Februar 2010 (01/10) - Inhaltsverzeichnis

Haiti: Fluchtbewegungen nach Erdbeben

Als Reaktion auf das schwere Erdbeben am 12. Januar versuchen immer mehr Haitianer, das Katastrophengebiet um die Hauptstadt Port-au-Prince zu verlassen. Während ein Teil der Menschen innerhalb des Landes Schutz sucht, werden auch Fluchtbewegungen in die benachbarte Dominikanische Republik sowie Ausreiseversuche auf dem Seeweg beobachtet. Die migrationspolitischen Antworten der internationalen Gemeinschaft reichen von Aufnahmebereitschaft über Abschiebestopps bis hin zu verstärkten Grenzkontrollen.

Hintergrund: Am 12. Januar hat ein schweres Erdbeben den Süden der karibischen Republik Haiti erschüttert, den gemessen am Pro-Kopf-Einkommen ärmsten Staat der westlichen Hemisphäre. Es war das schwerste Erdbeben in der Region seit über 200 Jahren. Die Zahl der Opfer ist besonders hoch durch die Nähe des Epizentrums zum Großraum der Hauptstadt Port-au-Prince, durch fehlende Präventionsmaßnahmen sowie die prekären Wohnverhältnisse eines Großteils der Bevölkerung.

Bisher wurden rund 150.000 Tote geborgen, Schätzungen der Vereinten Nationen gehen von bis zu 200.000 Verletzten und bis zu 1 Mio. Obdachlosen aus. Nach Angaben des Internationalen Roten Kreuzes waren bis zu 3 Mio. Menschen von dem Beben direkt betroffen, was einem Drittel der Gesamtbevölkerung entspricht. In Port-au-Prince wurden etwa 70-80 % der Gebäude zerstört, in anderen Städten sogar bis zu 90 %.

Angesichts der mangelhaften Infrastruktur und der verheerenden Schäden kam es zu Liefer- und Verteilungsproblemen bei Hilfsgütern. Außerdem erweist sich die medizinische Versorgung der Opfer als schwierig. Die von den Betroffenen als hoffnungslos empfundene Lage sowie Streit um Wasser und Nahrungsmittel führten teilweise zu spontanen Gewaltausbrüchen sowie Plünderungen, auf die die Polizeikräfte auch mit Waffengewalt reagierten. Medienberichten und internationalen Beobachtern zufolge steigt die Zahl derer, die das Katastrophengebiet verlassen bzw. versuchen, aus Haiti auszureisen.

Binnenflüchtlinge: Bereits wenige Tage nach dem Beben mehrten sich Berichte, nach denen tausende Bewohner der Hauptstadt zu Fuß, in überfüllten Bussen oder Booten die Stadt verließen. Ziel ist oftmals die haitianische Provinz bzw. Orte, in denen Familienangehörige leben. Bisher nahmen mindestens 130.000 Bewohner des Katastrophengebiets das Angebot der Regierung an, kostenlos in andere Regionen der Inselrepublik gebracht zu werden.

Flughafen und Botschaften: Medienberichten zufolge haben sich in den Tagen nach dem Beben lange Schlangen sowohl am Flughafen von Port-au-Prince, der von US-amerikanischen Streitkräften kontrolliert wird, als auch vor verschiedenen Botschaften gebildet. Tausende Haitianer mit Verwandten im Ausland, v. a. in den USA, Kanada und Frankreich, versuchen ein Visum zu erhalten.

Dominikanische Republik: Pläne der Internationalen Organisation für Migration zur Errichtung eines Flüchtlingslagers für bis zu 100.000 Opfer des Erdbebens stießen in der Dominikanischen Republik auf Ablehnung. Politiker befürchten eine langfristige Ansiedlung der Flüchtlinge aus Haiti. Da Haiti zusammen mit der Dominikanischen Republik auf der Insel Hispaniola liegt, ist das Nachbarland ein Hauptziel haitianischer Flüchtlinge.

Zudem besteht seit Beginn des 20. Jahrhunderts eine Tradition der temporären und auch dauerhaften Migration von Haitianern in die Dominikanische Republik. Während die Regierung in Santo Domingo von insgesamt etwa 1 bis 2 Mio. Haitianern in der Dominikanischen Republik spricht, gehen Migrationsforscher stattdessen von 250.000 bis 500.000 Haitianern aus, die im Nachbarstaat leben.

Präsident Leonel Fernández (PLD, liberal) bekräftigte, dass illegale Zuwanderung weiterhin nicht toleriert würde. Lediglich Schwerverletzte, Missionare, Studierende und Arbeitsmigranten aus Haiti dürften einreisen, so ein leitender Beamter der Einwanderungsbehörde.

Karibik: An der jamaikanischen Ostküste, 200 km südwestlich von Haiti, werden bereits Aufnahmeeinrichtungen für die Ankunft von haitianischen Boatpeople vorbereitet. Auch der Direktor der Einwanderungsbehörde der Bahamas Jack Thompson erklärte, dass Abschiebungen nach Haiti ausgesetzt und Aufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge eingerichtet würden. Auf den Bahamas, deren südlichste Inseln ca. 250 km von Haitis Nordküste entfernt sind, leben etwa 80.000 Haitianer.

USA: Die US-amerikanischen Behörden wollen angesichts eines möglichen Exodus haitianischer Flüchtlinge auf einen Notfallplan („Operation Vigilant Sentry“) zurückgreifen. Demnach werden die Insassen eines Abschiebezentrums in Miami in andere Zentren umverteilt, um Platz für potenzielle Flüchtlinge aus Haiti zu schaffen. Haitianische Staatsbürger, die sich bereits am Tag des Erdbebens illegal in den USA aufhielten, sollen vorerst nicht abgeschoben werden.

Die US-Regierung kündigte aber an, dass Neuankömmlinge aus Haiti generell wieder zurückgeführt werden. Auf hoher See aufgegriffene Haitianer sollen zunächst zu dem auf Kuba gelegenen US-Militärstützpunkt Guantánamo Bay gebracht werden. Heimatschutzministerin Janet Napolitano (Demokraten) warnte haitianische Flüchtlinge in einer Ansprache vor der lebensgefährlichen Passage des etwa 1.000 km langen Seewegs von Haiti nach Florida. Gemäß dem American Community Survey (vgl. MuB 8/09) leben etwa 480.000 in Haiti geborene Zuwanderer in den Vereinigten Staaten.

Kanada: Einwanderungsminister Jason Kenney (Konservative) kündigte an, bis zu 5.000 Haitianer durch ein beschleunigtes Verfahren zur Familienzusammenführung in Kanada aufzunehmen. Sie müssten jedoch nachweisen, dass sie vom Erdbeben in „bedeutendem Ausmaße betroffen“ seien. Das Eilverfahren gilt für Ehepartner, Kinder, Eltern, Großeltern sowie verwaiste Kinder unter 18 Jahren, deren Verwandte in Kanada leben. Die haitianische Diaspora in Kanada umfasst nach Angaben des kanadischen Statistischen Amtes etwa 100.000 Personen.

Frankreich: Einwanderungsminister Éric Besson (UMP, konservativ) kündigte die Aussetzung aller Abschiebungen von Haitianern ohne legale Aufenthaltspapiere an. In Frankreich, das von 1697–1804 Kolonialmacht auf Haiti war, leben schätzungsweise rund 80.000 Haitianer. Außerdem werde Frankreich temporär haitianische Flüchtlinge aufnehmen, die infolge des Erdbebens medizinische Hilfe benötigen, sagte Besson.

Senegal: Der senegalesische Präsident Abdoulaye Wade (PDS, liberal) erklärte, dass sich haitianische Flüchtlinge dauerhaft im Senegal niederlassen könnten. Wer „zu seinen Wurzeln zurückkehren“ wolle, würde kostenlos Land im Senegal erhalten. Wenn haitianische Flüchtlinge „in Massen kommen, sind wir bereit, ihnen eine ganze Region zu geben“, so Wade. Die Vorfahren vieler Haitianer stammen aus dem Senegal und wurden vor Jahrhunderten als Sklaven auf die Insel gebracht. Es ist allerdings zweifelhaft, ob Haitianer unter den gegebenen Umständen den langen und kostspieligen Weg in den Senegal antreten können. sta

Weitere Informationen:
www.iom.int
www.unhcr.org/4b55bec59.html
www.ifrc.org

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Deutschland: Mehr Asylbewerber, weniger Bewilligungen

2009 ist die Zahl der Asylbewerber zum zweiten Mal in Folge gestiegen. Dagegen sank der prozentuale Anteil der positiven Asylbescheide. Besonders viele Anträge wurden 2009 von Personen aus Afghanistan gestellt.

Anfang Januar hat das Bundesinnenministerium (BMI) die Asylzahlen für 2009 veröffentlicht. Demzufolge stieg im vergangenen Jahr die Zahl der Asylerstanträge in Deutschland auf 27.649 (2008: 22.085, +25,2 %). Die Zahl der Asylfolgeanträge hingegen sank auf 5.384 (2008: 5.933, ­9,2 %). Bearbeitet und entschieden hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis Dezember 2009 über insgesamt 28.816 Anträge (2008: 20.817, +38,4 %).

Den bemerkenswerten Anstieg der Asylbewerberzahlen erklären vor allem zwei Faktoren. Zum einen ist die Zahl der Anträge von Irakern annähernd auf dem hohen Niveau des Vorjahres geblieben, zum anderen kam es zu einem allgemeinen Anstieg der Asylanträge aus den bisherigen Hauptherkunftsstaaten. Das wichtigste Herkunftsland der Asylbewerber in Deutschland war auch im Jahr 2009 der Irak (2009: 6.538; 2008: 6.836, -4,4 %; siehe Tabelle). Bei 45 % der irakischen Asylbewerber handelt es sich um Personen kurdischer Herkunft (2008: 43 %).

Asylbewerberzahlen aus den zehn wichtigsten Herkunftsländern 2008/2009

Während die Zahlen der Asylanträge afghanischer Bürger zuletzt seit sieben Jahren rückläufig waren, sind sie im Jahr 2009 sprunghaft angestiegen. Im Vorjahr war Afghanistan in der Statistik der wichtigsten Hauptherkunftsländer lediglich an neunter Stelle geführt worden; 2009 hat es sich zum zweitwichtigsten Herkunftsland der Asylantragsteller in Deutschland entwickelt (2009: 3.375; 2008: 657, +414 %). Dies entspricht dem internationalen Trend (vgl. MuB 6/09). Erklären könnte dies sowohl die anhaltend schlechte Sicherheitslage in Afghanistan als auch die Stärkung des Flüchtlingsschutzes durch die deutsche und europäische Rechtssprechung, von der allerdings nicht nur Afghanen profitieren (vgl. MuB 7/09, 4/09, 6/08).

Die Türkei ist nun nur noch drittwichtigstes Herkunftsland (2009: 1.429; 2008: 1.408, +1,5 %). Wie schon 2008 gehörten auch 2009 etwa vier Fünftel der türkischen Antragsteller zur kurdischen Volksgruppe (2009: 79 %, 2008: 78 %).

Im Vergleich zu den Erfahrungen aus den 1990er Jahren liegen die Asylbewerberzahlen trotz des deutlichen Anstiegs auf einem relativ niedrigen Niveau. Anfang der 1990er Jahre lagen die Asylanträge in der Bundesrepublik bei etwa 200.000, und 1992 wurde mit knapp 440.000 Anträgen der Höchststand erreicht. Bis 2007 gingen die Zahlen mit Ausnahme von 2001 stetig zurück (vgl. MuB 1/07, 3/06, 1/06).

Die insgesamt 28.816 Asylentscheidungen des BAMF in 2009 schlüsseln sich prozentual wie folgt auf: 28,2 % aller Asylanträge wurden gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention positiv beschieden (2008: 35 %). Hierunter fallen 1,6 % Asylberechtigte nach Art. 16a GG sowie 26,6 % anerkannte Flüchtlinge (nach § 3 Asylverfahrensgesetz in Verbindung mit § 60 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz). Bei weiteren 5,6 % der Entscheidungen (2008: 2,7 %) gewährte das BAMF so genannten subsidiären Schutz, d. h. Flüchtlingsschutz auf der Basis der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Aus diesen Zahlen wird deutlich, dass sich die Gesamtschutzquote in Deutschland 2009 (33,8 %) im Vergleich zum Vorjahr insgesamt um fast vier Prozentpunkte verringert hat (2008: 37,7 %). 39,4 % aller Anträge wurden im vergangenen Jahr abgelehnt, eine deutliche Zunahme im Vergleich zum Vorjahr (2008: 32,5 %).

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sagte anlässlich der Veröffentlichung der Zahlen, dass Asyl und Flüchtlingsschutz in Deutschland ein hoher Stellenwert zukomme, wie die im internationalen Vergleich hohe Schutzquote zeige. Außerdem beteilige sich Deutschland an humanitären Aufnahmeverfahren, um besonders hilfsbedürftigen Flüchtlingen in Deutschland eine Zukunft zu bieten, sagte de Maizière weiter. Als Beispiel nannte er die zugesagte Aufnahme von 2.500 irakischen Flüchtlingen (vgl. MuB 10/08).

Aktuelle Zahlen des Europäischen Statistikamtes Eurostat in Luxemburg zeigen, dass Deutschland im Vergleich der Schutzquoten der EU- und EFTA-Staaten für Januar bis September 2009 am Ende des oberen Drittels lag.

Die Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl kritisierte die Asylbilanz der Bundesrepublik. Es sei nicht nachvollziehbar und nicht akzeptabel, dass die so genannte Gesamtschutzquote von 37,7 % auf 33,8 % gesunken sei, auch wenn diese Quote im europäischen Vergleich „relativ ansehnlich“ sei. Ferner kritisierte Pro Asyl die deutsche Praxis, dass bei bereits anerkannten irakischen Flüchtlingen zunehmend der gewährte Flüchtlingsstatus widerrufen werde, so dass man „anerkannten Flüchtlingen mit Widerrufsentscheidungen den Teppich unter den Füßen“ wegziehe. th

Weitere Informationen:
www.bmi.bund.de
www.proasyl.de
epp.eurostat.ec.europa.eu

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Kurzmeldungen – Deutschland

Einwohner mit Migrationshintergrund
Der Anteil der in Deutschland lebenden Personen mit Migrationshintergrund an der Bevölkerung ist erneut gestiegen (vgl. MuB 10/08, 5/07, 5/06). Ende Januar teilte das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mit, dass im Jahr 2008 15,6 Mio. der insgesamt 82,1 Mio. Einwohner Deutschlands einen Migrationshintergrund hatten. 19 % der Bevölkerung sind somit seit 1950 nach Deutschland zugewandert oder Nachkommen von Zugewanderten (2007: 18,7 %, 2005: 18,3 %). Der prozentuale Anstieg geht zum einen darauf zurück, dass die Bevölkerung mit Migrationshintergrund gegenüber 2007 durch Zuzug und Geburten um 155.000 angewachsen ist. Zugleich ist die Bevölkerung ohne Migrationshintergrund um 277.000 auf 66,6 Mio. geschrumpft. Von der Bevölkerung mit Migrationshintergrund waren 2008 rund 7,3 Mio. Ausländer und 8,3 Mio. Deutsche.
www.destatis.de

Optimistischer Blick in die Zukunft
Laut einer repräsentativen Studie der Bertelsmann Stiftung, die Anfang Januar in Gütersloh vorgestellt wurde, sehen 53 % aller Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland mit Hoffnung in die eigene Zukunft. 36 % hatten Befürchtungen oder waren skeptisch, 11% waren unentschieden. Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion waren optimistischer als z. B. türkischstämmige Migranten.
Nur 45 % der befragten Zuwanderer waren der Meinung, Migranten würden in den nächsten 10 Jahren mehr wichtige Positionen in Politik und Wirtschaft einnehmen. Hier waren Türkischstämmige deutlich hoffnungsvoller als andere Migrantengruppen. Dies führen die Autoren darauf zurück, dass es bereits einige Vorbilder gibt („Cem-Özdemir-Effekt“).
www.bertelsmann-stiftung.de

SPD: Öffnung gegenüber Migranten
Der neu gewählte SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel bezeichnete es in einem Zeitungsinterview Mitte Dezember 2009 als Fehler, dass beim Bundesparteitag der SPD Mitte November 2009 keine Person mit Migrationshintergrund in die fast 50 leitenden Funktionen der Partei gewählt worden ist. Er betonte, dass die Partei sich gegenüber Migranten öffnen wolle. Gabriel wollte dies konkret im Arbeitsprogramm 2010, das am 18. Januar beschlossen wurde, umgesetzt sehen. Dort wird die Beteiligung von Migranten allerdings nicht konkret erwähnt. Es wurde lediglich ein Arbeitskreis Migranten unter der Leitung von Kenan Kolat, dem Vorsitzenden der Türkischen Gemeinde in Deutschland, gegründet.
www.spd.de

Deutsche zieht es in Nachbarländer
Laut einem Bericht, den das Statistische Bundesamt Mitte Dezember veröffentlicht hat, lebten 2008 über eine halbe Million Deutsche in den direkt angrenzenden Nachbarländern. Allein in der Schweiz lebten 203.000 Deutsche (+17 % im Vergleich zu 2007) und 120.000 in Österreich (+10 %). 2005 lebten in Frankreich 91.000 Deutsche, 2008 in Polen 12.000. Auch in anderen europäischen Ländern gibt es bedeutende deutsche Exilgemeinden. So lebten 2008 in Spanien rund 182.000 Deutsche, in Großbritannien im Jahr 2005 rund 100.000 Deutsche. Die Zahl der Deutschen hat sich in allen EU-Ländern, für die Daten vorliegen, in den letzten fünf Jahren erhöht. Ausnahme ist Rumänien, wo ihre Zahl geringfügig sank.
www.destatis.de

Fortbildung für Imame gestartet
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das Goethe-Institut und die Türkisch-Islamische Union (Ditib) wollen mit einem bundesweiten Modellprojekt zur Fortbildung von Imamen die Integration von Muslimen in Deutschland vorantreiben. Das auf Empfehlung der Deutschen Islam-Konferenz entwickelte Programm startete am 10. Dezember 2009 mit 15 Imamen in Nürnberg. Hier und an acht weiteren Standorten sollen in den nächsten 5 Jahren rund 130 Imame fortgebildet werden, damit diese Integrationsprobleme von Muslimen besser erkennen und Hilfe anbieten können. Auf dem Lehrplan der berufsbegleitenden Kurse stehen 500 Stunden Deutschunterricht sowie zwölf Tage interkultureller und landeskundlicher Unterricht. Einen engen Bezug zu den Städten, in denen die Kurse angeboten werden, soll es durch Besuche und Hospitanzen in städtischen und kirchlichen Einrichtungen geben. Finanziert wird das Programm vom BAMF, Ditib und vom Goethe-Institut.
www.bamf.de

Urteil: 5.000 Euro wegen Diskriminierung
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat am 20. Januar der Klage eines Paares stattgegeben, das bei der Wohnungssuche aufgrund seiner afrikanischen Herkunft benachteiligt wurde (Az. OLG Köln 24 U 51/09). Im Laufe der Verhandlung hatte die Hausverwaltung die Benachteiligung eingeräumt und muss nun eine Entschädigung von rund 5.000 Euro zahlen. Die Stiftung „Leben ohne Rassismus“ und das Gleichbehandlungsbüro (GBB) Aachen hatten die Klage unterstützt.
www.olg-koeln.nrw.de/presse/l_presse/index.php

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Deutschland: Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen

Dem deutschen Arbeitsmarkt gehen wertvolle Qualifikationen verloren, da im Ausland erworbene Berufsabschlüsse von Zuwanderern häufig nicht anerkannt werden. Angesichts des drohenden Fachkräftemangels in den nächsten Jahren hat die Bundesregierung im Dezember einen Eckpunkteplan zur Verbesserung der Anerkennung von Berufsabschlüssen aus dem Ausland beschlossen.

Am 9. Dezember 2009 hat die Bundesregierung ein Eckpunktepapier zur „Verbesserung der Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen und Berufsabschlüssen“ beschlossen. Bereits im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP war ein gesetzlicher Anspruch auf ein transparentes und nutzerfreundliches Anerkennungsverfahren vorgesehen. Bis Mitte des Jahres soll ein Gesetz ausgearbeitet werden, das allen Zuwanderern einen Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren ihrer Berufsabschlüsse gibt (vgl. MuB 6/09). Dieses Gesetz soll am 1. Januar 2011 in Kraft treten.

Hintergrund: Ein wichtiger Grund ist der drohende Mangel an Fachkräften in Deutschland, der mit Hilfe der qualifizierten Zuwanderer gemildert werden soll. Laut dem Bundesverband der Deutschen Industrie und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände fehlten 2009 bereits 60.000 Fachkräfte allein in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Bis 2017 könnten einer Studie des Instituts zur Zukunft der Arbeit aus dem Jahr 2007 zufolge allein bis zu 200.000 Ingenieure fehlen.

Laut Mikrozensus 2007 leben rund 2,8 Mio. Zuwanderer mit einem Berufsabschluss in Deutschland. Ungefähr 800.000 davon haben einen Studienabschluss und 1,8 Mio. eine andere berufsqualifizierende Ausbildung. Nach Schätzung der Universität Oldenburg sind bei den deutschen Arbeitsverwaltungen ca. 500.000 Zuwanderer mit akademischen Abschlüssen als „unqualifiziert“ gemeldet, d. h. ihr Studienabschluss wird in Deutschland nicht anerkannt.

Bisherige Regelung: Bisher ist die Anerkennung für verschiedene Migrantengruppen und Berufsgruppen unterschiedlich geregelt. Spätaussiedler haben grundsätzlich ein Recht auf Anerkennung ihrer Studien- und Berufsabschlüsse, nicht aber jüdische Kontingentflüchtlinge. Teilanerkennungen sind bisher nicht möglich. Im Falle von regulierten Berufen, d. h. Berufe, für die man seine Qualifikation staatlich anerkennen lassen muss (z. B. Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte), endet das Verfahren deshalb häufig ohne eine Anerkennung.

EU-Bürger können bei einer Teilanerkennung in einem regulierten Beruf eine Eignungsprüfung oder Anpassungsqualifizierung absolvieren. Am schlechtesten sind Angehörige von Drittstaaten gestellt, die überhaupt kein Recht auf ein Anerkennungsverfahren haben. Diese Personen und auch Bürger von EU-Staaten mit unregulierten Berufen haben häufig Probleme, Arbeitgeber mit ihren ausländischen Zeugnissen von ihren Qualifikationen zu überzeugen (vgl. MuB 1/10).

Neuerungen: Im neuen Gesetz soll ein Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren für regulierte und unregulierte Berufe für alle Zuwanderer festgeschrieben werden. Entsprechen die Qualifikationen der jeweiligen deutschen Berufsausbildung oder dem Studienabschluss, soll eine Anerkennungsbescheinigung ausgestellt werden. Sind die Qualifikationen dafür nicht ausreichend, wird eine Teilanerkennung bescheinigt und es wird dokumentiert, welche zusätzlichen Ausbildungsschritte bis zur vollen Anerkennung notwendig sind.

Die Bundestagsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD hatten sich dafür ausgesprochen, zusätzlich einen Rechtsanspruch auf die notwendige Weiterbildung gesetzlich zu verankern. Dies lehnte die Regierung ab. Es ist aber vorgesehen, die Möglichkeiten zur Weiterbildung zu verbessern.

Zuständigkeit: Bisher liegt die Entscheidungshoheit über die Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen bei den Bundesländern. Dort sind je nach Beruf staatliche Stellen, Berufsverbände sowie Handwerks- und Handelskammern an der Festlegung der Anerkennungskriterien beteiligt. In Zukunft wird nach den Plänen der Bundesregierung die Entscheidung zwar weiterhin bei den Bundesländern liegen, es sollen aber bundesweit einheitliche Kriterien und Verfahren vereinbart werden. Zuwanderer sollen sich außerdem an eine einzige Stelle wenden können, die sie durch das gesamte Verfahren leitet. Nach Vorlage der nötigen Unterlagen soll innerhalb von höchstens sechs Monaten ein Bescheid über die (Teil-)Anerkennung erteilt werden.

Reaktionen: Das Eckpunktepapier wurde sowohl von Arbeitgeberseite als auch von Interessenvertretungen von Zuwanderern vorwiegend positiv beurteilt. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag lobte in einer Pressemitteilung den Vorstoß. Industrie- und Handelskammern wollen mit ihrer Erfahrung bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse die Gestaltung des neuen Systems unterstützen, hoffen aber z. B. bei der Einrichtung eines besseren Informationssystems auf finanzielle Unterstützung vom Staat.

Die migrationspolitische Sprecherin der Linken Sevim Dagdelen sagte, dass neben neuen rechtlichen Grundlagen auch ausreichend personelle und finanzielle Mittel bereitgestellt werden müssten, um zügige Anerkennungsverfahren zu gewährleisten.

Dr. Martina Müller, Co-Autorin der Studie „Brain Waste. Die Anerkennung von ausländischen Qualifikationen in Deutschland“, beurteilte die Eckpunkte positiv. Sie hob hervor, dass die Möglichkeit der Teilanerkennung ausländischer Qualifikationen es zulasse, die Anerkennung mit nötigen Weiterbildungsmaßnahmen zu verknüpfen. Es sei hervorzuheben, dass in Zukunft die Qualifikation nicht mehr pauschal nach Herkunftsland und Ausbildungszweig, sondern die Anerkennung bei jedem Zuwanderer individuell beurteilt werden solle. Barbara Bils, Osteuropawissenschaftlerin und Volkswirtin, Vilnius

Weitere Informationen:
www.bmas.de
www.bundesregierung.de
www.leipzig.ihk.de
www.migranet.org

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Deutschland: Diskussion um Migranten im Öffentlichen Dienst

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Maria Böhmer spricht sich für einen deutlich höheren Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst aus. Mit ihrem Vorschlag löste die Staatsministerin eine Debatte um eine mögliche Migranten-Quote aus.

„Bereits jetzt hat jeder Fünfte in Deutschland einen Migrationshintergrund. Umso wichtiger ist es, dass Migranten angemessen als Beschäftigte im öffentlichen Dienst vertreten sind“, sagte die Integrationsbeauftragte Maria Böhmer (CDU) auf einer Pressekonferenz am 14. Januar in Berlin. Besonders benötigt würden mehr Lehrkräfte und Erzieher mit Migrationshintergrund (vgl. MuB 1/10). Auch bei der Polizei, der Feuerwehr und in kommunalen Verwaltungen sei ein Zuwachs erstrebenswert. „Es geht darum, den Anteil der Zuwanderer unter den Beschäftigten unter Berücksichtigung von Eignung, Leistung und Befähigung zu erhöhen und dabei deren sprachliche und interkulturelle Kompetenzen einzubeziehen“, sagte Böhmer. Dies müsse Aufgabe der Personalplanung jeder einzelnen Behörde sein. Die Integrationsbeauftragte bezog sich dabei auf Absichtserklärungen im Nationalen Integrationsplan. Darin ist festgehalten, dass Bund und Länder als Arbeitgeber den Anteil der Migranten im öffentlichen Dienst erhöhen wollen; feste Vorgaben gibt es allerdings nicht (vgl. MuB 6/07, 5/08).

„Viele Behörden setzen bereits auf die Potenziale von Zuwanderern und bilden verstärkt junge Migranten aus“, sagte Böhmer weiter. Gerade als Lehrkräfte oder Erzieher könnten Menschen mit Migrationshintergrund „wertvolle Brückenbauer“ und Ansprechpartner für Zuwandererfamilien sein. Im Polizeidienst, bei der Feuerwehr und in vielen kommunalen Verwaltungen habe sich ihr Einsatz bereits bewährt.

Böhmer betonte aber ausdrücklich, es gehe ihr nicht um die Einführung einer Quote. Die Behörden sollten den Anteil der Zuwanderer nach Kriterien der Eignung erhöhen. Einige Tage zuvor hatte Böhmer in einem Zeitungsinterview über eine Quote nachgedacht, nahm diese Idee aber nach parteiinterner Kritik zurück.

Skeptisch zu den Vorschlägen Böhmers äußerten sich unter anderem Vertreter von Migrantenverbänden. „Ohne Quote geht es nicht, das hat die Praxis gezeigt“, sagte Kenan Kolat, Bundesvorsitzender der Türkischen Gemeinde in Deutschland. In England etwa gibt es eine Quote für Polizeibeamte mit Migrationshintergrund. Dort gilt die Regelung als geglückt, weil jene Beamten gezielt für Einsätze mit entsprechenden Migrantengruppen eingesetzt werden können. Auch in den Niederlanden wurden verstärkt Migranten als Beamte eingestellt. „Es ist schade, dass Frau Böhmer nicht den Mut hat, hier einmal voranzugehen und zumindest ein Nachdenken über eine Quote anzuregen“, sagte Kolat. Er rechnet damit, dass die Einführung einer Migrantenquote zu ähnlich heftigen Diskussionen führen würde wie einst die Einführung der Frauenquote im öffentlichen Dienst. Sevim Dagdelen, migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion, sagte: „Nach jahrzehntelanger Diskriminierung und Ausgrenzung von Migranten sind statt Quotendiskussionen wirksame Maßnahmen bei der Ausbildung, im Arbeitsmarkt und im Bildungssystem dringend nötig.“ Auch der integrationspolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen Memet Kilic mahnte die Bundesregierung zum Handeln, sie solle weitere konkrete Integrationsangebote an Migranten machen.

Gegen eine Quote sprach sich der CSU-Bundestagsabgeordnete und Innenexperte Hans-Peter Uhl aus. „Jeder rechnerische Automatismus ist falsch“, sagte Uhl. „Am Schluss wird die Quote nicht erfüllt, dann muss man bei den Anforderungen an die Migranten runtergehen und Leute mit schlechteren Einstellungszeugnissen einstellen“, sagte er. Sinnvoller sei eine Erhöhung des Migrantenanteils in bestimmten Berufen und Regionen, zum Beispiel bei Polizisten und Lehrern in Großstädten. Allerdings müsse dies auf freiwilliger Basis geschehen. Der integrationspolitische Sprecher der FDP-Fraktion Serkan Tören erklärte, eine Quotenvorgabe wäre aufgrund der gebotenen Chancengleichheit „das falsche Instrument“. Ähnlich äußerte sich der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Olaf Scholz. Sinnvoll sei ein aktives Personalmanagement der Behörden, das mehr Menschen aus Zuwandererfamilien in den öffentlichen Dienst hole.

Auch der Vorsitzende des Sachverständigenrats für Integration und Migration Klaus J. Bade hält eine Quote nicht für sinnvoll, plädierte aber für einen Richtwert. Er nannte Böhmers Vorstoß „im Kern eine gute Idee“. Sie entspreche auch der Koalitionsvereinbarung der neuen Bundesregierung, das bereits im Nationalen Integrationsplan erklärte Ziel, den Anteil an Personen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst zu erhöhen, „in eine operative Strategie umzusetzen“. Allerdings gebe es ein Problem: Zwar hätten in Deutschland 19 % der Bevölkerung einen Migrationshintergrund, doch der Anteil der dafür qualifizierten Migranten liege deutlich darunter. chw

Weitere Informationen:
www.integrationsbeauftragte.de
www.tgd.de
www.deutscheausrussland.de

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Deutschland: Migrantenkinder zu selten in Kindertagesstätten

Nur 84 % der Kinder mit Migrationshintergrund besuchen eine Kindertagesstätte, gegenüber 93 % der deutschen Kinder in Westdeutschland (ohne Berlin). Das ist Ergebnis einer Anfang des Jahres vorgestellten Studie der Bertelsmann Stiftung.

Die Erkenntnisse basieren auf Ergebnissen des Ländermonitors „Frühkindliche Bildungssysteme“ der Bertelsmann Stiftung. Untersucht wurde die Bildungsbeteiligung von drei- bis sechsjährigen Kindern mit und ohne Migrationshintergrund an einem Stichtag im Jahr 2008 (15.3.2008) in den alten Bundesländern (ohne Berlin). Für die neuen Bundesländer liegen keine repräsentativen Zahlen vor.

Am geringsten fielen die Unterschiede in Baden-Württemberg aus, wo etwa 95 % der  Kinder ohne Migrationshintergrund eine Kita besuchen und 94 % der gleichaltrigen Kinder mit Migrationshintergrund. Am größten waren die Unterschiede in Schleswig-Holstein mit 91 % zu 60 %.

Barrieren, die Kinder aus Zuwandererfamilien vom Besuch einer Kindertageseinrichtung abhalten, seien zum Beispiel fehlende mehrsprachige Informationen über ihren Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Wichtig sei außerdem, die Pädagogen interkulturell zu schulen und mehr Erzieher einzusetzen, die selbst einen Migrationshintergrund hätten, heißt es in der Studie.

Das von der Bundesregierung geplante Betreuungsgeld, das als Alternative zu der ab 2013 gesetzlich zugesicherten Kinderbetreuung gezahlt werden soll, sei dagegen der „völlig falsche Anreiz“, kritisierte Jörg Dräger, Vorstandsmitglied der Bertelsmann Stiftung. Eltern mit Migrationshintergrund würden ihr Kind eher in eine gebührenfreie Kita schicken. Gerade Kinder aus benachteiligten Verhältnissen und Zuwandererfamilien sollten eine Kita besuchen, da der Besuch frühkindlicher Bildungseinrichtungen die Grundlage für spätere Lernerfolge sei, sagte Dräger.

NRW-Familienminister Armin Laschet (CDU) sieht durch die Studie die Bemühungen der nordrhein-westfälischen Landesregierung, v. a. im Bereich der frühkindlichen Sprachförderung, bestätigt. Allerdings rangiert Nordrhein-Westfalen in der Studie mit einer Teilnahmequote von 88 % der Kinder mit Migrationshintergrund (92% Kinder ohne Migrationshintergrund) im unteren Mittelfeld.

Die Präsidentin des Deutschen Städtetages, Petra Roth, sagte: „Bund und Länder müssen endlich erkennen, dass der Ausbau der Kinderbetreuung unterfinanziert ist. Ohne weitere Finanzhilfen werden die Kommunen es nicht bewältigen können, den Rechtsanspruch ab dem Jahr 2013 umzusetzen.“ up

Weitere Informationen:
www.laendermonitor.de
www.bertelsmann-stiftung.de

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Deutschland: Studie zu Auswirkungen der Nichtanerkennung ausländischer Abschlüsse

Die Nichtanerkennung von im Ausland erworbenen Berufs- oder Bildungsabschlüssen erschwert die Integration in den Arbeitsmarkt. Dies gilt besonders für Personen mit Migrationshintergrund, die Arbeitslosengeld II beziehen. Die Grundsicherungsstellen können den Betroffenen aus organisatorischen Gründen praktisch keine Unterstützung bei der  Anerkennung ihrer Abschlüsse leisten. Zu diesen Ergebnissen kommt das Institut für Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen in der im Dezember 2009 vorgestellten Studie „Verschenkte Potenziale“.

Das Forschungsprojekt „Auswirkungen des SGB II auf Personen mit Migrationshintergrund“ wurde von 2007 bis 2009 in einem Forschungskonsortium unter Leitung des IAQ im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durchgeführt. Dem Konsortium gehörten neben verschiedenen Wissenschaftlern auch das Zentrum für Türkeistudien, das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung, die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg sowie TNS Emnid an. Die Daten beruhen auf einer repräsentativen Befragung von über 11.000 Personen, die im Oktober 2006 ALG II („Hartz IV“) bezogen. Von diesen Befragten hatten 28,6 % einen Migrationshintergrund, während ihr Anteil in der Gesamtbevölkerung bei nur 19 % liegt. Außerdem wurden 16 Fallstudien in Grundsicherungsstellen durchgeführt, die Experteninterviews mit Leitungs- und Fachkräften sowie mit Vertretern von kommunalen Migrantennetzwerken umfassten.

Herkunftsstruktur: Von den ALG II–Beziehern mit Migrationshintergrund kommen rund 30 % aus den mittel- und osteuropäischen Staaten (einschließlich GUS). Zusammen mit Aussiedlern stellt diese Gruppe etwa 48 % der ALG II-Empfänger mit Migrationshintergrund. Danach folgt mit 23 % die Gruppe der türkischstämmigen ALG II-Bezieher.

„Verlorene“ Qualifikationen: Knapp 29 % der zugewanderten ALG II-Bezieher haben im Ausland einen Berufsabschluss erworben, der in Deutschland nicht anerkannt wird. Diese Menschen werden in den Informationssystemen der Bundesagentur für Arbeit als Personen ohne beruflichen Abschluss geführt. Der Grund: Die im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen können von der entsprechenden Software nicht erfasst werden, da sie nicht der berufsfachlichen Strukturierung des deutschen Arbeitsmarktes entsprechen. Besonders gravierend ist dies für die Gruppe der Aussiedler und Personen aus Mittel- und Osteuropa (einschließlich GUS). Von diesen haben knapp 39 % bzw. rund 45 % im Ausland einen beruflichen Abschluss erworben, der in Deutschland nicht anerkannt wird.

Im Hinblick auf die unterschiedlichen Qualifikationen werden akademische Abschlüsse aus dem Ausland allerdings deutlich häufiger anerkannt als Qualifikationsabschlüsse auf dem Niveau einer schulischen Ausbildung oder Lehre.

Arbeitsmarktintegration: Die Beschäftigungschancen von Personen mit ausländischen Abschlüssen hängen stark davon ab, ob diese Abschlüsse in Deutschland anerkannt werden. Wird der Abschluss nicht anerkannt, sind die Chancen auf Integration in den Arbeitsmarkt ebenso schlecht wie für ALG II-Bezieher ohne jeglichen Berufsabschluss.

Probleme in Grundsicherungsstellen: Aufgrund der geteilten Zuständigkeiten im Anerkennungsprozess von ausländischen Bildungsabschlüssen sind die zugewanderten ALG II-Bezieher auf Unterstützung angewiesen. Nur in Ausnahmefällen verfügen die Mitarbeiter der Grundsicherungsstellen jedoch über die nötigen Fachkenntnisse. Auch wissen viele Vermittlungsfachkräfte nicht, dass Kosten für Anerkennungsverfahren bis zu einer Höhe von 260 EUR von den Grundsicherungsstellen übernommen werden können. Noch liegen keine organisatorischen Routinen zur Verwaltung dieser Anerkennungsanträge vor.

Empfehlungen: Die Autoren der Studie empfehlen, die Anerkennungsverfahren einheitlicher und einfacher zu gestalten. Entsprechende Kenntnisse und Organisationsroutinen müssten in Grundsicherungsstellen etabliert werden, welche die Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen von einer Ausnahme- zu einer Standardaufgabe werden lassen. Hierzu müssten die Grundsicherungsstellen fachlich, organisatorisch und personell unterstützt werden, um vorhandene Qualifikationen von Arbeitssuchenden auszuschöpfen und so die Integration in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Die Bundesregierung kündigte Ende des letzten Jahres eine Initiative zur Verbesserung der Anerkennung ausländischer Abschlüsse an (siehe MuB 1/10). Fatma Ebcinoğlu, Diplom-Ökonomin, Bremen International Graduate School of Social Sciences

Weitere Informationen:
www.iaq.uni-due.de/iaq-report/2009/report2009-08.pdf
www.bmas.de/portal/39960/f395__forschungsbericht.html

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Kurzmeldungen – Europa

EU: Rat nimmt Stockholmer Programm an
Auf seiner Sitzung am 10./11. Dezember 2009 hat der Europäische Rat in Brüssel das von der schwedischen Ratspräsidentschaft entwickelte „Stockholmer Programm“ angenommen (vgl. MuB 6/09, 7/09). Darin wurden u. a. die Leitlinien für die gemeinschaftliche Asyl- und Migrationspolitik bis 2014 festgelegt. Schwerpunkte sind Regelungen zur befristeten Einwanderung, eine engere Zusammenarbeit bei der Aufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern, ein Neuansiedlungsprogramm sowie die Bekämpfung illegaler Zuwanderung durch eine Stärkung der Grenzschutzbehörde Frontex. Bis Juni 2010 muss die Europäische Kommission einen konkreten Aktionsplan für die rechtliche Umsetzung des Programms vorlegen. NGOs wie die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch und Pro Asyl kritisierten die Schwerpunktsetzung des Programms auf sicherheitspolitische Aspekte und forderten, gegen völkerrechtswidrige Zurückweisungen oder willkürliche Inhaftierungen vorzugehen.
www.se2009.eu
www.proasyl.de
www.statewatch.org/future-group.htm

Frankreich: Kommission für Burka-Verbot
Eine Enquête-Kommission des französischen Parlaments hat am 26. Januar das Verbot des öffentlichen Tragens von Vollverschleierungen gefordert. Die Kommission war Mitte 2009 beauftragt worden zu prüfen, ob ein Verbot sinnvoll ist (vgl. MuB 6/09). In ihrem Bericht empfiehlt diese nun, die Vollverschleierung in öffentlichen Einrichtungen wie Behörden, Krankenhäusern oder Verkehrsmitteln per Gesetz zu verbieten. Für ein generelles Verbot auf dem gesamten Staatsgebiet fand sich dagegen keine Mehrheit.
Die Kommissions-Mitglieder der Sozialistischen Partei (PS) waren der Abstimmung ferngeblieben. Sie warfen der Regierung vor, den Bericht im Rahmen ihrer nationalen Identitätskampagne zu instrumentalisieren (vgl. MuB 9/09). Es ist unklar, inwiefern die Empfehlungen von der Regierung umgesetzt werden.
www.assemblee-nationale.fr/13/commissions/voile-integral/voile-integral-20100126.asp

Niederlande: Unruhen
Vereinzelte gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Indonesiern und Marokkanern haben in der Kleinstadt Culemborg Anfang Januar zum Ausbruch heftiger Krawalle geführt. In dem Ort bei Utrecht kam es am Silvesterabend zur Eskalation. Über 100 Jugendliche beider Gruppen waren an den Unruhen beteiligt. Es entstand beträchtlicher Sachschaden von mehreren zehntausend Euro, Autos wurden angezündet, Vorgärten verwüstet und Fensterscheiben eingeschlagen. Mehrere Anführer der Gruppen wurden festgenommen. Für mindestens zwei von ihnen ordnete die Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft an. www.government.nl

Österreich: Internierung von Asylbewerbern
Österreichs Innenministerin Maria Fekter (ÖVP, rechtskonservativ) will Asylsuchende in einem neuen Aufnahmezentrum internieren. Das gab sie am 11. Januar bekannt. In der entlegenen Ortschaft Eberau im Südburgenland soll ein neues Erstaufnahmezentrum für Asylsuchende gebaut werden. Das hatte sie ohne Einbeziehung des Gemeinderats mit dem lokalen ÖVP-Bürgermeister vereinbart. Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) ließ den Baubescheid daraufhin annullieren und setzte eine Volksbefragung an.
Die Pläne der Innenministerin sehen vor, dass für die Asylsuchenden in dem Aufnahmezentrum Anwesenheitspflicht gelte. Dies sei jedoch nicht dasselbe wie Haft, sagte die Ministerin, denn „innerhalb des Zentrums dürfen sie sich ja frei bewegen“. Verfassungsrechtler Heinz Mayer erklärte das Vorhaben für verfassungswidrig. Schon 1992 habe der Verfassungsgerichtshof ein ähnlich lautendes Gesetz aufgehoben.
www.bmi.gv.at/cms/BMI/_news/BMI.aspx

Schweiz: Minarettverbot vor EGMR
Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg haben die Muslimische Liga Schweiz, die Stiftung Muslimische Gemeinschaft Genf, die Kulturelle Vereinigung der Muslime in Neuenburg und die Genfer Vereinigung der Muslime Mitte Dezember 2009 gemeinsam Klage gegen das Minarettverbot in der Schweiz eingereicht. Zugleich kündigten die Organisationen eine Informations- und Aufklärungskampagne über Muslime in der Schweiz an. Der Präsident des EGMR Jean-Paul Costa ließ offen, ob sich der Gerichtshof mit der Klage befassen wird. Da ein Volksentscheid in der Schweiz nicht juristisch angefochten werden kann, sei eine Behandlung des Minarettverbots nur möglich, wenn sich die Kläger in ihrer Religionsausübung behindert sehen, erklärte Costa. In einem Volksentscheid am 28. November 2009 hatten die Schweizer mehrheitlich für die Anti-Minarett-Initiative der rechtskonservativen SVP gestimmt (vgl. MuB 10/09).

Italien: Migrantenquoten in Schulklassen
Italiens Regierung will im nächsten Schuljahr für die ersten Klassen der Grund- und Oberschule Migrantenquoten einführen. Wie die italienische Bildungsministerin Mariastella Gelmini (PDL, rechtskonservativ) Anfang Januar mitteilte, soll in jeder italienischen Klasse maximal jedes dritte Kind ausländischer Herkunft sein. Mit einer solchen Quote will man die Entstehung von „Ausländerklassen“ verhindern. Bereits im September 2009 stimmte das italienische Parlament einem Gesetzvorschlag der rechtsextremen Lega Nord zu, Integrationsklassen für Ausländer einzuführen. Seither müssen ausländische Schüler, die den Aufnahmetest in italienischen Schulen nicht bestehen, eine solche Integrationsklasse besuchen. Opposition und Gewerkschaften kritisierten die Maßnahme als Diskriminierung und Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip. Nach Angaben des italienischen Bildungsministeriums besuchen derzeit 502.000 ausländische Schüler italienische Schulen, das entspricht 5,6 % aller Schüler.
www.pubblica.istruzione.it/ministro/comunicati/2010_miur/080110.shtml

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Studie in europäischen Großstädten: Muslime werden stärker diskriminiert

Muslime in Europa sind zunehmend Diskriminierungen ausgesetzt, obwohl sich die meisten mit der Stadt und dem Land, in dem sie leben, identifizieren. Dies geht aus einer Studie des Open Society Institute hervor, die Mitte Dezember in London vorgestellt wurde. Muslime in elf europäischen Großstädten wurden zu ihrer Lebenssituation befragt, unter anderem auch in Berlin und Hamburg.

In der Studie „Muslims in Europe: A Report on 11 EU Cities“ des Open Society Institute geht es um die politische, soziale und wirtschaftliche Partizipation von Muslimen auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene. Der Studie zufolge leben 15 bis 20 Mio. Muslime in der EU, hauptsächlich in den großen Metropolen und Industriestädten. Bis 2025 werde sich ihre Zahl voraussichtlich verdoppeln.

Grundlage der nicht-repräsentativen Studie waren rund 2.200 persönliche Interviews mit 1.110 Muslimen und 1.089 Nicht-Muslimen im Zeitraum von Januar 2008 bis Juni 2009. Die elf ausgewählten Städte waren Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen, Berlin, Hamburg, Kopenhagen, Leicester, London, Marseille, Paris und Stockholm.

Der über 300 Seiten umfassende Abschlussbericht enthält positive Beispiele für Anti-Diskriminierungsarbeit auf lokaler Ebene und konkrete Empfehlungen für Behörden zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Muslimen und anderen Minderheiten in Bereichen wie Bildung, Arbeit, Gesundheit und Medien.

Diskriminierung: 69 % der befragten Muslime und 56 % der befragten Nicht-Muslime gaben an, dass religiöse Diskriminierung in den vergangenen fünf Jahren zugenommen habe. Zielgruppe waren v. a. Menschen islamischen Glaubens, worin nahezu alle Befragten übereinstimmten (98 % der Muslime und 93 % der Nicht-Muslime). Insgesamt berichtete jeder zweite Muslim, innerhalb der vergangenen 12 Monate schon einmal religiös diskriminiert worden zu sein, aber nur 9 % der Nicht-Muslime. Muslimische Frauen gaben an, wegen ihrer Verschleierung diskriminiert worden zu sein.

Arbeitsmarkt: Jeder fünfte Muslim in der Befragung war arbeitslos. Muslime waren damit fast dreimal häufiger ohne Arbeit als Nicht-Muslime (7 %).

Zugehörigkeit: Entgegen weit verbreiteter Annahmen gaben viele der befragten Muslime an, keineswegs in Wohnvierteln leben zu wollen, wo sie mehrheitlich unter sich sind, sondern lieber in ethnisch und religiös gemischten Wohnvierteln. Auch befürchteten sie Nachteile für ihre Kinder, wenn sie sie auf eine nicht ethnisch gemischte Schule schickten. Genaue Zahlen liefert die Studie zu diesem Aspekt jedoch nicht.

Hinsichtlich ihres nationalen Zugehörigkeitsgefühls ist ein Ergebnis der Studie, dass sich die befragten Muslime stärker zu dem Land, in dem sie leben, zugehörig fühlten, je mehr sie durch Arbeit oder Ausbildung in die Mehrheitsgesellschaft eingebunden sind. Insgesamt identifizierten sich 61 % der Muslime (73 % der Nicht-Muslime) stark mit dem jeweiligen Land und 72 % mit ihrem Wohnort (76 % der Nicht-Muslime). Von ihnen gab jeder Zweite an, dass er sich von der Mehrheitsgesellschaft nicht als zugehörig betrachtet fühlt.

Diese Kluft zwischen Selbstwahrnehmung und vermuteter Außenwahrnehmung war in den beiden britischen Städten der Untersuchung am stärksten ausgeprägt. Hier gaben zwar 82 % in Leicester und 72 % in London an, sich als Briten zu fühlen, aber nur 40 % der befragten Muslime glaubten, dass auch andere sie als Briten betrachten.

In den beiden deutschen Städten, Berlin und Hamburg, war das nationale Zugehörigkeitsgefühl am schwächsten ausgeprägt. Nur etwa jeder vierte Muslim in der Bundesrepublik (25 % in Berlin, 22 % in Hamburg) gab an, sich als Deutscher zu fühlen. Jeweils 11 % sagten, dass auch andere sie als Deutsche wahrnehmen. Anlässlich dieser Zahlen sagte Berlins Integrationsbeauftragter Günter Piening: „Hier spiegelt sich nicht etwa ein besonderer Integrationsunwillen der deutschen Muslime oder gar die Ablehnung des deutschen Verfassungswesens wider, sondern hier zeigen sich die Folgen einer viel zu spät begonnenen und halbherzig geführten Anerkennungspolitik.“

Empfehlungen: Den Städten empfehlen die Autoren dringend, die ethnische und religiöse Mischung von Wohnvierteln zu unterstützen. Muslime dürften keinerlei Einschränkung oder Diskriminierung bei der Wohnungssuche erleben. Auf kommunaler Ebene sollten die verschiedenen ethnischen und religiösen Gruppen an Schulen, im Geschäftsleben und am Arbeitsplatz stärker interagieren. Nach dem Vorbild von Amsterdam, Antwerpen und Kopenhagen sollten alle Städte Kampagnen entwickeln, „die eine gemeinsame und integrative Identität der Stadt hervorheben, um Einheit und Zusammenhalt wirksam zu stärken“, heißt es in der Studie.

Auf staatlicher Ebene befürworten die Verfasser, die Einbürgerung für Drittstaatenangehörige zu erleichtern und doppelte Staatsbürgerschaften zu dulden. Auch das Wahlrecht für Drittstaatenangehörige solle nicht mehr nur auf kommunaler, sondern auch auf nationaler Ebene gelten (vgl. MuB 10/09, 7/09, 8/08, 7/08).

Der EU schlagen die Verfasser vor, mehr Informationen und statistische Daten über Minderheiten zu sammeln, um somit eine Grundlage für politische Entscheidungen und für den Informations- und Erfahrungsaustausch untereinander zu schaffen. Außerdem sollte es mehr Unterstützung für Einrichtungen zur Bekämpfung von Diskriminierung geben.

Fazit: „Viele Europäer glauben, dass religiöse Identität ein Hindernis für eine gelungene Integration darstellt. Dennoch ist die Mehrheit der Muslime ihren Ländern und Städten gegenüber, in denen sie leben, loyal“, sagte die Projektleiterin Nazia Hussain. Europa müsse sein Versprechen halten und integrierender und offener werden. Insbesondere das kürzlich erfolgte Verbot von Minaretten in der Schweiz (vgl. MuB 10/09) habe gezeigt, dass Islamfeindlichkeit in Europa ein ernstes Problem sei, mahnte Hussain. up

Weitere Informationen:
Download der Studie: www.soros.org/initiatives/home

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Italien: Gewaltsame Auseinandersetzungen

Nach einem Angriff auf mehrere afrikanische Erntearbeiter ist es im süditalienischen Rosarno zu schweren Ausschreitungen gekommen. Die Vereinten Nationen verurteilten daraufhin die Zustände, in denen die illegal Arbeitenden leben und kritisierten die italienische Politik für den mangelhaften Schutz vor rassistisch motivierter Gewalt.

Auslöser für die gewaltsamen Ausschreitungen war ein Vorfall in Rosarno Anfang Januar, bei dem Unbekannte aus einem Auto auf eine Gruppe von Afrikanern schossen, die von der Arbeit heimkehrten. Zwei der Afrikaner wurden dabei leicht verletzt. Unter dem Motto „Mehr Schutz vor ständiger rassistischer Gewalt“, zogen am Tag nach den Schüssen etwa 2.000 Saisonarbeiter auf den Marktplatz des kalabrischen Ortes. Die Demonstranten steckten Autos in Brand, schlugen Schaufenster ein, blockierten die Zufahrtsstraßen im Norden und Süden der Stadt und lieferten sich gewaltsame Auseinandersetzungen mit der Polizei. Dabei wurden mindestens 67 Menschen verletzt.

Nach Berichten von Menschenrechtsorganisationen werden jedes Jahr mindestens 5.000 afrikanische Einwanderer illegal in Rosarno (16.000 Einwohner) v. a. bei der Ernte eingesetzt. Die meisten der jungen Männer stammen aus dem Sudan, Ghana, Nigeria oder Togo. Ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen werden vom UN-Flüchtlingswerk (UNHCR) als „unmenschlich“ kritisiert.

Die Behörden gehen davon aus, dass es sich bei den Schützen, die die Afrikaner verletzten, um Mitglieder der kalabrischen Mafia ‘Ndrangheta handelte. Wahrscheinlich wollten sie Tagelöhner „bestrafen“, die kein Schutzgeld bezahlt hatten.

Die Vereinten Nationen übten nach den Ausschreitungen scharfe Kritik an den italienischen Behörden. Die Politik solle sich an „internationalen Normen“ für Menschenrechte orientieren. Die UN-Sonderberichterstatter für die Rechte von Migranten und gegen Rassismus, Jorge Bustamante und Githu Muigai erklärten, die italienischen Behörden müssten „alle nötigen Maßnahmen ergreifen, um die wachsenden fremdenfeindlichen Haltungen gegenüber eingewanderten Arbeitern zu bekämpfen“. Es sei nötiger denn je, dass die Behörden „rassistische und gewalttätige Aktionen Einzelner“ verfolgten. Gleichzeitig forderten sie Italien auf, die „beklagenswerten Lebens- und Arbeitsbedingungen“ der Einwanderer zu verbessern. Zudem müsse eine Einwanderungspolitik betrieben werden, die den „internationalen Normen in Bezug auf die Menschenrechte“ entspreche (vgl. MuB 5/09).

Bereits 2009 war es wegen eines ähnlichen Vorfalls zu Ausschreitungen in der Region gekommen. Doch an den Lebensbedingungen der Wanderarbeiter hat sich nichts geändert. In Orten wie Rosarno sei das Problem allerdings komplexer, sagte auch Innenminister Roberto Maroni (Lega Nord, rechtskonservativ): „In all diesen Jahren ist illegale Migration toleriert worden, die von der organisierten Kriminalität ausgenutzt worden ist.“ Hintergrund sind die Verflechtungen zwischen lokalen Landwirten und Mafia-Angehörigen. chw

Weitere Informationen:
www.unhcr.it
www.interno.it

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Israel / Ägypten: Bau von Grenzbefestigungen

An der Grenze zwischen Ägypten und Israel werden Grenzsicherungsanlagen errichtet. Dadurch soll irreguläre Migration eingedämmt, die Einreise von Terroristen verhindert sowie der Schmuggel von Waffen unterbunden werden. Der Bau der Sicherungsanlagen an der bislang unbefestigten Grenze wird sowohl von ägyptischer als auch von israelischer Seite vorangetrieben.

Israel: Anfang Januar kündigte der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu (Likud, konservativ) den Bau einer Sicherungsanlage an Teilen der 266 km langen Grenze zu Ägypten an. Zäune, Überwachungsanlagen und Bewegungsmelder sollen die Einreise von irregulären Migranten, Schleusern sowie Extremisten verhindern. Die Maßnahme sei „eine strategische Entscheidung, um den jüdischen und demokratischen Charakter Israels zu bewahren“, so Netanjahu. Er könne „nicht zulassen, dass Tausende von Arbeitsmigranten illegal über die südliche Grenze nach Israel eindringen“. Israel stehe jedoch für politische Flüchtlinge aus Konfliktregionen weiterhin offen, sagte Netanjahu weiter.

Der zwischen der israelischen Negev- und der ägyptischen Sinai-Wüste gelegene Grenzstreifen hat sich zu einer bedeutenden Route für irreguläre Migranten, v. a. aus dem Sudan und Eritrea, aber auch für den Drogen- und Menschenhandel entwickelt (vgl. MuB 2/08). Neben den spanischen Enklaven Ceuta und Melilla (vgl. MuB 9/05) ist die israelisch-ägyptische Grenze der einzige Ort, an dem Afrika auf dem Landweg verlassen werden kann. Nach Angaben der israelischen Polizei passieren jede Woche etwa 100 bis 200 Personen illegal die bislang unbefestigte Grenze. Das israelische Innenministerium schätzt die Zahl der in Israel lebenden Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus auf etwa 200.000 Personen. Israelische Menschenrechtsorganisationen halten diese Zahl allerdings für überhöht.

Zunächst sollen der Grenzstreifen in der Nähe der südisraelischen Stadt Eilat sowie an der Grenze zwischen Ägypten, dem Gazastreifen und Israel befestigt werden. Von diesen beiden Punkten aus werden doppelte Grenzzäune auf einer Länge von etwa 50 bis 60 km errichtet. Für das verbleibende Mittelstück von rund 150 km sind Radaranlagen, Kontrolltürme und der Einsatz von Spezialeinheiten vorgesehen. Die Kosten des Bauprojekts werden von den israelischen Behörden auf etwa 190 Mio. Euro beziffert.

Ägypten: Die ägyptischen Behörden haben bereits im Dezember 2009 mit dem Bau eines unterirdischen Grenzwalls zwischen Ägypten und dem Gazastreifen begonnen. Auf einer Länge von etwa 10 km werden zwischen dem Sinai und Gaza Stahlträger bis zu 30 Meter tief in den Boden gerammt, um somit die Tunnelbauaktivitäten zwischen Ägypten und dem Gazastreifen zu unterbinden. Seit der Besetzung des Gazastreifens durch Israel von 1967 bis 2005 sind Ägypten und Gaza durch ein dichtes Netzwerk von mehreren hundert Tunneln verbunden. Seit der Übernahme der Regierung im Gazastreifen durch die Hamas im Juni 2007 hat Israel die Grenzübergänge des Gazastreifens zu Ägypten und Israel geschlossen. Lediglich humanitäre Hilfsgüter dürfen passieren. Dadurch stieg die Bedeutung der Tunnel als Versorgungsader für die Bevölkerung in Gaza. Durch die Tunnel werden dringend notwendige Lebensmittel für die Bevölkerung transportiert, aber auch Waffen und Kämpfer für die radikal-islamische Hamas geschleust.

Der Baubeginn wurde von massiven Protesten der Palästinenser begleitet. Auch in Ägypten wird der Bau der unterirdischen Sperren kritisiert. Die ägyptische Polizei verlegte bereits mehrere Hundertschaften in die Grenzregion, da die Behörden einen massiven Ansturm von Palästinensern aus Gaza befürchten. Bereits Anfang 2008 überwanden hunderttausende Palästinenser die Grenzbarrieren, um sich auf ägyptischer Seite mit Lebensmitteln zu versorgen (vgl. MuB 2/08). Ein Sprecher der Hamas forderte die ägyptische Regierung zur Öffnung des Grenzübergangs Rafah auf, um die Einfuhr von Lebensmitteln und Baumaterialien zum Wiederaufbau des Gazastreifens zu ermöglichen.

Todesfälle am Grenzstreifen: Seit Mai 2009 hat die ägyptische Polizei mindestens 17 Menschen beim Versuch des illegalen Grenzübertritts nach Israel erschossen. Der Tod von vier Afrikanern an der israelisch-ägyptischen Grenze hat Mitte Januar zu Protesten von Amnesty International und Human Rights Watch geführt. Der Gouverneur der ägyptischen Provinz Nordsinai Ahmed Mwafi verteidigte das Vorgehen der Polizei. Human Rights Watch forderte die israelische Regierung auf, die Praxis der Rückschiebung irregulärer Migranten umgehend zu beenden. sta

Weitere Informationen:
www.amnesty.org/en/library/info/MDE15/002/2010/en
www.hrw.org/en/reports/2008/11/12/sinai-perils
www.migrationinformation.org/resources/israel.cfm
www.focus-migration.de

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Kurzmeldungen – Welt

USA: Todesfälle in Abschiebegefängnissen
US-Behörden sollen über Jahre planmäßig versucht haben, missliebige Fakten über die Todesumstände illegaler Einwanderer in Abschiebehaft vor Angehörigen und Medien zu verbergen. So soll der Guineer Boubacar Bah im Februar 2007 im Elizabeth Detention Center in New Jersey aufgrund mangelnder ärztlicher Versorgung gestorben sein. Von seinem Fall und anderen berichtete die New York Times Mitte Januar. Seit Oktober 2003 wurden im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes (Freedom of Information Act) demnach 107 Todesfälle in US-Abschiebelagern gezählt. Präsident Barack Obama (Demokraten) kündigte an, die verantwortliche Behörde, die Immigrations- und Zollvollzugsbehörde ICE, überprüfen zu lassen.

Thailand: Massenabschiebung
Entgegen internationaler Schutzvereinbarungen hat Thailand Ende Dezember 2009 begonnen, rund 4.000 laotische Flüchtlinge in ihr Heimatland zurückzuführen. Die betroffenen Personen sind Mitglieder der Hmong-Minderheit, einem Bergvolk, das von der kommunistischen Regierung in Laos verfolgt wird. Medienaussagen zufolge sicherte Laos den Hmong jedoch eine gute Behandlung und Straffreiheit zu. UN-Flüchtlingshochkommissar António Guterres forderte die thailändische Regierung auf, die Rückführung der Hmong-Flüchtlinge nicht wie geplant fortzusetzen und das Ausweisungs- und Zurückweisungsverbot der Genfer Flüchtlingskonvention zu achten. Von den laotischen Behörden verlangt das UNHCR einen Zugang zu den bereits zurückgeführten Flüchtlingen. Auch die EU und die USA sowie Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch kritisierten die Rückführung der Flüchtlinge.
www.unhcr.ch
www.hrw.org

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Literatur & Veranstaltungen

Literatur
GESIS Leibniz Institute for the Social Sciences (Hg.): Roma in Central and Eastern Europe. 2009, Berlin, ISSN 1868-9469 (Print), 1868-9477 (Online), Download: www.gesis.org

Hamburgisches WeltWirtschaftsInstitut (Hg.): Länderprofil Irland. Focus Migration, 2010, ISSN 1864-6220, Autorin: Emma Quinn. Download als PDF/HTML: www.focus-migration.de/Irland.6269.0.html. Das Länderprofil ist in Deutsch und Englisch abrufbar. Insgesamt sind bisher 19 Länderprofile erschienen.

Silvester Stahl: Selbstorganisation von Migranten im deutschen Vereinssport. Ein Forschungsbericht zu Formen, Ursachen und Wirkungen. 2009, Köln, Schriftenreihe des Bundesinstituts für Sportwissenschaft, Bd. 2009/01, Sportverlag Strauß, ISBN-10: 3868845100,16,80 Euro, Online-Bestellung: www.sportverlag-strauss.de

Veranstaltungen
Filmstart „Welcome“
Welcome erzählt die Geschichte des kurdischen Flüchtlings Bilal, der illegal versucht, zu seiner Freundin nach England zu gelangen.
Der Film wurde ausgezeichnet mit dem LUX Preis des Europäischen Parlaments 2009, dem Ökumenischen Preis der 59. Berlinale und dem Friedensfilmpreis 2009 der Stadt Osnabrück.
Veranstalter: Arsenal Filmverleih
Termin: 04.02.2010
Ort: Deutschland, ausgewählte Kinos
Kontakt: E-Mail: s.buehler@arsenalfilm.de, Tel.: +49/(0)7071-9296-30
Informationen: www.arsenalfilm.de/welcome

Internationale Konferenz
MOBILITY AND INCLUSION – Highly-skilled Labour Migration in Europe
Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung
Termin: 18.2.2010, 10 Uhr, bis 19.2.2010, 16.30 Uhr
Ort: H.-Böll-Stiftung, Schumannstraße 8, 10117 Berlin
Kontakt: E-Mail: governance@boell.de, Tel.: +49/(0)30-28534240
Weitere Informationen: www.boell.de

Tagung
Im Niemandsland des Ausländerrechtes – Bleiberechtsregelungen in der deutschen Rechtspraxis
Veranstalter: Evangelische Akademie Loccum
Termin: 26.02.2010, 14 Uhr, bis 27.2.2010, 17.15 Uhr
Ort: Ev. Akademie Loccum, 31545 Rehburg-Loccum
Kontakt: E-Mail: Lidwina.Meyer@evlka.de, Tel.: +49/(0)5766-81103
Weitere Informationen: www.loccum.de

Bewerbungsaufruf
Humanity in Action-Sommerprogramme in Berlin, Warschau und New York
Orte/Termine: Berlin: „Human Rights Dilemmas as Simulation Game“ (3.6.-4.7.2010); Warschau: „Poland: From Resistance to Taking up an Active Stance“ (3.6.- 4.7.2010); New York City: „Diversity and Democracy“ (7.7.-9.8.2010)
Veranstalter: Humanity in Action Deutschland e. V., Kollwitzstraße 94-96, 10435 Berlin
Kontakt: E-Mail: germany@humanityinaction.org, Tel.: +49/(0)30-44308271
Bewerbungsschluss: 21.2.2010
Informationen: www.humanityinaction.org/apply

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