
Das Bundesinnenministerium hat Anfang Juli die mehr als 300 Fragen für den ersten bundesweit einheitlichen Einbürgerungstest vorgestellt. Das Bestehen des Tests gilt ab 1. September als weitere Voraussetzung für die Einbürgerung. Opposition, Migrantenverbände und andere Interessengruppen lehnen den Test als unnötig und diskriminierend ab.
Mit dem bundeseinheitlichen Einbürgerungstest sollen Bewerber „Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland“ nachweisen (StAG § 10). Im Frühjahr 2007 hatte sich die Innenministerkonferenz auf bundeseinheitliche Standards für das Einbürgerungsverfahren verständigt. Die daraus hervorgegangene Einbürgerungstest-Verordnung bedarf nicht der Zustimmung des Parlaments, sondern wird dem Bundeskabinett zur Kenntnisnahme vorgelegt und dann Anfang August im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, wie das Bundesinnenministerium mitteilte.
Ausgearbeitet hat den neuen Multiple-Choice-Test das Institut für Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) der Humboldt-Universität in Berlin. Grundlage dafür war der Lernstoff der ländereigenen Einbürgerungskurse. Bestanden hat, wer innerhalb einer Stunde mindestens 17 von 33 Fragen richtig beantwortet. 30 von 300 möglichen Fragen gelten für ganz Deutschland und beziehen sich auf die Themenfelder „Leben in der Demokratie“, „Geschichte und Verantwortung“ und „Mensch und Gesellschaft“.
Hinzu kommen zehn Fragen zum jeweiligen Bundesland, wie zum Beispiel die Frage nach Landeswappen oder Landeshauptstadt. Hiervon werden drei im Test abgefragt. Zu allen Fragen des Gesamtfragenkatalogs soll es kurze Hintergrunderläuterungen geben. Volkshochschulen bieten außerdem Vorbereitungskurse an. Der Test kann beliebig oft wiederholt werden und kostet 25 Euro.
Von dem Test befreit sind Einbürgerungswillige, die mindestens einen deutschen Hauptschulabschluss nachweisen können, außerdem „alle, die noch keine 16 Jahre alt oder durch Krankheit, Behinderung oder altersbedingt beeinträchtigt sind“, so das Bundesinnenministerium.
Der bundeseinheitliche Einbürgerungstest ist aus mehreren Gründen umstritten. „Die Einbürgerung soll nicht erleichtert, sondern erschwert werden“, sagte Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer von Bündnis 90/Die Grünen. Es werde ein Wissen abverlangt, über das die meisten Deutschen wohl erst nach einem Semester Staatsrecht verfügten. Die innen- und kommunalpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz betonte, dass Einbürgerungswillige zwar Kenntnis von deutschen Gesetzen, Werten und der Kultur besitzen sollten. Wichtiger als Tests, auf die man sich durch intensives Auswendiglernen vorbereiten könne, seien aber gute Sprachkenntnisse. Die migrations- und integrationspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, Sevim Dagdelen, lehnte den Test als ausgrenzend ab.
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland begrüßte das Vorhaben grundsätzlich, kritisierte aber einzelne Fragen als ideologisch gefärbt. Auch Kenan Kolat, Vorsitzender der Türkischen Gemeinde in Deutschland, hält den Test in Teilen für einen Gesinnungstest, der Einstellungen anstelle von Wissen abfrage. „Die Einbürgerungen werden durch den Test weiter zurückgehen“, prognostizierte Kolat.
Der Zentralrat der Juden in Deutschland sprach von einem „seltsamen Geschichtsverständnis“: Im Fragenkatalog komme das Wort Holocaust kein einziges Mal vor. Der Generalsekretär des Zentralrats Stephan Kramer nannte es unerträglich, wenn zudem bei der Frage nach den prägenden Religionen im europäischen und deutschen Kulturkreis Hinduismus, Christentum, Buddhismus und Islam als Antwort angeboten würden, das Judentum aber nicht erwähnt werde.
Ferner werden die teils missverständlichen Fragen und fehlerhaften Antwortvorgaben kritisiert. So lautet beispielsweise die geforderte Antwort auf die Frage, wen man in Deutschland auf Verlangen in seine Wohnung lassen muss: „den Vermieter“. Ein solch generelles Recht des Vermieters gibt es jedoch nicht, wie der Deutsche Mieterbund bestätigte. Das Bundesinnenministerium sagte zu, einzelne Fragen im Zweifelsfall nachzubessern, dafür gebe es noch genügend Zeit.
Koalitionspolitiker verteidigten den Test gegen die anhaltende Kritik: „Wir sind großzügig in der Gewährung der deutschen Staatsbürgerschaft, aber die Einbürgerung ist nicht voraussetzungslos“, sagte Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU). Es werde niemand überfordert, der Test setze kein Hochschulstudium voraus. Bei guter Vorbereitung könnten 70 bis 80 % der Bewerber bestehen, sagte auch die Bundesintegrationsbeauftragte Maria Böhmer (CDU). Auch handle es sich nicht um Gesinnungs-, sondern um Wissensfragen zu Deutschlands Politik und Gesellschaft.
Mehr Zuwanderung, weniger Einbürgerungen
Nach den vorläufigen Zahlen haben sich 2007 deutlich mehr Menschen
in Deutschland niedergelassen als im Vorjahr. Das Statistische Bundesamt registrierte
einen Wanderungsüberschuss von rund 48.000 Personen (683.000 Zuzüge,
635.000 Fortzüge). Im Vergleich zu 2006 waren das 21.000 Zuzüge
mehr und 4.000 Fortzüge weniger. Knapp 572.000 der Zuwanderer waren Ausländer
(2006: 558.000).
Gleichzeitig ging die Zahl der Einbürgerungen erneut zurück: Im
Laufe des Jahres 2007 erhielten rund 113.000 Ausländer den deutschen
Pass – fast 10 % weniger als im Vorjahr (2006: 124.566). Nach dem Höchststand
von 2000 (186.000 Einbürgerungen), dem Jahr der Einführung des neuen
Staatsangehörigkeitsrechts, waren die Zahlen zurückgegangen. Nur
2006 war eine Steigerung um 6,5 % gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen
(vgl. MuB 6/07).
www.destatis.de
Gleichzeitig warb Böhmer in diesem Zusammenhang bei den in Deutschland lebenden Ausländern dafür, sich einbürgern zu lassen. Laut Statistischem Bundesamt gibt es in Deutschland etwa 7 Mio. Menschen mit Migrationshintergrund, die keinen deutschen Pass besitzen. Von diesen leben rund 4,8 Mio. seit mehr als acht Jahren in Deutschland; ein Großteil von ihnen erfüllt die Einbürgerungsvoraussetzungen. Deshalb müsse man die Vorteile der Einbürgerung stärker kommunizieren, sagte Böhmer: „Wir müssen die Menschen dafür begeistern, Deutsche zu werden.“ Aktuell sind die Einbürgerungszahlen erneut deutlich zurückgegangen (vgl. Info-Box). up
Weitere Informationen:
www.bmi.bund.de
www.bundesrecht.juris.de/rustag/__10.html
Menschen mit Migrationshintergrund sind 2005 in Deutschland mehr als doppelt so häufig von Armut bedroht gewesen wie Menschen ohne Migrationshintergrund. Dies geht aus dem „3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung“ hervor, der Mitte Mai vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgestellt und Ende Juni vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Die Aussagekraft der Daten ist allerdings umstritten.
Den Armuts- und Reichtumsbericht haben Wissenschaftler in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf der Grundlage unterschiedlicher Daten erstellt. Als arm gilt, wer über weniger als 60 % des mittleren Netto-Einkommens verfügt. Dieser Betrag liegt in Deutschland je nach Datenbasis zwischen 736 Euro (Mikrozensus 2005) und 880 Euro pro Monat (Sozio-ökonomisches Panel, SOEP). Der aktuelle Armuts- und Reichtumsbericht richtet sich nach der neuen europaweit erhobenen Gemeinschaftsstatistik mit dem Titel „Leben in Europa“ (EU-SILC), die für Deutschland 781 Euro ansetzt. Demzufolge fallen für das Berichtsjahr 2005 13 % der Bevölkerung in Deutschland unter diese Schwelle, im europäischen Durchschnitt sind es 16 %.
In dem gesonderten Kapitel zur Lebenslage von Migranten beruft sich der Bericht der Bundesregierung auf die Daten des Mikrozensus 2005 und geht hier von einer Armutsrisikoquote von 15 % der Gesamtbevölkerung aus (siehe Tabelle). Mit einem Anteil von 28 % sind Menschen mit Migrationshintergrund demnach einem mehr als doppelt so hohen Armutsrisiko ausgesetzt wie die Bevölkerung ohne Migrationshintergrund (12 %). Im Vergleich der Migrantengruppen untereinander sind 34 % der ausländischen Bevölkerung armutsgefährdet, 25 % der Eingebürgerten bzw. als Deutsche Geborenen und 21 % der (Spät-)Aussiedler. Das Armutsrisiko von Migranten unter 15 Jahren ist höher (rund 33 %) als bei Kindern und Jugendlichen ohne Migrationshintergrund (knapp 14 %). Auch bei älteren Personen mit Migrationshintergrund (über 65 Jahre) ist das Armutsrisiko mit 27 % höher als bei gleichaltrigen Personen ohne Migrationshintergrund (rund 10 %).

Die Einkommenssituation von Migranten ist durch verschiedene Faktoren wie fehlende schulische und berufliche Qualifikationen, nicht anerkannte berufliche Abschlüsse, Sprachbarrieren, Branchenabhängigkeiten und Diskriminierung durch Arbeitgeber „negativ beeinflusst“, heißt es in dem Bericht. Die Benachteiligung zeige sich in einer relativ hohen Arbeitslosigkeit bei Ausländern (2005: 25 % gegenüber 12 % Arbeitslosen unter Deutschen). Auch ist die Erwerbstätigenquote von Personen mit Migrationshintergrund mit 56 % niedriger im Vergleich zu knapp 68 % bei Personen ohne Migrationshintergrund.
Das Pro-Kopf-Einkommen der Bevölkerung mit Migrationshintergrund liegt dem Bericht zufolge etwa ein Fünftel niedriger als das der Gesamtbevölkerung. Innerhalb der Gruppe der Migranten verdienen (Spät-)Aussiedler mit 86 % des mittleren Netto-Einkommens etwas mehr als Eingebürgerte (82 %) und deutlich mehr als Ausländer (73 %). Über 2.000 Euro netto stehen 14 % der Erwerbstätigen mit Migrationshintergrund monatlich zur Verfügung (ohne Migrationshintergrund: 23 %). In der Einkommensgruppe bis 1.100 Euro gibt es mehr Erwerbstätige mit Migrationshintergrund (45 %) als ohne (37 %).
Fachexperten und Vertreter der Opposition übten deutliche Kritik an dem Bericht. Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) wurde vorgeworfen, durch die Fokussierung auf die Ergebnisse des EU-SILC die Lage positiver darzustellen, als sie sei. Für EU-SILC wurden die Befragten schriftlich und nur auf Deutsch interviewt. Armutsforscher kritisieren, dass sich daher zu wenige Menschen mit geringen Deutschkenntnissen beteiligen konnten. Auch seien Jüngere nicht ausreichend berücksichtigt worden, der Bildungsstand der Befragten und die Zahl der Wohnungseigentümer werde dagegen überschätzt. „Menschen aus typischen Gastarbeiterländern wie der Türkei werden kaum erfasst, obwohl vor allem sie in Deutschland leben“, sagte Wolfgang Strengmann-Kuhn (Bündnis 90/Die Grünen).
Zwar stützt sich das Kapitel zur Situation der Migranten auf die Daten des Mikrozensus 2005, aber den hält Markus Grabka vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) für nicht geeignet zur Armutsanalyse: „Beim Mikrozensus wird nur das laufende Monatseinkommen erfasst, so dass z. B. saisonale Schwankungen oder vorübergehende Arbeitslosigkeit im Jahresverlauf nicht berücksichtigt werden und die Armutsquote daher eher unterschätzt wird.“ Das SOEP am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) sieht einen Anstieg der Armutsquote der Gesamtbevölkerung um etwa 6 %: von 12 % 1998 auf insgesamt 18 % 2006. Gut ein Drittel der Migranten seien armutsgefährdet, das seien 12 % mehr als 1998 (22 %). Außerdem sei es „schwer nachvollziehbar“, dass der Bericht die Armutsschwelle mit 781 Euro jetzt deutlich niedriger ansetzt als noch beim letzten Armutsbericht für das Jahr 2003 (939 Euro, vgl. MuB 3/05). Dadurch werde die Armut im Vergleich zu 2003 als weniger gravierend ausgewiesen, so Grabka. Arbeitsminister Scholz wies die Kritik zurück: Der Wechsel der Datengrundlage zu EU-SILC ermögliche einen europäischen Vergleich und bedeute keinen qualitativen Verlust. up
Weitere Informationen:
www.bmas.de/
... /dritter__armuts__und__reichtumsbericht.pdf
www.destatis.de
www.diw.de/deutsch/soep/29004.html
Als sich Deutschland und die Türkei im Halbfinale der Fußball-Europameisterschaft gegenüberstanden, wurde intensiv über die Integration der in der Bundesrepublik lebenden Türken debattiert. Tagelang bestimmte das Thema die Schlagzeilen in den Massenmedien. Auch auf den Straßen, in den Cafés, eigentlich überall war das Spiel Gesprächsstoff. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, zu welcher der beiden Mannschaften die türkische Community, die größte Zuwanderergruppe in Deutschland, halten würde. Von einigen Medien wurde das Spiel im Vorfeld zu einem regelrechten Lackmus-Test der Integrationspolitik stilisiert. Natürlich ist ein Fußballspiel kein probates Mittel, um den Stand der Eingliederung zu überprüfen. Doch die Frage, ob es dabei wirklich nur um Sport geht, ist berechtigt.
Festhalten muss man zunächst: Die mehr als 2 Mio. Türken und Türkeistämmigen, die in Deutschland leben, sind keine homogene Gruppe. Das wird oft vergessen, nicht nur, wenn es um Fußball geht. Einige waren für die deutsche Mannschaft, andere hielten zum türkischen Team. Und für viele stellte sich die Entscheidung „Entweder-Deutschland-oder-Türkei“ gar nicht erst. Denn viele Deutsch-Türken leben in einer „Sowohl-als-auch-Welt“. Daher verwundert es nicht, dass viele sich über einen Sieg beider Mannschaften gefreut hätten. Darin kann man mehr sehen als ein politisch korrektes Lippenbekenntnis. Es ist Ausdruck einer Lebensrealität mit Bezügen zu beiden Nationen.
Das Spiel endete 3:2 für Deutschland. Die gelöste Stimmung danach war vielerorts das erhoffte und von Politikern und Migrantenorganisationen beschworene deutsch-türkische Sommermärchen. Die Befürchtungen, dass es auf den Fanmeilen deutscher Großstädte zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Anhängern beider Mannschaften kommen könnte, haben sich als unbegründet erwiesen. Hier unterscheidet sich Deutschland von einigen Nachbarländern, wie zum Beispiel Frankreich, Großbritannien oder Spanien.
Zu bedauern ist, dass kein türkei-stämmiger Spieler im deutschen EM-Kader stand. Stattdessen standen in der türkischen Halbfinalelf zwei Spieler, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind und somit auch für die DFB-Auswahl hätten spielen können. Denn Spitzensportler können wichtige Vorbilder sein. Man denke nur an den ehemaligen französischen Weltfußballer Zinedine Zidane. Der im südfranzösischen Marseille aufgewachsene Sohn algerischer Einwanderer wurde als Kapitän der Equipe Tricolore für eine ganze Generation von Jugendlichen aus Einwandererfamilien zur Identifikationsfigur.
Diese Diskussionen fügen sich ein in eine breitere Integrationsdebatte, die seit einigen Jahren dauerhaft geführt wird. Das Dogma der Nichteinwanderungsgesellschaft ist endgültig überwunden. Und dennoch bleibt viel zu tun – trotz Zuwanderungsgesetz und Nationalem Integrationsplan. Der Anteil der deutschen Bevölkerung mit Migrationshintergrund wird weiter zunehmen. Ausruhen darf sich niemand, auch deshalb nicht, weil es sich die deutsche Gesellschaft nicht leisten kann, die Potentiale von Einwanderernachfahren zu verschenken. Und das gilt nicht nur im Fußball. Marcus Engler, Deutsch-Französisches Forschungszentrum Centre Marc Bloch Berlin / „Migration und Bevölkerung“
BVerwG: Vorläufiger Abschiebeschutz für Iraker
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) Ende Juni erhalten
mehrere irakische Kläger in Deutschland einen sog. subsidiären Abschiebeschutz.
Dieser muss den Irakern gemäß der Qualifikationsrichtlinie des Rates
der EU gewährt werden (Az.: 10 C 42.07, 10 C 43.07, 10 C 44.07, 10 C 45.07).
Die Richtlinie (2004/83/EG) sieht einen eigenen Schutzstatus für Personen
vor, die nicht die Kriterien der Genfer Flüchtlingskonvention erfüllen,
aber bei Rückkehr in ihr Herkunftsland anderweitig ernsthaft bedroht wären.
Die irakischen Kläger waren zwischen 1996 und 2004 nach Deutschland gekommen
und wurden als rechtmäßige Flüchtlinge anerkannt. Nach dem Sturz
des Hussein-Regimes widerrief das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) die Anerkennungen. Die dagegen gerichteten Berufungsklagen wies der Bayerische
Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) mit der Begründung ab, im Irak herrsche
kein landesweiter bewaffneter Konflikt. Das BVerwG lehnte diese Argumentation
ab, konnte allerdings auch keine Anzeichen für eine konkrete individuelle
Bedrohung der Kläger erkennen, die ein Abschiebeverbot begründen würde.
Daher verwies das BVerwG die Klagen zurück an den BayVGH. Der hat nun zu
prüfen, ob eine individuelle Bedrohung für die Kläger im Irak
besteht und keine innerstaatliche Schutzalternative existiert. Erst dann ist
ein Abschiebeverbot möglich.
www.bverwg.de
Regierung gegen Genitalverstümmelung
Die Bundesrepublik will die Praxis der Genitalverstümmelung bekämpfen.
Das ist das Ziel eines Antrages der Großen Koalition (16/9420), der Ende
Juni im Bundestag zur Beratung anstand. CDU/CSU und SPD wollen u. a. erreichen,
dass die Länder, in denen Genitalverstümmelung nicht verboten ist,
in Zukunft nicht mehr als sichere Herkunftsländer von Asylbewerbern gelten.
Laut einer Studie des UN-Kinderhilfswerks Unicef aus dem Jahr 2005 gibt es weltweit
etwa 140 Mio. Mädchen und Frauen, die an ihren Genitalien verstümmelt
wurden, vor allem im afrikanisch-arabischen Raum. Das Statistische Bundesamt
und die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes schätzen, dass in Deutschland
etwa 30.000 Frauen leben, die von Genitalverstümmelung betroffen sind.
Oft wird Genitalverstümmelung schon heute als Asylgrund anerkannt. Bündnis
90/Die Grünen fordern darüber hinaus, dass die Genitalverstümmelung
als Straftatbestand der schweren Körperverletzung eingestuft wird.
www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_166/02.html
Erleichterung der Zuwanderung
Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung am 16. Juli beschlossen, die
Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland zu erleichtern. Bundesarbeitsminister
Olaf Scholz (SPD) und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatten
sich auf ein entsprechendes Aktionsprogramm „Beitrag der Arbeitsmigration
zur Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland“ verständigt.
Das Programm soll in begrenztem Umfang die Beschäftigung von Akademikern
aus dem Ausland erleichtern. Einerseits soll die jährliche Einkommensgrenze
für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis an Hochqualifizierte von
rund 86.400 Euro auf 63.600 Euro gesenkt werden (vgl. MuB 7/07,
6/07,
4/07).
Außerdem soll künftig bei Akademikern aus den neuen Mitgliedstaaten
der EU auf die Vorrangprüfung verzichtet werden. Bislang müssen Unternehmen
nachweisen, dass freie Stellen nicht mit Deutschen oder bevorrechtigten EU-Bürgern
besetzt werden können. Für Herkunftsländer außerhalb der
EU soll das Vorrangprinzip jedoch weiterhin gelten. Die beschlossenen Maßnahmen
erfordern u. a. Änderungen im Aufenthaltsgesetz und den Beschäftigungsverordnungen.
Konzept für Integrationsmonitoring
Die Bundesintegrationsbeauftragte Maria Böhmer (CDU) hat Anfang Juni im
Kabinett ein erstes konkretes Konzept für ein Integrationsmonitoring vorgestellt.
Auf ihrem Treffen am 10. April in Kiel hatten die für Integration zuständigen
Minister und Senatoren der Bundesländer beschlossen, ein solches Monitoring
einzurichten (vgl. MuB 4/08).
Darauf reagierte Böhmer nun mit dem Konzept „Integration fördern
– Erfolge messen – Zukunft gestalten“. Das bundesweite Monitoring
soll auf 100 Indikatoren in insgesamt 14 Themenfeldern wie Ausbildung, arbeitsmarktpolitische
Integration, Kriminalität, Wohnsituation, Mediennutzung, Gesundheit und
gesellschaftliches Engagement basieren. Dafür müssen zusätzliche
Daten erhoben werden, etwa im Bereich Mediennutzung oder zur Wohnsituation.
www.integrationsbeauftragte.de
BVerwG: Keine Ausbürgerung von Kindern
Die deutsche Staatsbürgerschaft darf Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund,
die jünger als 18 Jahre sind, nicht entzogen werden. Dies gilt auch dann,
wenn den Eltern aufgrund des seit 2000 geltenden Verbots von mehrfachen Staatsangehörigkeiten
die deutsche Staatsbürgerschaft im Nachhinein aberkannt wurde. Dies hat
das Bundesverwaltungsgericht am 22. Mai beschlossen (BVerwG 5 B 27.08). Damit
bestätigte das Gericht, dass drei zusammen mit ihren Eltern eingebürgerte
minderjährige Kinder weiterhin Deutsche sind, trotz vorherigem Wiedererwerb
der türkischen Staatsangehörigkeit der Familie.
www.bundesverwaltungsgericht.de
Urteil des BVerwG: Kein Kopftuchverbot im Referendariat
Referendarinnen darf das Tragen eines Kopftuches im Unterricht nicht grundsätzlich
verwehrt werden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig
am 26. Juni. Das Land Bremen hatte im Jahr 2005 einer türkischstämmigen
Muslimin mit deutschem Pass eine Referendariatsstelle an einer Schule verwehrt,
weil sie ihr Kopftuch nicht ablegen wollte. Nach dem Urteil des BVerwG war dies
ein unzulässiger Eingriff in die im Grundgesetz garantierte Berufsfreiheit,
da der Lehrberuf auch an Privatschulen ausgeübt werden könne, an denen
kein generelles Kopftuchverbot gilt. Diese Möglichkeit würde der Klägerin
aber verwehrt, da der Staat bei Lehrberufen ein Ausbildungsmonopol innehat.
Die Begründung der Bremer Bildungsbehörde, dass eine Störung
des Schulfriedens zu erwarten sei, war den Leipziger Richtern zu abstrakt. Sie
verlangten nun eine genaue Prüfung, ob die Ausbildung der Klägerin
eine konkrete Gefährdung des Schulfriedens mit Blick auf die Grundrechte
von Eltern und Schülern darstelle. Das Urteil bestätigte hingegen,
dass von Lehrerinnen, die verbeamtet oder staatlich angestellt sind, verlangt
werden kann, das Kopftuch abzulegen (Az.: BVerwG 2 C 22.07).
www.bverwg.de
Eine neue Studie belegt, dass Ausländerfeindlichkeit in Deutschland weitverbreitet ist. Für die Mitte Juni veröffentlichte qualitative Erhebung „Vom Rand zur Mitte“ befragten Wissenschaftler der Universität Leipzig im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung Menschen aus verschiedenen deutschen Groß- und Kleinstädten in Gruppendiskussionen. Nicht nur an den Rändern der Gesellschaft, so das Ergebnis, haben sich fremdenfeindliche Gesinnungen festgesetzt.
Die Psychologen und Soziologen befragten im Jahr 2006 zunächst 5.000 Deutsche bundesweit zu ihrer Zustimmung oder Ablehnung zu rechtsextremen Aussagen. Dabei fanden rund 39 % Deutschland von Ausländern „überfremdet“ (vgl. MuB Online 7/05). In einer zweiten Runde wurden zwischen 2007 und 2008 150 der Teilnehmer aus der ersten Befragung nach unterschiedlichen sozio-ökonomischen Kriterien und politischer Richtung ausgewählt und zu themenspezifischen Gruppendiskussionen eingeladen.
Als besonders besorgniserregend bezeichneten die Autoren der Studie, dass auch Teilnehmer, die in der ersten Befragung nicht als fremdenfeindlich aufgefallen waren, in der Gruppendiskussion dann solche Tendenzen erkennen ließen. Die Forscher stellten außerdem fest, dass der persönliche Wohlstand entscheidend für die Ausprägung von Ausländerfeindlichkeit ist. „Immer dann, wenn der Wohlstand bröckelt, treten wieder antidemokratische Traditionen auf“, sagte Psychologe Oliver Decker, der neben seinem Kollegen Elmar Brähler federführend an der Studie beteiligt war. Decker begründet ausländerfeindliche Einstellungen auch mit der Aufarbeitung der NS-Vergangenheit in beiden deutschen Staaten. Rechtsextremes Gedankengut sei in der Nachkriegszeit in beiden Teilen Deutschlands nur aus der Mitte der Gesellschaft verdrängt worden. Der mit dem Wirtschaftswunder in Westdeutschland relativ schnell einsetzende Wohlstand habe weder Raum noch Zeit für „Nachdenklichkeit“ oder „Scham“ gelassen. Die Enttäuschung in Ostdeutschland über den ausbleibenden wirtschaftlichen Aufschwung nach der Wende habe Xenophobie und Demokratieverdrossenheit dort besonders befördert – auch in gebildeten Bevölkerungsgruppen.
„Erschreckend war für uns, wie gern die Befragten auch die bescheidenste Demokratie gegen autoritäre Strukturen eintauschen würden, in denen vermeintlich Ordnung, Ruhe und Chancengleichheit herrschen“, sagte Decker. Viele junge Leute hofften auf eine „Führerfigur“, die Deutschland wieder nach vorne bringe.
Viele Befragte unterschieden zwischen „guten“ und „schlechten“ Migranten. Die meisten Vorurteile wurden gegenüber Türken und Russlanddeutschen geäußert, so die Forscher. Hinzu komme eine neue Form des „kulturellen Rassismus“; die Formulierung „Die passen einfach nicht zu uns“ wiederholte sich in den Gruppendiskussionen oft.
Als Mittel gegen rechtsextreme oder ausländerfeindliche Einstellungen rücken die Forscher die weitere Auseinandersetzung mit der NS-Zeit in den Vordergrund. Die Studie habe gezeigt, dass dies auch für jetzige Generationen große Bedeutung habe. „Wir können sogar bei heute 20- bis 30-Jährigen feststellen, dass eine demokratische Einstellung häufig einhergeht mit einer Aufarbeitung der NS-Vergangenheit, die Scham und Schuld über die familiären Verstrickungen zulässt“, sagte Decker. Als weiteren wichtigen Faktor nennt der Psychologe die Erziehung. „Menschen, die in der Lage sind, sich in andere einzufühlen, sind in der Regel nicht ausländerfeindlich.“ Hier komme dem Elternhaus ebenso Bedeutung zu wie den Kindergärten und der Schule. Auch frühkindliche Erfahrungen seien entscheidend. chw
Weitere Informationen:
www.fes.de/rechtsextremismus/inhalt/studie.htm
Frankreich hat am 1. Juli die EU-Ratspräsidentschaft von Slowenien übernommen. Im Zentrum des französischen Programms stehen Veränderungen in der EU-Einwanderungspolitik. Härtere Auflagen bei der legalen Einwanderung, stärkere Grenzkontrollen und eine konsequentere Abschiebepraxis sollen künftig die Einwanderung in die EU prägen.
Der französische Präsident und derzeitige EU-Ratspräsident Nicolas Sarkozy plant eine Verschärfung der europäischen Einwanderungspolitik. Dies geht aus einem Ende Mai bekannt gewordenen Entwurf mit dem Titel „Europäischer Pakt über Einwanderung und Asyl“ hervor.
Medienberichten zufolge sollen demnach härtere Auflagen die legale Einwanderung in die Europäische Union erschweren und stärkere Grenzkontrollen sowie eine effektivere Abschiebepraxis die illegale Einwanderung verhindern. Präsident Sarkozy stellte die Initiative, die der französische Minister für Einwanderung, Integration, nationale Identität und Entwicklungshilfe Brice Hortefeux (UMP) federführend erarbeitet hatte, Anfang Juli auf dem informellen Treffen der europäischen Justiz- und Innenminister im französischen Cannes vor.
Legale Einwanderung: Die EU-Mitgliedstaaten sollen weiterhin frei über das Ausmaß der Zuwanderung in ihr Land entscheiden können. Jedoch sollen die Einwanderungswilligen bereits vor der Einreise in die EU einen Sprachtest absolvieren und ihre beruflichen Qualifikationen nachweisen. Darüber hinaus sollen Einwanderer in allen EU-Staaten, in denen ihnen ein längerer Aufenthalt gestattet wird, einen „Integrationsvertrag“ unterzeichnen. Dieser soll sie dazu verpflichten, sich die Sprache des Aufnahmelandes sowie die jeweiligen nationalen und europäischen Werte anzueignen, wie z. B. die Gleichberechtigung von Mann und Frau.
Asylpolitik: Um eine Grundlage für ein einheitliches Vorgehen in der Asylpolitik zu schaffen, strebt die französische Ratspräsidentschaft eine EU-weite Harmonisierung an: „Es ist nicht normal, dass ein- und dieselbe Person 27 Anträge in 27 Demokratien einreichen kann“, begründete Sarkozy die Pläne nach dem Treffen der Innen- und Justizminister vor dem Europäischen Parlament (EP). Daher sollen innerhalb der nächsten fünf Jahre EU-weit dieselben Kriterien für die Asylgewährung und die Flüchtlingsanerkennung gelten. Hierzu soll „eine einzige Institution, ein Verfahren und ein Kriterienkatalog“ geschaffen werden, um die Anträge einheitlich zu bearbeiten. Der Entwurf sieht vor, noch im nächsten Jahr hierfür ein Büro in Brüssel einzurichten.
Die Mindeststandards des Asylverfahrens sind bereits seit längerem vereinheitlicht (vgl. MuB 1/03). Jüngst haben sich Rat und Parlament auch auf ein einheitliches Vorgehen bei der Rückführung irregulärer Migranten geeinigt (vgl. MuB 6/08).
Visa: Ab 2011 sollen alle EU-Mitgliedstaaten nur noch Visa ausstellen, die biometrische Daten enthalten. Um diese kontrolliert und zentral auszugeben, sollen schrittweise europäische Zentren zur Visa-Erteilung und gemeinsame Konsulate der EU-Staaten im nichteuropäischen Ausland aufgebaut werden.
Illegale Einwanderung: Der geplante Einwanderungs- und Asylpakt sieht neben diesen Auflagen auch deutliche Verschärfungen im Kampf gegen illegale Einwanderung vor. Sarkozy betonte, dass Europa keine Festung sei, aber auch „nicht all jene aufnehmen kann, die nach Europa kommen möchten“. Der EU-Einwanderungspakt sieht die Aufwertung der Europäischen Grenzschutzagentur Frontex vor, um die Kontrolle an den EU-Außengrenzen zu verbessern. Die Agentur soll so in die Lage versetzt werden, ihre Funktion als Grenzschutzorgan voll auszufüllen.
Der französische Entwurf wendet sich auch gegen die Praxis, illegalen Einwanderern in großem Umfang einen legalen Aufenthaltsstatus zu verleihen. Demnach sollen die europäischen Staats- und Regierungschefs gemeinsam erklären, massenhafte Legalisierungen zukünftig zu unterlassen. Die Legalisierungspraxis bewirke nur einen zusätzlichen Anstieg der illegalen Einwanderung, heißt es in dem Papier. Dies widerspricht der unlängst vom EU-Parlament verabschiedeten Fassung einer EU-Abschieberichtlinie, die es den Mitgliedstaaten freistellt, den Status illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger zu regulieren (vgl. MuB 6/08). Zuletzt hatten Spanien (vgl. MuB 5/05, 7/05) und Italien (vgl. MuB 5/06, 6/06) Massenlegalisierungen vorgenommen. In Frankreich hatte es 1997 unter dem sozialistischen Ministerpräsidenten Lionel Jospin das letzte Legalisierungsprogramm gegeben.
Darüber hinaus soll die Abschiebepraxis mithilfe von Rückführungsabkommen mit Drittstaaten und EU-Anrainern sowie effektiveren Abschiebemaßnahmen forciert werden. Bislang werde nur jede dritte Abschiebemaßnahme vollzogen, heißt es in dem Entwurf. Zeitgleich hat das Europäische Parlament einem umstrittenen Entwurf zu einer EU-weiten Abschiebepolitik zugestimmt, die in einigen EU-Mitgliedstaaten zu Verschärfungen in der Abschiebepraxis führen kann ((vgl. MuB 6/08).
Nach Angaben Frankreichs haben die Innen- und Justizminister mehrerer EU-Staaten den Vorstoß begrüßt. Sie hätten ihre Zustimmung sowohl zu der grundlegenden Ausrichtung als auch zu konkreten Inhalten des Entwurfs erklärt. Auch das deutsche Bundesinnenministerium teilte mit, dass man Idee und Ziel des Vorschlags begrüße. Sarkozy, der seit langem bekannt ist für seine restriktive Haltung im Umgang mit Einwanderern (vgl. MuB 4/07), möchte den Einwanderungs- und Asylpakt noch in diesem Herbst von den 27 EU-Staats- und Regierungschefs verabschieden lassen. th
Weitere Informationen:
www.ue2008.fr
Neue Antidiskriminierungs-Richtlinie
Die Europäische Kommission hat Anfang Juli den Vorschlag für eine
Richtlinie angenommen, die Menschen auch außerhalb des Arbeitsmarktes
vor Diskriminierung schützen soll. Die bisherigen Richtlinien, die in Deutschland
u. a. im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) umgesetzt sind (vgl.
MuB 3/06),
beziehen sich lediglich auf die Bereiche Beschäftigung, Beruf und Berufsausbildung.
Der Vorschlag für die neue Richtlinie „zur Anwendung des Grundsatzes
der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer
Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung“ (KOM (2008) 426
endgültig) ist Teil eines Sozialpakets der Kommission. Hiermit will sie
den sozialen Veränderungen in einer globalen Wirtschaft Rechnung tragen.
ec.europa.eu/employment_social/fundamental_rights/index_de.htm
Türkei: Kopftuchverbot bestätigt
Das türkische Verfassungsgericht hat Mitte Juni entschieden, dass das Kopftuchverbot
an den Universitäten weiterhin bestehen bleibt. Es hat damit eine Entscheidung
des Parlaments für nichtig erklärt, in dem die islamisch-konservative
Regierungspartei AKP die Mehrheit hat (vgl. MuB 2/08).
Das Gericht begründete die Beibehaltung des Kopftuchverbots damit, dass
die Regierung „gegen die säkularen Grundwerte der Republik gehandelt
habe“. Demnach sei der Parlamentsbeschluss verfassungswidrig.
Schweiz: Keine Verschärfung beim Einbürgerungsrecht
Die Schweizer haben Anfang Juni eine Verschärfung der Einbürgerungsgesetze
mit deutlicher Mehrheit (64 %) abgelehnt. Nur einer der 25 Kantone stimmte
dafür (Schwyz: 60 %). Die rechtspopulistische Schweizerische Volkspartei
(SVP) wollte mit dem Referendum bewirken, dass Gemeinden künftig wieder
selbst über den Einbürgerungswunsch von Ausländern befinden können,
ohne Widerspruchsrecht. Dies hatte das Schweizer Bundesgericht 2003 verboten,
weil damit Ablehnungen ohne Begründung erfolgten und die Antragsteller
nicht vor Gericht gehen konnten (vgl. MuB 6/03).
Auch die Regierung und das Parlament in Bern hatten sich gegen die Gesetzesinitiative
der SVP ausgesprochen, da sie Diskriminierung und Willkür befördere.
www.admin.ch/ch/d/pore/va/20080601/det532.html
EU: Anstieg von Fremdenfeindlichkeit
In der Europäischen Union (EU) ist es in den vergangenen Jahren zu einem
Anstieg von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gekommen. Dies geht aus dem ersten
Jahresbericht der EU-Agentur für Grundrechte (FRA) hervor, der am 24. Juni
im Europäischen Parlament vorgestellt wurde. Dem Bericht zufolge haben
in der Mehrheit der elf EU-Mitgliedstaaten, für die ausreichende Zahlen
vorliegen (darunter Deutschland), zwischen 2000 und 2006 rassistisch motivierte
Straftaten zugenommen. Auch bei antisemitischen und rechtsextremen Straftaten
kam es zu einem Anstieg. Die Vorsitzende des FRA-Verwaltungsrates Anastasia
Crickley sprach von einem „allgemeinen Aufwärtstrend“ bei solchen
Taten, räumte aber gleichzeitig ein, dass auch die verbesserten Registrierungsinstrumente
zu dem Anstieg beigetragen haben könnten. Die Agentur fordert die vollständige
Umsetzung der EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung aus dem Jahr 2000 (vgl. MuB
7/03,
6/06).
fra.europa.eu/fra/index.php
Italien: Fingerabdrücke von Roma-Kindern
Im Zuge einer verschärften Einwanderungspolitik (vgl. MuB 5/08)
will die italienische Regierung die Fingerabdrücke von Roma-Kindern und
Jugendlichen erfassen. Die so gewonnenen Erkenntnisse wolle sie nutzen, um den
Aufenthaltsstatus der Roma zu überprüfen. Das Vorhaben wurde von der
Opposition und Kirchenvertretern heftig kritisiert. Pietro Petrucci, Sprecher
der EU-Kommission, sagte, kein Land habe das Recht, auf Grundlage ethnischer
Gruppenzugehörigkeit Fingerabdrücke zu sammeln.
Irreguläre Migranten in der Europäischen Union (EU) werden künftig nach einheitlichen Vorschriften abgeschoben. Wer sich ohne gültige Aufenthaltspapiere in einem Mitgliedstaat aufhält, kann bis zu 18 Monate in Abschiebehaft genommen werden. Menschenrechtsorganisationen und zahlreiche Politiker kritisierten den Beschluss.
Die Richtlinie dient der Umsetzung des „Haager Programms zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht“, das der Europäische Rat Anfang November 2004 beschlossen hatte (vgl. MuB 9/04). Einen ersten Vorschlag für die Richtlinie „über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger“ hatte die Europäische Kommission bereits am 1. September 2005 vorgelegt (vgl. MuB 8/05). Das Ziel bestand darin, gemeinsame Regelungen über Abschiebung, Inhaftierung sowie zum Einsatz von Zwangsmaßnahmen zu schaffen und dabei die Menschenrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Migranten zu wahren. Unter anderem sollte die Möglichkeit, Menschen in Abschiebehaft zu nehmen, an hohe Voraussetzungen gebunden werden. Die Mitgliedstaaten hatten sich hingegen für weitreichende hoheitsrechtliche Befugnisse bei Haft und Abschiebung ausgesprochen. Die nun vom Europäischen Parlament (EP) verabschiedete Fassung stellt einen Kompromiss zwischen dem ursprünglich liberaleren Vorschlag der Kommission und den restriktiven Änderungswünschen der Mitgliedstaaten dar. Erst Anfang Juni war bei Verhandlungen zwischen Vertretern des Rates und des EP der endgültige Durchbruch gelungen. Zuvor hatten sich die ständigen Vertreter der EU-Staaten in Brüssel auf eine gemeinsame Linie geeinigt (vgl. MuB 5/08). Die Richtlinie wurde im so genannten Mitentscheidungsverfahren beraten, bei dem sich der Rat nicht über die Mehrheitsmeinung des Parlaments hinwegsetzen kann und einen Vorschlag erarbeiten muss, der die Zustimmung der Abgeordneten findet.
Regelungen: Gegen Migranten aus Drittstaaten, die sich illegal in der Europäischen Union aufhalten und die von den Behörden aufgegriffen werden, wird unmittelbar eine „Rückkehrentscheidung“ erlassen. Den Einzelstaaten bleibt es jedoch freigestellt, Regularisierungen durchzuführen oder den Migranten einen Aufenthaltstitel zu gewähren. Mit der Rückkehrentscheidung wird eine Frist von sieben bis 30 Tagen zur freiwilligen Ausreise gesetzt. Wer der Aufforderung nicht nachkommt, kann bis zu sechs Monate in Abschiebehaft genommen werden. In besonderen Fällen kann die Haftzeit auf 18 Monate ausgedehnt werden (siehe Info-Box). Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission hatte eine maximale Dauer von einem halben Jahr vorgesehen, die Mehrzahl der Abgeordneten hatte sich für eine höchstens dreimonatige Haftzeit ausgesprochen. Die Regierungen einiger Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, wo die Abschiebehaft nach aktueller Rechtslage in Ausnahmefällen ebenfalls 18 Monate betragen kann, setzten sich jedoch mit ihren restriktiven Positionen durch.
INFOBOX: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten
zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger
– COM(2005)0391 (Auszüge)
Artikel 6 – Rückkehrentscheidung
1. Unbeschadet der Ausnahmen [...] erlassen die Mitgliedstaaten gegen jeden
illegal in ihrem Hoheitsgebiet aufhältigen Drittstaatsangehörigen
eine Rückkehrentscheidung.
[...]
4 . Die Mitgliedstaaten können jederzeit beschließen, [...] aus familiären,
humanitären oder sonstigen Gründen einen eigenen Aufenthaltstitel
oder eine sonstige Aufenthaltsberechtigung zu erteilen. In diesem Fall wird
keine Rückkehrentscheidung erlassen.
Artikel 7 – Freiwillige Ausreise
1. Die Rückkehrentscheidung sieht [...] eine angemessene Frist zwischen
sieben Tagen und 30 Tagen für die freiwillige Ausreise vor.
[...]
4. Besteht Fluchtgefahr oder ist der Antrag auf einen Aufenthaltstitel als offensichtlich
unbegründet oder betrügerisch abgelehnt worden [...], so können
die Mitgliedstaaten davon absehen, eine Frist für die freiwillige Ausreise
zu gewähren, oder sie können eine Ausreisefrist von weniger als sieben
Tagen einräumen.
Artikel 8 – Abschiebung
[...]
4 . Machen die Mitgliedstaaten – als letztes Mittel – von Zwangsmaßnahmen
zur Durchführung der Abschiebung [...] Gebrauch, so müssen diese Maßnahmen
verhältnismäßig sein und dürfen nicht über die Grenzen
des Vertretbaren hinausgehen.
Artikel 11 – Einreiseverbot
[...]
2. Die Dauer des Einreiseverbots wird individuell in Anbetracht der jeweiligen
Umstände festgesetzt und überschreitet grundsätzlich nicht fünf
Jahre. Sie kann fünf Jahre überschreiten, wenn der Drittstaatsangehörige
eine schwerwiegende Gefahr [...] darstellt.
Artikel 15 – Inhaftnahme
1. Sofern in dem konkreten Fall keine anderen ausreichenden, jedoch weniger
drastischen Zwangsmaßnahmen wirksam angewandt werden können, dürfen
die Mitgliedstaaten einen Drittstaatsangehörigen [...] nur in Haft nehmen,
um seine Rückkehr vorzubereiten und/oder die Abschiebung durchzuführen
[...].
5. [...] Jeder Mitgliedstaat legt eine Höchsthaftdauer fest, die sechs
Monate nicht überschreiten darf.
6. Die Mitgliedstaaten dürfen den in Absatz 5 genannten Zeitraum nicht
verlängern; lediglich in den Fällen, in denen die Abschiebungsmaßnahme
trotz ihrer angemessenen Bemühungen aufgrund der nachstehend genannten
Faktoren wahrscheinlich länger dauern wird, dürfen sie diesen Zeitraum
im Einklang mit dem einzelstaatlichen Recht um höchstens zwölf Monate
verlängern: mangelnde Kooperationsbereitschaft [...] oder Verzögerungen
bei der Übermittlung der erforderlichen Unterlagen durch Drittstaaten.
Auf Forderungen der Parlamentarier gehen die Verpflichtung zu regelmäßiger justizieller Überprüfung der Inhaftierung sowie eine Verbesserung der Stellung von besonders Schutzbedürftigen – insbesondere Kindern und Familien – zurück. So wird bei unbegleiteten Minderjährigen und Familien mit Minderjährigen die Haft „nur im äußersten Falle und für die kürzestmögliche angemessene Dauer eingesetzt“. Außerdem sind spezielle Haftbedingungen zu schaffen, die ausreichend Privatsphäre sowie Spiel-, Erholungs- und Bildungsmöglichkeiten bieten. Ursprünglich sollte aus Sicht der Abgeordneten bei Minderjährigen auf Zwangsmaßnahmen wie Inhaftierung gänzlich verzichtet werden. Mit der Entscheidung zur Rückführung geht immer auch ein Einreiseverbot für den betreffenden Staat einher, das individuell verhängt wird und in der Regel fünf Jahre nicht überschreiten darf.
Nicht durchsetzen konnten sich Parlament und Kommission mit ihrem Vorschlag, einheitliche Möglichkeiten der kostenlosen Rechtsberatung bzw. Prozesskostenhilfe zu schaffen; der Ministerrat befürchtete zu hohe finanzielle Belastungen. Die Kompromisslösung sieht nun zwar eine verbindliche Regelung vor, allerdings nur nach den jeweils bestehenden Regelungen zur Prozesskostenhilfe in den einzelnen Mitgliedstaaten. So wird in Deutschland Prozesskostenhilfe nur dann gewährt, wenn die zuständigen Stellen Aussicht auf Erfolg erkennen.
In einigen Staaten wird die Richtlinie Verbesserungen für betroffene Migranten mit sich bringen: In Dänemark, Estland, Finnland, Litauen, den Niederlanden, Großbritannien und Schweden ist die Abschiebehaft bislang unbegrenzt möglich und würde nun auf maximal 18 Monate begrenzt. Außerdem werden Länder wie Griechenland die Haftbedingungen in ihren Abschiebegefängnissen deutlich verbessern müssen. Vielfach sind jedoch auch die bestehenden Regelungen für die Betroffenen wesentlich günstiger als die Standards der Richtlinie. Kritiker befürchten daher, diese Staaten könnten ihre Rechtslage nach unten anpassen und Migranten ohne Papiere schlechter stellen. Symbolisch einigten sich Vertreter von Rat und Parlament auf eine Protokollnotiz, nach der die Richtlinie in den Einzelstaaten „nicht dazu herangezogen werden sollte, die Annahme ungünstigerer Bestimmungen [...] zu rechtfertigen.“ Im Gegensatz zu Italien, das angekündigt hat, seine ursprünglich liberaleren Regelungen an die Mindeststandards anzupassen (vgl. MuB5/08), werden sich in Deutschland keine grundlegenden Änderungen ergeben. Möglicherweise werden jedoch aufgrund der Voraussetzungen der Richtlinie Abschiebehäftlinge in Zukunft in gesonderten Einrichtungen mit höheren Standards untergebracht werden müssen. Derzeit sind sie vereinzelt auch in regulären Justizvollzugsanstalten eingesperrt.
Reaktionen: Der für die Verhandlung mit dem Ministerrat zuständige Berichterstatter des EP Manfred Weber (EVP/CSU) sagte, der gefundene Kompromiss wahre die Balance zwischen Abschiebung und humanitären Mindeststandards. Die EU-Staaten seien nun gehalten, die Betroffenen entweder zu legalisieren oder sie in ihr Heimatland zurückzuführen und könnten sie nicht mehr „stillschweigend“ tolerieren. „Das Leben in der Illegalität ist eine moderne Form der Sklaverei“, sagte Weber, „es ist vor allem im Interesse der Illegalen, aus der Illegalität herausgeführt zu werden.“
Insgesamt stimmten 369 Abgeordnete für das Gesetz, darunter die Fraktionen der Konservativen, der Liberalen sowie einige Sozialisten und Sozialdemokraten. Abgelehnt wurde der Kompromiss von 197 Abgeordneten. Angelika Beer (Grüne/EFA) bezeichnete die Abschieberegelungen als „Skandal“; das beschlossene fünfjährige Einreiseverbot sei „menschlich grausam“. Nach Ansicht der Linken verstoße die Richtlinie „gegen die Menschenrechte“ und sei ein „schändlicher Kompromiss“, so die Abgeordnete Sahra Wagenknecht. Der Migrationsexperte der deutschen Sozialdemokraten im EP, Wolfgang Kreissl-Dörfler (SPD/PSE) sagte hingegen, er stimme der Richtlinie zu, obwohl sie „sicher nicht das non plus ultra“ sei. Es grenze jedoch an ein Wunder, dass es im Rat überhaupt zu einer Einigung gekommen sei. Auch der FDP-Abgeordnete Alexander Alvaro erklärte, die Richtlinie bedeute im Vergleich zur aktuellen Situation eine Verbesserung.
Nichtstaatliche Organisationen kritisierten den Beschluss scharf. Ein Bündnis verschiedener Flüchtlingshilfe- und Menschenrechtsorganisationen sammelte über 42.000 Unterschriften gegen die Richtlinie. Es forderte die Parlamentarier auf, ihre historische Verantwortung wahrzunehmen und „Europa vor einem Rückfall in die dunklen Zeiten einer Trennung zwischen Einheimischen und Ungewollten“ zu bewahren, in denen die „systematische Nutzung von Lagern und erzwungenen Abschiebungen auf der Tagesordnung standen.“ Auch Kirchenvertreter hatten an das Parlament appelliert, die Regelungen stärker an den Bedürfnissen der Migranten auszurichten. Der europäische Zusammenschluss der nationalen katholischen Bischofskonferenzen (COMECE) drängte das EP im Vorfeld der Entscheidung dazu, „den Gebrauch des Mittels der Haft zu beschränken“.
Deutliche Kritik übten auch die Teilnehmerstaaten des südamerikanischen Wirtschaftsverbundes Mercosur. Im Rahmen eines Gipfeltreffens der Staatschefs Anfang Juli veröffentlichten sie eine Erklärung, in der sie die EU-Regeln zur Abschiebung geschlossen ablehnten. Mercosur wende sich gegen den Versuch, „Einwanderung zu kriminalisieren und gerade den Schwächsten restriktive Einwanderungsregeln aufzuerlegen“, heißt es in der Erklärung.
Die Richtlinie muss nun in ihrer geänderten Fassung nochmals von den Mitgliedstaaten im Rat gebilligt werden, was als Formsache gilt. Die Umsetzung in den Mitgliedstaaten ist dann binnen 24 Monaten Pflicht. js
Weitere Informationen:
www.prelex.europa.eu (Richtlinie COM(2005)0391:
Gang der Gesetzgebung mit allen einschlägigen EU-Dokumenten)
www.outrageousdirective.org
(Bündnis von Flüchtlingshilfe- und Menschenrechtsorganisationen)
www.comece.org (Kommission
der Bischofskonferenzen der Europäischen Gemeinschaft)
www.mercosur.int (Mercosur – Gemeinsamer
Markt Südamerikas; auf Spanisch)
Erneute massenhafte Zuwanderung von Boat-People
In den vergangenen zwei Monaten haben erneut zahlreiche Boat-People versucht,
über das Mittelmeer nach Europa zu gelangen. Weit mehr als 2.500 Menschen
haben zwischen Mitte Mai und Mitte Juli Italien, Spanien, Griechenland und Malta
bzw. deren Küstengewässer in kleinen Booten erreicht. Mit fast 1.500
Personen kamen die meisten auf der italienischen Mittelmeerinsel Lampedusa an,
deren Aufnahmezentren zeitweise völlig überfüllt waren, gefolgt
von Spanien (ca. 800), Griechenland (ca. 400) und Malta (ca. 135). Im gleichen
Zeitraum kamen bei den Überfahrten mindestens 230 Menschen ums Leben. Darüber
hinaus versuchten Ende Juni ca. 70 Afrikaner, von Marokko aus die Grenze zur
spanischen Exklave Melilla zu überwinden; ca. 50 von ihnen gelangten dabei
auf spanisches Territorium.
UNHCR: 67 Mio. Flüchtlinge
Weltweit waren im Jahr 2007 insgesamt 67 Mio. Menschen auf der Flucht. Dies
geht aus dem Bericht „Global Trends“ hervor, den das Flüchtlingshochkommissariat
der Vereinten Nationen (UNHCR) Mitte Juni vorgelegt hat. Hinzu kommen weitere
12 Mio. so genannte Staatenlose. Als Flüchtlinge im engeren Sinne benennt
der UNHCR insgesamt circa 16 Mio. Menschen, die ihre Heimatländer verlassen
haben. Die meisten von ihnen kommen aus Afghanistan (3 Mio.), dem Irak (2 Mio.)
und Kolumbien (552.000). Die Zahlen der so genannten Binnenvertriebenen liegen
mit insgesamt 51 Mio. Personen mehr als dreimal so hoch. Diese Menschen befinden
sich innerhalb ihres Heimatlandes auf der Flucht. Die meisten Binnenvertriebenen
gibt es in Kolumbien (3 Mio.), im Irak (2,4 Mio.) und in der Demokratischen
Republik Kongo (1,3 Mio.). Als Gründe für die steigenden Flüchtlingszahlen
nennt das UNHCR den Ausbruch neuer akuter Konflikte, schlechte Regierungsführung,
klimabedingte Migration und extreme Preissteigerungen bei Lebensmitteln.
www.unhcr.org
Tagung
Jenseits der Green Card: Hochqualifiziert und wenig Chancen? Potenziale
hochqualifizierter Migrantinnen und Migranten in Deutschland
Veranstalter: Ev. Akademie Loccum
Datum: 10.-12.9.2008
In Deutschland herrscht Fachkräftemangel. Um ihn zu beheben, ist die Anwerbung
und Einbindung hochqualifizierter Migrantinnen und Migranten verstärkt
in der Diskussion. Aber wie sieht es genau aus mit der Integration in den Arbeitsmarkt
von Hochqualifizierten?
Kontakt: Dr. Lidwina Meyer, Ev. Akademie Loccum, E-Mail: Lidwina.Meyer@evlka.de,
Tel.: (05766) 81103 bzw. 81123, www.loccum.de/programm/p0853.html
Conference
Intercultural Dialogue - Challenge for Democratic Citizenship and Human
Rights Education
DARE – Democracy and Human Rights Education in Adult Learning
is a network devoted to raise the profile of European NGOs active in the fields
of Education for Democratic Citizenship and Human Rights. The DARE conference
aims at providing a forum for practitioners in formal and non-formal education
(both staffers and regular volunteers), academia and activists, political scientists,
educators and policy makers from the local to the EU level. It offers networking
opportunities, hands-on training and exchange of best practices.
When: November 14-16, 2008
Where: Vienna (Austria)
Information: A detailed conference program is available at
www.dare-network.eu and dare-network.blogspot.com.
Contact: Reinhard Eckert (DARE Conference Office), reinhard.eckert@politik-lernen.at
![]()
Studienreisen der bpb
Regelmäßig veranstaltet die Bundeszentrale für politische Bildung
(bpb) Bildungsreisen innerhalb und außerhalb Europas, die auch migrations-
oder integrationspolitische Themen aufgreifen.
Informationen: www.bpb.de/veranstaltungen/Y8KMH0,0,0,Studienreisen.html
bpb Studienreise Israel: Identitäten in Israels multikultureller
Gesellschaft
Im Jahr 2008 blickt Israel auf sein 60-jähriges Bestehen zurück. Seit
seiner Staatsgründung 1948 sind Menschen aus mehr als 120 Ländern
nach Israel eingewandert. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie
sich heute israelische Identität definiert, was bei aller Heterogenität
der „Kitt“ ist, der Israels Gesellschaft zusammenhält, und
welche Gegensätze unüberwindbar scheinen. Die Rolle und das Selbstverständnis
der arabischen Bürger Israels sind in diesem Zusammenhang von besonderem
Interesse. Gespräche mit Vertretern aus Politik, Wissenschaft, Kultur und
Medien bilden das breite Spektrum der Positionen im israelischen Diskurs ab.
Termin: 6.-17.9.2008
Teilnahme: Für Dozenten in der politischen Jugend- und
Erwachsenenbildung und Multiplikatoren der politischen Bildung
Teilnahmebeitrag: 970 Euro
Georg Auernheimer: Interkulturelle Kompetenz und pädagogische Professionalität. 2., aktualisierte und erw. Auflage. 2008, Wiesbaden, ISBN: 978-3-531-15821-1, 24,90 Euro, Online-Bestellung: www.vs-verlag.de
Radostin Kaloianov: Affirmative Action für MigrantInnen? Am Beispiel Österreich. 2008, Wien, ISBN 978-3-7003-1637-4, 26,90 Euro, Online-Bestellung: www.braumueller.at
Heinrich-Böll-Stiftung (Hrsg.): Leben in der Illegalität. Ein Dossier. Band 5 der Reihe Demokratie. 2008, Berlin, ISBN 978-3-927760-80-6, Download unter: www.boell.de
Andrea Schmelz: Die kamerunische Diaspora in Deutschland. Eschborn:
GTZ 2008.
Die Studie untersucht das Kooperationspotenzial der kamerunischen Diaspora für
die Entwicklungszusammenarbeit in Deutschland. Bei der kamerunischen Diasporagemeinschaft
handelt es sich überwiegend um Bildungsmigranten, die seit Mitte der 1980er
Jahre, verstärkt jedoch in den letzten zehn Jahren, nach Deutschland gekommen
sind. Ein wachsender Anteil der Migranten aus Kamerun sind berufstätige
Akademiker, die steigende Einbürgerungszahlen aufweisen. Die Kameruner
in Deutschland zeigen einen hohen Grad der Selbstorganisation und beginnen sich
als Diasporagemeinschaft in übergreifenden zivilgesellschaftlichen und
wirtschaftlichen Zusammenschlüssen zu organisieren.
www.gtz.de/de/dokumente/de-kamerunische-diaspora-2008.pdf
(Download)
Bestellung bei: i-punkt@gtz.de
In Kürze wird die Publikation auch in englischer und französischer
Sprache zur Verfügung stehen.