
Mehr als 43 Mio. Menschen sind laut dem Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) derzeit auf der Flucht. Dabei gibt es einen Trend zu längeren Aufenthalten im Exil. Der überwiegende Teil der Flüchtlinge wird nach wie vor von Entwicklungsländern aufgenommen.
Im Rahmen des Berliner Symposiums für Flüchtlingsschutz, das Mitte Juni stattfand, rief der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen António Guterres die Industriestaaten zu verstärkten Anstrengungen beim Flüchtlingsschutz auf. Dabei verwies er auf den zeitgleich erschienenen UNHCR-Jahresbericht 2009. Demzufolge stieg die Zahl der Flüchtlinge auf den höchsten Stand seit Mitte der 1990er Jahre und lag 2009 bei rund 43,3 Mio. Personen (2008: 34,4 Mio., +26 %).
15,2 Mio. sind Flüchtlinge im engeren Sinne, d. h. Personen, die Schutz außerhalb ihres Herkunftslandes suchen und unter die Genfer Flüchtlingskonvention fallen (vgl. MuB 5/01). Etwa zwei Drittel von ihnen stehen unter dem Mandat des UNHCR, ein weiteres Drittel unter dem Mandat des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA).
Hauptherkunftsländer der Flüchtlinge sind angesichts der anhaltenden Konflikte wie auch im Vorjahr Afghanistan (2,9 Mio.) und der Irak (1,8 Mio.). Aber auch Somalia und die Demokratische Republik Kongo sind wichtige Herkunftsländer.
Zu den 15,2 Mio. Flüchtlingen im engeren Sinne kommen rund 983.000 Asylsuchende (2008: 827.000, +19%). Die Zahl der Binnenvertriebenen – also Personen, die innerhalb ihres Herkunftslandes auf der Flucht sind – hat sich von rund 26 Mio. (2008) auf 27,1 Mio. (2009) leicht erhöht (vgl. MuB 6/09). Dieser Anstieg lässt sich auf die andauernden gewalttätigen Konflikte in der Demokratischen Republik Kongo, Pakistan und Somalia zurückführen.
Kinder und Jugendliche sind laut UNHCR besonders von Flucht und Vertreibung betroffen. 2009 waren 41 % aller Flüchtlinge und Asylbewerber unter 18 Jahre alt (vgl. MuB 5/10).
Fluchtursachen: Guterres gab an, dass globale Trends wie Rohstoffmangel, Urbanisierung, Nahrungs- und Wasserknappheit bei gleichzeitigem Bevölkerungswachstum sowie der Klimawandel in zunehmendem Maße miteinander verwoben seien (vgl. MuB 1/09). Diese Probleme „verschärfen Konfliktsituationen und verbinden sich auf eine Weise, die Menschen zwingt, ihre angestammte Heimat zu verlassen“, sagte Guterres.
Aufnahmeländer: 80 % aller Flüchtlinge weltweit leben in Entwicklungsländern. Im Fall der Binnenvertriebenen stellt der afrikanische Kontinent mit 40 % den größten Anteil. Gemessen am Pro-Kopf-Einkommen nehmen Länder wie Pakistan, Simbabwe und der Kongo besonders viele Flüchtlinge auf. Dies sei „ein gewaltiger Kraftakt für die betroffenen Länder“, sagte Guterres. Die Arbeit des UNHCR sowie anderer Hilfsorganisationen ist in einigen dieser Regionen zusätzlich eingeschränkt, da angesichts der andauernden Konflikte die Lieferung von Hilfsgütern an die notleidende Zivilbevölkerung zunehmend erschwert wird.
Rückkehrer: Die Zahl der freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehrenden Personen ist 2009 weiter gesunken. Während im Durchschnitt der letzten zehn Jahre etwa 1 Mio. Flüchtlinge pro Jahr zurückkehrten, waren es 2009 nur rund 251.000 Personen (2008: 604.000). Dies entspricht dem tiefsten Stand seit 20 Jahren.
Angesichts der lang andauernden Konflikte in zahlreichen Weltregionen sieht das Flüchtlingshilfswerk eine Tendenz zu längeren Aufenthalten im Exil. „Ein Großteil der Flüchtlinge, rund 5,5 Mio., ist seit fünf oder mehr Jahren auf der Flucht. Ihre Zahl wird unvermeidlich steigen, da weniger Menschen nach Hause zurückkehren“, sagte Guterres in seiner Grundsatzrede.
Guterres kritisierte insbesondere in Europa die „Erosion des Asylraumes“. Aufgrund der starken Kontrollen an den europäischen Außengrenzen werde zunehmend Hilfsbedürftigen der Grenzübertritt verwehrt. Der Aufbau eines harmonisierten und stabilen europäischen Asylsystems sei daher „die größte Herausforderung der kommenden zehn Jahre“, sagte der Flüchtlingshochkommissar.
An die Industriestaaten richtete der Hochkommissar den dringenden Appell, die Beteiligung an den Resettlement-Programmen (vgl. MuB 8/09) zu erhöhen, d. h. Programmen zur Neuansiedlung von Flüchtlingen in Drittländern. Im Laufe des Jahres 2009 konnten 112.400 Flüchtlinge dauerhaft in Drittstaaten angesiedelt werden, allen voran in den Vereinigten Staaten, Kanada und Australien. Deutschland beteiligte sich erstmals am Programm für die Neuansiedlung von Flüchtlingen und nahm 2.500 Iraker auf (vgl. MuB 4/09). sta
Weitere Informationen:
www.unhcr.org
Rückgänge bei verschiedenen Kategorien der Zuwanderung haben im Jahr 2008 zu einem negativen Wanderungssaldo beigetragen. Erstmals seit 25 Jahren überstieg die Anzahl der Fortzüge die der Zuzüge. Bei der Aufnahme von jüdischen Zuwanderern sowie bei Spätaussiedlern setzte sich der rückläufige Trend der letzten Jahre fort.
Familiennachzug: Der Familiennachzug hat von 85.305 Personen im Jahr 2002 auf 39.717 im Jahr 2008 (-53,4 %) kontinuierlich abgenommen. Der Rückgang ist u. a. darauf zurückzuführen, dass infolge der EU-Erweiterung zahlreiche vormals visumpflichtige Staatsangehörige nunmehr Freizügigkeit genießen und nicht mehr in die Familiennachzugsstatistik eingehen. Auch die Tatsache, dass ausländische Ehepartner von in Deutschland lebenden Drittstaatsangehörigen seit September 2007 vor der Einreise einfache Sprachkenntnisse nachweisen müssen, dürfte sich negativ auf die Anzahl der erteilten Visa ausgewirkt haben (vgl. MuB 6/07, 5/08). Mit 42.756 Erteilungen gab es 2009 erstmals wieder eine leichte Steigerung gegenüber dem Vorjahr (+7,7 %).
Jüdische Zuwanderung: Bei jüdischen Zuwanderern aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion setzte sich der Trend der letzten Jahre fort. Nach 1.436 Zuzügen im Jahr 2008 waren es im vergangenen Jahr nur noch 1.088 (-24,2 %). Verglichen mit dem Jahr 2005 (5.968) betrug der Rückgang sogar -81,8 %. Dieser ist neben der sinkenden Zahl an potenziellen jüdischen Zuwanderern in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion auch auf das im Jahr 2005 neu geregelte Aufnahmeverfahren zurückzuführen (vgl. MuB 4/08, 6/05). Die Steuerung der Zuwanderung orientiert sich seitdem stärker an den Integrationsmöglichkeiten, wobei die Aufnahme u. a. von der eigenständigen Sicherung des Lebensunterhaltes, deutschen Sprachkenntnissen sowie der Möglichkeit zur Aufnahme in eine jüdische Gemeinde abhängig gemacht wird.
Spätaussiedler: Ein ähnlich rückläufiger Trend ergibt sich bei der Zuwanderung von Spätaussiedlern und ihren Familienangehörigen. Während im Jahr 2005 noch 35.522 Spätaussiedler registriert wurden, waren es 2008 nur 4.362 und 2009 nur noch 3.360 (-23 % gegenüber 2008; -90,5 % im Vergleich zu 2005). Auch hier gibt es unterschiedliche Erklärungsansätze. Zum einen ist ein stetig sinkendes Zuwanderungspotenzial in den Herkunftsländern bzw. ein Wegfall der Auswanderungsursachen festzustellen. Nur noch wenige leiden unter einem Kriegsfolgeschicksal oder sind als deutsche Volkszugehörige Diskriminierungen ausgesetzt. Zum anderen wirken sich Änderungen bei den Aufnahmebedingungen restriktiv aus, nicht zuletzt die Einführung von Spracherfordernissen.
Irreguläre Migration: Über die Anzahl der illegal nach Deutschland eingereisten Ausländer können allenfalls die festgestellten unerlaubten Einreisen an den Grenzen sowie die Aufgriffe von Ausländern mit illegalem Aufenthalt Aufschluss geben. 2008 stieg die Zahl der unerlaubten Einreisen im Vergleich zum Vorjahr wieder leicht auf knapp 18.000 an (+16 %), blieb jedoch verglichen mit den 1990er Jahren auf relativ niedrigem Niveau. Der zwischenzeitliche Höchststand wurde 1993 mit über 50.000 Aufgriffen verzeichnet. Die Zahl der aufgegriffenen Personen mit illegalem Aufenthalt war 2008 weiter rückläufig. Vom Höchststand im Jahr 1998 (140.779) sank sie kontinuierlich auf 58.899 (2007) bzw. 51.154 (2008). Schätzungen über die tatsächliche Zahl der illegal Aufhältigen in Deutschland bewegen sich im Bereich von 200.000 bis 460.000 Menschen zum Jahresende 2007. Die Schätzung für 2005 hatte noch bei 280.000 bis 680.000 gelegen. Insgesamt zeichnet sich auch hier ein Rückgang ab, der nicht zuletzt auf die EU-Erweiterungsrunden 2004 und 2007 zurückzuführen ist, da die neuen Mitgliedstaaten Polen, Rumänien und Bulgarien wichtige Herkunftsländer irregulärer Migranten waren.
Rückführungen: Die Zahl der Abschiebungen ist in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen, von über 35.000 im Jahr 2000 auf 7.830 im Jahr 2009 (-78 %). Dies hängt damit zusammen, dass die Zahl der ausreisepflichtigen Ausländer ebenfalls deutlich geschrumpft ist – von 453.306 im Jahr 2003 auf 136.432 im Jahr 2008. Hier machen sich verschiedene Faktoren wie etwa die niedrigen Asylbewerberzahlen, die in den letzten Jahren höhere Schutzquote sowie die Bleiberechtsregelung für langfristig Geduldete bemerkbar (vgl. MuB 10/09, 4/08).
Dagegen stieg 2008 die Zahl der Zurückschiebungen, also der Rückführung nach illegaler Einreise innerhalb von sechs Monaten, erstmals seit über zehn Jahren wieder an, im Vergleich zu 2007 um gut 50 % (2007: 3.818; 2008: 5.745). Für 2009 war ein weiterer Anstieg um 70 % auf 9.782 zu verzeichnen. Überdurchschnittliche Zuwächse gab es bei den Zurückschiebungen auf dem Luftweg nach China, in die Türkei und nach Russland, die 2009 die Hauptzielstaaten waren.
Freiwillige Ausreise: Der Umfang der „freiwilligen Rückkehr“ ist bis 2008 kontinuierlich gesunken – von 9.961 im Jahr 2004 auf nur noch 2.799 im Jahr 2008 (-72 %). Die Rückkehrer erhalten finanzielle Unterstützung durch Bund und Länder. Die fünf Gruppen mit den meisten Rückkehrern in diesem Zeitraum waren Staatsangehörige des ehemaligen Serbien und Montenegro (inkl. Republik Kosovo), die 24,2 % der Rückkehrer ausmachten, türkische (9,7 %), irakische (8,7 %), russische (6,8 %) sowie iranische Staatsangehörige (4,8 %). Im Jahr 2009 ergab sich mit rund 3.100 Rückkehrern erstmals seit sieben Jahren wieder eine leichte Steigerung (+11 %).
Erneut Wanderungsdefizit
2009 sind wie im Jahr zuvor mehr Personen aus Deutschland fortgezogen als zugewandert. Dies teilte das Statistische Bundesamt Ende Mai mit. 734.000 Personen zogen weg, 721.000 Zuwanderer kamen ins Land. Allerdings verringerte sich das Wanderungsdefizit auf -13.000 Personen (2008: 737.889 Fortzüge, 682.146 Zuzüge, Saldo -55.743; vgl. MuB 5/10).
Die Hauptzielländer der Auswanderer 2009 waren Polen (123.000), Rumänien (44.000), die Türkei (40.000), die USA (36.000) und die Schweiz (30.000). Mehr als die Hälfte der zugezogenen Ausländer kam aus EU-Staaten (58 %). Die Zahl der zu- oder zurückgewanderten Deutschen stieg um rund 6.000 auf 115.000 (+6 %). Darunter waren knapp 3.400 Spätaussiedler.
www.destatis.de
Die Entwicklung der Wanderungsstatistiken der Jahre 2008 bzw. 2009 verdeutlicht insgesamt, dass eine Reihe von unterschiedlichen Faktoren Einfluss auf den Migrationssaldo in Deutschland nehmen. Dazu gehören im Einzelfall Effekte migrationssteuernder Maßnahmen auf gesetzlicher Ebene oder die Auswirkungen struktureller Entwicklungen in den Herkunftsländern. Dagegen scheinen sich Änderungen der ökonomischen Rahmenbedingungen, wie z. B. die jüngste Wirtschafts- und Finanzkrise, nicht klar messbar auf Wanderungsbewegungen über die deutschen Grenzen auszuwirken. js
Weitere Informationen:
www.bamf.de
www.bmi.bund.de
www.destatis.de
irregular-migration.hwwi.net
Nur 11 % der ausländischen Jugendlichen im deutschen Bildungssystem machen das Abitur, im Gegensatz zu 31 % der deutschen Jugendlichen. An Hochschulen sind nur 2,9 % der Studierenden Ausländer mit deutschem Schulabschluss. Die Autoren eines Berichts des Paritätischen Gesamtverbandes empfehlen eine grundlegende Reform des Schulsystems, von der auch andere benachteiligte Schüler profitieren würden.
Anfang Juni stellte die Initiative „AB In die Zukunft“ des Forums der Migrantinnen und Migranten des Paritätischen Gesamtverbandes ihren Bericht „Bildungschancen von Migrantinnen und Migranten: Fakten, Interpretationen, Schlussfolgerungen“ vor. Ziel der Initiative ist es, die Kultusministerkonferenz dabei zu unterstützen, die Bildungsabschlüsse von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Migrationshintergrund bis 2012 anzugleichen (vgl. MuB 6/07).
Ungefähr 10 % der Schüler an deutschen Schulen haben laut den Zahlen der Schulbehörden eine ausländische Staatsangehörigkeit. 43 % der ausländischen Schüler sind Türken. Über die Zahl der Schüler mit Migrationshintergrund liegen keine Daten vor, aber rund 27 % der 5- bis 20-Jährigen in Deutschland haben einen Migrationshintergrund (vgl. MuB 10/08).
Obwohl die durchschnittliche Schulbildung der deutschen und ausländischen Bevölkerung kontinuierlich steigt, bleibt die Kluft zwischen beiden Gruppen bestehen. Im Schuljahr 2008/09 erreichten 11 % der ausländischen gegenüber 31 % der deutschen Schüler die Hochschulreife (vgl. MuB 3/10). Der Schulerfolg unterschied sich stark nach Herkunftsland. 25 % der russischen Schüler, aber nur 7 % der türkischen Schüler besuchten im Schuljahr 2006/07 das Gymnasium.
An den Hochschulen sind so genannte „Bildungsinländer“, also Ausländer, die ihren Schulabschluss in Deutschland erworben haben, ebenfalls stark unterrepräsentiert. Sie machen nur 2,9 % der Studierenden aus, während der Anteil von Ausländern unter den 20- bis 30-Jährigen in der Bevölkerung 14 % beträgt. Zudem brechen Bildungsinländer häufiger ihr Studium ab als deutsche Studierende.
Ursachen: Als Gründe für den geringeren Bildungserfolg von ausländischen Jugendlichen nennen die Autoren die soziale Herkunft und das durchschnittlich niedrigere Bildungsniveau der Eltern (vlg. MuB 5/10). Migrationsspezifische Merkmale, v. a. eine andere Muttersprache als Deutsch, verstärken den negativen Einfluss. Schulen versagen laut den Autoren bei der Vermittlung von Deutsch als Bildungssprache.
Ausländische Jugendliche erhalten zudem bei gleichen Noten seltener eine Empfehlung für den Übergang in die Realschule oder das Gymnasium. Dies liege daran, dass Lehrer ausländischen Schülern oft weniger zutrauten, heißt es in dem Bericht. Auch die soziale Segregation an Schulen wirkt sich negativ auf den Bildungserfolg aus. Migrantenkinder gehen häufiger auf Schulen mit einem hohen Migrantenanteil und einem hohen Anteil von Kindern aus bildungsfernen und sozial schwachen Familien.
Empfehlungen: Die Initiative plädiert für eine längere gemeinsame Lernzeit durch den Ausbau von Ganztagsschulen mit zusätzlichem außerschulischem Angebot. Außerdem sollten Schüler möglichst spät auf die verschiedenen Schularten aufgeteilt werden und die Durchlässigkeit in weiterführende Schulen sollte erhöht werden.
Die Schulen müssten sich ferner nach außen öffnen und die Kompetenzen von außerschulischen Einrichtungen wie etwa Migrantenverbänden nutzen. Viele dieser Verbände fördern beispielsweise bereits die Zusammenarbeit zwischen Elternhäusern und Schulen. Die systematische Einbindung der Eltern ist eine weitere Forderung der Autoren, beispielsweise indem ausländische Eltern besser über das deutsche Schulsystem informiert und bei Problemen von den Schulen sozialpädagogisch betreut werden. Außerdem müsste mehr Personal mit Migrationshintergrund eingestellt werden, da dieses eine Identifikations- und Vorbildfunktion übernehmen könne.
Der Deutscherwerb in allen Altersstufen müsse stärker in den Unterricht integriert werden. Gleichzeitig müsse die Mehrsprachigkeit von Schülern als Potenzial und nicht als Problem angesehen werden.
Das Vorstandsmitglied des Paritätischen Gesamtverbandes und Berlins ehemalige Ausländerbeauftragte Barbara John (CDU) sagte bei der Vorstellung des Berichts: „Wenn wir allen Kindern unabhängig von ihrer sozialen oder ethnischen Herkunft die gleichen Chancen zur Förderung geben wollen, muss unser Schulsystem durchgreifend reformiert werden.“ Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) schloss sich in einer Presseerklärung dieser Meinung an und teilte mit: „Die Ergebnisse der Studie sind keinesfalls neu – und das ist der eigentliche Skandal.“
Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Maria Böhmer (CDU) forderte: „Bei der Unterstützung der jungen Migranten in der Schule muss an Intensität und Tempo deutlich zugelegt werden.“ Die Bundesländer seien gefordert, Schulen mit hohem Zuwandereranteil mit mehr Geld und mehr Lehrern auszustatten. Eine strukturelle Schulreform lehne sie jedoch ab. bb
Weitere Informationen:
www.abindiezukunft.de
www.gew.de
www.bundesregierung.de
Muslimische Jugendliche seien gewaltbereiter und schlechter integriert, je gläubiger sie sind. Zu diesem Ergebnis kommt eine umstrittene Studie des Kriminologischen Instituts Niedersachsen. Bei andersgläubigen Jugendlichen bestehe ein gegenteiliger Effekt. Islamische Verbände wiesen den Zusammenhang von Delinquenz und islamischem Glauben entschieden zurück.
Gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium (BMI) befragte das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) 2007 und 2008 insgesamt 45.000 Schüler mit und ohne Migrationshintergrund in 61 Städten und Landkreisen zu Religiosität und Verhaltensweisen. Auf der Grundlage der Selbstaussagen der Schüler zu Religiosität, Integration und Delinquenz trafen die Wissenschaftler dann Rückschlüsse auf deren Zusammenhänge, allerdings ohne die Aussagen vorher anhand statistischer Daten zu verifizieren. Die Ergebnisse wurden in dem Bericht „Kinder und Jugendliche in Deutschland: Gewalterfahrung, Integration, Medienkonsum“ im Juni veröffentlicht.
Religiosität: In den alten Bundesländern gaben 81,5 % der Jugendlichen an, einer christlichen Kirche anzugehören. 8,1 % bezeichneten den Islam als ihre Religion und 2,6 % zählten sich zu einer anderen Religion (Judentum, Buddhismus u. a.). 7,9 % der Befragten in den alten Bundesländern sagten, sie seien konfessionslos.
In den neuen Bundesländern ist das Bild konträr (ohne Sachsen, wo aus Datenschutzgründen nicht nach der Religion gefragt werden durfte). Als konfessionslos bezeichneten sich hier 75,8 % aller befragten Schüler. 21,6 % sagten, sie seien christlichen und 0,3 % islamischen Glaubens. 2,3 % der Studienteilnehmer zählten sich zu einer anderen Religion.
Die Bedeutung der Religion ist für die einzelnen Gruppen unterschiedlich. Fast jeder dritte Jugendliche mit einem christlichen Hintergrund stufte sich als nicht religiös ein (29,9 %). Bei den sonstigen Religionen sagte dies jeder fünfte Jugendliche (20,5 %), von den muslimischen Jugendlichen nur jeder Zwanzigste (5,2 %). Zur Gruppe der religiösen und sehr religiösen Jugendlichen zählten sich 71,2 % der muslimischen Jugendlichen, 20-45 % der christlich-orientierten und 54,5 % der Jugendlichen anderen Konfessionen.
Integration: Anhand von vier Merkmalen – Nutzung der deutschen Sprache, Anteil deutscher Freunde, Quote der Abiturwilligen sowie Anteil der Migranten, die sich selbst als Deutsche bezeichnen – untersuchte das KFN bei jugendlichen Migranten den Einfluss der Religiosität auf die Integration. Nichtreligiöse Jugendliche nutzen mehr als alle anderen die deutsche Sprache, streben deutlich öfter das Abitur an, besitzen häufiger als religiöse Jugendliche deutsche Freunde und fühlen sich häufiger als Deutsche. Jugendliche christlichen, jüdischen oder buddhistischen Glaubens folgen mit etwas niedrigeren Werten. Die mit Abstand niedrigsten Werte in allen vier Kategorien wurden bei muslimischen Jugendlichen verzeichnet. Dabei stellten die Wissenschaftler fest, dass sowohl bei den muslimischen Jugendlichen insgesamt als auch bei den türkeistämmigen Muslimen die Integrationswerte mit zunehmender Religiosität abnehmen.
Insgesamt zeigte sich, dass sich eine höhere Religiosität negativ auf die Integration auswirke. Das KFN erklärt dies damit, dass die Zugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft zum Rückzug in dieselbe führt und sich gläubige Migranten insgesamt weniger der deutschen Umwelt öffnen.
Gewalttätigkeit: Insbesondere im Bereich der Gewalttätigkeit sind die Schlussfolgerungen der Studie kritisch zu betrachten. In einigen subkulturellen Milieus kann die Angabe von Religiosität einerseits und gewalttätigem Verhalten andererseits ansehenssteigernde Wirkung entfalten. Dies kann dazu führen, dass sich Jugendliche als religiöser und gewalttätiger ausgeben, als sie es tatsächlich sind. Ein Abgleich mit Polizeistatistiken o. Ä. wäre daher notwendig, um die Aussagen der Jugendlichen zu verifizieren und möglicherweise auch zu relativieren. Dies ist in der Studie jedoch nicht geschehen.
Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass mit steigender Religiosität die Neigung zu kleinkriminellen Delikten wie Ladendiebstahl, aber auch zu Alkoholmissbrauch sinkt. Dieser Trend sei bei muslimischen Jugendlichen noch stärker ausgeprägt als bei allen anderen Gruppen. Muslime konsumieren seltener Alkohol (7,5 %) als Christen (24,3 %) oder religionslose (25,6 %) und haben nach eigenen Aussagen seltener einen Ladendiebstahl begangen (11,9 %) als Christen (13 %) oder Konfessionslose (16,9 %).
Im Bereich der Gewaltdelikte ergibt sich laut KFN ein unterschiedliches Bild: Junge Christen ohne Migrationshintergrund begingen seltener Gewalttaten (12,6 %) als nichtreligiöse Jugendliche ohne Migrationshintergrund (15,4 %). Sehr religiöse nichtmuslimische Migranten neigten deutlich seltener zu Gewalt (12,4 %) als nichtreligiöse Migranten (21,8 %). Bei den Muslimen hingegen seien die sehr religiösen Jugendlichen etwas häufiger gewalttätig (23,5 %) als ihre nichtreligiösen Altersgenossen (21 %).
Ursächlich dafür ist nach Aussage der Wissenschaftler, dass bei jungen Muslimen das Maß der Gewalt fördernden Einflussfaktoren mit steigender Religiosität zunähme. Das heißt, die Akzeptanz von „Gewalt legitimierender Männlichkeitsnormen“, das Maß der Gewalterfahrungen im Elternhaus, die Zahl delinquenter Freunde sowie die Nutzung gewalthaltiger Medien steige bei muslimischen Jugendlichen mit dem Grad der Religiosität. Diese Faktoren existieren allerdings unabhängig von der Religion – eine Tatsache, die die Studie nicht ausreichend berücksichtigt, obwohl muslimische Migranten aufgrund ihrer sozialen Lage besonders häufig davon betroffen sind. Sie besitzen jedoch einen deutlich höheren Erklärungswert als die subjektive Religiosität – zumal der Unterschied bei den Gewaltdelikten zwischen nicht-religiösen und religiösen Jugendlichen ohnehin nur bei 1,5 %-Punkten liegt.
Der Leiter der Studie und Direktor des KFN, der Kriminologe Christian Pfeiffer hält es für denkbar, dass die Befunde mit einem wachsenden Misstrauen von Deutschen gegenüber dem Islam zusammenhängen könnten und die Jugendlichen auf dieses Misstrauen reagieren. Die höhere Gewaltbereitschaft muslimischer Jugendlicher sei kein Problem des Islams, sondern der Islamvermittlung. Die konservativ-religiöse Erziehung durch Imame in Deutschland, mit der die muslimischen Jugendlichen mit steigender religiöser Verankerung zunehmend konfrontiert seien, befördere die Entwicklung von „Macho-Kulturen“.
Kritik: Wissenschaftler des Forschungszentrums für Religion und Gesellschaft (forege) kritisierten, dass die Studie Religiosität und Gewalt in einen engen Zusammenhang stelle, ohne dafür signifikante Belege anzuführen. Ursachen für die stärkere Gewaltbereitschaft bei muslimischen Jugendlichen seien laut forege vielmehr in der fehlenden Anerkennung der Integrationsleistung der muslimischen Migranten einerseits und deren Rückzug in ihre Bezugsgruppe andererseits zu suchen. Darüber hinaus kritisieren die Wissenschaftler in einer Stellungnahme zur KFN-Studie, dass der Faktor Religiosität von der Studie nicht ausreichend erfasst sei und daher „der Komplexität persönlicher religiöser Konstruktsysteme nicht gerecht“ werden könne.
Reaktionen: Dem von der Studie unterstellten Zusammenhang von islamischer Religion und einer höheren Gewaltbereitschaft widersprach der Generalsekretär des Zentralrats der Muslime Aiman A. Mazyek. Erklärungsansätze sieht er hingegen in der stärkeren Benachteiligung von Muslimen: „Muslimische Migrantenkinder machen mehr Diskriminierungserfahrungen als christliche. In Ermangelung einer festen Identität erklären sie sich dann zu überzeugten Muslimen, obwohl ihre Gewalttaten oder auch ihr Alkoholkonsum im Widerspruch zum islamischen Glauben stehen“, sagte Mazyek. Bülent Ucar, Professor für islamischen Religionsunterricht in Osnabrück zeigte sich irritiert über die Ergebnisse, weil sie sich nicht mit denen anderer neuer Untersuchungen decken. Dennoch sieht er die Notwendigkeit für „ein neues Verständnis für die Vermittlung des Islam in europäischen Kontexten auf der Höhe der Zeit“. Er forderte „staatlich ausgebildete islamische Religionslehrer und v. a. Religionslehrerinnen, die auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, in Deutschland sozialisiert.“
Der Vorsitzendes des Islamrats Ali Kizilkaya widersprach der grundsätzlichen These, dass die Gewaltbereitschaft von Muslimen bei wachsender Religiosität ansteigt: „Mit meinen Beobachtungen deckt es sich nicht, dass gläubige Muslime gewaltbereiter sind“, sagte er gegenüber den Medien. th
Weitere Informationen:
www.kfn.de (Kinder und Jugendliche in Deutschland: Gewalterfahrung, Integration, Medienkonsum. Zweiter Bericht zum gemeinsamen Forschungsprojekt des Bundesministeriums des Innern und des KFN)
www.forege.de/uploads/media/Stellungnahme_KFN-Studie.pdf
Mit ihrer Forderung nach Intelligenztests für Zuwanderer haben zwei Unions-Politiker parteiübergreifend für Empörung gesorgt. Bundesregierung, Opposition und Ausländerbeiräte äußerten scharfe Kritik.
In einer Boulevard-Zeitung hatte der innenpolitische Sprecher der CDU im Berliner Abgeordnetenhaus Peter Trapp Ende Juni gesagt, Intelligenztests bei Einwanderern dürften kein Tabu sein. „Wir müssen bei der Zuwanderung Kriterien festlegen, die unserem Staat wirklich nützen.“ Maßstab müsse außer einer guten Berufsausbildung und fachlichen Qualifikation „auch die Intelligenz“ sein, sagte Trapp. Ähnlich äußerte sich in dem Blatt der Abgeordnete des Europäischen Parlaments Markus Ferber (CSU), der auf eine angebliche Regelung in Kanada verwies, wonach Kinder von Einwanderern einen höheren Intelligenzquotienten als einheimische Kinder nachweisen müssten. Die Botschaft Kanadas in Berlin dementierte dies umgehend. Es gebe keine Intelligenztests für Einwanderer, sagte eine Sprecherin.
Beide Politiker rückten inzwischen von ihren Aussagen ab. Trapp sagte, mit seinem Vorschlag Zuwanderung nicht einschränken zu wollen, sondern zu erweitern: „Wir brauchen mehr Einwanderer, also müssen wir auch offen sein für Leute, die noch keine tollen Schulabschlüsse, aber große Potenziale mitbringen.“ Ein Intelligenztest sei eine von vielen möglichen Maßnahmen.
Ferber erklärte, seine Äußerung sei vor dem Hintergrund entstanden, dass Kanada zu Studienzwecken anhand von Tests die Intelligenzquotienten von Einwandererkindern und einheimischen Kindern ermittelt habe. Das Ergebnis sei zu Gunsten der Einwandererkinder ausgefallen. Er habe gemeint, dass es vorteilhaft für ein Land sein kann, wenn Qualifikation und Bildung eine Rolle bei der Einbürgerung spielen.
Die Bundesregierung distanzierte sich von den Forderungen. „Ein IQ-Test für Einwanderer ist abwegig und nicht von besonderer Intelligenz geprägt“, erklärte die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Maria Böhmer (CDU). Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses Wolfgang Bosbach (CDU) sagte, um Zuwanderung besser zu steuern, habe man bereits gesetzliche Regelungen eingeführt, wie etwa die Heraufsetzung des Alters nachreisender Ehepartner und verpflichtende Sprachtests (vgl. MuB 10/08, 6/07).
Auch FDP-Innenexperte Hartfrid Wolff lehnte den vorgeschlagenen Intelligenztest ab.
Die Opposition übte scharfe Kritik. Der stellvertretende Bundesvorsitzende der SPD und Berliner Bürgermeister Klaus Wowereit sprach von einem „menschenverachtenden und diskriminierenden Weltbild“. Der Sprecher für Migrations- und Integrationspolitik von Bündnis 90/Die Grünen Memet Kilic sagte: „Von christlichen Parteien erwarten wir eine humane Einwanderungspolitik.“ Ali Al Dailami, Mitglied im Parteivorstand der Linkspartei, warf der Union „Nützlichkeitsrassismus“ vor. Unverständnis äußerte auch der Vorsitzende des Bundesausländerbeirats Karamba Diaby: „Wir brauchen keine negative Diskussion über Zuwanderung. Ich plädiere für eine Willkommenskultur. Wir stehen in einer Konkurrenz um die besten Köpfe dieser Welt, und es ist nicht so, dass die ganze Welt an unsere Tür klopft.“ up
Leichte Zunahme von Einbürgerungen
Nach dem Rekordtief vom Vorjahr, in dem nur rund 94.500 Ausländer die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hatten, ist die Zahl der Einbürgerungen 2009 auf rund 96.100 (+1,7 %) Personen leicht angestiegen (vgl. MuB 7/09). Dies geht aus den Ende Juni veröffentlichten Einbürgerungszahlen des Statistischen Bundesamts in Wiesbaden hervor. 2000 bis 2007 wurden durchschnittlich rund 140.000 Personen pro Jahr eingebürgert. Die größte Gruppe der Eingebürgerten waren auch 2009 türkische Staatsbürger (ca. 24.600), gefolgt von Personen aus dem ehemaligen Serbien und Montenegro und seinen Nachfolgestaaten (ca. 5.700) sowie dem Irak (ca. 5.100).
www.destatis.de
Klare Parteipräferenzen bei Migranten
Türkeistämmige Migranten wählen mehrheitlich sozialdemokratisch, Migranten aus den Staaten der ehemaligen GUS hingegen eher konservativ. Zu diesem Ergebnis kam der Parteienforscher Andreas Wüst vom Zentrum für Europäische Sozialforschung in Mannheim anhand von Daten der Deutschen Wahlstudie 2009. Während GUS-stämmige Migranten primär CDU/CSU (43 %) und erst mit großem Abstand SPD (22 %), Linkspartei (2 %) und Bündnis 90/Die Grünen (1 %) wählten, war bei türkeistämmigen Migranten die SPD klarer Favorit (38 %), gefolgt von der Linkspartei (15 %), Bündnis 90/Die Grünen (13 %) und CDU/CSU (4 %). Die FDP wurde in beiden Gruppen so gut wie gar nicht gewählt. In beiden Fällen hat etwa ein Drittel der Wähler keine Parteibindung.
www.mzes.uni-mannheim.de
Menschenhandel nimmt zu
2009 hat es erneut mehr Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung als im Vorjahr gegeben (2009: 534; 2008: 482, +11 %). Die Zahl der Opfer stieg um 5 % (2009: 710; 2008: 676). Die Opfer waren vorwiegend Frauen (87 %) und kamen mehrheitlich aus dem europäischen Raum (86 %), insbesondere aus Deutschland, Rumänien und Bulgarien. Etwa ein Fünftel aller Opfer war minderjährig (145), die Zahl der unter 14-Jährigen hat sich verdoppelt (2009: 41; 2008: 20). Die Zahl der Tatverdächtigen ist hingegen leicht gesunken (2009: 777; 2008: 785). Mehr als ein Drittel der Tatverdächtigen sind Deutsche (279), unter den ausländischen Verdächtigen stellten Bulgaren (125), Rumänen (82) und Türken (81) den größten Anteil.
www.bka.de
Keine Einbürgerung ohne Kenntnisse der Schriftsprache
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat Ende Mai den Einspruch eines 40-jährigen Türken zum Erlangen einer Ermessenseinbürgerung zurückgewiesen (Az. 5 C 8.09). Der Mann war 1989 mit seiner Frau nach Deutschland eingereist. 2002 wurde sein Einbürgerungsantrag zunächst aufgrund seines Analphabetismus abgelehnt. Vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe klagte er daraufhin erfolgreich seine Einbürgerung ein, der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hob diese Entscheidung jedoch wieder auf (vgl. MuB 3/09). Das BVerwG bestätigte nun das Mannheimer Urteil. Solange Analphabetismus nicht durch eine Krankheit oder Behinderung verursacht sei oder andere Härtegründe vorlägen, sind die Behörden nicht zu einer Ermessenseinbürgerung verpflichtet, urteilten die Richter. Dem Mann sei außerdem anzulasten, dass er sich nicht bemüht habe, Mindestkenntnisse der Schriftsprache zu erwerben. In Einzelfällen könnten die Behörden trotz fehlender Kenntnisse der Schriftsprache eine Einbürgerung gewähren, etwa wenn andere „beachtliche Integrationsleistungen“ vorliegen.
www.bundesverwaltungsgericht.de
Urteil: Weltanschauliche Neutralität
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat Ende Mai entschieden, dass ein 16-jähriger muslimischer Schüler nicht berechtigt ist, während der Pause auf dem Schulgelände zu beten (Az. OVG 3 B 29.09). Damit hob das Gericht ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin aus dem vergangenen Jahr auf, das dem Schüler dieses Recht unter Berufung auf das Prinzip der Religionsfreiheit eingeräumt hatte (vgl. MuB 8/09). Die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung hatte dieses Urteil angefochten. Yunus M., der ein Gymnasium in Berlin-Wedding besucht und sich als strenggläubigen Muslim bezeichnet, hatte zusammen mit anderen Schülern im Gang gebetet. Dies war von der Schulleitung untersagt worden. M. sah darin eine Verletzung seiner Religionsfreiheit, seine Eltern reichten Klage gegen das Land Berlin ein. Nach dem positiven Urteil des Verwaltungsgerichts hatte die Schule einen separaten Betraum zur Verfügung gestellt. Das Urteil ist richtungweisend für ähnliche Fälle.
www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ovg/index.html
Nach Belgien und Frankreich, die ein Burka-Verbot bereits auf den Weg gebracht haben, soll demnächst auch in Spanien muslimischen Frauen das Tragen von Vollschleiern in der Öffentlichkeit untersagt werden. Ähnliche Pläne werden in der Schweiz diskutiert. Der Europarat sprach sich gegen Burka-Verbote aus. Kritik kam auch von den Teilnehmern einer europaweiten Imamkonferenz.
Spanien: Mit einer Mehrheit von zwei Stimmen (131:129) votierte der Senat in Madrid Ende Juni für einen Verbots-Antrag der oppositionellen Volkspartei (PP, konservativ). Burka und Nikab seien diskriminierend und verletzten die Würde der Frau, argumentierte die PP. Ihr Antrag galt zunächst als chancenlos, fand aber u. a. die Unterstützung der gemäßigten katalanischen Nationalisten (CiU, christdemokratisch). Die Regierung unter Ministerpräsident José Luis Rodríguez Zapatero, dessen Sozialistische Partei (PSOE) gegen das Burka-Verbot stimmte, muss nun ein entsprechendes Gesetz ausarbeiten.
Auch auf kommunaler Ebene wurden bereits Burka-Verbote beschlossen. Vertreter von muslimischen Glaubensgemeinschaften und Moscheen in Katalonien erwägen, vor dem spanischen Verfassungsgericht gegen das Verbot zu klagen, da es die Religionsfreiheit einschränke.
Frankreich: Die französische Nationalversammlung stimmte Mitte Juli mit großer Mehrheit für ein Gesetz, das die Gesichtsverschleierung landesweit in der Öffentlichkeit verbietet (vgl. MuB 5/10, 6/09). Der Senat muss dem Gesetz noch zustimmen. Es soll Anfang kommenden Jahres in Kraft treten. Mit dem von der konservativen Regierung eingebrachten Gesetzentwurf sollen muslimische Vollschleier aus der Öffentlichkeit verbannt werden. Ausgenommen sind unter anderem Motorradhelme, Gesichtsmasken von Polizeibeamten und Verkleidungen im Karneval. Frauen, die gegen das Verbot verstoßen, sollen zur Zahlung von 150 Euro oder zu einem Kurs in Staatsbürgerkunde verpflichtet werden. Männern, die ihre Frauen zur Verschleierung zwingen, droht eine Geldstrafe von 30.000 Euro und ein Jahr Gefängnis. Ist das Opfer minderjährig, so können zwei Jahre Haft und 60.000 Euro Geldstrafe verhängt werden.
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International und die französische Bewegung gegen Rassismus und für Völkerfreundschaft (MRAP) hatten das Gesetzesvorhaben wiederholt kritisiert (vgl. MuB 2/10, 6/09). Überdies warnte der Oberste Verwaltungsgerichtshof (Conseil d’État), ein Verbot von Ganzkörperschleiern könnte gegen die Verfassung verstoßen.
Schweiz: Im Mai bestätigte das Parlament des Kantons Aargau („Großer Rat“) mit 89 zu 33 Stimmen einen Vorstoß der Schweizer Demokraten (SD, rechtsgerichtet), eine entsprechende Initiative vorzubereiten. Aargau löste damit eine Debatte über ein generelles Burka-Verbot in der Schweiz aus. Auch in den Parlamenten der Kantone Bern und Solothurn wird über Gesetzesentwürfe für regionale Burka-Verbote entschieden.
Nach dem Aargauer Beschluss hat die Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) einen Text für eine Gesetzesinitiative ausgearbeitet, wonach eher ein Verhüllungs- als ein Burka-Verbot angestrebt wird: „Im öffentlichen Raum soll das Tragen von Kleidungsstücken, die das Gesicht ganz oder hauptsächlich verhüllen, bei Strafandrohung untersagt werden.“ Der Große Rat soll nach der Sommerpause darüber entscheiden, ob die Aargauer Initiative für ein nationales Verhüllungsverbot beim Schweizer Parlament (Nationalrat) eingereicht werden soll.
Europarat: Die Parlamentarische Versammlung des Europarates (PACE) hat am 23. Juni einstimmig ein allgemeines Verbot für das Tragen der Burka und des Nikabs abgelehnt. Die Menschenrechtscharta des Europarats garantiere das Recht des Einzelnen, sich frei für oder gegen das Tragen religiöser Kleidung im Privatleben und in der Öffentlichkeit zu entscheiden. Gesetzliche Einschränkungen dieser Regel seien nur aus besonderen Gründen zu rechtfertigen, etwa „aus Sicherheitsgründen oder aufgrund des Erfordernisses der religiösen Neutralität bei öffentlichen oder beruflichen Funktionen von Einzelpersonen oder des Erfordernisses der Sichtbarkeit des Gesichtes”, erklärte die PACE. Die Versammlung appellierte an die Regierungen der 47 Mitgliedsnationen, die Teilhabe muslimischer Frauen am öffentlichen Leben und im Berufsleben zu fördern.
Imam-Konferenz: Gegen Verbote von Gesichtsschleiern und Kopftüchern an Schulen sowie gegen Verbote von Minaretten sprachen sich Imame aus 40 Ländern bei einer dreitägigen Konferenz Mitte Mai in Wien aus. In der Abschlusserklärung der 3. Konferenz europäischer Imame und Seelsorger hieß es, dass mit derartigen Maßnahmen v. a. auf einer emotionalen Ebene Signale in Richtung der Mehrheitsbevölkerung gesendet werden sollen, dass die „eigenen Werte“ gegen „das Fremde“ verteidigt würden. Bei Muslimen verstärke sich damit der Eindruck, hier werde im Hinblick auf Religionsfreiheit mit zweierlei Maß gemessen. up
Weitere Informationen:
www.coe.int/t/dc/av/allreleases_de.asp
www.derislam.at/haber.php?sid=181&mode=flat&order=1
www.ag.ch/medienmitteilung/de/pub/medienmitteilungen/mitteilung_suchen.php?controller=Mitteilung&MitteilungsId=5451&navId=Medienmitteilungen
Finnland: Einwandererparlament geplant
Einwanderer in Finnland sollen bei den Parlamentswahlen im April nächsten Jahres 50 Vertreter für ein so genanntes Einwandererparlament wählen. Hierbei handelt es sich um die weltweit erste Vertretung dieser Art für Migranten, wie die Initiatoren Mitte Juni in Helsinki bekannt gaben. Wählbar und wahlberechtigt sind Zuwanderer, die seit mindestens zwei Jahren und ohne zeitliche Befristung in Finnland leben. Das Parlament wird zwar keinen offiziellen Status haben, aber die öffentliche Meinung beeinflussen und Migranten eine Stimme geben, hofft Alexis Kouros, iranischstämmiger Chefredakteur der Helsinki Times, der zusammen mit sechs anderen prominenten Einwanderern die Initiative gegründet hat.
www.ipf.fi/ipf
Ungarn: Staatsbürgerschaft für ethnische Ungarn im Ausland
Das am 25. April neu gewählte Parlament hat Ende Mai als erste Gesetzesnovelle die Staatsbürgerschaft für ethnische Ungarn im benachbarten Ausland beschlossen. Damit löste die Regierungspartei Fidesz (nationalkonservativ) um Premierminister Viktor Orbán eines ihrer Hauptwahlversprechen ein. In den Nachbarländern Slowakei, Rumänien, Serbien und der Ukraine leben rund 2,5 Mio. ethnische Ungarn. Vor allem in der Slowakei, wo es ca. 500.000 ethnische Ungarn gibt (ca. 10 % der Bevölkerung des Landes), führte das Gesetz zu heftigen Reaktionen. Als Gegenmaßnahme untersagte die Slowakei die doppelte Staatsbürgerschaft, die bisher möglich war. In Rumänien, wo mit 1,4 Mio. Personen die größte ungarische Minderheit lebt, gab es dagegen keine nennenswerten Reaktionen.
eudo-citizenship.eu
Niederlande: Erfolg der Rechtspopulisten
Aus den Parlamentswahlen am 9. Juni ist die Freiheitspartei (PVV) des Rechtspopulisten Geert Wilders mit 16 % der Stimmen (24 von 150 Sitzen) als drittstärkste Fraktion hervorgegangen. Die Volkspartei für Freiheit und Demokratie (VVD, rechtsliberal) siegte mit 21 % der Stimmen (31 Sitze) knapp vor den Sozialdemokraten (20 %, 30 Sitze). Die zuvor regierenden Christdemokraten verloren 20 Sitze und kamen nur noch auf 14 % (21 Sitze). Die PVV hatte ausschließlich mit dem Thema Einwanderung Wahlkampf gemacht (vgl. MuB 3/10). Sie forderte u. a. den Stopp muslimischer Zuwanderung und ein Moscheebauverbot. Verhandlungen über eine von der VVD angestrebte Koalition mit der PVV und den Christdemokraten scheiterten Mitte Juni an der Weigerung der Christdemokraten, weiter mit der PVV zu verhandeln.
Schweiz: Initiativen zur Ausweisung
Trotz eines möglichen Verstoßes gegen das Völkerrecht werden die Schweizer über die „Ausschaffungsinitiative“ der Schweizer Volkspartei (SVP, rechtspopulistisch) abstimmen, mit der die SVP die Ausweisung von straffällig gewordenen Ausländern erleichtern will. Allerdings gibt es nun auch einen Gegenentwurf von FDP (Liberale) und CVP (Christdemokraten), über den gleichzeitig spätestens im September 2010 abgestimmt werden soll. Der Gegenentwurf sieht wie in der Initiative der SVP vor, dass schwere Straftatbestände wie Mord, vorsätzliche Tötung oder Vergewaltigung nicht nur zu strafrechtlicher Verfolgung, sondern auch zu einer Ausweisung aus der Schweiz führen können. Im Gegensatz dazu zielt die SVP-Initiative aber auch darauf ab, dass Leistungserschleichung etwa bei der Sozialhilfe zu einer Ausweisung führen kann. Nach dem SVP-Entwurf verlieren Menschen selbst dann einen Aufenthaltsanspruch, wenn die Abschiebung in einen Staat erfolgen würde, in dem Folter droht. Die SVP-Initiative widerspricht laut Meinung von Menschenrechtlern und Juristen völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz.
www.humanrights.ch
Anfang Juli hat sich der US-amerikanische Präsident Barack Obama für eine umfassende Reform des Einwanderungsrechts ausgesprochen. Nur wenige Tage später reichte die US-Regierung Klage gegen das umstrittene Einwanderungsgesetz des Bundesstaats Arizona ein. Bereits im Mai hatte Washington eine Verschärfung der Kontrollen an der Grenze zu Mexiko angekündigt.
Vor Studenten der American University in Washington, D. C. betonte Präsident Barack Obama (Demokraten) Anfang Juli, dass die Thematik der irregulären Zuwanderung immer drängender werde und daher eine Lösung gefunden werden müsse. In seiner ersten umfassenden Rede zu diesem Thema seit seinem Amtsantritt im Januar 2009 rief er zu parteiübergreifenden Anstrengungen auf, um das „defekte System“ zu reparieren (vgl. MuB 4/09). Obama nannte jedoch weder einen Zeitrahmen für die Ausarbeitung einer umfassenden Gesetzesreform, noch machte er detaillierte Aussagen zu möglichen Inhalten. Er unterstrich lediglich die Bedeutung klarer Regeln für die Einreise und den Aufenthalt sowie einer effektiveren Kontrolle der US-Grenzen. Eine Legalisierung des Aufenthaltsstatus aller etwa 11 bis 12 Mio. undokumentierten Zuwanderer schloss Obama aus. Ihnen solle jedoch die Möglichkeit eingeräumt werden, ein Bußgeld für den illegalen Aufenthalt zu zahlen. Sogar eine Einbürgerung soll nach einer langen Wartezeit möglich sein. Der US-Präsident räumte ein, dass die Einwanderungsreform nicht vor den Kongresswahlen im November 2010 angegangen werde. Angesichts der besonderen Sensibilität des Themas sei es erforderlich, einen Konsens mit den oppositionellen Republikanern zu erreichen, sagte Obama. Das Thema dürfe nicht für demagogische Zwecke missbraucht werden.
Zuletzt war der damalige Präsident George W. Bush (Republikaner) im Juni 2007 mit seinem Vorhaben einer Lockerung des Einwanderungsrechts, einschließlich einer Teillegalisierung undokumentierter Einwanderer, an der Ablehnung durch den damals noch republikanisch dominierten Senat gescheitert (vgl. MuB 6/07). Präsident Obama hatte im Wahlkampf versprochen, eine umfassende Einwanderungsreform bereits in seinem ersten Amtsjahr auf den Weg zu bringen. Bürgerrechtsverbände und Migrantenorganisationen kritisieren, dass dies bisher nicht geschehen ist.
Die Reaktionen auf die Rede waren unterschiedlich. Während Einwandererverbände die Inhalte der Rede grundsätzlich begrüßten, sprachen sich Teile der oppositionellen Republikaner gegen eine Mitwirkung ihrer Partei an einer Einwanderungsreform aus. Bevor über eine solche Reform gesprochen werden könne, müsse zunächst das Problem der Grenzsicherheit gelöst werden, sagte der republikanische Senator Jim DeMint (South Carolina).
Infolge der Verabschiedung des Landesgesetzes gegen undokumentierte Zuwanderung im US-Bundesstaat Arizona wurde die Reform des Einwanderungsrechts wieder zu einem zentralen Thema in der politischen Debatte. Das umstrittene Landesgesetz SB 1070 sieht u. a. vor, dass die Polizei „verdächtige“ Zuwanderer zur Kontrolle ihres Aufenthaltsstatus festnehmen kann. Bürgerrechtsgruppen warnen jedoch davor, dass diese Regelung zur Diskriminierung aller Personen mit bestimmten ethnischen Merkmalen führe (vgl. MuB 5/10).
Am 6. Juli erklärte Justizminister Eric Holder (Demokraten), seine Behörde habe Klage gegen das Landesgesetz eingereicht, da Arizona durch sein Vorgehen „verfassungsrechtliche Grenzen überschritten“ habe. Die Zuständigkeit für die Gesetzgebung zum Umgang mit undokumentierter Zuwanderung liege bei der Bundesregierung in Washington, erläuterte Holder weiter. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass Alleingänge wie in Arizona zu einem „Flickenteppich von Einwanderungsrichtlinien auf Bundesstaats- oder Kommunalebene“ führten. Außerdem würde das Gesetz SB 1070 zur „Schikanierung und Festsetzung von ausländischen Besuchern, legalen Einwanderern wie auch US-Bürgern führen“, führte der Justizminister aus. sta
Weitere Informationen:
www.migrationinformation.org
www.dhs.gov,
www.justice.gov
blogs.wsj.com/washwire/2010/07/01/transcript-of-obamas-immigration-speech (Volltext der Obama-Rede zur Einwanderungsreform)
Blutige Unruhen haben in Kirgistan Mitte Juni zu massiven Fluchtbewegungen geführt. Rund 400.000 Menschen hatten nach Angaben der Vereinten Nationen zeitweise ihre Heimat verlassen. Nach einer Beruhigung der Lage kehrten viele Flüchtlinge in ihre Heimatorte zurück.
Ursache für die Auseinandersetzungen, die in der südkirgisischen Stadt Osch begannen, waren seit langem schwelende Konflikte zwischen Kirgisen und Angehörigen der usbekischstämmigen Minderheit. Mitte Juni kam es zu gewalttätigen Konfrontationen zwischen beiden Volksgruppen. Ein geplantes Referendum zur Einführung einer demokratischen Verfassung war ein Auslöser der Ausschreitungen.
Die Flüchtlinge aus dem Süden Kirgistans, insgesamt 400.000 Angehörige der usbekischen Minderheit, kamen größtenteils in von Hilfsorganisationen neu eingerichteten Auffanglagern an der Grenze zum Nachbarland Usbekistan unter. Nach Regierungsangaben schloss Usbekistan seine Grenze allerdings, nachdem das Land bereits etwa 100.000 Menschen aufgenommen hatte. Die hygienischen Verhältnisse in den Lagern an der Grenze waren schlecht, der Ausbruch von Seuchen drohte. Das Rote Kreuz sprach von einer „humanitären Krise“, es fehlten v. a. sauberes Trinkwasser und Nahrungsmittel.
Hilfsleistungen: Angehörige von Hilfsorganisationen berichteten, dass auf kirgisischer Seite noch Zehntausende auf Zuflucht in Usbekistan hoffen. Internationale Hilfsorganisationen haben mit der Lieferung von Lebensmitteln und Medikamenten in die Region begonnen. Russland sagte 120 Tonnen Hilfslieferungen zu. US-Außenministerin Hillary Clinton (Demokraten) garantierte Kirgistan 6,5 Mio. US-Dollar Soforthilfe. Zuvor hatte bereits die EU 5 Mio. Euro für Medikamente, Unterkünfte und Nahrung der Flüchtlinge bereitgestellt. Auch das UN-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) organisierte Hilfsflüge.
Rückkehr: Nach UN-Angaben sind mittlerweile mindestens ein Viertel der Flüchtlinge in ihre Heimatorte zurückgekehrt. Allerdings sind viele Häuser in Folge der Kämpfe beschädigt und unbewohnbar. Die Vereinten Nationen riefen die kirgisische Übergangsregierung auf, die zurückkehrenden Flüchtlinge zu schützen und für deren Sicherheit zu sorgen. „Es wird eine große Herausforderung für die Übergangsregierung und die Behörden, sichere Bedingungen zu schaffen und den Usbeken zu zeigen, dass sie willkommen sind“, sagte der UN-Sondergesandte Miroslav Jenca. Die kirgisische Übergangsregierung geht davon aus, dass auch der Rest der Flüchtlinge nach einer Befriedung zurückkehren wird.
Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) hat unterdessen eine internationale Polizeitruppe für den Süden Kirgistans gefordert. Die Präsenz ausländischer Polizisten könnte helfen, für Stabilität zu sorgen und eine Atmosphäre des Vertrauens zu schaffen, erklärte der OSZE-Sondergesandte Kimmo Kiljunen in Bischkek. Dieses Vertrauen sei eine Voraussetzung für die endgültige Rückkehr aller Flüchtlinge. chw
Weitere Informationen:
www.icrc.org
www.osce.org
www.unhcr.org/cgi-bin/texis/vtx/home
Haiti: Rückkehr hochqualifizierter Auswanderer
Die Regierung Haitis will hochqualifizierte Auswanderer zur Rückkehr bewegen. Nach dem Erdbeben im Januar dieses Jahres fehle es dem Land an Fachkräften. Der Minister für Haitianer im Ausland Edwin Paraison (Fortschrittspartei, MPH) sagte, seine Regierung setze auf nachhaltige Anstrengungen, die Hochqualifizierten ins Land zurückzuholen. Gute Löhne und eine neu aufgebaute Infrastruktur sollen die Haitianer im Ausland ermutigen zurückzukommen. „Wir wissen, dass diese Menschen an einen bestimmten Lebensstandard gewöhnt sind, deshalb müssen wir ihnen hier Vorteile gewähren”, so Paraison. Gleichzeitig sei es aber wichtig, im Land verbliebene Bürger nicht zu benachteiligen. Rund 4 Mio. Haitianer leben im Ausland, die meisten in Frankreich, Kanada und den USA. Nach Schätzungen der Vereinten Nationen haben rund 70.000 Haitianer nach dem Erdbeben ihr Land verlassen (vgl. MuB 1/10). www.unhcr.org/cgi-bin/texis/vtx/home
China: Einwanderungsgesetz geplant
Angesichts steigender Arbeitsmigration aus anderen ostasiatischen Ländern wie Vietnam, Nordkorea oder den Philippinen plant die Regierung das erste Einwanderungsgesetz des Landes. Dies wurde Ende Mai auf einer Migrationskonferenz in Peking angekündigt. Ein konkreter Zeitplan für die Verabschiedung des Gesetzes wurde jedoch nicht bekannt. Bisher gibt es in China nur Gesetze zur Kontrolle von Ein- und Ausreisen, die sowohl für Touristen als auch Migranten gelten. 2007 lebten 2,9 Mio. Ausländer legal in China, mit stark steigender Tendenz. Wissenschaftler der chinesischen Akademie für Sozialwissenschaften (CASS) haben der Regierung geraten, Einwanderer nach dem Vorbild westlicher Länder in verschiedene Kategorien einzuteilen, z. B. qualifizierte und unqualifizierte Arbeitnehmer oder Investoren. Dies soll helfen, unterschiedliche Einwanderungsbeschränkungen für die einzelnen Gruppen einzuführen.
Somalia: 17.000 Flüchtlinge nach erneuten Kämpfen
Nach Angaben des UN-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR) sind seit Anfang Mai etwa 17.000 Menschen aufgrund schwerer Kämpfe in der somalischen Hauptstadt Mogadischu auf der Flucht. Insgesamt gebe es in dem ostafrikanischen Land etwa 1,5 bis 2 Mio. Binnenvertriebene. Bis zu 600.000 Somalier sind in die Nachbarländer geflohen. Seit 1991 besteht in Somalia keine staatliche Ordnung mehr. Es bekämpfen sich islamistische Milizen und die von westlichen Staaten gestützte Regierung des Präsidenten Scheich Sharif Sheikh Ahmed (vgl. MuB 10/07).
www.unhcr.org/4c08f2bb9.pdf
Literatur
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Bundeszentrale für politische Bildung (Hg.): Internationale Migration. Die menschliche Seite der Globalisierung. Bonn, 2010, Autor: Brian Keeley, Bestellnummer 1060, Bereitstellungspauschale 4 Euro, Bestellung: www.bpb.de/shop
Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration: 8. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland. Juni 2010, 615 Seiten, Download: www.bundesregierung.de/Content/DE/__Anlagen/2010/2010-07-07-langfassung-lagebericht-ib,property=publicationFile.pdf
Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration: Migrationssensible Datenerhebung für die Gesundheits- und Pflegeberichterstattung. Berlin, Juni 2010, 170 Seiten, Download: www.bundesregierung.de/Content/DE/Publikation/IB/Anlagen/2010-06-04-broschuere-migrationssensible-datenerhebung-fuer-die-gesundheits-und-pflegeberichterstattung,property=publicationFile.pdf
Andreas Ette und Lenore Sauer: Auswanderung aus Deutschland. Daten und Analysen zur internationalen Migration deutscher Staatsbürger. Wiesbaden, 2010, ISBN 978-3-531-15869-3, 24,95 Euro, Bestellung: www.vs-verlag.de
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD): International Migration Outlook 2010. Brüssel, Juli 2010, ISBN 9789264086012, erhältlich in Französisch und Englisch, Bestellung: www.oecdbookshop.org
Patrice G. Poutros: The Right to Asylum in West Germany: Refugee Policies in the Federal Republic of Germany, 1949–1975, S. 107-113, in: Human Rights and History – A Challenge for Education. Herausgegeben von Rainer Huhle im Auftrag der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft, Bestellung bei publikation(at)stiftung-evz.de, Download: www.stiftung-evz.de/w/files/publikationen/evz_publ_mrb_web.pdf Ab Ende Juli wird der Beitrag auch in deutscher Sprache online als PDF verfügbar sein: www.stiftung-evz.de
Bewerbungsaufruf
Integrationspreis 2010
Bewerbungsschluss: 31.08.2010
Veranstalter: Geschäftsstelle der Deutschen Islam Konferenz (Referat 312), Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Frankenstraße 210, 90461 Nürnberg
Ort: deutschlandweit
Kontakt: Tel.: +49 (0)911 9436914, E-Mail: DIK-Geschaeftsstelle(at)bamf.bund.de
Weitere Informationen: www.deutsche-islam-konferenz.de
Call for Papers
Konferenz: Environmental Change and Migration: From Vulnerabilities to Capabilities
Veranstalter: European Science Foundation (ESF), Bielefeld University und Center for Interdisciplinary Research
Datum/Ort: 5.-9.12.2010, Bielefeld
Einsendeschluss: 15. August 2010
Kontakt: Jeanette Schade, E-Mail: envimig-esf(at)uni-bielefeld.de
Weitere Informationen: www.uni-bielefeld.de/tdrc/ag_comcad/downloads/envimig2010_confnote.pdf
Veranstaltungen
Seminar: Zugang von Ausländer(inne)n zu sozialen Leistungen
Veranstalter: Fortbildungsakademie des deutschen Caritasverbandes
Termin/Ort: 15.-16.9.2010, Frankfurt/Main
Kontakt: Tel.: +49 (0)761 200-544, E-Mail: verena.ortlieb(at)caritas.de
Weitere Informationen: www.fak-caritas.de