
Die Bundesregierung hat im Juni eine positive Bilanz der seit 2005 bundesweit durchgeführten Integrationskurse gezogen. Die Zahl der Kursteilnehmer und Absolventen steigt seit Beginn stetig, die der erfolgreichen Prüfungsteilnehmer sinkt jedoch.
Anfang Juni zog das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine erste Gesamtbilanz der bundesweiten Sprach- und Orientierungskurse. Wie die im April vorgelegte Integrationskurs-Geschäftsstatistik 2008 zeigt, haben sich seit 2005 insgesamt 484.322 Migranten an über 37.000 Integrationskursen beteiligt. Teilnahmeberechtigt waren insgesamt 656.142 Personen.
Zwischen Januar 2005 und Dezember 2008 haben 248.488 der Kursteilnehmer einen vollständigen Integrationskurs absolviert. Davon haben 173.312 an einer Abschlussprüfung teilgenommen, 115.732 Migranten haben die Prüfung erfolgreich bestanden. Das entspricht im Durchschnitt zwei Dritteln aller Prüfungsteilnehmer (67 %), aber weniger als der Hälfte aller Absolventen (46,6 %) und weniger als einem Viertel aller Teilnehmer (23,9 %).
Seit Beginn der Integrationskurse sank die jährliche Bestehensquote von 71,2 % (2005/2006) zunächst auf 67,4 % (2007) und jetzt auf 61,3 % im Jahr 2008. Ursächlich für diesen Trend könnte sein, dass Integrationskurse zunehmend von Migranten mit besonders schlechten Ausgangsbedingungen besucht werden. Ferner ist denkbar, dass die deutlich stärkere Teilnahme der Kursabsolventen an der Abschlussprüfung im vergangenen Jahr ausschlaggebend dafür war (2008: 83 %; 2007: 65,4 %).
Derzeit bieten bundesweit etwa 1.700 Kursträger, von Volkshochschulen über Bildungsstätten bis hin zu kirchlichen Trägern, Integrationskurse an.
60 % der Teilnehmer leben nach Angaben des BAMF schon länger in Deutschland. Die Kurse seien damit auch ein wichtiger Baustein für die so genannte „nachholende Integration“, heißt es im BAMF. Zwei Drittel aller bisherigen Teilnehmer waren Frauen. Warum bisher deutlich mehr Frauen als Männer an den Integrationskursen teilgenommen haben, ist noch ungeklärt. Die Möglichkeit der Kinderbetreuung im Rahmen des Eltern- und Frauenintegrationskurses kann zu dem hohen Anteil von Teilnehmerinnen beigetragen haben, da die Betreuung der Kinder den Frauen oft erst eine Teilnahme an den meist ganztägigen Kursen ermöglicht.
Insbesondere die rechtlichen Veränderungen der Integrationskurs-Verordnung Ende 2007 haben nach Angaben des BAMF zum Erfolg der Kurse beigetragen (vgl. MuB 2/07, 3/07, 6/07, 10/07). Mit der Verordnungsnovelle wurde u. a. die Stundenzahl der Integrationskurse für spezielle Zielgruppen wie Jugendliche, Eltern, Frauen oder Analphabeten erhöht. Seither besuchen nach Angaben des BAMF mehr Migranten diese verlängerten Kurse. Außerdem wurde ein finanzieller Anreiz geschaffen, der schnelles Lernen belohnt. Momentan bezahlen die Kursteilnehmer durchschnittlich einen Euro pro Kursstunde selbst, der Rest wird aus Bundesmitteln finanziert. Jene, die innerhalb von zwei Jahren die Kursabschlussprüfung erfolgreich bestehen, erhalten die Hälfte des gezahlten Betrags zurück.
Seit Juli gibt es eine neue Sprachprüfung, die die Erfolgsquote der Kurse erhöhen soll. Der vom Goethe-Institut entwickelte „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) orientiert sich am konkreten Sprachbedarf der Migranten. In einem zweistufigen Verfahren sollen die Kursteilnehmer an ein Sprachniveau (B1) herangeführt werden, auf dem sie das Wichtigste verstehen, wenn in einfacher Sprache gesprochen wird.
„Die Integrationskurse haben sich als unverzichtbares Förderinstrument etabliert“, sagte im Juni der Präsident des Bundesamtes Albert Schmid. „Gute Deutschkenntnisse sind Voraussetzung dafür, im gesellschaftlichen Leben und auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.“ In den Augen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) waren geringe Deutschkenntnisse das Hauptproblem, das einer erfolgreichen Integration lange Zeit im Wege stand: „Deshalb haben wir gefordert, dass ein Minimum an Sprachkenntnissen vorliegen muss. Gleichzeitig haben wir jede Menge Angebote dazu gemacht“, sagte Schäuble.
Die Bundestagsfraktion der Linkspartei bezweifelt den Erfolg der Integrationskurse und reichte Mitte August im Bundestag eine Kleine Anfrage zu den „schlechten Erfolgsquoten und unzumutbaren Arbeitsbedingungen in Integrationskursen“ ein (Drucksache 16/13910). Darin kritisierte sie insbesondere die Kostenerstattungspauschale für die Kursträger, die sie als zu niedrig ansieht. Momentan zahlt die Bundesregierung 2,35 Euro pro Teilnehmer und Stunde an die Träger. Die Linkspartei verlangt eine Erhöhung dieser Pauschale auf mindestens 3 Euro. Die Träger entlohnen die Lehrkräfte pro Unterrichtseinheit mit 17,63 Euro bzw. 15,28 Euro brutto in den alten bzw. neuen Bundesländern. Bei einer durchschnittlichen Teilnehmerzahl von 15 Personen je Kurs heißt das, dass die Träger circa 50 % der erhaltenen Gelder einbehalten. Das BMI will den Kursträgern bislang keine Auflagen zur Lehrkräftevergütung machen. Dies sei ein „Eingriff in die unternehmerische Freiheit“ und würde „die Vertragsfreiheit zwischen Kursträger und Kursleiter beeinträchtigen“, hieß es in einer früheren Antwort an die Linkspartei aus dem vergangenen Jahr. Die Linkspartei sieht dies jedoch dringend geboten, denn die nicht-adäquate Bezahlung der hoch qualifizierten Lehrkräfte beeinträchtige die Qualität der Kurse, heißt es in dem Papier der Linksfraktion. Sie schließt sich daher Forderungen nach einem Mindesthonorar für Sprachdozenten von 25 Euro pro Stunde an, wie es beispielsweise auch die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) fordert. th
Weitere Informationen:
www.bamf.de
www.linksfraktion.de
dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/139/1613910.pdf (Kleine Anfrage)
www.goethe.de/lhr/prj/daz/rcc/deindex.htm
Türkeistämmige Migranten der jüngeren Generation sind deutlich besser integriert als ältere Migranten. Vor allem bei Jugendlichen gab es in den letzten Jahren erstaunliche Fortschritte bei der Integration. Zu diesen Schlüssen kommen zwei repräsentative Umfragen unter türkeistämmigen Migranten.
Die neunte Mehrthemenbefragung „Türkeistämmige Migranten in Nordrhein-Westfalen und in Deutschland: Lebenssituation und Integrationsstand“ wurde am 20. August von der Stiftung Zentrum für Türkeistudien (ZFT) offiziell vorgestellt. Für die Studie wurden im Oktober 2008 1.000 volljährige türkeistämmige Migranten in Nordrhein-Westfalen und erstmals auch über 650 türkeistämmige Migranten aus anderen Bundesländern befragt. Für eine andere Studie des Instituts für Empirische Bildungsforschung der Universität Würzburg wurden in den Jahren 2005 bis 2008 insgesamt 830 Hauptschüler türkischer Herkunft im Alter von 12 bis 17 Jahren befragt.
Altersstruktur: Die Befragung des Zentrums für Türkeistudien ergab, dass die türkeistämmige Bevölkerung in Deutschland mit rund 40 Jahren im Durchschnitt etwas jünger ist als die deutsche Bevölkerung, deren Durchschnittsalter 2007 bei knapp 43 Jahren lag. Allerdings steigt das Durchschnittsalter der türkeistämmigen Bevölkerungsgruppe kontinuierlich an.
Familien: Die Familien sind mit 3,8 Personen im Durchschnitt fast doppelt so groß wie deutsche Familien (2,08 Familienmitglieder). 80 % der Befragten waren verheiratet; dagegen leben nur 45 % der erwachsenen Gesamtbevölkerung Deutschlands in einer Ehe.
Aufenthaltsdauer: Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer liegt bei 25 Jahren. Knapp 20 % der befragten Migranten waren selbst als Arbeitsmigranten eingewandert, rund 30 % kamen als Heiratsmigranten und etwas weniger als die Hälfte gehört zu den Nachfolgegenerationen.
Bildung: Das Bildungsniveau der türkeistämmigen Bevölkerung ist insgesamt niedrig. Gut ein Viertel hat keinen qualifizierenden Schulabschluss, mehr als die Hälfte keine berufliche Ausbildung. Allerdings gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Generationen. In der Gruppe der über 60-Jährigen haben zwei Drittel der Befragten keinen Schulabschluss, bei den unter 30-Jährigen sind es lediglich 6 %. Immerhin 17 % der unter 30-Jährigen haben das deutsche Abitur. Beim Bildungsniveau zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen Frauen und Männern. So haben 25 % der unter 30-jährigen Frauen das deutsche Abitur, aber nur rund 8 % der Männer der gleichen Altersgruppe. In der Gesamtbevölkerung haben 45 % der Frauen und 38 % der Männer zwischen 20 und 30 Jahren das Abitur oder einen Fachhochschulabschluss.
Gut die Hälfte der türkeistämmigen Migranten schätzt ihre Deutschkenntnisse als gut bis sehr gut ein. Dabei ist der Anteil in der jüngsten Generation (<30 Jahre) erwartungsgemäß höher (75 %).
Die Studie der Universität Würzburg ergab, dass der Wunsch von Jugendlichen, sich sowohl auf Türkisch als auch auf Deutsch verständigen zu können, in den Jahren seit 2005 stark angestiegen ist. Über 60 % der 2008 befragten Jugendlichen gaben an, mit ihren Eltern beide Sprachen zu sprechen.
Komplexe Identitäten: Die Studie des Türkeizentrums hat einen Index aus der Bindung an die Türkei oder Deutschland als Heimatland, dem Rückkehrwunsch, der Staatsangehörigkeit und dem Wunsch nach Einbürgerung gebildet. Gemäß diesem Index haben rund 25 % der befragten Migranten ihre kulturelle Orientierung eindeutig auf Deutschland ausgerichtet, 17 % eindeutig auf die Türkei. Fast 60 % der befragten Erwachsenen haben Misch- oder Doppelidentitäten. Der Anteil der eindeutig auf Deutschland ausgerichteten ist mit 37 % bei den unter 30-Jährigen mehr als doppelt so hoch wie unter den über 60-Jährigen. Auch bei den befragten Jugendlichen in der Studie der Uni Würzburg gab fast die Hälfte an, sich an der deutschen Gesellschaft zu orientieren. Nur 13 % der Jugendlichen wünschten sich, in die Türkei zu ziehen.
Kontakte zu Deutschen: Neun von zehn Migranten haben laut Zentrum für Türkeistudien Kontakt zu Deutschen, 43 % haben deutsche Freunde. Bemerkenswert ist, dass sich über die Hälfte der Befragten mehr Kontakt zu Deutschen wünscht. Bei den von der Universität Würzburg befragten Jugendlichen gaben 2007 über 60 % an, ihr Freundeskreis bestehe aus Türken und Deutschen. Dieser Anteil ist seit 2005 um sechs Prozentpunkte gestiegen. Allerdings gibt es unter türkeistämmigen Frauen auch 10 %, die keinen Kontakt zu Deutschen haben.
Die ZFT-Befragung ergab, dass nur 3 % der türkeistämmigen Bevölkerung als eher nicht oder gar nicht in die Mehrheitsgesellschaft eingebunden gelten können. Da sich dieser Prozentsatz über die Jahre nicht verändert hat, kann nach Einschätzung der Autoren der Studie von einer Entstehung von Parallelgesellschaften kaum die Rede sein.
Politikinteresse: Nach wie vor ist bei der türkeistämmigen Bevölkerung das Interesse an türkischer Politik größer als das an deutscher Politik. Über die Hälfte der Befragten ist nicht an Politik in Deutschland interessiert. Als Gründe für ihr Desinteresse gaben die meisten Befragten an, dass sie ihre Interessen weder von deutschen Institutionen noch von Migrantenorganisationen oder der türkischen Regierung vertreten sehen. Nur knapp 27 % denken, dass die Bundesregierung ihre Interessen vertritt, 34 % meinten dies von türkischen Selbstorganisationen und rund 26 % von der türkischen Regierung. Als die dringendsten Probleme, die von der Politik in Deutschland zu lösen seien, bezeichneten über 90 % der türkeistämmigen Migranten Arbeitslosigkeit, Lehrstellenmangel und schlechte Bildungschancen.
Trends: Die meisten Ergebnisse der Mehrthemenbefragung des Türkeizentrums sind über die Jahre seit der ersten Erhebung 1999 vergleichsweise stabil (die ersten acht Befragungen fanden nur in Nordrhein-Westfalen statt). Vor allem die Unterschiede zwischen der ältesten Generation der über 60-Jährigen und der jüngsten Generation der unter 30-Jährigen, etwa im Hinblick auf den Bildungsstand und die Kontakte zu Deutschen, deuten auf eine Tendenz zu stärkerer Integration in der Zukunft hin. Auch bei den von der Universität Würzburg befragten Hauptschülern gab es innerhalb der vier Jahre, in denen die Befragung durchgeführt wurde, deutliche Tendenzen zu einer stärkeren Orientierung auf Deutschland und mehr Kontakten zu gleichaltrigen Deutschen. Barbara Bils, Osteuropawissenschaftlerin und Volkswirtin, Vilnius
Weitere Informationen:
www.zft-online.de
www.bildungsforschung.uni-wuerzburg.de
Erstes Muslimisches Seelsorgetelefon
Anfang September wurde das erste muslimische Seelsorgetelefon (MuTeS) in der Bundesrepublik offiziell eingeweiht. Die Trägerorganisation Islamic Relief Deutschland bietet den Dienst in deutscher Sprache an. Auf Nachfrage können auch Gespräche auf Türkisch und Arabisch geführt werden. Das Angebot richtet sich v. a. – aber nicht ausschließlich – an Personen mit muslimischem Hintergrund, bietet jedoch keine Beratung in religiösen Fragen. Nach Auskunft der Geschäftsführung wurde MuTeS eingerichtet, weil viele Muslime nicht bei bestehenden Seelsorgediensten anrufen würden, aus Angst dort nicht verstanden zu werden. Die ehrenamtlichen Telefonseelsorger bei MuTeS sind mit dem muslimischen Hintergrund vertraut. Das Telefon ist derzeit täglich von 16 bis 24 Uhr unter der Nummer 030-443509821 zum Ortstarif erreichbar. Das Angebot soll sukzessive auf 24 Stunden ausgebaut werden.
www.mutes.de
Zuwanderung und Abwanderung 2008
2008 gingen 66.000 mehr Deutsche ins Ausland als in die Bundesrepublik zurückkehrten, teilte das Statistische Bundesamt Ende Juli mit. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 738.000 Fortzüge verzeichnet, davon entfielen rund 175.000 auf deutsche Abwanderer (2007: 161.000). Diese Steigerung um 8 % ist laut Bundesamt allerdings auch auf zahlreiche Abmeldungen von Amts wegen zurückzuführen, nachdem im vergangenen Jahr die persönliche Steueridentifikationsnummer eingeführt worden war. Trotz der Unklarheit über die tatsächliche Zahl der Fortzüge sei davon auszugehen, dass die Abwanderung von Deutschen anhält, hieß es im Bundesamt (vgl. MuB 6/09). Die Zahl der Zuzüge nach Deutschland blieb mit 682.000 Menschen im Vergleich zum Vorjahr (681.000) nahezu konstant. Nur die Zahl deutscher Zuwanderer und Spätaussiedler ist mit rund 108.000 gegenüber dem Vorjahr um knapp 2 % leicht angestiegen (+2.000). Von 2001 bis 2006 war die Zuwanderung noch kontinuierlich zurückgegangen (vgl. MuB 3/08).
www.destatis.de
Bildungswerbung im türkischen Fernsehen
Das Land Baden-Württemberg lässt seit dem 1. September das deutsche Aus- und Weiterbildungssystem in dem in Deutschland ausgestrahlten türkischen Fernsehsender TGRT-EU bewerben. In sechsminütigen Spots treten erfolgreiche Personen türkischer Herkunft auf und betonen die Wichtigkeit einer guten Ausbildung. Die Spots sind in Türkisch, aber deutsch untertitelt. Parallel dazu werden auf einer deutschen und einer türkischsprachigen Website Berufe und Ausbildungswege in Deutschland vorgestellt. Mit dieser Initiative will Baden-Württemberg diese Zielgruppe besser über die Chancen des deutschen Bildungs- und Ausbildungssystems informieren.
www02.zkm.de/agacyasikenegilir
Schulpflicht wichtiger als religiöse Werte
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) lehnte Ende Juli die Verfassungsbeschwerde eines baptistischen Elternpaars ab, das seine Kinder an einigen Tagen nicht in die Schule geschickt und daraufhin einen Bußgeldbescheid erhalten hatte (Az. 1 BvR 1358/09). Wegen einer Karnevalsveranstaltung sowie eines zweitägigen Theaterprojekts zur Prävention sexuellen Missbrauchs sahen die Eltern ihre Grundrechte verletzt. Die Karnevalsveranstaltung schränke als ursprünglich katholische Tradition ihre Religionsfreiheit ein, argumentierten sie. Außerdem habe die Teilnahmepflicht an dem Theaterprojekt gegen ihr Erziehungsrecht verstoßen, weil die Kinder dort mit einer „einseitigen emanzipatorischen Sexualerziehung“ konfrontiert seien, die sie nicht teilten. Das BVerfG lehnte diese Argumentation ab. Das Grundrecht auf Glaubensfreiheit gelte zwar absolut, könne aber durch andere Grundrechte, wie den staatlichen Erziehungsauftrag (Art. 7 Abs. 1 GG), eingeschränkt werden, urteilten die Richter. Infolgedessen wird das elterliche Erziehungsrecht durch die allgemeine Schulpflicht beschränkt.
www.bverfg.de/entscheidungen/rk20090721_1bvr135809.html
NRW: Muslimisches Wahlbündnis
Das erste von Muslimen gegründete und zu einer Wahl angetretene Wahlbündnis Deutschlands hat bei den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen am 30. August zwei Sitze im Bonner Stadtrat errungen. Damit zogen erstmals Vertreter einer muslimischen Wählervereinigung in ein deutsches Parlament ein. Nach offiziellen Angaben stimmten 2,1 % der Wähler für das im Juni gegründete Bündnis für Frieden und Fairness (BFF). Das BFF war auf Initiative des Bonner Rates der Muslime gegründet worden. Es versteht sich jedoch nicht als muslimische Interessenvertretung. Hauptziel ist nach Angaben des Spitzenkandidaten Haluk Yildiz eine bessere gesellschaftliche Integration von Migranten. Weitere Schwerpunkte sind der interreligiöse Dialog und die Bildungspolitik. Im Vorfeld der Wahlen war die rechtspopulistische Initiative Pro NRW mit antimuslimischen Kampagnen und volksverhetzenden Aussagen gegen die BFF aufgetreten und dafür richterlich abgemahnt worden. Pro NRW zog mit einem Sitz ebenfalls in den Bonner Stadtrat ein.
www.bff-bonn.de
Urteil stärkt Schutz für Flüchtlinge
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat Mitte Juli den besonderen Schutz für Flüchtlinge hervorgehoben, die nicht die Voraussetzungen der Genfer Flüchtlingskonvention erfüllen, aber im Falle einer Rückkehr bedroht wären. Bereits 2008 hatte das BVerwG entschieden, dass in Ausnahmefällen auch allgemeine Gefahren im Rahmen eines bewaffneten Konflikts eine ernsthafte individuelle Bedrohung darstellen können (vgl. MuB 6/08). Diese Auffassung teilt auch der Europäische Gerichtshof (vgl. MuB 2/09). Dessen Urteil hatte der in dem aktuellen Fall zuständige Verwaltungsgerichtshof Mannheim nicht geprüft und muss sich nun abermals mit dem Fall zweier Iraker befassen, die 2003 nach dem Sturz des Diktators Saddam Hussein aus Deutschland abgeschoben werden sollten. Sie klagten dagegen, hatten jedoch vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim keinen Erfolg. Zwar gebe es in Teilen des Irak bürgerkriegsähnliche Zustände, doch seien die Kläger nur den „allgemeinen, für die gesamte Bevölkerung bestehenden Gefahren“ ausgesetzt, hieß es zur Begründung. Das Bundesverwaltungsgericht hob diese Entscheidung jetzt auf (BVerwG, Az. 10 C 9.08 und 10 C 13.08).
www.bverwg.de
Im Bundestagswahlkampf spielt die Migrations- und Integrationspolitik bisher kaum eine Rolle. Ist das ein gutes oder ein schlechtes Zeichen? Ist dies ein Ausdruck des Erfolgs der Integrations- und Zuwanderungspolitik der letzten Jahre?
Im August gab es einen kleinen Disput über die Bilanz der Integrationskurse. Wenig überraschend hält Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) diese für einen großen Erfolg, während die Linkspartei ihr Scheitern diagnostizierte (vgl. MuB 7/09). Doch eine wirkliche Debatte darüber, wer die besten Integrationskonzepte für die kommende Legislaturperiode hat, findet nicht statt.
Konkreter und somit besser zu greifen wäre das Thema doppelte Staatsbürgerschaft. Die CDU ist bekanntlich dagegen, die Linkspartei und Bündnis 90/Die Grünen sind seit langem dafür. Die SPD tendierte seit letztem Jahr ebenfalls in diese Richtung, ohne sich jedoch mit Nachdruck dafür einzusetzen. Im August sprach sich nun Bundesjustizministerin Brigitte Zypries deutlich für die Abschaffung des Optionsmodells aus.
Doch auch dieser Vorstoß wurde nicht weiter aufgegriffen. In einer großen Koalition, der einzigen Machtoption der SPD, wäre er – wie bisher – ohnehin nicht durchsetzbar. Dabei wird gerade in Wahlzeiten deutlich, wie wichtig die Staatsbürgerschaft als Voraussetzung für die Teilnahme an Wahlen ist. Derzeit verzichten hunderttausende Migranten, die seit Jahren in der Bundesrepublik leben, auf Staatsbürgerschaft und Wahlrecht, weil sie ihre ausländische Staatsangehörigkeit nicht aufgeben wollen. Für das politische Gemeinwesen in Deutschland ist dies ein großer Schaden.
Wie sieht es bei jenen Personen mit Migrationshintergrund aus, die wählen gehen dürfen? Ihr Wahlverhalten kann als ein Indikator für ihre Integration in das politische Gemeinwesen gelten. Von den 62,2 Mio. Wahlberechtigten am 27. September haben ca. 5,8 Mio. einen Migrationshintergrund (9 %). Und diese Gruppe wird in Zukunft wachsen. In den kommenden Jahren werden jährlich allein über 200.000 Deutsche mit Migrationshintergrund volljährig.
Leider gibt es keine wirklich belastbaren Zahlen über das Wahlverhalten von Migranten in Deutschland. Die wenigen Daten, die vorliegen, weichen allerdings deutlich von Umfrageergebnissen für die Gesamtbevölkerung ab. Laut einer im März durchgeführten Umfrage des Marktforschungsunternehmens Data4U unter türkeistämmigen Deutschen würden 55,5 % SPD wählen, 23,3 % Bündnis 90/Die Grünen, 10,1 % CDU/CSU, 9,4 % die Linkspartei und 0,9 % die FDP. Bei Deutschen mit einem muslimischen Hintergrund weichen die Werte noch stärker vom gewohnten Bild ab. Nach Angaben des Zentralinstituts Islam-Archiv in Soest würden 35,5 % SPD wählen, 18 % Bündnis 90/Die Grünen und 16 % würden gar nicht wählen gehen. CDU/CSU, Linkspartei und FDP würden an der 5 %-Hürde scheitern; 20 % sind unentschieden. Im Lichte dieser Zahlen kann von einer parteipolitischen Integration kaum die Rede sein.
Wechselt man von den Repräsentierten zu den Repräsentanten, sieht es nicht viel besser aus. Im Bundestag sitzen derzeit lediglich 11 Abgeordnete mit Migrationshintergrund, weniger als 2 % aller Delegierten. Bei rund 15 Mio. Menschen in Deutschland mit Migrationshintergrund (18,8 % der Bevölkerung) ist das sehr wenig. Für die kommende Legislaturperiode befürchtet Kenan Kolat, Vorsitzender der Türkischen Gemeinde in Deutschland (TGD), dass diese Zahl weiter sinken könnte. Zwar gebe es zahlreiche Kandidaten, jedoch seien diese überwiegend auf wenig aussichtsreichen Listenplätzen aufgestellt. Selbst der Einzug von Grünen-Chef Cem Özdemir in den Bundestag sei daher ungewiss.
Vielleicht hat es aber auch etwas Gutes, dass so wenig über das Thema gestritten wird. Denn in der Hitze von Wahlkampfdiskussionen könnte es leicht geschehen, dass das Thema nicht mit der nötigen Ernsthaftigkeit und Sensibilität behandelt wird. Marcus Engler, Sozialwissenschaftler, Centre Marc Bloch
In diesem Jahr jährt sich zum 30. Mal die Vorlage des Kühn-Memorandums vom September 1979. Das Memorandum „Stand und Weiterentwicklung der Integration der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familien in der Bundesrepublik Deutschland“ war von Heinz Kühn, dem ersten „Bundesbeauftragten für die Integration der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familien“, vorgelegt worden.
Der damalige Amtsinhaber und ehemalige Ministerpräsident Nordrhein-Westfalens Heinz Kühn (SPD) war Ende 1978 von Bundeskanzler Helmut Schmidt mit der Ausarbeitung einer Denkschrift beauftragt worden. Das Ergebnis kann als erster, obgleich nicht realisierter Integrationsplan der Bundesrepublik gelten.
Ende der 1970er Jahre war die Bundesrepublik de facto zu einem Einwanderungsland geworden: 4 Mio. sogenannte Gastarbeiter und ihre Familien lebten damals im Land. Darunter befanden sich allein 1 Mio. Kinder und Jugendliche. Das Kühn-Memorandum bildete den frühen Auftakt zur Diskussion von Integrationskonzepten in der Bundesrepublik. Allerdings sollte es noch mehr als zwei Jahrzehnte dauern, bis Inhalte und konzeptionelle Ziele solcher Papiere und Berichte in der etablierten politischen Sphäre ernsthaft diskutiert und dann auch substanziell in die politische Praxis von Bund, Ländern und Gemeinden Eingang fanden.
„[N]ach neun Monaten, wie es sich bei einem anständigen `Baby´ geziemt“, so Kühn, war das gut 60-seitige Memorandum verfasst. Es war, nicht nur für seine Zeit, ein wegweisendes und modernes Konzept. Selbst die Ziele heutiger, oft vager Integrationskonzepte fallen inhaltlich gelegentlich immer noch hinter die Absichten des sehr konkreten Plans aus dem Jahr 1979 zurück. Das Memorandum erkannte erstmals die politische Verantwortung des Aufnahmelandes gegenüber den Arbeitsmigranten an und forderte eine gesellschaftspolitische Ausgestaltung der Integrationspolitik, die über die reine Betrachtung von Arbeitsmarktfragen hinausging. Kühn charakterisierte das Konzept als „Minimalprogramm für die notwendige Vorwärtsentwicklung der Ausländerpolitik in der Bundesrepublik“.
Pionierhaft wurde in dem Memorandum eine konsequente Integrationspolitik skizziert und eingefordert. In einem neuen Deutungsrahmen wurde die Bundesrepublik als faktisches Einwanderungsland benannt. Einwanderung sowie dauerhafte Integration waren als Begriffe und Konzepte zu jener Zeit weder systematisch eingeführt noch konsensfähig – erst recht nicht als eine umzusetzende politische Praxis. So entzündete sich ein Teil der Kritik am Memorandum von konservativer Seite, aber auch von der sozialdemokratisch geführten Bundesregierung an eben jenen Begriffen und ihren politischen Folgen.
Die Forderung und die konzeptionellen Ideen des Memorandums zielten insbesondere auf die Sprach-, Schul-, Bildungs- und Ausbildungspolitik, u. a. durch eine unbeschränkte Ausbildungs- und Arbeitserlaubnis für ausländische Jugendliche. Der Bericht empfahl die „erhebliche Intensivierung der integrativen Maßnahmen“ im Bereich der Vorschule, Schule und der beruflichen Bildung. Das Umsteuern der Politik sei zwingend notwendig, um „größeren individuellen und gesamtgesellschaftlichen Schaden abzuwenden“, schrieben Kühn und sein Mitarbeiter Karlfriedrich Eckstein.
Auch in der Frage der Einbürgerung von Ausländern war das Memorandum seiner Zeit um gut 20 Jahre voraus. Es empfahl ein Optionsrecht für in der Bundesrepublik geborene und aufgewachsene ausländische Jugendliche. Darüber hinaus wurde die Einführung des kommunalen Wahlrechts nach acht- bzw. zehnjährigem Aufenthalt in der Bundesrepublik vorgeschlagen.
Selbst die Themen „religiöse Unterweisung“ oder „Integrationshelfer“, die noch aktuell diskutiert werden oder erst jüngst in die Praxis Eingang fanden, sind im Memorandum aufgeführt und mit instruktiven Lösungsvorschlägen versehen. „Problematische Selbsthilfeversuche (z. B. Koranschulen)“ sollten vermieden werden zugunsten religiöser Unterweisung in der Schule, „analog dem entsprechenden Unterricht der deutschen Schüler“ und „inhaltlich in der notwendigen Übereinstimmung mit den zuständigen religiösen Autoritäten“. Für die Umsetzung des Plans schlug der Beauftragte vor, 600 Mio. D-Mark in den Bundeshaushalt einzustellen.
Die Reaktionen auf den ersten Integrationsplan in der Geschichte der Bundesrepublik waren eher verhalten. Zwar begrüßten einige wenige gesellschaftliche Gruppen und Akteure, z. B. die Kirchen oder die Wohlfahrtsverbände, den Plan. In der Politik selbst – v. a. auf Bundesebene – entstand jedoch kein ernst zu nehmendes Echo. Die Skepsis gegenüber den Vorschlägen Kühns überwog. Keiner der grundlegenden Vorschläge fand Eingang in das politische Handeln. Der Verweis auf die Kosten des Plans bildete nur ein Argument gegen die Implementierung der Vorschläge. Die eigentlichen Hindernisse lagen weniger im finanziellen als vielmehr im mentalen und politischen Bereich. Von der Wahrnehmung, zu einem Einwanderungsland geworden zu sein, das dieses Faktum auch politisch gestalten muss, waren Gesellschaft und Politik der Bundesrepublik damals noch weit entfernt. Jan Motte und Rainer Ohliger (Netzwerk Migration in Europa e. V.)
Das Kühn-Memoradum ist online verfügbar unter:
www.migration-online.de/data/khnmemorandum_1.pdf
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sollen sich zukünftig stärker an der Neuansiedlung von Flüchtlingen aus Drittstaaten außerhalb Europas beteiligen und die Abstimmung untereinander verstärken.
Der Vorschlag zu einem „gemeinsamen Neuansiedlungsprogramm“ wurde am 2. September von der Europäischen Kommission vorgelegt. Das Programm sieht vor, vorrangig solche Personen aus Flüchtlingslagern außerhalb Europas aufzunehmen, die keine Möglichkeit zur Rückkehr in ihr Herkunftsland haben. Damit sollen die oft überfüllten Aufnahmezentren in Drittstaaten entlastet werden. Das Neuansiedlungsprogramm geht auf positive Erfahrungen bei der von Deutschland initiierten gemeinsamen EU-Aktion zur Aufnahme irakischer Flüchtlinge zurück (vgl. MuB 10/08, 7/08).
Weltweit leben die meisten Flüchtlinge in Asien und Afrika (vgl. MuB 6/09). Nach Schätzungen des UNHCR müssen im kommenden Jahr rund 203.000 Flüchtlinge umgesiedelt werden. 2008 wurden insgesamt etwa 65.000 Flüchtlinge neu angesiedelt, davon jedoch lediglich 4.378 (6,7%) in der EU. Die Vereinigten Staaten (48.793, 74 %), Kanada (5.542, 8,5 %) und Australien (5.133, 7,8 %) nahmen deutlich mehr Flüchtlinge im Rahmen von Resettlement-Programmen auf.
In einer Stellungnahme erklärte der Vizepräsident der Europäischen Kommission und Kommissar für Justiz Jacques Barrot: „Heute hat die Kommission einen wichtigen Schritt vollzogen, um unsere Solidarität mit Drittländern, die eine große Zahl von Flüchtlingen aufnehmen, konkret unter Beweis zu stellen.“
Das Programm richtet sich in erster Linie an Flüchtlinge aus Afrika, Asien sowie dem Nahen und Mittleren Osten. Undokumentierte Migranten, die sich bereits in der EU aufhalten, werden ausdrücklich nicht in das Programm einbezogen. Für diese Zielgruppe wurde im Juli ein Pilotprojekt gestartet, in dessen Rahmen Frankreich 92 Flüchtlinge aufnahm, die in Malta als so genannte Boatpeople gelandet waren (vgl. MuB 6/09).
Nur 10 der insgesamt 27 EU-Mitgliedsländer verfügen über nationale Neuansiedlungs- bzw. Resettlement-Programme, darunter Frankreich, Großbritannien, die Niederlande und Schweden.
Ziel des EU-Programms ist es, eine bessere Koordination zwischen den teilnehmenden Mitgliedstaaten zu erzielen. Die Teilnahme am Programm ist freiwillig, soll jedoch diejenigen Mitgliedsländer zur Aufnahme von Flüchtlingen ermutigen, die sich bislang nicht an solchen Aktionen beteiligen. Der Vorschlag muss noch das EU-Gesetzgebungsverfahren durchlaufen und soll als Teil des „Stockholmer Programms“ vom Europäischen Rat im Dezember angenommen werden.
Einmal im Jahr sollen sich die EU-Staaten auf gemeinsame Prioritäten im Hinblick auf die Herkunftsregionen, Nationalitäten der Flüchtlinge oder bestimmte Personengruppen einigen. Wenn dann ein Mitgliedsland Flüchtlinge aufnimmt, erhält es eine zusätzliche Hilfe aus dem Europäischen Flüchtlingsfonds in Höhe von 4.000 Euro pro Person. Der 2007 geschaffene Fonds umfasst derzeit rund 90 Mio. Euro und soll bis 2013 auf ein Budget von 120 Mio. Euro aufgestockt werden. sta
Weitere Informationen:
europa.eu
EU: Einwanderungspolitik
Ende Juli teilte der schwedische Außenminister Carl Bildt als Repräsentant der EU-Ratspräsidentschaft mit, dass die EU-Kommission derzeit Vorschläge für neue Zuwanderungsregelungen erarbeitet. Die schwedische Ratspräsidentschaft reagierte mit dem so genannten „Stockholmer Programm“ auch auf Forderungen der EU-Mittelmeeranrainerstaaten. So hatte der italienische Innenminister Roberto Maroni (Lega Nord) auf einem informellen EU-Ministertreffen in Stockholm vom 15. bis 17. Juli eine Lastenverteilung zwischen den EU-Staaten gefordert. Das „Stockholmer Programm“ (vgl. MuB 6/09) wird dem Rat der EU auf seinem Gipfeltreffen im Dezember zur Entscheidung vorgelegt.
www.se2009.eu/en/the_presidency/about_the_eu/justice_and_home_affairs
Ungarn: Roma-Auswanderungswelle
Hunderte Roma wollen Ungarn in Folge rechtsextremer Übergriffe in den letzten Monaten verlassen und in anderen Ländern Asyl beantragen. Der Vorsitzende der Landesselbstverwaltung der Roma (OCÖ) Orban Kolompar sagte Ende August gegenüber Vertretern der Presse, hunderte Roma hätten sich an seine Organisation gewandt. Sie forderten die Ausstellung von Bescheinigungen, dass sie in Ungarn „politisch verfolgt und Terrorangriffen ausgesetzt“ seien. Seit November letzten Jahres kam es mehrfach zu Übergriffen auf Angehörige dieser Minderheit. Dabei wurden sechs Menschen getötet und rund 60 verletzt. In Folge der Wirtschaftskrise, von der Ungarn stark betroffen ist, erstarkten rechtsextreme Gruppen, die die rund 600.000 ungarischen Roma (7 % der Bevölkerung) für die wirtschaftlichen Probleme des Landes verantwortlich machen. Bei den Wahlen zum Europaparlament hatte die rechtsextreme Partei „Jobbik“ 15 % der Stimmen erhalten. Auch in anderen Ländern gab es in den letzen Monaten verstärkt Übergriffe auf Roma (vgl. MuB 6/09, 5/09, 7/08).
EU: Wegfall der Visumspflicht
Am 15. Juli hat die EU-Kommission vorgeschlagen, dass Bürger Serbiens, Montenegros und Mazedoniens ab 2010 ohne Visum in die Staaten des Schengenraums einreisen dürfen (alle EU-Mitgliedstaaten außer Großbritannien und Irland sowie die Schweiz, Norwegen und Island). Für Bosnien-Herzegowina und Albanien soll die Visumspflicht zunächst bestehen bleiben. Um in Kraft treten zu können, muss die Verordnung der Kommission nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments vom Rat angenommen werden.
ec.europa.eu/commission_barroso/barrot/welcome/default_de.htm
USA: Visa nur noch in Notfällen
Das US-Außenministerium teilte Ende August mit, dass zukünftig Visa für Bürger aus Honduras nur noch in Notfällen oder für potenzielle Einwanderer ausgestellt werden. Die Maßnahme ist eine Reaktion auf die Weigerung des honduranischen de facto Präsidenten Roberto Micheletti (Liberale Partei), einen Kompromissvorschlag für die Wiederherstellung demokratischer Verhältnisse nach dem Putsch gegen den bisherigen Amtsinhaber Roberto Zelaya (Liberale Partei) zu akzeptieren. In den USA leben etwa 1 Mio. Einwanderer aus Honduras, davon rund 70 % ohne legalen Aufenthaltsstatus. Mit ihren Rücküberweisungen in Höhe von 2,7 Mrd. US-Dollar (2008) tragen sie zu etwa einem Viertel des Bruttoinlandsprodukts des Landes bei.
www.state.gov/r/pa/prs/ps/2009/aug/128349.htm
Kanada: Neue Visumspflicht
Seit Mitte Juli benötigen Mexikaner und Tschechen Visa für eine Einreise nach Kanada. Damit reagierten die kanadischen Behörden auf eine zunehmende Zahl von Asylanträgen aus beiden Staaten. 2008 wurden rund 9.400 Asylanträge von mexikanischen Staatsbürgern gestellt (25 % aller Asylanträge in Kanada). Seit der Aufhebung der Visumspflicht für tschechische Staatsbürger im Oktober 2007 wurden etwa 3.000 Asylanträge aus diesem Land gestellt (8 % aller Asylanträge in Kanada), v. a. von Angehörigen der Roma-Minderheit. Der Anstieg der Asylantragszahlen aus diesen beiden Staaten verursache nicht nur hohe Kosten, sondern habe auch zu erheblichen Verzögerungen im Asylsystem geführt, so die kanadischen Behörden.
www.cic.gc.ca/english/DEPARTMENT/MEDIA/backgrounders/2009/index.asp
Myanmar: Massenflucht nach Kämpfen
Bis zu 30.000 Zivilisten sind nach Angaben des UN-Flüchtlingshochkommissariats (UNHCR) seit Anfang August aus Myanmar (ehemals Birma) nach China geflohen. Auslöser der Massenflucht waren Kämpfe zwischen Regierungstruppen und separatistischen Rebellen in Kokang, einer autonomen Region im Osten des Landes. In der angrenzenden südchinesischen Provinz Yunnan richtete die chinesische Regierung Flüchtlingsauffanglager ein. Die aktuellen Auseinandersetzungen finden vor dem Hintergrund eines seit Jahrzehnten schwelenden Konflikts zwischen der Militär-Regierung Myanmars und der Kokang-Miliz statt (vgl. MuB 3/09, 2/09, 9/08, 8/07). Chinesischen Regierungsangaben zufolge kehrten inzwischen tausende Flüchtlinge nach Myanmar zurück.
www.unhcr.org/4a97cb0e9.html
Für den Erhalt der Schweizer Staatsbürgerschaft sind künftig gute Kenntnisse einer Landessprache und der Nachweis erfolgreicher Integration notwendig. Außerdem sollen Einbürgerungen über einen längeren Zeitraum widerrufen werden können.
Die Schweiz will die Einbürgerung von Ausländern künftig an strengere Vorgaben knüpfen. Entsprechenden Anträgen der großen Kammer des Schweizer Parlaments (Nationalrat) stimmte Ende August die kleine Kammer des Parlaments (Staatspolitische Kommission des Ständerats, SPK-S) zu. Die SPK-S ist auf der parlamentarischen Bundesebene in die Gesetzgebung eingebunden und u. a. für ausländerrechtliche Regelungen zuständig. Die Regierung der Schweiz (Bundesrat) muss nun die entsprechenden Initiativen ergreifen, um die Anträge umzusetzen.
Sprachkenntnisse und erfolgreiche Integration: Einbürgerungswillige Ausländer müssen zukünftig gute Kenntnisse einer amtlichen Landessprache (Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch) nachweisen und ihre erfolgreiche Integration belegen. Dies fordert ein Antrag des Nationalrats (09.3005), dem die SPK-S ohne Gegenstimmen zustimmte. Durch eine Änderung des Bürgerrechtsgesetzes sollen die Minimalanforderungen an die Integration der Ausländer für Bund, Kantone und Gemeinden verbindlich festgelegt werden. Der Nationalrat reagierte mit diesem Antrag auf eine Initiative der konservativen Schweizer Volkspartei (SVP). Diese wollte ursprünglich die Beherrschung der Amtssprache der Einbürgerungsgemeinde in Wort und Schrift als Voraussetzung für die Einbürgerung durchsetzen.
Seit Inkrafttreten des neuen Ausländergesetzes (AuG) und revidierten Asylgesetzes (AsylG) gelten neue Anforderungen an die Integrationsbemühungen der Ausländer in der Schweiz (vgl. MuB 8/06, 9/05). Vier Kantone hatten im ersten Halbjahr 2008 Integrationsvereinbarungen mit Nicht-EU-Ausländern im Rahmen eines Pilotprojekts geschlossen (vgl. MuB 4/08).
Zuständigkeit bei Einbürgerungen
Anfang August entschied das Schweizer Bundesgericht, der Gemeinde Rheineck im Kanton St. Gallen die Zuständigkeit für Einbürgerungsanträge zu entziehen. Die Bürgerversammlung der Gemeinde hatte 2005 und 2007 zweimal Einbürgerungsgesuche von Ausländern ohne ausreichende Begründung zurückgewiesen. So wurde der Einbürgerungsantrag eines Muslims wegen seiner Religionszugehörigkeit abgelehnt. Ein anderer Antrag wurde abgelehnt wegen fehlender Sprachkenntnisse von Familienmitgliedern, die vom Einbürgerungsgesuch nicht betroffen waren. Die Antragsteller hätten Anspruch auf ein faires Verfahren in einer angemessenen Frist, entschied am 7. August 2009 das Schweizer Bundesgericht (Az. 1D_8/2008). Eine neue Entscheidung muss nun der Kanton St. Gallen treffen, in dessen Zuständigkeitsbereich die Gemeinde Rheineck liegt.
www.bger.ch
Aberkennung von Einbürgerungen: Mit drei Gegenstimmen stimmte die SPK-S einem Änderungsantrag des Nationalrats für das Bürgerrechtsgesetz zu. Demnach soll die Frist für die Aberkennung von Einbürgerungen von fünf auf acht Jahre ausgedehnt werden (06.414). Darüber hinaus soll nach jeder Untersuchungshandlung der Behörden eine neue zweijährige Verjährungsfrist beginnen. Zurzeit prüft das Schweizer Bundesamt für Migration etwa 400 Fälle, in denen Missbrauch vermutet wird.
Sanktionen: Ausländern, die sich nachweislich „einer Integration verweigern“, könnte künftig die Ausweisung drohen. Ein dementsprechender Antrag des Nationalrats (08.3094) fordert dafür die Schaffung gesetzlicher Grundlagen. Demzufolge sollen Ausländer, die sich dem Erlernen der Sprache widersetzen, ihre Niederlassungsbewilligung verlieren und ausgewiesen werden können. Der Nationalrat entsprach in diesem Fall einer Initiative der SVP-Fraktion.
Im Bundesrat stieß dieser Antrag bereits im Mai auf Widerstand. Im neuen Ausländergesetz sei die Erteilung einer Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis an zahlreichen Stellen mit dem Grad der Integration verknüpft, so dass die Schaffung eines neuen Gesetzes unnötig sei, hieß es in einer Stellungnahme der Regierung. So kann Personen aus Drittstaaten für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis der Besuch eines Sprach- und Integrationskurses auferlegt werden. Ausländern kann darüber hinaus die Niederlassungsbewilligung entzogen werden, wenn sie in schwerwiegender Weise gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung verstoßen oder diese gefährden. th
Weitere Informationen:
www.parlament.ch
Der Umgang mit Flüchtlingen, undokumentierten Migranten und Asylbewerbern in Griechenland ist von verschiedenen Seiten scharf kritisiert worden. Nichtregierungsorganisationen, der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) sowie deutsche Gerichte bemängeln unzureichende Asylverfahren, extrem niedrige Asylanerkennungsquoten sowie schlechte Lebensbedingungen in Durchgangszentren.
Durchgangszentren: Auf einer Pressekonferenz in Genf Ende August fasste UNHCR-Sprecher Andrej Mahecic die Beobachtungen einer Delegation zusammen, die das Durchgangszentrum Pagani auf der griechischen Insel Lesbos besucht hatte. Die Delegierten des UNHCR zeigten sich „schockiert“ über die dortigen Lebensbedingungen. In dem für 250 bis 300 Insassen ausgelegten Durchgangszentrum waren mehr als 850 Personen untergebracht. Darunter waren etwa 200 unbegleitete Minderjährige, v. a. aus Afghanistan. Angesichts der schlechten sanitären Verhältnisse würden viele Insassen unter Gesundheitsproblemen leiden. Mahecic unterstrich, dass diese Situation auf ein „größeres Problem im Hinblick auf irreguläre Zuwanderung und das griechische Asylsystem“ hinweise. Griechische Regierungsvertreter kündigten daraufhin an, dass die unbegleiteten Minderjährigen in Sondereinrichtungen gebracht würden.
Asylsystem: Das UNHCR hat das griechische Asylverfahren bereits mehrfach als langsam und unzuverlässig kritisiert (vgl. MuB 5/08). Einsprüche gegen abgelehnte Asylanträge würden laut UNHCR meist zurückgewiesen. Flüchtlingshilfsorganisationen kritisierten wiederholt die Situation von Schutzsuchenden in Griechenland. Sie berichteten von ungerechtfertigten Abschiebungen, gewaltsamen Übergriffen der Polizei auf undokumentierte Migranten und unzumutbaren Lebensbedingungen in den Durchgangszentren.
Bereits im vergangenen Jahr präsentierte das UNHCR eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen für das griechische Asylsystem. Die griechische Regierung hat diese Vorschläge bislang jedoch nicht umgesetzt. Die Anerkennungsquote von Flüchtlingen und Asylbewerbern in Griechenland zählt zu den niedrigsten innerhalb der Europäischen Union. Im Jahr 2008 beantragten dort rund 20.000 Personen Asyl, davon wurden jedoch nur 379 (1,9 %) als schutzbedürftige Flüchtlinge anerkannt.
Auswirkungen: Das problematische Asylverfahren in Griechenland wirkte sich unterdessen auch auf die deutsche Rechtsprechung aus. Unter Berufung auf Berichte des UNHCR urteilte das Verwaltungsgericht Frankfurt/Main Ende Juli, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Abschiebung eines aus Griechenland eingereisten iranischen Flüchtlings auszusetzen habe und ein Asylverfahren in Deutschland aufzunehmen sei (Az. 7 K 4376/07[3]). Das BAMF hatte argumentiert, dass der Kläger gemäß der so genannten „Drittstaatenregelung“ keinen Anspruch auf ein Asylverfahren in Deutschland habe und daher in das Land der Ersteinreise in die EU abgeschoben werden müsse (Dublin II-Regelung). Dem widersprach nun das Frankfurter Verwaltungsgericht und wies darauf hin, dass Asylanträge in Griechenland nicht in Übereinstimmung mit europäischem Recht bearbeitet würden. Außerdem seien grundlegende verfahrensrechtliche Schutzmechanismen nicht gewährleistet sowie Grundbedürfnisse und die medizinische Versorgung nicht abgedeckt. Daher habe der Kläger ein Recht auf ein Asylverfahren in Deutschland.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) setzte Anfang September in einem ähnlichen Fall die Abschiebung eines irakischen Asylbewerbers vorläufig aus (Az. 2 BvQ 56/09). Dessen Asylantrag war vom BAMF abgelehnt worden, da er bereits ein Asylgesuch in Griechenland gestellt hatte. Ein Eilantrag des Irakers vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen wurde unter Hinweis auf die Dublin II-Verordnung zurückgewiesen. Das BVerfG sah nun Anlass zur Untersuchung, ob die Bestimmungen des Grundgesetzes Art. 16 a Abs. 2 zum Ausschluss des vorläufigen Rechtsschutzes gegen Abschiebungen in die jeweils zuständigen Drittstaaten zu präzisieren sind. Auch müsse geprüft werden, ob die Überlastung der Asylsysteme einzelner Mitgliedstaaten Auswirkungen auf die Rechte einzelner Asylbewerber habe.
Die Europäische Kommission stellte bereits im Dezember 2008 Vorschläge zur Gewährleistung der Gleichbehandlung von Asylbewerbern in der EU vor (IP/08/1875). Demnach sei u. a. sicherzustellen, dass Asylbewerber nicht in jene Mitgliedstaaten überstellt werden, in denen kein ausreichender Schutz etwa hinsichtlich des Zugangs zum Asylverfahren bestehe.
Undokumentierte Migration: Aufgrund der geografischen Lage und angesichts der schwer zu kontrollierenden Küstenlinie mit zahlreichen Inseln hat sich Griechenland zu einem Hauptziel undokumentierter Migranten entwickelt. 2008 wurden 146.336 Personen wegen illegaler Einreise bzw. illegalen Aufenthalts in Griechenland festgenommen. Dies entspricht einem Anstieg von 30 % gegenüber dem Vorjahr bzw. 54 % gegenüber 2006. Die hohe Zahl von Aufgriffen hängt auch mit der Verstärkung des Grenzschutzes an den Küsten Spaniens, Maltas und Italiens zusammen (vgl. MuB 4/09, 8/07). Angesichts der Grenzschutzmaßnahmen in den anderen Mittelmeerstaaten greifen professionelle Schleusernetzwerke zunehmend auf die südöstliche Route via Griechenland zurück. sta
Weitere Informationen:
www.unhcr.org/4a575a8e6.html
www.proasyl.de/fileadmin/proasyl/
Konferenz
Titel: Migration and Diversity Challenges in Europe: Policy Responses
Veranstalter: Europäische Universität Viadrina Frankfurt/Oder & die Hellenic Foundation for European and Foreign Policy (ELIAMEP)
Datum/Ort: 25.9.2009, Berlin
Weitere Informationen: www.emilie.eliamep.gr
Ausstellung
Titel: HEISS ODER KALT. Erinnerungen nach 1989 über Krieg, Flucht und Vertreibung
Ausstellung / Screening: Arbeiten von Katja Eydel, Flaka Haliti, Alen Hebilovic, Ulrike Kuschel, Mladen Miljanovic, Nihad Nino Pušija, Piotr Zylinski; kuratiert von Petra Reichensperger
Ort: Haus der Kulturen der Welt, John-Foster-Dulles-Allee 10, 10557 Berlin
Datum: 16.–31.10.2009, Mittwoch – Montag, 12–19 Uhr (Eröffnung: 15.10.2009, 19 Uhr)
Veranstalter: Netzwerk Migration in Europa e. V. in Kooperation mit dem Haus der Kulturen der Welt, mit Unterstützung der Allianz Kulturstiftung, der Bundeszentrale für politische Bildung, der Europäischen Union und der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Ansprechpartnerinnen: Tanja Lenuweit, Anne von Oswald, Andrea Schmelz, E-Mail: info@network-migration.org
Internet: www.memory-culture-art.org
Tagung
Titel: Stadt – Museum – Migration
Termin: 19.-21.10.2009
Ort: Industriemuseum Zeche Zollern, Grubenweg 5, 44388 Dortmund
Veranstalter: Netzwerk Migration in Europa e. V., Stadtmuseum Stuttgart i. Gr., Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Teilnahmegebühr: 55 Euro
Kontakt: Rainer Ohliger, migration.museums@web.de
Weitere Informationen:www.network-migration.org/workshop2009
Seminar
Titel: Dialog der Kulturen – eine Aussprache zwischen Islam und westlicher Welt
Termin/Ort: 23.11.–27.11.2009, Würzburg
Veranstalter: Akademie Frankenwarte, Gesellschaft für Politische Bildung e.V.
Inhalt: Überall wird vom „Interkulturellen Dialog“ gesprochen, der Verständigung zwischen unterschiedlichen Religionen und Lebensweisen in Deutschland. Wie ist ein bereicherndes Zusammenleben möglich? Wo gibt es effektive Beispiele durch den „Dialog der Kulturen“? Vom Abstrakten kommt es in diesem Seminar zum Konkreten, um ein differenziertes Bild des Islams – auch in Deutschland – zu erlangen.
Teilnahmebeitrag: 158 Euro
Zielgruppe: interessierte Bürger, ehrenamtlich Tätige, soziale Bewegungen
Anmeldung: Carmen Schmitt, E-Mail: carmen.schmitt@ frankenwarte.de, Tel.: 0931 / 80464-340
Weitere Informationen: www.frankenwarte.de
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Die Organisation der Asyl- und Zuwanderungspolitik in Deutschland. Working Paper 25, Autor: Jan Schneider, Download: www.bamf.de
Ruth Weinzierl: Der Asylkompromiss 1993 auf dem Prüfstand. 2009, Studie, Deutsches Institut für Menschenrechte, erschienen: Juli 2009, ISBN: 978-3-937714-83-7, Download: www.institut-fuer-menschenrechte.de
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Bundeszentrale für politische Bildung/bpb: Unsere Wirklichkeit ist anders. 2009, Schriftenreihe, Autoren: Dirk Lange, Ayça Polat, Bestellnummer 1001, Bereitstellungspauschale 4 Euro, Online-Bestellung: www.bpb.de/shop
Inhalt: In Deutschland leben über 15 Mio. Menschen mit Migrationshintergrund. Das ist fast ein Fünftel der Bevölkerung. Deutschland ist ein Einwanderungsland. Aber ist diese Entwicklung bereits im Bewusstsein der Bürger angekommen? Und was haben Politik, Wissenschaft und vor allem die politische Bildung bislang geleistet, um dieser Realität gerecht zu werden? Was muss noch getan werden, um die Fähigkeit und Bereitschaft aller zur gleichberechtigten Mitwirkung an der Gestaltung von Demokratie und Zivilgesellschaft zu fördern? Das Buch widmet sich diesen Fragen aus unterschiedlichen Perspektiven. Stimmen aus der Politik, aus dem Bereich der Medien und der Kultur, aus der Sozialforschung sowie aus Theorie und Praxis der politischen Bildung melden sich zu Wort. Sie bilanzieren kritisch die Entwicklungen der letzten Jahre und geben Empfehlungen für die Zukunft.