
Erstmalig sind in Brüssel Minister aus den EU-Mitgliedstaaten, EU-Spitzenpolitiker sowie Vertreter von Menschenrechtsorganisationen und verschiedenen Roma-Gruppen zusammengekommen. Auf der Gipfelkonferenz ging es um die Lage der Roma-Minderheiten in den EU-Mitgliedstaaten. Deren Zahl ist seit der EU-Osterweiterung auf mehr als 10 Mio. angestiegen. Organisiert wurde das Treffen am 16. September von der Europäischen Kommission und der französischen EU-Ratspräsidentschaft.
In den 27 EU-Staaten leben schätzungsweise 10-12 Mio. Roma. Der Oberbegriff Roma bezeichnet eine Vielzahl unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen, darunter Sinti und all diejenigen, die als „Manouche“, „Kale“ oder „Fahrende“ bezeichnet werden. Die Roma leben heute vorwiegend in Südosteuropa. In der Slowakei werden rund 10 % der Bevölkerung den Roma zugerechnet, in Bulgarien 8 %, in Rumänien 6 % und in Ungarn 5 %. Allein in diesen vier Ländern leben 3-4 Mio. Roma, so das Ergebnis von Umfragen des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) und des Roma Education Fund. Mehreren Untersuchungen zufolge gehören die Roma zu den am meisten von Armut, Arbeitslosigkeit und Analphabetismus betroffenen Gruppen in Europa. Sie haben vergleichsweise schlechten Zugang zur Gesundheitsversorgung, erfahren soziale Ausgrenzung und Diskriminierung (vgl. MuB 2/07, 8/03).
Im Vorfeld hatte die EU-Kommission den Bericht „Gemeinschaftliche Instrumente und Maßnahmen zur Integration der Roma“ vorgelegt und ihre Empfehlungen an das Europäische Parlament, den Rat und die verschiedenen Ausschüsse in einer Mitteilung zusammengefasst. Unter dem Titel „Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit: Erneuertes Engagement“ wird darin die Situation der Roma als „durch anhaltende Diskriminierung auf persönlicher und institutioneller Ebene und weitreichende soziale Ausgrenzung“ charakterisiert. So bestehe zwar ein solider Rahmen legislativer, finanzieller und politischer Koordinierungsinstrumente. Die Mitgliedstaaten setzten diese jedoch noch nicht ausreichend ein. Die EU-Kommission werde daher dem Bereich der Rechtsvorschriften zur Nichtdiskriminierung (Richtlinie 2000/43/EG zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft) weiterhin verstärkte Aufmerksamkeit widmen, heißt es in der Mitteilung. Die EU-Kommission will außerdem die Zusammenarbeit mit den nationalen Gleichbehandlungsstellen intensivieren.
EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso, der das Gipfeltreffen leitete, sagte: „Ein Großteil der Roma lebt unter Bedingungen, die im Europa des 21. Jahrhunderts einfach nicht akzeptabel sind.“ Er appellierte an die Regierungen der Mitgliedstaaten, mehr für den Zugang der Roma zu Bildung, Wohnraum, Arbeit und Gesundheitsversorgung zu tun. In diesen Bereichen kann die EU nur die Maßnahmen der Mitgliedstaaten koordinieren und deren Umsetzung u. a. durch Strukturfonds unterstützen. Von 2000 bis 2006 flossen EU-Mittel in Höhe von 275 Mio. Euro aus dem Europäischen Sozialfonds in spezielle Projekte für Roma, u. a. in Bildungsprogramme, Gesundheitsvorsorge, Ansiedlungs- und Wohnungsbauprojekte.
Vertreter der Roma warfen der EU vor, sich nicht ausreichend für ihre Bevölkerungsgruppe einzusetzen. Romani Rose, Vorsitzender des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, kritisierte, die EU-Programme seien bisher weitgehend unwirksam geblieben. Um der zunehmenden Diffamierung und Kriminalisierung von Roma und Sinti wirksam zu begegnen, müsse in die bestehende Gleichstellungsdirektive der EU ein konkretes Diskriminierungsverbot aufgenommen werden, das auch gegenüber Behörden und staatlichen Stellen gelte. In weiten Teilen der EU seien Angehörige der Minderheit von massiver Ausgrenzung und sozialer Not betroffen, die an die Apartheid in Südafrika erinnere. Diesen Vergleich wies der tschechische EU-Kommissar für Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit Vladimír Špidla als „völlig ungerecht“ zurück. Es gebe zwar vereinzelt sogar systematische Diskriminierung, jedoch keine Politik der Apartheid. Vielmehr dominierten die Ansätze der Chancengleichheit und der Anti-Diskriminierung, sagte Špidla.
Gipfelteilnehmer kritisierten ferner, dass die EU-Kommission den Umgang Italiens mit Sinti und Roma nicht ausdrücklich verurteilt habe. Isabela Mihalache vom Open Society Institute in Budapest sagte, es sei beschämend, dass die EU-Kommission keine deutlichere und stärkere Botschaft an die italienische Regierung gesandt habe. Im November 2007 war es in Italien zu Ausschreitungen gegen Roma gekommen, nachdem eine Italienerin von einem aus Rumänien stammenden Rom ermordet worden war (vgl. MuB 10/07). Im Mai 2008 hatte die italienische Regierung angekündigt, die Fingerabdrücke sämtlicher in Italien lebender Roma erfassen zu wollen. Nach scharfer Kritik u. a. seitens des EU-Parlaments schränkte sie ein, dies solle nur für Roma ohne gültige Ausweispapiere gelten. Die EU-Kommission hatte erklärt, die Maßnahme verstoße nicht gegen EU-Recht (vgl. MuB 6/08, 7/08). Anhand der Ergebnisse des ersten Roma-Gipfels will die EU-Kommission weitere Schritte für 2009 beraten. up
Weitere Informationen:
ec.europa.eu
zentralrat.sintiundroma.de
ec.europa.eu/employment_social/fundamental_rights/roma/rabout_de.htm
www.soros.org/initiatives/roma
Die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten bleibt umstritten. Im Parlament stießen entsprechende Initiativen der Opposition besonders bei den Unionsparteien auf Widerstand.
Am 22. September fand dazu eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen im Bundestagsinnenausschuss statt. Grundlage der Anhörung, an der sieben Rechtsexperten teilnahmen, sind Initiativen von Bündnis 90/Die Grünen sowie der Linkspartei im Bundestag aus dem Jahr 2007. Darin schlagen beide Fraktionen die Einführung des aktiven und passiven kommunalen Wahlrechts auch für Ausländer aus Drittstaaten vor, sofern diese in der Bundesrepublik Deutschland ihren ständigen Wohnsitz haben. Damit solle das demokratische Prinzip gestärkt und die Integration gefördert werden.
Ausländer aus den Staaten der Europäischen Union sind auf der Grundlage europäischer Gesetzgebung bereits seit 1992 in den Städten und Gemeinden wahlberechtigt. Der Vorschlag der Opposition erfordert eine Änderung des Grundgesetzes. Dies bedeutet, dass sowohl Bundestag als auch Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit zustimmen müssten. Die SPD unterstützt das Vorhaben. Zahlreiche andere europäische Staaten wie Schweden, die Niederlande, Belgien, Spanien und das Vereinigte Königreich haben bereits ein lokales bzw. regionales Wahlrecht für Drittstaatsangehörige eingeführt (vgl. MuB 9/03, 9/07).
Die Chancen der angestrebten Verfassungsänderung beurteilten die angehörten Rechtsexperten unterschiedlich. Artikel 20 des Grundgesetzes besagt, dass alle Staatsgewalt vom Staatsvolk ausgeht und in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt wird. Das Staatsvolk wird nach bisheriger Rechtsprechung grundsätzlich als „deutsches Staatsvolk“, also bestehend aus deutschen Staatsangehörigen definiert. Bereits Anfang der 1990er Jahre hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) aus diesem Grund die Einführung des kommunalen Ausländerwahlrechts in den Bundesländern Schleswig-Holstein und Hamburg als verfassungswidrig verworfen (BVerfGE 83,37). Im Rahmen der Debatte um die Einführung des kommunalen Wahlrechts für EU-Bürger war das Gericht jedoch gleichzeitig von dem strikten Grundsatz abgewichen. Mit dem „Maastricht-Urteil“ des BVerfG von 1993 (BVerfGE 89,155), so argumentierten die Befürworter eines allgemeinen Ausländerwahlrechts, sei das Dogma der Bindung des Wahlrechtes an die Staatsangehörigkeit durchbrochen worden.
Nach Ansicht des Kieler Rechtsprofessors und früheren Bundesjustizministers Edzard Schmidt-Jortzig (FDP) bietet die bisherige Rechtsprechung durchaus Anhaltspunkte dafür, dass die beantragte Verfassungsänderung das BVerfG unbeanstandet passieren könnte. Auch Felix Hanschmann vom Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg bezeichnete die Einführung des kommunalen Ausländerwahlrechts durch eine Grundgesetzänderung als zulässig und kam in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dem nicht entgegensteht. Matthias Pechstein von der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder riet hingegen deutlich von dem politischen Vorstoß ab und warnte vor einem Schaden für das Ansehen der Legislative. Es sei „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ davon auszugehen, dass das Bundesverfassungsgericht eine entsprechende Verfassungsänderung verwerfen würde. Auch Klaus Rennert, Richter am Bundesverwaltungsgericht, bezeichnete die angestrebte Verfassungsänderung als „mit dem Grundgesetz unvereinbar“. Dass die Ausübung staatlicher Befugnisse sich auf das deutsche Staatsvolk zurückführen lassen muss, habe das Bundesverfassungsgericht für „unantastbar“ erklärt – mit der eng definierten Ausnahme im Hinblick auf das kommunale Wahlrecht für EU-Bürger.
Die CDU/CSU-Fraktion begründet ihre Ablehnung v. a. mit diesen verfassungsrechtlichen Bedenken. Außerdem stünde das vorgeschlagene Wahlrecht im Widerspruch zu den integrationspolitischen Zielen der Bundesregierung, erklärte der innenpolitische Sprecher Hans-Peter Uhl (CSU) im Anschluss an die Anhörung. Die Liberalen haben sich bislang nicht auf eine eindeutige Position festgelegt. Zwar hat sich die FDP in ihren „Wiesbadener Grundsätzen“ von 1997 für ein kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer ausgesprochen; die Bundestagsfraktion hat dazu bislang jedoch keinen Beschluss vorgelegt. Der FDP-Abgeordnete Hartfrid Wolff sagte, er sei dagegen, staatsbürgerliche Rechte wie das Wahlrecht lediglich an den Aufenthaltstitel zu koppeln und „unkonditioniert“ zu verleihen. Wenn sich jedoch ein Drittstaaten-Ausländer gut integriert habe und seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebe, „könnte man darüber nachdenken, ihm das kommunale Wahlrecht zu geben“, so Wolff. Die FDP favorisiere eine so genannte Öffnungsklausel, mit der einzelne Bundesländer individuell entscheiden können, ob und gegebenenfalls in welcher Form Ausländer aus Drittstaaten ein kommunales Wahlrecht erhalten. Für die SPD erklärte der Abgeordnete Michael Hartmann, seine Fraktion werde Initiativen unterstützen, durch die ein kommunales Wahlrecht für Ausländer eingeführt werden soll. Für ein solches Vorhaben brauche man jedoch nicht nur formal eine Zweidrittelmehrheit, sondern „breite und breiteste Übereinstimmung. Wir müssen uns deshalb die nötige Zeit dafür lassen.“ Die abschließende Beratung im Bundestag steht noch aus; eine Mehrheit zur Änderung des Grundgesetzes gilt derzeit als unwahrscheinlich. js
Weitere Informationen:
dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/066/1606628.pdf (BT-Drs. 16/6628, Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/059/1605904.pdf (BT-Drs. 16/5904; Antrag der Fraktion Die Linke)
dip21.bundestag.de/dip21/btp/16/16120.pdf (Debatte im Bundestag)
www.bundestag.de/ausschuesse/a04/anhoerungen/Anhoerung_16/index.html (Stellungnahmen zur Anhörung)
Doppelpass statt Optionspflicht
Die Bundesländer Berlin und Bremen sind mit ihrem Vorhaben gescheitert, das Staatsangehörigkeitsrecht durch die Abschaffung der so genannten Optionspflicht zu ändern. Kindern ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren sind und neben der deutschen auch die Staatsangehörigkeit eines Elternteils besitzen, sollte es damit künftig möglich sein, beide Pässe zu behalten. Nach geltender Rechtslage (§ 29 StAG) müssen sie sich bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres für eine Staatsangehörigkeit entscheiden (vgl. MuB 7/08, 1/08). Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) nannte dies Mitte September bei der Einbringung des Antrags in den Bundesrat eine „Zumutung“. Die Mehrstaatigkeit sei inzwischen in vielen Bereichen akzeptiert. Der Bundesrat hat in seiner 848. Sitzung am 10. Oktober 2008 beschlossen, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag nicht einzubringen (Drucksache 647/08).
www.bundesrat.de
Mehr deutsche Studenten im Ausland
Die Zahl deutscher Studenten im Ausland ist in den vergangenen zehn Jahren kontinuierlich gestiegen. Während 1996 auf 1.000 deutsche Studierende im Inland nur 26 im Ausland kamen, waren es 2006 bereits 48. Wie das Statistische Bundesamt Mitte September mitteilte, waren 2006 etwa 83.000 deutsche Studierende an ausländischen Hochschulen eingeschrieben, 7 % mehr als im Vorjahr. Die drei beliebtesten Zielländer waren 2006 die Niederlande mit knapp 17 % aller deutschen Studierenden im Ausland, das Vereinigte Königreich mit etwa 15 % und Österreich mit 14 %. Es folgten die Schweiz (knapp 11 %), die Vereinigten Staaten (10 %) und Frankreich (8 %). Diese sechs Länder nahmen damit insgesamt drei Viertel der im Ausland studierenden Deutschen auf. Auch die Zahl ausländischer Studenten an deutschen Hochschulen ist deutlich gestiegen: von 100.033 im Wintersemester 1996/97 auf 188.436 im Wintersemester 2006/07 (+ 88 %).
Weitere Ergebnisse in der kostenlosen Broschüre „Deutsche Studierende im Ausland – Statistischer Überblick 1996-2006“, www.destatis.de
Muslime in Deutschland gehören einer großen Vielfalt von Glaubensrichtungen an. Sie sind verhältnismäßig stark religiös und orientieren sich im Alltag an ihrem Glauben. Dennoch besitzen sie ein hohes Maß an Toleranz. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „Religionsmonitor 2008 – Muslimische Religiosität in Deutschland“ der Bertelsmann-Stiftung, die Ende September vorgestellt wurde.
Methodik: Der Religionsmonitor ist im Hinblick auf seine Methodenkombination ein neues und umfangreiches Erhebungsinstrument, das unter der Federführung des Religionspsychologen Stefan Huber (Universität Mainz) entwickelt wurde. Anhand von mehr als 100 Befragungspunkten wurden im Jahr 2007 zunächst rund 21.000 Personen in 21 Ländern weltweit (darunter Deutschland, Australien, Brasilien, Frankreich, Indien, Indonesien, Israel, Marokko, Nigeria, Russland, die Türkei und die USA) repräsentativ zu ihrer Religiosität und Spiritualität befragt. Die Befragung erfolgte in der jeweiligen Muttersprache der Teilnehmer.
In einem zweiten Schritt wurden in einer Sonderstudie weitere 2.000 in Deutschland lebende Muslime ab 18 Jahren zu verschiedenen Kernbereichen von Religion befragt: Interesse an religiösen Themen, Glaube, öffentliche und private Religionsausübung und die Alltagsrelevanz des Glaubens. Darüber hinaus wurden die Ergebnisse mathematisch verdichtet, sodass sich daraus eine Zuordnung in die Kategorien „hoch religiös“, „religiös“ und „nicht religiös“ ergibt. Indikatoren für Religiosität waren etwa das regelmäßige Gebet und das Befolgen von Glaubensregeln. Um in Deutschland eine möglichst repräsentative Umfrage zu garantieren, wurden auch hier die Fragen nicht nur in Deutsch, sondern zusätzlich in verschiedenen Herkunftssprachen der Muslime formuliert.
Religiosität: Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass 90 % der in Deutschland lebenden Muslime religiös sind, davon 41 % sogar sehr religiös. 5 % sind nicht religiös. Im Vergleich dazu sind in der gesamtdeutschen Bevölkerung 70 % religiös, davon 18 % sehr religiös und 28 % nicht religiös, wie die Erstbefragung in Deutschland ergab.
Dabei zeigten sich erhebliche Unterschiede zwischen den Angehörigen der verschiedenen muslimischen Glaubensrichtungen, bezüglich ihrer nationalen Herkunft und des ethnisch-kulturellen Hintergrundes. So ist Religiosität unter Sunniten besonders ausgeprägt. Hier werden 92 % als religiös und 47 % davon sogar als sehr religiös eingestuft. Unter den Schiiten sind 90 % religiös (davon 29 % sehr religiös), während unter den Aleviten 77 % Religiöse (davon 12 % sehr religiös) erfasst wurden. Zum Vergleich lässt sich für die christlichen Konfessionen in Deutschland festhalten, dass 84 % der Katholiken und 79 % der Protestanten religiös sind (davon 27 % bzw. 14 % sehr religiös).
Religionsausübung: 34 % der Muslime nehmen mindestens einmal im Monat am Gemeinschafts- bzw. Freitagsgebet teil. Im Vergleich dazu besuchen in der christlichen Bevölkerung Deutschlands 33 % der Katholiken und 18 % der Protestanten mindestens einmal monatlich einen Gottesdienst. Die öffentliche Religionsausübung ist bei muslimischen Männern ausgeprägter: Für 51 % von ihnen ist die Teilnahme am Gemeinschaftsgebet sehr wichtig, dagegen nur für 21 % der muslimischen Frauen. Nicht in allen Moscheen gibt es Gebetsräume für Frauen.
Das persönliche Gebet praktizieren 60 % der Muslime täglich, dem fünfmaligen Pflichtgebet in vollem Umfang kommen 28 % nach. Das persönliche Gebet nimmt für Frauen mit 79 % einen höheren Stellenwert ein als für Männer (59 %). Unter Christen ist das Gebet weniger verbreitet: 36 % der Katholiken bzw. 21 % der Protestanten beten mindestens einmal am Tag.
Religiöse Vorschriften werden unterschiedlich streng befolgt: Das Verbot des Verzehrs von Schweinefleisch wird von 86 % eingehalten, und 58 % der Befragten gaben an, keinen Alkohol zu trinken. Das Fasten im Ramadan, die Pilgerfahrt, das Geben von Almosen, die Einhaltung von Speisevorschriften oder die rituellen Reinheitsgebote werden von zwei Dritteln der Muslime als „relativ“ oder „sehr wichtig“ angesehen. Bei den Bekleidungsvorschriften gaben dies nur 36 % der Befragten an. Das Kopftuchtragen lehnte die Mehrheit ab (53 %), ausdrücklich dafür sprachen sich 33 % aus. Dabei war die Zustimmung zum Kopftuch bei Frauen größer (38 %) als bei Männern (28 %) und bei den 18- bis 29-Jährigen größer (34 %) als bei den über 60-Jährigen (27 %).
Toleranz: Insgesamt, so die Erkenntnisse der Studie, geht die hohe Religiosität der Muslime in Deutschland mit einer sehr toleranten Einstellung einher: Unabhängig von Alter, Geschlecht, Migrationshintergrund oder Glaubensrichtung bejahten rund 67 % der Muslime, dass jede Religion einen wahren Kern habe, unter den sehr religiösen waren es sogar 71 %. Offenheit gegenüber anderen Religionen befürworteten 86 %; nur 6 % sprachen sich dagegen aus. 24 % aller Muslime waren der Ansicht, dass in religiösen Fragen vor allem ihre eigene Religion recht habe; 52 % stimmten dieser Aussage nicht zu.
Reaktionen: Martin Rieger, Leiter des Programms „Geistige Orientierung“ der Bertelsmann-Stiftung, folgert: „Der Religionsmonitor zeigt die hohe Intensität der religiösen Einstellungen. Generell lässt sich feststellen, dass bei dem weitaus größten Teil eine hohe Ausprägung der persönlichen Religiosität mit Toleranz einhergeht.“ Rieger sprach sich für islamischen Religionsunterricht an Schulen aus. Auch der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Robert Zollitsch rechtfertigte die Forderung nach islamischem Religionsunterricht sowie den Bau „würdiger, in den jeweiligen Städtebau gut eingepasster muslimischer Gotteshäuser“.
Etwa 3,5 Mio. Muslime leben in Deutschland, rund 2 Mio. davon stammen aus der Türkei. Die Bertelsmann-Studie ist die erste umfassende wissenschaftliche Studie zum Glauben der Muslime in der Bundesrepublik. Bisher gab es lediglich Befragungen in städtischen Ballungsräumen (vgl. MuB 1/08) oder unter einzelnen ethnischen Gruppen. chw
Weitere Informationen:
www.bertelsmann-stiftung.de/cps/rde/xchg/bst
www.religionsmonitor.com
EU: Irakische Flüchtlinge
Auf ihrem Treffen am 25. September in Brüssel vertagten die EU-Innenminister die Entscheidung über eine mögliche Aufnahme irakischer Flüchtlinge erneut (vgl. MuB 7/08). Eine gemeinsame Delegation der EU und des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) soll zunächst die Auffanglager in Syrien und Jordanien besuchen und sich über die Lage vor Ort informieren. In diesen zwei Ländern leben derzeit etwa 2 Mio. irakische Flüchtlinge. Das UNHCR schätzt, dass mindestens 60.000 nicht zurückkehren können. Nach Auffassung des UN-Hilfswerks sollten die Europäer rund 10.000 Flüchtlinge aufnehmen. Frühestens auf dem nächsten Treffen der EU-Innenminister am 27./28. November könnte dies beschlossen werden. Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl appellierte an die Bundesregierung, auch ohne EU-Beschluss unverzüglich Flüchtlinge nach Deutschland kommen zu lassen.
www.unhcr.ch
www.proasyl.de
EU-Parlament für zusätzliche Einreisekontrollen
An den Grenzen der Europäischen Union soll ab 2009 überprüft werden, ob die Fingerabdrücke eines Einreisenden mit den Abdrücken im Visumantrag übereinstimmen. Bisher ist lediglich vorgesehen, im Rahmen der Passkontrolle festzustellen, ob ein Drittstaatsangehöriger auf der Fahndungsliste der Schengen-Staaten steht. Eine entsprechende Initiative der EU-Kommission in Bezug auf die Nutzung des Visa-Informationssystems (VIS) billigte das Europäische Parlament Anfang September in leicht geänderter Fassung. Im Gegensatz zum ursprünglichen Entwurf soll die Überprüfung nur stichprobenartig erfolgen. Im Visa-Informationssystem werden biometrische Daten aller Visa-Antragsteller für fünf Jahre gespeichert. Das System soll insbesondere das so genannte Visa-Shopping verhindern, bei dem sich Antragsteller nach Verweigerung eines Visums an Konsulate anderer Mitgliedstaaten wenden.
ec.europa.eu/prelex/detail_dossier_real.cfm?CL=de&DosId=196788
Italien: Illegale Einwanderung
Bereits 23.600 Migranten sind nach Angaben des italienischen Innenministers Roberto Maroni (Lega Nord) in diesem Jahr illegal nach Italien gelangt. Dies entspricht einem Anstieg um mehr als 60 % gegenüber dem Vergleichszeitraum 2007 (14.200). Der italienische Ministerrat autorisierte daher den Bau von zehn neuen Auffanglagern. Erst Ende Juli hatte die italienische Regierung aufgrund der gestiegenen Zahl irregulärer Zuwanderer den Notstand auf ganz Italien ausgeweitet (vgl. MuB 7/08).
www.interno.it
Spanien: Zuwanderung eingeschränkt
Aufgrund einer andauernden Wirtschaftskrise hat die spanische Regierung Anfang September angekündigt, die Zahl der Visa für ausländische Arbeitskräfte bis Jahresende auf „nahezu null“ zu reduzieren. Als Grund wurde die hohe Arbeitslosigkeit in Spanien angegeben. Die sozialistische Regierung unter Ministerpräsident José Zapatero (PSOE) hatte bilaterale Quoten mit afrikanischen und lateinamerikanischen Staaten eingeführt. Damit sollte auch die illegale Einwanderung begrenzt werden. Im Jahr 2007 kamen etwa 200.000 Arbeitskräfte nach Spanien; im ersten Halbjahr 2008 waren es mit rund 80.000 etwas weniger. Mit Ausnahme von Aufenthaltsgenehmigungen für wenige Spezialisten will Spaniens Arbeits- und Einwanderungsminister Celestino Corbacho (PSOE) im Parlament vorerst keine neuen Quoten mehr beantragen. Gleichzeitig bietet die Regierung Migranten für den Fall einer freiwilligen Rückkehr Prämien an.
www.focus-migration.de/Spanien_Update_08_2.5420.0.html
Spanien: Einbürgerung von Exil-Spaniern
Ab Dezember können Nachkommen von Spaniern, die ihr Land während des Bürgerkriegs (1936-1939) und der Franco-Diktatur (1939-1975) verlassen haben, die spanische Staatsangehörigkeit beantragen. Etwa 650.000 Personen wanderten in diesem Zeitraum aus. Deren schätzungsweise 1,5 Mio. Kinder und Enkel sollen nun bis Ende 2010 einen Einbürgerungsantrag stellen können. Die meisten dieser Angehörigen leben in Lateinamerika; etwa die Hälfte in Argentinien und Kuba. Auch ehemalige Kämpfer der Internationalen Brigaden, die im spanischen Bürgerkrieg auf der Seite der republikanischen Armee gegen die Franco-Truppen gekämpft hatten, können die spanische Staatsbürgerschaft beantragen. Schätzungen zufolge leben noch etwa 1.000 von ihnen. Die Maßnahme ist Teil des Gesetzes zur Wiedergutmachung der Verbrechen der Franco-Zeit (Ley de Memoria Histórica).
Das Vereinigte Königreich weist in zahlreichen Berufsgruppen einen deutlichen Mangel an qualifizierten Arbeitskräften auf. Es wäre möglich, ihn kurzfristig durch die Anwerbung von Arbeitsmigranten aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes zu beheben. Dies geht aus dem ersten Bericht einer unabhängigen Kommission aus Wirtschaftswissenschaftlern und Arbeitsmarktexperten hervor, die 2007 von der Regierung eingesetzt worden war. Der Bericht wurde am 9. September vorgestellt.
Die Expertenkommission (Migration Advisory Committee; MAC) ist organisatorisch bei der neuen Grenzagentur des Innenministeriums (Border Agency) angesiedelt. Sie hat den speziellen Auftrag, konkrete Listen von Berufen zu erstellen, für die ein Mangel an einheimischen Arbeitskräften herrscht und für die es sinnvoll ist, gezielt ausländische Arbeitnehmer anzuwerben. Dieser Prüfauftrag bezieht sich ausschließlich auf die Kategorie der qualifizierten Arbeitskräfte (vgl. MuB 2/08) und soll in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Ferner soll die Kommission die Regierung auch in anderen Fragen zum Thema Migration beraten.
Der Bericht umfasst sowohl übergeordnete Berufsgruppen, bei denen ein Mangel an Arbeitskräften herrscht, als auch differenzierte Aufstellungen nach Einzelberufen: So empfiehlt die Kommission nicht etwa die Anwerbung von Lehrern im Allgemeinen, sondern beispielsweise von Lehrern bestimmter Schultypen für die Fächer Mathematik und Naturwissenschaften.
Voraussetzung für die Aufnahme in die Liste waren drei Kriterien: Es musste sich um qualifizierte Berufe handeln, für die eine Ausbildung oder ein Studium nötig ist; für den entsprechenden Beruf musste ein echter Mangel auf dem britischen Arbeitsmarkt feststellbar sein; es musste sinnvoll sein, diesen Mangel durch Zuwanderung (und nicht durch Ausbildungs-, Umschulungs- oder Weiterbildungsmaßnahmen) zu beheben. Bei ihrer Arbeit ließ sich die Kommission nicht nur von Makroanalysen des Arbeitsmarkts bzw. wirtschaftlicher Daten leiten, sondern bezog auch Rückmeldungen von Betrieben und Verbänden sowie Ergebnisse von schriftlichen Umfragen und Ortsterminen in verschiedenen Regionen ein.
Zu den wichtigsten Mangelberufen in der Liste zählen Spezialisten im Gesundheits- und Krankenpflegewesen, Chemie-, Bau- und Vermessungsingenieure im Infrastrukturbereich, Geologen, Chefköche, qualifiziertes Personal für Pflege und Pflegemanagement sowie Fachkräfte für Schiffsnavigation. Aber auch Veterinärchirurgen, Balletttänzer und Schafscherer könnten nach Ansicht des MAC aus dem außereuropäischen Ausland angeworben werden.
Für Schottland, dessen Mangelberufe in dem Bericht gesondert dargestellt werden, registrierten die Experten zusätzlich einen Bedarf an Spezialisten für die Tiefkühlfisch- und Fischfilet-Verarbeitung, Leitungspersonal für Altenpflegeheime sowie Fachkräfte im Bereich Sprachheilkunde und logopädischer Praxis.
Die Kommission geht von insgesamt rund 700.000 Arbeitsplätzen aus, die durch Arbeitskräfte aus dem Ausland zu besetzen wären, macht zu den einzelnen Berufen und Sektoren jedoch keine genauen Zahlenangaben. Die Grenzagentur des Innenministeriums war bisher von einem Bedarf von rund 1 Mio. ausgegangen.
Der Vorsitzende des MAC, David Metcalf, sagte anlässlich der Veröffentlichung, es handele sich um die „weltweit umfassendste jemals vorgenommene Analyse“ dieser Art. Der für Grenz- und Migrationsfragen zuständige Minister Liam Byrne (Labour) sprach von einem anspruchsvollen Ergebnis im Hinblick auf die Ziele des neuen Punktesystems. Damit solle sichergestellt werden, dass „nur diejenigen zum Arbeiten ins Land kommen, die wir wollen“. Unter dem Stichwort „Balanced Migration“ macht sich indes ein parteiübergreifendes Bündnis von Politikern um den ehemaligen Arbeitsminister Frank Field (Labour) und den konservativen Abgeordneten Nicholas Soames für eine Begrenzung der Zuwanderung stark. Der Bericht verdeutliche die grundsätzliche Schwäche des Systems, so die Kritiker: „Es gibt weiterhin keine Begrenzung hinsichtlich der Gesamtzahl an Menschen, denen die Niederlassung in diesem Land erlaubt werden soll.“ Die Regierung wird die Vorschläge der Kommission in den nächsten Wochen beraten. js
Weitere Informationen:
www.ukba.homeoffice.gov.uk/aboutus/workingwithus/indbodies/mac (Bericht)
Sudan: Flüchtlingsversorgung unsicher
Das UN-Welternährungsprogramm (WFP) hat Ende September bekannt gegeben, dass die Versorgung der Flüchtlinge im Sudan aufgrund der schlechten Sicherheitslage im Land gefährdet sei. Anlass war ein Überfall auf einen Hilfskonvoi in der südlichen Darfur-Region. Allein in diesem Jahr sind nach WFP-Angaben mehr als 100 Fahrzeuge angegriffen worden. Von 69 WFP-Fahrzeugen fehle immer noch jede Spur, 43 Fahrer gelten als vermisst. Sollten diese Angriffe andauern, müssten die Hilfslieferungen unterbrochen werden, sagte die WFP-Vertreterin im Sudan Monika Midel. Bereits Ende August gab die Deutsche Welthungerhilfe bekannt, dass sie ihre Nahrungsmittelverteilungen in Nord-Darfur wegen der Lebensgefahr ihrer Mitarbeiter aussetze. Seither ist die Versorgung von 450.000 Menschen unterbrochen. Weitere 3 Mio. Menschen wären von einem Stopp der WFP-Hilfslieferungen betroffen. Das WFP-Engagement im Sudan ist der weltweit umfangreichste Einsatz der UN-Welternährungsagentur.
www.wfp.org
www.welthungerhilfe.de/darfur-verteilungen-ausgesetzt.html
Indien: Millionen auf der Flucht
Nach besonders heftigen Niederschlägen während der Monsunsaison sind in Indien im August und September mehr als 6,5 Mio. Menschen vor Überschwemmungen geflohen. 16 der 29 Bundesstaaten waren in den beiden Monaten von den schweren Regenfällen betroffen. Am stärksten betroffen sind die nordöstlichen Bundesstaaten Uttar Pradesh, Bihar und Orissa. Landesweit sollen mehr als 2.300 Menschen ertrunken sein.
Indien: Religiöse Unruhen
Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen religiösen Volksgruppen haben im Nordosten Indiens zur Flucht von mehreren zehntausend Menschen geführt. Zuletzt kam es Anfang Oktober zu gewalttätigen Unruhen zwischen muslimischen Einwanderern aus Bangladesch und Angehörigen der tibetisch-buddhistischen Bodo-Volksgruppe. 80.000 Menschen verließen fluchtartig ihre Häuser, etwa 40 Personen kamen ums Leben.
Angriffe hindu-nationalistischer Kräfte gegen indische Christen hatten bereits Anfang September zu einer Flüchtlingswelle geführt. Regierungsangaben zufolge hatten ca. 13.000 Menschen staatliche Flüchtlingslager aufgesucht. Die katholische Kirche sprach sogar von rund 50.000 christlichen Flüchtlingen. Grund der Übergriffe ist die steigende Zahl hinduistischer Konvertiten in der katholischen Kirche, die von den Nationalisten als Angriff auf den Hinduismus gewertet wird.
Am 19. und 20. September kam es in Köln zu zahlreichen Demonstrationen und teilweise gewalttätigen Auseinandersetzungen. Das rechtspopulistische Bündnis „Pro Köln“ hatte zu einem „Anti-Islamisierungskongress“ eingeladen. Daraufhin fand eine groß angelegte Gegendemonstration statt. Hintergrund ist der geplante Bau einer Großmoschee in Köln-Ehrenfeld.
Seit mehreren Jahren gibt es in Köln Streit um den Bau einer repräsentativen Großmoschee (vgl. MuB 5/08). Ende August erteilte der Stadtrat dem Dachverband Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e. V. (Ditib) die Genehmigung für den Bau in Köln-Ehrenfeld. Das rechtspopulistische Bündnis „Pro Köln“, das seit Jahren den Bau der Moschee verhindern will, kündigte daraufhin einen so genannten „Anti-Islamisierungskongress“ an. Unter dem Motto „Nein zur Islamisierung! Nein zur Kölner Großmoschee!“ wurden Vertreter europäischer rechtsextremer Parteien eingeladen, den Grundstein zu einer europäischen Partei zu legen, die „gegen die Islamisierung des Kontinents kämpft“. Eingeladen waren u. a. Repräsentanten aus Frankreich (Front National), Österreich (FPÖ), Italien (Lega Nord) und Belgien (Vlaams Belang).
Der Kongress sollte gleichzeitig den Auftakt zum Wahlkampf für die nordrhein-westfälischen Kommunalwahlen im nächsten Jahr bilden, wo das Bündnis unter dem Namen „Pro NRW“ antreten wird. In den Kölner Stadtrat war „Pro Köln“ bereits im Jahr 2004 mit 4,7 % der Stimmen eingezogen. Auch die Gründung von „Pro Deutschland“ ist in Planung. Seit mehreren Jahren wird das Bündnis unter dem „Verdacht einer rechtsextremistischen Bestrebung“ im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzbericht aufgeführt.
Im Vorfeld hatten die Organisatoren mit über 1.000 Kongressteilnehmern gerechnet. Gegen das Treffen formierte sich ein breites gesellschaftliches Bündnis aus Politik, Gewerkschaften und Kirchen. Tatsächlich reisten am 19. und 20. September nur wenige hundert Teilnehmer zu dem Kongress an. Die Gegendemonstranten waren deutlich in der Überzahl. Während die Polizei rund 15.000 zählte, sprachen die Veranstalter der Gegendemonstration von bis zu 50.000 Personen.
Es kam zu vielfältigen Protesten. Taxifahrer weigerten sich, die Teilnehmer des Kongresses zu befördern und Hotels stornierten deren Zimmerbuchungen. Einige Demonstranten gehörten dem links-autonomen Lager an, es kam zu gewaltsamen Auseinandersetzungen mit der Polizei. Die Einsatzleitung der Polizei verbot daraufhin die geplante zentrale Kundgebung der Rechtspopulisten, da die Sicherheit der Kongressteilnehmer und der Kölner Bevölkerung nicht gewährleistet werden konnte.
Kölns Oberbürgermeister Fritz Schramma (CDU) sprach von einem „Sieg der demokratischen Kräfte dieser Stadt“. Zuvor hatte er „Pro Köln“ heftig kritisiert. Auch Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) und die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Maria Böhmer (CDU) begrüßten das Verbot.
„Pro Köln“ reichte Ende September Klage gegen das Verbot der Kundgebung beim Verwaltungsgericht Köln ein. Ziel ist die Neuauflage des „Anti-Islamisierungskongresses“. Auch der renommierte Bonner Staatsrechtler Josef Isensee kritisierte das Kundgebungsverbot als eine Verletzung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit (Art. 5 Grundgesetz). „Das ist eine Kapitulation der Polizei vor der Gewalttätigkeit von Linksautonomen und damit ein Rückzug des Rechtstaats“, sagte Isensee, der sich gleichzeitig von den politischen Zielen von „Pro Köln“ distanzierte. me
Weitere Informationen:
www.integrationsbeauftragte.de
www.stadt-koeln.de/ob/reden/index.html (Rede von OB Schramma)
Laut einer aktuellen Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) tragen Migranten in ihren Mitgliedstaaten wesentlich zur wirtschaftlichen Entwicklung bei. Die dauerhafte Migration reiche jedoch nicht aus, um den Arbeitskräftebedarf zu decken. Deutschland sei besonders vom Arbeitskräftemangel betroffen, da nicht nur weniger Zuwanderer als im OECD-Schnitt in die Bundesrepublik kommen, sondern auch immer mehr Deutsche das Land verlassen.
In dem seit 2006 jährlich erscheinenden Internationalen Migrationsausblick der OECD (International Migration Outlook, IMO) werden die Wanderungsbewegungen in die OECD-Mitgliedstaaten untersucht. Der aktuelle Migrationsausblick legt dabei die Zahlen zur Zuwanderung und Integration der OECD-Länder aus dem Jahr 2006 zugrunde. Er enthält darüber hinaus einen Überblick über Gesetzesänderungen und Verfahrensneuregelungen der einzelnen OECD-Staaten im Bereich der Migrations- und Integrationspolitik. Das Hauptaugenmerk des diesjährigen Berichts liegt auf der Beschäftigungssituation von Zuwanderern sowie deren Beitrag zur allgemeinen Arbeitsmarktlage. Hierfür wurde erstmals ein so genannter „Fortschrittsanzeiger“ entwickelt, der die Arbeitsmarktintegration von Zuwanderern in den betreffenden Ländern bewertet.
Dauerhafte Zuwanderung: Für den gesamten OECD-Raum gilt, dass im Jahr 2006 die dauerhafte, legale Zuwanderung ausländischer Staatsangehöriger mit etwa 4 Mio. Zuwanderern um durchschnittlich 5 % im Vergleich zu 2005 (3,8 Mio.) gestiegen ist. Gemessen in absoluten Zahlen war die Zuwanderung in die USA (+143.900), nach Spanien (+82.900) und Korea (+48.400) am stärksten. Portugal (+ 118 %), die Slowakei (+ 47 %) und Schweden (+ 38 %) verzeichneten den prozentual höchsten Anstieg an Zuwanderung im Vergleich zum Vorjahr. In Deutschland weist die amtliche Statistik die deutlichsten absoluten Zuwanderungsrückgänge aller OECD-Staaten aus (‑25.400 bzw. ‑11%). Der Anteil der im Ausland geborenen Bevölkerung im gesamten OECD-Raum stieg auf 12 %. Fast jeder zweite Migrant kam im Rahmen der Familienzusammenführung in OECD-Länder (44 %), nur 14 % aus wirtschaftlichen Beweggründen (Arbeitsmigration). Innerhalb Europas stellten Freizügigkeitsregelungen der EU einen wichtigen Anreiz zur Migration dar; im gesamten OECD-Raum profitierte insgesamt ein knappes Fünftel aller Zuwanderer davon.
Die wichtigsten Herkunftsländer der Zuwanderer in den OECD-Ländern waren im Jahr 2006 China (10,7 %), Polen (5,3 %) und Rumänien (4,6 %). Deutschland (2,4 %) lag gemeinsam mit den USA an zehnter Stelle. Die Studie verweist hier auf erhebliche Unterschiede hinsichtlich der Zuwanderung in europäische und in nicht-europäische OECD-Länder. 2006 kamen mehr als 50 % aller Neuzuwanderer in den nicht-europäischen OECD-Ländern aus Asien, gefolgt von rund 26 % aus Ländern Lateinamerikas. In den europäischen OECD-Staaten stammten hingegen allein ca. 57 % aller Zuwanderer aus anderen Ländern Europas. Auffällig sind in diesem Zusammenhang die Ergebnisse zur Migration aus Afrika: Während 2006 rund 85 <% der nordafrikanischen Zuwanderer nach Europa auswanderten, gingen etwa 60 % der Migranten aus dem sub-saharischen Afrika in außereuropäische OECD-Länder.
Arbeitsmarkt: Die OECD-Länder verzeichnen einen gestiegenen Bedarf an hoch qualifizierten aber auch geringer qualifizierten Erwerbstätigen. Vorausgesetzt die durchschnittlichen Zuwanderungsquoten der vergangenen Jahre setzten sich fort, könnten 20 der 27 OECD-Länder, für die entsprechende Daten vorliegen, bis 2020 mit einer Zunahme der Erwerbsbevölkerung rechnen. In Deutschland würde die Erwerbsbevölkerung bis 2020 hingegen um 2,5 % schrumpfen, ohne Migration sogar um mehr als 6 %, heißt es in dem Bericht.
Migranten haben insbesondere in der Schweiz, in Portugal, Irland, den USA und Spanien sehr gute Zugangschancen zum Arbeitsmarkt. Eher schlecht sind Zugangschancen und Beschäftigungsraten in Polen, Belgien, der Slowakei, Frankreich und Deutschland. Mit Ausnahme der USA und Ungarns ist in allen OECD-Staaten die Arbeitslosenrate unter den Zuwanderern höher als die unter den Nicht-Zuwanderern. Das durchschnittliche Lohnniveau der Zuwanderer liegt außer in Australien in allen OECD-Ländern unter dem der im Inland geborenen Arbeitskräfte. Am stärksten ist dies in den USA und den Niederlanden der Fall. Der Unterschied im Lohnniveau ist bei Zuwanderern aus Nicht-OECD-Ländern noch größer, als bei Zuwanderern aus OECD-Ländern. Eingebürgerte Zuwanderer verdienen im Durchschnitt mehr als nicht eingebürgerte Erwerbstätige.
Temporäre Zuwanderung: Die durch befristete Aufenthaltserlaubnisse eingeschränkte Zuwanderung stieg 2006 weniger stark an (+ 4 %) als die dauerhafte Migration. Insgesamt 2,5 Mio. Arbeitsmigranten kamen 2006 zeitlich befristet in die OECD-Länder (2005: 2,4 Mio.), darunter insbesondere gering qualifizierte Erwerbstätige. Als Saisonarbeitskräfte deckten sie die Nachfrage nach Arbeitskräften vor allem im landwirtschaftlichen und touristischen Bereich. In anderen Sektoren wie Krankenpflege und Altenbetreuung, haushaltsnahe Dienstleistungen oder im Produktions- und Baugewerbe existiere jedoch ein langfristiger Arbeitskräftebedarf, dem mithilfe temporärer Migration nicht entsprochen werden könne. Die anhaltende illegale Wanderung und Beschäftigung seien deutliche Indikatoren dafür, heißt es in dem Bericht.
Rückkehrmigration: Die Rückkehr stellt eine wichtige Komponente bei den Wanderungsbewegungen dar. Die Autoren der Studie konnten allerdings keine Wechselwirkung zwischen der gesellschaftlichen bzw. wirtschaftlichen Integration im Aufnahmeland und der Rückkehrwahrscheinlichkeit nachweisen. Berechnungen der OECD ergeben, dass zwischen 20 % und 50 % der Migranten innerhalb von fünf Jahren wieder in ihr Heimatland zurückkehren. th
Weitere Informationen:
www.oecd.org/els/migration/imo
Ostdeutschland, Rumänien, Bulgarien und Teile Polens – europaweit sind dies die Regionen, die am schlechtesten auf den demografischen Wandel vorbereitet sind. Weitaus bessere Aussichten hat der Norden Europas, vor allem Island und Schweden. Das ist das Ergebnis einer Analyse des Berlin-Instituts über die Zukunftsfähigkeit von 285 europäischen Regionen.
Die Studie mit dem Titel „Die demografische Zukunft von Europa“ analysiert und bewertet die Bevölkerungsentwicklung in 285 Regionen der 27 EU-Länder, Norwegens, Islands und der Schweiz. Indikatoren für die Zukunftsfähigkeit sind u. a. die durchschnittliche Kinderzahl pro Frau, das Einkommensniveau, Investitionen in Forschung und Entwicklung, Altersbeschäftigung, aber auch die Belastung der Atmosphäre mit Kohlendioxid.
Island ist demnach am besten für den demografischen Wandel gerüstet, gefolgt von den Metropolen Stockholm und Oslo/Akershus. Die Schweiz findet sich mit sechs Regionen unter den ersten zehn Plätzen. Hohe Bewertungen erhalten darüber hinaus Irland und Großbritannien, die Benelux-Staaten, Frankreich, Süddeutschland, Österreich und einige Gebiete in Norditalien und im Nordosten Spaniens.
Innerhalb Deutschlands schneiden Oberbayern (Platz 18), Freiburg (Platz 38), Tübingen und Stuttgart (jeweils Platz 42) am besten ab, Sachsen-Anhalt (Platz 241), Chemnitz (Platz 240), Mecklenburg-Vorpommern (Platz 235) und Thüringen (Platz 234) am schlechtesten. Die insgesamt letzten Plätze in der Rangliste belegen zwei Regionen im Norden Bulgariens.
Bevölkerungszahl niedriger als angenommen
Die nächste Volkszählung im Jahr 2011 wird möglicherweise dazu führen, dass die Bevölkerungszahl in Deutschland um bis zu 4 Mio. (circa 5 % der Gesamtbevölkerung) nach unten korrigiert werden muss. Dieser Ansicht ist der Chef des Statistischen Landesamts in Hessen Eckart Hohmann, denn in den Melderegistern existiere eine Vielzahl so genannter „Kartei-Leichen“. Ursächlich dafür sei die Tatsache, dass seit der Wiedervereinigung keine Volkszählung mehr durchgeführt wurde und die Adressregister dezentral geführt würden. Außerdem gebe es in Deutschland keine Personen- und Identifikationsnummer. Diese Gründe führten dazu, dass z. B. einmal in Deutschland registrierte Ausländer hier gemeldet blieben, selbst wenn sie das Land verlassen. Der hessische Landesstatistiker verspricht sich jedoch Verbesserungen der Datenqualität durch die Einführung einer einheitlichen Steuernummer und das geplante zentrale Bundesmelderegister.
Das Statistische Bundesamt rechnet ebenfalls mit einer Korrektur der Bevölkerungszahl nach unten, allerdings lediglich um 1,3 Mio. Personen. Dies sei das Ergebnis eines Abgleichs gespeicherter Meldedaten mit den Angaben aus einer Stichprobenbefragung. Die letzte Volkszählung fand 1987 in den alten Bundesländern (mit Westberlin) statt. Inzwischen ist die Methodik des Zensus verändert worden, um derzeitige Ungenauigkeiten in der Statistik zu korrigieren. Zunächst sollen die Melderegister abgeglichen und anschließend stichprobenartig überprüft werden. Neben den Fragen nach Adresse, Nationalität, Alter und Familienstand wird erwogen, die Frage nach der Religionszugehörigkeit durch eine Frage zum Migrationshintergrund zu ersetzen. Möglich wäre die Frage nach der hauptsächlich innerhalb der Familie gesprochenen Sprache, so der oberste hessische Landesstatistiker Eckart Hohmann. th
Als Hauptgründe für das gute Abschneiden der nordischen Länder und der Schweiz nennt das Berlin-Institut verschiedene Faktoren: einen hohen Anteil unter 35-Jähriger in der Bevölkerung; ein hohes Bildungs- und Qualifikationsniveau; gute Sozialsysteme und Förderprogramme auch für den dünn besiedelten ländlichen Raum; hohe Kinderzahlen bei gleichzeitig starker Erwerbsbeteiligung von Frauen sowie eine hohe Erwerbsbeteiligung älterer Menschen. So liegt das durchschnittliche Renteneintrittsalter in Island bei 66,3 Jahren (EU-Durchschnitt 2005: 60,9 Jahre). Neben der europaweit höchsten Altersbeschäftigung hat Spitzenreiter Island auch die höchste durchschnittliche Kinderzahl pro Frau (2,1) und die dritthöchste Lebenserwartung (81,2 Jahre). Das Land ist kaum von Arbeitslosigkeit betroffen und gibt am meisten für Bildung aus (8,3 % des Bruttoinlandsprodukts gegenüber Deutschland mit 5,2%).
Beispielhaft für vorbildliche Bevölkerungspolitik sei Frankreich mit seinen über 25 staatlichen Programmen zur Kinderbetreuung und seiner finanziellen und steuerlichen Eltern-Unterstützung. Hier – ebenso wie auch in Nordeuropa – bestätige sich der Trend, dass durchschnittlich die meisten Kinder pro Frau in jenen europäischen Ländern auf die Welt kommen, in denen viele Mütter berufstätig sind.
Die Regionen am Ende der Rangliste sind überwiegend entlegene, ländliche Regionen etwa in Süditalien oder Griechenland, außerdem Gebiete in Bulgarien, Rumänien und Polen, die vom Strukturwandel betroffen sind. Hinzu kommen hier niedrige Kinderzahlen, die Abwanderung junger Menschen und eine starke Überalterung der verbleibenden Bevölkerung. Das Berlin-Institut prognostiziert in diesem Zusammenhang eine neue „Völkerwanderung“ innerhalb Europas: Während wirtschaftsstarke Regionen noch mehr Arbeitskräfte anzögen, verschärften sich die Probleme in Regionen mit schwacher Infrastruktur weiter.
Schlechte Zukunftschancen bescheinigt das Berlin-Institut auch Ostdeutschland. Unter rein demografischen Gesichtspunkten gelten die neuen Bundesländer sogar als „Notstandsgebiet“, heißt es in der Studie. Europaweit gebe es keine andere Region, aus der so viele junge Frauen abgewandert seien. Bis 2030 könne die Bevölkerung im Osten Deutschlands um bis zu einem Drittel schrumpfen. Anders als andere Hauptstadtregionen, die junge Qualifizierte anlocken, weil dort große Unternehmen angesiedelt sind, zählt auch Berlin (Platz 168) nicht zu den florierenden Metropolen Europas (vgl. MuB 08/07, 05/07).
Ohne Zuwanderer werde Europa bis 2050 um etwa 50 Mio. auf 542 Mio. Einwohner schrumpfen. Das Durchschnittsalter werde von 38,9 (2005) auf 47,3 Jahre steigen. Nur ein Viertel aller europäischen Regionen könne die Bevölkerungszahl bis 2030 aus eigener Kraft auf einem stabilen Niveau halten. Bei einer derzeitigen Kinderzahl von durchschnittlich knapp 1,5 Kindern pro Frau in der gesamten EU ist jede neue Generation ein Viertel kleiner als die vorherige. Alle anderen Weltregionen, bis auf Russland, wachsen aufgrund hoher Kinderzahlen vorerst weiter, obwohl auch hier teilweise schon die Geburtenraten sinken und der Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung steige. Damit, so das Fazit des Berlin-Instituts, entwickle sich Europa zwangsläufig zum Vorreiter bei der Suche nach Lösungen für das inzwischen globale Phänomen des demografischen Wandels. up
Weitere Informationen:
Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung: Die Demografische Zukunft von Europa. Wie sich die Regionen verändern. 2008, München, ISBN 978-3-423-34509-5, 19,90 Euro, Bestellung: www.berlin-institut.org
Kalte Heimat. Die Geschichte der deutschen Vertriebenen nach 1945
Die Geschichte der deutschen Vertriebenen ist ein weniger beachtetes Thema in den Migrations- und Geschichtswissenschaften, obwohl insgesamt 14 Mio. Menschen nach dem zweiten Weltkrieg ihre Heimat in den ehemals deutschen Ostgebieten verlassen mussten. Knapp 2 Mio. Menschen kamen in den Nachkriegsjahren durch Flucht und Vertreibung ums Leben.
Die Integration der deutschen Vertriebenen in die Nachkriegsgesellschaft gestaltete sich schwierig. Als abweisend, misstrauisch und fremdenfeindlich beschreibt der deutsche Historiker Andreas Kossert in seiner „Geschichte der deutschen Vertriebenen nach 1945“ die Stimmung in der Bevölkerung, die den Vertriebenen im Nachkriegsdeutschland entgegengebracht wurde. Der Wissenschaftler vom Deutschen Historischen Institut in Warschau veranschaulicht anhand zahlreicher Lebensbereiche, dass die Integration der Vertriebenen in Westdeutschland eher einer „erzwungenen Assimilation“, als einer gleichberechtigten Annäherung entsprach. In der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und später in der DDR erging es den knapp 4 Mio. Vertriebenen ähnlich. Hinzu kam in der DDR die Tabuisierung der durch die sowjetischen, polnischen und tschechischen Armeen verübten Verbrechen. Vertriebene waren in der SBZ/DDR per se keine Opfer, sondern der von der deutschen Gesellschaft zu zahlende Zoll für die Verbrechen des Hitlerfaschismus.
Während in der SBZ/DDR Vertriebenenverbände als revisionistisch verboten wurden, dienten die meisten Interessenvertretungen in der Bundesrepublik lediglich der Zusammenkunft der einzelnen Vertriebenengruppen, dem Erhalt der eigenen kulturellen Traditionen und dem gegenseitigen Austausch. Deutliche Kritik übt Kossert am Bund der Vertriebenen (BdV), dem zahlenmäßig größten Interessenverband der Vertriebenen. Mit dem Anspruch der Alleinvertretung aller Vertriebenen versuche er bis heute, in zweifelhafter Manier auf nationale politische Entscheidungen Einfluss zu nehmen.
Andreas Kossert ist mit „Kalte Heimat. Die Geschichte der deutschen Vertriebenen nach 1945“ eine souverän verdichtete Historie gelungen. Dabei fragt er auch nach der kulturellen Verankerung der deutschen Lebensart in den ehemaligen Ostgebieten, nach dem Einfluss auf die religiösen Besonderheiten in den Aufnahmegebieten und nach der literarischen und medialen Reflektion der Vertreibungen und ihrer Folgen. Kossert bietet mit seiner Vertriebenengeschichte eine sehr gut recherchierte und umfassende Grundlage für eine offene Debatte über den Umgang mit den Vertriebenen nach dem Zweiten Weltkrieg. th
Andreas Kossert: Kalte Heimat. Die Geschichte der deutschen Vertriebenen nach 1945. 2008, München, ISBN: 978-3-88680-861-8, 432 S., 24,95 Euro, Bestellung: www.randomhouse.de/siedler
Neues Archiv zu Flucht, Asyl und Migration
Der Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften der Fachhochschule Fulda hat das Archiv des Dortmunder Soziologen Peter Kühne übernommen und zu Forschungszwecken zugänglich gemacht. Kühne forschte bis zu seiner Emeritierung im Jahr 2000 an der Universität Dortmund zu Themen wie Ausländerbeschäftigung und Lebensverhältnisse von Flüchtlingen. Das Archiv umfasst Buchpublikationen, Zeitschriftenjahrgänge und amtliche Dokumente (über 500 gebundene Publikationen) sowie Gerichtsurteile, graue Literatur, eine Sammlung von Zeitungsausschnitten und 20 Videokassetten. Es kann nach Anmeldung für Recherchen zur Asyl- und Einwanderungspolitik im nationalen und europäischen Kontext genutzt werden. www.fh-fulda.de
Die Ausgeschlossenen
Heinz Bude befasst sich in seinem Buch mit den gesellschaftlich Stigmatisierten – jenen Gruppen, die sozial ausgeschlossen werden oder sich (aus unterschiedlichen Gründen) selbst ausschließen. Neben vernachlässigten Schulkindern, der sozialen Not alleinerziehender Eltern und den prekär Beschäftigten thematisiert er jenseits bloßer Statistiken u. a. die erzwungene Segregation vieler Musliminnen, die jugendlichen Schul- und Ausbildungsverweigerer, die überzogenen Ehr- und Respektvorstellungen mancher junger Migranten und die verweigerte Kooperation mit den gesellschaftlichen Institutionen. Seine provokanten Thesen zeichnen das Bild einer Gesellschaft, deren soziales Fundament von Resignation, Enttäuschung und Aversion zerrieben zu werden droht.
Heinz Bude: Die Ausgeschlossenen. Das Ende vom Traum einer gerechten Gesellschaft. 2008, Bonn, Bundeszentrale für politische Bildung. Bestellung gegen Bereitstellungspauschale: www.bpb.de/publikationen/S9T0P9,0,Die_Ausgeschlossenen.html
Chancen durch Integration – Ratgeber für Familien
Unter dem Titel „Chancen durch Integration“ hat die Bundesregierung einen mehrsprachigen Ratgeber herausgegeben, der sich vor allem an Menschen mit Migrationshintergrund richtet. Auf mehr als 200 Seiten bietet er einen Überblick zu Rechten und Pflichten in Deutschland sowie zu öffentlichen Leistungen. Er gibt Hinweise auf Ansprechpartner und weiterführende Informationen. Die Broschüre ist in zwei Fassungen erhältlich: deutsch-türkisch und deutsch-russisch.
Download und kostenlose Bestellung:
www.bundesregierung.de/Content/DE/Pressemitteilungen/BPA/ 2008/09/2008-09-11-ib-broschuere-chancen-fuer-integration.html
Steffen Angenendt: Die Zukunft der europäischen Migrationspolitik. Triebkräfte, Hemmnisse, Handlungsmöglichkeiten. Policy-Paper der Heinrich-Böll-Stiftung. 2008, Berlin. Kostenloser Download: www.migration-boell.de/downloads/migration/HBS_PolicyPaper_Migrationspolitik.pdf
Ruth Esther Geiger: Ihr seid Deutschland, wir auch: Junge Migranten erzählen. 2008, Frankfurt/M., ISBN: 978-3518460092, 8,50 Euro, Bestellung: www.suhrkamp.de
Felicitas Hillmann und Michael Windzio (Hg.): Migration und städtischer Raum. Chancen und Risiken der Segregation und Integration. 2008, Leverkusen, ISBN: 978-3940755179, 36,- Euro, Bestellung: www.budrich-verlag.de
Uwe Hunger, Can M. Aybek, Andreas Ette, Ines Michalowski (Hg.): Migrations- und Integrationsprozesse in Europa. Vergemeinschaftung oder nationalstaatliche Lösungswege? 2008, Wiesbaden, ISBN: 978-3-531-16014-6, 39,90 Euro, Bestellung: www.vs-verlag.de
Tobias Pieper: Die Gegenwart der Lager. Zur Mikrophysik der Herrschaft in der deutschen Flüchtlingspolitik. 2008, Münster, ISBN: 978-3-89691-741-6, 29,90 Euro, Bestellung: www.dampfboot-verlag.de
Werner Schiffauer: Parallelgesellschaften. Wie viel Wertekonsens braucht unsere Gesellschaft? Für eine kluge Politik der Differenz. 2008, Bielefeld, ISBN 978-3899426434, 16,80 Euro, Bestellung: www.transcript-verlag.de
Die Integration der Zweiten Einwanderergeneration in Berlin
Veranstaltung: Vorstellung der Ergebnisse der Studie „The Integration of the European Second Generation (TIES)“
Ort/Datum: Berlin, 24.11.2008, 16-20 Uhr (im Berliner Rathaus, Louise-Schröder-Saal)
Veranstalter: Bertelsmann Stiftung gemeinsam mit dem Berliner Beauftragten für Integration und Migration und dem Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS)
Anmeldung: bis 12.11.2008
Informationen:TIES.Konferenz@gmx.de