
Der 2008 eingeführte Einbürgerungstest bereitet den Bewerbern um die deutsche Staatsbürgerschaft bisher kaum Probleme. Laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und dem Deutschen Volkshochschul-Verband haben 98,9 % der fast 9.000 Bewerber den Test erfolgreich absolviert. Damit haben 8.894 Einbürgerungswillige in ganz Deutschland den Test in den Monaten September und Oktober 2008 bestanden.
Seit dem 1. September 2008 müssen Einbürgerungswillige einen Test bestehen. Wer in Deutschland einen Schulabschluss erworben hat oder unter einer Behinderung leidet, muss den Test nicht absolvieren (vgl. MuB 1/06, 2/06, 6/08, 7/08).
Bei den rund 500 Prüfterminen im September und Oktober waren etwa gleich viele Frauen und Männer vertreten, rund die Hälfte aller Teilnehmer war zwischen 30 und 40 Jahre alt. Statistisch gesehen belegten unter den Prüflingen Libanesen den ersten Platz, gefolgt von Türken, Irakern, Iranern und Polen.
Über 500 Volkshochschulen wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beauftragt, die Einbürgerungstests abzunehmen. Der einstündige Test enthält 33 Fragen aus einem Katalog mit 300 bundeseinheitlichen und 10 landesspezifischen Fragen, von denen 17 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren richtig beantwortet werden müssen. Wer den Test nicht besteht, kann ihn beliebig oft wiederholen, die Kosten belaufen sich auf 25 Euro je Test.
„Unsere Zuwanderer kennen sich offenbar in unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung gut aus“, kommentierte Volkshochschul-Verbandspräsidentin und Zuwanderungsexpertin Rita Süssmuth (CDU) die Zahlen. Zwar liege auf der Hand, dass erst einmal sehr gut integrierte Einwanderer den Test abgelegt hätten. Das ändere aber nichts daran, dass sie ihn mit Bravour bestanden haben, sagte Süssmuth. In Berlin etwa versuchten es 1.647 Zuwanderer; nur zehn von ihnen scheiterten, so der Berliner Integrationsbeauftragte Günter Piening (Bündnis 90/Die Grünen). Das entspricht einer Durchfallquote von weniger als 1 %. „Man kann zufrieden sein, sollte aber nicht in Euphorie verfallen“, sagte Piening. Der Test sei nur einer unter vielen Indikatoren für gelungene Integration.
Im Zuge der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes im Jahr 2007 war die Einführung des Tests beschlossen worden. Insbesondere von türkischen Verbänden gab es daraufhin heftige Kritik. Der Test wurde u. a. als zu schwer abgelehnt. Die Vorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Claudia Roth hatte ihn als „absolut unnötig“ kritisiert, weil er die Hürden für Zuwanderer erhöhe (vgl. MuB 7/08). Das Bundesinnenministerium will den Test in ein bis zwei Jahren überprüfen.
Im Januar 2009 wurde nun auch für die Integrationskurse (Sprach- und Orientierungskurs) ein bundeseinheitlicher Abschlusstest eingeführt. Der Test besteht aus 25 Fragen, von denen 13 richtig beantwortet werden müssen. Die Testaufgaben werden jeweils aus einem Katalog von 250 Fragen ausgewählt. Ohne bestandene Abschlussprüfung des Integrationskurses erhalten Teilnehmer keine Niederlassungserlaubnis und damit auch kein unbefristetes Aufenthaltsrecht. chw
Weitere Informationen:
www.bmi.bund.de
www.dvv-vhs.de/servlet/is/1159
www.bamf.de
Obwohl vielfach noch keine detaillierten Zahlen vorliegen, verdichten sich die Anzeichen, dass die internationale Finanz- und Wirtschaftskrise Einwanderer und ihre Familien besonders hart trifft. In Deutschland sind die Auswirkungen noch nicht zu spüren.
Die Weltarbeitsorganisation (ILO) schätzt, dass weltweit etwa 100 Mio. Männer und Frauen ihre Heimat verlassen haben, um in einem anderen Land zu arbeiten. Bereits im Oktober warnte die ILO, bis Ende 2009 könnten weitere 20 Mio. Menschen arbeitslos werden. Dann gäbe es weltweit insgesamt rund 210 Mio. Arbeitslose. Nach Angaben der ILO und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) sind Migranten in Zeiten von Wirtschaftskrisen häufig am schnellsten und am härtesten betroffen. In einem Arbeitsdokument rechnet die Internationale Organisation für Migration (IOM) mit folgenden Entwicklungen: Migranten verlieren ihre Arbeitsplätze, besonders im Baugewerbe, der industriellen Produktion oder im Dienstleistungssektor. Es kommt zum Absinken der Löhne und einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen. Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit nehmen zu. Viele Migranten kehren zurück in ihre Herkunftsländer, wo sich die sozialen Spannungen infolgedessen verschärfen könnten. Diese werden zusätzlich durch weniger Rücküberweisungen von im Ausland lebenden Migranten verstärkt. Westliche Regierungen verschärfen ihre Einwanderungspolitiken. Dies hat zur Folge, dass die irreguläre Zuwanderung zunimmt. Auch wenn sich die Situation stark nach Ländern und Wirtschaftssektoren unterscheidet, sind deutliche Trends erkennbar.
Indonesien: Nach Angaben der Nationalen Kommission für die Vermittlung und den Schutz indonesischer Migranten arbeiten derzeit etwa 5,8 Mio. Indonesier im Ausland, die meisten in Malaysia und anderen asiatischen Nachbarstaaten sowie der Golfregion. Im November und Dezember vergangenen Jahres sind mindestens 250.000 Indonesier vorzeitig aus Malaysia, Hong Kong, Taiwan und Südkorea zurückgekehrt, da ihre Arbeitsverträge aufgrund finanzieller Schwierigkeiten ihrer Arbeitgeber vorzeitig beendet wurden. Dies bestätigte Mitte Dezember der indonesische Arbeits- und Migrationsminister Erman Suparno (Kebangkitan Bangsa Partei, dt.: Nationale Erweckungspartei). Es wird damit gerechnet, dass in den nächsten Wochen und Monaten die Anzahl der Rückkehrer weiter steigen wird.
Spanien: Im Dezember kündigte der spanische Arbeitsminister Celestino Corbacho (PSOE, Sozialisten) an, dass die Einwanderung beschränkt werden müsse. „Einwanderung muss an den Arbeitsmarkt gebunden sein“, sagte Corbacho. Nach dem Zusammenbruch des überbewerteten Immobilienmarkts ist in Spanien die Arbeitslosigkeit deutlich angestiegen. Viele Einwanderer waren im Baugewerbe beschäftigt. Auch in der Landwirtschaft ist es für Einwanderer derzeit schwierig, einen Job zu finden. Viele Spanier, die zuvor im Bausektor beschäftigt waren, suchen nun dort Arbeit und werden Einwanderern meist vorgezogen. Mit einem neuen Gesetz will die spanische Regierung die Zuwanderung nun beschränken. Darüber hinaus bietet die Regierung Einwanderern an, ihnen ihr Arbeitslosengeld in einer Summe auszuzahlen, wenn sie für drei Jahre in ihr Heimatland zurückkehren. Bisher jedoch haben nur einige Hundert Personen Interesse bekundet.
Russland: In Folge der Krise kam es in Russland zu einer dramatischen Zuspitzung fremdenfeindlicher Übergriffe. Die rechtsnationalistische „Bewegung gegen illegale Einwanderung“ (DPNI) wirft Einwanderern vor, kriminell zu werden, wenn sie ihre Jobs wegen der Krise verlieren. Die Jugendorganisation der regierenden Partei „Geeintes Russland“ forderte auf einer Demonstration im Dezember in Moskau die Abschiebung von Einwanderern sowie die Verhinderung ihrer Rückkehr. Aus Regierungskreisen wurden inzwischen Überlegungen bekannt, die Einwanderung zu beschränken. Der wirtschaftliche Abschwung und die steigende Diskriminierung löste Presseberichten zufolge eine Rückkehrwelle in die zentralasiatischen Republiken Kirgisien, Usbekistan und Tadschikistan aus.
Großbritannien/Polen: Auch die polnische Regierung rechnet mit einer großen Rückwanderungswelle polnischer Arbeiter v. a. aus Großbritannien. Krystyna Iglicka, Ökonomin und Beraterin der Warschauer Regierung, schätzt, dass bis zu 400.000 der 1,2 Mio. Polen in Großbritannien und Irland in den nächsten Monaten ihren Job verlieren könnten. Viele arbeiten im Niedriglohnsektor und haben kaum Kündigungsschutz. Iglicka warnte jedoch, die Rückkehrwelle könnte den polnischen Arbeitsmarkt überfordern. Die Föderation von Polen in Großbritannien hat die Regierung im Dezember aufgefordert, etwas gegen die zunehmende Diskriminierung von Polen zu tun. Es gebe immer mehr rassistisch motivierte Übergriffe auf Polen, die für die steigende Arbeitslosigkeit verantwortlich gemacht würden. Großbritannien hatte bereits Ende Oktober beschlossen, die Zuwanderung zu begrenzen (vgl. MuB 9/08).
Deutschland: In Deutschland zeigt die Krise noch keine großen Effekte auf Zuwanderer, auch wenn dies ein tägliches Gesprächsthema im Stab der Staatsministerin für Migration, Flüchtlinge und Integration Maria Böhmer (CDU) sei, wie ihr Pressesprecher Oliver Mohr Anfang Januar bestätigte. Bisher gab es keine dramatischen Entwicklungen bei der Arbeitslosigkeit von Ausländern. Im Dezember waren 480.699 Ausländer als arbeitslos registriert. Dies entspricht 15,5 % aller Arbeitslosen und ist nur ein geringer Anstieg im Vergleich zu den Vormonaten (November 468.599, Oktober 469.125, September 476.311). Derzeit gebe es auch keine Überlegungen, die Zuwanderung nach Deutschland zu beschränken. Die Hürden für die Zuwanderung waren erst im Dezember gesenkt worden (siehe Kurzmeldungen).
Diskussion: Anlässlich des internationalen Tags der Migranten am 18. Dezember sagte IOM-Generaldirektor William Lacy Swing: „Es wäre kontraproduktiv, wenn die westlichen Regierungen nun ihre Türen für Migranten schließen würden.“ Strukturell bräuchten diese Gesellschaften weiterhin Einwanderer. Migranten würden ansonsten über irreguläre Kanäle einwandern. Dies sei riskant und leiste Fremdenfeindlichkeit Vorschub, sagte Swing. „Lasst uns aus der Wirtschaftskrise keine Migrantenkrise machen“, so Swing weiter. Anders äußerte sich etwa Steven Camarota vom einwanderungskritischen Washingtoner Think Tank „Center for Immigration Studies“. Jetzt sei die „ideale Zeit, illegale Einwanderer nach Hause zu schicken und Jobs für Amerikaner und legale Einwanderer frei zu machen“, sagte er. me
Weitere Informationen:
www.minister.immi.gov.au
www.iom.int/jahia/jsp/index.jsp
www.dole.gov.ph
www.ilo.org/global/lang—en/index.htm
Studie: Migranten bilden neue „Lese-Mittelschicht“
Migranten in Deutschland lesen mindestens genauso häufig wie der Bevölkerungsdurchschnitt ohne Migrationshintergrund: 36 % der Menschen mit und ohne Migrationshintergrund lesen einmal oder mehrmals in der Woche in einem Buch (Sach- oder Fachbücher, Romane, Erzählungen oder Gedichte). 11 % der Menschen mit Migrationshintergrund greifen sogar täglich zum Buch, gegenüber nur 8 % der Leser ohne Migrationshintergrund. Dies geht aus der repräsentativen Studie „Lesen in Deutschland 2008“ der Mainzer Stiftung „Lesen“ hervor, die Anfang Dezember veröffentlicht und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert wurde. Für die Studie wurden 2.552 Personen befragt.
www.stiftunglesen.de
Zuwanderung Hochqualifizierter erleichtert
Bundestag und Bundesrat haben sich Mitte Dezember im Vermittlungsausschuss auf eine Kompromissfassung zum Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz geeinigt (Drucksache 970/08). Das Gesetz soll die Zuwanderung hoch qualifizierter Fachkräfte regeln (vgl. MuB 1/08, 7/07, 6/07). Das im Sommer beschlossene „Aktionsprogramm der Bundesregierung – Beitrag der Arbeitsmigration zur Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland“ (Drucksache 16/11390) stellte den Ländern eine zu große Hürde für die Anwerbung ausländischer Fachkräfte dar (vgl. MuB 7/08). Die geänderte Fassung sieht nun eine Halbierung der Mindestinvestitionssumme für zuwanderungswillige Existenzgründer auf 250.000 Euro vor. Die Mindesteinkommensgrenze für Hochqualifizierte wurde vom Gesetzentwurf übernommen und bleibt bei 63.600 Euro pro Jahr. Außerdem sollen Geduldete ein Daueraufenthaltsrecht erhalten, wenn diese in Deutschland eine Ausbildung abgeschlossen und eine Einstellungszusage bzw. ein festes Arbeitsverhältnis haben. Die Neuregelungen sind seit 1. Januar 2009 in Kraft.
www.bmi.bund.de/nn_122688/
Kabinettsbeschluss: Volkszählung 2011
Das Bundeskabinett hat Anfang Dezember dem Entwurf für ein Zensusgesetz zugestimmt. Damit soll die EU-Verordnung über Volks- und Wohnungszählungen vom 9. Juli 2008 (EU-Zensusverordnung) umgesetzt werden, die für alle EU-Mitgliedstaaten verbindliche Volks- und Wohnungszählungen für das Jahr 2011 vorschreibt. In der Bundesrepublik gab es zuletzt 1987, in der DDR 1981 Volkszählungen. Die aktuellen Daten beruhen auf Fortschreibungen der letzten Erhebungen. Der Zensus soll nun Klarheit darüber schaffen, wie viele Menschen tatsächlich in Deutschland und der EU leben.
Die Volkszählung 2011 wird nicht mehr unter allen Einwohnern, sondern als „registergestützter Zensus“ durchgeführt. Dabei werden Melde- und andere Verwaltungsregister (z. B. die der Bundesanstalt für Arbeit) ausgewertet. Zusätzlich wird es Stichproben sowie eine schriftliche Befragung von Gebäude- und Wohnungseigentümern geben. Dadurch sollen Belastungen für die Befragten und die damit verbundenen Kosten im Vergleich zu einer herkömmlichen Volkszählung gering gehalten werden. Das Bundesinnenministerium rechnet mit Kosten von rund 500 Mio. Euro. Die Ergebnisse sollen bis 2014 vorliegen.
www.bmi.bund.de
Die Europäische Kommission hat Anfang Dezember Vorschläge zur Überarbeitung des europäischen Asylsystems vorgelegt. Ziel sei, Asylsuchende in Europa „humaner und fairer“ zu behandeln. Unter anderem sollen Asylbewerber schneller eine Arbeitserlaubnis erhalten.
Die Vorschläge der Kommission sind ein erster Schritt, um die Grundsätze des Europäischen Pakts zu Einwanderung und Asyl umzusetzen, der im vergangenen Oktober verabschiedet worden war (vgl. MuB 9/08). Der für Flüchtlingsfragen zuständige EU-Kommissar Jacques Barrot sagte: „Wir brauchen höhere Schutzstandards, einheitlichere Rahmenbedingungen und ein leistungsfähigeres System.“ So wichen derzeit die Asylbewerberzahlen und die Anerkennungsquoten in den Mitgliedstaaten deutlich voneinander ab. Barrot sagte, dass z. B. die Anerkennungsquote für Tschetschenen in der Slowakei etwa bei 0 % liege. In Deutschland werden 14 % der tschetschenischen Asylbewerber aufgenommen, in Österreich hingegen 85 %.
Den Vorschlägen der Kommission müssen die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament noch zustimmen. Für das Gesetzgebungsverfahren im Europäischen Rat und Parlament sind zwei Jahre veranschlagt.
Aufnahmebedingungen: Die Vorschläge zur Änderung der „Richtlinie über die Aufnahmebedingungen“ betreffen v. a. die Bereiche Arbeit und Justiz. Demnach soll der Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylbewerber erleichtert werden. Zurzeit müssen sie in zahlreichen EU-Ländern, darunter Deutschland, ein Jahr warten, bevor sie eine Arbeitserlaubnis erhalten. Mit der vorgeschlagenen Änderung sollen die Bewerber spätestens sechs Monate nach Stellung des Asylantrags Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen.
Die EU-Kommission möchte auch, dass Asylbewerber regelmäßig Bargeld erhalten, um selbständig die notwendigsten Einkäufe zu erledigen. In Deutschland werden dafür bisher Sachleistungen wie Essen und Kleidung zur Verfügung gestellt. Asylbewerber mit besonderen Bedürfnissen, wie etwa Folteropfer, sollen außerdem das Recht auf juristischen Beistand und medizinische Leistungen (z. B. Reha-Maßnahmen) erhalten.
Inhaftierungen von Asylbewerbern sollen nur noch in Ausnahmefällen möglich sein. Die Kommission will vorschreiben lassen, dass Asylbewerber nur noch in Gewahrsam genommen werden, wenn sie eine „Gefahr für Recht und Ordnung“ darstellen. Insbesondere sollen die Mitgliedstaaten gegen Asylbewerber keine Strafen wegen illegaler Einreise oder illegalem Aufenthalt verhängen und die Bewegungsfreiheit nur einschränken, falls erforderlich. Unbegleitete Kinder sollen gar nicht mehr in Gewahrsam genommen werden.
![[Grafik]](http://www.migration-info.de/grafik/07/artikel/090104.gif)
Dublin-II-Verordnung: Dieses 2003 in Kraft getretene Verfahren gestattet den EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Island und der Schweiz, Asylsuchende in das Land im so genannten Dublin-Raum zurückzuschicken, über das sie eingereist sind (vgl. MuB 5/07, 1/03, 9/03). Jetzt schlägt die Kommission vor, die Rücküberweisung auf Antrag überlasteter Staaten auszusetzen. So sollen Länder mit einem großen Zustrom von Flüchtlingen, etwa die Mittelmeerländer, nicht mehr zusätzlich belastet werden – als Zeichen „innereuropäischer Solidarität“.
Mitgliedstaaten des Dublin-Raums sollen außerdem eine Aussetzung von Überstellungen verlangen können, wenn sie die angemessene Behandlung und einen ausreichenden Schutz der Betroffenen in dem jeweiligen Mitgliedsland bezweifeln, etwa weil dort die Minimalstandards für die Behandlung von Asylsuchenden nicht umgesetzt werden. Aus diesem Grund ist etwa Griechenland schon häufig in Kritik geraten (vgl. MuB 9/07, 8/07): Die UN-Flüchtlingsbehörde UNHCR und Menschenrechtsorganisationen wie Pro Asyl warnten erneut im Dezember davor, Flüchtlinge nach Griechenland zurückzuschicken, da Asylsuchende dort „übermäßigen Härten“ ausgesetzt seien. Bereits im vergangenen Jahr hatte die EU-Kommission wegen bekannt gewordener Missstände zwei Verfahren gegen Griechenland vor dem Europäischen Gerichtshof eingeleitet.
Eurodac-Verordnung: Eurodac (European Dactyloscopie), ein Informatiksystem zum Abgleich der Fingerabdruckdaten von Asylbewerbern, soll „effizienter“ genutzt werden. Mit Eurodac, 2000 geschaffen und seit 2003 im Einsatz, können die Mitgliedstaaten feststellen, ob ein Asylbewerber oder ein Drittstaatsangehöriger, der sich unrechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhält, bereits vorher in einem anderen Mitgliedstaat Asyl beantragt hat (vg. MuB 5/07).
Die Kommission schlägt vor, Bestimmungen einzuführen, die die prompte Übermittlung von Fingerabdruckdaten an das Zentralsystem von EURODAC gewährleisten und sicherstellen, dass nach der Dublin-Verordnung der für die Prüfung eines Asylantrags zuständige Mitgliedstaat korrekt ermittelt wird. Ziel sei, die Anwendung der Dublin-Verordnung zu erleichtern, aber auch Grundsätze des Datenschutzes zu verankern. So sollen sich die Mitgliedstaaten verpflichten, die Daten zu löschen, die für den Zweck, zu dem sie erhoben worden sind, nicht mehr gebraucht werden.
Reaktionen: Manfred Weber (CSU), innenpolitischer Sprecher der EVP-ED-Fraktion (Europäische Volkspartei und Europäische Demokraten) im Europaparlament, kritisierte die Verkürzung des Arbeitsverbots für Asylbewerber auf sechs Monate: „Die Mitgliedstaaten müssen einen Spielraum haben, der sich an der Situation auf den nationalen Arbeitsmärkten orientiert.“ Auch den Vorschlag, Asylbewerbern Geld zur Verfügung zu stellen, lehnte Weber ab, in Deutschland habe sich das Sachleistungsprinzip bewährt.
Der Europäische Rat für Flüchtlinge und Exilanten (ECRE), ein Zusammenschluss von europäischen Flüchtlingsorganisationen, lobte Verbesserungen für bestimmte Gruppen wie Opfer von Folter und Vergewaltigung, ältere Menschen und Kinder. Allerdings sei es enttäuschend, dass die von der Kommission vorgeschlagenen Veränderungen nicht zum Kern des Problems vorstießen, erklärte ECRE. Denn die Dublin-Verordnung lasse die noch unterschiedlichen Anerkennungsverfahren in den einzelnen EU-Ländern außer Acht. „Wir fordern einheitliche Schutz- und Aufnahmestandards, damit Asylsuchende in Europa nicht weiter herumgereicht werden können“, sagte Karl Kopp von Pro Asyl gegenüber „Migration und Bevölkerung“. Sinnvoller als das Dublin-Verfahren sei die Schaffung eines Finanzausgleichs zwischen den europäischen Staaten. up
Weitere Informationen:
ec.europa.eu
www.ecre.org
www.unhcr.de
Anlässlich des 60. Jahrestages der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hat Amnesty International (AI) im Dezember 2008 seinen Jahresbericht vorgestellt. Auch Deutschland zieht die Kritik der Menschenrechtsorganisation auf sich, insbesondere hinsichtlich des Umgangs mit Flüchtlingen und Asylbewerbern.
Der AI-Bericht konzentriert sich auf folgende Themenbereiche: Sicherheit und Menschenrechte; „Krieg gegen Terror“; Bewaffnete Konflikte und politische Repression; Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten; Rassismus und Diskriminierung; Straflosigkeit; Todesstrafe; Gewalt gegen Frauen; Menschenhandel sowie die Unterdrückung abweichender Meinungen. Der Bericht enthält Informationen zu 150 Ländern und fünf Weltregionen.
Im Hinblick auf Deutschland kritisiert der Bericht, dass die deutschen Behörden nicht ausreichend gegen Menschenrechtsverletzungen vorgegangen seien, die „im Rahmen des von den USA angeführten `Krieges gegen den Terror´ begangen wurden“ (z. B. in den Fällen Murat Kurnaz, Muhammad Zammar und Khaled el-Masri). Darüber hinaus liefere Deutschland Menschen an Länder aus, in denen sie vor Menschenrechtsverletzungen nicht sicher seien (z. B. Algerien, Tunesien). Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den Umgang mit Migranten, Flüchtlingen und Asylbewerbern (vgl. MuB 4/00). Amnesty kommt hier zu dem Schluss, dass „die Umsetzung von elf EU-Richtlinien zum Thema Asyl in deutsches Recht nicht dazu beitragen konnte, Menschen, die vor Gewalt geflohen waren, angemessenen Schutz zu gewähren. So wurde zum Beispiel Asylbewerbern aus dem Zentralirak oder dem Süden des Landes, die keiner speziell gefährdeten Minderheit angehörten, in Deutschland kein angemessener Schutz zuteil“ (vgl. MuB 10/08).
Der Fall des Asylbewerbers Oury Jalloh aus Sierra Leone, der im Januar 2005 im Polizeigewahrsam gewaltsam zu Tode kam, wird ebenfalls im Deutschlandteil des Berichts thematisiert. Inzwischen sind die zwei angeklagten Polizisten des Polizeireviers Dessau-Roßlau (Sachsen-Anhalt), die verdächtigt worden waren, in den Brandtod des Mannes verwickelt gewesen zu sein, am 8. Dezember 2008 vom Landgericht Dessau freigesprochen worden (Hauptverfahren 6 Ks 4/05), da „trotz des Bemühens um lückenlose Aufklärung der Geschehnisse maßgebliche Umstände im Dunkeln geblieben seien“, wie der Vorsitzende Richter Manfred Steinhoff feststellte. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt.
Barbara Lochbihler, Generalsekretärin der deutschen Sektion von Amnesty International, kritisierte ein zu zögerliches Vorgehen gegen Gewalttaten deutscher Polizisten (vgl. MuB 1/04) und schlug die Einrichtung einer unabhängigen Kommission auf Länderebene vor, die Vorwürfe gegen Polizisten wegen übermäßigen Gewalteinsatzes untersuchen sollte.
Der Tag der Menschenrechte findet jedes Jahr am 10. Dezember statt. 1948 hatte die UN-Generalversammlung an diesem Tag die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte angenommen. as
Weitere Informationen:
www.amnesty.de
www.justiz.sachsen-anhalt.de
EU: Beschränkte Freizügigkeit für Rumänen und Bulgaren
Nach Angaben der Europäischen Kommission beschränken viele EU-Staaten zumindest teilweise auch im Jahr 2009 den Zugang zu ihren Arbeitsmärkten für Rumänen und Bulgaren. In elf Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, die Niederlande, Frankreich, Italien und Großbritannien, bleibt es bei den seit Januar 2007 bestehenden Beschränkungen. Spanien, Portugal, Griechenland, Ungarn und Dänemark haben ihre Arbeitsmärkte dagegen 2009 geöffnet. In zehn Staaten war dies bereits zuvor der Fall. In Deutschland ist auch der Zugang für Polen weiterhin beschränkt.
Die Europäische Kommission legte bereits im November einen Bericht vor, der die positiven ökonomischen Effekte der Arbeitsmigration aus den neuen EU-Ländern hervorhebt. Entgegen früherer Befürchtungen hätten sich auch die Löhne und Arbeitsbedingungen in den Zielstaaten nicht verschlechtert, so der Bericht. Die Kommission forderte die Mitgliedstaaten auf, die Beschränkungen schnellstmöglich aufzuheben. Spätestens zum 1. Januar 2012 muss dies ohnehin geschehen, es sei denn, die Mitgliedstaaten machen „eine schwerwiegende Marktstörung“ geltend.
europa.eu/rapid (Referenz IP/09/19)
ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=466&langId=de
Frankreich: Anschläge
Anfang Dezember sind auf dem Soldatenfriedhof im französischen Notre-Dame-de-Lorette bei Arras mehrere Hundert muslimische Gräber mit rechtsextremen Parolen beschmiert worden. Es war bereits die dritte derartige Schändung des Friedhofs binnen 1,5 Jahren. Staatspräsident Nicolas Sarkozy (UMP) verurteilte die Tat als „Abscheu erregenden Rassismus“. Zehn Tage später wurde auf eine Moschee in Saint-Priest bei Lyon ein Brandanschlag verübt. Das Gebäude selbst blieb unbeschädigt, eine Koransammlung wurde jedoch zerstört. Die französische Innenministerin Michèle Alliot-Marie (UMP) verurteilte den Anschlag in einem Brief an den Französischen Rat für muslimische Glaubensausübung (CFCM).
Im Zusammenhang mit dem Nahost-Konflikt kam es auch zu Übergriffen auf Juden und jüdische Einrichtungen. Auf eine Synagoge in Toulouse wurde Anfang Januar ein Brandanschlag verübt. Nur wenige Tage später versuchten Unbekannte, eine Synagoge in Paris sowie in Schiltigheim bei Straßburg in Flammen zu setzen. In allen drei Fällen entstand lediglich leichter Sachschaden. In Paris wurden mehrere Schüler jüdischer Religion tätlich angegriffen. Schülern wurde geraten, möglichst keine jüdischen Symbole in der Öffentlichkeit zu tragen. Die französische Regierung verurteilte diese Übergriffe.
www.interieur.gouv.fr
EU: Ausländerdatei in Teilen rechtswidrig
Die zentrale Verarbeitung und Speicherung der Daten von EU-Bürgern zu statistischen Zwecken oder zur Verbrechensbekämpfung im deutschen Ausländerzentralregister verstößt gegen europäisches Gemeinschaftsrecht. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft (EuGH) Mitte Dezember entschieden (Az. C-524/06). Ein Österreicher klagte wegen Diskriminierung, da es keine vergleichbare Datenbank für Deutsche gibt. Das Oberverwaltungsgericht Münster verwies die Klage an den EuGH. Die Richter urteilten daraufhin, dass die Erfassung eines Unionsbürgers in einem anderen Mitgliedstaat grundsätzlich rechtens ist. Doch sei ein solches System nur mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar, wenn es lediglich Daten enthalte, die für die Anwendung der Vorschriften durch die Behörden erforderlich seien. Die Nutzung der Angaben zur Kriminalitätsbekämpfung diskriminiere Bürger aus anderen Mitgliedstaaten. Das Urteil betrifft etwa 3 Mio. EU-Ausländer in Deutschland.
www.curia.europa.eu/de/transitpage.htm
Italien: Immer mehr Boatpeople
Die Zahl der so genannten Boatpeople, die nach Italien kommen, ist drastisch gestiegen. Nach 20.500 Bootsflüchtlingen im Jahr 2007 seien im vergangenen Jahr rund 36.900 Personen gezählt worden, teilte das italienische Innenministerium Mitte Dezember mit. Die meisten Boatpeople gingen auf der Insel Lampedusa an Land, die Zahl nahm dort um 130 % im Vergleich zum Vorjahr zu. Innenminister Roberto Maroni (Lega Nord) kündigte an, die illegal nach Italien Eingewanderten würden künftig innerhalb weniger Tage abgeschoben. Bereits im September begann Italien mit Massenabschiebungen.
Die meisten afrikanischen Bootsflüchtlinge treten ihre gefährliche Reise in Libyen an. Italien und Libyen hatten im August ein bereits 2006 geschlossenes Abkommen neu aufgelegt, das gemeinsame Patrouillen der Küstenwachen zur Verhinderung illegaler Einwanderung vorsieht (vgl. MuB 8/04, 8/06, 5/08). Bislang wurde die Vereinbarung jedoch nicht umgesetzt.
Die Folgen des Klimawandels verursachen immer mehr Migrationsbewegungen. Überflutungen und die Ausbreitung von Wüsten werden die Lebensräume für eine wachsende Weltbevölkerung verringern. Experten erwarten, dass bis 2050 rund 200 Mio. Menschen die Risikogebiete in Afrika und Asien in Richtung Europa und Amerika verlassen könnten.
Nach Zahlen der Internationalen Organisation für Migration (IOM) waren im Jahr 2007 mehr als 200 Mio. Menschen Migranten, das entspricht knapp 3 % der Weltbevölkerung. Diese Zahlen werden steigen, denn der Weltklimarat (IPCC) sieht in den Klimawandelfolgen ein deutliches Migrationspotential. Der steigende Meeresspiegel wird zu Überschwemmungen von Küstengebieten führen, und die Ausbreitung von Wüsten wird Lebensräume verschwinden lassen. Eine wachsende Zahl von Menschen wird daher ihre angestammten Siedlungsgebiete verlassen müssen, prognostiziert der Direktor des Bonner Instituts für Umwelt und menschliche Sicherheit der UN-Universität (UNU-EHC) Janos Bogardi. Die meisten Klimaflüchtlinge werden nach Angaben des Weltklimarats aus den bevölkerungsreichen Küsten- und Flussgebieten Asiens, von kleinen Inselstaaten sowie aus dem sub-saharischen Afrika kommen.
Definition: Noch gibt es keine allgemein anerkannte Definition für das Phänomen klimabedingter Migration. Einzig die IOM legte im November 2007 einen Entwurf vor, der Klimaflüchtlinge als „Personen oder Personengruppen, die, aufgrund plötzlicher oder fortschreitender deutlicher Veränderungen der ihr Leben beeinflussenden Umwelt- und Lebensbedingungen, gezwungen sind oder sich veranlasst sehen, ihre Heimat zu verlassen, sei es zeitweise oder permanent, und die sich innerhalb ihres Heimatlandes oder über dessen Grenzen hinaus bewegen“ bezeichnete.
Auf einer Konferenz der Universität der Vereinten Nationen (UNU) und des Zentrums für Ethnologie- und Migrationsstudien (CEDEM) im Juli 2008 in Brüssel wurden schließlich drei wesentliche Kategorien der klimabedingten Migration festgehalten: (1) Klimabedingte Notfallmigration in Folge von Umweltkatastrophen wie Überschwemmungen oder Orkanen; (2) Klimabedingte Zwangsmigration aufgrund von graduellen Klimawandelprozessen, wie der Ausbreitung von Dürrezonen oder dem steigenden Meeresspiegel; (3) Organisierte bzw. beabsichtigte Migration durch entwicklungspolitisch ausgelöste Umweltveränderungen. Dabei könne klimabedingte Migration sowohl innerstaatlich als auch grenzüberschreitend stattfinden.
Flüchtlingseigenschaft: Ungeklärt ist der rechtliche Status von Klimaflüchtlingen. Gegenwärtig fallen sie nicht unter die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) von 1951 (vgl. MuB 5/01). Die meisten Klimaflüchtlinge verlassen ihr Heimatland nicht. Dies ist jedoch eine zentrale Bedingung für die Anwendung der GFK. Ferner setzt die Konvention den Tatbestand der individuellen Verfolgung voraus. Verfolgung als Auslöser der Massenwanderung liegt bei der klimabedingten Migration jedoch nicht vor. Lediglich der erweiterte Flüchtlingsbegriff einiger international anerkannter regionaler Flüchtlingskonventionen ließe bisher eine Anerkennung der klimabedingten Migranten als Flüchtlinge zu (z. B. Übereinkommen der Organisation der afrikanischen Einheit (OAU) zur Regelung der spezifischen Aspekte der Flüchtlingsprobleme in Afrika von 1969 oder die Erklärung einiger lateinamerikanischer Staaten in Cartagena von 1984).
So haben die Regierenden der pazifischen Inselstaaten Kiribati und Tuvalu im vergangenen Sommer für ihre etwa 110.000 Bewohner Asyl in Australien und Neuseeland beantragt, da beide Inselgruppen akut vom steigenden Meeresspiegel bedroht sind. Dies wurde von beiden Staaten abgelehnt, Neuseeland erklärte sich lediglich bereit, jährlich ein kleines Kontingent aufzunehmen. Konservativen Schätzungen zufolge könnten die Inseln bis spätestens 2100 überflutet sein, andere Wissenschaftler gehen davon aus, dass bereits 2050 ein Leben dort unmöglich sein wird.
Anthony Simms, der Vorsitzende des Klimawandelprogramms des unabhängigen britischen Forschungsinstituts New Economics Foundation (NEF), forderte eine Anerkennung der vom Klimawandel betroffenen Migranten als Klimaflüchtlinge, da sie von den sich verschlechternden Umweltbedingungen „vertrieben“ würden. Der Experte für Klimawandel des UNHCR Yoichiro Tsuchida spricht sich jedoch gegen eine Ausweitung der GFK in diesem Sinne aus. Die umweltbedingte Migration sei dafür „zu komplex und verschieden“. Der Greenpeace-Experte Andree Böhling schlägt alternativ ein Zusatzabkommen vor, dass den Betroffenen die Rechte von Staatenlosen zusichern würde. Auch die Generalsekretärin der deutschen Sektion von Amnesty International (AI) Barbara Lochbihler fordert ein Konzept, „das auch Klimaflüchtlingen Schutz bietet“.
Kontroverse: Ein weiterer Streitpunkt ist, ob die Migration unmittelbar auf die Klimawandelfolgen zurückgeführt werden muss, um von klimabedingter Migration zu sprechen. Oder handelt es sich auch dann noch um klimabedingte Migration, wenn erst ein Konflikt um knapper werdende Ressourcen oder die schleichende Verschlechterung der allgemeinen Lebensbedingungen durch den Klimawandel Massenwanderung hervorruft?
Der Soziologe Harald Welzer vom kulturwissenschaftlichen Institut der Universität Essen sieht in der umweltbedingten Migration eine „zentrale Folge des Klimawandels“, da dieser eine Zunahme gewaltsamer Auseinandersetzungen und folglich neue Flüchtlingsströme nach sich ziehe. Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) räumt in seinem Gutachten „Sicherheitsrisiko Klimawandel“ ein, dass klimabedingte Migration immer mit „sozialen, wirtschaftlichen und politischen Faktoren“ einhergehen kann.
Auch die UNU und die IOM sehen die Wanderungsbewegungen nach Klima- bzw. Umweltkonflikten zumindest als teilweise klimabedingte Migration an. Aber Vertreter beider Einrichtungen äußern sich skeptisch, wenn es um die Zuordnung von Wanderungsbewegungen zur klimabedingten Migration geht, deren Auslöser nicht unmittelbar auf Klimawandelfolgen zurückgeführt werden können.
Zahlen: Die anhaltenden Unstimmigkeiten über die Notwendigkeit eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen Klimawandelfolgen und Migration führen dazu, dass zur klimabedingten Migration keine einheitlichen Zahlen vorliegen. Der WBGU geht gegenwärtig von 25-60 Mio. Klimaflüchtlingen aus. Das UN-Klimabüro (UNFCCC) in Bonn rechnet bis 2010 mit mindestens 50 Mio. Der Weltklimarat rechnet bis 2050 mit insgesamt bis zu 150 Mio. Migranten infolge des Klimawandels, die britische Hilfsorganisation Christian Aid sogar mit bis zu 1 Mrd. Die größte Akzeptanz finden die Zahlen von Norman Myers, Professor für Umwelt und Soziologie in Oxford, der bis 2050 mit bis zu 200 Mio. vom Klimawandel vertriebenen Personen rechnet.
Im Rahmen der zunehmenden Beachtung der klimabedingten Migration sind verschiedene Forschungsprojekte entstanden, die genauere Daten zu dem Phänomen sammeln sollen (z. B. das europäische Projekt EACH-FOR „Environmental Change and Forced Migration Scenarios“). th
Weitere Informationen:
www.iom.int
www.unhcr.org
www.ipcc.ch
www.wbgu.de
www.ehs.unu.edu
unfccc.int
www.each-for.eu
Weltbevölkerung wächst auf 6,75 Mrd.
Am 1. Januar 2009 haben nach einer Schätzung der Deutschen Stiftung Weltbevölkerung (DSW) 6.751.643.600 Menschen auf der Erde gelebt. Im Jahr 2008 ist die Weltbevölkerung damit um fast 82 Mio. gewachsen, was etwa der Bevölkerungsgröße Deutschlands entspricht. Das Wachstum entfiel fast ausschließlich auf sehr arme Länder, in denen es auch kaum Zugang zu Verhütungsmitteln gibt. In ihrem konservativen Szenario geht die DSW davon aus, dass im Jahr 2025 8 Mrd. Menschen und 2050 sogar 9,3 Mrd. auf der Erde leben werden.
www.dsw-online.de
USA: Migrationspolitische Herausforderungen der Regierung Obama
Am 20. Januar hat der neu gewählte Präsident der Vereinigten Staaten Barack Obama (Demokraten) die Amtsgeschäfte übernommen. Die zentrale Herausforderung im Bereich der Einwanderungspolitik liegt im Umgang mit den etwa 12 Mio. irregulären Einwanderern. Sein Vorgänger George W. Bush (Republikaner) war mit seinem Gesetzesvorhaben einer Teilamnestie im Juni 2007 im Senat gescheitert (vgl. MuB 5/07). Obama befürwortet die Legalisierung irregulärer Migranten gegen eine Gebühr, wenn diese Englisch sprechen und nicht straffällig geworden sind. Im Wahlkampf setzte sich Obama auch für eine Verstärkung des Grenzschutzes ein.
Nach dem Regierungswechsel wird damit gerechnet, dass einige umstrittene Praktiken der Bush-Regierung, wie Razzien am Arbeitsplatz zur Aufdeckung irregulärer Migranten, zurückgefahren werden.
Obama ernannte die Gouverneurin von Arizona Janet Napolitano (Demokraten), die durch ihre Arbeit im Grenzstaat Arizona mit Einwanderungsfragen vertraut ist, zur Ministerin für innere Sicherheit und Einwanderungsfragen (Homeland Security).
www.dhs.gov/index.shtm
www.barackobama.com/issues/immigration
Migranten in Deutschland fühlen sich überwiegend wohl und nicht ausgegrenzt. Ihr Wille zu Leistung und Aufstieg ist größer als bei Deutschen ohne Migrationshintergrund. Dies ist das Ergebnis der neuen Sinus-Milieustudie, erstellt im Auftrag u. a. des Bundesfamilienministeriums, des Deutschen Caritasverbands, des Südwestrundfunks, der Konrad-Adenauer-Stiftung und der Dresdner Bank.
Für die Studie „Lebenswelten von Migranten“ hat das Heidelberger Institut Sinus Sociovision 2.072 in Deutschland lebende Ausländer, Zuwanderer (u. a. Spätaussiedler, Eingebürgerte) und ihre Kinder zu ihren Ansichten, Werten und Lebensweisen befragt. Der Umfrage waren 100 Tiefeninterviews vorausgegangen. Die Ergebnisse sind – anders als in der Vorgängerstudie – erstmalig repräsentativ (vgl. MuB 9/07).
Integration: 87 % der Befragten sagten, dass es alles in allem richtig war, nach Deutschland zu kommen. Über Diskriminierung und Ausgrenzung beklagte sich etwa ein Viertel der Befragten – insbesondere Angehörige aus dem so genannten religiös-verwurzelten Milieu.
Leistungsbereitschaft: Die meisten Migranten sind überzeugt, ihre Lebensumstände positiv beeinflussen zu können. Dem Satz „Jeder, der sich anstrengt, kann sich hocharbeiten“ stimmten 69 % zu. Demgegenüber waren nur 57 % in der deutschen Gesamtbevölkerung dieser Ansicht.
Religion: Drei Viertel der Befragten lehnten fundamentalistische Einstellungen ab. 84 % der Befragten sehen Religion als reine Privatsache. Lediglich in Migrantenfamilien mit einem starken ländlich-traditionellen Hintergrund spielt die meist islamische Religion eine wichtige Rolle im Alltag.
Sprache: 85 % der Befragten sagten: „Ohne deutsche Sprache kann man als Einwanderer in Deutschland keinen Erfolg haben.“ 82 % gaben an, Deutsch auch im Freundes- und Bekanntenkreis zu sprechen.
Fazit: Beim Vorstellen der Studie im Dezember in Berlin betonte Hermann Kues (CDU), Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, die Verschiedenheit der in Deutschland lebenden Menschen mit Migrationshintergrund: „Es gibt zwar Zuwanderer, die dem weit verbreiteten Klischee vom nicht integrationswilligen Einwanderer entsprechen. Aber diese Gruppen spielen demografisch wie kulturell keine große Rolle.“ up
Weitere Informationen:
www.sinus-sociovision.de
www.bmfsfj.de
Der US-amerikanische Präsident Barack Obama hatte im November angekündigt, das US-Gefangenenlager Guantánamo zu schließen. Seither wird die Aufnahme von Inhaftierten in Europa kontrovers diskutiert.
Der neue amerikanische Präsident Barack Obama (Demokraten) hat angekündigt, das umstrittene Gefangenenlager binnen einem Jahr zu schließen. Die ersten Gefangenen wurden am 11. Januar 2002 im Zuge des so genannten Anti-Terror-Kampfs nach Guantánamo gebracht. Fast 800 Männer waren insgesamt in dem Lager inhaftiert. Derzeit befinden sich noch etwa 250 Gefangene aus etwa 30 Ländern in dem Inhaftierungslager. US-Verteidigungsminister Robert Gates (Republikaner) lässt bereits konkrete Pläne für die Schließung ausarbeiten. Demnach sollen die Häftlinge kein Asyl in den USA beantragen können. Knapp 60 Personen könnten derzeit ausreisen, wenn ihnen in ihren Herkunftsländern nicht Verfolgung, Folter und willkürliche Haft drohte oder sie in einem Drittstaat Aufnahme fänden. Für rund 80 Häftlinge war eine Verhandlung vor einem Militärgericht vorgesehen. US-Präsident Obama setzte die Militärtribunale nach seiner Amtsübernahme jedoch zunächst bis Mitte Mai 2009 „im Interesse der Gerechtigkeit“ aus. Wie man mit den Betroffenen künftig umgeht, ist noch nicht geklärt. Weiteren knapp 100 Insassen kann die USA keine Straftaten nachweisen; sie gelten jedoch als „zu gefährlich“, um entlassen zu werden. Aufnahmestaaten für diese Gefangenen zu finden, ist recht unwahrscheinlich, zumal das US-Verteidigungsministerium Mitte Januar bekannt gab, dass ihren Erkenntnissen zufolge insgesamt 61 entlassene Guantánamo-Insassen wieder in das Lager der Terroristen gewechselt seien. Dies entspräche 11% aller bisher entlassenen Gefangenen.
Der ehemalige Präsident George W. Bush (Republikaner) ersuchte im Dezember knapp 100 Länder, Guantánamo-Häftlinge aufzunehmen, darunter Deutschland und mehrere EU-Staaten. Mitte Dezember erklärte Portugal als erster EU-Staat seine Aufnahmebereitschaft, und auch Großbritannien stellte inzwischen eine Aufnahme in Aussicht. Welchen Status die betroffenen Personen erhalten sollen, ist noch unklar.
Die portugiesische Regierung forderte die anderen EU-Staaten auf, sich ihr anzuschließen. Für eine gemeinsame Position der EU-Staaten plädierten auch Deutschland, Frankreich und Spanien. Eine Aufnahme sagten sie jedoch nicht zu. Dänemark, die Niederlande, Österreich und Schweden lehnten eine Aufnahme von Guantánamo-Insassen bisher entschieden ab.
Dänemark, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Schweden und Spanien haben in der Vergangenheit ausschließlich entlassene eigene Staatsbürger oder Personen aufgenommen, die lange legal in dem jeweiligen Staat gelebt hatten. Deutschland nahm im August 2006 den türkischen Staatsbürger Murat Kurnaz auf, der vor seiner Inhaftierung in Deutschland lebte. Kurnaz wurde 2001 in Pakistan festgenommen und war mehr als vier Jahre in Guantánamo inhaftiert.
Der UN-Beauftragte für die Untersuchung von Folter Manfred Nowak zeigte Verständnis für die europäische Zurückhaltung, sprach sich aber gleichzeitig dafür aus, dass mehr Staaten Guantánamo-Häftlinge aufnehmen sollten. Auch die Menschenrechtsorganisationen Human Rights Watch und Amnesty International forderten die EU-Staaten im November auf, dem portugiesischen Beispiel zu folgen.
In Deutschland schloss die Bundesregierung eine Aufnahme nicht grundsätzlich aus. Zunächst seien jedoch die USA sowie die Herkunftsländer der Inhaftierten zuständig. Das Bundesinnenministerium erklärte, dass eine Aufnahme in Deutschland nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), nach dem Asylverfahrensgesetz oder durch einen gesonderten Beschluss der Innenministerkonferenz grundsätzlich denkbar sei. Die Regierungskoalition ist in der Frage gespalten. Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) lehnte eine Aufnahme von Guantánamo-Häftlingen bisher ab. Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) stellte den USA hingegen in einem offenen Brief die Hilfe der „internationalen Staatengemeinschaft“ in Aussicht und erteilte bereits eine hausinterne Anweisung, die Aufnahme nachweislich unschuldiger Gefangener zu prüfen. Dies beträfe v. a. die in Guantánamo einsitzenden Angehörigen der muslimischen Minderheit Chinas, der Uiguren. Diese wurden vor vier Jahren vom Terrorismusverdacht freigesprochen, finden jedoch keine Aufnahme in einem anderen Staat. In China droht ihnen politische Verfolgung. Einzig Albanien hatte 2006 vier Uiguren aufgenommen.
Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung Günter Nooke (CDU) sprach sich für die Aufnahme einiger Häftlingsgruppen aus, insbesondere für die chinesischen Uiguren. Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses des Bundestags Ruprecht Polenz (CDU) sagte, dass nur diejenigen Häftlinge Aufnahme finden sollten, die einen Deutschland-Bezug vorweisen könnten. Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses Sebastian Edathy (SPD) befürwortete eine Aufnahme unter zwei Bedingungen: „Erstens darf nichts strafrechtlich Relevantes vorliegen. Zweitens muss es sich um Staatsbürger handeln, denen die Rückkehr in ihr Herkunftsland nicht zuzumuten ist.“ Die FDP sieht die USA in der Verantwortung für die Häftlinge, die Linke sowie Bündnis 90/Die Grünen fordern eine Aufnahme der unschuldig einsitzenden Gefangenen in Deutschland. Auch Vertreter der Bundesländer äußerten sich zu der Diskussion.
Der stellvertretende Vorsitzende der Innenministerkonferenz Jörg Schönbohm (CDU) und der nordrhein-westfälische Innenminister Ingo Wolf (FDP) forderten hingegen, bei einer Aufnahme die deutschen Sicherheitsinteressen zu wahren. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) und Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) sind gegen eine Aufnahme. Körting bezeichnete die Guantánamo-Häftlinge als „potenzielle Gefährder“. Einzig Hamburgs Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU) würde Guantánamo-Insassen aufnehmen, wenn sie „nachweislich unschuldig“ seien oder ihre Strafe abgesessen hätten. th
Weitere Informationen:
www.defenselink.mil (Pentagon)
www.amnesty.de
www.hrw.org
www.auswaertiges-amt.de
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Black History Month in Berlin. A Celebration of African Diaspora in Germany and the U.S.
Datum: 1.–28.2.2009
Ort: Amerika Haus Berlin, Hardenbergstraße 22-24, 10623 Berlin
Inhalt: Der „Black History Month“ wird jährlich im Februar in den USA gefeiert. Zum ersten Mal findet dieses Ereignis nun im Amerika Haus Berlin statt. Ziel ist es, einen Beitrag zur kulturellen Vielfalt der Hauptstadt zu leisten und der Frage nach den politischen, sozialen und kulturellen Einflüssen der afrikanischen Diaspora auf die deutsche Gesellschaft und Geschichte nachzugehen. Angeboten wird ein vielfältiges, multimedial angelegtes Programm, ergänzt um einen Internetauftritt.
Zielgruppe: Junge Menschen (18 bis 30 Jahre)
Kooperationspartner der bpb: Institute for Cultural Diplomacy, Berlin
Kontakt: Lothar Kopp (bpb); Tel.: +49 (0)30 / 254504-433; E-Mail: kopp@bpb.de, Internet: www.bpb.de
Internationale Konferenz zur Integrationspolitik in europäischen Städten
Das Zusammenleben von Menschen mit unterschiedlichen sprachlichen, kulturellen und religiösen Hintergründen ist heute der Normalfall in europäischen Städten. Wie kann diese Ressource genutzt und gleichzeitig Chancengleichheit hergestellt werden? Das ist Thema der 3. IntegratingCities-Konferenz, die im Jahr 2009 in Berlin stattfindet. Neben dem EU-Kommisar für Justiz und Inneres, Jaques Barrot (angefragt), und dem Regierenden Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit, werden Vertreter der europäischen Hauptstädte aus Politik, Wirtschaft, Medien und Migrantencommunities erwartet.
Ort/Datum: Berlin, 2.4.2009
Titel: INTEGRATING CITIES III. Embracing Diversity - Achieving Equal Opportunities
Veranstalter: Büro des Beauftragten des Berliner Senats für Integration und Migration, EUROCITIES
Kontakt & Anmeldung: Cigdem Ipek, Karl Lemberg, E-Mail: integratingcities2009@googlemail.com
Informationen: in Kürze auf www.berlin.de/lb/intmig