
An deutschen Universitäten sollen künftig Imame und islamische Religionslehrer ausgebildet werden. Dies hat der Wissenschaftsrat, das wichtigste Beratungsgremium von Bund und Ländern in der Hochschulpolitik, Ende Januar in einer Stellungnahme „zur Weiterentwicklung von Theologien und religionsbezogenen Wissenschaften an deutschen Hochschulen“ vorgeschlagen.
An bis zu drei staatlichen Universitäten sollen „größere, autonome Organisationseinheiten für Islamische Studien“ entstehen, heißt es in der Stellungnahme des Wissenschaftsrats. Darüber hatte eine Expertengruppe des Wissenschaftsrats in Zusammenarbeit mit den Kirchen und dem Koordinationsrat der Muslime in Deutschland zwei Jahre lang beraten. Neben Lehrkräften für den islamischen Religionsunterricht sollen auch islamische Religionsgelehrte, Fachpersonal für Sozial- und Gemeindearbeit sowie der wissenschaftliche Nachwuchs ausgebildet werden.
Bisher seien theologisch ausgerichtete Islamische Studien im Gegensatz zu den Christlichen und Jüdischen Studien noch nicht an deutschen Hochschulen etabliert. Dieser Umstand werde der Bedeutung der größten nichtchristlichen Glaubensgemeinschaft in Deutschland nicht gerecht, heißt es in einer Stellungnahme des Wissenschaftsrats.
Da das Grundgesetz das Selbstbestimmungs- und Mitwirkungsrecht der Religionsgemeinschaften vorschreibt (Art. 140 GG), schlägt der Wissenschaftsrat zudem vor, an den jeweiligen Universitäten die muslimischen Religionsgemeinschaften in Form von „theologisch kompetenten Beiräten für Islamische Studien“ einzubeziehen.
Dieser „Rat für Islamische Studien“ soll die gesamte Breite des muslimischen Spektrums repräsentieren und jederzeit offen für Vertreter weiterer Richtungen sein. Er soll an der Gestaltung von theologischen Studiengängen und bei der Einstellung des wissenschaftlichen Personals beteiligt werden. Ausdrücklich wird als Beiratsmitglied der Koordinationsrat der Muslime (KRM) genannt, die 2007 gegründete Interessenvertretung der vier größten muslimischen Dachverbände. Der KRM vertritt allerdings nur rund 15 % der deutschen Muslime (vgl. MuB 4/07) und ist daher als Repräsentant der Muslime umstritten. Außerdem gehören dem KRM auch radikale Gemeinschaften an, wie der Islamrat, dessen größte Mitgliedsorganisation „Milli Görüs“ vom Verfassungsschutz beobachtet wird (vgl. MuB 4/09).
Kritiker werfen dem KRM zudem vor, an der Universität in Münster, wo seit 2004 Muhammad Sven Kalisch den bundesweit ersten „Lehrstuhl für die Religion des Islam“ am Centrum für religiöse Studien (CRS) innehat, die Freiheit der Wissenschaft beschneiden und die Inhalte der Islamlehrerausbildung diktieren zu wollen. Hier hatte sich der KRM 2008 aus dem Beirat des CRS zurückgezogen. Als Grund nannte der KRM „die erhebliche Diskrepanz zwischen den Grundsätzen der islamischen Lehre und den veröffentlichten Positionen des Leiters des CRS in Münster“. Die Universität will nun eine zusätzliche Professur für Islam-Pädagogik einrichten – in Absprache mit dem Koordinierungsrat. „Wir haben pragmatisch entschieden, weil unsere Absolventen sonst keine realistische Chance hätten, später einmal als islamische Religionslehrer auch akzeptiert zu werden“, sagte Universitätssprecher Norbert Frie. Denn der Staat stelle zwar die Lehrer ein, aber das sei nicht gegen den Widerstand der islamischen Gemeinden und Eltern machbar.
Neben Münster zeigen weitere deutsche Hochschulen Interesse, Standort eines Islam-Instituts zu werden. Darunter sind u. a. die Universitäten in Erlangen, Frankfurt/Main und Osnabrück, wo die Religionslehrerausbildung bereits in Modellversuchen läuft (vgl. MuB 6/09, 3/09, 4/08). Der Wissenschaftsrat selbst hielt sich mit Empfehlungen zurück, betonte aber, die Entscheidung für die Standorte der neuen Islam-Zentren sollte möglichst zügig umgesetzt werden.
Die Pläne stoßen auf breite Zustimmung. Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) stellte eine finanzielle Beteiligung des Bundes an den Aufbaukosten in Aussicht. Bundesintegrationsbeauftragte Maria Böhmer (CDU) lobte den Vorschlag als „richtiges Zeichen für die Integration der etwa 4 Mio. Muslime in Deutschland“. Neben mehreren SPD-Bildungspolitikern begrüßte auch Volker Beck, Sprecher für Menschenrechtspolitik bei Bündnis 90/Die Grünen, den Vorschlag: „Es ist nicht gut für die Integration, wenn Imame nur aus dem Ausland kommen. Sie kennen das Land und die Probleme der Muslime in Deutschland nicht und können als Geistliche so ihrer Gemeinde nicht ausreichend Orientierung geben.“ Die Ausbildung von islamischen Religionslehrern und Imamen an deutschen Universitäten sei eine „notwendige und längst überfällige Maßnahme zur Integration der muslimischen Bevölkerung“, sagte Marianne Demmer, stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Nach Angaben der Kultusministerkonferenz im Sommer 2008 erteilten lediglich 350 Lehrkräfte islamischen Religionsunterricht an Schulen. Um den Bedarf an islamischem Religionsunterricht zu decken, würden bis zu 5.000 ausgebildete Fachkräfte gebraucht, sagte Demmer. Der Vorsitzende des Wissenschaftsrats Peter Strohschneider geht von rund 2.000 benötigten Lehrern aus.
Vertreter der Türkischen Gemeinde in Deutschland (TGD) und der Verbände, die im KRM zusammengeschlossen sind, signalisierten ebenfalls Interesse an einer Mitarbeit bei der Ausgestaltung der Islam-Studien. Der Sprecher des KRM Bekir Alboga unterstrich, die muslimischen Verbände müssten „zumindest für den Anfang“ genauso über die Inhalte der Studiengänge und die Berufung von Professoren mitentscheiden können wie die christlichen Kirchen. up
Weitere Informationen:
www.wissenschaftsrat.de
Siehe auch das Interview von Ulrike Pape „Die Imame müssen mittendrin sein“ mit Angelika Kaya, Regionalleiterin Deutschland des Goethe-Instituts, in der Online-Ausgabe dieses Newsletters :
www.migration-info.de
Anfang Februar veröffentlichte das Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) die Studie „Ethnische Diskriminierung auf dem deutschen Arbeitsmarkt: Ein Feldexperiment“. Aus der Studie geht hervor, dass identische Bewerbungen unterschiedlichen Erfolg haben, je nachdem ob sie von einer Person mit einem deutschen oder türkischen Namen stammen.
Die Forscher der Universität Konstanz, die die Studie durchgeführt haben, verschickten in zwei Phasen im Dezember 2007 und Dezember 2008 über 1.000 Bewerbungen auf Praktikumsstellen für Wirtschaftsstudenten. Die eine Hälfte der Bewerbungen trug einen männlichen deutschen, die andere einen türkischen Vor- und Nachnamen. Für beide fiktiven jungen Männer wurde als Staatsbürgerschaft und Muttersprache deutsch angegeben.
Es wurden zwei Arten von Bewerbungen verschickt: Die eine enthielt zwei Empfehlungsschreiben von ehemaligen Arbeitgebern, die andere keine solchen Schreiben. Nach der Versendung der Bewerbungen wurden die Antworten gezählt und ausgewertet, die per E-Mail, Post oder Telefon eingingen. Die Auswertung des Versuchs ergab, dass die Person mit türkischem Namen eine um 14 % geringere Chance hatte, eine positive Rückmeldung (z. B. Einladung zu einem Vorstellungsgespräch) zu erhalten. Die Chancen waren bei kleinen Unternehmen besonders schlecht. Hier war die Wahrscheinlichkeit, eine Einladung zum Vorstellungsgespräch zu erhalten, sogar um 24 % geringer.
Die Autoren der Studie führen dies darauf zurück, dass große Unternehmen im Gegensatz zu kleinen Unternehmen meist ein standardisiertes Bewerbungsverfahren haben, in dem die Bewerbungen im ersten Durchgang nur nach formalen Kriterien, wie Studienfach, Noten oder Arbeitserfahrung sortiert werden.
Starke Unterschiede gab es auch zwischen der Bewerbung mit und ohne Arbeitszeugnisse. Betrachtet man nur die Bewerbung ohne Arbeitszeugnisse, war die Chance des Bewerbers mit dem türkischen Namen auf eine positive Antwort um 28 % geringer als die des Bewerbers mit dem deutschen Namen. Bei den Bewerbungen mit Arbeitszeugnissen waren die Chancen beider Bewerber etwa gleich.
Die Forscher der Universität Konstanz sehen darin eine „statistische Diskriminierung“, die dadurch entsteht, dass Arbeitgeber die Eigenschaften eines scheinbar türkischstämmigen Bewerbers schlechter einschätzen können oder schlechter bewerten. Dies kann jedoch mit Arbeitszeugnissen ausgeglichen werden. Daraus ergibt sich nach Meinung der Autoren ein „Teufelskreis“, aus dem Personen mit Migrationshintergrund nur ausbrechen können, wenn sie mindestens einmal die Chance bekommen, ihre Fähigkeiten zu beweisen.
Im Vergleich zu anderen Ländern ist die Diskriminierung gegenüber ethnischen Minderheiten in Deutschland laut der Studie nicht auffallend stark. So ergab eine Felduntersuchung in den USA, dass Bewerbungen von Personen mit „weiß klingendem“ Namen eine 50 % höhere Chance auf eine positive Antwort haben als Personen mit „afroamerikanisch klingendem“ Namen. Diese Diskriminierung besteht, obwohl Bewerbungen in den USA zur Vermeidung von Benachteiligungen ohne Fotos eingereicht werden.
Allerdings vermuten die Autoren der Konstanzer Studie, dass die Diskriminierung in Bereichen des deutschen Arbeitsmarktes für geringer Qualifizierte, in denen kein Arbeitskräftemangel besteht, größer ist.
Volker Beck, Sprecher für Menschenrechtspolitik, und Memet Kilic, Sprecher für Migrations- und Integrationspolitik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, erklärten, die Studie der Universität Konstanz belege, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz effektiver gestaltet werden und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes endlich aktiv werden müsse.
Die Autoren der Studie sind der Meinung, dass im Sinne einer vollständigen Arbeitsmarktintegration von Zuwanderern ein Umdenken seitens der Arbeitgeber notwendig sei. Erst wenn sie benachteiligten ethnischen Gruppen die Gelegenheit gäben, sich auf dem Arbeitsmarkt zu beweisen, könnten diese die Vorurteile gegenüber ihrer vermeintlich geringeren Eignung ausräumen. Dieser Prozess lasse sich durch Gesetze allein nicht erzwingen. Barbara Bils, Osteuropawissenschaftlerin und Volkswirtin, Vilnius
Weitere Informationen:
ftp.iza.org/dp4741.pdf
Statt an privaten Einrichtungen oder im Ausland sollen Imame künftig an staatlichen Hochschulen in Deutschland ausgebildet werden (vgl. MuB 2/10). Das bundesweit einmalige Programm „Imame für Integration“ bietet bereits seit Ende 2009 Fortbildungen für Imame in Deutschland an. Bei dem Gemeinschaftsprojekt des Goethe-Instituts, der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e. V. (Ditib) und des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geht es jedoch weniger um islamische Theologie als um Alltag und Kommunikation in Deutschland. Insgesamt an neun Standorten, bisher in Nürnberg und Köln, sollen in den nächsten fünf Jahren rund 130 Imame mit der deutschen Lebensart vertraut gemacht werden (vgl. MuB 1/10). Kann ein zehnmonatiger Landeskunde- und Sprachkurs helfen, Ängste und Vorurteile abzubauen?
Ein Gespräch mit Angela Kaya, Regionalleiterin Deutschland des Goethe-Instituts.
MuB: Was soll mit dem Projekt „Imame für Integration“ erreicht werden?
Kaya: Es geht darum, durch einen Sprachkurs und Landeskundeunterricht die Kommunikation der Imame zu verbessern und Hemmschwellen abzubauen. Gerade die Landeskunde ist praktisch ausgerichtet, die verstehen wir nicht nur als Information. Hier kommt es darauf an, wirklich raus zugehen und Kontakt aufzunehmen mit den städtischen und kirchlichen Institutionen. Das erwarten wir von den Imamen. Sie müssen als Multiplikatoren mittendrin sein, damit sie verstehen, wie die Behörden hier funktionieren und sehen, wie man sich einbringen kann, um dies an die Gemeindemitglieder weiterzugeben.
MuB: Was genau werden sich die Imame anschauen?
Kaya: Das hängt von den Gemeinden ab. Die Nürnberger Gruppe hat vorgeschlagen, den Vatikan zu besuchen. Meine Idee war dann, den Vorsitzenden der deutschen Bischofskonferenz zu treffen. Wir helfen den Imamen dabei, Kontakt aufzunehmen und an ihrem Ort Termine etwa mit dem städtischen Bürgermeister oder einem Vertreter der Kirche zu arrangieren, zum Beispiel einen Roundtable zum interreligiösen Dialog.
MuB: Seit Dezember laufen die Kurse in Nürnberg und Köln. Wie sind Ihre Erfahrungen bisher?
Kaya: Wir sind erstaunt, wie motiviert die Imame sind. Nachmittags müssen sie alle wieder in der Gemeinde arbeiten. Ein straffes Programm, das über zehn Monate geht.
MuB: Warum sind die Anforderungen an einen Imam in Deutschland anders als in der Türkei?
Kaya: Hier sind sie nicht nur Vorbeter, sie sind auch Sozialarbeiter in der Gemeinde. Daher ist es so wichtig, dass sie sich mit sozialen Fragen befassen und wissen, wie das Schulsystem funktioniert oder wie man einen Ausbildungsplatz findet.
MuB: Richtet sich das Projekt nur an türkische Imame?
Kaya: Zunächst ja. Wir würden begrüßen, auch andere Imame zu unterrichten. Das Bundesamt bestimmt aber, wer die Zielgruppe ist. Ziel ist auf jeden Fall, alle Muslime zu motivieren, einen Öffnungsprozess zu erreichen. Das Programm soll eine Sogwirkung haben, Deutsch zu lernen und in Kontakt mit den Deutschen zu treten.
MuB: Dürfte an dem Kurs auch der Leipziger Imam Hassan Dabbagh, der als „Hassprediger“ bezeichnet wurde und dem eine Anklage wegen Volksverhetzung droht, teilnehmen?
Kaya: Wenn ich allein entscheiden müsste, hätte ich ein Problem, weil ich nicht weiß, wie sich das auf die Gruppe auswirkt. Wenn mir meine Partner, also das Bundesamt und die Ditib sagen, „machen Sie das“, dann schultern wir das. Es kann aber nicht Ziel des Programms sein, dass wir Richtungen unterstützen, die wir für nicht gut halten. Es geht darum, gerade weg von den Hinterhöfen, hinein in die Öffentlichkeit zu kommen.
MuB: Wie ist die Zusammenarbeit mit der Ditib entstanden?
Kaya: Das geht auf die Deutsche Islam-Konferenz zurück, bei der die Ditib ein besonders aktiver Partner ist. Sie ringt um zentrale Fragen wie wir. Das haben wir bei der Festlegung des Kursinhalts bemerkt. Da war die Ditib sehr kooperativ, auch bei kritischen Themen wie zum Beispiel Frauenrechten. Konkret informieren wir die Imame in den Kursen über Notrufnummern und Adressen für Fragen der häuslichen Gewalt, damit sie die weiterleiten.
MuB: Sehen Sie in dem Programm Verbesserungsbedarf?
Kaya: Wir sollten versuchen, auch andere Städte zu erfassen. Zudem halten wir einen längeren Aufenthalt der Imame für besser, aber das entscheidet das türkische Amt für religiöse Angelegenheiten. Im Schnitt sind sie drei bis vier Jahre in Deutschland. Wir, aber auch die Imame selber, bedauern, dass wir keine Ehefrauen von Imamen zulassen dürfen, obwohl die ebenfalls eine wichtige Stellung in der Gemeinde haben. Das liegt aber daran, dass die Mittel des Bundesamts zweckgebunden sind und die Zielgruppe nur die Imame selbst umfasst.
MuB: Gab es auch kritische Stimmen?
Kaya: Es gibt einige, die sagen, wir als Goethe-Institut sollten dieses Projekt nicht durchführen, weil wir damit islamistischen Terror unterstützen. Wir haben gespürt: Deutschland muss noch mehr leisten. Muslime sind zwar eingebürgert oder hier geboren, im Grunde ein selbstverständlicher Teil der Gesellschaft, aber dann eben doch noch nicht. Die Erkenntnis ist zwar da, dass etwas getan werden muss, in den Köpfen. Das ist der erste Schritt, der nächste Schritt geht aber nur durch Taten, durch persönliches Erleben, durch Überzeugungen. Dann gehen die Ängste weg. Wichtig ist, dass man sich kennt und sich begegnet.
Das Interview führte Ulrike Pape.
In den kommenden Jahrzehnten werden ältere Menschen die Mehrheit der Bevölkerung Deutschlands bilden. Zugleich wird auch der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund und einem Alter von über 60 Jahren weiter zunehmen. Weder die deutsche Gesellschaft noch die Migranten selbst sind darauf vorbereitet.
Heute umfasst die Gruppe älterer Migranten (60 Jahre oder älter) rund 1 Mio. Menschen in Deutschland (Stand 2008). Schätzungen gehen davon aus, dass diese Zahl bis 2030 auf ca. 2,8 Mio. ansteigen wird. Nach Angaben des Deutschen Zentrums für Altersfragen findet sich in Folge der Anwerbepraxis bei den älteren Migranten ein leichter Männerüberschuss: Den 531.074 Männern standen im Jahr 2008 in der Altersgruppe 465.658 Frauen gegenüber. Die größten Gruppen der über 55-Jährigen kamen 2008 aus der Türkei (319.801), dem ehemaligen Jugoslawien (160.751), Italien (123.635) und Griechenland (76.355).
Die Gegenwart von älteren Migranten wurde in den letzten Jahren kaum wahrgenommen, obwohl die Neigung dieser Bevölkerungsgruppe in ihr Herkunftsland zurückzukehren immer weiter abnimmt. Eingeschränkte Freizügigkeitsrechte, aufenthaltsrechtliche Einschränkungen, sinkende Mobilität durch altersbedingte Krankheiten und Altersarmut, die Abhängigkeit vom deutschen Sozialsystem sowie familiäre Bindungen in Deutschland stehen einer Rückkehr entgegen.
Im Gegensatz dazu scheint in der deutschen Öffentlichkeit noch immer die Annahme vorzuherrschen, Migranten würden im Alter in ihr Herkunftsland zurückkehren. Konkret sind daher weder ambulante noch stationäre Einrichtungen der Altenhilfe hierzulande ausreichend auf die kulturellen, sprachlichen und religiösen Bedürfnisse älterer Migranten vorbereitet.
Weder die deutsche Gesellschaft noch die Migranten selbst sind auf ein Altern genügend vorbereitet. Das hängt u. a. damit zusammen, dass die so genannte erste Generation auch nach Jahrzehnten in selbst- und fremdverursachten Subkulturen zwischen Tradition und Moderne, Rückkehr und Integration lebt und als „verlorene Generation“ wahrgenommen wird.
Um die besondere Lage dieser Bevölkerungsgruppe besser zu verstehen, bedarf es neuer Ergebnisse der Lebenslagenforschung, in der zentrale Dimensionen des Altseins unter Migrationsbedingungen, wie z. B. Rückkehrorientierung oder ethnische und familiäre Orientierung, näher betrachtet werden. Bisher wurden viele Teilbereiche separat erforscht. Aber erst durch eine umfassende inhaltliche Verknüpfung von Migrations-, Sozial-, Alters-, Familien-, Geschlechter- und Kulturforschung können Forderungen an eine bedarfsgerechte Altenhilfeplanung für Migranten generiert und diskutiert werden.
Der Handlungsauftrag für die deutsche Gesellschaft und ihre Institutionen liegt darin, dass Handlungskonzepte von der entmündigenden, institutionalisierenden Klientelisierung abrücken und vielmehr eine Veränderung der Lebensbedingungen ansteuern müssen, um den komplexen Lebensmilieus gerecht werden zu können.
Die altenzentrierte Sozialpädagogik muss ihre Leistungen klienten- und umweltorientiert gestalten: Kulturspezifisches Alltagswissen und Deutungsmuster müssen viel stärker als bisher in die Praxiskonzeptualisierung integriert werden. Gleichzeitig müssen in integrationspolitischer Hinsicht ältere Menschen dieselben ökonomischen, politischen und sozialen Rechte haben wie Deutsche, wozu insbesondere der weitere Ausbau der Freizügigkeitsrechte für Migranten aus Nicht-EU-Staaten erforderlich wäre. Dr. Yalcin Yildiz, Diplom-Pädagoge und Migrationsforscher, Johannes Gutenberg- Universität Mainz
Warnung vor Abschiebung nach Syrien
Das Auswärtige Amt (AA) und das Bundesinnenministerium (BMI) haben Ende Januar die Bundesländer davor gewarnt, Asylbewerber nach Syrien abzuschieben, weil ihnen dort die Verhaftung drohe. Drei Mal seien Flüchtlinge in den letzten Monaten direkt nach ihrer Abschiebung aus Deutschland inhaftiert worden. Ihnen sei vorgeworfen worden, dem Ansehen Syriens im Ausland zu schaden. Abschiebungen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer, aber der Bundestag könnte einen Abschiebestopp beschließen. Ex-Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte im Juli 2008 ein Abkommen mit der syrischen Regierung ausgehandelt, um mehr als 7.000 geduldete syrische Asylbewerber abschieben zu können (vgl. MuB 7/08). Seit Sommer 2009 machen die ersten Ausländerbehörden Gebrauch von der Regelung.
www.bmi.bund.de
www.auswaertiges-amt.de
Böhmer fordert Hartz-IV-Nachbesserungen
Nach Angaben der Bundesintegrationsbeauftragten Maria Böhmer (CDU) hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 9.2.2010 (Az. 1 BvL 1/09) zur Grundsicherung durch die Hartz-IV-Sätze in hohem Maße Auswirkungen auf Migrantenfamilien. Laut Urteil müssen die Regelsätze für Erwachsene und Kinder neu berechnet werden. Menschen aus Zuwandererfamilien seien etwa doppelt so oft von staatlichen Hilfen abhängig wie Deutsche, sagte Böhmer. Sie forderte daher eine Neuberechnung der Hartz-IV-Regelsätze, bei der die Sprachförderung und Maßnahmen für eine bessere Bildung von Kindern einbezogen werden müssten, z. B. mit Hausaufgabenbetreuung und frühkindlicher Förderung.
www.integrationsbeauftragte.de
Kostenbeteiligung bei Abschiebungen
Fluggesellschaften und andere Beförderungsunternehmen, mit denen Ausländer ohne Einreiseerlaubnis nach Deutschland gelangen, müssen sich verstärkt an den anfallenden Kosten für Abschiebungen beteiligen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zu den Abschiebungen im Jahr 2009 hervor (BT-Drucksache 17/459). Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 7.289 Abschiebungen per Flugzeug durchgeführt (2008: 7.778). In 1.039 Fällen mussten die Beförderungsunternehmen im Jahr 2009 Zwangsgelder in Höhe von 1.000 bis 2.000 Euro zahlen (2008: 326 Fälle) . Die Gesamtsumme der verordneten Zwangsgelder lag bei insgesamt 1,4 Mio. Euro (2008: 326.000 Euro). Die Linke schlussfolgert, dass die Bundesregierung die Unternehmen stärker an den Kosten beteiligt, um sie zu strengeren Flugkontrollen zu motivieren.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/004/1700459.pdf
Niedersachsen: Weniger Kontrollen von Moscheebesuchern
In Niedersachsen kontrolliert die Polizei die Besucher vor Moscheen künftig nur noch „in besonders begründeten Einzelfällen bei tatsächlichen Anhaltspunkten“, etwa dann, wenn konkrete Hinweise auf eine Verbindung zu mutmaßlichen Terroristen vorliegen. Darauf einigte sich das Landeskabinett Anfang Februar in Hannover, nachdem sich Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) gegen die bis dahin praktizierten verdachtsunabhängigen Kontrollen ausgesprochen hatte, die es in anderen Bundesländern so nicht gibt. Muslimische Verbände, Datenschützer sowie die Opposition im Landtag hatten seit Langem das Vorgehen von Innenminister Uwe Schünemann (CDU) kritisiert. Sie sahen darin Verstöße gegen die Religionsfreiheit und die Gefahr, dass Muslime unter Generalverdacht gestellt werden.
www.mi.niedersachsen.de
In Europa gibt es erneut Diskussionen über den Umgang mit Burkaträgerinnen. In mehreren Ländern wird über Verbote nachgedacht. Ausgelöst wurde die Debatte in Frankreich, wo eine Untersuchungskommission des französischen Parlaments Ende Januar vorgeschlagen hatte, das Tragen von Vollverschleierungen in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln zu verbieten.
In der Vergangenheit hatte bereits das muslimische Kopftuch in mehreren europäischen Ländern zu Diskussionen geführt. Die Argumente in den verschiedenen Staaten ähneln sich (vgl. MuB 3/09, 2/08, 9/06).
Frankreich: In Frankreich wird seit vergangenem Sommer über den Umgang mit Frauen diskutiert, die eine Burka tragen (vgl. MuB 9/09, 6/09). Die Debatte sorgte auch innerhalb der einzelnen Parteien für Dissens. Eine parteiübergreifende Kommission forderte unlängst ein Verbot der Ganzkörperverhüllung in allen öffentlichen Einrichtungen (vgl. MuB 1/10). Die Sozialisten waren der Abstimmung ferngeblieben, und die Regierungsparteien stritten bis zuletzt über den Umfang eines Verbots. Sie einigten sich darauf, dass Frauen in Burka oder mit Nikab, d. h. Gesichtsschleiern mit Sehschlitzen, keinen Zutritt zu Behörden, Krankenhäusern, Sozialdiensten, Schulen und öffentlichen Verkehrsmitteln haben sollen.
Die gesetzliche Umsetzung ist aufgeschoben, da zunächst der Verfassungsrat prüfen muss, ob ein Verbot rechtlich überhaupt zulässig ist.
Die Diskussion setzte sich inzwischen fort: Anfang Februar wurde der Einbürgerungsantrag eines Marokkaners abgelehnt, da der Mann von seiner Frau das Tragen einer Ganzkörperverschleierung verlangte.
Deutschland: In Deutschland sagte die ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete und Islamexpertin Lale Akgün anlässlich der französischen Debatte Anfang Februar in einem Interview: „Die Burka ist ein Ganzkörpergefängnis, das die Menschenrechte tief verletzt. Es wäre ein wichtiges Zeichen, die Burka in Deutschland zu verbieten.“ Dies solle zumindest in Schulen, Universitäten und an sicherheitssensiblen Orten wie Banken oder Flughäfen gelten.
Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) plädierte für ein Verbot der Ganzkörperverschleierung im Staatsdienst. SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz betonte dagegen, man habe „ein anderes Verständnis von Freiheit als die Franzosen“ und wolle keine Kleidervorschriften einführen. Wolfgang Bosbach (CDU), Vorsitzender des Bundestagsinnenausschusses, sprach sich dafür aus, die Burka zu „ächten“.
Für den FDP-Innenexperten Hartfrid Wolff ist ein Verbot derzeit nicht denkbar; es gebe bereits genügend Regelungen, Burkaträgerinnen zu sanktionieren, zum Beispiel durch Hausverbote in Gaststätten oder Vereinen. Für Grünen-Parteichef Cem Özdemir ist die Diskussion dagegen eine „Symboldebatte, die an den wahren Konflikten vorbeigeht“. Die Zahl der Burkaträgerinnen sei in Deutschland verschwindend gering. „Die Burka wird von der übergroßen Mehrheit aller Muslime, auch der Kopftuchbefürworter, abgelehnt“, sagte Özdemir. Politiker der Fraktion Die Linke wollen sich aufgrund parteiinterner Differenzen bislang nicht zu dem Thema äußern.
Großbritannien: Der französische Vorstoß hat auch in Großbritannien eine öffentliche Debatte provoziert. Hier forderten die rechtsextreme British National Party und die rechtspopulistische UK Independence Party ein Burkaverbot. Für ein solches Verbot in bestimmten öffentlichen Bereichen spricht sich die Gruppe „British Muslims for Secular Democracy“ aus. Deren Vorsitzende Yasmin Alibhai-Brown warf „westlichen Liberalen“ vor, aus falsch verstandener Toleranz gegen ein Burkaverbot zu sein.
Bildungsminister Ed Balls (Labour) sagte dagegen, er wolle nicht in einer Gesellschaft leben, in der den Leuten vorgeschrieben werde, was sie auf der Straße tragen dürften. Ein Burkaverbot halten Umfragen zufolge viele Briten für eine Einmischung des Staates in die Privatsphäre.
Dänemark: In Umfragen sprach sich eine Mehrheit der dänischen Bevölkerung für ein Burkaverbot aus. Die an der Regierung beteiligte Konservative Folkeparti will den Ganzkörperschleier in der Öffentlichkeit verbieten, weil die Burka ihrer Ansicht nach nicht mit dänischen Werten vereinbar sei. Die Partei musste ihre Forderung aber wegen verfassungsrechtlicher Bedenken aus dem Justizministerium zunächst zurückziehen.
Ministerpräsident Lars Løkke Rasmussen (Liberale) sagte, er sei zwar dagegen, dass Burkas in Schulen geduldet würden, doch sei es in Dänemark nicht Tradition, mit Gesetzen gegen Bekleidung vorzugehen. Eine Regierungskommission ermittelte, dass nur drei Frauen in Dänemark regelmäßig eine Burka tragen, 100 bis 200 Frauen tragen den Nikab.
Niederlande: In den Niederlanden sind mehrere Gesetzentwürfe der Regierungsparteien CDA (Christdemokraten), VVD (Liberale) und D66 (Linksliberale) zu einem Verbot der Burka in Schulen und dem öffentlichen Dienst in Arbeit. Das Bildungsministerium ließ mitteilen, dass sich das Verbot auch auf Universitäten erstrecken soll. Gesundheitsminister Ab Klink (CDA) plädierte für die Ausweitung des Verbots auf den gesamten Gesundheitsbereich.
Bereits im Herbst 2009 forderte der sozialdemokratische Bürgermeister von Amsterdam Job Cohen (PvdA), Burkaträgerinnen das Arbeitslosengeld zu streichen, sofern sie aufgrund ihrer Verhüllung keinen Arbeitsplatz bekommen. „Wir finden, dass jeder alles Zumutbare tun muss, um für den Arbeitsmarkt geeignet zu sein“, sagte auch PvdA-Abgeordneter Jeroen Dijssebloem.
Die rechtsliberale Volkspartei für Freiheit und Demokratie (VVD) erklärte, ein Stopp des Arbeitslosengeldes für Verschleierte gehe nicht weit genug. Das Burkatragen in der Öffentlichkeit müsse generell verboten werden. Rechtspopulist Geert Wilders (PVV) fordert ebenfalls ein generelles Verbot.
Italien: Dem italienischen Parlament liegen derzeit vier verschiedene Gesetzentwürfe von Regierung und Opposition für ein Verbot der Vollverschleierung vor. Zuwiderhandlungen könnten nach einer Verabschiedung mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. Zu den Befürwortern eines Burkaverbots zählen die rechtsextremen Parteien Lega Nord und Alleanza Nationale. Die Oppositionspartei der Demokraten indes bezeichnet die aktuelle Diskussion als „Propagandakreuzzug“.
Tatsächlich gibt es in Italien bereits ein Verbot der Vollverschleierung. Seit 1975 ist die Verhüllung des Kopfes auf öffentlichen Plätzen untersagt. Frauenministerin Maria Carfagna (Forza Italia) will ein Burkaverbot dennoch ausdrücklich in das alte Gesetz schreiben. Die Burka sei kein religiöses Symbol, sondern ein „Akt der Unterdrückung“. Wer die Burka trage, dürfe nicht die italienische Staatsbürgerschaft erhalten, sagte Carfagna. Kritik an einer Gesetzesänderung kommt von Außenminister Franco Frattini (Forza Italia). Aus seiner Sicht sei nur wichtig, dass eine Person aus Sicherheitsgründen erkennbar ist. Das müsse auch für Burkaträgerinnen gelten. chw
Weitere Informationen:
www.assemblee-nationale.fr/13/commissions/voile-integral/voile-integral-20100126.asp
www.integrationsbeauftragte.de
www.bmsd.org.uk
Großbritannien/Nordindien: Annahmestopp für Studentenvisa
Drei Visa-Antragsstellen der britischen Grenzschutzagentur in Nordindien haben Anfang Februar vorübergehend die Annahme von Anträgen auf Studentenvisa gestoppt. Von September bis Dezember 2009 waren in Nordindien 13.500 Anträge gestellt worden, im Vorjahreszeitraum waren es nur 1.800. Während des Annahmestopps sollen die eingegangenen Anträge nun genauer geprüft werden. Von britischer Seite wird vermutet, dass viele Antragsteller zum Arbeiten und nicht wie angegeben zum Studieren nach Großbritannien einreisen wollen.
Der Annahmestopp heizte in Großbritannien die Debatte um den Missbrauch des seit Frühjahr letzten Jahres geltenden Punktesystems zur Vergabe von Studentenvisa weiter an. Mitarbeiter des Grenzschutzes kritisieren, dass Studentenvisa nur auf Grundlage von Schriftstücken vergeben werden und nur noch wenige persönliche Interviews zur Überprüfung des Studieninteresses stattfinden.
Frankreich: Regularisierungen 2009
Rund 20.000 irreguläre Migranten haben im Jahr 2009 in Frankreich einen regulären Aufenthaltsstatus erhalten. Dies geht aus Schätzungen der Migration Policy Group (MPG) in Brüssel hervor. Sie basieren auf den Zahlen der Vorjahre und legen eine annähernd gleichbleibende Regularisierungspraxis zugrunde. Die französische Regierung veröffentlichte bisher keine Zahlen. Der MPG zufolge wurde 2008 der Status von ca. 22.000 Personen legalisiert: Knapp 16.000 Personen erhielten aus familiären Gründen einen Aufenthaltstitel, etwa 3.000 aus humanitären Gründen sowie 2.800 aufgrund eines regulären Arbeitsverhältnisses in Frankreich (vgl. MuB 5/08, 8/07). Integrationsminister Eric Besson (UMP) will die Legalisierung auf der Basis eines regulären Arbeitsvertrags bei gleichzeitigem Fehlen einer Aufenthaltserlaubnis abschaffen.
www.migpolgroup.com
EuGH: Keine Abschiebung bei Job
Die von Abschiebung bedrohte Berliner Putzfrau Hava G. kann voraussichtlich in Deutschland bleiben. Auch wenn sie nur einen Minijob ausübt, und somit auf zusätzliche staatliche Unterstützung angewiesen ist, darf sie nicht abgeschoben werden. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 4. Februar auf Anfrage des Berliner Verwaltungsgerichts (Az. C-14/09). Durch die Assoziationsverträge zwischen der Türkei und der EU seien türkische Arbeitnehmer auch bei geringfügiger Beschäftigung EU-Ausländern gleichgestellt. Die heute 44-Jährige war im Jahr 2000 nach Deutschland gekommen, weil sie einen hier lebenden Türken geheiratet hatte. Nach der Trennung vom Ehemann hatte die Berliner Ausländerbehörde versucht, Hava G. abzuschieben. europa.eu/institutions/inst/justice/index_de.htm
EU: Neue Kommissarin
Die neue schwedische EU-Kommissarin für Inneres Cecilia Malmström (Liberale, ELDR) will eine gemeinsame Zuwanderungs- und Asylpolitik der EU-Staaten voranbringen, mit Rücksicht auf die Unterschiede in den Mitgliedsländern und im Einklang mit den Zielen des Stockholmer Programms. Schwerpunkt sei die Bekämpfung der illegalen Einwanderung und illegalen Beschäftigung von Zuwanderern. Besonders im Fokus stünden für sie Schleuserbanden, die Menschen für Geld illegal über die Grenze schaffen. Zudem plane sie eine engere Zusammenarbeit mit Drittländern, insbesondere in Bezug auf Rückführungsabkommen. Die konservativen Fraktionen im Europäischen Parlament warfen Malmström indes einen zu laxen Umgang mit den Boatpeople vor und forderten strengere Kontrollen an den EU-Außengrenzen.
ec.europa.eu/commission_2010-2014/malmstrom/welcome/default_en.htm
Die maltesische Regierung erwägt den Ausstieg aus den gemeinsamen Operationen der EU-Grenzschutzagentur Frontex. Hintergrund ist eine vom Rat bereits angenommene Änderung der Leitlinien für diese Einsätze. Die Neuerungen sehen vor, dass auf hoher See gerettete Migranten, die vom Abreiseland nicht zurückgenommen werden, auf das Hoheitsgebiet des Staates zu bringen sind, unter dessen Leitung die Seepatrouille durchgeführt wurde.
Im Einklang mit der bisherigen Regelung sieht der Entwurf vor, dass im Rahmen von Frontex-Operationen aufgegriffene oder gerettete Boatpeople grundsätzlich in das Land zurückzubringen sind, von dem aus sie in See gestochen sind. Wenn dies nicht möglich ist, etwa weil die Behörden des entsprechenden Landes nicht zur Rückübernahme bereit sind, muss das Land, das die Frontex-Operation durchführt, diese Menschen aufnehmen. Bislang wurden sie in den nächstgelegenen Hafen gebracht, was auch dem internationalen Seerecht entspricht.
Dem neuen Entwurf zufolge ist ein Anlaufen des nächstgelegenen Hafens nur noch dann vorgesehen, wenn Schwangere oder Kranke an Bord sind oder wenn das aufgegriffene Schiff für seeuntüchtig erklärt wird. Durch die Neuregelung sollen Streitigkeiten zwischen EU-Staaten im Hinblick auf die Zuständigkeit bei der Aufnahme so genannter Boatpeople verhindert werden.
Die Teilnahme an den gemeinsamen Frontex-Seepatrouillen ist freiwillig. Staaten, die gemeinsame Missionen ausrichten, erhalten finanzielle Unterstützung für deren Umsetzung. Nach dem vorliegenden Entwurf müssten diese Ausrichterstaaten die aufgegriffenen Migranten vorläufig aufnehmen und entsprechende Verfahren zur Prüfung von Asylansprüchen oder zur Rückführung einleiten, wenn das Land der Ausreise ihre Aufnahme ablehnt. Dies war in der Vergangenheit wiederholt bei Libyen der Fall. Derzeit haben lediglich Italien und Großbritannien Rückübernahmeabkommen mit Libyen abgeschlossen.
Die Neuregelungen würden vor allem Staaten wie Italien oder Malta belasten. Diese Länder waren in den vergangenen vier Jahren gemeinsamer Frontex-Operationen im zentralen Mittelmeerraum vorwiegend Ausrichter der Seepatrouillen und mussten bereits besonders viele Boatpeople aufnehmen (vgl. MuB 2/09, 4/09).
Der maltesische Justizminister Carmelo Mifsud Bonnici (PN, Konservative) erklärte Anfang Februar: „Wenn die Regelungen geändert werden, dann wird sich Malta nicht mehr an den Frontex-Operationen beteiligen.“ Ferner sagte er, man müsse Boatpeople, die aus Seenot gerettet worden seien, zum nächstgelegenen Hafen bringen. Auch Italien kündigte bereits Widerstand gegen die Änderung der Leitlinien an.
Die Änderung der Leitlinien für Frontex-Operationen (Dokument 5323/1/10) wurde von der EU-Kommission erarbeitet, vom EU-Ministerrat am 21. Januar angenommen und muss Anfang April noch vom Europäischen Parlament verabschiedet werden, um in Kraft zu treten. Hohe Beamte der Grenzschutzagentur Frontex schlossen jedoch aus, dass der vorliegende Entwurf noch geändert werde, denn eine Ablehnung durch das Europäische Parlament gilt als wenig wahrscheinlich. sta
Weitere Informationen:
www.frontex.europa.eu
euro-police.noblogs.org/gallery/3874/
dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/003/1700368.pdf
Irland zeichnete sich lange durch eine schrumpfende Bevölkerung und hohe Auswanderungsquoten aus, doch in den letzten zwei Jahrzehnten hat sich die Situation drastisch gewandelt: Starkes wirtschaftliches Wachstum brachte deutlich mehr Einwanderer ins Land. Infolge der aktuellen Wirtschaftskrise könnte sich dieser Trend erneut umkehren.
Historische Entwicklung: In großen Teilen seiner Geschichte war Irland ein Auswanderungsland. So lebten 1841 auf dem heutigen Gebiet der Republik Irland mehr als 6,5 Mio. Menschen. Bis 1901 ging die Bevölkerung auf 3,25 Mio. zurück, hauptsächlich wegen der Auswanderungen und Todesfälle infolge der großen Hungersnot von 1847. Die Bevölkerung schrumpfte weiter, allerdings nicht mehr so schnell, und 1961 wurde mit rund 2,8 Mio. Menschen der niedrigste Stand der Geschichte erreicht.
Die Mehrheit der Auswanderer, die Irland im 19. Jahrhundert und zu Beginn des 20. Jahrhunderts verließen, ging nach Nordamerika. Mit dem Beginn der Großen Depression in den 1930er-Jahren brachen diese Auswanderungsströme abrupt ab. Seitdem reisten die meisten irischen Auswanderer in das Vereinigte Königreich aus, besonders während des Zweiten Weltkriegs und direkt danach, da viele Iren im Rahmen der britischen Kriegsführung und des folgenden Wiederaufbaus Arbeit fanden.
Während der 1960er-Jahre verlangsamte das Wirtschaftswachstum in Irland das Tempo der Auswanderung, und die Bevölkerungszahl stieg wieder an. Die 1970er-Jahre waren insofern bemerkenswert, da die Zahl der Einwanderer erstmals die der Auswanderer überstieg, jedoch hielt diese Tendenz nicht an.
Neue Phase: Die 1990er-Jahre läuteten eine neue Phase der irischen Migrationsgeschichte ein. Ab- und Zuwanderung waren mehr oder weniger ausgeglichen. Um 1996 nahm die Zuwanderung aber rapide zu, da Irland ein noch nie da gewesenes wirtschaftliches Wachstum erlebte („Keltischer Tiger“). Dieser Boom erklärt sich durch eine Reihe lang- und kurzfristiger Faktoren, wie dem schrittweisen Abbau der Außenhandelsbarrieren, der Förderung von ausländischen Direktinvestitionen, der Einführung kostenloser sekundärer Schulbildung im Jahr 1967 und dem Beitritt Irlands zur Europäischen Gemeinschaft 1973 und insbesondere dem Beitritt zur Europäischen Währungsgemeinschaft (EWG) in den 1990er-Jahren. Die Beschäftigung nahm zwischen 1996 und 2001 fast um 30 % zu, und es kam zu einem weit verbreiteten Mangel an Arbeitskräften, der viele Zuwanderer anzog.
Entwicklung seit den 1990er-Jahren: Ab Mitte der 1990er- bis Anfang der 2000er- Jahre führte wirtschaftliches Wachstum zu steigender Zuwanderung meist irischer Rückkehrer. Nach der Erweiterung der EU im Mai 2004 verwandelte sich ein Großteil der Nicht-EU-Zuwandererströme in EU-Zuwandererströme. Ein neues Rekordhoch bei der Gesamtimmigration wurde durch die neuen EU-Mitgliedsländer erreicht.
Seit 2007/2008 ist die Nettozuwanderung geringer, aber nach wie vor bedeutend. Der Rückgang liegt hauptsächlich an der wirtschaftlichen Rezession und der damit verbundenen niedrigeren Zuwanderung aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten.
Einwandererbevölkerung: Die verschiedenen Phasen der Zuwanderung nach Irland in den letzten Jahren sind stark mit bestimmten Staatsangehörigkeiten verbunden. Ende der 80er-Jahre waren 65 % der Einwanderer, die nach Irland kamen, irische Rückkehrer. Während der 1990er- und 2000er-Jahre fiel der Anteil der Rückkehrer beträchtlich, so dass sie zwischen 2006 und 2008 nur noch 18 % der Einwanderungsströme ausmachten. Während der Anteil der irischen Rückkehrer abnahm, begann die Zuwanderung aus Nicht-EU-Staaten zu dominieren: Zwischen 2001 und 2004 machte sie mehr als die Hälfte aller nicht-irischen Einwanderer nach Irland aus.
Nach Daten der Volkszählung aus dem Jahr 2006 sind etwa 420.000 Personen, also rund 10 % der Bevölkerung Irlands, Ausländer. Mit 120.500 Personen, bzw. 3 % der Gesamtbevölkerung, kam die größte Einwanderergruppe aus den zehn neuen EU- Mitgliedstaaten.
Irland ist nach wie vor ein ethnisch recht homogenes Land: Fast 95 % derjenigen, die ihre Staatsangehörigkeit angaben, deklarierten ihre Ethnizität als „weiß“. „Schwarz“, „asiatisch“ oder „andere Ethnizität“ kamen jeweils nur auf 1 %. Irische Staatsangehörige bezeichneten sich sogar zu 98 % als „weiß“, während ausländische Staatsangehörige dies zu 71 % angaben.
Aktuelle Fragen: Irland erlebt zurzeit einen beträchtlichen wirtschaftlichen Einbruch. Zwischen dem ersten Quartal 2008 und dem ersten Quartal 2009 verdoppelte sich die Zahl der Arbeitslosen. Ausländer waren von diesen Entwicklungen bisher besonders stark betroffen. Im dritten Quartal 2009 lag ihre Arbeitslosenquote bei 17,2 % im Vergleich zu 11,9 % für irische Staatsbürger. Branchen mit besonders starken Beschäftigungsrückgängen wie zum Beispiel Bau, Einzel- und Großhandel beschäftigen viele Zuwanderer.
Die veränderten Wirtschaftsbedingungen markieren den Beginn einer neuen Phase der irischen Migrationsgeschichte. Es ist wahrscheinlich, dass Einwanderer in ihre Herkunftsländer zurückkehren werden und, sollten sich die internationalen Wirtschaftsbedingungen verbessern, die irische Auswanderung wieder größere Bedeutung gewinnt. Es gibt Hinweise darauf, dass diese Entwicklung bereits eingesetzt hat: Die Auswanderungsquote ist zwischen 2006 und 2008 um 25 % gestiegen; die Nettomigration blieb jedoch positiv. (gekürzte Fassung)
Emma Quinn, Forschungsmitarbeiterin des Economic and Social Research Institute (ESRI) und Koordinatorin des irischen Nationalen Kontaktpunkts im Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN)
Das vollständige 9-seitige Länderprofil Irland ist als 19. Länderprofil bei Focus Migration erschienen. Das Länderprofil ist auch in Englisch verfügbar.
Der Wanderungsdruck aus Afrika nach Europa wird weiterhin zunehmen. Zu diesem Ergebnis kommt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in einer aktuellen Studie. Deutschland wird allerdings kaum betroffen sein.
Mehr Migranten aus Afrika werden zukünftig nach Europa kommen. Davon geht eine Ende Januar vorgestellte Studie des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aus, die das Bundesinnenministerium (BMI) in Auftrag gegeben hatte. Die Untersuchung „Vor den Toren Afrikas“ basiert auf der Annahme, dass Migrationsdruck aufgrund bestehender Entwicklungs- und Wohlstandsunterschiede entsteht. Sie bietet Anhaltspunkte und Kriterien, um die Wanderungsbewegungen afrikanischer Migranten nach Europa bis zum Jahr 2050 einschätzen zu können. Schlussfolgerungen im Hinblick auf die tatsächlichen Größenordnungen der Zu- und Abwanderungen können aus dem Migrationspotenzial jedoch nicht gezogen werden. Daher nennt die Studie auch keine konkreten Zahlen.
Im Mittelpunkt des Berichtes steht die Untersuchung der Entwicklungsdifferenzen zwischen Afrika und Europa in den Bereichen Bevölkerung, Wirtschaft, Politik und Umwelt. Auch die Effekte bereits bestehender Migranten-Netzwerke werden in der Studie berücksichtigt. Aus den Wirkungszusammenhängen dieser Push- und Pull-Faktoren haben die Autoren der Studie die Prognose für das Migrationspotenzial aus Afrika nach Europa abgeleitet.
Demografische Faktoren: Die Bevölkerungsprojektionen der Vereinten Nationen (UN) gehen für Afrika von einem starken Bevölkerungswachstum aus. Für die europäische Bevölkerung wird hingegen ein Schrumpfungsprozess angenommen (vgl. MuB 3/09, 3/07, 3/05). Aufgrund der unterschiedlichen demografischen Entwicklung und den Wechselwirkungen von Bevölkerungsentwicklung und wirtschaftlichen, politischen und ökologischen Rahmenbedingungen werde das Migrationspotenzial aus Afrika bis 2050 weiter steigen.
Wirtschaftliche Faktoren: Die fehlenden Ausbildungs- und Arbeitsmarktsperspektiven in Afrika wirken sich bei einer stetig wachsenden Erwerbsbevölkerung negativ aus und vergrößern die Armut. Bereits jetzt leben schätzungsweise 55 % der erwerbstätigen Afrikaner unterhalb der Armutsgrenze von 1 US-Dollar pro Tag, 80 % müssen mit weniger als 2 US-Dollar am Tag auskommen. Der Wohlstand der europäischen Staaten wirkt angesichts dieser ökonomischen Verhältnisse als enormer Anziehungsfaktor. Das Erreichen einer so genannten Migrationsschwelle, d. h. eine Wohlstandshöhe, ab der Migration aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr lukrativ erscheint, gilt angesichts dieser sozioökonomischen Verhältnisse als unwahrscheinlich.
Politische Faktoren: Zahlreiche Staaten in Afrika sind von Instabilität, politischer Verfolgung und Menschenrechtsverletzungen gezeichnet, während Europa vorwiegend von Kontinuität und Stabilität, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit geprägt ist. Auch dieser Unterschied zwischen den beiden Regionen erhöht das Migrationspotenzial, v. a. weil eine Stabilisierung der politischen Verhältnisse in Afrika in naher Zukunft kaum absehbar sei, heißt es in dem Bericht. Eine große Zahl der afrikanischen Staaten befinde sich im Zustand einer so genannten defekten Demokratie oder sogar im Staatsverfall. Innerstaatliche und internationale Konflikte würden die politisch prekären Zustände verschlimmern sowie ausländische Investitionen verhindern und sich damit zusätzlich negativ auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auswirken. In dem Bericht wird lediglich Botswana, Ghana, Mauritius, Namibia und Südafrika ein funktionierendes demokratisches System attestiert.
Ökologische Faktoren: Die Autoren gehen davon aus, dass aufgrund des voranschreitenden Klimawandels das Migrationspotenzial aus Afrika nach Europa zusätzlich steigen wird. Demzufolge werden extreme Wetterphänomene den Wassermangel und die Erosion der Böden weiter befördern (vgl. MuB 1/09). Damit schwinden die Lebensgrundlagen der afrikanischen Bevölkerung und die Betroffenen werden zunehmend zum Verlassen ihrer Heimatregionen gezwungen sein.
Zielregionen: UN-Berechnungen zufolge könnten bis 2050 rund 18,4 Mio. Afrikaner ihr Herkunftsland verlassen. Der größte Teil der künftigen Wanderungsbewegungen werde jedoch innerhalb des afrikanischen Kontinents stattfinden, heißt es in dem Bericht. Auch bisher seien nahe gelegene afrikanische Regionen bevorzugte Wanderungsziele gewesen, insbesondere bei Krisen- und Klimamigration.
Von den EU-Staaten werden weiterhin die Mittelmeeranrainerstaaten Frankreich, Spanien, Italien und Griechenland wichtige Zielregionen darstellen. Aufgrund der zunehmenden Grenzsicherungsmaßnahmen und schärferen Einwanderungsregeln sei davon auszugehen, dass die irreguläre Migration zunehmen und es zu einer Verlagerung der Migrationsrouten auf längere und gefährlichere Strecken kommen werde (siehe Infokasten; vgl. MuB 2/09, 1/09). Deutschland werde somit kaum von der Zuwanderung aus Afrika betroffen sein. Die Autoren schätzen das Migrationspotenzial auf max. 20.000 bis 35.000 Personen/Jahr, die mit sinkender Tendenz hauptsächlich zur Familienzusammenführung und der temporären Bildungsmigration einreisen.
Irreguläre Migrationsrouten von Afrika in die EU
In der Studie werden vier Hauptrouten der irregulären Migration von Afrika nach Europa identifiziert.
1. Die westliche Mittelmeerroute nimmt ihren Ausgang in den subsaharischen Staaten Westafrikas, führt über Niger nach Algerien und weiter nach Marokko. In Marokko versuchen die Migranten die Grenze zu den europäischen Exklaven Ceuta und Melilla zu überwinden oder setzen per Boot nach Südspanien oder auf die Kanarischen Inseln über.
2. Die westafrikanische Route beginnt in Staaten wie Mali, Ghana, Nigeria, Kamerun oder Niger in West- und Zentralafrika. Aufgrund der verstärkten Grenzkontrollen versuchen immer mehr Migranten von Staaten wie Westsahara, Mauretanien, Senegal oder Gambia die Kanaren per Boot zu erreichen. Seit 2002 erreichen mehr afrikanische Migranten die Kanaren als das spanische Festland.
3. Die zentrale Mittelmeerroute führt über Libyen nach Malta, auf die italienische Mittelmeerinsel Lampedusa oder das italienische Festland. Laut Regierungsangaben erhöhten sich dort die Zahlen der irregulären Zuwanderung. Medienberichten zufolge könnten jedoch die strengeren Einwanderungskontrollen auf Lampedusa im vergangenen Jahr zu einem signifikanten Rückgang der irregulären Zuwanderung auf die Insel geführt haben. Offizielle Zahlen, die dies bestätigen, liegen noch nicht vor.
4. Die östliche Mittelmeerroute führt aus den ostafrikanischen Ländern über Ägypten, Jordanien, Libanon und Syrien in die Türkei. Von dort versuchen die Migranten eine der ca. 3.000 griechischen Inseln bzw. griechisches Festland per Boot zu erreichen oder die türkisch-griechische Landesgrenze zu passieren. Die östliche Mittelmeerroute gewinnt angesichts des verstärkten Grenzschutzes in Spanien, Italien und Malta an Bedeutung. th
Die Autoren schlagen insbesondere entwicklungspolitische Maßnahmen vor, um das Migrationspotenzial in Afrika zu reduzieren: Demokratieförderung, nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum, Verbesserungen im Gesundheits- und Bildungsbereich sowie ein sinnvolles Management der natürlichen Ressourcen könnten positiv zu einer Verringerung des Migrationsdrucks beitragen.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sagte anlässlich der Vorstellung der Studie, dass das Wohlstandsgefälle zwischen ärmeren und reicheren Staaten nicht immer größer werden dürfe: „Wir sollten die betroffenen Staaten noch stärker bei der Beseitigung von Migrationsursachen unterstützen.“ Migrations- und Entwicklungspolitik müssten stärker verknüpft und die operative Zusammenarbeit zwischen den Herkunfts-, Transit- und Zielstaaten in den Bereichen Asyl, Grenzschutz und Immigration verbessert werden, sagte de Maizière. th
Weitere Informationen:
www.bamf.bund.de
www.bmi.bund.de
Israel: Irreguläre Arbeitsmigration
Die rechtskonservative israelische Regierung hat Ende Januar 2010 einen Gesetzentwurf verabschiedet, mit dessen Hilfe die Zahl der irregulären Arbeitsmigranten gesenkt werden soll. Der Entwurf sieht hohe Geldstrafen für Arbeitgeber vor, die Migranten ohne Arbeits- bzw. Aufenthaltserlaubnis beschäftigen. Zugleich sollen diejenigen Arbeitgeber mit Steuererleichterungen bedacht werden, die Arbeitsplätze für israelische Staatsbürger schaffen. So sollen im kommenden Jahr zwischen 30-50.000 Arbeitsplätze für Israelis geschaffen werden, kündigte Finanzminister Yuval Steinitz (Likud) an.
Medienberichten zufolge lebten im Dezember 2009 etwa 255.000 ausländische Arbeitskräfte in Israel, 125.000 von ihnen ohne einen regulären Aufenthaltsstatus.
USA: Deutsche Christen erhalten Asyl
Ein Einwanderungsgericht in Tennessee hat am 26. Januar einer deutschen Familie politisches Asyl in den USA zugesprochen. Aus religiösen Gründen wollte die Familie ihre fünf Kinder zu Hause unterrichten. In Deutschland gilt jedoch die Schulpflicht. Deshalb verließ die strenggläubige, evangelikal-freikirchliche Familie im Januar 2008 die Bundesrepublik. Richter Lawrence O. Burman begründete sein Urteil so: „Menschen, die ihre Kinder zu Hause unterrichten wollen, sind eine besondere soziale Gruppe, die die deutsche Regierung zu unterdrücken versucht.“ Daher habe die Familie „eine begründete Furcht vor Verfolgung“ und könne in Tennessee bleiben. Das Auswärtige Amt teilte mit, dass es eine Stellungnahme abgeben werde, wenn das Urteil offiziell vorliege.
www.justice.gov/eoir/sibpages/mem/memmain.htm
USA: Haftanstalten in Mexiko
Der Gouverneur des US-Bundesstaats Kalifornien Arnold Schwarzenegger (Republikaner) hat Anfang Februar vorgeschlagen, den Bau und Betrieb von Haftanstalten in Mexiko zu finanzieren, um dort undokumentierte Migranten aus kalifornischen Gefängnissen unterzubringen. Dadurch könne aufgrund geringerer Bau- und Personalkosten rund 1 Mrd. US-Dollar pro Jahr eingespart werden, so Schwarzenegger.
Insgesamt gibt Kalifornien jährlich etwa 8 Mrd. US-Dollar für den Betrieb eigener Haftanstalten aus. Von den derzeit 171.000 Insassen kalifornischer Gefängnisse sind etwa 19.000 Migranten ohne legalen Aufenthaltsstatus, davon mehr als 70 % Mexikaner. Menschenrechtsorganisationen und Vertreter der demokratischen Opposition in Kalifornien sprachen sich vehement gegen den Vorschlag Schwarzeneggers aus. Hohe Verwaltungsmitarbeiter erklärten bereits, dass eine Realisierung kaum möglich sei.
Haiti: Berichte über Kinderhandel nach Erdbeben
Einen Monat nach dem verheerenden Erdbeben (vgl. MuB 1/10) warnen die haitianischen Behörden vor verstärktem Kinderhandel. Nach Berichten der für Adoptionen zuständigen Behörde hätten zahlreiche Kinder das Land ohne entsprechende Genehmigungen verlassen. In Folge des Bebens sind viele Kinder verwaist, genaue Zahlen liegen jedoch nicht vor. Anfang Februar wurde an der haitianisch-dominikanischen Grenze eine Gruppe von zehn US-Amerikanern wegen des Verdachts auf Kindesraub festgenommen. Die Vertreter einer christlichen Organisation hatten versucht, 33 Kinder außer Landes zu bringen. Nach eigenen Angaben wollten sie in der Dominikanischen Republik ein Waisenhaus für die Kinder errichten.
Südkorea: Einwanderung gegen sinkende Geburtenraten
Der wissenschaftliche Dienst des südkoreanischen Parlaments (National Assembly Research Service, NARS) hat Ende Januar vorgeschlagen, die niedrige Kinderzahl pro Frau durch verstärkte Einwanderung hoch qualifizierter Arbeitskräfte auszugleichen. Bisher ist Einwanderung nach Südkorea stark auf kurzfristige Migration beschränkt und dient v. a. dem Ausgleich von Arbeitskräftemangel in der Industrie. Mit durchschnittlich 1,13 Geburten pro Frau hat Südkorea die niedrigste Geburtenrate aller OECD-Staaten. NARS wies darauf hin, dass in Europa Mutterschaftszeiten, Elterngeld und andere finanzielle Anreize nicht zu einem Anstieg der Geburtenraten geführt hätten und deshalb auch für Südkorea keine Lösung seien.
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Literatur
Bundeszentrale für politische Bildung (Hg.): Strafvollzug. Aus Politik und Zeitgeschichte 7/2010, Bonn, ISSN 0479-611 X, darin: Joachim Walter: Minoritäten im Strafvollzug. S. 40-46, Download: www.bpb.de/files/8SQP4F.pdf
Veranstaltungen
Tagung: Irreguläre Migration als Herausforderung für Kommunen // VI. Jahrestagung Illegalität
Veranstalter: Katholische Akademie in Berlin e. V.
Termin: 3.-5.3.2010
Ort: Katholische Akademie in Berlin, Hannoversche Straße 5, 10115 Berlin
Teilnahmegebühr: 70 Euro
Programm: www.katholische-akademie-berlin.de
Rückfragen: Dr. Maria-Luise Schneider, E-Mail: schneider@katholische-akademie-berlin.de
Bundeskongress Netzwerke für Lehrkräfte mit Migrationshintergrund
Veranstalter: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Zusammenarbeit mit der Landeskoordination des Netzwerks der Lehrkräfte mit Zuwanderungsgeschichte
Termin/Ort: 8./9.3.2010, Paderborn
Kontakt:anmeldung@bundeskongress2010.de
Informationen: www.bundeskongress2010.de
Tagung: Alter und Migration
Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.
Termin/Ort: 15./16.3.2010, Bildungsstätte Steinbach, Waldstraße 3, 61449 Steinbach (Taunus)
Kontakt: Tel. +49/(0)30-62980605, Barbara Kahler, E-Mail: kahler@deutscher-verein.de
Weitere Informationen: www.deutscher-verein.de
Fachgespräch: Spracherwerb als Voraussetzung für den Ehegattennachzug
Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Termin/Ort: 22.3.2010, 11-15 Uhr, Berlin, Deutscher Bundestag, Paul-Löbe-Haus, Raum 4.600
Kontakt: +49/(0)30-22752539
Weitere Informationen: www.gruene-bundestag.de