Bei den bisher schwersten fremdenfeindlichen Ausschreitungen in Spanien wurden Anfang Februar 2000 in der andalusischen Kleinstadt El Ejido mehr als 40 nordafrikanische Arbeitsimmigranten, größtenteils Personen marokkanischer Herkunft, verletzt. In Reaktion auf das bislang einmalige Ausmass der Gewalt kündigte der spanische Regierungschef José Maria Aznar (PP) für den Fall eines Sieges bei den nationalen Parlamentswahlen am 12. März eine überarbeitung der im November 1999 verabschiedeten Liberalisierung des Ausländergesetzes an.
Auslöser der gewalttätigen Ausschreitungen war der Tod einer 26-jährigen Spanierin. Ein als geistig verwirrt bekannter Marokkaner stach die junge Frau in einer Markthalle von El Ejido (52.000 reguläre Einwohner) nach einem missglückten Raubversuch nieder. Noch wenige Tage vor diesem Fall, am 30. Januar 2000, demonstrierten 10.000 spanische und nordafrikanische Teilnehmer gemeinsam gegen Gewalt, nachdem ein Marokkaner des Mordes an zwei andalusischen Landbesitzern beschuldigt wurde. Der erneute Mordfall führte jedoch zu mehrtägigen Gewaltausbrüchen. Hunderte aufgebrachter Einwohner zogen mit Knüppeln und Eisenstangen bewaffnet durch die Straßen. Geschäfte, Bars, Büros und Häuser von in El Ejido ansässigen nordafrikanischen Immigranten wurden geplündert, verwüstet oder in Brand gesetzt. Auch Büros von Einwandererhilfsorganisationen sowie das lokale Büro des Frauenverbandes der spanischen Sozialisten (PSOE) waren Ziel der Aggressionen. Aus den Nachbarregionen herbeigeholte Sondereinheiten der Polizei konnten gerade noch verhindern, dass es mehr Verletzte oder gar Tote gab.
Einwanderergruppen kritisierten unterdessen die Zurückhaltung der Polizei während der Ausschreitungen. Sowohl der konservative spanische Regierungschef Aznar als auch der sozialistische Regionalpräsident Andalusiens Manuel Chaves (PSOE) bemühten sich in vorsichtigen Stellungnahmen um eine Beruhigung der Situation. Auf regionaler und nationaler Ebene stehen am 12. März 2000 Parlamentswahlen an. Aznar kündigte für den Fall seiner Wiederwahl bereits eine partielle Rücknahme der Reformen des Ausländergesetzes an. Die am 1. Februar 2000 in Kraft getretenen änderungen beinhalten unter anderem eine Pflichtverteidigung für Immigranten und beenden somit die bisher praktizierte polizeiliche Abschiebung innerhalb von 48 Stunden. Auch umfasst das neue Ausländergesetz weitreichende Integrationsmaßnahmen und ein Legalisierungsprogramm (vgl. MuB 7/99).
1999 schoben die spanischen Grenzschutzbehörden 17.000 undokumentierte Einwanderer an der südspanischen Küste ab. Hinzu kamen weitere 50.000 Abschiebungen aus den zu Spanien gehörenden nordafrikanischen Exklaven Ceuta und Melilla. Schätzungen gehen von ungefähr 100.000 undokumentierten Migranten in Spanien aus. Die ausländische Bevölkerung umfasst insgesamt 1 Mio. Personen, davon stammt jedoch rund die Hälfte aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Der Ausländeranteil im ehemaligen Emigrationsland Spanien ist im europäischen Vergleich mit 2,5% der Gesamtbevölkerung eher gering. In El Ejido, einem der Hauptanbaugebiete für weltweit exportiertes Obst und Gemüse, ist der Anteil der Immigranten mit 20% (11.000 Personen, davon etwa die Hälfte ohne regulären Aufenthaltstitel) jedoch wesentlich höher als in den meisten Gemeinden Spaniens. Die für einen Tageslohn von 30 bis 60 DM arbeitenden Immigranten haben entscheidend zu dem wirtschaftlichen Aufschwung der früher armen Region im spanischen Süden beigetragen. Die Arbeitslosenquote in El Ejido ist mit lediglich 3% im Vergleich zu 15% auf nationalem Niveau äußerst gering. sta