In Reaktion auf den Streit um die Aufnahme der Bootsflüchtlinge, die nahe der australischen Weihnachtsinsel von der „Tampa" gerettet wurden (vgl. MuB-online 6/01), verabschiedete der australische Senat Ende September ein Gesetzespaket zur Verschärfung des Asylrechts. Die Neuerungen stießen bei Teilen der Opposition auf heftige Kritik.
Die Gesetzesänderung legalisiert nachträglich die Entscheidung der australischen Regierung, das norwegische Containerschiff „Tampa" von der Eliteeinheit SAS entern zu lassen, um das Einlaufen in australische Hoheitsgewässer zu verhindern. Auch die Zwangsumleitung der Flüchtlinge zur südpazifischen Inselrepublik Nauru wird demzufolge legal und kann jederzeit wiederholt werden.
Künftig werden die im indischen Ozean gelegenen australischen Territorien wie die Weihnachtsinsel, das Ashmore-Riff und die Kokos-Inseln nicht mehr Teil der so genannten Einwanderungszone sein. Flüchtlinge, die dort ankommen, fallen nicht mehr unter die auf dem Festland gültige australische Asylgesetzgebung und können im Falle einer Ablehnung ihres Asylantrags auch keinen Widerspruch bei einem australischen Gericht einlegen.
Auch auf dem Festland wurden die Klagewege eingeschränkt. Abgelehnte Asylbewerber können nun nicht mehr automatisch Einspruch einlegen. Zunächst wird geprüft, ob der Einspruch eine Chance auf Erfolg hätte. Erst dann wird ein Widerspruchsverfahren eröffnet.
Eine weitere Maßnahme erlaubt es den Behörden, ein Asylgesuch zurückzuweisen, wenn die betroffene Person sich weigert, ein Personaldokument als Herkunftsnachweis vorzulegen. Außerdem wird die Höchststrafe für Menschenschmuggel bei einer ersten Verurteilung auf fünf, bei einer zweiten Verurteilung auf acht Jahre erhöht. Bisher bekamen die meisten Verurteilten Haftstrafen von zwei Jahren.
Ferner wurde der Flüchtlingsbegriff neu definiert. Laut Genfer Flüchtlingskonvention (Art. 1) gilt als Flüchtling, wer begründete Furcht vor Verfolgung nachweisen kann. Die australische Definition schreibt nun fest, dass die Verfolgung der betroffenen Person systematisch schwerwiegenden Schaden oder Leid („serious harm") zufügen muss und so das überleben bedroht. Diese neue Definition engt den Personenkreis derjenigen, die erfolgreich in Australien einen Asylantrag stellen können, erheblich ein. Voraussichtlich werden in Zukunft wesentlich weniger Asylanträge bewilligt werden.
Die Gesetzesänderung beinhaltet auch änderungen im Aufenthaltsrecht für anerkannte Flüchtlinge. Entscheidend für die Art der Aufenthaltsgenehmigung ist nun, wo der Asylantrag gestellt wurde. Flüchtlinge, die einen Asylantrag aus einem Drittland stellen und von Australien anerkannt werden, erhalten eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Personen, die ihren Asylantrag in Australien stellen, sich zuvor jedoch mindestens sieben Tage in einem Drittland aufhielten, in dem sie einen Asylantrag hätten stellen können, erhalten eine auf fünf Jahre befristete Aufenthaltsgenehmigung. Letztere haben kein Recht auf eine Familienzusammenführung und dürfen Australien in den ersten fünf Jahren nicht ohne Folgen für ihren Aufenthaltsstatus verlassen. Wenn sich die Situation in ihrem Herkunftsland nicht geändert hat, können sie nach Ablauf der fünf Jahre eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Flüchtlinge, die in Zukunft auf einer der vorgelagerten Inseln Asyl beantragen, erhalten ausschließlich eine auf drei Jahre befristete Aufenthaltsgenehmigung, die nach Ablauf allerdings erneuerbar ist.
Das Gesetzespaket wurde mit den Stimmen der konservativen Regierungskoalition unter Premier John Howard (Liberale) und der oppositionellen Labour-Partei beschlossen. Auf heftige Kritik stießen die neuen Gesetze bei den australischen Demokraten, den Grünen und den Flüchtlingsorganisationen. Selbst die australische Regierungskommission für Menschenrechte und Chancengleichheit (HREOC) äußerte Bedenken an der restriktiven Definition des Flüchtlingsbegriffs. Ellen Hansen, Sprecherin des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR), befürchtete, dass „diese Art von Gesetzen einen Präzedenzfall für andere Länder schaffen könnte." Senator Andrew Bartlett (Demokraten) sprach von „einem der dunkelsten Tage der australischen Parlamentsgeschichte." me