Mai 2010 (05/10) - Inhaltsverzeichnis

Deutschland/Kosovo: Rückübernahmeabkommen

Am 14. April haben Bundesinnenminister Thomas de Maizière und sein kosovarischer Amtskollege Bajram Rexhepi in Berlin ein Rückübernahme- und Sicherheitsabkommen unterzeichnet. Das Abkommen soll die Rückführung von ausreisepflichtigen kosovarischen Staatsbürgern sowie von sonstigen Ausländern erleichtern, die illegal aus der Republik Kosovo nach Deutschland eingereist sind. Menschenrechtsorganisationen und Oppositionsparteien warnten insbesondere vor einer Rückführung von Roma.

Hintergrund: Infolge des Krieges im Kosovo im Frühjahr 1999 kamen rund 130.000 Kosovaren in die Bundesrepublik, von denen seit Ende des Krieges etwa 114.000 zurückgekehrt sind (vgl. MuB 7/99). Derzeit leben rund 14.000 Menschen aus dem Kosovo in Deutschland, die nur geduldet sind und ausreisen müssen. Etwa 10.000 von ihnen gehören der Minderheit der Roma an (vgl. MuB 9/09, 6/05, 5/00). Im vergangenen Jahr wurden 322 Kosovaren abgeschoben, 168 Menschen kehrten freiwillig zurück. Diese Zahlen sollen nun bis auf 2.500 Personen pro Jahr steigen.

Abkommen: Vom Rückübernahmeabkommen betroffen werden v. a. die in Deutschland lebenden Roma aus dem Kosovo sein. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) erklärte dazu: „Nach seinem Inkrafttreten wird es den deutschen Ausländerbehörden nicht nur wie schon bisher möglich sein, ausreisepflichtige kosovarische Staatsangehörige oder andere aus dem Kosovo stammende Personen dorthin zurückzuführen, sondern auch Drittstaatsangehörige und staatenlose Personen, wenn diese aus dem Kosovo rechtswidrig nach Deutschland eingereist sind.“

Deutschland plane keine Massenabschiebungen von Kosovaren, sondern werde auch künftig auf der Grundlage des Abkommens seine Politik der schrittweisen Rückführung fortsetzen, die weiterhin in enger Zusammenarbeit mit den kosovarischen Behörden erfolge, so de Maizière weiter.

Das parallel unterzeichnete Sicherheitsabkommen soll die Wirksamkeit der deutsch-kosovarischen Zusammenarbeit im Kampf gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und den internationalen Terrorismus verbessern. Die beteiligten Sicherheitsbehörden sollen künftig besser zusammenarbeiten, etwa bei der gemeinsamen Verfolgung von Menschenschmugglern und Terroristen.

Rückkehranreize: An die Rückkehrer richtet sich das Eingliederungsprogramm „URA 2“, das vom Bund und den Ländern Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen finanziert wird. In diesen Bundesländern leben die meisten Ausreisepflichtigen. Neben einer allgemeinen Beratung für die Neuankömmlinge vor Ort wird auch psychologische Betreuung angeboten. Für die ersten sechs Monate gibt es Zuschüsse zu Mietkosten, Lebensmitteln und Medikamenten. Besonders wirbt die Bundesregierung mit Lohnkostenzuschüssen, die den Rückkehrern die Integration in den Arbeitsmarkt erleichtern sollen. Wer nicht freiwillig zurückkehrt, sondern abgeschoben wird, erhält nur für die ersten sieben Tage nach der Rückkehr Leistungen (vgl. MuB 9/09).

Situation im Kosovo: Rund zwei Jahre nach Ausrufung der Unabhängigkeit liegt die Arbeitslosigkeit offiziell bei 45 %, unter Rückkehrern sogar bei 90 %. Die Kinderarmut schätzt die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) auf 30 %.

Laut Amnesty International leiden vor allem Roma und andere Minderheiten wie die Ashkali im Kosovo unter Diskriminierung. Die albanisch geprägte Polizei des Kosovo verfolge Übergriffe oft nicht gründlich. Insbesondere für Roma ist der Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Wohnraum und Sozialleistungen sehr schwierig. Viele der abgeschobenen Roma bleiben nicht im Kosovo. Rund 70 % versuchen laut der OSZE, in andere Staaten zu gelangen wie z. B. Frankreich, Österreich und die Schweiz.

Reaktionen: Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl kritisiert die Abschiebung seit Monaten als „unverantwortlich“. Deutschland habe eine „historische Verantwortung gegenüber den Roma“, heißt es in einer Pressemitteilung.

Auch die Oppositionsparteien übten heftige Kritik. Die Republik Kosovo sei ein Land, „in dem Minderheiten zutiefst diskriminiert und verfolgt werden“, sagte die innenpolitische Sprecherin der Bundestags-Linksfraktion Ulla Jelpke. Ähnlich äußerten sich Abgeordnete der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen.

Vor einer Massenabschiebung warnte auch die Deutsche Bischofskonferenz. „Für viele Betroffenen fehlen die Voraussetzungen für eine Rückkehr in Sicherheit und Würde“, sagte der Hildesheimer Diözesanbischof Norbert Trelle. Er forderte, dass besonders verletzliche Gruppen wie chronisch kranke und traumatisierte Menschen sowie alleinerziehende Mütter nicht abgeschoben werden sollten. chw

Weitere Informationen:
www.bmi.bund.de
www.osce.org/de
www.proasyl.de
www.amnesty.de

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Deutschland: Zuwanderung bleibt auf niedrigem Niveau

Das aktuelle Migrationsgeschehen in Deutschland wird von unterschiedlichen Trends bestimmt. Insgesamt bleibt die Zuwanderung auf vergleichsweise niedrigem Niveau. Im Jahr 2008 kam es erstmals seit rund 25 Jahren zu einem negativen Gesamtwanderungssaldo. Eine leichte Zunahme gab es bei der Einwanderung von Fachkräften.

Zu- und Fortzüge: Der Wanderungssaldo (auch: Nettozuwanderung) errechnet sich aus der Differenz zwischen den Zuzügen aus dem Ausland und den Fortzügen ins Ausland. Demnach ist die Zuwanderung nach Deutschland weiter rückläufig. 2008 haben sogar erstmals seit 1984 wieder mehr Personen die Bundesrepublik verlassen, als im gleichen Zeitraum zugezogen sind: 682.146 Zuzügen standen 737.889 Fortzüge gegenüber (-55.743 Personen). Die Zahl der Zuzüge hat sich gegenüber 2006 leicht gesteigert, als mit rund 662.000 Personen der niedrigste Wert seit der Wiedervereinigung registriert wurde. Gleichzeitig stieg 2008 die Zahl der Fortzüge im Vergleich zu den beiden Vorjahren deutlich an, als jeweils nur knapp 640.000 Personen aus Deutschland abwanderten (siehe Tabelle).

[Grafik]

Der überwiegende Teil der grenzüberschreitenden Wanderungen betrifft Ausländer (84,1 % der Zuzüge; 76,3 % der Fortzüge), wobei sich rund die Hälfte des Wanderungsgeschehens zwischen Deutschland und anderen EU-Staaten abspielt. Wie auch in den Vorjahren war 2008 Polen das Hauptherkunftsland der Zuwanderer, auch wenn im Vergleich zu 2007 ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen war. Stark angestiegen sind in den beiden Jahren seit dem EU-Beitritt die Zuzüge aus Rumänien (2008: 47.642, Veränderung zu 2006: +100 %) und Bulgarien (2008: 23.834, Veränderung zu 2006: +211 %). Auch die Vereinigten Staaten und Ungarn haben als Herkunftsländer an Bedeutung gewonnen. Die Zuwanderung aus der Türkei ist dagegen leicht rückläufig. Die Statistikbehörde rechnet auch für das Jahr 2009, für das noch keine endgültigen Zahlen vorliegen, mit einem negativen Wanderungssaldo zwischen 20.000 und 70.000 Personen.

Auswanderung von Deutschen: Bereits seit 2006 ist unter deutschen Staatsangehörigen ein stetig wachsender negativer Wanderungssaldo zu verzeichnen: Im Jahr 2008 verließen 174.759 Deutsche die Bundesrepublik, während nur 108.331 zuzogen (-66.428). Das Statistische Bundesamt weist jedoch darauf hin, dass in den Jahren 2008 und 2009 umfangreiche Bereinigungen der kommunalen Melderegister vorgenommen wurden, die sich in erhöhten Fortzugszahlen niedergeschlagen haben.

Verschiedene Merkmale der Fortziehenden deuten darauf hin, dass es sich bei den Fortzügen oftmals um Akademiker oder qualifizierte Arbeitskräfte handelt. Diese Annahme wird gestützt durch Statistiken der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) über ins Ausland vermittelte Arbeitskräfte oder Daten des DAAD zum internationalen Austausch von Wissenschaftlern. Zahlen der Bundesärztekammer belegen, dass 2008 rund ein Viertel mehr Ärzte aus Deutschland abgewandert sind als im Vorjahr (2008: 3.065, 2007: 2.439). Ob es sich bei den Fortzügen um dauerhafte Abwanderungen im Sinne eines „Braindrain“ handelt, lässt sich aus den verfügbaren Zahlen nicht ohne weiteres schließen, da die Aufenthaltsdauer im Zielland unbekannt ist (vgl. MuB 6/09, 7/05).

Arbeitsmigration: Im Bereich der Arbeitsmigration war im Jahr 2008 ein Trend zu verstärkter Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften zu beobachten. Die Bundesagentur für Arbeit stimmte z. B. wesentlich öfter der Erteilung eines Aufenthaltstitels zu, wenn ausländische Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie in Deutschland einer Beschäftigung nachgehen wollten (+15 % auf 3.906). Die zahlenmäßig wichtigsten Nationalitäten in diesen Bereichen waren indische, chinesische und russische Staatsangehörige.

Auch die Zahl der neu eingereisten Selbständigen mit einer Aufenthaltserlaubnis stieg 2008 um mehr als 60 % auf 1.239. Allein aus den USA stammten 29 % und aus China 17 %. Weitere wichtige Nationalitäten waren russische (6 %), australische (5 %) und kanadische Staatsangehörige (4 %).

Ende 2008 waren insgesamt 5.412 Drittstaatsangehörige in Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 21 des Aufenthaltsgesetzes. Weitere 547 Personen verfügten über eine Niederlassungserlaubnis als Selbständige, nachdem sie die geplante Tätigkeit erfolgreich verwirklicht und ihren Lebensunterhalt gesichert hatten.

Die Zuwanderung von Hochqualifizierten mit einer Niederlassungserlaubnis stagnierte hingegen bei rund 150. Das wichtigste Herkunftsland war hier – wie in den Vorjahren – mit Abstand die USA: 45 % der neu einreisenden Hochqualifizierten waren US-Amerikaner, es folgten russische (8 %) und indische Staatsangehörige (6 %).

Die Zuwanderung gering qualifizierter Saison- und Werkvertragsarbeitnehmer schwankte dagegen in den letzten drei Jahren nur geringfügig. Sie ging vom Höchststand im Jahr 2004 (333.690) zunächst kontinuierlich bis auf 285.217 im Jahr 2008 zurück (-14,5 %). Die mit Abstand wichtigsten Nationalitätengruppen im Jahr 2008 waren Polen und Rumänen (68 % bzw. 27 %). Im vergangenen Jahr erfolgte wieder ein leichter Anstieg auf 294.828 (+3,4 %). Seit 1. Januar 2009 dürfen Saisonarbeitnehmer bis zu sechs Monate pro Kalenderjahr beschäftigt werden (vorher: vier Monate).

Bei den Werkvertragsarbeitnehmern, die als Beschäftigte von ausländischen Firmen auf der Basis bilateraler Abkommen und entsprechender Werkverträge in Deutschland tätig werden können, setzte sich in den letzten Jahren ein Negativtrend fort: Von knapp 47.000 im Jahr 2001 sank die Zahl der im Jahresdurchschnitt Beschäftigten kontinuierlich bis auf 16.209 (2009). Wichtigste Herkunftsländer der Werkvertragsarbeitnehmer 2008 waren Polen (34,8 %), Kroatien (20,7 %), Rumänien (11,6 %) sowie Bosnien-Herzegowina (11,2 %). Differenzierte Daten zur Arbeitsmigration für 2009, die Aufschluss über etwaige Auswirkungen der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise auf die Zuwanderung geben könnten, sind noch nicht verfügbar (vgl. MuB 6/09, 1/09).

Bildungsmigration: Im Wintersemester 2008/09 stieg die Zahl der ausländischen Studienanfänger an deutschen Hochschulen, die ihre Zugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben („Bildungsausländer“), erstmals seit fünf Jahren wieder deutlich an, von 39.496 im Wintersemester 2007/08 auf 42.670 im folgenden Wintersemester (+8 %). Hauptherkunftsländer waren China, Russland, Polen und Bulgarien.

Außerdem erteilte die Bundesagentur für Arbeit 2008 insgesamt 5.935 ausländischen Absolventen deutscher Hochschulen die Zustimmung, eine Beschäftigung auf einem ihrer Ausbildung angemessenen Arbeitsplatz aufzunehmen. Auch dies bedeutet eine Steigerung um rund ein Drittel gegenüber dem Vorjahr (2007: 4.421 Zustimmungen).

Das Migrationsgeschehen im Hinblick auf andere Zuwanderergruppen wie nachziehende Familienangehörige, Spätaussiedler und Asylsuchende entwickelte sich ebenfalls sehr unterschiedlich (Fortsetzung in der nächsten Ausgabe von MuB). js

Weitere Informationen:
www.destatis.de
www.bamf.de

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Deutschland: Bevölkerungsrückgang

Während die Zahl der Geburten in Deutschland weiter abnimmt, steigt die Zahl der Neugeborenen mit ausländischen Eltern. Da die Sterbefälle erneut deutlich über den Geburtenzahlen lagen, schrumpfte die deutsche Bevölkerung im vergangen Jahr auf unter 82 Mio. Menschen.

Die Zahl der lebend geborenen Kinder in Deutschland ist im vergangenen Jahr von 683.000 (2008) auf 651.000 (-32.000, ‑3,6 %) zurückgegangen. Zugleich starben 2009 842.000 Menschen (2008: 844.000; -0,2 %). Damit wurden 2009 etwa 191.000 Kinder weniger geboren als Menschen verstarben. In 2008 lag der Saldo aus lebend geborenen Kindern und Sterbefällen noch bei rund ‑161.000.

Auch für den Wanderungssaldo wird für 2009 ein negatives Ergebnis erwartet (vgl. MuB 5/10). Sollte sich diese Erwartung bestätigen, ist die Bevölkerung in der Bundesrepublik aufgrund der negativen Geburten- und Wanderungssaldi im vergangenen Jahr auf circa 81,7 Mio. gesunken (2008: 82 Mio.).

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) führt den Geburtenrückgang darauf zurück, dass es in Deutschland weniger Frauen im gebärfähigen Alter gibt. Allein in den vergangenen vier Jahren sei die Zahl der Frauen im Alter von 15 bis 49 Jahren in Deutschland um mehr als eine halbe Million gesunken. Die durchschnittliche Kinderzahl pro Frau im gebärfähigen Alter bleibe aber weitgehend stabil, betonte die Ministerin. Schröder zufolge setzt die Koalition auf das Elterngeld und den Ausbau der Kinderbetreuung, um die Rahmenbedingungen weiter zu verbessern.

Wie das Statistische Bundesamt außerdem mitteilte, stieg 2008 die Zahl der Neugeborenen mit mindestens einem ausländischen Elternteil. Von den 683.000 Kindern, die 2008 in Deutschland geboren wurden, besitzen 159.000 (23 %) mindestens einen ausländischen Elternteil. Zehn Jahre zuvor waren dies nur 20 % aller Neugeborenen. Von den 159.000 Kindern mit ausländischen Eltern kamen 64.000 Kinder aus Familien, in denen beide Eltern eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen, 95.000 Kinder aus binationalen Beziehungen mit einem deutschen Elternteil. Im Vergleich zu 2003 ist die Zahl der Neugeborenen mit zwei ausländischen Eltern zurückgegangen (-12.000), während die Zahl der Neugeborenen aus deutsch-ausländischen Beziehungen gestiegen ist (+6.000).

Der gestiegene Anteil der Neugeborenen mit mindestens einem ausländischen Elternteil an allen Neugeborenen in Deutschland ist gemäß einer Studie des Max-Planck-Instituts (MPI) aus dem vergangenen Jahr die Folge von Zuwanderung. Die Wissenschaftler des Instituts für demografische Forschung des MPI fanden heraus, dass zwischen 1997 und 2006 in den untersuchten Staaten Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien die nationalen Geburtenzahlen allein durch die Geburten der Zuwanderbevölkerung um 3 bis 6 % gesteigert wurden. Unter diesen Bedingungen würde sich ein negativer Wanderungssaldo doppelt negativ auf die Bevölkerungsentwicklung in Deutschland auswirken. th

Weitere Informationen:
www.destatis.de
www.demogr.mpg.de

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Deutschland: Debatte um Kruzifixe

Kurz vor ihrer Vereidigung als Ministerin für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration in Niedersachsen am 27. April hatte sich Aygül Özkan (CDU) für ein Verbot religiöser Symbole in öffentlichen Schulen ausgesprochen und damit eine heftige Debatte ausgelöst. Özkan zog ihre Aussagen später zurück.

Christliche Symbole gehörten nicht an staatliche Schulen, sagte Aygül Özkan Ende April in einem Interview. „Die Schule sollte ein neutraler Ort sein.“ Kinder müssten selbst entscheiden können, wie sie sich religiös orientierten. Deshalb hätten Kreuze und Kopftücher „in Klassenzimmern nichts zu suchen“, so Özkan.

Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU), der für die Berufung Özkans als erste türkischstämmige Ministerin Deutschlands parteiübergreifend gelobt worden war (vgl. MuB 4/10), distanzierte sich von deren Aussagen und stellte klar, dass die Landesregierung Kreuze an Schulen und eine Erziehung auf der Grundlage christlicher Werte begrüße. Aus Gründen der Religionsfreiheit würden auch Kopftücher bei Schülerinnen toleriert, nicht aber bei Lehrkräften (vgl. MuB 10/03, 9/03, 8/03).

Auch die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Maria Böhmer (CDU) sprach sich gegen ein Kruzifix-Verbot aus. Kreuze seien „Ausdruck unserer Tradition und unseres Werteverständnisses“. Besonders scharfe Kritik kam von der CSU. „Politiker, die Kreuze aus Schulen verbannen wollen, sollten sich überlegen, ob sie in einer christlichen Partei an der richtigen Stelle seien“, sagte der Integrationsbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Stefan Müller. Der Bundesvorsitzende der Schüler-Union Younes Ouaqasse, der selbst Muslim ist, forderte, Özkan nicht zur Ministerin zu machen. „Durch Aussagen wie jene von Frau Özkan verlieren die Volksparteien CDU und CSU ihre Glaubwürdigkeit und damit ihren Rückhalt in der Bevölkerung", kritisierte Ouaqasse.

Wer einen Verzicht auf Özkans Ernennung verlange, brauche offenkundig länger, um zu begreifen, dass es in 20 Jahren völlig normal sein werde, dass Migranten auch Ministerämter besetzten, hielt Wulff dagegen. Özkans Ernennung sei „ein wichtiges Signal", dass die CDU sich öffne. Auch Nordrhein-Westfalens Integrationsminister Armin Laschet (CDU) bezeichnete die Kritik an Özkan als „maßlos“ und Rücktrittsforderungen als „überzogen“, obwohl er gegen ein Kruzifix-Verbot ist.

In der FDP stießen Özkans Äußerungen auf Zustimmung. Der integrationspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Serkan Tören sagte, Özkan habe nichts anderes getan, als die geltende Rechtssprechung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1995 wiederzugeben, wonach der Staat neutral zu bleiben habe und religiöse Symbole in öffentlichen Einrichtungen wie Klassenräumen nichts zu suchen haben. Allerdings sei die Regelung in Bayern, Kruzifixe zu erlauben, so lange es keinen Widerspruch gibt, eine tragbare Lösung. Seit Jahren beschäftigt der Streit um Schulkreuze die Gerichte, zuletzt den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Der EGMR gab einer Klägerin aus Italien Recht und bewertete Kreuze im Klassenzimmer als unvereinbar mit der Religionsfreiheit (vgl. MuB 10/09, 6/02).

Auch die niedersächsische Links-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen begrüßten Özkans Äußerungen. „Unsere multikulturelle und multireligiöse Gesellschaft lässt sich am besten gestalten, wenn die Religionen und Weltanschauungen gleichberechtigt nebeneinander agieren und der Staat sich an das Neutralitätsgebot hält“, sagte der Grünen-Landtagsabgeordnete Helge Limburg aus Niedersachsen.

Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland Kenan Kolat (SPD) stimmte Özkan zu, dass sowohl Kruzifixe als auch Kopftücher aus den Klassenzimmern verbannt werden sollten. Im Gegensatz dazu sprach sich der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) ausdrücklich für Kreuze an Schulen aus. „Die Religion soll im öffentlichen Raum sichtbar sein, das gilt für alle Religionen“, sagte der ZMD-Vorsitzende Ayyub Axel Köhler und nannte ausdrücklich auch den Islam. ZMD-Generalsekretär Aiman Mazyek kritisierte die Diskussion und die Haltung der Union als „verlogen“: „Beim Kruzifix verwahrt man sich gegen die Verbannung religiöser Symbole aus dem öffentlichen Raum, bei der muslimischen Lehrerin instrumentalisiert man die Neutralität des Staates und verbannt sie aus dem Klassenzimmer."

Nach der harschen Kritik aus der Union rückte Aygül Özkan von ihrer Position ab. „Ich habe es ausdrücklich bedauert, dass meine missverständlichen Äußerungen zu christlichen Symbolen in öffentlichen Schulen religiöse Gefühle und grundlegende Überzeugungen verletzt haben", unterstrich sie bei ihrer ersten Rede im Landtag am 29. April. Zwei Tage zuvor war sie einstimmig von CDU und FDP zur Ministerin gewählt worden. up

Weitere Informationen:
www.ms.niedersachsen.de

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Deutschland: Integration weitgehend erfolgreich

Die Integration von Zuwanderern in Deutschland verläuft im gesellschaftlichen Alltag erfolgreich. Zu diesem Ergebnis kommt der Sachverständigenrat der deutschen Stiftungen für Migration und Integration in seinem ersten Jahresgutachten. Probleme sieht das Expertengremium aber v. a. im Bildungsbereich, dem wachsenden Fachkräftemangel und dem Druck auf die Sozialsysteme.

Am 19. Mai stellte der Sachverständigenrat der deutschen Stiftungen für Migration und Integration (SVR) seinen ersten Jahresbericht in Berlin vor (vgl. MuB 9/08). In seinem Report kommt das Expertengremium unter dem Vorsitz des Migrationsforschers Klaus J. Bade zu einem deutlich positiven Ergebnis: Die Integration gelingt demnach erfolgreicher als allgemein angenommen. Zuwanderer seien weder integrationsunwillig noch integrationsunfähig. Zwar existierten auch ungelöste Probleme, etwa im Bereich der Bildung und des Arbeitsmarkts. Diese seien aber im internationalen Vergleich nicht besonders ausgeprägt, sagte Bade bei der Vorstellung des Berichts.

Die Basis des SVR-Jahresgutachtens bilden das eigens ausgearbeitete Integrationsbarometer und der daraus hervorgehende Integrationsklimaindex (IKI), die Analyse der Rahmenbedingungen für Zuwanderung sowie die Auswertung der Partizipationschancen von Migranten in neun zentralen Teilbereichen des Alltags.

Integrationsbarometer: Das SVR-Integrationsbarometer ist eine telefonische Mehrthemenbefragung, für die eine quotierte Stichprobe von 5.600 Personen in den drei städtischen Großräumen Rhein-Ruhr, Rhein-Main und Stuttgart befragt wurde. Ausgewählte Personen- und Zuwanderergruppen in ausgesuchten Wohnlagen wurden in einem vorher festgelegten Maßstab befragt, um die Vielfalt der Zuwandererbevölkerung in Deutschland zu erfassen. Aufgrund der regionalen Auswahl ist das SVR-Integrationsbarometer lediglich für die alten Bundesländer repräsentativ. Berlin und die neuen Bundesländer werden von dem Messinstrument nicht erfasst. Zugleich ist laut SVR das Integrationsbarometer das erste Instrument, mit dem die subjektive Erfahrung und Bewertung der Integrationspolitik sowie die gegenseitigen Ansprüche und Erwartungen an die Integration in der Bevölkerung mit und ohne Migrationshintergrund gemessen und vergleichbar gemacht wurden.

Die Ergebnisse zeigen, dass die deutsche Mehrheits- und die Zuwandererbevölkerung mit der Integrationspolitik der letzten Jahre weitgehend zufrieden sind (54,3 % bzw. 48,2 %) und vorsichtig optimistisch in die Zukunft blicken (50,1 % bzw. 50,2 %). Beide Seiten haben dabei ein nahezu identisches pragmatisches und lebenspraktisches Integrationsverständnis. Zuwanderer sollen gleich behandelt werden (96% bzw. 97,3 %) und faire Chancen am Arbeitsmarkt eingeräumt bekommen (92,5 % bzw. 95,6 %), sollen aber zugleich einen guten Abschluss anstreben (97,8 % bzw. 98 %), sich um Arbeit bemühen (95,1 % bzw. 95,5 %) und die Gesetze in Deutschland respektieren (99 % bzw. 98,5 %). Erwartungen kultureller Assimilation oder kultureller Sonderrechte existieren in beiden Bevölkerungsgruppen hingegen kaum. Die integrationspolitischen Extrempositionen Assimilation und „Multi-Kulti“ besitzen in der sozialen Wirklichkeit keine Relevanz, schlussfolgert der SVR.

Integrationsklimaindex (IKI): Der IKI berücksichtigt die subjektiven Integrationserfahrungen und -einschätzungen der Befragten in der Nachbarschaft, am Arbeitsplatz, in Bildungseinrichtungen oder in sozialen Beziehungen. In diesen konkreten Erfahrungswelten haben sowohl die deutsche als auch die Zuwandererbevölkerung überwiegend gute Erfahrungen gemacht. Auf einer Skala von 0 (sehr schlecht) bis 4 (sehr gut) liegt der IKI bei 2,77 in der deutschen Mehrheitsbevölkerung und sogar bei 2,93 in der Zuwandererbevölkerung. Mit dem IKI wurde auch das innergesellschaftliche Vertrauen gemessen. Überraschend dabei war, dass die Zuwandererbevölkerung der Mehrheitsbevölkerung stärker vertraut (62 %) als diese sich selbst (54 %). Insgesamt herrsche zwischen den beiden Bevölkerungsgruppen ein „belastbares gegenseitiges Grundvertrauen“ als solide Basis für ein friedliches Zusammenleben, so der SVR in seinem Bericht.

Partizipationschancen: In den neun Bereichen Schule und Bildung, Berufliche Bildung, Erwerbstätigkeit, Soziale Sicherung, Politische Partizipation, Wohnen und Quartiere, Gesundheit, Medien sowie Kriminalität macht die Analyse deutlich, dass eine chancengleiche Teilhabe der Zuwandererbevölkerung noch nicht erreicht ist. Dennoch wurden in einigen Bereichen erhebliche Fortschritte gemacht. Partizipationsprobleme seien in zahlreichen Fällen eher auf soziale Lagen und Milieus zurückzuführen als auf die kulturellen Besonderheiten von Zuwanderern.

Integrationsprobleme: In Deutschland existiert nach Ansicht des Expertengremiums trotz der relativen Integrationserfolge „ein quantitatives und qualitatives Migrationsproblem“. Zum einen sei der Bereich Bildung weiterhin eine „Integrationsbaustelle“. Jugendliche mit Migrationshintergrund haben immer noch schlechtere Bildungschancen und geringere Bildungserfolge und damit schlechtere Lebenschancen als ihre Altersgenossen ohne Migrationshintergrund. Darüber hinaus übernehme sie von ihren Elterngenerationen die schlechteren sozialen Startbedingungen. Ihre unzureichende Qualifikation blockiert ihre Erwerbschancen, begrenzt das Arbeitskräfteangebot und erhöht den Druck auf die sozialen Sicherungsysteme, heißt es in dem Bericht. Der SVR fordert daher eine nachholende Bildungs- und Qualifikationsoffensive, um die konfliktbeladene Spannung in den unteren Gesellschaftsschichten zu lösen.

Ein weiteres Problem stellt der steigende Fachkräftemangel dar (vgl. MuB 6/09). Im demografisch alternden Wohlfahrtsstaat wirkt sich die zunehmende Abwanderung von Menschen im besten Erwerbsalter bei gleichzeitig abnehmender Zuwanderung negativ auf die Sozialsysteme aus. Daher fordert der SVR in seinem Jahresbericht ein flexibles, kriterien- und arbeitsmarktorientiertes Punktesystem für die Steuerung der Zuwanderung, um den demografischen Druck auf die sozialen Sicherungssysteme zu verringern. Attraktivität sei angesichts des  globalen Wettbewerbs um die besten Arbeitskräfte aber wichtiger als administrative Steuerung. Deutschland müsse für qualifizierte Fachkräfte attraktiver werden, aber auch die Bedingungen für das Bleiben qualifizierter potentieller Abwanderer verbessern.

Staatsbürgerschafts- und Aufenthaltsrecht: Der SVR nimmt in seinem Bericht auch Stellung zu Fragen im Staatsbürgerschafts- und Aufenthaltsrecht. So seien dringende Reformen nötig, um die Einbürgerungsbereitschaft unter Zuwanderern zu erhöhen. Nur so könne das „zunehmende Auseinanderfallen von Wohn- und Wahlbevölkerung“ verhindert werden. Die Experten fordern daher die Abschaffung des Optionsmodells und die Gewährung der Mehrstaatigkeit auch für Nicht-EU-Angehörige (vgl. MuB 8/09). Für besonders erfolgreich integrierte Zuwanderer schlagen die Experten eine schnelle Einbürgerung nach vier Jahren vor. Darüber hinaus verlangen die Experten eine gesetzliche Lösung für das Bleiberecht, die das Problem der Kettenduldungen endgültig beendet (vgl. MuB 10/09).

Der Vorsitzende des SVR Klaus J. Bade sagte bei der Präsentation des Berichts: „Das verhalten positive Ergebnis ist kein Grund zum Jubilieren, aber ein Kontrast zum Skandalisieren der Integration in Deutschland. […] Integration in Deutschland ist, trotz einiger Problemzonen, gesellschaftlich und politisch ein Erfolgsfall.“ Die politischen Akteure hätten für das jahrzehntelange friedliche Zusammenwachsen der Einwanderungsgesellschaft allerdings wenig Richtungsweisendes beigetragen, ergänzte er, so dass der Eindruck entstehe, dass die Menschen in ihrem Alltag scheinbar schon viel weiter seien als die Politiker. th

Weitere Informationen:
www.svr-migration.de

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Berlin diskutiert über Integrationsgesetz

Der Berliner Senat bereitet ein Integrations- und Partizipationsgesetz für mehr Chancengleichheit von Menschen mit Migrationshintergrund vor. Integrationssenatorin Carola Bluhm kündigte Anfang Mai einen Gesetzentwurf an. Über die möglichen Inhalte entwickelte sich eine kontroverse Diskussion.

Nach Angaben der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales Carola Bluhm (Die Linke) soll das Gesetz Benachteiligungen von Ausländern und von Deutschen mit Migrationshintergrund vermeiden, insbesondere in den Bereichen Ausbildung, Erwerbsarbeit oder Wohnungsmarkt. Untersuchungen hätten gezeigt, dass Menschen mit ausländisch klingenden Namen häufig geringere Chancen bei der Wohnungs- oder Arbeitssuche haben als Menschen mit klassisch deutschen Namen, sagte Bluhm (vgl. MuB 2/10). Zu den geplanten Maßnahmen gehöre etwa die stärkere Öffnung des öffentlichen Dienstes und der landeseigenen Unternehmen für Beschäftigte mit Migrationshintergrund sowie die erleichterte Anerkennung besonderer Potentiale wie z. B. Mehrsprachigkeit als Qualifikationen.

Der Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen hatte dem Senat bereits vor einem Jahr empfohlen, ein Integrationsgesetz auszuarbeiten. Über den Landesintegrationsbeirat für Integrations- und Migrationsfragen sind demokratisch gewählte Vertreter der Migranten an politischen Entscheidungsprozessen des Landes Berlin beteiligt und können die Interessen von Zuwanderern an die Integrationssenatorin sowie die Staatssekretäre aller Ressorts herantragen. Der Landesintegrationsbeirat arbeitet bislang auf der Grundlage eines Senatsbeschlusses vom 29. April 2003. Der Integrationsbeirat auf Landesebene sowie entsprechende Gremien auf Bezirksebene sollen künftig gesetzlich verankert werden. Bislang gibt es noch nicht in allen Berliner Bezirken ein solches Gremium. In dem Gesetz könnten die Modalitäten der politischen Teilhabe und Mitbestimmung durch die Beiräte verbindlich festgeschrieben werden.

Der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) sagte, bei dem Gesetz werde es sich um ein so genanntes Artikelgesetz handeln, das eine Vielzahl bereits bestehender Regelungen ändern werde. Der Integrationsgedanke solle überall verankert werden, so z. B. im Schulgesetz oder in der Bestattungsordnung, um die bei Muslimen verbreitete Beerdigung ohne Sarg und innerhalb von 24 Stunden zu ermöglichen.

Ein Integrationsgesetz, das in allen relevanten Bereichen der Landespolitik greift, wäre das erste seiner Art in einem Bundesland. Andere Bundesländer haben integrationsfördernde Regelungen bislang lediglich für einzelne Politikbereiche getroffen. So hatte Nordrhein-Westfalen im Jahr 2003 ein neues Friedhofsgesetz verabschiedet, sodass Bestattungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Glaubensgemeinschaft vorgenommen werden können.

Die genauen Inhalte des Gesetzes müssen nun zwischen dem Senat und den Mehrheitsfraktionen der SPD und der Linken im Berliner Abgeordnetenhaus abgestimmt werden. Der integrationspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Raed Saleh forderte die Berliner auf, ihre Wünsche an ein Integrationsgesetz schriftlich zu übermitteln. Es seien bereits „massenweise Zuschriften“ eingetroffen, so Saleh.

Bei Vertretern der Oppositionsparteien stößt das geplante Gesetz auf Vorbehalte. Insbesondere Überlegungen zur bevorzugten Einstellung von Migranten im öffentlichen Dienst, etwa indem in Stellenausschreibungen „muttersprachlich beherrschte Fremdsprachenkenntnisse“ verlangt werden, riefen Widerspruch hervor. Die CDU-Abgeordnete und Bundesvorstandsmitglied Emine Demirbüken-Wegner sagte, es sei absurd, Migrantenquoten durch die Hintertür einzuführen. Aus Sicht des Verfassungsrechtlers und ehemaligen Bundesverteidigungsministers Rupert Scholz (CDU) verstoßen solche Regelungen gegen das Grundgesetz. Auch sei der Begriff des Migranten verfassungsrechtlich nicht bestimmbar, so dass nicht eindeutig sei, für wen das Gesetz gelte.

Einzelne Abgeordnete von FDP und Bündnis 90/Die Grünen kritisierten das Gesetzesvorhaben ebenfalls. Die Sprecherin der FDP-Fraktion für Soziales und Integration im Abgeordnetenhaus Mieke Senftleben bezeichnete die Pläne als „politischen Irrweg“. Bei Benachteiligungen von Bewerbern mit Migrationshintergrund gälten bereits jetzt die Antidiskriminierungsgesetze (vgl. MuB 6/06, 3/06, 8/05). Diese müssten nur konsequent angewendet werden, sagte Senftleben. Die Integrationsexpertin von Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus Canan Bayram sagte, der Senat wolle sich mit dem Gesetz offenbar dazu verpflichten, mehr für Migranten zu tun, hätte jedoch längst die Bedingungen für Migranten am Arbeitsmarkt verbessern können.

Auch die frühere Berliner Integrationsbeauftragte Barbara John (CDU) steht dem Vorhaben ablehnend gegenüber. Das Ziel sei zwar richtig, man benötige jedoch kein Gesetz. Johns Nachfolger, der Integrationsbeauftragte Günter Piening (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnete eine gesetzliche Regelung als sinnvoll, um auf diese Weise Migranten stärker zu beteiligen.

Nach den ursprünglichen Plänen sollte der Gesetzentwurf bereits vor der parlamentarischen Sommerpause vorliegen und beraten werden. In Anbetracht der aktuellen Diskussion dürfte sich der Abstimmungsprozess jedoch länger hinziehen. js

www.berlin.de/landespressestelle/archiv/2010/05/05/294590/index.html

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Kurzmeldungen – Deutschland

Bayern: Asylgesetz gelockert
In Bayern dürfen Familien und Alleinerziehende künftig sofort nach dem positiven Entscheid über ihr Asylverfahren in eine eigene Wohnung ziehen. Auf die neue Regelung haben sich CSU und FDP Anfang Mai im Sozialausschuss des bayerischen Landtags geeinigt. Somit wurden die oft kritisierten Regeln etwas gelockert. Während Asylbewerber in Berlin grundsätzlich in einer eigenen Wohnung wohnen dürfen, konnten sie in Bayern erst in eine Privatwohnung ziehen, wenn sie als Flüchtlinge anerkannt wurden und für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen konnten.
www.bayern.landtag.de/cps/rde

Urteil zur Visavergabepraxis
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 22. April (Az. VG 4K 132.09) dürfen eine mangelnde Verwurzelung im Herkunftsland oder die finanzielle Situation des Antragstellers keine pauschalen Gründe für die Ablehnung eines Besuchsvisums sein. Damit urteilte das Gericht zugunsten einer Peruanerin, deren Antrag auf ein Schengen-Visum vom Auswärtigen Amt (AA) abgelehnt worden war. Die Frau wollte ihren in Deutschland lebenden Sohn besuchen. Der Urteilsbegründung zufolge ist es nahezu unmöglich, die geforderte Rückkehrbereitschaft sicher vorauszusehen. Das AA habe die Grenzen seines Ermessens überschritten, so das Gericht. Gemäß dem Grundrecht auf Familienleben müsse daher das Interesse der Familienangehörigen Vorrang vor etwaigen Zweifeln an der Rückkehrbereitschaft haben.
www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg

Erstmalig erhält Ex-Muslim Asyl
Der ehemalige Muslim und heutige Atheist Siamak Z. gilt als religiös verfolgt und darf deshalb nicht in den Iran abgeschoben werden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hob Ende April in einem Bescheid die Abschiebungsandrohung gegen den im Jahr 2000 nach Deutschland geflohenen Iraner auf und erkannte ihn als Flüchtling an (Az. 5382655-439). In der Vergangenheit wurde Ex-Muslimen der Asyl- oder Flüchtlingsstatus verweigert, da laut BAMF die „Religionsausübung im häuslich-privaten Bereich“ bleibe. Verschiedene islamkritische Vereinigungen und Flüchtlingsorganisationen kritisierten, dass Atheisten in islamischen Ländern als eine noch größere Systembedrohung gelten als Konvertiten zum Christentum und dass die öffentliche Abkehr vom Islam etwa im Iran mit der Todesstrafe geahndet werde.
www.kritische-islamkonferenz.de/index08.htm

Islamkonferenz ohne ZMD
Die Auftaktveranstaltung der 2. Phase der Islamkonferenz hat am 17. Mai ohne den Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) stattgefunden. Das Bundesinnenministerium sei dem Zentralrat bis zuletzt in keinem Punkt entgegengekommen, begründete der Vorsitzende des ZMD Ayyub Axel Köhler am 12. Mai seine Absage. Vorausgegangen war eine Debatte um die Inhalte und die Struktur der neuen Islamkonferenz (vgl. MuB 4/10, 3/10). Die Konferenz sei „in der jetzigen Form ein unverbindlicher Debattier-Club“, habe keine konkreten Ziele, ihre Zusammensetzung sei „falsch“ und das Thema Islamfeindlichkeit werde nicht angemessen behandelt. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) bedauerte die Entscheidung des Zentralrates, wies die Vorwürfe jedoch zurück. Islamfeindlichkeit sei „integraler Bestandteil“ der Konferenz. Man habe den Änderungswünschen insgesamt Rechnung getragen und zwei weitere islamische Verbände eingeladen – die Islamische Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland und den Zentralrat der Marokkaner in Deutschland. Das Plenum verabschiedete ein Arbeitsprogramm mit Schwerpunkten zu institutionalisierter Kooperation, Geschlechtergerechtigkeit und „Prävention von Extremismus, Radikalisierung und gesellschaftlicher Polarisierung“, das in den kommenden drei Jahren umgesetzt werden soll.
www.deutsche-islam-konferenz.de

Arbeitgeber fordern Pflege-Greencard
Da schon heute bundesweit 50.000 Fachkräfte in der Altenpflege fehlen, hat der Vorsitzende des Arbeitgeberverbands Pflege Thomas Greiner Ende April eine so genannte Greencard für ausländische Pflegekräfte gefordert. „Wir können nicht auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit 2011 warten“, sagte Greiner. Ausländische Arbeitskräfte müssten „schnellstmöglich“ nach Deutschland kommen und ohne bürokratische Auflagen „wie perfekte Sprachkenntnisse“ arbeiten können, so Greiner. Die Zahl der Pflegebedürftigen werde sich von derzeit 2,2 Mio. bis 2050 verdoppeln (vgl. MuB 5/09). Grund für den steigenden Bedarf sei nicht nur die alternde Gesellschaft. Pflegekräfte wanderten auch zunehmend ins Ausland ab, weil dort bessere Arbeitsbedingungen lockten. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) bezeichnete Greiners Forderungen als „völlig abwegig“. Der Fachkräftemangel in der Pflege ließe sich „mit vernünftigen Löhnen und menschenwürdigen Arbeitsbedingungen ganz einfach beheben“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Ellen Paschke.
www.verdi.de
www.arbeitgeberverband-pflege.de

BVerwG: Abschiebeschutz
Der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig hob am 27. April (Az. 10 C 4.09) ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs über die Gewährung von Abschiebeschutz für einen afghanischen Staatsbürger auf. Dem BVerwG zufolge ist nicht nachgewiesen, dass jede Zivilperson allein wegen des Aufenthalts in bestimmten Regionen Afghanistans einer erheblichen Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt sei. Bei dem Fall ging es um einen 2001 nach Deutschland eingereisten afghanischen Staatsbürger, der unter Epilepsie leidet und dessen Asylgesuch abgelehnt wurde. 2006 hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein vorher erteiltes Abschiebeverbot für den Mann widerrufen, da durch die Entmachtung der Taliban keine Gefahr für Leib und Leben mehr bestehe. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte den Widerrufsbescheid des BAMF aufgehoben, da der Kläger aufgrund seiner Krankheit keine ausreichende Existenzgrundlage finden könne. Außerdem begründe die Praxis der Zwangsrekrutierungen durch die Taliban hinreichend die Gefahr für Leib und Leben, entschied damals der Hessische VGH. Nach dem Widerspruch des BVerwG muss der VGH in Kassel nun den Sachverhalt erneut prüfen.
www.bverwg.de

Förderung für Russlanddeutsche
Die deutsche Minderheit in Russland soll 2010 mit 9,28 Mio. Euro aus Deutschland und 5,49 Mio. Euro aus Russland gefördert werden. Dies vereinbarten beide Staaten auf der 16. Sitzung der Deutsch-Russischen Regierungskommission für die Angelegenheiten der Russlanddeutschen Mitte April in Potsdam. Fast die Hälfte des russischen Beitrags ist für Infrastrukturmaßnahmen und Wohnungsbau vorgesehen. Auch die Finanzierung von Gemeinschaftsprojekten z. B. im Kulturbereich wird mit einem großen Betrag von beiden Staaten unterstützt. Die deutsche Seite unterstützt zudem Maßnahmen zum Erhalt der deutschen Sprache. Der deutsche Co-Vorsitzende der Kommission, der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten Christoph Bergner (CDU) betonte, dass die aus dem deutschen Haushalt finanzierten Maßnahmen die deutsche Minderheit dauerhaft befähigen sollen, ihre Geschicke selbst in die Hand zu nehmen, so zum Beispiel durch den Aufbau einer starken Selbstorganisation (vgl. MuB 1/08, 1/07). In Russland leben laut der Volkszählung von 2002 ca. 600.000 Deutsche.
www.bmi.bund.de

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Belgien / Europa: Burka-Verbote

Das belgische Parlament hat Ende April ein Verbot der Vollverschleierung beschlossen, von dem muslimische Frauen betroffen sind. Menschenrechtler hatten das Gesetz schon im Vorfeld kritisiert, da es die Grundfreiheiten einschränke. Auch in anderen EU-Staaten werden vergleichbare Verbote seit Monaten diskutiert (vgl. MuB 2/10).

Belgien: 136 Abgeordnete stimmten am 28. April für das Burka-Verbot, zwei enthielten sich. Der Gesetzestext verbietet „das Tragen jedes Kleidungsstücks, welches das Gesicht ganz oder hauptsächlich verhüllt“. Darunter fallen die Burka, bei der ein Stoffgitter auf Höhe der Augen eingenäht ist, und der Nikab, bei dem ein Sehschlitz offen bleibt. Allerdings wird keines der Kleidungsstücke im Gesetzestext ausdrücklich genannt. Kopftücher sind von dem Gesetz nicht betroffen, Ausnahmen gibt es für Karnevalsverkleidungen oder Schutzhelme wie etwa Motorradhelme.

Das Verbot gilt an allen Orten, die der Öffentlichkeit zugänglich sind. Darunter fallen also nicht nur Straßen, Parks oder öffentliche Gebäude, sondern auch Geschäfte, Restaurants sowie Busse und Bahnen. Wird eine Frau dort verschleiert angetroffen, drohen ihr künftig Geldstrafen von 25 bis 250 Euro oder bis zu sieben Tage Haft. Schon heute ist die Vollverschleierung in einer Reihe belgischer Gemeinden durch die Kommunalverwaltungen verboten (vgl. MuB 9/04).

Die Würde der Frau war das Hauptargument in der Parlamentsdebatte. Georges Dallemagne von der christlich-sozialen Partei CDH sagte, dass Kleidungsstücke wie Burka oder Nikab oft nur „den sichtbarsten Angriff auf die Rechte der Frau darstellten“. „Die Burka ist ein mobiles Gefängnis“, sagte der Liberalen-Abgeordnete Bart Somers. In Belgien stelle die Burka eine Randerscheinung dar und dürfe nicht mit dem muslimischen Glauben gleichgesetzt werden, warnte der Liberale Denis Ducarme. Schätzungen des belgischen Innenministeriums zufolge tragen nur wenige Frauen in Belgien eine Burka, sodass das Verbot eher als ein politisches Signal zu verstehen ist.

Vor dem Hintergrund des Rücktritts der belgischen Regierung Anfang April ist unklar, wann das Gesetz in Kraft tritt. Der Senat muss ihm noch zustimmen. Er könnte das Gesetz zwar nicht blockieren, aber prüfen, ob das geplante Strafmaß angemessen ist. Voraussichtlich wird es noch im Juni Neuwahlen geben.

Menschenrechtler hatten schon im Vorfeld Kritik an dem Gesetz geäußert. Ein generelles Verbot beschnitte „das Recht auf freie Meinungsäußerung und Religionsausübung der Frauen“, die die Burka freiwillig tragen, erklärte Amnesty International. Ähnlich äußerte sich der Dachverband Exekutive der Muslime in Belgien. Es gibt ferner Zweifel, ob ein solches Gesetz vor dem belgischen Staatsrat, dem höchsten Rechtsprechungsorgan des Landes, oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bei einer Anfechtung Bestand hätte.

Muslime in Belgien reagierten empört auf das Verbot. Das „freiheitsfeindliche und ideologische“ Gesetz sei „vollkommen unangemessen“, erklärte ein Sprecher des belgischen Muslimrats Anfang Mai. Dieser rief auch die betroffenen Frauen auf, „sämtliche Rechtsmittel auszuschöpfen“ und das Gesetz anzufechten.

Deutschland: Der Vorsitzende des Innenausschusses im Deutschen Bundestag Wolfgang Bosbach (CDU) hält ein Burka-Verbot in Deutschland für ausgeschlossen. Allein aus verfassungsrechtlichen Gründen sei dies nicht möglich, sagte Bosbach. Er halte ein Verbot auch für unnötig, da öffentliche Interessen höchstens dann berührt seien, wenn eine vollverschleierte Frau als Zeugin vor Gericht auftrete oder Auto fahre. Ansonsten falle ein Ganzkörperschleier unter die „freie Entfaltung der Persönlichkeit“, sagte Bosbach weiter, auch wenn er selbst diese Art der Verschleierung „als Zeichen des religiösen Fundamentalismus“ interpretiere. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hält ein Burka-Verbot in der Öffentlichkeit in Deutschland für unmöglich und warnt vor einem Verstoß gegen das im Grundgesetz garantierte Neutralitätsgebot (Art. 4 GG).

Union und FDP sind mehrheitlich für eine gesellschaftliche Ächtung der Burka ohne gesetzliche Regelung. Auch die Mehrheit bei SPD und Grünen argumentiert, dass man mit Zwang in dieser Sache nichts erreichen könne. Grünen-Parteichef Cem Özdemir hatte bereits Anfang des Jahres von einer „Symboldebatte, die an den wahren Konflikten vorbeigeht“ gesprochen. Nach Schätzungen des Bundesinnenministeriums tragen in Deutschland nur etwa 100 Frauen eine Ganzkörperverschleierung.

Frankreich: Die konservative französische Regierung plant ebenfalls ein Verbot der Burka in der Öffentlichkeit (vgl. MuB 6/09). Der Gesetzentwurf, über den noch vor der Sommerpause im Eilverfahren abgestimmt werden soll, sieht bei Missachtung des Schleierverbots ein Bußgeld von 150 Euro vor. Vor allem möchte der französische Gesetzgeber mit harten Strafen gegen Männer vorgehen, die ihre Frauen, Töchter, Schwestern oder Mitgläubige zur Vollverschleierung zwingen. Ihnen sollen bis zu 15.000 Euro Geldstrafe und bis zu einem Jahr Gefängnis drohen. Das französische Innenministerium schätzt die Zahl der Frauen, die eine Vollverschleierung tragen, auf unter 2.000.

Weitere Länder: In den Niederlanden werden derzeit mehrere Gesetzentwürfe für ein Verbot der Vollverschleierung vorbereitet. Dort sollen die geplanten Verbote unter anderem Schulen und den öffentlichen Dienst betreffen.

In Österreich erklärte Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ, Sozialdemokraten), er könne sich ein Burka-Verbot vorstellen. Die mitregierende konservative ÖVP plädierte zunächst für eine breite öffentliche Debatte. Die rechtspopulistische Partei BZÖ plant, schnell einen Gesetzentwurf für ein Burka-Verbot ins Parlament einzubringen.

Obwohl die rechtsliberale Regierung in Dänemark angekündigt hat, die Verschleierung zu „bekämpfen“, will sie auf eine gesetzliche Regelung verzichten. Schulen, Behörden und Firmen sollen selbst mit Verordnungen gegen die Vollverschleierung vorgehen.

Keinen Handlungsbedarf sieht Italien: Seit 1975 verbieten die Regelungen zum „Schutz der öffentlichen Ordnung“, sich in öffentlichen Einrichtungen zu vermummen, sei es mit einem Schleier oder einem Motorradhelm. Die mitregierende rechtspopulistische Lega Nord schlug im vergangenen Jahr dennoch vor, Menschen, die ihr Gesicht verhüllen, mit bis zu 2.000 Euro Geldbuße zu bestrafen.

Auch im Vereinigten Königreich und in der Schweiz ist derzeit kein Burka-Verbot geplant. Die Regierung in London bekräftigte vor Kurzem, dass Religionsfreiheit auch die Freiheit der Kleidungswahl einschließe. In der Schweiz gibt es zwar Forderungen nach einem Schleier-Verbot, die Regierung lehnt dies aber bislang ab. chw

Weitere Informationen:
www.diplomatie.belgium.be
www.centreislamique.be
www.bmi.bund.de

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EU plant besseren Schutz unbegleiteter minderjähriger Migranten

Anfang Mai hat die Europäische Kommission einen Aktionsplan zum besseren Schutz und einer altersgerechten Behandlung von unbegleiteten jugendlichen Migranten in allen EU-Staaten vorgestellt. Ihre Zahl ist in den letzten Jahren stark angestiegen.

Laut Daten des Europäischen Statistikamtes (Eurostat) wurden 2009 in 22 EU-Staaten, für die vergleichbare Daten vorliegen (ohne die Tschechische Republik, Dänemark, Frankreich, Polen, Rumänien), 10.960 Asylanträge von unbegleiteten Minderjährigen gestellt. Dies entspricht einem Anstieg um +13 % im Vergleich zum Vorjahr. Allein auf Deutschland entfielen im vergangenen Jahr 540 zusätzliche Anträge von unbegleiteten Minderjährigen im Vergleich zu 2008 (2009: 1.305, 2008: 765, +71 %).

Laut der im Mai 2010 vom Europäischen Migrationsnetzwerk herausgegebenen Studie „Unaccompanied Minors in Germany – reception, return and integration arrangements“ nennen fast alle EU-Staaten die Suche nach Asyl, wirtschaftliche Gründe und Familienzusammenführung als wichtigste Einwanderungsgründe.
Die meisten Asylbewerber dieser Altersgruppe in den untersuchten EU-Staaten kamen aus Afghanistan (2008: 3.043 Personen), dem Irak (ca. 1.640) und verschiedenen Teilen Afrikas, v. a. aus Somalia, Angola, Nigeria und der Demokratischen Republik Kongo. Die Mehrheit der unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden war männlich und zwischen 16 und 18 Jahren alt.

Der Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Migranten ist in den EU-Staaten sehr unterschiedlich. Die deutsche Bundesregierung hat erst Anfang Mai dieses Jahres beschlossen, die seit 1992 in Deutschland geltende UN-Kinderrechtskonvention auch auf alle in Deutschland lebenden ausländischen Minderjährigen auszudehnen. Über 16-Jährige wurden bisher ausländerrechtlich als Erwachsene behandelt und konnten in Abschiebehaft genommen werden.

Die EU-Kommissarin für Inneres Cecilia Malmström sagte bei der Vorstellung der von der EU geplanten Maßnahmen am 6. Mai in Brüssel: „Der Aktionsplan zielt darauf ab, ein gemeinsames, koordiniertes Konzept aufzustellen […]. Es ist äußerst wichtig, dass sich alle Mitgliedstaaten verpflichten, für Aufnahme, Schutz und Integration unbegleiteter Minderjähriger hohe Standards zu garantieren.“

Prävention: Um zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche ohne Begleitung auswandern, müssen je nach Motiv und Herkunftsland unterschiedliche Maßnahmen ergriffen werden. Die EU sieht vor, Migrationsprävention und Entwicklungszusammenarbeit stärker miteinander zu verbinden. Diesbezüglich sollen EU-Staaten die Vernetzung von sozialen Einrichtungen, den Aufbau von Kinderschutzsystemen in den Herkunftsländern und Aufklärungskampagnen in den Herkunftsländern finanziell unterstützen. Jugendliche und ihre Familien sollen besser über die Risiken irregulärer Migration in die EU informiert werden. Dabei sollen auch die jeweiligen Diaspora-Gemeinden mit eingebunden werden.

Aufnahme und Behandlung in der EU: Der Schutz von Minderjährigen soll bei deren Aufnahme in EU-Ländern Priorität haben. Deshalb strebt die EU-Kommission an, dass allen unbegleiteten minderjährigen Migranten ein Vormund zugeteilt wird. Bisher wird dies in den EU-Staaten unterschiedlich geregelt, nur für Asylsuchende wird in jedem Fall ein Vormund bestellt.

Jugendliche sollen getrennt von erwachsenen Migranten untergebracht werden, um mögliche Verbindungen zu Schleppern zu kappen und die Jugendlichen vor Übergriffen und Ausbeutung zu schützen. Ein großes Problem ist, dass Jugendliche häufig aus ihren Unterkünften verschwinden, sei es um zu Angehörigen in anderen EU-Staaten zu reisen oder um illegal zu arbeiten. Die Zahl dieser Fälle soll durch eine engere und Vertrauen schaffende Betreuung vermindert werden. Untergetauchte Jugendliche sollen zudem intensiver, auch über Interpol, gesucht werden.

Die EU-Kommission plant, künftig auch die Suche nach Familienangehörigen verstärkt zu fördern. Zurzeit gelingt es nur selten, Angehörige ausfindig zu machen. Die Entscheidung über eine Rückkehr, die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung oder eine Umsiedlung soll trotz der zeitintensiven Suche nach Angehörigen in Zukunft höchstens sechs Monate dauern. bb

Weitere Informationen:
eur-lex.europa.eu
www.bamf.de
emn.sarenet.es/Downloads

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Kurzmeldungen – Europa

Europarat: Italien verletzt Menschenrechte von Flüchtlingen
In einem Ende April veröffentlichten Bericht hat das Anti-Folter-Komitee des Europarats Italien für das Abfangen von Flüchtlingsbooten im Mittelmeer und die sofortige Rückführung der so genannten Boatpeople nach Libyen und Algerien verurteilt. Im Jahr 2009 seien über 800 Personen auf hoher See aufgegriffen und nach Libyen zurückgebracht worden, eine geringere Anzahl auch nach Algerien. Darunter waren Minderjährige, Schwangere und von der Seereise stark ausgezehrte Personen. Der Leiter der Untersuchungsdelegation des Anti-Folter-Komitees Jean-Pierre Restellini sagte, es sei eine Missachtung aller internationalen Regeln, halbverhungerte Bootsflüchtlinge in ein Land zu schicken, wo ihnen Folter und schwere Misshandlungen drohten. In einer Antwort auf den Bericht erklärte Italien, keine der aufgegriffenen Personen habe den Wunsch geäußert, Asyl zu beantragen. Vor Beginn der Abfangoperationen haben jedoch laut Anti-Folter-Komitee durchschnittlich 75 % der in Italien ankommenden Flüchtlinge Asyl beantragt (vgl. 5/09, 4/09, 2/09).
www.cpt.coe.int/documents/ita/2010-04-28-eng.htm

EU: Bessere Integration
Die für Integration zuständigen Minister der EU-Mitgliedstaaten haben sich Mitte April auf der 4. Europäischen Integrationsministerkonferenz in Saragossa auf eine neue Europäische Integrationsagenda verständigt. In einer Absichtserklärung hielten sie fest, dass sie Integration als förderlich für den wirtschaftlichen Fortschritt und den sozialen Zusammenhalt auffassen. Integrationsmaßnahmen müssten daher auf allen politischen Ebenen umgesetzt werden. Um eine koordiniertere und einheitlichere Integrationspolitik zu erreichen, sollen nun zunächst die national bestehenden Integrationsmaßnahmen ausgewertet und ein offener Austausch darüber eröffnet werden. Auf der Basis dieses Dialogs sollen dann gemeinsame europäische Module und Vorgehensweisen erarbeitet werden. Wichtige Aspekte sollen dabei v. a. die Anpassung der nationalen Bildungs- und Erwerbsstrukturen an die zunehmende Vielfalt an Nationalitäten in den Mitgliedstaaten sowie die Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteure sein. Die Integration von Ausländern in den EU-Mitgliedstaaten soll mit Maßnahmen in diesen Bereichen befördert werden.
europa.eu

Finnland: Debatte über Einwanderungspolitik
Die finnische Einwanderungsministerin Astrid Thors (SFP, liberal ausgerichtete Partei der schwedischsprachigen Minderheit) hat Ende April großzügigere Einwanderungsregeln gefordert, da für viele Arbeiten keine finnischen Fachkräfte mehr gefunden werden könnten. Zuvor hatte sich der Vorsitzende der Oppositionspartei Eero Heinäluoma (Sozialdemokraten) angesichts einer Arbeitslosenzahl von über 200.000 (8,2 %) gegen die Erhöhung der Einwanderungszahlen ausgesprochen. Anlass der Diskussion ist eine umfassende Gesetzesnovelle zu Themen wie Familienzusammenführung sowie Aufenthalts- und Arbeitsrecht von Asylbewerbern, die noch vor der Sommerpause des Parlaments verabschiedet werden soll. Ende April beschloss das Parlament bereits den ersten Teil des Gesetzespakets. Demnach sollen Ehepartner aus Drittstaaten, die mit einem EU-Bürger verheiratet sind, zukünftig Unionsbürgern gleichgestellt werden. Bisher mussten sie erst eine Aufenthaltsgenehmigung in Finnland beantragen.
www.migri.fi

Schweiz: Kontingente für Nicht-EU-Arbeitskräfte
Der Schweizer Bundesrat hat Ende April die Beschränkung der Kontingente für Nicht-EU/EFTA-Arbeitskräfte aufgehoben. Damit können in diesem Jahr insgesamt 3.000 Aufenthalts- und 8.000 Kurzaufenthaltsbewilligungen an „gut qualifizierte“ Arbeitskräfte von außerhalb der EU- und EFTA-Staaten vergeben werden (vgl. MuB 8/06). Aufgrund der ungünstigen Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage hatte der Bundesrat die Kontingente für 2010 im Dezember 2009 zunächst auf die Hälfte der im Ausländergesetz (AuG) vorgesehenen Zahl (4.000 Aufenthalts- und 7.000 Kurzaufenthaltsbewilligungen) beschränkt. Die Zahl der Aufenthaltsbewilligungen wurde mit der jüngsten Freigabe gegenüber dem Vorjahr um 1.000 reduziert und die der Kurzaufenthaltsbewilligungen um 1.000 erhöht. Der Schweizer Bundesrat begründete diese Entscheidung damit, dass Kurzaufenthaltsbewilligungen mit einer maximalen Dauer von 24 Monaten keine ständige Zuwanderung ermöglichen, einen Stellen- und Berufswechsel grundsätzlich ausschließen und keine langfristigen Effekte auf den Schweizer Arbeitsmarkt haben.
www.news.admin.ch

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USA: Heftige Proteste gegen Einwanderungsgesetz in Arizona

Die Unterzeichnung eines Landesgesetzes zur Bekämpfung irregulärer Einwanderung im US-Bundesstaat Arizona ist sowohl innerhalb als auch außerhalb der Vereinigten Staaten auf heftige Kritik gestoßen. In zahlreichen Städten demonstrierten Tausende gegen das Gesetz. Das mexikanische Außenministerium warnte unterdessen vor Reisen nach Arizona.

Am 23. April unterzeichnete die Gouverneurin Arizonas Janice Brewer (Republikaner) das „Gesetz zur Unterstützung der Rechtsdurchsetzung und sicherer Nachbarschaften“ („Support our Law Enforcement and Safe Neighborhoods Act“, SB 1070; vgl. MuB 4/10). Es beinhaltet diverse Maßnahmen zur Bekämpfung irregulärer Zuwanderung. Illegaler Aufenthalt bzw. illegale Einreise werden nun als Straftat eingestuft und die Polizei wird ermächtigt, bei „begründetem Verdacht“ Kontrollen zur Feststellung des Aufenthaltsstatus durchzuführen. Falls eine Person keine Identitätsdokumente vorlegen kann, soll sie vorübergehend zum Zweck der Identitätsüberprüfung inhaftiert werden.

Bürger des Bundesstaats Arizona werden zudem aufgefordert, verdächtige Personen bei der Polizei zu melden. Außerdem können sie die lokalen Polizeibehörden verklagen, wenn sie den Eindruck haben, dass diese keine ausreichenden Anstrengungen zur Bekämpfung der illegalen Zuwanderung unternehmen. Das Gesetz tritt voraussichtlich Ende Juni in Kraft.

Hintergrund: Die Grenze zwischen Arizona und Mexiko hat sich in den letzten Jahren zum wichtigsten Transitraum für undokumentierte Migration entwickelt. Schätzungen zufolge leben rund 460.000 Personen ohne legalen Aufenthaltstitel in Arizona. Auch ein Großteil des Drogenschmuggels wird über diesen Grenzabschnitt abgewickelt. In den vergangenen Wochen wurden mehrere Bewohner der Grenzregion Opfer von Gewaltverbrechen, wobei ein Zusammenhang mit den Drogenkartellen vermutet wird (vgl. MuB 4/10). Kritiker werfen den Republikanern in Arizona vor, die Gesetzesverschärfung als wahltaktisches Manöver zu missbrauchen. Am 2. November finden in Arizona Wahlen für den Posten des Gouverneurs sowie für den US-amerikanischen Senat statt.

Reaktionen in den USA: Gouverneurin Brewer sowie andere prominente Republikaner wie der ehemalige Präsidentschaftskandidat und Senator des Bundesstaates Arizona John McCain verteidigten das Landesgesetz als notwendigen Schritt zur Eindämmung der irregulären Zuwanderung. Brewer bestritt, dass das Gesetz rassistische Züge aufweise und warf der US-Bundesregierung Untätigkeit vor. Republikanische Politiker anderer US-Bundesstaaten kündigten bereits an, ähnliche Gesetzesvorhaben in ihren Bundesstaaten auf den Weg zu bringen. Einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Rasmussen zufolge unterstützen etwa 60 % der US-Amerikaner die Intentionen des Gesetzes in Arizona.

Bereits am Tag der Unterzeichnung des Gesetzes kritisierte Präsident Barack Obama (Demokraten) das Gesetz als „fehlgeleitet und unverantwortlich“. Es widerspreche „der Grundidee von Fairness, die wir als Amerikaner wertschätzen“, so Obama. Zudem bestünde die Gefahr, dass das Vertrauen zwischen Bürgern und Polizei untergraben werde. Sowohl Obama als auch Justizminister Eric Holder (Demokraten) kündigten eine detaillierte Überprüfung des Gesetzes auf dessen Verfassungsmäßigkeit sowie hinsichtlich eventueller Auswirkungen auf Menschen- und Bürgerrechte an.

Prominente Vertreter der Demokraten, etwa der Mehrheitsführer im Senat Harry Reid und die Sprecherin des Repräsentantenhauses Nancy Pelosi, forderten angesichts der Gesetzesverschärfung eine Neuauflage der Debatte um eine umfassende Einwanderungsreform (vgl. MuB 4/09). Die Einwanderungspolitik soll nun oberste Priorität auf der politischen Agenda des Kongresses bekommen.

Zahlreiche Bürgerrechts- und Einwandererorganisationen übten Kritik, besonders im Hinblick auf das so genannte „racial profiling“, also eine polizeiliche Kontrolle aufgrund äußerlicher Merkmale wie der Hautfarbe oder anderer ethnischer Charakteristika.

Neben Demonstrationen in Arizonas Landeshauptstadt Phoenix gingen am 1. Mai hunderttausende Menschen in über 70 Städten gegen das Gesetz auf die Straße. Diverse Verbände riefen zu einem Boykott gegen Arizona auf, etwa durch den Abbruch von Handelsbeziehungen, ein Außerkraftsetzen bestehender Verträge, die Absage offizieller Reisen sowie weitere Maßnahmen. Zahlreiche Kongresse, die im südwestlichen Bundesstaat stattfinden sollten, wurden bereits abgesagt. Hispanische Transportunternehmer kündigten an, keine Waren mehr von bzw. nach Arizona zu transportieren. Die Stadt Los Angeles sowie zahlreiche weitere Städte schlossen sich dem Boykott an. Zusätzlich wird eine Klagewelle gegen das Gesetz erwartet.

Reaktionen in Mexiko: Auch in Mexiko stieß das Gesetz parteiübergreifend auf breite Ablehnung. Präsident Felipe Calderón (PAN, Konservative) bezeichnete das Gesetz als „Rassendiskriminierung“ und warnte davor, dass es die bislang positiven wirtschaftlichen und touristischen Beziehungen gefährde. Calderón sprach das Thema auch bei einem offiziellen Staatsbesuch am 19. Mai in Washington an. Das mexikanische Außenministerium veröffentlichte wenige Tage nach der Unterzeichnung des Gesetzes eine Reisewarnung. Mexikanische Staatsbürger müssten sich bei Reisen nach Arizona darauf gefasst machen, dass sie lediglich aufgrund ihrer Herkunft verstärkten Kontrollen ausgesetzt seien. Die Verabschiedung des Gesetzes erzeuge „eine feindselige Atmosphäre gegenüber Migranten und allen Besuchern aus Mexiko“, so die Reisewarnung des mexikanischen Außenministeriums. sta

Weitere Informationen:
www.azleg.gov/legtext/49leg/2r/bills/sb1070s.pdf
www.nclr.org
www.migrationinformation.org

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Kurzmeldungen – Welt

Russland: Erleichterungen für Hochqualifizierte
Anfang Mai hat das russische Parlament umfassende Erleichterungen für die Einwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte beschlossen. Für gut ausgebildete Arbeitskräfte werden die Einwanderungsquoten abgeschafft sowie regionale und zeitliche Beschränkungen von Arbeitsgenehmigungen gelockert. Anträge auf Aufenthaltsgenehmigungen von Arbeitgebern für eingewanderte Spezialisten müssen nun innerhalb von zwei Wochen bearbeitet werden. Bisher dauerte dies bis zu 2 Jahre. Der Einkommenssteuersatz für hochqualifizierte Einwanderer wurde von 30 % im ersten halben Jahr des Aufenthalts auf 13 % gesenkt. Die neuen Regelungen gelten für Personen, deren Jahreseinkommen mindestens 68.000 US-Dollar beträgt. Diese Gesetzesänderungen, die im Januar 2011 in Kraft treten, sind Teil der Bemühungen von Präsident Dimitrij Medwedew (parteilos), technologieintensive Industrien in Russland zu stärken.
www.duma.gov.ru

Südkorea: Mehrfache Staatsbürgerschaft ermöglicht
Die südkoreanische Nationalversammlung hat Anfang Mai einer Reform des Einwanderungsgesetzes zugestimmt, die u. a. eine mehrfache Staatsangehörigkeit ermöglicht. Die Reform soll Anreize für die Zuwanderung hochqualifizierter Ausländer schaffen und der Abwanderung von Fachkräften entgegenwirken. Folgende Gruppen dürfen demnach mehrfache Staatsbürgerschaften innehaben: Ausländer mit „außergewöhnlichen Talenten“, ausländische Ehepartner südkoreanischer Staatsbürger, als Minderjährige adoptierte Koreaner, von anderen Staaten eingebürgerte Koreaner, im Ausland lebende Koreaner ab 65 Jahren sowie Koreaner, die bei ihrer Geburt eine mehrfache Staatsbürgerschaft erhalten haben. Letztere müssen vor ihrem 22. Geburtstag einen Loyalitätsschwur ablegen. Bislang mussten sich Personen mit mehrfacher Staatsangehörigkeit bis zu diesem Alter für eine Staatsbürgerschaft entscheiden, andernfalls drohte der Verlust des koreanischen Passes.
www.immigration.go.kr/HP/IMM80/index.do

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Literatur, Expertendatenbank & Call for Papers

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Literatur
Paul Scheffer: Die Eingewanderten. Toleranz in einer grenzenlosen Welt. 2010, Bonn, Bestellnummer 2190, Bereitstellungspauschale: 2 Euro, Online-Bestellung: www.bpb.de/shop

Ferdinand Sutterlüty: In Sippenhaft. Negative Klassifikationen in ethnischen Konflikten. 2010, Frankfurt, ISBN 978-3-593-39050-5, 24,90 Euro, Bestellung: www.campus.de

Hamburgisches WeltWirtschaftsInstitut (Hg.): Integration in klaren Zahlen? Ansätze des Integrationsmonitorings in Deutschland. Focus Migration, 2010, ISSN 1864-5704, Autorin: Susanne Worbs. Download als PDF/HTML: www.focus-migration.de/Kurzdossiers.1348.0.html
Das Kurzdossier ist in Deutsch und Englisch abrufbar. Insgesamt sind bisher 16 Kurzdossiers erschienen.

Expertendatenbank
Die Expertendatenbank „Migration - Einwanderungsgesellschaft - Interkulturelles Zusammenleben“ entstand im September 2003 aus einem Gemeinschaftsprojekt der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) und dem Netzwerk Migration in Europa e. V. und umfasst fast 500 Experten aus verschiedenen Disziplinen und Arbeitsfeldern zum Thema Migration. Im Mai 2010 wurde sie vom Netzwerk Migration in Europa e. V. übernommen.
Die Ziel der Expertendatenbank ist die Stärkung des Themas „Migration, Einwanderungsgesellschaft und interkulturelles Zusammenleben“ in Europa. Sie erschließt Partner für Schulungen, Tagungen oder zum fachlichen Austausch in Europa und liefert Informationen über Experten aus Forschungseinrichtungen, Universitäten und staatlichen und nicht-staatlichen Organisationen. Sie fördert den Dialog, die Vernetzung und den Transfer zwischen Wissenschaft, Medien, Kultur, Politik und Wirtschaft sowie der europäischen politischen Bildungsarbeit. Das Angebot liegt deutsch- und englischsprachig vor.
Über den neuen Internetzugang www.network-migration.org/experten kann jeder die Datenbank für eigene Recherchen nutzen oder sich selbst in die Datenbank eintragen.
Kontakt: Redaktion der Expertendatenbank „Migration - Einwanderungsgesellschaft - Interkulturelles Zusammenleben“, verantwortlich: Dr. Anne von Oswald, E-Mail: experts@network-migration.org, Internet: www.network-migration.org/experten

Call for Papers/Bewerbungsaufruf
Conference „Migration and the Global City“
Inhalt: Ryerson University is hosting this conference to launch its new Research Institute on Immigration and Settlement (working title). Both the conference and the institute are dedicated to advancing innovative and interdisciplinary research from diverse critical and institutional perspectives in the areas of immigration and settlement, international migration, integration, and diaspora and refugee studies. Moreover, the institute will further the scholarly quest to integrate theory with practice and to shape policy on international migration issues based on values of inclusion and respect for cultural diversity.
Veranstalter: Ryerson University
Einsendeschluss: 15.6.2010
Termin/Ort: 29.-31.10.2010, Ryerson University, Toronto/Kanada
Kontakt: hbauder@geography.ryerson.ca
Weitere Informationen: www.riis.ryerson.ca

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