
Migrationsexperten und Migrantenvertreter fordern nach der Bundestagswahl am 27. September ein eigenes Ministerium für Migration und Integration. Nach dem Sieg von Unionsparteien und FDP finden seit Anfang Oktober die Koalitionsverhandlungen statt, in denen auch die Themen Zuwanderung und Integration eine wichtige Rolle spielen.
Bei den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und FDP leitet die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Maria Böhmer (CDU) die Verhandlungen für den Bereich Familie, Integration und Kultur. Vorab erklärte sie: „In Fragen der Integration habe ich mich mit den Kolleginnen und Kollegen der FDP auch in der letzten Wahlperiode regelmäßig getroffen und in vielen Fragen Übereinstimmung festgestellt.“ Dennoch gibt es Differenzen. Die FDP ist im Bereich der Migrationspolitik traditionell liberaler als große Teile der Unionsparteien.
Während die Koalitionspartner noch verhandeln, legten Migrantenorganisationen und Migrationsexperten Forderungen und Empfehlungen vor. Anfang Oktober veröffentlichte der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) einen Dringlichkeitskatalog. Trotz Wirtschaftskrise und zu erwartender steigender Arbeitslosigkeit müsse es einen „Perspektivenwechsel“ geben. Die Zuwanderung in den Arbeitsmarkt müsse erleichtert werden. Der Sachverständigenrat begründet dies mit zunehmendem Fachkräftemangel und der demografischen Alterung. Konkret fordert der SVR die Bundesregierung auf, Bürgern aus osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt bereits ab Januar 2010 zu gewähren und die möglichen Sperrfristen bis Mitte 2011 bzw. Ende 2013 nicht auszuschöpfen (vgl. MuB 2/06, 3/04).
Punktesystem: Der Sachverständigenrat forderte erneut die Einrichtung eines Punktesystems zur Steuerung der Einwanderung nach kanadischem und australischem Vorbild (vgl. MuB 6/09, 5/08, 5/04). Entscheidend für eine mögliche Zuwanderung wären demnach das Qualifikationsprofil des Bewerbers und die Lage auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Um in besonders dringenden Fällen das zeitaufwändige Verfahren des Punktesystems umgehen zu können, schlägt der SVR zusätzlich eine „bedarfsorientierte Akutsteuerung“ vor. Interessierte Arbeitgeber müssten in diesem Fall eine „Zuwanderungsabgabe“ zahlen, einen „einmalig politisch festzusetzenden Preis“. Die Experten des SVR empfehlen etwa 20 % des Jahreseinkommens des einzustellenden Ausländers. Die so erworbenen Einnahmen „sollten zweckgebunden in einem Fonds zur Weiterbildung im Land lebender Arbeitskräfte eingesetzt werden“. In der Vergangenheit hatte die Union ein Punktesystem stets abgelehnt, die FDP hatte es hingegen befürwortet.
Als weitere Maßnahme empfiehlt der SVR ein „Anerkennungsgesetz zur Vermeidung von Brain Waste“, um sicherzustellen, dass Zuwanderer ihre im Ausland erworbenen Qualifikationen entsprechend anerkannt bekommen. Derzeit seien „hunderttausende von zugewanderten Fachkräften (...) arbeitslos oder weit unter ihrem Qualifikationsniveau beschäftigt“.
Das Expertengremium fordert die Bundesregierung weiter auf, gemeinsam mit den Bundesländern sicherzustellen, dass alle Kinder im Bedarfsfall eine angemessene Sprachförderung erhalten, bevor sie eingeschult werden. Dementsprechende Regelungen müssen die Länder umsetzen, da Bildung in ihren Kompetenzbereich fällt.
Abschaffung des Optionsmodells: Bei der Staatsbürgerschaft empfiehlt der Sachverständigenrat die Abschaffung des Optionsmodells, nach dem sich in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern zwischen ihrem 18. und 23. Lebensjahr für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden müssen (vgl. MuB 7/08, 1/08). In einer Übergangsphase von fünf Jahren sollte auf Antrag die doppelte Staatsangehörigkeit gewährt werden. Für die gleiche Zeitspanne sollte auch Ausländern, die schon lange in Deutschland leben, die „Hinnahme der doppelten Staatsangehörigkeit angeboten werden“. Der SVR sieht darin „ein Stück Anerkennung der Integrationsleistung dieser Gastarbeitergeneration“.
In der kommenden Legislaturperiode sollte dann eine neue Gesamtlösung entwickelt werden, „die den Herausforderungen der Einwanderungsgesellschaft und der damit verbundenen Heterogenisierung der Bevölkerung gerecht wird, ohne dabei die dem Phänomen der Mehrstaatigkeit immanenten rechtstechnischen Probleme auszublenden.“
Integrationsministerium: Eine institutionelle Aufwertung des Politikfeldes Migration und Integration könnte durch ein eigenes Ministerium erfolgen. Eine Alternative wäre die „Aufwertung von interministeriellen Fachausschüssen zu Staatssekretärsausschüssen“. Für ein „Ministerium für Partizipation und Migration“ hatte sich vor der Wahl auch der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde Deutschlands Kenan Kolat ausgesprochen. Die SPD hatte im Wahlkampf für ein Ministerium „Bildung und Integration“ geworben. Für ein Migrations-/Integrations-Ministerium sprach sich auch Hartfrid Wolff, Fraktionssprecher der FDP für Ausländerrecht, aus. Aus Unionskreisen kam jedoch eine Absage. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag Hans-Peter Uhl (CSU) sagte: „Ein eigenes Ministerium wäre verfassungswidrig, da viele Zuständigkeiten allein bei den Ländern und Kommunen liegen.“ Politischer Hintergrund ist auch, dass Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) keine Kompetenzen an ein mögliches Integrationsministerium abgeben will.
Für den Fall, dass es ein Ministerium gibt, forderten Politiker des Deutsch-Türkischen Forums (DTF) in der CDU, der nordrhein-westfälische Integrationsminister Armin Laschet (CDU) und der Vorsitzende des Sachverständigenrats Klaus Bade, das Ministeramt mit einem Politiker mit Migrationshintergrund zu besetzen. Dies wäre „von ganz außerordentlicher Symbolwirkung“, sagte Bade. me
Weitere Informationen:
www.svr-migration.de
www.tgd.de
www.maria-boehmer.de
Am 2. Oktober hat sich die „Vereinigte Migrantenpartei Deutschland“ gegründet. Die umstrittenen Äußerungen von Bundesbank-Vorstandsmitglied Thilo Sarrazin über Migranten in Berlin waren der Anstoß, sagten die Initiatoren.
Ausländern und Deutschen mit Migrationshintergrund will die „Vereinigte Migrantenpartei Deutschland“ eine Stimme geben. Aber auch Bürger ohne Migrationshintergrund seien eingeladen, „Mitglieder der Partei zu werden und aktiv an deren Gestaltung mitzuwirken“, erklärte der rumänischstämmige Initiator und Journalist Vlad Georgescu. Die neue Partei hat er gemeinsam mit der Journalistin Marita Vollborn und dem Grünenpolitiker Mohammed Esmail aus Niedersachsen ins Leben gerufen. Bis zum 19. Oktober soll es eine konstituierende Sitzung des Bündnisses geben, das bislang 15 Mitglieder zählt. Hintergrund der Parteigründung, so Georgescu, sei die Sorge, dass Politiker und Prominente immer häufiger Migranten diffamierten und diskriminierten.
Thilo Sarrazin (SPD), Mitglied des Vorstands der Deutschen Bundesbank, hatte Anfang Oktober im Magazin „Lettre International“ u. a. beklagt: „Die Türken erobern Deutschland genauso, wie die Kosovaren das Kosovo erobert haben: durch eine höhere Geburtenrate.“ Zur Situation in Berlin hatte der frühere Berliner Finanzsenator erklärt: „Eine große Zahl an Arabern und Türken in dieser Stadt, deren Anzahl durch falsche Politik zugenommen hat, hat keine produktive Funktion, außer für den Obst- und Gemüsehandel“. Zum Thema Integration merkte Sarrazin an: „Ich muss niemanden anerkennen, der vom Staat lebt, diesen Staat ablehnt, für die Ausbildung seiner Kinder nicht vernünftig sorgt und ständig neue kleine Kopftuchmädchen produziert. Das gilt für 70 % der türkischen und für 90 % der arabischen Bevölkerung in Berlin.“
Nach anhaltender heftiger Empörung und Kritik, u. a. vom Grünen-Vorsitzenden Cem Özdemir und vom Zentralrat der Juden, hatte sich Sarrazin Anfang Oktober für seine Äußerungen entschuldigt. Ihm sei es nicht darum gegangen, einzelne Volksgruppen zu diskreditieren. Einen Rücktritt, der ihm von verschiedenen Seiten nahegelegt wurde, u. a. von Bundesbank-Chef Axel Weber, vom Paritätischen Wohlfahrtsverband und dem ihm angehörenden Zusammenschluss von über 100 Migrantenorganisationen sowie der früheren Berliner Ausländerbeauftragten Barbara John (CDU), lehnte er allerdings ab.
Als Reaktion auf Sarrazins Äußerungen hat der Bundesbankvorstand Mitte Oktober Sarrazin in einer beispiellosen, umstrittenen Aktion die Zuständigkeit für den wichtigen Geschäftsbereich Bargeld entzogen. Inzwischen prüfen das Landeskriminalamt Berlin und die Staatsanwaltschaft, ob ein Ermittlungsverfahren gegen Sarrazin wegen Volksverhetzung eingeleitet werden muss, nachdem zwei Privatpersonen Strafanzeige gestellt haben. SPD-Politiker wie die Berliner Bundestagsabgeordnete Eva Högl oder Ülker Radziwill, Vorsitzende der SPD-Bundesarbeitsgemeinschaft Migration, forderten zudem ein Parteiausschlussverfahren.
Auch der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) hatte Anfang September für Verärgerung gesorgt, als er in mehreren Wahlkampfreden mit Blick auf die Verlagerung des Bochumer Nokia-Werks nach Rumänien sagte: „Im Unterschied zu den Arbeitnehmern im Ruhrgebiet kommen die in Rumänien nicht morgens um sieben zur ersten Schicht und bleiben bis zum Schluss da, sondern sie kommen und gehen, wann sie wollen, und sie wissen nicht, was sie tun.“
Georgescu kritisierte, dass Äußerungen wie diese meist keine juristischen Konsequenzen hätten. Im Fall Rüttgers hatte Georgescu im September alle in Deutschland lebenden Migranten zum Boykott der CDU bei der Bundestagswahl aufgerufen und den Politiker wegen Beleidigung und Volksverhetzung angezeigt. Das Verfahren wurde unter Berufung auf die Meinungsfreiheit eingestellt.
Seine Partei werde gegen „Stammtisch-Hetzer (...) mit allen juristischen Mitteln vorgehen“, sagte Georgescu. Eine politische Partei hätte damit mehr Erfolg, als wenn ein Einzelner gegen einen Politiker vorginge. Die Politiker der etablierten Parteien würden sich zwar für die Integration der hier lebenden Migranten einsetzen, aber es bliebe beim Bilden von Arbeitskreisen, bedauert Georgescu. Sie unterlägen offenbar „größeren Abhängigkeiten“, etwa der Angst, Wähler zu verlieren. „Die 5,6 Mio. Wahlberechtigten mit Migrationshintergrund in Deutschland finden sich in unserem Parteiensystem nicht wieder“, sagte der Parteigründer.
Weitere Ziele der Partei sind die Etablierung der doppelten Staatsbürgerschaft, die Einführung eines Punktesystems für Zuwanderer nach kanadischem Modell sowie die „aktive Integration“ von Migranten, das heißt „die Vereinigte Migrantenpartei wird schlecht integrierte Gruppen mit kritischen und unbequemen Fragen konfrontieren müssen“. Außerdem sollten mehr Beamte mit Migrationshintergrund eingestellt werden, „um Sprachbarrieren in Gebieten mit sozialen Brennpunkten direkt vor Ort zu minimieren“. Bis zur nächsten Bundestagswahl sollen Programm, Mitglieder und Finanzen solide aufgestellt sein. up
Weitere Informationen:
www.vereinigte-migrantenpartei.de
Urteil: Beten in der Schule
Ein Berliner Gymnasium muss muslimischen Schülern die Möglichkeit einräumen, einmal am Tag außerhalb der Unterrichtszeit zu beten. Das Grundrecht auf Religionsfreiheit erstrecke sich auch auf das Beten, erklärte der Richter des Berliner Verwaltungsgerichts in seinem Urteil Ende September (Az. VG 3 A 984.07). Ein Schüler hatte Klage gegen das Land Berlin eingereicht, da ihm seine Schule unter Berufung auf das Neutralitätsgebot in staatlichen Einrichtungen untersagt hatte, zusammen mit anderen Schülern auf dem Schulflur zu beten (vgl. MuB 4/08). Im Klageverfahren holte das Gericht ein Gutachten eines Islamwissenschaftlers ein, der bestätigte, dass Muslime nach theologischen Gesichtspunkten möglichst alle Gebete verrichten müssten. Die Berliner Senatsverwaltung will aus dem Urteil keine allgemeingültigen Schlüsse ableiten. Es handle sich um eine Einzelfallentscheidung, sagte Sprecher Jens Stiller. www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg
Erste hessische Integrationskonferenz
Bessere Kenntnisse der deutschen Sprache noch vor der Einschulung, Ganztagsbetreuung in den Schulen und spezielle Bildungsangebote für die Kinder von Einwanderern - dies haben die Teilnehmer der ersten hessischen Integrationskonferenz in Wiesbaden Mitte September gefordert. Das Armutsrisiko sei bei Migranten dreimal höher als bei Hessen ohne Migrationshintergrund und das Risiko, arbeitslos zu werden, doppelt so hoch. Integration sei eine „gesamtgesellschaftliche Herausforderung“ sagte Jörg-Uwe Hahn (FDP), Hessens Justiz- und Integrationsminister und Initiator der Konferenz mit mehr als 120 Vertretern aus Politik, Verwaltung, Sport, Wirtschaft, Migrantenorganisationen, Kirchen und Gewerkschaften. Anfang Oktober beschloss der hessische Landtag auf Anregung der SPD die Einsetzung einer Enquete-Kommission „Migration und Integration in Hessen“.
www.hmdj.hessen.de
Gesundheitsschutz verbessert
Der Bundesrat hat Mitte September der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz ohne Vorbehalt zugestimmt. Damit wird irregulären Migranten der Zugang zur ärztlichen Versorgung erleichtert. Migranten ohne Aufenthaltsgenehmigung sind laut Asylbewerberleistungsgesetz über die Sozialämter krankenversichert. Diese waren bisher verpflichtet, illegal Aufhältige an die Ausländerbehörden zu melden. Ein Arztbesuch barg damit das Risiko, gemeldet und abgeschoben zu werden. Krankenhausverwaltungen und Sozialämter müssen diese Informationen nun nicht mehr weiterleiten. Der Bundesrat hat die so genannte Übermittlungssperre, die bisher nur für Ärzte galt, mit seinem Beschluss ausgeweitet (Drucksache 669/09).
www.bundesrat.de
Weniger irreguläre Einwanderer
Laut einer Schätzung des Hamburgischen WeltWirtschaftsInstituts (HWWI) im Rahmen des europäischen Forschungsprojekts CLANDESTINO ist die Zahl der Immigranten ohne Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland zwischen 2005 und 2007 stark gesunken (vgl. MuB 3/09). 2005 wurde geschätzt, dass zwischen 280.000 und 680.000 Personen illegal in Deutschland leben, für 2007 liegen die Schätzungen zwischen 200.000 und 480.000. Die Schätzungen basieren auf Zahlen über die Anzahl der Straftaten, die von Deutschen sowie regulären und irregulären Migranten verübt werden. Dabei wurden Verletzungen des Aufenthaltsrechts nicht mit einbezogen. Den Rückgang erklärt die Leiterin des Themenfeldes „Irreguläre Migration“ am HWWI, Dita Vogel, mit dem EU-Beitritt Rumäniens und Bulgariens Anfang 2007. Dadurch ist der Aufenthalt der Staatsbürger dieser Länder in Deutschland legal. Allerdings weist sie darauf hin, dass Rumänen und Bulgaren weiterhin nicht in Deutschland arbeiten dürfen und sich das Problem von der aufenthaltsrechtlichen zur arbeitsrechtlichen Illegalität verlagert habe (vgl. MuB 3/09, 7/07, 2/06).
irregular-migration.hwwi.net
Bundestagsmitglieder
In den kommenden vier Jahren werden 20 Abgeordnete mit Migrationshintergrund im Bundestag vertreten sein. Das sind 9 mehr als in der vergangenen Legislaturperiode. Die meisten von ihnen stellen die Grünen (6), gefolgt von der Linkspartei (5). SPD und FDP haben jeweils 4 Abgeordnete in ihren Reihen. In der größten Bundestagsfraktion von CDU/CSU gibt es lediglich eine Abgeordnete mit Migrationshintergrund.
5 Bundestagsabgeordnete haben einen türkischen Hintergrund, damit ist deren Zahl gleich geblieben. Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde Deutschlands Kenan Kolat hatte vor den Wahlen die schlechten Listenplätze der türkischen Kandidaten kritisiert (vgl. MuB 7/09). Unter anderem der Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Cem Özdemir hat aus diesem Grund den Einzug in den Bundestag verpasst.
Weitere 4 Politiker sind iranischer und 3 indischer Herkunft. Die übrigen Abgeordneten stammen aus dem weiteren europäischen Ausland.
www.bundestag.de
Schächten erlaubt
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat einem muslimischen Metzger das betäubungslose Schlachten (Schächten) von Rindern und Schafen erlaubt (1 BvR 1702/09). Dem Urteil liegt ein jahrelanger Rechtsstreit zugrunde. Bereits 2002 hatte das Bundesverfassungsgericht zugunsten des Metzgers entschieden, nachdem ihm der zuständige Landkreis eine Ausnahmegenehmigung versagt hatte (vgl. MuB 2/02). Bisher hatte der Mann nur für jeweils ein Kalenderjahr befristete Ausnahmegenehmigungen erhalten. Eine gerichtlich erteilte Ausnahmegenehmigung für 2009 hob der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Mai 2009 auf (8 B 521/09). Das BVerfG urteilte nun, dass dem Metzger ein ausreichender Rechtsschutz zukommen müsse. Eine auf das Kalenderjahr befristete Ausnahmegenehmigung lasse befürchten, dass der geltend gemachte Anspruch „ganz oder teilweise vereitelt werden kann, je später eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung darüber ergeht“, argumentierten die Richter. Der Fall wurde an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen.
www.bverfg.de
Die französische Polizei hat Ende September ein inoffizielles Lager mit irregulären Migranten am Ärmelkanal geräumt. Viele der Zuwanderer wollten von dort nach England gelangen. Es gab 278 Festnahmen.
Ein Großaufgebot von Bereitschaftspolizisten ist am 22. September in das provisorische Zeltlager nahe dem Fährterminal am Ärmelkanal eingedrungen. Hierbei kam es vereinzelt zu Auseinandersetzungen zwischen den Sicherheitskräften und Menschenrechtlern, die gegen die Räumung protestierten. 278 Personen, darunter 132 Minderjährige, wurden in Abschiebehafteinrichtungen im ganzen Land gebracht.
Die Mehrheit der Migranten stammt aus Afghanistan, Pakistan, dem Irak und dem Iran. Knapp 300 Personen waren nach Schätzung von Hilfsorganisationen vorher untergetaucht, weil die Räumung des als „Dschungel von Calais“ bekannten Lagers nach Ende des Ramadan angekündigt worden war.
Die Festgenommenen haben die Wahl, in Frankreich Asyl zu beantragen oder in ihre Herkunftsländer zurückzukehren. Wer dies ablehne, müsse mit Abschiebung rechnen, hieß es aus dem Einwanderungsministerium in Paris. „Fraglich ist, ob die Migranten zu einem Asyl-Überprüfungsverfahren zugelassen werden oder im Rahmen der Dublin-II-Verordnung gleich in das EU-Land, wo sie zuerst eingetroffen sind, zurückgeschickt werden“, kritisierte Wolfgang Grenz von Amnesty International. Das sei in den meisten Fällen Griechenland, und gerade hier seien die Chancen auf die Anerkennung des Flüchtlingsstatus äußert gering (vgl. 7/09). Viele würden daher gar nicht erst einen Asylantrag stellen.
Inzwischen sind viele der illegal Eingereisten in das Küstengebiet zurückgekehrt, berichten Hilfsorganisationen. Für die meisten bleibt Großbritannien das Ziel, „denn dort haben sie Freunde oder Verwandte, kennen die Sprache und hoffen, Arbeit zu finden“, sagte Radoslaw Ficek, Mitarbeiter der Hilfsorganisation France Terre d’Asile. Hier gelte zwar ebenfalls die Dublin-II-Verordnung und das Asylsystem sei nicht besser als in Frankreich, aber viele hätten den Irrglauben, dass es in England einfacher sei, erklärte Wolfgang Grenz von Amnesty International. Allein im ersten Halbjahr 2009 wurden bei Lkw-Kontrollen mehr als 14.000 Menschen festgenommen, die den Kanal ohne Papiere überqueren wollten.
Die Forderung von Hilfsorganisationen an die britische Regierung, einige Migranten wie z. B. Mütter und ihre Kinder aufzunehmen, lehnte der britische Innenminister Alan Johnson (Labour) ab. Die Menschen müssten in jenen Ländern Asyl suchen, in denen sie in die EU gekommen seien, betonte er.
Der französische Minister für Einwanderung, Integration und nationale Identität Eric Besson (UMP) wertete den Einsatz als „Erfolg“. Das Ziel, „eine Drehscheibe für Menschenhändler“ zu zerstören, sei erreicht. Schlepper hätten die Siedlung als Stützpunkt genutzt. Für bis zu 15.000 Euro hätten sie den Migranten Tickets für eine Unterkunft in dem Lager und die Überfahrt nach England angeboten.
Im Dezember 2002 hatte der damalige französische Innenminister Nicolas Sarkozy (UMP) ein vom Französischen Roten Kreuz verwaltetes Flüchtlingslager in Sangatte - unmittelbar in der Nähe von Calais - geschlossen (vgl. MuB 8/02, 2/02). Mitte April dieses Jahres war eine Polizeiaktion gegen Schleuserbanden in Calais gescheitert (vgl. MuB 4/09).
„Je größer die Hindernisse für Flüchtlinge werden, desto stärker werden sie in die Arme von Schleppern getrieben“, kritisierte Jean-Pierre Alaux von der Migrantenhilfsorganisation GISTI. Statt die Lager mit Gewalt zu räumen, solle die französische Regierung die Flüchtlinge besser über ihre Asylrechte aufklären oder sie bei einer freiwilligen Rückkehr unterstützen. Auch das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) mahnte die französischen Behörden an, „dass denjenigen, die um Flüchtlingsschutz bitten, der Zugang zu einem fairen und vollständigen Asylverfahren gewährt wird“. Die Lage in Calais unterstreiche erneut „die Notwendigkeit eines gemeinsamen europäischen Asylsystems, das nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Realität besteht“. up
Weitere Informationen:
www.immigration.gouv.fr
www.unhcr.de
ukba.homeoffice.gov.uk
www.gisti.org
www.france-terre-asile.org
www.amnesty.de
Die im Ausland geborene Bevölkerung in den Vereinigten Staaten ist erstmals seit 1970 zurückgegangen. Dies geht aus Daten des Ende September veröffentlichten „American Community Survey 2008“ hervor. Der Rückgang wird in erster Linie auf die Wirtschaftskrise zurückgeführt.
Die Ergebnisse des „American Community Survey“ (ACS) werden jährlich vom US-Zensusbüro herausgegeben. Die Umfrage ist eine auf Fragebögen basierte Längsschnittstudie, die monatlich an etwa 250.000 Haushalte versendet wird. Pro Jahr umfasst der ACS rund 3 Mio. Haushalte in den USA und dem assoziierten US-Territorium Puerto Rico.
ACS-Schätzungen zufolge lebten 2008 rund 38 Mio. im Ausland geborene Personen in den USA. Deren Zahl ist im Jahr 2008 im Vergleich zum Vorjahr um etwa 100.000 gesunken. Statistisch ist dieser Rückgang zwar minimal, aber er stellt eine Wende dar. In den Jahren 2000 bis 2006 verzeichnete die im Ausland geborene Bevölkerung einen jährlichen Zuwachs von rund 1 Mio. Personen, 2007 lag der Zuwachs bei rund 0,5 Mio. Personen. Der bisherige Trend eines kontinuierlichen Zuwachses der Bevölkerung mit direktem Migrationshintergrund ist damit unterbrochen.
Bei der Gruppe der in Mexiko Geborenen wurde zwischen 2007 und 2008 mit 300.000 Personen ein besonders starker Rückgang verzeichnet. Mexikaner stellen die weitaus größte Gruppe sowohl innerhalb der ausländischen Wohnbevölkerung in den USA als auch bei den legalen und irregulären Neuzuwanderern dar. Von 30,7 Mio. in den Vereinigten Staaten lebenden Mexikanern wurden 11,3 Mio. außerhalb der USA geboren. Das sind rund 30 % aller im Ausland geborenen Personen in den USA.
Der Rückgang ist in erster Linie eine Folge der Wirtschaftskrise. Dementsprechend war in den von der Krise am stärksten betroffenen Bundesstaaten die Differenz zum Vorjahr am deutlichsten, so etwa in Kalifornien, Florida, Arizona und Michigan. Vor der Wirtschaftskrise hatten Hispanics, also Personen mit lateinamerikanischer Abstammung, eine höhere Beschäftigungsrate als Afroamerikaner oder die angelsächsische Mehrheitsbevölkerung. In der Rezession sind sie jedoch besonders stark von Arbeitslosigkeit betroffen, da die Mehrzahl von ihnen in unsicheren Arbeitsverhältnissen beschäftigt ist.
Während einwanderungskritische Forschungsinstitute wie das Center for Immigration Studies den Rückgang auch als Erfolg der Verstärkung des US-amerikanischen Grenzschutzes hervorheben, gehen die meisten Analysten davon aus, dass nach einer Erholung der wirtschaftlichen Lage auch die Einwanderung aus Mexiko und anderen Staaten wieder ansteigen wird.
Die Zuwanderung aus Mexiko in die USA geht derzeit zurück. Dies belegen aktuelle Zahlen des Pew Hispanic Center (PHC) und der amerikanischen Grenzschutzbehörden. Eine im Juli 2009 veröffentlichte Studie des PHC zeigt, dass die jährliche Zuwanderung aus Mexiko seit 2006/07 von etwa 1 Mio. Neuzuwanderern auf 636.000 (2008/09) zurückgegangen ist. Die Rückwanderung mexikanischer Migranten in ihr Herkunftsland ist im selben Zeitraum etwa auf gleichem Niveau geblieben (zwischen 430.000 und 480.000 pro Jahr). Einer weiteren Studie des Pew Hispanic Center zufolge besteht dennoch eine hohe Auswanderungsbereitschaft innerhalb der mexikanischen Bevölkerung (vgl. MuB 8/09).
USA: Mehr Todesfälle an Südgrenze
Trotz eines Rückgangs der Aufgriffe undokumentierter Einwanderer ist die Zahl der Todesfälle an der Grenze zwischen den Vereinigten Staaten und Mexiko im laufenden Jahr wieder angestiegen. Dies geht aus den Zahlen der US-Grenzschutzbehörde (border patrol) sowie einem gemeinsamen Bericht der Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU) und dem mexikanischen Nationalen Zentrum für Menschenrechte (CNDH) hervor. Während die Zahl der Aufgriffe an der US-Grenze in den letzten zwei Jahren um etwa 50 % gesunken ist, starben zwischen Oktober 2008 und September 2009 416 Migranten beim Versuch des illegalen Grenzübertritts (2008: 390, 2007: 398, 2006: 454). ACLU und CNDH führen den Anstieg auf die Ausweitung der Grenzschutzmaßnahmen und die daraus resultierende Verschiebung der Migrationsrouten in lebensfeindliche Berg- und Wüstenregionen zurück. Von 1994 bis heute sind etwa 5.600 Migranten beim Versuch der illegalen Einreise in die USA ums Leben gekommen.
www.aclu.org/pdfs/immigrants/humanitariancrisisreport.pdf
Nach Angaben der US-amerikanischen Grenzschutzbehörde wurden weniger Migranten bei dem Versuch aufgegriffen, die Grenze illegal zu überqueren (2004 bis 2006: ca. 1 Mio. Personen pro Jahr; 2008: 662.000). Zugleich stieg die Zahl der Todesfälle am Grenzstreifen zwischen den USA und Mexiko in diesem Jahr an (vgl. Infokasten). sta
Weitere Informationen:
www.census.gov/acs/www, http://pewhispanic.org/publications
Bulgarien: Muslimische Partei gegründet
In einem Dorf in der Nähe der Stadt Russe im Norden Bulgariens ist am 26. September die Partei „Muslimisch-Demokratische Union“ gegründet worden. In der Region wohnen mehrheitlich türkischstämmige Bulgaren. Ministerpräsident Bojko Borissow (GERB) bezeichnete die Partei als verfassungswidrig, da die Verfassung die Gründung ethnischer und religiöser Parteien verbiete. Die Initiatoren - die Geschäftsleute und Brüder Ali und Juzeir Juzeirow - sind für die Gründung islamischer und pro-türkischer Organisationen in der Region bekannt. Bereits seit 1989 gibt es die „Bewegung für Rechte und Freiheiten“ (DPS). Sie vertritt die türkischstämmige Minderheit in Bulgarien, das sind rund 9 % der Bevölkerung. Sie war bereits an mehreren Regierungen beteiligt und ist seit 2007 im Europaparlament vertreten.
EU: Bald Migrationskommissar
Der wieder gewählte Präsident der EU-Kommission José Manuel Barroso hat Mitte September angekündigt, einen Kommissar für Migration zu berufen. Dieser Kommissar soll künftig eine europäische Migrationspolitik gemäß den gemeinsamen Richtlinien entwerfen. Im Mittelpunkt dieser gemeinsamen Politik sollen die Integration regulärer Einwanderer und der Kampf gegen die illegale Migration stehen.
europa.eu
Frankreich: Vorschläge für EU-Politik
Der französische Minister für Migration und Integration Eric Besson (UMP) hat Mitte September einen Aktionsplan zum Kampf gegen die illegale Einwanderung in die EU vorgestellt. Im Ministerrat schlug er eine Doktrin für die EU-Grenzschutzagentur Frontex vor, die das Abfangen und Rückführen irregulärer Einwanderer auf dem Meer legalisieren soll. Damit würde eine rechtliche Grundlage geschaffen, die nicht der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) entspricht. Ferner soll die Zusammenarbeit zwischen Frontex und den Herkunftsstaaten intensiviert werden. Die Grenzschutzagentur solle einen Generalstab bilden, der die Überwachung des Mittelmeers koordiniert, sowie ein „Erasmus“-Programm auflegen, um eine Art Berufsgemeinschaft der europäischen Grenzschützer zu schaffen. Darüber hinaus empfahl der französische Minister die oft diskutierte Rückführung irregulärer Migranten mit Charterflügen (vgl. MuB 7/05, 4/06).
www.immigration.gouv.fr
Italien: Freispruch im Cap-Anamur-Prozess
Nach drei Jahren ist am 7. Oktober der Prozess gegen Stefan Schmidt, den damaligen Kapitän des Schiffes der Hilfsorganisation Cap Anamur, und den ehemaligen Vorsitzenden der Organisation Elias Birdel mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Die Anklage hatte auf Beihilfe zur illegalen Einwanderung gelautet. Im Sommer 2004 hatten Schmidt und Bierdel 37 afrikanische Boatpeople im Mittelmeer aus einem überfüllten Schlauchboot gerettet und nach einer dreiwöchigen Auseinandersetzung mit den italienischen Behörden nach Italien gebracht. Daraufhin klagte die Staatsanwaltschaft von Agrigent Schmidt und Bierdel als Schleuser an (vgl. MuB 6/04). Das Gericht sprach die Männer frei, eine Urteilsbegründung wird es jedoch erst in drei Monaten geben. Bis dahin ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kann nach der Begründung in Berufung gehen.
Die Vereinten Nationen fordern, Migration als Chance aufzufassen und bessere Rahmenbedingungen für Migranten zu schaffen. Das geht aus dem Jahresbericht des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) hervor.
Der diesjährige Bericht des UN-Entwicklungsprogramms „Human Development Report“ wurde am 5. Oktober vorgestellt. Er listet Norwegen als Land mit den besten Entwicklungsstandards, gefolgt von Australien und Island. Schlusslichter sind Sierra Leone, Afghanistan und Niger. Deutschland steht unverändert auf Platz 22 von 182 gelisteten Ländern.
UNDP schlägt in dem Bericht außerdem konkrete Maßnahmen zum Abbau von Migrationshürden vor. Migration zuzulassen, statt sie zu bekämpfen, trage zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Millionen von Menschen bei.
Migrationsströme: UNDP plädiert für eine Ausweitung bestehender Migrationsströme. Länder, die aufgrund demographischer Entwicklungen mehr „Einwanderungsbedarf“ hätten, sollten folglich mehr Migranten aufnehmen, selbst wenn diese geringere Qualifikationen aufwiesen.
Laut UNDP sind aktuell rund 1 Mrd. Menschen auf der Welt Migranten. Davon sind 740 Mio. Binnenmigranten und 240 Mio. internationale Migranten. Nur rund 70 Mio. Migranten würden aus Entwicklungsländern in besser entwickelte Länder wandern. Entgegen weit verbreiteter Meinungen seien gerade die ärmsten Menschen auf der Welt am wenigsten mobil. So leben nur 3 % aller Afrikaner in einem anderen Land als in ihrem Geburtsland, zumeist innerhalb des afrikanischen Kontinents.
Am häufigsten wandern gut ausgebildete Frauen aus kleineren Ortschaften in Länder mit mittlerem Einkommen aus. Sie verlassen ihr Land, um sozialem Druck zu entkommen, beispielsweise in Afghanistan, Kroatien oder Ghana. Die ärmsten Länder sind auch bei der Migration marginalisiert. Für die ärmsten Migranten seien viele Grenzen unüberwindbar, obwohl ihnen das Auswandern am meisten nützen würde, heißt es in dem Bericht.
Rechte für Migranten: Sichergestellt werden müssen laut dem Bericht grundlegende Rechte für Migranten, etwa das Recht auf Bildung, eine ausreichende Gesundheitsversorgung und das Wahlrecht bei langfristiger Niederlassung im Zielland. Zudem seien Maßnahmen gegen Fremdenfeindlichkeit zu treffen. Eine wichtige Rolle könnten hierbei auch die Gewerkschaften haben, indem sie ihre Mitglieder zu großen Aktionen mobilisieren. Auch müssten Zuwanderungsbestimmungen gelockert und die Kosten für amtliche Dokumente oder Beglaubigungen gesenkt werden, z. B. bei Geburts- und Heiratsurkunden. Verlangt wird auch, die Binnenmigration überall auf der Welt zu erleichtern, etwa durch sozialen Wohnungsbau in Metropolen, in die es viele Migranten zieht, und die Verbesserung von Bildungschancen für die Landbevölkerung in den Entwicklungsländern.
Zusammenarbeit: Die Vereinten Nationen legen gemeinsame Lösungen in Migrationsfragen zwischen Herkunfts- und Zielländern nahe. Migranten sollten von Letzteren als „Innovationspotenzial“ verstanden werden und trügen durch Konsum zur Entstehung von Jobs bei. Zur Entwicklung der Herkunftsländer könne beitragen, dass Migranten Wissen und Fähigkeiten in ihrem neuen Umfeld erlernen. Bei einer eventuellen Rückkehr können sie diese in ihrem Land einbringen oder das jeweilige Land durch Rücküberweisungen unterstützen.
Rücküberweisungen: Die Rücküberweisungen von Migranten in ihre Herkunftsländer summierten sich im Jahr 2007 auf weltweit 370 Mrd. US-Dollar. Die Vereinten Nationen fordern ferner Lösungen, um Rücküberweisungen günstiger zu machen. Bisher fallen hohe Transaktionskosten an.
Laut dem Bericht ist Auswanderung ein „sehr wirksamer“ Weg für Bewohner von Entwicklungsländern, um ihre Lebenssituation zu verbessern. Menschen aus den ärmsten Ländern, die in entwickelte Länder ziehen, können laut Bericht ihr Einkommen um das 15-Fache steigern.
Von diesen Verbesserungen profitieren auch die Herkunftsländer. Die Rangliste der Länder, die am meisten Geld von ihren Auswanderern bekommen, wird 2007 von Indien angeführt, mit 35,3 Mrd. Dollar, es folgen China (32,8 Mrd.), Mexiko (27,1 Mrd.) und die Philippinen (16,3 Mrd.). Nach Europa fließen fast viermal so viele Migrantenüberweisungen wie nach Afrika und fast doppelt so viele wie nach Lateinamerika.
Im Vergleich zum Bruttosozialprodukt sind die Rücküberweisungen nach Tadschikistan (45,5 %) und Moldawien (38,3 %) am höchsten. Das einzige afrikanische Land mit einem Anteil von über 10 % ist Lesotho, dessen Bevölkerung zu großen Teilen in Südafrikas Bergbau arbeitet. Die ärmsten Entwicklungsländer profitieren folglich weniger von Rücküberweisungen als allgemein angenommen. Auch führt Migration durch eine bessere medizinische Versorgung bei der Geburt und bessere Ernährung zu einer 16-fachen Verringerung der Kindersterblichkeit. Hinzu kommt eine Verdopplung der Einschulungsquote bei den Kindern von Migranten durch bessere Bildungschancen und kostenfreie Schulen in vielen Zielländern.
Migration in der Wirtschaftskrise: Der UN-Bericht warnt, dass die derzeitige Weltwirtschaftskrise Migranten besonders stark betrifft. Arbeitsplätze gingen verloren, Ausländer würden in manchen Ländern zur Rückkehr gedrängt. Die Rücküberweisungen von Migranten in ihre Heimat werden in diesen Zeiten sinken, so der Bericht. Wenn aber die Weltwirtschaft sich wieder erholt, nehmen auch die Migrationsströme wieder zu. Dies sei eine Chance für eine neue Politik, hofft das UNDP. „Migration ist auch heute noch ein umstrittenes, reformbedürftiges und zu überprüfendes Problem weltweit”, sagte UNDP-Hauptautorin Jeni Klugman bei der Vorstellung des Berichtes. chw
Weitere Informationen:
hdr.undp.org
VAE: 5 Mio. Arbeitsmigranten
In den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) leben deutlich mehr ausländische Arbeitsmigranten als Einheimische. Nach Anfang Oktober veröffentlichten Zahlen des Innenministeriums und der für Arbeitsmigranten zuständigen Behörde leben in dem Golfstaat derzeit rund 6 Mio. Menschen (2005: 4,1 Mio., +46 %). Davon sind nur etwa 1 Mio. (16,5 %) Emiratis. Die übrigen 5 Mio. sind ausländische Arbeitsmigranten. Die größte Gruppe stellen Inder mit 1,75 Mio. (29 %), gefolgt von 1,25 Mio. Pakistanis (21%) und 500.000 Arbeitern aus Bangladesch (8 %). Aus dem übrigen Asien kommen 1 Mio. Arbeitsmigranten, weitere 500.000 aus Europa, Australien, Lateinamerika und Afrika. Das Bevölkerungswachstum der letzten Jahre geht fast ausschließlich auf Zuwanderung zurück. Die Migranten arbeiten v. a. in der Ölindustrie sowie im Bau- und Hotelgewerbe.
Saudi-Arabien/Philippinen: Rückkehr
In Saudi-Arabien sind am 24. September 121 undokumentierte philippinische Arbeiter aufgegriffen und nach Hause geschickt worden. Sie hatten keine gültigen Visa mehr und waren dennoch im Land geblieben. Nach einem Treffen der philippinischen Präsidentin Gloria Macapagal Arroyo (KAMPI-Partei) mit der saudischen Regierung beschleunigte das zuständige philippinische Arbeitsministerium die Ausgabe von Reisedokumenten für die Arbeiter. Arroyo sagte, tausende philippinische Staatsbürger arbeiteten sowohl legal als auch illegal in anderen Ländern. Oft würden sie rechtswidrig angeworben und ausgebeutet, litten unter niedrigen Löhnen und schlechten Arbeitsbedingungen. Seit dem Ausbruch der weltweiten Wirtschaftskrise werden gerade in den Golfstaaten tausende Arbeitsmigranten in ihre Herkunftsländer zurückgeschickt (vgl. MuB 3/09, 1/09).
Ägypten: Erschießungen an der Grenze
Ägyptische Polizisten haben am 23. September einen eritreischen Auswanderer erschossen. Der Mann wollte über die Grenze nach Israel flüchten. Ein weiterer Eritreer wurde verwundet. Laut ägyptischen Medienberichten sollen seit Mai dieses Jahres mindestens 15 Migranten an der Grenze erschossen worden sein. Die ägyptische Polizei begründete ihr Vorgehen damit, dass Menschenschmuggler, die die Migranten nach Israel einschleusen, in der Vergangenheit auf Beamte geschossen hätten. Ägypten tolerierte jahrelang, dass zehntausende afrikanischer Migranten über ägyptisches Staatsgebiet nach Israel zogen. Nun steht Ägypten unter dem Druck Israels, gegen die illegalen Flüchtlingsströme vorzugehen. Gerade weil Flüchtlingsrouten über das Mittelmeer undurchlässiger geworden sind, wird die Route durch Ägypten stärker genutzt.
Die neue Bundesregierung steht vor großen Herausforderungen im Bereich der Asyl- und Flüchtlingspolitik – auf nationaler und europäischer Ebene. Das betonen das UN-Flüchtlingshochkommissariat und der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration. Sie und weitere Organisationen fordern die Beteiligung an einem Neuansiedlungsprogramm für Flüchtlinge sowie die Ausweitung der Altfallregelung.
Das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR), der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Migration und Integration (SVR), die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl und der Dachverband der entwicklungspolitischen Nichtregierungsorganisationen (VENRO) gaben den künftigen Regierungsparteien vor und nach der Wahl eine Reihe von Empfehlungen für ihre künftige Flüchtlings- und Asylpolitik. Die SPD-Innenminister und -senatoren haben Mitte Oktober außerdem eine Dauerlösung für Geduldete gefordert.
Neuansiedlungsprogramm: UNHCR, Pro Asyl und SVR haben die künftige Bundesregierung dazu aufgerufen, ein jährliches Aufnahmekontingent für die Neuansiedlung von Flüchtlingen aus Erstzufluchtsländern einzuführen. Deutschland solle „jährlich eine bestimmte Quote“ der vom UNHCR anerkannten Flüchtlinge aufnehmen und „ihnen von Beginn an einen sicheren Aufenthaltsstatus und zureichende Integrationschancen bieten“, heißt es in dem Anfang Oktober versandten Dringlichkeitskatalog des SVR. Bereits vor der Bundestagswahl hatte Pro Asyl die Parteien zur Notwendigkeit der Einrichtung eines kontinuierlichen Aufnahmeprogramms für Flüchtlinge (Resettlement) befragt. CDU/CSU und FDP äußerten sich zurückhaltend, während sich SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke für die Einrichtung eines solchen Programms aussprachen. Die EU- Kommission hatte Anfang September ebenfalls ein Neuansiedlungsprogramm vorgeschlagen (vgl. MuB 7/09).
Altfallregelung: UNHCR, Pro Asyl, SVR und die Innenminister bzw. -senatoren der SPD-regierten Bundesländer befürworteten ferner eine Ausweitung der bislang geltenden gesetzlichen Altfallregelung für Personen mit einem Duldungsstatus. Aufgrund der Wirtschaftskrise seien hier eine Fristverlängerung zum Nachweis der selbständigen Unterhaltssicherung sowie weitere Ausnahmeregelungen für humanitäre Härtefälle sinnvoll. Diese Forderung steht im Zusammenhang mit der Antwort der Bundesregierung (16/14088) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zur Bilanz der gesetzlichen Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete (16/14009). Aus dieser geht hervor, dass 38.397 Personen auf der Basis der Altfallregelung eine befristete Aufenthaltserlaubnis bekommen haben. Über 80 % von ihnen (30.929 Personen) erhielten diese nur auf Probe, weil sie kein ausreichendes Einkommen nachweisen konnten (vgl. MuB 10/07, 2/08, 3/08). Nach aktueller Rechtslage drohe daher mindestens 14.200 Personen ab dem 1. Januar 2010 die Abschiebung, wie Die Linke aus einer stichprobenartigen Untersuchung der Sozialleistungsbezüge der Betroffenen in den einzelnen Bundesländern ableitete.
Der SVR schlägt sogar vor, Personen, die sich nachweislich um eine Arbeitsaufnahme bemüht haben, aber aufgrund der Wirtschaftskrise nicht erfolgreich waren, ebenfalls ein Bleiberecht einzuräumen. Die SPD-Innenminister und -senatoren von Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Bremen und Berlin gehen sogar noch weiter. Sie fordern ein Bleiberecht auch für jene ausländischen Staatsangehörigen mit einem Aufenthaltstitel „auf Probe“, die sich ehrenamtlich gesellschaftlich engagieren, da diese „ihren Beitrag für unsere Gesellschaft leisten“, heißt es in dem Schreiben an den Bundesinnenminister.
Dublin II: UNHCR unterstützt das Aussetzen der Dublin-II-Regelung, wenn in einem EU-Land die Rechte von Asylsuchenden nicht gewahrt werden. Das Bundesverfassungsgericht und das Verwaltungsgericht Frankfurt/Main hatten zuletzt Abschiebungsverfahren ausgesetzt, nachdem das griechische Asylsystem scharf kritisiert wurde (vgl. MuB 7/09).
Dublin II
Das 2003 in Kraft getretene Dublin-II-Verfahren legt fest, dass derjenige Staat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist, über den der Antragsteller in die EU (außer nach Dänemark) bzw. nach Norwegen, Island oder die Schweiz eingereist ist. Es gestattet daher den EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Island und der Schweiz, Asylsuchende in das Land im so genannten Dublin-Raum zurückzuschicken, über das sie eingereist sind (vgl. MuB 5/07, 1/03, 9/03).
Der Sachverständigenrat forderte die künftige Bundesregierung dazu auf, einer Umverteilung der Flüchtlinge innerhalb Europas zuzustimmen. Die Überlastung von Staaten wie Zypern, Malta, Italien oder Griechenland führe u. a. dazu, dass dort die Mindeststandards bei der Behandlung von Flüchtlingen und Asylbewerbern nicht eingehalten würden.
Kritik an EU-Politik: Der Verband der entwicklungspolitischen Nichtregierungsorganisationen in Deutschland (VENRO) hatte die EU und ihre Mitgliedstaaten in einem Positionspapier zu einem Umdenken in der Asyl- und Zuwanderungspolitik aufgefordert. Es sei Teil der globalen Verantwortung Europas, Migration zuzulassen und Flüchtlinge besonders zu schützen, heißt es darin. In dem Verband haben sich etwa 120 Organisationen zusammengeschlossen, darunter u. a. Ärzte ohne Grenzen, die Deutsche Stiftung Weltbevölkerung, das Deutsche Rote Kreuz sowie kirchliche und nicht-konfessionelle Hilfsorganisationen.
Der Verband kritisierte die rigide Grenzsicherungspolitik der EU: „Humanitäres Leid und Menschenschmuggel sind nicht Symptome von Migration, sondern Folgen der Abschottung. Ließe Europa mehr Zuwanderung zu, müssten weniger Menschen ihr Leben auf gefährlichen Überfahrten riskieren und sich geldgierigen Schlepperbanden anvertrauen.“ th
Weitere Informationen:
www.proasyl.de
www.unhcr.de
www.svr-migration.de
www.linksfraktion.de
www.hrw.org
www.venro.org
www.berlin.de/sen/inneres
Schulabgängern mit Migrationshintergrund gelingt ein direkter und reibungsloser Übergang von der allgemeinbildenden Schule in die Berufsausbildung wesentlich seltener als ihren deutschen Altersgenossen. Eine neue Studie erläutert die Gründe dafür und zeigt Ansätze für Verbesserungen auf.
„Übergänge in eine berufliche Ausbildung: Geringere Chancen und schwierige Wege für junge Menschen mit Migrationshintergrund” heißt die Mitte September veröffentlichte Expertise des Gesprächskreises Migration und Integration der Friedrich-Ebert-Stiftung und des Bundesinstituts für Berufsbildung. Demnach fällt Jugendlichen mit Migrationshintergrund der Übergang von der allgemeinbildenden Schule in die Berufsausbildung wesentlich schwerer als ihren Altersgenossen ohne Migrationshintergrund. Dieser Nachteil kann nur teilweise durch ungünstigere familiäre, soziale, wirtschaftliche und andere Voraussetzungen erklärt werden.
Für die repräsentative Umfrage, auf der die Studie basiert, wurden im Jahr 2006 die Angaben von rund 5.500 Personen mit allgemeinbildender Schulausbildung im Alter von 18 bis 24 Jahren ausgewertet, 23 % hatte einen Migrationshintergrund.
Ergebnisse: Wie zu erwarten, sind die Chancen für Hauptschüler schlechter als für Realschüler. Von den Jugendlichen, die höchstens einen Hauptschulabschluss hatten und eine berufliche oder schulische Ausbildung anstrebten, begannen 62 % derjenigen ohne Migrationshintergrund, aber nur 42 % derjenigen mit Migrationshintergrund innerhalb eines Jahres eine Ausbildung. Auch nach drei Jahren lagen diese Zahlen bei 86 % bzw. 68 %, der Unterschied hatte sich also nur unwesentlich verringert.
Jugendliche mit einem Realschulabschluss hatten deutlich bessere Chancen, eine berufliche oder schulische Ausbildung zu beginnen. Nach einem Jahr hatten 74 % der Jugendlichen ohne Migrationshintergrund und 55 % derer mit Migrationshintergrund eine Ausbildung begonnen. Drei Jahre nach dem Schulabschluss lag dieser Anteil bei 91 % bzw. 79 %.
Die beruflichen Pläne von Schulabgängern mit und ohne Migrationshintergrund unterschieden sich nur wenig. Auch in ihren Bemühungen um einen Ausbildungsplatz standen die Jugendlichen mit Migrationshintergrund ihren einheimischen Altersgenossen in nichts nach.
Unterschiedliche Schulleistungen sind laut der Studie des Gesprächskreises Migration und Integration wenig geeignet, die Schwierigkeiten von Jugendlichen mit Migrationshintergrund beim Übergang in die Berufsausbildung zu erklären. Im Durchschnitt unterschieden sich die Noten von Jugendlichen mit und ohne Migrationshintergrund kaum. Eher gute Schulnoten wirken sich aber laut der Studie bei einheimischen Jugendlichen immer positiv auf den Übergang in die berufliche Bildung aus, bei jungen Migranten ist dies nur bei Realschulabgängern im ersten Jahr der Ausbildungssuche der Fall.
Was den Einfluss anderer Faktoren betrifft, die den Übergang in die Berufsausbildung hinauszögern, zeigt sich: Ein niedriger oder fehlender Schulabschluss, schlechte Noten und fehlende familiäre Unterstützung, die bei jungen Migranten häufiger auftreten als bei einheimischen Jugendlichen, haben wie erwartet einen stark negativen Effekt auf einen zügigen Berufseinstieg. Doch selbst wenn alle Merkmale gleich sind, bleibt ein eigenständiger, signifikant negativer Einfluss des Merkmals „mit Migrationshintergrund”. Die Studie macht allerdings keine Aussage darüber, ob dieser negative Einfluss auf Vorurteilen der Ausbildungsbetriebe, fehlenden Netzwerken oder anderen Nachteilen beruht.
Empfehlungen: Die Studie des Gesprächskreises Migration und Integration zeigt, dass Jugendliche mit Migrationshintergrund gezielt mit Nachqualifizierungsmaßnahmen gefördert werden müssen. Es sei nicht sinnvoll, die Ursachen dafür, dass Jugendlichen mit Migrationshintergrund ein reibungsloser Übergang in die berufliche Ausbildung weniger gut gelingt als ihren einheimischen Altersgenossen, bei den jungen Migranten und ihren Defiziten zu suchen. Vielmehr müssten Personalverantwortliche in Betrieben und Verwaltungen für das Problem sensibilisiert werden und vom Nutzen einer kulturellen Vielfalt unter den Mitarbeitern überzeugt werden.
Die Autoren der Studie schlagen zudem vor, Jugendlichen mit Migrationshintergrund an jeder Schule Mentoren zur Seite zu stellen, die sie beim Übergang in die berufliche Ausbildung beraten und unterstützen. Außerdem sollte die Anerkennung von Qualifikationen aus dem Ausland einheitlicher, einfacher und transparenter gestaltet werden. Barbara Bils, Osteuropawissenschaftlerin und Volkswirtin, Vilnius
Weitere Informationen:
www.bibb.de/de/52287.htm
Ein Drittel der Bevölkerung Mexikos im Erwachsenenalter steht einer potenziellen Auswanderung in die Vereinigten Staaten positiv gegenüber. Dies geht aus einer Studie des Pew Research Center hervor, die Ende September in Washington veröffentlicht wurde. Die Gründe für die hohe Auswanderungsbereitschaft liegen in steigender Kriminalität, der schlechten wirtschaftlichen Lage, Korruption sowie ausufernder Gewalt im Bandenkrieg der Drogenkartelle.
Die im Rahmen des „Pew Global Attitudes Project“ veröffentlichte Studie basiert auf einer in Mexiko erhobenen repräsentativen Umfrage mit insgesamt 1.000 Befragten im Alter von über 18 Jahren. Schwerpunkthemen der Umfrage in Mexiko waren Einwanderung, der Kampf gegen Drogenkartelle, die wirtschaftliche Situation Mexikos, die politische Klasse des Landes sowie die Beziehungen zu den USA. Kriminalität (81 %) und Drogenhandel (73 %) sowie ökonomische Probleme (75 %) werden als die derzeit größten Probleme angesehen, doch auch Korruption in der mexikanischen Politik (65 %) steht an prominenter Stelle innerhalb der Umfrage. 57 % der Befragten sind der Meinung, dass Migranten in den USA ein besseres Leben erwarte (2007: 51 %). 39 % der Befragten gaben an, dass Verwandte oder enge Freunde in den USA leben würden. Ein Drittel der Befragten erklärte die Bereitschaft zur Auswanderung in die Vereinigten Staaten, wenn sie die finanziellen Mittel und die Möglichkeit dazu hätten. 18 % sind sogar zu einer Auswanderung auf irregulärem Wege bereit.
Die Ergebnisse der Pew-Studie stehen im Gegensatz zum aktuellen Trend des Rückgangs der mexikanischen Einwanderung in das nördliche Nachbarland (vgl. MuB 8/09) und reflektieren die immensen Probleme im heutigen Mexiko. Seit Präsident Felipe Calderón (PAN, Konservative) den Kampf gegen Drogenkartelle zu einem Schwerpunkt seiner Regierungsarbeit erklärte und die Präsenz von Bundespolizei und Militär in zahlreichen Regionen Mexikos erheblich verstärkt hat, haben gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen konkurrierenden Drogenkartellen sowie zwischen Drogenkartellen und Militär bzw. Polizei weiter zugenommen. Seit Ende 2006 wurden mehr als 14.000 Menschen, meist Kleindealer, im so genannten „Drogenkrieg“ von Angehörigen konkurrierender Kartelle umgebracht. Diese Tendenzen sowie die täglichen Medienberichte über Gewaltexzesse, Entführungen und Schutzgelderpressungen führen zu einem allgemeinen Gefühl der Unsicherheit in der mexikanischen Gesellschaft.
Hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung Mexikos ist Folgendes festzuhalten: Mexiko ist zwar eine der größten Wirtschaftsmächte Lateinamerikas und zählt neben Brasilien und Argentinien zu den lateinamerikanischen Mitgliedsländern der G-20, andererseits jedoch ist die mexikanische Wirtschaft nach Einschätzung des Internationalen Währungsfonds (IWF) die am stärksten von der Wirtschaftskrise betroffene Ökonomie. Dies hängt v. a. mit der starken Abhängigkeit von den Handelsbeziehungen mit den USA zusammen. Unter den vom IWF analysierten Industrie- und Schwellenländern hat keine Nation - gemessen am Bruttoinlandsprodukt - einen derart hohen Rückgang der Wirtschaftskraft zu verzeichnen wie Mexiko (Prognose für 2009: ‑7,3 %).
Die Wirtschaftskrise wirkte sich bereits auf die Rücküberweisungen von mexikanischen Migranten weltweit aus. Während diese in den Jahren 2004-2006 jährlich um etwa 20 % stiegen, betrug der Zuwachs 2007 nur noch 2 % (2004: 18,3 Mrd. USD; 2005: 21,7 Mrd. USD; 2006: 25,6 Mrd. USD; 2007: 26,1 Mrd. USD). 2008 wurde ein Rückgang um 3,6 % verzeichnet (25,1 Mrd. USD). Die Rücküberweisungen von Migranten zählen neben der Ölförderung und dem Tourismus zu den drei wichtigsten Einnahmequellen Mexikos.
Neueren mexikanischen Studien zufolge können Migranten ihren in Mexiko verbliebenen Familienangehörigen aber auch zur Last fallen. Der Fall tritt in der Regel dann ein, wenn die Auswanderer beispielsweise aufgrund von Arbeitslosigkeit ihre Schulden bei den Schleuserorganisationen nicht zurückzahlen können und ihre Angehörigen für die Begleichung der Schulden aufkommen müssen. sta
Weitere Informationen:
pewglobal.org/reports/pdf/266.pdf (Volltext der Pew-Studie)
www.imf.org/external/pubs/ft/weo/2009/02/pdf/c2.pdf (International Monetary Fund, World Economic Outlook)
Bundeszentrale für politische Bildung (Hg.): Zwangsumsiedlung, Flucht und Vertreibung 1939-1959. Bonn, 2009, Online-Bestellung: www.bpb.de/shop, Bestellnummer 1015, Bereitstellungspauschale 6 Euro.
Anne von Oswald, Andrea Schmelz, Tanja Lenuweit (Hg.): Erinnerungen in Kultur und Kunst. Reflexionen über Krieg, Flucht und Vertreibung in Europa. Bielefeld, 2009, 27,80 Euro, ISBN 978-3-8376-1202-8, Online-Bestellung: www.transcript-verlag.de
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Integrationsreport Teil 6, Grunddaten der Zuwandererbevölkerung in Deutschland. Nürnberg, 2009, Working Paper 27, Autor: Stefan Rühl, Download: www.bamf.de
Irka-Christin Mohr, Michael Kiefer (Hg.): Islamunterricht – Islamischer Religionsunterricht – Islamkunde. Viele Titel – ein Fach? Bielefeld, 2009, 24,80 Euro, ISBN 978-3-8376-1222-6, Online-Bestellung: www.transcript-verlag.de