
Geduldete Flüchtlinge müssen weiterhin auf eine abschließende Regelung ihrer prekären aufenthaltsrechtlichen Situation warten. Die Innenminister und -senatoren konnten sich auf ihrer Herbsttagung nur auf die Verlängerung der bestehenden Regelung um zwei Jahre einigen. Oppositionsparteien und Flüchtlingshilfsorganisationen fordern nun eine Initiative der Bundesregierung.
Die Innenminister von Bund und Ländern haben auf ihrer Konferenz am 3. und 4. Dezember in Bremen die Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete verlängert. Die seit Ende August 2007 geltende so genannte Altfallregelung (§§ 104a/b AufenthG) sieht vor, dass langjährig geduldete Flüchtlinge, d. h. Menschen, die zum 1. Juli 2007 mindestens acht Jahre bzw. bei Familien mit minderjährigen Kindern sechs Jahre in Deutschland lebten, eine bis zum 31.12.2009 befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten. Bis zu diesem Stichtag mussten die Betroffenen nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familienangehörigen selbständig bestreiten können (vgl. MuB 10/07, 10/06).
Rund 38.000 Personen hatten nach Auskunft der Bundesregierung auf Basis der Altfallregelung eine befristete Aufenthaltserlaubnis bekommen. Knapp 31.000 erhielten diese nur „auf Probe“, weil sie kein ausreichendes Einkommen nachweisen konnten. Ihnen drohte zum 1. Januar 2010 der Rückfall in die Duldung und so möglicherweise die Ausweisung. Eine Neuregelung war daher dringend erforderlich (vgl. MuB 8/09, 3/08, 2/08, 10/07).
Auf ihrer Herbsttagung einigten sich die Innenminister und -senatoren nun darauf, die bisherige Regelung um zwei Jahre zu verlängern. Mit einer aufenthaltsrechtlichen Besserstellung bedacht werden Geduldete, die seit Juli 2007 eine Schul- oder Berufsausbildung abgeschlossen haben oder sich noch in einer Berufsausbildung befinden. Diese Personen erhalten aus humanitären Gründen eine auf zwei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis. Gleiches gilt für Personen, die in den vergangenen sechs Monaten zumindest einer Halbtagsbeschäftigung nachgegangen sind oder dies ab spätestens Ende Januar 2010 in den kommenden sechs Monaten tun werden. Man könne erwarten, dass sich diese Menschen in die deutsche Gesellschaft „erfolgreich integrieren und sie zukünftig ihren Lebensunterhalt selbständig sichern“ werden, heißt es in der Presseerklärung des Bremer Innensenators und amtierenden Vorsitzenden der Innenministerkonferenz (IMK) Ulrich Mäurer (SPD).
Bei den geduldeten Flüchtlingen, die sich um einen Job bemüht haben, kann zumindest der Aufenthaltstitel „auf Probe“ um zwei weitere Jahre verlängert werden. Bedingung ist, dass die Behörden es für wahrscheinlich halten, dass die Betroffenen den Unterhalt in zwei Jahren durch eigene Erwerbstätigkeit bestreiten können. Ein zusätzlicher Familiennachzug für diese Personen ist nicht möglich, solange kein dauerhafter Aufenthaltstitel vorliegt.
Die Positionen von SPD und Unionsparteien waren bislang gegensätzlich. Während die Minister und Senatoren der SPD-regierten Länder eine Dauerlösung zum 1. Januar 2010 forderten, wollten die CDU/CSU-Minister vorrangig die „Zuwanderung in die Sozialsysteme“ verhindern. Dementsprechend unterschiedlich fielen die Reaktionen zum Ergebnis der Konferenz aus. Während der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) von einer „humanitären Großtat“ sprach, bezeichnete Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) die Verlängerung der bestehenden Regelung lediglich als einen „vernünftigen Kompromiss“.
FDP-Innenexperte Hartfrid Wolff begrüßte den Kompromiss, forderte aber zugleich eine nachhaltige Lösung des Problems der Kettenduldungen. Dabei müsse die Residenzpflicht so ausgestaltet werden, „dass eine hinreichende Mobilität insbesondere im Hinblick auf eine zugelassene Arbeitsaufnahme möglich ist“, erklärte Wolff.
Der flüchtlingspolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen Josef Winkler sprach von einem „dürftigen Ergebnis“ der Innenministerkonferenz und setzte sich stattdessen für einen Gesetzesvorschlag zur Bleiberechtsregelung ein. Der migrationspolitische Sprecher der Linksfraktion Ali Al Dailami bezeichnete den Beschluss als „völlig unzureichend“. Die Voraussetzungen für den Erhalt eines geregelten Aufenthaltsstatus hätten sich in Zeiten der Wirtschaftskrise als kaum erfüllbar erwiesen.
Die Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl bewertete die Ergebnisse als Minimalkompromiss. „Eine wirkliche Lösung ist das nicht“, heißt es in einer Presseerklärung, „keinem einzigen, der jetzt nicht bereits die Aufenthaltserlaubnis auf Probe hat, vermittelt der Beschluss eine Perspektive.“ Außerdem löse die erneute Stichtagsregelung nicht das Problem der Kettenduldungen.
Einer kleinen Anfrage der Linkspartei zufolge leben ca. 100.000 Geduldete in Deutschland, davon über 62.000 bereits länger als sechs Jahre. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) kündigte an, sich für ein Bundesgesetz zur Altfallregelung bis 2012 einzusetzen. th
Weitere Informationen:
www.inneres.bremen.de
www.proasyl.de
www.fdp-fraktion.de
www.josef-winkler.de
www.die-linke.de
Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge sollen sich künftig frei innerhalb der Bundesländer Berlin und Brandenburg bewegen dürfen. Politiker beider Bundesländer kündigten an, die Verwaltungspraxis dahingehend zu ändern, dass eine länderübergreifende Bewegungsfreiheit ermöglicht wird.
Der brandenburgische Sozialminister Günter Baaske (SPD) hob Anfang November hervor, dieser Schritt sei schon länger geplant gewesen, aber vom ehemaligen Koalitionspartner CDU abgelehnt worden. Seit Oktober hat Brandenburg eine rot-rote Regierung aus SPD und der Partei Die Linke, ebenso wie Berlin. Aufgrund dieser Konstellation kam es zu der Initiative.
Sowohl der Fraktionschef der Linken im Berliner Abgeordnetenhaus Udo Wolf als auch Baaske erklärten, dass die im Koalitionsvertrag der Brandenburger Regierungsparteien festgeschriebene Aufhebung der Residenzpflicht auch bei Reisen von und nach Berlin gelten solle. Dies sei human gegenüber Asylbewerbern, aber es fördere auch ihre Integration.
Die im Asylverfahrensgesetz geregelte Residenzpflicht sieht vor, dass ein Aufenthalt nur in der Region gestattet ist, „in der die für die Aufnahme des Ausländers zuständige Aufnahmeeinrichtung liegt“ (AsylVfG § 56). Im Falle geduldeter Flüchtlinge wird die Residenzpflicht durch das Aufenthaltsgesetz geregelt (AufenthG § 61 und § 95 Abs. 7). Bei mehrfacher Zuwiderhandlung drohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr (vgl. MuB 5/09).
In Berlin können sich geduldete Flüchtlinge und Asylbewerber bisher zwar innerhalb der Stadt frei bewegen, sie benötigen jedoch eine behördliche Genehmigung für Reisen über die Landesgrenze hinaus. In Brandenburg ist bislang, entsprechend der bundesweiten Regelung, bereits bei Überschreiten von Landkreisgrenzen eine Genehmigung der zuständigen Ausländerbehörde notwendig.
Gemäß § 58 Abs. 6 AsylVfG besteht die rechtliche Möglichkeit, „dass sich Ausländer ohne Erlaubnis vorübergehend in einem die Bezirke mehrerer Ausländerbehörden umfassenden Gebiet aufhalten können“, um „örtlichen Verhältnissen Rechnung zu tragen“. Es ist jedoch fraglich, inwiefern diese Regelung auch länderübergreifend angewendet werden kann. Ein vom Flüchtlingsrat Brandenburg in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass eine Aufhebung der Residenzpflicht dann möglich ist, wenn die entsprechenden Bundesländer dies vereinbaren.
Im Fall geduldeter Flüchtlinge sieht das Aufenthaltsgesetz keine entsprechende Möglichkeit vor, sodass hier lediglich der Spielraum einer zwischen beiden Ländern abgestimmten Verwaltungspraxis besteht. Laut Informationen aus der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus ist frühestens im Frühjahr 2010 mit ersten konkreten Maßnahmen zu rechnen.
Die Residenzpflicht wird von Flüchtlingshilfsorganisationen und Migrantenverbänden seit Jahren kritisiert. Insbesondere im Falle Brandenburgs sind viele Asylbewerber auf Reisen nach Berlin angewiesen, da sie dort auf Fachanwälte und eine bessere Infrastruktur im Bereich der Flüchtlingshilfe zurückgreifen können.
Flüchtlingshilfsorganisationen wie Pro Asyl begrüßten den Schritt der Berliner und Brandenburger Landesregierungen: „Er sollte als Anregung dienen, die Residenzpflicht mindestens auf Länderebene bundesweit zu lockern“, sagte Pro-Asyl-Sprecher Bernd Mesovic.
Bislang hatte nur das Saarland Asylbewerbern und Flüchtlingen Bewegungsfreiheit im gesamten Bundesland erlaubt. In einigen Bundesländern (Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt) können sich zwar geduldete Flüchtlinge im Regelfall innerhalb der Landesgrenzen frei bewegen, nicht jedoch Asylbewerber.
Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP wurde vereinbart, dass bundesweit die Residenzpflicht zum Zweck der Arbeitsaufnahme gelockert werden soll (vgl. MuB 9/09). Die FDP hatte die Residenzpflicht im Rahmen der Bleiberechtsdebatte (vgl. MuB 10/09) kritisiert, da sie die notwendige Flexibilität für die Arbeitsmarktintegration verhindere. sta
Weitere Informationen:
www.residenzpflicht.info
www.isihserver.de
www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/cms/upload/091028_Gutachten.pdf
Mit einem „Integrationsvertrag“ sollen sich neue Zuwanderer künftig zu ihrer Integration verpflichten. Die Bundesbeauftragte für Integration Maria Böhmer plant noch für diese Legislaturperiode eine entsprechende Regelung. Demnach müssten sich Zuwanderer zu Werten der Bundesrepublik bekennen, wenn sie in Deutschland bleiben wollen.
Die Absicht, Integrationsverträge einzuführen, ist im Koalitionsvertrag festgeschrieben (vgl. MuB 9/09). Darin soll zukünftig festgelegt werden, was die Zuwanderer an Unterstützung und Hilfe erhalten, aber auch, „was wir von den Zuwanderern erwarten“, sagte die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Maria Böhmer (CDU). „Jeder, der auf Dauer hier leben und arbeiten will, muss ja sagen zu unserem Land. Dazu gehört das Beherrschen der deutschen Sprache, aber auch die Bereitschaft zur Teilhabe an der Gesellschaft.“ Werte, zu denen sich Ausländer bekennen müssten, seien u. a. die Meinungs- und Religionsfreiheit, die Gleichberechtigung der Frau sowie die Akzeptanz von Homosexualität.
Von Sanktionen für den Fall, dass jemand die an ihn gestellten Erwartungen nicht erfüllt, war bislang noch nicht die Rede. Anreize zur Integration stünden im Vordergrund, sagte ein Sprecher der Staatsministerin. Welche dies sein könnten und genauere Inhalte der geplanten Vereinbarungen stünden kurz nach Unterzeichnung des Koalitionsvertrags noch nicht fest. Wichtig sei, dass sich Zuwanderer an die Werte und Regeln der Gesellschaft hielten. Ziel der Integrationsverträge sei es, den Zuwanderern lange vor einer Einbürgerung die Bindung an solche Werte zu vermitteln.
Andere EU-Staaten haben bereits vergleichbare Integrationsverträge eingeführt. 2006 hatten die sechs größten EU-Staaten Deutschland, Frankreich, Vereinigtes Königreich, Italien, Polen und Spanien vereinbart, vergleichbare Regelungen zu entwickeln. Frankreich hat die Verträge im gleichen Jahr als erstes Land eingeführt (vgl. MuB 4/07, 4/06, 2/06). In Österreich wurden sie nicht nur mit Neuzuwanderern abgeschlossen, sondern auch mit bereits im Land lebenden Migranten (vgl. MuB 3/02, 7/01). Auch in den Niederlanden gibt es solche Verträge (vgl. MuB 8/02). In der Schweiz werden im Rahmen eines Pilotprojekts in vier Kantonen so genannte Integrationsvereinbarungen mit Migranten geschlossen (vgl. MuB 4/08).
Der Vorstoß der Bundesregierung löste ein geteiltes Echo aus. Der Migrationsforscher und Vorsitzende des Sachverständigenrats für Integration und Migration Klaus Bade nannte das Vorhaben „eine gute Konzeptidee, die sich in Frankreich und zum Teil auch in den Niederlanden durchaus bewährt hat“.
Als „absurd“ bezeichnete dagegen der Vorsitzende des Interkulturellen Rates Jürgen Micksch den Vorstoß. Der Theologe bezweifelt, dass Verträge über die Eingliederung mit dem Grundgesetz vereinbar seien.
Von „reinem Showgeschäft“ sprach Memet Kilic, Bundestagsabgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen und amtierender Vorsitzender des Bundeszuwanderungs- und Integrationsrats. Sinn ergäbe nur ein gesamtgesellschaftlicher Vertrag, der auch politische Zusagen des Staates enthalte. Kilic kritisierte auch, dass sich die Regierung auf Neuzuwanderer konzentrieren wolle. Gerade die bereits länger hier lebenden Migranten benötigten Angebote.
Skepsis zeigte sich auch beim Türkischen Bund Berlin-Brandenburg. Grundsätzlich habe man nichts gegen Integrationsverträge, sagte der Geschäftsführer des Dachverbandes Kenan Kolat. „Sie dürfen aber nicht der Legitimierung weiterer Sanktionen dienen.“ In den vergangenen Jahren seien die Bedingungen für Zuwanderer verschärft worden, etwa die Regelungen zum Familiennachzug. „Deutschland braucht keine neuen Sanktionen, sondern eine neue Willkommenskultur gegenüber den Neuzuwanderern“, forderte Kolat. chw
Weitere Informationen:
www.bundesregierung.de/
www.svr-migration.de
www.interkultureller-rat.de
www.bundesauslaenderbeirat.de
www.tbb-berlin.de
Immer mehr junge Türkischstämmige in Deutschland fühlen sich unerwünscht, ein Großteil will in die Türkei übersiedeln. Dies geht aus einer Studie der Meinungsforschungsinstitute Info GmbH (Berlin) und Liljeberg Research International (Antalya) hervor, die Mitte November in Berlin vorgestellt wurde.
Für die repräsentative Studie mit dem Titel „Deutsch-türkische Wertewelten“ wurden rund 1.000 Personen ab einem Alter von 15 Jahren am Telefon befragt, jeweils ein Drittel Deutsche, Türkeistämmige in Deutschland und Türken in der Türkei. Schwerpunkt der Studie waren Einstellungen zu den Themen Heimat, Grundrechte, Rollenverständnis, Sexualität und Religion.
Heimat: 45 % der befragten Deutsch-Türken gaben an, sich in Deutschland unerwünscht zu fühlen. 62 % sahen sich „zwischen den Welten“: als Türken in Deutschland und als Deutsche in der Türkei. 42 % planen eine Rückkehr bzw. Übersiedlung in die Türkei, wobei die 15- bis 29-Jährigen, von denen 62 % in Deutschland geboren wurden, häufiger „zurück“ wollen als ältere.
Grundrechte: Übereinstimmend gaben je etwa 90 % der drei untersuchten Gruppen an, Werte wie Respekt gegenüber anderen Religionen und Kulturen, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie als wichtig zu erachten. In deutsche Institutionen setzten die Deutsch-Türken sogar ein deutlich stärkeres Vertrauen als die Deutschen.
Rollenverständnis und Sexualität: Gravierende Unterschiede fanden sich hinsichtlich des Rollenverständnisses in der Familie und religiöser Ansichten. Dass Kindererziehung Frauensache ist, sagten 52 % der Türken und 32 % der Deutsch-Türken, aber nur 9 % der Deutschen. 43 % der jüngeren Deutsch-Türken bejahten zudem, dass v. a. der Mann die Familie nach außen repräsentiere, aber nur 31 % der älteren. Diese Meinung teilten 18 % der befragten Deutschen und 62 % der Türken.
Gegen vorehelichen Sex der Frau waren 84 % der Türken in der Türkei, 56 % der Türkeistämmigen in Deutschland und 7 % der Deutschen.
Religion: Für 89 % der Deutsch-Türken und 98 % der Türken in der Türkei ist es wichtig, an Gott zu glauben. Von den Deutschen sagten dies nur 51 %. Hinsichtlich interreligiöser Eheschließungen in der eigenen Familie fänden es 28 % der Deutschen „unangenehm“, wenn ein gläubiger Moslem in ihre Familie einheiraten würde. 8 % hätten ein Problem mit einem gläubigen Christen, 20 % mit einem Juden und 17 % mit einem Atheisten. Dagegen fänden es 40 % der Deutsch-Türken und 63 % der Türken „unangenehm“, einen gläubigen Christen in die Familie aufzunehmen. Bei einer Eheschließung mit Juden lag die Ablehnung bei 48 % unter den Deutsch-Türken und 72 % unter Türken. Am meisten Ablehnung erfuhr die Vorstellung, dass ein bekennender Atheist in die Familie einheiratet (69 % der Deutsch-Türken, 87 % der Türken).
Fazit: Den Autoren der Studie zufolge erfüllt die Gruppe der Türkeistämmigen in Deutschland formal alle Merkmale einer ethnischen Minderheit, die „fest zu ihren kulturellen und religiösen Wurzeln und den türkischen Werten steht und nicht bereit ist, grundsätzlich davon abzulassen“. Anpassungsdruck von Seiten der deutschen Öffentlichkeit führe jedoch zu Desintegration. „Gerade die Jüngeren, die mehr Berührungs- und damit auch Reibungspunkte mit der deutschen Mehrheitsgesellschaft haben, stoßen ständig auf Ablehnung“, erläuterte Geschäftsführer Holger Liljeberg. Ihr Wunsch, in die Türkei zu ziehen, sei als eine Gegenreaktion zu verstehen.
Eines der Hauptprobleme sind laut Liljeberg Sprachbarrieren, u. a. durch die lange ausschließliche Erziehung der Kinder in der eigenen Familie und damit außerhalb öffentlicher Kinderbetreuungseinrichtungen. Damit Integration besser gelinge, forderte er, den Anpassungsdruck zu senken und stärker auf die kulturellen Gewohnheiten und Besonderheiten der Einwanderer aus der Türkei Rücksicht zu nehmen.
Reaktionen: Kenan Kolat, Bundesvorsitzender der Türkischen Gemeinde in Deutschland, sagte: „Es ist fatal, wenn Jugendliche, die hier geboren sind und die wir hier ausgebildet haben, unser Land wieder verlassen wollen.“ Den Grund dafür sieht Kolat in einer „unterschwelligen Diskriminierung“, die viele Türken in Deutschland erlebten. Wenn so viele Menschen sich in Deutschland nicht angenommen fühlten, müsse dringend etwas getan werden. up
Weitere Informationen:
www.liljeberg.net/aktuell/Pressemitteilung-fuer-pressekonferenz4.pdf (Zusammenfassung der Studie)
Wegfall der Meldepflicht
Die SPD-Bundestagsfraktion hat Ende November in einem Gesetzentwurf (BT-Drucksache17/56) vorgeschlagen, die behördlichen Meldepflichten im Aufenthaltsrecht einzuschränken. Bisher muss sich jede öffentliche Stelle bei der Ausländerbehörde melden, wenn sie Kenntnis davon erhält, dass sich Einwanderer illegal in Deutschland aufhalten. „Wir möchten, dass diese Menschen ohne Angst vor Entdeckung den Arzt aufsuchen, ihre Kinder in die Schule schicken und ihren Lohn einklagen können“, sagte Rüdiger Veit, migrationspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung ist derzeit nur die Befreiung der Schulen von der Meldepflicht vorgesehen (vgl. MuB 9/09). Schulen in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Hamburg sind von dieser Übermittlungspflicht bereits befreit.
dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/000/1700056.pdf
Bevölkerungsrückgang und Alterung
Im Jahr 2060 werden laut Statistischem Bundesamt noch 65 bis 70 Mio. Menschen in der Bundesrepublik leben, davon deutlich mehr Menschen im Seniorenalter als heute. Die Bevölkerung schrumpft, weil die Geburten weiterhin stetig abnehmen, während die Sterbefälle bis Anfang der 2050er Jahre zunehmen werden. Dieser Bevölkerungsrückgang kann weder durch Zuwanderungsüberschüsse aus dem Ausland noch durch eine höhere Kinderzahl je Frau aufgehalten werden, heißt es in der Modellrechnung. Zugleich wird die Bevölkerung älter. Die Bevölkerung im Erwerbsalter wird um 27-34 % zurückgehen. Dies geht aus zwei Varianten der 12. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung hervor, die Mitte November vorgestellt wurden.
www.destatis.de
Kein Aufenthaltsrecht für Kriegsverbrecher
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 24. November die Voraussetzungen festgelegt, unter denen Asylbewerbern wegen des Verdachts der Beteiligung an Kriegsverbrechen ein Aufenthaltsrecht versagt werden kann (Az.: BVerwG 10 C 24.08). Ein Tschetschene hatte auf seine Anerkennung als Flüchtling geklagt. Seine Klage gegen den Ablehnungsbescheid war erfolglos. Bei der Berufung verpflichtete der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Anerkennung des Klägers. Die Entscheidung war darauf gestützt, dass dem Kläger bei Rückkehr eventuell Folter drohe. Auf die Revision des BAMF hin hob das Bundesverwaltungsgericht dieses Urteil auf, da der Kläger nachweislich an Entführungen und Geiselnahmen beteiligt war.
www.bundesverwaltungsgericht.de
Angesichts der Auswirkungen der Wirtschaftskrise und steigender Arbeitslosigkeit versuchen die Regierungen mehrerer EU-Staaten, Zuwanderer durch finanzielle Anreize zu einer freiwilligen Rückkehr in ihre Herkunftsländer zu motivieren. Entsprechende Initiativen wurden in Dänemark, Irland und Spanien ergriffen.
Dänemark: Bei den Haushaltsverhandlungen zwischen den Parteien der dänischen Minderheitsregierung unter Ministerpräsident Lars Løkke Rasmussen (Venstre) setzte die rechtspopulistische Dänische Volkspartei Anfang November durch, dass die finanziellen Anreize für rückkehrwillige Drittstaatsangehörige erhöht werden. Die Minderheitenregierung aus rechtsliberaler Venstre und Konservativer Volkspartei ist auf eine Duldung durch die Dänische Volkspartei angewiesen.
Eine Zahlung in Höhe von 100.000 Kronen (rund 13.440 Euro) soll jene Zuwanderer zur Rückkehr bewegen, die sich „nicht integrieren können oder wollen“, so ein Regierungssprecher. Am bisher geltenden Programm zur freiwilligen Rückkehr nahmen seit 1997 2.524 Personen teil, v. a. aus dem ehemaligen Jugoslawien, dem Irak, Iran, Libanon, Somalia und der Türkei. Sie erhielten eine Zahlung von rund 3.800 Euro.
Nach der neuen Regelung wird zunächst ein Teilbetrag von rund 1.500 Euro ausgezahlt. Die Zahlung der verbleibenden rund 12.000 Euro soll erst ein Jahr nach der Ausreise erfolgen. Nach Ablauf der Jahresfrist erlischt auch das Aufenthaltsrecht in Dänemark. Die Vorsitzende der Dänischen Volkspartei Pia Kjærsgaard unterstrich, dass der Staat durch diese Maßnahme erhebliche Summen einsparen werde.
Die Oppositionsparteien übten Kritik an der Maßnahme. Zuwanderern in Dänemark würde signalisiert, sie seien nicht willkommen.
Irland: Mitte November kündigte auch die Regierung aus der rechtsliberalen Fianna Fáil und den Grünen ein Programm zur freiwilligen Rückkehr von Flüchtlingen und Arbeitsmigranten an. Das von der EU geförderte Programm richtet sich in erster Linie an arbeitslose Drittstaatsangehörige und ihre Familienangehörigen. Die Höhe der Rückkehrprämie ist bislang noch nicht bekannt gegeben worden.
Irland hat sich im Laufe des Wirtschaftsbooms seit Mitte der 1990er Jahre zu einem Einwanderungsland entwickelt. Offiziellen Zahlen zufolge sind inzwischen 18 % der Bevölkerung ausländischer Herkunft, sie stammen v. a. aus Osteuropa, China, Brasilien, Westafrika sowie Großbritannien. Ein Großteil der Zuwanderer ist in Wirtschaftszweigen beschäftigt, die besonders von der Krise betroffen sind, wie der Bauindustrie, im Tourismus sowie im Einzelhandel.
Spanien: In Spanien gibt es bereits seit dem Sommer 2008 ein Rückkehrerprogramm (vgl. MuB 8/08). Mitte November gab die spanische Regierung unter Premierminister José Luis Rodríguez Zapatero (PSOE, Sozialisten) bekannt, dass sich bislang etwa 9.000 Zuwanderer zur Teilnahme entschlossen haben. Dies liegt jedoch weit unter der ursprünglich erwarteten Zahl von 20.000 Rückkehrwilligen.
Das Programm richtet sich an arbeitslose Migranten aus insgesamt 20 Nicht-EU-Staaten, v. a. aus Lateinamerika. Rückkehrwillige erhalten bei der Abgabe ihrer Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung zunächst 40 % ihrer bislang eingezahlten Beiträge in die spanische Arbeitslosenversicherung. Die verbleibenden 60 % werden nach Rückkehr in ihr Herkunftsland ausgezahlt. Außerdem können Rückkehrwillige die Erstattung der Flugkosten beantragen. Nach drei Jahren im Ausland können die Teilnehmer wieder nach Spanien zurückkehren.
Auch Spanien ist von der Wirtschaftskrise stark betroffen, v. a. der Bausektor, in dem viele Zuwanderer beschäftigt waren. Die Arbeitslosenrate beträgt landesweit derzeit knapp 18 %, unter Ausländern sogar 28 % (vgl. MuB 1/09).
Da die Programme zur freiwilligen Rückkehr von Zuwanderern relativ neu sind, ist ihre Wirksamkeit schwer abzuschätzen. Auch wenn Migranten in ökonomisch angespannten Zeiten besonders stark von Arbeitslosigkeit betroffen sind, ist es fraglich, ob finanzielle Anreize als Motivation für eine Rückkehr ausreichen. Zum einen sind auch die Herkunftsländer von der globalen Wirtschaftskrise betroffen. Zum anderen ist eine erneute Rückkehr in die EU, wegen der hohen Einwanderungsbarrieren, für viele Migranten sehr schwierig. sta
Zwei Anlässe geben Anstoß, erneut über das Zulassen der doppelten Staatsbürgerschaft nachzudenken. Zum Ersten zeigen sich seit Januar 2008 die Folgen des so genannten Optionsmodells. Zum Zweiten wurde 2007 die Hinnahme der Mehrstaatigkeit von EU-Ausländern generell akzeptiert, sodass nunmehr jeder EU-Bürger, der in Deutschland eingebürgert wird, seine alte Staatsangehörigkeit behalten kann, so sein Herkunftsland dies ebenfalls zulässt.
Auch über das Optionsmodell und die Hinnahme von Mehrstaatigkeit bei EU-Bürgern hinaus bleibt die doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland nicht auf Einzelfälle beschränkt (siehe Infokasten, vgl. MuB 7/08, 1/08). Abgesehen von Fällen, in denen Kinder aus binationalen Partnerschaften hervorgehen und somit nach dem Abstammungsprinzip ohnehin beide Staatsangehörigkeiten erhalten, wurde bei den über 620.000 in den Jahren 2003 bis 2007 eingebürgerten Personen in der Hälfte der Fälle die Beibehaltung der bisherigen Staatsbürgerschaft gestattet. Die Tendenz ist steigend. Die Hinnahme der Mehrstaatigkeit ist dabei rechtlich zulässig, wenn das Herkunftsland ein Ausscheiden nicht ermöglicht oder andere Unzumutbarkeiten wie beispielsweise hohe Entlassungsgebühren bestehen.
Optionsmodell: Bei der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2000 wurde zwar darauf verzichtet, die doppelte Staatsbürgerschaft allgemein anzuerkennen, jedoch wurde eine beschränkte Ius-soli-Regelung eingeführt. Hiernach erhalten in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern qua Geburt einen deutschen Pass, auch wenn sie eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen. Für Nicht-EU-Angehörige gilt dies jedoch nur, wenn zumindest ein Elternteil bereits seit 8 Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte (§ 4 Abs. 3 StAG). Erst bei Erreichen der Volljährigkeit, spätestens jedoch mit der Vollendung ihres 23. Lebensjahrs müssen sie sich für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden („Optionspflicht“). Aufgrund einer Übergangsregelung konnten auch in Deutschland geborene Kinder, die im Januar 2000 noch nicht zehn Jahre alt waren, eingebürgert werden, ohne hierfür ihre elterliche Staatsbürgerschaft abgeben zu müssen. Seit Januar 2008 können, ab Januar 2013 müssen jedoch die ersten dieser jungen Erwachsenen die Wahl zwischen ihren beiden Staatsangehörigkeiten treffen.
Seit 2005 ist Deutschland Vertragsstaat des „Europäischen Übereinkommens über die Staatsangehörigkeit“, das ausdrücklich die doppelte Staatsangehörigkeit anerkennt. Es bestimmt sogar, dass bei der Einbürgerung die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit nicht gefordert werden darf, wenn die Aufgabe im anderen Land unzumutbar ist (Art. 14-16). Aus diesen Gründen besteht mittlerweile Einigkeit darin, dass die Anerkennung der doppelten Staatsbürgerschaft völkerrechtlich unproblematisch ist. Ausdruck dessen ist auch, dass sich Staaten zunehmend für ihre Akzeptanz entscheiden.
Die Akzeptanz oder Ablehnung der doppelten Staatsbürgerschaft ist das Produkt eines vielschichtigen politischen Prozesses und des Zusammenspiels verschiedener Akteure und Koalitionen mit unterschiedlichsten Werten und Interessen.
Dem vielfach vorgebrachten Kritikpunkt, die doppelte Staatsbürgerschaft behindere die Integration der Doppelstaatler, lassen sich mehrere Einwände entgegenhalten. Abgesehen davon, dass bei jeder Einbürgerung ein Mindestmaß an Integration nachgewiesen werden muss, ist von der Anerkennung der doppelten Staatsbürgerschaft eine Zunahme der Einbürgerungen und sind damit positive Integrationsanreize zu erwarten.
Negative Integrationseffekte können vielmehr von dem bestehenden Optionszwang ausgehen, da Gefahr besteht, dieser werde als Signal verstanden, von Zuwanderern werde erwartet, „nur deutsch“ zu sein, und dass „Deutschland“ ihre gemischte Identität trotz ihres Bekenntnisses zu deutschen Werten nicht anerkennt.
Die Debatte um die doppelte Staatsbürgerschaft ist oft eng mit Argumenten verbunden, die sich allgemein auf die Einbürgerung von Ausländern beziehen. In dieser Hinsicht sind Einwände gegen die doppelte Staatsbürgerschaft oft Ausdruck von Befürchtungen, die mit der Vorstellung einer verstärkten Einbürgerungstendenz verbunden sind. Die Bedenken beruhen oftmals auf befürchteten Gefahren für die innere Sicherheit des Landes sowie auf angenommenen machtpolitischen Verschiebungen durch eine Veränderung des Wahlvolks.
Kritiker der doppelten Staatsbürgerschaft befürchten als Folge einer Anerkennung der Mehrstaatigkeit oft eine „Masseneinbürgerung“. Es ist schwer vorherzusagen, wie hoch die Einbürgerungsquote allein aufgrund dieses Umstandes tatsächlich steigen würde. Sporadische Untersuchungen hierzu lassen vermuten, dass im Falle der Anerkennung der doppelten Staatsbürgerschaft zwar mit einer Steigerung der Einbürgerungen, nicht jedoch mit einer von manchen Kritikern befürchteten „Masseneinbürgerung“ zu rechnen wäre.
Die Frage, wie die politische Organisation der Neubürger und die Änderungen des politischen Bildes ausfallen würden, lässt sich nicht mit Bestimmtheit beantworten. Eine größere Resonanz der neuen Staatsbürger in der deutschen Politik infolge einer vermehrten Einbürgerung ist realistisch. Dabei erscheint es irreführend, sich die potentiellen Neubürger als homogene Masse vorzustellen, die gebündelt ihre Interessen vertreten könnte.
Wenngleich Menschen mit türkischer Staatsbürgerschaft die größte einzelne Einwanderergruppe darstellen, machen sie doch lediglich ein Viertel der in Deutschland lebenden Ausländer aus. Auch die türkischen Migranten zerfallen in religiöse wie areligiöse, sunnitische und alevitische, kurdische und nicht-kurdische, traditionelle wie moderne Lager. Die Interessen von Arbeitern, Akademikern, Selbständigen und Arbeitssuchenden türkischer Herkunft sind meist nicht identisch; deren politische Vereinigung allein aufgrund der gemeinsamen Herkunft scheint wenig wahrscheinlich.
Die Einbürgerung von Langzeiteinwanderern ist eine demokratische Notwendigkeit, denn nur so spiegelt das Wahlvolk die tatsächliche Bevölkerung wider. Es geht dabei nicht um die Frage nach der Optimierung der künftigen Zuwanderung. Die vorrangige Frage in dieser Hinsicht ist, wie das Faktum unserer tatsächlichen Bevölkerungssituation von dauerhaft im Land lebenden Menschen ohne politische Rechte mit demokratischen Grundwerten, auf denen unsere Gesellschaft beruht, in Einklang gebracht werden kann.
Neuere Entwicklungen zeigen, dass trotz bestehender Vorbehalte im politischen System durchaus ein gewisser Wille vorhanden ist, die Frage neu zu überdenken und die doppelte Staatsbürgerschaft in größerem Maße anzuerkennen. Seit Mitte 2009 hat der Interkulturelle Rat, ein Zusammenschluss verschiedener Personen und Organisationen zur Förderung des Interkulturellen Dialogs, ein Aktionsbündnis mit dem Aufruf „Wider den Optionszwang“ ins Leben gerufen, in dem namhafte Vertreter aus Politik, Gewerkschaften, Lehre und Zivilgesellschaft die Streichung der Optionspflicht fordern. Allerdings scheiterten entsprechende Gesetzentwürfe der Linken und der Grünen zuletzt im Juli 2009 (vgl. MuB 4/09, 8/08). Wenngleich die im September 2009 ins Amt gewählte Regierungskoalition von CDU und FDP angekündigt hat, grundsätzlich am Optionssystem festhalten zu wollen, stellt sie in ihrem Koalitionsvertrag in Aussicht, die bestehenden Regelungen nach den ersten Erfahrungen mit denjenigen, die von der Optionsentscheidung betroffen sind, zu überprüfen und ggf. zu ändern (vgl. MuB 9/09). Daniel Naujoks, Rechts- und Politikwissenschaftler, Doktorand am Hamburgischen WeltWirtschaftsInstitut (HWWI) und der Universität Münster
Das 10-seitige Kurzdossier Die doppelte Staatsbürgerschaft. Der Diskurs um ethnische und politische Grenzziehung in Deutschland von Daniel Naujoks ist als 14. Kurzdossier bei Focus Migration erschienen. Das Dossier ist auch in Englisch verfügbar. Download:
www.focus-migration.de/Kurzdossiers.1348.0.html
Vorurteile gegenüber bestimmten sozialen Gruppen, so genannte „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“, ist in europäischen Gesellschaften weit verbreitet. Laut den diesjährigen Ergebnissen einer Langzeitstudie der Universität Bielefeld sind die Hälfte der Europäer der Meinung, in ihrem Land lebten zu viele Ausländer. Der Aussage, es gäbe eine „natürliche Hierarchie zwischen Schwarzen und Weißen“, stimmten fast ein Drittel der Europäer und der Deutschen zu.
Für die Untersuchung „Europäische Zustände. Ergebnisse einer Studie über gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit in Europa“, die Mitte November in Berlin vorgestellt wurde, hat das Zentrum für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung der Universität Bielefeld die Einstellung von Europäern gegenüber acht verschiedenen sozialen Gruppen untersucht. Die Untersuchung wird unter dem Titel „Deutsche Zustände“ seit 2002 unter Leitung von Wilhelm Heitmeyer jährlich für die Bundesrepublik erhoben (vgl. MuB 1/08). Erstmalig wurde sie nun international vergleichend durchgeführt.
An der repräsentativen Studie nahmen im Winter 2008/09 jeweils 1.000 Personen ab 16 Jahren in Großbritannien, Frankreich, Deutschland, den Niederlanden, Italien, Portugal, Polen und Ungarn teil. Die Frauen und Männer wurden zu ihrer Einstellung gegenüber Einwanderern, ethnisch-kulturellen Minderheiten, Juden, Muslimen, Frauen, Homosexuellen sowie obdachlosen und behinderten Menschen befragt. Dabei stellte sich heraus, dass die Art der Vorurteile gegen die genannten Gruppen in Europa weitgehend übereinstimmt. Es gibt jedoch Unterschiede in der Intensität. Unter den untersuchten Ländern ist die Zustimmung zu negativen Aussagen über einzelne Gruppen in Polen und Ungarn am stärksten, in den Niederlanden am geringsten. Deutschland liegt im Mittelfeld.
Ausländer: Ungefähr 50 % der Befragten in Europa und Deutschland gaben an, dass sie sich „durch die vielen Zuwanderer manchmal wie Fremde fühlen“ in ihrem Land. Ebenso viele stimmten der Aussage zu, dass es in ihrem Land zu viele Einwanderer gebe. 48 % der befragten Europäer und über 42 % der Deutschen gaben an, Einheimische sollten bevorzugt werden, wenn Arbeitsplätze knapp seien.
Juden: Der Aussage „Juden haben zu viel Einfluss in meinem Land“ stimmten 25 % der befragten Europäer und fast 20 % der befragten Deutschen zu. Die Ablehnung von Juden war in Ungarn und Polen besonders hoch: 50 % der befragten Polen und fast 70 % der befragten Ungarn meinten, Juden hätten in ihrem Land „zu viel Einfluss“. Zugleich erkannten fast 62 % der Befragten in Europa und knapp 69 % in Deutschland an, dass das Judentum die Kultur ihres Landes bereichert.
Muslime: Gut über die Hälfte der Befragten in Deutschland und in den anderen europäischen Ländern halten den Islam für „eine Religion der Intoleranz“. Über 55 % der befragten Europäer waren der Meinung, dass Muslime zu viele Forderungen stellen.
Rassismus: Über 30 % der Befragten in Europa und Deutschland sind der Meinung, es gebe eine „natürliche Hierarchie zwischen Schwarzen und Weißen“. Über 13 % der Befragten sind gegen Eheschließungen zwischen Schwarzen und Weißen.
Minderheiten: Die Ablehnung von Minderheiten oder sozialen Gruppen beschränkt sich laut Studie nicht nur auf Einwanderer und Menschen anderer Religionszugehörigkeit. Personen, die Vorurteile gegen diese Gruppen hatten, stimmten meist auch negativen Aussagen über Frauen, Homosexuelle, Behinderte und Obdachlose zu.
Die Verbreitung von Vorurteilen hat sich in Deutschland im Vergleich zum letzten Jahr laut der Studie nicht verändert. In den Jahren zuvor waren die Werte leicht zurückgegangen.
Gründe für Vorurteile: Die Teilnehmer der Umfrage wurden auch zu ihren politischen Einstellungen, ihrer Meinung zur gesellschaftlichen Ordnung und anderen Ansichten befragt, um Gründe für ihre Vorurteile festzustellen. Subjektive Wahrnehmungen und Gefühle, wie der Wunsch nach Autorität, Gefühle wirtschaftlicher Bedrohung und politischer Machtlosigkeit sowie Religiosität fördern die Herausbildung von Vorurteilen.
Die Befragung ergab außerdem, dass die Verbreitung von Vorurteilen mit steigendem Alter und geringerer Bildung zunimmt. Dies zeigt laut den Autoren, dass Bildung, die demokratische Grundprinzipien betont, gegen die Verbreitung von Vorurteilen wirksam sei. Der Leiter der Forschungsgruppe Heitmeyer betonte, dass das Gefühl der Einflusslosigkeit in der Gesellschaft tief eingesickert sei: „Dann wendet man sich nicht gegen die starken Gruppen, sondern gegen die Schwachen“. Barbara Bils, Osteuropawissenschaftlerin und Volkswirtin, Vilnius
Weitere Informationen:
www.uni-bielefeld.de/ikg/gmf/einfuehrung.html
Griechenland: Reform des Asylrechts
Die seit Oktober amtierende Regierung will das griechische Asylrecht reformieren und den international geltenden Standards anpassen. Dies kündigte der Minister für Bürgerschutz Michalis Chrysohoidis (PASOK, sozialdemokratisch) Ende November an. Künftig sollen zivile Behörden und nicht wie bisher Polizeibeamte entscheiden, wer als asylberechtigt anerkannt wird. Eine Expertenkommission aus Vertretern von Nichtregierungsorganisationen und staatlichen Behörden soll Mitte Dezember Vorschläge für ein schnelles und gerechtes Asylverfahren vorlegen. Die restriktive Asylpolitik der konservativen Vorgängerregierung war auf internationaler Ebene mehrfach heftig kritisiert worden (vgl. MuB 9/09, 7/09, 5/08).
EU: Aufnahme von Flüchtlingen aus Malta
Großbritannien, Luxemburg, Portugal, die Slowakei, Deutschland und Slowenien haben ihre Bereitschaft erklärt, Flüchtlinge aufzunehmen, die zurzeit noch auf Malta leben. Dies ist Teil eines Pilotprojekts zur Umverteilung von Flüchtlingen aus Malta auf andere EU-Staaten, das vom Europäischen Rat im Sommer initiiert wurde. Das Ziel, EU-Staaten am Mittelmeer zu entlasten und die Verantwortung für Flüchtlinge, die über das Mittelmeer nach Europa kommen, stärker auf alle EU-Staaten zu verteilen, wurde 2008 im Pakt zu Einwanderung und Asyl der Europäischen Union festgelegt (vgl. MuB 9/08). Die maltesische Regierung hatte sich bei den Verhandlungen über das Pilotprojekt nicht mit ihrer Forderung durchsetzen können, die anderen EU-Staaten zur Aufnahme von bis zu 2.000 Flüchtlingen zu verpflichten. Frankreich hatte bereits im Juni 92 Flüchtlinge aus Malta übernommen (vgl. MuB 6/09). Von Januar bis September dieses Jahres sind knapp 1.500 neue Migranten auf der 405.000-Einwohner-Insel angekommen, im Jahr 2008 insgesamt fast 2.800.
www.eu-un.europa.eu
Italien: Nothilfe strafbar
Am 17. November sind im sizilianischen Agrigento zwei tunesische Fischer zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden, weil sie im August 2007 44 Boatpeople aus Seenot retteten. Die beiden Seeleute wurden zwar vom Vorwurf der Beihilfe zur illegalen Einreise freigesprochen. Das Gericht bewertete jedoch die Ausweichmanöver der Fischer, mit denen sie der drohenden Kollision mit Marineschiffen zu entgehen versuchten, als Widerstand gegen die Staatsgewalt und verurteilten sie deswegen. Die Verteidiger der Fischer kündigten an, in Berufung zu gehen.
Europa: Kruzifixurteil
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Anfang November einer Klägerin recht gegeben, die gegen Kruzifixe in italienischen Klassenzimmern geklagt hatte (Az. 30814/06). Das Anbringen von Kreuzen im Klassenzimmer verletze das Recht auf Bildung in Verbindung mit dem Recht auf geistige und religiöse Freiheit, begründeten die Richter ihr Urteil. Dem Urteil vorausgegangen war ein jahrelanger Streit Italiens mit der Klägerin. Nachdem sie sich durch die einzelnen Instanzen geklagt hatte, lehnte der italienische Staatsgerichtshof die Klage im Jahr 2006 mit der Begründung ab, dass das Kreuz ein Symbol des italienischen Staates und repräsentativ für das zivile Leben sei. Dieses Urteil hoben die Richter des EGMR nun mit ihrer einstimmigen Entscheidung auf. Italien kündigte an, in Berufung zu gehen.
www.echr.org
Europa: Weniger irreguläre Migranten
In der EU leben derzeit zwischen 1,9 und 3,8 Mio. Einwanderer ohne rechtmäßigen Aufenthaltstitel. Diese Zahlen veröffentlichte das Forschungsprojekt CLANDESTINO Anfang Dezember. Im Rahmen des Projekts am Hamburgischen WeltWirtschaftsInstitut (HWWI) wurde eine Online-Datenbank zu irregulärer Migration entwickelt, die verfügbare Schätzungen und ausführliche Hintergrundinformationen umfasst. Bisher ging man von bis zu 8 Mio. irregulären Einwanderern aus. Den Rückgang führen die Koordinatoren auf Regularisierungsprogramme in südeuropäischen Ländern (vg. MuB 6/06, 5/05, 2/04, 6/01) und die EU-Osterweiterung zurück.
irregular-migration.hwwi.net (Datenbank)
clandestino.eliamep.gr (Projektwebsite)
In der Schweiz wird der Bau von Minaretten verboten. Die Volksabstimmung war von den rechtsgerichteten Parteien Schweizerische Volkspartei (SVP) und der Eidgenössischen Demokratischen Union (EDU) angeschoben worden. Das Abstimmungsergebnis löste europaweit kontroverse Debatten aus.
Beim Volksentscheid am 28. November über die Anti-Minarett-Initiative stimmten 57 % der abstimmenden Bevölkerung für ein Verbot. Die Wahlbeteiligung lag bei 53 %. In den Tagen nach der Abstimmung kam es v. a. in der Westschweiz zu Protestkundgebungen und Demonstrationen. Je 5.000 Menschen demonstrierten etwa in Lausanne und Genf mit Slogans wie „Keine Diskriminierung“ und „Wir sind alle Muslime.“ Unterstützt wurden die Demonstrationen von linken Parteien und von Mitgliedern der jüdischen, reformierten, katholischen und muslimischen Gemeinden.
Die Föderation Islamischer Dachverbände der Schweiz und die Koordination Islamischer Organisationen bedauerten die Annahme der Anti-Minarett-Initiative. Den Initiatoren sei es leider gelungen, mit ihrer Propaganda Ängste bei einer Mehrheit der Stimmenden zu schüren. Auch die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) zeigt sich über das Ergebnis besorgt. Sprecher Walter Müller sagte, das Ergebnis sei „ein Hindernis auf dem Weg der gegenseitigen Integration und des interreligiösen Dialogs“.
Vertreter der schweizerischen Liberalen und der Grünen halten die Abstimmung für verfassungswidrig und erwägen, in Straßburg vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu klagen. Für Grünen-Präsident Ueli Leuenberger ist das Abstimmungsergebnis „keine Ohrfeige, sondern ein Faustschlag mitten ins Gesicht der Muslime“.
Der FDP-Nationalrat Hugues Hiltpold wirft der Wirtschaft vor, sich ungenügend eingebracht zu haben. Nationalrat Jacques Neyrinck (CVP, christdemokratisch) befürchtet, dass es in muslimischen Ländern zu einem Boykott von schweizerischen Produkten kommen könnte. Tatsächlich forderten mittlerweile Imame und Politiker in der Türkei und in Syrien ihre Landsleute auf, Schweizer Waren nicht mehr zu kaufen und ihr Geld von Schweizer Konten abzuziehen.
Das „Ja“ der Schweizer Stimmberechtigten zur Anti-Minarett-Initiative hat auch in vielen europäischen Ländern Debatten ausgelöst. Ermutigt durch das Abstimmungsresultat wollen nun rechte Parteien in Österreich, den Niederlanden, Italien und Dänemark ebenfalls Minarette verbieten. „Aus der Schweiz kommt ein klares Zeichen: ja zu Kirchtürmen, nein zu Minaretten“, sagte Italiens Reformminister Roberto Calderoni (Lega Nord). In Österreich forderten die beiden Parteien am rechten Rand, FPÖ und BZÖ, einhellig ein österreichweites Minarettverbot, wie es im Bundesland Kärnten bereits gilt. Auch der niederländische Rechtspopulist und Chef der Partei für Freiheit Geert Wilders und die Rechtspopulisten der Dänischen Volkspartei (DF) streben eine Anti-Minarett-Abstimmung an.
In Frankreich gibt es im Regierungslager Sympathien für ein Minarett-Verbot. Der Generalsekretär der konservativen UMP von Präsident Nicolas Sarkozy, Xavier Bertrand sagte: „Ich bin mir nicht sicher, ob es unbedingt Minarette braucht, um in Frankreich den Islam auszuüben.“
Trotz des Schweizer Votums wollen in Deutschland sowohl Sozialdemokraten als auch Bündnis 90/Die Grünen an der generellen Einführung von Volksentscheiden und Volksbegehren auf Bundesebene noch in dieser Legislaturperiode festhalten. Grünen-Rechtsexperte Jerzy Montag sagte, das Schweizer Votum sei kein generelles Argument gegen Volksentscheide. Abstimmungen über einen Eingriff in Grundrechte dürfe es jedoch nicht geben, weshalb solche Fragen wie in der Schweiz nicht zugelassen werden dürften. Auch die Linkspartei und FDP sprechen sich für mehr direkte Demokratie aus. chw
Weitere Informationen:
www.inforel.ch/i21200.html
www.kath.ch/sbk-ces-cvs
www.sek-feps.ch
Der britische Premierminister Gordon Brown (Labour) hat Mitte November die Reform der Einwanderungspolitik vorgestellt. Mit einem Punktesystem soll die Einwanderung stärker an den wirtschaftlichen Bedürfnissen ausgerichtet und eine Belastung des britischen Arbeitsmarktes vermieden werden. Zugleich müssen Migranten eine zusätzliche Abgabe bei der Einreise zahlen. Die Einbürgerung wird künftig erschwert.
Die Einwanderungspolitik des Landes wird vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise und der für Mitte 2010 anstehenden Parlamentswahlen seit Monaten heftig diskutiert. Die Zuwanderung erreichte 2007 einen neuen Netto-Höchststand von +233.000 Personen (vgl. MuB 10/08), sank 2008 aber wieder auf +163.000. Im Oktober veröffentlichte das britische Statistikamt Schätzungen, denen zufolge die Bevölkerung bei anhaltender Einwanderung bis 2029 von momentan etwa 61,4 Mio. auf ca. 70 Mio. Personen anwachsen würde (vgl. MuB 9/09). Dies zöge aufgrund des steigenden Bedarfs an staatlichen Sozialleistungen enorme Folgekosten bei den Transferleistungen nach sich. Außerdem verstärkt es die bestehenden Befürchtungen in der britischen Bevölkerung vor Überfremdung. Eine strengere Einwanderungspolitik hatte Brown bereits mehrmals angekündigt (vgl. MuB 9/08, 3/08).
Premierminister und Parteivorsitzender der Labour-Partei Gordon Brown skizzierte in einer Grundsatzrede am 12. November in London die wesentlichen Neuerungen der Einwanderungspolitik. Es soll ein Punktesystem eingeführt werden, das sich im Wesentlichen am australischen Modell orientiert. Außerdem ist vorgesehen, künftig eine Zuwanderungspauschale zu erheben.
Punktesystem: Anhand eines fünfstufigen Punktesystems von niedrig qualifizierten bis hoch qualifizierten Arbeitskräften soll die Einwanderung künftig entsprechend dem wirtschaftlichen Bedarf gesteuert werden, um eine „Einwanderung in den Arbeitsmarkt“ zum Nachteil der britischen Staatsbürger zu verhindern. Um auch gering qualifizierte Briten am Arbeitsmarkt unterzubringen, bleibt die unterste Stufe für niedrig qualifizierte Arbeitskräfte vorerst geschlossen. Auf der nächsten Stufe sollen britische Arbeitskräfte bevorzugt behandelt werden.
Zuwanderungspauschale: Einwanderung müsse auch unter dem Aspekt der gesellschaftlichen Folgekosten für die Gemeinden und den Staat verstanden und reguliert werden, sagte Brown. Mit der Einführung eines Auswirkungsfonds sollen die Einwanderer stärker mit zur Verantwortung gezogen werden. Jeder Einwanderer aus Nicht-EU-Staaten muss zusätzlich zu den Visumskosten knapp 80 Euro in diesen Fond einzahlen. Mit diesen Mitteln sollen z. B. zusätzliche Hilfslehrer zugunsten einer intensiveren Schulbetreuung von Einwandererkindern eingestellt und weitere Sozialwohnungen gebaut werden.
Aufenthalt/Einbürgerung: Ein punktebasierter Stufentest wird künftig die Grundlage für einen langjährigen Aufenthalt und die Einbürgerung darstellen. Nach fünf Jahren Aufenthalt im Vereinigten Königreich müssen Einwanderer einen Test absolvieren, in dem sie u. a. ihre Kenntnisse der Landeskultur und der Sprache nachweisen. Durch gesellschaftliches Engagement können die Antragsteller Zusatzpunkte sammeln. Das Bestehen des Tests ist Bedingung dafür, „Staatsbürger auf Probe“ zu werden. Während dieser Probezeit sind die Rechte sowie der Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen eingeschränkt. Nach spätestens fünf Jahren Probestaatsbürgerschaft muss der Einbürgerungstest für die volle Staatsbürgerschaft bestanden werden. Wer dies nicht schafft, muss das Land verlassen (vgl. MuB 3/08).
Grenzschutz: Die britische Regierung hat laut Brown in den letzten Jahren den Grenzschutz verstärkt. Im vergangenen Jahr nahm die eigens geschaffene Grenzagentur ihre Arbeit auf. Parallel dazu wurden die Strafen für die illegale Beschäftigung deutlich erhöht. Darüber hinaus wurde der Grenzschutz technisch aufgerüstet, so dass die Grenzkontrollen künftig vollautomatisch anhand biometrischer Pässe vollzogen werden können. Die bei der Einreise gespeicherten Daten sollen künftig auch als Einreise- und Identitätsbeleg bei Rückführungen dienen, wenn Personen nach dem Ablauf ihrer Aufenthaltsgenehmigung bzw. bei irregulärer Einreise nicht wieder ausreisen. Brown will so Abschiebungen auch dann sicherstellen, wenn Einwanderer ihre Personaldokumente zerstört haben.
Sofern die Regelungen nicht bereits in Kraft sind, sollen sie in den kommenden Monaten eingeführt werden.
Reaktionen: Browns Rede wurde von verschiedenen Seiten kritisiert. Der konservative Innenexperte Chris Gayling (Konservative) sagte, die Regierung sei in Wahrheit daran interessiert sei, die Einwanderung weiter anzukurbeln. Dies belege das Fehlen einer festen Einwanderungsquote, die die Konservativen seit Jahren fordern. Auch die beiden Vorsitzenden der überparteilichen Arbeitsgruppe Migration, Frank Field (Labour) und Nicholas Soames (Konservative) kritisierten, dass das Punktesystem ohne Quotierung geplant ist. Der innenpolitische Sprecher der Liberaldemokraten Chris Huhne sagte, das „katastrophale Missmanagement“ der Regierung habe die traditionell liberale Haltung Großbritanniens zur Einwanderung unterlaufen. th
Weitere Informationen:
www.number10.gov.uk/Page21298
www.ukba.homeoffice.gov.uk (Border Agency & Migration Advisory Committee)
www.statistics.gov.uk/pdfdir/pprojnr1009.pdf
Südostasien: Datenbank und Reisefreiheit
Auf einer Konferenz der Vereinigung südostasiatischer Nationen (Association of Southeast Asian Nations, ASEAN) in Manila ist Mitte November die Einrichtung einer regionalen Datenbank zu Kriminalität beschlossen worden. Diese soll die Daten von Personen speichern, die im Zusammenhang mit Terrorismus, illegalen Aktivitäten und transnationaler Kriminalität stehen. Sämtliche Behörden der zehn ASEAN-Mitgliedsländer sollen auf diese Daten zugreifen können. Die Datenbank soll bei Ein- und Ausreisen für Personenkontrollen genutzt werden. Außerdem schlugen die philippinischen Gastgeber der Konferenz vor, ein einheitliches Visum für die ASEAN-Zone sowie den freien Reiseverkehr zwischen den Mitgliedsländern nach Vorbild des Schengen-Raumes zu schaffen. Bis 2015 sollen zunächst Bürger der ASEAN-Staaten innerhalb der Region visafrei reisen können.
www.aseansec.org/24045.htm
USA: Einwanderungsreform gefordert
Mitte November hat die US-amerikanische Ministerin für Heimatschutz Janet Napolitano (Demokraten) die Kammern des Kongresses aufgefordert, Anfang 2010 die Einwanderungsgesetze wie geplant zu reformieren (vgl. MuB 4/09). Das zentrale Problem ist der Umgang mit den etwa 12 Mio. undokumentierten Migranten, die illegal in den USA leben. Napolitano sprach sich für einen „harten und fairen Weg zur Erlangung eines rechtmäßigen Aufenthaltsstatus“ aus. Dieser Weg müsse eine Registrierung, die Zahlung eines Bußgelds, eine Überprüfung eventueller Straftaten, die Zahlung von Steuern sowie das Erlernen der englischen Sprache umfassen. Versuche der vorherigen US-Regierung unter George W. Bush (Republikaner) zur Reform der Einwanderungsgesetze und einer Teilamnestie für undokumentierte Zuwanderer waren am Widerstand im Kongress gescheitert (vgl. MuB 5/07, 5/06).
www.dhs.gov/ynews/speeches/sp_1258123461050.shtm
Australien: Amnesty fordert Schließung von Flüchtlingslager
Amnesty International (AI) fordert die Schließung des australischen Flüchtlingslagers auf Christmas Island, in das v. a. Flüchtlinge aus Afghanistan gebracht wurden. Laut AI gleiche die Insel einem Hochsicherheitsgefängnis; sie sei ein völlig ungeeigneter Ort, um Menschen unterzubringen, die zum Teil Folter erlitten haben, so ein Sprecher. Australien ist immer wieder Ziel so genannter Boatpeople, wenngleich in geringerem Umfang als Europa. Seit Jahren kritisieren Menschenrechtsorganisationen den Umgang des Landes mit Flüchtlingen (vgl. MuB 3/02, 8/01).
www.amnesty.de
www.hreoc.gov.au
Literatur
Peter Kivisto & Thomas Faist: Beyond a Border: The Causes and Consequences of Contemporary Immigration. 2009, Thousand Oaks, CA: SAGE/Pine Forge Press, ISBN: 9781412924955, 26,99 Euro (abhängig vom Anbieter), Online-Bestellung: www.uk.sagepub.com
Thomas Hummitzsch: Klimawandel und Migration. Focus-Migration-Kurzdossier 15, herausgegeben vom Hamburgischen WeltWirtschaftsInstitut (HWWI). Das Dossier ist auch in Englisch verfügbar. Download: www.focus-migration.de/Kurzdossiers.1348.0.html
Ausstellung
Baustelle Identität
Veranstalter: Bezirksmuseum Friedrichshain-Kreuzberg, Kunsthochschule Berlin-Weißensee, Intuit-Lab Paris
Termin: 28.11.2009 bis 14.02.2010
Inhalt: Die »Cité Nationale de l'Histoire de l'Immigration Paris«, das Museum für die Geschichte der französischen Immigration, verfasste 2007 einen Aufruf an seine Partner-Netzwerke, in dem die Entwicklung kultureller Projekte in Frankreich und Deutschland angeregt wurde. Deutsche und französische (Hoch-)Schulen haben sich auf diese Herausforderung eingelassen und sich mit gesellschaftsrelevanten Themen und Begriffen wie Migration, Identität oder dem Fremden auseinandergesetzt.
Auf Exkursionen nach Pantin und Clichy-sous-bois im Großraum Paris, Berlin-Neukölln und -Wedding oder Ehingen haben sich Schüler getroffen, Erfahrungen ausgetauscht und auf vielfältige Weise verarbeitet. Studierende des Pariser Intuit-Lab und der Kunsthochschule Berlin-Weißensee haben sich in gemeinsamen Workshops getroffen. Alle Projekte, die ausgestellt sind, entstanden nach diesem Austausch.
Ort: Bezirksmuseum Friedrichshain-Kreuzberg, Adalbertstraße 95 A, 10999 Berlin
Kontakt: E-Mail: info@kreuzbergmuseum.de, Tel. +49 (0)30 5058523, www.kreuzbergmuseum.de
Fortbildung
Behandlung von Patienten mit Migrationsvorgeschichte – Kulturfallen im ärztlichen Alltag
Veranstalter: Ärztekammer Westfalen-Lippe
Termin: 30.01.2010 9 Uhr bis 30.01.2010 13 Uhr
Ort: Ärztekammer Westfalen-Lippe, Gartenstraße 210–214, 48147 Münster
Anmeldung: Um eine schriftliche Anmeldung wird gebeten.
Kontakt: Tel. +49 (0)251 9292208, Ansprechpartner: Herr De Campos, E-Mail: decampos@aekwl.de
Weitere Informationen: www.aekwl.de
Tagung
Alter und Migration
Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.
Termin: 15.3.2010 (Beginn: 14 Uhr) bis 16.3.2010 (Ende: 16 Uhr)
Ort: Bildungsstätte Steinbach, Waldstraße 3, 61449 Steinbach (Taunus)
Anmeldeschluss: 14. Januar 2010
Kontakt: Barbara Kahler, Tel. +49 (0)30 62980605, E-Mail: kahler@deutscher-verein.de
Weitere Informationen: www.deutscher-verein.de
Vorschläge erbeten
Europäischer CIVIS Medienpreis 2010
Veranstalter: CIVIS Medienstiftung für Integration und kulturelle Vielfalt in Europa
Aufruf: Erbeten werden Vorschläge zu den besten Radio- und TV-Programmen sowie Webseiten zum Thema Integration und kulturelle Vielfalt.
Kontakt: CIVIS Medienstiftung, Breite Straße 48-50, 50667 Köln, E-Mail: civis@civismedia.eu, Tel. +49 (0)221 2775870
Einsendeschluss: 20.1.2010
Weitere Informationen: www.civismedia.eu