Das dänische Parlament beschloss am 31. Mai dieses Jahres eine Verschärfung des Ausländerrechts. Die neuen Regelungen traten am 1. Juli 2002 in Kraft. Damit löste die seit Ende 2001 amtierende konservativ-rechtsliberale Koalitionsregierung von Ministerpräsident Anders Fogh Rasmussen (Rechtsliberale) eines ihrer zentralen Wahlversprechen ein (vgl. MuB 2/02). Neben den Regierungsparteien, die im Parlament über keine eigene Mehrheit verfügen, stimmte auch die rechtspopulistische Dänische Volkspartei unter Führung von Pia Kjaersgaard für das neue Gesetz.
Das neue Ausländergesetz beinhaltet eine erhebliche Erschwerung der Familienzusammenführung. Vor dem In-Kraft-Treten der Gesetzesnovelle gab es ein grundsätzliches Recht auf Nachzug eines ausländischen Ehepartners. Künftig wird jeder Antrag individuell behandelt. Ferner schließt das neue Gesetz eine Zusammenführung von Ehepartnern im Alter von unter 24 Jahren aus. Mit dieser Maßnahme will die Regierung arrangierten Ehen entgegentreten. Des Weiteren muss eine in Dänemark ansässige Person, die einen im Ausland lebenden Ehepartner nachholen will, künftig nachweisen, dass ein „engerer Bezug" des Paares zu Dänemark als zum Herkunftsland des im Ausland lebenden Ehepartners besteht. Diese Regelung gilt auch für dänische Staatsbürger, die einen ausländischen Ehepartner nachholen wollen. Wie dieser Bezug nachgewiesen werden soll, ist bisher unklar. Zusätzlich muss der in Dänemark ansässige Partner über eine bestimmte Einkommenshöhe und ausreichend Wohnraum verfügen sowie eine Bankgarantie in Höhe von 7.000 Euro vorleg en. Das Nachzugsrecht für im Ausland lebende Eltern, die das 60. Lebensjahr erreicht haben, wurde abgeschafft.
Weitere Neuregelungen betreffen die Asylpolitik. In Zukunft orientiert sich die Gewährung des Asylstatus ausschließlich an den Kriterien der Genfer Flüchtlingskonvention. Die Erteilung einer permanenten Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen ist nicht mehr möglich. Kriegsdienstverweigerung wurde als Asylgrund ausgeschlossen. Für abgelehnte Asylbewerber ist ein besonderer „Schutzstatus" vorgesehen, falls sie nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können. Allerdings gab die dänische Flüchtlingshilfe zu Bedenken, dass erst die Asylpraxis zeigen werde, wer durch diesen neuen Status geschützt werde.
Anerkannte Asylbewerber erhalten von nun an erst nach einem siebenjährigen Aufenthalt eine permanente Aufenthaltserlaubnis. Bisher lag die Frist bei drei Jahren. Auch können sie während dieses Zeitraums abgeschoben werden, wenn sich die Situation in ihrem Herkunftsland entsprechend verbessert. Ferner haben Asylbewerber nach ihrer Anerkennung künftig keinen Rechtsanspruch mehr auf Wohnraum.
Daneben beinhaltet das neue Ausländergesetz auch eine drastische Kürzung der Sozialleistungen für Neuzuwanderer während der ersten sieben Jahre ihres Aufenthalts. Ein arbeitsloses ausländisches Ehepaar mit zwei Kindern wird künftig statt rund 1.500 nur noch etwa 1.100 Euro Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten. Diese Regelung gilt auch für dänische Staatsbürger, die während sieben der letzten acht Jahre nicht in Dänemark lebten. Einbürgerungsbewerber müssen künftig eine Sprachprüfung ablegen. Das Niveau dieser Prüfung orientiert sich am Lehrstoff der neunten Klasse.
Bertel Haarder (Rechtsliberale), Minister für Asyl, Einwanderung und Integration, nannte als wichtigstes Ziel des neuen Gesetzes, die Zahl von Zuwanderern zu verringern. Die Zahl der Asylbewerber soll im Vergleich zu 2001 um etwa die Hälfte auf 6.000 bis 8.000 Personen sinken.
Inzwischen gab die Regierung bekannt, die Erteilung von Arbeitsbewilligungen für ausländische Spezialisten erleichtern zu wollen. Berufe, bei denen ein starker Mangel an einheimischen Arbeitskräften herrscht, sind beispielsweise Informatiker, Mathematiker, ärzte und Krankenschwestern. Die Arbeitsbewilligungen sollen zeitlich befristet sein und nur dann verlängert werden können, wenn weiterhin ein Mangel an entsprechenden Arbeitskräften herrscht. vö