Ende Mai 2002 unterzeichnete der südafrikanische Präsident Thabo Mbeki (ANC) ein neues Migrations- und Niederlassungsgesetz. Die Endphase der über fünfjährigen Diskussion um die Reform des Zuwanderungsrechts war durch das südafrikanische Verfassungsgericht bis 2. Juni 2002 befristet worden. Mbeki bezeichnete die wirksamere Steuerung der Migration als wichtigstes Ziel des neuen Gesetzes: „Wir müssen uns auf die Frage konzentrieren, welche Art von Zuwanderern wir in Südafrika brauchen, damit wir uns den Herausforderungen besser stellen können.“
Ein wesentlicher Teil des neuen Gesetzes ist der Bekämpfung illegaler Zuwanderung gewidmet. Dem Innenministerium werden erweiterte Befugnisse beim Aufspüren, Ergreifen und Deportieren von Ausländern eingeräumt, die sich illegal im Land aufhalten. Dazu gehört die Autorisierung für die Durchsuchung von Arbeitsplätzen, Wohnheimen und anderen Gebäuden. Beamte des Innenministeriums werden das Recht bekommen, zu jeder Zeit Personaldokumente zu überprüfen. Personen, die ihren legalen Aufenthaltsstatus auf Nachfrage nicht nachweisen, können bis zu 48 Stunden in Verwahrung genommen werden. Das Innenministerium soll zukünftig auch Anstrengungen unternehmen, um illegale Zuwanderer zur freiwilligen Ausreise zu bewegen bzw. Personen bereits im Ausland davon abzuhalten, nach Südafrika zu kommen.
Kritiker der gegenwärtigen Fassung des Migrationsgesetzes haben auf die implizite Annahme hingewiesen, dass Südafrika von Ausländern überflutet würde, die Inländern Arbeitsplätze wegnehmen könnten, Gesundheitsrisiken mit sich brächten sowie in kriminellen Aktivitäten verwickelt seien. Einige Kritiker zogen Parallelen zu dem Influx Control Act des Apartheid-Regimes. Mbeki bestätigte, dass das neue Gesetz nicht allen Facetten der Zuwanderungsproblematik gerecht werde. So wird geschätzt, dass Südafrika 200.000 bis 500.000 qualifizierte Arbeitskräfte fehlen. Das neue Gesetz enthält kaum Ansätze, um eine entsprechende Zahl von ausländischen Arbeitskräften ins Land zu holen.
Ralf E. Ulrich, Eridion GmbH