungssprecher Theodoros Roussopoulos (Neue Demokratie) hatte Anfang April noch immense Probleme im Umgang mit Asylbewerbern eingeräumt.

Eine bessere Verteilung der Flüchtlingslast auf die EU-Staaten fordern internationale Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen seit langem. Auch das UNHCR drängt die EU-Staaten in seinem jüngsten Papier dazu, „sich mit den bestehenden strukturellen und qualitativen Mängeln seines Asylsystems und seiner Asylpraxis zu befassen“. th

Weitere Information:
curia.europa.eu
www.unhcr.org
www.ecre.org
www.eu2008.si (Homepage der slowenischen Ratspräsidentschaft)

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Veranstaltungen

Erinnerung, Kunst und Kultur - Erinnerungskultur und der Umgang mit Vergangenheit seit 1989
Die interdisziplinäre Tagung reflektiert über individuelle und kollektive Gedächtnisse und Erinnerungskulturen in Polen, Deutschland, Tschechien, Serbien, Kroatien, Bosnien-Herzegowina und Kosovo nach 1989. Ziel der Tagung ist es, den Dialog und den aktiven Austausch zwischen Kunst, Kultur und Wissenschaft zu öffnen, um nationale, transnationale und europäische Erinnerungskulturen zu hinterfragen.
Veranstalter: Netzwerk Migration in Europa e. V. in Kooperation mit der Allianz Kulturstiftung, der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und dem Haus der Kulturen der Welt
Termin / Ort: 2./3.7.2008, Haus der Kulturen der Welt, John-Foster-Dulles-Allee 10, 10557 Berlin
Zielgruppe: Multiplikatoren, Studierende, interessierte Öffentlichkeit
Anmeldung: bis 15. Juni 2008
Informationen: Netzwerk Migration in Europa e. V., Limonenstr. 24, 12203 Berlin, Tel: +49 (0)30 21280792, Fax: +49 (0)30 84109268, info@network-migration.org

Ein Leadership-Programm für junge Führungskräfte aus Migrantenorganisationen
Veranstalter: Bertelsmann Stiftung
Datum/Ort: vier Wochenenden zwischen Oktober 2008 und Juni 2009, Berlin
Inhalt: Bei dem Leadership-Programm handelt es sich um ein Qualifizierungs- und Vernetzungsprogramm für junge Verantwortungsträger aus Zuwanderervereinigungen, die sich bundes- oder landesweit für Integration engagieren. Das Programm zielt auf die Stärkung ihrer individuellen Handlungskompetenzen. Zugleich will es die Migrantenorganisationen in ihrer Arbeit unterstützen und sie über ihre jungen Führungskräfte in ein Netzwerk zur Verbesserung der Integrationsbemühungen einbinden.
Kosten: Alle anfallenden Reise-, Übernachtungs- und Seminarkosten übernimmt die Bertelsmann Stiftung.
Bewerbungsfrist: bis 31. Juli 2008
Ansprechpartnerin: Kristina Neumann, E-Mail: kristina.neumann@bertelsmann.de, Tel.: +49 (0)5241 8181428, www.bertelsmann-stiftung.de/leadership-mo

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Citizenship Education Facing Nationalism and Populism in Europe. Strategies – Competencies – Practice
New nationalist and populist movements have arrived in Europe. Citizenship education has to search for new ways to address the conflicts associated with these specific and complex variants of nationalism and populism. The conference will start to examine these new expressions of nationalism and populism and seek explanations for what causes them. It will also focus on placing these swings in a European framework.
Organised by: Federal Agency for Civic Education, the Foundation “Remembrance, Responsibility and Future“, the Goethe Institute Bulgaria and the Austrian Federal Ministry for Education, Arts and Culture in cooperation with the Center for Citizenship Education, Poland, the Centre for Liberal Strategies, Bulgaria and the Allianz Cultural Foundation, Germany.
Date: November 6-8, 2008
Location: Sofia, Bulgaria
Target Group: multipliers, educators, and young professionals in civic and education projects
Participation Fee: 100 Euro
Further Information and Pre-Registration: www.bpb.de/veranstaltungen/EAJQGO,0,0, Citizenship_Education_Facing_Nationalism_and_Populism_in_Europe.html

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Literatur

Bertelsmann Stiftung, Migration Policy Institute (Hg.): Migration und Integration gestalten. Transatlantische Impulse für globale Herausforderungen. 2008, Gütersloh, ISBN 978-3-89204-948-7, 28 Euro, Online-Bestellung: www.bertelsmann-stiftung.de (unter „Publikationen”)

Birgit Glorius: Transnationale Perspektiven. Eine Studie zur Migration zwischen Polen und Deutschland. 2007, Bielefeld, ISBN: 978-3-89942-745-5, 29,80 Euro, Online-Bestellung: www.transcript-verlag.de

Mechtild Gomolla, Frank-Olaf Radtke: Institutionelle Diskriminierung. Die Herstellung ethnischer Differenz in der Schule. 2. durchges. u. erw. Aufl. 2007, Wiesbaden, ISBN 978-3-531-15487-9, 24,90 Euro, Online-Bestellung: www.vs-verlag.de

Monika Kirloskar-Steinbach: Gibt es ein Menschenrecht auf Immigration? Politische und philosophische Positionen zur Einwanderungsproblematik. 2007, Paderborn, ISBN: 978-3-7705-4420-2, 32,90 Euro, Online-Bestellung: www.fink.de

Axel Kreienbrink, Edda Curle, Ekkehart Schmidt-Fink, Manuela Westphal, Birgit Behrensen: Rückkehr aus Deutschland. Forschungsstudie 2006 im Rahmen des Europäischen Migrationsnetzwerks. Forschungsbericht 4 des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. 2007, Nürnberg, ISBN 3-9807743-8-4, Online-Bestellung und Download: www.bamf.de

Matthias Neske: Menschenschmuggel. Deutschland als Transit- und Zielland irregulärer Migration. 2007, Stuttgart, ISBN 978-3-8282-0397-6, 36 Euro, Online-Bestellung: www.luciusverlag.com

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Bundeszentrale für politische Bildung Netzwerk Migration in Europa Migration Research Group des Hamburgischen WeltWirtschaftsInstituts Netzwerk-Migration, bpb, HWWI

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