
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat Anfang März die Zusammensetzung und die Schwerpunkte für die zweite Phase der Islamkonferenz bekannt gegeben. Von den islamischen Verbänden wurden sowohl seine Entscheidung, den Islamrat vorläufig auszuschließen, als auch die Themensetzung kritisiert. Sie drohten mit einem Boykott der Konferenz.
Die Deutsche Islamkonferenz (DIK) sei bisher ein großer Erfolg gewesen, sagte Bundesinnenminister de Maizière, unter dessen Leitung das neue Plenum zum ersten Mal voraussichtlich am 17. Mai 2010 tagen wird. Die Ergebnisse der zweiten Arbeitsphase der DIK sollen jedoch „konkreter und praktischer“ als die der ersten Phase zwischen 2006 und 2009 werden (vgl. MuB 6/09, 8/06).
Themen: Die drei Schwerpunktthemen, denen sich das neue Gremium widmen soll, sind die Ausgestaltung des islamischen Schulunterrichts, die Gleichberechtigung von Mann und Frau und das Verhältnis des Islams zum Islamismus. Hinsichtlich des ersten Schwerpunkts schlug de Maizière vor, nicht zu warten, bis der Islam wie die Kirchen eine Körperschaft öffentlichen Rechts werde, sondern die Empfehlungen des Wissenschaftsrats zügig umzusetzen. Dieser hatte Anfang Februar vorgeschlagen, Imame und islamische Religionslehrer an deutschen Universitäten auszubilden (vgl. MuB 2/10). Beim Thema Gleichberechtigung der Geschlechter soll es um die praktische Handhabung in Schulen und Ämtern, Themen wie die Teilnahme am Schwimm- und Sportunterricht sowie um die Verhinderung von Zwangsehen gehen. Im Hinblick auf den dritten Schwerpunkt sagte de Maizière: „Der Islam wird nur dann in Deutschland anerkannt und willkommen sein, wenn es eine klare Abgrenzung zum Islamismus gibt. Diese Abgrenzung wird zum Teil der Staat vornehmen. Vor allem aber ist das eine geistige Aufgabe des Islam selbst.“
Teilnehmer: Da die ersten beiden Schwerpunkte großteils Länderzuständigkeiten betreffen, sollen die Bundesländer künftig sechs statt bisher vier Vertreter des 30 Personen zählenden Gremiums stellen. Im Gegenzug entsendet der Bund künftig entsprechend weniger Teilnehmer. Auch bei den islamischen Verbänden gibt es Veränderungen. De Maizière sagte, er habe den Islamrat „suspendiert“: „Ich möchte mich nicht mit jemandem an einen Tisch setzen, gegen den wegen des erheblichen Verdachts auf Delikte wie Steuerhinterziehung in Millionenhöhe ermittelt wird”, sagte er mit Blick auf das laufende Verfahren gegen Milli Görüs (vgl. MuB 4/09). Milli Görüs ist der größte Mitgliedsverein des Islamrats und zählt nach eigenen Angaben rund 87.000 Mitglieder.
Der Minister räumte ein, dass er noch nicht genau wisse, wie er diese Muslime nun einbinden könne. Das Innenministerium hatte dem Islamrat eine ruhende Mitgliedschaft angeboten, solange die Vorwürfe gegen Milli Görüs nicht ausgeräumt sind. Dies hatte der Islamrat jedoch abgelehnt. Künftig werden also nur noch drei der vier muslimischen Verbände, die sich zum Koordinierungsrat der Muslime (KRM) zusammengeschlossen haben (vgl. MuB 4/07), in der Islamkonferenz vertreten sein. Weiterhin dabei ist die Alevitische Gemeinde Deutschlands. Als neuer Teilnehmer ist die Türkische Gemeinde Deutschlands (TGD) vorgesehen, die zwar kein islamischer Verband ist, aber insbesondere türkischstämmige säkulare Muslime repräsentieren soll. Zudem werden zehn neue muslimische Einzelpersonen im Plenum sitzen. Die prominenten Islamkritikerinnen Seyran Ates und Necla Kelek sind nicht mehr dabei; sie sollen der Konferenz „in beratender Funktion“ verbunden bleiben.
Reaktionen: Heftige Kritik kam von einigen islamischen Verbänden. Der Vorsitzende des Islamrats Ali Kizilkaya sagte, der eigentliche Grund für die Suspendierung sei die kritische Haltung seines Verbandes bei den bisherigen Treffen. Als Reaktion auf den Ausschluss stellten zwei Mitglieder des KRM, der Zentralrat der Muslime und der Verband islamischer Kulturzentren, ihre Beteiligung an der DIK in Frage. Bis Redaktionsschluss konnte sich der KRM nicht auf eine gemeinsame Haltung gegenüber der Bundesregierung einigen. Der Ausschluss gleiche „einer Kollektivstrafe für jede einzelne Moschee der 300 Gemeinden des Islamrats“, sagte der Generalsekretär des Zentralrats der Muslime Aiman Mazyek. Zugleich bemängelte der Zentralrat die Schwerpunktsetzungen. Wichtige Fragen, etwa zur wachsenden Islamophobie und Diskriminierung, fehlten (vgl. MuB 1/10).
Der Innenminister kündigte an, den Verbänden bei Themen wie Rassismus und Islamophobie entgegenzukommen. Zugleich mahnte er aber eine kritischere Haltung der übrigen muslimischen Verbände gegenüber Milli Görüs an.
Die Opposition kritisierte die Entscheidung de Maizières, den Islamrat vorläufig auszuladen. „Wenn wir die Integration des Islam in Deutschland befördern wollen, dann müssen wir mit allen Vertretern der Muslime reden, die zum Dialog bereit sind und Gewalt ablehnen“, sagte der Berliner Innensenator Ehrhart Körting (SPD).
Der erste parlamentarische Geschäftsführer von Bündnis 90/Die Grünen Volker Beck sagte, die Diskussion über die Integration des Islams in Deutschland sei zu wichtig, als dass muslimische Verbände sich vorschnell daraus verabschieden sollten. Es sei „ungeschickt“ von de Maizière gewesen, „erst so spät“ auf thematische Anliegen der Verbände einzugehen. Es müsse eine Selbstverständlichkeit sein, dass sich eine Konferenz zum Islam auch mit der wachsenden Feindseligkeit gegenüber Muslimen in Deutschland beschäftige. Christine Buchholz, Mitglied des Parteivorstandes der Linken, kritisierte den Innenminister ebenfalls scharf. De Maizière verstärke mit seiner Entscheidung eine Stimmung des Misstrauens gegen den Islam.
Der nordrhein-westfälische Integrationsminister Armin Laschet (CDU) appellierte dagegen an die großen muslimischen Verbände, nicht aus der Islamkonferenz auszutreten. Der integrationspolitische Sprecher der FDP Serkan Tören begrüßte die praxisorientierte Neubesetzung der Islamrunde. Allerdings befürchtet er, dass die Runde am Parlament vorbeiarbeiten wird. „Wichtige Fragen zum Verhältnis von Staat und Religion wie das Kirchenrecht betreffen die Verfassung und werden im Bundestag entschieden“, sagt Tören. up
Weitere Informationen:
www.deutsche-islam-konferenz.de
Angesichts rückläufiger Einbürgerungszahlen wächst die Kritik am Staatsangehörigkeitsgesetz. Einige Bundesländer erwägen, im Bundesrat für die Streichung des bisher geltenden Optionszwanges zu stimmen. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Maria Böhmer (CDU) will das Optionsmodell einer Prüfung unterziehen.
Der Bremer Senat kündigte am 9. März an, der Bundesratsinitiative des Landes Berlin zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes beizutreten. Die beiden Länder wollen bei der nächsten Sitzung des Bundesrates am 26. März den Entwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes erneut einbringen. Sie waren damit 2008 gescheitert (vgl. MuB 8/08). Der Entwurf sieht vor, dass alle in Deutschland geborenen oder eingebürgerten Kinder auf Dauer die Möglichkeit haben, die deutsche Staatsangehörigkeit neben ihren ausländischen Staatsangehörigkeiten beizubehalten. Nach der bisherigen Rechtslage (§ 4, Abs. 3 und § 29 StAG) müssen sich Jugendliche aus Nicht-EU-Ländern zwischen ihrem 18. und 23. Lebensjahr zwischen der deutschen Staatsbürgerschaft und der ihrer Eltern entscheiden. Diese so genannte Optionspflicht war bereits bei ihrer Einführung umstritten (vgl. MuB 3/99).
Auf Bundesebene sind die Oppositionsparteien für eine Abschaffung und haben unabhängig voneinander entsprechende Gesetzesentwürfe eingebracht. Es sei eine „Ungleichbehandlung gegenüber Jugendlichen aus den EU-Staaten sowie aus binationalen Ehen, die beide Staatsangehörigkeiten behalten dürfen“, erklärte der integrations- und migrationspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen Memet Kilic. Die Regelung sei nicht nur „integrationspolitisch kontraproduktiv“, sondern auch „verfassungsrechtlich zumindest bedenklich“.
Der integrationspolitische Sprecher der FDP Serkan Tören warf SPD und Bündnis 90/Die Grünen Unglaubwürdigkeit vor, da diese während ihrer Regierungszeit ausreichend Zeit gehabt hätten, „für eine bessere Integrationspolitik zu sorgen und auch das sensible Thema der doppelten Staatsbürgerschaft zu thematisieren“. Tören forderte Jugendliche mit Migrationshintergrund dazu auf, die deutsche Staatsangehörigkeit beizubehalten. Sie sei ein entscheidender Faktor für Teilhabe und Integration.
Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Maria Böhmer kündigte die im Koalitionsvertrag vereinbarte Überprüfung des Optionsmodells an (vgl. MuB 9/09). „Häufig verstehen die betroffenen Jugendlichen die komplizierten Details nicht.“ Ursächlich für die Misere sei auch die Fehleranfälligkeit bei den Behörden, sagte Böhmer. Für eine fundierte Bewertung des Optionsmodells sei es aber „noch zu früh“, merkte Böhmer an, da erst 2008 die ersten Optionskinder volljährig geworden seien.
Eine Debatte zur Optionspflicht gab es auch im Schleswig-Holsteinischen Landtag Ende Februar. Die Koalition aus FDP und CDU möchte zunächst an der derzeitigen Regelung festhalten, der parteilose Integrationsminister Emil Schmalfuß forderte Mitte März den „Doppel-Pass“ für junge Menschen mit Migrationshintergrund. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) betonte hingegen, eine doppelte Staatsangehörigkeit von Heranwachsenden aus Einwandererfamilien sei weiterhin abzulehnen: „Es kann nicht sein, dass ich einmal Deutscher, einmal Ausländer sein möchte, je nachdem, was mir gerade günstiger erscheint.“
Urteil zur Einbürgerung einer 14-jährigen Türkin
Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat das Land Baden-Württemberg verpflichtet, eine Türkin einzubürgern und dabei ihre doppelte Staatsbürgerschaft in Kauf zu nehmen (Az. 11 K 3612/09). Der türkische Staat mache ihre Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von unzumutbaren Bedingungen abhängig, begründeten die Richter ihr Urteil. Demnach führe die Einbürgerung der Klägerin nach türkischem Recht zwar nicht zum Verlust der türkischen Staatsangehörigkeit, sie könne diese aber auch nicht aufgeben. Dies ist in der Türkei erst ab vollendetem 18. Lebensjahr möglich. Für die 14-jährige Klägerin würde das bedeuten, dass sie noch Jahre warten müsse, bis sie deutsche Staatsangehörige werden könne. Das sei nicht zumutbar. Gerichtssprecherin Ulrike Zeitler sagte, der Fall könne „zur Richtschnur für andere Fälle“ werden.
vgstuttgart.de
Voraussichtlich werden die Einbürgerungszahlen auch 2009 weiter sinken. Nach Schätzungen der migrationspolitischen Sprecherin der Fraktion Die Linke Sevim Dagdelen unter Berufung auf vorläufige Zahlen des Bundesinnenministeriums gab es im vergangenen Jahr rund 78.000 Einbürgerungen. Der Trend eines Rückgangs der Einbürgerungszahlen setzt sich damit fort (2008: 94.500, 2007: 113.000, vgl. MuB 6/09). Die Linken-Abgeordnete forderte Einbürgerungen unabhängig vom Einkommen nach fünf Jahren, die Senkung der Einbürgerungsgebühren auf einen symbolischen Betrag, die Abschaffung der Einbürgerungstests und der Optionspflicht sowie die Hinnahme von Mehrstaatigkeit. up
Weitere Informationen:
dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/005/1700542.pdf (Gesetzentwurf Bündnis 90/Die Grünen)
dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/007/1700773.pdf (Gesetzentwurf SPD)
www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/drucks/0200/drucksache-17-0253.pdf (Schleswig-Holstein: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/drucks/0200/drucksache-17-0286.pdf (Schleswig-Holstein: Änderungsantrag der SPD)
Frauen mit türkischem Migrationshintergrund begehen häufiger einen Selbstmordversuch als deutsche Frauen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Berliner Charité. Insbesondere junge Frauen sind gefährdet. Sie versuchen fast doppelt so oft sich das Leben zu nehmen wie ihre deutschen Altersgenossinnen.
Die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte qualitative Interventionsstudie „Suizidraten und Suizidprävention bei türkischen Frauen in Berlin“ wird unter Leitung von Dr. med. Meryam Schouler-Ocak seit Anfang 2009 an der Psychiatrischen Universitätsklinik der Berliner Charité erstellt. Kooperationspartner im Projekt sind das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, das Berliner Bündnis gegen Depression e. V. sowie der Berliner Krisendienst. Die Studie geht den Gründen für die überdurchschnittlich hohen Selbstmordraten unter türkischstämmigen Frauen nach. Ziel ist die Entwicklung, Umsetzung und Evaluierung von primärpräventiven Maßnahmen. Das Projekt wird 2011 abgeschlossen, eine Publikation erster qualitativer Ergebnisse ist für diesen Sommer vorgesehen.
Die Untersuchung baut auf Erkenntnissen früherer Untersuchungen auf, welche die „Problemgruppe“ junger türkischer Migrantinnen identifiziert hatten. Demnach begehen zwar Migranten insgesamt dreimal seltener einen Selbstmordversuch als Deutsche, das Suizidrisiko junger Frauen türkischer Herkunft liegt dagegen 1,8-Mal höher als bei gleichaltrigen deutschen Frauen. Bei jungen Männern türkischer Herkunft entspricht die Suizidhäufigkeit dem Durchschnitt aller Ausländer.
Ersten Ergebnissen der Studie zufolge leiden junge Frauen im Alter von 18-35 Jahren insbesondere unter familiären und kulturellen Problemen. Als Gründe nennt Studienleiterin Schouler-Ocak mangelnde Kommunikation und Probleme, wie z. B. Verbote und Zwangsverheiratungen durch die Eltern sowie deren Pessimismus und Frustration angesichts ihrer Lebenssituation in Deutschland. Dies führe in der Folge zu Identitätsproblemen, die einen weiteren wichtigen Grund dafür darstellen, dass die eigene Situation als ausweglos angesehen wird.
Einen besonderen Fall stellen offenbar jene jungen Frauen dar, die per Heiratsmigration nach Deutschland gekommen sind. Hier stehen unerfüllte Erwartungen im Vordergrund. Neben Heimweh und dem als schmerzlich empfundenen Verzicht auf den bisherigen Lebensstil führen Schwierigkeiten in der Anpassung an die deutsche Gesellschaft zu massiven Problemen. In vielen Fällen berichteten diese Frauen auch von einer mangelnden Wertschätzung seitens der Familie des Ehemannes und der Frustration über die Erziehung der eigenen Kinder. Diese hat häufig in starker Abhängigkeit von den Vorstellungen der Schwiegereltern oder auch der großfamiliären Strukturen zu erfolgen.
Frauen mittleren Alters zwischen 35 und 55 Jahren leiden dagegen häufiger unter familiären Problemen wie häuslicher Gewalt, finanzieller Abhängigkeit vom Partner, allgemeinen finanziellen Problemen und geringer Wertschätzung seitens der Familie des Mannes.
Im fortgeschrittenen Alter über 55 Jahre ist Vereinsamung ein wichtiger Grund für Selbstmordabsichten türkischer Frauen. Der unerfüllte Wunsch in der Großfamilie alt zu werden, das Gefühl der Nutzlosigkeit und des Versagens, der Mangel an positiven Perspektiven und die Angst, pflegebedürftig zu werden und den Kindern zur Last zu fallen, sind die am häufigsten genannten Gründe in dieser Altersgruppe.
Als strukturelle Probleme der gesundheitlichen Versorgung identifiziert die Studie Zugangsbarrieren zum Gesundheitssystem wie mangelnde Informationen über Hilfseinrichtungen, zu wenige Angebote in türkischer Sprache sowie die Stigmatisierung von psychisch Erkrankten durch das soziale Umfeld. Zudem sei Geheimhaltung ein wichtiges Bedürfnis: So suchten die meisten Frauen Hilfe nicht offen, sondern wandten sich eher an Hausärzte und seien bei Hilfsangeboten sehr daran interessiert, anonym zu bleiben. Ein Aspekt, den man bei der Gestaltung von Hilfsangeboten bedenken müsse, sei das Misstrauen der türkischstämmigen Patientinnen gegenüber deutschen Hilfseinrichtungen. Fatma Ebcinoğlu, Diplom-Ökonomin, Bremen International Graduate School of Social Sciences
Weitere Informationen:
www.charite.de/psychiatrie/forschung/migration.html
Razum, O./ Zeeb, H. 2004: Suizidsterblichkeit unter Türkinnen und Türken in Deutschland, in: Nervenarzt, 75 Jg., Heft 11, S. 1092-1098.
BVerfG: Urteil zu Volksverhetzungen
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 5. März in drei verbundenen Verfahren Urteile wegen Volksverhetzung aufgehoben (1 BvR 369/04, 1 BvR 370/04, 1 BvR 371/04). Die Kläger hatten Plakate mit der Aufschrift „Aktion Ausländer-Rückführung […] Für ein lebenswertes deutsches Augsburg“ öffentlich plakatiert und waren daraufhin wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Sie sahen sich dadurch in ihrer Meinungsfreiheit beschränkt und erhielten nun vor dem BVerfG erstmals Recht. Grundsätzlich muss das Grundrecht der Meinungsfreiheit hinter das der Menschenwürde zurücktreten. Die Menschenwürde sei aber nur dann verletzt, wenn die angegriffene Person als „unterwertiges Wesen“ behandelt werde. Dies sei dem Plakat aber nicht ohne die Nennung konkreter Begleitumstände zu entnehmen, begründeten die Richter ihre Entscheidung und verwiesen die Fälle zurück an das Amtsgericht Augsburg. www.bverfg.de/entscheidungen/rk20100204_1bvr036904.html
Ausländische Bevölkerung rückläufig
Ende 2009 lebten 6,69 Mio. Ausländer in Deutschland (-32.800 bzw. -0,5 % im Vergleich zu 2008; vgl. MuB 4/09). Dies geht aus den Zahlen des Ausländerzentralregisters (AZR) beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hervor. Während 412.400 ausländische Personen nach Deutschland zogen oder hier geboren wurden, verließen 312.000 Ausländer die Bundesrepublik bzw. verstarben 2009. Weitere 133.200 Personen wurden aus anderen Gründen, z. B. durch Einbürgerung, aus dem Register gestrichen. Die Entwicklung der Ausländerbevölkerung variierte stark nach den Herkunftsländern. Die stärksten Rückgänge verzeichnete die türkische Bevölkerung (-30.300). Die Zahl der Kosovaren stieg durch Zuwanderung und Tausch des Passes ehemaliger Serben und Montenegriner am stärksten an (+51.900). Die wichtigsten Herkunftsländer der in Deutschland lebenden Ausländer sind weiterhin die Türkei (25 %), Italien (8 %) und Polen (6 %).
www.destatis.de
Rheinland-Pfalz: Schulabschlüsse
Wie das Statistische Landesamt in Rheinland-Pfalz Anfang März mitteilte, verließen 2009 in Rheinland-Pfalz fast doppelt so viele Jugendliche mit Migrationshintergrund (11,2 %) die Schule ohne Hauptschulabschluss wie Schüler ohne Migrationshintergrund (6,1 %). Frauen seien insgesamt erfolgreicher. Ohne Hauptschulabschluss verließen die Schule nur 8,1 % der jungen Frauen mit Migrationshintergrund , bei den Männern waren es 14,1 %. Während 30,7 % der Schulabgänger ohne Migrationshintergrund das Abitur erlangten, waren es bei jenen mit Migrationshintergrund lediglich 13,8 %.
www.statistik.rlp.de/bil/presse/pm10033.html
Frankfurt/Main: Abschiebungsbeobachtung
Das Forum Abschiebungsbeobachtung am Flughafen Frankfurt (FAFF) hat im Februar seinen Jahresbericht 2008/09 veröffentlicht. Von den 2008 insgesamt auf dem Luftweg durchgeführten 7.778 Abschiebungen (2007: 8.953, 2006: 13.060) wurden 3.729 (48 %) vom Flughafen Frankfurt/Main eingeleitet. 2009 wurden bundesweit 7.289 Abschiebungen auf dem Luftweg durchgeführt, davon mussten 270 abgebrochen werden (154 wegen Widerstandshandlungen, 58 wegen Weigerung der Fluggesellschaft oder der Piloten, 41 aus medizinischen Gründen und 17 wegen Weigerung des Zielstaats zur Aufnahme). Seit Mai 2006 werden am Flughafen Frankfurt zwei Abschiebebeobachterinnen eingesetzt, die etwaige Verstöße gegen die Verhältnismäßigkeit eingesetzter Mittel sowie Verletzungen humanitärer Ansprüche dem FAFF berichten. Im Forum sind u. a. Pro Asyl, Amnesty International, die Caritas, das Diakonische Werk sowie der Hessische Flüchtlingsrat vertreten.
www.caritas-frankfurt.de/53170.html
Bundesarbeitsgericht: Unzureichende Deutschkenntnisse als Kündigungsgrund
Arbeitgeber dürfen einem Mitarbeiter kündigen, wenn er nicht ausreichend Deutsch lernt, um die vorgegebenen Stellenanforderungen zu erfüllen. Eine Entlassung verstößt nicht gegen das Verbot mittelbarer Diskriminierung aufgrund der Herkunft. Mit diesem Urteil bestätigte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt Ende Januar die Kündigung eines spanischstämmigen Produktionshelfers bei einem Automobilzulieferbetrieb (Az. 2 AZR 764/08). Dieser hatte zwar auf Kosten des Betriebes einen Deutschkurs belegt, um wie in der Stellenbeschreibung vorgesehen die schriftlichen Arbeitsanweisungen lesen zu können, jedoch ohne wesentlichen Erfolg. Folgekurse lehnte er ab. Als weitere Ermahnungen des Arbeitgebers folgenlos blieben, wurde dem Mann gekündigt. Zu Recht, wie das Bundesarbeitsgericht im Gegensatz zum Landesarbeitsgericht Hamm entschied. Der Arbeitgeber habe dem Mann ausreichend Gelegenheit zum notwendigen Spracherwerb gegeben.
www.bundesarbeitsgericht.de
Die „Partei der Freiheit“ (PVV) des Rechtspopulisten Geert Wilders konnte bei den Kommunalwahlen einen beachtlichen Erfolg verbuchen. In der Trabantenstadt Almere liegt sie nun sogar vor allen Volksparteien.
Bei den niederländischen Kommunalwahlen Anfang März sind die Wahlsieger die Parteien am rechten und linken politischen Rand. Die Kommunalwahl gilt als Indikator für die vorgezogenen Parlamentswahlen Anfang Juni.
Die rechtsliberale Volkspartei für Freiheit und Demokratie (VVD) wurde mit 15,5 % (2006: 13,6 %) zweitstärkste Kraft. Aber auch die linksliberale D66 konnte bei einem Ergebnis von 8,1 % beträchtliche Stimmenzuwächse verzeichnen (2006: 2,7 %). Die sozialdemokratische Partei der Arbeit (PvdA) erhielt nur noch 15,7 % aller Wählerstimmen (2006: 23,2 %). Die christdemokratische Partei (CDA) von Ministerpräsident Jan Peter Balkenende verlor ebenfalls Unterstützer und erreichte nur noch 14,8 % (2006: 17 %). Die Wahlbeteiligung lag bei knapp 54 % und war damit geringer als 2006 (58,3 %).
Das Ergebnis der Partei der Freiheit (PVV) des Rechtspopulisten Geert Wilders ist mit 0,8 % aller landesweit abgegebenen Stimmen nicht repräsentativ, denn die PVV trat aus Kandidatenmangel nur in Den Haag und Almere an.
In Almere, wo viele junge marokkanische Einwanderer wohnen, verdrängte die PVV mit ihrem islamfeindlichen Wahlkampf die einwanderungsfreundlich eingestellten Sozialdemokraten, die bisher die größte Fraktion stellten. Wilders Partei kam in der 200.000–Einwohner-Stadt auf 21,6 % aller abgegebenen Stimmen und bildet künftig mit neun von 39 Vertretern noch vor der PvdA (17,6 %; 8 Abgeordnete) die größte Fraktion im Stadtparlament.
Auch in Den Haag, dem Regierungssitz der Niederlande, konnte Wilders Partei einen beträchtlichen Wahlerfolg verzeichnen. Bei einem Wahlergebnis von 16,8 % stellt die PVV mit acht Parteivertretern künftig hinter den Sozialdemokraten (21,2 %, 10 Abgeordnete) die zweitgrößte Fraktion im Haager Stadtparlament.
Im Wahlkampf hatte Wilders’ Partei ein generelles Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen und den Einsatz von so genannten „Stadscommandos“, einer Art Bürgerwehren mit weitreichenden Befugnissen, zur Kontrolle muslimischer Jugendlicher gefordert. Die Partei macht sich außerdem für einen Baustopp für Moscheen und für ein Zuwanderungsverbot aus muslimischen Ländern stark.
In Amsterdam begann im Februar ein Strafprozess gegen Wilders wegen Beleidigung, Anstiftung zum Hass und Diskriminierung von Muslimen als Gruppe, nicht-westlichen Ausländern und Marokkanern. Ein Urteil wird in drei bis vier Monaten erwartet.
In Rotterdam konnte die Partei des 2002 ermordeten Rechtspopulisten Pim Fortuyn (vgl. MuB 5/05) ihre hohen Stimmenanteile halten. Bei einem Wahlergebnis von 28,6 % nimmt die rechtspopulistische und ausländerfeindliche Leefbar Rotterdam weiterhin 14 Sitze im Rotterdamer Stadtparlament ein. Sie ist damit neben der PvdA (28,8 %, 14 Abgeordnete) die stärkste Kraft im Parlament.
Nachdem die Regierungskoalition aus Christdemokraten (CDA), Sozialdemokraten (PvdA) und der christlich-demokratischen Partei Christen Unie (CU) im Februar 2010 an der Frage der Mandatsverlängerung des Afghanistaneinsatzes der niederländischen Streitkräfte zerbrochen war, finden im Juni die vorgezogenen Parlamentswahlen statt. Aktuellen Umfragen des öffentlich-rechtlichen niederländischen Fernsehens zufolge würde die PVV momentan drittstärkste Kraft im niederländischen Parlament werden, hinter den Christdemokraten und den Sozialdemokraten.
Der amtierende Ministerpräsident Jan Peter Balkenende (CDA) hält seit dem Bruch der christlich-sozialen Koalition im Februar eine Regierung mit Wilders Partei nicht für unmöglich: „Wir schließen niemanden von vornherein aus.“ Die ehemalige niederländische Politikerin und aus Somalia stammende Islamkritikerin Ayaan Hirsi Ali bezeichnete Wilders’ Politik als „populistisch“. Der Politologe André Krouwel glaubt hingegen nicht an Wilders’ Einzug in die Regierung: „Es klingt absurd“, sagte er in einem Interview, „aber das Resultat von Wilders’ Aufstieg ist möglicherweise ein linkes Regierungsbündnis.“ th
Weitere Informationen:
www.verkiezingensite.nl
Zuwanderer sind in Spanien häufig rechtswidrigen Kontrollen durch Polizeibehörden ausgesetzt. Dies geht aus dem Anfang März veröffentlichten Bericht „Identitätskontrollen und Festnahme von Zuwanderern: Illegale Praktiken“ hervor. Nichtregierungsorganisationen kritisierten die polizeiliche Praxis verdachtsunabhängiger Kontrollen und „präventiver“ Festnahmen.
Die von der Generaldirektion für Ausländerwesen und Grenzen am 25. Januar erlassene Richtlinie (Circ. 1/2010) sieht eine härtere Gangart gegenüber Ausländern vor, die sich illegal in Spanien aufhalten. Darin sollen die Dienststellen der spanischen Nationalpolizei u. a. angewiesen werden, verdachtsunabhängige Kontrollen von Ausländern vorzunehmen und selbst im Falle der Vorlage eines Identitätsnachweises eine weitere Überprüfung auf den Polizeidienststellen einzuleiten. Bei Nichtvorlage eines gültigen Aufenthaltstitels sei demnach eine „präventive“ Inhaftierung zu erwägen, um ein Ausweisungsverfahren einzuleiten.
Ein breites Bündnis aus 141 Organisationen sprach sich Anfang März in Madrid gegen die verschärften Kontrollen aus. Nichtregierungsorganisationen und Juristen werfen den spanischen Behörden vor, dass dies gegen geltendes Recht verstoße. Eine vorbeugende Inhaftierung sei nur dann möglich, wenn Straftatbestände vorlägen. Der illegale Aufenthalt ist nach spanischem Recht jedoch keine Straftat, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld in Höhe von rund 500 Euro geahndet wird. Dem geltenden Recht zufolge ist eine Überprüfung der Identität auf der Polizeidienststelle nur möglich, wenn eine Person keinerlei Identitätsdokumente vorlegen kann. Bei Vorlage eines Reisepasses seien die Daten vor Ort aufzunehmen und der Aufenthaltsstatus zu einem späteren Zeitpunkt durch die zuständigen Behörden zu klären, so die Rechtsexperten.
Besonders bedenklich sei auch der Umstand der Personenkontrolle nach ethnischen Merkmalen. Dem Bündnis der Nichtregierungsorganisationen zufolge wurden im Laufe des Jahres 2009 allein in Madrid etwa 445.000 Zuwanderer einer Identitätskontrolle unterzogen. Dabei würden besonders solche Personen kontrolliert, die sich durch ihre Hautfarbe oder andere ethnische Merkmale von der spanischen Mehrheitsbevölkerung unterscheiden (sog. „racial profiling“). Die Kontrollen finden vor allem an solchen Orten statt, die von Zuwanderern besonders häufig aufgesucht werden, etwa in Stadtvierteln mit hohem Migrantenanteil.
Die Rechtsexperten der Madrider Universitäten „Complutense“ und „Rey Juan Carlos“ weisen in dem Bericht „Identitätskontrollen und Festnahme von Zuwanderern: Illegale Praktiken“ auf ein Gutachten des UN-Komitees für Menschenrechte von August 2009 hin (CCPR/C/96/D/1493/2006), in dem anhand eines Einzelfalls die Kontrollpraxis der Polizeibehörden als „fremdenfeindliches Verhalten“ bewertet wurde. Dem UN-Gremium zufolge ist es nicht zulässig, bei Identitätskontrollen „ethnische oder rassische Merkmale als Indiz eines eventuellen illegalen Aufenthaltes auszuwählen“.
Die Unterzeichner des Berichts forderten die spanische Regierung auf, die umstrittene Richtlinie zurückzunehmen: „Es ist in einem Rechtsstaat nicht hinnehmbar, dass das Innenministerium einen Freiheitsentzug am Rande des Rechts fördert.“ Für den Fall, dass die Richtlinie weiter gilt, kündigten sie an, die polizeiliche Ausführung der Richtlinie streng zu überwachen und bei der Verletzung individueller Rechte, etwa durch unrechtmäßigen Freiheitsentzug, rechtliche Schritte einzuleiten.
Auch mehrere Polizeigewerkschaften kritisierten die Richtlinie, die Mehrheitsgewerkschaft S.U.P. forderte deren Rücknahme. Außerdem rief sie ihre Mitglieder dazu auf, ihren Dienst im Rahmen des geltenden Rechts zu verrichten, und warnte vor möglichen rechtlichen Konsequenzen für einzelne Beamte, wenn diese für einen Freiheitsentzug verantwortlich gemacht werden.
Das spanische Innenministerium hingegen verteidigte das Vorgehen mit der im Dezember 2009 in Kraft getretenen Reform des spanischen Ausländergesetzes. Angesichts starker ökonomischer Probleme und hoher Arbeitslosigkeit verschärfte die Gesetzesreform Maßnahmen gegen die illegale Zuwanderung (vgl. MuB 6/09, 9/09).
Zum Jahresende 2009 lebten in Spanien insgesamt 4,8 Mio. Ausländer mit legalem Aufenthaltstitel, dies entspricht etwa 10,4 % der Gesamtbevölkerung. Hinzu kommen zwischen 500.000 und 800.000 irreguläre Migranten. sta
Weitere Informationen:
www.inmigrapenal.com
extranjeros.mtin.es
Irland: Ungültige Ehen
Die Regierung hat Ehen, die in Irland in Botschaften geschlossen wurden, für ungültig und illegal erklärt. Es würden nur solche Eheschließungen anerkannt, die dem irischen Recht entsprächen. Dies beinhalte die Inanspruchnahme eines Standesbeamten sowie eine Zeremonie in einem der Öffentlichkeit zugänglichen Gebäude. Ein entsprechendes Rundschreiben der irischen Regierung wurde an sämtliche Botschaften verschickt. Demnach sind Eheschließungen seit November 2007 betroffen. Schätzungen zufolge sind mehrere tausend Ehen ausländischer Staatsbürger von einer nachträglichen Annullierung bedroht.
Bosnien-Herzegowina: Minderheiten sollen gleichgestellt werden
Anfang März setzte das bosnische Parlament eine Arbeitsgruppe ein, die eine Verfassungsänderung ausarbeiten soll. Der Europäische Gerichtshof hatte Ende Dezember geurteilt, dass Bosnien-Herzegowina Minderheiten wie Juden und Roma beim Zugang zu Regierungsämtern diskriminiert. Das neue Gesetz soll noch vor den für Oktober geplanten Parlamentswahlen in Kraft treten. Laut Verfassung sind die Sitze im dreiköpfigen Staatspräsidium und in der zweiten Parlamentskammer bisher Angehörigen der drei Staatsvölker, also Bosniaken, Serben und Kroaten vorbehalten. Nach Einschätzung von Valentin Inzko, dem Hohen Beauftragten der internationalen Gemeinschaft in Sarajevo, sind bisher somit 20-30 % der Bevölkerung von diesen Ämtern ausgeschlossen.
EU: Mehr Asylbewerber aus Serbien, Mazedonien und Montenegro
Die Zahl der Asylbewerber aus Mazedonien, Montenegro und Serbien in der EU ist stark angestiegen, nachdem Anfang des Jahres die Schengen-Visumspflicht für Staatsbürger dieser Länder aufgehoben wurde (vgl. MuB 07/09). Besonders viele Anträge wurden in Belgien und Schweden registriert. In Schweden stellten in den ersten zwei Monaten des Jahres 770 Serben einen Asylantrag, so viele wie im gesamten Jahr 2009. In Belgien wurden allein im Februar 330 Asylanträge von Serben und Mazedoniern registriert. Die meisten Antragsteller waren ethnische Roma und Albaner aus wirtschaftlich schwachen Regionen Serbiens und Mazedoniens. Auf Druck der EU haben die Regierungen Serbiens und Mazedoniens bereits zugesichert, den Strom von Auswanderern zu stoppen, z. B. indem sie gegen Busfirmen vorgehen, die mit falschen Versprechungen auf garantiertes Asyl in der EU werben.
Schweiz: Keine sofortige Ausweisung
Das Bundesverwaltungsgericht der Schweiz hat das dortige Bundesamt für Migration (BFM) für sein vorschnelles Vorgehen bei Abschiebungen von Asylsuchenden gerügt. Das Gericht entschied am 2. Februar, dass Asylsuchende künftig nach einer Ablehnung nicht mehr sofort in einen Staat überstellt werden dürfen, der das Dublin-Abkommen unterzeichnet hat (Az. E-5841/2009). Im konkreten Fall gab das Gericht der Beschwerde eines Afghanen statt, dessen Asylgesuch das BFM im vergangenen Jahr abgelehnt hatte. Der Mann, der ursprünglich über Griechenland nach Europa eingereist war, wurde nach dem Entscheid sofort nach Griechenland überstellt. Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht kritisierte, dass der Mann nach Griechenland überstellt wurde, bevor seine Klage gegen die Ablehnung seines Asylantrags geprüft worden war. Diese Praxis verstoße gegen den Rechtsschutz in der Schweiz, den die Bundesverfassung garantiere. Künftig soll mit Abschiebungen gewartet werden, bis die Rechtsmittel ausgeschöpft sind.
www.bundesverwaltungsgericht.ch
Frankreich/ Italien: Migrantenproteste
Mit Arbeitsniederlegungen und Demonstrationen haben am 1. März Einwanderer in Frankreich und Italien auf ihr Schicksal aufmerksam gemacht. „24 Stunden ohne uns“ lautete die Botschaft einer Aktionsgruppe, die in Frankreich auf die Rolle der Einwanderer hinweisen wollte. Die Organisation hatte alle Einwanderer aufgerufen, die Arbeit niederzulegen und den Konsum zu verweigern.
Beim „Streik der Einwanderer“ in Italien demonstrierten nach Angaben der Organisatoren allein in Neapel 24.000, in Bologna 10.000 und in Mailand rund 2.000 Menschen. Die Demonstranten protestierten gegen Rassismus und forderten mehr Mitbestimmung und eine vereinfachte Aufenthaltsregelung.
www.la-journee-sans-immigres.org
Ende März 2010 jähren sich die „Gastarbeiter“-Anwerbeabkommen der Bundesrepublik mit Spanien (29. März) und Griechenland (30. März) zum 50. Mal.
Bereits seit 1954 hatte es den Wunsch zahlreicher Länder gegeben, mit der Bundesrepublik Anwerbeabkommen zu schließen. Im Dezember 1955 war das erste Abkommen mit Italien besiegelt worden. Es führte zu einem quantitativ überschaubaren Zuzug italienischer Arbeitskräfte, die vorwiegend saisonal und in der Landwirtschaft eingesetzt wurden. Die Zahl der ausländischen Beschäftigten aus Italien stieg so von 18.600 im Jahr 1956 auf 48.800 im Jahr 1959.
Für das Doppelabkommen des Jahres 1960 waren verschiedene außen- und arbeitsmarktpolitische Gründe verantwortlich. Auf dem bundesdeutschen Arbeitsmarkt wurden verstärkt Dauerarbeitskräfte für den schnell wachsenden Industriesektor gesucht. Mit den Abkommen des Jahres 1960 stieg die Zahl der ausländischen Beschäftigten stark an. Waren beispielsweise 1959 nur knapp 85.000 Arbeitserlaubnisse erstmals an ausländische Arbeitnehmer in der Bundesrepublik erteilt worden, so verdreifachte sich diese Zahl 1960 auf knapp 260.000 Personen. Weitere vier Jahre später, nach dem Anwerbeabkommen mit Portugal (1964), wurde bereits der „millionste Gastarbeiter“ (ein Portugiese) bei seiner Ankunft in Köln-Deutz durch den Bundesverband der Deutschen Arbeitgeber begrüßt.
Die wirtschaftliche und politische Entwicklung in Spanien erzeugte einen Auswanderungsdruck. Die Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft setzte Arbeitskräfte frei, die der spanische Staat in Bahnen kontrollierter Auswanderung nach West- und Nordeuropa lenkte. Während auch Griechenland zu Beginn der 1960er Jahre von Modernisierung und erhöhter räumlicher Mobilität geprägt war , wurde dieses Abkommen von der deutschen Außenpolitik auch im Kontext der Wiedergutmachung für die Zeit der deutschen Besatzung im Zweiten Weltkrieg gesehen. Sowohl für Spanien (Franco-Regime) als auch für Griechenland (Obristen-Putsch 1967) kann außerdem von einer teilweise politisch motivierten Emigration unter Nutzung der Arbeitskräfteanwerbung ausgegangen werden.
Im Jahr des Anwerbestopps 1973 lebten etwa 600.000 spanische und 400.000 griechische Staatsangehörige in Deutschland. Diese Zahlen sanken seit den 1980er Jahren – im Fall Spaniens insbesondere durch Remigration nach dem Ende des Franco-Regimes – später zu einem geringeren Teil auch durch Einbürgerung. Ende der 1980er Jahre gab es noch 130.000 spanische und 270.000 griechische Staatsangehörige in der Bundesrepublik. Im Jahr 2009 betrug die Zahl der nicht eingebürgerten Spanier noch knapp über 100.000 Personen, jene der Griechen lag bei 280.000 Personen. Die Griechen stellen damit die viertgrößte Nationalitätengruppe in Deutschland, die Gruppe der Spanier zählt nunmehr zu den kleineren Einwanderergruppen.
Spanische Migranten zeichneten sich durch verschiedene Besonderheiten aus. Die Angehörigen dieser Gruppe engagierten sich überdurchschnittlich stark in Gewerkschaften, was teils auf den Einfluss von Emigranten zurückzuführen war, die das autoritäre Regime aus politischen Gründen verlassen hatten. Auch schufen die Spanier in Deutschland starke und dauerhafte Strukturen der Selbstorganisation, z. B. durch den im Jahr 1973 gegründeten „Bund spanischer Elternvereine in der Bundesrepublik Deutschland“. Dieser Dachverband umfasste zeitweise 125 Mitgliedsvereine und über 10.000 Mitgliedsfamilien. Der vergleichsweise hohe Bildungserfolg der „zweiten Generation“ ist eine Folge dieser Selbstorganisation und der Bildung sozialer Netzwerke. Auch weist keine andere Gruppe von Arbeitsmigranten eine solch hohe Zahl binationaler Ehen auf. Das Pendant dieser Selbstorganisation auf griechischer Seite sind die griechischen Gemeinden die aber keinen so unmittelbaren Effekt für die Integration der Arbeitsmigranten hatten.
Durch die Abkommen mit Spanien und Griechenland begann eine neue Phase der Migration in die Bundesrepublik. Die beiden Verträge bildeten politisch den Durchbruch für weitere Abkommen, u. a. mit der Türkei (1961), Portugal (1964) und Jugoslawien (1968). Allerdings führte die Anwerbung von Arbeitskräften noch nicht zur politischen Ausgestaltung des Einwanderungslandes durch eine begleitende Integrationspolitik. Jan Motte und Rainer Ohliger (beide Netzwerk Migration in Europa e. V.)
Wie zu Beginn der Weltwirtschaftskrise prognostiziert, sind die Rücküberweisungen von Migranten in ihre Heimatländer im Jahr 2009 stark zurückgegangen (vgl. MuB 8/09, 1/09). Nach Schätzungen der Weltbank sanken die Rücküberweisungen in Entwicklungsländer insgesamt um 6 %. Besonders stark betroffen waren Lateinamerika und Zentralasien.
Nach aktuellen Schätzungen sind die Rücküberweisungen von Migranten in Entwicklungsländer von 338 Mrd. US-Dollar im Jahr 2008 auf 317 Mrd. US-Dollar im Jahr 2009 gesunken. Mit wenigen Ausnahmen ist dieser Rückgang nicht auf gestiegene Rückkehrmigration zurückzuführen, sondern darauf, dass die Neumigration abgenommen hat und bereits ausgewanderte Migranten weniger Geld verdienen und nach Hause schicken können. Allerdings haben sich die Rücküberweisungen in verschiedenen Weltregionen unterschiedlich entwickelt.
Lateinamerika und die Karibik: Nach Berechnungen der Inter-Amerikanischen-Entwicklungsbank (IADB) sind hier die Rücküberweisungen insgesamt um 15 % von 69,2 Mrd. im Jahr 2008 auf 58,8 Mrd. US-Dollar im Jahr 2009 gesunken. Dabei beeinflusste vor allem der Rückgang in Mexiko um 16 % die Statistik. Da die Emigration aus Mexiko fast ausschließlich auf die USA gerichtet ist, waren die Rücküberweisungen dort stark von der gestiegenen Arbeitslosigkeit in den USA beeinflusst. Die Rücküberweisungen nach Brasilien nahmen sogar um über 20 % ab. Dies liegt nach Einschätzung der IADB jedoch an einer gestiegenen Rückmigration. Viele Migranten kehren nach Hause zurück, da Brasilien von der Weltwirtschaftskrise weniger stark betroffen ist als beispielsweise Japan und die USA.
Asien: In einigen Staaten Asiens haben die Rücküberweisungen gegen den generellen Trend zugenommen. Nach Schätzungen der Weltbank stiegen die Rücküberweisungen in Pakistan um 24 %, in Bangladesch um 16 % und in Nepal um 13 %. Zunahmen verzeichneten vor allem Länder, aus denen sich ein Teil der Auswanderung auf die Golfstaaten richtet. Wegen der weiterhin starken Finanzkraft und langfristiger Bauprojekte in einigen der Golfstaaten, vor allem in Saudi-Arabien, waren die Einwanderer dort weniger stark von der Krise betroffen. Insgesamt sanken die Rücküberweisungen nach Ostasien und in Pazifikstaaten leicht um 1,5 %, von 86 auf 85 Mrd. US-Dollar und nach Südasien um 1,8 %, von 73 auf 72 Mrd. US-Dollar.
Mittlerer Osten und Afrika: Insgesamt schätzt die Weltbank, dass die Rücküberweisungen in den Mittleren Osten und nach Nordafrika 2009 um fast 8 %, von 35 auf 32 Mrd. US-Dollar zurückgegangen sind. Besonders betroffen war dabei Ägypten, wo die Rücküberweisungen in der ersten Hälfte des Jahres um 20 % im Vergleich zum Vorjahr zurückgingen. Marokko verzeichnete in den ersten acht Monaten ebenfalls einen Rückgang von 20 %. Im subsaharischen Afrika sanken die Rücküberweisungen weniger stark um durchschnittlich 2,9 % auf 21 Mrd. US-Dollar.
Europa und Zentralasien: Die Rücküberweisungen nach Europa und Zentralasien haben laut der Schätzung um fast 15 % abgenommen, von 58 auf 49 Mrd. US-Dollar. Der Rückgang in Armenien und Tadschikistan war mit 33 % bzw. 34 % besonders stark. Betrachtet man allerdings die Entwicklung der Summe der Rücküberweisungen in russischen Rubeln anstatt in US-Dollar, fällt der Rückgang durch die starke Abwertung des Rubels gegenüber dem US-Dollar wesentlich geringer aus. Für Armenien beträgt er dann 8 % und für Tadschikistan 10 %. Diese Verminderung ist dennoch dramatisch, wenn man bedenkt, dass Rücküberweisungen 50 % des Bruttoinlandprodukts (BIP) von Tadschikistan und fast 9 % des BIP von Armenien ausmachen. Die Rücküberweisungen nach Rumänien und Polen sind um 15 % bzw. 21 % gesunken.
Prognose: Für 2010 erwartet die Weltbank wegen des weiterhin schwachen Wachstums der Weltwirtschaft nur eine leichte Zunahme der Rücküberweisungen auf 322 Mrd. US-Dollar. Für 2011 wird ein Wachstum der Rücküberweisungen von ca. 4 % auf 334 Mrd. US-Dollar erwartet. Allerdings gelten diese Zahlen unter der Annahme eines gemäßigten Wachstums in den wichtigsten Einwanderungsländern.
Einer der Autoren der Studie Dilip Ratha betonte, dass Rücküberweisungen trotz der zum Teil starken Rückgänge im Jahr 2009 wesentlich beständigere Geldflüsse sind als andere private Investitionen (vgl. MuB 2/07). Deshalb sind sie gerade in Krisenzeilen eine wichtige Finanzierungsquelle für Entwicklungsländer. Die Politik müsse deshalb dafür sorgen, dass Migration erleichtert und der Transfer von Rücküberweisungen billiger, sicherer und ihre Verwendung in den Entwicklungsländern produktiver werde. bb
Weitere Informationen:
idbdocs.iadb.org
go.worldbank.org/0IK1E5K7U0
blogs.worldbank.org/peoplemove
www.migrationpolicy.org/pubs/MPI-BBCreport-Sept09.pdf
Seit Mitte Februar verweigert Libyen Staatsangehörigen aus den Mitgliedsländern des Schengen-Raumes die Einreise. Auch bereits ausgestellte Visa erklärte das Land für ungültig. Ursache ist ein politischer Streit mit der Schweiz.
Die Bürger von 25 europäischen Staaten können derzeit nicht nach Libyen einreisen. Plötzlich und ohne Vorwarnung hat das Land seine Grenzen für europäische Reisende geschlossen. Hintergrund der Entscheidung Libyens ist ein schwelender politischer Streit mit der Schweiz. Ein Sprecher des italienischen Außenministeriums sprach von einer Vergeltungsmaßnahme. Ende 2008 hatte die Schweiz eine Liste von 187 Libyern veröffentlicht, die wegen Terrorismus-Gefahr Einreiseverbot haben. Zudem waren bereits im Juli 2008 der Sohn des Machthabers Muammar al-Gaddafi und seine Frau für kurze Zeit wegen des Vorwurfs der Misshandlung zweier Hotelangestellter in Genf festgenommen worden. Im Zuge der darauf folgenden diplomatischen Krise stoppte Libyen bereits Mitte Oktober 2008 seine Erdöllieferungen an die Schweiz und zog Gelder von Schweizer Banken ab. Gaddafi rief aufgrund der anhaltenden Streitigkeiten inzwischen zum Heiligen Krieg und zu einem Wirtschaftsembargo gegen die Schweiz auf.
Die deutsche Bundesregierung forderte die libysche Regierung auf, den Einreisestopp rückgängig zu machen. Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes sagte, es handele sich um einen „einseitigen und bedauerlichen Schritt“ des nordafrikanischen Landes. Der spanische Außenminister Miguel Ángel Moratinos (PSOE, Sozialisten) versuchte bei einem Treffen mit Gaddafi Anfang März im Visa-Streit zu vermitteln. Auch die Europäische Union verhandelt mit Libyen und hofft auf eine schnelle Einigung. Es gebe „auf allen Ebenen“ diplomatische Kontakte, sagte ein EU-Kommissionssprecher in Brüssel. Die neue EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström nannte die Abweisung von Bürgern aus den Schengen-Ländern „unverhältnismäßig“. Es werde über eine „angemessene Reaktion“ beraten.
Italien warf dagegen der Schweiz vor, ihren diplomatischen Streit mit Libyen auf dem Rücken anderer europäischer Länder auszutragen. Die Regierung in Bern nehme die Länder des Schengen-Raums als „Geisel“, sagte Außenminister Franco Frattini (Forza Italia, rechtskonservativ) in einem Interview. Italien kooperiert mit Libyen seit Anfang 2008 in Fragen der Einwanderungspolitik und hat ein Rückübernahmeabkommen abgeschlossen (vgl. MuB 3/08). chw
Weitere Informationen:
www.eda.admin.ch/eda/de/home.html
www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Startseite.html
ec.europa.eu/commission_2010-2014/malmstrom/welcome/default_en.htm
Nigeria: Massaker zwischen Christen und Muslimen
Am 10. März haben muslimische Nomaden in Nigeria drei christliche Dörfer angegriffen und ein Massaker verübt. Die Männer vom Stamm der Fulani töteten die Mitglieder der vornehmlich christlichen Berom-Volksgruppe und zündeten ihre Häuser an. Das Motiv war Rache für die Ermordung von rund 350 Muslimen im Januar dieses Jahres. Mittlerweile seien über 300 Leichen in einem Massengrab im Dorf Dogo Na Hawa beerdigt worden, sagt das lokale Rote Kreuz. In den Medien war von rund 500 Opfern insgesamt die Rede. Das Massaker war der vorläufige Höhepunkt einer schon länger andauernden Eskalation der Gewalt in der Region um die Stadt Jos. Dort grenzen die von Muslimen und Christen bewohnten Gebiete Nigerias aneinander. In den letzten zehn Jahren starben bei ethnischen Auseinandersetzungen in der Region rund 3.000 Menschen.
www.icrc.org
USA: Doppelt so viele Abschiebungen
Die Zahl der Abschiebungen aus den USA hat sich zwischen 1999 (183.114) und 2008 (358.886) nahezu verdoppelt. Dies geht aus dem Jahrbuch für Zuwanderungsstatistik des US-Ministeriums für Heimatschutz hervor. Mexikaner sind die weitaus größte Gruppe unter den Abgeschobenen. Trotz eines Anstiegs der absoluten Zahlen ging der Anteil von Mexikanern an allen Abschiebungen im gleichen Zeitraum von 82 % auf 69 % zurück. Dies weist auf eine zunehmende Diversifizierung der irregulären Zuwanderung hin.
www.dhs.gov/files/statistics/immigration.shtm
Online-Angebot: Daten zur Integration online
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellt Daten zu verschiedenen Aspekten der Integration von Migranten in Deutschland online zur Verfügung. Die Datenbank Integrationsreport basiert auf den Ergebnissen des gleichnamigen Forschungsprojektes. Sie ermöglicht den Zugriff auf soziodemographische Grunddaten der Zuwandererbevölkerung sowie auf Daten zur schulischen und beruflichen Bildung, zur sprachlichen Integration, zur Wohnsituation und zur Einbürgerung.
Die Daten haben einen bundesweiten Bezug und entstammen verschiedenen Quellen, u. a. amtlichen Statistiken und Mikrozensusdaten. Sie sind als kommentierte Excel-Tabellen aufbereitet und sollen regelmäßig aktualisiert werden. So werden beispielsweise die Einbürgerungszahlen insgesamt und differenziert nach Geschlecht, wichtigen Herkunftsländern von Eingebürgerten und Bundesländern in einer Zeitreihe seit dem Jahr 2000 dargestellt, die jährlich fortgeschrieben wird.
Die Datenbank ist erreichbar unter:
integrationsreport.bamf.de
Eine Registrierung als Nutzer ist nicht erforderlich.
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Fachtagung zur politischen Bildung
Titel: Rechtsextremismus in Europa
Veranstalter: Bundeszentrale für politische Bildung in Kooperation mit der Akademie für Rechtskultur und Rechtspädagogik, dem Anne Frank Zentrum e. V., dem Europazentrum Brandenburg-Berlin e. V., dem Herbert-Wehner-Bildungswerk e.V., dem Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit e. V., dem Internationalen Bund und dem Internationalen Forum Burg Liebenzell e. V.
Termin/Ort: 28.-29.4.2010, Kardinal-Schulte-Haus, Overather Str. 51-53, 51429 Bergisch Gladbach, Tel.: +49 (0)2204 4080, Fax: +49 (0)2204 408697
Anmeldung: bis zum 16.4.2010 unter www.bpb.de/Veranstaltungen
Weitere Informationen: www.bpb.de/files/Z0EVC6.pdf
Konferenz
Titel: Integration benachteiligter Jugendlicher mit Migrationshintergrund in die Berufswelt: Eine Herausforderung für Bildung und Wirtschaft?
Veranstalter: Internationales Forum Burg Liebenzell e. V.
Termin/Ort: 7.-9.5.2010 im Internationalen Forum Burg Liebenzell in Bad Liebenzell
Konferenzsprachen: Deutsch, Polnisch und Englisch.
Anmeldeschluss: 16.4.2010
Kontakt: E-Mail: magdalena.ziolek@gmail.com
Literatur
Jan Schneider: Modernes Regieren und Konsens. Kommissionen und Beratungsregime in der deutschen Migrationspolitik. 2010, 49,95 Euro, ISBN 978-3-531-16398-7, Online-Bestellung: www.vs-verlag.de
Am Beispiel der deutschen Migrationspolitik wird beleuchtet, was das Einsetzen und die Arbeit von Regierungskommissionen tatsächlich bedeuten. Vergleichend werden die Beratungsregime und Entscheidungsmodalitäten in der Ausländerpolitik der vergangenen 60 Jahre rekapituliert. Konkreter Untersuchungsgegenstand ist die Unabhängige Kommission Zuwanderung, deren empirische Analyse drei Phasen berücksichtigt: den Regierungsprozess vor ihrer Einsetzung, den Arbeitsprozess während ihres Mandats sowie den Post-Kommissionsprozess – über die Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes 2004 bis hin zu den migrationspolitischen Entwicklungen unter der Großen Koalition.