Juni 2009 (05/09) - Inhaltsverzeichnis

Deutschland: Illegalität in der häuslichen Altenpflege

Etwa 100.000 Haushaltshilfen aus Mittel- und Osteuropa unterstützen deutsche Privathaushalte bei der Betreuung pflegebedürftiger Menschen. Nur 2.000 davon sind sozialversicherungsrechtlich angestellt. Experten sehen derzeit keine Alternative zu diesen Arbeitskräften und fordern Lösungen für eine reguläre Beschäftigung.

Ende April stellte das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung e. V. (dip) seine Studie „Situation und Bedarfe von Familien mit mittel- und osteuropäischen Haushaltshilfen“ vor, die es im Auftrag des Deutschen Caritasverbandes (DCV) erstellt hatte. Es ist die erste umfassende Studie, die sowohl die Situation der Familien als auch die Einschätzung der ambulanten Pflegedienste berücksichtigt. Die nicht-repräsentative Untersuchung stützt sich auf die Befragung von 154 Familien und 261 ambulanten Pflegediensten bundesweit. Sie wurde mithilfe von standardisierten Fragebögen sowie Expertengesprächen mit Mitarbeitern von Vermittlungsagenturen für Pflegekräfte erstellt. In dem mehr als 100-seitigen Bericht kommen die Autoren zu dem Schluss, dass die Unterstützung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen im häuslichen Umfeld momentan zu einem Großteil durch die illegale Beschäftigung ausländischer Haushaltshilfen sichergestellt wird.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind aktuell in Deutschland mehr als 2,2 Mio. Menschen auf Pflege und Unterstützung angewiesen. Knapp 1 Mio. wird von ihren Familienangehörigen zuhause gepflegt. Um Familien in dieser Situation zu unterstützen, seien Haushaltshilfen unerlässlich, so der Präsident des Deutschen Caritasverbandes Peter Neher. Angehörige bräuchten Hilfen, die sich an ihren individuellen Lebenssituationen und finanziellen Möglichkeiten orientieren. Die aktuellen Leistungen der Pflegeversicherungen und Krankenkassen reichten dafür nicht aus, sagte Neher bei der Vorstellung der Untersuchungsergebnisse.

Laut dip-Studie leisten derzeit etwa 100.000 mittel- und osteuropäische Beschäftigte in deutschen Haushalten Pflege- und Betreuungsarbeit, davon lediglich 2 % im Rahmen eines regulären Beschäftigungsverhältnisses. Anders könnten sich viele Familien eine Betreuung rund um die Uhr nicht leisten, heißt es in der Studie. Während eine illegal beschäftigte osteuropäische Haushaltshilfe zwischen 1.400 und 2.000 Euro plus Verpflegung und Unterbringung kostet, müsse man für eine regulär sozialversicherungspflichtig angestellte Pflegekraft für vergleichbare Leistungen rund 5.000 Euro zahlen. Insgesamt hätten rund 145.000 Haushalte Bedarf und die finanziellen Möglichkeiten für eine illegale Beschäftigung einer Haushaltshilfe aus den neuen EU-Beitrittsländern.

Die Helfer sind der Studie zufolge vorwiegend weiblich und betreuen hauptsächlich Personen über 80 Jahre. Die Beschäftigungsdauer liegt in knapp zwei Dritteln aller Fälle bei über einem Jahr. Dies trägt dazu bei, dass die Haushaltshilfen familiär stark in die „Nutzerhaushalte“ integriert sind. Mehr als zwei Drittel der befragten Haushalte betrachten die Hilfen als „Teil der Familie“. Knapp zwei Drittel unterstützen den Kontakt der Haushaltshilfen zu ihrer Familie im Herkunftsland. Sprachliche Verständigungsprobleme gaben weniger als 10 % der befragten „Nutzerhaushalte“ an.

Als entscheidend für die Anstellung einer Haushaltshilfe erscheint zum einen das grundsätzliche Gefühl der Überforderung auf Seiten der Familien in der Pflege- und Betreuungssituation. Zum anderen spielt die fehlende Abdeckung einer Vielzahl von Tätigkeiten durch die Pflegeversicherung eine wichtige Rolle, z. B. reine Betreuungs- und Beobachtungsleistungen, Angebote zur Alltagsbegleitung und Tagesgestaltung, hauswirtschaftliche Versorgung und haushaltsnahe Dienstleistungen. Die betroffenen Haushalte empfinden diese Tätigkeiten mehrheitlich als im engeren Sinne „pflegerisch“. Der geltende Rechtsbegriff der Pflegebedürftigkeit (SGB XI § 14), der die Grundlage der Pflegestufenberechnung darstellt, schließt diese Arbeiten jedoch nicht mit in den pflegerischen Aufgabenbereich ein.

Hinweise auf ein direktes Konkurrenzverhältnis oder die Verdrängung der ambulanten Dienste durch die illegal beschäftigten Haushaltshilfen erkennen die Autoren der dip-Studie nicht. Lediglich jeder siebte befragte Haushalt erwägt, die ambulanten Pflegedienste künftig komplett durch eine Haushaltshilfe zu ersetzen. 60 % der befragten Haushalte nutzen einen ambulanten Pflegedienst, teilweise neben einer Haushaltshilfe, und etwa zwei Drittel sehen in der Versorgung durch Pflegedienst und Haushaltshilfe eine ideale Ergänzung. Die befragten ambulanten Pflegedienste räumten gegenüber den Autoren zwar Kundenverluste durch Haushaltshilfen ein, waren jedoch mehrheitlich der Ansicht, dass die von den Haushaltshilfen erbrachten Leistungen zur Stabilisierung der Gesamtsituation im Pflegebereich beitrügen.

Vermittlungsagenturen spielen bei der Bereitstellung von Haushaltshilfen eine wichtige Rolle, wie die Studie zeigt. In Deutschland sind etwa 70 von ihnen tätig. Die Stiftung Warentest präsentierte im Mai eine Untersuchung von 17 Vermittlungsagenturen. Die Stiftung wies bei einigen Agenturen auf Verstöße gegen das Entsenderecht hin, auf dessen Basis osteuropäische Pflegekräfte legal eingestellt werden können.

Abschließend forderte die dip-Studie politische Lösungen für den Pflegebereich. Da die gleichzeitige Beschäftigung eines ambulanten Pflegedienstes und einer Haushaltshilfe eine weit verbreitete Versorgungsrealität darstelle, müssten sich gegenseitig ergänzende Kooperationsmodelle erarbeitet werden. So könnten Haushaltshilfen bestimmte medizinisch-pflegerische Aufgaben zugunsten der ambulanten Dienste auslassen, während diese ihre Kunden auch während ihrer Abwesenheit versorgt wüssten. Außerdem müssten aufgrund der uneingeschränkten Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus den neuen EU-Beitrittsländern ab 2011 klare rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von Haushaltshilfen geschaffen werden. Ein grundsätzlicher Austausch der mittel- und osteuropäischen Haushaltshilfen durch einheimische Arbeitslose sei aus qualitativen und individuellen Gründen keine Lösung.

Der Pflegeexperte Claus Fussek von der Münchener Vereinigung Integrationsförderung (ViF) sieht keine „bezahlbare Alternative“ zu diesen Kräften, man könne nicht auf sie verzichten. th

Weitere Informationen:
www.caritas.de
www.test.de/themen/bildung-soziales/test/-Pflege-zu-Hause/1772650/1772650/1774894

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Deutschland: Anstieg politisch motivierter Straftaten

Die Zahl politisch motivierter Straftaten in Deutschland hat deutlich zugenommen. Das geht aus dem Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2008 hervor, der am 19. Mai von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Verfassungsschutzpräsident Heinz Fromm in Berlin vorgestellt wurde. Rechts- und linksextreme Kriminalität sowie die so genannte „politisch motivierte Ausländerkriminalität“ haben demnach zugenommen.

Die Zahl der politisch motivierten Straftaten insgesamt stieg um 11,4 % auf 31.801 Fälle (2007: 28.538). Das ist der höchste absolute Wert seit Beginn der Zählung 2001 (vgl. MuB 5/05, 4/04).

Rechtsextremistische Straftaten: Insgesamt stiegen die Straftaten mit rechtsextremistischem Hintergrund um 15,8 % auf 19.894. Den Großteil (82,6 %) machten Propagandadelikte und Fälle von Volksverhetzung aus. Darüber hinaus wurden 1.042 Gewalttaten erfasst, das sind 6,3 % mehr als im Vorjahr. Dabei handelt es sich um Taten im Spektrum von leichter Körperverletzung und Brandstiftung, Raub, Erpressung bis hin zu Mord. Die Zahl der Rechtsextremisten ging insgesamt leicht von etwa 31.000 auf rund 30.000 zurück. Die Zahl der Neonazis, die eine Rückkehr zum Nationalsozialismus propagieren und oft gewaltbereit sind, stieg von 4.400 auf 4.800. Als besonders gefährlich gelten die so genannten autonomen Nationalisten, die bei Demonstrationen als schwarzer Block auftreten und häufig Auseinandersetzungen mit linken Gegendemonstranten gewaltsam austragen.

Der Bericht enthält auch neueste Erkenntnisse der Verfassungsschützer über die NPD. Ein Verbotsverfahren lehnen die Verfassungsschützer ebenso wie die CDU weiterhin ab.

Linksextremistische Straftaten: Verzeichnet wurden 3.124 Straftaten mit linksextremistischem Hintergrund (+ 13,0 %), darunter 24 Fälle von Landfriedensbruch (+ 20 %) und 701 Gewalttaten (- 15,8 %). Fast die Hälfte dieser Gewalttaten (342) wurde im Feld „Gewalttaten gegen Rechtsextremisten oder vermeintliche Rechtsextremisten“ erfasst. Der linksextremistischen Szene ordnete der Verfassungsschutz rund 31.200 Personen zu, dem gewaltbereiten Spektrum unverändert rund 6.300 Personen.

Islamistische Straftaten: 2008 verzeichnete das Amt in diesem Bereich 1.312 Straftaten (+ 75 %). Der Anstieg erklärt sich v. a. durch eine genauere Beobachtung der Szene im vergangenen Jahr. Besonders zugenommen haben hier die Straftaten, die unter „Sachbeschädigung“ und „Andere Straftaten“ aufgeführt sind.

Als islamistisches „Personenpotenzial“ wurden 2008 in Deutschland 34.720 Personen erfasst gegenüber 33.170 im Vorjahr (+ 4,7 %). Nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes zählt Deutschland für extremistische Islamisten zum Lager der „Kreuzzügler“, also zu den „Helfern der USA und Israels“. Das deutsche Engagement in Afghanistan sei verstärkt in den Fokus islamistischer Terroristen gerückt. So gab es den Angaben zufolge vermehrt Reisebewegungen von „Personen aus dem islamistisch-terroristischen Spektrum“ in Richtung Pakistan.

Besonders gewarnt wird vor der zunehmenden Gefahr durch islamische Fundamentalisten. Muslimische Gruppen wie Milli Görüs und die Muslimbruderschaft wollten hierzulande Regeln der islamischen Scharia verbreiten, heißt es im Verfassungsschutzbericht. Als Gefahr genannt werden v. a. Einwanderer der zweiten Generation und radikale Konvertiten aus Deutschland, die nach Pakistan reisen, wo das Terrornetzwerk Al-Qaida und andere radikale Organisationen Ausbildungsstützpunkte unterhalten.

Diskussion: Innenminister Schäuble bezeichnete den Anstieg der Gewalt als „Besorgnis erregend“ und hob besonders die neue Gruppierung der „autonomen Nationalisten“ hervor. Nach dem Vorbild der linksextremen Autonomen zeichneten sich diese „autonomen Nationalisten“ durch eine hohe Gewaltbereitschaft aus, die sich oft gegen den politischen Gegner richte.

Verfassungsschutz-Präsident Heinz Fromm kündigte an, sich um diese Szene künftig „sehr viel intensiver“ zu kümmern. Schäuble sagte, mit dem Verbot der „Heimattreuen Deutschen Jugend – Bund zum Schutz für Umwelt, Mitwelt und Heimat e. V.“ (HDJ) am 31. März 2009 habe sein Ministerium Entschlossenheit gegenüber verfassungsfeindlichen, rechtsextremistischen Kräften deutlich gemacht. Die Erfolgschancen für ein von der SPD gefordertes Verbot der NPD sieht der Innenminister weiter als gering an.

Schäuble wies in Berlin erneut auf die Gefahren hin, die der islamistische Terrorismus für die Bundesrepublik darstelle.

Die Vorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Claudia Roth wies dem Bundesinnenminister eine Mitschuld an der Entwicklung zu: In seiner Amtszeit sei der Kampf gegen Rechts immer weiter „nach hinten durchgereicht“ worden, kritisierte sie. „Bundesprogramme gegen Rechtsextremismus sind massiv ausgehöhlt und damit viele zivilgesellschaftliche Initiativen gegen Rechts ins Aus katapultiert worden.“

Mehr finanzielles Engagement im Kampf gegen Rechts forderte auch die SPD-Politikerin Gabriele Fograscher, Sprecherin der Arbeitsgruppe Rechtsextremismus. Auch Vertreter der Linken und der FDP forderten eine härtere Gangart gegenüber Rechtsextremisten.

Die Amadeu Antonio Stiftung wirft den Autoren des Berichts vor, die Zahl der Todesopfer herunterzuspielen: „Während der Verfassungsschutz zwei Todesopfer rechter Gewalt benennt, haben wir im vergangenen Jahr bedauerlicherweise fünf zählen müssen“, sagte die Stiftungsvorsitzende Anetta Kahane. chw

Weitere Informationen:
www.bmi.bund.de/cln_145/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2009/mitMarginalspalte/05/vsb_2008.html
www.amadeu-antonio-stiftung.de

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Kurzmeldungen – Deutschland

Verlängerte Arbeitsmarktsperren
Arbeitnehmer aus Ost- und Mitteleuropa erhalten erst 2011 freien Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland. Dies teilte Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) der EU-Kommission Ende April mit. Er begründete die Entscheidung mit einer „schwerwiegenden Störung“ des deutschen Arbeitsmarktes durch die Wirtschaftskrise. Die Einschränkung der so genannten Arbeitnehmerfreizügigkeit für die 2004 beigetretenen EU-Mitgliedsländer (außer Malta und Zypern) betreffe aber nur Beschäftigte mit geringem Qualifikationsprofil. Auch zeitlich befristete Saisonarbeiter etwa in der Landwirtschaft könnten weiterhin in Deutschland arbeiten. Die bisherige Beschränkung wäre Ende April ausgelaufen (vgl. MuB 6/07, 2/06, 3/04). Die Europäische Union will die Entscheidung der Bundesregierung prüfen.

Pro Asyl kritisiert Flughafenverfahren
Laut einer am 11. Mai 2009 vorgestellten Studie der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl sind rechtsstaatliche Standards beim Asylverfahren im Flughafen Frankfurt/Main „nicht gegeben“. Die Schnellverfahren seien „hastig, unfair und mangelhaft“. Etwa 90 % der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführten Flughafenverfahren finden in Frankfurt statt. Die Studie untersuchte 32 Einzelfälle aus den Jahren 2006 bis 2008. Pro Asyl kritisierte u. a., dass Protokolle der Anhörungen und Entscheidungen oft widersprüchlich und fehlerhaft sind oder Dolmetscherfehler aufweisen. Auch werden Anwälte nicht von Beginn der Beratungen zugelassen. Dabei sei gerade bei Eilverfahren an Flughäfen besondere Sorgfalt geboten, da eine Abschiebung innerhalb weniger Wochen erfolgen kann und betroffene Flüchtlinge in ihren Herkunftsländern Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sein können. Das BAMF wies die Studie als „Fundamentalkritik“ zurück, sagte jedoch die nachträgliche Überprüfung einzelner Fälle zu.
www.proasyl.de

Einbürgerungszahlen rückläufig
Nach ersten Informationen des Statistischen Bundesamtes sind die Einbürgerungszahlen auch im Jahr 2008 deutlich zurückgegangen. Bisher liegen dem Amt lediglich die Zahlen einiger ausgewählter Bundesländer vor. Sollten sich diese Zahlen auch in den übrigen Ländern bestätigen, könne für 2008 ein Rückgang von 10 bis 15 % nicht ausgeschlossen werden, hieß es aus dem Amt Ende Mai gegenüber „Migration und Bevölkerung“. Demzufolge könnten 2008 erstmals weniger als 100.000 Einbürgerungen registriert worden sein (2007: 113.030). Ob es einen Zusammenhang zwischen dem 2008 eingeführten Einbürgerungstest und den rückläufigen Einbürgerungszahlen gibt, kann das Statistische Bundesamt nicht feststellen. Da sich der absehbare Rückgang prozentual aber nicht wesentlich von dem der Vorjahre unterscheidet, sei ein direkter Zusammenhang unwahrscheinlich. Seit der Einführung des neuen Staatsangehörigkeitsrechts 2000 waren die Zahlen mit Ausnahme von 2006 stetig zurückgegangen (vgl. MuB 6/08). Die endgültigen Zahlen für 2008 werden voraussichtlich im Juni vorliegen.

Kritik an Residenzpflicht-Urteil
Der Kameruner Felix Otto ist im Februar 2008 vom Amtsgericht Bad Lobenstein in Thüringen zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, weil er mehrfach gegen die so genannte Residenzpflicht verstoßen hat (Az. 5Ds615Js36095/07). Im November wurde die Bewährung wegen erneuten Verstoßes widerrufen (Az.: 5BRs 16/08). Laut § 56 Asylverfahrensgesetz dürfen Asylsuchende und Geduldete den ihnen zugewiesenen Landkreis nicht ohne schriftliche Erlaubnis verlassen. Flüchtlingsorganisationen kritisierten die Entscheidung und die Residenzpflicht im Allgemeinen. „Das ist das härteste Urteil, das wir kennen“, sagte Bernd Mesovic von Pro Asyl. Zwar werde die Residenzpflicht damit begründet, dass Asylbewerber für das Asylverfahren erreichbar sein sollen, dafür reiche aber eine Wohnsitzverpflichtung aus. Flüchtlingsorganisationen riefen zu Protestkundgebungen gegen die Entscheidung auf.
www.proasyl.de

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Deutschland: Guantánamo-Debatte

Die USA bitten Deutschland, neun Guantánamo-Insassen aus China aufzunehmen. Dem Auswärtigen Amt, dem Innenministerium und dem Kanzleramt liegt seit Anfang Mai eine Liste mit den Namen von neun Uiguren vor. Menschenrechtsorganisationen kritisieren seit Jahren die Unterdrückung dieser Minderheit in China.

Das Bundesinnenministerium will „ergebnisoffen“ prüfen, ob eine Aufnahme der Uiguren in Deutschland infrage kommt (vgl. MuB 2/09). Im Zentrum stehen dabei neben Sicherheitsaspekten auch außenpolitische Erwägungen. Politiker aller Parteien machten deutlich, dass bei einer Aufnahme grundsätzlich sichergestellt werden müsse, dass von den Personen keine terroristische Gefahr ausgehe. Die Innenminister von Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt äußerten sich zurückhaltend bis ablehnend hinsichtlich einer möglichen Aufnahme der Gefangenen in ihren Bundesländern. Das Auswärtige Amt erwägt Presseberichten zufolge, die vorliegende Liste aus diplomatischen Gründen abzulehnen, da es Spannungen mit der Volksrepublik China befürchtet.

Die chinesische Regierung fordert die Auslieferung der Häftlinge, denn sie sieht ihnen Mitglieder der „Islamischen Bewegung Ost-Turkestan“ (Etim), der sie Terrorismus und Separatismus vorwerfen.

Die in Guantánamo inhaftierten Uiguren wurden vor vier Jahren von einem US-Militärgericht vom Terrorismusverdacht freigesprochen (vgl. MuB 1/09). Menschenrechtsorganisationen kritisieren seit Jahren die Unterdrückung der Uiguren in China.

Frankreich und das Vereinigte Königreich haben bereits einzelne Ex-Häftlinge aus Guantánamo aufgenommen, die aus Algerien und Äthiopien stammen. th

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Italien: Maßnahmen gegen irreguläre Migration

Das italienische Parlament hat Mitte Mai im zweiten Anlauf ein Gesetz zur Bekämpfung irregulärer Einwanderung angenommen, nachdem einige umstrittene Passagen gestrichen wurden. Zeitgleich trat ein Rückübernahmeabkommen mit Libyen in Kraft. Das italienische Vorgehen bei der Rückführung von Afrikanern im Mittelmeer sorgte erneut für internationale Proteste (vgl. MuB 1/09).

Die Mitte-Rechts-Allianz um Ministerpräsident Silvio Berlusconi (Volk der Freiheit, PDL) hat am 14. Mai ihr umstrittenes Sicherheitsgesetz zur Bekämpfung illegaler Einwanderung und Kriminalität (Gesetzesvorlage 2180) im zweiten Anlauf durchgesetzt. Um einige Änderungsvorschläge zu umgehen, hatte die Regierung die Abstimmung im Parlament mit der Vertrauensfrage verbunden. Das Gesetz muss nun noch vom Senat verabschiedet werden. Innenminister Roberto Maroni (Lega Nord) erklärte sich zuversichtlich, dass das Sicherheitspaket bald gebilligt werde.

Dem Gesetz zufolge muss mit bis zu 10.000 Euro Geldstrafe rechnen, wer illegal nach Italien einreist oder sich dort irregulär aufhält. Zur Feststellung von Herkunft und Identität können Migranten künftig bis zu sechs Monaten in italienischen Auffanglagern festgehalten werden – bisher waren nur zwei Monate gestattet. Ausländern, die trotz Ausweisung in Italien bleiben, droht bis zu einem Jahr Gefängnis. Eingeführt wird außerdem eine Gebühr von bis zu 200 Euro für den Antrag und die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung.

Eine weitere Neuerung besteht in der Einführung eines neuen Straftatbestands. Wer illegal eingewanderten Personen eine Wohnung vermietet, muss demnach künftig mit bis zu drei Jahren Haft rechnen. Daneben wurden mit dem Gesetz kommunale „Bürgerwehren“ legalisiert und ein Rückführungsfonds eingerichtet, mit dem die Rückkehr der undokumentierten Einwanderer in ihre Herkunftsländer finanziert werden soll.

Einige umstrittene Punkte wurden vor der Abstimmung aus der Vorlage gestrichen. So hatte der Gesetzentwurf ursprünglich vorgesehen, dass alle Ausländer, die Staatsdienste in Anspruch nehmen wollen, eine Aufenthaltsgenehmigung vorlegen müssen. Etwa 100 Abgeordnete der Mitte-Rechts-Regierungsallianz, darunter auch der italienische Parlamentspräsident und ehemalige EU-Kommissar Gianfranco Fini (PDL), kritisierten in einem offenen Brief diesen Passus als verfassungswidrig, da er etwa Kinder von irregulär in Italien lebenden Ausländern vom Schulbesuch ausschließe. Außerdem kritisierten die Unterzeichner die gesetzliche Vorschrift für medizinisches Personal, Daten von undokumentierten Migranten an Behörden weiterzugeben. Bisher verbietet das italienische Recht die Weitergabe solcher Daten weitgehend. Ärzte befürchteten, dass undokumentierte Einwanderer in Zukunft auch in Notfällen aus Angst, bei den Behörden gemeldet zu werden, keine medizinische Hilfe in Anspruch nehmen würden. Nach Verhandlungen innerhalb des Regierungslagers wurden beide Teile aus dem Entwurf gestrichen.

Die oppositionelle Demokratische Partei (PD) protestierte im Parlament gegen das Gesetz. „Die Regierung nutzt Ängste aus, um Wählerstimmen zu gewinnen. Dieses Gesetz verletzt die Menschenrechte und das Prinzip der Gleichberechtigung aller Bürger“, sagte PD-Außenpolitiker Piero Fassino. Auch die italienische Kirche, die Caritas sowie die sozial engagierte katholische Gemeinschaft Sant ’Egidio verurteilten das Maßnahmenpaket.

Innenminister Maroni verteidigte das Gesetz. Italien spiele eine Hauptrolle im Kampf gegen die illegale Immigration und habe das „beste System zur Aufnahme der Ausländer entwickelt, die in unserem Land arbeiten wollen. Wir werden aber scharf gegen diejenigen vorgehen, die mit anderen Absichten nach Italien kommen“, erklärte Maroni.

Nachdem seit Jahresbeginn ein beschleunigtes Asylverfahren in Italien praktiziert wird (vgl. MuB 1/09, 2/09), ist nun auch das Rückübernahmeabkommen zwischen Italien und Libyen in Kraft getreten. Seit dem 15. Mai können Migranten nach Libyen zurückgebracht werden, wenn sie von dort aus in See gestochen sind. Bis Ende Mai sollen sechs Schnellboote mit einer gemischten Besatzung aus italienischen und libyschen Grenzschutzbeamten direkt vor der libyschen Küste patrouillieren. Die Boote fahren unter libyscher Flagge und libyschem Kommando, sodass allein Libyen für die abgefangenen Boatpeople zuständig ist.

Bereits in den ersten beiden Maiwochen brachten italienische Schiffe mit Zustimmung Libyens über 500 Flüchtlinge direkt nach Tripolis zurück. Ministerpräsident Berlusconi verteidigte das Vorgehen. Es sei viel „menschlicher“, die Flüchtlinge gleich zurückzuschicken als sie in Auffanglagern unterzubringen, sagte Berlusconi. Da es sich bei den Boatpeople vielfach um Menschen aus anderen afrikanischen Staaten handelt, schlug Innenminister Maroni vor, diese sollten in Libyen Asyl beantragen.

Die Vereinten Nationen, die italienische Bischofskonferenz, der Vatikan, der Europarat sowie verschiedene Menschenrechtsorganisationen verurteilten die derzeitige Asyl- und Ausländerpolitik Italiens, da sie gegen die Genfer Flüchtlingskonvention und das Recht auf Asyl verstoße. Libyen gebe keinerlei Garantien für den Schutz der Menschenrechte. Libyen ist einer der wenigen afrikanischen Staaten, die die Genfer Flüchtlingskonvention nicht unterzeichnet haben, und verfügt nach Angaben des UNHCR nicht über ein funktionierendes System zur Aufnahme von Asylsuchenden.

Die deutsche Organisation Pro Asyl forderte die Europäische Kommission in einem Brief an den Vizepräsidenten Jacques Barrot dazu auf, das Ende dieser völkerrechtswidrigen Praktiken herbeizuführen. Außerdem sollten die nach Libyen zurückgeschickten Bootsflüchtlinge zurückgeholt werden, da dem internationalen Flüchtlingsschutzsystem ansonsten ein großer Schaden zugefügte werde. „Wenn Europa nicht bereit ist, diesen hundertfachen Völkerrechtsbruch zu sanktionieren und zu beenden, verliert es den letzten Rest von menschenrechtlichem Anstand“, sagte der Europareferent der Organisation Karl Kopp. th

Weitere Informationen:
www.camera.it/cartellecomuni/leg16/documenti/progettidilegge/trovaschedacamera_wai.asp?PDL=2180 (Gesetzesvorlage 2180)
www.proasyl.de

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Kurzmeldungen – Europa

Schweiz: Debatte um EU-Freizügigkeit
Der Schweizer Bundesrat hat Mitte Mai erwogen, die im Freizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union enthaltene Schutzklausel geltend zu machen. Diese sieht vor, für einen befristeten Zeitraum Bewilligungskontingente für den Zuzug von Bürgern der 15 alten EU-Mitgliedstaaten sowie Zypern und Malta einzuführen. Voraussetzung dafür ist, dass die Anzahl der ausgestellten Bewilligungen um mindestens 10 % über dem Durchschnitt der vorangegangenen drei Jahre liegt. Obwohl dieses Kriterium trotz zuletzt rückläufiger Zahlen erfüllt ist, hat der Bundesrat inzwischen auf die Anwendung der Schutzklausel verzichtet. Als Begründung gab er u. a. an, dass die qualifizierte Zuwanderung aus den EU-Staaten bisher „nicht zu einer Verdrängung von Schweizer Arbeitskräften geführt“ habe.
www.news.admin.ch

Finnland: Ausweisung geplant
Zum ersten Mal seit dem Sturz Saddam Husseins will Finnland mehrere hundert Flüchtlinge in den Irak zurückschicken. Das gab das Einwanderungsministerium Anfang Mai bekannt. Die Sicherheitslage in Bagdad und in weiten Teilen des Landes habe sich verbessert. Auch das UNHCR gab im April einen Rückgang der Gewalt im Irak bekannt. Flüchtlinge aus dem Zentral-Irak einschließlich Bagdad seien allerdings noch immer schutzbedürftig. Das Einwanderungsministerium verweist auf Schweden und Norwegen, die ebenfalls irakische Flüchtlinge in die Hauptstadtregion ausgewiesen hätten. 2008 stammten 1.255 der 4.035 in Finnland aufgenommenen Asylsuchenden aus dem Irak (31 %). Von Januar bis Ende April 2009 kamen bereits 700 Flüchtlinge aus dem Irak nach Finnland.
www.migri.fi
www.unhcr.org/news/NEWS/4a00148f4.html

Spanien/Rumänien: Rückkehranreize
Anfang Mai haben die Regierungen Spaniens und Rumäniens ein Abkommen unterzeichnet, das die freiwillige Rückkehr in Spanien lebender Rumänen regelt. Ansprüche auf Arbeitslosengeld, die Rumänen in Spanien erwarben, sollen bei einer Rückkehr erhalten bleiben, wenn sie sich schriftlich zu einer aktiven Arbeitssuche in Rumänien verpflichten. Zugleich informieren spanische Arbeitsämter künftig über offene Stellen in Rumänien. Die rumänische Regierung rechnet in den kommenden Jahren mit einem Arbeitskräfteengpass.
In Spanien leben nach Regierungsangaben ca. 750.000 Rumänen, etwa 70.000 von ihnen sind derzeit arbeitslos. Infolge der weltweiten Wirtschaftskrise ist die Arbeitslosenrate in Spanien aktuell auf über 17 % gestiegen (vgl. MuB 1/09). Aufgrund der niedrigen Löhne in Rumänien rechnen die Regierungen beider Länder aber nur mit geringen Rückkehrerzahlen.

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Baltikum: Auswirkungen der Wirtschaftskrise

Die drei baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen sind seit fünf Jahren von massiver Auswanderung betroffen. Nun wird befürchtet, dass es im Zuge der weltweiten Wirtschaftskrise zu einer erneuten Auswanderungswelle kommt.

Obwohl nur wenige Länder ihre Arbeitsmärkte nach der EU-Osterweiterung für die Staatsbürger Estlands (Bevölkerung: 1,36 Mio.), Lettlands (2,26 Mio.) und Litauens (3,35 Mio.) geöffnet hatten (vgl. MuB 7/07, 2/06, 3/04), wanderten nach offiziellen Angaben in den Jahren 2004 bis 2007 insgesamt jeweils ungefähr 15.000 Personen aus Estland und Lettland aus. Etwa 57.000 Personen verließen im gleichen Zeitraum Litauen. Offiziellen Angaben zufolge kehrten im Jahr 2007 rund 1.800 Esten, 650 Letten und 6.150 Litauer in ihre Heimat zurück.

Allerdings bilden die offiziellen Statistiken das tatsächliche Ausmaß der Auswanderung nur unzureichend ab. So schätzt das litauische Statistikamt, dass im gleichen Zeitraum zusätzlich ca. 77.000 Personen Litauen verließen, ohne sich behördlich abzumelden. Gleiches lässt sich aus den Aufnahmezahlen der Zielländer schließen. So wanderten z. B. im Jahr 2007 offiziellen Angaben Lettlands zufolge lediglich 393 Letten nach Großbritannien aus. Im selben Jahr ließen sich dort jedoch über 6.200 Letten als Arbeitskräfte registrieren.

Zielländer: Die estnische Auswanderung nach Europa richtet sich aufgrund der räumlichen und kulturellen Nähe der beiden Länder zu 70 bis 80 % nach Finnland. Lettische Emigranten wandern v. a. nach Russland, Großbritannien und Deutschland aus. Auswanderung aus Litauen findet vor allem nach Großbritannien, Irland, in die USA, nach Deutschland und Spanien statt. In Deutschland lebten Ende 2008 ca. 4.000 Esten, 10.000 Letten und 20.300 Litauer. Ungefähr zwei Drittel dieser Einwanderer sind Frauen.

Auswanderung aus dem Baltikum ist hauptsächlich Arbeitsmigration. Beispielsweise verlassen rund 70 % der Emigranten aus Litauen das Land, um im Ausland erwerbstätig zu sein.

Push- und Pull-Faktoren: Das höhere Lohnniveau im Ausland gemessen an den Lebenshaltungskosten war laut einer repräsentativen Umfrage des litauischen Instituts für öffentliche Politik und Management (Viešiosios politikos ir vadybos institutas) unter litauischen Auswanderern der wichtigste Beweggrund für die Emigration. Ein Fünftel der im Winter 2008 befragten Rückkehrer gab an, in Litauen keine Arbeit gefunden zu haben und deshalb ausgewandert zu sein. Die Arbeitslosigkeit lag 2004 in allen drei Staaten bei über 9 %. Junge Menschen unter 24 Jahren waren in allen drei Staaten sogar zu über 18 % arbeitslos. Dies ist einer der Gründe, warum der Anteil der jungen Leute an den Auswanderern besonders hoch ist. So waren 2007 37 % der litauischen und 34 % der estnischen Auswanderer zwischen 15 und 29 Jahre alt. Daneben ist unter jungen Leuten der Wunsch, im Ausland neue Erfahrungen zu sammeln, ein wichtiger Migrationsanreiz.

Die überwiegende Mehrheit der offiziellen baltischen Emigranten hat eine abgeschlossene Berufs- oder Hochschulausbildung. Die Nachfrage nach Baufacharbeitern, Küchenpersonal und qualifizierten Pflegekräften und anderen Facharbeitern war bis zum Ausbruch der Wirtschaftskrise in vielen europäischen Einwanderungsländern wie Großbritannien und Irland groß (vgl. MuB 8/08).

Bisheriger Höhepunkt: Die Emigration aus Lettland und Estland erreichte ihren bisherigen Höhepunkt 2006, aus Litauen bereits 2005. Seitdem sind die Auswanderungszahlen wieder leicht zurückgegangen. Noch ist nicht abzusehen, ob es sich dabei um einen anhaltenden Trend handelt.

Die starke Abwanderung hat zusammen mit einem schnellen Wirtschaftswachstum dazu beigetragen, dass die Arbeitslosenquote seit 2004 stark gesunken ist, in Lettland auf 6 %, in Estland und Litauen sogar auf 4,7 % bzw. 4,3 % im Jahr 2007. Dennoch wird Auswanderung im Baltikum sowohl gesellschaftlich als auch politisch negativ bewertet. Sie trägt zusammen mit einer niedrigen durchschnittlichen Kinderzahl pro Frau (Estland: 1,63, Lettland: 1,41, Litauen: 1,35) zu einem Schrumpfen der Bevölkerungen bei. Dies wird als Gefahr für den Erhalt der Kulturen und Sprachen der ohnehin kleinen baltischen Staaten angesehen. Außerdem bedrohe es die sozialen Sicherungssysteme, da überwiegend junge und arbeitsfähige Menschen auswanderten. Die Regierungen haben Informations- und Unterstützungskampagnen für Rückkehrwillige gestartet, bisher mit wenig Erfolg.

Schätzungen aus Großbritannien gehen davon aus, dass von den Einwanderern, die seit dem EU-Beitritt eine Arbeitsgenehmigung in Großbritannien beantragt haben, ungefähr die Hälfte das Land inzwischen wieder verlassen hat. Als Hauptgrund für die verstärkte Rückwanderung seit 2006 wurden die sich bis zur Wirtschaftskrise rasant verbessernde ökonomische Situation in den baltischen Staaten, sinkende Arbeitslosigkeit und steigende Löhne angesehen (vgl. MuB 1/09).

Auswirkungen der Wirtschaftskrise: Die Auswirkungen der derzeitigen Wirtschaftskrise auf die Auswanderung und Rückkehr sind bisher noch schwer abzusehen. Einige der Zielländer wie Irland, Großbritannien und Spanien haben bereits mit steigenden Arbeitslosenzahlen zu kämpfen und ergreifen erste Gegenmaßnahmen. So entlassen britische Firmen zuerst die Arbeitskräfte, die sie über Agenturen angeworben haben. Davon sind ausländische Arbeitskräfte besonders stark betroffen. Spanien zahlt Rückkehrern Prämien, wenn sie sich verpflichten, für eine bestimmte Zeit nicht wieder einzuwandern.

Die baltischen Staaten, allen voran Lettland, haben derzeit mit einem sinkenden Bruttoinlandsprodukt und erneut steigenden Arbeitslosenzahlen zu kämpfen. Migrationsexperten in den drei Ländern warnen daher vor einer weiteren Emigrationswelle. Da der große Einkommensunterschied zu anderen EU-Staaten als Hauptgrund für die hohe Abwanderung gilt, hat die Förderung des Wirtschaftswachstums oberste Priorität.

Allerdings würde auch eine große Rückkehrwelle die Länder angesichts hoher Arbeitslosigkeit vor immense Probleme stellen. Migrationsexperten regen daher verbesserte Informationsdienstleistungen für Rückkehrwillige und eine bessere Betreuung und Integration von Rückkehrern an. Barbara Bils, Osteuropawissenschaftlerin/Volkswirtin, Vilnius

Weitere Informationen:
www.ippr.org (Institute for Public Policy Research, UK)
www.extranjeros.mtin.es (Staatssekretariat für Ein- und Auswanderung)
www.stat.gov.lt/lt/ (Statistikamt Litauen)
www.csb.gov.lv (Statistikamt Lettland)
www.stat.ee/ (Statistikamt Estland)
www.iom.lt
www.iom.lv (IOM Litauen und Lettland)

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Kurzmeldungen – Welt

Indonesien: Undokumentierte Migration
Die indonesische Regierung ist im Umgang mit undokumentierten Transitmigranten überfordert. Dies erklärte Maroloan Barimbing, ein Sprecher des Migrationsministeriums, Mitte Mai. Der Regierung stünden nur begrenzte personelle und materielle Ressourcen zur Verfügung. Er verwies darauf, dass das Land aus ca. 17.000 schwer zu überwachenden Inseln bestehe. In den letzten Wochen war es verstärkt zu Aufgriffen von Flüchtlingen gekommen, die über Indonesien nach Australien gelangen wollten. Allein im April waren es 150. Die meisten von ihnen stammten aus Afghanistan, dem Irak, Sri Lanka, Bangladesch und Myanmar. Teuku Faizasyah, ein Sprecher des Außenministeriums, sagte, die Regierung werde sich um gemeinsame Lösungen mit Australien und den anderen Ländern der Region im Rahmen des so genannten Bali-Prozesses bemühen.
www.baliprocess.net

UNO: Besserer Schutz für Arbeitsmigranten
Das Komitee der Vereinten Nationen zum Schutz der Rechte von Arbeitsmigranten und deren Familien (UN MWC) hat die Regierung der Philippinen aufgefordert, seine Arbeitsmigranten besser zu schützen. Die Philippinen sind eines der wichtigsten Herkunftsländer von Arbeitsmigranten weltweit (derzeit etwa 8 Mio., vgl. MuB 3/09). Auf einer Sitzung Ende April in Genf bemerkte ein Sprecher des UN MWC, dass philippinische Arbeitsmigranten v. a. in Länder gingen, die die UN-Konvention zum Schutz von Arbeitsmigranten (MWC) nicht unterzeichnet haben. Philippinische Arbeitnehmer, insbesondere Frauen, würden häufig Opfer von Missbrauch und Ausbeutung.
www.pinoy-abroad.net
www.unhchr.ch/html/menu3/b/m_mwctoc.htm

Australien/Neuseeland: Einwanderung
Australien will künftig weniger Einwanderer ins Land lassen. Sowohl die australischen als auch die neuseeländischen Einwanderungsbehörden haben am 18. Mai 2009 die Einwanderungsquoten für die nächsten Jahre vorgestellt. In Australien sollen in den nächsten drei Jahren jeweils 115.000 qualifizierte Einwanderer pro Jahr aufgenommen werden. Dies bedeutet einen Rückgang um 14 % gegenüber dem Vorjahr (133.500). Die Regierung begründete dies mit wachsender Arbeitslosigkeit (vgl. MuB 3/09, 1/09). Neuseeland hingegen hält trotz ebenfalls gestiegener Arbeitslosigkeit an der bisherigen Einwanderungsquote von 45.000 qualifizierten Einwanderern pro Jahr fest.
www.immi.gov.au
www.immigration.govt.nz

Sri Lanka: Flüchtlingskatastrophe
Mindestens 170.000 Menschen sind nach Angaben des UNHCR in den vergangenen Wochen vor den Kämpfen zwischen den Regierungskräften Sri Lankas und den tamilischen Rebellen (Liberation Tigers of Tamil Eelam, LTTE) geflohen. Damit stieg die Zahl der Binnenflüchtlinge seit der Militäroffensive zu Beginn des Jahres auf 280.000. Allein seit Ende April sollen mindestens 120.000 Menschen aus dem Kampfgebiet in die Aufnahmelager für Binnenvertriebene geflohen sein. Hilfsorganisationen und UN-Beobachter berichteten, dass die Kämpfe zwischen Regierung und Rebellen ohne Rücksicht auf die Zivilbevölkerung ausgetragen wurden. Einem internen UN-Papier zufolge sollen bei den seit Januar andauernden Kämpfen etwa 6.500 Zivilisten ums Leben gekommen sein. Im Januar eroberte die Armee Sri Lankas einige strategisch wichtige Stützpunkte im Norden des Landes. Seit Mitte April drang das Militär in das von den tamilischen Separatisten kontrollierte Gebiet ein und lieferte sich intensive Gefechte mit der Rebellenorganisation. Die Regierung erklärte im Mai den seit mehr als 25 Jahren andauernden Bürgerkrieg für beendet, nachdem die Armee das Gebiet von den Rebellen zurückerobert hatte und die Rebellen kapituliert hatten.
www.unhcr.org

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Deutschland: Forderung nach Öffnung der Verwaltungen für Migranten

Auf einem Treffen Anfang Mai in Duisburg haben die Integrationsbeauftragten von Bund, Ländern und Gemeinden eine stärkere Anpassung der Verwaltungen an die Realität der Einwanderungsgesellschaft gefordert. Zugleich sprach sich das Gremium dafür aus, dass geduldete Ausländer auch über 2009 hinaus in Deutschland bleiben können.

Über 250 Teilnehmer diskutierten am 4. und 5. Mai das Schwerpunktthema „Interkulturelle Öffnung der Verwaltung - Potenziale nutzen, Chancen schaffen“. Der Integrationsminister Nordrhein-Westfalens Armin Laschet (CDU) hatte im Vorfeld der Konferenz kritisiert, dass „Menschen mit Zuwanderungsgeschichte“ bei rechtlichen und sozialen Fragen von den Behörden nicht immer eine freundliche und respektvolle Behandlung erfahren würden.

Auf der Konferenz ging es zunächst darum, mehr Personen mit Migrationshintergrund in die Verwaltung und die Polizei zu holen. In Zeiten von Personalabbau im öffentlichen Dienst gleiche dies aber der „Quadratur des Kreises“, sagte der nordrhein-westfälische Integrationsbeauftragte Thomas Kufen (CDU), gemeinsam mit Laschet Gastgeber des Treffens. Zudem wüssten Migranten häufig nichts von Jobangeboten in der Verwaltung oder wollten infolge eigener negativer Erfahrungen mit Behörden dort nicht arbeiten.

Ein weiteres Problem sei das niedrige Qualifikationsniveau vieler Migranten, hieß es auf der Konferenz. Daher würde in Berlin derzeit über eine Senkung der Anforderungen für die Aufnahme in den Polizeidienst nachgedacht, um den sehr niedrigen Migrantenanteil zu erhöhen.

Darüber hinaus sprachen die Teilnehmer über notwendige Veränderungen in den Verwaltungen selbst. Kufen forderte, dass diese lernen müssten, sich auf andere Kulturen einzustellen. Auch öffentliche kulturelle Angebote müssten an eine veränderte Gesellschaft angepasst werden. „Wir müssen die Spielpläne unserer Theater ändern und uns fragen, wer eines Tages eigentlich unsere Museen besuchen wird“, sagte Kufen.

Zum Abschluss der Konferenz forderte die Bundesintegrationsbeauftragte Maria Böhmer (CDU), offensiver für Einbürgerungen zu werben. Dafür müssten auch die entsprechenden Verwaltungen „flächendeckend zu echten Service-Stellen und Integrationsagenturen ausgebaut werden“. Weiter sagte sie: „Die Verwaltungen müssen die Vielfalt der Menschen in unserem Land verstärkt als Chance begreifen und auf die Anliegen der Zuwanderer besser eingehen“.

Die Integrationsbeauftragten der Länder sprachen sich auch dafür aus, dass Ausländer, die in Deutschland derzeit nur mit einer Duldung leben, über Dezember dieses Jahres hinaus im Land bleiben können. Denn nach der aktuellen Altfallregelung im Aufenthaltsgesetz müssen sie das Land verlassen, wenn sie bis Ende 2009 nicht nachweisen können, dass sie ihren Lebensunterhalt überwiegend selbst bestreiten können (vgl. MuB 3/08, 10/06).

Die Konferenz der Integrationsbeauftragten kann keine verbindlichen Beschlüsse fassen, sie dient bisher lediglich dem Meinungs- und Informationsaustausch (vgl. MuB 9/08). me

Weitere Informationen:
www.integrationsbeauftragte.de
www.mgffi.nrw.de/integration/index.php

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Europäisches Parlament verabschiedet Asylpaket

Das Europäische Parlament ist gegen eine Anpassung der Asylbewerberleistungen an die Sozialleistungen, die bisher Staatsbürger der Mitgliedstaaten erhalten. Künftig soll ein „Büro für Asylfragen“ die Kooperation der EU-Staaten unterstützen.

Das Europäische Parlament (EP) stimmte Anfang Mai über ein Maßnahmepaket zur Verbesserung des europäischen Asylsystems und zur Stärkung der Rechte von Asylbewerbern ab. Die Europäische Kommission hatte im Dezember Vorschläge zur Überarbeitung des Asylrechts gemacht (vgl. MuB 1/09). Das Paket bestand aus insgesamt fünf Vorschlägen für neue bzw. veränderte Verordnungen und Richtlinien (P6_TA(2009)0375 – P6_TA(2009)0379). Im Zentrum der Beratungen stand der Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zur „Festlegung von Mindestnormen bei der Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten“ (KOM(2008)815 endg.). 

Sozialleistungen: Das Parlament lehnte mehrheitlich die Idee ab, dass die Sozialleistungen für Asylbewerber dem Betrag der Grundsicherung entsprechen müssen, der den Staatsangehörigen der jeweiligen Mitgliedsstaaten gewährt wird (vgl. MuB 4/09). In dem vom Europäischen Parlament verabschiedeten Richtlinienvorschlag heißt es lediglich, dass die Leistungen „im Normalfall ein menschenwürdiges Leben ermöglichen und vergleichbare Lebensbedingungen in allen Mitgliedstaaten gewährleisten“ müssen. Nach Ansicht der Europaparlamentarier müsse es den Mitgliedstaaten überlassen bleiben, wie dies bestmöglich erreicht werden kann. Die Festlegung auf Geldleistungen sei darüber hinaus „ein gewichtiger Pull-Faktor, der zusätzliche illegale Einwanderung verursachen dürfte“, begründete das EP seinen Änderungsvorschlag. In seinem geänderten Richtlinienvorschlag heißt es daher: „Die materiellen Aufnahmebedingungen können in Form von Sachleistungen, Geldleistungen oder Gutscheinen oder einer Kombination dieser Leistungen gewährt werden.“

Arbeitsmarktzugang: Auf Zustimmung stieß der Gedanke eines schnelleren Zugangs zum Arbeitsmarkt für Asylbewerber, den das EP aus dem Kommissionsvorschlag übernahm. Künftig sollen Asylbewerber spätestens nach sechs Monaten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. In Deutschland etwa müssen Asylbewerber derzeit ein Jahr warten, bevor sie eine Arbeitserlaubnis erhalten. Außerdem sollen Asylbewerber Anspruch auf eine kostenfreie Rechtsberatung und -vertretung sowie ein Anrecht auf medizinische und psychologische Versorgung erhalten.

Asyl: Ein weiterer Verordnungsvorschlag zielt auf eine Novellierung der so genannten Dublin II-Verordnung. Diese sieht vor, Asylsuchende in das Land ihrer EU-Einreise zurückzusenden. Seit Asyl- und Menschenrechtsorganisationen insbesondere griechischen Behörden unrechtmäßigen Umgang mit Asylsuchenden vorwarfen, steht dieses Verfahren in der Kritik (vgl. MuB 5/08, 8/07, 9/07).

Da einige Mitgliedstaaten Migrationsbewegungen aufgrund ihrer geografischen Lage besonders ausgesetzt sind, müssten künftig rechtsverbindliche Instrumente geschaffen werden, „um größere Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten und höhere Schutzstandards zu gewährleisten“, schlägt das EP vor. Dies soll z. B. durch die Entsendung von unterstützenden Beamten aus anderen Mitgliedstaaten erfolgen.

Im Rahmen der Dublin-Novelle soll auch der Abgleich der Fingerabdruckdaten im Rahmen des Eurodac-Systems neu geregelt werden (vgl. MuB 1/09, 5/07). Das EP schlägt vor, nicht mehr benötigte Daten zu löschen. Dies beträfe nicht nur eingebürgerte Personen (KOM(2008)0825), sondern auch Personen mit einem langfristigen Aufenthaltstitel (mind. 5 Jahre Aufenthalt). Außerdem sollen die EU-Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen, dass die Daten nicht an die Behörden eines unbefugten Drittstaates, insbesondere nicht die des Herkunftsstaates, weitergegeben werden.

Ferner wurde eine Verordnung zur Einrichtung eines „Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen“ vorgeschlagen. Dieses Büro soll vor allem die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten verbessern sowie ein Frühwarnsystem einrichten, um große Zuströme von Asylbewerbern voraussehen zu können. Die Finanzierung des Büros soll über den eingerichteten Europäischen Flüchtlingsfonds erfolgen.

Die Vorschläge werden jetzt, wie bei Mitentscheidungsverfahren vorgesehen, vom EP an den Europäischen Rat übermittelt. Stimmen die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten den legislativen Entwürfen des Parlaments zu, können sie mit qualifizierter Mehrheit gebilligt werden. Ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird bis Herbst 2009 erwartet. th

Weitere Informationen:
http://www.europarl.de/presse/pressemitteilungen/quartal2009_2/PM_090507_1f
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=TA&reference=P6-TA-2009-0376&language=DE&ring=A6-2009-0285

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EU: Diskriminierung von Minderheiten

Migranten und Angehörige ethnischer Minderheiten werden stärker diskriminiert, als bislang angenommen. Dies geht aus einer Studie der EU-Agentur für Grundrechte (Fundamental Rights Agency, FRA) hervor. Vor allem Angehörige der Roma sowie Migranten aus Afrika sind von Diskriminierung in zahlreichen Lebensbereichen betroffen.

Die in Wien ansässige EU-Agentur für Grundrechte stellte am 22. April 2009 erste Ergebnisse ihrer Studie EU-MIDIS (European Union Minorities and Discrimination Survey) vor. Demnach spiegeln die amtlichen Statistiken nur einen Bruchteil der tatsächlichen Fälle von Diskriminierung wider. Über ein Drittel der Befragten berichtete von persönlich erfahrener Diskriminierung aufgrund von Herkunft oder Hautfarbe, etwa ein Zehntel war Opfer rassistisch motivierter Straftaten.

Für die Erhebung wurden 23.500 Migranten und Angehörige ethnischer Minderheiten in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union interviewt. Es wurden Angehörige der jeweils am stärksten vertretenen einheimischen (autochthonen) Minderheiten oder Migrantengruppen befragt. In Deutschland und Österreich waren dies Türkeistämmige und Migranten aus den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens. Außerdem wurden in zehn Mitgliedsländern insgesamt 5.000 Angehörige der jeweiligen Mehrheitsbevölkerung in die Umfrage einbezogen.

Die bislang vorgestellten Resultate beinhalten Informationen zur Wahrnehmung von Diskriminierung als Problem, zu persönlich erfahrener Diskriminierung und rassistischen Delikten, zu Kenntnissen über Antidiskriminierungs-Organisationen, zum Anzeigeverhalten bei Diskriminierung sowie Erfahrungen mit der Polizei.

Vor allem Roma und Menschen aus Nord- sowie aus dem subsaharischen Afrika sehen Diskriminierung als ein weit verbreitetes Phänomen. Dies ist der Fall bei 94 % der in Italien befragten Nordafrikaner, 90 % der interviewten Roma in Ungarn sowie 88 % bzw. 87 % der in Frankreich befragten Nordafrikaner und Migranten aus dem subsaharischen Afrika. Deutschland lag im unteren Mittelfeld. Hier sehen rund 52 % der Türken und 46 % der Ex-Jugoslawen Diskriminierung als weit verbreitetes Problem, während es in Österreich nur 32 % der befragten Türken und 17 % der Ex-Jugoslawen so wahrnehmen.

Bei der Frage nach persönlich erfahrener Diskriminierung unterscheidet die EU-MIDIS Studie zwischen den folgenden neun Alltagsbereichen: Diskriminierung bei der Arbeitssuche, am Arbeitsplatz oder bei der Wohnungssuche, Diskriminierung durch Personal im Gesundheitswesen, im Sozialdienst oder im Schulwesen, im Gaststätten- und Restaurantgewerbe, beim Einkauf sowie im Bank- und Kreditwesen.

Grundsätzlich sind Roma und Afrikaner am stärksten von Diskriminierung betroffen. 47 % der befragten Roma (v. a. in Tschechien, Ungarn, Polen und Griechenland), 41 % der Befragten aus dem subsaharischen Afrika sowie 36 % der Nordafrikaner haben in den 12 Monaten vor der Erhebung Diskriminierung in mindestens einem der neun Alltagsbereiche persönlich erfahren. Lediglich 21 % der diskriminierten Roma und 20 % der Migranten aus dem subsaharischen Afrika haben sich daraufhin bei örtlichen Behörden oder Verbänden gemeldet. Außerdem gaben 20 % der befragten Roma sowie der Befragten aus dem subsaharischen Afrika an, in den letzten 12 Monaten Opfer einer rassistisch motivierten Straftat gewesen zu sein. Etwa zwei Drittel der rassistisch motivierten Übergriffe oder Bedrohungen wurden nicht angezeigt.

Die meistgenannte Ursache für die geringe Anzeigerate ist die Annahme, dass eine Anzeige folgenlos bliebe (63 %). 40 % der Befragten mit persönlich erfahrener Diskriminierung gaben an, dass der Tatbestand zu unbedeutend und Teil ihres Alltagslebens sei. 36 % wussten nicht, wo sie die Diskriminierung hätten anzeigen können. Etwa ein Viertel der Befragten (26 %) fürchtete hingegen sogar negative Konsequenzen im Fall einer Anzeige. Diese Ergebnisse offenbaren das fehlende Vertrauen der ethnischen Minderheiten und Migranten in die Rechts- und Strafverfolgungssysteme der betreffenden EU-Staaten.

Besonders besorgniserregend ist laut der EU-Grundrechteagentur der Umstand, dass viele Angehörige ethnischer Minderheiten den Besuch bestimmter Orte aus Angst vor Übergriffen oder Bedrohungen meiden (Roma: 31 %, Subsahara-Afrikaner: 25 %, Nordafrikaner: 19 %, Mittel- und Osteuropäer: 17 %). Am stärksten ausgeprägt ist das Verhalten des Meidens so genannter Angst-Räume unter Roma in Polen (53 %), unter Afrikanern aus subsaharischen Ländern in Irland sowie unter Roma in Griechenland und Somalis in Schweden (jeweils 39 %).

Ein weiterer Fragenkomplex der Erhebung betrifft die Erfahrungen mit der Polizei. 58 % der befragten Nordafrikaner (in Italien und Spanien sogar drei Viertel), 50 % der Roma und 39 % der Migranten aus dem subsaharischen Afrika gaben an, dass sie aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer ethnischen Minderheit bzw. ihres Migrationshintergrunds von der Polizei kontrolliert wurden.

Weitere Ergebnisse der Studie, v. a. detaillierte Berichte zu den befragten Gruppen, sollen  noch in diesem Jahr und 2010 in der Schriftenreihe „Data in Focus“ veröffentlicht werden. Bisher ist in dieser Reihe ein Bericht zur Situation der Roma erschienen. Außerdem sollen die Ergebnisse auf einer Grundrechtekonferenz im Dezember 2009 in Stockholm vorgestellt werden. Die bisher präsentierten Ergebnisse zeigen, dass die Datenerhebung zu Diskriminierung in den meisten EU-Mitgliedsländern erhebliche Lücken aufweist. „Die offiziellen Zahlen zum Rassismus zeigen nur die Spitze des Eisbergs“, so Morten Kjaerum, Direktor der Agentur für Grundrechte. sta

Weitere Informationen:
fra.europa.eu/eu-midis

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Pakistan: 500.000 Menschen auf der Flucht

Die Militäroffensive gegen die Taliban im Nordwesten Pakistans hat Anfang Mai nach UN-Angaben binnen weniger Tage eine halbe Million Menschen in die Flucht getrieben. Das Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) warnte vor einer neuen Flüchtlingskatastrophe.

Die pakistanischen Streitkräfte setzten am 9. Mai ihre Angriffe im Swat-Tal nordwestlich von der Hauptstadt Islamabad fort. Nach Angaben der Truppen wurden binnen zweier Kampftage 140 Aufständische getötet. Augenzeugen berichteten außerdem von vielen zivilen Opfern, darunter auch Frauen, Kinder und Alte. Tausende Zivilpersonen waren während der Kämpfe in der Stadt Mingora eingeschlossen. Die Bewohner forderten eine Feuerpause, um sich in Sicherheit bringen zu können.

Es sei ein Militäreinsatz in großem Ausmaß im Gange, um die Region von den Taliban zu befreien, sagte Generalmajor Athar Abbas. Die Truppen stünden vor Problemen, weil ein Teil der Bevölkerung des Tals mit den Taliban sympathisiere und sich als menschliche Schutzschilde zur Verfügung stelle.

Die Flüchtlinge fliehen derzeit in Lager am Rand des Swat-Tals und in die Region der Hauptstadt Islamabad. Seit Ausbruch der Kämpfe sind rund 500.000 Menschen auf der Flucht.

Ministerpräsident Yousuf Raza Gilani (Pakistanische Volkspartei, PPP) warb bei der Bevölkerung um Unterstützung für die Großoffensive. Ziel sei es, diejenigen „auszulöschen, die den Frieden und die Ruhe im Land zerstört haben und Pakistan als Geisel nehmen wollen“, sagte Gilani in einer Fernsehansprache. Pakistans Präsident Asif Ali Zardari (PPP) sagte während eines Besuchs in den USA, der Militäreinsatz werde so lange andauern, bis wieder „Normalität“ herrsche. Die US-Regierung befürwortete die Offensive.

Pakistan war in der Vergangenheit wiederholt von der internationalen Staatengemeinschaft vorgeworfen worden, zu wenig gegen die Taliban zu unternehmen. Diese hatten in Pakistan wiederholt Nachschubkonvois zur Versorgung der Isaf-Truppen angegriffen. Die pakistanische Staatsspitze setzte damit ein im Februar mit den islamistischen Extremisten in der Region getroffenes Abkommen außer Kraft. Im Gegenzug zu einem Waffenstillstand war im Swat-Tal und sechs weiteren Bezirken die islamische Scharia als allgemeine Rechtsform eingeführt worden.

Ein Armeesprecher erklärte, die Aufständischen seien auf der Flucht. Gleichzeitig versuchten sie, Zivilisten am Verlassen der Region zu hindern. Die verhängte Ausgangssperre dürfte die Möglichkeiten für Zivilisten weiter einschränken, aus dem Kampfgebiet zu fliehen. Augenzeugen beschuldigten die Taliban und die Armee, bei ihren Angriffen auch wahllos Zivilisten zu töten.

Das UN-Flüchtlingshochkommissariat in Genf warnte, in Nordwestpakistan könne die Zahl der Flüchtlinge schnell auf 1 Mio. anwachsen und eine humanitäre Katastrophe auslösen. Die Flüchtlinge sollen nach dem Ende der Kämpfe rasch ins Swat-Tal zurückkehren können. chw

Weitere Informationen:
www.unhcr.org

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Literatur & Befragung

Christoph Bergner, Matthias Weber (Hrsg.): Aussiedler- und Minderheitenpolitik in Deutschland. Bilanz und Perspektiven. 2009, München, ISBN 978-3-486-59017-3, Schriften des Bundesinstituts für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa, Bd. 38, 34,80 Euro, Online-Bestellung: www.oldenbourg-wissenschaftsverlag.de

Karl-Heinz Meier-Braun, Reinhold Weber: Kleine Geschichte der Ein- und Auswanderung aus Baden-Württemberg. 2009, ISBN 978-3-87181-725-0, 16,90 Euro, Online-Bestellung: www.drw-verlag.de

Befragung: Teilnehmer gesucht
Veranstalter: Freie Universität Berlin, Fachbereich Erziehungswissenschaft und Psychologie in Kooperation mit der Universität Hamburg
Ziel: Befragung von Lehrkräften mit Migrationshintergrund
Hintergrundinformationen: In Deutschland gibt es relativ wenig Lehrkräfte mit Migrationshintergrund, jedoch einen relativ hohen Anteil an Schülern mit Migrationshintergrund. Deshalb hat die Bundesregierung im Juli 2007 beschlossen, den Anteil von Lehrkräften mit Migrationshintergrund in den nächsten Jahren deutlich zu erhöhen. Da es bisher jedoch noch keine aussagekräftigen Studien über die Situation von Lehrkräften mit Migrationshintergrund in Deutschland gibt, sollen mit einer Online-Studie die Bildungsbiographien, das professionelle Selbstverständnis und die schulische Integration von Lehrern mit Migrationshintergrund untersucht werden.
Zielgruppe: Die Umfrage richtet sich an Lehrkräfte und Referendare mit Migrationshintergrund
Dauer: 15 bis 25 Minuten; Die Angaben werden ausschließlich in anonymisierter Form und nur zu rein wissenschaftlichen Zwecken verwendet.
Link zur Teilnahme: ww3.unipark.de/uc/hh_uni_psych_inst_TE/3ff6
Ansprechpartnerin: Prof. Dr. Viola Georgi, Freie Universität Berlin, Fachbereich Erziehungswissenschaft und Psychologie, E-Mail: vgeorgi@zedat.fu-berlin.de

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