
Auf der vierten und vorerst letzten Sitzung der Deutschen Islam-Konferenz (DIK) Ende Juni in Berlin ist der Erfolg der Konferenz kontrovers diskutiert worden. Darüber hinaus wurden die Ergebnisse einer Studie zum muslimischen Leben in Deutschland vorgestellt. Demnach leben in Deutschland mehr Muslime als bisher angenommen.
Im September 2006 hatten sich erstmals Vertreter von 15 muslimischen Verbänden bzw. Einzelpersonen mit Repräsentanten von Bund, Ländern und Gemeinden mit dem Ziel getroffen, das Verhältnis von Staat und Islam zu klären und die Integration der Muslime zu verbessern (vgl. MuB 8/06). Danach traf sich das Plenum erneut im Mai 2007 und im März 2008 (vgl. MuB 3/08).
Die nun vorliegende gemeinsame Abschlusserklärung billigten drei der vier muslimischen Verbände in der DIK und plädierten für die Fortsetzung der gemeinsamen Arbeit. Sie erklärten, die in dem Abschlussdokument versammelten Empfehlungen mitzutragen, angefangen bei der Förderung des Wertekonsenses im Alltag bis hin zur Lösung religiös begründeter praktischer Fragen im Schulalltag und der Einrichtung islamisch-theologischer Hochschulstrukturen in Deutschland.
So empfehlen die Beteiligten die gezielte Unterstützung von Brennpunktschulen mit Sozialarbeitern und Lehrkräften und die Einrichtung muslimischer Wohlfahrts- und Familienverbände. Auch umstrittene Positionen wie die Einrichtung von nach Geschlechtern getrenntem Sport- und Schwimmunterricht werden in der Abschlusserklärung empfohlen.
Allerdings stimmte der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland (IR), der vierte muslimische Verband in der DIK, gegen die Empfehlungen in den Bereichen „Deutsche Gesellschaftsordnung und Wertekonsens“ sowie „Sicherheit und Islamismus“. Der Verband kritisierte den Text der Erklärung, weil er den muslimischen Glauben entweder als „integrationshemmend“ ansehe oder Muslime „ohne konkreten Anlass als potenziell gefährlich“ einstufe. Der IR vereinigt mehr als 30 Organisationen unter seinem Dach, darunter auch die vom Verfassungsschutz beobachtete Islamische Gemeinschaft Milli Görüs.
Studie: „Muslimisches Leben in Deutschland“
Auf der Sitzung der Deutschen Islam-Konferenz (DIK) Ende Juni wurden auch die Ergebnisse der Studie „Muslimisches Leben in Deutschland“ des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorgestellt. Für die repräsentative Studie wurden mehr als 6.000 in Deutschland lebende Personen aus 49 muslimisch geprägten Ländern ab 16 Jahren telefonisch zu ihrer Religiosität und ihren Lebensgewohnheiten befragt. Dabei gab rund die Hälfte dieser Personen an, muslimischen Glaubens zu sein (52 %).
Die Ergebnisse zeigen, dass in der Bundesrepublik mehr Muslime leben als bisher angenommen. Zwischen 3,8 und 4,3 Mio. Muslime wohnen in Deutschland, fast alle in den alten Bundesländern einschließlich Berlin (98 %). Bisherige Schätzungen gingen von rund 3,1 bis 3,4 Mio. Muslimen in Deutschland aus.
45 % der Muslime besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft, 55 % sind ausländischer Nationalität. Die Mehrheit der Muslime in Deutschland stammt aus der Türkei (63,2 %), gefolgt von Südosteuropa (13,6 %) und dem Nahen Osten (8,1 %).
Von den gläubigen Muslimen schätzen sich 36 % als „sehr stark gläubig“ und 50,4 % als „eher gläubig“ ein. Zu ähnlichen Zahlen gelangte im vergangenen Jahr die Bertelsmann-Stiftung (vgl. MuB 8/08). Zugleich sind jedoch lediglich rund 20 % der Muslime in religiösen Vereinigungen und Gemeinden organisiert. Bei der religiösen Alltagspraxis bestehen große Unterschiede je nach Herkunftsregion und Konfession.
www.bamf.bund.de (Download der Studie, Zusammenfassungen auch in Englisch und Türkisch)
Die Oppositionsparteien kritisierten die DIK-Bilanz. Die migrationspolitische Sprecherin der Linken Sevim Dagdelen sagte, die DIK sei „keine gelungene Veranstaltung“. Statt sich für gleiche Rechte einzusetzen, würde die Regierung lieber einen „Dialog der Religionen“ führen, meinte Dagdelen. Auch der migrationspolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen Josef Winkler kritisierte die Zusammensetzung und die unzureichenden Resultate der DIK.
Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde Deutschlands Kenan Kolat wertete die Konferenz hingegen als Erfolg „im Sinne eines Dialogbeginns“, räumte aber zugleich ein, dass die DIK es noch nicht geschafft habe, die Debatte in die Gesellschaft zu tragen. Der Vorsitende des Zentralrats der Muslime in Deutschland Ayyub Axel Köhler sagte, dass die Bilanz der DIK positiv ausfalle und der Dialog fortgesetzt werden müsse. Die SPD-Bundestagsfraktion erklärte, dass die DIK einen „wichtigen Anstoß zum Dialog der Religionen und Kulturen“ geleistet habe, das Parlament aber zukünftig beteiligt werden müsse. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) kündigte eine Fortsetzung der DIK an, allerdings sollten dann die Länder und Kommunen stärker eingebunden werden. th
Weitere Informationen:
www.deutsche-islam-konferenz.de
Zuwanderer stehen bei Bildung, Erwerbsarbeit und Einkommen nach wie vor deutlich schlechter da als der Bevölkerungsdurchschnitt. Allerdings sind erste Erfolge sichtbar, insbesondere bei den in Deutschland geborenen Personen mit Migrationshintergrund. Dies ist eines der Ergebnisse des ersten Integrationsindikatorenberichts, den die Bundesintegrationsbeauftragte Maria Böhmer (CDU) Mitte Juni vorgestellt hat. Die verwendeten Indikatoren sind allerdings umstritten.
2008 hatten Bund und Länder im Rahmen des Nationalen Integrationsplans die Beobachtung von Stand und Verlauf der Eingliederung von Zuwanderern anhand von Indikatoren vorgeschlagen (vgl. MuB 4/08, 6/07). Wissenschaftler vom Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) in Köln und vom Wissenschaftszentrum Berlin (WZB) erstellten jetzt im Auftrag der Bundesregierung einen ersten Integrationsindikatorenbericht.
Anhand von über 100 Indikatoren wurden Migranten mit Deutschen verglichen, u. a. in den Bereichen Ausbildung und Arbeitsmarkt, Gesundheit und Mediennutzung. Als Grundlage dienten Daten des Mikrozensus, der Bundesagentur für Arbeit, der Bundesländer und der polizeilichen Kriminalstatistik.
Allerdings sind differenzierte Aussagen „aufgrund von Beschränkungen der Datenlage nicht in allen Bereichen in der gewünschten Detailliertheit“ möglich, heißt es im Bericht. Da oft noch keine Daten zu der vergleichsweise neuen Kategorie „Personen mit Migrationshintergrund“ vorlagen, konnten für viele Indikatoren nur „Ausländer“ mit „Deutschen“ verglichen werden.
Bildung und Arbeitsmarkt: Als besonders positiv hebt der Bericht den Rückgang der ausländischen Schulabbrecher hervor. Ihre Zahl sank von 17,5 % im Jahr 2005 auf 16 % im Jahr 2007. Bei den hier geborenen Jugendlichen mit Migrationshintergrund, also der zweiten Zuwanderergeneration, lag die Abbrecherquote 2007 mit 2,2 % sogar unter dem Durchschnitt in der Gesamtbevölkerung mit 2,3 %.
Daneben zeigt der Bericht jedoch kaum Fortschritte auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt: Zwar nahm die Arbeitslosenquote unter Ausländern wegen der guten Konjunkturentwicklung von 25,2 % im Jahr 2005 auf 20,3 % im Jahr 2007 ab, war aber weiterhin doppelt so hoch wie in der Gesamtbevölkerung (10,1 %, 2005: 13 %).
Trotz formal gleichwertiger schulischer und beruflicher Qualifikationen waren Personen mit Migrationshintergrund häufiger erwerbslos als Personen ohne Migrationshintergrund. Als mögliche Gründe nannte Ruud Koopmans vom WZB beim Vorstellen des Berichts sprachliche Defizite, mangelnde soziale Kontakte, aber auch Diskriminierung seitens der Unternehmen.
Mit 73,5 % besuchten 2007 außerdem deutlich weniger Kinder mit Migrationshintergrund im Alter von drei bis sechs Jahren den Kindergarten als Kinder in der Gesamtbevölkerung (88,7 %). Frühkindliche Betreuungs- und Förderangebote für Kinder nutzten Zuwandererfamilien insgesamt viel seltener als Deutsche, ebenso die medizinischen Früherkennungsuntersuchungen für Kinder.
Armutsrisiko: Kaum Fortschritte verzeichnet der Bericht im Hinblick auf das Armutsrisiko von Migranten und die Abhängigkeit von staatlichen Hilfsleistungen: Mit 21,1 % war 2007 ein mehr als doppelt so hoher Anteil der Ausländer auf staatliche Mindestsicherungsleistungen angewiesen wie in der Gesamtbevölkerung (9,5 %). Die Armutsrisikoquote war 2007 mit knapp 27 % weiterhin doppelt so hoch wie in der Gesamtbevölkerung (13,2 %).
Was die Einstellung zu gesellschaftlichen Fragen angeht (etwa zur Rolle der Frau und der Arbeitsteilung in der Familie) gibt es dem Bericht zufolge eine Annäherung der zweiten Generation der hier geborenen Migranten an die Mehrheitsgesellschaft. Auch beim gesellschaftlichen Engagement verzeichnet der Bericht ein steigendes Interesse bei Menschen mit Migrationshintergrund. So sind in Deutschland geborene Migranten fast genauso häufig ehrenamtlich tätig wie Menschen ohne Migrationshintergrund.
Reaktionen: Maria Böhmer wertete den Bericht als Bestätigung für den Kurs der Regierung in der Integrationspolitik: „Die Maßnahmen des Nationalen Integrationsplans zeigen erste Erfolge.“ In vielen Bereichen müssten die Anstrengungen zur Integration jedoch noch intensiviert werden. Die Situation der in Deutschland geborenen Migranten habe sich in vielen Bereichen verbessert und unterscheide sich damit von den Migranten der ersten Generation, die teilweise noch erhebliche Integrationsprobleme hätten. Insbesondere bei der frühkindlichen Bildung in Zuwandererfamilien sieht Böhmer deutlichen Handlungsbedarf, etwa durch kostenfreie Kindergartenplätze.
2010 will Böhmer einen zweiten Indikatorenbericht in Auftrag geben. Die beteiligten Wissenschaftler empfahlen, die Anzahl der Indikatoren auf 53 zu reduzieren. So hätten sich nicht alle ursprünglich vorgesehenen Indikatoren als geeignet erwiesen, Integrationsfortschritte abzubilden.
Außerdem empfahlen die Wissenschaftler, die amtlichen Statistiken in Richtung auf eine differenzierte Erfassung des Migrationshintergrunds weiterzuentwickeln.
Auch Klaus Bade, Vorsitzender des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration, wertete das Indikatorenset und seine Felderprobung als einen „großen Schritt voran“. Er empfahl jedoch, die Zahl der Indikatoren zu reduzieren und sie um schicht- und milieuspezifische sowie „weiche Faktoren“ zu ergänzen, also z. B. um persönliche Einschätzungen des alltäglichen Integrationsgeschehens. Das Kernproblem dieser Untersuchung sei jedoch, dass „nur das Anpassungsverhalten der Zuwandererbevölkerung gemessen“ werde. Es müssten aber genauso Indikatoren zum Messen der Integrationsbereitschaft der Mehrheitsbevölkerung entwickelt werden, so Bade.
EU: Einheitliches Integrationsmonitoring
Vertreter aus Tschechien, Frankreich, Schweden, Spanien und Deutschland haben am 15. Juni in Berlin ein Eckpunktepapier für die Entwicklung spezieller Indikatoren zur Bewertung der Integrationspolitik in der Europäischen Union unterzeichnet. Die Länder wollen damit den Austausch von Erfahrungen verbessern. Bisher existieren erst in acht EU-Ländern Monitoring-Systeme, in fünf weiteren werden sie entwickelt. Inhaltliche Schwerpunkte sind u. a. die Themenfelder Bildung, Ausbildung, Arbeitsmarkt, Sprache, Wohnen und Einkommen. Das Treffen geht auf eine Vereinbarung der EU-Integrationsminister im französischen Vichy im November 2008 zurück, sich künftig regelmäßig über die Bewertung des Erfolgs von Integrationspolitik in der EU auszutauschen (vgl. MuB 10/08, 9/08).
www.bundesregierung.de
Ende Juni einigten sich auch die Integrationsminister der Bundesländer bei einer Konferenz in Hannover auf ein einheitliches Indikatorenmodell in den Bundesländern mit 28 Kriterien. Übereinstimmung zwischen Bund und Ländern gibt es allerdings erst bei 16 der 28 Kriterien. up
Weitere Informationen:
www.bundesregierung.de
www.svr-migration.de
Urteil: Schwimmunterricht
Die Schulleitung einer weiterführenden Schule darf die Aufnahme eines Kindes vom Einverständnis der Eltern abhängig machen, ihr Kind am Schwimmunterricht teilnehmen zu lassen. Das hat der 19. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster am 30. Juni in einem Eilverfahren entschieden (Az. 19 B 801/09). Verhandelt wurde der Fall einer 11-jährigen muslimischen Schülerin eines Gymnasiums in Düsseldorf, deren Eltern der Teilnahme am Schwimmunterricht 2008 zugestimmt hatten. Im Januar 2009 beantragten die Eltern aus religiösen Gründen eine Unterrichtsbefreiung. Die Schulleiterin lehnte dies ab.
Der Senat urteilte, dass die Schulleiterin die Aufnahme in die weiterführende Schule von einer Einverständniserklärung abhängig machen dürfe, wenn diese dem Zweck diene, die Einhaltung des Schulprogramms zu gewährleisten. Die betroffene Schülerin habe keinen Befreiungsanspruch. Der Wunsch nach Unterrichtsbefreiung stehe vielmehr im Widerspruch zur Einverständniserklärung der Eltern, die sie bei der Anmeldung an der Schule abgegebenen hatten. Der Beschluss ist rechtskräftig, eine Revision nicht zugelassen.
www.ovg.nrw.de
Urteil: Aufenthaltsrecht
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat am 9. Juni entschieden, dass ein eigenständiges Aufenthaltsrecht eines Ehepartners nach einer Scheidung innerhalb von zwei Jahren nicht auf Verfolgungsgefahren im Herkunftsland gestützt werden kann (Az. C 11.08). Der geschiedene Ehepartner muss nicht-ehebezogene Verfolgungsgefahren vielmehr im Rahmen eines Asylverfahrens geltend machen. Gegebenenfalls kann das hierfür zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erteilen. Der Entscheidung liegt der Fall eines aus Ägypten stammenden Klägers zugrunde, der 2004 eine auf drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis aufgrund seiner Eheschließung mit einer Deutschen erhielt. Nach Trennung der Ehepartner im Dezember 2005 verkürzte die Ausländerbehörde im Oktober 2006 die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis und drohte dem Kläger mit Abschiebung. Demgegenüber machte der Kläger geltend, er sei inzwischen zum christlichen Glauben konvertiert und befürchte deswegen bei einer Rückkehr Verfolgung. Das BVerwG folgte dieser Argumentation nicht.
www.bundesverwaltungsgericht.de
Deutlich weniger Einbürgerungen 2008
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind in Deutschland im Verlauf des Jahres 2008 rund 94.500 Ausländer eingebürgert worden. Das waren ca. 18.600 Einbürgerungen weniger als im Vorjahr (–16 %). Der Höchststand war im Jahr 2000, dem Jahr der Einführung des neuen Staatsangehörigkeitsrechts, erreicht worden (186.700 Einbürgerungen). 70 % (66.000) aller 2008 Eingebürgerten erhielten die deutsche Staatsangehörigkeit, weil sie seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland leben. Deren in Deutschland lebende ausländische Ehepartner und minderjährige Kinder waren mit 10.700 Fällen die zweitgrößte Gruppe. Diese Personengruppe kann schon nach drei Jahren eingebürgert werden. An dritter Stelle standen mit knapp 8.300 Fällen Einbürgerungen von Ausländern mit einem deutschen Ehe- oder Lebenspartner.
Wie schon in den Jahren zuvor, waren Personen aus der Türkei die größte Gruppe im Hinblick auf das Herkunftsland (24.500 Einbürgerungen). Danach folgten Personen aus dem ehemaligen Serbien-Montenegro und seinen Nachfolgestaaten (rund 6.900 Fälle) und aus Polen sowie dem Irak (jeweils rund 4.200 Fälle).
www.destatis.de
Ausländische Berufsabschlüsse
Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) hat Ende Juni ein Eckpunktepapier zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse vorgestellt. Ein bundesweites Gesetz soll zunächst einen Rechtsanspruch auf berufliche Anerkennung herstellen. Allein Spätaussiedler haben bisher einen generellen Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren, EU-Bürger sind teilweise privilegiert. Drittstaatsangehörige haben besonders große Schwierigkeiten, eine Anerkennung ihrer Abschlüsse zu erhalten. Mit Hilfe des Gesetzes sollen die Anerkennungsverfahren standardisiert und die Verfahren innerhalb von drei Monaten abgeschlossen werden. Nach Informationen des Ministeriums sind rund 2,8 Mio. Migranten mit einem Berufsabschluss eingewandert (darunter 800.000 Akademiker). Etwa1,8 Mio. haben eine Lehre oder eine ähnliche berufsqualifizierende Ausbildung abgeschlossen. Viele von ihnen arbeiten aufgrund der fehlenden beruflichen Anerkennung unterhalb ihres Qualifikationsniveaus.
www.bmas.de
NRW: Islamunterricht
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat Anfang Juli einen Schulversuch zur landesweiten Einführung des islamischen Religionsunterrichts in deutscher Sprache beschlossen. Dies geschieht unter deutscher Schulaufsicht und von in Deutschland ausgebildeten Lehrkräften. Integrationsminister Armin Laschet (CDU) sagte, die Neuerung geschehe ausdrücklich im Konsens mit allen vier Landtagsfraktionen. Anders als islamischer Religionsunterricht in anderen Bundesländern und die in NRW bisher angebotene Islamkunde soll das neue Fach verpflichtend für muslimische Schüler und notenrelevant für die Versetzung sein. Diese Bedingungen sind deutschlandweit bisher einmalig. In NRW leben 1,3 bis 1,5 Mio. Muslime, darunter sind etwa 310.000 Schulpflichtige (vgl. MuB 6/05, 7/07).
www.mgffi.nrw.de/ministerium/index.php
In der nordirischen Hauptstadt Belfast hat es Anfang Juni mehrere rassistische Übergriffe auf rund 20 aus Rumänien stammende Roma-Familien gegeben. 114 Personen waren betroffen. Zwischenzeitlich übernachteten die Familien aus Angst vor den gewaltsamen Übergriffen in einer Kirche.
Die mutmaßlichen Täter sind Mitglieder der rechtsextremen Gruppe „Combat 18“. Zwei von ihnen wurden bereits festgenommen. Die Täter bewarfen sowohl die Wohnhäuser der Roma als auch die Kirche, in der die Familien Zuflucht gesucht hatten, mit Steinen. Die meisten der angegriffenen Roma wollen Belfast nun verlassen und nach Rumänien zurückkehren. Die Stadt Belfast trägt die Kosten für die Rückkehr der Rumänen.
Der stellvertretende erste Minister Nordirlands Martin McGuinness (Sinn-Féin), nannte die jüngsten Übergriffe eine völlig unverzeihliche, „beschämende Episode“. Die Bürgermeisterin von Belfast Naomi Long (Alliance Party) verlangte Respekt gegenüber den Roma und die Achtung ihrer Würde. Sie wolle nicht zuschauen, wie Menschen aus Belfast vertrieben würden.
Roma leben als ethnisch-kulturelle Minderheit vor allem in südosteuropäischen und einigen mitteleuropäischen Staaten. Sie sind sowohl aufgrund ihrer ethnischen Herkunft als auch aufgrund ihrer sozial schwachen Situation häufig Diskriminierungen ausgesetzt (vgl. MuB 5/09, 8/08, 2/07). In Ungarn leben mit etwa 700.000 die meisten Roma, gefolgt von Rumänien (rund 530.000 Roma), Griechenland (rund 350.000) und Albanien (ca. 120.000). In Deutschland leben schätzungsweise 70.000 Roma, in Nordirland weniger als 1.000. Mit ca. 8. Mio. sind die Roma die größte Minderheit in der Europäischen Union (vgl. MuB 8/03). chw
Weitere Informationen:
www.belfastcity.gov.uk
Angesichts der Wirtschaftskrise und steigender Arbeitslosigkeit hat die spanische Regierung eine erneute Reform des Ausländergesetzes angekündigt. Dies wäre die vierte Reform innerhalb von neun Jahren (vgl. MuB 7/99, 8/03).
Der Gesetzesentwurf wurde am 26. Juni vom spanischen Kabinett unter der Leitung von Regierungschef José Luis Rodríguez Zapatero (PSOE) verabschiedet und an das Parlament weitergeleitet. Vize-Regierungschefin María Teresa Fernández de la Vega (PSOE) unterstrich in einer Stellungnahme, dass mit dem Gesetzesprojekt das Ausländergesetz nun durch ein Einwanderungsgesetz abgelöst werde. Die sozialistische Regierung stellte bei der Vorstellung des Gesetzes v. a. die Ausweitung von Rechten in den Vordergrund. Dazu zählt etwa eine Schutzgarantie für irregulär aufhältige Migranten, die Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt geworden sind. Eventuell laufende Abschiebungsanordnungen sollen ab dem Zeitpunkt der Anzeige vorerst eingestellt werden.
Andererseits sieht der Entwurf Verschärfungen in der Ausländer- bzw. Einwanderungspolitik vor. So sollen undokumentierte Migranten künftig 60 statt bislang 40 Tage in Abschiebehaft genommen werden können. Damit soll sichergestellt werden, dass genug Zeit für die rechtliche Vorbereitung von Abschiebungen vorhanden ist. Bislang kam es oft dazu, dass Migranten aus der Abschiebehaft entlassen wurden, bevor eine Abschiebung eingeleitet werden konnte. Gleichzeitig sollen Nichtregierungsorganisationen bei der Betreuung von Abschiebehäftlingen stärker eingebunden werden.
Eine weitere Verschärfung stellt die Erschwerung des Familiennachzugs dar. Eltern oder Großeltern von Migranten haben nur noch bis zum Alter von 65 Jahren einen Nachzugsanspruch auf der Grundlage der Familienzusammenführung.
Außerdem plant die spanische Regierung ein nationales Ein- und Ausreiseregister zur Erfassung von Personen, die über die Maximaldauer des Visums hinaus im Land bleiben. Der Entwurf muss noch von beiden Kammern des spanischen Parlaments beraten und verabschiedet werden, bevor das Gesetz in Kraft treten kann. sta
Weitere Informationen:
www.tt.mtin.es/periodico/inmigracion/200906/INM20090626.htm (span.)
Italien: Umstrittenes Einwanderungsgesetz
Nach dem italienischen Abgeordnetenhaus (vgl. MuB 5/09) hat Anfang Juli auch der Senat für die Sicherheitsgesetze zur Bekämpfung illegaler Einwanderung und Kriminalität gestimmt. Die neue Regelung sieht u. a. vor, die illegale Ein- oder Durchreise künftig als eine Straftat mit bis zu 10.000 Euro Geldstrafe und sofortiger Abschiebung zu ahnden. Die EU-Kommission kündigte an, das Gesetzespaket auf seine Vereinbarkeit mit europäischem Recht zu überprüfen. Amnesty International forderte den italienischen Präsidenten Giorgio Napolitano (Demokratische Partei) auf, das Gesetz nicht zu unterzeichnen und dadurch dessen Inkrafttreten zu verhindern, da es „eine Bedrohung für die Menschenrechte von Einwanderern und Asylsuchenden“ darstelle. Auch die italienische Bischofskonferenz zeigte sich wegen des neuen Gesetzes besorgt.
www.amnesty.org/en/for-media/press-releases/italy-napolitano-should-reject-“security-package“-20090703
Schweden: EU-Ratspräsidentschaft
Eine stärkere Zusammenarbeit in der Einwanderungs- und Asylpolitik zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist eines der wichtigsten Ziele der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft (2. Jahreshälfte 2009). Laut dem schwedischen Minister für Migrations- und Asylpolitik Tobias Billström (Moderate Sammlungspartei) soll ein gemeinsames Asylsystem aufgebaut werden, das rechtlich sicher und zugänglich ist und auf der Solidarität zwischen den EU-Mitgliedstaaten basiert.
Die Regeln für die Gewährung von Asyl sollen auf EU-Ebene weiter vereinheitlicht werden. Staaten im Süden und Osten der Union, die einem besonders hohen Migrationsdruck ausgesetzt sind, sollen stärker entlastet werden. Auch die Zusammenarbeit und Angleichung in weiteren Bereichen wie Grenzschutz, Visa-Vergabe, Bekämpfung von Menschenhandel und irregulärer Migration, legale Einwanderung und Familienzusammenführung soll vorangetrieben werden.
Im Dezember dieses Jahres soll der Europäische Rat das Stockholm-Programm verabschieden, das die Ziele der gemeinsamen EU-Politik in den Bereichen Justiz und Inneres, darunter auch der Migrations- und Asylpolitik, für die Jahre 2010-2014 festlegen wird (vgl. MuB 6/09).
www.se2009.eu
Frankreich: Aufnahme von Flüchtlingen
Frankreich hat Anfang Juli 92 Flüchtlinge aus Malta im Rahmen eines Pilotprojekts zur Umsiedlung von Flüchtlingen innerhalb der Europäischen Union aufgenommen. Die Flüchtlinge aus Somalia, Sudan, Eritrea, Elfenbeinküste und Sri Lanka wurden auf der Basis ihrer Sprachkenntnisse, ihrer Beziehungen zu Frankreich und ihrer humanitären Lage ausgewählt. Vor allem Malta, Griechenland und Italien hatten in den vergangenen Jahren immer wieder eine Umverteilung von Flüchtlingen innerhalb der EU gefordert, da sie als Mittelmeerstaaten besonders stark zum Ziel so genannter Boatpeople wurden. Im Oktober 2008 wurde im Rahmen des Europäischen Pakts für Asyl- und Einwanderung unter französischer Ratspräsidentschaft erstmals eine solche Umverteilungsklausel festgehalten, allerdings auf freiwilliger Basis (vgl. MuB 5/09, 9/08, 1/08). Auf dem EU-Ratstreffen am 18. und 19. Juni wurde die Einführung des Pilotprojekts beschlossen. Frankreichs Einwanderungsminister Eric Besson (UMP) forderte nun andere EU-Staaten auf, dem Beispiel zu folgen. Er sagte, dass Frankreich 2010 nochmals Flüchtlinge aus Malta aufnehmen könne.
immigration.gouv.fr
Das UN-Flüchtlingshochkommissariat hat die Zahl der weltweiten Flüchtlinge von 67 Mio. im Jahr 2007 auf 42 Mio. im Jahr 2008 nach unten korrigiert. Klimaflüchtlinge werden in dem neuen Jahresbericht nicht mehr berücksichtigt. Die größte Gruppe unter den Flüchtlingen weltweit waren 2008 erneut die Binnenvertriebenen.
Ende Juni legte das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR seinen Jahresbericht „Global Trends 2008“ vor. Demzufolge haben sich 2008 etwa 42 Mio. Menschen gezwungenermaßen außerhalb ihrer Heimat aufgehalten.
Den größten Anteil stellten die 26 Mio. Binnenvertriebenen dar, die aufgrund gewalttätiger Konflikte ihre Heimatregionen verlassen mussten, jedoch innerhalb ihres Landes Zuflucht gefunden haben (2007: 26 Mio.). Dazu kamen 15,2 Mio. Flüchtlinge, also Personen, die in ein anderes Land geflüchtet sind (2007: 16 Mio.) sowie 800.000 Asylsuchende mit einem laufenden Asylverfahren (2007: 700.000). Darüber hinaus sind derzeit schätzungsweise 12 Mio. Menschen staatenlos (2007: 12 Mio.).
Im vergangenen Jahr gab das UNHCR in seinem Bericht noch 67 Mio. Flüchtlinge an. Der Differenz zum Vorjahr liegt die Entscheidung zugrunde, die von Naturkatastrophen betroffenen Binnenvertriebenen (2007: 25 Mio.) nicht mehr in dem Bericht aufzuführen.
Flüchtlinge: Das UNHCR betreute 2008 etwa 10,5 Mio. Flüchtlinge und Menschen „in flüchtlingsähnlichen Situationen“ (2007: 11,4 Mio.). Die meisten dieser Personen leben im asiatischen und pazifischen Raum (3,6 Mio.), gefolgt von der Region Mittlerer Osten/Nordafrika (2,4 Mio.). Erst dann folgen die Regionen des übrigen Afrika (2,1 Mio.), Europa (1,6 Mio.) sowie Nord- und Südamerika (800.000).
Die meisten Flüchtlinge kamen auch 2008 aus Afghanistan und dem Irak. Sie flohen überwiegend in die Nachbarländer Pakistan und Iran bzw. Syrien und Jordanien.
Insgesamt 5,7 Mio. Menschen weltweit lebten in so genannten langwierigen Flüchtlingssituationen, d. h. seit mehr als fünf Jahren außerhalb ihrer Heimat, und haben derzeit keine Aussicht auf Rückkehr. Wichtige Herkunftsländer dieser Langzeitflüchtlinge sind Afghanistan, Burma, die Balkanstaaten, Somalia oder der Sudan.
Binnenvertriebene: Zwar hat das UNHCR kein direktes Mandat für die Betreuung von Binnenvertriebenen, doch über die 1998 verabschiedeten „Leitlinien für Binnenvertriebene“ ist es seit einigen Jahren auf Anweisung des UN-Generalsekretärs in deren Betreuung und Versorgung eingebunden, wenn das Einverständnis des betroffenen Staates vorliegt. Von den geschätzten 26 Mio. Binnenvertriebenen betreute das UNHCR etwa 14,4 Mio. Menschen (2007: 13,7 Mio.), mehr als jemals zuvor. In Kolumbien leben mit schätzungsweise 3 Mio. die meisten intern vertriebenen Menschen, gefolgt vom Irak (2,4 Mio.) und dem Kongo (1,5 Mio.).
Rückkehrbewegungen: Insgesamt konnten im vergangenen Jahr 2 Mio. Menschen in ihre Heimat zurückkehren. Die Zahl der freiwilligen Rückkehrer ging jedoch im Vergleich zum Vorjahr um 16 %, die der Rückkehr von Binnenvertriebenen um 34 % zurück. Bei der Vorstellung des Berichts betonte UN-Flüchtlingshochkommissar António Guterres, die positiven Rückkehrzahlen für 2008 seien bereits durch neue Flüchtlingsbewegungen in diesem Jahr zunichte gemacht. Demzufolge könne es Jahrzehnte dauern, die Flüchtlingsbewegungen in Pakistan, Sri Lanka and Somalia rückgängig zu machen. th
Weitere Informationen:
www.unhcr.org/4a2fd52412d.html
UN: Mehr Klimamigranten
Der aktuellen Studie „In Search of Shelter“ der UN-Universität in Bonn, der Columbia-Universität in New York und der Hilfsorganisation Care zufolge könnten die Klimawandelfolgen bis zum Jahr 2050 die Vertreibung von 200 Mio. Menschen hervorrufen (vgl. MuB 1/09). Erstmals basieren die Ergebnisse einer solchen Studie auf empirischen Befunden mehrerer Kontinente. Die meisten Menschen würden demnach innerhalb des eigenen Landes Zuflucht suchen, ein Teil wird in andere Länder ziehen müssen. Ortsabhängige Anpassungsmaßnahmen wie Katastrophenvorsorge oder die Einführung eines Bewässerungsmanagements könnten die Zahl der Betroffenen jedoch reduzieren. Die im Juni vorgestellte Studie basiert größtenteils auf dem EU-Forschungsprojekt EACH-FOR und präsentiert neue empirische Daten und Landkarten, die die Bedeutung des Klimawandels und die Verteilung der Bevölkerung in bestimmten Regionen zeigen. Besonders betroffen sind demnach die Sahel-Region, die Flussdeltas von Nil, Ganges und Mekong und die von der Schmelze der Himalaja-Gletscher betroffenen Gebiete Asiens.
www.care.de/pressemitteilung-einzelmeldung+M5247f388860.html
Berichte über arbeitslose Migranten und Tausende von Rückkehrern in Zeiten der weltweiten Wirtschaftskrise kursieren seit einiger Zeit in der Presse. Mit dem „SOPEMI International Migration Outlook 2009“ liegen für die Industriestaaten diesbezüglich erste Daten vor.
Der OECD-Bericht wurde am 30. Juni 2009 in Paris vorgestellt und enthält Daten für den Zeitraum 2007 bis einschließlich Januar 2009. Es lässt sich bereits erkennen, dass in Ländern, die früh in die Rezession gerieten, die Einwanderung abgenommen hat. Gleichzeitig sind Zuwanderer dort mit größeren Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt konfrontiert als Einheimische. In anderen Ländern werden die Folgen der Wirtschaftskrise für Migranten wohl erst im Laufe dieses Jahres zu spüren sein.
Arbeitsmarktsituation: Die Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern im Vergleich zu Einheimischen hat sich laut dem „International Migration Outlook 2009“ bis Anfang des Jahres 2009 nur in den USA, Großbritannien, Irland und Spanien verschlechtert. Dies sind jene Länder, die früher als andere von der gegenwärtigen Rezession betroffen waren.
Der Bericht führt verschiedene Gründe an, warum die Arbeitslosigkeit unter Einwanderern während einer Rezession schneller steigt als die der Einheimischen. In einigen Industrieländern sind Einwanderer überdurchschnittlich oft in Branchen tätig, die stärker als andere konjunkturabhängig sind. In Deutschland und in der Türkei etwa sind über 30 % der Einwanderer im produzierenden Gewerbe beschäftigt, in Griechenland und Spanien arbeiten über 30 % bzw. 20 % der Einwanderer in der Baubranche.
In den meisten OECD-Ländern sind Einwanderer in befristeten Jobs überrepräsentiert, die in der Regel als erste von Entlassungen betroffen sind. Da Migranten zudem überdurchschnittlich häufig Arbeiten ausüben, die keine oder eine geringe Qualifikation erfordern, ist für sie das Risiko größer, entlassen zu werden. Aber auch als Selbständige können Migranten von der Wirtschaftskrise getroffen werden, insbesondere wenn ihre Firmen klein und stark konjunkturabhängig sind, etwa im Hotelgewerbe, der Gastronomie und dem Großhandel. Dem Bericht zufolge ist außerdem nicht ausgeschlossen, dass Einwanderer aufgrund von fremdenfeindlichen Einstellungen stärker von Entlassungen betroffen sein können.
Migrationsströme: Der Bericht zeigt in den meisten OECD-Ländern noch keine Verminderung der Netto-Migrationsströme. Die OECD erwartet daher, dass in diesen Ländern erst 2009 ein Rückgang zu verzeichnen sein wird. Es dauere einige Zeit, bis sich der Abschwung negativ auf den Arbeitsmarkt, und damit auch auf die Motivation einzuwandern, auswirkt.
Bisher sind keine größeren Rückwanderungswellen aus den Industrieländern zu beobachten. Allerdings geht in vielen Ländern die Einwanderung bereits zurück. So ist in den USA die Zahl der ausgestellten befristeten Arbeitsvisa für die Informationstechnologiebranche (H-1B-Visa) im Jahr 2008 von 154.000 auf 129.000 gesunken (-16 %). In Spanien sank die Zahl der Visa zur Aufnahme einer Beschäftigung von 200.000 im Jahr 2007 auf 137.000 im Jahr 2008 (-31 %).
Auch innerhalb der EU hat die Zuwanderung stark abgenommen, v. a. nach Irland und ins Vereinigte Königreich. Im vierten Quartal 2008 ließen sich 45 % weniger EU-Bürger als Arbeitskräfte im Vereinigten Königreich registrieren als im gleichen Zeitraum des Vorjahres (2007: 53.000, 2008: 29.000). In Irland sank die Zahl der neu angemeldeten sozialversicherungspflichtig beschäftigten EU-Bürger im 2. Halbjahr 2008 um ca. 31 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (2. HJ 2008: 74.000, 2. HJ 2007: 108.000).
Politische Reaktionen: Laut OECD-Bericht versuchen zahlreiche Länder, in der Rezession Einwanderung zu minimieren und arbeitslose Einwanderer dazu zu bewegen, in ihre Herkunftsländer zurückzukehren, um den Druck auf den Arbeitsmarkt zu vermindern. So haben etwa Spanien, Italien, Korea und das Vereinigte Königreich die Zahl der Arbeitsgenehmigungen für ausländische Arbeitskräfte reduziert (vgl. MuB 8/08) oder die Präferenzlisten für bestimmte Berufe, bei denen Einwanderung gefördert wird, gekürzt. Laut Bericht wird teilweise auch die Verlängerung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung erschwert. In Ländern wie Spanien, Italien und Korea erhalten Migranten, die ihren Job verloren haben, keine Verlängerung ihrer Aufenthaltsgenehmigung mehr. Traditionelle Einwanderungsländer wie die USA, Australien, Neuseeland und Kanada haben ihre Zuwanderungskontingente bisher jedoch kaum verändert (vgl. MuB 3/09).
Dänemark, Österreich und Deutschland haben angesichts der Rezession beschlossen, Bürgern derjenigen Länder, die 2004 der EU beigetreten sind, 2009 noch keinen freien Zugang zu ihren Arbeitsmärkten zu gewähren (vgl. MuB 5/09). Für Staatsangehörige Rumäniens und Bulgariens (EU-Beitritt 2007) halten elf EU-Staaten einen eingeschränkten Zugang zu ihren Arbeitsmärkten aufrecht.
Aussichten: Die OECD geht davon aus, dass Migrationsflüsse langfristig kleiner und genauer auf die Nachfrage auf den Arbeitsmärkten der Zielländer abgestimmt werden könnten. So werden trotz der Wirtschaftskrise von vielen Ländern spezialisierte und qualifizierte Arbeitskräfte angeworben. Die Zuwanderung von gering qualifizierten Arbeitskräften wird dagegen eingeschränkt – ein Trend, der sich langfristig noch stärker als vor der Rezession fortsetzen könnte.
Der Direktor der Internationalen Organisation für Migration (IOM) William Lacy Swing warnte die Industrieländer bereits im Dezember 2008 anlässlich des internationalen Tags der Migranten, Zuwanderungsmöglichkeiten in der Krise einzuschränken, da diese Länder angesichts der Alterung ihrer Bevölkerung mittel- und langfristig auf Einwanderung angewiesen seien. Außerdem geht er davon aus, dass eine verringerte Einwanderung den Aufschwung eher verzögern als beschleunigen würde, wenn etwa benötigte Arbeitskräfte nicht verfügbar sind. Barbara Bils, Osteuropawissenschaftlerin/Volkswirtin, Vilnius
Weitere Informationen:
www.oecd.org/dataoecd/40/35/43183079.pdf
Aus Deutschland wandern mehr Hochqualifizierte ab als zu. Zu diesem Ergebnis kommt der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) in einem Informationspapier, das er Ende Mai unter dem Titel „Qualifikation und Migration: Potenziale und Personalpolitik in der ‚Firma‘ Deutschland“ veröffentlichte.
Wanderungssaldo: Der Wanderungssaldo der deutschen Staatsangehörigen ist seit mehreren Jahren negativ. Seit 2005 verließen mehr Deutsche das Land als zurückkehrten (2007: -55.091; 2006: -51.902; 2005: -16.764). Bis zu Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 war die Zahl stark angestiegen und hat sich nun auf hohem Niveau verfestigt. Über das Wanderungsverhalten und die Wanderungsbilanz der Deutschen in der Wirtschaftskrise liegen noch keine amtlichen Gesamtdaten vor. Vermutlich wird die Zahl der Abwanderer in den verfügbaren Meldestatistiken sogar deutlich unterschätzt, da sich viele bei den Behörden nicht abmelden, Rückwanderer sich aber meist anmelden. Daher ist von einer „Abwanderungsdunkelziffer“ auszugehen, so der Sachverständigenrat.
Als Abwanderer gilt, wer Deutschland mit dem Ziel verlässt, in einem anderen Land auf unbestimmte Zeit zu leben und zu arbeiten. Die Verweildauer ist je nach Berufsgruppe unterschiedlich. Von den abgewanderten Ärzten etwa kehrt nur ein Drittel nach Deutschland zurück.
Der Ausgleich des Wanderungssaldos erfolgte in Deutschland seit 2005 nur über die Zuwanderung ausländischer Staatsangehöriger: Die Wanderungsstatistik des Jahres 2007 weist einen positiven Gesamtwanderungssaldo von 43.912 (2006: 22.791) aus, der nur durch eine leicht gestiegene Nettozuwanderung ausländischer Staatsangehöriger in Höhe von 99.003 (2006: 74.693) erreicht werden konnte. Allerdings sind unter den Zuwanderern vermutlich nur wenige hoch qualifizierte Fachkräfte, die als solche auch nicht gesondert statistisch erfasst werden, so die Forscher.
Zielländer: Besonders deutlich ist die Entwicklung der Abwanderung aus Deutschland in die Schweiz, wo heute rund 260.000 Deutsche leben. In den letzten zehn Jahren hat sich die Netto-Zuwanderung in die Schweiz fast verzehnfacht. 2008 wanderten 18.600 Deutsche in die Schweiz ein, lediglich 2.000 kehrten zurück. Weitere wichtige Zielländer sind Österreich, Australien, Kanada, die USA und Neuseeland.
Altersstruktur: Seit 2003 sind laut der Studie fast 180.000 Fachkräfte – nach Abzug der Rückkehrer – in andere Industriestaaten ausgewandert. Die aus der Wanderungsstatistik gewonnenen Ergebnisse zeigen: Mehr als 75 % der deutschen Abwanderer sind 18 bis 65 Jahre alt und damit im erwerbsfähigen Alter. Als Ursachen für ihre Arbeitsmigration nennen Hochqualifizierte vor allem bessere Verdienstmöglichkeiten und leichtere Arbeitsbedingungen in den Zielländern, etwa eine kürzere Wochenarbeitszeit. Vor allem Ärzte, Ingenieure und Wissenschaftler wandern in andere Industrienationen ab.
Steuereinbußen: Nach vorsichtiger Schätzung kehrt rund ein Drittel der 2008 ins Ausland abgewanderten Mediziner nicht nach Deutschland zurück. Demnach sind Deutschland allein durch abwandernde Ärzte im Jahr 2008 fiskalische Verluste in Höhe von über 1 Mrd. Euro entstanden. Auch dauerhaft abwandernde Nicht-Akademiker wie etwa gut ausgebildete Handwerker bedeuten für Deutschland erhebliche Steuerverluste.
Fazit: Klaus J. Bade, Vorsitzender des Sachverständigenrats, schlussfolgerte: „Wenn es jetzt in der Wirtschaftskrise nicht gelingt, die negative Wanderungsbilanz zu verbessern, wird der ohnehin harte Weg aus der Krise weiter erschwert.“ Die beschriebene „migratorische Verlustrechnung“ in Deutschland solle aber nicht „als Schicksal beklagt“, sondern als Aufgabe für die Einwanderungsgesellschaft verstanden werden. Die globale Krise werde auch das Wanderungsverhalten verändern. Sie könnte z. B. zu einer verstärkten Rückwanderung von Deutschen mit im Ausland noch nicht zureichend verfestigtem Aufenthaltsstatus führen. chw
Empfehlungen (Auswahl)
1. Deutschland braucht ein flexibles und transparentes Steuerungssystem für qualifizierte Zuwanderung. Es muss in der Lage sein, langfristig entsprechende Zuwanderer für Deutschland zu gewinnen und zugleich kurz- bis mittelfristig auf Arbeitskräfteengpässe zu reagieren. Am besten wäre dies mit einem Punktesystem möglich, wie es die Unabhängige Kommission Zuwanderung bereits 2001 vorgeschlagen hatte (vgl. MuB 4/09, 4/01).
2. Die Regeln zur Anwerbung hoch qualifizierter Fachkräfte sollten so geändert werden, dass sie einfacher verständlich sind und weniger bürokratischen Aufwand erfordern.
3. Über die zögerliche Öffnung für Zuwanderung im Inland hinaus ist eine aktive Werbung um Hochqualifizierte im Ausland nötig. Dabei könnten auch im Auftrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge handelnde Agenturen und deutsche Konsulate einbezogen werden.
4. Empfohlen wird, das Humankapital ausländischer Hochqualifizierter zu nutzen, in dem sie nach ihrem Abschluss an einer deutschen Universität auf unkompliziertem Wege ein Aufenthalts- und Arbeitsrecht erhalten. Momentan haben Absolventen bis zu einem Jahr nach dem Abschluss Zeit, sich in Deutschland einen Arbeitsplatz zu suchen (HSchulAbsZugV). Andernfalls müssen sie das Land wieder verlassen.
Weitere Informationen:
www.svr-migration.de/wp-content/uploads/2009/05/informationspapier_qualifikation-und-migration_druckfassung.pdf
www.svr-migration.de/wp-content/uploads/2009/05/fiskalische-bilanz-auswanderer_vorl_end_3.pdf
Nach seiner zehntägigen Deutschlandreise hat der UNO-Sonderberichterstatter Githu Muigai verstärkte Bemühungen bei der Eingliederung von Migranten im Alltag gefordert. Dies gelte insbesondere für den „alltäglichen Rassismus”, der sich in Deutschland vor allem im Bildungssystem oder bei der Wohnungssuche zeige.
Der UNO-Sonderberichterstatter zu zeitgenössischen Formen des Rassismus Githu Muigai besuchte auf Einladung der Bundesregierung vom 22. Juni bis 1. Juli verschiedene deutsche Städte und sprach u. a. mit Politikern, Städte- und Gemeindevertretern, Nichtregierungsorganisationen und Wissenschaftlern. Mit Muigai reiste nach 14 Jahren zum ersten Mal wieder ein UN-Sonderberichterstatter zu Rassismus nach Deutschland. Seinen abschließenden Bericht über den Deutschlandbesuch will er dem UN-Menschenrechtsrat 2010 vorlegen.
Zum Abschluss seines Deutschlandbesuchs zeigte sich Muigai beeindruckt von den vielen Initiativen gegen Rassismus in der Bundesrepublik. Allerdings würden alle guten Bemühungen der Bundesregierung nicht viel nützen, wenn sie in Städten und Kommunen nicht tatsächlich umgesetzt würden. Denn Rassimus lasse sich am effektivsten auf lokaler Ebene bekämpfen, sagte Muigau. Konkreten Verbesserungsbedarf nannte er bei folgenden Punkten:
Diskriminierung / Rassismus: Um rassistisch motivierte Entscheidungen bei der Vergabe von Wohnungen und Jobs zu verhindern, sei 2006 zwar das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft getreten (vgl. MuB 6/06). Dennoch hätten viele Ausländer und Migranten, mit denen er auf seiner Reise gesprochen habe, darüber geklagt, dass sie bei der Wohnungssuche oft abgelehnt würden. Muigai forderte, die Antidiskriminierungsstelle finanziell und personell besser auszustatten. Die Behörde solle möglichst in allen 16 Bundesländern Büros haben, um näher an den Opfern von Diskriminierungen zu sein.
Bildung / Arbeitsmarkt: Muigai kritisierte den vergleichsweise schlechten Zugang zu einer höheren Bildung für Migranten. Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen solle erleichtert werden, damit Einwanderern ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt nicht verbaut werden.
Asyl: Muigai appellierte an die Bundesregierung, das Asyl-Verfahren zu beschleunigen. Ein weiterer Kritikpunkt, der an ihn herangetragen wurde, sei die eingeschränkte Bewegungsfreiheit der Flüchtlinge (Residenzpflicht). Asylbewerber in Deutschland sind verpflichtet, sich nur in dem von der zuständigen Behörde festgelegten Bereich aufzuhalten (§ 56, § 85 Asylverfahrensgesetz). Der wiederholte Verstoß gegen diese Pflicht wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft (vgl. MuB 5/09).
Behörden: Muigai kritisierte außerdem, dass Einwanderer in Deutschland nicht ausreichend in staatlichen Institutionen wie Justiz oder Polizei vertreten seien. Menschen mit Migrationshintergrund seien im politischen Alltag unterrepräsentiert, „sowohl als Wähler als auch als Abgeordnete“, sagte Muigai. In diesem Zusammenhang forderte er die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für alle Ausländer mit legalem Aufenthaltsstatus, damit sich diese besser ins politische Leben einbringen könnten. up
Weitere Informationen:
www.unric.org
In Frankreich wird derzeit intensiv über ein Verbot von Vollverschleierungen debattiert. Eine parlamentarische Untersuchungskommission soll bis Ende des Jahres klären, ob ein Verbot sinnvoll und umsetzbar ist.
Den Anstoß zu der Debatte gab im Juni der kommunistische Parlamentsabgeordnete und frühere Bürgermeister von Vénissieux André Gérin. Dieser Vorort von Lyon gilt als sozialer Brennpunkt und als Hochburg besonders religiöser Muslime. Gérin forderte ein Verbot des Tragens von Vollverschleierungen, etwa die aus Afghanistan stammende Burka mit Augengitter oder der arabische Niqab, ein Gesichtsschleier mit Sehschlitz. Er begründete seine Forderung damit, dass der Staat verschleierten Frauen gegenüber seine Aufgaben nicht in normaler Weise nachkommen könne: „Wir haben Probleme mit Identitätskarten, mit Pässen, sogar bei Eheschließungen“, sagte er. Der Abgeordnete berichtete auch von Fällen, bei denen Frauen die Einbürgerung verweigert wurde, weil sie ihr Gesicht nicht enthüllen wollten. Medienangaben zufolge tragen nur wenige hundert Frauen in Frankreich eine Vollverschleierung. Insgesamt leben etwa 5 Mio. Muslime in Frankreich.
Wie schon bei der Diskussion um ein Verbot religiöser Kopfbedeckungen im Jahr 2004 spaltete Gérins Vorstoß die französische Öffentlichkeit. Vor fünf Jahren wurde in Frankreich das Tragen auffälliger religiöser Zeichen in Schulen verboten. Die Regelung bezieht sich ausdrücklich nicht nur auf das islamische Kopftuch, sondern auch auf die jüdische Kippa, den Turban der Sikhs oder große christliche Kreuze (vgl. MuB 7/04).
Staatspräsident Nicolas Sarkozy (UMP) bezeichnete in einer Rede vor beiden Parlamentskammern am 22. Juni in Versailles die Burka als „ein Zeichen der Unterwerfung“ der Frauen und daher „auf dem Territorium der französischen Republik nicht willkommen”. Frankreich könne es nicht hinnehmen „dass Frauen hinter einem Maschengitter gefangen sind, abgeschnitten von jedem sozialen Leben, jeder Identität beraubt“, sagte Sarkozy weiter. Einwanderungsminister Eric Besson (UMP), lehnt ein Verbot hingegen ab. „Wir müssen die Ausbreitung der Burka verhindern“, sagte der Minister, „aber das muss durch Aufklärung, Pädagogik und Dialog passieren.“
In einer Resolution in der Nationalversammlung forderte Gérin Anfang Juni die Einrichtung einer Enquete-Kommission. Nachdem etwa hundert Abgeordnete aus allen Fraktionen Gérins Antrag unterstützt hatten, nahm die Kommission bereits am 1. Juli ihre Arbeit auf. Sie besteht aus 32 Mitgliedern aller Fraktionen und wird von Gérin geleitet. Sie soll bis Anfang 2010 klären, wie sich das Tragen der Vollverschleierung im Alltag auswirkt, und prüfen, ob ein Verbot sinnvoll ist. Voraussichtlich im Januar 2010 soll die Kommission ihre Ergebnisse vorlegen.
Die Diskussion um ein Burkaverbot führte auch zwischen Vertretern verschiedener islamischer Strömungen zu Spannungen. Der prominente Imam und Universitätsdozent Mahmoud Doua, der der konservativen Union des Organisations Islamiques de France (UOIF) nahe steht, sprach sich zwar gegen ein Burkaverbot aus, plädierte aber zugleich für „pädagogisch sinnvolle Lösungen“, um betroffene Frauen vom Verschleierungszwang zu befreien. Er wurde daraufhin von zwei jungen muslimischen Männern tätlich angegriffen. Für die jungen Männer, die der unpolitischen, aber streng religiösen Salafistenbewegung angehören, stellten Douas Äußerungen „einen Verrat am wahren Islam“ dar.
Der Präsident des muslimischen Dachverbands in Frankreich (Conseil français du culte musulman, CFCM) Mohammed Moussaoui sprach sich gegen ein Verbot aus, da es nicht nur kontraproduktiv, sondern auch unrealistisch sei. „Wird man die Frauen etwa auf der Straße verhaften und sie zwingen, sich zu entschleiern?", gab Moussaoui zu bedenken. Dem CFCM-Präsident zufolge würde ein Burkaverbot am Ende weniger dazu führen, dass die betroffenen Frauen, ihren Schleier abnehmen, sondern, dass sie ihre Wohnung nicht mehr verlassen könnten. Moussaoui warnte vor einer neuerlichen „Stigmatisierung des Islams". me
Weitere Informationen:
www.andregerin.com
www.assemblee-nationale.fr/13/propositions/pion1725.asp
Vor dem Hintergrund des Wechsels der EU-Ratspräsidentschaft fordern sowohl das Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) als auch ein Bündnis der in der Flüchtlingshilfe aktiven Verbände eine Wende in der EU-Flüchtlings- und Asylpolitik.
Am 1. Juli übernahm Schweden die Ratspräsidentschaft der Europäischen Union (EU) für das zweite Halbjahr 2009. In diesem Zeitraum soll unter anderem eine Reform der europäischen Flüchtlings- und Asylpolitik vorangebracht werden, u. a. mit dem Mitte Juli vorgestellten „Stockholmer Programm“ der Innenminister der EU-Mitgliedstaaten, das nach Tampere (vgl. MuB 8/99) und Den Haag (vgl. MuB 9/04) die Leitlinien europäischer Innenpolitik für den Zeitraum 2010 bis 2014 festlegen soll.
Vor diesem Hintergrund positionierten sich in den Wochen vor dem Wechsel von der tschechischen zur schwedischen Ratspräsidentschaft diverse Verbände und Institutionen, die in den Bereichen Flucht, Asyl und Migration tätig sind. In einer Ende Juni erschienenen Pressemitteilung weist das UNHCR darauf hin, dass es die bislang vorliegenden Vorschläge der Europäischen Kommission zu einem gemeinsamen europäischen Asylsystem in zentralen Punkten unterstützen werde. Dazu zähle die Notwendigkeit, dass so genannte Dublin-System zur Regelung der Zuständigkeit bei der Bearbeitung von Asylanträgen zu reformieren. Derzeit sind im Regelfall diejenigen Staaten für die Bearbeitung zuständig, in denen der Asylbewerber zuerst eingereist ist. Dies führe jedoch zu einer besonderen Belastung für die an den EU-Außengrenzen gelegenen Staaten. Daher müsse die Verantwortung für Flüchtlinge und Aslybewerber zwischen den Mitgliedstaaten gerechter verteilt werden (vgl. MuB 5/09, 9/08, 3/99).
Es könne im Augenblick nicht davon ausgegangen werden, „dass Asylsuchende überall in der EU ein faires und effizientes Asylverfahren nach internationalen Mindeststandards erhalten könnten“, so UNHCR in einer Pressemitteilung. Um höhere Schutzstandards zu erreichen, schlägt das UNHCR die Einrichtung eines EU-Unterstützungsbüros für Asylfragen vor. Humanitäre Grundsätze wie das Recht auf Asyl und das Refoulement-Verbot, d. h. das Zurückweisungsverbot in Gebiete, in denen den Asylbewerbern Gefahr droht, müssten respektiert und vor allem auch in Grenzkontrollmaßnahmen integriert werden. Im Jahresbericht 2008 weist das Flüchtlingshilfswerk darauf hin, dass die Asylantragszahlen in Europa rückläufig sind und führt dies auf die restriktive Gesetzgebung in einzelnen Mitgliedstaaten zurück. Außerdem schlägt das UNHCR vor, sich in einer Debatte der Bewegungsfreiheit Schutzbedürftiger innerhalb der EU zu stellen.
Am 30. Juni stellte zudem ein breites Bündnis von in Flüchtlingsfragen aktiven Verbänden eine „gemeinsame Stellungnahme zum derzeitigen Stand der Harmonisierung des europäischen Flüchtlingsrechts“ vor. Das Positionspapier wurde von der deutschen Sektion von Amnesty International, Pro Asyl, dem Roten Kreuz, Wohlfahrtsverbänden (AWO, Caritas, DPWV, Diakonie) und juristischen Vereinigungen (Deutscher Anwaltverein, Neue Richtervereinigung) unterzeichnet. Wie das UNHCR fordern die unterzeichnenden Verbände eine „faire Teilung der Verantwortung bei der Verteilung von Flüchtlingen“, da die hohe Belastung der Außenstaaten dort zu einer „Qualitätsabsenkung“ bei den Asylverfahren und zu niedrigeren Anerkennungsquoten führe. Staaten wie Griechenland oder Malta würden aufgrund ihrer hohen Belastung auf eine besonders rigide Grenzkontrollpolitik zurückgreifen.
Die im Mittelmeer bereits gängige Praxis, Bootsflüchtlinge auf hoher See abzudrängen, bezeichnete das Bündnis als Verstoß gegen das Völkerrecht. Problematisch sei vor allem die von den italienischen Behörden praktizierte Rückführung von Flüchtlingen und irregulären Migranten nach Libyen, da ihnen dort keine den Mindeststandards entsprechende Prüfung ihrer Fluchtgründe garantiert werde und Migranten stattdessen auf unbestimmte Zeit in Lagern inhaftiert würden. Amnesty International, Pro Asyl und die weiteren Unterzeichner wandten sich in ihrer Stellungnahme außerdem gegen Bestandteile des derzeit auf Ebene der EU verhandelten „Stockholmer Programms“ (vgl. MuB 6/09). Die dort vorgesehene Ausweitung der europäischen Migrations- und Grenzkontrollpolitik auf Transit- und Herkunftsstaaten würde die Missachtung von Menschenrechten in Kauf nehmen. Die EU dürfe die teilweise gravierenden Schutzdefizite in Drittstaaten nicht ignorieren. sta
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Bundeszentrale für politische Bildung/bpb: Europäische Nachbarschaft. Deutsche und polnische Migration in Geschichte und Gegenwart. 2009, Tagungsdokumentation, Download: www.bpb.de/files/DBC5FB.pdf
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Methodenseminar
Thema: Demographischer Wandel
Veranstalter: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb
Termin: 29.9.2009, 9 Uhr bis 2.10.2009,15 Uhr
Ort: Armony-Tagungshotel, Mariannenplatz 26, 10997 Berlin
Zielgruppe: Multiplikatoren, Dozenten der politischen Bildung
Teilnahmebeitrag: 75 Euro
Anmeldung: Bundeszentrale für politische Bildung, Frau Andrea Rögner-Francke, Stresemannstraße 90, 10963 Berlin, Tel.: 030 254504-415, Fax: 030 254504-422, E-Mail: andrea.roegner-francke@bpb.de
Weitere Informationen: www.bpb.de/veranstaltungen/OC836E,0,0,Methodenseminar_zum_Thema_Demographischer_Wandel.html
Seminar
Titel: Auf Augenhöhe – Wie Integration vor Ort gelingt
Termin/Ort: 21.09.–23.09.2009, Würzburg
Veranstalter: Akademie Frankenwarte, Gesellschaft für Politische Bildung e. V.
Inhalt: Integration geschieht in den Kommunen und ihren Einrichtungen vor allem von Mensch zu Mensch. Dieses Seminar gibt motivierende, bundesweite Beispiele mit Akteuren mit ausländischer und ohne ausländische Herkunft, wie Integrationsförderung effizient und auf Augenhöhe angesetzt werden kann. Außerdem wird ein preisgekröntes Theaterprojekt seine Arbeit vorstellen.
Zielgruppe: Interessierte, ehrenamtlich Tätige, soziale Bewegungen
Teilnahmebeitrag: 87 Euro
Anmeldung: Akademie Frankenwarte, Frau Carmen Schmitt, E-Mail: carmen.schmitt@frankenwarte.de, Tel.: 0931 80464-340
Weitere Informationen: www.frankenwarte.de