September 2008 (07/08) - Inhaltsverzeichnis

Deutschland: Zuwanderung ausländischer Fachkräfte erleichtert

Ende August verabschiedete das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zum vereinfachten Zuzug ausländischer Fachkräfte. Ferner sollen höher qualifizierte Geduldete eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie ein Beschäftigungsverhältnis nachweisen können. Für Akademiker aus den neuen EU-Staaten wird der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt ebenfalls vereinfacht.

Bereits am 16. Juli 2008 verabschiedete das Bundeskabinett das „Aktionsprogramm der Bundesregierung – Beitrag der Arbeitsmigration zur Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland“. Am 27. August beschloss das Kabinett mit dem Entwurf für ein Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz sowie ergänzenden Verordnungen erste konkrete Maßnahmen. Die Regierung will damit dem zunehmenden Fachkräftemangel begegnen und Deutschland im internationalen Wettbewerb um Spitzenkräfte attraktiver machen. Aufgrund international vergleichsweise hoher Zugangshürden für Hochqualifizierte kamen 2007 lediglich 466 Fachkräfte nach Deutschland. Die Bundesregierung will nun die Einkommensgrenze für Hochqualifizierte von 86.400 Euro auf 63.600 Euro brutto Jahresverdienst senken (vgl. MuB 6/07).

Mit dem zweiten zentralen Punkt des Gesetzentwurfs soll das bereits in Deutschland vorhandene Potential ausländischer Arbeitskräfte besser ausgeschöpft werden, indem höher qualifizierte Ausländer mit einer Duldung eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten können. Dazu müssen sie in Deutschland „eine qualifizierte Berufsausbildung abgeschlossen haben und über eine verbindliche Einstellungszusage oder über ein entsprechendes Arbeitsverhältnis verfügen“. Auch geduldete Hochschulabsolventen, deren Studienabschluss in Deutschland anerkannt ist und die zwei Jahre lang durchgehend in einem ihrer Qualifikation entsprechenden Beruf gearbeitet haben, sollen einen Aufenthaltstitel erhalten können. Gleiches gilt für geduldete Fachkräfte, die zwei Jahre lang in einem Beschäftigungsverhältnis standen, das eine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzt.

Des Weiteren sollen Akademiker aus den neuen EU-Mitgliedstaaten künftig leichter Arbeit in Deutschland aufnehmen können (vgl. MuB 7/07). Die bisher vorgeschriebene Vorrangprüfung, nach der nur dann eine Arbeitsgenehmigung erteilt wird, wenn weder ein Deutscher noch ein Bewerber aus den alten EU-Ländern zur Verfügung stehen, entfällt. Für Akademiker aus Drittstaaten soll der deutsche Arbeitsmarkt ebenfalls geöffnet werden; allerdings bleibt hier die Vorrangprüfung bestehen.

Das Maßnahmenpaket wurde von den Oppositionsparteien kritisiert. Der FDP-Migrationsexperte Hartfrid Wolff forderte erneut die Einführung eines Punktesystems, mit dem die Qualifikationen von Zuwanderern bewertet werden. Die migrationspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Die Linke Sevim Dagdelen kritisierte hingegen, dass die Menschen in „Nützliche“ und „Unnütze“ eingeteilt würden.

Das Gesetz soll zum 1. Januar 2009 in Kraft treten, muss vorher aber noch von Bundestag und Bundesrat angenommen werden. me

Weitere Informationen:
www.bmi.bund.de
www.bmas.de

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Deutschland: Jede vierte Familie mit Migrationshintergrund

Nach aktuellen Zahlen des Mikrozensus lebte im Jahr 2007 in jeder vierten Familie ein Elternteil mit Migrationshintergrund. Insgesamt rund 4 Mio. Kinder wuchsen 2007 in diesen Haushalten auf.

Der Mikrozensus weist für 2007 deutschlandweit rund 8,57 Mio. Familien aus. Rund 7 Mio. leben in den alten Bundesländern (ohne Berlin) und knapp 1,6 Mio. in den neuen Ländern (mit Berlin). Deutschlandweit weisen von diesen Familien 2,33 Mio. (27 %) einen Migrationshintergrund auf. Familien mit Migrationshintergrund sind laut Mikrozensus „Eltern-Kind-Gemeinschaften, bei denen mindestens ein Elternteil eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung oder – wie im Fall der Spätaussiedler – durch einbürgerungsgleiche Maßnahmen erhalten hat“. Die deutliche Mehrzahl der Familien mit Migrationshintergrund (2,12 Mio., ca. 91 %) lebt in den alten Bundesländern.

In den Migrantenfamilien wuchsen deutschlandweit 2007 rund 4 Mio. minderjährige Kinder auf (rund 30 % aller Kinder). 47,8 % aller Familien mit Migrationshintergrund sind so genannte Ein-Kind-Familien, 36,4 % haben zwei minderjährige Kinder und 15,8 % mindestens drei Kinder. In den Familien ohne Migrationshintergrund betreuen 54,4 % ein Kind unter 18 Jahren, 36,6 % zwei Kinder und lediglich 9 % sorgen für drei oder mehr Kinder. th

Weitere Informationen:
www.destatis.de

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Kurzmeldungen – Deutschland

Rückübernahmeabkommen mit Syrien
Mitte Juli hat die Bundesrepublik mit Syrien ein bilaterales Rückübernahmeabkommen abgeschlossen. Auf dessen Grundlage können künftig ausreisepflichtige syrische Staatsangehörige nach Syrien ausgeflogen werden. Gleiches gilt für Drittstaatsangehörige und Staatenlose, die über einen Aufenthaltstitel oder ein Visum der syrischen Seite verfügen. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) sieht in dem Abkommen einen „wirksamen Beitrag zur Bekämpfung der illegalen Migration aus dem Nahen Osten“. In Deutschland leben derzeit rund 28.350 syrische Staatsangehörige, 7.000 von ihnen sind ausreisepflichtig.

NRW: Erster Integrationsbericht
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat Ende August den 1. Integrationsbericht für Nordrhein-Westfalen (NRW) vorgelegt. Der Bericht unterscheidet erstmals nicht mehr nur Deutsche und Ausländer, sondern auch Eingebürgerte und „Menschen mit Zuwanderungsgeschichte“. Anders als bei der Kategorie des Statistischen Bundesamts „Personen mit Migrationshintergrund“ wird hier bei den Kindern von in Deutschland geborenen Eingebürgerten keine Zuwanderungsgeschichte angenommen.
Die neue differenzierte Unterteilung der Bevölkerung ermögliche „ein deutlich realistischeres Bild über den Stand der Integration“, sagte der nordrhein-westfälische Integrationsminister Armin Laschet (CDU).
In NRW machen Eingebürgerte (30,3 %) häufiger Abitur als Deutsche „ohne Zuwanderungsgeschichte“ (27,1 %), so die Ergebnisse des Integrationsberichts. Fast jeder vierte Einwohner „mit Zuwanderungsgeschichte“ (24,5 %) hat in NRW die Schule mit (Fach-)Hochschulreife abgeschlossen. Ohne die Gruppe der Eingebürgerten erreichten 22,9 % das Abitur, bei Türken lediglich 8,3 %.
www.mgffi.nrw.de/Integration

Bau der Großmoschee in Köln
Der umstrittene Bau einer repräsentativen Moschee durch den Dachverband Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religionen e. V. (Ditib) in Köln-Ehrenfeld kann beginnen (vgl. MuB 5/08). Der Stadtrat stimmte Ende August dem Baubeginn zu, die Stadtverwaltung erteilte bereits eine Baugenehmigung. Ditib begrüßte die Entscheidung und erklärte, die neue Moschee solle „Symbol des furchtlosen, friedlichen und vertrauensvollen Zusammenlebens“ werden.

Durchschnittliche Kinderzahl
Erstmals seit der Wiedervereinigung haben im Jahr 2007 Frauen in den neuen Bundesländern durchschnittlich ebenso viele Kinder zur Welt gebracht wie Frauen im früheren Bundesgebiet. Die durchschnittliche Kinderzahl lag bundesweit bei 1,37 Kindern je Frau (2006: 1,33). Diese durchschnittliche Kinderzahl je Frau (zusammengefasste Geburtenziffer) gibt laut Statistischem Bundesamt an, „wie viele Kinder eine Frau im Laufe ihres Lebens bekommen würde, wenn ihr Geburtenverhalten so wäre wie das aller Frauen zwischen 15 und 49 Jahren im jeweils betrachteten Jahr“.
Bundesweit wurden im vergangenen Jahr rund 685.000 Kinder geboren, etwa 12.000 mehr als 2006. Besonders ausgeprägt war die Zunahme der durchschnittlichen Zahl der Geburten bei Frauen zwischen 33 bis 37 Jahren, während sie bei jüngeren Frauen weiter zurückging.
www.destatis.de

Einführung des E-Ausweises
Die Bundesregierung hat den neuen Personalausweis im Scheckkartenformat beschlossen. Das Kabinett gab am 22. Juli bekannt, dass die elektronische Karte den bisherigen Ausweis ab November 2010 ablösen soll. Die Speicherung eines Fotos für Polizei und Grenzkontrollen ist für alle Bürger über 16 Jahre verpflichtend, die digitale Speicherung von Fingerabdrücken in der Karte dagegen freiwillig. Bundestag und Bundesrat müssen den Plänen noch zustimmen. Die Opposition lehnt den Ausweis ab, v. a. wegen der Speicherung von Fingerabdrücken.

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Deutschland/EU: Debatte um Aufnahme irakischer Flüchtlinge

Die von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) geplante Aufnahme irakischer Flüchtlinge aus Syrien und Jordanien wird es vorerst nicht geben (vgl. MuB 5/08). Der irakische Ministerpräsident Nuri al-Maliki bat die Bundesregierung, keine Flüchtlinge aufzunehmen. Auf dem Treffen der EU-Innenminister am 24./25. Juli in Brüssel einigte man sich, die Lage weiter zu prüfen.

Nach Angaben des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) wurden infolge der US-geführten Invasion im März 2003 und des bis heute andauernden Bürgerkriegs im Irak insgesamt 4,7 Mio. Menschen vertrieben. Etwa 2,7 Mio. Iraker sind Binnenvertriebene (vgl. MuB 2/08, 4/07, 6/07). Im benachbarten Syrien halten sich derzeit rund 1,4 Mio. irakische Flüchtlinge auf. In Jordanien sind es etwa 750.000, in Ägypten ca. 80.000 und in den Golfstaaten rund 200.000 Flüchtlinge. Trotz eines Rückgangs der Gewalt seit Herbst 2007 sind bisher nur wenige Flüchtlinge in den Irak zurückgekehrt. Das UNHCR spricht von etwa 8.000 Familien. Nach einer UNHCR-Studie vom April 2008 planen nur 4 % der Flüchtlinge in Syrien eine Rückkehr in den Irak. Ein Großteil der Flüchtlinge ist traumatisiert (vgl. MuB 2/08).
Vor diesem Hintergrund sprach sich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble Mitte April für die Aufnahme irakischer Flüchtlinge, „insbesondere derjenigen christlichen Glaubens“, in Deutschland und anderen europäischen Staaten aus. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) warnte jedoch davor, das Christentum im Irak durch eine Aufnahme christlicher Flüchtlinge zu schwächen. Direkte Hilfen vor Ort seien viel sinnvoller, sagte Herrmann. Vertreter von SPD, Linkspartei und Bündnis 90/Die Grünen sowie einige EU-Partner kritisierten die Beschränkung auf Christen.

Ebenfalls gegen die Aufnahme von Flüchtlingen sprach sich der irakische Ministerpräsident Nuri al-Maliki aus. Bei seinem Deutschlandbesuch am 22. und 23. Juli bat er die Bundesregierung von einer Aufnahme christlicher Flüchtlinge abzusehen. Die Sicherheitslage im Irak habe sich verbessert. Maliki befürchtet, dem Land könnten beim Wiederaufbau wichtige Fachkräfte fehlen. Dies betreffe insbesondere Christen, die in der Regel gut ausgebildet seien. Die Aufnahme von Christen sei daher zum jetzigen Zeitpunkt ein „falsches Signal“. Maliki kündigte an, innerhalb weniger Wochen ein eigenes Rückführungsprogramm für Iraker zu schaffen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) will dies unterstützen.

Auf Drängen Schäubles beschlossen die EU-Innenminister auf ihrem anschließenden Treffen am 24. und 25. Juli in Brüssel, sich zunächst eingehender mit den irakischen Behörden und dem UN-Flüchtlingswerk (UNHCR) abzustimmen. Auf ihrer nächsten Sitzung am 25. September werden die EU-Innenminister erneut über die Aufnahme irakischer Flüchtlinge verhandeln.

Vertreter der anderen Parteien sowie von Kirchen und Menschenrechtsorganisationen kritisierten die Entscheidung, vorerst keine Flüchtlinge aufzunehmen. Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses Sebastian Edathy (SPD) warf Innenminister Schäuble vor, er habe aus innenpolitischen Gründen „eine Kehrtwende“ gemacht. Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion der Linkspartei Ulla Jelpke forderte, „Deutschland muss sich im Rahmen der EU für die sofortige Aufnahme irakischer Flüchtlinge einsetzen“.

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International nannte das Einlenken der Bundesregierung gegenüber Maliki „falsch und gefährlich“. Für religiöse und ethnische Minderheiten im Irak habe sich die Sicherheitslage nicht verbessert, erklärte die Irak-Expertin Ruth Jüttner von Amnesty International. Auch die Kirchen, die sich für eine Aufnahme irakischer Flüchtlinge stark gemacht hatten, kritisierten die Vertagung. Die Situation der Iraker, die in Flüchtlingslagern in Jordanien und Syrien untergekommen sind, sei prekär, sagte der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) Stephan Reimers. Die EKD appellierte daher an die deutschen Politiker, auch ohne EU-Beschluss irakische Flüchtlinge aus den Nachbarstaaten Iraks aufzunehmen. Ähnlich äußerte sich der Leiter des Katholischen Büros bei der Bundesregierung Karl Jüsten.

Auch ohne eine Regierungsinitiative kommen zahlreiche Iraker nach Deutschland. Von Januar bis Juli 2008 stellten 4.079 Iraker einen Asylerstantrag. Im Gesamtjahr 2007 waren es 4.327 Anträge, 2006 waren es 2.117 Anträge. Im ersten Halbjahr 2008 wurden 0,4 % aller Antragsteller als Flüchtlinge anerkannt (Artikel 16a GG; 2007: 1,6 %). 73,5 % erhielten temporären Abschiebeschutz (§3 AsylVfG; 2007: 72,4 %). me

Weitere Informationen:
www.unhcr.org/cgi-bin/texis/vtx/iraq
www.crisisgroup.org
www.proasyl.de
www.amnesty.de

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Italien: Heftige Kritik an restriktiver Einwanderungspolitik

Italien hat seine Einwanderungspolitik drastisch verschärft. Die Regierung weitete Ende Juli den Notstand aus. Die Maßnahmen wurden sowohl innerhalb Italiens als auch international scharf kritisiert.

Gesetzespaket: Ende Juli verabschiedeten das italienische Parlament und der Senat ein Gesetzespaket, das zahlreiche restriktive Maßnahmen gegen illegale Einwanderung enthält (vgl. MuB 5/08). Das erklärte Ziel der Regierung um Silvio Berlusconi (Popolo della Libertà, PDL) ist eine effektivere Verbrechensbekämpfung. Für den Anstieg der Kriminalität werden von der Regierung maßgeblich Ausländer verantwortlich gemacht.

Künftig wird illegale Einwanderung nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat betrachtet und soll mit bis zu vier Jahren Haft geahndet werden. Zudem soll jeder Eingewanderte, der zu mehr als zwei Jahren Gefängnis (bisher zehn Jahre) verurteilt wurde, anschließend automatisch abgeschoben werden. Dem neuen Gesetz zufolge ist es künftig möglich, illegal eingewanderte Migranten bis zu 18 Monate in Auffanglagern festzuhalten (bisher 60 Tage, vgl. MuB 6/08). Begehen irreguläre Einwanderer Delikte, soll das Strafmaß ein Drittel über dem normalen Niveau liegen. Ferner machen sich Vermieter strafbar, wenn sie an illegal Eingewanderte vermieten.

Ausweitung des Notstandes: Ebenfalls Ende Juli weitete die Regierung den so genannten Notstand („Emergenza“) auf ganz Italien aus. Bis dato galt er nur für die südlichen Regionen Kalabrien, Sizilien und Apulien. Hierdurch erhalten die örtlichen Behörden mehr Befugnisse im Umgang mit illegal Eingewanderten. Unter anderem könne der Bau neuer Aufnahmelager für Flüchtlinge beschleunigt werden, sagte Innenminister Roberto Maroni (Lega Nord). Maroni begründete den Schritt mit „außerordentlichem Einwanderungsdruck“ aus Afrika. Nach Angaben des Innenministeriums sind seit Anfang des Jahres bis zum 24. Juli 13.108 Nicht-EU-Ausländer illegal eingereist. Im Vorjahreszeitraum waren es 8.106. Die meisten kommen mit Booten auf der Insel Lampedusa südlich von Sizilien an (11.286, Vorjahreszeitraum 5.316). Im Jahr 2002 wurde in Italien erstmals ein landesweiter Notstand aufgrund illegaler Einwanderung erklärt. Dieser wurde jährlich verlängert. Anfang 2008 beschränkte die Mitte-Links-Regierung um Romano Prodi den Notstand auf den Süden, weil die Kapazitäten der Aufnahmelager zu diesem Zeitpunkt ausreichend erschienen.

Umgang mit Roma-Minderheit: Bereits Ende Juni kündigte die italienische Regierung an, Fingerabdrücke von jungen Roma, die in Italien in Lagern leben, speichern zu wollen (vgl. MuB 6/08). Es gehe darum, illegal Eingewanderte aufzuspüren und abzuschieben sowie das Leben der legal in den Behelfsunterkünften lebenden Bewohner zu verbessern, erklärte ein Regierungssprecher. Die EU-Kommission kündigte Anfang August an, die strikten Maßnahmen der italienischen Regierung gegen die Einwanderung von Roma aus Rumänien auf deren Vereinbarkeit mit dem EU-Recht zu prüfen. Auch das EU-Parlament hat die Erfassung von Fingerabdrücken der Roma als Diskriminierung kritisiert. Nun sollen Fingerabdrücke nur noch dann abgenommen werden, wenn die Betroffenen keine gültigen Ausweispapiere hätten.

Reaktionen: Die einwanderungspolitischen Maßnahmen der Regierungskoalition wurden sowohl innerhalb als auch außerhalb Italiens heftig kritisiert. Die linke Opposition im italienischen Parlament verurteilte das Gesetzespaket und die Ausweitung des Notstands. Der stellvertretende Fraktionschef der Demokratischen Partei (PD) Giancarlo Bressa kritisierte, die Regierung befasse sich nicht mit den wichtigen Fragen, sondern mache der Bevölkerung Angst. Die stellvertretende Parlamentspräsidentin Rosy Bindi (PD) sprach vom „Klima eines Polizeistaats“.

Der Migrationsrat des Vatikans ermahnte die italienische Regierung, die Rechte der Immigranten, Flüchtlinge und Asylsuchenden zu achten und die entsprechenden internationalen Verträge einzuhalten.

Für Aufsehen sorgte ein Ende Juli veröffentlichter Bericht des Menschenrechtskommissars des Europarats Thomas Hammarberg. Die aktuelle italienische Einwanderungspolitik weise Menschenrechtsdefizite auf und könne Ausländerfeindlichkeit Vorschub leisten, heißt es in dem Bericht. „Dass Einwanderer bei Gesetzesverstößen mit höheren Strafen rechnen müssen als Italiener, ist mit der Menschenrechtskonvention unvereinbar“, heißt es weiter. Der Menschenrechtskommissar zeigte sich zudem „extrem besorgt“ über die gewaltsamen Übergriffe auf die Wohnsiedlungen von Sinti und Roma (vgl. MuB 5/08). „Besonders bedenklich“ sei auch „die direkte oder indirekte Duldung rassistischer Vorfälle durch Politiker, Parteien und einzelne Medien“. Innenminister Maroni wies die Kritik empört zurück.

Der für Einwanderung verantwortliche Präfekt Mario Morcone forderte indes eine Versachlichung der Debatte. Zugleich räumte er ein, dass es in Italien seit Jahren an adäquaten Aufnahmestrukturen für Flüchtlinge mangele. me

Weitere Informationen:
wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?Ref=CommDH(2008)18 (Bericht des Europarates)

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Kaukasus: Fluchtbewegungen nach Kriegsausbruch

Die militärischen Auseinandersetzungen zwischen Georgien einerseits und den autonomen Regionen Südossetien und Abchasien sowie Russland andererseits haben zu großen Flüchtlingsbewegungen geführt. Nach UNHCR-Angaben flohen rund 160.000 Personen aus den betroffenen Gebieten.

Im August kam es zu militärischen Auseinandersetzungen zwischen Georgien und dem nach Unabhängigkeit strebenden Gebiet Südossetien. Zeitweise weitete sich der Konflikt auch auf Abchasien aus, das ebenfalls eine Loslösung von Georgien anstrebt. Das Eingreifen Russlands auf Seiten Südossetiens und Abchasiens führte dazu, dass die georgischen Truppen bis weit ins georgische Kernland zurückgedrängt wurden.

Nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) flohen mindestens 160.000 Menschen aus der Konfliktzone in Südossetien und im Norden Georgiens. Etwa 130.000 ethnische Georgier suchten Zuflucht in der georgischen Hauptstadt Tiflis und anderen Landesteilen, in denen es keine Kämpfe gab. Etwa 30.000 ethnische Ossetier flohen nach Nordossetien, das zu Russland gehört.

Nach dem Ende der Kampfhandlungen bleibt die Lage angespannt. Unklar ist vor allem die Frage, ob die georgischen Bewohner Südossetiens zurückkehren können. Der Präsident Südossetiens Eduard Dschabejewitsch Kokoity hat dies bisher verneint. Internationale Beobachter sprechen von Feindseligkeiten und Gewalt gegen Georgier in Südossetien. Auch Häuser sollen zerstört worden sein. Das genaue Ausmaß ist bisher ebenso unbekannt wie die Zahl der Opfer des Konflikts.

In Folge der Auseinandersetzungen erkannte Russland am 26. August die staatliche Unabhängigkeit Südossetiens sowie Abchasiens an. Viele EU-Staaten kritisierten diesen Schritt als völkerrechtswidrig und inakzeptabel. Der amtierende EU-Ratspräsident Nicolas Sarkozy handelte am 8. September mit Russland einen Friedensplan für die Region aus. Vereinbart wurden Truppenabzüge auf Seiten Georgiens und Russlands ebenso wie die Entsendung von rund 200 EU-Beobachtern in die Konfliktzonen. me/as

Weitere Informationen:
www.unhcr.org/cgi-bin/texis/vtx/georgia
www.crisisgroup.org
http://hrw.org/english/docs/2008/08/28/georgi19712.htm

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Kurzmeldungen – Europa

Frankreich: Burka-Trägerin darf nicht Französin werden
Wie erst Mitte Juli bekannt wurde, hat das französische Verwaltungsgericht (Conseil d’Etat) einer 32-jährigen, streng gläubigen Marokkanerin, die eine Burka trägt, die Einbürgerung verweigert. Die Frau ist seit April 2000 mit einem Franzosen verheiratet und hat mit ihm drei Kinder. Trotz eines Einbürgerungsanspruchs nach vier Jahren Ehe mit einem Franzosen wurde ihr Antrag 2005 abgelehnt. Das Gericht bestätigte Ende Juni diese Entscheidung. Die Antragstellerin habe „im Namen einer radikalen Ausübung ihrer Religion ein Verhalten angenommen, das mit zentralen Werten der französischen Gesellschaft inkompatibel sei, insbesondere mit dem Prinzip der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau“, heißt es in der Begründung. Das Urteil hat die Debatte über die Integration muslimischer Einwanderer in Frankreich von neuem entfacht.
www.conseil-etat.fr/ce/jurispd/index_ac_ld0820.shtml (frz.)

Schengen-Osterweiterung: Weniger Kriminalität in Grenzregion
Die Zahl der Straftaten im Grenzgebiet zu Polen und Tschechien ist seit dem Wegfall der Grenzkontrollen Ende 2007 insgesamt gesunken. In den zehn sächsischen Landkreisen mit Grenzbezug und der Stadt Görlitz gab es im ersten Halbjahr dieses Jahres 4.849 Straftaten weniger als im Vorjahreszeitraum (Januar-Juni 2008: 26.908 Straftaten). In Brandenburg ging die Gesamtzahl der Delikte bis Ende Mai dieses Jahres nach einer vorläufigen Polizeibilanz ebenfalls um 1.581 Stratftaten auf 8.220 zurück. Die positive Entwicklung sei auf den Ausbau der Zusammenarbeit mit polnischen Behörden zurückzuführen, so der brandenburgische Innenminister Jörg Schönbohm (CDU).
www.mi.brandenburg.de
www.smi.sachsen.de

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Länderprofil Israel

Historische Entwicklung der Einwanderung: Der israelische Staat ist geradezu „auf Zuwanderung gebaut“. Seit 1882 wanderten fast kontinuierlich Juden in das ursprünglich osmanische, später britisch verwaltete Palästina ein. Der Holocaust in Europa beschleunigte die Umsetzung der zionistischen Idee eines jüdischen Nationalstaates. Im Jahr der Staatsgründung 1948 lebten bereits über 600.000 Juden in Palästina.

Die Gesamtbevölkerung Israels hat sich über die letzten 60 Jahre mehrmals verdoppelt. Nach dem Fall des Eisernen Vorhangs setzte die größte Einwanderungswelle ein. Sie war zu fast 90 % von Zuwanderern aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion geprägt. Seit 1989 sind insgesamt rund 1,3 Mio. Juden und nicht-jüdische Familienangehörige als Immigranten nach Israel gekommen. Die Einwanderung ist jedoch stark rückläufig: Im Jahr 2007 kamen nur noch rund 18.000 Neuzuwanderer nach Israel – im Vergleich zu durchschnittlich 73.000 pro Jahr zwischen 1992 und 1999. Gleichzeitig wandern pro Jahr zwischen 7.000 und 12.000 israelische Staatsangehörige ab (2001 bis 2006: ca. 65.000).

Heute hat Israel etwa 7 Mio. Einwohner. Rund 20 % gehören zur angestammten arabisch-palästinensischen Bevölkerung, die auf ca. 150.000 Nicht-Juden zurückgeht, die nach der Unabhängigkeit im Land blieben und die israelische Staatsbürgerschaft erhielten.

Einwanderungspolitik: Grundlage der israelischen Einwanderungspolitik ist das Rückkehrgesetz vom 5. Juli 1950. Demnach ist es jeder Person jüdischer Herkunft bzw. jüdischen Glaubens erlaubt, in das Land ihrer historischen Vorfahren zurückzukehren. Um den Realitäten der Familieneinwanderung gerecht zu werden, wurde die Reichweite des Rückkehrgesetzes sogar vergrößert. Denn nach jüdischem Recht (Halacha) ist eine Person nur dann jüdisch, wenn entweder die Mutter Jüdin ist oder wenn die Person nach den Regeln des Rabbinatsgerichts konvertiert ist. Dies erschwerte Familienzusammenführungen. Seit 1970 bezieht das Einwanderungsrecht auch Nicht-Juden ein, wenn sie über ein jüdisches Großelternteil verfügen. Auch nichtjüdische Ehepartner erhalten einen Rechtsanspruch auf Einwanderung und Staatsbürgerschaft.

Integration: Integrationsmaßnahmen sind auf jüdische Neuzuwanderer und ihre Familienangehörigen beschränkt und zielen auf eine schnelle und nachhaltige Eingliederung ab. Es besteht Anspruch auf eine Vielzahl materieller Integrationsleistungen. Gerade die Integration der Zuwanderer aus den vormals sowjetischen Staaten seit den frühen 1990er Jahren verlief in struktureller Hinsicht positiv, u. a. aufgrund ihres hohen Bildungsniveaus und ihrer hohen Erwerbsquote in den Herkunftsländern. Im schulischen Bereich wird sogar bisweilen von einem „Einwanderer-Paradoxon“ gesprochen: Junge Immigranten erzielen im Durchschnitt gleich gute oder sogar bessere schulische Leistungen als die im Land geborenen Kinder und Jugendlichen. Dies kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass bei einem Teil der Einwanderer die Integration nicht gelungen ist.

Eine israelische Besonderheit sind die so genannten Aufnahmezentren (merkazei klita), in denen Einwanderer für 6-12 Monate leben können. Neben Wohnraum bieten sie unmittelbar vor Ort Sprach- und Integrationskurse sowie ein formalisiertes Netzwerk zur beruflichen, schulischen, psychologischen und sonstigen Beratung.

Staatsangehörigkeit: Das Staatsangehörigkeitsrecht folgt ethno-nationalen bzw. -religiösen Grundsätzen. Juden, die nach Israel einwandern, werden in der Regel automatisch Staatsangehörige. Darüber hinaus stand die Staatsbürgerschaft auch denjenigen nicht-jüdischen (arabischen) Bewohnern zu, die nach 1948 im Land blieben bzw. bis 1952 dorthin zurückkehrten. Somit lebt heute eine Minderheit von rund 1,4 Mio. Arabern als Staatsbürger in Israel.

Das israelische Recht sieht grundsätzlich auch die Einbürgerung von nicht-jüdischen Ausländern vor. Diese Option ist jedoch an zahlreiche Voraussetzungen gebunden, liegt im Ermessen des Innenministeriums und spielt quantitativ kaum eine Rolle.

Im Juli 2003 verabschiedete das israelische Parlament ein Gesetz, nach dem die Vergabe von Aufenthaltsgenehmigungen bzw. der israelischen Staatsbürgerschaft für Palästinenser aus den besetzten Gebieten untersagt ist, selbst wenn die Zuwanderung im Rahmen des Familiennachzugs erfolgen soll. Das Gesetz in Form einer jährlich zu verlängernden Verordnung wird offiziell mit den Sicherheitsinteressen Israels begründet. Klagen von Betroffenen haben die Kritik des Obersten Gerichtshofs auf den Plan gerufen. Dieser billigte das Gesetz jedoch in einer knappen Mehrheitsentscheidung.

Arbeitsmigration und irregulärer Aufenthalt: Zuwanderung von Ausländern in den israelischen Arbeitsmarkt war bis vor rund 15 Jahren eine zu vernachlässigende Kategorie. Unterbezahlte Tätigkeiten wurden von palästinensischen Arbeitern aus den besetzten Gebieten verrichtet, die täglich oder wöchentlich ins israelische Kernland pendelten. In den 1980er Jahren arbeiteten zeitweise über 110.000 Palästinenser in Israel – bis zu 7 % aller Beschäftigten. Seit den frühen 1990er Jahren riegelte die israelische Armee die Gebiete jedoch immer häufiger ab. Infolgedessen wuchs seit 1991, als ein entsprechendes Gesetz mit den Aufenthalts- und Beschäftigungsmodalitäten erlassen wurde, die Zahl der Gastarbeiter bis auf über 250.000 im Jahr 2002. Nach deutlichen Rückgängen 2003 bis 2005 ist seit 2006 wieder eine leichte Steigerung zu verzeichnen. Seit dem Ausbruch der zweiten Intifada im Jahr 2000 versucht die israelische Regierung, die Beschäftigung von Palästinensern aus Sicherheitsgründen zu reduzieren. Lediglich in fünf Bereichen dürfen überhaupt Ausländer beschäftigt werden, darunter in der Landwirtschaft, im Baugewerbe und in der häuslichen Pflege. Mit Ausnahme der Pflege werden für alle Bereiche feste Jahreskontingente bestimmt.

Ende des Jahres 2006 lebten insgesamt 102.000 Ausländer mit Arbeitsgenehmigungen in Israel. Die Gesamtzahl der ausländischen Arbeitnehmer (einschließlich jener, die ihr Touristenvisum überzogen) wurde für den gleichen Zeitpunkt auf 186.000 geschätzt. Irregulärer Aufenthalt in Israel ist selten das Resultat illegaler Grenzübertritte. Überwiegend entsteht Illegalität deswegen, weil Migranten bei Jobverlust auch ihr Aufenthaltsrecht einbüßen.

2002 wurde eine Einwanderungsbehörde mit polizeilichen Befugnissen eingerichtet, um möglichst viele „Illegale“ des Landes zu verweisen. Die Zahl der Ausweisungen ist nach einem anfänglich hohen Niveau (2003 und 2004 durchschnittlich 1.500 pro Monat) deutlich zurückgegangen. Seit 2005 legt man einen Schwerpunkt auf die Bestrafung von unseriösen Arbeitsvermittlern und Arbeitgebern, die Migranten illegal beschäftigen.

Flucht und Asyl: Israel verfügt erst seit 2002 über Richtlinien zur Behandlung von Asylbewerbern und einen Ausschuss zur Prüfung von Asylbegehren. Diese „Nationale Körperschaft zur Statusgewährung“ arbeitet dem UNHCR vorbereitend und empfehlend zu. Ende 2006 lebten in Israel 837 anerkannte Flüchtlinge, über 863 Asylgesuche war noch nicht entschieden. Im Laufe des Jahres 2006 wurden 1.348 neue Asylanträge gestellt und 1.425 Fälle entschieden. Darunter waren nur 5 Anerkennungen; in 339 Fällen wurde aus humanitären Gründen eine Abschiebung ausgesetzt.

Eine relativ junge Fluchtbewegung stellt Israel in den letzten zwei bis drei Jahren vor neue Herausforderungen: Nach Schätzungen hielten sich Ende März 2008 rund 6.000 Sudanesen im Land auf. Sie wurden zunächst in Gefängnissen und provisorischen Einrichtungen untergebracht. Israel stellt sich nur zögerlich darauf ein, die sudanesischen Flüchtlinge aufzunehmen.

Bevölkerungsentwicklung: Der arabische Bevölkerungsanteil Israels beläuft sich derzeit auf rund 20 %. Nach moderaten Prognosen wird er jedoch aufgrund höherer Geburtenraten im Jahr 2025 bereits bei rund 25 % liegen. Betrachtet man das gesamte Territorium des früheren Mandatsgebietes Palästina, so wirkt sich das Bevölkerungswachstum der Palästinenser deutlicher aus: Bereits 2006 waren darin die Gruppen der Juden und der Palästinenser mit jeweils gut 5 Mio. Personen gleich groß. Im Hinblick auf diese Zahlen wird von Politikern des rechten Lagers über die Ausgliederung von überwiegend arabisch bevölkerten Teilen Israels nachgedacht. Im Umkehrschluss soll auf diese Weise mehr Akzeptanz für die Eingliederung der auf besetztem Gebiet entstandenen jüdischen Siedlungen in den israelischen Staat geschaffen werden. Es bleibt abzuwarten, in welchem Rahmen ein Gebietstausch im Zuge der Friedensverhandlungen auf die Tagesordnung kommt.

Auch innerhalb Israels liegen die fundamentalen Konflikte des multi-ethnischen Zusammenlebens im Gegenüber von jüdischen und arabisch-muslimischen Israelis. Die arabische Bevölkerung wird gegenüber der jüdischen in den Bereichen Raumplanung, Infrastruktur, Bildung und Arbeitsmarkt häufig benachteiligt. Seit Kurzem wird über die Einführung eines freiwilligen Zivildienstes nachgedacht, der allen Israelis offen stehen soll. Denn vom Wehrdienst, der für den beruflichen Aufstieg von enormer Bedeutung ist, sind die meisten Araber ausgeschlossen.

Die Zukunft Israels als Einwanderungsland bleibt eng an das Rückkehrgesetz gekoppelt, auch wenn aus pragmatischen Erwägungen an der temporären Anwerbung ausländischer Arbeitnehmer festgehalten wird. Die Chance einer Abkehr vom dominanten ethno-nationalen Verständnis der Zugehörigkeit scheint sehr gering – zum einen aufgrund des ungelösten Nahost-Konfliktes, zum anderen, weil sich eine Mehrheit auch in absehbarer Zukunft für die ethnisch-religiöse Prägung Israels durch das Judentum aussprechen wird. js

Weitere Informationen:
www1.cbs.gov.il (Central Bureau of Statistics)
www.bankisrael.gov.il (Bank of Israel)
www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/is.html (World Fact Book der CIA)

Die 13-seitige Langfassung dieses Länderprofils mit umfangreichem Datenmaterial ist in Deutsch und Englisch abrufbar unter: www.focus-migration.de und www.migration-info.de
In der Rubrik Länderprofile sind bei focus Migration bereits erschienen: Deutschland, Frankreich, Polen, USA, Türkei, Spanien, Litauen, Kanada, Rumänien, Niederlande, Vereinigtes Königreich und Mexiko.

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Kurzmeldungen – Welt

Mexiko: Geld- statt Haftstrafen
Migranten, die illegal nach Mexiko einwandern, droht bei Entdeckung keine Haft mehr. Am 21. Juli beschloss das Parlament, künftig lediglich Geldstrafen zwischen 65 und 315 Euro zu verhängen. Bisher drohte Einwanderern ohne gültige Papiere eine Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren, die jedoch kaum verhängt wurde. In der Regel wurden die Einwanderer in ihre Herkunftsländer, überwiegend in Lateinamerika, abgeschoben.

Australien: Keine Zwangsinternierung
Australien stoppt die obligatorische Internierung von Asylbewerbern in so genannten Auffanglagern. Alle Einwanderer, die „keine Gefahr für die Gesellschaft darstellen“, dürfen sich in Zukunft frei in Australien bewegen, bis ihr Aufenthaltsstatus geklärt ist. Kinder und Jugendliche sollen überhaupt nicht mehr interniert werden. Zwar werde es die Zwangshaft für illegal eingereiste Einwanderer und so genannte Boatpeople weiterhin geben. Dies diene aber lediglich einer Statusklärung und sei auf drei Wochen beschränkt, sagte Immigrationsminister Chris Evans (Labour) Ende Juli. Die bisherige Praxis der Zwangsinternierung habe dem internationalen Ansehen Australiens „schwer geschadet“. Der ehemalige Premierminister John Howard (Liberal) hatte 2001 u. a. auf der Weihnachtsinsel, dem Ashmore-Riff, den Kokos-Inseln und Nauru Internierungslager errichtet. Internationale Flüchtlingshilfsorganisationen beklagten mehrfach die menschenunwürdigen Haftbedingungen und die Praxis, Asylsuchende nach monatelanger Haft einfach abzuschieben, ohne deren Anträge zu prüfen (vgl. MuB 1/01, 7/01, 8/01, 3/02). Mit dem Regierungswechsel im Dezember 2007 richtete Australien seine Einwanderungspraxis neu aus.
www.immi.gov.au

Philippinen: 160.000 Flüchtlinge
Auf den Philippinen sind Anfang August ca. 160.000 Menschen vor Gefechten zwischen muslimischen Rebellen und den Regierungstruppen geflohen. Insbesondere Frauen und Kinder verließen ihre Häuser und flohen in sicherere Regionen, so das UN-Welternährungsprogramm (WFP). Die Regierung richtete mehr als 40 Flüchtlingslager ein, um die Menschen mit Wasser und Lebensmitteln zu versorgen. Die Kämpfe brachen aus, nachdem das Oberste Landesgericht die geplante Ausweitung des von Muslimen besiedelten Gebietes im Süden des Landes gestoppt hatte und daraufhin die Rebellen der Islamischen Moro-Befreiungsfront (MILF) mehrere Dörfer besetzten. Die muslimischen Rebellen kämpfen seit ca. 30 Jahren für einen unabhängigen islamischen Staat im Süden des überwiegend katholischen Landes. Friedensverhandlungen zwischen den Rebellen und der Regierung waren 2007 gescheitert.
www.wfp.org

Welt-Aids-Konferenz
Unter dem Schlagwort „Universal Action Now“ haben vom 3.-8. August rund 24.000 Wissenschaftler und Experten aus 194 Ländern an der 17. Internationalen Aids-Konferenz in Mexiko City teilgenommen. Sie appellierten an die politischen Verantwortlichen weltweit, in den Bemühungen im Kampf gegen die Immunschwächekrankheit HIV/Aids nicht nachzulassen. Wie der Welt-Aids-Bericht der Vereinten Nationen deutlich machte, sanken zuletzt sowohl die Zahlen der Aids-Toten (2007: 2 Mio., 2005: 2,8 Mio.) als auch die der Neuinfektionen (2007: 2,7 Mio., 2005: 4,1 Mio.). Die Infizierten- und Erkranktenzahlen scheinen sich bei insgesamt 33 Mio. zu stabilisieren (2005: 38,6 Mio.). UN-Generalsekretär Ban Ki Moon erklärte, für die erfolgreiche und nachhaltige Bekämpfung des HI-Virus müsse „über die nächsten Jahrzehnte viel mehr Geld eingeplant werden“.
www.aids2008.org
www.unaids.org

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Deutschland: Einbürgerungstest ist Pflicht

Jeder einbürgerungswillige Ausländer muss seit dem 1. September einen Wissenstest bestehen. Im Vorfeld wurde massive Kritik an dem Fragenkatalog geäußert.

Wer sich einbürgern lassen will, muss seit dem 1. September 2008 in einem Einbürgerungstest Kenntnisse „der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland“ (StAG § 10) nachweisen. Im Rahmen des Einbürgerungstests müssen Bewerber 17 von 33 Multiple-Choice-Fragen zu Politik, Geschichte, Rechtssystem und Gesellschaft in Deutschland richtig beantworten. Vom Test befreit ist, wer mindestens einen deutschen Hauptschulabschluss erworben hat oder durch Krankheit, Behinderung bzw. altersbedingt beeinträchtig ist.

Schon im Vorfeld der Einführung des bundesweiten Einbürgerungstests wurden die abgefragten Inhalte massiv kritisiert (vgl. MuB 6/08). Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses Sebastian Edathy (SPD) hatte gegen 72 der 300 Fragen Einwände erhoben. So stellten sich in seiner Analyse der Frage-Antwort-Optionen einige der als richtig vorgesehenen Antwortmöglichkeiten als sachlich falsch heraus, andere bezeichnete Edathy als irreführend formuliert bzw. als für eine Einbürgerung irrelevant. Ähnlich argumentierte die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen: „Der deutsche Einbürgerungstest verzettelt sich immer wieder in Detailwissen und Spitzfindigkeiten, die in einem rechtsförmigen Vorgang wie dem Einbürgerungstest nichts zu suchen haben.“ Der Politologe und Migrationsforscher Dietrich Thränhardt (Universität Münster) kritisierte den Test als von „wissenschaftlicher Inkompetenz und Lebensfremdheit“ geprägt.

Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland (TGD), Kenan Kolat sagte, dass der Fokus der Integrationsdebatte verlagert werden müsse, weg von den einschränkenden und verschärfenden Regelungen hin zur Ausweitung der Partizipationsmöglichkeiten.

Das Bundesinnenministerium gab inzwischen bekannt, dass „missverständliche Formulierungen und Ungenauigkeiten im Fragenkatalog“ beseitigt worden seien.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes erfüllen derzeit ca. 4,8 Mio. der insgesamt knapp 7 Mio. in Deutschland lebenden Ausländer die formalen Kriterien für eine Einbürgerung. th

Weitere Informationen:
www.gruene-bundestag.de (Kleine Anfrage)
www.egora.uni-muenster.de/ pol/ personen/ thraenhardt/ bindata/ einbrgerungstest.pdf (Kritik Dietrich Thränhardt)
www.tgd.de

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Deutschland: Debatte um doppelte Staatsbürgerschaft

Ausgelöst durch die Einführung des Einbürgerungstests (vgl. MuB 7/08) wird erneut eine Diskussion um die doppelte Staatsbürgerschaft geführt. Einige Migrantenverbände beabsichtigen, auf dem nächsten Integrationsgipfel am 6. November eine lebenslange doppelte Staatsbürgerschaft für alle in Deutschland geborenen Kinder von Einwanderern zu fordern.

Derzeit sind seit 1990 in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern von dem so genannten Optionsmodell betroffen. Sie erhalten zunächst automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft (ius solis), müssen sich jedoch zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr entscheiden, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die des Herkunftslandes ihrer Eltern behalten (StAG § 29). Bis 2018 werden sich nach Angaben der Bundesintegrationsbeauftragten Maria Böhmer (CDU) circa 50.000 Jugendliche für eine Staatsbürgerschaft entscheiden müssen (vgl. MuB 1/08). „Eine solche Entscheidung überfordert junge Menschen“, gab der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland Kenan Kolat zu bedenken. Es spreche nichts gegen eine doppelte Staatsbürgerschaft, die in vielen anderen Ländern bereits üblich sei.

Den Forderungen der Migrantenverbände schlossen sich inzwischen führende Politiker von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linkspartei an. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Dieter Wiefelspütz forderte die Abschaffung des Optionsmodells zugunsten einer doppelten Staatsbürgerschaft. Die Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Claudia Roth bezeichnete die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft, wenn sich die Betroffenen für die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern entscheiden, als „dümmliche Härte“. Für die migrationspolitische Sprecherin der Linkspartei Sevim Dagdelen ist die Optionspflicht für junge Erwachsene mit Doppelpass „gegen jede Vernunft“.

Auch die Unionsparteien plädieren für eine Abschaffung des Optionsmodells. Sie befürworten allerdings die Rückkehr zum alten Recht der 1990er Jahre, wonach nur derjenige die deutsche Staatsangehörigkeit erhielt, der seine alte abgab. Der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach sagte, es könne keine „doppelte Loyalität“ geben. Auch der Vorsitzende des Deutsch-Türkischen Forums der CDU Bülent Arslan forderte von Migranten, sich für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden. Die Bundesintegrationsbeauftragte Maria Böhmer (CDU) hatte die Forderungen der türkischen Verbände zurückgewiesen. Vielmehr sollten die zuständigen Behörden alle von der Optionspflicht Betroffenen anschreiben und dafür werben, dass sie sich für die deutsche Staatsbürgerschaft entscheiden.

In Deutschland haben EU-Staatsbürger die Möglichkeit der doppelten Staatsangehörigkeit, ebenso Kinder aus binationalen Partnerschaften, bei denen ein Elternteil deutsch ist, sowie viele Flüchtlinge, die unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert werden. th

Weitere Informationen:
www.bmi.bund.de
www.tgd.de

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Studie: Auswanderungsmotive von Fachund Führungskräften

Hohe Steuern, zu niedrige Gehälter und schlechte berufliche Entwicklungsmöglichkeiten – das sind die häufigsten Gründe für deutsche Fach- und Führungskräfte auszuwandern. Trotzdem erwägt über die Hälfte von ihnen eine Rückkehr nach Deutschland. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des Prognos-Instituts.

Soziodemografische Merkmale: Befragt wurden 1.410 deutsche Fach- und Führungskräfte, die zum Zeitpunkt der Online-Umfrage im Sommer 2007 seit durchschnittlich sechs Jahren im Ausland lebten. Sie wurden u. a. über Internetforen und Organisationen im Ausland auf die Online-Befragung aufmerksam gemacht. Da keine gesicherten Informationen vorliegen, wie groß die Gruppe der tatsächlich ausgewanderten Fach- und Führungskräfte ist und wie sie sich zusammensetzt, kann nach Angaben von Prognos nicht von Repräsentativität gesprochen werden, aber von einer „breit gestreuten Stichprobe“, was Tätigkeiten, Bildungsabschlüsse und Auswanderungsländer angeht.

Die Befragten waren zwischen 30 und 40 Jahre alt (48 %), überwiegend männlich (63 %), verheiratet (50 %) und kinderlos (59 %). 83 % von ihnen hatten einen akademischen Abschluss, davon 29 % einen Doktor- bzw. Professoren-Titel. Weitere 12 % waren Facharbeiter. Vor der Ausreise aus Deutschland waren 41 % als Fachkraft tätig, 26 % in Führungspositionen, 29 % machten dazu keine Angaben. Knapp 20 % arbeiteten in Wissenschaft und Forschung, gefolgt von den Branchen unternehmensnahe Dienstleistungen (17 %), Industrie (10 %) sowie Banken, Handel und Recht (9 %). Etwa 21 % der Befragten kamen aus den besonders stark vom Fachkräftemangel betroffenen Berufsgruppen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik.

Auswanderungsmotive: „Die Attraktivität beruflicher Möglichkeiten im Ausland stellt das Hauptmotiv für die Auswanderung von Fach- und Führungskräften aus Wirtschaft und Wissenschaft dar“, heißt es in der Studie. 53 % der Befragten bezeichneten die Einkommens- und Beschäftigungssituation in Deutschland als unbefriedigend. 68 % erwarteten bessere Berufs- und Einkommensperspektiven in ihrem Zielland sowie mehr Möglichkeiten zur Selbstverwirklichung (40 %), eine höhere Lebensqualität (40 %) und eine materielle Besserstellung (27 %). Gründe, die den Weggang begünstigten, waren vor allem zu hohe Abgaben und Steuern (38 %), zu viel Bürokratie (31 %) und fehlende gesellschaftliche Toleranz und Gestaltungsfreiheit in Deutschland (25 %).

Die Gewichtung der genannten Auswanderungsmotive nach ihrer Bedeutsamkeit zeigt allerdings, dass häufig geäußerte Motive nicht ausschlaggebend für die Auswanderungsentscheidung sein müssen. Dies betrifft zum Beispiel die Bürokratie-Kritik, die zwar oft genannt wurde, im Vergleich zu anderen Faktoren aber keinen hohen Stellenwert für die Befragten hatte. Demnach spielte das Motiv „Verbesserung meiner Beziehungen zu Familie und Freunden“ eine weitaus wichtigere Rolle für die Befragten. Dieses Motiv, das nach Angaben von Prognos insbesondere Auswanderer betrifft, die in binationalen Partnerschaften leben und die der Familie des Partners näher sein wollen, steht in der gewichteten Darstellung an zweiter Stelle (27 %) nach der ungünstigen beruflichen Situation in Deutschland (30 %).

Rückkehrbereitschaft: Für die Mehrheit der Auswanderer (53 %) ist ein Umzug zurück nach Deutschland nicht ausgeschlossen: 46 % geben an, sich dies in absehbarer Zeit vorstellen zu können, 7 % haben schon konkrete Pläne. Die Rückkehrbereitschaft ist bei Wissenschaftlern besonders stark ausgeprägt (67 %). Solange aber Lebensstandard und Einkommen im Ausland höher seien, fehle Fach- und Führungskräften dazu der Anreiz, heißt es in der Studie. Erst wenn familiäre Gründe ins Spiel kommen, werde eine Rückkehr nach Deutschland wahrscheinlicher.

Wirtschaftspolitische Empfehlungen: Die Autoren der Studie schlagen eine geringere Einkommensteuerlast vor, um Fach- und Führungskräfte aus der Wirtschaft an Deutschland zu binden, außerdem bessere Einkommens- und Berufsaussichten für Wissenschaftler. Das Bundeswirtschaftsministerium nahm die Ergebnisse der Studie zum Anlass, um für Steuersenkungen zu werben. Vor allem die so genannte kalte Progression, also die trotz gleich bleibendem Realeinkommen wachsende Steuerlast, müsse korrigiert werden. Außerdem sollten Wissenschaftler „leistungsgerechter“ bezahlt werden. up

Weitere Informationen:
www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Service/ publikationen,did=254802.html
www.prognos.com

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EU: 'Union für das Mittelmeer'

Mitte Juli ist in Paris die „Union für das Mittelmeer“ (UFM) gegründet worden. Sie ist eine Partnerschaft zwischen der EU und den südlichen Mittelmeer-Anrainerstaaten.

Die Mittelmeerunion geht auf eine Initiative des französischen Staatspräsidenten und derzeitigen EU-Ratspräsidenten Nicolas Sarkozy zurück, der damit ein „Forum für Frieden und Stabilität im Mittelmeerraum“ schaffen möchte. Mitglied der Mittelmeerunion sind alle 27 EU-Staaten, die Europäische Kommission sowie Mauretanien, Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen, Ägypten, Jordanien, die Palästinensische Autonomiebehörde, Israel, der Libanon, Syrien, die Türkei, Albanien, Kroatien, Bosnien, Montenegro und Monaco. Rund 800 Mio. Einwohner leben in dem Gebiet der Mitglieder.

Der Vorsitz der Union soll mit einer wechselnden Doppelspitze aus zwei Ländern besetzt werden. Ägypten und Frankreich bilden die erste Doppelspitze, die in einem Jahr abgelöst wird.

In der Abschlusserklärung verpflichten sich die Teilnehmer des Gipfeltreffens zu sechs Pilotprojekten in folgenden Bereichen: Meerwasserreinigung, Autobahn- und Seewegeausbau, Katastrophenschutz, Solarenergie sowie Wirtschaftsförderung. Die neue Mittelmeerunion soll dazu beitragen, die enormen wirtschaftlichen Unterschiede zwischen der EU auf der einen und Nordafrika sowie der Nahost-Region auf der anderen Seite zu verringern. Der Abstand, gemessen an der Wirtschaftsleistung pro Kopf steht gegenwärtig in einem Verhältnis von 1 zu 10. Das entspricht weltweit dem größten Abstand bei aneinander grenzenden Regionen. In den vergangenen 15 Jahren hat sich dieser Abstand stetig vergrößert.

Die Staats- und Regierungschefs bekräftigten in der Abschlusserklärung, dass gesteuerte Migration, der Kampf gegen illegale Einwanderung und die Verbindung von Migration und Entwicklung gemeinsame Interessen seien. Nur wenn sich der Lebensstandard in den Herkunftsländern verbessere, blieben größere Wanderungsbewegungen aus. Besonders wichtig ist den EU-Staaten die Problematik der so genannten Boatpeople, die jedes Jahr in großer Zahl über das Mittelmeer nach Europa einreisen (vgl. MuB 1/06, 2/07, 6/07). Die Mittelmeer-Union soll auch hierzu Lösungen erarbeiten und umsetzen. Sarkozy würdigte den „Mut und Kooperationswillen“ aller beteiligten Staatschefs. Wichtig sei, dass Norden und Süden gleichberechtigt am Verhandlungstisch gesessen hätten. Allerdings hatten der libysche Staatschef Muammar al-Gaddafi und der marokkanische König Hassan VI die Einladung des französischen Präsidenten abgelehnt.

Der EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso sicherte Sarkozy die volle Unterstützung der EU zu. „Das Mittelmeer rückt von neuem in das Zentrum der europäischen Geopolitik“, sagte er. Der ägyptische Präsident Hosni Mubarak (NDP) rief die Politiker aus Nordafrika und dem Nahen Osten zu Reformen auf. Mubarak warnte vor einer Bevölkerungsexplosion in den Ländern südlich des Mittelmeeres.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) begrüßte die Ergebnisse des Treffens. Die Mitglieder müssten ihre Zusammenarbeit intensivieren und zusammen gegen die größten Gefahren für die Sicherheit kämpfen: unkontrollierte Zuwanderung, Drogenhandel und Terrorismus. Dadurch, so Merkel, ergäben sich zahlreiche Möglichkeiten zu bilateraler Zusammenarbeit.

Kritik gab es von der Nichtregierungsorganisation Amnesty International (AI). Sie befürchtet, der Mittelmeer-Union gehe es nur um Handelsbeziehungen.

In der Abschlusserklärung vereinbarten die Teilnehmer, sich künftig alle zwei Jahre zu treffen. Die Außenminister der Teilnehmerstaaten sollen sich einmal jährlich treffen. Eine erste Außenministerkonferenz ist im November in Marseille geplant. chw

Weitere Informationen:
europa.eu/index_de.htm
www.bundesregierung.de
www.amnesty.fr
www.ue2008.fr/ ... /Joint_declaration_of_the_Paris_summit_for_the_Mediterranean-EN.pdf

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Veranstaltungen

Internationale Konferenz
Ort/Datum: Wiesbaden, 30.9.-3.10.2008
Titel: Migration and Gender. Challenge for Social Work, Communities and Social Policy
Veranstalter: Fachbereich Sozialwesen, Fachhochschule Wiesbaden
Ansprechpartnerin: Prof. Dr. Monika Simmel-Joachim, simmel@sozialwesen.fh-wiesbaden.de
Informationen: www.fh-wiesbaden.de/termine/migration-gender.pdf

Tagung
Ort/Datum: Bad Boll, 21.-23.11.2008
Titel: Integration heißt Partizipation und Teilhabe
Veranstalter: Evangelische Akademie Bad Boll
Ansprechpartner: Dr. Manfred Budzinski, Tel.: 07164 79-217; E-Mail via Sekretariat: reinhard.becker@ev-akademie-boll.de
Anmeldung: bis 27.10.2008 erbeten
Informationen: www.ev-akademie-boll.de

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Literatur

Migration in Europa. Aus Politik und Zeitgeschichte, 35-36/2008. Diese Ausgabe beinhaltet folgende Beiträge: „Editorial“ (Johannes Piepenbrink); „Europa: Die Villa mit fünf Sternen“ (Mely Kiyak); „Die Grenzen Europas aus der Perspektive der Bürger“ (Jürgen Gerhards/Silke Hans); „Europäische Migrationspolitik: Ein stimmiges Bild?“ (Petra Bendel); „Migration und die Veränderung der Gesellschaft“ (Michael Bommes); „Ausbildung und Migration in Ostmitteleuropa“ (Peter Jurczek/Michael Vollmer); „Die Ukraine im europäischen Migrationssystem“ (Barbara Dietz)
Download und Online-Bestellung: www.bpb.de/publikationen/JPGHDB,0,Migration_in_Europa.html

Gudrun Hentges, Volker Hinnenkamp und Almut Zwengel (Hg.): Migrations- und Integrationsforschung in der Diskussion. Biografie, Sprache und Bildung als zentrale Bezugspunkte. 2008, Wiesbaden, ISBN 978-3-531-15318-6, 24,90 Euro, Online-Bestellung: www.vs-verlag.de

Bernd Wagner: Die Erstförderung von Neuzuwanderern in der Bundesrepublik Deutschland. Perspektiven von Fremdsein und Statuspassage. 2007, Frankfurt/M., ISBN 978-3-88939-886-4, 23,90 Euro, Online-Bestellung: www.iko-verlag.de

Ümit Öztoprak: Identitäts- und Akkulturationsstile türkischer Jugendlicher. 2007, Frankfurt/M., ISBN 978-3-88939-787-4, 21,90 Euro, Online-Bestellung: www.iko-verlag.de

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