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Ausgabe 5
August 2001
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Schweiz: Erleichterung der Einbürgerung

Die Schweizer Regierung hat Vorschläge für eine änderung des Bürgerrechts unterbreitet (vgl. MuB 3/01). In Zukunft sollen Angehörige der so genannten „dritten Generation" mit der Geburt automatisch die Schweizer Staatsangehörigkeit erhalten (ius soli). Voraussetzung wäre, dass wenigstens einer der beiden ausländischen Elternteile nicht nur in der Schweiz geboren wurde, sondern hier auch zur Schule ging und sich vor Geburt des Kindes mindestens fünf Jahre in der Schweiz aufhielt.

Zugleich sollen Ausländer der so genannten „zweiten Generation" leichter eingebürgert werden. Dies würde bedeuten, dass die Wohnsitzgemeinde der Einbürgerung nicht gesondert zustimmen muss. Bedingung soll allerdings sein, dass der Großteil der Schulzeit in der Schweiz verbracht wurde.

Der Vorschlag sieht ferner eine leichtere Einbürgerung für Ausländer vor, die nicht in der Schweiz geboren wurden. Kriterien sind die in der Schweiz verbrachten Schuljahre sowie das Maß der sozialen und kulturellen Integration. Darüber hinaus müssen die Einbürgerungswilligen die Gesetze der Schweiz geachtet haben.

Eine weitere Neuerung betrifft die Einbürgerungsgebühren. In Zukunft sollen die Gebühren keinen fiskalischen oder prohibitiven Charakter haben, sondern bloß kostendeckend sein und zwischen 500 und 800 Schweizer Franken (ca. 650 bis 1.000 DM) liegen. Derzeit unterscheidet sich die Höhe der Einbürgerungsgebühren je nach Kanton. So berechnet sich beispielsweise die Gebühr in Zürich nach dem Einkommen und kann zwischen 500 und 50.000 Schweizer Franken (ca. 650 bis 65.000 DM) betragen.

Die geforderte Mindestaufenthaltsdauer mit festem Wohnsitz in der Schweiz soll ebenfalls gesenkt werden. Sie beträgt derzeit 12 Jahre, künftig sollen es lediglich acht Jahre sein. Die erforderlichen Wohnsitzfristen im einbürgernden Kanton und der einbürgernden Gemeinde sollen in Zukunft höchstens drei Jahre betragen.

Diskutiert wird in der Schweiz schließlich die Einführung eines Beschwerderechts. Einbürgerungsbewerber sollen künftig die Möglichkeit erhalten, gegen kommunale und kantonale Entscheidungen Beschwerde einzulegen. In etlichen Gemeinden wird die Staatsbürgerschaft erst nach einer lokalen Volksabstimmung oder Abstimmung in der Gemeindeversammlung verliehen. Dabei kam es vor, dass die Einbürgerung abgelehnt wurde, obwohl alle entsprechenden Voraussetzungen erfüllt waren. Kritiker der derzeitigen Regelung sehen darin Elemente von Willkür und ethno-religiöser Diskriminierung.

Die rechtskonservative Schweizerische Volkspartei (SVP) kritisierte die Maßnahmen zur erleichterten Einbürgerung von Ausländern der „dritten Generation". Sie sieht darin eine „Tendenz zur Verscherbelung des Bürgerrechts". Justizministerin Ruth Metzler-Arnold (CVP) stellte sich ausdrücklich hinter das Vorhaben. Es sei an der Zeit, ein faires Einbürgerungsverfahren einzuführen. Zugleich gab sie bekannt, dass sie eine generelle Amnestie für illegal in der Schweiz lebende Ausländer ablehne. Das zuständige Bundesamt für Flüchtlinge wird auch in Zukunft jeden Fall einzeln prüfen. Es wurde darauf verwiesen, dass in Härtefällen „individuelle Lösungen legal und möglich sind". Ferner prüft das Bundesamt für Flüchtlinge derzeit eine Ausweitung des Flüchtlingsbegriffs auf nichtstaatliche Verfolgung.

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