
Die von der Bundesregierung geplante Visa-Warndatei ist kurz vor der Verabschiedung des Gesetzentwurfs „Visa-Einlader- und Warndateigesetz“ im Kabinett gescheitert. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) zog ihre Zustimmung zum Projekt zurück und begründete dies mit „massiver Kritik“ von Seiten der Kirchen, Verbände und Wirtschaft.
Die Regierungsparteien hatten im Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 die Einrichtung einer „Warndatei aller Auslandsvertretungen und Ausländerbehörden mit Abfragebefugnissen der Sicherheitsbehörden“ vereinbart, „um Visamissbrauch und illegale Einreisen zu bekämpfen“. Hintergrund dieser Vereinbarung war die so genannte Visa-Affäre 2004, bei der in den Jahren 20002002 vor allem in Osteuropa Visa für Deutschland ohne ausreichende Prüfung ausgestellt worden waren (vgl. MuB 9/04, 2/05, 3/05).
Unter der rot-grünen Bundesregierung war 2000 ein Erlass ergangen, bei der Vergabe von Visa in Zweifelsfällen für die Reisefreiheit zu entscheiden. Dies hatte dazu geführt, dass viele Visa aufgrund falscher Einladungen oder anderer gefälschter Papiere ausgestellt worden waren. Für die Ukraine beispielsweise wurde geschätzt, dass von den rund 500.000 Visa der deutschen Botschaft in Kiew in den Jahren 2001 und 2002 rund 50-70 % aufgrund falscher Einladungen oder anderer gefälschter Papiere ausgestellt worden seien (vgl. MuB 2/05).
Neben der Speicherung von Warndaten, z. B. über rechtskräftige Verurteilungen im Bereich von aufenthaltsrechtlichen Gesetzesverstößen sowie von Delikten wie Einschleusung, Schwarzarbeit, Bildung terroristischer Vereinigungen oder Formen des Menschenhandels, war eine „Mehrfacheinlader“-Datei geplant. Hier sollten künftig alle Bürger in einer zentralen Datei erfasst werden, die häufig Personen aus Ländern einladen, die für Deutschland ein Visum benötigen, oder für sie bürgen. Personen oder Institutionen, die innerhalb von zwei Jahren mehr als fünf visumspflichtige Gäste nach Deutschland einladen, sollten mit dem Verweis „Mehrfacheinlader“ für die deutschen Auslandsvertretungen gekennzeichnet werden. Kritiker sahen hierin einen Generalverdacht gegen diese „Einlader“. Das Innenministerium hingegen bezeichnet den Vermerk als „vollkommen wertfrei“.
Der Zugriff auf diese Daten sollte auf Visa- und Sicherheitsbehörden beschränkt sein. Die Visa-Einladerund Warndatei war als nationale Ergänzung zum Visa-Informationssystem (VIS) auf europäischer Ebene geplant (vgl. MuB 3/08, 4/06, 9/04).
Kritik an dem Vorhaben kam von unterschiedlichen Seiten. Neben den Oppositionsparteien sprachen sich die Kirchen gegen die Visa-Warndatei aus. Sie kritisierten, dass bei diesem Vorhaben dem Einladen von Menschen mit „generellem Misstrauen“ begegnet werde. Sie machten ihren Anspruch auf gute internationale Beziehungen deutlich, daher sei eine rege Einladetätigkeit keineswegs von vornherein verdächtig. Dies trifft auch auf Hochschulen, Jugendorganisationen, Austausch- und Sportvereine zu. Auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) kritisierte den „Generalverdacht“, unter den Mehrfacheinlader gestellt würden. Damit rücke man Unternehmen und deren ausländische Geschäftspartner „in die Nähe von Kriminellen“.
Ob das Vorhaben der Einrichtung einer Visa-Einlader- und Warndatei noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden kann, ist nun fraglich. Wolfgang Bosbach (CDU), stellvertretender Vorsitzender der CDU/ CSU-Fraktion, sprach von einem „klaren Bruch der Koalitionsvereinbarung“. Die SPD habe nach Vorwänden gesucht, das Vorhaben scheitern zu lassen. Das Justizministerium hingegen erklärte, man solle sich mit der Kritik an dem Vorhaben gründlich auseinandersetzen. SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz gab außerdem zu bedenken, dass die Große Koalition seit der Landtagswahl in Hessen Ende Januar und der dortigen Regierungsbeteiligung der FDP keine Mehrheit mehr im Bundesrat habe. Der Bundesrat muss dem Gesetzesvorhaben zustimmen. FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke hatten sich gegen die Visa-Einlader- und Warndatei ausgesprochen. as
Weitere Informationen:
www.bmi.bund.de
In einer Ende Februar in Berlin vorgestellten Studie fordert die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch die Aufhebung des Kopftuchverbots in Deutschland. Betroffene Frauen würden ausgegrenzt und diskriminiert. Deutschland verletze seine menschenrechtlichen Verpflichtungen.
Hintergrund: In acht deutschen Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und im Saarland) gelten Gesetze, die Lehrerinnen an staatlichen Schulen das Tragen des muslimischen Kopftuchs im Dienst untersagen. In Baden-Württemberg und Berlin gelten ähnliche Gesetze auch für Erzieherinnen in Kindergärten, in Hessen und Berlin auch für Teile der Beamtenschaft in Justiz, Polizei und Strafvollzug. Die Bestimmungen wurden eingeführt, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2003 entschieden hatte, dass das Verbot religiöser Symbole zulässig ist, wenn es auf einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage erfolgt (vgl. MuB 8/03).
Human Rights Watch (HRW) untersuchte nun erstmals die Folgen des Kopftuchverbots für die betroffenen Frauen und stellte die Ergebnisse in dem Bericht „Diskriminierung im Namen der Neutralität“ vor. Dafür wurden 34 in Deutschland lebende muslimische Frauen befragt, die von den Kopftuchverboten betroffen sind. Zusätzlich wurden zahlreiche Dokumente, wie etwa Gesetzestexte, Parlamentsprotokolle und Berichte, ausgewertet sowie Interviews mit Politikern, Juristen, Wissenschaftlern und Vertretern der Zivilgesellschaft geführt.
Auswirkungen: Die Verbote sind für das Leben der betroffenen Frauen von einschneidender Bedeutung. In den Bundesländern mit Verbot können sie in staatlichen Schulen nicht mehr als Lehrerinnen arbeiten, es sei denn, sie legen ihr Kopftuch ab. Weigerungen, das Kopftuch abzunehmen, haben disziplinarrechtliche Verfahren zur Folge. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, drohen eine Niederlage und der Verlust des Beamtenstatus. Das Ersetzen des Kopftuchs durch alternative Kopfbedeckungen, etwa Hüte, Mützen oder auf andere Art gebundene Tücher, wurde von Gerichten abgelehnt (vgl. MuB 2/09, 9/08, 1/07). Den Frauen bleibe die Wahl, auf ihren Beruf zu verzichten oder in ein anderes Bundesland bzw. ins Ausland umzuziehen. Der Bericht dokumentiert auch Fälle von Lehrerinnen, die ihr Kopftuch abgelegt haben, um ihren Arbeitsplatz zu behalten. Diese Frauen fühlten sich entfremdet und ausgeschlossen, obwohl viele seit ihrer Geburt in Deutschland leben, stellte Human Rights Watch fest.
Fazit: Die Autorin der Studie Haleh Chahrokh, Leiterin der Abteilung Europa und Zentralasien, kommt zu dem Ergebnis, dass die Verbote muslimische Frauen diskriminieren. Zwar sind nicht nur Kopftücher verboten, sondern auch andere religiöse Symbole. In der Praxis seien aber ausschließlich Frauen von den Konsequenzen betroffen, die das muslimische Kopftuch tragen. „Die Regelungen diskriminieren sowohl auf der Grundlage des Geschlechts als auch der Religion und verletzen die Menschenrechte dieser Frauen“, heißt es in dem Bericht. HRW kritisiert weiter, dass nicht das Verhalten der betroffenen Lehrerinnen ausschlaggebend sei, sondern sich die Verbote einzig auf die Annahme stützten, dass das Tragen eines Kopftuchs an sich die staatliche Neutralität gefährdet. Chahrokh forderte daher: „Wenn konkrete Bedenken bei einer Person bestehen, sollte man dem Einzelfall angemessene, gewöhnliche Disziplinarverfahren anwenden.“ Ferner gibt sie zu bedenken, dass man Frauen nicht von einer oft pauschal unterstellten Unterdrückung befreit, indem man sie vom Lehrberuf ausschließt. Alle von Human Rights Watch befragten Frauen gaben an, sie hätten sich aus freiem Willen für das Kopftuch entschieden.
Die Studie von Human Rights Watch schlussfolgert, dass die Regelungen gegen die internationalen Verpflichtungen Deutschlands zum Schutz der Religionsfreiheit und des Rechts auf Gleichheit vor dem Gesetz verstoßen. Die Organisation forderte die entsprechenden Landesregierungen auf, die Gesetze zum Verbot religiöser Kleidung und Symbole aufzuheben.
Reaktionen: Unterstützung bekam HRW von Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte in Berlin. Bielefeldt schloss sich der Forderung nach der Aufhebung der Verbote an. Präventiv ein religiöses Symbol per Gesetz zu verbieten, weil es zu Konflikten führen könnte, sei nicht statthaft, sagte Bielefeldt. me
Weitere Informationen:
www.hrw.org/de/news/2009/02/25/deutschlandkopftuchverbote-verletzen-menschenrechte
www.bpb.de/themen/NNAABC,0,0,Konfliktstoff_Kopftuch.html
Berlin: Urteil zu Diskriminierung
Eine in der Dominikanischen Republik geborene Frau erhielt Ende Februar vor dem Berliner Landesarbeitsgericht (LAG) Recht, nachdem sie einen Berliner Kunstbetrieb wegen Diskriminierung verklagt hatte. Die Bewerbung der 48-Jährigen bei den Berliner KunstWerken wurde mit der Begründung abgelehnt, die Stelle richte sich an „deutsche Muttersprachler“. Dies betrachtete das LAG in seinem erstinstanzlichen Urteil als „indirekte ethnische Diskriminierung“ nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) (vgl. MuB 3/06) und sprach der Frau drei Monatsgehälter zu (Az. 55 Ca 16952/08). Deutsch als Muttersprache könnten nur Menschen nachweisen, die in ihrer frühen Kindheit Deutsch als Erstsprache erlernt haben. Nachträglich könne diese Qualifikation nicht erworben werden, so die Berliner Richter . Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden. Bisher gab es noch kein Urteil mit dem Streitgegenstand „Deutsch als Muttersprache“.
www.berlin.de/sen/arbeit/landesarbeitsgericht/index.html
Keine Einbürgerung von Analphabeten
Die Einbürgerung eines Ausländers, der nicht schreiben und lesen kann, ist nicht möglich. Dies entschied der 13. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim am 22. Januar 2009. Das Urteil wurde am 26. Februar veröffentlicht (Az. 13 S 729/08). Analphabeten können den für die Einbürgerung geforderten Nachweis deutscher Sprachkenntnisse nicht erbringen, ausschließlich mündliche Sprachkenntnisse seien nicht ausreichend. Geklagt hatte ein 39-jähriger Türke, der seit 1993 in Deutschland asylberechtigt ist und eine Niederlassungserlaubnis hat. Die Stadt Pforzheim und das Regierungspräsidium Karlsruhe lehnten seinen Einbürgerungsantrag ab, der Mann ging in Berufung. Seine Klage wurde nun abgewiesen. Unter anderem führte das Gericht aus, der Kläger habe nicht geltend gemacht, dass er sich „erfolglos um den Erwerb von deutschen Schriftkenntnissen bemüht“ habe. Es sei ihm zum Zeitpunkt der Einreise zumutbar gewesen – und ist es noch immer -, an Alphabetisierungskursen teilzunehmen. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Der Bundesverband Alphabetisierung und Grundbildung e. V. kritisierte das Urteil als „problematisch“. Dessen Geschäftsführer Peter Hubertus sagte: „Analphabetismus allein ist kein hinreichendes Indiz für fehlendes Wissen, schon gar nicht für mangelnde Integrationsbereitschaft“.
vghmannheim.de, www.alphabetisierung.de
Hessen: Islamunterricht geplant
Der Hessische Landtag hat sich Anfang März grundsätzlich für die Schaffung eines islamischen Religionsunterrichts ausgesprochen. Mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen von CDU und FDP kündigte Kultusministerin Dorothee Henzler (FDP) an, einen runden Tisch mit Vertretern islamischer Religionsgemeinschaften einzuberufen. Hieraus könne sich ein Modellversuch für deutschsprachigen Islamunterricht in Hessen ergeben. Bisher würden die etwa 60.000 Kinder und Jugendlichen muslimischen Glaubens in Hessen nur in ihrer Muttersprache von Imamen in Koranschulen unterrichtet.
Einen weitergehenden Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen, der die zügige Einführung eines Islamunterrichts forderte, lehnte der Landtag mit den Stimmen von CDU und FDP ab. SPD und Bündnis 90/Die Grünen kritisierten das zögerliche Vorgehen Henzlers.
Bis auf das Saarland und die ostdeutschen Bundesländer gibt es inzwischen Islamunterricht in den anderen Bundesländern als eigenständiges Fach (Nordrhein-Westfalen und Bayern) oder in Modellversuchen (vgl. MuB 8/06, 8/02). Die Inhalte haben die Länder und die muslimischen Verbände gemeinsam erarbeitet. Eine Ausnahme ist Berlin, wo nur die Islamische Föderation Islamkunde als Zusatzunterricht anbietet (vgl. MuB 3/02, 2/00).
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte sich Anfang März beim Besuch einer islamischen Religionsunterrichtsstunde in Offenburg erneut für die Einführung des Fachs ausgesprochen, da es die Integration von Muslimen fördere. Dies war auch eine der Forderungen der dritten Islamkonferenz im März 2008 gewesen (vgl. MuB 3/08).
Die registrierten Fälle des Menschenhandels nehmen zu, obwohl die Nationalstaaten ihre Bemühungen im Kampf gegen die Menschenhändler verstärken. Dies geht aus dem zweiten UN-Bericht zum weltweiten Menschenhandel hervor. Frauen stellen die größte Opfergruppe, nehmen allerdings auch eine wichtige Täterrolle ein.
Das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) stellte im Februar seinen zweiten Bericht zum weltweiten Menschenhandel (Global Report of Trafficking in Persons) vor (vgl. MuB 9/04, 7/04, 10/03, 4/00). Der Bericht basiert auf den Kriminalstatistiken von 155 Ländern sowie den Zahlen sozialer Einrichtungen und internationaler Organisationen (IOM, ILO, ECOWAS, Interpol, u. a.). Die gesammelten Daten umfassen den Zeitraum 2003 bis 2007 und präsentieren damit die Entwicklungen im Kampf gegen Menschenhandel seit Inkrafttreten des UN-Protokolls gegen Menschenhandel im Dezember 2003.
Opfer: Aufgrund der heterogenen Datenlage und der vermutlich hohen Dunkelziffer ist eine eindeutige Entwicklung des Phänomens nur schwer aufzuzeigen. Tendenziell verzeichnen die Verfasser des Berichts jedoch ein Ansteigen der Opferzahlen. Waren 2003 in 71 der 155 untersuchten Staaten rund 11.700 Personen vom Menschenhandel betroffen, stieg diese Zahl innerhalb der folgenden drei Jahre um 27 % auf 14.900 (2006) an. Aufgrund der zunehmenden Überwachung und Dokumentation des Menschenhandels erhöhte sich die Zahl der 2006 weltweit registrierten Opfer auf insgesamt etwa 21.400 Personen (in 111 Staaten).
Vier Fünftel (79 %) der Opfer waren weiblich, ein Fünftel (21 %) männlich. Auch die Zahlen der betroffenen Minderjährigen sind in diesem Zeitraum deutlich gestiegen (2003: 14 %, 2006: 22 %).
In der Mehrzahl der Fälle wurden die Opfer mit der Absicht der sexuellen Ausbeutung (79 %) und Zwangsarbeit (18 %) verschleppt und verkauft. Die Verfasser des Berichts sprechen daher auch von „moderner Sklaverei“. Andere Absichten wie Zwangsheirat, Organhandel, Kriegsdienst oder Kinderbettelei konnten nur in Einzelfällen nachgewiesen werden.
Die am stärksten vom Menschenhandel betroffenen Regionen sind Zentral- und Südostasien, das subsaharische Afrika und einige südamerikanische Staaten. Die wichtigsten Zielregionen sind die zentral- und westeuropäischen Staaten sowie die USA.
Täter: Menschenhandel findet sowohl innerstaatlich als auch grenzüberschreitend statt. Der länderübergreifende Menschenhandel fand im Untersuchungszeitraum überwiegend zwischen Ländern in einer Region statt. Die Verfasser konnten jedoch auch einen Anstieg des interkontinentalen Menschenhandels feststellen. Dem Bericht zufolge kooperieren kriminelle Netzwerke in den Herkunfts- und Zielstaaten miteinander, wobei Diasporagemeinden in den Zielstaaten oft als Zwischenstation für die geschleusten Personen dienen.
Im Rahmen der Auswertung der Täterprofile wurde erstmals festgestellt, dass auch Frauen eine wichtige Täterrolle im internationalen Menschenhandel einnehmen. Dies ergaben die Kriminalstatistiken von 46 der untersuchten 155 Länder, die eine Auswertung nach Alter, Geschlecht und Nationalität der Menschenhändler zuließen. In 14 der 46 Länder wurden mehr Frauen als Männer strafrechtlich wegen Menschenhandels belangt.
Gegenmaßnahmen: Noch im Jahr 2003 galt Menschenhandel nur in etwas mehr als einem Drittel aller untersuchten Staaten als Straftat. Seit dem Inkrafttreten des UN-Protokolls haben viele Staaten ihre Bemühungen im Kampf gegen den Menschenhandel intensiviert. Bis zum November 2008 haben vier Fünftel aller in dem Bericht berücksichtigten Länder Menschenhandel unter Strafe gestellt und in ihre Strafgesetzbücher aufgenommen.
Trotz der zunehmenden Verankerung des Straftatbestandes Menschenhandel in den nationalen Rechtsprechungen bleiben die Strafverfolgungszahlen niedrig. In 50 der untersuchten Länder kam es zwischen 2003 und 2007 zu keiner einzigen Anklage wegen Menschenhandels, in 91 Ländern mindestens einmal. Dementsprechend niedrig waren die Zahlen der Verurteilungen zwischen 2003 und 2007. In 62 Ländern kam es in diesem Zeitraum zu keiner Verurteilung, in 26 Ländern zu maximal zehn Schuldsprüchen pro Jahr und in 45 Staaten zu mehr als zehn Verurteilungen.
Menschenhandel in Deutschland
In Deutschland steht Menschenhandel seit 1973 unter Strafe. Mehrmals wurde die Gesetzeslage an die Anforderungen des UN-Protokolls angepasst (vgl. MuB 9/04). Seit 2005 umfasst sie auch den Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft (Strafgesetzbuch, Abschnitt 18, §§ 232-233).
Die dokumentierten Zahlen zum Menschenhandel sind rückläufig (2003: 1.235, 2007: 689). Etwa jedes fünfte registrierte Opfer besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft und mindestens die Hälfte kommt aus den angrenzenden osteuropäischen Ländern.
Deutschland ist auch eines der Zielländer für den globalen grenzüberschreitenden Menschenhandel. Unter den registrierten Opfern fanden die ermittelnden Behörden sowohl Personen aus Asien als auch aus Afrika. Den 664 Verdachtsfällen im Jahr 2006 stehen 150 Verurteilungen wegen Menschenhandels gegenüber.
www.bmj.bund.de/enid/Europaeisches_Strafrecht/Gesetz_zur_Bekaempfung_des_Menschenhandels_s2.html
Das UN-Büro für Drogen- und Verbrechensbekämpfung sieht die dringende Notwendigkeit einer engeren Zusammenarbeit der einzelnen Staaten, um Menschenschmuggel effektiv bekämpfen zu können. Die Welt müsse „aufwachen“ und sich der Tatsache einer „modernen Form der Sklaverei“ bewusst werden, schreibt Antonio Maria Costa, Direktor des UNODC in seinem Vorwort. Dafür müssten Daten nach einheitlichem Maßstab gesammelt und miteinander ausgetauscht sowie die nationalen Gesetze und Prozeduren ausgebaut und aneinander angeglichen werden. Der Mangel an Wissen und die fehlende Koordination von Gegenmaßnahmen verstärke Costa zufolge „ein Problem, dass uns alle beschämt“. th
Weitere Informationen:
www.unodc.org
Anfang März 2009 hat die Bevölkerungsabteilung der Vereinten Nationen (UN Population Division) turnusgemäß die aktualisierten Bevölkerungsprognosen für die Staaten der Welt veröffentlicht. Die neuen Prognosen weichen nicht substanziell von jenen der Jahre 2006 und 2004 ab (vgl. MuB 3/07, 3/05).
Die jetzt veröffentlichte UN-Prognose zur Weltbevölkerung liegt für das Jahr 2050 bei 9,1 Mrd. Menschen. In den UN-Projektionen von 2002 erwartete man 8,9 Mrd. Menschen für 2050, zwei Jahre später 9,1 Mrd. und 2006 9,2 Mrd. Die veröffentlichte Schätzung zur Weltbevölkerung berechnet sich aus der Summe der Prognosen aller Nationalstaaten (sog. Bottom-up-Prognose).
Hinter der nur wenig veränderten Prognose für die Weltbevölkerung insgesamt verbergen sich zahlreiche Neubewertungen für einzelne Länder. Bei einigen Staaten erfolgte diese Korrektur nach oben (z. B. Senegal, Tansania, Sambia), bei anderen nach unten (z. B. Burundi, Brasilien, Bangladesch). In der Summe neutralisieren sich diese Abweichungen zwischen den Prognosen von 2008 und 2006 zum großen Teil. Für die drei bevölkerungsreichsten Staaten der Welt (China, Indien, USA) wurden die Prognosen nur sehr geringfügig korrigiert. Für Pakistan (heute 181 Mio. Einwohner) weist die neue Prognose für 2050 eine 15 % größere Bevölkerung aus als bisher erwartet, für Bangladesch (heute 162 Mio.) eine 12 % geringere.
Die UN-Bevölkerungsabteilung geht bei ihrer aktuellen Prognose von der Annahme eines Rückgangs der weltweiten Fertilität von heute durchschnittlich 2,56 Kindern je Frau auf 2,02 Kinder im Jahr 2050 aus. Unter dieser Annahme würde sich bereits 2050 im globalen Durchschnitt von heutigen so genannten entwickelten Ländern und Entwicklungsländern eine Elterngeneration nicht mehr durch eine gleich große Kindergeneration ersetzen.
Nur für weniger als 50 Staaten erwartet die Bevölkerungsabteilung für 2050 eine Kinderzahl von 2,1 oder höher – dem so genannten Bestandserhaltungsniveau der Fertilität. Diese Annahme stützt sich teilweise auf eine Analyse und Hochrechnung (Extrapolation) des bisherigen Fertilitätsrückgangs. Für jene Staaten, in denen dieser Rückgang schon heute recht weit fortgeschritten ist und wo gleichzeitig kaum empirische Anhaltspunkte für einen Wiederanstieg auszumachen sind, wie in Deutschland, musste sich die Bevölkerungsabteilung auf eine normative Annahme festlegen. So wurde für Deutschland z. B. als wünschenswert angenommen, dass die Kinderzahl bis 2050 wieder auf 1,69 Kinder je Frau ansteigt.
Auch wenn die neue Prognose für die Weltbevölkerung insgesamt nur geringfügig von früheren abweicht, enthält sie zahlreiche Umbewertungen und neue Erkenntnisse. Sie ist die offizielle Grundlage für verschiedene andere Prognosen und Einschätzungen, die im UNO-System getroffen werden und im Zusammenhang mit der demografischen Entwicklung stehen. Prof. Ralf E. Ulrich, Direktor des Instituts für Bevölkerungs- und Gesundheitsforschung, Fakultät für Gesundheitswissenschaften, Universität Bielefeld
Die UN-Bevölkerungsabteilung hat die wichtigsten Ergebnisse auf ihrer Website bereitgestellt: www.un.org/esa/population/unpop.htm
Auch Ergebnisse für einzelne Länder können online abgefragt werden: esa.un.org/unpp/index.asp.
In den nächsten Monaten werden die vollständigen Ergebnisse veröffentlicht und in Deutschland durch den UNO-Verlag vertrieben. Nachfragen zu den Projektionen beantwortet Hania Zlotnik, Director, Population Division, United Nations, New York, NY 10017, Tel.: +1-212-963 3179, Fax: +1-212-963 2147.
Schweiz: Maßnahmen gegen Scheinehen
Am 4. März verabschiedete der Nationalrat
mit den Stimmen der rechtskonservativen
Mehrheit Regelungen, die Scheinehen zum
Zweck der Erlangung eines Aufenthaltstitels
verhindern sollen. Künftig soll nur
noch heiraten dürfen, wer in der Schweiz
ein Bleiberecht hat. Dies muss vor einer
Eheschließung nachgewiesen werden. Die
Standesämter sollen Zugriff auf das zentrale
Migrationssystem (Zemis) erhalten und der
Migrationsbehörde Eheschließungen von
Einwanderern melden. Dieselben Bestimmungen
sollen für eingetragene Partnerschaften
gleichgeschlechtlicher Paare gelten.
Laut einer Schätzung des eidgenössischen
Amts für das Zivilstandswesen werden
in der Schweiz jährlich etwa 500 bis
1.000 Scheinehen geschlossen. Das Gesetz
geht auf eine Initiative des Chefs der
rechtskonservativen Schweizerischen
Volkspartei (SVP) Toni Brunner aus dem Jahr
2005 zurück. Der Ständerat, die zweite
Kammer des Parlaments, muss noch zustimmen.
www.parlament.ch
Frankreich: Einwanderungstest vorgestellt
Wer nach Frankreich einwandern will und
keine EU-Staatsbürgerschaft besitzt, muss
zukünftig in seinem Herkunftsstaat einen
Sprach- und Integrationstest bestehen. Der
Integrationstest umfasst Einwanderungsminister
Eric Besson (UMP) zufolge Fragen
zur Gleichberechtigung von Mann und
Frau, zur Rechtsordnung und zum politischen
System Frankreichs. Der Sprachtest
ist in einen mündlichen und einen schriftlichen
Teil unterteilt und soll nicht länger
als 20 Minuten dauern. Bei Nichterreichen
einer Mindestpunktzahl muss ein Sprach- bzw.
Integrationskurs besucht und der Test
wiederholt werden. Die Tests gelten für
einreisewillige ausländische Ehepartner
und Familienangehörige und sind kostenlos.
Die Nationale Agentur für den
Empfang von Ausländern und Migranten
(ANAEM) soll die Tests ab sofort in Zusammenarbeit
mit verschiedenen Partnern
in insgesamt 136 Ländern abnehmen.
Für 2009 rechnet die Agentur mit
etwa 34.000 Testteilnehmern.
www.immigration.gouv.fr
Spanien: Boatpeople ertrunken
Vor der kanarischen Insel Lanzarote sind
Mitte Februar 24 Menschen ertrunken. Das
Boot der 28 Nordafrikaner war Medienangaben
zufolge in Marokko gestartet und
wenige Meter vor dem Küstenort Teguise
gekentert. Lediglich sechs Menschen konnten
Helfer und die Küstenwache retten.
Unter den Toten waren 15 Kinder und
Jugendliche. Auf der Nachbarinsel Teneriffa
landeten am gleichen Wochenende
zwei Boote mit 145 Menschen an Bord.
Jedes Jahr sterben hunderte Boatpeople bei
der gefährlichen Überfahrt von Nordafrika
nach Europa (vgl. MuB 2/09, 1/09, 9/08).
Bisher wird in Veröffentlichungen der Europäischen Union davon ausgegangen, dass es in der EU zwischen 4,5 und 8 Mio. Zuwanderer ohne regulären Aufenthaltsstatus gibt. In der Tat stammen die für die aktuelle Politikentwicklung genutzten Zahlen ursprünglich aus dem Jahr 2005 und basieren auf europaweit angewandten „Daumenregeln“. Das Hamburgische Welt-WirtschaftsInstitut (HWWI) kommt in einer auf einzelnen Länderschätzungen basierenden Analyse auf 2,8 bis 6 Mio. Menschen ohne regulären Aufenthaltsstatus. Damit sind nur diejenigen Nicht-EU-Bürger gemeint, die weder ein Aufenthaltsrecht noch eine Arbeitserlaubnis haben oder die während eines touristischen Aufenthalts illegal arbeiten. Die kleinere Zahl der HWWI-Schätzung bei immer noch großer Spannbreite zeigt, dass die empirischen Grundlagen für europäische Politiken dringend verbessert werden sollten. Der Ausbau des Kontrollregimes auf europäischer Ebene hat eine hohe Priorität und wird mit erheblichen Ressourcen ausgestattet, sodass eine solche Politik auf einer transparenteren und solideren Lageeinschätzung beruhen sollte.
Auch wenn Schätzungen zum Umfang irregulärer Migration und damit verbundener Folgeprobleme wahrscheinlich nie die Genauigkeit erreichen werden, die wissenschaftliche Analysen in manchen anderen Gebieten haben, so ist doch weitaus mehr möglich, als bisher in den meisten Ländern geleistet wird. Dies wurde im Forschungsprojekt CLANDESTINO deutlich, in dem Forschungspartner aus Griechenland, Deutschland,Großbritannien, Österreich und Polen sowie die Nichtregierungsorganisation PICUM zusammenarbeiten.
Ein wichtiges Ergebnis des CLANDESTINO-Projekts ist die Datenbank zur irregulären Migration, die im Februar 2009 online veröffentlicht wurde. Die Datenbank soll den Umfang irregulärer Migration in der EU transparenter machen. Kern der neuen Datenbank ist eine Inventarisierung und Klassifizierung von bestehenden Schätzungen zum Umfang und zur Zusammensetzung irregulärer Migration nach Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit und Sektoren ökonomischer Aktivität. Innovativ ist die Datenbank v. a. wegen der konsistenten Struktur, der Klassifizierung der Schätzungen in Güteklassen sowie der Einbettung in eine umfangreiche Hintergrunddokumentation.
Nach Durchsicht der bisherigen Schätzungen scheinen vier Hauptwege zur Verbesserung der Datenlage Erfolg zu versprechen. Sie werden im Folgenden anhand von Länderbeispielen illustriert:
USA: Undokumentierte Einwanderung 2008
Nach neuesten Angaben des US-amerikanischen Heimatschutzministeriums (Department of Homeland Security, DHS) ist die Zahl der undokumentierten Einwanderer von 2007 zu 2008 leicht auf 11,6 Mio. gesunken (2007: 11,8 Mio., 2005: 10,5 Mio.). Dies ist der erste Rückgang seit 2005.
Die meisten undokumentierten Migranten kamen den Schätzungen zufolge aus Mexiko (7,03 Mio. bzw. 61 %), El Salvador (570.000 bzw. 5 %) und Guatemala
(430.000 bzw. 4 %) in die USA. Mehr als die Hälfte waren männlich (57 %), drei Viertel zwischen 18 und 44 Jahren alt (75 %).
Die Schätzungen des DHS beruhen auf Berechnungen nach der Residualmethode. Hierfür wurden die DHS-Daten zur regulären Einwanderung mit den Zahlen des US-Zensus zur im Ausland geborenen Bevölkerung abgeglichen. Die verbleibende Differenz entspricht dann dem Schätzwert zur undokumentierten Einwanderung.
Auch das Pew Hispanic Center verzeichnete Anfang 2008 einen Rückgang der undokumentierten Einwanderung bei leicht abweichenden Zahlen (2008: 11,9 Mio., 2007: 12,4 Mio., 2006: 11,5 Mio., 2005: 11,1 Mio.). th
www.dhs.gov/xlibrary/assets/statistics/publications/ois_ill_pe_2008.pdf und pewhispanic.org
Die Analyse der Trends der letzten Jahre und ihrer Ursachen ist ein weiterer Schritt zur Schaffung von mehr Transparenz, an dem zurzeit noch gearbeitet wird. Bisher lässt sich nur sagen, dass es mehr Hinweise auf eine sinkende als auf eine wachsende Bedeutung illegalen Aufenthalts in Europa gibt. Ein Grund dafür ist unter anderem die EU-Erweiterung. Dadurch sind bulgarische und rumänische Staatsangehörige, die sich vorher illegal aufgehalten haben, seit 2007 in den meisten Fällen aufenthaltsrechtlich legalisiert worden. Ein Rumäne, der heute im Einwohnermeldeamt nicht registriert ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit – genauso wie ein Deutscher aus Bayern, der seinen neuen Wohnsitz in Berlin nicht amtlich registrieren lässt. Aber EU-Bürger aus den neuen Mitgliedstaaten EU8 und EU2 können illegal beschäftigt sein, wenn sie ohne die erforderliche Arbeitsgenehmigung arbeiten.
Ländervergleichend deuten Schätzungen eher auf geringe Bevölkerungsanteile von Zuwanderern ohne regulären Status hin: In vielen Ländern, wie Polen und den Niederlanden, werden Werte von unter 1 % ermittelt. In einigen wenigen Ländern, wie Spanien oder Griechenland, Werte bis zu 3 %. Vesela Kovacheva und Dita Vogel, Migration Research Group des Hamburgischen WeltWirtschaftsInstituts (HWWI)
Beiträge zum wissenschaftlichen Dialog über einzelne Länderschätzungen und die Gesamtschätzung sindwillkommen und werden bei einer Überarbeitung der Website im Rahmen des CLANDESTINO-Projektes berücksichtigt (clandestino.eliamep.gr).
Die Datenbank ist zu finden unter: irregular-migration.hwwi.net
Thailand: Regierungschef räumt
Aussetzen von Bootsflüchtlingen ein
Mitte Februar bestätigte der thailändische
Regierungschef Abhisit Vejjajiva (Demokratische
Partei), dass Bootsflüchtlinge aus
Myanmar in thailändischen Gewässern
aufgegriffen und auf hoher See wieder ausgesetzt
wurden (vgl. MuB 2/09). Gleichzeitig
wiederholte er seine Forderung, das
Flüchtlingsproblem müsse im Rahmen
einer internationalen Konferenz gelöst werden.
Anfang des Jahres waren Angehörige
der Rohingya-Minderheit aus Myanmar
nach teilweise mehrwöchigen Irrfahrten
in den Hoheitsgewässern Indiens und Indonesiens
aufgegriffen worden. Sie berichteten,
thailändische Beamte hätten sie in
unmotorisierten Booten und ohne ausreichend
Wasser und Nahrung ausgesetzt.
300 Flüchtlinge gelten bis heute als verschollen
und sind wahrscheinlich ertrunken.
www.hrw.org
Kanada: Einwanderungsrekord
Nach Angaben des Einwanderungsministeriums
kamen 2008 fast 520.000 Einwanderer
nach Kanada, so viele wie nie
zuvor. Nach vorläufigen Angaben erhielten
etwa 247.000 Einwanderer eine dauerhafte
Aufenthaltserlaubnis, 10.000
mehr als 2007. Auch 2009 sollen etwa
250.000 Neuzuwanderer in dieser Kategorie
dauerhaft zugelassen werden. Weitere
193.000 Einwanderer erhielten 2008
eine zeitlich befristete Arbeitserlaubnis.
Zudem kamen 79.000 Studierende aus
dem Ausland nach Kanada. Jason Kenney
(Konservative Partei), Minister für Einwanderung
und Multikulturalismus, kündigte
an, die Zahl der internationalen Studierenden
„wesentlich“ erhöhen zu wollen, ohne
genaue Zahlen zu nennen. Nach Schätzungen
der Vereinten Nationen wird Kanada
mit durchschnittlich 214.000 jährlichen
Zuwanderern bis 2050 das größte
Empfängerland nach den USA sein. Deutschland
liegt mit 110.000 Zuwanderern jährlich
auf Platz sechs.
www.cic.gc.ca
Dass Arbeitsmigranten besonders stark von der globalen Wirtschaftskrise betroffen sind, zeichnet sich immer deutlicher ab, vor allem in Asien (vgl. MuB 2/09, 1/09). Während die Regierungen der Zielländer versuchen, die Zuwanderung zu beschränken, um ihre eigenen Bevölkerungen vor Arbeitslosigkeit zu schützen, bemühen sich die Herkunftsstaaten um Unterstützung für ihre Arbeitskräfte im Ausland.
Die globale Rezession wird weltweit Millionen von Arbeitslosen hervorbringen. Dies ist das Ergebnis neuer Prognosen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die Mitte Februar veröffentlicht wurden. Im pessimistischen Szenario könnten allein in Asien bis Jahresende weitere 22 Mio. Menschen arbeitslos werden. Insgesamt gäbe es dann 113 Mio. Arbeitslose auf dem Kontinent. Arbeitsmigranten sind vielerorts am schnellsten und am härtesten betroffen.
Singapur: In dem Insel- und Stadtstaat demonstrierten im Februar mehrfach entlassene Arbeiter aus Bangladesch vor dem Arbeitsministerium. Sie forderten die Bezahlung ausstehender Löhne und eine Wiederbeschäftigung. Viele der Arbeiter hatten einen Kredit aufgenommen, um die Vermittlungsgebühr der Arbeitsagenturen bezahlen zu können. Im Gegenzug wurden ihnen mehrjährige Arbeitsverträge zugesichert, etwa im Schiffbau, auf den Baustellen oder in der Industrie. Ihre Verträge wurden nun vorzeitig aufgelöst. Gleichzeitig können sie kein Geld mehr an ihre Familien in ihrem Herkunftsland schicken.
Russland: Um ihre eigenen Bevölkerungen vor Arbeitslosigkeit zu schützen, beschränken immer mehr Regierungen von Empfängerländern die Arbeitsmöglichkeiten für Ausländer. Anfang März senkte die an China und Nordkorea grenzende russische Region Primorsky die Quote für ausländische Arbeitskräfte für 2009 zum zweiten Mal auf nun 39.000; ursprünglich sollten mehr als 50.000 kommen.
Nicht nur Staaten in Asien, sondern auch das traditionelle Einwanderungsland Australien senkte Mitte März seine Einwanderungsquote für dauerhafte Zuwanderer um 14 % für das Finanzjahr 2008/09. Statt der ursprünglich geplanten 133.500, sollen nur noch 115.000 qualifizierte Einwanderer nach Australien kommen dürfen. Zugleich wurden Berufe wie Maurer, Schreiner und Klempner vorerst von einer dauerhaften Einwanderung ausgeschlossen.
Malaysia: Besonders drastisch geht die Regierung Malaysias vor. Anfang März bestätigte der Minister für Humanressourcen Datuk S. Subramaniam (Barisan Nasional), die Regierung wolle jeden Monat 15.000 Arbeitsmigranten durch malaysische Arbeitskräfte ersetzen. „Das Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass lokale Arbeiter, die entlassen wurden, mit Priorität eingestellt werden. Bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern muss es ein Umdenken geben“, sagte der Minister. Insgesamt wolle man in den nächsten Monaten und Jahren bis zu 60 % der ausländischen Arbeitskräfte zum Verlassen des Landes bewegen. In Malaysia arbeiten derzeit mehr als 2 Mio. Arbeitsmigranten. Die meisten kommen aus Indien, Indonesien, Bangladesh, Nepal und Pakistan. Über 1 Mio. Migranten müssen sich nun auf das Verlassen Malaysias einstellen. Bereits im Januar hatte die Regierung das Einstellen neuer ausländischer Arbeitskräfte in der Industrie und im Dienstleistungssektor verboten, nachdem Berichte über zehntausende bevorstehende Entlassungen bekannt geworden waren.
Nun kündigte die Regierung an, auslaufende Arbeitsverträge in bestimmten Sektoren nicht mehr zu verlängern. Die Regierung beschloss zudem Steuererleichterungen für Arbeitgeber, die entlassene einheimische Arbeiter anstellen. Ferner wurden 55.000 bereits im vergangenen Jahr ausgestellte Visa für Arbeiter aus Bangladesch annulliert. Dafür hatte sich auch der Gewerkschaftsbund Malaysias eingesetzt.
Zusätzlich sollen Einwanderer ohne regulären Status das Land verlassen. Gewerkschaftsangaben zufolge wollten tausende Arbeiter ohne Papiere das Land verlassen, befürchten aber eine Strafe, sollten sie von den Behörden kontrolliert werden. Die Gewerkschaften forderten daher die Regierung auf, dass Einwanderer ohne Papiere das Land straffrei verlassen können. Die Gewerkschaften hoffen, dass dann einheimische Arbeiter, die Jobs der irregulären Migranten übernehmen könnten. Schätzungen zufolge leben bis zu 1 Mio. Menschen illegal in Malaysia.
Indien: Die indische Regierung gab Ende Februar bekannt, offiziell seien infolge der Krise bereits 20.000 Inder in ihr Heimatland zurückgekehrt. Zugleich startete die Regierung eine Gesetzesinitiative, um indische Arbeitsmigranten im Ausland bei künftigen Wirtschaftskrisen besser schützen und effektiver unterstützen zu können. In den nächsten Monaten sollen mehrere bilaterale Abkommen über Arbeitsmigranten mit europäischen Staaten unterzeichnet werden. Daher sei es nötig, zuvor die Pflichten und Verantwortlichkeiten von Vermittlungsagenturen und Arbeitgebern in den Zielländern genauer zu regeln, sagte Shri K. Mohandas Sekretär im Ministerium für Indische Überseeangelegenheiten (MOIA) Ende Februar. Die Finanzkrise ändere nichts daran, dass Indien in Zukunft zu einem immer wichtigeren Entsendestaat für qualifizierte Arbeiter werde, sagte Mohandas. Die Regierung plant in Zukunft auch Delegationen in Aufnahmeländer von Migranten zu entsenden um diese vor Ort zu unterstützen.
Philippinen: Die Philippinen, wo jeder zehnte Erwachsene - insgesamt 8 Mio. - im Ausland arbeitet, entsandte bereits eine Delegation von Beamten nach Südkorea. Sie sollen philippinische Arbeitnehmer, die von Entlassung bedroht sind, bei der Jobsuche vor Ort helfen oder sie über Weiterbildungsmaßnahmen bzw. die Möglichkeit der Selbständigkeit bei einer Rückkehr in ihre Heimat informieren.
Auf einer Pressekonferenz Mitte Februar in Manila warnten Vertreter der ILO erneut davor, Staaten würden ihre Grenzen für Arbeitsmigranten schließen. In den Entsendestaaten würden sich die sozialen Probleme durch ausbleibende Rücküberweisungen weiter zuspitzen. Die Aufnahmestaaten seien auf die Arbeiter aus dem Ausland angewiesen, wenn die wirtschaftliche Lage sich wieder verbessert. me
Weitere Informationen:
www.ilo.org
www.iom.int
www.minister.immi.gov.au
www.migrationpolicy.org/lmi/
Seit den Aufständen in den französischen Vorstädten in den Jahren 2005 und 2007 (vgl. MuB 1/08, 10/05) wird in Frankreich und in anderen europäischen Staaten intensiv über die Integration und Chancengleichheit der zweiten und dritten Einwanderergeneration diskutiert. Der französische Soziologe Robert Castel hat die Jugendrevolten in Frankreich zum Anlass genommen, die gesellschaftlichen Verhältnisse des Landes unter die Lupe zu nehmen. Sein Ansatz ist dabei nicht, das Versagen der Vorstadtjugendlichen, ihrer Eltern oder des französischen Integrationssystems als erklärendes Moment heranzuziehen, sondern nach den ursächlichen gesellschaftlichen Verhältnissen zu fragen, die die Gewaltausbrüche 2005 und 2007 möglich gemacht haben. Im Zentrum steht dabei die Frage, inwiefern diese Jugendlichen in ihrem Alltag diskriminiert werden und welche Folgen dies für sie einerseits und die französische Gesellschaft andererseits hat. Diskriminiert zu werden heißt in diesem Zusammenhang, „aufgrund einer Eigenart abgestempelt zu werden, die man sich nicht ausgesucht hat, die aber für die anderen zum Stigma wird.“
Ausgehend von der Geschichte der Banlieue als Trabantenstadt analysiert Castel die Entstehung der verzweifelten Überzeugung eines Großteils der Vorstadtjugendlichen, in der französischen Gesellschaft „keine Zukunft zu haben“. Ursächlich dafür ist die nachweisbare Ungleichbehandlung der ethnischen Minderheiten. Dabei stellt die aggressive Allgegenwärtigkeit der Ordnungskräfte ein Anzeichen der Gleichsetzung einer ganzen Bevölkerungsgruppe mit potentiellen Straftätern dar. Die äußerst hohen Arbeitslosenraten sind Folgen nachweisbarer Benachteiligung im französischen Bildungssystem und auf dem Arbeitsmarkt. In der religiösen Stigmatisierung als Muslime sieht der Autor dann den gesellschaftlichen Reflex auf die unübersehbaren sozialen Missstände.
Die Aufstände sind für den Pariser Professor ein Ausdruck der Empörung über die Ausgrenzung, die die Jugendlichen in ihrem Alltag erfahren. Diese Jugendlichen leben in einer Gesellschaft, die alles verspricht und wenig hält, schreibt der Soziologe. Das Etikett „mit Migrationshintergrund“ sei ein deutliches Zeichen für die herrschende innergesellschaftliche Ablehnung, da es auf französische Staatsbürger angewandt würde, deren Verhältnis zur Migration mehrere Generationen zurückliege. In den Unruhen in den französischen Vorstädten habe sich das soziale und das ethnische Problem überlagert. Die dort lebenden Jugendlichen erleben diese an sie herangetragene „doppelte Benachteiligung der Rasse und der Klasse“ und das damit verbundene Schwinden von Lebenschancen und -träumen tagtäglich.
In seinem Buch fragt Castel nicht nur nach den Zuständen in den Vorstädten, sondern auch nach den Verhältnissen im ländlichen Raum Frankreichs und stellt diese relativierend gegenüber. Er sucht nicht nur nach den herrschenden Problemen, sondern auch nach den Ursachen im gesellschaftlichen Miteinander. Castel gelingt es, die Gewaltausbrüche zu kritisieren, ohne dabei über die Jugendlichen zu urteilen, indem er nach den Beweggründen für die Aufstände fragt.
Die Banlieue stehe nicht „am Abgrund“, sondern sei eine Baustelle, auf der sich das republikanische Modell beweisen müsse, betont Castel am Ende seiner Untersuchung. Es müsse zeigen, dass es sich nicht auf die Form „einer weitgehend monoethnischen, monokulturellen und monoreligiösen Gesellschaft“ reduziert. Hierfür müsste man der Diskriminierung mutig entgegen treten und Fördermaßnahmen gegenüber stellen. Dies könnten ebenso Bildungsinitiativen oder Ausbildungspakte wie auch städtebauliche Veränderungen sein, von denen dann sowohl die sozial benachteiligten Bürger ohne Einwanderungsgeschichte als auch die Jugendlichen „mit Migrationshintergrund“ profitieren können. th
Robert Castel. Negative Diskriminierung. Jugendrevolten in den Pariser Banlieues. 2009, Hamburg, ISBN: 3868542019, 15 Euro. Online-Bestellung: www.his-online.de (Original: „La discrimination négative. Citoyens où indigènes?“, erschienen 2007)
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Fachkonferenz
„Mit Vielfalt umgehen lernen” - Interkulturelle Bildung als Herausforderung für Unterricht und Schulalltag
Veranstalter: Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) in Kooperation mit der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland/KMK
Termin/Ort: 20./21.4.2009, Vertretung des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Bund, In den Ministergärten 3, 10117 Berlin
Zielgruppe: Für Lehrpläne Verantwortliche, in der Lehrerausbildung Tätige, Fachseminarleiter sowie Pädagogen
Anmeldung: Bundeszentrale für politische Bildung, Heidrun Kaudelka, Fachbereich Fortbildung/Didaktik, Adenauerallee 86, 53113 Bonn, Tel.: +49 (0)228 99515578, E-Mail: heidrun.kaudelka@bpb.de
Teilnahmebeitrag: Es werden keine Teilnahmegebühren erhoben.
Informationen: www.bpb.de/veranstaltungen/H2BAMO,0,Mit_Vielfalt_umgehen_lernen.html
Bewerbungsaufruf
European Master in Intercultural Education
Veranstalter: Freie Universität Berlin
Veranstaltung: einjähriger Weiterbildungsstudiengang in Vollzeit
Ort: Freie Universität Berlin Kosten: 2.200 Euro zuzügl. Semestergebühren
Zielgruppe: Absolventen von pädagogischen, sozial-und gesellschaftswissenschaftlichen Studiengängen, Lehrende und Mitarbeiter aus pädagogischen Handlungsfeldern
Inhalte: Im Mittelpunkt stehen interkulturelle und antirassistische Bildungsarbeit, die Förderung von Sprachkompetenz, internationale Sozialarbeit mit Kindern und Jugendlichen, die Themen Migration, multikulturelle Gesellschaften und Globalisierung sowie Mechanismen der Ein- und Ausgrenzung. Der Studiengang kombiniert Theorie, Praxis und empirische Forschung.
Ansprechpartnerin: Christina Ayazi, E-Mail: Christina.Ayazi@fu-berlin.de
Informationen: www.fu-berlin.de/em-ice
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Bundeszentrale für politische Bildung: Lebenswelten von Migrantinnen und Migranten. Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 5/2009), 26. Januar 2009, Download: www.bpb.de/apuz
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF):
Integrationsreport Teil 4, Berufliche und akademische Ausbildung von Migranten in Deutschland, Working Paper 22 der Forschungsgruppe des Bundesamtes, Download/Bestellung: www.bamf.de (Publikation im Bereich Migration)
Rolf Benndorf: Lebensperspektive Deutschland. Afrikanerinnen und Afrikaner in Deutschland und ihre gesellschaftliche Integration. 2008, Marburg, ISBN 978-3-8288-9784-7, 34,90 Euro, Online-Bestellung: www.tectum-verlag.de
Gunilla Fincke: Abgehängt, chancenlos, unwillig? Eine empirische Reorientierung von Integrationstheorien zu MigrantInnen der zweiten Generation in Deutschland. 2009, Wiesbaden, ISBN-10: 3531164996, ISBN-13: 978-3531164991, 39,90 Euro, Online-Bestellung: www.vs-verlag.de
Viola B. Georgi, Rainer Ohliger (Hg.): Crossover Geschichte. Historisches Bewusstsein Jugendlicher in der Einwanderungsgesellschaft. 2009, Hamburg, ISBN 978-3-89684-336-4, 16 Euro, Online-Bestellung: www.edition-koerber-stiftung.de
Sabine Hess, Jana Binder, Johannes Moser (Hg.): No integration?! Kulturwissenschaftliche Beiträge zur Integrationsdebatte in Europa. 2009, Bielefeld, ISBN 978-3-89942-890-2 , 24,80 Euro, Online-Bestellung: www.transcript-verlag.de
International Organization for Migration (IOM) / Social Science Research Council (SSRC): Migration and Development Within and Across Borders: Research and Policy Perspectives on Internal and International Migration. 2008, ISBN / ISSN: 978-92-9068-434-3, 70 US-Dollar, Download/Bestellung: www.iom.int und www.ssrc.org
Navid Kermani: Wer ist wir? Deutschland und seine Muslime. 2009, München, ISBN 978-3-406-57759-8, 16,90 Euro, Online-Bestellung: www.chbeck.de
Stefan Luft: Staat und Migration: Zur Steuerbarkeit von Zuwanderung und Integration. 2009, Frankfurt/ Main, ISBN-10: 359338888X, ISBN-13: 9783593388885, 45 Euro, Online-Bestellung: www.campus.de
Utz Maas: Sprache und Sprachen in der Migrationsgesellschaft. Die schriftkulturelle Dimension. 2008, Göttingen, ISBN 978-3-89971-518-7, 48,90 Euro, Online-Bestellung: www.v-r.de