Nach heftigen Diskussionen und zahlreichen überarbeitungen verabschiedete das italienische Parlament Anfang Juni ein neues Einwanderungsgesetz. Es soll den Zuzug von Arbeitsmigranten erschweren und illegale Einwanderung verhindern. Von Seiten der Opposition, Teilen der Wirtschaft und Menschenrechtsorganisationen wurde das Gesetz scharf kritisiert. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss es nach den jüngsten änderungen erneut vom Senat angenommen werden (vgl. MuB 4/02).
Am 4. Juni 2002 passierte das Gesetzesvorhaben, die nach den rechtspopulistischen Initiatoren Gianfranco Fini (Alleanza Nazionale) und Umberto Bossi (Lega Nord) benannte „Legge Bossi-Fini", mit 293 zu 279 Stimmen das italienische Unterhaus. Demnach sollen Nicht-EU-Ausländer künftig nur dann eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, wenn sie bereits einen Arbeitsvertrag vorweisen können. Dieser muss in einer italienischen Vertretung im Ausland ausgestellt worden sein. Die Dauer der Arbeitserlaubnis wird von vier auf zwei Jahre halbiert. Bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss die betroffene Person nun innerhalb von sechs statt bisher 12 Monaten das Land verlassen. Für das Erlangen einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis wurde der erforderliche reguläre Mindestaufenthalt von fünf auf sechs Jahre angehoben. Die Höhe der jährlichen Quoten für Arbeitsmigranten unterliegt dem Ermessen der Regierung.
Die von Nicht-EU-Migranten eingezahlten Sozial- und Rentenbeiträge werden künftig erst ausgezahlt, wenn der betreffende Antragsteller 65 Jahre alt ist. Bei Verlassen des Landes erlöschen die Ansprüche völlig. Auch die Möglichkeit der Familienzusammenführung wird auf Kinder unter 18 Jahren beschränkt. Ausnahmefälle sind nur bei Pflegebedürftigkeit vorgesehen. Bisher gab es keine Altersbeschränkung.
Ferner ist eine Fingerabdruckspflicht für alle Nicht-EU-Einwanderer vorgesehen. Die Opposition bezeichnete diese Maßnahme als rassistisch. Daher wird derzeit geprüft, ob ein Personalausweis mit Fingerabdruck für alle in Italien lebenden Personen eingeführt werden soll.
Des Weiteren ist eine strengere Bewachung der italienischen Küsten durch die Marine geplant, um die Ankunft von Flüchtlingsbooten zu verhindern. Personen, die bei einem illegalen Einreiseversuch aufgegriffen werden, erhalten fortan ein zehnjähriges statt bisher fünfjähriges Einreiseverbot. Die Haftstrafen für erneute Versuche, illegal nach Italien zu gelangen, werden von sechs auf 12 Monate beim ersten Versuch und auf bis zu vier Jahre bei allen weiteren Versuchen erhöht.
Ausländer, die straffällig wurden, können künftig leichter abgeschoben werden. Durch das neue Gesetz können Personen ohne legalen Aufenthaltsstatus vor ihrer Abschiebung nun 60 statt bisher 30 Tage lang festgehalten werden. Auch die Strafen für Menschenschmuggel und Dokumentenfälschung bzw. für den Besitz von gefälschten Dokumenten wurden angehoben.
Ein erneutes Legalisierungsprogramm wurde zunächst aus dem Gesetz ausgeklammert. Bei den drei bisherigen Legalisierungsprogrammen erhielten 140.000 (1990), 250.000 (1996) und 247.000 (1998/99) Personen einen legalen Aufenthaltsstatus. Nur für Kindermädchen und Altenpfleger wurden nach einer Belagerungsaktion des Parlamentsgebäudes durch Behinderten- und Familienverbände Ausnahmeregelungen geschaffen. In diesen Branchen arbeiten besonders viele der illegal in Italien lebenden Migranten.
Die Opposition bezweifelt die Effizienz der Gesetzesnovelle und warf der Regierung Diskriminierung von Ausländern vor. Sie unterstützt Menschenrechtsorganisationen, die mit einer Unterschriftenaktion eine grundlegende Modifizierung des Gesetzestextes erreichen wollen. Die linksdemokratische Partei (PDS) sprach von einem „Manifest des neuen Rassismus".
Auch Teile der Wirtschaft kritisierten das Gesetz und forderten eine baldige Legalisierung der benötigten Arbeitskräfte. Viele der schätzungsweise mehreren hunderttausend Ausländer, die ohne legalen Aufenthaltsstatus in Italien leben, arbeiten im Niedriglohnbereich. me