Die Islamische Föderation Berlin e.V. hat sich vor dem Bundesverwaltungsgericht das Recht erstritten, an Berliner Schulen islamischen Religionsunterricht erteilen zu dürfen. Unterdessen hat der Berliner Senat angekündigt, dies mit einer Gesetzesänderung verhindern zu wollen.
Bereits kurz nach ihrer Gründung im Jahr 1980 stellte die sunnitische Islamische Föderation einen Antrag auf Erteilung von Religionsunterricht. Da in Berlin der Religionsunterricht nur von Kirchen und Religionsgemeinschaften erteilt werden darf, lehnte die Schulverwaltung das Begehren mit dem Hinweis auf eine nicht vorhandene "klare Organisationsstruktur" ab. Während das Berliner Verwaltungsgericht sich dieser Argumentation 1997 anschloss und der Islamischen Föderation den Status einer anerkannten Religionsgemeinschaft verwehrte, hob das Berliner Oberverwaltungsgericht 1998 die Entscheidung der Vorinstanz wieder auf und bestätigte den Anspruch der Föderation. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte dieses Urteil Ende Februar 2000 (Az.: BverwG 6 C 5.99).
In Berlin gilt die so genannte "Bremer Klausel" (Artikel 141 GG). Aufgrund dieser Ausnahmeklausel ist der Staat nicht verpflichtet, an Berliner Schulen Religionsunterricht zu veranstalten, da in Berlin vor Gründung der Bundesrepublik eine andere landesrechtliche Regelung vorherrschte. Der Unterricht wird vielmehr von der jeweiligen Religionsgemeinschaft erteilt. Daher besitze der im Grundgesetz (Artikel 7 Absatz 3) verwandte Begriff der Religionsgemeinschaft für Berlin keinen verbindlichen Charakter, so das Bundesverwaltungsgericht. Daher habe die Interpretation des im Berliner Schulgesetz gleichlautenden Begriffs durch das Berliner Oberverwaltungsgericht Bestand.
Das Urteil entspricht weder den Vorstellungen des Senats noch des Türkischen Bundes. Sie sprechen sich gegen einen Religionsunterricht aus, der nur an einen einzigen Träger gebunden ist. Zudem werden der Islamischen Föderation Verbindungen zur extremistischen Islamischen Gemeinschaft Milli Görus vorgeworfen, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Der Rechtsgelehrte Bernhard Schlink sagte, bei der Islamischen Föderation handle es sich um eine "religiöse, politische und kulturelle Ziele verfolgende Vereinigung im Gewande einer Religionsgemeinschaft". Die Verfassungstreue der Organisation war jedoch nicht Gegenstand des oben erwähnten Gerichtsverfahrens, sondern allein deren Status als Religionsgemeinschaft. Kritisch bewertet wurde auch der Umstand, dass die Organisation nicht die schiitische und alevitische Strömung des Islams repräsentiere.
Unterdessen hat der Regierende Bürgermeister Berlins, Eberhard Diepgen (CDU), eine änderung des Schulgesetzes angekündigt. CDU und Teile der SPD beabsichtigen, den bisher freiwilligen Religionsunterricht durch ein Wahlpflichtfach zu ersetzen, das unter staatlicher Kontrolle stehen soll. Zudem hat der Schulsenator, Klaus Böger (SPD), einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht nicht ausgeschlossen. vö