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| Inhalt: | ||
| Deutschland: Bundestag debattiert über Zuwanderung | ||
| Kurzmeldungen – Deutschland | ||
| Deutschland: Ein Jahr Nationaler Integrationsplan | ||
| Maria Böhmer: 2008 ist das Schlüsseljahr der Integration | ||
| Eren Ünsal: Integration nach Plan? - Das erste Jahr | ||
| Kurzmeldungen – Welt | ||
| Deutschland: Moscheebau in Köln-Ehrenfeld kann beginnen | ||
| Kurzmeldungen – Europa | ||
| Italien: Drastische Verschärfung der Einwanderungspolitik | ||
| Deutschland: Aufnahme christlicher Flüchtlinge aus dem Irak | ||
| Frankreich: „Sans Papiers“ erstreiken Aufenthaltsrecht | ||
| EU/Griechenland: Debatte um Asylpraxis | ||
| Veranstaltungen | ||
| Literatur | ||
| Deutschland: Bundestag debattiert über Zuwanderung | ||
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Vertreter verschiedener Parteien haben sich Anfang Mai im Deutschen Bundestag für die Einführung eines Punktesystems zur Steuerung der Einwanderung ausgesprochen. Angesichts niedriger Zuwandererzahlen wurden auch Fragen des Familiennachzugs und der Flüchtlingsanerkennung kontrovers diskutiert. Anlass der Debatte war die Beratung des Migrationsberichts 2006. Die Zuwanderung nach Deutschland befand sich 2006 auf dem tiefsten Stand seit Jahrzehnten. Der Wanderungssaldo betrug lediglich +23.000 Personen, wobei er im Hinblick auf deutsche Staatsbürger in den Jahren 2005 und 2006 sogar negativ war (vgl. MuB 1/08). Punktesystem: Die SPD-Fraktion forderte die Bundesregierung angesichts der demografischen Entwicklung dazu auf, ein Auswahlverfahren zur Steuerung der Zuwanderung zu schaffen. Deutschland leide unter Realitätsverweigerung, sagte die SPD-Abgeordnete Lale Akgün. Die Lösung sei eine Kombination aus Punktesystem und so genannter Engpasszuwanderung, wie sie bereits der damalige Sachverständigenrat für Zuwanderung und Integration vorgeschlagen hatte (vgl. MuB 9/04). Bei der Engpasszuwanderung wird die Anzahl der Zuwanderer mit bestimmten Qualifikationen für einzelne Branchen am Bedarf ermittelt. Daneben sei jedoch im Zuge nachholender Integration auch eine Bildungsoffensive nötig, um Menschen ohne Abschluss zu qualifizieren oder vorhandene Potenziale bei den Zugewanderten besser zu nutzen. Auch Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen sowie der FDP, die ihrerseits im März 2008 einen entsprechenden Gesetzesantrag in den Bundestag eingebracht hatte, forderten die Regulierung der Zuwanderung durch ein Punktesystem. Die Bundesregierung betreibe eine „systematische Politik der Zuwanderungsverhinderung“, so Josef Winkler, migrationspolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen. CDU und CSU lehnten die Einführung eines solchen Auswahlverfahrens hingegen ab. „Wir brauchen kein Punktesystem und auch keine neuen Vorschriften hinsichtlich der Zuwanderung in den Arbeitsmarkt“, sagte der CDU-Abgeordnete Reinhard Grindel. Stattdessen sei mehr Flexibilität bei der Bundesagentur für Arbeit, den Industrie- und Handelskammern sowie den Ausländerbehörden nötig. Die Linke forderte eine humanitäre Flüchtlingspolitik und die Beendigung der restriktiven Anerkennungspraxis. Integration und Familiennachzug: Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) betonte die Bekämpfung der Integrationsdefizite innerhalb der zweiten und dritten Generation als Schwerpunkt der aktuellen Migrationspolitik der Bundesregierung. Der Integrationsgipfel und die Deutsche Islamkonferenz leisteten hierzu einen wichtigen Beitrag. Insbesondere die Evaluierung und Weiterentwicklung der Sprach- und Integrationskurse bezeichnete Schäuble als wichtigen Schritt, um die Grundlagen für gleiche Teilhabe von Migranten an der Gesellschaft zu schaffen (vgl. MuB 4/08). Die deutsche Sprache sei eine notwendige Voraussetzung für gelingende Integration, deswegen habe die Bundesregierung auch im Zusammenhang mit dem Familiennachzug ein Minimum an Deutschkenntnissen als Voraussetzung eingeführt. Sprecher der Opposition kritisierten die in der jüngsten Reform des Aufenthaltsgesetzes verankerte Regelung, die nur für bestimmte Herkunftsländer gilt, dagegen vehement (vgl. MuB 6/07). Die Bundesregierung habe „Ehen zweiter Klasse“ geschaffen, erklärte die Sprecherin für Integration und Migration der FDP Sibylle Laurischk. Auch die Linke und Bündnis 90/Die Grünen forderten die sofortige Abschaffung der Regelung. Der Sprecher der SPD-Arbeitsgruppe Migration und Integration Rüdiger Veit sagte: „Hinsichtlich des Familiennachzugs sollten wir uns gemeinsam Gedanken über seine Förderung machen, statt ihn noch weiter zu begrenzen; denn die mit ihm verbundene Möglichkeit, mit Familie hier leben zu können, hat auch etwas mit Integration zu tun.“ Mit Inkrafttreten der Reform im August 2007 war der Ehegattennachzug stark zurückgegangen – im Vergleich zwischen dem 3. und 4. Quartal 2007 um insgesamt rund 40 %, bei Türken sogar um mehr als zwei Drittel. Die Bundesregierung führt dies wesentlich darauf zurück, dass sich die Antragsteller nach Einführung des Sprachnachweises zunächst auf die Sprachprüfung vorbereiteten und erst danach ihren Visumsantrag gestellt haben. Im ersten Quartal 2008 stiegen die Zahlen wieder merklich an. Darüber hinaus regte der SPD-Abgeordnete Michael Bürsch an, im Zuge der Anerkennung der Zuwandererbevölkerung die doppelte Staatsbürgerschaft zuzulassen. Seit Anfang des Jahres 2008 müssen sich auf der Grundlage des so genannten Optionsmodells zahlreiche Jugendliche für eine ihrer beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden (vgl. MuB 1/08, 3/99). Ob die SPD noch im Rahmen der laufenden Legislaturperiode innerhalb der Großen Koalition Reformen in einem der beiden Bereiche durchsetzen will, blieb in der Debatte offen. js |
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| Kurzmeldungen – Deutschland | ||
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Hamburg/Hessen: Umgang mit afghanischen Flüchtlingen Hamburg: Beratungsstelle NRW: Schwimmunterricht Rechtsextreme Vereine verboten Verfassungsschutzbericht 2007 |
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| Deutschland: Ein Jahr Nationaler Integrationsplan | ||
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Auf dem zweiten Integrationsgipfel am 12. Juli 2007 in Berlin verabschiedeten rund 90 Vertreter von Bund, Ländern, Kommunen, Wirtschaft und zahlreichen Verbänden den „Nationalen Integrationsplan“. Die Teilnehmer gingen insgesamt rund 400 konkrete Selbstverpflichtungen ein, die eine nachhaltige Integration von Zuwanderern möglich machen sollen (vgl. MuB 6/07). In zwei Gastbeiträgen für „Migration und Bevölkerung“ ziehen die Bundesintegrationsbeauftragte Maria Böhmer (CDU) und die Bundesgeschäftsführerin der Türkischen Gemeinde in Deutschland Eren Ünsal eine vorläufige Bilanz: |
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| Maria Böhmer: 2008 ist das Schlüsseljahr der Integration | ||
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Wir leben in einer Zeit des integrationspolitischen Aufbruchs, 2008 ist das Schlüsseljahr der Integration. Die Umsetzung des Nationalen Integrationsplans ist in vollem Gange. Bund, Länder und Kommunen, aber auch Unternehmen und Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände und Stiftungen, Medien, Sport- und Kulturorganisationen unternehmen enorme Anstrengungen, um die Integration in unserem Land voranzubringen. Eine herausgehobene Rolle bei der Umsetzung des Nationalen Integrationsplans spielen die Migrantenorganisationen; ihnen kommt als Bindegliedern zu den verschiedenen Migrantengruppen eine wichtige Brückenfunktion zu. Staat und Gesellschaft arbeiten Hand in Hand für die Integration - das hat es so in Deutschland noch nie gegeben. Alle Akteure haben erkannt, dass Integration angesichts von 15 Mio. Menschen aus 200 verschiedenen Herkunftsländern, die bei und mit uns leben, die gesellschaftspolitische Schlüsselaufgabe für unser Land ist. Der Anteil der Migrantinnen und Migranten wird weiter wachsen. Schon heute wird jedes dritte Kind in Deutschland in eine Zuwandererfamilie hineingeboren. Damit ist klar: Es geht nicht mehr um Fragen von Mehrheiten oder Minderheiten, sondern um die Zukunft unseres Landes. Sehr viele Migrantinnen und Migranten haben längst ihren Platz in unserer Gesellschaft gefunden. Sie tragen mit ihren Leistungen zum Wohlstand und zur gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt unseres Landes bei und verdienen dafür Respekt und Anerkennung. Gleichwohl haben die Integrationsprobleme in den zurückliegenden Jahren teilweise zugenommen. Gerade innerhalb der zweiten und dritten Generation der Zuwandererfamilien besteht zum Teil erheblicher Bedarf an nachholender Integration. Zahlreiche Jugendliche mit Migrationshintergrund sprechen schlecht Deutsch, überdurchschnittlich viele von ihnen verlassen die Schule ohne Abschluss. Vier von zehn Jugendlichen mit Migrationshintergrund bleiben ohne jede berufliche Qualifikation. Häufige Arbeitslosigkeit und materielle Armut in Migrantenfamilien sind die Folgen. Zudem akzeptieren einige die Grundregeln unseres Zusammenlebens nicht; das gilt auch hinsichtlich der Rechte von Frauen und Mädchen. Die Bundesregierung hat deshalb in der Integrationspolitik umgesteuert. Sie geht neue Wege einer aktivierenden und nachhaltigen Integrationspolitik, die die Potenziale der Zugewanderten stärkt und nicht allein auf Defizite fokussiert. Ausdruck dieser neuen Integrationspolitik ist der Nationale Integrationsplan, der rund 400 Maßnahmen und Selbstverpflichtungen von Bund, Ländern und Kommunen, gesellschaftlichen Gruppen und Migrantenorganisationen enthält. In der Umsetzung des Nationalen Integrationsplans geht der Bund mit gutem Beispiel voran: Er hat zum 1. Januar 2008 die neue Integrationskursverordnung in Kraft gesetzt und damit sein wichtigstes Integrationsinstrument qualitativ und quantitativ deutlich aufgewertet. Die Bundesregierung hat eine Qualifizierungsinitiative auf den Weg gebracht, die Jugendlichen aus Zuwandererfamilien verbesserte Chancen auf den Erhalt eines Ausbildungsplatzes geben wird. Durch die BAföG-Novelle haben ausländische Jugendliche nun einen deutlich besseren Zugang zur staatlichen Berufsausbildungsförderung. Das bundesweite Netzwerk für Bildungs- und Ausbildungspaten stärkt das bürgerschaftliche Engagement im Kernbereich der Integration. Mit der Kampagne „Vielfalt als Chance“ wird der Integrationsgedanke auch in der Wirtschaft stärker verankert. Auch die Länder sind entscheidende Schritte zur Umsetzung des Nationalen Integrationsplans gegangen. Inzwischen gibt es in allen Bundesländern Sprachstandstests und Sprachförderung vor der Einschulung. Viele Städte und Gemeinden leisten mit kommunalen Integrationsplänen schon lange eine erfolgreiche Integrationsarbeit, die sie im Zuge der Umsetzung des Nationalen Integrationsplans intensivieren. Die vielfältigen Aktivitäten der Sozialpartner, der gesellschaftlichen Gruppen, der Migrantenorganisationen und der übrigen am Nationalen Integrationsplan Mitwirkenden aufzuzählen, würde an dieser Stelle den Rahmen sprengen. Im November 2008 wird die Bundesregierung eine erste Zwischenbilanz zur Umsetzung ziehen. Schon jetzt liegen viele positive Rückmeldungen vor. Die Integration nachhaltig zu verbessern, ist eine Aufgabe, die einen langen Atem erfordert. Viele der jetzt eingeleiteten Maßnahmen werden ihre volle Wirkung erst in einigen Jahren entfalten. Dennoch, ein wesentliches Ziel ist bereits erreicht: Die Aktivierung aller am Integrationsprozess Beteiligten ist unumkehrbar. Jetzt kommt es darauf an, den Schwung der integrationspolitischen Aufbruchstimmung zu nutzen, die wir mit dem Nationalen Integrationsplan erzeugt haben. Maria Böhmer, Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin und Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Weitere Informationen: |
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| Eren Ünsal: Integration nach Plan? - Das erste Jahr | ||
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Um Probleme frühzeitig und systematisch anzugehen, benötigen wir eine nachhaltige und partizipative Integrationspolitik. Mit dem Beginn der Entwicklung des Nationalen Integrationsplans (NIP) wurde ein lang erhofftes positives Signal für Integration gesetzt. Der NIP definierte Integration erstmals als Querschnittsaufgabe auf allen Ebenen und in allen Politikfeldern und betonte die gemeinsame Verantwortung der gesellschaftlichen Akteure. Erstmals wurden auch Migrantinnen und Migranten selbst an den Tisch gebeten, um ihre Perspektiven und Vorschläge zu erläutern. Der sachliche und wertschätzende Diskussionsprozess gab Grund zur Hoffnung auf eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Politik, den Verwaltungen und zivilgesellschaftlichen Organisationen für die Weiterentwicklung einer partizipativen Integrationspolitik. Diese Hoffnungen wurden getrübt durch Verschärfungen im Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrecht, die trotz erheblicher Proteste an den Arbeitsgruppen des NIP und den Migrationsverbänden vorbei durchgesetzt wurden. Erhebliche Einschnitte in die Grundrechte von Menschen mit Migrationshintergrund haben das Vertrauen der Communities in die deutsche Integrationspolitik merklich erschüttert. Die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) betrachtet Integration als einen Prozess, der beidseitig ist und von der Mehrheitsgesellschaft sowie von Minderheitengruppen verlangt, sich mit ihren Fähigkeiten und Potentialen für die Teilhabe aller Gruppen in der Gesellschaft einzusetzen. Hierzu müssen einerseits adäquate Integrationsangebote bereitgestellt und andererseits diese auch von den unterschiedlichen Communities angenommen werden. Die Beteiligung der Migrationsverbände bei der Konzeption, Kommunikation und Durchführung solcher Angebote ist ein zentraler Erfolgsfaktor bei der Umsetzung des NIP. Aus diesem Grund hat auch die TGD eine Reihe von Selbstverpflichtungen abgegeben. Sie zielen v. a. darauf, Menschen mit Migrationshintergrund zur aktiven Beteiligung an Entscheidungs- und Gestaltungsprozessen zu motivieren. So hat die TGD im Herbst 2006 eine breite Kampagne unter dem Titel „Bildung für Zukunft“ gestartet. Sie hat das Ziel, binnen fünf Jahren die Zahl türkischstämmiger Schulabgänger ohne Abschluss zu halbieren, die der mittleren Schulabschlüsse zu verdoppeln und die Zahl der Abiturienten deutlich zu erhöhen. Auf Landesebene wurden inzwischen Elternakademien eingerichtet, die Eltern zu „Bildungsbotschaftern“ schulen. In Seminaren werden insbesondere türkischstämmige Eltern über das deutsche Schulsystem sowie ihre Mitwirkungsmöglichkeiten, Rechte und Pflichten aufgeklärt. Daneben werden erfolgreiche türkischstämmige Schul- und Hochschulabsolventen unter dem Motto „Ich habe es geschafft, du schaffst es auch!“ zu „Jugend-Bildungspaten“ ernannt. Sie sollen ihrerseits Jugendliche begleiten und als Vorbilder für eine gelungene Bildungslaufbahn fungieren. Flankiert werden diese Aktivitäten durch eine bundesweite Berufsausbildungskampagne „Youngsters for Best Practice“, die die TGD seit Oktober 2007 durchführt. Im Rahmen des NIP wurden mehr als 400 Selbstverpflichtungen von den unterschiedlichsten Institutionen und Organisationen abgegeben. Bis zur Entwicklung dieser Strategie hat es quasi Jahrzehnte der Integrationspolitik gedauert. Ein Jahr der Umsetzung ist daher ein zu kurzer Zeitraum, um eine fundierte Einschätzung abzugeben. Auch fehlen eine strukturierte Evaluation des Prozesses und ein Gremium zum Qualitätsmanagement, das die Aktivitäten rund um den NIP beobachtet und begleitet. In diesem Zusammenhang hatte die TGD die Einrichtung eines Bundesbeirates für Integration und Migration gefordert. Ein solcher Beirat existierte bereits beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und wurde bedauerlicherweise bei der letzten Reform des Zuwanderungsgesetzes aufgelöst. Eine weitere Möglichkeit, die Qualität der Maßnahmen zu sichern, besteht in der Weiterführung der im Rahmen des NIP gegründeten Arbeitsgruppen. Die Arbeitsgruppen haben nicht nur eine aktivierende Funktion und sichern damit das Engagement, sie dienen auch zur stetigen Verbesserung der Angebote durch die Weiterführung des Diskussionsprozesses und ermöglichen einen direkten Informationsfluss. Die sporadischen Anhörungen der Verbände sind ein erster Schritt, haben sich aber als wenig effektiv herausgestellt, da völlig unklar bleibt, wie mit den Positionen der Verbände im weiteren Verfahren umgegangen wird. Hier wäre ein regelmäßiges Anhörungsverfahren wünschenswert, das deutlich macht, auf welche Weise die Verbände Einfluss nehmen können. Insgesamt zeichnet sich ab, dass die beteiligten Akteure mit Nachdruck an der Erfüllung ihrer selbstgesetzten Ziele arbeiten. Dies ist ein beachtenswertes Zwischenergebnis und zeigt das große Interesse der beteiligten Akteure an einer erfolgreichen und nachhaltigen Umsetzung des Nationalen Integrationsplans. Eren Ünsal, Bundesgeschäftsführerin der Türkischen Gemeinde in Deutschland Weitere Informationen: |
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| Kurzmeldungen – Welt | ||
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UN: Neuer Darfur-Bericht Südafrika: Gewalt gegen Ausländer China: Restriktive Visa-Vergabe |
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| Deutschland: Moscheebau in Köln-Ehrenfeld kann beginnen | ||
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Nach jahrelanger Planung können die Bauarbeiten für die erste repräsentative Moschee in Köln voraussichtlich diesen Sommer beginnen. Mitte April reichte die Ditib, der größte deutsch-muslimische Dachverband, die endgültigen Baupläne bei der Stadt ein. Im August steht die Abstimmung darüber auf der politischen Tagesordnung. Mit der Vollendung des Baus wird für Ende 2010 gerechnet. Der Impuls für den Bau einer repräsentativen Moschee mit klassischen osmanischen Bauelementen wie Minaretten und Kuppel ging 2001 vom Kölner Stadtrat aus. Gestützt auf einen breiten politischen Konsens entschied der Stadtrat im selben Jahr, dass für die ca. 120.000 in Köln lebenden Muslime (ca. 12 % der Gesamtbevölkerung) eine repräsentative Moschee gebaut werden solle. Ziel dieser Entscheidung war es, für Kölner Muslime einen würdevollen Raum für die Auslebung ihrer Religion zu schaffen. Da sich die in Köln ansässigen muslimischen Vereine nicht auf ein gemeinsames Projekt einigen konnten, ergriff die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religionen e. V. (Ditib), der mitgliederstärkste Moscheeverein in Köln, 2003 die Initiative. Mit dem Vorschlag, das bisherige Gemeindezentrum, eine baufällige Chemiefabrik in Köln-Ehrenfeld, durch eine repräsentative Moschee zu ersetzen, wandte sie sich an die Stadt. Diese nahm den Vorschlag positiv auf. Daraufhin holte die Ditib 2005 ein Verkehrsgutachten ein und schrieb einen Architektenwettbewerb aus. 2006 erhielt der Sieger des Wettbewerbes, das Architekturbüro Böhm, den Bauauftrag. Die Moschee sollte nach ursprünglichen Planungen über eine 35 Meter hohe Kuppel, zwei 55 Meter hohe Minarette sowie neben einem Gebetsraum auch über Räumlichkeiten für soziale Aktivitäten und Verkaufsflächen verfügen. Bereits nach dem Beschluss des Stadtrats 2001 formierte sich in Köln Widerstand gegen das Bauvorhaben. Durch Unterschriftenaktionen, Petitionen, Demonstrationen und Diskussionsveranstaltungen machte die „Bürgerbewegung Pro Köln e. V.“ gegen den Moscheebau mobil. Bei den Kommunalwahlen 2004 erreichte das Bündnis durchschnittlich 5 % der abgegebenen Stimmen und zog in alle Bezirksvertretungen und den Stadtrat ein. Trotz dieses Erfolgs bei Teilen der Bevölkerung blieb „Pro Köln“ in der Öffentlichkeit eine wenig einflussreiche Organisation, die vom nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wurde. Im Mai 2007 spitzte sich der Konflikt weiter zu, als der Kölner Stadtanzeiger ein Streitgespräch zwischen dem jüdischen Publizisten und Holocaust-Überlebenden Ralph Giordano und dem Dialogbeauftragen der Ditib Bekir Alboga organisierte (vgl. MuB 5/07). Alboga unterstrich den integrativen Charakter des Bauprojekts. Seiner Analyse nach stehe „die Integration der muslimischen Minderheit in Deutschland am Anfang“. Der Bau der Moschee sei für ihn „ein Zeichen“, dass die Ditib sichtbarer werden möchte, um so einen Beitrag für das Gelingen der Integration in Köln zu leisten. Dem stellte Giordano massive Kritik an dem Bauvorhaben entgegen: Die Integration der muslimischen Minderheit in Deutschland sei gescheitert und der Bau einer Moschee würde ein „falsches Signal“ setzen. Wurden vor dem Streitgespräch überwiegend baurechtliche und infrastrukturelle Probleme wie ein erhöhtes Verkehrsaufkommen und Parkplatzmangel in der Öffentlichkeit thematisiert, ging es nun zunehmend um integrationsrelevante und religionsbezogene Argumente wie die Warnung vor Islamisierung, Terrorgefahr und einer Verfestigung einer muslimischen bzw. türkischen Parallelgesellschaft. Eine breite öffentliche Diskussion entfachte sich und im Sommer 2007 wurde sowohl für als auch gegen die Moschee demonstriert. Das geteilte Meinungsbild spiegelte sich auch in Auseinandersetzungen innerhalb der Kölner CDU wider. Insbesondere der Ehrenfelder Ortsverband forderte eine parteiinterne Debatte zum Moscheebauprojekt. Infolge dessen stimmten auf einem Sonderparteitag der Kölner CDU 99 % der anwesenden Parteimitglieder einem Leitantrag zu, der zwar grundsätzlich einen Moscheebau befürwortete, die Anforderungen allerdings so hoch steckte, dass eine Zustimmung zum aktuellen Ditib-Entwurf nicht mehr möglich war. Der politische Konsens in Köln brach daraufhin auseinander. Nachdem im November 2007 ein überarbeitetes Modell sowie ein veränderter Bebauungsplan vorgelegt wurden, zog die Ditib ihr Modell im Januar 2008 überraschend zurück und verkleinerte im Vergleich zum früheren Entwurf die Innenräume der Moschee. Im Mai wurde der Bebauungsplan erneut der Öffentlichkeit präsentiert. Im August 2008 sollen dann die Bezirksversammlung Ehrenfeld, der Stadtentwicklungsausschuss und der Kölner Stadtrat über den Bebauungsplan abstimmen. Die Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der Linken würden ausreichen, um dem geänderten Bebauungsplan zuzustimmen. Die Zustimmung ist die Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung und den Beginn der Bauarbeiten. Wie das Kölner Beispiel zeigt, ist bei Moscheebauvorhaben mit Widerstand aus der lokalen Bevölkerung zu rechnen. Zum einen verfügten involvierte Bürger über ein hohes Informationsbedürfnis und zum anderen waren diffuse Ängste auszumachen. Neben baurechtlichen und infrastrukturellen Aspekten flossen vermehrt integrationsrelevante und islambezogene Argumente in die Debatte ein. Das Moscheebauvorhaben fungierte somit als Aufhänger für grundsätzliche Diskussionen über die Integration und die Rolle des Islams in Deutschland. Wenke Niehues, Studentin der Sozialwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin |
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| Kurzmeldungen – Europa | ||
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EU: Forschungszentrum Migrationspolitik Dänemark: Kopftuchverbot angekündigt EU/Deutschland: Antidiskriminierung EU: Gemeinsame Abschieberegelung Europäische Union
– Einigung auf gemeinsame Abschieberegelung EU: Urteil des EuGH gegen Drittstaatenregelung |
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| Italien: Drastische Verschärfung der Einwanderungspolitik | ||
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Nach dem deutlichen Wahlsieg des Rechtsbündnisses Popolo della Libertà (PDL, Volk der Freiheit) unter der Führung von Silvio Berlusconi im April hat ein Kurswechsel in der italienischen Einwanderungspolitik stattgefunden. In Zukunft soll härter gegen Immigranten ohne rechtmäßigen Aufenthalt vorgegangen werden. Bereits während des Wahlkampfs hatte die PDL mit Slogans wie „Nie mehr illegale Einwanderer vor der Haustür“ für einen härteren Umgang mit undokumentierten Einwanderern geworben. Auf seiner konstituierenden Sitzung am 21. Mai in Neapel beschloss das italienische Kabinett erste konkrete Maßnahmen. Künftig wird illegale Einwanderung als Straftat betrachtet und soll mit bis zu vier Jahren Haft geahndet werden. Bisher gilt sie nur als Ordnungswidrigkeit. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag soll demnächst ins Parlament eingebracht werden. Begehen irreguläre Einwanderer (so genannte Clandestini) weitere Delikte, so soll das Strafmaß ein Drittel über dem normalen Niveau liegen, das für Italiener und reguläre Einwanderer gilt. Ausländer, die zu Haftstrafen von mehr als zwei Jahren verurteilt werden (bisher zehn Jahre), sollen automatisch ausgewiesen werden. Italienern, die Wohnraum an die Clandestini vermieten, drohen drastische Strafen, etwa die Beschlagnahmung der Wohnung. Ferner soll die Eheschließung mit Ausländern erschwert werden. Auslandsüberweisungen sollen nur noch gegen Vorlage der Aufenthaltsgenehmigung möglich sein. Als weitere Maßnahmen sind Gentests zur Kontrolle bei der Familienzusammenführung (vgl. MuB 8/07) und der Bau neuer Aufnahmelager für Flüchtlinge im Gespräch. Die bereits bestehenden Aufnahmestätten, etwa auf der italienischen Mittelmeerinsel Lampedusa, sind ständig überfüllt (vgl. MuB 9/06). Auch Bürger der Europäischen Union (EU) sollen künftig leichter des Landes verwiesen werden können, wenn die öffentliche Sicherheit dies erfordert und wenn sie sich länger als drei Monate ohne ausreichende Eigenmittel im Lande aufhalten. Mit dieser Maßnahme will die Regierung die Migration von Sinti und Roma mit rumänischer Staatsbürgerschaft begrenzen bzw. rückgängig machen, die seit dem EU-Beitritt Rumäniens Anfang 2007 verstärkt nach Italien einwanderten; Schätzungen gehen von 50.000 bis 150.000 Personen aus. EU-Sozialkommissar Vladimír Špidla hatte den Umgang mit den Sinti und Roma am Vortag des Treffens der italienischen Minister scharf kritisiert. Über Ausweisungen müsse jeweils „von Fall zu Fall“ entschieden und die „Dringlichkeit klar gerechtfertigt“ werden, sagte er vor dem Europäischen Parlament in Straßburg. Grundsätzlich hätten Sinti und Roma das gleiche Recht auf Freizügigkeit wie alle anderen EU-Bürger, betonte er. Špidla verurteilte zugleich die Ausschreitungen gegen diese Minderheitengruppe, zu denen es in den vergangenen Wochen in Italien gekommen war. Mitte Mai wurden mehrere Brandanschläge auf Wohnsiedlungen von Roma verübt, nachdem eine junge Frau dieser Volksgruppe versucht haben soll, ein Baby zu entführen. Im gleichen Zeitraum wurden bei Polizei-Großeinsätzen in mehreren italienischen Regionen etwa 500 Einwanderer festgenommen und Dutzende abgeschoben. Der neue Innenminister Roberto Maroni (Lega Nord) wies die Kritik des EU-Kommissars als unangemessene Einmischung des Auslands zurück. me |
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Deutschland: Aufnahme christlicher Flüchtlinge aus dem Irak (nur online verfügbar) |
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Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat im April eine Initiative zur Aufnahme irakischer Flüchtlinge christlichen Glaubens in Deutschland und der EU gestartet. Eine Delegation von CDU-Bundestagsabgeordneten und Kirchenvertretern reiste Ende Mai in den Nahen Osten, um sich ein Bild von der Lage zu machen. Infolge der US-geführten Invasion im März 2003 und des bis heute andauernden Bürgerkriegs im Irak wurden nach Angaben des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) insgesamt 4,2 Mio. Menschen vertrieben. Bei einer Gesamtbevölkerung von etwa 28 Mio. ist das fast jede sechste Person. Etwa 2 Mio. sind Binnenvertriebene; die große Mehrheit hat in den zentralen und südlichen Regionen des Landes Zuflucht gesucht (vgl. MuB 2/08, 6/07, 4/07). Im benachbarten Syrien halten sich derzeit rund 1,4 Mio. irakische Flüchtlinge auf. In Jordanien sind es 750.000, in Ägypten 80.000 und in anderen Golfstaaten 200.000 Flüchtlinge. Mitte April sprach sich Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) für die Aufnahme irakischer Flüchtlinge, „insbesondere derjenigen christlichen Glaubens“, in Deutschland und anderen europäischen Staaten aus. Auf ihrer Frühjahrskonferenz am 17./18. April im brandenburgischen Bad Saarow schlossen sich die Innenminister der Länder Schäubles Vorschlag an. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries kritisierte ebenso wie andere SPD-Politiker die geplante bevorzugte Behandlung von Christen. Vertreter der Linkspartei und von Bündnis 90/Die Grünen äußerten ähnliche Vorbehalte. „Neben den Angehörigen christlicher Minderheiten im Irak trifft das Kriterium der besonderen Schutzbedürftigkeit auch noch auf andere Gruppen zu, etwa Kinder, Kranke, Alte und Traumatisierte“, erklärte der migrationspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion Josef Winkler. Um sich ein Bild von der Lage vor Ort zu machen und die Machbarkeit der Aufnahme irakischer Flüchtlinge christlichen Glaubens zu prüfen, reiste Ende Mai eine Delegation von CDU-Bundestagsabgeordneten - Arnold Vaatz, Ute Granold und Michael Brand - sowie Kirchenvertretern nach Syrien und Jordanien. Nach ihrer Rückkehr bekräftigten die Teilnehmer auf einer Pressekonferenz am 28. Mai in Berlin, die Absicht Flüchtlinge aus dem Irak in Deutschland aufzunehmen. Die Abgeordneten berichteten, dass es für Christen aber auch für andere nichtmuslimische Minderheiten, wie Jesiden, Sabäer und Chaldäer so gut wie keine sicheren Gebiete im Irak mehr gebe und auf absehbare Zeit keine Rückkehroption bestehe. Dies gelte ebenso für sunnitisch-schiitische Paare, da diese von keiner der beiden muslimischen Gruppen aufgenommen würden. Die Situation der irakischen Flüchtlinge in den Nachbarstaaten verschärfe sich zunehmend. Aufgrund der hohen Kosten für Lebensmittel und Wohnungen drohe ihnen die materielle Verelendung. Mitgebrachte Ressourcen seinen aufgebraucht und die Flüchtlinge erhielten keine Arbeitserlaubnis. Schätzungen zufolge liegt die Zahl der nichtmuslimischen Flüchtlinge bei rund 200.000 Personen. Präferiert werde eine europäische Lösung, für die Innenminister Schäuble auch auf dem Treffen der Justiz- und Innenminister am 5./6. Juni in Luxemburg warb. Bei ersten Beratungen im April hatte sich der slowenische Innenminister und amtierende EU-Ratsvorsitzende Dragutin Mate skeptisch geäußert: „Wir sollten Flüchtlinge aufnehmen und Asylrecht gewähren ohne Anschauung der Religion oder Rasse“, sagte der Minister. Die Vorsitzende der CDU/CSU-Arbeitsgruppe „Menschenrechte und Humanitäre Hilfe“ Erika Steinbach und Delegationsteilnehmer Arnold Vaatz betonten zudem die „besondere Verpflichtung der USA“. Auch andere muslimische Staaten dürfe man nicht „aus ihrer Solidaritätspflicht entlassen“, erklärte Vaatz. Sollte bis September keine europäische Lösung zustande kommen, werde man sich um eine nationale Lösung bemühen, sagte Steinbach. Im Gespräch ist die Aufnahme einer fünfstelligen Zahl von Flüchtlingen im Rahmen einer so genannten Kontingentlösung. Die Flüchtlinge müssten keinen individuellen Asylantrag stellen und bekämen sofort eine Arbeitserlaubnis. Steinbach sprach sich für eine dauerhafte Aufnahme der Flüchtlinge in Deutschland aus. Vaatz betonte die besondere Verantwortung Deutschlands, als einer „Gesellschaft mit christlicher Tradition“ für die christlichen Minderheiten. Kirchenvertreter hätten bereits ihre Bereitschaft zur Aufnahme irakischer Christen signalisiert. Der Leiter des Katholischen Büros Berlin Prälat Karl Jüsten, der ebenfalls an der Reise teilnahm, machte deutlich, dass sich dies nicht auf Christen beschränke. „Die CDU unterschätzt die Solidarität in den katholischen Gemeinden gegenüber Nicht-Christen“, sagte Jüsten. Auch Vertreter des UNHCR in Damaskus kritisierten die vorgesehene Beschränkung auf christliche Flüchtlinge. Die individuelle Bedürftigkeit und nicht die Religionszugehörigkeit seien ausschlaggebend. Nach Angaben von UNHCR müssten etwa 65.000 Personen dringend ins Ausland gebracht werden. Wahrscheinlich wird es auf einen Kompromiss hinauslaufen: Deutschland wird überwiegend Christen, aber auch geringe Kontingente anderer Minderheiten sowie muslimische Härtefälle aufnehmen Nur ein kleiner Teile der irakischen Flüchtlinge wird in Deutschland oder anderen westlichen Ländern Aufnahme finden. Daher müsse auch die Hilfe vor Ort verstärkt werden, erklärte Vaatz. me Weitere Informationen: |
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Frankreich: „Sans Papiers“ erstreiken Aufenthaltsrecht (nur online verfügbar) |
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Nach mehrwöchigen Streiks und Fabrikbesetzungen haben Ende Mai rund 150 Arbeitnehmer ohne gültige Aufenthaltserlaubnis, so genannte Papierlose („Sans Papiers“), eine temporäre Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Die Proteste halten an. Das Ende November 2007 verabschiedete französische Einwanderungsgesetz (Loi Hortefeux, vgl. MuB 8/07) enthält eine Klausel zur Legalisierung von Personen, die einen regulären Arbeitsvertrag, aber keine Aufenthaltserlaubnis haben. Häufig zahlen diese Personen Steuern und Sozialabgaben. Schätzungen zufolge halten sich mehrere Hunderttausend Sans Papiers in Frankreich auf. Am 20. Dezember 2007 verfügte die französische Regierung dann, dass Arbeitnehmer aus den osteuropäischen EU-Staaten eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten können, wenn sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag in einem Beruf vorweisen können, für den in Frankreich Arbeitskräftemangel herrscht. Einwanderungs- und Wirtschaftsministerium haben hierzu eine Liste mit 150 Berufen in unterschiedlichen Branchen und mit sehr verschiedenen Qualifikationsniveaus veröffentlicht. Für EU-Bürger aus Osteuropa gelten noch bis 2011 (für Bulgarien und Rumänien bis 2014) Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit (vgl. MuB 2/06, 3/04). Die französische Regierung hatte bereits 2006 für einige Branchen Ausnahmeregelungen eingeführt. Die Beschränkung auf Osteuropäer aus der EU führte zu Protesten von Gewerkschaften und Migrantenverbänden, aber auch von einigen Unternehmern, die irreguläre Migranten aus Drittstaaten beschäftigen. Am 7. Januar erließ die Regierung daraufhin eine Verordnung, die in Ausnahmefällen eine Legalisierung von Arbeitskräften aller Nationalitäten vorsieht. Für jede französische Verwaltungsregion wurden gesonderte Berufslisten festgelegt. Ausgeschlossen bleiben Tunesier und Algerier, die einen großen Teil der „Sans Papiers“ in Frankreich stellen. In den folgenden Wochen erhielten nur sehr wenige Personen ein Aufenthaltsrecht. Am 15. April traten daraufhin in über 20 Unternehmen im Großraum Paris mehrere Hundert Arbeiter ohne Papiere in den Streik. In einigen Fällen besetzten sie ihre Betriebe. Die Protestaktionen wurden vom französischen Gewerkschaftsbund CGT und der Ausländerrechtsorganisation „Droits Devant“ koordiniert. Diese wurden dann auch zu Gesprächen mit Regierungsvertretern eingeladen. Bis Ende April wurden etwa 1.000 Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung eingereicht. Einwanderungsminister Brice Hortefeux (UMP) betonte Ende Mai erneut, dass es keine Massenlegalisierung geben werde. Dies wäre ungerecht gegenüber jenen Einwanderern, die legal nach Frankreich gekommen sind, erklärte der Minister. Gleichzeitig würde man Schlepperbanden ermutigen, Einwanderer ins Land zu schleusen. Priorität der Politik bleibe daher der Kampf gegen die illegale Einwanderung. Im Jahr 2008 will die Regierung 25.000 Sans Papiers abschieben. Letztes Jahr wurde diese Marke knapp verfehlt. Staatspräsident Nicolas Sarkozy (UMP) stellte die Redlichkeit einiger Arbeitgeber in Frage. Er bezeichnete es als scheinheilig, wenn etwa Hotel- und Restaurantverbände eine Legalisierung von Papierlosen fordern. Schließlich gebe es unter den Ausländern mit Aufenthaltsrecht 22 % Arbeitslose, argumentierte Sarkozy. Viele Arbeitgeber nutzen die prekäre Situation irregulärer Einwanderer aus, in dem sie diese schlecht bezahlen und länger arbeiten lassen als erlaubt. Einwanderungsminister Hortefeux gab bekannt, dass nur etwa 150 Personen einen Aufenthaltstitel bekommen werden. Nach Angaben der CGT wurden bis Ende Mai 70 Personen legalisiert. Daraufhin kam es zu einer zweiten Streikwelle. Erneut legten mehrere Hundert Personen ihre Arbeit nieder. me Weitere Informationen: |
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EU/Griechenland: Debatte um Asylpraxis (nur online verfügbar) |
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Nach Ansicht des Flüchtlingshochkommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR) verweigert Griechenland Flüchtlingen das Recht auf Asyl. Das UNHCR forderte die EU-Mitgliedstaaten auf, Asylsuchende nicht länger nach Griechenland zurückzuschicken. Griechenland verteidigt indessen seine Asylpraxis und kritisiert das EU-Asylsystem. Asylsuchende müssen im Rahmen des Dubliner Übereinkommens innerhalb der EU in das Mitgliedsland „rücküberstellt“ werden, in dem sie zuerst in die EU einreisten. Das UNHCR hatte die EU-Staaten Mitte April aufgefordert, Asylbewerber nicht mehr nach Griechenland zurückzuschicken. Sie hätten dort keinen ungehinderten Zugang zu einem ordnungsgemäßen Asylverfahren, sondern ihnen drohe die Abschiebung. Ähnliche Vorwürfe hatten bereits verschiedene Flüchtlingshilfs- und Menschenrechtsorganisationen erhoben (vgl. MuB 9/07, 8/07). Die Zahlen der Asylgesuche für Griechenland haben sich nach UN-Angaben im Jahr 2007 im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt (2007: 25.110, 2006: 12.270). Griechenland gehörte damit nach Schweden, Frankreich und dem Vereinigten Königreich zu den vier EU-Staaten mit den meisten Asylanträgen. Auch hinsichtlich der Asylanträge im Verhältnis zur Einwohnerzahl liegt Griechenland in der europäischen Spitzengruppe (2,3 Asylanträge pro 1.000 Einwohner), nach Zypern (7,9), Schweden (4,0) und Malta (3,4). Von der Umsetzung der EU-Asylstandards seien die griechischen Behörden jedoch weit entfernt, so das UNHCR in einem Mitte April veröffentlichten Positionspapier. Es gebe zu wenig sachkundiges Personal, um die europäischen Aufnahmestandards umzusetzen. Vor allem bei rücküberstellten Asylsuchenden bestehe die Gefahr, dass es nicht zu einer erneuten Prüfung der Schutzbedürftigkeit komme, wie sie die EU-Standards vorsehen. Diese Asylverfahren wurden von den griechischen Behörden in der Vergangenheit wiederholt als „abgebrochen“ behandelt, berichtet das UNHCR. Wenn ein Antragsteller Griechenland in Richtung eines anderen EU-Staats verlässt, werde dies als „implizite Rücknahme des Asylantrages“ gewertet und das Verfahren automatisch eingestellt. Die EU-Kommission hat aus diesem Grund bereits ein Verfahren gegen Griechenland am Europäischen Gerichtshof eingeleitet (Az. C-130/08). Darüber hinaus ist die Anerkennungsrate der Asylgesuche in Griechenland auffallend niedrig. 2007 sind in Griechenland von insgesamt 25.113 Asylgesuchen nur acht (0,04 %) erstinstanzlich positiv beschieden worden. In zweiter Instanz kamen weitere 138 hinzu, so dass die Anerkennungsrate in Griechenland insgesamt bei 2,05 % lag. Das UNHCR stellte ferner fest, dass alle erstinstanzlichen Entscheidungen Griechenlands auf der Basis von Standardparagrafen getroffen wurden. So wurden Gesuche von Personen aus den Krisengebieten in Afghanistan, Irak, Somalia, Sri Lanka und Sudan von den griechischen Behörden mehrheitlich als ökonomisch motiviert abgelehnt. Auch der Europäische Rat für Flüchtlinge und Exilanten (ECRE) forderte die EU-Mitgliedstaaten auf, Asylsuchende nicht mehr nach Griechenland zurückzuschicken. Sie sollten in diesen Fällen vielmehr von der Möglichkeit Gebrauch machen, selbst die Asylwürdigkeit der betroffenen Personen zu prüfen (Dublin-Verordnung Art. 3, Abs. 2). Der griechische Innenminister Prokopis Pavlopoulos (Neue Demokratie, liberal-konservativ) verteidigte im April beim Ratstreffen der EU-Innen- und Justizminister in Luxemburg das Vorgehen seines Landes. Er forderte seinerseits die Überarbeitung des Dublin-Systems; die Belastung der ankommenden Flüchtlinge müsse gleichmäßiger auf alle EU-Staaten verteilt werden. Die Vorwürfe von Misshandlungen und restriktiver Asylpraxis seien „nicht nur unfair, sondern auch unbegründet“, sagte Pavlopoulos. Regierungssprecher Theodoros Roussopoulos (Neue Demokratie) hatte Anfang April noch immense Probleme im Umgang mit Asylbewerbern eingeräumt. Eine bessere Verteilung der Flüchtlingslast auf die EU-Staaten fordern internationale Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen seit langem. Auch das UNHCR drängt die EU-Staaten in seinem jüngsten Papier dazu, „sich mit den bestehenden strukturellen und qualitativen Mängeln seines Asylsystems und seiner Asylpraxis zu befassen“. th Weitere Information: |
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Erinnerung, Kunst und Kultur - Erinnerungskultur
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| Literatur | ||
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Bertelsmann Stiftung, Migration Policy Institute (Hg.): Migration und Integration gestalten. Transatlantische Impulse für globale Herausforderungen. 2008, Gütersloh, ISBN 978-3-89204-948-7, 28 Euro, Online-Bestellung: www.bertelsmann-stiftung.de (unter „Publikationen”) Birgit Glorius: Transnationale Perspektiven. Eine Studie zur Migration zwischen Polen und Deutschland. 2007, Bielefeld, ISBN: 978-3-89942-745-5, 29,80 Euro, Online-Bestellung: www.transcript-verlag.de Mechtild Gomolla, Frank-Olaf Radtke: Institutionelle Diskriminierung. Die Herstellung ethnischer Differenz in der Schule. 2. durchges. u. erw. Aufl. 2007, Wiesbaden, ISBN 978-3-531-15487-9, 24,90 Euro, Online-Bestellung: www.vs-verlag.de Monika Kirloskar-Steinbach: Gibt es ein Menschenrecht auf Immigration? Politische und philosophische Positionen zur Einwanderungsproblematik. 2007, Paderborn, ISBN: 978-3-7705-4420-2, 32,90 Euro, Online-Bestellung: www.fink.de Axel Kreienbrink, Edda Curle, Ekkehart Schmidt-Fink, Manuela Westphal, Birgit Behrensen: Rückkehr aus Deutschland. Forschungsstudie 2006 im Rahmen des Europäischen Migrationsnetzwerks. Forschungsbericht 4 des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. 2007, Nürnberg, ISBN 3-9807743-8-4, Online-Bestellung und Download: www.bamf.de Matthias Neske: Menschenschmuggel. Deutschland als Transit- und Zielland irregulärer Migration. 2007, Stuttgart, ISBN 978-3-8282-0397-6, 36 Euro, Online-Bestellung: www.luciusverlag.com |
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