November 2009 (09/09) - Inhaltsverzeichnis

Deutschland: Zuwanderungs- und Integrationspolitik im Koalitionsvertrag

Die neue Bundesregierung betrachtet die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund als „Schlüsselaufgabe für Deutschland“. Die Reaktionen auf die getroffenen Vereinbarungen in dem Ende Oktober unterzeichneten Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP fielen unterschiedlich aus.

Am 26. Oktober haben Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), Außenminister und Vizekanzler Guido Westerwelle (FDP) sowie der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) in Berlin den Koalitionsvertrag für die Bundesregierung in der 17. Legislaturperiode unterzeichnet. In dem 132 Seiten umfassenden Vertrag sind sechs Seiten dem Thema „Integration und Zuwanderung“ gewidmet. Im Vordergrund steht dabei v. a. die Förderung der Integration.

Integration: Der 2007 erstmals erstellte Nationale Integrationsplan (vgl. MuB 5/08, 6/07) soll zu einem „Aktionsplan mit klar definierten und zu überprüfenden Zielen“ weiterentwickelt werden. Auch ist die Einrichtung eines Bundesbeirats für Integration vorgesehen, dessen Zusammensetzung jedoch noch offen ist. Ein von Migrationsexperten und Migrantenverbänden gefordertes eigenständiges Integrationsministerium (vgl. MuB 8/09) wird es in dieser Wahlperiode ebenso wenig geben wie eine Enquetekommission zu Fragen der Integration, deren Einrichtung zwischenzeitlich in den Koalitionsverhandlungen diskutiert worden war.

In Modellregionen ist die Erprobung von so genannten Integrationspartnerschaften unter Beteiligung von staatlichen und kommunalen Stellen sowie Trägern der Integrationskurse und der Bundesagentur für Arbeit vorgesehen, um somit eine „passgenaue“ Zusammenarbeit zu ermöglichen. Außerdem soll durch die Schaffung von Integrationsverträgen mit Neuzuwanderern und bereits länger in Deutschland lebenden Migranten die „erfolgreiche Eingliederung in die deutsche Gesellschaft und den deutschen Arbeitsmarkt vereinbart und später kontinuierlich überprüft“ werden. Dadurch soll die „Verbindlichkeit der individuellen Integrationsförderung“ erhöht werden. Hinsichtlich der Integrationskurse sieht der Koalitionsvertrag vor, die Anzahl der Stunden im Orientierungskurs von 45 auf 60 Stunden zu erhöhen.

Sprachförderung: Die neue Bundesregierung plant die Einführung bundesweit vergleichbarer „Sprachstandtests“, die für alle Kinder im Alter von vier Jahren verbindlich sein sollen. Um ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache bei der Einschulung sicherzustellen, ist im Bedarfsfall eine bundesweit verpflichtende vorschulische Sprachförderung vorgesehen. Falls mangelnde Deutschkenntnisse der Eltern zu einer „Beeinträchtigung des Kindeswohls“ führen, soll die Möglichkeit bestehen, die Eltern zur Teilnahme an einem Integrationskurs zu verpflichten.

Bildung: Die frühere Bundesregierung hatte sich bereits im Nationalen Integrationsplan zum Ziel gesetzt, die Zahl der Schulabbrecher mit Migrationshintergrund bis zum Schuljahr 2012/13 auf den Durchschnittswert aller Schüler zu reduzieren. Der Schulbesuch von Kindern, deren Eltern sich illegal im Land aufhalten, soll durch „eine Änderung der Übermittlungspflichten“ öffentlicher Stellen ermöglicht werden (vgl. MuB 8/09).

Ferner soll ein gesetzlicher Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren geschaffen werden, um im Ausland erworbene Qualifikationen überprüfen und gegebenenfalls in Deutschland anerkennen zu lassen.

Staatsangehörigkeit: Die neue Bundesregierung will an der Optionsregelung (vgl. MuB 7/08, 1/08) festhalten. Gemäß dieser 1999 eingeführten Regelung müssen in Deutschland geborene Kinder nichtdeutscher Eltern mit der Volljährigkeit (und spätestens bis Vollendung des 23. Lebensjahres) entscheiden, ob sie die deutsche oder ausländische Staatsangehörigkeit behalten wollen. Bisherige Erfahrungen mit diesem Verfahren sollen auf möglichen Verbesserungsbedarf hin überprüft werden. Außerdem sind „unverhältnismäßige Hemmnisse auf dem Weg zur Einbürgerung“ zu beseitigen.

Aufenthaltsrecht: Um so genannte Scheinehen zu vermeiden, wollen die Koalitionspartner prüfen, die Ehebestandszeit zur Erlangung eines eigenständigen Aufenthaltstitels von derzeit zwei auf drei Jahre zu verlängern. Bei der gesetzlichen Altfallregelung für Flüchtlinge mit Duldungsstatus soll für diejenigen Personen eine „angemessene Regelung“ gefunden werden, die die „gesetzlichen Vorgaben zur Lebensunterhaltssicherung“ voraussichtlich nicht erfüllen können (vgl. MuB 3/08, 2/08, 10/07).

Asyl und Abschiebung: Die Residenzpflicht für Asylbewerber soll dahingehend umgestaltet werden, dass ein Überschreiten der Kreis- bzw. Bezirksgrenzen für die Arbeitsaufnahme ermöglicht wird.

Die neue Bundesregierung will gemeinsam mit den Ländern überprüfen, ob Anpassungen im Vollzug von Abschiebehaft und Abschiebung angesichts der EU-Rückführungsrichtlinie notwendig und sinnvoll sind (vgl. MuB 6/08).

Außerdem wollen die Koalitionsparteien die Vorbehaltserklärung gegen die UN-Kinderrechtskonvention zurücknehmen, wodurch die Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge zwischen 16 und 18 Jahren verbessert würde.

Visa-Warndatei: Im Koalitionsvertrag ist die Schaffung einer zentralen „Visa-Warndatei“ vorgesehen (vgl. MuB 3/09). In dieser sollen nicht nur Daten von Personen aufgenommen werden, die gegen Visa-Regelungen verstoßen haben, sondern ebenso von Einladern, die häufiger Einladungen oder Verpflichtungserklärungen unterzeichnet haben.

Fachkräfte: Eine „systematisch an den Bedürfnissen des deutschen Arbeitsmarktes“ auszurichtende Steuerung der Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte ist ebenso vorgesehen wie eine Vereinfachung des Zugangs zum Arbeitsmarkt für ausländische Studierende, Künstler, Sportler und Saisonarbeitskräfte.

Reaktionen: Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland (TGD) Kenan Kolat begrüßte die Pläne zur Einrichtung eines Integrationsbeirats, zur Erhöhung der Stundenanzahl der Orientierungskurse sowie zu den verbindlichen Sprachtests im Vorschulalter. Außerdem hob er hervor, dass erstmals in einem Koalitionsvertrag nicht mehr von „Ausländern“, sondern von „Menschen mit Migrationshintergrund“ die Rede ist. Kolats Stellvertreter Hilmi Kaya Turan gab zu bedenken, dass die Vorhaben unter Finanzvorbehalt stehen und daher eine Umsetzung nicht garantiert sei. Außerdem kritisierte die TGD, dass die Optionsregelung nur überprüft, aber nicht abgeschafft werden solle.

Die Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl warnte vor einem „eiskalten Winter für Flüchtlinge“. Es sei zu befürchten, dass viele langjährig in Deutschland lebende Flüchtlinge mit ihrer Abschiebung rechnen müssen, so Pro Asyl in einer Pressemitteilung. Auch der migrationspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen Josef Winkler kritisierte, dass die im Koalitionsvertrag festgehaltenen Punkte zu vage seien. Als „menschenrechtliche Bankrotterklärung“ bezeichnete Winkler, dass eine Positionierung der Bundesrepublik zur europäischen Flüchtlingspolitik fehlt. Ähnlich äußerte sich die migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion Sevrim Dagdelen: „Nicht das, was Union und Liberale vereinbart haben, ist das zentrale Problem, sondern das, was sie nicht vereinbart haben.“ Die neue Koalition setze „die Politik der Ausgrenzung und Ungleichstellung fort“.

Der Vorsitzende des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) Klaus Bade sah sowohl positive als auch negative Aspekte in der Koalitionsvereinbarung. Während etwa „Zielvereinbarungen zur Integrationspolitik zumeist richtungweisende Perspektiven“ eröffneten, seien die „Aussagen zur Migrationssteuerung mitunter mutlos und vage“, sagte Bade. Diesbezüglich hatte der SVR in seinem Dringlichkeitskatalog gefordert, nach Erholung der wirtschaftlichen Situation ein neues Steuerungssystem für Zuwanderung vorzubereiten, welches unter anderem ein Punktesystem beinhalten sollte (vgl. MuB 8/09). sta

Weitere Informationen:
www.cdu.de/doc/pdfc/091026-koalitionsvertrag-cducsu-fdp.pdf
www.svr-migration.de

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Deutschland: Rückführung der Kosovoflüchtlinge

Die Bundesregierung will rund 14.000 Kosovaren abschieben. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke vom 13. Oktober hervor. Etwa 9.800 von ihnen sind Roma, deren Lebensverhältnisse im Kosovo als besonders schlecht eingeschätzt werden.

Die Ausreisepflichtigen gehören zu jenen Flüchtlingen, die vor rund zehn Jahren wegen des Krieges im Kosovo nach Deutschland kamen. Die Bundesregierung will mit der neuen Regierung in Priština, einer Koalition aus dem Demokratischen Bund des Kosovo (LDK) und der Demokratischen Partei des Kosovo (PDK), ein Abkommen zur Rückübernahme kosovarischer Flüchtlinge schließen. Das Dokument soll noch diesen Herbst unterzeichnet werden. Es sieht vor, dass die Republik Kosovo grundsätzlich alle Personen aufnimmt, die Papiere aus der einstigen jugoslawischen Provinz vorlegen können. Derzeit leben offiziell mehr als 14.000 Ausreisepflichtige aus dem Kosovo in Deutschland.

Die Bundesregierung hat der Regierung Kosovos zugesagt, pro Jahr maximal 2.500 Anträge zur Aufnahme der Kosovaren zu stellen und auf ein „angemessenes Verhältnis der verschiedenen Ethnien“ zu achten. Nach Angaben der Bundesregierung sind derzeit 9.842 Roma „vollziehbar ausreisepflichtig“, ebenso wie insgesamt rund 2.000 Ashkali, Serben sowie Angehörige der arabischen Minderheit im Kosovo. Im Gegenzug erhält Kosovo weiterhin Entwicklungshilfe von Deutschland und der EU.

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums leben in Deutschland rund 55.000 Kosovaren. Die Hälfte von ihnen war von März bis Juni 1999 im Zuge des Krieges zwischen Rest-Jugoslawien und der Nato ins Land gekommen, der Großteil von ihnen sind Roma. Die andere Hälfte kam bis 2004 nach Deutschland. Bis heute sind nur etwa 5.000 Flüchtlinge heimgekehrt, obwohl die ethnisch motivierte Gewalt im Kosovo nach Angaben der Bundeswehr in den letzten fünf Jahren deutlich zurückgegangen ist.

Seit 2004 werden keine Flüchtlinge aus dem Kosovo mehr aufgenommen mit der Begründung, dass das Land friedlich sei.

Zudem gebe es ein deutsches Betreuungsangebot in Priština, beispielsweise wird Hilfe bei der Job- und Wohnungssuche angeboten. Auch andere europäische Staaten, darunter Albanien, Frankreich, Mazedonien, die Niederlande, Österreich, die Türkei und die USA nahmen Flüchtlinge aus dem Kosovo auf (vgl. MuB 4/99). Auch in diesen Staaten wird eine Rückführung geplant.

Die Initiatorin der Anfrage Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Linkspartei, kritisierte die Pläne scharf. Gerade die Roma würde im Kosovo „absolutes Elend und tagtäglich Ausgrenzung“ erwarten. Auch Nichtregierungsorganisationen kritisierten das Vorhaben der Bundesregierung. „Abgeschobene Roma haben im Kosovo kaum Chancen auf ein menschenwürdiges Leben“, teilte die Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl mit. Ihnen stehe ein Leben am Rande des Existenzminimums bevor, und ihre Menschenrechte auf körperliche Unversehrtheit, auf Zugang zu Gesundheitsversorgung und Bildung blieben im Kosovo auf der Strecke. Das UN-Flüchtlingshilfswerk hatte in seinem jüngsten Besuchsbericht vom Frühjahr 2009 wegen drohender Verelendung und möglicher ethnischer Konflikte von Abschiebungen in den Kosovo abgeraten und eine freiwillige Rückkehr empfohlen. chw

Weitere Informationen:
dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/140/1614084.pdf
www.bmi.bund.de
www.unhcr.de
www.proasyl.de

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Kurzmeldungen – Deutschland

Diskussion: Muslimischer Schulfeiertag
Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland (TGD) Kenan Kolat hat Anfang Oktober in einem Zeitungsinterview einen bundesweiten muslimischen Feiertag im Schulkalender als „Zeichen der Toleranz“ gefordert. Unterstützung bekam Kolat von dem Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele. Neben Ströbele sprachen sich auch einige Vertreter islamischer Organisationen sowie der katholischen Kirche und des Zentralrats der Juden in Deutschland für einen muslimischen Schulfeiertag aus. Safter Cinar vom Türkischen Bund sagte, Muslime würden sich dann von der Gesellschaft stärker akzeptiert fühlen.
Gegen die Einführung wandten sich der nordrhein-westfälische Integrationsminister Armin Laschet (CDU) sowie die türkischstämmige Bundestagsabgeordnete Lale Akgün (SPD). Auch der Zentralrat der Muslime, die evangelische Kirche und der Humanistische Verband Deutschlands in Berlin kritisierten den Vorschlag. In einigen Bundesländern, wie Nordrhein-Westfalen oder Berlin, haben muslimische Schüler bereits an besonderen muslimischen Feiertagen, wie dem Zuckerfest, frei.

Kontroverse um „Integrationsverweigerer“
In einem Gespräch mit dem Kölner Stadtanzeiger forderte der CDU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Bosbach Mitte Oktober, die Unterstützung für arbeitslose Ausländer zu streichen, wenn sie trotz Aufforderung keinen Deutschkurs absolvieren. Laut Bosbach kommen etwa 40 % der zur Teilnahme an Integrationskursen verpflichteten Personen dieser Aufforderung nicht nach. Die migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion Sevim Dagdelen bezeichnete die Äußerungen als „pauschale Verunglimpfungen, die geeignet sind, das gesellschaftliche Klima nachhaltig zu vergiften“. Sowohl Dagdelen als auch der migrationspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion Josef Winkler wiesen darauf hin, dass es keine signifikanten Verweigerungsquoten gäbe. SPD-Innenexperte Sebastian Edathy erklärte, dass die Möglichkeit zu Sanktionen bei Nichtteilnahme bereits geltendes Recht sei.

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Frankreich: Regierung löst Debatte über nationale Identität aus

Die konservative französische Regierung hat ihre Bevölkerung aufgefordert, über das Thema nationale Identität zu debattieren. Vertreter aus Politik und Wissenschaft kritisieren die Diskussion als rückwärts gerichtet und migrationsfeindlich.

Per Videobotschaft lud der französische Einwanderungs- und Identitätsminister Eric Besson (UMP) die Franzosen Anfang November ein, die Frage „Was heißt es heute, Franzose zu sein“ zu beantworten. Er handelte im Auftrag von Präsident Nicolas Sarkozy (UMP). Dieser hatte am Abend seines Wahlsiegs im Mai 2007 eine Debatte zum Thema angekündigt. Nun ist die Hälfte seiner Amtszeit vorbei und die richtungweisenden Regionalwahlen stehen bevor.

Zunächst soll auf einer eigens eingerichteten Webseite und in den etwa 350 Unterpräfekturen diskutiert werden. Anfang Dezember wird Sarkozy selbst eine Rede zur nationalen Identität halten. Im Februar sollen auf einer Abschlussveranstaltung die Ergebnisse vorgelegt werden. Im März folgen dann die Regionalwahlen.

Die Initiative stieß auf breite Kritik bei Vertretern aller politischen Lager und aus der Wissenschaft. Man könne eine solche Debatte nicht von oben anordnen, lautet ein zentrales Argument. Der prominente Migrationsexperte Patrick Weil kritisierte, mit einer solchen Diskussion würde suggeriert, dass es nur eine Art der Identifikation mit Frankreich geben könne. Dies sei auch in der Vergangenheit nicht der Fall gewesen.

Besson, der selbst einen Migrationshintergrund hat, versicherte, sein Ziel sei ein „offenes und gemischtes Frankreich“. Seine Kritiker hielten ihm daraufhin die äußerst restriktive Bilanz der Einwanderungspolitik Frankreichs der letzten Jahre entgegen (vgl. MuB 8/09, 4/09, 8/07).

Sarkozy steht wegen der ausufernden Staatsverschuldung, die auch die zweite Hälfte seiner Präsidentschaft prägen wird, unter Druck. Mit der Identitätsdebatte will er bei den Regionalwahlen vor allem den rechtsextremen Front National in Schach halten. Mit diesem Thema hatte Sarkozy schon während seiner Präsidentschaftskampagne im Jahr 2007 Erfolg (vgl. MuB 4/07).

Umfragen zufolge befindet sich der Front National in einem historischen Tief: Nur noch 3,5 % der Wähler bekannten im Verlauf das Jahres 2009 ihre Sympathie. Bei den Regionalwahlen 2004 waren es noch 14 %. Der Front National richtete inzwischen eine Gegen-Webseite ein, auf der die „wahre“ Debatte stattfinden soll. Der Vorsitzende Jean Marie Le Pen forderte zudem die Abschaffung der Antidiskriminierungsbehörde (HALDE), diese würde das „Fundament der französischen Identität permanent untergraben“.

Die größte Oppositionspartei, die Sozialisten, sind im Hinblick auf die Debatte gespalten. Parteichefin Martine Aubry hält die Debatte für „ungesund“ und kündigte an, ihre Partei werde sich nicht daran beteiligen. Ihre schärfste innerparteiliche Kontrahentin, die 2007 unterlegene Präsidentschaftskandidatin Ségolène Royal, ist anderer Meinung. Ihre Partei „dürfe diese Debatte nicht ablehnen und schon gar nicht fürchten“, sagte Royal. In den Medien und im Internet stößt die Diskussion auf große Resonanz. me

Weitere Informationen:
www.debatidentitenationale.fr

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Kurzmeldungen – Europa

Schweiz: Anti-Minarett-Initiative
Anfang Oktober startete die rechts-konservative Schweizerische Volkspartei (SVP) eine Anti-Minarett-Initiative. Diese bezieht mit Plakaten Position gegen Moschee-Bauten in der Schweiz. Die Plakate zeigen eine verhüllte Frau und an Raketen erinnernde Minarette, die eine Schweizer Fahne durchbohren. Minarette symbolisierten der SVP zufolge die Integrationsverweigerung der Muslime in der Schweiz. Zürich, Winterthur, Luzern, Genf und St. Gallen gestatteten die Plakatierung, wohingegen Freiburg, Basel, Lausanne und Yverdon diese verboten. Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) übte heftige Kritik an dem Plakat, da es Vorurteile nähre, pauschalisierend sei und den Islam als bedrohlich darstelle. Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts GFS lehnt mehr als die Hälfte der Bevölkerung die Initiative ab. Ende November steht ein Volksentscheid über ein allgemeines Minarett-Verbot in der Schweiz bevor.
www.ekr.admin.ch

ECHR: Klage abgelehnt
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (ECHR) in Straßburg lehnte Ende Oktober die Klage eines protestantischen Elternpaares gegen den Ethikunterricht an Berliner Schulen ab. Die Eltern hatten argumentiert, dass der Pflichtunterricht ihre Religionsfreiheit einschränke. Schüler der 7. bis 11. Klasse müssen in Berlin seit 2006 das Unterrichtsfach Ethik belegen, das auf die Auseinandersetzung mit verschiedenen Religionen und Weltanschauungen abzielt. Zusätzlich können die Kirchen an den Schulen einen freiwilligen Religionsunterricht anbieten. Die Richter sahen die Religionsfreiheit der Eltern und ihrer Tochter nicht verletzt, da laut Lehrplan im Ethikunterricht keine Religion bevorzugt behandelt wird. Aus der in der Europäischen Menschenrechtscharta festgeschriebenen Religionsfreiheit lasse sich auch kein Recht ableiten, nur mit Überzeugungen konfrontiert zu werden, die den eigenen entsprechen, so das Gericht.
www.echr.coe.int

Italien: 4,5 Mio. Ausländer
In Italien leben derzeit rund 4,5 Mio. Ausländer, deutlich mehr als bisher angenommen. Dies geht aus einem Ende Oktober veröffentlichten Bericht der italienischen Caritas hervor. Die Zahl entspricht 7,2 % der Bevölkerung, im europäischen Durchschnitt sind es 6,2 %. Die Einwandererbevölkerung ist in den letzten Jahren stark gewachsen (derzeit ca. +400.000 pro Jahr). Die Caritas hatte die Berlusconi-Regierung wegen ihrer restriktiven Einwanderungspolitik wiederholt scharf kritisiert (vgl. MuB 5/09). In ihrem Bericht betont die Organisation nun die positiven Effekte der Einwanderung für die wirtschaftliche Entwicklung Italiens.
www.caritasitaliana.it

Großbritannien: Bevölkerungszuwachs
Die Bevölkerung Großbritanniens wird bis zum Jahr 2029 von derzeit 61,4 Mio. auf etwa 70 Mio. Personen ansteigen. Dies geht aus einem Bericht des nationalen Statistikamtes (Office for National Statistics, ONS) hervor, der Mitte Oktober veröffentlicht wurde. Der Zuwachs um etwa 10 Mio. Menschen in einem Zeitraum von 20 Jahren geht demnach vor allem auf Zuwanderung sowie auf höhere Geburtenraten in Migrantenfamilien zurück. Dies würde zu einem stetig wachsenden Anteil von Personen mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung führen. Die Bevölkerungsvorausschätzung des ONS basiert auf der Annahme, dass sich die Zuwanderung in den kommenden Jahrzehnten auf dem Niveau der letzten drei Jahre vor Beginn der Wirtschaftskrise bewegen wird.
www.statistics.gov.uk

Spanien: Reform des Ausländergesetzes
Die untere Kammer des spanischen Parlaments verabschiedete Ende Oktober eine Reform des Ausländergesetzes (vgl. MuB 6/09). Hintergrund ist die starke Zuwanderung nach Spanien in den letzten Jahren bei gleichzeitigem Anstieg der Arbeitslosigkeit. Derzeit leben 4,7 Mio. Ausländer legal in Spanien, dazu kommen etwa 1,1 Mio. Migranten ohne legalen Aufenthaltsstatus. Die Gesetzesänderung sieht eine Verlängerung der Haftdauer illegal anwesender Migranten von bisher 40 auf 60 Tage vor. Auch der Familiennachzug wird mit der Reform erschwert. Den autonomen Gemeinschaften (etwa analog zu den Bundesländern) werden mehr Kompetenzen bei Zuwanderungsfragen zugesprochen. Außerdem müssen Migranten Integrationskurse belegen, um ihre Aufenthaltstitel verlängern zu können. Im Parlament stimmte die konservative Opposition gegen die Gesetzesänderung, da sie die Bestimmungen als nicht weitgehend genug betrachtet. Um in Kraft treten zu können, muss die Reform den Senat passieren. Dort sind aufgrund der politischen Kräfteverhältnisse Nachverhandlungen zu erwarten.
www.congreso.es

Norwegen: Verschärfung des Asylrechts
Die wiedergewählte Linksregierung Norwegens hat angekündigt, die Asylpolitik zu verschärfen. Das Asylverfahren soll künftig beschleunigt und das humanitäre Bleiberecht beschnitten werden. Asylbewerber, die straffällig werden, sollen künftig umgehend ausgewiesen sowie die Bedingungen für Familienzusammenführungen verschärft werden. Norwegen verzeichnete in den letzten Jahren einen der höchsten prozentualen Zuwächse an Asylsuchenden in Europa. Im 1. Halbjahr 2009 hatte das UNHCR für Norwegen einen Anstieg um 51 % im Vergleich zum Vorjahreshalbjahr festgestellt. Norwegen gehört den jüngsten Zahlen des UNHCR zufolge aktuell zu den zehn wichtigsten Flüchtlingsaufnahmestaaten weltweit.
www.regjeringen.no
www.unhcr.org

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Griechenland: Neue Regierung will humaneren Umgang mit Asylbewerbern

Nach erneut heftiger Kritik von Nichtregierungsorganisationen und dem Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen hat die am 4. Oktober neu gewählte sozialistische Regierung das umstrittene Durchgangszentrum Pagani auf der griechischen Insel Lesbos schließen lassen. Daneben wurden weitere Veränderungen in der Asyl- und Einwanderungspolitik angekündigt.

Nichtregierungsorganisationen wie Human Rights Watch appellierten Mitte Oktober an die Europäische Union, Druck auf die neue sozialistische Regierung in Athen auszuüben, um „die missbräuchliche Inhaftierung und Massenabschiebung von Migranten, insbesondere von unbegleiteten Kindern, zu beenden und das mangelhafte griechische Asylsystem zu reformieren“. Migranten würden inzwischen im ganzen Land festgenommen und dann in die Türkei abgeschoben, unter ihnen auch Minderjährige. Ebenso wie der UNHCR forderten sie die Schließung des umstrittenen Durchgangszentrums Pagani auf der Insel Lesbos.

Gemeinsam mit dem neuen stellvertretenden Minister für Bürgerschutz Spyros Vougias (PASOK) besichtigte eine UNHCR-Delegation am 20. Oktober die Einrichtung. Vougias sagte, in dem Zentrum herrschten „unmenschliche Bedingungen, die den Kern der Menschenwürde verletzen“. Er sicherte zu, das derzeitige Lager aufzulösen und durch neue Einrichtungen zur Aufnahme und Unterbringung zu ersetzen.

Nach gewaltsamen Vorfällen in Pagani ließ die Regierung das Durchgangszentrum bereits am 31. Oktober schließen. Migranten hatten hier mehrfach gegen die Haftbedingungen protestiert, einige sollen von Polizisten misshandelt und geschlagen worden sein. Der Minister für Bürgerschutz Michalis Chrysochoidis (PASOK), der bereits zuvor eine „Null-Toleranz-Politik gegen polizeiliche Willkür“ angekündigt hatte, ließ Disziplinarverfahren und strafrechtliche Ermittlungen gegen die mutmaßlichen Täter (Polizeibeamte) einleiten. Die verbliebenen 130 Insassen des Durchgangszentrums wurden freigelassen und nach Athen geschickt. Ob sie dort als Asylbewerber anerkannt werden, bleibt offen.

Pro Asyl und Human Rights Watch begrüßten die Schließung des Durchgangszentrums auf Lesbos und hoffen auf eine grundsätzliche „Kehrtwende in der griechischen Flüchtlingspolitik“. Vergleichbare Lager müssten geschlossen und die griechische Flüchtlingspolitik komplett reformiert werden. „Es müssen offene Aufnahmeeinrichtungen für die Flüchtlinge gebaut werden“, forderte Karl Kopp von Pro Asyl.

Vougias betonte, die Asylanfragen zukünftig nicht mehr von „unerfahrenen Polizeibeamten“ bearbeiten zu lassen, sondern von Fachleuten. Menschenrechtsorganisationen hatten wiederholt kritisiert, dass griechische Polizeibeamte „die Beantragung von Asyl erschweren und Asylbewerbern eine faire Anhörung und Prüfung ihrer Anträge verweigern“. Über 99 % der Asylanträge würden bereits nach der ersten Anhörung abgelehnt.

Darüber hinaus versprach Vougias etwa 250.000 Kindern von Einwanderern die griechische Staatsbürgerschaft, unabhängig davon, ob sich ihre Eltern legal oder illegal im Land aufhielten. Es sei nicht nachvollziehbar, dass Kindern, die in Griechenland geboren und aufgewachsen sind, nicht die griechische Staatsbürgerschaft gewährt werde, sagte Vougias. Ob auch die Eltern der betroffenen Kinder den griechischen Pass erhalten und ab wann die Neuregelung gelten soll, steht noch nicht fest.

Deutschland wird künftig im Rahmen des Dublin-II-Verfahrens (vgl. MuB 8/09) weiterhin Asylbewerber nach Griechenland zurückschicken (BT-Drucksache 16/14149). Danach hält die Bundesregierung an ihrer Auffassung fest, dass Griechenland ein sicherer Drittstaat im Sinne des Grundgesetzes (Art. 16 a Abs. 3 GG) ist. Die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts, die Überstellung eines Asylbewerbers von Deutschland nach Griechenland vorübergehend auszusetzen (vgl. MuB 7/09), enthielten keine grundsätzlichen Aussagen, schreibt die Regierung. Die Linksfraktion hatte gefordert, Abschiebungen nach Griechenland generell zu stoppen, „da die vom Verfassungsgericht angebrachten Zweifel bezüglich eines ordnungsgemäßen Asylverfahrens in Griechenland allgemeiner Natur und nicht einzelfallabhängig sind“. up

Weitere Informationen:
www.unhcr.de
www.hrw.org/de
www.proasyl.de
dipbt.bundestag.de:80/dip21/btd/16/141/1614149.pdf

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Kurzmeldungen – Welt

Sri Lanka: Umsiedelung
Die Regierung Sri Lankas hat bis Januar 2010 die Rückführung von fast 300.000 tamilischen Binnenflüchtlingen in ihre Heimatdörfer versprochen. Zunächst müsse jedoch sichergestellt werden, dass die Gebiete im Nordosten des Landes nicht länger vermint seien, erklärte Präsident Mahinda Rajapaksa (SLFP-Partei) Mitte Oktober nach Gesprächen mit dem UN-Sekretär für politische Angelegenheiten Lynn Pacsoe. Auch könnten die Tamilen nicht aus den Flüchtlingslagern entlassen werden, solange die Rebellen unter ihnen nicht gefasst seien. Die sri-lankische Regierung wurde international dafür kritisiert, dass sie die Flüchtlinge in überfüllten Lagern wie Gefangene festhält. Der 25 Jahre währende Bürgerkrieg in Sri Lanka endete im Mai 2009 mit dem Sieg der sri-lankischen Armee über die tamilischen Einheiten (vgl. MuB 7/06).
www.unhcr.ch

Kanada: Mehr Abschiebungen
Die Zahl der Ausländer, die pro Jahr aus Kanada abgeschoben wurden, ist von über 8.300 im Jahr 1999 auf über 12.700 im Jahr 2008 gestiegen. Drei Viertel der Abgeschobenen waren abgelehnte Asylbewerber. Vor allem die Zahl der Anträge von Asylbewerbern aus Mexiko ist zwischen 1999 und 2008 fast um das Neunfache auf über 9.300 gestiegen. Über 90 % der Asylanträge von Mexikanern werden abgelehnt (vgl. MuB 7/09). Die übrigen Ausländer wurden aus Sicherheitsgründen oder wegen eines Strafdelikts abgeschoben. Die kanadische Regierung erklärt den Anstieg mit der starken Zunahme von Asylanträgen um knapp 20.000 pro Jahr auf fast 37.000. Flüchtlingshilfsorganisationen führen die hohen Abschiebungszahlen dagegen auf ein „aggressives“ Asylsystem zurück, das alle Möglichkeiten zur Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern ausschöpfe. Sie fordern u. a. die Einrichtung eines geregelten Widerspruchsverfahrens.
www.cic.gc.ca

OECD: Schlechtere Chancen
Kinder von Einwanderern sind im Vergleich zu Kindern von Einheimischen überdurchschnittlich oft arbeitslos. Dies hat eine Ende Oktober von der OECD vorgestellte vergleichende Studie über die Arbeitsmarktsituation von Einwanderern der so genannten zweiten Generation in 16 OECD-Staaten festgestellt. Dieses Ergebnis lässt sich nicht allein mit dem durchschnittlich schlechteren Ausbildungsniveau von Einwandererkindern und sozio-demographischen Merkmalen erklären. Weitere mögliche Gründe für den geringeren Erfolg auf dem Arbeitsmarkt sind laut der Studie weniger gute Netzwerke und geringeres Wissen über das Funktionieren des Arbeitsmarktes, Diskriminierung und Arbeitsmarktinstitutionen, die Migrantenkinder eher benachteiligen. In Deutschland ist der Rückstand bei der Beschäftigung erstaunlicherweise bei Akademikern und Personen mit einer höheren beruflichen Bildung sogar besonders groß.
www.oecd.org

Ecuador: Regierung wirbt um Rückkehr
Die Regierung unter dem sozialistischen Präsidenten Rafael Correa (Alianza PAIS) versucht, mit dem Rückkehrerprogramm „Bienvenidos a Casa“ ecuadorianische Auswanderer zur Rückkehr zu bewegen, um die wirtschaftliche Entwicklung des Landes voranzubringen. Die nationale Migrationsbehörde SENAMI wirbt mit Steuererleichterungen. Rückkehrer, die ein Unternehmen gründen, erhalten zudem günstige Kredite. Das Programm wurde im August 2008 gestartet, die Resonanz ist bisher schwach. Aus den USA, wo nach Angaben des US-Zensusbüros knapp 600.000 ecuadorianische Einwanderer leben, kehrten von Januar bis August 2009 nur 384 Familien zurück. Weltweit waren es nach Angaben von SENAMI rund 8.600 Familien. Experten erklären die geringe Rückwanderung damit, dass auch diese Länder von der Wirtschaftskrise betroffen sind. Ab Anfang 2010 will die Regierung Ecuadors Heimkehrern weitere Krediterleichterungen gewähren.
www.senami.gov.ec

Angola/Kongo: Ausweisungen & Rückkehr
Zehntausende angolanische Flüchtlinge sind von kongolesischen Sicherheitskräften seit Mitte Oktober teils gewaltsam aus dem Kongo nach Angola zurückgeschickt worden. Wie das UNHCR berichtet, sind mehrere tausend weitere Flüchtlinge aus Sicherheitsgründen freiwillig in ihre Heimat zurückgekehrt. Die meisten Personen sollen aus der Bas-Kongo-Provinz im Westen des Landes kommen. Nach Angaben der angolanischen Regierung ist die Zahl der Rückkehrer inzwischen auf über 50.000 Personen gestiegen.
Dies steht nach UN-Angaben im Zusammenhang mit den massenhaften Ausweisungen von kongolesischen Flüchtlingen aus Angola, bei denen es ebenfalls zu Gewaltanwendungen gekommen sein soll. Das UNHCR schätzt die Zahl der seit Dezember 2008 aus Angola vertriebenen Kongolesen auf 160.000. Inzwischen haben sich beide Regierungen auf einen Stopp der Maßnahmen geeinigt.
www.unhcr.org/4adde3aa9.html

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Afrikanische Union: Konvention zum Schutz von Binnenvertriebenen

Die Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union (AU) haben sich auf ein Rahmenabkommen zum Schutz von Binnenflüchtlingen verständigt. Auch sollen bewaffnete Gruppen und multinationale Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie Fluchtbewegungen auslösen.

Die Staats- und Regierungschefs der AU-Mitgliedsländer haben sich auf einem Sondergipfel Mitte Oktober in der ugandischen Hauptstadt Kampala auf eine „Konvention zu Schutz und Hilfe von Binnenvertriebenen in Afrika“ geeinigt. In der so genannten Kampala-Konvention sind erstmals rechtliche Garantien für Binnenvertriebene festgelegt worden. In Afrika gibt es nach Angaben des UN-Flüchtlingshochkommissariats (UNHCR) rund 11,7 Mio. Binnenflüchtlinge. Die meisten Binnenvertriebenen in Afrika leben im Kongo (1,5 Mio.) und Somalia (1,3 Mio.; vgl. MuB 6/09).

Als Fluchtgründe werden in der Konvention u. a. bewaffnete Konflikte, Landenteignungen und Naturkatastrophen genannt. In diesen Fällen haben Flüchtlinge und Vertriebene ein Recht auf Schutz und Versorgung, u. a. auch durch Hilfsorganisationen. Die Konvention sieht vor, dass künftig auch bewaffnete Gruppen oder multinationale Unternehmen, wie Ölkonzerne oder private Sicherheitsdienste, zur Rechenschaft gezogen werden sollen, wenn sie Fluchtbewegungen auslösen, Flüchtlingslager angreifen oder humanitäre Hilfe behindern. Vertreibungen oder Umsiedlungen durch private oder öffentliche Projekte sollen durch die Konvention gänzlich unterbunden werden.

Die Konvention sieht darüber hinaus Sonderrechte für besonders schutzbedürftige Personen, wie unbegleitete Minderjährige, Mütter mit jungen Kindern, Schwangere oder ältere Flüchtlinge vor.

17 AU-Mitgliedstaaten haben die Vereinbarung zur Konvention unterzeichnet. Bahama Tom Nyanduga, der afrikanische Sondergesandte für Flüchtlinge, Asylsuchende, Binnenvertriebene und Migranten, forderte die übrigen Staaten dazu auf, die Vereinbarung ebenfalls zu unterzeichnen. Wie viel Zeit der Ratifikationsprozess in Anspruch nehmen wird, ist nicht abzusehen.

Die Kampala-Konvention ist das erste Abkommen, das die Rechte und Garantien für Binnenvertriebene für einen ganzen Kontinent fixieren und eine internationale Verantwortung verbindlich festlegen soll. Bislang sind die betroffenen Staaten für die eigenen Binnenflüchtlinge zuständig, das UNHCR besitzt kein explizites Mandat zu ihrer Versorgung und Unterstützung. Die UN-Flüchtlingsagentur besitzt seit der Verabschiedung der Leitlinien für Binnenvertriebene (Guiding Principles on Internal Displacement) im Jahr 2005 zumindest einen außerordentlichen Auftrag. Demzufolge kann das UNHCR auf Anweisung des UN-Generalsekretärs und mit dem Einverständnis des betroffenen Staates zum Schutz und zur Versorgung von Binnenflüchtlingen aktiv werden.

UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon forderte die Gipfelteilnehmer zum Handeln auf. „Afrikas Zukunft hängt davon ab, wie es mit den Herausforderungen von Flucht und Vertreibung in all ihren Dimensionen umgeht und dauerhafte Lösungen findet“, ließ Ban Ki-Moon mitteilen. Der norwegische Flüchtlingsrat (NRC) und sein Beobachtungszentrum für Binnenvertriebene (IDMC) begrüßten die Verabschiedung der Konvention. NRC-Generalsekretärin Elisabeth Rasmusson sagte, dass der afrikanische Kontinent mit diesem Instrument die Gelegenheit habe, zum Vorreiter für die Sicherung und Wahrung der Flüchtlingsrechte zu werden. AU-Kommissarin für politische Angelegenheiten Julia Dolly Joiner sagte in ihrer Abschlusserklärung, die Konvention zeige, dass sich „die afrikanischen Staats- und Regierungschefs der Schwierigkeiten der intern Vertriebenen bewusst und bereit sind, ihr Leiden nach besten Kräften zu beenden.“ Entscheidend sei nun aber die Umsetzung der Konvention durch die afrikanischen Staaten, mahnte Joiner. Flüchtlingsorganisationen wie Refugees International kritisieren, dass die Konvention hinsichtlich der anerkannten Diskriminierungsgründe sowie der konkreten Haftungsmöglichkeiten hinter den bestehenden Leitlinien für Binnenvertriebene zurückbleibe. th

Weitere Informationen:
www.africa-union.org
www.unhcr.org/refworld/docid/4ae572d82.html (AU-Konvention zum Download)
www.reliefweb.int/ocha_ol/pub/idp_gp/idp.html (Leitlinien für Binnenvertriebene)
www.unhcr.org/4ae0500b9.html
www.internal-displacement.org
www.refugeesinternational.org

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Deutschland: Studie zur Auswanderung

Unter Migranten nimmt die Auswanderung aus Deutschland zu, während es bei Deutschen keinen langfristigen Trend zu verstärkter Auswanderung gibt. Hinsichtlich der Charakteristika und Motive der Auswanderer gibt es große Unterschiede zwischen Deutschen und Migranten. Dies zeigt die aktuelle Untersuchung „Deutschland ein Auswanderungsland?“, die das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung im Rahmen des Sozio-Oekonomischen Panels (SOEP) Ende September vorstellte.

Ziel der Studie war herauszufinden, welche Bevölkerungsgruppen Deutschland mit welcher Motivation verlassen. Dafür wurden 288 SOEP-Teilnehmer untersucht, die zwischen 1984 und 2005 ins Ausland gezogen sind. Das SOEP ist eine repräsentative Wiederholungsbefragung mit über 20.000 Personen aus rund 11.000 Haushalten. Als Auswanderer gilt, wer auf Grund eines Fortzugs ins Ausland aus der SOEP-Stichprobe ausgeschieden ist. Die Dauer des Fortzugs spielte dabei keine Rolle. Die Auswanderungsrate in Deutschland liegt seit mehr als 20 Jahren bei 0,8 % (etwa 650.000 Personen pro Jahr).

Darüber hinaus beantworteten 32 Teilnehmer, die zwischen 2002 und 2006 aus Deutschland auswanderten, Fragebögen im Rahmen des Pilotprojekts „Leben außerhalb Deutschlands“. Diese gesonderte Untersuchung analysiert erstmalig, wie es Auswanderern in ihrer neuen Heimat geht.

Neben einem Gesamtmodell mit allen Befragten unterscheidet die Studie zwischen in Deutschland geborenen Deutschen und Migranten, die nicht in Deutschland geboren oder nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind. Für diese beiden Gruppen kommt die Studie zu unterschiedlichen Ergebnissen.

Deutsche Auswanderer: Die Ergebnisse zeigen, dass eher die unter 35-Jährigen auswandern. Außerdem sind es häufiger Frauen, Westdeutsche, Alleinlebende und Akademiker. „Auswanderung ist auch heute noch immer eine riskante Entscheidung“, erklärt Marcel Erlinghagen, einer der Autoren der Studie. „Wer ungebunden ist und eine gute Ausbildung hat, tut sich damit leichter als jemand, der seine ganze Familie mit in dieses Abenteuer nehmen muss.“ In den bevorzugten Auswanderungsländern wie der Schweiz, Österreich und den USA hätten es Akademiker zudem wesentlich leichter, einen neuen Job zu finden, und eine Rückwanderung sei von hier vergleichsweise einfach möglich.

Nichtdeutsche Auswanderer: Auswanderung bei Migranten ist vor allem ein Phänomen in der Altersgruppe der 56- bis 70-Jährigen, wie die Studie zeigt. Deutschland verlassen demnach vor allem diejenigen, die nicht (Arbeitslose) oder nicht mehr in den Arbeitsmarkt integriert sind (Rentner). Letztere wandern mit dem Eintritt in den Ruhestand weiter in ein anderes Land oder kehren in ihr Herkunftsland zurück. Gleichzeitig verringert sich die Wahrscheinlichkeit der Auswanderung, je länger Migranten bereits in Deutschland leben. Liegt die Zuwanderung nach Deutschland allerdings bereits mehr als 20 Jahre zurück, unterscheiden sich Migranten in ihrem Auswanderungsverhalten nicht mehr von Deutschen.

Insgesamt lässt sich für Migranten - anders als für Deutsche - ein zunehmender Auswanderungstrend im untersuchten Zeitraum feststellen.

Gründe: Ungeachtet dieser Unterschiede spielt weder für Deutsche noch für Migranten eine mangelnde Lebenszufriedenheit oder Zuversicht eine wesentliche Rolle für die Auswanderungsentscheidung. Sorgen um die konjunkturelle Entwicklung im Allgemeinen und die eigene wirtschaftliche Lage im Besonderen hatten entweder keinen oder nur einen schwachen Einfluss auf die Entscheidung. Somit scheint Auswanderung v. a. mit spezifischen Phasen im individuellen Lebensverlauf wie Karriereentwicklung und Ruhestand verbunden und kein Ausdruck einer generellen Unzufriedenheit mit den Lebensbedingungen in Deutschland. Meist sind es mehrere, zusammenhängende private und berufliche Gründe.

Lebenssituation: Die Befragten bewerteten ihre Auswanderungsentscheidung bislang überwiegend als Erfolg. Der Vergleich der Angaben vor und nach der Auswanderung zeigt, dass sich für die meisten die allgemeine Lebenszufriedenheit verbessert, lediglich für etwa ein Sechstel dagegen verschlechtert hat. Die überwiegende Mehrheit der Befragten fühlt sich stark oder sehr stark mit der Region, in der sie nun leben, verbunden und hat nicht die Absicht, nach Deutschland zurückzukehren.

Die Autoren der Studie schränken jedoch ein, dass neben der geringen Probandenzahl zu beachten sei, dass wahrscheinlich eher diejenigen an der gesonderten Befragung teilgenommen haben, deren Auswanderung ohnehin erfolgreich war.  up

Weitere Informationen:
http://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.340723.de/09-39.pdf (Bericht „Deutschland ein Auswanderungsland?“ im DIW-Wochenbericht 39/2009)

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Europa: UNHCR verurteilt Abschiebungen

Mehrere europäische Staaten halten die Situation in Teilen des Iraks und Afghanistans mittlerweile für so sicher, dass sie Asylbewerber dorthin abschieben. Dänemark, Großbritannien und Schweden schicken schon seit einigen Monaten Flüchtlinge in den Irak zurück. Ende Oktober schoben Großbritannien und Frankreich auch abgelehnte Asylbewerber nach Afghanistan ab.

Abschiebungen in den Irak: Das UNHCR verurteilte Ende Oktober Abschiebungen von Flüchtlingen in den Zentralirak. Nach Einschätzung des UNHCR ist die Sicherheitslage dort besonders schlecht. Anfang Oktober schob Großbritannien zehn abgelehnte irakische Asylbewerber in den Zentralirak ab. Weitere 34 Iraker, die ebenfalls ausgeflogen worden waren, wurden von den irakischen Behörden nicht aufgenommen und ohne Begründung nach Großbritannien zurückgeflogen. Dort wurden sie in ein Abschiebelager gebracht.

Mehrere europäische Staaten haben Rücknahmeabkommen mit dem Irak geschlossen. Seit der Unterzeichnung eines solchen Abkommens im Mai 2009 hat Dänemark 38 Iraker abgeschoben, die v. a. aus dem Zentral- und Südirak stammten. Schweden hat bereits 250 Iraker abgeschoben. Wie viele davon aus dem Zentralirak stammten, ist unklar.

Abschiebungen nach Afghanistan: Frankreich und Großbritannien organisierten Ende Oktober einen gemeinsamen Charterflug nach Afghanistan, um abgelehnte Asylbewerber abzuschieben. Diese Aktion ist Teil der engeren Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten, um die Einwanderung irregulärer Migranten aus Frankreich über den Ärmelkanal nach Großbritannien einzudämmen (vgl. MuB 8/09). Großbritannien schob 24, Frankreich drei Asylbewerber nach Kabul ab.

In Frankreich sprachen sich Mitglieder der konservativen Regierungspartei UMP und der oppositionellen Sozialisten gegen Abschiebungen nach Afghanistan aus. Rund 10.000 Personen unterschrieben einen Aufruf der Flüchtlingshilfsorganisation France Terre d'Asile gegen Zwangsabschiebungen wegen der schlechten Sicherheitslage in Afghanistan. Das Außenministerium begründete die Abschiebungen damit, dass Frankreich Großbritannien gegenüber verpflichtet sei, eine illegale Einreise nach Großbritannien über den Ärmelkanal zu unterbinden.

Der französische EU-Kommissar für Justiz, Freiheit und Sicherheit Jacques Barrot sagte dazu, Zwangsabschiebungen nach Afghanistan könnten nur erfolgen, wenn nationale Behörden vorab festgestellt hätten, ob die Betroffenen Asyl beantragen wollen, und wenn die Asylanträge nach sorgfältiger Prüfung abgelehnt worden seien. Außerdem müsse sicher sein, dass in Afghanistan keine Gefahr für Leib und Leben bestünde. Der Asylantrag jedes Einzelnen müsse als Einzelfall geprüft werden. Barrot sagte weiter, für die Kommission seien diese Prinzipien sehr wichtig und sie werde darüber wachen, dass die Mitgliedstaaten diese einhielten.

Asylanträge: Die Zahl der Asylanträge in den EU-Staaten ist im ersten Halbjahr 2009 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 10 % auf fast 120.000 gestiegen. Dies geht aus aktuellen Zahlen des UNHCR hervor, die am 21. Oktober in Genf veröffentlicht wurden. Flüchtlinge aus Somalia stellten die meisten Asylanträge (+44 % im Vergleich zum Vorjahreshalbjahr), gefolgt von Irakern (8.700 Asylanträge, -38 %) und Flüchtlingen aus Afghanistan (8.700 Personen, +57 %).

Die meisten Asylanträge in der EU wurden im ersten Halbjahr 2009 in Frankreich registriert (19.400), gefolgt von Großbritannien (17.700) und Deutschland (12.000). In Deutschland wurden die meisten Asylerstanträge von Irakern (3.000) und Afghanen (1.100) gestellt. Personen aus diesen Ländern stellten zusammen über ein Drittel aller Asylanträge. Deutschland hat 2008 auf dem Luftweg 33 Iraker und 27 Afghanen abgeschoben (BT-Drucksache 16/12568).
Barbara Bils, Osteuropawissenschaftlerin und Volkswirtin, Vilnius

Weitere Informationen:
www.unhcr.org
dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/125/1612568.pdf
ec.europa.eu/commission_barroso/barrot/news/default_sk.htm

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EU-Kommission treibt Asylrechtsreform voran

Die Europäische Kommission hat zwei Vorschläge zum Umbau des europäischen Asylrechts angenommen. Ein einheitliches Prüfverfahren soll das so genannte „Asylshopping“ verhindern. Außerdem sollen die Unterschiede im Rechtsanspruch zwischen Flüchtlingen und subsidiär geschützten Personen beseitigt werden. Zugleich forderten Nicolas Sarkozy (UMP) und Silvio Berlusconi (PdL) die EU auf, konkrete Maßnahmen gegen die irreguläre Einwanderung nach Europa zu ergreifen.

Dies betrifft die so genannte Qualifikationsrichtlinie über die Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen (2004/83/EG) sowie die Europäische Asylverfahrensrichtlinie (2005/85/EG). Bereits im Dezember 2008 hatte die Kommission Vorschläge zu einer Asylrechtsreform gemacht und diese nun konkretisiert (vgl. MuB 1/09). Die nun beschlossenen Änderungen setzen diese nun teilweise um. Die EU-Mitgliedstaaten und der Europäische Rat müssen den Vorschlägen noch zustimmen, bevor sie in Kraft treten können. Das Europäische Parlament hatte bereits Anfang Mai einem Asylpaket bestehend aus fünf Vorschlägen der Kommission zugestimmt (vgl. MuB 5/09).

Um Asylbewerbern in allen Mitgliedstaaten die gleichen Chancen zu gewähren, werden mit der Änderung die Auslegungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten stark eingeschränkt. Zugleich sollen die Prüfverfahren beschleunigt werden. Spätestens im Jahr 2012 sollen Asylanträge stets innerhalb von sechs Monaten in erster Instanz entschieden werden. Um dies sicherzustellen, hat die Kommission verfahrensrechtliche Begriffe wie „sicherer Herkunftsstaat“ konkretisiert. Auch das beschleunigte Asylverfahren wurde vereinfacht. Beispielsweise wurde eine Liste erstellt, die die Gründe für ein solches beschleunigtes Verfahren klar benennt. So kann künftig ein Schnellverfahren durchgeführt werden, wenn Antragsteller aus einem so genannten sicheren Drittstaat kommen oder nachweislich ihre Identitätsdokumente zerstört oder absichtlich falsche Angaben gemacht haben.

Die Kommission verständigte sich ferner darauf, die Verfahrensgarantien zu stärken, insbesondere für schutzbedürftige Personen wie Folteropfer oder unbegleitete Minderjährige. Außerdem soll allen Antragstellern mit dem Zugang zu einem Rechtsbehelfsverfahren ein wirksamer Rechtsschutz gewährleistet werden, um gegen erstinstanzliche Entscheidungen gerichtlich vorgehen zu können. Ein solches Verfahren soll aufschiebende Wirkung haben. Im vergangenen Jahr wurden fast 240.000 Asylanträge in den EU-Mitgliedstaaten gestellt. Rund 200.000 Neuanträge wurden bearbeitet, davon 73 % abgelehnt.

Qualifikationsrichtlinie: Durch die Veränderung der Qualifikationsrichtlinie (COM(2009) 551) sollen bislang existierende Unterschiede des Rechtsanspruchs zwischen Flüchtlingen und Personen mit subsidiärem Schutz, d. h. Personen, die nicht in die Definition der Genfer Flüchtlingskonferenz fallen, aber anderweitig internationalen Schutz benötigen, beseitigt werden. Die Kommission sieht diese nicht mehr als gerechtfertigt an. Dies betrifft insbesondere die Dauer des erteilten Aufenthaltstitels sowie den Zugang zu Sozialhilfe, medizinischer Versorgung und zum Arbeitsmarkt.

Des Weiteren werden durch die Änderung einige Rechtsbegriffe zu den Schutzgründen präziser definiert. So sollen geschlechtsspezifische Aspekte besser berücksichtigt und die Schutzkriterien konsequenter angewendet werden. Auch die speziellen Integrationsprobleme von Flüchtlingen und subsidiär geschützten Personen, etwa wenn es um die Anerkennung von beruflichen oder akademischen Abschlüssen und damit den Zugang zu berufsqualifizierenden Maßnahmen geht, werden in dem Dokument berücksichtigt. Ausbildungsnachweise können Flüchtlinge und subsidiär geschützte Personen in der Regel nicht bei den Behörden ihres Herkunftslandes erbitten, da sie aus diesen meist geflohen sind und die dortigen Behörden oft die Unterstützung verweigern. Der Vorschlag sieht ein vereinfachtes Anerkennungsverfahren vor, um einen besseren Zugang zu Sprach- und Qualifikationskursen zu ermöglichen.

Irreguläre Einwanderung: Frankreichs und Italiens Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy und Silvio Berlusconi haben am 23. Oktober in einem offenen Brief an den amtierenden EU-Ratspräsidenten Fredrik Reinfeldt und den Präsidenten der EU-Kommission José Manuel Barroso konkrete Maßnahmen gegen die irreguläre Einwanderung in die EU über das Mittelmeer gefordert. Insbesondere Italien ist davon betroffen. Unter anderem müsse eine Handlungsdoktrin ausgearbeitet werden, die das Abfangen und Rückführen von Flüchtlingsbooten auf dem Mittelmeer legitimiere. Außerdem solle die EU-Grenzschutzagentur Frontex mit jedem Herkunftsstaat Abkommen zur gemeinsamen Bekämpfung der irregulären Migration über das Mittelmeer schließen. Insbesondere mit Libyen müsse ein solches Abkommen geschlossen werden, um dessen Bemühungen im Kampf gegen die illegale Migration zu unterstützen, heißt es in dem Schreiben (vgl. MuB 9/08, 8/04). Ähnliches gelte auch für die Türkei. Innerhalb der EU müsse dringend das Solidaritätsprinzip umgesetzt werden, forderten die beiden Staatspräsidenten. Die Kommission hatte bereits im vergangenen Jahr vorgeschlagen, Rücküberweisungen gemäß der Dublin-II-Regelung in stark überlastete Staaten auszusetzen oder schutzbedürftige Flüchtlinge zwischen den Mitgliedstaaten umzuverteilen (vgl. MuB 9/08, 1/09).

Darüber hinaus fordern Sarkozy und Berlusconi die verstärkte Einbindung der Herkunfts- und Transitstaaten in die europäische Migrations- und Asylpolitik. So könne die EU etwa Asylanlaufstellen außerhalb des europäischen Raumes einrichten, schlugen die Politiker in ihrem Schreiben vor. Zuletzt hatte die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten aufgerufen, ein Neuansiedlungsprogramm für Flüchtlinge außerhalb der Europäischen Union zu unterstützen (vgl. MuB 7/09).

Ende Oktober haben sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten auf eine Verbesserung der operativen Fähigkeiten von Frontex verständigt, u. a. gemeinsame operative Verfahren auf See, eine verstärkte Zusammenarbeit von Frontex und den Herkunfts- bzw. Transitstaaten sowie regelmäßige Rückführungsflüge mit Chartermaschinen. Die Europäische Kommission soll bis Anfang 2010 Vorschläge dazu vorlegen. th

Weitere Informationen:
europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/09/1552&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=de
www.elysee.fr/download/?mode=press&filename=23.10_Lettre_Sarkozy-Berlusconi.pdf
www.frontex.europa.eu/newsroom/news_releases/art72.html

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Literatur

Jörg Alt: Globalisierung, illegale Migration, Armutsbekämpfung. 2009, Karlsruhe, ISBN 978-3-86059-524-4, 24,90 Euro, Bestellung: www.vonloeper.de/joerg-alt

Joachim Baur: Die Musealisierung der Migration. Einwanderungsmuseen und die Inszenierung der multikulturellen Nation. 2009, Bielefeld, ISBN 978-3-8376-1264-6, 34,80 Euro, Bestellung: www.transcript-verlag.de/ts1264/ts1264.php

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Hg.): Grunddaten der Zuwandererbevölkerung in Deutschland. 2009, Working Paper 27, aus der Reihe „Integrationsreport“, Teil 6, Autor: Stefan Rühl, Download: www.bamf.de/cln_092/nn_442522/SharedDocs/Anlagen/DE/Migration/Publikationen/Forschung/WorkingPapers/wp27-grunddaten.html

Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (Hg.): Umgang mit der Optionspflicht. Oktober 2009, Reihe Arbeitshilfen, Download: www.bagfw.de/uploads/tx_twpublication/Bagfw_Optionsmodell_091005_web.pdf

[bpb-Logo]
Bundeszentrale für politische Bildung (Hg.): Migration und Arbeitsmarkt. Aus Politik und Zeitgeschichte, 44/2009, www.bpb.de/apuz, Download: www.bpb.de/files/VQWBGA.pdf

[bpb-Logo]
Viola B. Georgi, Rainer Ohliger (Hg.): Crossover Geschichte. 2009, Bonn, Bestellnummer 1018, Bereitstellungspauschale 4 Euro, Bestellung: www.bpb.de/shop

Armin Laschet: Die Aufsteigerrepublik: Zuwanderung als Chance. 2009, Köln, ISBN 978-3-462-04105-7, 19,95 Euro, Bestellung: www.kiwi-verlag.de

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Veranstaltungen

Tagung
Nürnberger Tage zum Asyl- und Ausländerrecht
Termin: 19.11.2009 bis 20.11.2009
Ort: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Frankenstraße 210, 90461 Nürnberg
Veranstalter: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Kontakt: +49 (0)911-9437070
Weitere Informationen: www.bamf.de

Fachtagung
Migration im Fokus: Menschliche Entwicklung - Klimawandel - Frauen
Termin: 30.11.2009 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Ort: Tagungszentrum Hotel Aquino, Hannoversche Straße 5b, 10115 Berlin
Veranstalter: Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen (DGVN), Kooperationspartner: International Organization of Migration (IOM)
Anmeldung: kostenlose Teilnahme, Reise- und Aufenthaltskosten können nicht erstattet werden. dgvn.de/anmeldung.html#c2164
Kontakt: +49 (0)30-259375-0, Ansprechpartnerin Silke Galla, E-Mail: galla@dgvn.de
Weitere Informationen: www.dgvn.de

Internationaler Kongress
Dialog der Kulturen und Religionen in Europa
Termin: 30.11.2009 bis 02.12.2009
Ort: Maternushaus, Georgstraße 7, 50676 Köln
Veranstalter: Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V.
Kontakt: +49 (0)211-29010287, Ansprechpartner Heinz Müller, E-Mail: heinz.mueller@caritasnet.de
Weitere Informationen: www.caritas.de

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