Auf Vorschlag der konservativen Koalitionsregierung unter Ministerpräsident Victor Orban (FIDESZ) beschloss das ungarische Parlament mit großer Mehrheit Sonderrechte für die rund 3 Mio. Angehörigen ungarischer Minderheiten in Ostmitteleuropa. Von ihnen leben 1,6 bis 2 Mio. in Rumänien, 570.000 in der Slowakei, rund 300.000 in der serbischen Vojvodina, 160.000 in Transkarpatien (Westukraine), 22.000 in Kroatien und 8.000 in Slowenien. Ab 2002 werden diese ethnischen Ungarn und ihre Familienangehörigen ohne spezielle Arbeitserlaubnis jährlich bis zu 3 Monate lang legal in Ungarn arbeiten dürfen.
Das Gesetz ermöglicht ihnen den kostenlosen Zugang zu Schulen sowie anderen Bildungs- und Forschungseinrichtungen Ungarns. Leistungen des ungarischen Gesundheitswesens und öffentliche Verkehrsmittel werden sie nahezu kostenlos bzw. zu günstigen Sondertarifen in Anspruch nehmen dürfen. Gleichzeitig sollen ungarischsprachige Schulen und Schüler in den Nachbarländern gefördert werden. Offiziell begründet Ungarn die Sonderrechte mit dem bevorstehenden Beitritt zur Europäischen Union. Angehörige ungarischer Minderheiten in den Nachbarländern sollen davon abgehalten werden, ihren Wohnsitz auf Dauer nach Ungarn zu verlegen. Zugleich soll die Grenze für sie durchlässig bleiben. Inoffiziell spricht man von einer Maßnahme, mit der sich das prosperierende Ungarn ein Potenzial billiger Arbeitskräfte mit ungarischen Sprachkenntnissen sichert. überdies könnte der Aufenthalt für einen Teil der heute illegal beschäftigten Migranten durch die neuen Regelungen legalisiert werden.
Rumänien protestierte heftig gegen die neuen Sonderrechte für ethnische Ungarn. Dies sei eine eklatante Benachteiligung der Mehrheit. Ungarn betonte hingegen, dass Rumänien in den 90er Jahren selbst ein Gesetz zur Unterstützung der rumänischsprachigen Moldawier beschlossen habe. Auch die Slowakei bekundete Unbehagen. Jedoch verfügt auch die Slowakei über gesetzliche Grundlagen zur Begünstigung ethnischer Slowaken, die in anderen Ländern leben. rm