April 2010 (04/10) - Inhaltsverzeichnis

Deutschland: Debatte um türkische Schulen

Der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan ist mit seiner Forderung nach türkischen Gymnasien in Deutschland auf Ablehnung bei Politikern und Lehrkräften gestoßen. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte Erdogans Vorstoß zunächst zurückgewiesen, zeigte sich beim Treffen mit ihrem Amtskollegen in der Türkei aber kompromissbereit.

Im Vorfeld des Staatsbesuchs von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in der Türkei am 29. und 30. März hatte Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan (AKP, islamisch-konservativ) in einem Zeitungsinterview gesagt: „In der Türkei haben wir deutsche Gymnasien – warum sollte es keine türkischen Gymnasien in Deutschland geben?“ Damit wiederholte er seine im Februar 2008 in Köln erhobene Forderung nach der Einführung türkischsprachiger Schulen in Deutschland, die bereits damals überwiegend kritisch aufgenommen worden war (vgl. MuB 2/08). Er begründete seinen Vorstoß mit den Sprachproblemen vieler der 2,7 Mio. in Deutschland lebenden Menschen türkischer Herkunft. „Man muss zunächst die eigene Sprache beherrschen, also Türkisch – und das ist leider selten der Fall“, sagte Erdogan.

Bundeskanzlerin Merkel war zunächst gegen Erdogans Vorschlag. In der wöchentlich auf ihrer Website erscheinenden Videobotschaft bekräftigte sie ihre Forderung nach einer besseren Integration der in Deutschland lebenden Türken. „Das bedeutet natürlich, dass die deutsche Sprache erlernt wird und die deutschen Gesetze eingehalten werden“, sagte Merkel. Nach dem Gespräch der Kanzlerin mit dem türkischen Ministerpräsidenten in Ankara näherten sich beide jedoch an. „Wenn Deutschland Auslandsschulen in anderen Ländern hat, zum Beispiel in der Türkei, dann kann natürlich auch die Türkei Schulen in Deutschland unterhalten“, sagte Merkel. Zugleich betonte sie, dass dies nicht zu einer „Ausrede“ für in Deutschland lebende Türken führen dürfe, die deutsche Sprache nicht zu lernen. Merkel wies ferner darauf hin, dass es bereits eine Vielzahl deutsch-türkischer Schulen in Deutschland und türkische Lehrer gebe, die die türkische Sprache unterrichteten. Zweisprachigkeit sei eine Voraussetzung für gute Integration.

Deutsch-türkische Universität in Planung
Das türkische Parlament verabschiedete am 1. April das Gründungsgesetz für die deutsch-türkische Universität (DTU) in Istanbul. Im Mai 2008 hatten der damalige Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD), sein türkischer Amtskollege Ali Babacan (AKP) und Bildungsministerin Annette Schavan (CDU) eine Gründungsvereinbarung unterzeichnet.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will sich mit einem Zuschuss in Höhe von etwa 40 Mio. Euro beteiligen. Außerdem helfen 26 deutsche Hochschulen beim Aufbau der Universität, an der rund 5.000 Studierende und Doktoranden studieren sollen. Unterrichtssprachen sollen neben Deutsch in manchen Fächern auch Türkisch und Englisch sein.
Beate Schindler-Kovats vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD), der im Auftrag der Bundesregierung zusammen mit dem türkischen Hochschulverband das Programm der gemeinsamen Universität plant, sagte: „Wir wollen eine internationale Universität sein.“ Bei ihrer Türkeireise Ende März sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU): „Wir erhoffen uns sehr viel von dieser deutsch-türkischen Universität.“ Ministerpräsident Tayyip Erdogan (AKP) gab bei ihrem Besuch bekannt, dass der türkische Staat für die Universität ein Gelände im Istanbuler Stadtteil Beykoz zur Verfügung stellt.

Die Reaktionen auf Erdogans Vorstoß fielen überwiegend kritisch aus. Serkan Tören, integrationspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, nannte Erdogans Forderung ein „falsches Signal“, das zur Abgrenzung von der deutschen Gesellschaft führe. Rein türkische Gymnasien verbauten Kindern Integrations- und Aufstiegschancen, kritisierte der nordrhein-westfälische Integrationsminister Armin Laschet (CDU). Auch der SPD-Parteivorsitzende Sigmar Gabriel wies den Vorstoß zurück.

Die migrationspolitische Sprecherin der Linkspartei und stellvertretende Vorsitzende der Deutsch-Türkischen Parlamentariergruppe Sevim Dagdelen sagte, die Probleme der in Deutschland geborenen oder hier aufgewachsenen Jugendlichen türkischer Abstammung ließen sich nicht durch türkische Gymnasien lösen. Der Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen Hans-Christian Ströbele präferiert deutsch-türkische Schulen, an denen beide Sprachen gleichwertig nebeneinander gelehrt würden. Der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Josef Krauss, nannte Erdogans Idee „inakzeptabel und anti-integrativ“.

Der Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland Kenan Kolat erklärte, man könne über die Einrichtung von zwei- oder mehrsprachigen privaten Gymnasien wie in der Türkei diskutieren und solche einrichten. Dies werde jedoch die Bildungsproblematik der türkischen Kinder nicht lösen und ist keine Alternative zum deutschen Schulsystem, so Kolat. Nach den Vorstellungen Türkischstämmiger gehe es vielmehr „um den Wunsch nach Förderung von Türkisch, in Form als 2. und/oder 3. Fremdsprache und Türkisch als Abiturfach“.

Kadir Daglar von der Föderation türkischer Elternvereine sprach sich für türkische Gymnasien aus, „aber nur, wenn die deutsche Sprache an erster Stelle steht und die Schulen nach den Richtlinien geführt würden, die hier gelten“. Schon lange setzten sich die Eltern dafür ein, dass Türkisch versetzungsrelevantes Fach an deutschen Gymnasien werde. Bülent Uçar, Professor für Islamische Religionspädagogik in Osnabrück, sagte: „Zielführender als Gymnasien wäre eine Investition in die Sprachförderung in Kindergärten.“

Kritik an Merkels Haltung kam vom Regierenden Bürgermeister Berlins Klaus Wowereit (SPD): „Statt über wichtige bildungspolitische Fragen zu sprechen, mit Hilfe derer man den Aufstiegswillen befördern kann, verzettelt sie sich in einem unnötigen Streit um türkische Gymnasien.“

Der Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Cem Özdemir kritisierte die Debatte scharf: „Offensichtlich gibt es eine Allergie gegen alles, was mit der Türkei und der türkischen Sprache zu tun hat.“ Das führe zu Gegenreaktionen und erschwere die Integration. up

Weitere Informationen:
www.bundesregierung.de
www.bundeskanzlerin.de
www.bmbf.de
www.tgd.de

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Deutschland: Islamkonferenz weiter ungewiss

Die Fortsetzung der Deutschen Islamkonferenz (DIK) bleibt umstritten. Der Zentralrat der Muslime blieb dem ersten Vorbereitungstreffen am 24. März fern. Unterdessen forderte der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration eine gezielte Informationspolitik zur neuen DIK, da diese laut Umfrageergebnissen der Hälfte der Zuwanderer nicht bekannt sei.

Das erste Plenum der neuen Islamkonferenz, die den Dialog der Bundesregierung mit den Muslimen in Deutschland strukturieren soll, ist für den 17. Mai geplant (vgl. MuB 03/10, 6/09, 8/06). An einem Vorgespräch Ende März im Bundesinnenministerium beteiligten sich allerdings nur noch zwei der insgesamt vier Mitgliedsverbände des Koordinierungsrats der Muslime in Deutschland (KRM). Die Türkisch-Islamische Union (Ditib) erklärte, sie nehme auch ohne Klärung offener Punkte am ersten Arbeitstreffen teil. Dem schloss sich der Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) an, trotz der Kritik an Inhalten und der teilweise „willkürlichen“ Auswahl einzelner Teilnehmer.

Neben dem Islamrat, den Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) Anfang März ausgeladen hatte, fehlte auch der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) beim Vorbereitungstreffen. Der ZMD hatte zuvor um ein Gespräch mit de Maizière gebeten. Dieser zeigte sich offen, sofern der ZMD zu dem allgemeinen Vorgespräch komme. Der Zentralrat ist nun der einzige der geladenen Verbände, der über die Teilnahme an der DIK erst entscheiden will, wenn wesentliche Bedenken ausgeräumt sind. Offen ist, ob Vertreter am nächsten Vorbereitungstreffen am 26. April teilnehmen werden.

Hintergrund der Diskussion ist die Kritik der muslimischen Verbände an Personal, Struktur und Themensetzung der neuen Islamkonferenz. Vor allem der Ausschluss des Islamrats aufgrund laufender Ermittlungsverfahren gegen den Mitgliedsverband Milli Görüs wegen Steuerhinterziehung, Bildung einer kriminellen Vereinigung und Geldwäsche stößt weiter auf Ablehnung. Inzwischen wurde bekannt, dass in derselben Sache auch gegen ein einflussreiches Mitglied der Islamischen Gemeinschaft in Deutschland ermittelt wird, die wiederum Mitglied beim ZMD ist. De Maizière verteidigte seine Haltung in dieser Sache damit, dass die Islamische Gemeinschaft nicht in gleicher Weise den ZMD dominiere, wie dies bei Milli Görüs und dem Islamrat der Fall sei. „Der Zentralrat vertritt zudem auch bosnische oder schiitische Muslime, die ansonsten nicht mehr mittelbar an der Islamkonferenz beteiligt wären“, sagte de Maizière in einem Zeitungsinterview.

Ein weiterer Kritikpunkt der muslimischen Verbände ist, nicht in die Vorbereitungen einbezogen worden zu sein, und dass Themen wie Islamfeindlichkeit und Rassismus fehlten. Der Innenminister sagte zu, auch darüber sprechen zu wollen, er sehe jedoch nicht, dass Deutschland „von Islamfeindlichkeit durchdrungen“ sei.

Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration hat unterdessen Politik und Verbände aufgerufen, Zuwanderer besser über integrationspolitische Initiativen aufzuklären und die neue Islamkonferenz mit einer gezielten Informationspolitik zu begleiten. Denn gerade die DIK sei der Hälfte der Zuwanderer unbekannt. Dies geht aus einer repräsentativen Befragung mit 5.500 Menschen in den alten Bundesländern hervor, die der Sachverständigenrat am 12. April in Berlin vorstellte. Besonders bedenklich sei demnach, dass 47 % der in Deutschland geborenen Muslime die Islamkonferenz nicht bekannt sei, während von den zugewanderten Muslimen nur 42 % angaben, sie nicht zu kennen. Bei der so genannten Mehrheitsbevölkerung hätten hingegen nur 33 % noch nie von der DIK gehört.

Sehr zu begrüßen sei deshalb die Ankündigung des Bundesinnenministers, künftig mehr praktische Fragen in den Vordergrund zu stellen. „Das wird diesen wichtigen Dialog für einen größeren Teil der Muslime auch im Alltag relevant werden lassen“, sagte der Vorsitzende des Sachverständigenrats Klaus J. Bade. up

Weitere Informationen:
www.deutsche-islam-konferenz.de
www.svr-migration.de

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Deutschland: Debatte um Guantánamo-Häftlinge

In Deutschland wird seit Anfang April erneut über die Aufnahme von Inhaftierten aus dem US-Gefangenenlager in Guantánamo diskutiert. Bundesinnenminister Thomas de Maizière stieß mit seiner Bereitschaft für eine Aufnahme auf scharfe Kritik, vor allem aus den eigenen Reihen. Bundeskanzlerin Angela Merkel machte US-Präsident Barack Obama bei einem Besuch in Washington keine konkreten Zusagen, sprach aber von konstruktiven Gesprächen in dieser Frage.

„Diese Gespräche laufen weiter“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vor dem Abflug zum internationalen Gipfel zur Atomsicherheit in Washington am 12. April. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) bekräftigte in einem Interview: „Ich finde, wenn ein NATO-Partner und unser wichtigster Verbündeter uns um Hilfe bittet, sollten wir das solidarisch prüfen.“ Eine Entscheidung sei noch nicht gefallen, ohnehin würden die USA die Hauptlast bei der Auflösung des Lagers tragen. Er verwies ferner darauf, dass Großbritannien, Frankreich, Spanien, Italien und die Schweiz bereits Gefangene aus dem Lager auf der kubanischen Insel aufgenommen haben (vgl. MuB 5/09).

Presseberichten zufolge hatte eine deutsche Delegation in der ersten Aprilwoche in Guantánamo Gespräche mit Insassen geführt, die für eine Aufnahme in Frage kommen. Dabei soll es sich um einen Palästinenser, einen Syrer und einen Jordanier handeln. Derzeit werde geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Aufnahme in Deutschland vorlägen.

Unionsregierte Bundesländer lehnen die Aufnahme von Gefangenen aus dem Lager bisher weitgehend ab. Dazu CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt: „Wenn einer zu Unrecht in Guantánamo sitzt, dann kann er auch in die USA gehen. Aber wenn von ihm eine Gefahr ausgeht, dann hat er bei uns nichts zu suchen.“ Zur Bündnissolidarität gehöre auch, dass man von seinen Bündnispartnern nichts verlange, wozu man selber nicht bereit wäre. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) hatte sich dieser ablehnenden Position angeschlossen, genau wie seine Amtskollegen in Sachsen, Hessen und Baden-Württemberg. Das schwarz-gelb regierte Schleswig-Holstein will sich noch nicht festlegen, ebenso Hamburg.

Rückendeckung erhielt de Maizière von Max Stadler (FDP), Staatssekretär im Bundesjustizministerium. Er erklärte, der Bundestag habe die Schließung von Guantánamo immer gefordert. „Deshalb wäre es unlogisch, sich jetzt der Debatte zu entziehen.“ Der Vorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Cem Özdemir betonte, Deutschland habe eine humanitäre Verpflichtung, bei der schnellen Schließung Guantánamos mitzuhelfen. „Auch wir hatten unseren Anteil an Fehlern im Kampf gegen den Terrorismus“, sagte er. Eine ähnliche Position vertritt die Linkspartei.

Auch der SPD-Fraktionsvorsitzende Frank-Walter Steinmeier befürwortet eine Aufnahme. Im SPD-regierten Berlin geben sichdie Verantwortlichen dagegen skeptisch: „Wir sind grundsätzlich eher gegen eine Aufnahme“, sagte eine Sprecherin von Innensenator Ehrhart Körting (SPD).

In Guantánamo wurden nach den Anschlägen vom 11. September 2001 schätzungsweise 800 Gefangene interniert. US-Präsident Barack Obama (Demokraten) hatte zu Beginn seiner Amtszeit im Januar 2009 angekündigt, das umstrittene Lager binnen eines Jahres zu schließen. Er konnte die Frist jedoch nicht einhalten, u. a. wegen der Schwierigkeiten, Aufnahmeländer für die verbliebenen Insassen zu finden. Derzeit werden in Guantánamo noch rund 180 Terrorverdächtige festgehalten, gegen die meisten von ihnen wurde bis heute kein Prozess geführt. Im vergangenen Jahr hatte Deutschland aus Rücksicht auf die diplomatischen Beziehungen zu China eine Aufnahme von in Guantánamo inhaftierten Uiguren abgelehnt (vgl. MuB 5/09, 2/09, 1/09). chw

Weitere Informationen:
www.bmi.bund.de
www.bundesregierung.de
www.bamf.de

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Kurzmeldungen – Deutschland

Niedersachsen: Türkischstämmige muslimische Ministerin
Wie am 19. April bekannt wurde, wird Aygül Özkan (CDU) Niedersachsens neue Ministerin für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration. Damit übernimmt erstmals eine türkischstämmige Muslimin ein Ministeramt in Deutschland. Özkan will verstärkt Integrationspolitik mit Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik verbinden: „Jugendliche mit Migrationshintergrund sind die Arbeitnehmer von morgen und eine große Chance für unser Land."

5. Integrationsministerkonferenz
Die für Integration zuständigen Minister und Senatoren der Länder haben auf ihrer 5. Konferenz am 19. März in Düsseldorf beschlossen, die Integrationspolitik zwischen Bund und Ländern künftig besser miteinander abzustimmen. Die Länder wollen stärker als bisher in die integrationspolitischen Überlegungen des Bundes einbezogen werden. Ferner einigten sich die Minister auf ein gesetzlich verankertes, beschleunigtes Verfahren zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen und bekräftigten erneut, den Anteil von Migranten im Öffentlichen Dienst erhöhen zu wollen (vgl. MuB 5/08, 6/07). Darüber hinaus stimmten sie einem Maßnahmenpaket zur besseren Integration von Frauen mit Migrationshintergrund zu, da diese eine Schlüsselrolle im Hinblick auf die Gesundheit ihrer gesamten Familie einnehmen. Die Gesundheitsangebote sollen daher bei Frauen stärker bekannt gemacht und Zugangsbarrieren zum Gesundheitswesen abgebaut werden (vgl. MuB 10/08).
www.mgffi.nrw.de/integration/5__IntMK/index.php
www.bundesregierung.de

Deutschkenntnisse erforderlich
Der erste Senat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) hat in einem Urteil vom 30. März (Az. BVerwG 1 C 8.09) bekräftigt, dass die Erfordernis einfacher Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug (§30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG) weder gegen das Grundgesetz noch gegen das Gemeinschaftsrecht der EU verstoße. Damit bestätigte das BVerwG eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin. Eine Türkin und ihre Kinder hatten gegen die Deutsche Botschaft in Ankara geklagt, da diese die Erteilung eines Visums für den Nachzug zu ihrem in Deutschland lebenden Ehemann bzw. Vater ablehnte (vgl. MuB 10/08). Der verfassungsrechtlich gebotene Interessenausgleich könne durch die Erteilung einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Spracherwerbs herbeigeführt werden, so das BVerwG in seiner Urteilsbegründung. Außerdem sei der Lebensmittelpunkt der Familie weiterhin in der Türkei.
www.bundesverwaltungsgericht.de

Abschiebungen in den Irak wieder möglich
Iraker können grundsätzlich wieder in ihr Herkunftsland abgeschoben werden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof veröffentlichte am 24. März drei Urteile, denen zufolge bei einer Rückkehr nach Bagdad, Mosul oder Kirkuk nach derzeitiger Sicherheitslage kein Grund für die Gewährung von Abschiebeschutz wegen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts besteht (Az. 13a B 08.30283, 13a B 08.30285, 13a B 08.30304). Die Gefahrendichte in den drei Städten sei momentan nicht so hoch, dass Zivilpersonen einer ernsthaften Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt wären. Drei Iraker hatten gegen die Aufhebung ihres Flüchtlingsstatus durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geklagt. Der Bundestag hatte zuvor durch die Anpassung des Aufenthaltsgesetzes an EU-Richtlinien die Entscheidung des BAMF ausgesetzt. Eine Revision wurde zugelassen, da die Rechtssache im Hinblick auf die Auslegung des Art. 15 der Qualifikationsrichtlinie 2004/83/EG grundsätzliche Bedeutung habe. Mehrere europäische Staaten schieben bereits seit Herbst Asylbewerber in Teile des Iraks ab (vgl. MuB 9/09). Das UN-Flüchtlingshochkommissariat verurteilte dies.
www.vgh.bayern.de/BayVGH/documents/PM-20100324.pdf

Sperre durch Ausweisung bleibt bestehen
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat am 13. April entschieden, dass die Sperrwirkung einer Ausweisung gemäß § 11 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) auch dann gilt, wenn eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen vorliegt (Az. 1 C 5.09). Hintergrund war die Klage einer Ghanaerin, die Mitte der 1990er Jahre mit falschen Herkunftsangaben erfolglos Asyl beantragt hatte und 2003 wegen verschiedener Verstöße gegen das Ausländerrecht ausgewiesen werden sollte. Aufgrund der inzwischen erfolgten Geburt ihrer Kinder, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wurden der Klägerin aber befristete humanitäre Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Abs. 5 AufenthG erteilt. Ihr Antrag, aus familiären Gründen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, wurde mit Verweis auf die Sperrwirkung der Ausweisung in allen Instanzen abgelehnt. Das BVerwG bestätigte diese Urteile nun. Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen sei eine Ausnahme, die die grundsätzliche Sperrwirkung der Ausweisung nicht aufheben könne, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Sie ergänzten aber, dass die Sperrwirkung der Ausweisung von der zuständigen Ausländerbehörde befristet werden könne.
www.bverwg.de

Visa-Erleichterungen
Beim Besuch eines deutsch-türkischen Wirtschaftsforums am 30. März in Istanbul stellte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) Visa-Erleichterungen für türkische Wirtschaftsvertreter, Akademiker, Künstler und Studierende in Aussicht. „Visa sollten länger gelten“, sagte Merkel. Ferner sollen Visa-Verlängerungen einfacher werden. Voraussetzung sei ein Rückführungsabkommen nach spanischem und italienischem Vorbild für Fälle illegaler Einreise. Auch die EU verhandelt mit der Türkei über Visa-Angelegenheiten. Dennoch kann sich Merkel hier eine bilaterale Lösung zwischen Deutschland und der Türkei vorstellen. Die türkische Seite hatte wiederholt Visa-Erleichterungen gefordert. Bei allen EU-Bewerberländern sei die Visapflicht kurz nach Beginn der Beitrittsverhandlungen aufgehoben worden, nur bei der Türkei nicht.

Suizid in Abschiebehaft
Anfang März hat sich in einem Hamburger Gefängniskrankenhaus der 17-jährige georgische Flüchtling David M. erhängt. Am 7. Februar hatte die Polizei den Flüchtling in Hamburg „wegen des Verdachts auf illegalen Aufenthalt“ aufgegriffen. Nachforschungen der Ausländerbehörde ergaben, dass er bereits in Polen und in der Schweiz Asyl beantragt hatte, bevor er nach Deutschland kam. Das Amtsgericht ordnete daraufhin Abschiebehaft an. David M. sollte nach Polen abgeschoben werden. Ab sofort dürften ausreisepflichtige minderjährige Flüchtlinge nicht mehr in Abschiebehaft genommen werden, sofern sie nicht straffällig geworden sind, sagte der Hamburger Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU) in einer Reaktion auf den Vorfall. Flüchtlingsorganisationen wie Pro Asyl übten massive Kritik an der Praxis, Minderjährige in Abschiebehaft zu nehmen.
www.hamburg.de/zentrale-auslaenderbehoerde

Demonstration für Minarettverbot
Die rechtsextreme Partei Pro NRW hat Ende März eine Demonstration in Duisburg für ein Verbot von Minaretten in Deutschland organisiert. Etwa 150 Personen, unter ihnen zahlreiche NPD-Anhänger, nahmen an einem Protestzug im Duisburger Stadtteil Marxloh teil, wo die größte Moschee Deutschlands steht. Ihnen standen laut Polizeiangaben rund 4.000 Gegendemonstranten gegenüber. Pro NRW fordert die Einführung eines Minarettverbots ähnlich dem in der Schweiz (vgl. MuB 10/09). Die Regionalpartei ist mit insgesamt 35 Sitzen in Stadträten, Bezirksvertretungen und Kreistagen in Nordrhein-Westfalen vertreten. Sie wird vom Verfassungsschutz beobachtet.
www.polizei-nrw.de

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Vereinigtes Königreich: Einwanderungspolitik im Wahlkampf

Kurz vor den Unterhauswahlen am 6. Mai wird im Vereinigten Königreich intensiv über die Migrationspolitik der letzten Jahre sowie über künftige Maßnahmen gestritten. Sowohl die konservativen Tories als auch die sozialdemokratische Labour-Partei wollen die Einwanderung im Falle eines Wahlsiegs stärker beschränken.

Zahlreichen Umfragen zufolge hält eine Mehrheit der britischen Wähler das Thema Migration für sehr wichtig. Die im internationalen Vergleich hohen Einwanderungszahlen der letzten Jahre und die steigenden Arbeitslosenzahlen haben dazu geführt, dass Einwanderung bei weiten Teilen der Bevölkerung und in der öffentlichen Debatte überwiegend als Belastung wahrgenommen wird. Dennoch wurde das Thema erst wenige Wochen vor den Unterhauswahlen im Wahlkampf aufgegriffen, nachdem mehrere Boulevard-Zeitungen Anfang April umstrittene Arbeitsmarktdaten veröffentlichten. Den Zahlen der britischen Statistikbehörde zufolge sind 98 % aller seit Antritt der Labour-Regierung im Jahr 1997 geschaffenen Jobs auf Einwanderer entfallen. Die Angaben wurden u. a. vom britischen Gewerkschaftsbund TUC kritisiert, weil sie weder den öffentlichen Sektor, noch die Jobs von Personen im Rentenalter einbezogen hätten. Zudem wurden zahlreiche im Ausland geborene Personen als Migranten gewertet, obwohl sie britische Staatsbürger sind. Dem TUC zufolge wurden seit 1997 insgesamt 2,5 Mio. neue Jobs geschaffen, wovon etwa 50 % auf Zuwanderer entfallen seien. Forschern des Centre on Migration, Policy and Society der Oxford Universität zufolge hat die Einwanderung nur „minimale“ Auswirkungen auf die Jobchancen von Briten. Migranten würden zumeist in Beschäftigungsverhältnissen arbeiten, die unterbezahlt, unsicher und unattraktiv seien und daher von Briten nicht nachgefragt würden.

Die Tories nahmen die Zahlen dennoch zum Anlass für eine fundamentale Kritik an der einwanderungspolitischen Bilanz der Labour-Regierung. Der migrationspolitische Sprecher der Konservativen Damian Green sagte, dies sei „der endgültige Beweis“, dass Ministerpräsident Gordon Brown (Labour) die Öffentlichkeit mit seinem Versprechen, britische Jobs für britische Arbeitnehmer zu schaffen, getäuscht habe. Britische Arbeitnehmer seien in einer schlechteren Situation als vor Antritt der Labour-Regierung. Die Konservativen hatten wiederholt die hohe Einwanderung kritisiert.

1997 lag die Netto-Einwanderung bei 48.000 Personen. In den folgenden Jahren stieg sie deutlich an und erreichte 2007 mit 237.000 einen Höhepunkt. 2008 fiel der Saldo auf 163.000 (vgl. MuB 9/08), 2009 nach vorläufigen Zahlen weiter auf 147.000 Personen. Seit dem EU-Beitritt der osteuropäischen Staaten im Mai 2004 kamen nach Schätzungen der Migration Policy Group allein bis zu 1,5 Mio. Arbeitnehmer dieser Staaten nach Großbritannien. Als Folge der hohen Einwanderung stieg auch der Anteil der Migranten, die im Vereinigten Königreich leben (foreign born), in den zurückliegenden Jahren deutlich an. 1991 waren es 3,8 Mio. bzw. 6,7 % der Gesamtbevölkerung, 2001 4,9 Mio. (8,3 %) und 2009 6,8 Mio. (11,1 %).

Gordon Brown betonte, seine Regierung habe die Einwanderung bereits erschwert. Seit 2008 wurde schrittweise ein Punktesystem nach australischem Vorbild eingeführt und die Einwanderungsmöglichkeit für gering qualifizierte Migranten abgeschafft. Auch der Grenzschutz wurde verstärkt (vgl. MuB 10/09, 10/08, 2/08).

Den Konservativen geht dies nicht weit genug. In ihrem Wahlprogramm kündigten sie für den Fall eines Sieges an, die Einwanderung mit einer jährlich festgelegten Quote auf das Niveau der 1990er Jahre und somit in den Bereich von „Zehntausend pro Jahr statt Hunderttausend“ zu senken. Die Tories wollen zudem einen generellen Englisch-Test bei Eheschließungen mit einem ausländischen Partner einführen sowie den Zugang von ausländischen Studierenden zu britischen Universitäten erschweren. Die vorgeschlagenen Maßnahmen beziehen sich ausschließlich auf Nicht-EU-Bürger.

Die Labour-Partei lehnt eine jährliche Einwanderungsquote strikt ab. Dies würde „der britischen Wirtschaft enorm schaden“, sagte Brown und bekam Unterstützung vom einflussreichen Wirtschaftsverband London First, der die Quote als Populismus kritisierte. Dennoch verfolgt auch die Labour-Partei einen restriktiven Einwanderungskurs. In Ergänzung zu den bereits verabschiedeten Maßnahmen fordern die Sozialdemokraten, dass die Sprachanforderungen für ausländische Bewerber im öffentlichen Dienst erhöht, der Kampf gegen die illegale Einwanderung weiter verschärft und die Einbürgerung erschwert werden sollen.

Die Liberaldemokraten um Spitzenkandidat Nick Clegg sprechen sich dafür aus, eine Arbeitserlaubnis künftig nicht mehr landesweit zu erteilen, sondern auf jene Regionen zu beschränken, in denen es tatsächlich Bedarf gibt. Zwar wollen sie den Grenzschutz verstärken und die Ausreisekontrollen wieder einführen, gleichzeitig sollen aber irreguläre Einwanderer, die sich seit mindestens zehn Jahren im Land aufhalten, gut Englisch sprechen und keine Einträge im Strafregister haben, die britische Staatsbürgerschaft erhalten können.

In allen Umfragen liegen die Tories deutlich vor der Labour-Partei. Dennoch könnte die liberal-demokratische Partei Labour zu einer Minderheitenregierung verhelfen. me

Weitere Informationen:
media.conservatives.s3.amazonaws.com/manifesto/cpmanifesto2010_lowres.pdf
www2.labour.org.uk/uploads/TheLabourPartyManifesto-2010.pdf
network.libdems.org.uk/manifesto2010/libdem_manifesto_2010.pdf
www.statistics.gov.uk

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Mittelmeeranrainerstaaten: Asylantragszahlen stark rückläufig

Insgesamt stagniert die Zahl der Asylanträge in den Industriestaaten, regional bestehen große Unterschiede. Während in Südeuropa die Asylanträge 2009 erheblich zurückgingen, stiegen die Asylantragszahlen in Skandinavien deutlich an. Afghanistan hat den Irak im vergangenen Jahr als wichtigstes Herkunftsland der Antragsteller abgelöst.

In den Industriestaaten hat sich die Zahl der Asylanträge im vergangenen Jahr nur marginal erhöht. Zu dem Ergebnis kommt das Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) in einem Ende März in Genf vorgestellten Bericht. Für den jährlichen Report über die Entwicklung der Asylantragszahlen in den Industriestaaten wertete das UNHCR statistische Daten aus 44 Staaten aus. Dazu zählen die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Albanien, Bosnien-Herzegowina, Island, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Schweiz, Serbien und die Türkei. Daneben berücksichtigt der Bericht auch Australien, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea und die USA.

Im Jahr 2009 wurden in diesen Staaten 377.160 Asylanträge gestellt (2008: 377.130). Da einige Länder in ihren Statistiken nicht zwischen alten und neuen Asylanträgen unterscheiden und das UNHCR Fälle von Mehrfachanträgen in seinem Bericht nicht ausschließen kann, liegt die tatsächliche Zahl der Asylanträge wahrscheinlich sogar unter dem angegebenen Wert.

Regionale Unterschiede: In den europäischen Staaten wurden im vergangenen Jahr 286.680 Asylanträge gestellt (2008: 283.690, +1 %). Dabei gab es deutliche regionale Unterschiede. In den acht südeuropäischen Staaten (Albanien, Griechenland, Italien, Malta, Portugal, Spanien, Türkei, Zypern) sind 2009 ein Drittel weniger Asylanträge gestellt worden als im Vorjahr (2009: 50.090, 2008: 74.400; -33 %). Besonders stark war der Rückgang in Italien (-42 %), der Türkei (-40 %) und Griechenland (-20 %).

In Nordeuropa (Dänemark, Finnland, Island, Norwegen, Schweden) sind die Asylantragszahlen hingegen deutlich gestiegen (2009: 51.120, 2008: 45.240; +13 %). Zwar verzeichneten die Behörden im wichtigsten nordeuropäischen Aufnahmeland Schweden nahezu keine Veränderungen, in Dänemark (+59 %), Finnland (+47 %) und Norwegen (+19 %) stiegen die Zahlen jedoch sprunghaft an. 2007 war Schweden noch das zweitwichtigste Asylaufnahmeland aller Industriestaaten. Eine Gesetzesänderung bei der Behandlung irakischer Anträge im Februar 2007 habe dazu geführt, dass zunächst die Anerkennungsquote sank und irakische Asylantragsteller seitdem ihre Asylgesuche in den Nachbarländern Norwegen (seit 2007: +264 %) und Finnland (+413 %) stellen, so das UNHCR.

In Nordamerika ging 2009 die Zahl der Asylanträge im Vergleich zum Vorjahr leicht zurück (2009: 82.270, 2008: 86.460; -5 %), was insbesondere auf deutlich gesunkene Antragszahlen in Kanada zurückzuführen ist (-10 %). In den USA wurden etwa gleich viele Asylanträge wie 2008 gestellt. In Australien stiegen die Asylantragszahlen im Vergleich zum Vorjahr um etwa ein Drittel an (2009: 6.510, 2008: 5.020; +30 %). Dies ist insbesondere auf den sprunghaften Anstieg der Anträge afghanischer Staatsbürger um fast das Zwanzigfache im Jahr 2009 zurückzuführen. In Japan und Südkorea nahmen die Zahlen leicht ab (2009: 1.700, 2008: 1.960; -13 %; siehe Tabelle). In beiden Ländern beantragten insbesondere Menschen aus der Region (Myanmar, Sri Lanka und Bangladesch) sowie in Südkorea auch aus Pakistan Asyl.

[Grafik]

Empfängerstaaten: Insgesamt 48 % aller Asylanträge wurden 2009 in den fünf wichtigsten Aufnahmeländern gestellt. Zu diesen gehörten 2009 die USA (49.020) gefolgt von Frankreich (41.980), Kanada (33.250), dem Vereinigten Königreich (29.840) und Deutschland (27.650). Aufgeschlüsselt nach Asylanträgen pro 1.000 Einwohner sind Zypern (30,1), Malta (21,6), Schweden (13,7), Liechtenstein (12,5) und Norwegen (10,2) in den vergangenen fünf Jahren die wichtigsten Asylantragsstaaten gewesen. Deutschland liegt hier an 21. Stelle.

Herkunft: Personen aus fast 190 Staaten haben 2009 in den 44 Industriestaaten einen Asylantrag gestellt. Nahezu die Hälfte dieser Asylantragsteller kam aus einem asiatischen Staat (45,3 %), etwa ein Drittel aus Afrika (28,7 %), ein Sechstel aus einem europäischen Land (15,5 %) sowie 8,8 % aus Mittel- und Südamerika. Bei 1,6 % der Antragsteller ist die Herkunft unbekannt. Die wichtigsten Herkunftsstaaten sind, wie schon 2008, Afghanistan und der Irak. Nach neun Jahren ist Afghanistan erstmals wieder das wichtigste Herkunftsland der Asylantragsteller. 26.803 Afghanen (+45 %) stellten 2009 einen Asylantrag in den Industriestaaten und 24.341 Iraker (-40 %). Weitere wichtige Herkunftsstaaten waren Somalia (22.558; +3 %), Russland (20.367; ±0 %), China (20.100; +16 %) und Serbien (18.597; +25 %).

UN-Flüchtlingshochkommissar António Guterres betonte bei der Präsentation des Berichts, dass es keine „Flut von Asylbewerbern“ in die Industriestaaten gebe, wie Populisten oft behaupteten. Wie der aktuelle Flüchtlingsbericht des UNHCR belegt, fliehen die meisten Menschen weltweit innerhalb ihrer Herkunftsstaaten. Der größte Anteil der grenzüberschreitenden Flüchtlinge lebt nahe den Konfliktgebieten im asiatischen und afrikanischen Raum sowie im Mittleren Osten (vgl. MuB 6/09). th

Weitere Information:
www.unhcr.org

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Kurzmeldungen – Europa

Ungarn: Rechtsruck
Bei den Parlamentswahlen in Ungarn am 11. April hat der rechts-konservative Bund Junger Demokraten (FIDESZ) 53 % der Stimmen und damit die absolute Mehrheit erhalten. Die rechtsextreme Partei Jobbik (dt: „Die Besseren“), die zum ersten Mal bei einer Parlamentswahl antrat, kam auf 17 % und wurde damit drittstärkste Kraft, knapp hinter der bisher regierenden Sozialistischen Partei (MSZP), auf die 19 % der Stimmen entfielen. Der Vorsitzende der Jobbik-Bewegung Gábor Vona ist einer der Gründer der paramilitärischen Ungarischen Garde, die wegen ihrer Übergriffe auf Roma und andere Minderheiten (vgl. MuB 7/09) inzwischen verboten wurde, aber als „Neue Ungarische Garde“ weiterhin tätig ist.

Malta: Ausstieg aus Frontex-Operationen
Nachdem das Europäische Parlament am 25. März eine umstrittene Änderung der Leitlinien für Operationen der Europäischen Grenzschutzagentur Frontex verabschiedet hat, kündigte die maltesische Regierung umgehend den Rückzug aus den gemeinsamen Operationen an. Premierminister Lawrence Gonzi (PN, Konservative) unterstrich, dass bei Rettungsmaßnahmen auf hoher See weiterhin der nächste sichere Hafen angesteuert werden müsse. Die neue Leitlinie sieht hingegen ein Ansteuern des Ausrichterlandes der Frontex-Operationen vor. Diese Neuregelung betrifft v. a. den Inselstaat Malta (vgl. MuB 2/10), der bislang besonders häufig als Ausrichterstaat von gemeinsamen Frontex-Operationen aufgetreten ist. Die EU-Kommissarin für Inneres Cecilia Malmström kündigte an, dass sie Ende April nach Malta reisen werde, um einen Kompromiss mit den maltesischen Behörden zu suchen.
www.gov.mt
www.frontex.europa.eu

Spanien: Zuwanderer-Partei will bei Wahlen antreten
Die im Oktober 2009 in Granada gegründete Partei PRUNE (Partei Erneuerung und Einheit Spaniens) hat Anfang März angekündigt, dass sie bei den Kommunalwahlen 2011 landesweit antreten wolle. Dabei wolle die Partei besonders in Gemeinden mit einem hohen Ausländeranteil aktiv werden. Der aus Marokko stammende Parteichef Mustafa Bakkach widersprach Berichten, nach denen seine Partei muslimisch oder gar islamistisch ausgerichtet sei. Vielmehr sei PRUNE ähnlich der deutschen Christdemokratie eine religiös inspirierte Partei, die jedoch allen Glaubensrichtungen offen stehe, so Bakkach. Eine Hauptaufgabe der Partei sei die Verteidigung von Minderheitenrechten.
www.webislam.com/?idn=15439 (span.)

Griechenland: Staatsbürgerschaftsrechtsreform
Das griechische Parlament hat am 11. März einer Reform des Staatsbürgerschaftsrechts zugestimmt (vgl. MuB 9/09). Demzufolge erhalten Migranten künftig die griechische Staatsbürgerschaft, wenn sie seit mindestens fünf Jahren (bisher zehn) legal in Griechenland leben. Eine vereinfachte Einbürgerung für EU-Bürger, Eltern griechischer Kinder, Ehepartner von griechischen Staatsbürgern mit Kind sowie Flüchtlinge und Staatenlose ist bereits nach drei Jahren (bisher fünf Jahre bei Flüchtlingen) möglich.
Migranten der 2. Generation haben es künftig schwerer, die Staatsbürgerschaft zu erlangen. Nun müssen beide Elternteile (bisher nur ein Elternteil) bereits seit mindestens fünf Jahren legal in Griechenland leben. Außerdem müssen die Kinder zusätzlich sechs Jahre lang erfolgreich eine griechische Schule besucht haben, bevor sie eingebürgert werden können. Die bisher automatisch erfolgte Einbürgerung zusammen mit den Eltern wird abgeschafft.
Darüber hinaus sollen für einen positiven Einbürgerungsbescheid künftig zahlreiche Integrationsleistungen, wie ausreichende Kenntnisse der griechischen Sprache, Geschichte und Kultur oder das Ausüben beruflicher oder gemeinnütziger Tätigkeiten, erbracht werden. Weiter soll die Entscheidung über einen Staatsbürgerschaftsantrag künftig in regionalen Komitees getroffen werden und nicht länger als ein Jahr dauern.

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USA: Einsatz der Nationalgarde an der Grenze gefordert

Nach Gewaltakten beiderseits der Grenze zwischen den USA und Mexiko haben mehrere Gouverneure grenznaher US-Bundesstaaten den Einsatz der Nationalgarde gefordert. Diese solle die Grenzpolizei unterstützen und die Einreise von Drogenschmugglern verhindern. Hinsichtlich der von der Regierung Barack Obamas angekündigten umfassenden Einwanderungsreform wurden bislang keine wesentlichen Fortschritte erzielt. Unterdessen wurde in Arizona ein umstrittenes Gesetz zur Bekämpfung illegaler Zuwanderung verabschiedet.

Auslöser der Debatte um eine weitere Verschärfung des Grenzschutzes an der 3.140 km langen Grenze zwischen den Vereinigten Staaten und Mexiko waren der Tod eines Farmers in Arizona sowie die tödlichen Schüsse auf Mitarbeiter des US-amerikanischen Konsulats in der nordmexikanischen Grenzstadt Ciudad Juárez. Hinter beiden Fällen werden mexikanische Drogenkartelle vermutet.

Sowohl der texanische Gouverneur Rick Perry (Republikaner) als auch seine Amtskollegen aus New Mexico und Arizona Bill Richardson (Demokraten) und Janice Brewer (Republikaner) forderten daraufhin, dass Einheiten der Nationalgarde zur Unterstützung der US-amerikanischen Grenzpolizei (US Border Patrol) eingesetzt werden sollen. Lediglich Arnold Schwarzenegger (Republikaner), Gouverneur von Kalifornien, schloss sich bislang dieser Forderung nicht an. Richardson ordnete bereits den Oberkommandierenden der Nationalgarde seines Bundesstaates an, eine bislang unbekannte Zahl von Einheiten an die Grenze zu entsenden.

Der ehemalige Präsidentschaftskandidat der Republikaner und Senator des Bundesstaats Arizona John McCain forderte die Entsendung von 3.000 Soldaten der Nationalgarde an die Grenze seines Bundesstaates. Außerdem machte McCain die Mitarbeit der republikanischen Senatoren an einer Einwanderungsreform von der Sicherung der US-amerikanischen Südgrenze abhängig. Zwischen Mai 2006 und Juli 2008 wurden bereits im Rahmen der Operation „Jump Start“ bis zu 6.000 Soldaten der Nationalgarde an der US-amerikanischen Südgrenze stationiert (vgl. MuB 5/06). Ihre Aufgabe bestand in der Unterstützung der Grenzpolizei sowie der Zollbehörde und der Mitarbeit beim Bau der Grenzbefestigungen.

Der erst im März eingesetzte neue Kommissar der US-amerikanischen Zoll- und Grenzschutzbehörde USCBP Alan Bersin teilte mit, dass die Regierung noch keine Entscheidung zur Entsendung von Einheiten der Nationalgarde getroffen habe. Außerdem gab er zu bedenken, dass von einer Ausweitung des mexikanischen Drogenkrieges (vgl. MuB 8/09) auf US-amerikanisches Territorium nicht die Rede sein könne und rief die Politiker der Grenzregion zur Besonnenheit auf. Gerade in den Grenzstaaten wurde Kritik am Bau der Grenzbefestigungen an der Südgrenze der USA laut (vgl. MuB 9/06; 10/06). Die bisherigen Befestigungen hätten nicht zu einer spürbaren Verminderung des Drogenschmuggels und der illegalen Einwanderung geführt, da die Art der Grenzbefestigungen illegale Einwanderer nicht am Überschreiten der Grenzlinie hindern würde. Nach Angaben der USCBP wurden 1.040 km von geplanten 1.080 km der Grenzbefestigungen bereits fertig gestellt. Davon bestehen etwa 480 km aus Barrieren zur Verhinderung des Fahrzeugverkehrs in abgelegenen Regionen, um v. a. den Drogen- und Menschenschmuggel, etwa in Jeeps oder Pickups, zu unterbinden. Zu Fuß können Migranten diese Abschnitte jedoch weiterhin überqueren. Daher fordern Politiker aus den Grenzstaaten eine Verstärkung des Personals an der Grenzlinie, etwa durch die Entsendung der Nationalgarde.

Zahlen der Grenzschutzbehörde dokumentieren hingegen, dass seit 2007 die Zahl der aufgegriffenen undokumentierten Einwanderer an der US-amerikanischen Südgrenze zurückgegangen ist. Während bis 2006 jährlich etwa 1 Mio. Personen an der Grenze aufgegriffen wurden, ging diese Zahl im Jahr 2008 jüngsten Angaben zufolge auf rund 662.000 Personen zurück. Zugleich stieg jedoch die Zahl der Todesfälle an der Grenze, etwa durch Verdursten in Wüstenregionen (vgl. MuB 8/09). Nichtregierungsorganisationen sehen dies als Folge des verschärften Grenzschutzes, da die Migranten abgelegene Regionen durchqueren, um Grenzkontrollen zu umgehen. Nach Schätzungen des Büros für Einwanderungsstatistik des US-Heimatschutzministeriums lebten Anfang 2009 etwa 10,8 Mio. undokumentierte Einwanderer in den Vereinigten Staaten (2008: 11,6 Mio.), 62 % davon kamen aus Mexiko. Knapp zwei Drittel der undokumentierten Migranten sind bereits vor über zehn Jahren in die USA eingewandert.

Die Statusregularisierung von undokumentierten Migranten, die sich schon lange im Land aufhalten, ist eine der Kernforderungen von Einwandererverbänden. Eine solche Amnestie stößt jedoch in breiten Teilen der Bevölkerung sowie bei Politikern beider großen Parteien auf heftigen Widerstand. Die Ministerin für Heimatschutz Janet Napolitano (Demokraten) teilte mit, dass sie sich am 19. März mit Kongressabgeordneten sowie Vertretern von Religionsgemeinschaften, Polizeibehörden, Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisation getroffen habe, um Möglichkeiten für eine Einwanderungsreform auszuloten. Stark umstritten ist neben einer möglichen Amnestie undokumentierter Migranten auch die Neuauflage eines Gastarbeiterprogramms. Wie Napolitano bereits in einer Rede im Dezember 2009 ankündigte, werde sie sich weiterhin zusammen mit Vertretern des Kongresses und anderen Akteuren für eine umfassende Reform einsetzen (vgl. MuB 10/09). Politische Beobachter in Washington sehen die Reformpläne durch die erhitzte Debatte um Grenzsicherheit gefährdet.

Das Parlament des Bundesstaats Arizona beschloss unterdessen ein Landesgesetz (SB1070), demzufolge illegale Einreise und Aufenthalt als Verbrechen („state crime“) eingestuft werden. Die Polizeibehörden des Bundesstaats werden angehalten, bei „begründetem Verdacht“ Personenkontrollen durchzuführen. Ungeachtet heftiger Kritik von Migrantenverbänden, Bürgerrechtsgruppen, Organisationen der Hispano-Amerikaner sowie seitens der mexikanischen Regierung unterzeichnete Gouverneurin Brewer das Gesetz am 23. April. US-Präsident Barack Obama (Demokraten) kritisierte das Gesetz als „fehlgeleitet und unverantwortlich“. Er kündigte eine Überprüfung der Rechtsmäßigkeit des Gesetzes an, v. a. hinsichtlich der Vereinbarkeit mit Bürgerrechten, an.  sta

Weitere Informationen:
www.dhs.gov
azgovernor.gov/dms/upload/PR_040610_LtrToPOTUSBorderSecurity.pdf
www.dhs.gov/xlibrary/assets/statistics/publications/ois_ill_pe_2009.pdf
www.azleg.gov/legtext/49leg/2r/summary/s.1070pshs.doc.htm

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Kurzmeldungen – Welt

Thailand: 1 Mio. Zuwanderer von Abschiebung bedroht
Mehr als 1 Mio. undokumentierte Arbeitsmigranten sind in Thailand von der Abschiebung in ihre Herkunftsländer bedroht. Einer neuen gesetzlichen Regelung zufolge können Zuwanderer jederzeit deportiert werden, wenn sie nicht bis Anfang März eine Arbeitsgenehmigung beantragt hatten. Um diese zu erhalten, benötigen die Arbeitsmigranten jedoch Dokumente aus ihren Herkunftsländern. Außerdem ist eine Gebühr in Höhe von 118 US-Dollar zu entrichten. Beide Voraussetzungen stellen für undokumentierte Migranten eine kaum zu bewältigende Hürde dar.
Die thailändische Regierung argumentiert, dass diese Reform nötig sei, um die Arbeitsbedingungen der Zuwanderer zu verbessern und sie mit einer Krankenversicherung zu versorgen. In Thailand leben derzeit etwa 2 Mio. Arbeitsmigranten, v. a. aus Laos, Kambodscha und Burma. Sie stellen etwa 6 % der Arbeitskräfte in dem südostasiatischen Land dar. Im Jahr 2009 wurden etwa 350.000 Arbeitsmigranten ausgewiesen. Viele von ihnen kehrten jedoch nach Thailand zurück (vgl. MuB 1/10).

Libyen: Streit mit Schengen-Staaten beigelegt
Europäer aus dem Schengenraum können wieder nach Libyen einreisen. Damit haben die EU und Libyen ihren Streit um die Vergabe von Visa Ende März beigelegt (vgl. MuB 3/10). Kurz zuvor hatte die spanische EU-Ratspräsidentschaft offiziell bekannt gegeben, dass alle Namen von Libyern von einer so genannten „Schwarzen Liste“ aus dem Schengener Informationssystem gestrichen worden seien. Libyen hatte in den vergangenen Wochen keine Visa für EU-Bürger ausgestellt, nachdem die Schweiz über 150 prominente Libyer - darunter Staatschef Muammar al-Gaddafi - auf eine schwarze Liste gesetzt und ihnen so die Einreise in den Schengenraum verwehrt hatte. Mit dieser Liste hatte die Schweiz auf die Festhaltung von zwei Schweizer Staatsbürgern in Libyen reagiert. Der italienische Ministerpräsident Silvio Berlusconi (Popolo della Libertà, rechtskonservativ) und Spaniens Außenminister Miguel Angel Moratino (PSOE, Sozialisten) hatten die Einigung am Rande des Gipfeltreffens der arabischen Liga Ende März im libyschen Sirte mit dem libyschen Premierminister Baghdadi Ali al Mahmudi vorbereitet.

Australien: Verschärfte Flüchtlingspolitik
Australien will vorerst keine Asylanträge mehr aus Sri Lanka und Afghanistan akzeptieren. Dies gab Premierminister Kevin Rudd (Sozialdemokraten) Anfang April bekannt. Asylanträge von Personen aus Sri Lanka würden ab sofort drei Monate und von Afghanen sechs Monate lang nicht mehr angenommen. Der Grund dafür seien „veränderte Bedingungen“ in beiden Ländern.
Seit 2008 treffen in Nordaustralien vermehrt Flüchtlingsboote ein, deren Insassen meist aus Sri Lanka und in jüngster Zeit insbesondere auch aus Afghanistan stammen (vgl. MuB 4/10). Bisher wurden rund 90 % der auf diesem Weg nach Australien kommenden Asylsuchenden als Flüchtlinge anerkannt (vgl. MuB 7/08). Als Reaktion auf die verschärfte Flüchtlingspolitik traten Mitte April rund 50 Asylsuchende in einem Internierungslager in Sydney in den Hungerstreik. Fünf Iraker, die noch im Internierungslager auf der Weihnachtsinsel sind, schlossen sich dem Protest an.
www.foreignminister.gov.au/releases/2010/fa-s100409.html

Israel: Palästinensern droht Ausweisung
Die Änderung zweier israelischer Militärverordnungen (Nr. 1649 & 1650) ermöglicht dem israelischen Militär, zehntausende Palästinenser aus Ostjerusalem und dem Westjordanland auszuweisen. Demzufolge reicht seit Mitte April eine illegale Einreise oder das Fehlen einer in den Verordnungen nicht näher definierten israelischen „Erlaubnis“ aus, um im Westjordanland vom israelischen Militär festgenommen und ausgewiesen oder für bis zu sieben Jahre inhaftiert zu werden. Dies betrifft insbesondere Palästinenser aus dem Gazastreifen, von denen nach Angaben der Palästinensischen Autonomiebehörde zwischen 70.000 und 80.000 - zum Teil seit Jahrzehnten - im Westjordanland leben. In zahlreichen Fällen werden sie in ihren von Israel ausgestellten Pässen als Einwohner des Gaza-Streifens geführt. Zahlreiche israelische Menschenrechtsorganisationen haben den israelischen Verteidigungsminister Ehud Barak (Arbeitspartei) aufgefordert, die Order auszusetzen. Auch die EU verlangte Aufklärung von der israelischen Regierung.

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Veranstaltungen, Literatur & Bildungsmaterialien

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Pädagogik gegen Antisemitismus in der Migrationsgesellschaft
Veranstalter: Bundeszentrale für politische Bildung gemeinsam mit der Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus/KIgA, Berlin
Termin: 5.5.2010,15 Uhr bis 7.5.2010, 14.30 Uhr
Ort: Politische Bildungsstätte Helmstedt, Am Bötschenberg 4, 38350 Helmstedt
Zielgruppen: für Lehrpläne Verantwortliche, in der Lehrerausbildung Tätige, Fachseminarleiter, Pädagogen
Ziel: Bestandsaufnahme, Erfahrungsaustausch und Diskussion von Unterrichtsmaterialien
Anmeldung: bitte bis 30.4.2010 / keine Teilnahmegebühr
Kontakt: Heidrun Kaudelka, Bundeszentrale für politische Bildung, Fachbereich Fortbildung/Didaktik, Adenauerallee 86, 53113 Bonn, Tel.: +49 (0)228 99515578, heidrun.kaudelka@bpb.de

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Fachkonferenz
Titel: Das Wunder an der Oder. Gelebte europäische Nachbarschaft in Geschichte und Gegenwart
Termin / Ort: 11.-12.6.2010, Breslau/Polen
Veranstalter: Bundeszentrale für politische Bildung in Kooperation mit der Universität Breslau und dem Willy Brandt Zentrum für Deutschland- und Europa-Studien
Inhalt: Meilensteine mitteleuropäischer Geschichte aus vernachlässigten Blickwinkeln beleuchten ist das Ziel einer kulturhistorischen Fachkonferenz der bpb in Breslau. Die Oder ist nicht mehr Grenzfluss, sondern als EU-Binnenfluss mittlerweile ein narrativer Raum geworden. Menschen erzählen sich ihre Geschichten von damals und heute, feiern gemeinsam, sind sich dort inzwischen so nahe gekommen, dass gelegentlicher Zwist vom politischen Berlin bis ins politische Warschau keine entscheidende Rolle mehr spielt. Die Oder gehört zum Berliner Hinterland und ist der längste Fluß im westlichen Polen. Unter neuen Bedingungen wächst etwas schon da Gewesenes wieder zusammen. Auch unter migrationshistorischen Aspekten sollen Themenfelder kritisch reflektiert werden, welche die Bedeutung der Oder im Beziehungsfeld Berlin-Stettin-Breslau aufgreifen.
Konferenzsprache: Deutsch
Anmeldung: bitte bis 7.5.2010 / keine Teilnahmegebühr, Anmeldung bei Willy Brandt Zentrum (WBZ), Breslau/Polen Tel. +48 71-3759501, Fax +48 71-327 93 61, E-Mail: wbz@uni.wroc.pl
Programm: www.bpb.de/files/7FXHQO.pdf

Literatur
Dankwart von Loeper: Erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit für Asyl und Menschenrechte. 2010, Karlsruhe, ISBN 978-3-86059-408-7, 12,90 Euro, Bestellung: www.vonloeper.de
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Hg.): Fortschritte der Integration. Zur Situation der fünf größten in Deutschland lebenden Ausländergruppen. April 2010, Nürnberg, ISBN: 978-3-9812115-3-5, Forschungsbericht 8, Autor: Christian Babka von Gostomski, Download: www.bamf.de

Eckhardt Koch und Matthias J. Müller (Hg.): Asyl und Psychiatrie. 2009, Freiburg, ISBN-13: 97837841 19496, ISBN-10: 3784119492, 17,50 Euro, Bestellung: www.lambertus.de

Europäische Kommission: The consolidation of the EU framework on integration: Report to the 2010 Ministerial Conference on Integration. 19.3.2010, Brüssel, SEC(2010) 357 final, Download:
ec.europa.eu/ewsi/de/news/newsdetail.cfm?ID_ITEMS=12577

Deutsches Polen-Institut Darmstadt (Hg.): Jahrbuch Polen 2010. Migration. 2009, Wiesbaden, ISSN 1432–5810, ISBN 978-3-447-0689-6, Einzelpreis 11,80 Euro, Abonnementspreis 9 Euro, Bestellung: www.harrassowitz.de

Bildungsmaterial
Das Entwicklungspolitische Bildungs- und Informationszentrum Berlin hat die DVD „Oury Jalloh“ und das didaktische Material „Flucht und Asyl“ entwickelt.
Zielgruppen: Die DVD und das speziell dazu entwickelte Material richten sich an Lehrkräfte und außerschulische Bildungsinstitutionen, die die Themen Flucht, Asyl und Rassismus an einem aktuellen Beispiel behandeln möchten.
Inhalt DVD „Oury Jalloh“: In seinem semidokumentarischen Film greift der Regisseur Simon Paetau die prekäre Lebenssituation von Asylbewerbern in Deutschland auf und gewann dafür 2008 den Deutschen Menschenrechts-Filmpreis in der Kategorie „Amateur“. Er erzählt vom diskriminierenden Lebensalltag von Oury Jalloh, einem Asylbewerber aus dem Bürgerkriegsland Sierra Leone, der 2005 unter bis heute ungeklärten Umständen in einer Polizeizelle in Dessau verbrannte.
Material „Flucht und Asyl“: Die zugehörige didaktische Broschüre verbindet Hintergrundinfos zum Thema Flucht und Asyl mit konkreten didaktischen Beispielen für die Bildungsarbeit und den Politik-, Ethik- und Sozialkundeunterricht ab der 10. Klasse.
Bestellung: www.epiz-berlin.de/?EPIZPublikationen Schutzgebühr: 5 Euro zzgl. 2,50 Euro Versand
Ansprechpartner: Christian Helm, EPIZ. e.V., Schillerstr. 59, 10627 Berlin, Tel.: 030 61203954, E-Mail helm@epiz-berlin.de

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