Todesfälle bei Abschiebungen, Folter in Haftanstalten, systematische Polizeigewalt sowie staatliche Repression aus ethnischen und religiösen Motiven sind in Europa auch 50 Jahre nach der Verabschiedung der Europäischen Menschenrechtskonvention immer noch an der Tagesordnung. Dies geht aus dem Bericht „Concerns in Europe" hervor, den die internationale Menschenrechtsorganisation Amnesty International (ai) am 6. April 2000 veröffentlichte.
Der halbjährlich erscheinende Report beschreibt Menschenrechtsverletzungen in 34 europäischen und zentralasiatischen Ländern, die OSZE-Mitglieder sind. Laut ai kam es im Berichtszeitraum von Juli bis Dezember 1999 in 27 dieser Staaten zu Fällen von Folter und Misshandlungen. In 14 Staaten säßen politische Gefangene in Haftanstalten.
Auch aus den EU-Mitgliedstaaten Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Österreich, Portugal und Spanien berichtet Amnesty International von zahlreichen Menschenrechtsverletzungen durch staatliche Behörden. In erster Line richten sich diese gegen Asylbewerber, Flüchtlinge und Angehörige ethnischer Minderheiten.
In einer Pressemitteilung von Amnesty heißt es dazu: „Während viele Menschen in Europa die grundlegenden Menschenrechte genießen, erfahren einige, v.a. Asylsuchende sowie ethnische und religiöse Minderheiten, eine Seite Europas, die im völligen Gegensatz zum Eigenbild der Bastion der Menschenrechte steht. [...] Nichts zeigt dies mehr als die Verbreitung und Häufung der Anschuldigungen von Polizeigewalt. Vom Vereinigten Königreich bis Aserbaidschan erleiden Individuen Schläge, sexuelle Misshandlung, gespielte Hinrichtungen, Elektroschocks, rassistische Beschimpfungen und andere brutale, unmenschliche und degradierende Behandlungen seitens der Polizeibeamten. Viele der Verantwortlichen wurden nicht einmal vor die Justizbehörden gebracht."
Im Juli 1999 erklärte der Europäische Menschenrechtshof in Strasbourg Frankreich für schuldig, internationale Standards zu Folter und fairen Gerichtsverfahren im Fall des marokkanisch-niederländischen Staatsbürgers Ahmed Selmouni verletzt zu haben. Der Fall wurde mehr als sechs Monate verhandelt, und selbst Ende des Jahres 1999 waren die angeklagten Polizisten noch im Amt.
Brutale und gefährliche Methoden der Kontrolle, einschließlich bewusster Blockierung der Atemwege, wurden bei Abschiebungen aus verschiedenen europäischen Ländern praktiziert. In Belgien ist der Ausgang einer juristischen Untersuchung des Erstickungstodes von Semira Adamu, die während ihrer Abschiebung im September 1998 starb, immer noch offen. In der Schweiz sind drei Polizeibeamte und ein Arzt im Zusammenhang mit dem Erstickungstod von Khaled Abu Zarifeh während seiner Abschiebung im März 1999 angeklagt. Zu ähnlich gelagerten Fällen im Berichtszeitraum kam es auch in Österreich (Erstickungstod von Marcus Omofume, vgl. MuB 4/1999) und in Deutschland, wo Beamte des Bundesgrenzschutzes in mehreren Fällen Abschiebehäftlinge degradierten, beschimpften und misshandelten.
Amnesty International schlussfolgert aus dieser Analyse: „Europäische Staaten sollten stärker daran arbeiten, internationale Menschenrechtsstandards zu wahren und die Geißel der Immunität für Polizei und Sicherheitskräfte zu beenden. Die Respektierung der Menschenrechte beinhaltet, diejenigen, die sie verletzen, zur Verantwortung zu ziehen". sta
Der vollständige Bericht ist online abrufbar unter: http://www.amnesty.org/ailib/aipub/2000/EUR/40100100.htm